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Beschreibung des Oberamts Aalen/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.


A. Grundherren und deren Besitzungen.

Unser Bezirk zählt mehrere Grundherrschaften oder adelige Güter, welche von den Gemeinde- und Amtskörperschaftslasten bis zum Erscheinen des die Ausdehnung des Amt- und Gemeinde-Verbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets betreffenden Gesetzes vom 18. Juni 1849 befreit waren, während ihre Besitzer statt der schon früher aufgehobenen Patrimonial-Gerichtsbarkeit gewisse Surrogatrechte zu genießen hatten, die jedoch vermöge Gesetzes vom 4. Juli 1849 gleichfalls erloschen sind. Neben einem kleinen Besitz des Fürsten v. Öttingen-Wallerstein sind hier begütert: 1) Die Grafen v. Adelmann, mit den Rittergütern Hohenstadt, Schechingen und Leinweiler.

2) Die Freihrn. v. Wellwart-Essingen-Lauterburg, mit dem Rittergute Essingen-Lauterburg, wozu die Besitzungen Forst z. Theil (Gem. Unter-Rombach), Röthhard und Röthenberg (Gem. Wasseralfingen) nebst andern in den Oberämtern Gmünd (in Lautern, Beuren, Böbingen, Mögglingen) und Ellwangen (Killingen und Westhausen) gehören.
3) Die Freihrn. v. Wellwart-Laubach, mit dem Rittergute Laubach-Affalteried-Attenhofen, mit Gütern in den Schuldheißereien Laubach, Dewangen, Fachsenfeld, Hofen, Unter-Rombach.
4) Die Herren v. König zu Warthausen, mit dem Rittergute Fachsenfeld.
5) Die Freihrn. v. Gemmingen und v. Uechtritz, mit den Rittergütern Neubronn (wozu auch Güter bei Essingen und Pommertsweiler gehören) und Leinroden.
6) Die Grafen v. Degenfeld-Schomberg-Eybach besitzen als selbstständiges Gut ein Drittel von Essingen,
7) die Grafen v. Rechberg ein Gut zu Bernhardsdorf.

Zu dem Freihrl. v. Lang’schen Rittergut Leinzell gehörte ein Theil des Zehenten vom Birkhof bei Heuchlingen.

Ferner sind im Besitz von z. Th. ansehnlichen Zehent- und Gefällrechten, neben mehreren Stiftungspflegen und Pfarreien im Bezirk selbst, – hauptsächlich der Hospital zu Gmünd (in Dewangen besonders und Holzleuthen) und die Stiftungspflege zu Lautern. Der Staat hat die Propstei und das Kapitel Ellwangen, so wie das Kloster Gotteszell beerbt, welch letzteres namentlich eine größere Anzahl von Höfen und | Gütern in Dewangen, Holzleuthen, Reichenbach, Bernhardsdorf, Dölzerhof, Rauburr-Forst u. s. w. besessen hatte.

Hofkammergüter gibt es nicht im Bezirk und die einst zahlreichen Staatsdomänen sind zum großen Theil an Privaten veräußert worden.

Den Grundherrn gegenüber zerfielen ehemals die Gutsunterthanen oder Grundholden nach ihren verschiedenen (nämlich der Reihe nach abnehmenden) Besitz-Verhältnissen in Bauern, Halbbauern, Viertelsbauern oder Lehener. Soweit gieng die Kategorie der Bauern; hierauf kamen die Halblehener, alsdann die Seldener[1], hierauf die Häusler und endlich die Hausgenossen, welche nicht einmal ein eigenes Häuschen besitzen.

B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehen-Wesen.

Um zunächst der vasallischen Verhältnisse der Gutsherrn zu erwähnen, so sind von den adelichen Schlössern im Bezirke, mit mehr oder weniger Zubehörden, Lehen gewesen: Hohenstadt, Kochenburg und Leinroden von Öttingen; Niederalfingen von Württemberg und ebenso Lauterburg als Afterlehen.

Vom römischen Reiche: Lauterburg, Hohenroden und Heuchlingen; dagegen Schechingen, Wellstein, Wasser- und Hohenalfingen vom Stifte Ellwangen, Adelmansfelden von den Limburger Schenken.

Dabei gieng eine sehr bedeutende Anzahl von größern und kleinern Gütern (z. B. Dewangen, das wellwart’sche Mantel- und Scherrenlehen u. s. w.) von Ellwangen zu Lehen, welche Lehensherrlichkeit jetzt auf die Krone Württemberg übergegangen ist, gleich den ehemaligen Reichslehen.

Was die Grundholden und ihre Besitzungen betrifft, so werden in den ältesten Kaufbriefen immer mehr oder weniger Leibeigene aufgezählt, welche zu den Burgen gehörten und meistens da und dort zerstreut lebten. Eine Spur vom Vorhandenseyn gemeinfreier Landleute ist aber vielleicht darin zu finden, daß 1489 erst die Grundherrschaften, welche inzwischen ihre Obergewalt über alle Umsassen ausgedehnt hatten, sich dahin vereinigten, den gemeinen Bauersmann am Waidwerke in der freien Pürsch nicht mehr theilnehmen zu lassen. Leibeigene Hintersassen wären schwerlich jemals zu diesem bis dahin geübten Rechte gekommen. Einen bis 1605 freien Bauern s. bei Reichenbach.

Im Ganzen findet sich jedoch in den letzten Jahrhunderten wenig Leibeigenschaft mehr. Das Hohenstadter Lagerbuch z. B. v. 1752 sagt | ausdrücklich: Niemand sey leibeigen, sondern alle frei und abgekauft. Auf diesem Weg mag ein großer Theil der Bevölkerung seine persönliche Freiheit gewonnen haben.

Die Bürger der Stadt Aalen sind früher schon von jeder Leibeigenschaft losgekommen und nahmen späterhin Niemand zum Bürger auf, welcher mit Leibeigenschaft oder sonst einer Servitut fremden Herrschaften verpflichtet war. Auch Grund und Boden der Stadt war größtentheils frei.

Von den Unterthanen der Stadt auf dem Lande heißt es, daß sie der Stadt steuerbar, dienstbar, reißbar, und bottmäßig seyen; die Güter waren meist leibfallig, auf einen oder auf 2 Leiber verliehen. Für die Lehengebühren und ihre Berechnung bestanden zu Aalen sammt Gebiet keine feststehenden Grundsätze, sondern es wurden dieselben willkürlich, in der Regel jedoch nach Vorgängen angesetzt. Nur die Abfahrt war gewöhnlich im Lagerbuch fest bestimmt.

Im Ellwangen’schen bestand noch am häufigsten Leibeigenschaft, z. B. im Amte Wasseralfingen.

Das Hundehalten kam sehr häufig in natura vor, bis eine hofkammerliche Verordnung vom 18. April 1731 die Verwandlung in ein jährl. Geldsurrogat von 1. fl. gestattete.

