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Beschreibung des Oberamts Besigheim/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Grundherrlichkeit getrennt von der Landesherrlichkeit hatte auch nach der durchgreifenden politischen Veränderung des Jahres 1806 in den verschiedenen Bestandtheilen des Oberamtsbezirks nicht Statt gefunden, da Württemberg dieselben schon vorher mit Hoheit und Eigenthum besaß, das kleine zum Canton Kocher eingetheilt gewesene Dorf Schotzach ausgenommen, welches bis dahin eine ritterschaftliche Besitzung des Freiherrn v. Sturmfeder war.

| Über mehrere Orte hatte aber die vormalige herzoglich Württembergische Kammerschreiberei, statt welcher nun als Nachfolgerin die K. Hofdomänenkammer erscheint, die Grundherrschaft erworben.

Das, alle Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung aufhebende Gesetz vom 4. Juli 1849 hat daher in unserem Oberamtsbezirk bloß noch die von der K. Hofdomänenkammer in ihren Besitzungen ausgeübte Forstgerichtsbarkeit betroffen, nachdem in dem vormals ritterschaftlichen Ort Schotzach der Freiherr v. Sturmfeder der Patrimonial-Gerichtsbarkeit längst entsagt hatte.

Die der K. Hofdomänenkammer grundherrlichen Orte sind: Erligheim, Freudenthal, Gemmrigheim, Hessigheim, Hofen, Hohenstein, Ilsfeld mit Wüstenhausen, Kaltenwesten nebst der Domäne Liebenstein, Kirchheim, Lauffen, Löchgau, Wahlheim.

In Beziehung auf einzelne grundherrliche Gefälle und Besitzungen, waren bis auf die neuere Zeit und sind zum Theil jetzt noch, so weit die verschiedenen Grundentlastungs-Gesetze von 1817 bis 1849 nicht eingewirkt haben, in einzelnen Orten des Bezirks betheiligt:

Die Freiherren v. Sturmfeder (auch außer Schotzach), v. Wöllwarth, v. Weiler, v. Liebenstein, v. Gemmingen, v. Menzingen, das gräfliche Haus Neipperg, das fürstliche Haus Löwenstein, die Stiftungspflege Heilbronn (s. die einzelnen Ortsbeschreibungen).

Staatsdomänen (geschlossene Cameralgüter) sind im Bezirk nicht vorhanden; wohl aber besitzt die K. Hofdomänenkammer, außer der schon genannten Domäne Liebenstein, in der Gemeinde-Markung Lauffen das Seegut und ein Maiereigut; auch bei dem Waldbesitz ist die Hofdomänenkammer, mehr aber noch der Staat betheiligt.

Überhaupt kommt das Gesetz v. 18. Juni 1849 wegen Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets, in Ansehung der Besitzungen der K. Hofdomänenkammer den betreffenden Gemeinden des Bezirks in erheblichem Maße zu statten.

B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehenwesen.
Die Leibeigenschaft wurde in einzelnen Orten schon sehr frühe abgelöst, in andern finden sich überhaupt keine Spuren derselben. Nach den Besigheimer Lagerbüchern aus dem 16. Jahrhundert „durfte zue Beßikheim Niemand Mannß, oder Frawen Personen So leybaygenschafft halber Einen Nachvolgenden Herren hat zue Burger oder Innwohner angenommen werden, es seye dann, daß Sich der, oder dieselben zuuor erledigt vnd abkhaufft.“ Bei Todesfällen mußte in Besigheim „zu Hauptrecht“ fünf Schilling Heller entrichtet werden; von Leibeigenen Männern| außerhalb der Stadt fiel der Herrschaft „das beßte Haupt-Vieh, so die verlaßen“ zu, oder wenn einer kein Vieh hinterließ „Seine beste Kleidung.“ Von leibeigenen Weibern bezog in Todesfällen die Herrschaft „Ihr bestes Kleinoth oder Kleyd“. Leibeigene, die auswanderten, wurden „verhouptrecht“.

Nachher heißt es aber im Lagerbuch weiter: „die Statt Beßikheim vnnd der Fleckh Walheim seind vermög Ihrer habenden Fürstlichen Freyheit der Marggraffschaft Baden mit Laybaigenschaft nit mehr verbunden, sondern haben mit leyb vnnd gueth allenthalben hin einen freyen Zug.“

Die Einwohner von Besigheim und Wahlheim hatten nämlich ihre Freiheit durch Vertrag von 1529 erworben, indem sie sich verpflichteten, hiefür 30 Jahre lang 280 Pfund Heller jährlicher Steuer zu entrichten. Dagegen waren in andern Orten „etlich leybaygene Leuth“, welche je nach Geschlecht jährlich zwei Schilling Heller Mannsteuer oder eine Leibhenne zu entrichten hatten.

