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Berichtigungen und Anmerkungen zu der zu Weissenburg herausgegebenen neuen Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften

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Autor: Anonym
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Titel: Berichtigungen und Anmerkungen zu der zu Weissenburg herausgegebenen neuen Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften III Band 1784 insonderheit die Amtshauptmannschafft Wunsiedel betreffend
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 281-293
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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II.
Berichtigungen und Anmerkungen zu der zu Weissenburg herausgegebenen neuen Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften III Band 1784 insonderheit die Amtshauptmannschafft Wunsiedel betreffend.

Da die Herren Verfasser selbst gestehen, daß sie die Örterbeschreibung aus Büschings Erdbeschreibung III Th. meistens wörtlich hersetzen wollten, so erfüllten sie dieß Versprechen auch getreulich: nur wäre zu wünschen gewesen, daß nicht bisweilen durch Druckfehler die Büschingische Arbeit wäre verunstaltet worden.

 In diesem dritten Theile wird von Seite 141-155 von den Fränkischen Fürstenthümern der Herren Markgrafen zu Brandenburg überhaupt und von S. 156-196| von dem Fürstenthum Kulmbach oder Bayreut besonders gehandelt. Was nun unsere 6 Ämter betrifft und mir darin anstößig ist, will ich ausheben.
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 S. 156. im 1 §. schienen die V. V. der Cnopfischen Karte einen Vorzug vor der Ridigerischen zu geben, und das Zeugniß meiner Landsleute wird die letztere vorziehen. Sie hat auch in Betracht der Amtshauptmannschaft Wunsiedel ihre merklichen Fehler, aber in der Cnopfischen, auch in der durch P. D. Longolius verbessert seyn sollenden, sind derselben eben so viel, wo nicht mehrere, nur die Hauptpoststraßen und diese nicht alle, noch weniger die andern stark befahrnen Straßen, nur die Gränzen der Lands-Amtshauptmannschaften und Oberämter, und nicht der Jurisdiction, Frais- und Richterämter angegeben, welches alles in der Ridigerischen Karte zu finden und beym Marsch- und Einquartirungswesen zu wissen nöthig ist. Zwar ist bekannt, daß in der von Gatterer herausgegebenen allgemeinen historischen Bibliothek III B. 1767. auf der 296sten Seite diese Ridigerische Karte einen starken Tadler fand, der aber auch darüber in nicht geringen Tadel fiel, daß er Ridigers Absicht verkannte, als welcher| nach den Fraisämtern zeichnete und illuminirte. Da nun nicht alle Ämter auch die Frais haben, sondern bloße Kastenämter oder Verwaltungen der Cammer- und Kastengefälle sind, so mußte es freylich geschehen, daß sie in die Gränzen eines andern Amts gesetzt wurden. Dieses wurde denn als tadelnswehrt bemerkt und doch auch, nicht nur hiebey, sondern auch anderwärts gefehlt. Z. E. Schirnding wird als ein Amt angegeben und übel genommen, daß es in der Begränzung des Amts Hohenberg befindlich ist. Es ist aber dasselbe bis diese Stunde noch nur ein Dorf und hat kein Amt und gehört ins Amt Hohenberg. Es hat also eine jede dieser Karten ihr Gutes und auch ihr fehlerhaftes, am meisten aber vergeht sich die Cnopfische Karte in Ansehung der Amtshauptmannschaft Wunsiedel dadurch, daß sie für den Markt Redwitz ein besonderes Gebiet einzeichnet, mit großen Buchstaben Stadt Redwiz Egrische Obrigkeit dazu schreibt und in diesen Bezirk die Dörfer, Reutlas, Dörflas, Pfaffenreut und Manzenberg, welche unwidersprechlich zur Fraisch des Stadtrichteramts Wunsiedel mit hoher und niederer Gerichtbarkeit gehören, und Lengenfeld ins Pfälzische setzet, welches ebenfalls| so weit es fluret, laut der Recesse, ins Bayreutische Territorium mit aller Gerichtbarkeit zu rechnen ist. Genug also von diesen Karren.

 S. 158. reden die Geographen von den Mineralien und wir könnten zu den genannten noch setzen: Braunstein, w5nn man ihn auch nicht für Kobolt will gelten lassen, dann Schmer- und Kalchstein, welche wir in grosser Quantität haben.