Die Güter waren größerntheils Fallgüter (auf 2 oder 4 „Augen“) mit Auf- und Abfahrt, Handlohns-Gebühr oder Weglos, Bestandgeld u. dgl. belastet.

Die Erblehen zahlten Auf- und Abfahrt, welche häufig fixirt waren, aber oft auch im 10. oder 20. Pfennige des Kauf- oder Schätzungswerthes bestanden. Durch die am 5. Mai 1738 erlassene ellwangen’sche Lehenveränderungs-Ordnung wurden allgemeine Normen aufgestellt, wonach bei Fallgütern gewöhnlich zum Antritt der 10., beim Todesfall der 3. Pfennig zu entrichten war.

In den Schuldheißereien Abtsgmünd, Heuchlingen, Unterkochen, Wasseralfingen zählte man z. B. 1809 – 363 leibfällige und 163 handlohnbare Güter. Seit 1817 sind aber diese, wie überhaupt alle unmittelbar Königlichen Bauernlehen in freie Zinsgüter verwandelt worden, was natürlich die Zertrümmerung der geschlossenen Hofgüter sehr begünstigte. Zu entrichten waren in allen ellw. Orten Hellergelder, Küchengefälle in Geld und Frohngelder neben den Fruchtgülten in Roggen und Haber, Zehnten, Hundshaber u. a. m.

Die ehemaligen Grundholden des Klosters Gotteszell hatten gewöhnlich keinen Sterbfall, aber Weglösin zu bezahlen. Der Handlohn wurde in Folge eines Kaiserl. Commissions-Recesses vom 22. August | 1780 berechnet nach Maßgabe des 1706 im Gebiet der Reichsstadt Gmünd errichteten Steuerfußes.

In dem Gebiete der beiden Wellwart’schen Linien waren sehr wenige freieigene Grundstücke, und auch diese meistens erst allodificirt gegen einen jährlichen Erbkanon.

Sonst bildete das ganze anbaufähige Areal eine gewisse Zahl von (theils ganzen, theils halben) Bauerngütern und von Lehen, welche der Inhaber als Erb- oder Fallehen besaß.

Erbgüter durften beliebig vererbt und verkauft werden, gegen eine lagerbüchlich bestimmte, meist unbedeutende Ab- und Auffahrtsgebühr. Solche Erblehen waren gewöhnlich von der Herrschaft erkauft worden.

Die Falllehen konnten ohne Erlaubniß weder verpfändet, noch veräußert werden und hießen, je nachdem sie einem Ehepaar oder einer einzelnen Person übertragen waren, Vieraugen- oder Zweiaugen-Güter. Der Besteh-Handlohn betrug – neben einer kleinen Weglösin, im ersten Fall gewöhnlich 10, im zweiten 5 Procent des Gutswerthes. Dazu kommen alsdann die jährlichen Abgaben.

Die Hauptsache war in der Regel eine Fruchtgült, immer in Dinkel und Haber (den ältesten gebauten Früchten) bestehend; daneben gab’s Hellergeld, Dienstgeld, Herbstgeld, Erbkanon und ähnliches, auch Hundshaber statt des ehemaligen Hundehaltens.

Die Küchengülten, als Herbst- und Fastnachthühner, Eier, Käse (letztere selten vorkommend) und andere wurden frühe schon in Geld verwandelt und es waren 100 Eier zu 40 kr., eine Henne zu 12 kr., ein Huhn zu 6 kr. angeschlagen.

Frohnen waren gewöhnlich auf den herrschaftlichen Gütern zu leisten mit ackern, säen, heuen, öhmden u. s. w., mit Brennholz- und Bauführen u. a. m., was den Bauern und Seldnern oblag, während die Häusler Handdienste, Botendienste u. dgl. zu leisten hatten. Dabei war aber in der Regel als Gegendienst zu leisten eine Geldgabe von 6–30 kr. für den Tag. Doch sind auch die meisten jener Frohnen frühe schon in Dienstgeldsurrogate verwandelt worden; 1836 wurde der Rest, z. B. Wiesendienste, vollends abgelöst.

Die Eignung der Lehen (Allodifikation) in Folge der Königl. Edicte von 1817 und 1818 hat namentlich seit 1820 sehr zugenommen, wobei das vom Staat nicht berechnete Cessiren des Heimfallrechts besonders in Anschlag genommen zu werden pflegte. Güterhändler und Zielerkassen erleichterten die Sache, steigerten aber die Preise der zerschlagenen Güter durch allerhand Mittel, welche die neuen Erwerber nicht selten zum Verderben führten.

Gewöhnlich wurden bei den Güterzerstücklungen auf die Äcker alle | Gülten, das Dienstgeld auf die Wiesen, die Hellergelder und Küchengülten aber auf die Häuser gelegt.

Auf den gräfl. Adelmann’schen Besitzungen, wo auch die Güter meist fallbar auf 2 Augen, selten Erblehen gewesen sind, ruhte gewöhnlich Weglösin, Fall- und Bestandgeld, Fruchtgülten an Roggen und Haber, Hennen oder Hühner, Eier, Käse und Öl, so wie zahlreiche Frohnen, besonders wöchentliche und tägliche Dienste, Schnitt- und Werk-Dienste, Holzmachen, Jagen, Spinnen u. dgl. Doch waren die tägl. Dienste schon im vorigen Jahrhundert auf Geld fixirt, und zwar für einen Bauern (mähn- frohnpflichtig) auf 12 fl. jährlich, für einen Lehner 4 fl., einen Häusler 1 fl.

In der zum Staatsgut käuflich erworbenen Grundherrschaft Niederalfingen waren alle Güter leibfällig; nach Bestimmung des Lagerbuchs zahlten sie Weglos und Abfahrt, wegen des Handlohns aber mußte man sich in jedem einzelnen Fall mit der Herrschaft vergleichen; gewöhnlich wurde auch der dritte und zehnte Pfennig berechnet (vom Verkäufer und Käufer). Dabei saßen die Unterthanen zu täglichen Diensten und Frohnen, mit Mähne und Hand, je nach dem Vermögensstande.

Unter den Gültabgaben kommt besonders häufig Öl, neben Käsen, Eiern, Hühnern und Hennen etc., überhaupt Herbst- und Dienstgelder, Frucht- und Küchengefälle vor.

Leibeigene Personen gab es noch 1661 einige etwas, später nicht mehr. Dieselben hatten eine Leibhenne oder 2 kr., später 6 kr. jährlich zu bezahlen, bei ihrer Verheirathuug zum Brautlauf eine Scheibe Salz; als Todesfall beim Manne das beste Haupt-Vieh, beim Weibe die beste Kuh oder das beste Kleid, worüber man sich mit der Herrschaft zu vergleichen pflegte.

In der Herrschaft Adelmannsfelden ist besonders von vielen Frohnen die Rede, – Verpflichtung zu täglichen Diensten, nebst Jagdzeug-, Wein-, Fisch-, Bretter-Fuhren u. dgl. mehr. Theilweise hafteten solche, wie auch die Haltung von Hunden, auf bestimmten Gütern.

