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Benutzer:AlexanderRahm/Muck Band 1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Band I

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Titel

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Geschichte
von
Kloster Heilsbronn
von der Urzeit bis zur Neuzeit,
von
Georg Muck,


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Mit drei Abbildungen.
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Erster Band.
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Nördlingen.
C. H. Beck’sche Buchhandlung.
1879.
1993


Verlag für Kunstreproduktionen

Christoph Schmidt


Nürnberger Straße 29

91413 Neustadt an der Aisch


ISBN 3-923006-89-6


Nachdruck der Ausgabe von 1879


Druck:

Druckerei Scheffel u. Verlag GmbH

90530 Wendelstein
Vorwort mit Angabe der Quellen.
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Die auf Anregen Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen vollzogene Eröffnung der abenberg–zollerischen Gräber in der Klosterkirche zu Heilsbronn im Jahre 1853 veranlaßte mich, im Jahre 1859 eine Schrift unter dem Titel: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn“, zu veröffentlichen. Ich glaubte, zu dieser Veröffentlichung verpflichtet zu sein, weil in Folge jener Gräberöffnung wiederholt Aufforderungen an mich ergingen, über Heilsbronns frühere Verhältnisse Aufschluß zu geben; besonders aber, weil gerade damals, wie schon früher, viel Irriges über Heilsbronns Vorzeit geschrieben und nachgeschrieben wurde. Mehr konnte ich damals, wegen Mangels an Zeit, nicht mittheilen. Erst im höheren Greisenalter war es mir vergönnt, die vorliegende ausführliche Geschichte Heilsbronns zu schreiben. Die „Beiträge“ berichten eingehend nur über Heilsbronns Urgeschichte, über die Klosterstiftung, die Heilquelle, das Kastrum oder Burggrafenhaus und die daselbst im Laufe der Jahrhunderte ein- und ausgehenden Kaiser, Könige, Burggrafen, Kurfürsten,

Markgrafen etc., aber nur wenig oder gar nichts über die fernere Geschichte des Klosters, des Mönchsstaates, über die Reformation, die Fürstenschule, den dreißigjährigen Krieg, über Kunst- und Grabdenkmale. Ueber das Alles berichtet nun das vorliegende Buch ausführlich, doch ohne Wiederholung der in den „Beiträgen“ mitgetheilten Forschungen. Wohl aber wird hier auf die durch jene Forschungen gewonnenen Resultate oft hingewiesen und manches dort nur Angedeutete weiter ausgeführt. Die Leser der beiden Bücher werden finden, daß nur selten ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges bietet, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn. Dem preußischen Königs–, jetzt deutschen Kaiserhause ist der Ort denkwürdig als abenberg–hohenzollerische Familiengrabstätte. Dem Schreiber über fränkische, zollerische und brandenburgische Geschichte sind die heilsbronner Urkunden unentbehrlich. Dem Antiquar bietet die heilsbronner Klosterbibliothek ein reiches Material. Der Kunstfreund findet in Heilsbronn viel Beachtenswerthes in Hinsicht auf Malerei, Architektur und Skulptur. Auch darüber wird hier berichtet. Vor Allem aber wird in den Biographien der 35 Klosteräbte gezeigt, wie durch diese das Kloster von dem kleinen Orte Heilsbronn aus seinen Besitz bis zum Main, zur Donau und bis an den böhmer Wald erweitert hat. Die Biographien der Aebte enthalten zugleich die Geschichte des Klosters von seiner Gründung an bis zu seiner Auflösung. Der durch das konsequente Verfahren der Aebte geschaffene Mönchsstaat war nicht arrondirt; denn die einzelnen Theile desselben

lagen großentheils weit voneinander. Diese einzelnen Theile und Besitzungen sollen hier nicht nur genannt, sondern auch besprochen werden. Diese spezielle Besprechung wird manchem Leser willkommen sein, da an vielen ehemals heilsbronnischen Orten alle Aufschreibungen aus alter Zeit durch Krieg oder Feuer zu Grunde gegangen sind. Auch der Kulturhistoriker wird das Buch nicht unbefriedigt aus der Hand legen.

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Quellen.

Gedrucktes habe ich bisweilen zitirt, aber nur selten benützt, ausgenommen gedruckte Urkundensammlungen von Hocker, Schütz, Stillfried etc. Die vorhandenen Druckschriften über Heilsbronn enthalten neben urkundlich Wahrem auch viel Irriges. Um nicht gleichfalls irre zu gehen, hielt ich mich an die ungedruckten, großentheils noch unbekannten und unbenützten Quellen und gleichzeitigen Ausschreibungen. Die von mir benützten handschriftlichen ungedruckten Quellen sind folgende:


I. Das heilsbronner Klosterarchiv,

niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt, blieb nach der Auflösung des Klosters noch fast 200 Jahre lang in Heilsbronn. Nur einige Urkunden kamen in den Jahren 1588 bis 1734 nach Ansbach, im J. 1625 ungefähr 50 auf fürstlichen Befehl nach Windsheim. Die wichtigsten Urkunden und die Saal- und Lagerbücher brachte man in Kriegszeiten nach Nürnberg, aber immer wieder zurück nach Heilsbronn. Von den Urkunden, welche von 1132 bis ins 15. Jahrhundert über Heilsbronn Aufschluß geben, sind die Originale gegenwärtig meist in München, einige jedoch in Nürnberg, Erlangen und Bamberg. Unter den nach 1710 von Heilsbronn aus nach Ansbach und von da meist nach München abgelieferten Archivalien waren zwei Codices documentorum, welche bei der Ablieferung nach Ansbach beschrieben wurden wie folgt: a) „Ein Buch in Regalfolio aus lauter Pergament, worin des Klosters päpstliche und kaiserliche Privilegien, beneben wie des Klosters Güter an dasselbe kommen, beschrieben sind, von 1138 bis 1500.“ b) „Ein deßgleichen Pergamentbuch in Kleinfolio, so Verwalter Störr (1666) in röthlichem Leder mit messigenen Spangen neu binden lassen, darin gleichfalls des Klosters Privilegien und Documenta von 1138 bis

1342.“[1] Diese Privilegien und Documenta findet man abschriftlich in fünf mächtigen Folianten im Nürnberger Kreisarchiv. Die Kopien sind schön geschrieben und sorgfältig kollationirt. Weiter fand ich im Nürnberger Kreisarchiv einen Band mit 77 nicht kollationirten heilsbronner Urkunden und Aufschreibungen des Hofraths Schneider und des Richters Ziemetsheuser von circa 1700 „über des Klosters Ursprung, Privilegien, Acquisitionen, über des Klosterstifters Otto vermeintlich herzogliche Abstammung, über die Grafen von Abenberg, über die Stillalegende (siehe Beiträge S. 4)“; jedoch nichts über einen Heilbrunnen oder über einen verwundeten Ritter, welcher dem Heilbrunnen seine Genesung verdankte; denn um 1700, da diese Ausschreibungen gefertigt wurden, kannte man in Heilsbronn und Onolzbach die erst gegen 1729 vom Kloster Marienburg aus importirte Brunnenfabel noch nicht. Beim historischen Verein in Ansbach[2] fand ich in einem Foliobande sehr werthvolle Kopien von Urkunden aus dem heilsbronner Archiv, welche aber lediglich das Amt Bonhof, d. h. die vormalige Probstei Bonhof, betreffen. Die Kopien sind sehr sorgfältig kollationirt. Im Bamberger Archiv sind mehrere dem heilsbronner Archiv angehörige Originalurkunden über Erwerbungen von Gütern und Pfarrpatronaten und ein heilsbronner Saalbuch. Auch fand ich dort eine Korrespondenz aus den Jahren 1711 und 1712 über die Berichtigung defekter Umschriften an zwei Zollerischen Todtenschilden in der heilsbronner Kirche. Aehnlich war mein Befund im Würzburger Archiv. Das heilsbronner Archiv enthielt und enthält keine Urkunde aus sehr alter Zeit. Die zweitälteste Urkunde darin ist die Klosterstiftungsurkunde von 1132; von älterem Datum ist lediglich die bei dem Orte Unterschlauersbach besprochene Urkunde von 1124.


II. Die heilsbronner Klosterbibliothek.

Von ihr gilt dasselbe, was vorhin vom Archiv gesagt wurde: sie wurde niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt und blieb nach der Klosterauflösung fortwährend bis ins 18. Jahrhundert in Heilsbronn. Wie manches davon aus Regierungsbefehl in den Jahren 1632 und 1650 verschleudert wurde, ist im Vorwort zu den Beitr. S. VI und VII zu lesen. Der Verwalter Rephun erhielt d. d. Onolzbach, 15. Juli 1654 einen weitern Regierungsbesehl, also lautend: „Es will verlauten, daß bei dem Kloster Hailsbronn etliche alte Choralbücher von Pergament zu verkaufen sind, wie einige darauf dem Herrn Dr. Rittershausen bereits überlassen worden sein sollen. Wenn dann Herr Dr. Baumgärtner allhier auch dergleichen zu kaufen begehrt, als befehlen wir hiemit, daß Du, wie viel solcher Bücher noch vorhanden

und zu entbehren sind, bei Herrn Prediger erkundigen und hieher berichten sollst. Unseres gnädigsten Fürsten Herrn Albrechten Markgrafens Cammerräthe Berchtold etc.“ Wie die zwar dezimirte, aber immer noch sehr reiche Bibliothek 1731 von Hocker beschrieben, 1748 halbirt, schließlich aber in Erlangen wieder unirt wurde, ist in den Beitr. S. 241 und 246 zu lesen. Den werthvollsten Theil bilden die Manuskripte, jetzt insgesammt in Erlangen und von Irmischer (Handschriftenkatalog 1852) beschrieben. Dem einen und andern Manuskript wurden von Mönchen historische, meist unzuverlässige Notizen beigefügt. Zuverlässiges Material fand ich in den nachgenannten Manuskripten:

1. Statuta papalia ordinis cisterciensis. Jedes Cisterzienserkloster war verpflichtet, die von den Päpsten bestätigten allgemeinen, jedes Cisterzienserkloster betreffenden Verordnungen des Generalkapitels von Cisterz zu kopiren und zu sammeln. Das heilsbronner Verordnungskopialbuch in Oktav, sehr abgegriffen und mit zahllosen Handweisern versehen, enthält 126 Pergamentblätter und Verordnungen aus verschiedenen Perioden. Die aus der ersten Cisterzienserzeit gab der Abt Stephan von Cisterz gemeinschaftlich mit anderen Aebten „zur Erhaltung und Förderung gegenseitiger Liebe“; man nannte diese kleine Verordnungssammlung wegen ihrer Tendenz Carta caritatis. Die nur vier Blätter umfassende Carta verlangt vor Allem: genaue Befolgung der Regel Benedikts, dann Uebereinstimmung in Sitte, Gesang und Gottesdienst bei Tag und Nacht. Es folgen hieraus Vorschriften bezüglich der Zurechtweisung der Aebte und Mönche, dann bezüglich des Generalkapitels und der Visitation des Stammklosters in Cisterz durch die Aebte der vier ersten von dortaus gestifteten Klöster de Firmitate (La Ferte), de Pontiniaco(Pontigny), de C1aravalle (Clairvaux) und de Morimundo. Das heilsbronner Kopialbuch enthält ferner die C1ementina, d. h. eine im Jahre 1265 vom Papste Clemens IV. sanktionirte Sammlung von Verordnungen, in welchen die Bestimmungen der Carta caritatis bestätigt und erweitert wurden. Ferner enthält das Kopialbuch allgemeine Verordnungen von 1316, dann von 1334 vom Papste Benedikt XII. und endlich vom Jahre 1350. Diese Verordnungen betreffen u. A.: „Abtswahl. Kann die Benediktion der Aebte und Novizen nicht unentgeltlich erlangt werden, so soll man sie vertagen oder ganz unterlassen. Visitirende Aebte sollen den Klöstern nicht zur Last fallen; daher soll man ihnen nicht mehr als zwei Pitançiae Fische reichen; reicht man ihnen ein Mehreres, so sollen sie es nicht annehmen. Die Ordenstracht sei braun oder weiß. Fleischgenuß ist verboten; doch sollen die Mönche und Laienbrüder ausreichend Kost und Kleidung erhalten nach dem Vermögen des Klosters und nach Beschaffenheit der Gegend, in welcher das Kloster liegt. Ebenso sollen auch die aus Universitäten versendeten Mönche das Erforderliche zu ihrem Unterhalt, zum Studiren und Magistriren erhalten (s. unten Bd. I, Seite 572). Mönche dürfen nichts

besitzen, für sich nichts kaufen, ohne des Abts Erlaubniß kein Geschenk nehmen. Wird ein Kloster in seinen Privilegien von Bischöfen oder andern Personen beeinträchtigt, so sollen es die drei ersten Aebte schützen. In ein neugegründetes Kloster müssen wenigstens zwölf Mönche eingeführt werden, als dreizehnter der Abt. Frauenspersonen sind vom Kloster fern zu halten (s. unten Bd. I, 593). Kollisionen mit Ortspfarrern sind zu vermeiden; Mönche sollen sich daher nicht in die Seelsorge der Pfarrer einmischen, nicht taufen, es sei denn Gefahr auf dem Verzuge. Zum Generalkapitel darf ein Abt höchstens zwei Begleiter nach Cisterz mitbringen. Läßt sich ein Mönch während des Generalkapitels in Cisterz betreten, so soll er gepeitscht werden (vapuletur graviter et expellatur). Bestrafung der Delikte, z. B. Nichtbeachtung des Stillschweigens (s. u. Bd. I, 237. 556). Erschlägt einer unserer Ordensbrüder einen Ordensbruder, so verfällt er der Kerkerstrafe auf Lebenszeit. Rechnungswesen. Eidesformeln u. s. w.“

Die Statuta enthalten einige Verordnungen, welche in Heilsbronn niemals zum Vollzug gekommen sind. Ein Statut lautet: Ordinamus, quod deinceps cellae in dormitoriis nullatenus construantur, et si quae jam constructae fuerint, per abbates infratres menses destruantur et eis negligentibus seu non volentibus, per visitatores auctoritate apostolica destruantur. Die heilsbronner Mönche schliefen aber nicht beisammen in einem großen Saale, sondern in verschiedenen Zellen. Ein anderes Statut: De tempore missarum, lautet: Tempore fenacionis et messionis ac tonsionis ovium, ubi monachi tondere solent, missae celebrentur antequam monachi exeant ad laborem. Diese Verordnung deutet an, daß es Cisterzienserklöster gab, in welchen die Arbeiten bei der Schaafschur und bei der Heu- und Getreideernte von den Mönchen eigenhändig verrichtet wurden; von den Mönchen in Heilsbronn wurden dergleichen grobe Handarbeiten zwar geleitet und beaufsichtigt, aber nicht eigenhändig verrichtet. Siehe unten Bd. I, S. 557 ff., wo gezeigt wird, daß in Heilsbronn Manches anders war, als in andern Cisterzienserklöstern. Hier und da sollen Cisterzienser zur Anlage ihrer Klöster absichtlich sumpfige, ungesunde, unwirthliche Gegenden gewählt haben; die heilsbronner Mönche ließen sich auf einem gesunden, wohlbebauten Grund und Boden nieder und erwarben schon sehr frühzeitig Besitzungen in der weinreichen Maingegend, im grasreichen Zenngrunde und im getreidereichen Ries.


2. Ista sunt privilegia a summis pontificibus ordini nostro concessa et ordinantur hic prout in Cistercio sunt reposita et eo ordine quo sunt data.

Mit diesen Worten beginnt ein 56 Pergamentblätter enthaltendes heilsbronner Manuskript in Quart, über welches Folgendes zu bemerken ist: Die jeweiligen Aebte von Cisterz legten die von ihnen und ihren vier Nebenäbten

(abbates principales) gefaßten Beschlüsse, welche den Orden überhaupt betrafen, den Päpsten zur Bestätigung vor und stellten dann die erhaltenen Bestätigungsbullen, chronologisch geordnet, in einem Bande zusammen. Anfang und Schluß der Bullen lauten gewöhnlich: Dilectis filiis abbati Cystercii et coabbatibus ejus etc. Statuimus ut nulli omnino hominum liceat hanc paginam nostrae confirmationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare praesumserit, indignationem omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum. Das von dem in Cisterz aufbewahrten Original kopirte heilsbronner Manuskript enthält die päpstlichen Bullen von 1144 an bis 1389 in drei Abtheilungen. Es finden sich darin theils die eben besprochenen Statuta, theils weitere Bestimmungen und Privilegien, u. A. folgende: „Wir dürfen einen Rechtsanwalt (yconomum) annehmen und ihn ermächtigen, an unserer Statt das juramentum calumniae zu leisten und unsere Rechte zu wahren. Wir dürfen Exkommunizirte absolviren und in unsern Orden aufnehmen. Niemand, auch kein Bischof, darf in der Nähe unserer Abteien und Ackerhöfe (grangiae) Bauten aufführen, durch welche wir beunruhigt werden. Niemand darf auf unserem Grund und Boden arretirt, geschlagen oder beraubt werden. Unsere Aebte dürfen selbst Weihen vollziehen, wenn Erzbischöfe oder Bischöfe den Vollzug beanstanden. Päpstliche Legate dürfen in unseren Klöstern kein Geld erpressen, kein Fleisch verlangen, sie haben sich mit unserer Kost zu begnügen. Bischöfe dürfen nicht beanstanden, daß Wohlthäter uns Geschenke machen und in unseren Klöstern ihre Grabstätte suchen. Da unsere Klöster gewöhnlich in Einöden und Wüsteneien liegen, fern vom Weltverkehr, so dürfen wir in Zeiten eines allgemeinen Interdikts bei verschlossenen Thüren den Gottesdienst mit lauter Stimme celebriren. Altarbekleidung an Hauptfesten von Seide; Kelche nur von Silber. In jedem Kloster vierfacher Verschluß der Hauptkasse. Zweimalige Rechnungsstellung im Jahr. Kein Abt darf ohne Zustimmung seines Konvents mehr als hundert Gulden entlehnen. Visitationsdauer höchstens drei Tage. Ein Mönch auf Reisen darf nicht länger als zwei Tage lang in einem Kloster verweilen. Ein Abt, der ohne triftige Entschuldigungsgründe nicht alljährlich beim Generalkapitel in Cisterz erscheint, zahlt zur Strafe an das Kapitel das Doppelte des zur Hin- und Herreise erforderlichen Reisegeldes. Der Abt von Cisterz und seine vier Nebenäbte sind berechtigt, über Aebte, die ihre schuldigen Kontributionen nicht nach Cisterz zahlen, Exkommunikation und Interdikt zu verhängen. Was die Mönche besitzen gehört dem Kloster. Ein Abt, welcher den Mönchen den Besitz von Geld etc. gestattet, soll abgesetzt werden.“ Von diesen Bullen ist eine einzige speziell an das Kloster Heilsbronn gerichtet. Der Bitte des Abts entsprechend erklärt der Papst Nikolaus (IV.): „Alles bewegliche und unbewegliche Gut, welches ein Mönch durch Erbschaft erhält, fällt dem Kloster zu.“ Die letzten Blätter des Manuskripts enthalten

eine kurze Rekapitulation der obigen Bullen; eine kurze Bezeichnung der von den Kaisern und Königen Konrad III., Friedrich I., Heinrich VII., Philipp II., Wilhelm, Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich, Ludwig und Karl IV. dem Kloster Heilsbronn ertheilten Privilegien; einige den Klöstern Bildhausen, Langheim etc. zugekommene päpstliche Bullen; Bestimmungen über die Abtswahl; Eidesformeln und einen Erlaß des Basler Konzils. Einer der Kopisten schrieb am Schlusse der ersten Abtheilung die Worte bei:

Hoc opus exegi domini non absque labore.
Sed labor est facilis vero superatus amore.
Laus tibi sit, Christe, quoniam liber explicit iste.

3. Directorium usuale u.s.w. Dieses Bd. I, 556 ausführlich besprochene Manuskript vom Jahre 1516 berichtet über die gottesdienstlichen Handlungen der Aebte und Mönche.

4. Die Sermonen von Conrad Soccus von Brundelsheim, Prior, dann der 14. Abt in den Jahren 1317 bis 21. Ueber die Wirksamkeit des Verfassers als Abt und als Sermonenschreiber siehe die Berichte Bd. I, 102 ff.

5. Die Sermonen des Priors Einkuru von circa 1361. Siehe Bd. I S. 565–569.

6. Des Richters Hartung Sammlung kirchlicher Gesänge, geschrieben in den Jahren 1544 bis 48; siehe Bd. I S. 571.


III. Die heilsbronner alte Klesterregistratur.

Vom Archiv und von der Bibliothek blieben mehrere Bände in Heilsbronn zurück; dazu eine Unzahl von Schriftstücken aus der Vorzeit, welche ungebunden in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, 1741 aber in 550 Foliobände gebunden wurden. Man nannte diesen theils im Landgerichts–, jetzt Bezirksamtsgebäude, theils in der neuen Abtei bis in die neueste Zeit aufbewahrten Vorrath von Schriftstücken „die alte Klosterregistratur“. In dieser fand ich Mönchsrechnungen (computationes) von 1338 an, ausführliche Berichte über die letzte Klosterzeit, über die Reformation, die Fürstenschule, den 30jährigen Krieg und über die Geschäftsführung des Klosterverwalteramts. Die Registratur enthielt Folgendes:

1. Die Computationes,[3] lateinisch geschriebene Rechnungen der Aebte und Mönche, von 1338 bis in die Reformationszeit, acht Bände, besprochen im Vorwort zu den Beitr. Seite VIII. Ein sehr schätzbares Material. Leider fehlen die Bände mit den Rechnungen der Jahre vor 1338.

2. Die Jahrbücher[4] aus den Jahren 1523 bis 1589, gleichfalls besprochen in den Beitr. S. VIII. Sie enthalten Konzepte von Ausfertigungen in der Klosterkanzlei, Tagebücher und sehr schätzbare Kopialien.

3. Ein Todtenkalender,[5] auch Calendarium, Necrologium anniversariorum, Vigilienbuch genannt. Es sind vier Todtenkalender noch vorhanden, vom ersten und ältesten nur noch Bruchstücke, im 23. Jahresbericht des mittelfränk. histor. Vereins von 1865 veröffentlicht von Dr. Kerler in Erlangen. Der zweite oder nachälteste Todtenkalender war bis 1760 in Heilsbronn, wurde aber dann an den Regierungsrath von Jung in Ansbach abgeliefert, von demselben in seinen „Miscellaneen“ außugsweise veröffentlicht und späterhin in das Nürnberger Kreisarchiv verbracht. Es sind darin, wie noch heutzutag in den Kalendern, an den Sonn–, Fest- und Werktagen Heiligennamen eingeschrieben, die sieben Tage: Sonntag, Montag, Dinstag u.s.w. feria prima, secunda, tertia u.s.w. genannt, aber nur durch die sieben Buchstaben A, B, C, D, E, F, G angedeutet. Unter den Namen der Kalenderheiligen stehen die Namen derjenigen Personen, zu deren Gedächtniß an dem bezeichneten Tage das Todtenamt, anniversarium, alljährlich gehalten wurde, bisweilen mit Bezeichnung der von den Verstorbenen dem Kloster gemachten Schenkungen. Darauf folgen zinnoberroth die Namen der Spenden, welche an diesem Jahrtage, dem Willen der Verstorbenen zufolge, den Mönchen gereicht werden mußten, z. B. Fische, Weißbrot mit Honig, Wein, besser als der Pfründwein, Lebkuchen, oder ein besseres Gericht, ein Leckerbissen, pitancia, aus der Abtsküche. Oft ist die an diesem Tage zu celebrirende Messe und das dabei zu beobachtende Ceremoniell näher bezeichnet, oder der Altar, an welchem die Messe gelesen werden sollte. Ferner sind, meist am Rande, diejenigen Personen genannt, deren man an diesem Tage gedachte, aber ohne daß die Mönche außergewöhnliche Viktualien erhielten. Diesen Todtenkalender revidirte 1483 ein Mönch, Gumpeltshofer[6] aus Windsheim, 32 Jahre lang Subcellarius und Clausor vini, gestorben 1504. Bei dieser Revision beschloß man, die übergroße, immer steigende Zahl von Commemorationen zu beschränken, viele Namen aus der Vorzeit wegzulassen und einen neuen Kalender zu fertigen. Dieser gleichfalls procurante patre Cunrado dicto Gumpeltshofer im J. 1483 gefertigte, von mir in Heilsbronn vorgefundene dritte Todtenkalender enthält daher sehr viele im älteren Kalender verzeichnete Wohlthäternamen nicht mehr, dafür aber die Namen mehrerer Personen, welche zu Gumpeltshofers Zeit Schenkungen machten. Auch aus noch späterer Zeit finden sich Anniversarien verzeichnet,

z. B. der Kurfürstin Anna, † 1512. des Abts Bamberger, † 1518, des Markgrafen Friedrich, † 1536, des Abts Wenk, † 1538. Am Rande des Kalenders ist die Tageslänge angegeben, auch bemerkt, wann und wo in der Umgegend Jahrmärkte gehalten wurden. Der sehr schön geschriebene Kalender besteht aus 21 Pergamentblättern in Großsolio. Die Feiertage und die dabei verzeichneten Heiligennamen sind roth geschrieben, die Monatsnamen abwechselnd roth und blau. Man hat in späterer Zeit den Kalender einem Foliobande einverleibt mit vielen anderartigen, insgesammt auf Papier geschriebenen Aktenstücken, darunter das I, 239 ff. ausführlich besprochene Memorandumbuch des Abts Wenk, worauf noch viele Ausschreibungen späterer Aebte über Ausfertigungen, Einnahmen, Ausgaben, Streitigkeiten u.s.w. folgen. Den vierten Todtenkalender vom Jahre 1516 fand ich in dem beim 30. Abt Wirsing besprochenen Directorium usuale. Er lautet wie der zweitälteste Kalender, enthält jedoch hier und da einen Zusatz bezüglich der Aderlaßtage oder der Tage, an welchen Sermonen im Kapitol oder Umzüge gehalten, oder den Mönchen Tischspenden gereicht werden mußten.

4. 550 Foliobände, über deren Entstehung und Inhalt Folgendes zu berichten ist: 1741 erklärte die Regierung zu Ansbach: „die heilsbronner Klosterregistratur sei die confiderabelste im Lande und sollte demnach nicht mehr, wie bisher, in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, sondern gebunden werden.“ Der Registrator Jak. H. Roth weilte zwei Jahre lang in Heilsbronn, ordnete die zahllosen Schriftstücke, ließ sie in 550 Folianten binden und fertigte schließlich ein Repertorium, welches gleichfalls einen Folioband bildet. Die 550 Folianten enthalten Konzepte und Abschriften von Urkunden, Verhandlungen aus der Klosterzeit, Rezesse zwischen Onolzbach und Bayreuth, Korrespondenzen des Klosteramts mit den Vogteien, Pfarreien und Kirchenstiftungen aus dem vom Main bis an die Donau reichenden Klostergebiete, Verhandlungen über Rechtssachen, Besoldungen, Kauf, Verkauf, Münzwesen, Zoll, Steuer, Zehnt, Gült, Erbschaft, Verehelichung, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Militär, Buß und Frevel, Bau und Besserung, die Reformation, die Fürstenschule, die Bibliothek, den 30jährigen Krieg. Von den 550 Folianten sollten im J. 1847 hundert Bände als Makulatur verkauft werden. Auf meine Fürsprache wurden 30 bis 40 derselben der Registratur erhalten. Eingedenk, „daß die heilsbronner Registratur die considerabelste des Landes war“, hätte man gar nichts davon verkaufen sollen. Sehr vielen Ortschaften, deren schriftliche Dokumente an Ort und Stelle durch Feuer und Krieg untergegangen sind, gibt die heilsbronner alte Klostersregistratur allein Aufschluß über ihre früheren Verhältnisse, insonderheit über Rechtsverhältnisse und Gerechtsame. Hierüber auf Grund der alten heilsbronner Registratur Auskunft zu geben, wurde ich wiederholt veranlaßt und aufgefordert, wenn sich da und dort an einem ehemals heilsbronnischen Orte

ein Rechtsstreit dieses Betreffs ergab. Gegenwärtig ist von der alten Registratur nichts mehr in Heilsbronn. Die Computationes und der Todtenkalender kamen im J. 1853 in das Münchener, die Jahrbücher und die 550 Folianten im J. 1872 in das Nürnberger Kreisarchiv, vermuthlich auch ein Urkundenverzeichniß und einige Rechnungsbände, welchen ich manche schätzbare historische Notiz verdanke.


