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Beschreibung des Oberamts Göppingen/Kapitel A 6

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« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Göppingen Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Den größten Theil der grundherrlichen Rechte besitzt, theils von alten Zeiten her und theils wegen der Klöster Adelberg, Lorch, Blaubeuren, Anhausen und Königsbronn und wegen der Stifte Faurndau, Boll und Oberhofen, der Staat. Sodann besitzen:

a. der Graf von Rechberg, wegen der Rittergüter Hohenrechberg, Donzdorf, Kleinsüßen und Ramsberg: Antheil an Ottenbach, Krummwälden und Kitzen.

b. Der Graf von Degenfeld-Schomburg die Rittergüter Dürnau, Groß-Eislingen, Rechberghausen und Staufeneck, und wegen des Rittergutes Eybach, OA. Geislingen, Rechte und Gefälle in St. Gotthardt und andern Orten (s. Bartenbach);

c. die Freiherren von Liebenstein das Rittergut Jebenhausen;

d. der Freiherr von Münch das Rittergut Filseck; und

e. die Gutsherrschaft von Wäschenbeuren Antheil an Birenbach mit Hirschof, Hohrein und Maitis.

Außerdem besitzen mehrere Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen, die Hospitäler Göppingen und Kirchheim und einige Pfarreien Rechte und Gefälle über einzelne Güter. Domänen besitzt der Staat keine im Bezirke; nur einzelne Gebäude und Güter und das in Pacht gegebene Bad Boll. |
B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
Das Lehens-System hatte sich über den ganzen Bezirk verbreitet; das Dorf Hohenstaufen, wo alle Güter Eigenthum waren, scheint allein eine Ausnahme gemacht zu haben. Am verbreitetsten, zumal unter dem Krummstabe Adelbergs allgemein, waren die sogenannten Gnadengüter, die zum Drittel standen, bei jedem Besitzwechsel des Inhabers heimfielen, dem Lehensherrn von aller Hinterlassenschaft den dritten Theil einbrachten und nach Gutdünken wieder verliehen wurden. [1] Das Stift Boll begann schon 1444 gegen Geldentschädigungen seine Gnadengüter erblich zu verleihen, und gezwungen mußte Adelberg 1473 nachfolgen (s. Betzgenried). Dieses begann mit der Verwandlung der Gnadengüter in Erblehen, die erst 1608 überall von der Dritttheilspflicht freigekauft wurden. Auch die Rentkammer fieng 1524 an, ihre Gnaden- und Fall-Güter, theils gegen Abkaufssummen und theils gegen jährliche Zinse, in Erblehen zu verwandeln. Eigentliche Falllehen („da Handlohn vnd Weglösin zu Gnaden stat") hatte, wie es scheint, nur | die Kellerei, welche noch 1524 in Schlierbach, Bünzwangen etc. auch Zwitter von Fall- und Erb-Lehen besaß, wo nämlich die Weglöse fixirt war, das Handlohn aber zu Gnaden stand. Um dieselbe Zeit besaß sie sogar Erblehen in Albershausen und Krummwälden, die weder Weglöse noch Handlohn gaben. Bei vielen Erblehen, welche das Stift Boll in Dürnau, Betzgenried und Boll besaß, bestand das Handlohn in einer Maas Wein. Indeß waren viele Höfe und Lehen, zumal im untern Filsthal, schon im fünfzehnten Jahrhundert ganz zertrümmert. Die Falllehen des Staats, wovon gewöhnlich 1/20 des Kaufschillings oder Gutswerths als Laudemium erhoben ward, sind jetzt allermeist erblich gemacht, die Erblehen in freie Zinsgüter verwandelt und fast alle Laudemien abgelöst worden. Die Falllehen der gräflich Degenfeld’schen Rittergüter wurden im Laufe der letzten 12—14 Jahre großen Theils allodificirt und bestehen solche nur noch in Rechberghausen, Salach und Wangen: die Erblehen derselben sind in Zinsgüter umgewandelt; und ehrschätzige Güter (wovon in Veränderungsfällen 1/10 des Kaufschillings oder Anschlags erhoben wird) sind hauptsächlich nur in Groß-Eislingen. Zu bemerken ist noch, daß im dießseitigen Bezirke unter „Hube“ die Hälfte eines Hofes und unter „Sölde" in der Regel blos ein einziges Stück Gut begriffen wurde. Lokalleibeigenschaft bestand, wie es scheint, nur in Dürnau und Gammelshausen. Eigenthümlich war der Verband, in welchem die Personalleibeigenen zu dem Berge Hohenstaufen gestanden (s. unten). Eigenthümlich war ferner der Brautlauf, welche Adelberg’sche Personalleibeigene im Stabe Börtlingen entrichten mußten; nach dem Lagerbuche von 1496 nämlich: der Mann eine Scheibe Salz, die Braut aber 1 Pf. 7 Sch. Hlr. „oder eine Pfanne, daß sie mit dem Hintern darein sitzen kann oder mag." Alle Ausflüsse der Leibeigenschaft sind durch das Edikt vom 18. Nov. 1817 aufgehoben worden, nachdem dieselben von den Grafen von Rechberg schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts ohne | Substituirung von Surrogaten in allen ihren Besitzungen nachgelassen worden waren. Die Lokalleibeigenen in Dürnau und Gammelshausen sind durch das Gesetz von 1836 gegen Entschädigung des Gutsherrn durch den Staat vollends befreit worden.


