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[384]Berichtigung. Wir erklären hiermit in Folge preßpolizeilicher Anordnung und dem Verlangen des Herrn Theodor Schwarz in Güstrow gemäß, daß sein Name in dem Artikel: „Gottfried Kinkel’s Befreiung“ in Nr. 7–10 der Gartenlaube vom Jahre 1863 ohne seine Zustimmung, welche einzuholen wir keine Veranlassung zu haben glaubten, genannt ist.