IV. Ein Manuskript

[7]

von circa 1582, eine Beschreibung der heilsbronner Monumente enthaltend, wiederholt kopirt, im vorliegenden Buche oft zitirt, und in Bd. III besprochen. Eine der Kopien befindet sich beim historischen Verein in Bayreuth; eine andere, die vollständigste, in München; eine dritte und vierte wurde mir von anderwärts her zuvorkommend mitgetheilt; eine fünfte fand ich im Würzburger Kreisarchiv, in einem Manuskript von 1658 bis 1660: Chronicon Monasterii Ebracensis.


V. Die heilsbronner Pfarr–Registratur

enthält nur unbedeutende historische Dokumente aus der vorreformatorischen Zeit. Die Pfarrei wurde erst in Folge der Reformation gegründet. Die Matrikeln beginnen mit 1544. Denkwürdige Einträge in denselben habe ich dem vorliegenden Buche einverleibt; ebenso die vorgefundenen Notizen über die Prediger und Fürstenschullehrer. Was die Pfarregistratur nur stückweise bietet, findet man ausführlicher in der alten Registratur.


VI. Funde bei Gelegenheit der Kirchenrestaurationsarbeiten von 1851 an bis 1861 und der Ausgrabungen im J. 1853.

[8]

Hierüber habe ich Einiges in den „Beiträgen“ mitgetheilt, Mehreres im vorliegenden Buche. Ich glaubte, zu diesen Mittheilungen gewissermassen verpflichtet zu sein, da von den Leitern und Vollziehern der Arbeiten von 1851 an nur Wenige noch leben und von den Lebenden und Verstorbenen Keinem, wie mir, vergönnt war, den Befund tagtäglich zu konstatiren. Aus diesen meinen Mittheilungen wird man auch späterhin entnehmen können, wie Dieses und Jenes ursprünglich gestaltet war, aber umgestaltet oder völlig beseitigt wurde. Manche dieser Metamorphofen werden in den anliegenden Abbildungen veranschaulicht.

Die Abschnitte V1, IX, XI, XII enthalten Berichte und Besprechungen über die religiös-sittlichen Zustände im vormaligen heilsbronner

Mönchsstaate und in Deutschland überhaupt. Ich richtete dabei einen vergleichenden Blick auf außerdeutsche Länder, jedoch nur auf Holland, Belgien, Schottland, England und Frankreich: Länder, in welchen ich als Hauslehrer sieben Jahre lang gelebt, deren Zustände ich genau kennen gelernt habe. Andere außerdeutsche oder außereuropäische Länder, die ich nur aus Berichten, nicht durch eigene Anschauung kenne, habe ich nicht berücksichtigt, Nordamerika nur in wenigen Worten.

Der im vorliegenden Buche besprochenen Gegenstände sind so viele, daß ich für nöthig erachtete, ein zweifaches Register beizufügen.

Dem Herrn Archivvorstande Dr. Heinrich in Nürnberg und dem Herrn Bibliothekar Dr. Kerler[9] in Erlangen, die Jahre lang mit stets gleicher Freundlichkeit ihre reichen Vorrathshäuser mir aufgeschlossen haben, meinen verbindlichsten Dank. Dem unermüdlich gefälligen Herrn Archiv-Sekretär Pechstein in Nürnberg folgt mein Dank in das Jenseits.

So weit hatte ich in meinem 83. Lebensjahre dieses Vorwort geschrieben, als Herr Graf von Stillfried–Alcantara in Berlin durch Zusendung seines neuesten Buches mich hoch erfreute. Dieses bespricht gleichfalls, wie mein Buch, Heilsbronn und ist betitelt: „Kloster Heilsbronn. Ein Beitrag zu den Hohenzollerischen Forschungen von Dr. R. G. Stillfried. Mit vielen Holzschnitten und photolithographischen Abbildungen. Berlin. Carl Heymann’s Verlag 1877.“ 398 Seiten. Das werthvolle Buch ist glänzend ausgestattet durch circa 150 Abbildungen von Siegeln, Wappen, Portraits und Grabdenkmalen Hohenzollerischer Ahnen und vieler ihrer Dynasten und anderer Adeligen, die in Heilsbronn begraben liegen. Auch von den andern in Heilsbronn vorhandenen Malereien, sowie von architektonischen und plastischen Gegenständen sind viele abgebildet. Das Alles bespricht in dem werthvollen Buche mit allbekannter Meisterschaft der Altmeister, vor dem alle Forscher und Schreiber über Hohenzollerische Geschichte die Fahne neigen. Seine Besprechungen gründen sich großentheils auf Quellen, welche auch ich benützt habe, nämlich folgende:

1. Zwei heilsbronner Codices documentorum aus dem vormaligen Klosterarchiv.

2. Acht Bände Computntiones, d. h. lateinisch geschriebene Rechnungen der Aebte und Mönche von 1338 an; von mir reichlich ausgebeutet, im Stillfriedischen Buche aber noch weit reichlicher. In diesem findet sich Seite 307 bis 327 ein nach den Angaben dieser Mönchsrechnungen gefertigtes „Verzeichniß über die ehemaligen Kunst- und Reliquienschätze der Klosterkirche und das profane Silberzeug der Abtswohnung.“ Die Computationes enthalten ferner historische Aufzeichnungen, welche der Abt Bamberger während

seiner Regierungszeit von 1498 bis 1518 in lateinischer Sprache den Rechnungen beifügte. Von mir gleichfalls reichlich ausgebeutet, im Stillfried’schen Buche aber noch weit reichlicher, und zwar durch vollständigen Abdruck von Seite 241 bis 306. Diese Redaktion verdanken wir besonders dem Herrn Dr. Scheins.

3. Die Nekrologien oder Todtenkalender des Klosters Heilsbronn, gleichfalls reichlich ausgebeutet von mir, weit reichlicher aber im Stillfriedschen Buche, und zwar durch wortgetreue Mittheilung des vollständigsten Todtenkalenders, Seite 233 bis 382.

4. Die heilsbronner Jahrbücher. Davon wurden nur 6 Bände vom Jahre 1544 an im Stillfried’schen Buche ausgebeutet; von mir auch die übrigen sehr inhaltreichen von 1523 an.

5. Monumenta antiquitatis, quae in tamplo monasterii Heilsbronensis cernuntur. Scripsit Loeserus. Von Stillfried und Muck gleich fleißig ausgebeutet.

Im Stillfried’schen Buche Seite 8 heißt es: „Welche Liegenschaften im Laufe der Jahrhunderte in den Besitz des Klosters gelangten, ob sie käuflich erworben oder geschenkt wurden, wie viel Zins sie einbrachten, und ob sie dem Kloster bis zu seiner Aufhebung verblieben, – ein solcher Nachweis wäre nicht ohne Bedeutung, würde aber für den engen Rahmen unseres kurzen historischen Abrisses zu ausführlich werden.“ Demzufolge gibt das Stillfried’sche Buch nur einen kurzen Abriß von der Geschichte Heilsbronns, während es über alles Heilsbronn–Hohenzollerische ausführlich berichtet. Das im Stillfried’schen Buche laut Seite 8 Gewünschte gibt mein Buch, welches ausführlich berichtet, wie durch die Aebte der ursprünglich kleine Mönchsstaat im Laufe der Jahrhunderte bis an den Main, an die Donau und bis an den böhmer Wald erweitert wurde. Auch Anderes, was im Stillfried’schen Buche nur kurz angedeutet ist, habe ich weiter ausgeführt, z. B. bezüglich des Klosterlebens, der Klosterauflösung, der Reformationszeit, der Fürstenschule, des 30jährigen Krieges, der Baulichkeiten, der Ortsgeschichte u.s.w.

Das Stillfried’sche und mein Buch waren gleichzeitig druckreif; allein nach vorgängiger brieflicher Rücksprache wurde bestimmt, daß jenes zuerst, und dann erst mein Buch erscheinen sollte. Der Herr Graf sprach bei der Uebersendung seines Buches in einem freundlichen Begleitschreiben den Wunsch aus, daß ich in meinem Buche sein Buch besprechen möge. Theilweise habe ich dieses so eben bereits gethan; aber eingehender that ich es in folgender Weise: Ueberall, wo wir Beide einen und denselben Gegenstand besprechen, habe ich in meinem Manuskript durch eine beigefügte Hinweisung die Blattseite in dem Stillfried’schen Buche bezeichnet, wo derselbe Gegenstand bald mehr, bald weniger eingehend, als in meinem Buche, besprochen wird

Unsere–Forschungsresultate weichen bisweilen voneinander ab, was vielleicht Manchen, der sich für die Sache interessirt, veranlassen wird, weiter zu forschen.

Der Herr Graf hat vor 34 Jahren das Interesse für das Studium der Geschichte meines damaligen Wohnortes in mir wach gerufen und durch fortgesetzten mündlichen und schriftlichen Verkehr in mir wach erhalten. Die Leser seines und meines Buches werden bestätigen, was ich vorhin geschrieben habe: „Nur selten bietet ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn.“ Andererseits dokumentirt die vorliegende Geschichte Heilsbronns, daß „die gute alte Zeit“ keine gute Zeit gewesen ist.


Poppenreuth im November 1878.

Der Verfasser.
Erster Abschnitt.
Heilsbronn vor der Stiftung des Klosters.

Der Marktflecken Kloster Heilsbronn, Bezirksamts- und Landgerichtssitz, liegt zwischen Nürnberg und Ansbach an den wasserreichen Quellen des Schwabachflüßchens, welches sich bei der Stadt Schwabach in die Rednitz ergießt. Ueber die Verhältnisse des Ortes vor der Klosterstiftung geben theils schriftliche Urkunden, theils Bauten an Ort und Stelle sichern Aufschluß. Aus diesen Quellen schöpfend hat der Verfasser des vorliegenden Buches seine Forschungen über Heilsbronns Vorzeit bereits in einer Schrift veröffentlicht, welche unter folgendem Titel erschienen ist: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn. Ansbach, bei Seybold, 1859, 252 Seiten.“ In diesen „Beiträgen“ sind zuerst die schriftlichen Nachrichten, welche die Zeit vor der Klostergründung berühren, dann die aus jener Zeit noch vorhandenen Bauüberreste: die Heideckerkapelle und das Kastrum, ausführlich besprochen worden. Diese eingehenden Besprechungen und Forschungen sollen im vorliegenden Buche nicht abermals mitgetheilt werden, wohl aber die Forschungsresultate, und diese sind folgende:

1) Die Gegend um Heilsbronn war schon vor der Gründung des Klosters keine unbewohnte Wüstenei, kein Urwald, sondern bewohnt und wohl bebaut. Beiträge S. 11.

2) Heilsbronn war schon vor der Klosterstiftung ein Kirchdorf. Dorfherren waren die Grafen von Abenberg, die Herren von Heideck, vielleicht noch Andere. Beitr. S. 11, 22 u. 46.

3) In dem Dorfe Heilsbronn besaßen die Grafen von Abenberg schon vor der Klostergründung ein Kastrum, später

Burggrafenhaus, auch Domus hospitum oder Gasthaus genannt, seit 1747 Pfarrhaus.[10] Unmittelbar vor der Klosterstiftung besaßen das Kastrum und das dazu gehörige lehenfreie Gut (praedium) fünf Grafengeschwister abenbergischen Stammes, welche aber das ganze Anwesen an den Bischof Otto von Bamberg, den Gründer des Klosters, verkauften. Beitr. S. 11 u. 12. Am Kastrum gibt keine Jahrzahl Aufschluß über die Zeit der Erbauung. Die wenigen alterthümlichen Reste innerhalb desselben stammen muthmaßlich aus dem Ende des 14. Jahrhunderts; die Außenmauern aber gehören augenfällig der Zeit vor der Klosterstiftung an. Ueber das Kastrum, seine Bauart, Umgebung und seine Bewohner vor und nach der Klosterstiftung geben die Beiträge von S. 53 an ausführlich Nachricht. Vor der Klosterstiftung waren im Dorfe Heilsbronn außer dem Gute der 5 Grafengeschwister noch einige kleinere Anwesen, welche aber, wie im V. Abschnitt gezeigt werden wird, gleichfalls vom Kloster acquirirt und fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet wurden.

4) Schon vor der Klosterstiftung stand in Heilsbronn die Ortskirche: eine oder die Grabstätte der Grafen von Abenberg, dann der ersten zollerischen Burggrafen von Nürnberg. Westwärts von dieser Kirche wurde im J. 1132 die Klosterkirche erbaut, so daß beide nur ein kleiner Zwischenraum trennte; Als man aber im J. 1284 den östlichen Chor der Klosterkirche bis zu seiner gegenwärtigen Länge erweiterte, wurde die Orts- oder Begräbnißkirche abgetragen und ihre Grundfläche sammt der Grabstätte in den neuen Chor mitausgenommen.[11] Man fuhr aber fort, die abenberg–burggräflichen Leichen an der bisherigen Grabstätte zu beerdigen, bis im Mittelschiff der Klosterkirche die Grüfte erbaut wurden. Beitr. S. 11–15. 46.

5) Nicht weit von der Ortskirche stand schon vor der Klosterstiftung die noch stehende Heideckerkapelle, gleichfalls eine Grabstätte. Beitr. S. 21. 22. 46. 48–52.

6) Was von einer in der Urzeit vorhandenen Heilquelle, von einem verwundeten Ritter, welcher dort Heilung fand und aus Dankbarkeit eine Kapelle, ein Kloster erbaute, was von Pilgerschaaren, die dort Heilung fanden, erzählt wird, ist reine Erdichtung. Eine Heilquelle war in der Vorzeit niemals vorhanden. Der gegenwärtige „Heilbrunnen“ ist eine Schöpfung von neuem Datum, und zwar vom Jahre 1729. Der Ort hieß bis gegen das Jahr 1400 nie anders als „Halsprun“ oder „Halesprunnen.“ Erst später begegnet man in den Aufschreibungen der Aebte und Mönche zu Heilsbronn einer andern Schreibart, hervorgerufen durch das Bestreben, Ortsnamen zu latinisiren und etymologisch zu deuten. So wurde aus „Halsprun“ oder „Halesprunnen“ – Hailsbronn und Fons salutis. Diese Deutung und Latinisirung fand solchen Beifall daß die Schreibart „Fons salutis“ bald allgemein in Gebrauch kam. Später hieß es.: „Weil der Name Fons salutis vorhanden sei, so müsse auch eine Heilquelle vorhanden gewesen sein.“ Einmal irre geleitet, suchte man nach derselben außerhalb und innerhalb der Kirche und stempelte endlich im J. 1729 einen Schöpfbrunnen zur Heilquelle. Siehe Näheres hierüber in den Beiträgen S. 3, 4, 8, 22 bis 47, wo auch berichtet wurde, wie die im Kloster Marienburg bei Abenberg erfundene Brunnenfabel im J. 1729 ihren Weg nach Heilsbronn gefunden hat. In der Klosterstiftungsurkunde, in den überaus zahlreichen späteren Urkunden und in den Ausschreibungen der Aebte und Mönche ist nirgends die Rede von der Existenz einer Heilguelle oder von Geheilten, die aus Dankbarkeit eine Kapelle oder ein Kloster erbauten. Die Aebte und Mönche sprechen zwar oft von den Quellen, Röhrenfahrten und Brunnen in ihrem Kloster, niemals aber von einer Heilquelle daselbst. Einer der Mönche, Johann Wirsing, nachmals Abt, Verfasser des im IV. Abschnitt zu besprechenden „Direktoriums“, berichtet zwar ausführlich über den 1499 bis 1501 errichteten Brunnen mit 32 Röhren, lavatorium, und über andere Brunnen, lavatoria, gedenkt aber mit keinem Worte einer Heilquelle. In seinem lateinisch abgefaßten Berichte schreibt

er u. A.: „Der Sage nach waren vormals, zur Zeit der Stiftung unseres Klosters, die Dächer des Kastrums zu Nürnberg mit Bleiplatten gedeckt, welche aber bei einer Feuersbrunst zerschmolzen und in eine Masse verwandelt wurden. Da man hierauf die Dächer mit Ziegeln deckte, so gab man unserem Kloster das zu unserer Röhrenfahrt in unsern Brunnen und in andern Werkstätten erforderliche Blei. Unter welchem Abt dieses geschah, ist nicht bekannt. 1310 unter dem Kaiser Heinrich und dem Abt Heinrich zeigte sich an der Röhrenfahrt eine geringere Ergießung aus dem Lavatorium im Kreuzgang. Daher ließ der genannte Abt aufgraben, wobei sich ergab, daß die Bleiröhren wegen Alters mehrentheils zerfressen und zerstoßen waren und ausliefen. Der Abt ließ die Bleiröhren herausnehmen, aus vielen eine fertigen, welche eine größere Wassermenge in die Lavatoria und an andere Orte führte. Außerhalb der Ringmauer ist ein viereckiger steinerner Sammelkasten, darin viel Schlamm, wodurch das Ausströmen des Wassers verhindert wird; es wurde daher unten eine neue starke Röhre eingelegt, um die Quelle leichter reinigen zu können. Daselbst entspringt der Fluß, die Suobach genannt.“ Die hier von Wirsing beschriebene von der Schwabachquelle ausgehende Röhrenfahrt ist noch jetzt die bedeutendste in Heilsbronn. Der Beschreiber spricht hier zwar von mehreren Brunnen, aber kein Wort von einem Heilbrunnen. Einer Heilquelle innerhalb der Kirche gedenken die Aebte und Mönche in ihren zahlreichen Aufschreibungen gleichfalls mit keiner Silbe. Man war bei Erbauung der Kirche im J. 1132 zuverlässig unangenehm berührt, als man aus die in den Beitr. S. 44 u. 45 besprochene Quelle im Mittelschiff stieß. Man machte sie unschädlich, indem man sie durch einen Dohl hinaus in den Kreuzgang und von da in die Schwabach leitete. Unten am Schlusse des III. Bandes wird ausführlich berichtet werden, wie diese Quelle im J. 1858 in der Gruft des Markgrafen Joachim Ernst aufgesucht und besichtigt wurde, wie die vier ersten Besichtiger, darunter der Schreiber des vorliegenden Buches, an der anspruchslosen, nicht einmal gefaßten Quelle kauerten, durch nichts erinnert an eine heilende oder für heilig

gehaltene Quelle, welche dem Kloster Dasein, Namen und Reichthum gegeben und Pilgerschaaren geheilt haben soll.

7) Durch eine Heilquelle kann der Bischof Otto nicht veranlaßt worden sein, in Heilsbronn ein Kloster zu gründen, da eine solche dort niemals vorhanden war. Otto war weder ein bayerischer Graf von Andechs, noch ein schwäbischer Bauern- oder Edelmannssohn, sondern ein fränkischer Edelmannssohn, ohne Zweifel den abenbergischen Bewohnern des Kastrums und den in der Heilsbronner Ortskirche begrabenen Abenbergen sehr nahe verwandt. Dieses Verwandtschaftsverhältniß wird ihn veranlaßt haben, gerade dort sein Kloster zu gründen. Beitr. S. 18 u. 19.

8) Die Erklärung und Deutung des Ortsnamens ist eine offene Frage, da man noch nicht ermittelt hat, warum man die eine oder andere Quelle im Orte den Halsbrunnen, oder die dort aus einen kleinen Raum zusammengedrängten Quellen die Halesbrunnen genannt hat. Den neuesten Deutungsversuch findet man in Stillfried’s „Kloster Heilsbronn“ Seite 2, wo es heißt: „Heilsbronn ist also zu erklären als Quelle des Haholt, welcher Name nicht ganz selten ist.“

9) Einer abenbergischen Grafentochter Stilla und einer Stillalegende geschieht weder im Heilsbronner Archiv, noch in der Bibliothek, noch in der alten Registratur Erwähnung, wohl aber in den in Abenberg vorhandenen, das dortige Nonnenkloster Marienburg betreffenden Ausschreibungen. Aus diesem, erst im J. 1491 gestifteten Kloster stammen offenbar die Heilsbronner Brunnenfabeln und die Stillalegende. Die außerordentlich zahlreichen Heiligenlegenden[12] scheinen größtentheils in den Klöstern von Mönchen, Nonnen oder Novizen geschrieben worden zu sein. Einige dieser Legenden sind völlig erdichtet, andere auf ein Faktum gegründet; einige recht anziehend und sinnig, andere abenteuerlich

und widersinnig. Die Verfasserinnen zu Marienburg hatten beim Schreiben ihrer Elaborate über Stilla und die Heilquelle gewiß keine Ahnung davon, daß man ihre Dichtungen dereinst für Wahrheit halten werde. Zur Zeit als sie schrieben, schrieb man schon allgemein Fons salutis anstatt Halsprunne. Beitr. S. 4. 19–24.

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Zweiter Abschnitt.
Gründung des Klosters im Jahre 1132.
1. Der Stiftungsbrief.

In nomine sanctae et individuae trinitatis, Otto sanctae ecclesiae babenbergensis gratia Dei episcopus, universis Christi fidelibus. Quia subsidia temporalis vitae a Christo redemtore nostro nos accepisse recolimus, indignum esset, si non etiam ad laudem et gloriam ejusdem redemtoris nostri quae possumus bona operemus. Quapropter universorum notitiae patere volumus, qualiter nos praedium apud Halesprunnen ab Adelberto comite et a fratre suo Chunrado atque a tribus sororibus suis digno precio comparavimus idque beato Petro in babenbergensi ecclesia, cui auctore domino deservimus, per manum Adelberonis de Tagesteten donavimus. Ut autem in praedicto loco desiderii nostri adjuvante domino compleretur affectus, quo scilicet monasticae religionis ordinem inibi institueremus, basilicam ibi in honorem beatae Mariae virginis cum claustralibus officinis exstruximus, convocatisque in nomen abbatiae promovimus. Dedimus quoque eidem cenobio per manum Wigandi de beerbach in usus fratrum praedium apud Adelsdorf, quod a quodam Dieterico et a sorore ejusdem ac Eberhardo, nec non et ab Irmingarda et a liberis eorum C.X.C.V marcis comparavimus, item Halesprunnen, Witramdorf, Erlehe, Obrendorf, Velsendorf, Pecemannesdorf. Haec igitur bona praefato monasterio praesentis scripturae pagina roboramus, statuentes, ut quascunque

possessionis quaecunque bona idem cenobium in praesentiarum juste et legitime possidet aut in futurum concessione pontificum, liberalitate regum vel principum, oblatione fidelium seu aliis justis modis praestante domino poterit adipisci, firma in perpetuum et illibata eidem monasterio et fratribus inibi domino servientibus permaneant. Sane advocatum eidem cenobio nullum specialiter designamus, sed advocatum altaris beati Petri principalis ecclesiae ejusdem conobii defensorem esse sancimus. Decernimus ergo, ut nulli omnino hominum liceat, locum ipsum temere perturbare aut eidem possessiones auferre vel ablatas retinere, vel temerariis vexationibus fatigare, sed omnia integra conservent fratrum ibidem domino famulantium usibus praefutura. Si quis autem huic nostrae constitutioni temerario ausu contraire temtaverit, si commonitus reatum suum non correxerit, sciat, se banni nostri vinculo ligatum et cum hac catena ad tribunal eterni judicis pertrahendum. Cunctis autem eidem loco sua jura servantibus sit pax domini nostri Jesu Christi et perpetua cum electis Dei cohabitatio concedatur in regno coelesti. Hujus rei testes sunt hi: Adelbero de Tagesteten, Adelbrecht de Dahspach, Friderich de Hergoltispach, Heinrich Eberhart, Megingoz de Otlohesdorf, Otnant de Esknowa, Ezzo de Burgelin, Uto de Willehalmisdorf, Gernot et filius ejus Rudolf de Putendorf, Macelin et Berchtolt de Husen, Wolfram de Stetebach, Chunrat de Niusaze, Dietmar de Hohenekke, Egino de Chrigenprunnen, de Canonicis autem Egilbertus decanus, Chunradus custos, Diepertus Udalricus Longus Volinurus Sefridus et alii multi, Anno dominicae incarnationis mill. cent. XXXII, Indictione X. regnante imperatore Lothario. Actum Babenberch feliciter.

Dieser Stiftungsbrief ist Allen, die sich für fränkische, insonderheit abenbergische Geschichte interessiren, wichtig und daher schon vielfach besprochen, aber bisweilen nicht richtig interpretirt worden. Daher Folgendes über die in dem Briefe genannten Personen und bezeichneten Verhältnisse, zunächst über den Aussteller

der Urkunde, dann über den ersten Grundbesitz, die ersten Gebäude, den Orden, den Zweck, die Beschirmung des Klosters und über die am Schlusse des Stiftungbriefes genannten Zeugen.