C. Grundlasten und vogteiliche Abgaben.

In früheren Zeiten waren mehrere altwürttembergische Orte zu ungemessenen Frohnen verpflichtet, wogegen einige Adelberg’sche Orte theils ein Weinfahrtgeld zu entrichten, und theils im Herbst einige Weinfahrten in das Neckar- und Rems-Thal zu leisten hatten. So mußten namentlich die Adelberg’schen Hofbauern 16 Eimer neuen Wein von Zell bei Eßlingen oder von Weilheim nach Adelberg oder in den Adelberg’schen Hof nach Göppingen führen. Gegen Entrichtung des Weinfahrtsgeldes erhielt in Börtlingen und Wangen jeder Hofbauer 2 und jeder Hub- oder Lehen-Mann 1 Maas Wein vom Kloster „zu Martinswein.“ Auch Liebenstein hatte in Eschenbach 2 Hofbauern, die in Heppach, Türkheim oder Beutelsbach Wein zu holen hatten. Über die Dienste der Wagensteuerhöfe s. Göppingen. Alle Frohnen der Gemeinden, mit Ausnahme der allgemeinen Landes- und Jagdfrohnen und der zu Kirchen und Pfarrgebäuden, auch zum Straßenbau bestimmten, wurden 1824 — 1840 um 5335 fl. 54 kr. abgelöst. Für die noch bestehenden wenigen Frohnen werden dem Staate Surrogatgelder entrichtet. Die dem Grafen v. Degenfeld-Schomburg und den Freiherrn von Liebenstein zuständigen ungemessenen Frohnen sind in gemessene verwandelt und die ältern Frohnen und Frohnsurrogate mit Hilfe des Staats abgelöst worden. Dasselbe geschah mit den Frohnsurrogaten in Birenbach.

Von eigenthümlichen Grundabgaben sind außer dem Feuerzins, den wir in Göppingen kennen lernen werden, hauptsächlich der Gatterzins zu Reichenbach, welchen die mit dem Einzug bemüht gewesenen Personen selbst verzehren durften und die Pflichtigen 1840 | ablösten, [2] sowie die Wächterstiefel zu erwähnen, welche das Kloster Blaubeuren von einem Hofe zu Groß-Eislingen zum Schloß Hohenrechberg zu entrichten hatte. [3] Landgarben oder Theilgebühren waren nicht sehr häufig; bemerkenswerth ist aber, daß das Kloster Adelberg in Eschenbach 6 Jauchert Acker hatte, wovon nach dem Lagerbuche von 1537 „ein Wurf vmb den andern, das ain Mal der dritte, das ander Mal der vierte Theil“ als Landgarbe erhoben ward. Sodann heben wir noch hervor, daß beinahe alle | Sägmüller verpflichtet waren, wenn die Herrschaft wegen eines Bauwesens es verlangte, ihr die erforderlichen Bretter „einen Schnitt um 4 Heller“ zu liefern; wovon schon längst nicht mehr Gebrauch gemacht wird. Die vogteilichen Leistungen (s. die Mühlen in Göppingen, Betzgenried etc.) und die Kellereisteuern sind allermeist abgelöst, da hierin der Staat den Pflichtigen auch gegenüber von Privatberechtigten gesetzlich zu Hilfe kam.


D. Zehenten.

Den großen Zehenten bezieht, mit wenigen Ausnahmen, der Staat. Er ist auf denselben, soweit er ihn nicht schon von der Kellerei her besaß, allermeist von dem Kloster Adelberg und von den Stiften Boll, Faurndau und Oberhofen übergegangen und größten Theils an die Gemeinden, welche die Umlage unter die Pflichtigen in Geld machen, zum kleinern Theil an Privatgesellschaften, bei denen die Naturalverzehentung noch Statt findet, auf 9 oder 18 Jahre verpachtet. Die von den erwähnten Stiften und von der geistlichen Verwaltung herrührenden kleinen und Heu-Zehenten sind durchgängig um Geld an die Gemeinden auf längere Zeit verliehen. Mehrere Heuzehenten sind übrigens, wie die Ortsbeschreibung zeigt, ganz abgekauft. Der lebendige oder Blut-Zehente kommt schon längst nicht mehr vor. Sämmtliche Zehentrechte des Staats sind zu jährlichen 21.020 fl. 30 kr. berechnet.