Nach den Bietigheimer Lagerbüchern war „Eine jede Weibsperson zu Bietigheim gesessen sie seie gleich dem Fürstenthumb Würtemberg mit leib Aigenschafft verwanndt geweßen oder nit, der Herrschafft so lange sie gelept Jedes Jars ein Faßnachthennen zu geben schuldig gewesen.“

Auch waren zu Bietigheim alle Güter „Zeinßbar vnnd thailbar“; von jedem Verkauf mußte dem Vogt „ain schilling Heller (doch in Erbswyß nichtz) gegeben werden.“

In Löchgau, so wie in Groß- und Klein-Ingersheim betrug das Hauptrecht von dem Vermögen einer verstorbenen leibeigenen Mannsperson 1 fl. auf 100 Pfd. Heller; von einer Weibsperson 1 Pfd. Heller von je 100 Pfd.

Frohnen wurden allenthalben gefordert; nach den Lagerbüchern waren die Einwohner von Besigheim „rayßbar, Steurbar, Frohn und Dienstbar; sie hatten e. g. Herrschaft ein aygen Rayßwagen und Rayßgezällt jederzeit vff Ihren Kost gericht zu halten.“

Die eben erwähnte so wie andere ähnliche Abgaben und Leistungen sind schon in Folge der früheren Ablösungs-Gesetze von 1817 und 1836 verschwunden.

Von Fall- oder Schupflehen, welche in dem Bezirk bestanden hätten, finden sich keine Spuren.

Die K. Lehen-Eignungsedicte von 1817 trafen in dem Bezirke nur hin und wieder Erblehen, in Ansehung welcher das Obereigenthum unentgeltlich aufgehoben und die Laudemien in einem gemilderten Maaßstab zur Ablösung gebracht wurden; eine gezwungene Geschlossenheit der Güter hatte schon vorher nicht mehr bestanden.

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C. Grundlasten und ähnliche Leistungen.

Neben den Erblehengütern, auf welchen gewöhnlich Gülten und Laudemien (Besitz-Veränderungs-Gebühren) hafteten, waren auch Zinsgüter vorhanden, aus welchen jährliche Zinse und Gülten in Geld und Naturalien, oder auch Landachten an Früchten (in einem Jahr Winterfrucht, im zweiten Sommerfrucht, im dritten nichts) gereicht wurden. Aus den Weinbergen mußten neben dem Zehenten häufig Bodenwein- etc. Abgaben entrichtet werden, die, abgesehen vom Herbstertrag jedes Jahr, in bestimmtem Maße fällig waren.

Auch Theilgebühren waren außer dem Zehenten nicht selten. Nach einer Angabe v. Jahr 1736 waren in dem damaligen Amte Bietigheim, 39 Morgen Äcker 4theilig, 53 Morgen 5theilig, 28 Morgen 6theilig und 3 Morgen 7theilig. Von den Weinbergen waren 17 Morgen 4theilig, 27 Morgen 5theilig, 7 Morgen 6theilig und 11 Morgen 7theilig. Im Amt Besigheim 61 Morgen Äcker 7theilig und 13 Morgen 8theilig; von den Weinbergen 4 Morgen 5theilig, 10 Morgen 6theilig und 4 Morgen 9theilig. Die eben aufgezählten verschiedenen Grundlasten kamen meistens in Folge der Gesetze von 1817 bis 1821 zur Ablösung.

Die gemischten Gerichts- und grundherrlichen Gefälle aber, welche in einzelnen Orten des Bezirks der Staats-Finanzverwaltung, der K. Hofdomänenkammer und andern Berechtigten zustanden, wie Marktzölle und Marktstandgelder, Beeden, Kellerei-Steuern, Vogtfrüchte, Gebäude-Zinse und andern Gefälle ähnlicher Natur, so wie die noch übrigen persönlichen und dinglichen Fuhr- und Handfrohnen, sind durch die Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1836 gänzlich beseitigt, nämlich theils erlassen, theils zur Ablösung gebracht worden.

Eine Erleichterung der Gemeinden und Pflichtigen trat im Jahr 1849, bezüglich früherer Ablösungen, dadurch ein, daß in Ansehung des unverfallenen Theils der Ablösungs-Kapitale für Gülten und Zehenten, welche vertragsmäßig höher als mit 4 % zu verzinsen waren, der Zinsfuß auf diesen Betrag herabgesetzt wurde, und daß an den Kapitalien für die seit 1839 im 20- und 25fachen Betrage abgelösten ständigen Grundabgaben und Zehenten, ohne Rücksicht, ob sie in Geld oder Naturalien bestanden, von der Staats-Finanzverwaltung und der Hofdomänenkammer namhafte Nachlässe verwilligt wurden.

Endlich sind kraft der Ablösungs-Gesetze vom 18. April 1848 und des Gesetzes, betreffend die Beseitigung der Überreste älterer Abgaben vom 24. August 1849 die noch übrigen Lehen- und Zinsgefälle, so wie die Gefälle gemischter Steuer- und leibeigenschaftlicher Natur, theils gegen eine durch den Staat zu ermittelnde Entschädigung der Privatberechtigten| aufgehoben, theils gegenüber der Staats-Finanzverwaltung, der Hofdomänenkammer und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Körperschaften und Kirchenpfründen, für ablösbar erklärt und größtentheils auch wirklich abgelöst oder zur Ablösung angemeldet worden.