 S. 161. Der Ochsenkopf ist nicht das höchste Gebirg, sondern längst erwiesen, daß der Schneeberg höher ist.

 S. 161. begehen sie auch den Fehler, daß sie den weisen Mayn aus dem Fichtelsee entspringen lassen. Denn ist es richtig, daß man die entfernteste Quelle eines Flusses für dessen Ursprung annimmt, so darf man den Ursprung des Mayns wohl eine Stunde gegen Südost zurück von dem Fichtelsee auf der hohen Farmleiten in der Amtshauptmannschaft Wunsiedel suchen, wo man etliche 20 Schritte oberhalb des zum Zinnseiffenwerk Glück auf! gehörigen sogenannten See- oder Zinn- auch Zechenhauses ostwärts einen schönen klaren Brunnen findet, dessen Abfluß gegen Westen aus einer Lohe so gestärkt wird, daß er zu dem genannten Seiffenwerk die erforderlichen Dienste thun kann,| und zu Thal rinnet, sich nordwärts wendet, einige Abflüße aus der Seelohe an sich ziehet, dann noch mit mehrerern aus dem sogenannten kleinen Fichtelsee auf dem Schneeberg ostwärts herabkommenden Bächlein und den Abflüssen der dasigen Flösweiher vereinigt, und mit dem beym nun öd liegenden Weismains hohen Ofen von Südwest herabkommenden eben so starken Bache der ganzen niedern Gegend den Namen Weismai oder Weismain gibt und so auf den Fröbershammer und die dasigen Werke zueilet.

 S. 164. Baumwollene Schnupftücher werden auch zu Oberrößla und andern Orten der 6 Ämter, dann auch viel Kattun gefertiget.

 Daselbst: Weisblech macht man im Amt Lauenstein, wir setzen dazu: auch auf dem Neuenhammer zwischen Leupoldsdorf und Tröstau im Amt Wunsiedel.