Außerdem waren gewöhnlich: Geld-, Roggen- und Haber-Gülten, Fastnacht- und Herbsthühner, so wie Eier; als Fall mußte in der Regel der 10., als Bestand der 20. Pfennig gegeben werden.

C. Zehenten.

Welche Zehenten bis in die neueste Zeit zu verabreichen waren und wer die Berechtigten gewesen sind, wird bei den einzelnen Orten erwähnt werden.

Weinzehnten kommt natürlich nicht vor, Heuzehnte wurden nur selten verabreicht, ziemlich häufig dagegen der Blutzehnte.

| Den Novalzehnten nahmen fast überall die Grundherrschaften in Anspruch[2], der große und kleine Zehnte aber ist gewöhnlich in den Händen der Pfarreien und Stiftungen oder auch der Grundherrschaften gewesen; da und dort freilich war Einzelnes (z. B. in Oberkochen) auch in die Hände von Privaten gekommen. Was den kleinen Zehent betrifft, so wird z. B. in Wasseralfingen schon 1414 Erbis-, Rubin-, Linsin- und Flachs-Zehnte genannt.

In Folge der Gesetze von 1848 und 1849 ist nicht nur in Ansehung der den Grundherrschaften und anderen Privaten gegenüber aufgehobenen, sondern auch in Ansehung der den öffentlichen Corporationen gegenüber facultativ ablösbaren Zehenten die Bereinigung und Ablösung im vollen Gang; in letzterer Beziehung namentlich bei allen 97 dem Staate bisher zustehenden großen und kleinen, Noval-, Heu- und Öhmd-, so wie Blut-Zehenten.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamts-Bezirk Aalen ist als ein Theil des Jagstkreises dem Gerichtshofe und der Kreisregierung in Ellwangen untergeordnet. Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht sammt dem Gerichtsnotariate, das Oberamt und die Oberamtspflege, so wie das Oberamtsphysikat ihren Sitz in Aalen. Das nach Aufhebung der Kreis-Finanzkammer seit 1850 unter der Ober-Finanzkammer (in Stuttgart) stehende Kameralamt befindet sich in Unterkochen, woselbst gleichwie in Wasseralfingen auch kameralamtliche Fruchtkästen sich befanden.

Ein Amtsnotar hat seinen Sitz in Abtsgmünd; früher war bis 1823 in Laubach eine Amtsschreiberei gewesen.

Der Oberamts-Wundarzt und Oberamts-Thierarzt wohnen in Aalen; ein praktischer Arzt war früher von der Amtsversammlung neben dem Oberamtsarzt als besonderer Bezirksarzt für die Leinthalgegend bestellt, welche Einrichtung[3] jedoch im Jahr 1849 aufgehoben wurde.

Das Kameralamt wurde gleich Anfangs in Unterkochen errichtet, wo das ellwang. Amthaus zu Gebot stand und fällt nach mehreren vorangegangenen Bezirks-Veränderungen seit 1840 mit dem Oberamts-Bezirke Aalen zusammen.

In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau, so wie auf Hochbauwesen ist der Bezirk den Inspectionen in Gmünd zugetheilt. Die Wirthschaftsabgaben | werden von dem Umgelds-Commissariate Heidenheim verwaltet.

In forstlicher Beziehung ist der Bezirk jetzt, nachdem anfänglich im Schloß zu Wasseralfingen ein Oberforstmeister gesessen, unter vier Forstämter vertheilt; 1) das Forstamt Kapfenburg mit den Revieren Aalen und Unterkochen, für diese Gemeinden und Unterrombach, den größern Theil von Wasseralfingen und Hofen, den kleinern Theil von Dewangen, Fachsenfeld und Heuchlingen.

2) Forstamt Ellwangen mit den Revieren Adelmannsfelden, Niederalfingen und Wilflingen, für die Gemeinden Adelmannsfelden, Hohenstatt, Hüttlingen, Laubach, Neubronn, Pommertsweiler und Schechingen, und für die andern Hälften der bei 1 genannten getheilten Gemeinden.

3) Das Forstamt Heidenheim-Schnaitheim mit den Revieren Oberkochen und Irmannsweiler (wozu Essingen und Lauterburg gehört).

4) Zum Forstamte Komburg und Reviere Untergröningen gehört Vorhardsweiler in der Schuldheißerei Adelmannsfelden.

Neben diesen Königl. Stellen sind im Oberamte ein gräfl. Adelmann’sches Rentamt zu Hohenstadt, ein freiherrl. v. Wellwart’sches zu Essingen und zu Laubach ein wellw. laubach’sches Rentamt, welches zugleich die Verwaltung der Rittergüter Fachsenfeld, Neubronn und Horn besorgt.

Das ganze Oberamt zählt 19 politische Gemeinden, 12 zweiter und 7 dritter Classe. Hauptorte sind 1 Stadt, 15 Pfarrdörfer, 3 Dörfer.

Die Vorsteher dieser Gemeinden fungiren zum Theil zugleich als Verwaltungsactuare, und zwar in Aalen, Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Essingen, Fachsenfeld und Hohenstadt; außerdem ist noch der Rentamtmann in Laubach und der Rathsschreiber in Unter-Rombach als Verwaltungsactuar beschäftigt. Nur in Aalen und Neubronn stellen die Gemeinderechner ihre Rechnungen selbst.

Auch die Pfandgeschäfte werden von den eben genannten Männern besorgt, und dazu noch von den beiden Notaren im Bezirk.

Kameralamts-Unterpfleger sind in den meisten nicht grundherrlichen Gemeinden aufgestellt, doch hören diese Stellen in Folge der Ablösung allmählig auf.

b) Kirchliche.

Es besteht im Bezirke ein evangelisches und ein katholisches Dekanat.

Das erstere hat seinen Sitz in Aalen und umfaßt (mit Ausnahme der nach Obergröningen gepfarrten Evangelischen in Hohenstadt und Schechingen und einigen Parzellen von Pommertsweiler) alle protestantischen Gemeinden des Oberamts. Weiter sind diesem Dekanate zugetheilt | die evang. Pfarreien der Oberämter Ellwangen, Neresheim und (Täferroth ausgenommen) Gmünd.

Die ganze Diöcese umfaßt 21 Pfarreien mit 22 angestellten Geistlichen[4]; im Oberamte sind es deren 7 mit 8 Geistlichen. Von diesen hat der Pfarrer zu Adelmannsfelden mehrere Filialien im Oberamte Ellwangen, der zu Oberkochen einige Pfarrkinder im Oberamte Neresheim, Essingen und Lauterburg aber ein paar Filialien im O.A. Gmünd.

Die Diöcese Aalen ist der Generalsuperintendenz Hall zugetheilt, mit allen ihren Zubehörden.