Im Ganzen wurden, abgesehen von anderen Gefällberechtigten, der Staats-Finanzverwaltung gegenüber vom 1. Juli 1818 bis 30. Juni 1852 folgende Gefälle abgelöst und zwar dem Jahresbetrag nach:

Laudemien etwa 0068 fl. –
Geldgefälle 0222 fl. 18 kr.
Früchtgülten, nach Rauhem 1783 Sch. 5 Simri.
Weingefälle 0038 Er. 5 Imi.
Landacht-Gefälle in Geld 0000 fl. 13 kr.
Landacht-Früchte, nach Rauhem im 3jährigen Durchschnitt 0219 Sch. 2 Simri.
Frohnen und Frohngelder Jahreswerth ungefähr 0150 fl. –

Das Ablösungskapital hiefür belief sich nach Abzug der im Jahre 1849 bewilligten Nachlässe an den Ablösungen nach den früheren Ablösungs-Gesetzen von 1817 und 1821 auf –> 109.739 fl. 33 kr.

Auf den 1. Juli 1852 hatte der Staat noch folgende Gefälle zu beziehen:

Geld-Gefälle 121 fl. 36 kr.
Bodenwein, welcher in fixirtem Geldbetrag entrichtet wird 9 Er. 5 Imi.
D. Zehenten.

Was die Zehenten insbesondere betrifft, so gehörten die großen Frucht- und Weinzehenten in der Regel ganz oder zum größern Theil entweder dem Staate oder der K. Hofdomänenkammer, die kleinen Zehenten, die Heu- und Blutzehenten dagegen den Stiftungspflegen oder den Ortspfarreien, von welch letzteren aber dieselben mehrentheils gegen Äquivalente an den Staat oder die K. Hofdomänenkammer zur Vereinigung mit dem großen Zehenten übergingen.

Nachdem die Blut- und Heuzehenten schon durch die vorangegangenen Edicte von 1817 und 1821 für ablösbar erklärt worden waren, und das allgemeine Zehentablösungs-Gesetz vom 17. Juni 1849 den Privatberechtigten gegenüber die Aufhebung und dem Staatskammergut, der Hofdomänenkammer und den öffentlichen Korporationen gegenüber die Ablösbarkeit aller Zehenten ausgesprochen hatte, sind nun in den meisten Orten die Zehentleistungen entweder bereits beseitigt, oder in der Ablösung begriffen.

| Am 1. Juli 1852 hatte die Staats-Finanzverwaltung an Zehenten im Bezirk überhaupt noch jährlich zu beziehen:
Geld mit den Surrogatgeldern 766 fl. 16 kr.
Roggen 8 Scheffel.
Weizen 22 Scheffel.
Gerste 9 Scheffel.
Dinkel 150 Scheffel.
Einkorn 6 Scheffel.
Haber 20 Scheffel.
Stroh 62 Bund.

(Vergl. hierüber die einzelnen Ortsbeschreibungen.)

E. Bannrechte.

Abgesehen von dem in der Regel mit dem Weinzehenten verbunden gewesenen Kelternzwang, welcher mit der Zehentablösung aufhört, sind von Bannrechten oder dergleichen Gewerbsberechtigungen mit Ausschließungs-Befugniß, deren Aufhebung das Gesetz vom 8. Juni 1849 ausgesprochen hat, 2 Mühlbannrechte zu Lauffen und Klein-Ingersheim zu nennen. Der Eigenthümer der Mahlmühle in letzterem Orte hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen Aufhebung des Bannrechts nicht gemacht, wogegen dem Besitzer der Mahlmühle zu Lauffen auf amtlichem Wege eine Entschädigung von 6500 fl. zuerkannt worden ist, welche hälftig die Staatshauptkasse und hälftig die Gemeinde Lauffen zu bezahlen hatte.

2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Neckarkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Eßlingen und die Kreis-Regierung in Ludwigsburg sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Ludwigsburg ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer zu Stuttgart vereinigt.

Die Bezirksbehörden sind:

a) das Oberamtsgericht, welches seinen Sitz in Besigheim hat, mit dem Gerichtsnotariat daselbst, und 3 Amtsnotariaten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Besigheim, Gemmrigheim, Hessigheim, Hofen, Hohenstein, Kaltenwesten und Wahlheim; das Amtsnotariat Bietigheim für die Gemeinden: Bietigheim,| Freudenthal, Groß-Ingersheim, Klein-Ingersheim, Löchgau und Metterzimmern; das Amtsnotariat Bönnigheim für die Gemeinden: Bönnigheim, Erligheim, Kirchheim; das Amtsnotariat Lauffen für die Gemeinden: Lauffen, Ilsfeld und Schotzach.

b) das Oberamt ebenfalls mit dem Sitz in Besigheim und die Oberamtspflege daselbst;

c) das Staatscameralamt für den ganzen Bezirk hat seinen Sitz in Bietigheim. Hinsichtlich der indirekten Steuerverwaltung ist der ganze Bezirk dem Umgeldscommissariat Vaihingen zugewiesen.

d) In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Bönnigheim (Stromberg) und Reichenberg, mit Ausnahme der Parcelle Wüstenhausen, welche dem Forstamt Neuenstadt (Revier Stettenfels) zugetheilt ist. In dem Bezirke hat kein Revierförster seinen Sitz, dagegen 2 Hofkammerförster, der eine in Freudenthal, der andere in Liebenstein. Zu dem Revier Osterholz oder Eglosheim, Stromberger Forsts, gehören die Markungen Besigheim, Bietigheim, Groß- und Klein-Ingersheim; zu dem Revier Cleebronn, ebenfalls im Stromberger Forste, die Markungen Bönnigheim, Erligheim, Freudenthal, Hofen, Hohenstein, Kirchheim, Löchgau, Metterzimmern, Wahlheim und Lauffen (theilweise); zu dem Revier Klein-Aspach, Reichenberger Forsts, die Markungen Gemmrigheim, Hessigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Schotzach und Lauffen (theilweise).