 S. 179. V. die Amtshauptmannschaft Wunsiedel, begreift die sogenannten 6 Ämter etc. etc.

 Hier wollen wir, weil es nicht ganz ordentlich vorgetragen zu seyn scheint, anmerken: Es waren und sind bis diese Stunde eigentlich genommen nicht mehr mals 6 Ämter, oder Dynastien, die theils dem Reiche unmittelbar,| theils den Herren Burggrafen zu Nürnberg als Landsherren zu Lehen giengen, und so wie sie mit der nutznießenden Herrschaft an dieselben nach und nach gelangten, auch mit adelichen Amt- oder Hauptleuten besetzt wurden, die alle obrigkeitliche Gerechtsame sammt den Revenüen besorgten. Wegen der letztern aber wurden die 6 Ämter schon im funfzehnten Jahrhundert unter Kurfürst Albrechts Regierung in ein Kastenamt verbunden, das anfänglich zu Hohenberg, dann aber zu Wunsiedel war, daher sie dortmahls schon die 6 Ämter genennt wurden, und gewisse öffentliche Lasten z. E. die Henkergelder u. a. m. gemeinschaftlich zu tragen hatten, und so ist es noch. Als in der Folge verschiedene Orte ihr eiqenes Gericht, und zum Theil Stadt- und Markts-Gerechtigkeiten erlangten, so erhielten sie auch eigene Richter, die anfänglich zum Rath gehörten, dann aber von demselben abgesondert wurden.
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 Dieser Richterämter und Gerichte waren ehehin eilf, als Wunsiedel, Weissenstad, Kirchenlamitz, Selb, Hohenberq, Arzberg, Thiersheim, Thierstein, Leuten, Schönbronn und Höchstäd; die Richter selbst aber mehrentheils nur Handwerksleute, welche in wichtigen Angelegenheiten von dem Amtmann| Bescheid hohlten. Wie nun die Amtleute selbst in Lehen- und andern die fürstlichen Gefälle betreffenden Sachen nichts ohne den Castner thun konnten und alle Einnahmen bey demselben einrechnen mußten; so stehen auch die jetzigen Richter noch in der Verbindlichkeit, obwohl nach dem Abgang der adelichen Beamten auch die 5 übrigen Ämter mit dem in Wunsiedel in Absicht der Justitzpflege zu einer Amtshauptmannschaft, nicht Landshauptmannschaft, wie vielleicht durch einen Druckfehler S. 180. gesetzt worden ist, vereinigt und diesen Richtern ein Theil der Befugnisse der ehemahligen Amt- oder Hauptleute überlassen wurde. Dieses geschahe 1613; und was Heinrich Reuß von Plauen 1554 that, war keine Verwandlung, sondern nur eine Verbindung dieser vier Ämter quoad iurisdictionalia et jura superioritatis, daher auch kein Oberamt, sondern der Beamte schrieb sich: Hauptmann der vier Ämter. Quoad cameralia waren und blieben die 6 Ämter in ihrer einmahl angenommenen Verfassung, wie man denn such bald wieder in diesen dortmahls verbundenen vier Ämtern besondere Amtleute findet. In der Folge wurden auch öfters die Richterämter zusammen gezogen und blieben zum| Theil immer verbunden, oder wurden bisweilen wieder getrennet. So sind Schönbron oder das obere Gericht mit Wunsiedel; und Höchstäd mit Hohenberg für beständig, mir letztern Arzberg bisweilen, Thierstein und Thiersheim mehrentheils und jetzo Mkt. Leuten mit Kirchenlamiz verbunden und nur 7 Richterämter in den 6 Ämtern, von denen man noch anmerken könnte, daß in denselben ein eigenes Oberforstmeisteramt ist mit 12 Wildmeistereyen, welche bis auf eins größten theils über die hiesigen Waldungen die Aufsicht haben, ferner zu Selb und Thierstein seit 1703 ein eigenes Stift- und Pfründamt über die jetzigen Erlanger Universitäts-Güter und seit 1716 ein Reutverwaltungsamt, dann noch 6 landschaftliche Steuer-Einnahmen sind.
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 Daß 1440 zuerst über diese 6 Ämter Amtleute gesetzt wurden, welche alle unter dem Hauptmann zu Hof standen, ist daher falsch. Denn man findet solche schon in ältern Zeiten, als zu Hohenberg 1360. Albrecht Nothaft zu Weisenstein, 1412. Hanns von Kotzau 1417. Apel Vißthum, Ritter zu Selb 1427. Heinrich von Zedwiz, zu Thierstein 1415. Jan Rabe 1420. Osswald, Graf von Truhendingen und zu Weissenstad| 1412. Hanns von Hirschberg und 1424. Herman von Hirschberg namentlich bey gerichtlichen Handlungen und in Urkunden angeführt, aber nirgend zur Zeit, daß sie von dem Hauptmann in Hof, sondern nur von dem Oberhauptmann auf dem Gebirg Befehl angenommen haben.

 S. 180. wollen sie haben, daß man Wunsiedel schreiben soll, und doch haben sie sie vorher etliche mahl selbst Wonsiedel geschrieben. Da aber Wonne und Wunne gleich bedeutende Worte sind und nur nach der Verschiedenheit der Mundarten verschieden ausgesprochen werden; so wird wohl Wonsiedel so gut als Wunsiedel seyn, weil wir es deshalb nicht von Bona sedes, sondern von Wonne und Siedel herleiten. Doch schreiben wir auch mehrentheils Wunsiedel, weil es in alten Schriften immerzu so gefunden wird.

 Daselbst unten wird gesagt: die Einwohner handeln mit Blech und wir setzen dazu: jetzt nicht mehr, schon im 30 jährigen Krieg ging der Zinnblechhandel zu Grund und verschiedene Familien, die sich damit beschäfftigt hatten, zogen in das Kursächsische Erzgebirg. Der Commerzien-Rath| Christoph Heinrich Müller zu Leupoldsdorf läßt auf dem Neuenhammer zwar noch schwarz und weiß Blech machen, aber sein Gewerbe damit erreichet bey weitem nicht das, was es ehehin war, da noch vor jenem ganz Teutschland verheerenden Kriege jährlich davon laut vorhandenen Raths-Protokollen 140 bis 150 tausend Gulden Frk. eingebracht wurden. Beträchtliche Geschäffte macht noch die Brandenburgische Fabrik mit gefärbten Zeuchen, die Haasische Handlung mit verzinnten und andern Nägeln, und die Strumpfwirker.