Der Capitalwerth der von 1817 bis 21. Sept. 1843 dem Staat abgekauften Frohnen, Zehenten und Grundgefälle aller Art beträgt 110.753 fl. 55 kr. 2 hl.; und der Capitalwerth der den Privatberechtigten abgekauften, nach den Gesetzen von 1836 ablösbaren, Frohnen und Abgaben, soweit die Pflichtigen selbst zu bezahlen hatten (also mit Ausschluß der Staatsbeiträge), 35.150 fl. 29 kr. Nunmehr betragen, noch nach dem hienach folgenden Verzeichnisse, sämmtliche Grundlasten, einschließlich aller Zehenten, jährlich 47.223 fl. 13 kr., worunter 34.769 fl. 47 kr. in Naturalien.

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Übersicht der Reallasten einschließlich der Zehenten
nach dem Gefällkataster und den Bezirksregistern des Cameralamts.
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Göppingen. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Das Cameralamt 3462 170/0
Die Armenkastenpflege 20 570/0
  "   Hospitalpflege 31 520/0
  "   Stadtpflege      92   80/0
3607 140/0 2484 9 2242 49
     Albershausen.
Die Stiftungspflege daselbst 36 590/0
Das Cameralamt       948 120/0
985 110/0 754 30 719 22
     Bartenbach.
Die Stiftungspflege daselbst 1 11/2
  "   Gemeindepflege 7 200/0
Das Cameralamt Göppingen 652 360/0
Die Hospitalpflege daselbst 56 251/2
  "   Armenkastenpflege 85 431/2
Graf v. Degenfeld      952 160/0
1755 221/2 1310 6 214 11
     Betzgenried.
Die Stiftungspflege -0/0 31/2
  "   Gemeindepflege -0/0 570/0
Das Cameralamt Göppingen      945 540/0
946 541/2 896 18 670 55
     Birenbach.
Das Cameralamt Göppingen 94 520/0
Die Gutsherrschaft von Wäschenbeuren 35 250/0
Die Heiligenpflege Wäschenbeuren 6 380/0
Graf v. Degenfeld      12 550/0
149 500/0 105 24 68 47
     Boll.
Das Cameralamt Göppingen 1364 280/0
Die Stiftungspflege Boll 55 331/2
  "  Gemeindepflege daselbst 19 560/0
Graf v. Degenfeld      2   20/0
1441 591/2 1020 281/2 959 50
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hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Börtlingen. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Stiftungspflege daselbst 5 60/0
  "   Gemeindepflege 5 271/2
  "   Stiftungspflege Lorch 6 180/0
Das Cameralamt Göppingen 1104 400/0
1121 311/2 751 47 650 49
     Bünzwangen.
Der Hospital zu Kirchheim u. T. 677 40/0
Das Cameralamt Göppingen       480 230/0
1157 270/0 1057 11 64 3
     Dürnau.
Die Stiftungspflege daselbst 14 340/0
  "   Gemeindepflege 26 330/0
Graf v. Degenfeld 146 550/0
Das Cameralamt Göppingen 1102 -0/0
Der Hospital Göppingen 70 200/0
  "        "     Wiesensteig      4   30/0
1364 250/0 926 29 698 4
     Ebersbach.
Die Heiligenpflege daselbst 150/0 501/2
  "   Gemeindepflege 1780/0 420/0
Das Cameralamt Göppingen      1438 190/0
1632 511/2 1009 29 1075 10
     Eschenbach.
Die Stiftungspflege daselbst 28 270/0
  "   Gemeindepflege 83 480/0
Die Hospitalpflege Göppingen 534 190/0
  "        "     Wiesensteig 2 161/2
Rrhr. v. Liebenstein 129 350/0
Das Cameralamt Göppingen      347 160/0
1125 411/2 860 371/2 99 15
     Faurndau.
Die Stiftungspflege 39 580/0
  "   Gemeindepflege 8 450/0
Das Cameralamt Göppingen      1008 400/0
1057 230/0 793 38 439 4
|
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Gammelshausen. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Gemeindepflege daselbst 2 281/2
  "   Hofbauern daselbst 110 60/0
  "   Hospitalpflege Göppingen 39 211/2
  "        "           Kirchheim 10 580/0
Graf v. Degenfeld 244 160/0
Das Cameralamt Göppingen       299 400/0
706 500/0 577 471/2 157 25
     Ganslosen.
Die Gemeindepflege daselbst 5 520/0
  "  Stiftungspflege 9 390/0
  "       "      Deggingen 50 -0/0
Der Hospital Wiesensteig 10 441/2
  "   Schulmeister und Meßner des Orts 6 -0/0
Der Amtsdiener 12 300/0
Das Cameralamt Göppingen       372 180/0
467 31/2 357 46 372 18
     Groß-Eislingen.
Graf v. Degenfeld 647 120/0
Graf v. Rechberg 146 550/0
     „     „     „ 50 51/2
Die kath. Stiftungspflege Groß-Eislingen 51 461/2
Die Stiftungspflege Rechberg 3 -0/0
  "   Hospitalpflege Göppingen 4 -0/0
  "   Gemeindepflege Groß-Eislingen 254 70/0
  "   Stadtpflege Göppingen 4 300/0
  "   Stiftungspflege Krumwälden 8 -0/0
Das Cameralamt Göppingen      1101 270/0
2270 570/0 1316 31/2 783 5
     Gruibingen.
Die Stiftungspflege daselbst 139 120/0
  "   Gemeindepflege 24 390/0
  "   Hospitalpflege Wiesensteig 82 200/0