Für die Verwaltung der Einkünfte der Königl. Hofdomainenkammer bestehen Hof-Cameralämter in Lauffen und in Freudenthal; ersteres für die Orte Gemmrigheim, Hessigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Kirchheim, Lauffen und Wahlheim; letzteres für die Orte Besigheim (theilweise), Erligheim, Freudenthal, Hofen, Hohenstein und Löchgau.

In Beziehung auf Straßen ist das Oberamt der Inspection Vaihingen und in Beziehung auf Hochbau der Inspection Ludwigsburg zugetheilt.

Der Oberamtsbezirk besteht aus 19 politischen Gemeinden; der Bevölkerung nach II. Classe 10, III. Classe 9. Jeder Gemeinde steht ein Schultheiß vor, der immer im Hauptort wohnt. Jede Gemeinde hat für ihre GemeindeVerwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde zwei oder mehrere Orte mit besonderen Markungen umfaßt, zugleich die Rechnungsführung über die, der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Gemeinden durch den betreffenden Ortsvorsteher oder ein sonstiges Mitglied der örtlichen| Unterpfandsbehörde, in 3 Gemeinden durch den Bezirksnotar und in 3 durch einen Verwaltungsactuar versehen.

Von dem Rechte, die Gemeinde-Verwaltungsgeschäfte ohne Hülfsbeamte zu besorgen, machen 7 Gemeinden: Besigheim, Bietigheim, Bönnigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Kirchheim, Lauffen, vollständigen Gebrauch, nur theilweisen die Gemeinde Wahlheim. Sonst theilen sich in die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks, ohne daß die Distrikte abgegrenzt sind, 5 Hülfsbeamte, von denen 1 in Besigheim, 1 in Bönnigheim, 1 in Lauffen, 1 in Ilsfeld und 1 in Metterzimmern den Wohnsitz hat und von welchen 4 neben dem Verwaltungsactuariat noch Gemeindeämter in ihren Wohnorten bekleiden.

Neben den Gemeindepflegern und Steuer-Einbringern sind in jeder Gemeinde Ortsacciser aufgestellt, welche auch die Stelle eines Cameral-Unterpflegers versehen.

Der Oberamts-Geometer hat seinen Wohnsitz in Besigheim.

b. Kirchliche.

Der beinahe durchaus evangelische Bezirk steht unter der General-Superintendenz Heilbronn und dem Dekanatamt Besigheim, mit Ausnahme der dem Dekanat Marbach zugetheilten Parzelle Wüstenhausen; er hat 17 Pfarreien mit 21 Geistlichen.

Die Katholiken sind theils der Pfarrei Stockheim, kath. Dekanats Neckarsulm, theils der Pfarrei Ludwigsburg, Dekanats Stuttgart, theils der Pfarrei Thalheim, Dekanats Neckarsulm, zugetheilt (s. hierüber die einzelnen Ortsbeschreibungen).

Juden befinden sich nur in Freudenthal, wo auch ein Rabbiner seinen Sitz hat.

B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Lateinische Schulen bestehen: in Besigheim mit 22, Bietigheim mit 31, Bönnigheim mit 15, Lauffen mit 32, zusammen mit 100 Schülern.

Eine Realschule befindet sich zu Bietigheim mit 13 Schülern.

Volksschulen bestehen in sämmtlichen Gemeinden mit 55 Lehrern, nämlich 25 Schulmeistern, 11 Unterlehrern und 19 Lehrgehülfen, welche in 2 Conferenzsprengel getheilt sind. Die Gesammtschülerzahl hat im Schuljahr 1851 betragen 5078.

In einigen Gemeinden wird in den Winterabenden Fortbildungs-Unterricht ertheilt.

| Sonntägliche Gewerbeschulen sind: in Bietigheim mit 19, in Lauffen mit 21 Schülern.

In Bönnigheim ist eine im Jahr 1834 gegründete Privat-Erziehungs-Anstalt.

Industrieschulen bestehen seit einer Reihe von Jahren, größtentheils seit dem Theuerungsjahr 1817, mit Ausnahme des kleinen Ortes Klein-Ingersheim, in allen Gemeinden des Bezirks. Im Jahr 1851 haben diese Schulen 928 Schüler, meist Mädchen, besucht.

Kleinkinderschulen befinden sich in Bietigheim, Bönnigheim und Erligheim

b. Wohlthätige Anstalten.

Ein im Jahr 1817 gegründeter Bezirks-Wohlthätigkeitsverein hat sich im Jahr 1846–47 wieder auf’s Neue in Thätigkeit gesetzt.

