Beschreibung des Oberamts Canstatt/Kapitel B 12
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12. Schanbach mit Lobenroth.
a. Schanbach, sonst auch Schambach geschrieben, ist ein evang. Kirchdorf auf dem Schurwalde, 4 St. südöstlich von Canstatt mit 326 Einw., C. A. Beutelsbach, F. A. Schorndorf und F. Verw. Stetten; Dekanat Schorndorf und Pfarrey Aichelberg. Die Zehnten, der große und der kleine und der Heuzehnte gehören dem Staat, die Gefälle betragen 80 fl. 58 kr., welche der Staat bezieht, die Güter waren ehemals größtentheils Lehen, von jedem Lehengut wird jährlich noch 1 Schfl. 1 S. 11/2 V. Vogthaber, von jedem Haus eine Rauchhenne gegeben. S. Lobenroth.
Schanbach war in ältern Zeiten Sitz eines adeligen Geschlechts, das den Namen des Orts führte. Man sieht noch 1/4 St. von dem Orte am Walde die Ruinen des Schlosses, und in Urkunden finden sich auch noch einige Namen von Gliedern des Geschlechts. So kommt ein Conrad v. Schanbach 1292 vor, Hans und Fritz v. Schanbach kaufen 1368 von Berthold von Altingen die Burg Liebenau. Ob und welchen Antheil sie an dem Orte Schanbach gehabt haben, ist unbekannt. Beurkundet sind dagegen als Besitzer von Schanbach und Lobenroth die Truchseßen von Stetten. Nach einem Lagerbuche von 1683 hat Hans Truchseß von Stetten 1442 an die Liebfrauenpflege (nachheriges Stift) zu Göppingen die Hälfte von Schanbach und Lobenroth verkauft, „so nun aber jetzt seit vielen Jahren bey der Herrschaft Würtemberg Handen gewesen.“ Die andere Hälfte wurde mit Stetten erworben. Übrigens verkaufte auch Ursula, Truchseßin von Stetten, 1452| Güter und Rechte zu Schanbach, Lobenroth und Krummenhart mit Vogtey und Gerechtsamen an Graf Ulrich v. W. für 370 Pfd. Sattler Gr. II. S. 184. Die ältere Hälfte blieb immer bey Würtemberg und war als ein der Landschaft einverleibter Theil der Vogtey oder dem Oberamte Schanbach zugetheilt, während die andere Hälfte beyder Orte mit Stetten veräußert wurde, später aber wieder erworben einen Bestandtheil des hofkammerlichen Stabsamts Stetten bildete, mit dem sie dann nebst dem Schorndorfer Antheil 1806 unter den Stab des Oberamts Eßlingen und 1808 unter den des Oberamts Canstatt kam. Im J. 1807 war auch die Schorndorfer Hälfte von beyden Orten mit dem Hofkammergut vereinigt worden, 1814 aber wurde das Ganze wieder davon getrennt, s. Stetten.
b. Lobenroth,
ein evang. Weiler, 1/2 St. von Schanbach, ebenfalls auf dem Schurwalde gelegen, mit 106 Einw., Filial von Schanbach; amtliche und Zehent-Verhältnisse wie bey Schanbach. Die Grundlasten betragen 23 fl. 31 kr., welche, bis auf 3 kr., der Staat bezieht. Auch hier, wie in Schanbach, gibt jedes Haus eine Rauchhenne, nur die Ortsvorsteher und der Büttel sind frey. An beyden Orten haben die vormaligen Lehengüter auch noch Frohnschuldigkeiten zu leisten, und bey Veränderungen Handlohn und Weglöse zu bezahlen. Bey jeder Veränderung durch Kauf hat der Käufer auch dem Schultheißen ein Paar hirschlederne Handschuhe zu geben. Die Nahrungs- und andere Verhältnisse sind ganz wie zu Schanbach; wie dort, so gibt es auch hier mehrere Weber. Obgleich Lobenroth der Schultheißerey Schanbach zugetheilt ist, so hat es doch seinen eigenen Gemeindehaushalt. Das Gemeindevermögen besteht übrigens fast einzig in 49 M., zum Theil jetzt in Äcker verwandelter Waldungen, welche der Ort von der Stadt Eßlingen durch Verzichtleistung auf Weidegerechtigkeit erworben hat. Die übrigen Waldungen gehören der K. Hofkammer. Lobenroth liefert ein Beyspiel von den| mannigfaltigen Veränderungen, welche die Ortsnamen erlitten haben: in ältern Zeiten wurde Ober-Rod oder Obern-Roth auch Oberroth geschrieben, und noch jetzt sagt das Volk nicht Lobenroth, sondern Oberroth. Der Name bedeutet also offenbar nichts anders, als das „obere Rod“ – in Äcker verwandelten Wald. Im Übrigen s. Schanbach und Stetten.
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