2. Der Gründer des Klosters Heilsbronn, Otto der Heilige, Bischof zu Bamberg.

Otto, der Aussteller des mitgetheilten Stiftungsbriefes, von 1102 bis 1139 Bischof von Bamberg, war unter den dortigen Bischöfen vielleicht der ausgezeichnetste, der Stifter mehrerer Klöster in verschiedenen Gegenden Deutschlands, der Verbreiter des Christenthums in Pommern. Als kaiserlicher Kanzler fungirte er auch als Diplomat, wiederholt als Abgeordneter zu Kongressen, welche den Frieden zwischen Papst und Kaiser vermitteln sollten. In seiner Begräbnißkirche auf dem Michelsberge in Bamberg wird man bei jedem Schritte durch Monument, Gedächtnißbild und aufbewahrte Kleidungsstücke an ihn erinnert. Sein philanthropisches Wirken ist in älterer und neuerer Zeit oft beschrieben worden. Ueber seine Heimat und Herkunft sprechen sich seine Lebensbeschreiber verschieden aus. Einige behaupten, er sei ein Graf von Andechs gewesen. Andere halten ihn für einen Sohn armer bürgetiicher Eltern aus Schwaben. Wieder andere für einen Edelmannssohn aus Schwaben und nennen seinen Geburt fort Albuch, Alburg oder Albach. Augenfällig sind diese divergirenden Angaben theils bloß auf Sagen gegründet, theils den Urkunden unrichtig entnommen, theils daraus hervorgegangen, daß man zwei gleichnamige Bischöfe mit einander verwechselte. Zu einem andern, ohne Zweifel richtigern Resultate führen zwei im achten Jahresberichte des historischen Vereins von Bamberg vom Jahre 1845 veröffentlichte Mittheilungen. Diesen zufolge war ein Friedrich von Mistelbach, ein Bruder des Bischofs Otto, Zeuge bei einer Verhandlung, als unser Bischof Otto im Jahre 1124 einem Grafen Berthold die Beschützung einiger Güter des Klosters Michelsberg übertrug. Im darauffolgenden Jahre 1125 wurde der Graf Rapoto von Abenberg von dem Bischof beauftragt, Güter desselben Klosters im Aischgrunde zu

schützen. Bei den Verhandlungen hierüber erscheint als Zeuge derselbe Friedrich von Mistelbach und wird abermals als ein Bruder des Bischofs Otto bezeichnet. Gründen sich diese beiden Mittheilungen auf Urkunden, so unterliegt es keinem Zweifel, daß Otto weder ein bayerischer Herzogs- oder Grafensohn, noch ein schwäbischer Edelmanns- oder Bürgerssohn war, sondern ein fränkischer Edelmannssohn, und zwar aus Mistelbach selbst, oder aus einem andern den Herren von Mistelbach gehörigen Orte. Der Ort Mistelbach wird urkundlich als nahe bei Heilsbronn gelegen bezeichnet, und zwar als einer von denjenigen Orten, wo das Kloster schon in den ersten Jahren seines Bestehens Güter erwarb. An Mistelbach bei Bayreuth[13] ist hier nicht zu denken, da das Kloster in der bayreuther Gegend nie etwas besaß. Die Heilsbronner Urkunde (Hocker, Supplem. S. 74), welche von einer Gütererwerbung in Mistelbach spricht, ist eine päpstliche Bulle, welche 1147, sonach im 15. Jahre nach der Klostergrüudung, ausgefertigt wurde. Der Klosterbesitz beschränkte sich damals auf die nächste Umgebung von Heilsbronn. In der Bulle werden die Orte, wo das Kloster damals begütert war oder neue Acquisitionen machte, in folgender Ordnung genannt: „Adelstorph, Cella, Witramenesdorph, Erlahe, Bonendorph, Selgenstat, Brucche, Velsenberc, Bezemannesdorph, Mistelbach.“ Zuverlässig lag das die Reihe schließende Mistelbach, wie die zuvor genannten 9 Orte, nicht über Mkt. Erlbach (Erlahe) und Merkendorf hinaus. Unser Mistelbach muß sonach in der Nähe von Heilsbronn gesucht werden. Vermuthlich trug diesen Namen in der Vorzeit ein Ort bei Heilsbronn, welcher in den älteren Ausschreibungen unter dem Namen Erlbach vorkommt, noch häufiger aber unter dem Namen Müncherlbach. Daselbst wohnten laut einer Mittheilung im 4. Jahresbericht des hist. Vereins von Mittelfranken S. 32 vormals Adelige, vermuthlich auch die Eltern des Bischofs Otto und seines Bruders

Friedrich. Die Umgestaltung des Namens Mistelbach (Misterlbach) in Müncherlbach kann kaum befremden, beim Hinblick auf die (besonders in der päpstlichen Kanzlei) so vielfach umgestalteten Ortsnamen, z. B. auf die ebengenannten: aus Weiterndorf wurde Witramenesdorf, aus (Markt–)Erlbach Erlahe, aus Bruckberg Brucche, aus Feldbrecht Velsenberc. Sollten Urkunden vorhanden sein, worin der Geburt fort des Bischofs genannt ist, so dürffte sich bei. genauer Entzifferung anstatt Albuch etc. vermuthlich der Name Erlbach ergeben. Die Biographen Otto’s nennen unter seinen Schenkungen ecclesiam juxta Albuch, hereditario sibi jure propriam cum duabus ecclesiis aliis donavit, ob memoriam videlicet sui parentumque suorum inibi corpore quiescentium. Sonach schenkte Otto die nahe bei seinem Geburtsorte Albuch (Erlbach) gelegene Kirche (zu Halsprunn), in welcher seine parentes (Eltern, Verwandte) ruhten, erst dem Kloster Michelsberg, dann dem Kloster Heilsbronn. Daß Otto den fünf Grafengeschwistern in Heilsbronn zur Dotirung seines dort gegründeten Klosters ein Prädium abkaufte, besagt der Stiftungsbrief. Daß er selbst und die fünf Verkäufer abenbergischen Stammes waren, erhellt aus der Darlegung in den Beitr. Seite 12. 13. 18. 19. Die abenbergische Grabkirche wurde im J. 1284 wegen Verlängerung des Ostchors der Klosterkirche abgetragen; siehe unten beim 12. und 13. Abt und Beitr. S. 15. Schirmvögte der Kirche in Rohr, wohin Müncherlbach gepfarrt ist, waren die Grafen von Abenberg.

Daß der Bischof Otto der alleinige Gründer des Klosters war, erhellt aus dem Stiftungsbriefe, welcher keines Mitgründers gedenkt. Irrigerweise wurde in späterer Zeit der Graf Rapoto von Abenberg als Mitgründer genannt. Aus dem urkundlichen Nachweise in den Beiträgen S. 8 u. 9 erhellt, daß der Graf zur Zeit der Klostergründung dem Unternehmen noch fern, ja entgegen stand, bis er, durch die Bischöfe von Würzburg und Bamberg bewogen, dem neuen Kloster befreundet und dessen Wohlthäter wurde.

Ueber des Bischofs Personalien gibt keine gleichzeitige

Heilsbronner Urkunde näheren Aufschluß. Was sich in der Heilsbronner Bibliothek über ihn aufgezeichnet findet, wurde in weit späterer Zeit geschrieben, nachdem er längst kanonisirt war. Diese Ausschreibungen enthalten mehr Legende als Geschichte, darunter auch die vorhin mitgetheilten, offenbar unrichtigen biographischen Notizen. Ein noch im Jahre 1600 am Hochaltare angeheftetes Gebet mit der Aufschrift: De Sancto Otthone episcopo, hujus altaris patrono et illius monasterii fundatore, rühmt die Verdienste Otto’s und die durch ihn geschehenen Wunder. Dann folgt die Bitte: er wolle die Diener in dem von ihm gestifteten Kloster beschützen, Pest und Elend wegnehmen etc. Das Gebet wurde vermuthlich in einer Zeit schwerer Heimsuchung gefertigt. Der 26. Abt Wenk (siehe dessen Biographie im III. Abschnitt) schmückte den Hochaltar mit fast lebensgroßen Holzstatuen, von welchen eine vermuthlich den Bischof Otto darstellt.[14] Die von Hocker in seiner Bibliotheca heilsbronnensis S. 26–30 summarisch mitgetheilte Lebensbeschreibung Otto’s verfaßte zuverlässig ein heilsbronner Mönch, welcher aber nicht aus Urkunden schöpfte, sondern nur aufschrieb, was ihm ein „wahrheitsliebender Priester Udalrich“ erzählt hatte. Die Biographie enthält theils historisch Begründetes, theils Legende. Was Hocker über die Abstammung von den Grafen von Andechs beifügt, ist, obiger Darlegung zufolge, unrichtig.

Das Bildniß des Bischofs findet man im Chor der heilsbronner Kirche auf einem Wandgemälde, welches bei der Kirchenrestauration im Jahr 1771 durch Eintreiben von Balken arg beschädigt, dann übertüncht, im J. 1844 aber von der Tünche wieder befreit wurde. Aus dem Bilde links kniet Otto, rechts ein Graf von Abenberg; beide tragen auf ihren Händen die heilsbronner Kirche. Die beiden Personen sind zwar nicht durch Beischrift ihrer Namen, aber durch ihre Wappen bezeichnet, Otto auch durch den Heiligenschein und durch den Bischofsstab, welchen ein

danebenstehender Priester hält. Des Bischofs Wappen zeigt einen schwarzen Löwen im goldenen Felde. Hinter dem Grafen kniet eine Frau; hinter dieser steht ein Mann mit dem abenbergischen Wappen; den Schluß der Gruppe bildet eine Frau, gleichfalls stehend, einen Rosenkranz haltend. Der kniende Graf, neben welchem ein Knappe steht, kann kein anderer sein, als Rapoto von Abenberg, welcher zur Zeit der Gründung des Klosters noch dessen Gegner war, aber am Tage der Kircheneinweihung das Kloster reich beschenkte. Daß der andere abenbergische Graf entfernter und aufrecht stehend abgebildet ist, deutet wohl darauf hin, daß er zwar auch, aber nicht in dem Maße wie Rapoto, Wohlthäter des Klosters war. Die beiden Frauen sind durch keine Familienwappen näher bezeichnet, so daß das Bild nicht entnehmen läßt, ob die abenbergischen Grafen an ihrer Seite ihre Ehemänner oder ihre Brüder waren. Erwägt man aber, daß sich im Vigilienbuche beim 22. Mai und 9. Januar folgende Einträge finden: Anniversarium Rapatonis comitis de Abenbergk, fundatoris nostri, und: Mechtildis comitissae deAbenbergk, fundatricis nostrae, so gewinnt man die Ueberzeugung, daß die neben Rapoto kniende Person dessen Frau, Mechthilde von Wettin, darstellt. (Beitr. S. 7–11.) Diese Ueberzeugung theilte auch der Verfasser einer also lautenden Inschrift:

Haec domus Ottonem colit et comitem Rapathonem.
Praesul fundavit, comes hanc opibus cumulavit,
Qui comes Abenberg fuit, hic praesul quoque Bamberg.
His jungas comitem dominum Conrad juniorem,
Mechthildin socia conjungaturque Sophia.

Dieser Inschrift zufolge ist die aufrechtstehende männliche Figur ein Graf Konrad junior, ohne Zweifel Graf Konrad von Abenberg, Rapoto’s Sohn, und die aufrechtstehende weibliche Figur Konrads Frau, Sophia. Welchem Geschlecht Letztere angehört, ist unbekannt. Die noch in Heilsbronn vorhandene hölzerne Tafel[15], worauf diese Inschrift steht, hing um 1600 an

der dem Wandgemälde gegenüberstehenden Mauer, im J. 1730 aber unter dem Gemälde. Die Buchstaben sind vergoldet, der Untergrund ist blau. Eine andere, nicht mehr vorhandene Tafel hing um 1600 und 1730 unter dem Gemälde und war beschriftet wie folgt:

Post M. C. Christi triginta duos locus iste
Annos fundatur, Heilsbrun qui rite vocatur,
Virginis atque piae matris sub honore Mariae
Ac Sancti Jacobi, qui major vel Zebedei.
Da veniam cunctis Deus hic requie tibi functis.

Daß diese Inschrift nicht aus grauer Vorzeit stammt, zeigt die Schreibart „Heilsbrnn“, welche erst um 1400 aufkam, veranlaßt durch den irrigen Glauben an eine in der Vorzeit vorhandene Heilquelle. Daß die zuerst mitgetheilte Inschrift gleichfalls nicht aus grauer Vorzeit stammt, beweist schon die Form der Buchstaben. Daß beide Inschriften im J. 1.471 zur Zeit des 23. Abts Wegel (wahrscheinlich von ihm selbst) gefertigt worden sind, wird im III. Abschn. bei diesem Abt berichtet werden. Auch das Wandgemälde ist nicht sehr alt, was schon aus der nicht antiken Form der Wappen des Bischofs und der Grafen hervorgeht. Die Cisterzienser duldeten, so lang sie sich genau an ihre Ordensregel hielten, keine Bilder in ihren Kirchen; daher waren auch in der Heilsbronner Kirche 200 Jahre lang keine Bilder. Die vom Bischof Otto erbaute, noch stehende Basilika zeigt, dem Cisterzienserbrauche entsprechend, keine Verzierungen, keinen Schmuck, sondern höchste Einfachheit. Das besprochene Wandgemälde wurde erst 250 Jahre nach der Klosterstiftung gefertigt, aber noch vor den Jahren 1427 bis 33, in welchen der noch stehende Reiter- oder Sattelthurm, östlich vom Querschiffe, erbaut wurde. Auf dem Wandgemälde erscheint der Thurm[16] noch an seiner früheren Stelle, westlich vom Querschiffe. Die von Otto erbaute Basilika hatte vermuthlich, dem demüthigen Cisterzienserbrauche gemäß, gar keinen Thurm. Auf dem Gemälde

steht unter der Figur des Grafen Konrad die Jahrzahl 1624. Vermuthlich wurde in diesem Jahre das Gemälde restaurirt, aber durch eine ungeschickte Hand, welche die ursprünglich vergoldeten Adler auf dem Hintergrunde der Nische, in welcher die Gräfin Sophia steht, nicht wieder vergoldete, und in den andern Nischen Lilien an die Stelle der ursprünglichen Rosen setzte und ursprünglich Vergoldetes nicht wieder vergoldete, z. B. den Bischofsstab und die Einfassung des Bischofsmantels.


3. Der erste Grundbesitz des Klosters.

Daß der Bischof Otto reich war, bezeugt er selbst im obigen Klosterstiftungsbriefe. Um mit dem ihm Verliehenen zum Preis des Herrn Gutes zu schaffen, kaufte er ein Gut bei Halesprunnen und schenkte es seiner Metropolitantirche in Bamberg. Der Vermittler des Kaufes war ein Adelbero von Dachstetten. Die Verkäufer des Gutes waren die 5 Grafengeschwister Adelbert und Konrad sammt ihren nicht näher bezeichneten 3 Schwestern. Welcher Familie die 5 Geschwister angehörten, sagt der Stiftungsbrief nicht. Daß sie aber der Familie Abenberg angehört haben müssen, ergibt sich aus der Darlegung in den Beitr. S. 11 ff. Der Stiftungsbrief nennt nur die Taufnamen der beiden Brüder, aber nicht die der 3 Schwestern. Diese Unterlassung hat zuverlässig nicht in Unachtsamkeit, sondern darin ihren Grund, daß die 5 Geschwister mit dem Bischof nahe verwandt und beim Akt der Ausstellung des Klosterstiftungsbriefes in Bamberg mitanwesend waren; ihr Geschlechts- und Taufname war daher allen übrigen Mitanwesenden, insonderheit den vielen am Briefschlusse aufgeführten Zeugen selbstverständlich und bedurfte keiner besondern Erwähnung. Der Kaufpreis ist nicht angegeben; auch ist nicht gesagt, ob die 5 Geschwister ledig, verwittwet, jung oder bejahrt waren. Jedenfalls waren sie unbeschränkte Eigenthümer des Gutes und konnten sonach über dasselbe frei verfügen. Das Verkaufsjahr ist nicht angegeben; der Verkauf kann schon lange vor der Klosterstiftung stattgefunden haben. Nach Verlauf einiger Zeit, deren Dauer sich nicht bestimmen läßt, beschloß der Bischof,

ein Kloster in Halesprunnen zu errichten. Er dotirte dasselbe zunächst mit dem von den 5 Grafengeschwistern etkauften Gute, indem er dasselbe von der Domkirche zu Bamberg trennte und dem neuen Kloster zuwies. Dazu fügte er Güter in Adelsdorf, Weiterndorf, Markt Erlbach, Oberndorf, Feldbrecht und Betzmannsdorf: Orte, die theils ganz nahe bei Heilsbronn, theils bei Markt Erlbach liegen. Der Bischof hatte diese Güter gekauft. Vermittler des Kaufes war ein Wigand von Beerbach. Verkäufer eines Gutes (gleichfalls, wie das der 5 Grafengeschwister, ein Prädium oder lehenfreies Allodialgut) waren ein gewisser Dittrich und dessen Schwester, ein Eberhard, eine Irmengard und deren Kinder: insgesammt Personen, deren nähere Verhältnisse nicht bekannt sind. Sie erhielten vom Bischof einen Kaufschilling von 195 Mark. Bei den übrigen Orten nennt der Stiftungsbrief weder die Verkäufer, noch die Kaufsummen. „Witramdorf“, bei Heilsbronn, heißt jetzt Weiterndorf. „Erlehe“ ist Markt Erlbach, nicht Müncherlbach, welches, wie vorhin erwähnt, vormals Erlbach oder Mistelbach hieß. „Oberndorf“ liegt bei Kirchfarrnbach. „Velsendorf“ bei Neuhof, in der vorhin erwähnten päpstlichcn Bulle Velsenberc genannt, heißt jetzt Feldbrecht. „Pezemannesdorf“ ist Betzmannsdorf bei Heilsbronn. Auf diese 7 Ortschaften beschränkte sich der Grundbesitz des Klosters zur Zeit seiner Gründung. Im III. und VI. Abschnitt werden wir sehen, wie sich der Besitz schnell und geräuschlos zu einem ansehnlichen Mönchsstaate erweiterte. Die genannten Ortschaften lagen zur Hälfte im Bisthum Würzburg; zur Hälfte, darunter Heilsbronn selbst, in der Diöcese Eichstätt.


4. Die ersten Klostergebäude.

Als solche bezeichnet der Stiftungsbrief die der heiligen Jungfrau Maria geweihte Basilika und klösterliche Werkstätten.

A. Die Basilika.[17] Man gibt diesen Namen einer Kirche von länglich–viereckiger Gestalt, mit einem Chorausbau und mit Säulen, welche an beiden Seiten das Hauptschiff von den Seitenschiffen

trennen (Beitr. S. 11 u. 12). Diesem Begriffe entspricht auch die Heilsbronner Kirche, welche in der Stiftungsurkunde ausdrücklich eine Basilica genannt wird. Sie erhielt gleich bei ihrer Erbauung, nicht erst in späterer Zeit, das noch vorhandene Querschiff. Aus jeder der beiden Langseiten des Mittelschiffes stehen 5 runde Säulen mit Würfelkapitälen und runden Füßen. Ein byzantinischer Rundbogen verbindet immer je 2 Kapitäle. Den gothischen Spitzbogen kannte man damals noch nicht. Ausfallend ist, daß die 10 runden Säulen einander nicht völlig gleich, auch nicht genau symmetrisch gestellt sind: wahrscheinlich ein Uebersehen bei der ersten Anlage. Die eigenthiimlich profilirten, kleinen, rundbogigen Fenster, an welchen die Stürze aus einem Stücke gehauen waren, fanden sich im J. 1853 zwar vermauert, aber meist unversehrt vor; sie wurden jedoch, als zum neuen Restaurationsplan nicht passend, insgesammt herausgenommen. Die westliche Giebelseite der Basilika wurde schon um 1200 abgetragen, als man, um Raum für Gräber zu gewinnen, den westlichen Chor[18] anfügte. Der östliche Chor der Basilika schloß einige Fuß westlich vom Sakramenthäuschen mit einer halbkreissörmigen Absis ab, wurde aber bei der zweiten Erweiterung[19] der Kirche im J. 1284 theilweise abgetragen, in östlicher Richtung verlängert und so gebaut, wie er noch ist. Da aber bei dieser Erweiterung die Orts- und abenbergische Begräbnißkirche hindernd im Wege stand, so wurde diese abgetragen und ihre Grundfläche sammt den abenbergischen Gräbern in den neuen Chorausbau mitaufgenommen. Der ursprüngliche Hochaltar wurde gleichfalls abgetragen und ein neuer Hochaltar an und aus den abenbergischen Gräbern errichtet (Beitr. S. 13–15). Von den Holzstatuen auf demselben und von deren Beseitigung im 18. Jahrhundert war vorhin die Rede. Der große Altarstein stand noch im J. 1861, wurde aber dann, in Folge der neuesten Kirchenrestauration, völlig abgetragen. Die Außenmauer des

südlichen Seitenschiffes der Basilika wurde bei der dritten Erweiterung[20] der Kirche in den Jahren 1427 bis 33 abgetragen, da man, um Raum für Grabstätten und Altäre zu gewinnen, dieses Seitenschiff der Breite nach um das Doppelte erweiterte und ihm den Umfang gab, welchen es noch hat. Die schlanken zierlichen gothischen Säulen von 1433 in diesem Seitenschiffe dicht neben den schwerfälligen einfachen byzantinischen Säulen von 1132 des Mittelschiffes bilden einen architektonisch lehrreichen Kontrast. Die Außenmauer des nördlichen Seitenschiffes der Basilika hatte zwei Thüren (bei Nr. 58 u. 64), aber keine Fenster, da der außen hinlaufende Kreuzgang nicht gestattete, von dieser Seite her Licht in die Kirche zu bringen. Die Mauer war aus schlechtem Material gebaut und wurde daher bei der neuesten Restauration niedergerissen und ganz neu ausgeführt. Thüren brachte man nicht wieder an, dagegen eine Fensterreihe, während in dieser Mauer ursprünglich gar kein Fenster war.

Die nördliche Giebelmauer am Querschiffe hatte ursprünglich gar keine Thür, erhielt aber späterhin eine, doch nicht zu ebener Erde, sondern in der Höhe von einem Stockwerk. Sie wurde angebracht, um über das an die Giebelmauer angebaute Kapitol[21] hinüber in das Dormitorium[22] (später Gymnasium, dann Landesmagazin, jetzt theilweise Frohnfeste, theilweise niedergerissen) oder „Schlafhaus“, wo die 72 Mönche ihre Zellen hatten, gelangen zu können. Die ganze Giebelmauer wurde bei der neuesten Restauration abgetragen, ganz neu ausgeführt und durch Portal und Rosette recht geschmackvoll völlig umgestaltet. Die Basilika hatte, ursprünglich, wie bereits erwähnt, vermuthlich keinen Thurm, erhielt später ein leichtgebautes Sattelthürmchen, bis man 1427 bis 33 den östlichen Chor bei Nr. 149 quer durchschnitt, einen starken Chorbogen einfügte und auf diesem den noch vorhandenen steinernen Thurm erbaute.

B. Die klösterlichen Werkstätten. Dem Stiftungsbriefe zufolge ließ der Bischof die Basilika cum claustribus

officinis erbauen. Darunter sind nicht „Gemächer“ zu verstehen; denn in dieser Bedeutung wird das Wort officina kaum vorkommen; es waren die Werkstätten für Bäcker, Fleischer, Schmiede etc.

Der Erbauung des eigentlichen Klostergebäudes geschieht in der Stiftungsurkunde keine Erwähnung. Jedenfalls stand es schon ursprünglich da, wo es noch steht, freilich in sehr veränderter Gestalt. Dem jetzigen Bezirksamtsgebäude sieht man es von Außen nicht an, daß es das ursprüngliche Klostergebäude war. Dieses bestand, wie man bei einer Rundschau vom Innern des Hofes aus leicht erkennt, aus vier Flügeln, welche einen Hofraum mit dem vermeintlichen Heilbronnen einschlossen. Der nördliche Flügel steht seit 1771 nicht mehr (Beitr. S. 247).

Das Terrain, worauf der Bischof die besprochenen Gebäude errichten ließ, ist nicht sumpfig, wie oft behauptet wurde, sondern trocken und gesund.[23]


5. Der Orden des Klosters.

Der Orden, welcher in Heilsbronn bei der Gründung des Klosters eingeführt wurde, ist im Stiftungsbriefe nicht näher bezeichnet. Dieser sagt nur, „daß der Bischof Otto daselbst einen Orden klösterlicher Religion aufgerichtet, Brüder dahin berufen, denselben einen geistlichen Vater zugeordnet und den Ort zu dem Namen einer Abtei erhoben habe.“ Hieraus erhellt, daß es keine bloß geistliche Bruderschaft, auch kein geistlicher Ritterorden war, sondern ein Mönchsorden, zuverlässig aber kein Bettelorden, da der Stifter schon im Stiftungsbriefe dem Kloster Besitzungen zuwies und Mehrung des Besitzes durch päpstliche Konzessionen, königliche, fürstliche und sonstige Schenkungen und andere Erwerbungen in Aussicht stellte, was bei Bettelklöstern unzulässig war. Denn nach der Regel der Bettelorden mußten nicht bloß die Klösterlinge, sondern auch die Klöster selbst auf jeglichen Besitz verzichten, während andere Ordensregeln zwar die Klösterlinge

zur Armuth verpflichteten, nicht aber die Klöster selbst. Der Bischof kann ein Institut nach dem Muster der Bettelklöster nicht beabsichtigt haben, da diese erst nach seiner Zeit gestiftet worden sind. Er nennt im Stiftungsbriefe sein Institut ausdrücklich eine „Abtei“: ein Name, welchen die Bettelklöster niemals führten; auch nannten diese ihre Vorstände niemals Aebte. Die „Brüder“, welche Otto gleich Anfangs in Heilsbronn einführte, waren ohne Zweifel Cisterzienser. Die Angabe im Stiftungsbriefe: „daß der Stifter den Ort zu einer Abtei erhoben habe“, könnte allerdings dahin gedeutet werden, daß Otto zuerst einen andern von den damals bereits vorhandenen Orden eingeführt habe und später erst den Cisterzienserorden. Da aber Heilsbronn schon im 6. Jahre nach der Gründung des Klosters in einem Diplom des Kaisers Konrad III. als Cisterzienserkloster bezeichnet wird, und da es 3 Jahre später (1141) in einer päpstlichen Bulle heißt: Statuimus, ut ordo monasticus secundum beati Benedicti regulam et institutionem Cystertiensium perpetuis ibi (in Halsprunnen) temporibus inviolabiliter conservetur: so unterliegt es keinem Zweifel, daß schon bei der Gründung des Klosters der Cisterzienserorden dort eingeführt wurde. Dieser Orden war erst kurz zuvor im Jahre 1099, sonach kaum 3 Jahre vor Otto’s Regierungsantritt, gestiftet worden, und zwar in der Absicht, um dadurch der in allen Volksschichten, auch in vielen Klöstern herrschenden Verwilderung zu begegnen.

Die Klöster waren im 11. Jahrhundert nicht mehr, was sie nach Benedikts strenger Regel sein sollten und lange Zeit für ganz Europa auch waren. Reich und mächtig geworden, verweltlichten viele. Einen wohlthuenden Gegensatz bildeten einige Wohlgesinnte, die in jener Zeit der Verwilderung bemüht waren, bessernd einzuwirken. Einer dieser Wohlgesinnten war Robert der Heilige, der Stifter des Cisterzienserordens. Er führte in dem von ihm zu Cisterz (Cistel, Citeaux) in Burgund errichteten Kloster die Regel Benedicts nicht nur in ihrer ursprünglichen, sondern in noch gesteigerter Strenge ein. Anfangs waren nur Wenige geneigt, sich seiner harten Zucht zu unterwerfen. Anders

wurde es, als nach vierzehnjährigem Bestehen des Ordens ein höchstbegabter adeliger burgundischer Jüngling, Bernhard, in den Orden trat. So streng auch die Art und Weise in Citeaux war, für Bernhard war sie nicht streng genug. Er verließ daher schon nach 2 Jahren Citeaux und gründete zu Clairvaux ein eigenes Kloster, ganz in seinem ernsten, strengen Sinne. In seiner rohen Zeit war er ein Stern, der Alles überstrahlte. Für Päpste, Könige, Kaiser, Kirchenversammlungen, ja für Europa war seine Stimme die eines Orakels. Sein Aufruf zu einem Kreuzzuge ins gelobte Land (1146) war für Fürsten und Völker eine Gottesstimme. Allein der klägliche Ausgang dieses Kreuzzuges enttäuschte Fürsten und Völker, als sie erkannten, daß Bernhard in seinem Enthusiasmus sich getäuscht und sie ins Elend geführt hatte. Daher wurde er nun mit Vorwürfen überhäuft. Dennoch bewahrten ihm seine hervorragenden Eigenschaften den Ruf eines außerordentlichen Mannes. Seine gewinnende Persönlichkeit und das Außergewöhnliche seiner Anstalten hatten zur Folge, daß bald sehr viele Klöster nach seiner strengen Regel gegründet wurden, darunter das zu Heilsbronn im J. 1132. Erst 17 Jahre zuvor hatte Bernhard sein Kloster in Clairvaux gegründet. Daß Otto mit Bernhard in direktem und persönlichem Verkehr stand, kann nicht nachgewiesen werden. Daß er aber ein Kloster in Bernhards Sinn stiften wollte, beweist unser Stiftungsbrief, in welchem das Wort Abtei zuverlässig eine Benediktinerabtei bezeichnet; denn nur eine solche scheint man damals mit diesem Worte bezeichnet zu haben. Der Vorstand, welchen Otto seinem Kloster gab, wird im Stiftungsbriefe nicht Abt, sondern „geistlicher Vater“ genannt. Allein gerade dieses bezeichnet der neutestamentliche Name Abba, später Abbas oder Abt. Wie dieser erste Abt hieß sagt der Stiftungsbrief nicht. Dagegen nennt schon die bei Gelegenheit der Einweihung der Basilika ausgefertigte Urkunde seinen Namen; er hieß Rapoto, war aber nicht der Graf Rapoto von Abenberg; siehe den Nachweis in den „Beiträgen“ S. 10.