In jeder Gemeinde findet sich ein Armenhaus, theils im Eigenthum der Gemeinde, theils gemiethet.

Local-Wohlthätigkeitsvereine bestehen aller Orten und haben sich in neuerer Zeit durch die Mitglieder der Pfarrgemeinde-Räthe verstärkt.

Des bestehenden landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der angeordneten Viehschau ist schon oben unter den Abschnitten „Pflanzenbau“ und „Viehzucht“ gedacht worden.

c. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

In dem Bezirk bestehen derzeit ein Postamt zu Besigheim und 5 Postexpeditionen, nämlich: zu Bietigheim, Bönnigheim, Ilsfeld, Kirchheim und Lauffen.

Je am Dienstag, Donnerstag und Samstag kommen aus den sämmtlichen Amtsorten obrigkeitlich aufgestellte und verpflichtete Amtsboten in die Oberamtsstadt, welche den amtlichen Verkehr der Orte mit den Bezirksstellen und dem Postamte, gegenüber von welchem sie besondere Caution geleistet haben, vermitteln.

Seit dem Betrieb der Eisenbahn haben die früher bestandenen Omnibusverbindungen ganz aufgehört.

2. Straßen.

Die Staatseisenbahn läuft durch den ganzen Bezirk der Länge nach; Bahnhöfe befinden sich in Bietigheim, Besigheim, Lauffen; eine Haltstation in Kirchheim. (S. hierüber Einzelnes bei den betreffenden Ortsbeschreibungen.)

| Ziemlich parallel mit der die nördliche Richtung nach Heilbronn verfolgenden Eisenbahnlinie zieht sich

die Wasserstraße des Neckars, welche als ein Theil der völkerrechtlich freien Wasserstraße des Rheins und seiner Nebenflüsse von Canstatt an, wo sich ebendeßwegen ein Freihafen befindet, auch für größere Fahrzeuge schiffbar ist.

Als Floßstraße für Holz dient nicht nur der Neckar, sondern auch die Enz schon vor ihrer Einmündung in den Hauptfluß.

Landstraßen besitzt der Bezirk nach allen Richtungen.

Von Staatsstraßen zieht

a) die Stuttgart–Heilbronner Route von Ludwigsburg über Bietigheim, Besigheim, Wahlheim, Kirchheim, Lauffen gegen Heilbronn. Sie ist wellenförmig und wechselt oft mit Steigen und Fallen.
b) Die Freudenthal–Illinger Route. Diese Straße geht durch die Orte Freudenthal, Bönnigheim und über die Markungen Hohenstein, Kirchheim gegen Lauffen. Auch sie ist wellenförmig und wechselt mit Steigen und Fallen.

Vicinalstraßen, welche nicht bloß die Verbindung zwischen den nächsten Orten vermitteln, sondern einem allgemeineren Verkehr dienen, sind folgende:

a) Die Nachbarschaftsstraße von Bietigheim über einen Theil der Markung Metterzimmern nach und durch Erligheim und Bönnigheim gegen Brackenheim führend;
b) die Nachbarschaftsstraße von Lauffen über einen Theil der Markung Kaltenwesten und durch Ilsfeld gegen Backnang und Hall führend;
c) die Nachbarschaftsstraße, welche von Großbottwar und Winzerhausen, Oberamts Marbach, über den Pfahlhof und Kaltenwesten auf die eben ad b) genannte Straße und diese durchschneidend gegen Heilbronn zieht;
d) die Straße von Bietigheim über Groß-Ingersheim gegen Pleidelsheim und Marbach;
e) die Nachbarschaftsstraße von Bietigheim nach Groß-Sachsenheim und Vaihingen.

Die Unterhaltungspflicht dieser Vicinalstraßen haben in der Regel die Gemeinden, auf deren Markung sie liegen.

Sämmtliche Staats- und Vicinalstraßen sind durchgängig auf beiden Seiten mit fruchtbaren Bäumen besetzt.

Die Orts-Ettersstraßen befinden sich in gutem Zustand, überall mit gepflasterten Kandeln versehen, sie werden wöchentlich zweimal gereinigt; überhaupt werden die hinsichtlich der Straßenreinlichkeit bestehenden Vorschriften gehandhabt.

| Außer den genannten Straßen bestehen zwischen sämmtlichen Orten Verbindungswege, welche stets fahrbar erhalten werden.
d. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Der Oberamtsarzt hat seinen Sitz in der Oberamtsstadt Besigheim. Der Oberamtswundarzt ebenso. Der Oberamtsthierarzt wohnt in Bönnigheim, ein Unteramtsarzt in Lauffen. Praktische Ärzte befinden sich in Bietigheim 1 mit Wartgeld, in Bönnigheim 2, wovon 1 mit Wartgeld, in Ilsfeld 2 ohne Wartgeld, in Lauffen 1 ohne Wartgeld, in Besigheim 1 ohne Wartgeld. Die mit Wartgeld haben die Ortsarmen unentgeldlich zu behandeln.

Apotheken bestehen 4, und zwar je eine in Besigheim, Bietigheim, Bönnigheim und Lauffen.