Sitz des katholischen Dekanats ist gegenwärtig das Pfarrdorf Hofen. Es umfaßt die sämmtlichen katholischen Pfarreien des Oberamts nebst den Pfarreien Hausen a/Roth und Untergröningen (wozu im Adelmannsfelder Bezirk Vorhardsweiler gehört) im O.A. Gaildorf, in welchem auch etliche Filialien von Hohenstadt und Schechingen liegen. – Heuchlingen hat ein Filial im O.A. Gmünd.

Dagegen pfarren die Katholiken in Essingen und Lauterburg nach Bartholomä und Lautern, Dek. Gmünd, einige Parzellen von Adelmannsfelden pfarren nach Bühlerzell und etliche von Pommertsweiler nach Neuler, beides im Dekanat Ellwangen. Zum Dekanate Neresheim gehören 2 Parzellen von Unterkochen auf der Höhe des Hertsfeldes gelegen, als Filialien von Waldhausen.

B. Anstalten.
a) Schulen.

Außer den gewöhnlichen Volksschulen war in Aalen von lange her ein lateinischer Präceptor angestellt. Diese Schule ist 1840 erweitert worden und besteht jetzt aus einer Collaboratur-, Präceptorats- und Realclasse.

Der Reallehrer hält zugleich für Lehrlinge eine Sonntagsschule, in welcher besonders gezeichnet wird; doch ist der Lerntrieb[ws 1] sehr unbedeutend. Erfreulicher sind die Früchte der Zeichen- und Modellirschule in Wasseralfingen für die Lehrlinge des Hüttenwerks.

Deutsche Schulen, überall nach Confessionen getrennt, bestehen im Bezirk 20 evangelische, 25 katholische, mit beziehungsweise 10 und 14 Schulmeistern, 5 und 1 Unterlehrern, 5 und 10 Provisoren. In Aalen wurde mit dem Winter 1851/52 auch eine Fortbildungsschule für Lehrlinge und Gesellen an 2 Abenden wöchentlich eingerichtet, welche vorderhand ihren Fortgang hat. Eine Kleinkinderschule entstand 1853.

| Eine Industrieschule für Mädchen besteht ebenfalls in Aalen, weitere Industrieschulen siehe unter b).

Nächst den Schulen können als Anstalten für religiöse und sittliche Hebung des Volkes genannt werden: für die evangelische Diöcese ein Hülfsbibel-Verein; in vielen katholischen Gemeinden Bruderschaften, neuerdings auch da und dort Jünglings- und Jungfrauenbündnisse, auch ein Missionsverein zu Heuchlingen etc.

b) Wohlthätige Anstalten.

In sämmtlichen Gemeinden finden sich sogen. Armen- oder Bettelhäuser, nur in Aalen (s. d.) besteht daneben ein Spital, eine Schuldheißerei-Armenpflege in Abtsgmünd (760 fl.) eine Almosenkasse in Heuchlingen (1295 fl.) und Ortsarmenkassen zu Unterkochen und Wasseralfingen (2900 fl. und 899 fl. Activa).

Für Hohenstadt und Schechingen ist mit dem St. Josefs Armenhause in Hohenstadt ein gemeinschaftliches Armeninstitut verbunden worden (durch Anordnung des Grafen Clemens von Adelmann 1805), von welchem die jährl. Einkünfte (bestehend aus Kapitalzinsen und Beiträgen der betreffenden Heiligenpflegen, Gemeinden und Privaten) den genannten Gemeinden (Schechingen erhält 104 fl. seit 1813) zukommen, um an Arme (in 3 Classen mit 15, 9 und 5 kr.) als wöchentl. Almosen vertheilt zu werden. Doch hat sich neuerer Zeit ein Streit erhoben über das Recht der beiden theilnehmenden Gemeinden auf die einzelnen gestifteten Kapitalien und es wurde eine völlige Trennung des Fonds verlangt, welcher derzeit aus 2400 fl. besteht, davon 1385 fl. durch die gräfliche Familie gestiftet.

Durch Betheiligung an einer Stiftung des Kurfürsten Wenceslaus Clemens, Propst zu Ellwangen, besteht z. B. in Abtsgmünd eine Hülfskasse für verunglückte Viehbesitzer mit 11.752 fl.

Um den Armenorten des Bezirks (Armenweiler, Fachsenfeld und Pfannenstiel etc.) aufzuhelfen, hat sich 1838 ein Oberamts-Armenverein „zu Verbesserung des sittl. und ökonomischen Zustands der ärmsten Gemeinden des Bezirks“ gebildet, welcher hauptsächlich durch Spinnenlassen u. dgl. Verdienst darbot, verwahrloste Kinder unterzubringen suchte, Industrieschulen beförderte und junge Leute in Handwerken unterrichten ließ, hingegen aber den Bettel zu unterdrücken bestrebt war. Leider gelang es nur wenig, die guten Pläne zu realisiren und gar nach einer Neuorganisation im Nothjahre 1847 ist der ganze Bezirksverein 1848/49 an Agonie entschlafen.

Von der Königl. Centralleitung unterhalten bestehen jedoch sehr wohlthätige Industrieschulen zu Adelmannsfelden und besonders in | Armenweiler, Unter-Rombach und Fachsenfeld, wo die theilnehmenden armen Kinder täglich eine Portion Brod erhalten.

Ein wohlthätiger Privatverein vertheilt in Aalen seit langer Zeit seine monatlichen Einsammlungen an Hausarme und seit 1850 ist der Handwerksburschenbettel daselbst ebenfalls durch monatliche Sammlungen abgestellt worden, von welchen jeder Reisende 6 Kreuzer erhält. In neuester Zeit ist dazu gekommen ein Verein von Frauen zur Abreichung von Essen an Alte und Kranke, sowie ein Versuch, durch monatliche Beiträge den Bettel vollständig abzustellen. Ein Almosenverein besteht neuerdings auch in Essingen und zu Unterkochen ein Ortsarmenverein.

Besondere Erwähnung unter den wolhthätigen Anstalten verdient noch die „Hülfskasse für die Berg- und Hüttenwerke im Kocher- und Brenzthale“ – welche in ihrem jetzigen Bestand auf eine den 20. Okt. 1843 vom königl. Bergrath sanktionirte (neue) Ordnung sich gründet.

Alle Officianten und Arbeiter der genannten Werke bilden je eine Genossenschaft zu gegenseitiger Handreichung; nach Maßgabe der Einnahme zahlen dieselben stufenweise Beiträge, welche zum Theil auf Ansammlung eines Reservekapitals, theils zu laufenden Unterstützungen verwendet werden. Eintrittsgelder, Strafen und einzelne besondere Umlagen bilden – nebst Beiträgen der Hüttenkasse – die weitern Einnahmsquellen.

Unterstützt werden – im Verhältniß zur Einlage – diejenigen Mitglieder, welche a) krank oder ohne ihr Verschulden verunglückt; b) durch Alter oder Gebrechlichkeit ganz dienstuntüchtig geworden sind; c) ihre Wittwen und Waisen; d) junge Arbeiter, welche auf die Wanderschaft gehen. In außerordentlichen Fällen können besondere Almosen verwilligt werden und fremde reisende Berg- und Hüttenleute erhalten ein Zehrgeld.