Die Zahl der von Otto nach Heilsbronn berufenen Brüder gibt der Stiftungsbrief nicht an. Zuverlässig war ihre Zahl noch

klein[24] und im wohlbemessenen Verhältniß zu den damals noch geringen Einkünften. Ihre Zahl mehrte sich mit den Einkünften und stieg zuletzt bis auf 72. Woher Otto die Brüder und den geistlichen Vater berief, sagt die Stiftungsurkunde gleichfalls nicht. Ohne Zweifel kamen sie von Ebrach, wo bereits im Jahre 1126 ein Cisterzienserkloster gegründet worden war: das Mutterkloster für Heilsbronn, weßhalb die dortigen Aebte Jahrhunderte lang ununterbrochen als Visitatoren und Berather des Klosters Heilsbronn erscheinen, auch als Leiter der Abtswahlen unter Assistenz der Cisterzienseräbte von Lankheim (Langheim) und Bildhausen. Das Kloster in Lankheim bei Lichtenfels stiftete gleichfalls der Bischof Otto. Das Wappen des Cisterzienserordens sieht man noch jetzt in Heilsbronn hie und da (Beitr. S. 27).


6. Zweck der Klosterstiftung.

Die Wiege der Klöster ist das Morgenland, besonders Aegypten. Es gab Klöster nicht nur an abgelegenen, sondern auch an belebten Orten. Es waren dort wie hier abgeschlossene Genossenschaften Gleichgesinnter, welche sich aus dem Verkehr mit der Welt zurückzogen, um durch Andachtsübungen, Entbehrungen, Abtödtung des Fleisches, auch wohl Selbstpeinigungen in ihrem Sinne Gott zu dienen. In das Abendland verpflanzt erhielten sie eine zweckmäßige Umgestaltung und Erweiterung durch den heiligen Benedikt. In seinem (529) zu Montecasino bei Neapel gegründeten Kloster und in den nach diesem Muster anderwärts errichteten Klöstern war es nicht mehr bloß auf Andachtsübungen etc., sondern auch auf Erreichung gemeinnütziger Zwecke abgesehen. Jahrhunderte lang bildeten diese Anstalten einen wohlthuenden Kontrast mit der damals weitverbreiteten Verwilderung. Sie übten Wohlthätigteit, verbreiteten das Christenthum, pflegten Wissenschaft und Kunst, kultivirten den Boden, nützten durch Handarbeiten und waren oft ein Asyl für Nothleidende und Bedrängte. Von ihrem

Verfall war vorhin die Rede, aber auch von ihrer Wiederbelebung besonders durch den Cisterzienserorden, welcher, wie die meisten Orden, der Regel Benedikts folgte. Auch in Heilsbronn wurde, wie schon erwähnt, Benedikts Regel eingeführt. Der Heilsbronner Stiftungsbrief bezeichnet als Zweck des Klosters Askese, d. h. Gottesdienstübung. Der Stiftungsbrief schreibt vor: „Die Brüder darin sollen Gott dienen“; sagt aber nicht: wie, wann, wie oft. Spätere Urkunden bezeugen, daß diese Uebungen unablässig, auch bei Nacht, stattgefunden haben. Der Stiftungsbrief bezeugt weiter, daß Otto sein Kloster „zu Lob und Ehre des Erlösers“ stiftete. Daß er aber zugleich, und zwar vorzugsweise, die Gründung eines ausgedehnten Mönchsstaates beabsichtigte, erhellt gleichfalls aus seinem Stiftungsbriefe, worin er Bann und Verdammniß über diejenigen ausspricht, die sich vergreifen würden an dem, was das Kloster bereits besaß, oder dereinst durch Bewilligung der Päpste, Schenkungen von Königen u. s. w. besitzen werde. Somit war der Grund gelegt, auf welchem die Aebte im Sinne des Klosterstifters konsequent fortbauten und einen ansehnlichen Mönchsstaat schufen, wie im III. und VII. Abschnitt berichtet werden wird. Die ersten Mittel, welche zur Erreichung des Zweckes in Anwendung kamen, waren psychischer Natur. Die überaus strenge Klosterzucht, die kümmerliche Lebensweise der Mönche erregte Bewunderung und Mitleid und öffnete Herzen und Hände zu milden Gaben. Die den kaiserlichen und fürstlichen Einlagerern im Burggrafenhause erwiesene Gastfreundschaft wurde durch Geschenke und ertheilte Privilegien reichlich belohnt. Dazu kam der damals allgemein herrschende Glaube, durch den Eintritt in Klöster und durch Schenkungen an dieselben die ewige Seligkeit verdienen zu können. So wurde das Kloster schnell reich, und einmal reich geworden, erweiterte es seinen Grundbesitz auch durch Kauf. Inhaltlich einer Mittheilung im 8. Jahresberichte des bamberger histor. Vereins von 1845 erhielt Otto von vielen Großen und Reichen Geld und Güter zur Stiftung von Klöstern, um durch diese der Uebervölkerung Einhalt zu thun. Daß er diesen Zweck bei der Gründung des Klosters

Heilsbronn im Auge gehabt habe, deutet der Stiftungsbrief nicht an. Daß es bei der Gründung dieses Klosters nicht auf Lichtung des Urwaldes und Urbarmachung des Bodens abgesehen sein konnte, wie bei manchen andern Cisterzienserklöstern, ist selbstverständlich, da die Umgegend von Heilsbronn schon zur Zeit der Klosterstiftung wohlbebaut war. Auch wollte Otto keine allgemeine öffentliche Lehranstalt[25] gründen. Nicht nur, daß der Stiftungsbrief keine derartige Absicht andeutet, auch die Geschichte des Klosters zeigt, daß eine solche Anstalt dort niemals vorhanden war, mit Ausnahme der erst im Reformationszeitalter vom Abte Schopper (s. Abschn. III) errichteten Klosterschule. Die jederzeit im Kloster vorhandene Schule war eine Bildungsanstalt lediglich für die Novizen und Mönche im Kloster selbst, nicht für auswärtige Zöglinge. Der Dichter Wolfram, angeblich in dem nahegelegenen Eschenbach geboren, war daher wohl kein Zögling des Klosters Heilsbronn. Daß sich Otto um die Ausbreitung des Christenthums unter den Heiden, namentlich in Pommern, sehr verdient machte, ist bekannt. Allein bei der Gründung des Klosters Heilsbronn konnte er nicht beabsichtigen, die umwohnenden Heiden zu bekehren, da in jener Zeit dort Alles bereits christlich war, wenigstens dem Namen nach. Aeußere Mission hatte er sonach nicht im Auge; wohl aber, was man heutzutage innere Mission nennt. Der Stiftungsbrief spricht zwar nicht davon; allein es wird unten urkundlich nachgewiesen werden, daß schon in der ersten Zeit Schenkungen ausdrücklich zur Pflege der Kranken im Spital[26] zu Heilsbronn gemacht worden sind. Der Baustyl der dortigen, theilweise noch vorhandenen Spitalkapelle zeigt, daß diese nicht lange nach Otto’s Zeit erbaut wurde. Auch erbauten die Aebte, wie im VII. Abschn. gezeigt werden wird, Kapellen in Ketteldorf, Münchzell, Neuhof, Adelsdorf etc., nachdem der dortige Grund und Boden Klostereigenthum geworden war.

Was aber der Stiftungsbrief bestimmt andeutet, ist, daß Otto die Gründung eines materiell reich fundirten Mönchsstaates beabsichtigte. Diesen Zweck behielten die Aebte fest im Auge. Sie wurden in ihrem Ringen nach dem vorgesteckten Ziele von den Päpsten kräftigst unterstützt, zeuge der schon in der ersten Zeit nach der Klosterstiftung zwischen Heilsbronn und Rom gepflogenen Verhandlungen. Diese betrafen gewöhnlich nur Sicherung und Erweiterung des Klostergutes, selten geistige und geistliche Gegenstände. Die unserem Kloster oder dem Cisterzienserorden überhaupt von Rom aus ertheilten Privilegien[27], von welchen unten oft die Rede sein wird, beeinträchtigten bisweilen sehr empfindlich die Rechte Anderer. Dieses Verfahren war wohl nicht im Sinne des Cisterzienserordensstifters, auch nicht des heiligen Bernhard, welcher dergleichen Rechtsverletzungen geradezu mißbilligte und den Päpsten ihr rechtswidriges Verfahren unverholen vorhielt. An den Papst Eugen III. schrieb er: „Ihr zeigt durch solches Thun, daß ihr die Fülle der Gewalt habt, aber wohl nicht der Gerechtigkeit. Ihr thut solches, weil ihr es könnt; ob ihr es auch thun sollt, ist die Frage.“ (Hocker Suppl. S. 16.)

Ueber die innere Einrichtung des Klosters und die Obliegenheiten der Mönche gibt der Stiftungsbrief keinen näheren Aufschluß.

Einen Mönchsstaat durch imponirende psychische Einwirkung gründen, befestigen und erweitern konnten nur intelligente, wissenschaftlich und staatsklug gebildete Männer. Als solche werden wir im III. Abschn. die Aebte kennen lernen und zugleich sehen, wie sie stets darauf bedacht waren, regierungstüchtige Aebte nachzuziehen. Unentbehrlich war ihnen dabei eine Bibliothek. Zu dieser legte schon der erste Abt Rapoto den Grund. Darauf deutet folgende Bemerkung, welche er einem Codex beischrieb: Ego Rapoto, Abbas Halesprunne, licentia fratrum detuli mecum hunc librum in tempore peregrinationis meae. Seine Reise bezeichnet er nicht näher. Im III. Abschn. werden wir

ihn als regierungstüchtig kennen lernen. Ebenso seine Nachfolger, welche stets auf einen regierungstüchtigen Nachwuchs bedacht waren und daher ihre talentvollsten Mönche Jahre lang aus Universitäten studiren ließen, besonders in Paris, da es in Deutschland noch keine Universitäten gab.

Gleichzeitig mit dem Bischof Otto strebten auch Andere in der Nähe von Heilsbronn darnach, eine Herrschaft zu gründen, nämlich die Stadt Nürnberg und die Burggrafen von Nürnberg. Ueber das Entstehen, Bestehen und Vergehen der Reichsstadt Nürnberg ist bereits viel Werthvolles geschrieben worden, jedoch noch kein ausführliches, das Große und Ganze umfassendes Wert. Sehr eingehend ist dagegen in Geschichtswerken berichtet worden, wie die Burggrafen von Nürnberg ihre Herrschaft erweitert haben, wie sie durch kluge Berechnung oder durch Heirathen oder Waffenthaten mächtig, erst Kurfürsten von Brandenburg, dann Könige von Preußen und endlich Kaiser von Deutschland geworden sind. Ueber das Entstehen, Bestehen und Vergehen des Heilsbronner Mönchsstaates berichtet das vorliegende Buch. Dieser gelangte selbstverständlich nicht durch Heirathen und Waffenthaten zu seinem Ziele, sondern auf ganz anderen Wegen, zunächst durch die im Kloster eingeführte überaus strenge Zucht und Askese; durch diese gewann man die Herzen und öffnete die Hände, besonders der Kaiser. Dabei war das Kloster Heilsbronn vor andern Klöstern begünstigt, da fast alle Kaiser von den Hohenstaufen an bis zur Reformation, einige derselben wiederholt, in Heilsbronn einkehrten, was vielleicht bei keinem andern Kloster der Fall war. Jeder der einkehrenden Kaiser sprach sich, wie wir nachher lesen werden, bewundernd aus über die dort übliche Askese und strenge Zucht, und machte Schenkungen zu seinem und der Seinigen Seelenheil. Tausende aus allen Ständen suchten gleichfalls ihre Seligkeit zu schaffen durch Schenkungen an das Kloster. Der Erfolg war, daß aus diesem geräuschlosen Wege das Ziel erreicht, ein Mönchsstaat von seltener Ausdehnung geschaffen wurde. Der Abt Albericus von Ebrach schrieb im J. 1660 ein im Würzburger Archiv aufbewahrtes Chronicon Monasterii

Ebracensis, worin er das Cisterzienserkloster Heilsbronn magnificentissimum opulentissimumque coenobium nennt.


7. Beschirmung des Klosters.

Dieses Verhältniß ist in der alten und neuen Zeit zwar oft besprochen, aber meist unrichtig dargestellt worden. Daher im Nachstehenden eine urkundliche Darlegung des wahren Sachverhalts.

Wenn Edelleute oder Fürsten ein Kloster stifteten, so versprachen sie gewöhnlich schon im Stiftungsbriefe dem wehrlosen Kloster Schutz gegen etwaige Vergewaltigung. So wurden die Klostergründer, in der Regel auch ihre Erbnachfolger, Schirmherren oder Advocati der Klöster. Sie erhielten für diesen Schutz von den Klöstern oder von den Klosterunterthanen alljährlich gewisse Reichnisse an Geld oder Naturalien. Der Bischof Otto, selbst wehrlos, übertrug die Beschützung des von ihm gestifteten Klosters Heilsbronn einem Andern, indem er im Stiftungsbriefe Folgendes bestimmte: „Doch bezeichnen wir für dasselbe Kloster insbesondere keinen Schirmvogt, sondern verordnen, daß der Schirmvogt des Altars der Hauptkirche des heiligen Petrus Beschützer desselbigen Klosters sei. Wir bestimmen daher, daß es durchaus Niemand erlaubt sein soll, den Ort selbst freventlich zu beunruhigen, oder demselben Besitzungen zu entziehen oder entzogene zu behalten, oder durch freventliche Vexationen zu beschweren.“ Dieser Bestimmung zufolge sollte der Schirmvogt des Altars der Peterskirche auch Schirmvogt des Klosters Heilsbronn sein. Welche Peterskirche gemeint ist, ob die in Rom oder die in Bamberg, sagt der Stiftungsbrief nicht. Allein der Schirmherr beider Kirchen war der Kaiser, sonach sollte der Kaiser Schirmherr des Klosters Heilsbronn sein. In diesem Sinne wurde die Bestimmung von den Kaisern selbst gefaßt. Ihre Erklärung ging fort und fort dahin, daß sie vorzugsweise und allein Schirmvögte der deutschen Cisterzienserklöster überhaupt und des Heilsbronner Klosters insonderheit seien. So wollten es auch die deutschen Cisterzienserklöster zur Wahrung ihrer Selbständigkeit

und Unabhängigkeit. Die Kaiser nahmen die auf sie gefallene Wahl gerne an, da der Cisterzienserorden schnell eine Macht wurde, mit welcher sie sich im eigenen Interesse gerne befreundeten. Schon im 6. Jahre nach der Klosterstiftung sprach sich der Kaiser Konrad III. in einem dem Kloster Heilsbronn zugestellten Diplom von 1188 bezüglich der Schirmherrschaft aus wie folgt: Hinc est quod nos cupientes religiosos viros abbatem et conventum monasterii in Halsprunnen, cistertiensis ordinis, benigni favoris prosequi gratia speciali ac ipsos uti jure ac libertate, eorum ordini a divis Imperatoribus et romanis Regibus predecessoribus nostris pie concessa, ipsos et eorum monasterium nec non et homines et bona ipsorum: Wittramdorf, Ketelndorf, Cennehusen, Adelsdorf, Schuhspach cum villis, pascuis etc. in nostram et imperii protectionem recipimus specialem tenore presentium publice protestantes, quod ipsos vel eorum bona pretextu advocatie nemini committimus, nec volumus, quod aliqua secularis persona se de ipsorum bonis aliquatenus intromittat vel presumat ab ipsis exactiones aliquas extorquere.

In demselben Sinne sprach sich der Kaiser Heinrich VI. d. d. Worms 1198 in einem dem Cisterzienserkloster Ebrach ertheilten Diplom aus, worin er dem Kloster die Schenkung eines Prädiums bei Schwabach bestätigte: Item praedium in nostram imperialem defensionem accipimus decernentes, ut penitus nullam ullius Ebracensis et incolae praedii ejusdem patiantur exactionem nec ullum habeant advocatum nisi eum solum, qui romanum tenet imperium vel quem ipsi fratres ad suae defensionis elegerint subsidium. Diese Bestimmung bestätigte der Kaiser Philipp d. d. Nürnberg im J. 1200 mit den Worten: Profitemur, totam possessionem Schwabach fratribus Ebracensibus nos velle tueri regali defensione neque alium eis in eisdem bonis advocatum esse, quam romani sceptri majestatem aut quem ipsi fratres Ebracenses providerint. Fast wörtlich gleichlautend wurde diese Bestimmung Philipps von dem an dessen Stelle gewählten Gegenkaiser Otto wiederholt.

Der Kaiser Konrad IV. sagt in einem an das Kloster Ebrach ergangenen Erlaß: Ipsam ecclesiam Ebracensem sub nostrae et imperii protectionis praesidio assumsimus speciali auctoritate paterna, firmiter statuentes, ut, sicut ordo cistertiensis ab omni advocatorum genere juxta primariam institutionem suam semper liber exstitit et immunis, sic deinceps eadem ecclesia, excepto solo romanorum imperatore, nulli prorsus advocatorum, nisi cui voluntarie sese subjecerit, sit subjecta. Der Kaiser spricht hier aus, daß das Kloster keinem andern Schutzherrn untergeben sei, als dem Kaiser, und daß der Cisterzienserorden, seinen ursprünglichen Statuten zufolge, von jeder Art von Schutzherren immer befreit gewesen sei.

Kaiser Heinrich VII. wurde vom Abt Heinrich von Hirschlach und Konvent zu Heilsbronn unter Vorlage der Klosterprivilegien gebeten, den Heilsbronner Hof zu Sommerhausen von gewissen Abgaben freizusprechen. Der Kaiser gewährte die Bitte gern, schon im Hinblick auf die Verdienste des Klosters, besonders aber weil der Bischof Otto die Beschirmung des Klosters gleich bei der Klosterstiftung dem Kaiser übertragen habe. Der Kaiser Heinrich erklärte daher: Et ex eo precipue, quod ab ipsius vestri monasterii fundationis initio per fundatorem vestrum sanctum Ottonem, episcopum babenbergensem, nostre regie protectioni vestra defensio specialiter est commissa, prout in vestris privilegiis nobis exhibitis plenius continetur. Datum in Nuremberch pridie Idus Marcii 1310, regni nostri vero anno secundo.

Vorhin wurde erwähnt, daß der Schirmherr gewisse jährliche Renten bezog. Diese Bezüge mehrten sich mit der Erweiterung des Klostergebietes. Nachher werden wir sehen, daß der oft in der Ferne wohnende Kaiser nicht immer im Stande war, das weit ausgedehnte Klostergebiet allseitig gegen Beeinträchtigungen zu schützen; er trug daher da und dort einem kaiserlichen Vasallen auf, dem Kloster beizustehen. Dann bezogen diese stellvertretenden Schutzherren die jährlichen schutzherrlichen Renten; sie griffen aber gern weiter und erlaubten sich, das Kloster ungebührlich

zu belasten und außubeuten. Dann wendeten sich die Aebte beschwerend an den Kaiser und baten, da kein Schutz mehr nöthig sei, die lästigen Stellvertreter zu beseitigen und den alleinigen Schutz wieder zu übernehmen. So verfuhr z. B. der 19. Abt Arnold (s. unten Abschn. III). Daher dessen Reise nach Prag zu dem ihm sehr gewogenen und von ihm oft bewirtheten Kaiser Karl IV. Seine Reise hatte den gewünschten Erfolg. Denn der Kaiser händigte ihm eine „Handveste“ ein d. d. Prag 29. Januar 1359, worin er u. A. erklärte: „In solcher Bescheidenheit (mit solchem Bescheide), daß wir sie, ihr Kloster, Leut und Gut Niemand zu vogteien (keinen Schirmvogt über sie setzen) oder zum Vogtsrecht empfehlen wollen, und daß keine weltliche Person sie betrüben, noch Schatzung oder Steuer erfordern soll. Auch erkennen wir, daß der genannte Abt und Konvent ihre Leute sollen selber richten und von ihren Gerichten zu Niemand Andern geladen werden, als nur allein vor die kaiserliche Würde, daß er um alle Sach an keiner andern Statt vor weltlichem Gericht nur allein vor uns und unsern Nachkommen, römischen Kaisern und Königen, oder vor dem Hofrichter eines kaiserlichen Hofes zu Rehte (Recht) stehen soll.“ etc. Das angehängte, nicht mehr vorhandene Siegel war ohne Zweifel nur das kaiserliche Kabinetssiegel und die deutsch abgefaßte „Handveste“ nur eine Kabinetsordre, da derselben keine Namen von Zeugen beigeschrieben sind. Daher die weitere Bitte des Abts an den Kaiser um einen Erlaß, zwar in demselben Sinne, aber in erweiterter Form. Der Kaiser entsprach noch in demselben Jahre (Prag, 2. Idus Sept. 1359) dem Wunsche des Abts, welcher, wie es scheint, während des Jahres molestirt worden war. Darauf deuten folgende Worte im Eingang des kaiserlichen Erlasses: Imperialibus auxiliis a molestiis, quas eis plerumque mundane ambicionis molitur malicia, nitimur sublevare. Weiter erklärt hierauf der Kaiser: quod ipsos (Abbatem et conventum monasterii in Halsprunn) vel etiam bona ipsorum pretextu advocacie nemini committemus. Recognoscentes etiam supradicto abbati, successoribus ejus et procuratoribus monasterii plenum

jus suos homines judicandi competere, nec alterius stabunt judicio nisi tantum roman. imperatorie dignitatis seu judice imperiali aut regalis curie. Zuwiderhandelnde werden mit einer Strafe von 100 Pfund Goldes bedroht. Dem Erlaß ist das goldene Siegel, aurea bulla, angehängt. Die beigeschriebenen Zeugen sind: der Erzbischof von Prag, der kaiserliche Kanzler, Bischöfe, der Herzog von Sachsen als Erzkanzler, der Pfalzgraf und Herzog von Bayern, der Markgraf von Meißen und andere Fürsten und Grafen. Der umsichtige Abt Arnold begab sich von Prag nach Karlstein, legte dem dortigen kaiserlichen Hofgerichte diese beiden ihm wichtigen Dokumente vor und ließ sich 4 beglaubigte Abschriften fertigen. In der vom Hofgerichte hierüber ausgestellten, deutsch verfaßten Ausfertigung heißt es: „Wir Bolko, von Gottes Gnaden Herzog von Opol, des allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn Karls römischen Kaisers zu der Zeit Hofrichter, bekennen, daß für uns kam im Gericht der geistliche Herr Arnold, Abt zu Halsbrunne, der zeigte zwei Briefe, einen mit des Kaisers goldener Bulle, den andern mit dem Insiegel seiner Majestät versiegelt, und bat, dieselben im Gerichte vorzulesen und etliche der darin enthaltenen besonderen Artikel von Gerichtswegen mit des Hofgerichts Insiegel zu bestätigen und ihm einzuhändigen, damit er und seine Nachkommen nachweisen könnten, daß ihnen diese Begnadung und Freiheit ertheilt worden sei. Da fragten wir die Ritter, was sie Recht deuchte? Diese urtheilten aus ihren Eid, daß wir das billig thäten. So thun wir zu wissen, daß der Kaiser dem Abt und seinem Kloster diese Gnaden ertheilt hat mit dem Bescheid, daß er sie, ihr Kloster, Leut und Gut Niemanden zur Vogtei oder zum Vogtrecht empfehlen wolle und daß keine weltliche Person sie betrüben, noch Zwangsal, Schatzung oder Steuer anfordern soll. Auch verordnet unser Kaiser, daß sie ihre Leute selber richten sollen und daß dieselben Leute von ihrem Gerichte zu Niemand anders geladen werden sollen, als nur allein vor die kaiserliche Würde oder vor den Hofrichter eines kaiserlichen Hofes. Da nun diese Artikel ganz in den vorgenannten Handvesten und Briefen begriffen sind, so

geben wir ihnen diesen Brief zur Bestätigung von Gerichtswegen, versiegelt mit dem kaiserlichen Hofgerichtssiegel. Karlstein, 1359 am Tage nach der 11,000 Meyde Tag (21. Okt.).“

Der nachfolgende 20. Abt Berthold Stromair, gleich umsichtig wie sein Vorgänger, ließ sich vom nachfolgenden Kaiser Wenzel d. d. Nürnberg 16. Juli 1398 den ebenbesprochenen Erlaß des vorigen Kaisers bestätigen. Im Bestätigungsbriefe sind die Bestimmungen Karls IV. wörtlich wiederholt, namentlich die über das ausschließlich dem Kaiser zustehende Schirmvogtamt. Wenzels Nachfolger, Ruprecht von der Pfalz, kam gleich nach seiner Thronbesteigung nach Nürnberg und Heilsbronn und wurde hier vom Abte Stromair gebeten, die von den früheren Kaisern dem Kloster ertheilten Privilegien zu bestätigen. Der Kaiser Ruprecht erklärte hierauf in einem dem Abt und Konvent zugestellten Erlasse d. d. Nürnberg, 5. Febr. 1401 u. A.: „daß wir sie, ihr Kloster, Leute und Güter Niemand zu Vögten oder Vogtrechten empfehlen noch versetzen wollen etc.“ Weiteres über diesen Erlaß im III. Abschn. beim genannten Abt Stromair. Gleich umsichtig ließ sich der 26. Abt Wenk vom Kaiser Karl V. aus dem durch Luther besonders denkwürdigen Reichstag zu Worms im J. 1521 die Klosterprivilegien bestätigen, insonderheit die ebengedachten kaiserlichen Bestimmungen von 1401. Diese Bestimmungen, namentlich in Betreff des alleinigen Schirmherrschaft des Kaisers, wiederholte Karl V. Wort für Wort. Datum Worms, 7. Mai 1521.