 S. 181. Nicht in dem Wonsiedler Amtsdorf Sichersreut, sondern ohnweit demselben auf seiner Flur, beynahe 1/4 Stunde davon westwärts am Fuße der Luchsburg am Zwendersbach ist ein Sauerbrunnen, bey welchem einige herrschaftliche Gebäude und 1783. das prächtige fürstliche Brunnenhaus, Alexanders-Bad erbauet worden ist. Ausserdem bemerken wir noch den Widerspruch, der sich S. 159. und hier findet. Dort wird gesagt, daß er dem Schwalbacher an Wirkung und Geschmack gleich sey, und hier wird behauptet, daß er dem Egrischen ähnlich sey.

|  Daselbst: das Schloß zu Thierstein brannte der Burggraf zu Meissen, Heinrich Reuß zu Plauen schon 1553, nicht erst 1554 ab, und steht nebst einigen Gemäuer nur der Thurm noch.

 Daselbst: Biebersbach, zum Unterschied von einem andern bey Wunsiedel gelegenen, vielleicht wegen seines von je her dort stark getriebenen Bergbaues Rothen Bibersbach beygenannt, ein Dorf, bey welchem auch ein Sauerbrunnen ist, gehört nicht nach Arzberg, sondern ins Amt Thierstein.

 Daselbst: In Schirnding ist kein Amt, sondern bloß ein fürstlicher Zoll-Einnehmer, Examinator und Garnisoner in einer Person.

 Hohenberg – Gränzschloß – hat keine Besatzung, sondern 12 Garnisoner verrichten hier und am Paß zu Schirnding wechselsweise die Wache. Die Canonen sind weggeschafft, und alles, was einer Bevestigung ähnlich schien, fast gänzlich abgetragen.

 Fischern am rechten Ufer der Eqer steht nicht bloß in Bayreutischem Schutz, sondern liegt auch im Bayreutischen Territorio, und heißt daher Markgräfisch Fischern, zum Unterschied von dem am linken Ufer liegenden und Egrisch Fischern beygenannten.

|  Selb hat eigentlich kein Jagdschloß, sondern das dasige alte Schloß diente den Landsregenten, wenn sie sich in der hiesigen Gegend mit der Jagd belustigten, so wie das Schloß zu Hohenberg und Kirchenlamitz zur Retirade, ehe das Jagdschloß beym Kaiserhammer erbauet wurde, welches aber auch nun, so wie ersteres, an Privatpersonen verkauft ist.

 Bey Schönwald, 1/2 Stunde davon ostwärts an der Grünau oder Schweßniz vulgo dem Perlenbach ist ein Sauerbrunn, desgleichen bey der Papiermühle zu Selb. Perlenmuscheln werden aber so wohl hier als in der Lamiz unter Kirchenlamiz gefunden, über welche dort der Wildmeister, hier aber ein besonderer Perlen-Inspector die Aufsicht hat und in einem an der Schweßniz erbauten Hause wohnet.

 Zu Mtleuthen ist nicht mehr der Sitz eines Richteramts, sondern es ist mit dem zu Kirchenlamiz verbunden, wo noch ein fürstliches Schloß die Wohnung des Amtsrichters ist, und die rudera des Schloßes Epprechtstein zu sehen sind, welches der Böhmische Kanzler Heinrich Reuß von Plauen 1553 nebst dem Markt und Amthaus abbrannte.

|  S. 182. Weissenstad hatte nie das Berggericht oberhalb Gebirgs, sondern nur das Zinnergericht nach einem 1467 erneuerten und 1502 bestättigten Privilegio, dann das Zeidelgericht nach einem alten Stadtbuch von 1409.

 Daß die von Hirschberg den Ort an das Kloster Waldsassen vermacht haben, ist nicht zu erweisen, sondern aus dem Kaufbrief von 1346 klar, daß sie es sammt den herumgelegenen vielen Orten dahin verkauft haben, mit dem Beding, daß einer ihres Geschlechts allezeit Pfleger auf dem Rudolfstein seyn sollte, welches auch noch beobachtet wurde, da es 1348 an die Burggrafen zu Nürnberg kam. Der Weissenstädter Weiher ist nicht 300, sondern nur 1051/4 Tagwerk, das Tagwerk zu 360 Quadratruthen gerechnet, nach einer 1783 vorgenommenen sorgfältigen Ausmessung groß befunden worden.

 So viel von unserer Gegend, und dieses schon genug, um zu beweisen, wie wenig man sich auf die zur Zeit besten Landkarten und Geographien verlassen könne, die gleichwohl noch zu entschuldigen sind, weil sie nur andern und mehrentheils selbst unsern Landsleuten nachgeschrieben haben.