Die Verwaltung der Kasse besorgt ein von den Mitgliedern periodisch gewählter Außschuß, unter dem Vorsitz des Hüttenverwalters. Zu Wasseralfingen hat die Kasse 12.300 fl. Vermögen; unbedeutender sind solche in Abtsgmünd und Unterkochen; auch auf der Erlau besteht eine ähnliche Einrichtung.

Endlich ist als Erleichterung für den Bezirk zu betrachten, daß besonders aus der überfüllten Gemeinde Fachsenfeld mit Pfannenstiel, mit Hülfe eines Staatsbeitrags von 4966 fl., 63 Personen zur Auswanderung nach Amerika gebracht worden sind (1849: 9 Pers., 1850 und 1851 je 27 Personen).

c) Landwirthschaftliche Anstalten.
Für den Bezirk, der früher mit Gmünd verbunden war, besteht seit 1841 ein eigener landwirthschaftlicher Verein, welcher hauptsächlich | durch Vertheilung von Preisen für musterhaftes Vieh, eine förderliche Thätigkeit entwickelt, wie er auch bemüht ist, die Anschaffung guter Zuchtthiere zu befördern; Activvermögen 700 fl. Eine königl. Beschälplatte ist in Wasseralfingen, mit 2 Hengsten.
d) Anstalten für Handel und Verkehr.

1) Ein Pfecht- und Eichamt besteht in Aalen. Mehl-, Brod-, Fleisch- und Ziegelschau sind ebenfalls im Bezirk eingerichtet.

2) Verkehrsmittel. Ein Postamt besteht hier, welches seit der neuen Postorganisation täglich einen Eilwagen 1) von Stuttgart nach Nördlingen, 2) von Ulm nach Mergentheim und 3) und 4) retour zu befördern hat, wozu noch eine besondere Influenz von Ellwangen auf den Stuttgarter Wagen kommt.

Daneben bestehen tägliche Fahrten einer Privatomnibusgesellschaft von Nördlingen und Ellwangen nach Gmünd und Süßen zur Eisenbahn, und über Schorndorf nach Stuttgart; zeitweise auch eine Fahrt von und nach Heidenheim und Ulm.

Amtsboten unterhalten 2–7mal wöchentlich die Verbindung mit allen Amtsorten und mit der Oberamtspflege ist eine Botenmeisterei verbunden. Regelmäßige Frachtfuhren gehen derzeit wöchentlich von hier aus: 1 nach Stuttgart, 2 über Heidenheim nach Ulm, 1 nach Heilbronn, 1 nach Nördlingen, 2 nach Gmünd, 1 nach Ellwangen, 1 über Ellwangen nach Krailsheim, wo eine Fuhr nach Mergentheim und Würzburg sich anschließt; über Gaildorf nach Hall. Hier durch: 1 von Nördlingen, 1 von Ellwangen; 2 von Nürnberg nach Stuttgart; 1 von Augsburg über Neresheim hieher, 1 von Reutlingen über Göppingen nach Bopfingen und Nördlingen und zurück.

3) Straßen haben von alten Zeiten her einige unsern Bezirk durchzogen, hauptsächlich das Remsthal herauf eine Reichsstraße, welche durch Aalen und alsdann die weiße oder die Weinsteige hinauf über das Hertsfeld nach Nördlingen u. s. w. führt. Den ältesten Zeiten gehört eine Seitenstraße an, aus dem Remsthal über Lauterburg nach Heidenheim, welche außer Gebrauch kam durch die bequemere Thalstraße von Aalen über Königsbronn. Nach Ellwangen führte von Aalen die noch bestehende Straße über Hofen, Buch, Schwabsberg, und ein alter direkter Weg[5] | von Gmünd nach Ellwangen zweigte sich bei Mögglingen ab und führte „durch das Welland“ nach Hüttlingen, von da nahe an Lengenfeld vorbei nach Schwabsberg. Das Geleit auf diesen Straßen, besonders zur Zeit der Nördlinger Messe feierlich gehandhabt, gab Anlaß zu langen Processen, da es Öttingen überall im Bezirk seines angebl. Landgerichts ansprach. Geübt wurde es von Gmünd bis Aalen und Hüttlingen durch Württemberg (wahrscheinlich als Oberherrn von Lauterburg); durch Öttingen von Aalen und Hüttlingen bis Nördlingen; durch Ellwangen eine Strecke weit ebendahin.

In Kunststraßen sind die alten Naturwege verwandelt worden seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts. 1748 fing Ellwangen an die Hauptstraßen zu chaussiren und bald nachher nahm der Schwäbische Kreis diese Angelegenheit in seine Hände, jedoch wurde der Straßenbau bei Aalen und Essingen, als Theil einer zwischen Schwabach und Waiblingen herzustellenden Hauptstraße, in Folge eines Kreisbeschlusses, erst in den 1770ger Jahren ausgeführt. Es ist aber damals nur die Hauptstraße durch’s Remsthal nach Aalen und von da nach Ellwangen u. s. w.; hingegen die Straße nach Laupheim, Bopfingen und Nördlingen erst in diesem Jahrhundert chaussirt worden. Durch’s Kocherthal hinauf nach Heidenheim geschah dieß am Ende des vorigen Jahrhunderts 1797; Alles aber in einer Weise, daß neuerer Zeit Correctionen unvermeidlich waren, um die Straßen theils ebener, theils breiter zu führen, was jetzt auch so ziemlich durchgeführt ist. An der Chaussee nach Wasseralfingen ist 1852 ein erhöhter Fußweg gebaut worden.

Die Route von Canstatt nach Nördlingen ist neurer Zeit von besonderer Bedeutung geworden, indem diese Straße jetzt die württembergische Eisenbahn sammt der Neckarschifffahrt auf dem bequemsten Wege mit der bayerischen Eisenbahn verbindet, weßwegen sich ein sehr verstärkter Güterzug hier gebildet hat.

Material zu Anlage und Unterhaltung der Straßen liefern die Jurakalke des Bezirkes in reicher Fülle; gegen Abtsgmünd und nördlich vom Kocher werden auch die Keupersandsteine verwendet, hie und da sieht man sogar an einzelnen Punkten noch Knüppelwege.

Als Staatsstraßen ziehen dermalen durch den Bezirk:

1. Die Poststraße von Stuttgart, durch’s Remsthal herauf, nach Aalen und von da weiter nach Nördlingen.

Dieselbe mißt von der Oberamtsgrenze über Aalen bis wieder zur Grenze 5268 Ruthen, ist 30′ breit und die jährlichen Unterhaltungskosten betragen per Ruthe 40 Kr.

Gleich beim Eintritt in’s Oberamt ist 1847–48 diese Straße eine Strecke weit neu angelegt und so der sogenannte Zollstich umgangen | worden. Eine Correction durch Umgehung des Hügels beim Blümle wurde 1852 ausgeführt.