Wundärzte befinden sich 15 im Bezirk, und zwar in Besigheim 2, Bietigheim 3, Bönnigheim 1, Freudenthal 1, Gemmrigheim 1, Groß-Ingersheim 1, Ilsfeld 1, Kaltenwesten 1, Kirchheim 1, Lauffen 2 und Löchgau 1. Sie besorgen sämmtlich das öffentliche Impfgeschäft; Privatimpfungen kommen nur selten vor.

Die Wundärzte haben eine gemeinschaftliche Unterstützungskasse mit einem Vermögen von 257 fl., gemeinschaftliche Bibliothek und Instrumente.

Wo Wundärzte sind, besorgen diese die Leichenschau, wo sie fehlen, sind vom Oberamtsarzt unterrichtete Leichenschauer bestellt.

In allen Gemeinden sind je nach der Größe eine oder mehrere Hebammen bestellt.

In der Veterinär-Anstalt gebildete Thierärzte befinden sich in den Gemeinden Besigheim, Bietigheim, Bönnigheim, Kirchheim, Lauffen und Schotzach.

Die Kleemeisterei für den ganzen Oberamtsbezirk befindet sich in Lauffen. Der Kleemeister ist ein in der Veterinäranstalt gebildeter Thierarzt.

Die Beerdigungsplätze sind größtentheils außerhalb der Orte verlegt; nur in Freudenthal, Gemmrigheim, Hofen, Hessigheim befinden sie sich noch in der Nähe der Kirche, jedoch sind in diesen Orten die Kirchen vom Ort abgelegen, weshalb die Verlegung der Gottesäcker nicht nöthig erschien.

Ein eigenes Krankenhaus befindet sich nirgends im Bezirk, die Armenhäuser dienen zugleich als Krankenhäuser. In der Oberamtsstadt ist das Armen- und Krankenhaus ziemlich geräumig; die Stadt| Bietigheim hat im Jahr 1841 ein ganz neues, sehr geräumiges Armen- und Krankenhaus mit einem Aufwande von 10.000 fl. erbaut.
2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das außer den oberamtsgerichtlichen Gefängnissen vorhandene Oberamtsgefängniß-Gebäude, Eigenthum der Amtscorporation, in welchem auch der Oberamtsdiener Wohnung hat, befindet sich neben dem Amtslocal des Oberamtes; es enthält 4 heizbare Arreste. Ein weiteres Oberamtsgefängniß-Gebäude befindet sich am obern Thor und enthält 2 heizbare und 2 unheizbare Zimmer; dieses ist Eigenthum des Staats.

Stationsgefängnisse für den Gefangenentransport befinden sich in Lauffen. In sämmtlichen Gemeinden sind heizbare, feste und gehörig ausgerüstete Ortsgefängnisse.

In jeder Gemeinde ist neben dem Amtsdiener ein eigener Polizeidiener aufgestellt, in Lauffen deren 2. Sie sind uniformirt, verpflichtet und mit gedruckten Instructionen versehen.

Von den 6 dem Bezirk zugetheilten Landjägern sind der Stationscommandant mit 2 Mann in Besigheim, 1 Mann in Bietigheim, 1 Mann in Ilsfeld und 1 Mann in Lauffen stationirt.

In Besigheim und Lauffen sind für Gefangenentransporte je 2 bewaffnete und mit Instruction versehene Civilconducteurs aufgestellt.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Jede Gemeinde hat ihren Ortsbauplan, die Oberfeuerschau besorgt ein Werkmeister im ganzen Bezirk, mit Ausnahme seines Wohnorts Bietigheim, wo ebenfalls ein dort nicht wohnender Werkmeister die Oberfeuerschau versieht.

Für den Bezirk sind 2 Kaminfeger aufgestellt, mit dem Sitz in Besigheim und Lauffen; jeder derselben hat einen abgegrenzten Distrikt.

An Feuerlösch-Anstalten und Geräthschaften besteht kein Mangel; Fahrfeuerspritzen in erforderlicher Anzahl besitzen alle Orte mit alleiniger Ausnahme der ganz kleinen, in welchen übrigens Trag- und Handspritzen sich befinden.

In den 10 Jahren von 1841–50 betrug die Zahl der Brandfälle 18, welche sämmtlich in Ansehung des Gebäudeverlustes nicht von Bedeutung waren.

Die Mobilar-Feuerversicherungsgesellschaften werden im Verhältniß zu andern Bezirken wenig benützt.

4. Gewerbspolizeiliche Einrichtungen.
Für die Pfechtung und Stempelung der Maaße und Gewichte sind| Bezirks-Pfechtämter bestellt, und zwar: in Besigheim für die Gemeinden Besigheim, Gemmrigheim, Hessigheim, Kirchheim, Löchgau, Wahlheim; in Bietigheim für die Gemeinden Bietigheim, Groß-Ingersheim, Klein-Ingersheim und Metterzimmern; in Bönnigheim für Bönnigheim, Erligheim, Freudenthal, Hofen, Hohenstein; in Lauffen für Lauffen, Ilsfeld, Kaltenwesten, Schotzach.