Das Cameralamt Göppingen      1676 560/0
1923 70/0 1634 38 909 51
|
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Hattenhofen. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Stiftungspflege Hattenhofen 1 310/0
  "   Gemeindepflege 10 310/0
  "   Adelberg’schen Hofbauern 14 210/0
Das Cameralamt Göppingen      1966 280/0
1992 510/0 1498 43 1085 22
     Heiningen.
Die Stiftungspflege daselbst 103 170/0
  "   Gemeindepflege 2 401/2
  "   Hospitalpflege Eßlingen 2 131/2
Das Cameralamt Göppingen      2797 390/0
2905 500/0 2388 48 1749 46
     Hohenstaufen.
Die Stiftungspflege daselbst 37 210/0
  "   Gemeindepflege 5 300/0
Das Domstift Augsburg 9 -0/0
Die Stiftungspflege Wäschenbeuren 6 171/2
  "        "           Maitis 3 230/0
  "   Gemeindepflege daselbst 8 -0/0
Graf v. Rechberg 21 580/0
Die Grundherrschaft von Wäschenbeuren 3 510/0
Frhr. v. Holz 12 320/0
Das Cameralamt Göppingen      853   30/0
960 551/2 565 24 670 10
     Holzhausen.
Das Cameralamt 890 510/0 759 14 426 14
     Holzheim.
Die Armenkastenpflege Göppingen 18 270/0
  "   Gemeindepflege Holzheim 22 121/2
Graf v. Degenfeld[4] 114 41/2
Das Cameralamt Göppingen      1532   30/0
1686 470/0 1179 18 861 53
     Jebenhausen.
Die Stiftungspflege daselbst 68 201/2
  "   Gemeindepflege 6 420/0
Frhr. v. Liebenstein 1620 281/2
Das Cameralamt Göppingen      28   -0/0
1723 310/0 1039 101/2 28 -
|
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Klein-Eislingen. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Gemeindepflege daselbst 8 440/0
  "   Hospitalpflege Göppingen 61 380/0
Das Cameralamt daselbst      1202 550/0
1273 170/0 899 271/2 851 30
     Maitis.
Die Gutsherrschaft von Wäschenbeuren 138 60/0
Das Cameralamt Göppingen      158 360/0
296 420/0 216 - 158 36
     Oberwälden.
Die Stiftungspflege daselbst 11 390/0
  "   Gemeindepflege 2 160/0
Graf v. Degenfeld 48 290/0
Das Cameralamt Göppingen      497 350/0
559 590/0 387 6 403 44
     Ottenbach.
Die Stiftungspflege daselbst 4 460/0
  "        "           Waldstetten 10 -0/0
  "        "           Nenningen 3 440/0
Frhr. v. Holz 32 220/0
Graf v. Degenfeld 19 150/0
Graf v. Rechberg 903 150/0
Das Cameralamt Göppingen      193 350/0
1166 570/0 1120 28 93 25
     Rechberghausen.
Graf v. Degenfeld 968 190/0
Die Stiftungspflege Rechberghausen 11 420/0
  "   Gemeindepflege daselbst 36 360/0
Das Cameralamt Göppingen      661 310/0
1678 80/0 914 38 646 23
     Reichenbach.
Die Stiftungspflege daselbst 66 570/0
  "   Gemeindepflege 10 180/0
Der Kirchen- und Schulfonds in Eßlingen 1 161/2
Das Cameralamt Göppingen      604 110/0
682 421/2 450 22 463 13
|
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Salach. fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Gemeindepflege daselbst 10 90/0
  "   Gemeindepflege 11 60/0
  "   Stiftungspflege Hohenrechberg 5 521/2
Graf v. Degenfeld 1530 181/2
Das Cameralamt Göppingen      39 180/0
1596 440/0 1180 501/2 37 36
     Schlath.
Die Stiftungspflege Schlath 14 460/0
  "   Gemeindepflege daselbst 12 260/0
  "   Hospitalpflege Wiesensteig 6 561/2
Das Cameralamt Göppingen 1512 220/0
1546 300/0 1221 291/2 758 4
     Schlierbach.
Die Stiftungspflege daselbst 14 131/2
  "   Gemeindepflege 11 130/0
  "   Stiftungspflege Roßwälden 3 220/0
Der Hospital zu Kirchheim 1551 521/2
Die Armenkastenpflege daselbst 3 480/0
Das Cameralamt Göppingen      912   60/0
2496 350/0 2195 461/2 300 30
     Sparwiesen.
Die Stiftungspflege Albershausen 7 50/0
  "   Hospitalpflege Göppingen 116 550/0
Das Cameralamt Göppingen      629 420/0
753 420/0 660 19 415 48
     Uhingen.
Die Stiftungspflege daselbst 45 550/0
  "   Gemeindepflege 13 50/0
Frhr. v. Münch 456 551/2
Das Cameralamt Göppingen      1598 250/0
2114 531/2 1553 501/2 1142 32
     Wangen.
Die Stiftungspflege 2 310/0
  "   Gemeindepflege 20 300/0
Fr. Mürder und Mich. Schwegler 18 -0/0
Graf v. Degenfeld 117 380/0
Das Cameralamt Göppingen      1023 500/0
1182 290/0 732 291/2 802 46
––––––––––––––––––––––––––––––––––
Summe 47.223 130/0 34.769 470/0 21.020 30
|
hierunter sind:
Natural-
Gefälle.
Zehenten des-
Cameralamts.
     Hochdorf, jetzt im Oberamt Kirchheim fl. kr.    fl. kr. fl. kr.
Die Stiftungspflege daselbst 9 150/0
      Gemeindepflege 4 370/0
Der Hospital Kirchheim 90 370/0
Frhr. v. Palm 42 301/2
Das Cameralamt Kirchheim      1058   80/0
1205 70/0 953 60/0 767 46