Aus der vorstehenden urkundlichen Darlegung geht klar hervor, daß der Bischof Otto in seinem Stiftungsbriefe lediglich den jeweiligen Kaiser als Schirmherr des Klosters vor Augen hatte. Gleichwohl wurde wiederholt behauptet, Otto habe im Stiftungsbriefe dem Grafen Rapoto von Abenberg[28] das Schirmvogtamt übertragen: eine der vorstehenden urkundlichen Darlegung geradezu widersprechende Behauptung, welche schon von vornherein als unstatthaft erscheint, da urkundlich feststeht,

daß der Graf Rapoto bei der Klosterstiftung dem Unternehmen noch fern, ja feindlich gegenüber stand. Siehe Beitr. S. 8 u. 9. Dem Gegner seines Unternehmens hat der Klosterstifter die Schirmvogtei gewiß nicht übertragen. Rapoto erscheint auch später, nachdem er aus einem Gegner ein Freund und Wohlthäter des Klosters geworden war, niemals als Schirmer Heilsbronnischer Besitzungen. Im VIII. Abschn. werden wir sehen, daß der Bischof Otto 1124, sonach acht Jahre vor der Stiftung seines Klosters Heilsbronn, Güter in Unterschlauershach dem Michaelskloster in Bamberg schenkte und die Beschirmung derselben dem Grafen Rapoto auftrug. Diese Güter wurden zwar in späterer Zeit heilsbronnisch, aber nicht geschützt vom Grafen Rapoto, welcher damals seit mehr als hundert Jahren bereits unter den Todten war. Wir werden nachher sehen, daß die Kaiser bei ihrer Anwesenheit in Nürnberg und Heilsbronn von den Aebten um Schutz gegen Schädiger gebeten wurden. Dieser Fall kam jedoch zu Rapoto’s Zeit noch nicht vor, sondern erst später, als das Kloster von Päpsten und Kaisern das Privilegium der Zehnt- und Steuerfreiheit erhielt, wodurch die Rechte Anderer geschädigt wurden. Daher überall, wo das Kloster Grundbesitz erwarb, Opposition von Seite der durch diesen Gewaltakt benachtheiligten Pfarrer, Bischöfe, Grafen, Cdelleute und anderer Zehent- und Steuerberechtigten. Gegen diese Opponenten suchte und fand das Kloster Hilfe bei seinen Schirmvögten, den Kaisern. So insonderheit der 13. Abt Heinrich von Hirschlach, über dessen persönlichen Verkehr mit den Kaisern Rudolf von Habsburg, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer nachher Näheres berichtet werden wird. Im Jahre 1288 bat der Abt den Kaiser Rudolf während dessen Anwesenheit in Nürnberg oder Heilsbronn um Schutz und Beistand gegen Opponenten, welche bezüglich der in den nachgenannten Ortschaften vom Kloster acquirirten Güter in der Probstei Zenn Protest einlegten. Der Kaiser übertrug die Beschützung des Klosters selbstverständlich nicht dem Burggrafen Friedrich III.[29] von Nürnberg, welcher, wie in den Beiträgen

S. 65 berichtet wurde, längere Zeit mit dem Kloster haderte, sondern dem Grafen Ludwig von Oettingen, jedoch nur auf sechs Jahre. Dabei sollte der Abt befugt sein, zu jeder Zeit die Beseitigung der Beschirmung zu verlangen. Fürsorglich ließ sich der Abt um Weihnachten 1288 vom Grafen urkunden wie folgt; „Ludewicus D. g. comes de Otingen. Cum ex commisso nobis domini Rudolfi romanorum regis mandato quasdem possessiones monasterii in Halsprunne, videlicet in villis Rosenpach, Cottenhofsteten, Rupoldsdorf, Ebne, Stockheim, Niwensteten, Sunderna et alibi simili conditione nobis commissas ob magnam monasterii instantiam ad honorem Dei et beate virginis in nostram protectionem assumsimus: volumus, ut officiales nostri Cunradi advocati, quorum puerorum tutores existimus, quibus in possessionibus dictis jam commisimus vicem nostram contra raptorum et invasorum malitiam, abbati et conventui defensionis praesidio assistentes, non permittant, eos in personis ac bonis perturbari. Quocunque die vel loco abbas et conventus nostram protectionem duxerit revocandam, ipso die et loco sit revocata. Datum in castro nostro Walrstein 1288.“ Nachdem der Zweck erreicht, die für das Kloster kostspielige Protektion nicht mehr nöthig und das Sexennium zu Ende war, so bat der Abt den Grafen um Beseitigung des stellvertretenden Schutzes, und ließ sich 1293 ein Dokument vom Grafen einhändigen, worin dieser erklärte: „daß er nun nach Ablauf der sechs Jahre nicht mehr Schirmer des Klosters sei.“ Wie in der Probstei Zenn, so regte sich fast gleichzeitig in aliquot pagis Rhetiae, in der Gegend des Hesselberges, die Opposition gegen das Kloster. Auf Ersuchen des Abts Heinrich trug der in Nürnberg weilende Kaiser Rudolf demselben Grafen Ludwig von Oettingen auf: „Abt und Konvent sammt Gütern, Rechten und Leuten kräftig zu schützen. Intuentes multa et utilia, quae honorati et religiosi viri abbas et conventus de Halsprunne nobis impenderunt obsequia, dignum judicamus et censemus

rationale, ut, ne iidem absentiae nostrae tempore injuriarum aggraventur incommodis, eis de speciali tuitionis praesidio regalis nostra benignitas aliqualiter studeat providere.“ Zugleich gebot der Kaiser seinen Vasallen (prudentibus viris, officiatis seu ministris dilectis suis fidelibus) in Dinkelsbühl, Aufkirchen und Nördlingen, zu dieser Beschützung mitzuwirken. Der Schluß des Erlasses lautet: „Datum Nurnberch 5. Id. Febr., regni nostri anno 16.“ Das Ausstellungsjahr ist sonach ohne Zweifel 1289.

Vierundvierzig Jahre später, nachdem der Kaiser Rudolf, der Abt Heinrich und der Burggraf Friedrich III. zu ihren Vätern heimgegangen waren, bedurfte das Kloster wieder eines stellvertretenden Schirmers. Um einen solchen bat der 16. Abt Gamsfelder den Kaiser Ludwig von Bayern, welcher im August 1333 bei dem Abt in Heilsbronn zu Gast war. Der Kaiser übertrug die Beschirmung den beiden Burggrafen Johann II. und Albrecht I., dem Schönen, laut folgender, deutsch verabfaßten Verfügung d. d. Nürnberg, Sonntag vor Thomas 1333: „Wir verichen, daß wir dem Abt und Konvent zu Halsbrunnen die Gnade gethan haben, daß wir das Gottshaus mit Leuten und Gütern in unsern Schirm genommen haben. Da wir nun zu allen Zeiten bei ihnen nicht sein mögen, haben wir ihnen die Gnade gethan, daß wir wollen, daß unsere lieben Getreuen, die Burggrafen zu Nürnberg, das Kloster mit Leuten und Gütern an unserer Statt schirmen vor aller mänclich bis nun zu Weihnachten und dann über vier ganze Jahre. Wir gebieten den obengenannten Burggrafen, daß sie das Kloster an unserer Statt schirmen und nicht gestatten, daß sie Jemand beschwere noch in ihrer Freiheit überfahre.“ Inhaltlich dieses kaiserlichen Auftrages hatten die beiden Burggrafen das Kloster während der 4 Jahre von 1333 bis 37 zu schützen. Daß sie sich aber dabei Ungebührliches erlaubten, geht daraus hervor, daß der Kaiser noch im Laufe dieser 4 Jahre d. d. Nürnberg, am 2. Tage vor Allerheiligen 1336 zur Sicherstellung des Klosters verordnete: Abbati et conventui ac eorum monasterio hanc facimus gratiam

specialem, ut nullus advocatus, judex, officiatus aut alius, homines et colonos, bona et possessiones eorum excolentes per exactionem alicujus steure, contribucionis seu servicii molestare audeat vel quicquam petere ab eisdem, aut jurisdictionem in eos qualemcunque exercere. Bald nach Ablauf der vierjährigen Schirmperiode war wieder ein stellvertretender Schutz nöthig. Der Kaiser Ludwig verordnete daher d. d. Nürnberg am Allerheiligentag 1339 wie folgt: „Wir entbieten dem vesten Mann Burkhard von Seckendorf unsere Huld. Wir haben vor, den edlen Mann Johann (II.), Burggrafen zu Nürnberg, den geistlichen Mannen, dem Abt und Konvent zu Halsprunn, ihrem Gotteshaus, ihren Leuten und Gütern zu einem Schirmer zu geben, daß er sie von unsererwegen schirmen soll. Nun mögen (können) sie denselben Burggrafen nicht allezeit gehaben zu allen ihren Sachen, wenn ihnen das Noth geschieht. Geben wir dich auch zu dem ehegenannten Burggrafen dem Gottshaus zu Halsprunne zu einem Schirmer und wollen und heißen dich ernstlich, daß du den Abt, Konvent und ihre Leute und Güter von unserer und des Reichswegen schirmest als lang, bis daß wir oder sie das widerrufen. Und wenn das geschieht, so sollst du mit ihnen noch mit ihr Gottshaus Leuten und Gütern von dieser Empfehlnuß wegen fürbaß nicht mehr zu schaffen haben.“ Aus diesen Verordnungen erhellt, daß die den beiden Burggrafen übertragene Schirmvogtei nach Ablauf der festgesetzten 4 Jahre nicht verlängert, daß die abermals nöthig gewordene Beschirmung nicht wieder den beiden Burggrafen, sondern dem Burggrafen Johann allein übertragen wurde, und zwar auf Bitten des Klosters, welches aber, wenn keine Beschirmung mehr nöthig war, beim Kaiser sofort beantragen konnte, die stellvertretende Beschirmung wieder zu beseitigen; ferner, daß Burkhard von Seelendorf vom Kaiser den Auftrag erhielt, das Kloster zu schirmen anstatt des Burggrafen in dessen Abwesenheit. Permanenter Schirmvogt des Klosters war einzig und allein der Kaiser, welcher aber, wenn es ihm und dem Kloster nöthig schien, sich durch Näherwohnende vorübergehend vertreten ließ, z. B. wie eben gezeigt

wurde, durch Grafen von Oettingen, Burggrafen von Nürnberg und andere kaiserliche Vasallen. Daß schon dem Burggrafen Friedrich III.[30] (1297 in Heilsbronn begraben) die Beschirmung des Klosters vom Kaiser übertragen worden sei, wurde zwar wiederholt behauptet, aber urkundlich nicht nachgewiesen. Dieser Burggraf erscheint in den Urkunden zwar wiederholt als Vorsitzender des kaiserlichen Provinzialgerichts, niemals aber als Schirmvogt des Klosters Heilsbronn. In der von ihm durch Untersiegelung beglaubigten Urkunde, welche in den „Beiträgen“ S. 65 besprochen wurde und unten im VII. Abschnitt bei „Oberndorf“ besprochen werden wird, charakterisirt er sich selbst nicht als Schirmer, sondern als Schädiger des Klosters. Wenn man aber 200 Jahre später gleichwohl behauptete, der Burggraf Friedrich III. und überhaupt jeder Burggraf von Nürnberg sei des Klosters Schirmvogt gewesen, so geschah es, weil man in der späteren markgräflichen Zeit nachzuweisen suchte: den Markgrafen von Onolzbach stehe die Territorialherrschaft über das Kloster zu, weil schon ihre Ahnen Vorgesetzte und Schirmherren desselben gewesen seien. Dem Kurfürsten Friedrich I. kam eine derartige Behauptung noch nicht in den Sinn. Denn in seiner in den Beiträgen S. 94 und 105 mitgetheilten Schuldverschreibung vom Jahre 1428 spricht er offen aus, daß er weder Territorial- noch Schirmherrschaft beanspruche, sondern im Gegentheil anerkenne, daß das Kloster eine gleichberechtigte, ihm nicht untergebene, gleich ihm lediglich und unmittelbar dem Kaiser unterworfene Korporation sei, von welcher er eine Unterstützung nicht zu fordern, sondern lediglich zu erbitten habe. Ganz anders sprachen sich, und zwar schon vor der Reformation, die späteren Fürsten aus, denen gegenüber das Kloster seine Unabhängigkeit nicht mehr behaupten konnte. Die hier bezeichneten späteren Fürsten sind der Kurfürst Albrecht Achilles und seine Söhne und Enkel. In den Beitr. S. 102 bis 148 ist Näheres hierüber mitgetheilt. In einem Erlaß des Markgrafen Georg und seines Neffen Albrecht Alcibiades

v. J. 1539 heißt es: „Nachdem die Würdigen Andächtigen, unsere lieben Getreuen Abt und Konvent des Klosters zu Hailsbronn im Schutz und Schirm unserer Voreltern, der Markgrafen und Burggrafen ob 200 und mehr Jahren gewesen und das Kloster in unserem Gebiete liegt, so versprechen wir, sie sammt ihren Zugehörigen an Leib, Hab und Gütern, sowohl wie Andere unserer Landschaft zu schützen und zu schirmen, damit dieselben bei ihren wohlhergebrachten Rechten, Begnadungen, Freiheiten, Hab und Gütern bleiben mögen.“ Um nicht sofort Hab und Gut zu verlieren, ging das Kloster auf dieses Versprechen ein unter Anerkennung der dem Kloster oktroyirten markgräflichen Territorial- und Schirmvogteiherrschaft. Der damalige Abt Schopper wollte durch Zulassung eines kleineren Uebels ein größeres verhüten. Wie viel er mit seinem markgräflichen Schirmherrn zu kämpfen hatte, wird Abschn. III. bei diesem Abte berichtet werden. Noch dreister und im geraden Widerspruch mit der urkundlichen Wahrheit sprechen sich spätere markgräfliche Erlasse über die angeblich althergebrachte Territorial- und Schirmherrschaft aus, nachdem das Kloster längst aufgelöst und den Markgrafen zugefallen war. In einem von Hocker (Suppl. S. 18) mitgetheilten markgräflichen Erlasse von 1628 heißt es: „Es ist männiglich unverborgen, daß das Kloster Heilsbronn unstreitig und ohne allen Zweifel in dem Burggrafthum Nürnberg und in dessen Territorio und Obrigkeit gelegen, den brandenburgischen Aemtern unterworfen, dessen Schutz und Schirm nicht allein vor 300 Jahren die Burggrafen zu Nürnberg, hernach Markgrafen und Kurfürsten zu Brandenburg ohne Unterbruch continuirt; sondern es sind auch die Markgrafen von den Aebten für ihre von Gott Vorgesetzte ordentliche Obrigkeit anerkannt worden. Auch haben Abt und Convent die Landesanlagen mit andern Unterthanen getragen, die Schulden pro quota erleichtert, wie die übrigen Unterthanen alle ausgegangenen Verordnungen unterthänig angenommen, alles vor unvordenklichen Jahren. Auch sind Aebte vor der fürstlichen Regierung zu Onolzbach verklagt worden. Auch ist das Kloster dem Landesfürsten zu ungemessenen Frohnen,

Ablager, Azung, Unterhaltung der Jägerei und Hunde obligirt gewesen, zu geschweigen die jährlichen unterschiedlichen Ochsen und ander Vieh in das Kloster zur Mastung gestellt, so nachmals zur Hofhaltung in Onolzbach gebraucht worden. Nicht weniger hat Brandenburg, als der Landesfürst, die Aebte jährlich zur Rechnung angehalten, und sie ohne Consens des Fürsten das Geringste nicht verändern dürfen. Beim Tod eines Abts hat Brandenburg die Inventur vorgenommen und die Wahl eines neuen Abts bewilligt. Der Electus hat sich bei dem Fürsten unterthänig angemeldet, die Confirmation gesucht, die gewöhnliche Pflicht geschworen und dem Fürsten versprochen, keinen andern Schutz- und Schirmherrn zu suchen noch zu haben und alles zu thun, was ihm von Ihro Fürstlich Gnaden bescheiden würde ohne alle Widerrede. Item, daß er aus dem Kloster nicht kommen wolle, denn mit Ihro Fürstlich Gnaden Vorwissen und Erlaubniß.“ Von den hier berührten, in Folge der Reformation eingetretenen Vorgängen sind einige in den Beiträgen S. 104, 113 f., 131 f., 137 f., 167, 176 f. und 208 mitgetheilt worden. Einige derselben werden im III. Abschn. zur Sprache kommen.


8. Die am Schlusse des Stiftungsbriefes genannten Zeugen.

Aus den Schlußworten der Stiftungsurkunde erhellt, daß diese im J. 1132 zu Bamberg unter der Regierung des Kaisers Lothar ausgefertigt wurde. Wahrscheinlich war der Kaiser zur Zeit der Ausfertigung in Bamberg anwesend. Unter den „vielen“ bei der Urkundenausstellung Anwesenden werden 23 namentlich aufgeführt; darunter sieben Geistliche, nämlich der Dekan Egilbertus, der Kustos Konrad und noch 5 andere Mitglieder des Domkapitels. Einer von diesen 5 Kanonikern, Volmarus, war Mitbesitzer eines Prädiums in Ketteldorf (bei Heilsbronn), überließ aber bald nach der Klosterstiftung seinen Antheil dem Kloster. Siehe unten Abschn. VII A bei Ketteldorf. Die übrigen 16 Zeugen gehörten verschiedenen fränkischen Adelsgeschlechtern an. Von den Meisten derselben ist urkundlich nichts weiter bekannt, als daß sie auch in andern gleichzeitigen Urkunden

als Zeugen oder Schiedsrichter genannt werden, z. B. Adelbero von Dachstetten, Adelbrecht von Dachsbach, Friedrich von Heugoltisbach (Heroldsbach?), Megingoz von Otlohesdorf (Adelsdorf?) Otenant von Esknowa (Eschenau?). Der zuletzt Genannte ist vermuthlich der in einer etwas späteren Urkunde vorkommende Otnandus de Eschenove, von welchem das Kloster ein Prädium in Outelenhofen für 82 Mark kaufte, und zur Zeit des 2. Abts Zehnten bei Markterlbach.

Ueber den unter den Zeugen genannten Gernot von Buttendorf und seinen Sohn Rudolf[31] geben die Heilsbronner Aufschreibungen keine nähere Auskunft. 1343 wurde Kaspar von Buttendorf, 1428 Johann von Buttendorf in Heilsbronn begraben. 1465 schenkte Hans von Buttendorf dem Kloster 50 Gulden zur Stiftung eines Jahrtages. Die Todtenschildkopien zeigen, daß das Buttendorf’sche Familienwappen dem Leonrod’schen sehr ähnlich war. In dem Orte Buttendorf bei Roßstall erwarb das Kloster frühzeitig Güter. Die letzten Reste des dortigen Kastrums wurden im J. 1857 abgetragen und zum Bau einer Scheune verwendet. Wall und Graben sind noch sichtbar.

Ob der Zeuge Ezzo von Burgelin seinen Sitz aus dem Kastrum bei Bürglein, eine Stunde von Heilsbronn, oder in Bergel bei Windsheim hatte, ist unentschieden, urkundlich aber feststehend, daß das Kloster schon in der ersten Zeit seines Bestehens in Burgelin ein Prädium besaß, dasselbe aber einem Otrandus von Burgelin überließ und dagegen von diesem durch Tausch dessen Antheil an einem Prädium zu Ketteldorf erhielt. Man denkt dabei eher an das sern von Heilsbronn gelegene Bergel, als an das nahe Bürglein, da es im Interesse des Klosters liegen mußte, das entlegene Besitzthum zu vertauschen, nicht aber ein naheliegendes. Unten werden wir sehen, daß das Kloster sowohl in Bergel, als auch in Bürglein Besitzungen erwarb, dort nur wenige, hier sehr viele, so daß es in

den Besitz des Kastrums und des ganzen Dorfes Bürglein kam, ein einziges Haus ausgenommen.

Am Schluß der Stiftungsurkunde fehlt beim Datum die Angabe von Monat und Tag.[32] Diesen Mangel ergänzt das vom 24. Abt Haunolt (s. dort) angefertigte Verzeichnis; über die Cisterzienserklöster, aus welchem Folgendes erhellt: Von Ebrach aus wurden sieben Klöster gestiftet, die drei ersten derselben in Runa, Heilsbronn und Langheim, und zwar: 1129 Abbatia Runensis, vel in Runa, vulgariter Reun, Archipraesulatus Saltzburgensis, Ebraci prima filia; 1132, 11 Cal. Maii Abbatia Halsbrunnensis vel Fontis salutis, Morimundi neptis et ebracensis secunda filia. Eodem anno (1132), Calendas Augusti Abbatia de Lancheim, Morimundi neptis, ebracensis monasterii tertia filia. Sonach wurde Heilsbronn vom heiligen Otto nicht später als Langheim gestiftet, sondern drei Monate früher.

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Dritter Abschnitt.
Die 35 Klosteräbte.
Allmälige Gestaltung des Mönchsstaates durch die Aebte 1 bis 25. Allmälige Auflösung des Mönchsstaates zur Zeit der Aebte 26 bis 35 in Folge der Reformation.

Das Kloster wurde von seiner Gründung an bis zu seiner Auflösung im Jahre 1578 von 35 Aebten regiert. Diese waren insgesammt Mönche, Klösterlinge, und werden daher in der Ueberschrift als „Klosteräbte“ bezeichnet, zum Unterschied von den im VIII. Abschnitt zu besprechenden fünf Titularäbten. Diese waren keine Mönche, sondern lutherische Geistliche, welche nach der Auflösung des Klosters und nach der Okkupation des ganzen Mönchsstaates durch die Markgrafen von diesen nach Heilsbronn,

als aus einen Ruhesitz, befördert und gleichfalls Aebte genannt wurden, aber mit jenen 35 Aebten nichts gemein hatten, als den Titel. Sie waren lediglich markgräfliche Verwaltungsbeamte und Inspektoren der vom Markgrafen Georg Friedrich i. J. 1581 zu Heilsbronn gestifteten Fürstenschule. In manchen Klöstern gab es sogenannte Laienäbte. Dieses waren vornehme weltliche Vorstände, welche geistliche Funktionen nicht verrichteten, aber gleichwohl Einkünfte vom Kloster bezogen, auch wohl in den Krieg zogen. Dergleichen Ungehörigkeiten kamen in Heilsbronn niemals vor.

Einige der 35 Klosteräbte sind bei Gelegenheit ihres Verkehrs mit Kaisern, Königen, Fürsten, Burggrafen etc. in den „Beiträgen“ genannt worden, jedoch meist nur im Vorbeigehen. In diesem III. Abschnitte soll über das Leben und Wirken Aller möglichst eingehend berichtet werden. Die Geschichte der Aebte ist die Geschichte des Mönchsstaates. Wir werden sehen, wie die Aebte insgesammt in einem Geiste 400 Jahre lang an der Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates gearbeitet haben, bis die Reformation ihre Pläne durchkreuzte.

Der erste Abt wurde, laut Stiftungsbrief, vom Klosterstifter berufen. Die folgenden Aebte wurden von den Mönchen gewählt, und zwar in der Art, daß die vorhandenen Mönche immer Einen aus ihrer Mitte, nie einen Fremden, zum Abt wählten. Die Wahl traf selten einen Adeligen aus dem einfachen Grunde, weil dort wegen der strengen Klosterzucht nur selten Adelige in den Orden traten. Einer der wenigen dort in den Orden getretenen adeligen Mönche war der in den Beiträgen S. 226–228 erwähnte Graf Gottfried von Hohenlohe. Einen nürnberger Patrizierssohn, Berthold Stromer (Stromair) werden wir als dortigen Mönch und 20. Abt kennen lernen. Die in den Jahren 1359 bis 70 oft genannten Mönche Berthold Ebner, Heinrich Eisvogel und der Bursarius Heinrich Holzschuher gehörten gleichfalls dem nürnberger Patriziate an. Daß adelige Mönche in Heilsbronn selten vorkamen, versichert der 27. Abt Schopper ausdrücklich in einem Antwortsschreiben

vom 1. Nov. 1503, gerichtet an den Markgrafen Georg, welcher ihn ersucht hatte, Söhne des Sebastian von Eib zu Dettelsau in seine Schule aufzunehmen, wie der Abt von Spainshart adelige Zöglinge aufzunehmen pflege. Hierauf erwiderte Schopper: „Zu Haylsbrunn ist kein Studium für die des Adels oder Andere, die nicht endlich gesinnt sind, das Klosterleben anzunehmen. Was das Beispiel meines Freundes, des Abts von Spainshart betrifft, so geht das mein Gottshaus nichts an; denn dort sind Abt und Convent meist adelig, und dort werden meist Kinder vom Adel zu Ordenspersonen erzogen, was bei meinem Kloster nicht herkömmlich ist.“ Adelige Mönche aus der Familie von Liggartshausen (Leukershausen) werden wir unten kennen lernen. Der 16. Abt Gamsfelder gehörte gleichfalls einem Adelsgeschleehte an.


Der 1. Abt Rapoto (1132 bis 1157)

wurde durch den Klosterstifter aus dem Mutterkloster Ebrach nach Heilsbronn berufen. Gleichzeitige Aufzeichnungen berichten nichts über seine Herkunft und seine sonstigen Lebensverhältnisse. Was man in späterer Zeit hierüber schrieb, ist Legende, Sage, oder geradezu unwahr. In der Meinung, das Kloster gewinne an Glanz durch adelige Aebte, stempelte man gleich den ersten Abt zu einem Grafen von Abenberg, ja man identifizirte ihn mit dem gleichnamigen Grafen Rapoto, wie in den Beitr. Seite 10 berichtet wurde. Ein anderer Berichtsteller ließ ihn zwar nicht aus gräflichem, doch aus adeligem Geblüt stammen. Der Berichtsteller, ein 200 Jahre nach dem Abt lebender heilsbronner Mönch, schrieb einem Codex (Thomas von Acquino, de potontia Dei) folgende Notizen bei: „Venerabilis Rappoto, primus et tertius sextus abbas nostri monasterii, vir genere nobili, vita nobilior, voltu angelic. semper hilaris, ab omnibus amandus, crucem Christi semper in corde et corpore portabat, 50 annos in monastica vita agens.“ Der weitere Bericht[33] ist folgenden

Inhalts: „Schon in seinem fünfzehnten Lebensjahre verachtete Rapoto die Welt. Er erhielt in Bamberg eine Präbende, verließ diese jedoch in seinem 25. Jahre heimlich und ging nach Ebrach. Seine Eltern nahmen ihn von dort weg und brachten ihn, wie in’s Exil, nach Slavonien zu Verwandten. Dort widerstand er den stärksten Verlockungen zur Sünde. Von dort entwich er und kehrte nach Ebrach zurück, wo er fand, was er suchte, die Weihe empfing, als Abt noch Heilsbronn ging, wo er durch Tugenden sich außeichnete, die Zahl der Mönche und das Klostergut mehrte, während einer Hungersnoth 1400 Arme drei Monate lang mit einem kleinen Vorrath Mehl überreichlich speiste und, als die Ernte kam, Jedem eine Sichel gab und Alle segnend entließ. Solches und noch viel Anderes that der Herr durch ihn.“ Einem Codex aus der ersten Klosterzeit (Diversorum patrum sententiae) schrieb unser Abt selbst die (oben Seite 24 bereits angeführten) Worte bei: „Et ego Rapoto abbas cum consensu fratrum hunc librum mecum tuli tempore peregrinationis meae,“ unterließ aber beizuschreiben, wohin und warum er reiste. (Dieser Codex kam von Heilsbronn nach Erlangen, wurde aber, laut Irmischers Handschriftenkatalog, entwendet.) In späterer Zeit schrieb ein Mönch: „Als der Abt Rapoto sich in seinem eigenen Kloster nicht mehr sicher sah und seine Mönche ihn zu fliehen zwangen, ergriff er wiederholt die Flucht.“ Laut der vorhin mitgetheilten Notiz war Rapoto der erste, dritte und sechste Abt des Klosters. Um das in dieser Angabe enthaltene Räthsel zu lösen, stellte man den Sachverhalt dar, wie folgt: „Während Rapotos ersten Exils regierte an seiner Statt der zweite Abt Nikolaus, bis er selbst wieder die Regierung übernahm. Während seines abermaligen Exils regierten die Aebte 3, 4, 5: Konrad, Arnold, Albert, worauf er selbst wieder als Abt eintrat.“ Gegen diese Darstellung zeugen die Urkunden; denn diese bezeichnen als regierende Aebte von 1157 an lediglich die vier genannten Nikolaus, Konrad, Arnold und Albert, nicht den Abt Rapoto. Dieser wird nach 1157 in keiner Urkunde mehr genannt, zuverlässig, weil er in diesem Jahr bereits todt oder quießirt war.

