Beschreibung des Oberamts Canstatt/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Canstatt liegt zwischen 48° 44′ 25″ und 48° 52′ 3″ der Breite, und zwischen 26° 49′ 40″ und 27° 3′ 45″ der Länge; er gehört dem Gebiete des Neckars an, der durch das Oberamt geht.
Das Oberamt ist nördlich von dem Oberamte Ludwigsburg, östlich von den Oberämtern Waiblingen und Schorndorf, südlich von den Oberämtern Eßlingen und Stuttgart, und westlich wieder von Stuttgart und dem Oberamt Ludwigsburg begrenzt.
Der Flächeninhalt des Oberamts beträgt einschließlich des auf Canstatter Markung gelegenen Antheils an Berg 33.5065/8 Morgen, oder 19/10 Geviertmeilen, er ist somit um 4/10 Geviertmeilen größer, als er früher angenommen worden ist; dennoch ist Canstatt das kleinste unter allen Oberämtern.
Der Oberamtsbezirk besteht aus altwürtembergischen Orten, mit Ausnahme von Oeffingen, das vormals dem Hochstift Augsburg gehörte, und von Mühlhausen, das nebst dem Viesenhäuser Hof vormals reichsritterschaftlich war. Sie gehören zur königl. Finanzkammer mit folgenden Ausnahmen:
1) zur königl. Hofkammer gehören, Felbach, Rommelshausen, Schmiden, Stetten und Zatzenhausen;
2) ritterschaftlich, und zwar des Freyherrn von Palm, ist Mühlhausen mit dem Viesenhäuser Hof.
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