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Behörden und Eintheilung.
a. Weltliche.

Das Oberamt Göppingen ist ein Theil des Donaukreises. Die Ämter sind: das Oberamts-Gericht, das Oberamt, das Cameralamt und das Forstamt, welche, mit Ausnahme des letztern, ihren Sitz in Göppingen haben, wo auch das Gerichtsnotariat, die Oberamtspflege, das Physicat, ein Nebenzollamt I. Classe und ein Umgeldscommissariat sich befinden. Der Cameralamtsbezirk entspricht seit 15. März 1843, wo Ganslosen und Gruibingen von dem aufgelösten Cameralamt Wiesensteig übergiengen, ganz dem Oberamts-Bezirk. Ein eigenes Forstamt besteht nicht, sondern der links der Fils gelegene Theil des Bezirkes gehört dem Forstamte Kirchheim, der rechts derselben gelegene aber den Forstämtern Lorch und Schorndorf an. Zwei Amtsnotare haben ihren Sitz in Boll und Ebersbach. Der Bezirk zählt 34 Gemeinden (10 II. und 24 Gemeinden III. Classe), welche zum Theil aus einigen oder mehreren Parcellen zusammengesetzt sind; alle, mit Ausnahme von Ottenbach, wo eine zum gräflich Rechberg’schen Polizeiamtsbezirke Donzdorf gehörige Vogtei sich befindet, stehen in unmittelbarer Verwaltung. Die Forstgerichtsbarkeit in seinen eigenen Waldungen übt aber der Graf von Degenfeld durch einen Forstgerichtsbarkeits-Beamten in Eybach aus.

|
b. Kirchliche.

Das evangelische Decanatamt hat in Göppingen seinen Sitz, erstreckt sich über den ganzen Bezirk und steht unter der General-Superintendenz Ulm. Bis jetzt sind demselben auch noch die im Oberamts-Bezirke Schorndorf liegenden Orte Baiereck mit Nassachmühle und Unterhütt (Filialien von Ebersbach) zugetheilt. Im Bezirke sind 21 evangelische und 4 katholische Pfarreien, mit 23 evangelischen und 4 katholischen Geistlichen. Die vier katholischen Pfarreien Groß-Eislingen, Ottenbach, Rechberghausen und Salach sind dem Decanatamt Eybach zugetheilt; wogegen das nach Wäschenbeuren eingepfarrte Birenbach mit diesem zum Decanate Gmünd gehört. Die evangelischen Pfarreien haben 68 und die katholischen 15 Filialien. Eine jüdische Kirchengemeinde ist in Jebenhausen. (S. unten).


B. Anstalten.
a. Schulen.
Eine lateinische und eine Real-Schule mit 4 Lehrern befinden sich in Göppingen. Außerdem sind 65 Elementarschulen mit 40 Schulmeistern, 8 Unterlehrern, 17 Lehrgehilfen und 1 Hilfslehrer im Bezirke. Die Schulen sind beinahe durchaus in gutem Zustande, alle Stellen in Folge des Schulgesetzes von 1836 mit den vorgeschriebenen Gehalten ausgerüstet und mit den erforderlichen weiteren Lehrern besetzt. Auch wurden im Laufe der letzten 25 Jahre 12 Schulgebäude theils neu errichtet und theils erweitert. Sodann befinden sich in Göppingen eine Sonntagsgewerb-Schule und ein Sonntags-Leseverein für Handwerks-Gehilfen und Lehrlinge. Kleinkinder-Schulen sind 6 im Bezirke (in Göppingen, Börtlingen, Boll, Ebersbach, Heiningen und Hohenstaufen). Industrieschulen sind, wie die Ortsbeschreibung zeigt, 22 vorhanden. Über Schulgärten, Zeichnungs- und Fortbildungs-Schulen s. Eschenbach, Gruibingen und Rechberghausen. Zu bemerken ist noch, daß | schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts für die Schulmeister der Göppinger Diöcese eine Wittwenkasse bestand (s. Mosers Württ. Bibliothek. 1796. S. 677,).


b. Wohlthätige Anstalten.