Neben diesen Pfechtämtern sind eigene Eich-Anstalten für das Eichen von Fässern und Keltergeschirr in den Orten Besigheim, Bietigheim, Bönnigheim, Freudenthal, Gemmrigheim, Groß-Ingersheim, Hessigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Kirchheim, Lauffen, Schotzach, Wahlheim.

3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtspflege.

Der Vermögensstand der Oberamtscorporation beträgt nach der Rechnung pr. 1850/51:

Capitalien 13.305 fl. 0– kr.
andere Ausstände einschließlich des Rechnungsremanet 3261 fl. 0– kr.
16.566 fl. 0– kr.
Passiva 3 fl. 27 kr.
mithin reiner Geldfonds-Überschuß 16.562 fl. 33 kr.
      Nach eben dieser Rechnung belaufen sich:
die Einkünfte auf 3119 fl. 05 kr.
die Ausgaben 4384 fl. 20 kr.
der Amtsschaden 2500 fl. 0– kr.
die Amts-Vergleichungskosten 1385 fl. 0– kr.

Außer diesem Geldvermögen besitzt die Amtscorporation kein weiteres und ihre ganze Realität besteht in dem oben bezeichneten Gefängnißgebäude nebst Wohnung für den Oberamtsdiener; es hat einen Brandversicherungs-Anschlag von 3000 fl. und der wirkliche Werth mag eben so viel betragen.

Neben dieser lästigen Besitzung hat die Amtscorporation noch die Last der Unterhaltung einer kleinen Straßenstrecke auf der Markung Kaltenwesten von 380 Ruthen in Gemeinschaft mit der Gemeinde Kaltenwesten, die Amtspflege trägt 2/3, die Gemeinde Kaltenwesten 1/3.

Der Amtsschaden betrug in den letzten 12 Jahren durchschnittlich 1851 fl. und zwar:

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1840/41 2300 fl.       1846/47 1810 fl.
1841/42 2400 fl. 1847/48 1900 fl.
1842/43 1900 fl. 1848/49 1500 fl.
1843/44 1400 fl. 1849/50 2000 fl.
1844/45 1900 fl. 1850/51 2500 fl.
1845/46 1100 fl. 1851/52 1500 fl.
22.210 fl.
B. Gemeinde-Pflegen.

Da in Lauffen neben der allgemeinen Gemeindepflege (Steuerverwaltung) für Stadt und Dorf je noch eine besondere Gemeindepflege besteht und Ilsfeld mit Wüstenhausen als zusammengesetzte Gemeinde zwei Gemeindepflegen hat, so beträgt die Zahl derselben:

in den Hauptorten 19
für die Gemeinde-Parcellen 3.

Zusammen besitzen dieselben an Grundeigenthum 76992/8 Morgen.

Ihr Geldvermögen beträgt nach den Rechnungen von 1849/50:

an verzinslichen Kapitalien 171.417 fl.
an sonstigen Forderungen 6037 fl.
      davon 177.454 fl.
an verzinslichen Schulden 12.287 fl.
an sonstigen Schulden 2008 fl.
14.295 fl.
bleibt als bewegliches Vermögen rein 163.159 fl.

Über das Vermögen der einzelnen Gemeinden s. die Tabelle III.

An Gemeinde-Schaden haben dieselben in den letzten 10 Jahren Folgendes umgelegt:

Gemeinden: 1842/43 1843/44 1844/45 1845/46 1846/47 1847/48 1848/49 1849/50 1850/51 1851/52
fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl.
Besigheim 1200 1245 900 200 300 661
Bietigheim 2270 1970 1814 1738 600 700
Bönnigheim 500 500 800 600 650 700 700
Erligheim 470 688 1096 800 1000 740 633 300 350 450
Freudenthal 600 600 750 700 700 1150 700 1200 900 700
Gemmrigheim 200 340 300 700 400 550
Groß-Ingersheim 240 600 662 1033 506 736 157 150 500 500
Hessigheim 358 350 732 313 530 1107 1100 850 941 831
Hofen 1030 853 645 625 900 900 800 400 500 900
Hohenstein 690 645 839 900 900 895 900 575 374 900
Ilsfeld 900 750 370 600 1800 1000 300 1000 1745 800
Kaltenwesten 1220 1400 2085 1950 1800 1800 1200 1325 1800 1800
Kirchheim 1240 1034 1500 1630 1187 1200 1100 1050 1000 850
Lauffen 3147 2350 1670 1330 1530 2200 2200 2400 1600 2000
Löchgau 400
Metterzimmern 833 500 500 773 780 480 512 600
Schotzach 565 400 612 500 546 168 250 450 523 310
Wahlheim
Klein-Ingersheim 424 500 833 705 1052 1126 600 675 910
–> 15.387 14.225 15.308 14.297 14.031 15.663 10.340 11.750 13.370 12.651
| Schon vor dem Jahr 1846 war in sämmtlichen Gemeinden für die nöthigen Straßen, Rathhäuser, Gemeindebackhäuser und öffentlichen Anstalten so gesorgt, daß größere Ausgaben auf viele Jahre hinaus nicht bevorstehen. Gleiches war bei den Schulhäusern der Fall, mit Ausnahme der Orte Hessigheim, Kirchheim, Klein-Ingersheim und Löchgau, wo Erweiterungen der Schulhäuser in den nächsten Jahren zu bewerkstelligen sind. Wäre nun nicht das Theurungsjahr 1846/47 eingetreten und hätten nicht die Weinfehljahre 1850 und 1851 und die Kartoffelkrankheit in den Jahren 1848/51 den Aufwand auf Armen-Unterstützung sehr vermehrt, so würde man im Stande gewesen sein, seit 1846 die Gemeindeschadensumlagen namhaft zu vermindern. Den bedeutendsten Grundbesitz haben die Gemeindepflegen: Bönnigheim, Ilsfeld, Lauffen und Löchgau; das größte Kapital-Vermögen besitzen: Besigheim, Bietigheim, Gemmrigheim, Kirchheim, Hessigheim, Löchgau, Wahlheim.