Von Aalen bis Wasseralfingen wurde 1840–41 die Straße ganz neu, eben und in geradester Richtung angelegt, vorher schon war, mit Umgehung Hofens, von Wasseralfingen bis auf das Kellerhaus diese Straße corrigirt worden 1839.

2) Nur eine kurze Strecke noch, 533 Ruthen lang, 27′ breit, läuft die beim Kellerhause von der Poststraße nach Nördlingen sich abzweigende Ellwanger Poststraße durch den Bezirk. Ihre Unterhaltungskosten betragen jährlich 26 kr. per Ruthe. Auf dieser Strecke ist schon 1832 bei den Goldshöfen, wo sie einen Hügel ersteigt, die Straße corrigirt worden.

3) Von Aalen wendet sich eine weitere Staatsstraße durch das Kocherthal aufwärts nach Heidenheim und Ulm, bis zur Oberamtsgrenze, in einer Ausdehnung von 3344 Ruthen, 27′ breit – mit einem Unterhaltungsaufwand von 30 kr. per Ruthe.

Dieselbe ist auf den Markungen von Ober- und Unterkochen 1838 angemessen erweitert, 1840 fast bis zur Markungsgrenze von Aalen ganz neu – ebener und gerade angelegt worden; 1851 kam hiezu eine Correction zwischen beiden Kochen.

Unter den Vicinalstraßen verdient besondere Erwähnung:

1. Die Kohlenstraße, welche 1816 zur Versorgung der königl. Eisenwerke mit Kohlen angelegt, von Wasseralfingen das Kocherthal hinab bis Abtsgmünd und von hier in die nördlichen Wälder führte; seit 1831–1832 durch Umgehung des steilen Kohlhaus über Pommertsweiler, Lutstruth, Straßdorf – nach den Gerabronner Höfen, O.A. Ellwangen. 3/4 an den Unterhaltungskosten zahlen die Hüttenwerke, nach Verhältniß ihres Kohlenbezugs, 1/4 die Gemeinden.

2. Von Abtsgmünd aus läuft eine 1838–47 angelegte Vicinalstraße nach Hohenstadt, Obergröningen – Gaildorf u. s. w.

3. Eine Vicinalstraße nach Neresheim ist 1839–40 von Unterkochen aus über Ebnat[ws 2] gebaut worden.

4. Ein anderes Sträßchen, die sogenannte Weinsteige, auf das Hertsfeld ist 1839–46 von Aalen aus über Himmlingen nach Waldhausen[ws 3] u. s. w. hergestellt worden.

5. Von der Stuttgarter Poststraße zweigt sich vor Aalen eine Straße ab über Unterrombach und Hammerstadt nach Dewangen, fortgesetzt nach Fachsenfeld, erbaut 1828 ff.

6. Von Mögglingen (O.A. Gmünd) aus geht ein Seitenast der Stuttgarter Poststraße nach Heuchlingen und von da nach Schechingen | und Hohenstadt, zwischen den letztgenannten Orten fehlt aber zum Theil noch die chausseemäßige Herstellung.

7. Die Straße von Abtsgmünd nach Pommertsweiler hat eine Fortsetzung nach Adelmannsfelden.

8. Von Hüttlingen führt ein 1838–42 erbautes Sträßchen nach Schwabsberg – Ellwangen, ein zweites über Sulzdorf nach Neuler.

4) Wasserstraßen im strengen Sinne bieten die noch so unbedeutenden Flüßchen des Bezirks nicht dar, es verdient jedoch Erwähnung, daß der Albeinschnitt zwischen Brenz und Kocher wiederholt schon den Gedanken erweckt hat, hier eine Kanalverbindung zwischen Donau und Rhein zu bewerkstelligen; wie denn auch vor einigen Jahrzehenden über die Verbindung des Kochers und der Brenz (also mittelbar des Neckars und der Donau) Untersuchungen gepflogen wurden.

Wirklich benützt wurden mehrere Gewässer – zur Flößerei, und zwar seit alten Zeiten, besonders der Kocher und die blinde Roth. Es ging nämlich viel Holz nach Hall zur Saline, in Blöcken von 11′ Länge, deren man 8 ein Fach, 30 Fach ein Stück nannte. Von 1516 findet sich ein Vertrag Herdegens v. Wellstein mit Schenk Georg v. Limburg; 1574–96 gab’s mehrfache Differenzen zwischen den HH. v. Hürnheim und Wellwart, wegen des Flößens im Kocher bei Abtsgmünd.

Seitwärts kam besonders aus der blinden Roth viel Holz für Hall; als aber Ellwangen ein Eisenwerk in Abtsgmünd errichtet hatte, wurden Verträge mit Limburg 1625 und Vohenstein 1628 geschlossen wegen des Beiflößens von Holz auf der Roth, zunächst an die „untere Rothwiese“. Neuere Verträge über das Flößen auf der Roth zwischen Ellwangen und den Grundherren, sowie der Gemeinde Adelmannsfelden sind von 1737 und 1752.

Noch jetzt wird von Abtsgmünd an auf dem Kocher sowie auf der Roth Scheitholzflößerei betrieben und für die Köhlerei im Rechenhölzle ist eine neue Floßgasse hergestellt worden.

Im Röthenbach wurde zur Beförderung der Flößerei 1629 von Limburg und Vohenstein gemeinschaftlich ein Treibsee errichtet und nachdem er ausgerissen war 1744 neu hergestellt, auch 1630 eine See- und Treibordnung von Ellwangen, Limburg und Vohenstein aufgerichtet, 1692 für die Roth eine neue Verordnung erlassen.

Die Benützenden mußten einen Bachzins bezahlen, auf dem Kocher mehrere Abgaben.

5) Brücken bedarf der Bezirk wenige, weil seine Gewässer nicht bedeutend sind. Bei Aalen noch kann blos von ein paar steinernen Durchlässen über den Kocher die Rede sein, und so auch auf andern Punkten, z. B. über die Aal. Eine steinerne, 1777 erbaute, 1851 | renovirte Brücke über die Lein steht bei Heuchlingen, bei Abtsgmünd aber sind mit Zuschüssen vom Staate und der Amtskorporation 2 steinerne Brücken über den Kocher 1843–47 und eine über die Lein 1839–1840 gebaut worden, sowie eine weitere Brücke mit steinernen Pfeilern über den Kocher, über welchen auch bei Wasseralfingen eine Fahrbrücke dieser Art neuerlich hergestellt worden ist von der Gemeinde. Hölzerne Steege führen über den Kocher bei Wasseralfingen, Hüttlingen, Niederalfingen, Waiblingen, Scherrenmühle, unterhalb Abtsgmünd; bei Wellstein und unter Hohenstadt. Die Holzbrücke bei der Scherrenmühle ist ein Privatwerk des Müllers, welcher deßhalb von Überfahrenden ein Brückengeld erhebt.