Neben einem Wohlthätigkeitsvereine in Göppingen, welcher die Localvereine überwacht, finden sich

a) in den meisten Gemeinden Armenhäuser, welche in Nothfällen auch zu Krankenhäusern dienen. Die Aufzunehmenden erhalten aber nur freie Wohnung.

b) Ein Hospital mit Wohnung und Verpflegung und Siechenhaus,

c) die Wilhelmshilfe, eine Anstalt zu Erziehung verwahrloster Kinder, und

d) ein Krankenhaus für Dienstboten und Handwerks-Gehilfen, befinden sich in Göppingen.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein wurde am 26. August 1839 gegründet und hat dermalen etwa 150 Mitglieder. Auf der ebenfalls schon zuvor erwähnten, seit mehreren Jahrzehenden in Göppingen bestehenden, Beschälplatte sind jährlich 5 — 6 starke Hengste des Landgestüts aufgestellt.


d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Landboten.
In Göppingen ist ein Postamt. Mit Stuttgart und Ulm bestehen tägliche zweimalige Verbindungen, mit Schorndorf zweimalige in der Woche. Fahrende Boten gehen wöchentlich zweimal nach Stuttgart und einmal nach Hall, Aalen, Geislingen, Nürtingen, Schorndorf, Reutlingen, Tübingen, Heilbronn etc., Fußboten kommen aus sämmtlichen Amtsorten wenigstens dreimal wöchentlich in die Oberamtsstadt. Von Gmünd und Gruibingen kommt jede Woche ein fahrender Bote. Außerdem befördern viele im Oberamt | ansäßige Landfuhrleute den Verkehr. Das Frohnbotenwesen ist überall abgestellt.

Zu bemerken ist, daß auch in Ebersbach der Sitz einer kaiserlichen Posthalterei war (s. unten).


2. Straßen und Brücken.

a) Landstraßen. Die Staatsstraße von Stuttgart nach Ulm zieht auf einer Strecke von 31/2 Stunden gegen Plochingen und auf einer Strecke von 11/2 Stunden gegen Geislingen im Bezirke. Sie ist nicht im besten Zustand, da ihre Grundlage den besseren Principien nicht entspricht; auch ist sie an vielen Stellen zu schmal.

b) Vicinalstraßen. Die bedeutendsten sind 1) über Uhingen nach Kirchheim, 2) über Wangen nach Schorndorf, 3) über Bartenbach nach Lorch und Gmünd. Diese Straßen haben die Amtspflege zu 4/5 und die Gemeinden, über deren Markungen sie ziehen, zu 1/5 zu erhalten. 4) Die Straße über Hohenstaufen nach Gmünd 1807 mit 15.273 fl. und 5) jene über Jebenhausen, Boll und Gruibingen nach Wiesensteig, 1802/9 mit 15.530 fl. angelegt. Zu Unterhaltung dieser beiden Straßen erhalten die baupflichtigen Gemeinden von der Amtspflege einen jährlichen Beitrag von 808 fl. 32 kr. Die Vicinalstraßen sind chausseemäßig hergestellt und gut erhalten. Gefährliche Steigen sind noch: von Gammelshausen nach Ganslosen, von Göppingen nach Hohenstaufen, von Bartenbach nach Göppingen, von Göppingen nach Heiningen und im Dorf Albershausen. Der vorletzterwähnten wird dermalen gründlich abgeholfen; dieses geschah auch 1837 mit der gefährlichen Steige von Faurndau nach Wangen mit einem Aufwande von 11.000 fl.

c) Von den steinernen Brücken im Bezirke sind zu nennen: jene in Göppingen über die Fils (s. Göppingen), 2 auf Uhinger, 1 auf Faurndauer Markung und 3 in Klein-Eislingen.

Alles Straßen-, Brücken-, Pflaster- und Sperr-Geld ist im ganzen Bezirke aufgehoben, mit Ausnahme des Brückengeldes | in Göppingen, das 1000 - 1200 fl. und jenes in Faurndau, das 75 fl. jährlich erträgt.


3. Märkte.

Die Stadt Göppingen hat 3 Vieh- und Kram-Märkte, 3 Schaf-Märkte und 1 Wollen-Markt; Boll 1, Dürnau 2, Ebersbach 4, Gruibingen 2, Groß-Eislingen 2, Heiningen 1, Hohenstaufen 3, Schlierbach 2 und Uhingen 2 Vieh- und Kram-Märkte.


e. Sonstige Anstalten.

Über die Badeanstalten in Göppingen und Boll s. oben S. 9 u. f. und die Ortsbeschreibung. — Eine Privatleihkasse besteht in Göppingen. Gemeindebackhäuser sind: in Faurndau, Heiningen, Dürnau und Schlierbach; Gemeindewaschhäuser: in Faurndau, Ganslosen und Gruibingen.


