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Benutzer:Methodios/Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. Auflage. 1885./S. 54.

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

S. 54.

Dörfer, die jetzt zur Stadt gehören, wie Poppitz und Fischersdorf,

die jedenfalls, obgleich urkundlich erst später genannt, wie wenigstens der

slavische Name des ersteren andeutet, hinsichtlich ihres Entstehens mit Alt=

Dresden (Neustadt) in ziemlich gleiche Zeit fallen mögen, lagen weit von den

Mauern der Stadt entfernt, denn daß solche Mauern, wenigstens unmittel=

bar nach Heinrich dem Erlauchten bereits vorhanden waren, beweist eine Ur=

kunde vom Jahre 1291, in welcher die Markgräfin Helena, Wittwe des Mark=

grafen Dietrich von Landsberg, das Maternihospital, welches ausdrücklich als

außerhalb der Mauern und zwar hinter der Frauen= oder Marienkirche gelegen

bezeichnet wird, nebst dem Patronate dieser Kirche dem Claren=Nonnenkloster

zu Seußlitz übergiebt. Wir dürfen aus diesen Andeutungen zugleich schließen,

daß wenigstens nach dieser Seit hin eine Art Vorstadt vorhanden gewesen

sei, welcher vielleicht einen Theil der ersten Ansiedelungen am linken Elbufer

umfaßte.



Von dem bau=

lichen Zustande der Stadt kann uns manche spätere Andeutung ein genügendes

Bild geben, z. B. die Bauordnung, die Herzog Albert 1491 nach dem großen

Brande erließ und nach welcher man "ufs mynste eines Gemaches hoch steinern

bauen und mit Ziegeln decken" und demjenigen, welcher auch zweien Gemach

hoch steinern bauen würde, eine "stattliche Hülfe" thun sollte. Während der

Adel bei Erbauung seiner Häuser und Burgen vorzugsweise auf Dauerhaftig=

keit fester plumper Steinmassen bedacht war, erinnerten die Wohnungen der

nichtadeligen Städtebewohner noch lange Zeit an jene Vorsicht, womit die

Landesfürsten die strengste Unterscheidung der Stände aufrecht zu erhalten

suchten und z.B. in Dresden, wie wir später sehen werden, die Erbauung

und den Besitz sogenannter Herrenhöfe nur unter besonderen Bedingungen ge=

statteten und dem Adel den Besitz bürgerlicher, den Bürgerlichen den

Besitz adeliger Häuser versagten. Wir müssen uns die bürgerlichen Häuser als

schmucklose hölzerne Wohnungen denken, deren Beschaffenheit die Stellung ihrer

Eigner oder Bewohner dem Adel oder dem Patrizierthum gegenüber treffend genug

bezeichnen mochte.