Als die wohlhabenderen Orte aber sind zu bezeichnen: Wahlheim, Gemmrigheim, Groß-Ingersheim und Bönnigheim, denen jedoch als in einer ungünstigen ökonomischen Lage befindlich gegenüberstehen: Freudenthal, Hofen, Hohenstein, Kaltenwesten, Metterzimmern, Schotzach.

Die Schultheißen der vier Städte sind Schreibereiverständige, was auch in den Gemeinden Ilsfeld, Kaltenwesten, Kirchheim und Wahlheim der Fall ist.

Im Allgemeinen läßt sich sagen, daß die Stellen der ersten Orts-Vorsteher gut besetzt sind.

C. Stiftungspflegen.

Eigene Stiftungspflegen befinden sich in allen Hauptorten, mit Ausnahme von Schotzach, das keine Stiftungspflege hat. Diese Stiftungspflegen bestreiten die Ausgaben sowohl an Kirchen- und Kultkosten, als für Arme; daher alljährlich bei denselben fast durchgängig ein Defizit erscheint, das von den Gemeindepflegen gedeckt werden muß.

Das Defizit betrug in den letzten 3 Jahren 1849/52 durchschnittlich jährlich bei Besigheim 781 fl. Bietigheim 1035 fl. Bönnigheim 1773 fl. Erligheim 166 fl. Freudenthal 24 fl. Gemmrigheim 393 fl. Groß-Ingersheim 441 fl. Hessigheim 31 fl. Hofen 101 fl. Hohenstein 66 fl. Ilsfeld 525 fl. Kaltenwesten 194 fl. Kirchheim 83 fl. Klein-Ingersheim 242 fl. Lauffen 1585 fl. Löchgau 884 fl. Metterzimmern 223 fl. Wahlheim 55 fl. Zusammen –> 8602 fl.

Das größte Geld-Vermögen haben die Stiftungspflegen Besigheim, Lauffen, Ilsfeld, Hessigheim.

Den Vermögensbesitz an Grundeigenthum betreffend, so haben| sämmtliche Stiftungspflegen nur 261/2 Morgen Grundeigenthum, dagegen: verzinsliche Kapitalien 100.923 fl., verzinsliche Schulden 147 fl., andere Passivrückstände 874 fl., jährliche Einkünfte 13.024 fl., Ausgaben 21.238 fl. (Vergl. übrigens Tab. III.)
4. Kataster und Steuern.

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach der Berechnung pro 1. Juli 1850/51:

Grundeigenthum zu einem Reinertrag eingeschätzt von 233.498 fl. 53 kr.
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von 21.477 fl. 59 kr.
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 3.240.931 fl. 0– kr.
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von 5491 fl. 11 kr.
Die umgelegten directen Staatssteuern betrugen im Jahr 1850/51 für den Bezirk überhaupt 28.402 fl.
davon auf Grundeigenthum zu 17/24   19.328 fl.
davon auf Gefälle
davon auf Gebäude 0 zu 4/24 5649 fl.
davon auf Gewerbe 0 zu 3/24 3425 fl.

Es fallen somit in dem Bezirk durchschnittlich auf 1 geogr. Quadratmeile 9333 fl. 42 kr., auf 1 Einwohner 58,4 kr. und auf 1 Familie (nach dem Stand vom 3. Dec. 1849) 4 fl. 59,4 kr.

Die von 1850/51 weiter angefallenen directen Steuern haben betragen: Kapitalsteuer von 2.727.137 fl. Fassions-Summe 6817 fl. 49 kr., Besoldungs- etc. Steuer 1083 fl.

An indirecten Abgaben wurden im Durchschnitt der drei Jahre 1848/51 jährlich erhoben:

1) an Wirthschafts-Abgaben:
1) vom Wein und Obstmost 9319 fl. 11 kr.
vom Branntwein:
      a. Ausschanks-Abgaben 554 fl. 47 kr.
      b. Fabrikationssteuer 91 fl. 46 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 1388 fl. 52 kr.
2) an Accise:
von Güterveräußerungen 2013 fl. 0– kr.
von Lotterien 32 fl. 40 kr.
von Markt und Handelswaaren von Ausländern 5 fl. 45 kr.
3) an Hunde-Auflage, einschließlich des gesetzlichen
      Antheils der Ortsarmenkassen von 283 Hunden
405 fl. 34 kr.



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