3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach der Rechnung von 1841/42 waren:

a. das Vermögen:
     an Grundeigenthum
      "   Gebäuden 10.000 fl.
      "   verzinslichen Capitalien 69.238 fl.
      "   sonstigen Forderungen 10.427 fl. 471/2 kr.
89,665 fl. 471/2 kr.
Hierunter sind begriffen 2500 fl., die unter
dem Amtsschaden allmählig umzulegen, und
6700 fl., die noch als Hochbaukosten zu verwenden sind:
Rest 80.465 fl. 471/2 kr.
b. die Schulden
c. die Umlagen und zwar Amtsschaden     6.500 fl.
     Amtsvergleichungskosten   1.391 fl.

Im J. 1816/17 hatte die Amtspflege kein Vermögen, sondern 25.682 fl. Schulden; 1820/21 aber war ihr Vermögen 40.292 fl. Der Amtsschaden und die Amtsvergleichungskosten betrugen 1816/17 75.997 fl.

|
B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1840/41 waren:

a. das Vermögen der Gemeinden:
     verzinsliche Capitalien   147.016 fl.
     sonstige Forderungen   55.705 fl.
202.721 fl.
 (neben 12.8141/2 M. Grundeigenthum.)
b. die Schulden der Gemeinden:
     verzinsliche Capitalien   22.952 fl.
     sonstige Forderungen     6.627 fl.
  29.579 fl.
c. die Einkünfte ohne die Gemeindeumlagen   83.496 fl.
d. die Ausgaben   89.670 fl.
e. die Gemeinde-Umlagen     9.480 fl.

Das Gemeindevermögen ist, wie die Tabelle zeigt, am bedeutendsten in Göppingen, Heiningen, Reichenbach, Hattenhofen und Boll.

Von den 34 Gemeinden des Bezirkes sind 9 schuldenfrei; die jedoch nicht bedeutenden Schulden der übrigen Gemeinden rühren meist von neueren Schulhausbauten her. In 14 Gemeinden werden keine Gemeindeumlagen gemacht. Die Schuldenlast der Gemeinden hat 1816/17 80.828 fl. und 1822/23 64.876 fl. betragen. Die Steuerrückstände bei den einzelnen Pflichtigen, welche 1816/17 88.820 fl. und 1822/3 114.486 fl. waren, betrugen 1841 noch 482 fl. In den Etatsperioden: a. 1832/35, b. 1835/38 und c. 1838/41 wurden verwendet: auf Errichtung neuer Gebäude zu a. 3473 fl., zu b. 11.278 fl., zu c. 12.644 fl.; auf Erkaufung von Häusern und Gütern zu a. 14.041 fl., zu b. 5307 fl. zu c. 16.786 fl.; auf Ablösung von Servituten und andern Lasten zu a. nichts, zu b. 30 fl. zu c. 8329 fl.; dagegen wurden aus Gebäuden und andern Besitzungen zu a. 14.283 fl., zu b. 8772 fl., zu c. 3984 fl. erlöst.


C. Stiftungspflegen.
Im Jahr 1840/41 belief sich das Vermögen der Stiftungen an baarem Geld und Capitalien auf 150.047 fl., die | Schulden sind 2769 fl., die Einkünfte 20.141 fl., die Ausgaben 18.692 fl. Die reichsten Stiftungen besitzen Börtlingen, Göppingen und Albershausen.

Diese Zahlenverhältnisse weisen eine geordnete Verwaltung und einen seit mehreren Jahren in ununterbrochenem Fortschritt begriffenen Wohlstand der Gemeinden nach. Wie wenig gleichwohl die Verbesserung der polizeilichen Zustände der letzteren vernachläßigt wird, zeigt diese Schrift gleichfalls.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamtes, mit Einschluß der Grundherrschaften, beträgt 1841/42 von

     Grundeigenthum:      295.176 fl. 54 kr.
     Gefällen         9.177  "  23  "  
     Gebäuden 3.206.626  "  —  "  
     Gewerben         8.931  "  52  "  
Die directe Steuer für das Jahr 1841/42
war an 2.000.000 fl.
     Grundsteuer       24.878 fl.
     Gefällsteuer           773  "
     Gebäudesteuer         6.255  "
     Gewerbesteuer         6.021  "
        37.927 fl.