1136, sonach vier Jahre nach der Gründung des Klosters, wurde dieses und die Klosterkirche eingeweiht. Die Urkunde über den Akt ist nicht mehr vorhanden. Sie muß schon frühzeitig aus dem Klosterarchiv weggekommen sein, da sie in keinem der vorhandenen Urkundenverzeichnisse vorgemerkt ist. Dagegen ist eine andere Urkunde vorhanden, welche auf die Einweihung hinweist und ausdrücklich bemerkt, daß unser Abt bei dem Akte zugegen war. Sie ist in den Beitr. S. 8 bis 10 besprochen worden und enthält Folgendes: Graf Wolfram von Abenberg beabsichtigte die Gründung einer klösterlichen Anstalt und wies derselben gewisse Einkünfte zu. Allein Wolframs Sohn, Graf Rapoto, verweigerte die Genehmigung der Schenkung, da die väterliche Disposition ohne Einwilligung des Sohnes gemacht worden war. Schließlich ließ sich jedoch der Sohn durch unsern Abt und Andere bestimmen, die väterliche Disposition anzuerkennen und die vom Vater stipulirten Renten i. J. 1136 am Tage der Einweihung dem neugegründeten Kloster Heilsbronn zu schenken. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich der Abt vom Bischof Burkhard von Eichstätt durch eine Urkunde bezeugen, daß der Graf Rapoto jene Einkünfte i. J. 1136 am Einweihungstage dem Kloster Heilsbronn zugewiesen habe. Diese im Münchener Archiv aufbewahrte, wiederholt (z. B. von Hocker, Supl. S. 71) veröffentlichte Urkunde wurde in neuerer und neuester Zeit als nicht authentisch bezeichnet, und zwar aus folgenden Gründen: „Der Bischof Burkhard wurde erst i. J. 1148 Bischof; gleichwohl bezeichnet ihn diese Urkunde schon im Jahre 1136 als Bischof. Ferner bezeichnet die Urkunde als Mitanwesende bei dem Weiheakt i. J. 1136 die Aebte Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, welche aber erst in den Jahren 1140 und 1150 Aebte geworden sind. Sonach kann die Urkunde nicht vor 1150 ausgesertigt worden sein. Die Schlußworte: Acta sunt haec A. D. 1136, sind ein falscher Zusatz. Diese Schlußworte waren ursprünglich zinnoberroth geschrieben, wurden aber nachher mit schwarzer Tinte überfahren.“[34] Der Schreiber des vorliegenden

Buches besichtigte das Original und nahm dabei Folgendes wahr: Von einer Rasur oder ursprünglich zinnoberrothen Schrift und Ueberfahren derselben mit schwarzer Tinte ist nichts wahrzunehmen. Die Schlußworte: Acta sunt haec etc. sind mit fester Schrift und mit besonders schwarzer Tinte geschrieben; allein dasselbe gilt von der ganzen Urkunde. Auf die Schlußworte folgt ein ungewöhnlich großer leerer Raum; dann das Wachssiegel von der Größe einer untern Theeschale, darauf des Bischofs Burkhard Bild und Name. Das Siegel ist nicht unten am Pergamente angehängt, auch nicht auf dasselbe aufgeklebt, sondern nur daraufgelegt und durch ein schmales Bändchen locker damit verbunden, wie ein Knopf mit seiner Unterlage. Das Dokument war Vermuthlich ein bloßer Entwurf. Vorangestellt wurde der Schenkungsakt vom Jahre 1136 mit einigen ungenauen Angaben. Die Vervollständigung dieser Angaben sollte wohl in dem großen leer gelassenen Raum beigefügt werden, etwa wie folgt: „Wir Burkard, nunmehr Bischof, thun kund, daß Halsprunn vor 14 Jahren, als wir die Weihe dort vollzogen, vom Grafen Rapoto die bezeichneten Einkünfte erhalten hat. Bei dem Schenkungsakte gegenwärtig waren nebst uns und Andern auch Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, damals Mönche, inzwischen Aebte geworden. Datum 1150.“ Das Pergamentblatt ist fast 3 Fuß lang, fast 1½ Fuß breit, nicht der Länge nach, sondern der Breite nach beschrieben. Auf die Außenseite schrieb man später: Burchardi epi. eystet. super confirmatione et dedicatione claustri abenbe. in ecclesie nostre usus. Die besprochene Urkunde von 1136, unter den Heilsbronn betreffenden Urkunden des Klosterarchivs die zweitälteste, zeigt, wie unser Abt schon damals bemüht war, das Klostergut zu mehren. Er behielt dieses vom Klosterstifter ihm gesteckte Ziel stets vor Augen. In allen noch vorhandenen, durch ihn veranlaßten Urkunden offenbart sich sein konsequentes Streben, das Kloster zu bereichern, unabhängig zu machen und gegen Beeinträchtigungen sicher zu stellen. 1138 benützte er die Anwesenheit des neuerwählten Kaisers Konrad III.[35]

zur Erwirkung des oben S. 27 erwähnten Diploms, worin der Kaiser dem Kloster seine besondere Gunst bezeugt, dessen Privilegien bestätigt, sich für dessen alleinigen Schirmvogt erklärt und dem Kloster unabhängige Gerichtsbarkeit zusichert. Neun Jahre später, 1147, kurz vor dem unglücklichen Kreuzzuge des Kaisers Konrad, erhielt unser Abt und sein Kloster vom Kaiser ein Prädium (Gefälle davon) in dem Orte Brucca und das Recht des Viehtriebes in dem an das Prädium grenzenden Walde. Der Kaiser machte diese Schenkung zum Seelenheil für sich und für seine kurz zuvor verstorbene Gemahlin Gertraud. Brucca ist, wie Abschn. VII. A. nachgewiesen werden wird, Bruckberg. Im Jahre 1141 bat der Abt auch um die päpstliche Protektion und erwirkte die Seite 33 angedeutete Bulle, worin Innocenz II. dem Kloster Schutz zusichert, Besitzungen garantirt, namentlich Acquisitionen in Bonhof, Altendettelsau, Würzburg und Sommerhausen, und dem Kloster Zehntfreiheit zuerkennt (nullus omnino clericus vel laicus decimas a vobis exigere presumat). Einige Jahre darauf erwirkte der Abt zur Sicherung aller bisherigen Errungenschaften zwei Bullen vom Papste Eugen III. Außer den vorhin genannten Orten nennen die Urkunden noch andere, in welchen unser Abt Güter erwarb, nämlich folgende: Ketteldorf, Müncherlbach, Münchzell, Gottmannsdorf und Bürglein in der Umgegend von Heilsbronn; Zennhausen, Schußbach, Vockenroth, Kreben, Ziegenrück, Wilhelmskreuth und Selingsbach in der Umgegend von Markterlbach, und Seligenstadt bei Merkendorf. Ueber alle ebengenannten Orte und die daselbst gemachten späteren Acquisitionen wird im VII. Abschnitt Näheres berichtet werden. Unter den Orten, wo unser Abt Güter erwarb, werden auch einige genannt, deren Namen heutzutage orthographisch vermuthlich anders gestaltet sind, z. B. Welmansteden, Wilere etc. Ueber die Erwerbung des ersten Pfarrpatronats durch unsern Abt wird gleichfalls im VII. Abschn. bei Großhaslach berichtet werden.

Der 2. Abt Nikolaus. (1157–68).

Die aus der Zeit dieses Abts noch vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden betreffen lediglich materielle Interessen: Erweiterung und Arrondirung des Klosterbesitzes. Der Abt richtete sein Hauptaugenmerk auf die Zenngegend, in welcher das Kloster schon bei seiner Gründung Güter erhalten hatte und im Laufe der Zeit seine einträglichste Probstei schuf. Die meisten der gedachten Urkunden sind Briefe, in welchen die Bischöfe von Würzburg, Eichstätt und Regensburg die neuen Errungenschaften des Abts bestätigten. Die Orte, wo diese neu acquirirten Güter lagen, waren in den bischöflichen Kanzleien meist unbekannt, daher gingen aus diesen manche Ortsnamen orthographisch verunstaltet hervor; anstatt Ismannsdorf, Flachslanden, Selingsbach, Herpersdorf schrieben die bischöflichen Kanzlisten Isiboldesdorf, Flaskern, Seligenstatt, Gerbotendorf. Die elfjährige Regierungsperiode des Abts fiel ganz in die Regierungszeit des Kaisers Friedrich I., Barbarossa. Am Schlusse der Urkunden ist immer bemerkt: Regnante Friderico Imperatore anno .... regni sui. Einer der gedachten bischöflichen Bestätigungsbriefe wurde in dem Jahre ausgefertigt, in welchem Barbarossa Mailand zerstörte; daher lautet der Briefschluß: Acta sunt hec anno 1162 Indictione decima, regnante invictissimo romanorum Imperatore Friderici ipso anno destructionis Mediolani undecimo anno regni sui. Im Jahre 1157 erwirkte unser Abt eine Urkunde, laut welcher der Bischof Gebhard von Würzburg bestätigte, daß das Kloster Heilsbronn von der Pfarr Markterlbach die Zehnten in Bernbach und Herpersdorf ganz oder theilweise nebst einem Gut in Schusbach erworben habe, und zwar mit Bewilligung der dabei Betheiligten. Die Betheiligten waren: der Pfarrer von Markterlbach, ferner der oben S. 7 und 39 genannte Otnandus von Eschenowe als Pfarrpatron, und Helmericus de Katoldesburge als Advocatus der Kirche von Markterlbach. Der Abt erwarb diese Zehnten durch Tausch; die Güter (Gefälle), welche

er dafür hingab, lagen in Bulzesheim,[36] Brunnen und Slursbach. Der Briefschluß lautet: Acta sunt haec 1157 regnante Imperatore Friderico anno quinto regni sui. Im Jahre 1164 erholte der Abt eine Urkunde vom Bischof Heinrich, worin dieser die gedachten Erwerbungen bestätigte. Zugleich bestätigte er frühere Acquisitionen in Adelsdorf und Katterbach, welche schon 1144, zur Zeit des ersten Abts, an das Kloster gekommen waren. 1165 bestätigte der Bischof Heroldus von Würzburg die von seinen Vorgängern Embrico, Gebhard und Heinrich ertheilten Bestätigungsbriefe. Unter den Urkundenzeugen werden der Graf Rapoto von Abenberg und seine Söhne Conrad und Friedrich genannt. In demselben Jahre 1165 vertauschte der Abt mit Zustimmung des Grafen Rapoto ein Prädium in Ismannsdorf gegen Zehnten in Eschenbach, Selingsbach und Flachslanden. Ismannsdorf, bei Windsbach, lag im Bisthum Eichstätt; daher erholte der Abt die Genehmigung des Bischofs Conrad von Eichstätt. Ebenso erholte er drei Jahre zuvor einen Bestätigungsbrief vom Bischof Hertwicus zu Regensburg, in dessen Sprengel ein praediolum, Felharn[37] genannt, lag, welches durch den Grafen Rapoto an das Kloster gekommen war.

In seinem vorletzten Regierungsjahre machte der Abt eine Acquisition, über welche die heilsbronner Klosterbibliothek (jetzt in Erlangen) folgenden Aufschluß gibt. Auf dem Einbande einer dem 12. Jahrhundert angehörigen Bibel findet sich ein Bericht, laut welchem der vorhin genannte Graf Friedrich v. Abenberg,[38] Rapoto’s Sohn, i. J. 1167 in Bamberg seine Hochzeit feierte und bei Gelegenheit dieser Feier erklärte, daß er an die Güter, welche sein Vater dem Kloster Heilsbronn geschenkt hatte, keinen Anspruch mache. Unter den bei dem Akt gegenwärtigen Zeugen werden zwölf namentlich aufgeführt, z. B. Comes

Raboto (des Bräutigams Vater), Fridericus Walboto de Trebegast, Berengarius de Binzvelt, Henricus de Otlohesdorph, Nadelbero de Lancheim, Walmont de Huffenheim. Im Todtenkalender lautet der Eintrag am 26. Juli: Anniv. Friderici Comitis de Abenberg senioris fundatoris nostri. Die Inskriptionen bezüglich des Vaters Rapoto und der Mutter Mechthilde siehe oben S. 12. Die Inskription am 15. Juni lautet: Domini Reinhardi Comitis de Abenberg, Episcopi herbipolensis, fundatoris nostri. Am 5. April, 22. Mai und 26. Dez. ist eingeschrieben: Servitur de Cunrado de Abenberg cum vino. Eine nähere Bezeichnung durch dominus oder comes fehlt; der Gefeierte kann daher ein Bürgerlicher aus Abenberg gewesen sein. Desto genauer ist Sophie, die Frau des Grafen Konrad, charakterisirt, da es beim 13. April heißt: Sophie comitisse de Abenberg, fundatricis nostre.

Eine heilsbronner Pergamenturkunde, welcher zwar das Klostersiegel, aber nicht der Name des Ausstellers beigefügt ist, berichtet Folgendes über das von unserem Abt erworbene Gut Schusbach und über die Entstehung dreier, gleichfalls heilsbronnisch gewordener Orte in der dortigen Gegend: „Unser Gut (Allodium) in Schohespach ist von verschiedenen Personen an uns gekommen. Einen Theil davon gab uns der Herzog Friedrich, Sohn des Königs Konrad; den andern Theil kauften wir vom Kloster St. Stephan in Würzburg; den dritten Theil gab uns der Graf Rapoto v. Abenberg. Solches geschah zur Zeit des Bischofs Heinrich von Würzburg (1164). Angrenzend war eine große Oedschaft (quaedam solitudo inculta, spectans ad praedictum allodium), welche wir an Umwohnende vertheilten und daraus drei Ortschaften: Mucginrute, Willehalmesrute und Breminrute bildeten, deren Bewohner ihre Abgaben bisher an uns entrichtet haben. Da sie aber keine eigene Kirche hatten, so verhandelten wir mit dem Parochus von Markterlbach, übertrugen ihm die Seelsorge an den drei Orten und überließen ihm dafür ein Drittel des dortigen Zehnten. In der Zeit, da

wir Cennehusen erwarben, waren noch zwei andere Orte (vici): Zigenrugge und Selhespachs ohne Kirche. Wir wiesen die Bewohner derselben gleichfalls an den Parochus in Markterlbach, welcher dafür einen Theil des Zehnten bezieht (quatenus populo in divinis praeesset et praedictas decimas a nobis pro beneficio perciperet).“ Mucginrute ist vermuthlich das jetzige Hohenroth, nicht das ferner gelegene Vockenroth; Willehalmesrute hat seinen Namen wenig verändert; desto mehr aber Breminrute, welches zur Hälfte einen andern Namen erhielt, als ein späterer Abt (welcher? ist nicht bekannt) die dem heiligen Jobst geweihte Kapelle daselbst erbaute. Der Ort hieß fortan Jobstgereuth.


Der 3. Abt Konrad (1169-81)

Der aus der Zeit dieses Abts Konrad (1169–81) Die aus der Zeit dieses Abts vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden beweisen, daß er das ihm vorgesteckte Ziel: Erweiterung des Klostergebietes, nicht aus dem Auge verlor, daß er, wie sein Vorgänger, besonders in der Zenngegend, Güter zu erwerben suchte. Durch Tausch erwarb er Güter in Zennhausen, Cennahusen. Ueber diesen nicht mehr vorhandenen Ort wird unten Band II. ausführlich berichtet werden. Der Ort war, wie die Urkunden andeuten. i. J. 1169 zur Zeit unseres Abts klein, vermuthlich nur ein Prädium, dabei eine erst 1611 abgetragene Kapelle. Der erste Abt hatte bereits i. J. 1138 Gefälle in Zennhausen erworben. Mehr erwarb daselbst unser Abt durch einen Gütertausch mit dem Bischof Konrad von Eichstätt. Das Prädium war eichstättisch, Besitzer desselben Adelbert von Holensteine, ein eichstättischer Vasall, „nobis beneficatus“ schrieb der Bischof, welcher Gefälle von dem Prädium zu beziehen hatte. Diese nebst anderen Gefällen in Selhesbach (Selingsbach) und Ingoldesvelden (Ingolstadt) trat der Bischof (approbante Friderico Romanorum Imperatore) mit Genehmigung des Kaisers Barbarossa an das Kloster ab, und erhielt dafür vom Kloster die Gefälle von einem Prädium in Erlahe, von 2 Morgen (mansus) in Barnbach, von 2 M. in

Sparwarslohe (Kreben), von 3½ M. in Hunolteshouen, von 1 M. in Haselach, von 1 M. in Sultzpach, von 2 M. in Niusezze, auch Gefälle in Sasbach. Unterhändler war Adelbert von Tagesteten, welcher nebst Adelbert von Holenstein unter den vielen Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, am Schluß des Tauschvertrags aufgeführt ist. Zuletzt heißt es: „Facta sunt haec 1169 imperante Friderico Rom. Imp. anno regni ejus 18., imperii 15.“ Nach Erwerbung der Gefälle von dem Prädium Cennehusen erwarb unser Abt auch Gefälle (decimam et dotem), die auf der Kapelle Cennehusen ruhten. Da diese Gefälle der Pfarrei Großhabersdorf, Hadewartesdorf, zustanden, so mußte die Pfarrei (ne sacerdos parochianus Reginwardus querimoniam movere posset super detrimento annonae) anderwärts entschädigt werden. Der Abt gab daher als Aequivalent die Gefälle von 6 Morgen in Bechhofen und Heinersdorf bei Wieseth und von 1 Mgn. in Bramahe (?). Großhabersdorf gehörte zum Bisthum Würzburg; daher ließ sich der Abt seine Errungenschaft auch vom Bischof Heroldus in Würzburg bestätigen. Gleichfalls durch Tausch erwarb der Abt den Zehnten von einem Prädium in Wolfsau bei Windsbach, welcher der Pfarrei Rohr zustand; er mußte daher die Zustimmung des dortigen Pfarrers Weinherus und des Bischofs Konrad von Eichstätt erholen, auch die des Grafen Rapoto von Abenberg, als Schirmvogt der Kirche in Rohr, und die des Grafen Friedrich von Abenberg, Rapotos Sohn; denn dasvertauschte Objekt, das von Heilsbronn fern gelegene Prädium Felharn, war, wie vorhin beim 2. Abt Nikolaus berichtet wurde, vom Grafen Rapoto dem Kloster geschenkt worden.


Der 4. Abt Arnold (1182-1210)

war, wie seine Vorgänger, vor Allem auf Mehrung und Wahrung des Klostergutes bedacht. Gleich bei seinem Regierungsantritt (1182) erwirkte er eine päpstliche Bulle, in welcher Lucius III. die Besitzungen des Klosters bestätigte, namentlich in Adelsdorf, Celle (Münchzell), Weiterndorf, Markterlbach, Bonhof,

Salinstat (?), Brucge (Bruckberg), Valsenberg (Feldbrecht), Betzmannsdorf, Oberndorf, Ketteldorf, Katterbach, Cennhausen, Selhesbach, item Selhesbach (d. h. Neu- und Altselingsbach), Ingoldesvelden (Ingolstadt), Utelhoven (Ottenhofen), Eich, Suohusbach (Schusbach), Gerbotendorf (Herpersdorf), Ecgehardesberc (Eckenberg bei Emskirchen?), Bernbach und Ahusen (Sommerhausen). Diese Orte insgesammt liegen in den drei Gegenden, wo schon die drei früheren Aebte Güter erworben hatten, nämlich in der Umgegend von Heilsbronn, Markterlbach und Würzburg. Unser Abt trat in ein neues Arbeits- und Erntefeld, in die Altmühlgegend und legte den Grundstein zur „Probstei Altmühl“, die einzige Probstei, in welcher das Kloster nach und nach eine Stadt nicht nur theilweise, sondern ganz acquirirte, nämlich Merkendorf. Unser Abt begann aber sein Acquisitionswerk nicht in Merkendorf, sondern in Heglin, jetzt Heglau, und Sturlesbach (?), indem er daselbst einen der Parochie Armbur, Ornbau, zugehörigen Zehnten erwarb. Er ließ sich vom Bischof Otto von Eichstätt urkundlich bezeugen, daß dieser Zehnte nunmehr dem Kloster Heilsbronn zugehöre. Gleichzeitig ließ er sich, um jeglicher Einsprache von Seiten des Parochus in Ornbau zu begegnen, vom ganzen Domkapitel bezeugen, daß der Bischof Otto von Eichstätt den Zehnten sine ulla contradictione cleri dem Kloster Heilsbronn geeignet habe. Nach Erwerbung dieses Zehnten suchte der Abt auch Grund und Boden in der dortigen Gegend zu erwerben. Nahe bei Heglau lag ein noch nicht kultivirter, theilweise waldiger Landstrich am Nesselbach: locus incultus, quem lacus Nezzelbach circumfluit. Eigenthümer desselben waren früher die schwäbisch–hohenstaufischen Herzoge, zuletzt der Herzog Friedrich, welcher Kaiser wurde und gewöhnlich Barbarossa genannt wird. Der Kaiser vergabte jenen Landstrich an die St. Georgskirche in Bamberg zum Gedächtniß an seinen in Bamberg begrabenen Onkel, den Kaiser Konrad III. und dessen Frau: „in memoriam patrui sui Conradis Regis, qui in nostra requiescit ecclesia, et conjugis Gertrudis“, schreibt der Bischof von Bamberg. Unser Abt

bat den Bischof um Ueberlassung jenes Landstriches, welcher dem Bisthum Bamberg wenig eintrage, gehörig bewirthschaftet aber dem Kloster Heilsbronn von großem Nutzen sein werde. Der Bischof überließ 1190 das Objekt dem Kloster, bemerkte aber in der Schenkungsurkunde: „ut fratres nostrorum memorent 21. Kal. Decembris et unum talentum in die Purificationis nobis persolvant.“ Der Landstrich war nur zur Hälfte bambergisch, zur Hälfte aber eichstättisch. Auf Bitten unseres Abts überließ 1191 auch der Bischof Otto von Eichstätt seinen Antheil dem Kloster, verlangte aber wörtlich dasselbe Gegenreichniß, wie der Bischof von Bamberg. Der Schenkungsbrief deutet an, daß bei der Sache auch die Kirche zu Steinberg (Kalbensteinberg) betheiligt war. Der Schluß lautet: „Regnante Rege Romanorum Heinrico“; denn Barbarossa war im Jahr zuvor auf seinem Kreuzzuge gestorben. Aus der neuen Errungenschaft erwuchsen unserem Abt gleich in den ersten Jahren heftige Kämpfe mit Rudolf von Hürnheim und Meginwardus von Muhr, bald wegen des Zehnten, bald wegen der Viehweide in der sogenannten „Heida“. Der Bischof Hartwicus von Eichstätt entschied 1210 zu Gunsten des Klosters. Die unscheinbare Acquisition am Nesselbach erhielt bald neuen Zuwachs durch die Erwerbung des Mönchswald es, über welchen im II. Band Näheres berichtet werden wird. 1194 (regnante Imperatore Heinrico) erwarb unser Abt in jener Gegend einen bisher der Pfarrei Kalbensteinberg zugehörigen Zehnten in Lindenbühl und Brucca (wahrscheinlich Wiesethbruck); für den Entgang erhielt die Pfarrei alljährlich vom Kloster eine Entschädigung in Geld. Während dieser Verhandlungen über Acquisitionen in einer vom Kloster bisher noch nicht betretener Region fuhr unser Abt fort, auch in den bereits betretenen Regionen den Klosterbesitz zu mehren. Der 2. Abt hatte (s. dort) Zehnten in der Zenngegend, und zwar in den Orten Mucgenrute, Willehalmesrute, Breminrute, Zigenrugge und Selhespach, der Pfarrei Markterlbach zugewiesen. Diese Zehnten (auch einen Zehnten in Eckehardesperge) brachte unser Abt wieder an das

Kloster nach vorgängiger Verhandlung mit dem Parochus Sigefridus in Markterlbach: der jeweilige Parochus sollte für den Zehnten alljährlich zwei Talente Nürnberger Münze vom Kloster erhalten. In der vom Bischof Gottfried von Würzburg i. J. 1189 ausgefertigten Urkunde sind viele Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, genannt, z. B. laici Eckgehardus comes, Cunr. de Ippetsheim.

In der Maingegend hatte das Kloster bereits eine Besitzung in Ahusen, d. i. Sommerhausen. Weit mehr erwarb es in Randersacker. Die erste Acquisition daselbst machte unser Abt i. J. 1198 durch den Ankauf eines Weinberggutes, Velletor genannt. Der Verkäufer, Kanonikus Berno, hatte es von seinem Vater, dem Scultetus Heinrich in Randersacker, geerbt, jedoch nur theilweise; er erwarb aber das ganze Gut durch Tausch, indem er seinen Miterben Gefälle von der Mühle „Bleicha“ und von Gütern in Bleichfeld überließ, dafür aber von ihnen ihren Antheil an dem Gute Velletor empfing. Darauf verkaufte er das ganze Gut an unsern Abt; wie theuer? sagt der vom Domkapitel Würzburg ausgefertigte Kausbrief nicht. Der Brief nennt viele geistliche und weltliche Zeugen, z. B. Wolfram von Brozoldisheim und sein Sohn. Das Gut Velletorum, auch „heilsbronner Mönchshof“ genannt, wurde späterhin Sitz des heilsbronner Verwalters oder Probsts und wird unten im II. Band bei Randersacker näher besprochen werden. Um diese Zeit erwarb das Kloster ein Haus innerhalb der Stadt Würzburg, der große Baumgarten genannt; deßgleichen auch ein Haus innerhalb der Stadt Eichstätt.

Fast jede der gedachten neuen Errungenschaften hatte zur Folge, daß man das Kloster anfeindete und schädigte, weßhalb unser Abt wiederholt den Papst Innocenz III. um Schutz und Hilfe bat, und nie vergebens. Das Kloster Heilsbronn (und der Cisterzienserorden überhaupt) wurde wegen seiner strengen Zucht vom Volke hochgeehrt, von den andern, meist zuchtlos gewordenen Klöstern aber beneidet, angefeindet und geschädigt. Von Edelleuten und Bischöfen wurde es wegen seiner maßlosen Privilegien

gleichfalls angefeindet und geschädigt. Die Bischöfe waren dem Kloster abhold wegen der vielen Schenkungen und Legate, welche es von bischöflichen Unterthanen erhielt. Um sich für diesen Entgang zu entschädigen, erlaubten sich die Bischöfe indirekte Erpressungen, z. B. in der Weise, daß sie für das Weihen der Mönche, Kirchen, Altäre, Gefäße, Gewänder und des Oels übermäßige Taxen forderten. Dem zu begegnen, verfügte Innocenz III. im Jahre 1204 auf Anregen unseres Abts wie folgt: „Weigert sich der treffende Bischof, einen substituirten Abt zu weihen oder sonstige bischöfliche Funktionen bei euch zu verrichten, so steht es euch frei, diese Funktionen durch einen andern Bischof verrichten zu lassen. Auch soll es dem Abt erlaubt sein, wenn er ein Priester ist (si tamen sacerdos fuerit; von Laienäbten, die nicht Priester waren, war oben die Rede), seine Novizen selbst zu weihen und auch andere bischöfliche Handlungen zu vollziehen. Der Bischof (von Eichstätt), in dessen Sprengel das Kloster liegt, mische sich nicht in die Abtswahl. Sollten Bischöfe das Interdikt oder die Exkommunikation über euer Kloster aussprechen, weil ihr keine Zehnten gebt, so erklären wir diesen bischöflichen Ausspruch, als wäre er gegen den apostolischen Stuhl selbst gerichtet, für null und nichtig.“ In einer andern Bulle, welche sich unser Abt erbeten hatte, wird von demselben Papst die Indignation des Allmächtigen und der heiligen Petrus und Paulus denen angedroht, die von des Klosters Neubrüchen und Krautgärten Zehnten zu erpressen sich unterfangen. Der Papst kannte die in Heilsbronn herrschende strenge Zucht und die dortigen Anfechtungen, besonders wegen des Zehnten; er kannte aber auch die in manchen Klöstern der Erzdiöcese Mainz herrschende Zuchtlosigkeit und Rohheit. Daher i. J. 1202 sein Erlaß an den Erzbischof von Mainz mit einer zweifachen Aufforderung: einerseits Heilsbronn gegen Beeinträchtigung zu schützen durch Anathema und Interdikt; andererseits gegen zuchtlose Klöster einzuschreiten, „in welchen Mönche handgemein geworden sind, Blut vergossen, einander verstümmelt, oder sich an einem Bischof oder Abt vergriffen haben.“

Daß der Abt Arnold i. J. 1210 noch regierte, beweist eine

Urkunde von diesem Jahr, laut welcher Dominus Cunrad Negelin von Windsheim 50 Talente vom Abt empfing, wofür er seinen Ansprüchen an heilsbronnische Besitzungen in Steinbach bei dem Hofe Schusbach und an eine Wiese bei Malbrechsdorf (?) entsagte.

