Benutzer:Methodios/Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge/Band 4/S. 512
Hl. Stuhl und P. Vota habe ein besonderes apostolisches Breve mit allen Fakul=
täten erhalten. 1 Darauf antwortete Steffani dem P. Eggert am 5. Mai 1715,
der Ausdruck unmittelbar unter dem Hl. Stuhl hieße nichts anderes als unter dem
apostolischen Vikar. Die Propaganda habe erklärt, daß von jetzt an die Fakul=
täten des P. Vota erloschen seien. Kurz darauf, am 1. August 1715, sandte
Steffani P. Klein einen Brief des P. Generals mit einem Dekret der Propaganda.
Das Dekret besagte: Der Präfekt und alle Missionäre auch aus der Gesellschaft
Jesu in dem Kurfürstentum Sachsen unterstehen in der Seelsorge und Spendung
der Sakramente dem Nuntius in Köln und dem vom Hl. Stuhl deputierten apo=
stolischen Vikar und müssen von diesem alle nötigen Fakultäten erbitten. Der
Brief des Generals wies den Superior an, sich ganz nach dem Dekret der Propa=
ganda zu richten. Steffani wünschte Angabe der Namen und der einzelnen be=
nötigten Fakultäten. P. Klein antwortete am 3. Sept. 1715, es scheine ihm
geziemend, dem König Mitteilung von dem den königlichen Kaplänen übermittelten
Dekret zu machen, inzwischen würden sie sich nach dem Dekrete der Propaganda
richten. Für Dresden und Leipzig bitte er also um alle notwendigen Fakultäten,
in der Hoffnung, das dieser Gehorsam dem König, dem Begründer der Mission,
nicht mißfallen werde. Der Name Mission sowohl zu Dresden und Leipzig sei den
protestantischen Behörden ungemein verhaßt, weshalb sie nicht den Namen Missio=
näre, sondern Kapläne bei der königlichen Kapelle führten. Am Schluß fügte der
Superior die einzelnen benötigten Fakultäten auf. Die Liste dieser Fakultäten
schickte Steffani nach Rom, weil einige derselben, wie er 9. Oktober 1715 schrieb,
seine Machtvollkommenheit überschritten. Das Dekret der Propaganda werde die
Kongregation dem König mitteilen. Die Propaganda forderte dann den General
von neuem auf, die Patres in Sachsen zur genauen Befolgung ihres Dekretes zu
mahnen, was dieser auch am 13. Nov. 1715 tat. Am 18. Dez. 1715 übersandte
Steffani den einzelnen Patres je ein Dekret der Approbation und der verschiedenen
Fakultäten.
- Der Superior übermittelte den erhaltenen Befehl dem Statthalter Fürsten=
berg. Dieser betonte scharf, der König wolle durchaus keine Inspektion des Bischofs
von Spiga und bestreite ihm jedes Recht auf seine königliche Kapelle. Im Januar
1716 schickte der Statthalter seinen Sekretär zu dem P. Klein, mit der Meldung,
er habe vom König aus Polen einen Brief erhalten mit der ausdrücklichen Erklä=
rung, er wolle, daß beide Kirchen zu Dresden und Leipzig nach der von ihm unter=
schriebenen Fundation verwaltet würden; er werde nur einen von ihm bestimmten
Präfekten anerkennen. Das solle so bald als möglich dem P. General mitgeteilt
werden. Dieser Weisung gemäß berichtete der P. Superior am 3. Januar 1716
an den General, fügte aber bei, die Sache gehe die Kapläne nichts weiter an, die
mit der Approbation, woher sie auch komme, zufrieden seien. Das andere möge
die Kurie mit dem König ausmachen. Mit dieser Auffassung erklärte sich der Gene=
ral in seiner Antwort vom 8. Febr. 1716 einverstanden, die Willensmeinung des
Königs solle man aber dem Papst und der Propaganda zu wissen tun. Nach einer
weiteren Weisung des Generals sandte der Obere am 17. Febr. 1716 einen Bericht
über den Stand der Mission in Dresden und Leipzig für den Hl. Vater und die Propaganda. 2
- Am 21. Januar 1716 dankte P. Klein Steffani für die Approbation und
1 Kopie Epp. Vota 4, 69. Paolucci hatte 6. Okt. 1708 Vota alle Fakultäten übermittelt,
die er für die Direktion der Mission benötigte. I c. f. 78.
2 Nach der Historia Missionis S. J. Dresdae in Saxonia 1708 - 16 (von P. Klein).
Vgl. Metzler, Die apostolischen Vikare des Nordens, 100f.
https://archive.org/details/geschichtederjes41duhr/page/512/mode/2up