Auf 1 Quadratmeile fallen daher an Steuer 7.646 fl. 4 kr. und auf eine Person 1 fl. 6 kr.

|
Cataster der Grund- und Gefällherren,
welches nicht unter dem Gemeindecataster begriffen ist.[5]
Grund- und Gefällherren. Grund-
Cataster.
Gefälle-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
  fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Graf von Degenfeld 5362 56 2435 59 14.099 451 39 204 41 27 30
Freiherr von Liebenstein 1823 1084 23 3.075 153 29 91 6 6
Freiherr von Münch 1876 3 316 5 8.100 157 57 26 33 15 48
Graf von Rechberg 130 9 758 59 10 57 63 47
Graf von Thurn und Taxis und
Freiherr von Freiberg
125 55 10 35
Freiherr vom Holz 32 20 2 35
Freiherr von Palm [6]
Summe 9192 8 4753 41 25.274 774 2 399 17 49 18


  1. Bei dem zu Jebenhausen zu erwähnenden Gütertausche von 1301 übergab Adelberg dem Stifte Faurndau gegen Güter zu Füllsbach: ein Gut zu Jebenhausen, mit dem Beisatze: „Colono de ipsis possessionibus cedente vivo vel etiam decedente, tertiam partem omnium rerum suarum mobilium ipsis possessionibus relinquente.“ Die Drittheilsordnung (im Adelberg’schen Lagerbuch von 1537) sagt: so oft ein solches Gut ledig werde, „so gibt der, so daruon fert das Drittheil zu Weglösin vnd werden“ (die Güter) „nach Gnaden hoch oder nieder verliehen. Item so nimpt man das Dritteil von aller varender Hab etc. ußgenommen Kleider, Bettgewand, der Hellhaf, Harnasch, Wehr vnd Waffen, sind nit dritttheilig. Ömd, Mist und der Hinterwagen pleipt vff den Gütern.“ Auch von allen Feldfrüchten gebührt dem Kloster das Drittheil; sind sie aber noch nicht geerntet, so stellt es auch den dritten Schnitter. Selbst von Activschulden spricht es seinen Theil an; denn „was Einer Güter hat vßwendig“ (außerhalb) „des drittheiligen Guts daruff er sitzt, es sey erkauft oder ererbt, oder wa es ihme herkompt, vnd hätte er ein Schiff vff dem Möre, so wäre er schuldig, dem Kloster das Drittheil davon zu geben.“
  2. Der Gatterzins mit jährlichen 15 Pf. 7 Sch. 1 Hl. war nach einer Erneuerung von 1545 unter „die Gatterzinsherren“, nemlich den Grundherren von Pfauhausen und Unterboihingen, als „obersten Gatterzinsherren,“ und die St. Nikolaus Kaplaneien zu Kirchheim und Esslingen, das Kloster Kirchheim, die Pfarrei Neidlingen, die Frühmeßpfründe zu Schlierbach und den Heiligen und die Pfarrei zu Reichenbach, zu vertheilen. Wer von ihnen nicht selbst oder nicht durch Bevollmächtigte erschien, erhielt nichts. Altes Herkommen war es nun, „daß alle Jahr vff den Tag Thomae Apostoli in Gegenwärtigkeit aller Zinsherren oder deren gevollmächtigten Anwält zu Reichenbach vor eines jeden Gatterzinsgebers Behausung, Thüren oder Gattern vmb Mittag Zeiten der Zins erfordert vnd von dem Zinsgeber über den Gatter hinaus gegeben wird.“ Welcher Zinsgeber aber an diesem Tag seine Schuld „bei gutem hellem Sonnenschein, also daß die Münz noch wohl erkannt werden mag,“ nicht in Person erlegt, muß die aufgelaufenen Zehrungskosten der Zinsherren bezahlen, und wenn er sich dessen weigert, so fallen seine Güter, worauf der Gatterzins haftet, dem Zinsherren als volles Eigenthum heim. Von dem Zinse wird Wein gekauft, den die Pflichtigen während des Zinseinzuges erhalten, und je ein Gast, den jeder Zinsherr mitbringen darf, zechfrei gehalten. Der oberste Gatterzinsherr aber „darf mit zwei Pferden zur Zeche reiten.“ Weishaar (Würt. Privatrecht 1805. §. 485) kennt diese Abgabe, ohne darauf näher einzugehen. S. auch Grimm deutsche Rechtsalterth. 1828. 389.
  3. In einem alten, 1494 erneuerten, Lagerbuch der Herrschaft Hohenrechberg heißt es unter den Einnahmen: „die Herren zu Blabüren gebend järlich zwen gut hoch Filzschuh bis zu dem Knie mit Lappen, vff das Schloß zu Rechberg, vnd die Filzschuh sollen sie jährlichen antwurten dem Paur, der vff des Syboldshof (zu Groß-Eislingen) sitzt; der soll sie dann antwurten gen Rechberg, vnd soll der Paur die Gült, die inen (dem Kloster) gehört, nit geben, biß sie die Schuh geben habend.“ Der verstorbene Dekan Rink bemerkt (in einer Handschrift): diese unter dem Namen „Wächterstiefel“ bekannt gewesenen Schuhe, die wahrscheinlich für die Wächter auf der Burg Hohenrechberg bestimmt gewesen, seyen so lange jährlich dahin geliefert worden, als Groß-Eislingen im Besitze der Rechberg gewesen sey.
  4. geändert gem. Berichtigungen auf S. 304.
  5. Nach dem Stande auf den 1. Juli 1843.
  6. 30 fl. 26 kr. Gefällcataster von Hochdorf von 1840/41 kam im Jahr 1842 zu dem Cataster von Kirchheim.
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