6) Eine Leihkasse ist 1842 von einigen Privatunternehmern in Aalen errichtet worden, welche bedeutende Geschäfte machte und ein sehr großes Kapital umtrieb. Das Jahr 1848 brachte jedoch auch hier Stockungen in die gegenseitigen Zahlungen, so daß es zu einem Concursverfahren kam, welches 1851 ein gütlicher Vergleich beseitigt hat.

Inzwischen hatte die Amtsversammlung nach Beschluß vom 30. Juni 1847 und 24. Januar 1848, eine öffentliche Spar- und Leihkasse für den Bezirk errichtet, welche seitdem in wohlthätiger Wirksamkeit besteht. Die gedruckten Statuten sind Jedermann zugänglich. Es werden gegenwärtig circa 120.000 fl. umgetrieben.

Wenn die eben genannte Leihkasse als solche Handel und Verkehr fördert, so verdient sie als Sparkasse hier nochmals Erwähnung. Besonders Dienstboten, Handwerksgehülfen und überhaupt allen ärmeren Bezirksangehörigen will sie nahe Gelegenheit geben zu sicherer Anlegung ihrer Ersparnisse bis auf 2 Gulden herab, und es wird dieselbe auch in befriedigender Weise benützt; circa 20.000 fl. sind eingelegt.

7) Ein ganz eigenthümliches Institut in Aalen ist das sogenannte Brodhaus. In einem Lokale des Rathhauses haben sämmtliche Bäcker einen gemeinschaftlichen Verkauf, welchen ein besonders hiezu aufgestellter Meister besorgt, aus Abrechnung mit den einzelnen Lieferanten, deren Waare durchaus gesondert erhalten wird. Nur an den hohen Festtagen bleibt das Brodhaus geschlossen.

Dasselbe bietet nun aber zugleich einen Mittelpunkt für die Boten und überhaupt die zur Stadt kommenden Landleute, wie denn auch vor seinem Thor die Arbeit suchenden Taglöhner sich aufzustellen pflegen. Zu Bestellungen und Besorgungen in die Nachbarschaft gibt eben deßwegen das Brodhaus jederzeit die beste Gelegenheit.

Als gesellige Vereinigungen, welche in neuerer Zeit mit einem weiteren besondern Zwecke sich gebildet haben, bestehen einmal die Liederkränze in Aalen (Harmonia und Concordia), in Hohenstadt (welcher | auf den schwäbischen Liederfesten zu Heilbronn und Hall 1851 u. 1852 den ländlichen Preis erhalten hat), in Hofen, Hüttlingen, Wasseralfingen; so dann die Schützengesellschaften: in Aalen 2; in Wasseralfingen, in Essingen (Unterkochen und Abtsgmünd nicht mehr) je eine, welche alle mit dem Landes-Schützenverein in Verbindung stehen.

Instrumentalmusik wird vielfach gepflegt; in den meisten katholischen Orten bestehen Kirchenmusiken, in Wasseralfingen und Unterkochen Bergmusiken, welche freilich in ihren Leistungen sich nicht gleich bleiben. Die Wasseralfinger Bergmusik hat früher selbst Kunstreisen unternommen. Der Cecilienverein zu Unterkochen leistet Ungewöhnliches.

In Aalen ist ein Stadtmusikus aufgestellt, der an Festtagen Kirchenmusik aufführt und täglich dreimal vom Thurme mit Posaunen abzublasen hat. Bei Todesfällen wird auf Bestellung „Trauer geblasen“, so lang die Leiche im Hause liegt.

e) Polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Neben dem Oberamtsarzte befinden sich in Aalen noch 2 praktische Ärzte, deren einer zugleich Oberamtswundarzt ist; weitere Ärzte sind nicht im Bezirk. Durch ein von der Oberamtsversammlung jetzt wieder gereichtes Wartgeld ist auch die frühere Einrichtung wieder hergestellt, vermöge deren jede Woche am bestimmten Tag der eine Arzt in Abtsgmünd sich einfinden mußte, um so auch den Armen jener Gegend leichtere Gelegenheit zu geben, die Hülfe eines Arztes anzurufen.

Auch Apotheken finden sich blos zwei in Aalen; Wundärzte sitzen in Aalen und Essingen je 3, und außerdem je einer in den Schultheißereiorten, ausgenommen Hofen, Laubach, Lauterburg, Neubronn, Pommertsweiler, Schechingen und Unterrombach.

Diese Wundärzte besorgen in ihren und den benachbarten Gemeinden das Impfgeschäft. Die Kosten der – hiedurch sehr erleichterten – Revaccination werden von der Oberamtspflege getragen.

Eine gemeinschaftliche Unterstützungskasse, sowie Bibliothek der Wundärzte besteht auch im Bezirke Aalen.

Außer dem Oberamtsthierarzte in Aalen befindet sich kein wissenschaftlich gebildeter Thierarzt im Bezirke, obwohl es nicht an Personen fehlt, welche sich mit diesem Zweig der Heilkunde abgeben.

Kleemeistereien sind in Aalen, Albanusklinge bei Hüttlingen, Lauterburg und bei Hohenstadt.

In allen Gemeindebezirken sind die nöthigen Hebammen aufgestellt und ebenso Leichenschauer nach Vorschrift. Die Kirchhöfe sind jetzt fast | alle vor die Orte hinaus verlegt, nur der katholische Kirchhof in Oberkochen ist noch mitten im Dorf, weil die Beitragspflicht des Staates zu den Kosten im Streite liegt. In Fachsenfeld befindet sich zwar der Begräbnißraum bei der Kirche, diese selbst aber liegt am äußersten Ende des Ortes.

Ein eigenes Krankenhaus ist nicht vorhanden. Nur sehr beschränkt dient das Armenhaus in Aalen dem entsprechenden Zwecke, hauptsächlich bei Fremden.

Ein Zwangslokal für Tobsüchtige befindet sich im Spital, es entspricht aber seinem Zwecke nicht und soll in den sog. Diebsthurm kommen.

2) Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamtsgericht und Oberamt haben ihre besonderen, neuerdings für diesen Zweck erbauten Gefängnisse, in welchen zugleich die Wohnung der betreffenden Amtsdiener sich befindet, ebenso hat die Stadt ein Arrestlokal.

Stationsgefängnisse dagegen gibt es nicht im Bezirke, weil blos in der Oberamtsstadt eine Station sich befindet, auf welcher in den 3 Jahren 1849/51 740 Transporte durchgekommen sind, durchschnittlich also 246,6 im Jahr.

In allen Gemeinden sind Polizeidiener aufgestellt, welche überall zugleich die Ortsdiener sind, Aalen ausgenommen. Uniformirt sind alle, jedoch sehr verschieden, in Blau, Grün, Grau etc.; Dienstbücher sind nicht eingeführt.

Landjäger sind 5 im Oberamt postirt. Der Stationskommandant nebst 2 Mann in Aalen, 1 Mann in Abtsgmünd, 1 in Fachsenfeld.