Von Präbendarien, Pensionären, Pfründnern, welche dem Kloster Güter und Gefälle zubrachten, wird unten wiederholt die Rede sein. Den ersten nennt unser Abt in zwei Urkunden, den eichstättischen Kanonikus Volcmarus, welcher sich eine bescheidene Wohnung (mansiunculam) in Heilsbronn erbat, daselbst seine Tage beschloß und dafür dem Kloster Güter und Gefälle in Kirchfarrnbach, Widogowendorf (Wachendorf bei Kadolzburg) und Specheim (Speckheim) schenkte.


Der 5. Abt Albert (1211 bis circa. 1227)

verlor, wie seine Vorgänger, die Interessen des Klosters nicht aus dem Auge. In Urach, Petersaurach, welches nach und nach ganz heilsbronnisch wurde, machte er die erste Acquisition. Die acquirirten Güter gehörten einem Ministerialen Konrad von Haselach, welcher auch in Haslach einen Hof besaß. Ein Rittergeschlecht de Haselach scheint niemals existirt zu haben. Dagegen besaßen in Großhaslach die Vestenberge und Bruckberge zwei Kastra und nannten sich vermuthlich auch Milites de Haselach, ohne Beifügung der Namen Vestenberg und Bruckberg. Ebenso erscheinen die Seckendorfe oft als Milites von Stopfenheim, Rennhofen, Jochsberg, Zenn, nach ihren Wohnorten so genannt, ohne Beifügung des Namens Seckendorf. Ebenso werden die Dornberge oft, ohne Beifügung dieses Namens, Milites de Onolzbach oder Schalkhusen genannt. Der ersten Acquisition in Petersaurach folgte bald eine zweite. Die vom Bischof Otto in Würzburg ausgefertigten und unserem Abt zugestellten beiden Erwerbsurkunden sollen unten im II. Bande bei Petersaurach besprochen werden. Sie tragen das Datum 1212 Indic. 15, Innocentii Papae III. anno 10, imperante Ottone IV. und nennen viele Zeugen, z. B. unter den Nichtgeistlichen: Heinrich

von Hohenlohe, Heinrich von Brozoldesheim, Heinrich Scultetus von Randersacker. 1213 verkaufte ein Friedrich von Haselach zu seinem Seelenheil an das Kloster einen Hof in Reuth bei Windsbach. Der Abt bat den eben in Nürnberg anwesenden Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen um Bestätigung des Kaufes. Friedrich war damals noch nicht Kaiser, sondern erst König. Er erklärt in der Bestätigungsurkunde: „Venerabilibus fratribus in Hahilsburnin (sic!) predium in Gerute, quod vobis vendidit Ministerialis noster Fridericus de Haslac per manum Ramungi de Swabac transmisimus et confirmamus. Testos: Cunradus Spirensis et Metensis Episcopus, Cancellarius imperialis aule, Heinricus de Rotenburc, Magister coquine. Datum apud Norinberc 1213, Kal. Augusti.“ 1214 urkundete der Graf Boppo von Wertheim, daß er dem Kloster Halsprunne von seinen Besitzungen im Dorfe Biberbach[39] 60 Morgen übergeben habe. Zeugen: Hermanus plebanus in Eschenbach; Ulricus sacerdos in Wertheim; Heinricus dapifer; Richolfus et Hermanus de Biberbach. Facta sunt haec in urbe Wertheim 1214, Kal. Jul. 1218 prozessirte unser Abt mit den Junkern von Leonrod (pueris de Lewenrode) über Güter, welche das Kloster von einem Friedrich von Ebersperc und dessen Mutter in Feldprecht gekauft hatte. Der Bischof Otto von Würzburg entschied (post multas ad nos deletas querimonias) zu Gunsten des Klosters.

Bei den fortwährenden Kämpfen mit dem Adel über Mein und Dein bedurfte das Kloster des päpstlichen und kaiserlichen Schutzes. Der Papst Honorius III. (datum Laterani, 14. Kal. Apr. 1221) beauftragt den Erzbischof von Mainz, das Kloster gegen die häufigen Injurien zu schützen und die Schädiger zu exkommuniziren. Der Kaiser Friedrich II., welcher unserem Abt näher wohnte, als der Papst, erklärte in einem Schutzbriefe: „Unsere Lieben und Getreuen in Halsprunne erleiden, wie wir aus einer Klageschrift entnehmen, von Malefactoren so große

Schädigungen, daß sie fast gezwungen sind, jenen Ort zu verlassen. Da aber jene Abtei keinen andern Schirmvogt hat, als den römischen König, so gebieten wir unter Androhung unserer Ungnade, daß sich Niemand unterfange, ihre Höfe zu schädigen (in curiis ipsorum reisas ponere). Wer sie schädigt und deßhalb vorgeladen wird, hat vor unserem Putilarius Cunrad in Nürnberg zu erscheinen, welcher Ort und Tag bestimmen wird.“ Der kaiserliche Butiglarius Konrad wohnte als kaiserlicher Kameralamtmann stabil in Nürnberg, während der Kaiser Friedrich nur bisweilen dort residirte. Das Kloster verkehrte oft mit ihm, namentlich unser Abt bei Gelegenheit eines Kaufes von Gefällen in Neuses bei Windsbach, worüber Bd. II bei dem Orte Neuses berichtet werden wird; der Verkäufer war Ulrich von Urach. Im Jahre 1226 (vermuthlich das letzte Regierungsjahr unseres Abts) urkundete der Bischof, daß der Abt Albertus von dem Miles Albertus de Tiefe einen Zehnten in Linden erworben habe.


Der 6. Abt Werner (circa 1227 bis circa 1233)

regierte nur wenige Jahre. Er acquirirte einige Waldparzellen in der Gegend von Windsheim (infra Bergler Steige et Radanciam fluvium), und ließ dieselben urbar machen. Der Zehnte von diesen Neubrüchen stand dem Bisthum Würzburg zu. Auf Ansuchen des Abts entsagte der Bischof Hermann i. J. 1228, zugleich im Namen seiner Nachfolger, allen Ansprüchen an diesen Novalzehnten in einer Urkunde, welche sich spätere Aebte von den Bischöfen Mangold und Albert in den Jahren 1301 und 1360 bestätigen ließen. Von Bischöfen, Pfarrern und Laien wurde nicht nur das Kloster Heilsbronn, sondern der Cisterzienserorden überhaupt angefeindet; es liefen daher beim apostolischen Stuhl fortwährend Beschwerden ein mit der Bitte um Schutz. Die Cisterzienser beschwerten sich u. A. auch darüber, „daß sie bei der Führung ihrer Prozesse von feindseligen Geistlichen und Laien absichtlich an entfernte Orte vorgeladen wurden, um sie dadurch zu zwingen, entweder den Streit aufzugeben, oder nachtheilige Verträge

zu schließen.“ Gregor IX. erließ daher zur Zeit unseres Abts (1227) zum Schutz der Cisterzienser eine Bulle, laut welcher sie nicht durch Streithändel von ihrem beschaulichen Leben abgezogen und daher nur an Orte vorgeladen werden sollten, die nicht über zwei Tagreisen weit vom Kloster entfernt wären.

Zur Zeit unseres Abts und seines Nachfolgers fand der jugendliche römische König Heinrich VII, wiederholt freundliche Aufnahme und Bewirthung in Heilsbronn. Sein Vater, der Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen, oft in die Ferne gerufen, hatte die deutschen Fürsten bewogen, in seiner Abwesenheit diesen seinen Sohn unter Vormundschaft des Erzbischofs von Köln als Reichsverweser anzuerkennen. Bei der ersten Anwesenheit des jungen Königs in Heilsbronn zeigte ihm unser Abt an, daß das Kloster von adeligen Einlagerern durch Requisition von Pferden oft belästigt werde. Zu seinem Schutz erhielt der Abt ein Diplom d. d. Onolzbach, 14. Kal. Okt. 1227, inhaltlich dessen der König Heinrich das Kloster mit seinen Leuten in seinen besondern Schutz nahm, eingedenk der den Vorfahren des Königs vom Kloster bewiesenen Treue und Ergebenheit; jeder Frevel an dem Kloster wird mit ernster Strafe bedroht; Abt und Konvent erhalten die Weisung, Niemandem ein Pferd zur Verfügung zu stellen, der nicht einen vom kaiserlichen Buttiglarius zu Nürnberg ausgefertigten Spezialbefehl vorzeigen werde. Zwei weitere Erlasse des Königs Heinrich zu Gunsten des Klosters erschienen 1234 und 35. Dem ersten zufolge entschied der König in einem Streit, welchen die Wittwe Konrads von Annendorf (s. unten Bd. II bei dem Orte Andorf) gegen das Kloster wegen einiger Bezüge von dort erhoben hatte. Der andere Erlaß betraf ein Besitzthum, welches Miles Rudolf von Lewenrode[40] (Leonrod) in dem Orte Kehlmünz bei Heilsbronn für 70 Pfund an das Kloster verkauft hatte. Auf Bitten des Abts bestätigte der König den Besitz unter Anerkennung der ausgezeichneten Gastfreundschaft und Ergebenheit, welche das Kloster ihm und seinen königlichen und

kaiserlichen Vorfahren erwiesen habe. Zugleich sprach er den Wunsch aus, daß die in diesem Erlaß dem Kloster bezeugte Gunst ihm, dem Könige und seinen Altvordern zum Seelenheil gereichen möge. Dies waren des jugendlichen Königs Gedanken im Februar des Jahres 1235, da es ihm wohl ging in dem gastlichen Kloster zu Heilsbronn. Als das Jahr sich neigte, saß er zu San–Felice im Kerker, zu lebenslanger Haft verurtheilt von seinem kaiserlichen Vater, gegen den er sich empört hatte. Wer (ihn ohne Zweifel wegen der Jagd) nach Heilsbronn in das Burggrafenhaus geführt hat, ist aus den drei besprochenen Diplomen nicht zu entnehmen. Zwar wird darin der kaiserliche Rentmeister, Buttiglarius Cunrad, genannt, aber eines Burggrafen von Nürnberg geschieht darin keine Erwähnung. Die zwei letzten dieser Diplome fertigte der König in Nürnberg aus (18. Kal. Sept. 1234 und 3. Non. Febr. 1235), das erste von 1227 aber in Onolzbach, vermuthlich im Hause der Herren von Dornberg.


Der 7. Abt Walter (ca. 1233 bis ca. 1240)

regierte, wie sein Vorgänger, nur wenige Jahre, gewiß während der acht Jahre von 1233 bis 40, da er in den Urkunden aus dieser Periode als regierender Abt bezeichnet wird. Er erwirkte die soeben besprochenen Erlasse des jugendlichen Königs Heinrich VII. von 1234 und 1235. Im letztgedachten Jahre 1235 erwirkte er auch den Bd. II bei Petersaurach zu besprechenden Erlaß, durch welchen der Bischof von Würzburg den Erpressungen Rudolfs von Dornberg Schranken setzte. (Beitr. S. 216.) Dieser Erlaß wurde nicht in Würzburg, sondern in Nürnberg ausgefertigt, und zwar d. d. V. Kal. Fbr. 1235, sonach in denselben Tagen, in welchen der König Heinrich seine Urkunde ausfertigte, und zwar ebenfalls in Nürnberg. Der König und der Bischof waren Ende Januars und Anfang Februars gleichzeitig in Nürnberg und mit ihnen noch andere Hochgestellte. In dem unserem Abt zugestellten Erlaß des Königs erscheinen als Zeugen zuerst der Bischof Herman von Würzburg, dann folgen

Landolf, Bischof von Worms, Eberhard von Hertingsperge, Erkenbertns junior von Buttendorf u. A.

Sifried Pfinzing von Nürnberg und seine Frau Oesterhildis, mit unserem Abt sehr befreundet, schenkten dem Kloster im J. 1233 ein Prädium in Kleinhaslach. 1240 verlieh der Bischof von Würzburg dem Kloster ad petitionem abbatis Walteri die Gefälle von einigen Aeckern in Schusbach. In demselben Jahr kaufte der Abt bei Randersacker, in monte Rode, von Ludwig von Uffenheim (Hohenlohe) für 124 Talente einen Weinberg. Der vom Bischof hierüber ausgestellte Kaufbrief nennt unter den Zeugen Gottfried von Uffenheim und Bruder Wirsinger von Halesbrunne. Der Abt Walter wurde, wie seine Vorgänger, nicht in der Kirche, sondern außerhalb derselben begraben, und zwar an der Stelle, wo man späterhin das 1775 abgetragene Kapitol[41] oder Kapitelshaus an den nördlichen Giebel des Querschiffes der Kirche anbaute. Im Kapitol versammelte man sich bei feierlichen Gelegenheiten, z. B. bei Abtswahlen; dort begrub man ungefähr die Hälfte von den 35 Klosteräbten, deren Grabsteine in der Zerstörungsperiode um 1775 vermuthlich nicht weggenommen, sondern nur mit Schutt überdeckt wurden und daher vielleicht noch an ihrer ursprünglichen Stelle liegen (s. unten beim 23. Abt Wegel). Die Inschriften auf diesen Steinen werden bei den Abtsbiographien mitgetheilt werden- Eine derselben lautete: In isto loco sunt sepulti dominus Walterus VII., dominus Edelwinus IX. abbas heilsbrunnensis.


Der 8. Abt Ulrich (1241–44)

regierte nur vier Jahre lang. Von den Urkunden aus seiner Zeit sind nur wenige noch vorhanden. In einer derselben vom J. 1242 erklären Ludwig von Hohenlohe und sein Sohn Albert, daß sie alle Rechte und Ansprüche an ihre Güter in Ruppersdorf, Kettenhofstetten und Zu der Eben dem Kloster

Hahelsbrunnen übergeben haben. Zeugen: Kuno von Bernheim, die Gebrüder Lupoldus und Heinrich von Rotenburg, Heinrich von Karlspurge und Andere. In einer Urkunde d. d. Nürnberg 16. Kal. Nov. 1242 erklärt Eberhard von Hertingsberg, daß er die Advokatie und das Patronat der Kirche von Markterlbach nulla intercedente simoniaca pravitate W. Hennangulus (eine Nürnberger Familie) zu Lehen gegeben habe. Unter den Zeugen sind genannt der Bischof von Würzburg und M. Butiglarius von Nürnberg. Diese Urkunde gehörte ursprünglich nicht in das Heilsbronner Archiv, sie wurde aber später dahin extradirt, als 1278 das Patronat von Markterlbach an das Kloster kam.


Der 9. Abt Edelwinus[42] (1245–52 und 1257–1260)

war zweimal regierender Abt in der Periode von 1245–1260. Nach seinem Austritt im J. 1252 regierte der 10. Abt Otto vier Jahrelang, bis er im J. 1257 wieder als Abt eintrat. Ueber das Warum dieses räthselhasten Interregnums geben die Urkunden keinen Aufschluß. In keiner der bisher besprochenen Heilsbronner Urkunden geschieht eines Burggrafen von Nürnberg Erwähnung. Der Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen, laut seiner S. 58 mitgetheilten Erklärung des Klosters Heilsbronn einziger Schirmvogt, aber dem Kloster nicht immer nahe, wies den 5. Abt an, wenn das Kloster des Schutzes gegen Schädiger bedürfe, sich an den kaiserlichen Butiglarius Konrad in Nürnberg zu wenden. Dieselbe Weisung gab der junge König Heinrich VII., Sohn des Kaisers Friedrich II., dem 6. Abt, wie oben berichtet wurde. Fragen wir nun, warum der kaiserliche und königliche Auftrag, sich des Klosters anzunehmen, an den Butiglarius in Nürnberg und nicht an die Burggrafen erging, so erhalten wir zur Antwort: weil damals die Burggrafen und das Kloster einander feindlich gegenüber standen, dort die Burggrafen Konrad und Friedrich, Vater und

Sohn, hier unser Abt Edelwinus. Besonders heftig stritt man in und über Ammerndorf. Dort faßte das Kloster schon sehr früh festen Fuß. Dort wurde es aber auch, wie überall, wo es sich ansiedelte, gleich bei seinem Eindringen wegen seiner maßlosen Privilegien angefeindet. Demungeachtet gelang es ihm, nach und nach alle seine Mitdorfherren hinaußudrängen und schließlich das ganze Dorf zu aequiriren, zwei Anwesen ausgenommen, und diese waren nicht burggräflich. Die Opposition der Burggrafen führte zum Prozeß. Die Burggrafen unterlagen, mußten Schadenersatz leisten und angeloben, das Kloster nicht mehr zu hindern, seinen Besitz zu erweitern. Die deßfallsige, von den Burggrafen ausgestellte und unserem Abt eingehändigte Urkunde von 1246 wird unten Bd. II. bei Ammerndorf mitgetheilt werden. Sie war und ist jedem Schreiber über zollerische Geschichte wichtig[43] als Anhaltspunkt bei Beantwortung der Frage: Wann die zollerischen Grafen aus Schwaben nach Nürnberg gekommen sind. Es befinden sich daran die Siegel der beiden Burggrafen mit dem burggräflichen Löwen. Die Schrift auf dem einen Siegel lautet: Sig. Conradi Burggravii de Nurnberg et Comitis; in der folgenden Zeile stehen in kleineren Buchstaben die Worte: Sig. Burggr. Friderici de Nurnberg et de Abinberg. Der zuletzt Genannte wird aus den Stammtafeln als Friedrich III. bezeichnet. Er starb am 15. August 1297 und wurde in Heilsbronn begraben. Sein Vater, der zuerst genannte Konrad, starb 1261 und wurde ohne Zweifel gleichfalls in Heilsbronn begraben, und zwar am Ende des östlichen Chors der Klosterkirche in der abenberg–zollerischen Grabstätte. Unter den bei den Ausgrabungen im J. 1853 an jener Stelle vorgefundenen 42 Skeletten werden auch die der beiden Bnrggrafen gewesen sein. Vierzehn Jahre nach dem besprochenen Konflikt in Ammerndorf finden wir unsern Abt noch einmal im nahen Verkehr mit dem Burggrafen Konrad, vermuthlich zum letzten Mal;

denn um 1260 gingen Beide zu ihren Vätern heim. Was sie an den Marken ihrer Tage zusammen führte, erhellt aus einer vom Burggrafen untersiegelten Urkunde d. d. Abenberg, 5. August 1260, aus welcher sich folgender Sachverhalt ergibt: Der Burggraf bekennt reumüthig, Gottes Zorn provozirt zu haben, insonderheit dadurch, daß er widerrechtlich (auferendo et indebite usurpando bona ipsorum) dem Kloster Güter entrissen habe. Im Hinblick auf das Strafgericht und eingedenk, daß ohne Wiedererstattung keine Sündenvergebung ist, schenkt der Burggraf mit Zustimmung seines Sohnes Konrad den Geschädigten als Ersatz (de damnis per nos ipsis et injuriis irrogatis) alle seine Güter innerhalb und außerhalb des Dorfes Veldebrecht, ingleichen das verwüstete Winrichsbach (villam, quae Winrichsbach dicitur, jam desolatam et incultam). Siehe unten im II. Band Feldbrecht und Wintersbach. Am Schluß der Urkunde heißt es: Acta sunt haec mediantibus domino Edelwino abbate et fratre Conrado de Landshuet A. D. 1260 in castro Abenberg in die S. Oswaldi (5. Aug.) regis. Andere Urkundenzeugen sind nicht genannt. Der Burggraf, dem Tode nahe und der Schuld sich bewußt, berief den Abt zu sich nach Abenberg, um ihm diese Versöhnungs- und Schenkungsurkunde einzuhändigen. Er starb bald darauf. Die Feier seines Jahrtags betreffend heißt es im Todtenkalender beim 30. Juni: Anniversarium Cunradi Burggravii senioris pis. pa. vi. In der Kirche zu Heilsbronn findet sich kein Todtenschild dieses Burggrafen. An die Stelle des besprochenen unfriedlichen Verhältnisses zwischen dem Kloster und den Burggrafen trat späterhin ein friedliches. Wir werden sehen, daß das Kloster von späteren Burggrafen zwar reichlich ausgebeutet, aber auch reichlich beschenkt, oft auch beschützt wurde, daß die Aebte den Burggrafen mit Rath und That beistanden, oft auch bei ihnen als Taufpathen fungirten.

Nicht nur die beiden genannten Burggrafen, sondern auch endete Adelige schädigten das Kloster; unser Abt bat daher den Papst um Schutz. In Folge dessen forderte Alexander IV. im J. 1260 den Erzbischof von Mainz aus, den Abt zu Heilsbronn

und sein Kloster zu schützen. In Kleinhaslach (Blindenhasela) hatte das Kloster von einem Friedrich von Beigerbach einen Hof gekauft und der Bischof mit seinem ganzen Kapitel den Kauf bestätigt. Gottfried und Erkinger von Seinsheim fochten den Kauf an, unterlagen aber im Streit. Aehnliche Anfechtungen ergaben sich in Randersacker und Großhaslach, am letztern Orte mit dem Ortspfarrer wegen des Zehnten, welchen das Kloster von allen heilsbronnisch gewordenen Grundstücken verweigerte. Wir werden sehen, daß dieser Konflikt mit den Pfarrern über den Zehnten fast in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete hervorgerufen und durch Vergleich beseitigt wurde.

Das Klostergebiet wurde durch unsern Abt vielfach erweitert, sowohl an bereits bekannten und genannten Orten, als auch an Orten, wo das Kloster bisher noch keinen Besitz hatte. Der Abt säumte nicht, beim Papst Innocenz IV. die Bestätigung dieser neuen Errungenschaften einzuholen, unter Anführung der Ortschaften, deren Namen er ohne Zweifel korrekt schrieb, nicht ahnend, daß die Ortsnamen theilweise ungeheuerlich verunstaltet, wie wir sogleich sehen werden, aus der päpstlichen Kanzlei hervorgehen würden. In der im J. 1249 dem Abt zugekommenen päpstlichen Schutz- und Bestätigungsbulle werden folgende Orte genannt, wo sich das Kloster zur Zeit unseres Abts ansiedelte: „Nova Curia (Neuhof), Homrat (Hohenroth), Sibroctisdorf (Seubesdorf), Lentrichisdorf (nicht Lentersheim am Hesselberge, sondern Lentersdorf bei Markterlbach), Hörleinsdorf, Cigilhove (Ziegendorf), Sudansdorf (Sudersdorf), Wizmanfoorst (Weißmannsdorf), Mosbach, Langenlohe, Mirkindorf, Hirzela (Hirschlach), Speckheim, Thannehuse, Gsebabach inferior (Unterhambach), Hoienarsdorf (Heinersdorf), Wazindorf (Waizendorf), Kubenheim, Lenkirsheim, Ergersheim, Ikilneim (Ikelheim), Ulsenheim, Seheim, Fokaldisgehor (Volkersgau).“ Ferner bezeichnet die Bulle als Errungenschaften: Domos, quas habetis in Herbipolensi civitate et in villa que Nurmberc nominatur. Offenbar eine villa oder ouria. in der Stadt Würzburg oder in der

Umgegend, deren Name aber gewiß nicht Nurmberc hieß, wie der päpstliche Kanzlist herauslas. Die genannten Orte liegen bei Markterlbach, Heilsbronn, Merkendorf und Windsheim. Die päpstliche Bulle wurde nicht in Rom ausgefertigt, sondern in Lion, wohin der Papst vor dem Kaiser geflohen war. Der zunächst folgende Papst Alexander IV. dekretirte auf Bitten des Abts in zwei Bullen von 1258 und 1260: „daß das Kloster Heilsbronn nicht gehalten sei, Personen, die dem Kloster nahe stehen (nostros vicinos et fundatores) und ihm Schenkungen gemacht haben, auf fremdes Begehren zu exkommuniziren, und daß dem Abt gestattet sei, Exkommunizirte zu absolviren.“ In demselben Sinne hatte schon Innocenz IV. dekretirt: Ne quis episcopus vel alius abbatem et fratres monasterii halsbrunnensis vel ipsorum familiares, servos aut benefactores excommunicare praesumat. Diese Erlasse dokumentiren das Bestreben des Abts, sein Kloster reich, selbstständig und von den Bischöfen unabhängig zu machen. Auf weiteres Ansuchen des Abts gab der ebengenannte Papst dem Decanus und Scholasticus in Würzburg den Auftrag, für Restitution von Gütern und Gefällen zu sorgen, welche in der Maingegend dem Kloster Heilsbronn entzogen worden seien; sie sollten sich beim Vollzuge dieses Befehls durch nichts beirren lassen, nicht durch Berufung auf schriftliche Feststellungen, wären diese auch vom apostolischen Stuhl förmlich bestätigt.

Keine einzige der besprochenen Urkunden gedenkt der Kreuzzüge, jener Zeit des erbittertsten Kampfes des Staates gegen die Kirche, des Kaisers Friedrich II. von Hohenstaufen gegen den Papst Innocenz IV. Jene Zeit zeigte großen Unverstand neben großem Religionseifer, Rohheit neben Romantik, Barbarei neben Minnesang. Inmitten dieser Gegensätze förderte unser Abt die Interessen seines Klosters dadurch, daß er es sowohl mit dem Kaiser, als auch mit dem Papste hielt. Keine Urkunde berichtet, daß sich das Kloster an den Kreuzzügen betheiligt habe, daß es von der Romantik und Schwärmerei jener Zeit ergriffen worden sei. Die Cisterziensermönche überhaupt, nicht bloß die Heilsbronner, waren nicht geeigenschaftet,

den Adel und das Volk für die Kreuzzüge anzuregen. Sie standen zwar in hohem Ansehen wegen ihrer Weltentsagung, Armuth, kümmerlichen Lebensweise und strengen Klosterzucht; aber Volksmänner waren und wurden sie nicht, da sie sich von dem Volke möglichst fern hielten und Schweigsamkeit eine ihrer ersten Ordenspflichten war. Zwar rief Bernhard von Clairvaux, der ausgezeichnetste Cisterzienser, mit außerordentlichem Erfolge zu den Kreuzzügen auf; aber die Cisterzienser im Allgemeinen folgten ihm auf diesem Wege nicht; aus dem Kloster Heilsbronn ging kein Kreuzprediger hervor. Dagegen stellten die Klöster der Bettelmönche ein zahlreiches Kontingent von Kreuzpredigern. Die Bettelmönche waren auch weit mehr als die Cisterziensermönche qualifizirt, das Volk in allen Schichten für die Kreuzzüge zu begeistern. Gleich bei ihrem Auftreten wendete sich die Volksgunst vorzugsweise ihnen zu. Das Warum sieht man leicht ein. Bei den Cisterziensern war zwar der Mönch völlig arm und besitzlos; aber das Kloster sollte nach Reichthumtrachten und durch Reichthum eine Macht werden. Daraus folgte, daß die Cisterzienser namentlich die Heilsbronner, überall, wo sie Güter erwarben, von Besitzenden, Adeligen, Dorfherren und Weltgeistlichen scheel angesehen und angefeindet wurden. Bei den Bettelorden waren Mönch und Kloster gleich arm und besitzlos, daher gar nicht versucht, mit Besitzenden in Konflikt zu gerathen. Die Cisterziensermönche durften nur ausnahmsweise mit dem Volke verkehren, während die Bettelmönche tagtäglich mit dem Volke verkehren und bei demselben um Almosen bitten mußten. Daher ihr größeres Ansehen bei dem Volke und ihr größerer Einfluß auf dasselbe. Diesen Einfluß machten sie insonderheit während der Kreuzzüge geltend, indem sie eifrig das Kreuz predigten, ohne dabei einen materiellen Vortheil für sich zu beanspruchen. Die vom Abt Schopper berusenen ersten Klosterprediger waren keine Cisterzienser sondern Bettelmönche.

