Benutzer Diskussion:Simplicius
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[Bearbeiten]- Ein Danke als Antwort auf deiner Benutzerdiskussion. -- Simplicius 12:27, 20. Jan. 2007 (CET)
Gerichtsentscheidungen
[Bearbeiten]Ich habe Landgericht Magdeburg - Himmelscheibe von Nebra kein Titelblatt beim Heyne-Verlag bearbeitet:
- Textbox ergänzt und ausgefüllt (du findest sie auf der Seite Einführung)
- Bearbeitungsstand gemäß Hilfe:Bearbeitungsstand ergänzt, "korrigiert", da E-Text
Vielleicht versuchst du Ähnliches mal selbst bei Wagner-Familienfotos? --FrobenChristoph 16:40, 20. Jan. 2007 (CET)
- Danke. Habe ich gemacht.
- Was die Urteile angeht: wäre es nicht besser, sich die Fotokopien von den Gerichtsarchiven schicken zu lassen, sie einzuscannen und als pdf hochzuladen? Einziger Nachteil wären doch eigentlich mal wieder die Gebühren. -- Simplicius 17:42, 20. Jan. 2007 (CET)
- Verwaltungsgericht Koblenz - Benutzung des Bundesarchivs habe ich nach energischem Schriftwechsel für journalistische Zwecke kostenlos als PDF erhalten. Es entsteht bei dem von dir vorgeschlagenen Vorgehen ein vergleichsweise hoher Aufwand, den ich scheute. Hier sollte vielleicht auch die Community ein Wörtchen zu sagen --FrobenChristoph 17:49, 20. Jan. 2007 (CET)
- Teilweise habe ich auch schon Sachen gebührenfrei bekommen, in anderen Fällen aber auch bis zu 14 Euro zahlen müssen. Ich lese demnächst gerne auch noch mal Korrektur, aber heute bin ich ausgepowered. -- Simplicius 18:22, 20. Jan. 2007 (CET)
- Einfacher wäre es wohl, die amtlichen Sammlungen und die Fachzeitschriften als Textgrundlage zu verwenden, soweit die Entscheidungen entsprechend veröffentlicht sind. Ein Vorteil wäre auch die dann mögliche Übernahme der entsprechende Paginierung. Nachteil wäre evtl., dass die entsprechenden Verlage Ansprüche bspw. aus §§ 3 oder 4 UrhG anmelden könnten (ob zu recht oder nicht). --Karlchen 19:59, 21. Jan. 2007 (CET)
Ablage
- Zur Frage der Anforderungen an den Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern. BGH, Urt. v. 3. November 1999 - I ZR 55/97 - OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf
- Gerald Spindler: Rechtsfragen der Open Source Software. Erstellt im Auftrag des Verbandes der Softwareindustrie Deutschlands e. V. (VSI). Universität Göttingen
Hallo, bitte liefere für den Text noch einen Scan auf Commons oder im Netz nach, damit der Text gemeinschaftlich korrekturgelesen werden kann. Ohne einen solchen muss der Text leider wieder gelöcht werden, da nach unseren Projektgrundsätzen ein Scan zwingend erforderlich ist. Gruß -- Finanzer 15:24, 27. Jun. 2008 (CEST)
- Das ist mir neu. Aber gegen eine solche Gründlichkeit hinsichtlich der Authentizität habe ich keine Einwände. Ich glaube, ich habe auch andere Texte hier schon eingestellt, ohne dass mir momentan klar ist, ob der geforderte Beleg ausreichend ist.
- Ich schlage vor, dass ihr die betreffenden Artikel mit einem Baustein verseht. Dann ist jeder lesende Benutzer gewarnt. Für den einstellenden Benutzer würde es mehr Zeit bedeuten, denn geforderten Nachweis einzureichen.
- In diesem Falle brauche ich noch etwas Zeit.
- Grüsse Simplicius 12:11, 30. Jun. 2008 (CEST)
Hallo Simplicius, ich glaube, dass ist so nicht gedacht mit dem Hochladen der Scans. Die werden üblicherweise nach Commons geladen und dann von dort eingebunden. - Guck doch mal da: http://de.wikisource.org/wiki/Hilfe:Laden_von_B%C3%BCchern_nach_Commons - und dann müsstest Du auch auf der Textseite noch die Box mit den Textdaten befüllen. Grüße, --Flugs 14:15, 8. Jul. 2008 (CEST)
- Es geht doch nur um das gemeinschaftliche Korrekturlesen.
- Danach sollten die Bilder sowieso wieder weg.
- Infoboxen? Wo kriege ich die her? Simplicius 15:12, 8. Jul. 2008 (CEST)
- Hallo Simplicius, danke für die Scans. Ich kümmere mich drum, dass die WS-konform eingebaut werden und auch um die Infobox. Gruß -- Finanzer 20:10, 8. Jul. 2008 (CEST)
- Hallo Simplicius, Danke für den Text, er wurde korrekturgelesen. Bitte aber das nächste mal größere Bilder schicken. Die Scans bleiben immer verlinkt, damit auch spätere Benutzer sich anhand der Quelle von der Richigtkeit der Übertragung überzeugen können, denn bei längeren Texten sind selbst bei 2-facher Gegenkorrektur Fehler nie auszuschließen und die Texte sollen auch für wissenschaftliche Zwecke tauglich sein, d. h. auch, man muss nachsehen können. Daher diese Richtlinien. --84.56.231.130 22:15, 8. Jul. 2008 (CEST)
- Sicher, ein paar dpi hätten es dringend sein müssen, nur ist mein Ansprechpartner, der so freundlich war, diese Sachen zu scannen und zu mailen, nunmehr 71 Jahre alt. - Simplicius 22:14, 9. Jul. 2008 (CEST)