3) Bau- und Feuerpolizei.

Ein Ortsbauplan besteht nur für Aalen.

Die Oberfeuerschau besorgt ein Werkmeister aus Aalen für den Bezirk, für die Stadt aber ein Werkmeister derzeit von Oberkochen.

Kaminfegermeister sitzen in Aalen, Essingen, Schechingen, Hohenstadt und Adelmannsfelden.

An Feuerlöschanstalten besitzt Aalen 3 große Feuerspritzen und ein Hydrophor; weiter sind große Feuerspritzen vorhanden in Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Essingen, Fachsenfeld, Heuchlingen, Hohenstadt, Hüttlingen, Neubronn, Oberkochen, Schechingen, Unterkochen, Wasseralfingen, auch auf den Hüttenwerken Wasseralfingen, Abtsgmünd und Unterkochen. In den übrigen Gemeinden sind kleinere Spritzen, zum Theil auch Handspritzen in einzelnen kleinen Parcellen.

| Die Zahl der Brandfälle ist nicht eben groß; in den Jahren

1841–1850 kamen 50 zur Anzeige, wobei 40 Haupt- und 13 Nebengebäude zerstört und 48 Haupt- und 10 Nebengebäude beschädigt wurden (s. Württemb. Jahrb. 1851. II, S. 155).

Die Feuerlöschkosten für Feuerreiten, Spritzenführen, für Taglöhne der Rottenmänner und Spritzenmeister, auch Zehrung der Mannschaft, werden von der Amtskorporation getragen. Ein neuer Plan wurde 1853 entworfen.

Die Benützung der Mobiliarversicherungen ist sehr bedeutend; im Jahr 1851 war bei der Württemb. Mobilien-Feuerversicherungsgesellschaft im Oberamt ein Werth von 1.777.709 fl. versichert, wovon 817.232 fl. auf die Stadt Aalen kommen.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Laut Rechnung von 1851/52 belief sich:

1) Das Vermögen der Oberamtspflege:
      an Aktivkapitalien – fl. – kr.
      an Ausständen 1133 fl. 5 kr.
2) Die Schulden derselben betrugen 86.650 fl. – kr.
3) Die Jahreseinnahmen (nebst Steuern) 56.412 fl. 24 kr.
4) Die Jahresausgaben (nebst Steuern) 55.282 fl. 19 kr.
5) Die Amtsschadensumlage 7.500 fl. – kr.

Am 1. Juli 1823 betrugen:

das Vermögen der Oberamtspflege an Aktivkapitalien 6480 fl. – kr.
die Ausstände bei den Gemeindekassen 93.059 fl. 8 kr.
die Ersatzposten 108 fl. 28 kr.
die sonstigen Ausstände 1424 fl. 31 kr.
Die Amtsschadenumlage belief sich am 1. Juli 1823 auf 5000 fl. – kr.
Der Passivstand der Oberamtspflege dagegen betrug an verzinslichen Kapitalien 72.905 fl. – kr.
      an Rückständen zur Staatshauptkasse 6141 fl. 42 kr.
      an sonstigen Passivrückständen 18.246 fl. 20 kr.
B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1849/50 besaßen die Gemeinden:

a) an Grundeigenthum 78297/8 Mrg.
an verzinslichen Aktivkapitalien 15.854 fl.
an sonstigen Forderungen 20.935 fl.
|
b) Die Schulden betrugen:
      an verzinslichen Kapitalien 46.001 fl.
      an sonstigen Schuldigkeiten 5103 fl.
c) Die Einkünfte 30.392 fl.
d) Die Ausgaben 44.279 fl.
e) Die Gemeindeumlagen 16.671 fl.

Den größten Grundbesitz hat die Gemeinde Oberkochen, das größte Kapitalvermögen Adelmannsfelden.

C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von 1849/50 betrug das Vermögen sämmtlicher Stiftungspflegen des Bezirks

an Grundeigenthum 651 Mrgn.
an Kapitalien 188.929 fl.
die hierauf haftenden Schulden beliefen sich auf 5760 fl.
die Jahreseinkünfte 21.612 fl.
die Jahresausgaben 23.807 fl.

Den größten Grundbesitz haben die Stiftungspflegen Adelmannsfelden und Abtsgmünd. Das größte Kapitalvermögen: Aalen.


4. Kataster und Steuern.

Gegenstand des Oberamtskatasters sind nach der Berechnung von 1849–50:

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 148.137 fl. 45 kr.
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von 1047 fl. 9 kr.
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 7.180.246 fl. – kr.
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von 5342 fl. 53 kr.
Die umgelegten directen Staatssteuern betrugen im Jahre 1849/50 für den Bezirk überhaupt 19.132 fl. 39 kr.
      davon auf Grundeigenthum zu 17/24 12.346 fl. 40 kr.
      davon auf Gefälle zu 17/24 87 fl. 18 kr.
      davon auf Gebäude zu 4/24 3409 fl. 43 kr.
      davon auf Gewerbe zu 3/24 3288 fl. 58 kr.

Es fallen somit in dem Bezirk durchschnittlich auf 1 geographische Quadratmeile 3425 fl. auf 1 Einwohner 46 kr. und auf 1 Familie 3 fl. 48 kr. direkte Staatssteuer.

An indirekten Abgaben wurden im Durchschnitt der 3 Jahre 1848/51 jährlich erhoben: |
1) an Wirthschafts-Abgaben:
      vom Wein- und Obstmost 2815 fl. 38 kr.
      vom Branntwein:
            a. Ausschanks-Abgaben 1018 fl. 32 kr.
            b. Fabrikationssteuer 215 fl. 44 kr.
      vom Bier (Malzsteuer) 18.423 fl. 34 kr.
2) an Accise:
      von Güterveräußerungen 2152 fl. 10 kr.
      von Lotterien 52 fl. 37 kr.
      von Markt- und Handelswaaren von Ausländern 4 fl. 11 kr.
3) an Hunde-Auflage,
      einschließlich des gesetzlichen Antheils der Ortsarmenkassen von 676 Hunden 623 fl.

  1. Die ein Lehengut und welche bloß eine Selde, d. h. eine Wohnung haben, gewöhnlich mit einem Gärtchen.
  2. Unter Württemberg die Krone als Hoheitsrecht.
  3. Wiederhergestellt 1852/53.
  4. Dazu noch seit 1853 eine ständige Pfarrverweserei in Kapfenburg.
  5. Auch ein Fußweg von Gmünd durch’s Leinthal bis Abtsgmünd und von da über die Berge nach Ellwangen ist noch heute unter dem Namen des Fischerweges bekannt, welcher daher kommen soll, daß auf diesem Wege die Gmünder Klöster ihre Fische aus den Weihern der Ellwanger Gegend bezogen.

Anmerkungen [WS]

  1. Berichtigung: Lerntrieb statt Lernbetrieb
  2. Berichtigung: eingefügt über Ebnat
  3. Berichtigung: Waldhausen statt Ebnat
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