In den Heilsbronner Urkunden kommt, wie bereits erwähnt, das Wort „Kreuzzüge“ nicht vor. Dagegen dokumentirt manche Heilsbronner Urkunde, daß die Kreuzzüge dem Kloster materiellen

Gewinn gebracht haben. Laut einer zur Zeit des 10. Abts Otto im J. 1253 im Kastrum Windesbach ausgestellten Urkunde verfügte Albertus Rindsmaul[44] von Grunsberc nebst seiner Frau Adelheid und seiner Schwester, „daß schon bei seinen Lebzeiten Gefälle von einem Hofe zu Regelsbach dem Kloster Heilsbronn zufallen sollten, nach seinem Tode aber der ganze Hof. Würde er in entfernten Gegenden sterben, so sollte der Abt seine Gebeine es sei denn, daß er exkommunizirt oder mit dem Interdikt belegt wäre von jenen Gegenden des Meeres zur Bestattung nach Heilsbronn bringen lassen.“ Albert Rindsmaul kann aber nicht als Leiche vom fernen Mecresstrande zurückgekehrt sein, da er nebst seiner Frau Adelheid, wie wir beim 13. Abt Heinrich sehen werden, im J. 1284 noch als lebend erscheint. Ein Lupoldus Rindsmaul wurde 1354 in Heilsbronn neben der Grabstätte unsers Abts im Kapitolium begraben, zeuge eines dort unter dem Schutte vielleicht noch vorhandenen Grabsteines mit der Schrift: A. D. 1354 sexto calend. Octob. obiit piae memoriae Lupoldus (nach einer andern Abschrift Rudolphus) Rindsmul, canonicus et custos majoris ecclesiae Pabenbergensis. Vermuthlich siedelte dieser Kanonikus nach Heilsbronn über, um daselbst den Rest seiner Tage zu verleben. Wir werden solcher Pensionäre noch mehrere kennen lernen. Zum Gedächtnis Rindsmaulischer Familienglieder wurden in Heilsbronn alljährlich Jahrtage gefeiert. Während der Kreuzzüge und durch dieselben verarmten Viele, manches Adelsgeschlecht erlosch völlig; das Kloster Heilsbronn erhielt dadurch manchen Güterzuwachs. Wir werden unten Adelsgeschlechter kennen lernen, deren Familienglieder ihre Habe an das Kloster vergabten oder verkauften und schließlich dem Kloster auch ihre Gebeine zur Bestattung in der Klosterkirche überließen.

Außer den bereits besprochenen Acquisitionen machte unser Abt noch folgende: 1250 verkaufte Domina Gisella, verwittwete Eruso, mit Zustimmung ihrer Kinder Helwicus und Reilikindis

alle ihre Aecker in Gerbrunn (bei Würzburg) an das Kloster. In demselben Jahre vertauschten Cunrad und Rüdiger von Dietenhofen ihre Güter bei Götteldorf und Trachenhöfstett (b. Heilsbronn) an den Abt Edelwinus und sein Kloster. Die Erwerbungen des Abts im J. 1259 von Gütern der Herren von Pfefferbelg werden im II. Band besprochen werden, besonders bei Geseze oder Geichsenhof. Ebenso die Acquisitionen in Ammerndorf und Weiterndorf. Ueber die Betheiligung des Abts bei der Stiftung des Cisterziensernonnenklosters Seligenpforten siehe Bd. II bei Bürglein.


Der 10. Abt Otto[45] (1253–1256)

regierte nur vier Jahre lang, vor und nach ihm der 9. Abt Edelwinus. Ebenso kurz war auch die Regierungsdauer der während seiner vier Amtsjahre regierenden beiden Kaiser (Könige) Konrad IV. und Wilhelm von Holland. Der Abt verfuhr, wie alle seine Vorgänger und Nachfolger: gleich nach der Thronbesteigung dieser beiden Kaiser erbat er sich von ihnen, seinen alleinigen Schirmherren, die Bestätigung der Klosterprivilegien. Zuerst von Konrad IV., dem Sohne des Kaisers Friedrich II. von Hohenstaufen, dann von seinem (Konrads) Bruder, dem jugendlichen König Heinrich VII., über dessen Anwesenheit in Heilsbronn und über dessen Tod im Kerker vorhin berichtet wurde. Ob Konrad IV. gleichfalls in Heilsbronn zu Gast war, kann nicht ermittelt werden. Gewiß ist aber, daß er während seines ersten Regierungsjahres in Nürnberg Hoflager hielt und bei dieser Gelegenheit, der Bitte unseres Abts entsprechend, die i. J. 1138 vom Kaiser Konrad III. dem Kloster ertheilten Privilegien bestätigte und das Kloster im Besitz seiner Errungenschaften in Weiterndorf, Ketteldorf, Cennhausen, Adelsdorf und Schusbach zu schützen versprach. Der Schluß der Urkunde lautet: Datum Nürnberg pridie Kal. Apr. regni nostri anno primo. Konrad IV., von welchem nur diese einzige Urkunde im Klosterarchiv

vorhanden ist, starb 1245 nach kurzer Regierung, aber nach heftigen Kämpfen mit dem Papste Innocenz IV., seinem Todfeind, mit welchem aber unser Abt in gutem Vernehmen blieb. Konrads Gegenkönig und Nachfolger, Wilhelm von Holland, bestätigte ebenfalls gleich nach seiner Thronbesteigung auf Bitten des Abts die Klosterprivilegien, aber weder in Heilsbronn, noch in Nürnberg, sondern in Köln. Es kann nicht ermittelt werden, ob oder wo der Abt und der König persönlich miteinander verkehrten. Der König Wilhelm bestätigte nicht nur die Klosterprivilegienz insgesammt, er fügte auch eine neue Begnadung hinzu, indem er die Besorgung des Gottesdienstes in der Kapelle bei Altenfurt dem Kloster Heilsbronn übertrug. Siehe unten Bd. II. bei Nürnberg Näheres über dieses Bestätigungsdiplom.

Zur Zeit unseres Abts mußte der Hochaltar aufs Neue geweiht werden. Ein altes abschriftlich noch vorhandenes Monumentenverzeichniß, welches nachher beim 13. Abt besprochen werden wird, berichtet darüber, daß die erste Weihe[46] des Hochaltars vom Bischof Burkhard von Eichstätt zur Zeit des ersten Abts Rapoto i. J. 1136 vollzogen wurde, die zweite aber zur Zeit des Abts Otto. Dabei ist bemerkt, daß lediglich dieser Altar wegen seiner Erneuerung und Vergrößerung geweiht wurde. Da der Abt Otto 1253 die Regierung antrat, so kann diese Weihe nicht früher stattgefunden haben, sonach nicht i. J. MCC.., wie das Verzeichniß angibt. Allein die defekte Angabe MCC... in den Kopien deutet an, daß die Zahlen nach den beiden CC... im Originale defekt waren und daher von den Kopisten ganz weggelassen wurden. Jedenfalls wurde die Weihe in einem der vier Jahre 1253 bis 56 vollzogen.

Wie das Kloster zur Zeit des vorigen Abts von den Burggrafen geschädigt, schließlich aber wieder entschädigt wurde, ist vorhin berichtet worden. Aehnliches ergab sich auch zur Zeit unseres Abts. Einer seiner Widersacher und Schädiger war Konrad von Bruckberg. Dieser zog 1253 mit dem Kaiser Konrad IV.,

des Klosters Freund, aber des Papsts Todfeind, nach Italien gegen den Papst. Der Kaiser starb inmitten seines Siegeslaufes. Konrad von Bruckberg stiftete vor seinem Außuge ein ewiges Licht in der Klosterkirche und verkaufte an das Kloster Gefälle vom Engelhardshofe zur Sühne der „enormen“ Schädigungen, welche er dem Kloster zugefügt hatte. Die vom Stadtgericht Nürnberg hierüber ausgefertigte Urkunde wird unten Bd. II bei Mausendorf mitgetheilt werden. Mit Friedrich v. Bruckberg, Konrads Bruder, verhandelte unser Abt zwei Jahre später (1255) über Güter in Mausendorf, wo das Kloster, wie wir unten bei diesem Dorfe sehen werden, mit den Dorfherren fortwährend haderte. Ein anderer Schädiger des Klostereigens war Albert von Hohenlohe, welcher sich unterfing, in heilsbronner Waldungen Holz zu fällen. Nach Ausgang des Prozesses hierüber leistete Albert Schadenersatz, indem er einige Zehnten in Bullisheim, Hagenhofen und Selhesperge (Selingsbach) dem Kloster überließ. Die von ihm hierüber ausgestellte und unserem Abt eingehändigte Urkunde ist mit dem hohenlohischen Siegel besiegelt und nennt unter den Zeugen Gottfried von Hohenlohe. In seiner letzten Regierungszeit finden wir unsern Abt angefochten von Konrad von Sulzburg, dem Besitzer und Bewohner des Kastrums Bürglein. Dieses erlitt damals eine Zerstörung und Konrad beschuldigte den Abt, die Zerstörung begünstigt zu haben. Der hieraus erwachsene Streit endete damit, daß Konrad seine Gravamina gegen das Kloster zurücknehmen und angeloben mußte, künftighin dem Kloster Gutes zu erweisen. Näheres über das Kastrum Bd. II bei Bürglein.

Auf friedlichem Wege scheint unser Abt i. J. 1254 von einem Heitvolkus die Gefälle von einem Prädium in Sendelbach erhalten zu haben, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird. Auf gleich friedlichem Wege erhielt unser Abt in demselben Jahr zwei Höfe (areae) in Nürnberg, welche zwei Wittwen zu ihrem Seelenheil dem Kloster schenkten. Frau Diemundis, Wittwe Rüdigers, genannt Oeger, schenkte dem Kloster ihren Hof (jährlich 45 Denarii), gelegen an der Ecke der Gasse,

gegenüber dem Hause des Herrn Heinrich de Lapide. Frau Diemudis, Wittwe Bertholds von Bentzenberg, schenkte dem Kloster die Hälfte von einem Hofe, nebst der Hälfte von sechs andern Höfen, alle gelegen in der Erhergazze (Irrergasse). Der Schenkungsbrief wurde vom Scultetus Heinrich, Con. Hennangulus, Siboto Pfinzing etc. ausgefertigt. Von dem deutschen Orden erhielt der Abt durch Tausch Villam, dictam Gerüt, und gab dafür hin Gefälle in Michelbach, Grube und Baldingen.

Man sieht beim Rückblick auf die vorstehenden biographischen Notizen, daß der Abt Otto zwar nur kurze Zeit regiert, aber, wie seine Vorgänger, das ihm vorgesteckte Ziel, die Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates, nicht aus den Augen verloren hat.


Der 11. Abt Friedrich (1261–62)

regierte kaum zwei Jahre lang. Von den Archivalien aus seiner kurzen Regierungsperiode ist nur eine Urkunde von 1261 noch vorhanden; sie gibt Nachricht über die erste Ansiedlung des Klosters in Weigenheim. Im II. Band werden wir sehen, wie das Kloster seinen Besitz dort erweiterte und den Ort zu einer frequenten Haltstelle machte. Albert von Hohenlohe,[47] der Aussteller jener Urkunde, erklärte in derselben: „Wir Albert von Hohenlohe thun kund, daß Heinrich von Hohenlohe, Miles noster, sammt seiner Ehefrau Herrade mit unserem Consens, aus Vergebung der Sünden und Gottes Gnade hoffend, der heilsbronner Kirche 14 Mgn. Weinberg in Wigenheim legirt hat, ingleichen ein Areal zur Erbauung einer Kelter; ferner zwei Pfund Heller Grundzins von der Badstube. Auch vermachte er dem Kloster Heilsbronn seinen Hof in Galmangarten.“ Beigefügt ist das Siegel Alberts von Hohenlohe. Der Eintrag im Todtenkalender beim 25. Okt. lautet: „Anniv. domini Heinrici de Hohenloch, militis, et uxoris, qui dedit bona Galmarssgarten,

14 jugera vineti in Weygenheym, stubam balnearem et aream ad torcular ibidem.“ Näheres über Galmersgarten und Weigenheim im II. Bande.


Der 12. Abt Rudolf[48] (1269–81)

regierte 18 Jahre lang. Der jeweilige Kaiser oder römische König, als alleiniger Schirmvogt des Klosters, wurde gleich bei seiner Thronbesteigung vom jeweiligen Abt um Bestätigung der Privilegien des Klosters gebeten. In welcher Weise die Kaiser und Könige aus dem hohenstaufischen Hause, dann der Kaiser (König) Wilhelm von Holland die Bestätigung ertheilten, ist oben berichtet worden. In den zunächst folgenden Jahren kam eine derartige Bestätigung nicht vor. Es war die Zeit des sogenannten Interregnums, in welcher Unruhe und Gesetzlosigkeit im Reiche herrschten und machtlose Kaiser und Gegenkaiser, Könige und Gegenkönige in raschem Wechsel aufeinander folgten. Von derartigen Fürsten hatte das Kloster keinen Schutz zu erwarten; es scheint auch von ihnen keine Bestätigung der Klosterprivilegien erhalten zu haben. Die Namen jener machtlosen Fürsten: „Heinrich Raspe von Thüringen, Alfons von Kastilien, Richard von Kornwallis“, kommen in den heilsbronner Archivalien nicht vor. Auch Konradin von Schwaben, der letzte Hohenstaufe, zur Zeit unseres Abts, im Oktober 1268 in Neapel enthauptet, wird in keiner heilsbronner Urkunde genannt. Er scheint nie nach Heilsbronn gekommen zu sein, während sein Onkel, der jugendliche König Heinrich VII., wie oben berichtet, wiederholt dort weilte. Eine Hindeutung auf Konradins Kriegßug jenseits der Alpen findet sich jedoch in einer Urkunde d. d. Kal. Mart. 1268, aus welcher sich folgender Sachverhalt ergibt: Miles Bertholdus de Browe schenkte seinen Hof in Mitteln–Karpach den Brüdern zu Heilsbronn. Sein Lehensherr, Nobilis Ulricus de Warberg, genehmigte und besiegelte die Schenkung mit dem Beifügen: Ubcunque etiam ista parte montium sepedictus

miles decesserit, vecturis praefatorum fratrum ad claustrum deportabitur et ibi sepelietur. Demnach hatte Miles Bertholdus verordnet, daß, wenn er in ista parte montium, d. h. jenseits der Alpen, sterben würde, sein Leichnam nach Heilsbronn gebracht und daselbst beerdigt werden sollte. Unter den Urkundenzeugen sind genannt: Hermannus canonicus Herridensis, plebanus in Herrieden, die Milites Burkhard von Lerpur (Lehrberg), Rudiger von Tumpach und Andere. Die in der Urkunde[49] vorkommenden Orts- und Personennamen weisen bezüglich der Lage des Ortes Karbach auf die Umgegend von Herrieden hin; allein dort liegt kein Ort dieses Namens. Vielleicht ist Karbach bei Marktheidenfeld gemeint.

Unser Abt lebte in der kaiserlosen Periode; er erlebte aber auch die Erwählung Rudolfs von Habsburg und erbat sich von ihm sofort nach seiner Thronbesteigung die Bestätigung der Privilegien und Errungenschaften des Klosters. Der Kaiser Rudolf verfuhr genau wie sein „Prädecessor“, der König Konrad IV., d. h. er bestätigte das vom Kaiser Konrad III. i. J. 1138 dem Kloster gegebene Diplom. Rudolf hielt eben Hoflager in Nürnberg; daher lautet der Schluß der Bestätigungsurkunde: Datum apud Nurmberg pridie Idus Januarii 1274, regni vero nostri anno secundo.

Dreißig vom Schreiber dieses benützte Erwerbsurkunden aus der Regierungszeit unseres Abts zeigen, daß das Klostergebiet durch ihn manchen Zuwachs erhalten hat. Diese Urkunden werden zum Theil im II. Bande bei den treffenden Orten eingehend besprochen; daher hier nur folgende: kurze Inhaltsangabe: Durch

Kauf erhielt der Abt: vom Kloster Langheim 10 Morgen Weinberg in Randersacker; von Konrad von Solzburg und dessen Kindern Güter in Neuhöflein, eine Waldung und das Kastrum bei Bürglein; von Supplinus vom Stein Güter in Mausendorf; von Ramungus von Kammerstein einen Weiher in Leutsdorf; von Albert Rindsmaul Güter in Hegendorf; von den Herren von Muhr Güter in Merkendorf und Rotenbach; von den Gebrüdern Schweiger in Würzburg einen Hof daselbst, den kleinen Baumgarten oder Antonierhof; von den Grafen von Oettingen mehrere Güter in Merkendorf, Gerbersdorf, Sauernheim, Breitenbronn, Willendorf, Neuses und die Waldungen Hoholz und Kraftsholz, worüber das Kloster Jahre lang mit den Grafen von Truhendingen prozessirte; vom Bischof Berthold in Würzburg Gefälle, die der Bischof vom heilsbronner Hofe Vellethor in Randersacker zu beziehen hatte; von Wolfram von Dornberg Güter und Gefälle in Petersaurach; vom Kloster Zell den halben Luchshofin Euerfeld. Durch Schenkung erhielt der Abt: vom dornbergischen Kastellan in Lichtenau, Ritter Konrad von Einhardsdorf (oder Rimmersdorf), Gefälle in Götteldorf bei Dietenhofen und Leonrod; (s. unten Bd. II bei Götteldorf); von Ringerus von Nürnberg Gefälle in Neuhöflein, Kleinhaslach, Bürglein, Bellingsdorf, Gottmannsdorf, Eich, Helingersdorf und Randersacker; von Burkhard von Eschenbach im J. 1268 zu seinem Seelenheil Gefälle in Adelberndorf, d. h. Adelmannsdorf; vom Butiglarius Heinrich von Stein zum Seelenheil seiner Frau Güter in Pullisdorf und Husin (Ballersdorf und Hausen); vom Burgrafen Friedrich III. als Schadenersatz einen Hof in Oberndorf und zwei Waldungen Forst und Gundermannsgeseß; von Sophia, Advocatissa in Kolmberg, zu ihrem Seelenheil Güter in Spielberg und Bernheim; vom Miles Heinrich von Randersacker 8 Mrg. Weinberg daselbst; vom Kastellan Siboto Grötsch in Nürnberg nebst Frau, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Brunn und von der Grötschenmühle; von der Wittwe des Miles Diemarus

von Muhr zu dessen Seelenheil Gefälle in Schwaningen; von Berthold von Vendebach, zur Vergebung der Sünden seiner Frau, Gefälle in Auerbruch; von Reinhard von Bopfingen, Bürger in Würzburg, 3 Mgn. Weinberg in Theilheim; vom Miles Herdegenus von Gründlach und dessen Frau Irmentraud, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Hüttendorf; von den Grafen von Hirschberg und ihrem Lehensherrn, dem Bischof Berthold in Würzburg, das Patronat von Markterlbach; vom Grafen Friedrich von Truhendingen Gefälle in Rotenbach zu seinem und seines Bruders Seelenheil. In seinem Schenkungsbriefe erklärte der Graf: „Wir Friedrich, von G. G. Graf von Truhendingen. Weil wir von dem Staube dieses Elends so viel Rost häufen, daß es Noth thut, nach dieses Lebens Ausgang von solcher Befleckung durch das höllische Feuer gereinigt zu werden: so vertrauen wir, in diesem Feuer durch die Gebete der Klösterlinge (religiosorum) einigermassen abgekühlt zu werden, wenn wir ihnen zu unsern Jahrtagen jährliche Spenden (consolatones) reichen. Nachdem nun unser Bruder Otto, seligen Gedächtnisses, den Weg des Fleisches gegangen ist und wir nach seinem Tode mitleidig ihm eine Stütze zum Trost zu geben trachten, so bestätigen wir die Verordnung, laut welcher unser Bruder Otto auf seinem Krankenbett zum Heil seiner Seele legirt hat, daß von den Einkünften in unserem Dorfe Rotembach jährlich sechs Pfund Heller an das Kloster Heilsbronn abgereicht werden sollen, um alljährlich mit Weißbrot, Fischen und Wein zu dienen. Damit diese Schenkung von Niemand geschmälert werde, so geben wir ihnen diesen Brief, beglaubigt durch unser Siegel. 1275.“[50] Derselbe Graf Friedrich bestätigte als Lehensherr 1277 eine Urkunde, laut welcher Ulrich und Konrad von Muhr Gefälle in Rotenbach an das Kloster Heilsbronn verkauften;

er genehmigt den Verkauf: quia non habemus in dubio, sed firmiter confidimus, quod quidquid religiosis viris dederimus a largitore bonorum omnium fructu centuplo recipiemus; ideo nos unanimi manu abbati et conventui in Halsprunne praesens scriptum dedimus.

Unser Abt erweiterte nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche, indem er die im Grundriß bei Nr. 143 und 144 grün umgrenzten Chorabschlüsse von 1132 abbrechen und den Chor[51] bis Nr. 141 verlängern ließ. Siehe Beitr. Seite 15. Vollendet und geweiht wurde der Ausbau 1284, in welchem Jahre unser Abt angeblich als Quießent noch im Kloster lebte.[52] Dem Publikum, insonderheit dem weiblichen, gestattete man den Eintritt in die Klosterkirche sehr selten, nämlich nur, wenn die Kirche nach einer Bauveränderuug aufs Neue geweiht wurde. Dieser Fall ergab sich 1284. In den umliegenden Bisthiimern wurde die bevorstehende Einweihung angekündigt mit der Erklärung, daß dem Publikum neun Tage lang der Eintritt in die Klosterkirche gestattet sei. In dem Publikandum des Bischofs von Regensburg hieß es: „Heinricus D. G. Episcopus Ratispon. Odor beatae famae ac nominis Monasterii Halsprunnensis, sicut agni, quem benedixit Dominus, se diffundit in partibus remotis. Cum ante annos aliquot fratrum inibi servientium Deo in timore quotidie cresceret numerus et eorum sanctam multitudinem ecclesia arcta et stricta vix caperet: chorum diruentes veterem novum et ampliorem sumtuosis laboribus fabricatum in gyro diversis altaribus ornaverunt et in proximo pontificali dedicare officio decreverunt. Nos ergo omnibus, qui rebus sibi a Deo concessis ad eandem fabricam elemosynas dare decreverunt seu dederunt, omnibus in ipso consecrationis die et octo sequentibus ad ipsum locum accedentibus contritis ac confessis 40 dies indulgentiam indulgemus. Datum

Ratisponne 1284 III. Cal. Apr.“ Der Andrang während der neun Tage war so groß, daß der Abt nicht nur das Klosterthor zeitig schließen ließ, sondern auch die Schlüssel selbst in Verwahrung nahm. Was unsern Abt bewog, den Chor zu erweitern, besagt der eben mitgetheilte Erlaß des Bischofs von Regensburg. In Folge der außerordentlich schnell sich mehrenden Stiftungen von Seelenmessen mußte auch die Zahl der Mönche (sie stieg bis auf 72) vermehrt werden, somit auch die Zahl der Chorstühle. Der Chor von 1132 bot nicht mehr den erforderlichen Raum; um diesen zu beschaffen, verlängerte der Abt den Chor „sumtuosis laboribus“, und bestritt die bedeutenden Ausgaben dafür aus Klostermitteln und durch etwa angefallene „elemosynas“. In den Verhandlungen über diesen Chorausbau kommt der Name „Burggraf von Nürnberg“ nicht vor. Die Sage: „der Chor sei auf Kosten der Burggrafen erweitert worden, um für burggräfliche Grabstätten Raum zu gewinnen“, ist spätere Erfindung.[53] Zur Zeit unseres Abts und seines Chorausbaues war das Verhältniß zwischen dem Kloster und den Burggrafen noch sehr unfreundlich, namentlich das Verhältniß zwischen dem Burggrafen Friedrich III. und unserem Abt, zeuge der für die Zollerische Geschichte wichtigen Urkunde vom 8. Sept. 1269, welche im II. Band bei Oberndorf eingehend besprochen werden wird. In diesem Chorausbau begrub man 1297 den Burggrafen Friedrich III. und nach ihm mehrere seiner Angehörigen, aber Niemand mehr nach Erbauung der im Grundriß mit Nr. 78 bezeichneten Hauptgruft. Im Dezember 1275 wurde in Heilsbronn eine Urkunde ausgefertigt, laut welcher Burggraf Friedrich III. nebst Frau und Schwester mit dem Bischof von Eichstätt wegen eines Prädiums in Hadwarsdorf (Habersdors) und wegen des dortigen Patronats einen Vertrag schlossen. Der erste unterfertigte Zeuge ist unser Abt; der zweite der oben wiederholt genannte heilsbronner Mönch und Prior Konrad von Landeshut. Dann folgen die Namen von vier adeligen Zeugen. Angefügt sind die Siegel des Burggrafen, seiner Frau und seiner Schwester.

Die vielen Errungenschaften unseres Abts und seine Beharrlichkeit bei seinen vielen Anfechtungen beweisen, wie konsequent er dem ihm vorgesteckten Ziele nachstrebte. Im Todtenkalender ist der 20. Januar als sein Todestag bezeichnet, aber ohne Angabe des Todesjahres.


Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach[54] (1282–1317)

regierte 31 Jahre lang, von 1282–1302 und von 1306–1317. Während der drei Jahre 1303–1306 regierte Konrad von Brundelsheim, den wir als 14. Abt näher kennen lernen werden. Ob Krankheit oder Abwesenheit dieses Interregnum veranlaßte, kann nicht ermittelt werden. Siehe oben beim 9. Abt Edelwinus ein ähnliches Interregnum. Unser Abt Heinrich gehörte, wie auch der 17. Abt Friedrich von Hirschlach, zuverlässig keiner adeligen, sondern einer bäuerlichen Familie in Hirschlach an. Ueber das angeblich nach dem Orte Hirschlach genannte Adelsgeschlecht siehe Bd. II bei Hirschlach. Durch unsern Abt wurde das Klostergebiet bedeutend erweitert. Von den seiner Regierungszeit angehörigen und durch ihn veranlaßten Urkunden sind 162 noch vorhanden. Nur vier derselben betreffen das religiös–kirchliche Leben (Predigt und Gründung von Pfarrstellen); in allen übrigen handelt sichs lediglich um Erweiterung und Beschützung des Klostergebiets und um Bestätigung der Privilegien. Das Gebiet wurde erweitert theils durch Schenkungen, theils durch Kauf, laut der vorhandenen 41 Schenkungs- und 67 Kaufbriefe. Bei der Gründung des Klosters erhielt dieses seine ersten Besitzungen in und um Heilsbronn und in der Gegend von Markterlbach. Die bisher genannten 12 Aebte erweiterten das Klostergebiet durch Erwerbungen in drei andern Gegenden, nämlich in und um Würzburg, Merkendorf und Windsheim. Unser Abt fuhr fort, den Klosterbesitz auf dem bezeichneten fünfsachen Erntefelde in und um Heilsbronn, Markterlbach, Würzburg, Merkendorf und Windsheim zu vermehren, wie nachher gezeigt werden

wird; allein er betrat auch neue Bahnen. Während seiner Regierung und durch ihn erhielt das Kloster seine ersten Besitzungen in Nördlingen, in der Nähe des Hesselberges und der Städte Uffenheim und Rothenburg, wie nachher gleichfalls berichtet werden wird. Dabei begünstigte ihn sein ununterbrochener persönlicher Verkehr mit den Kaisern Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer, deren Regierungsperiode in die seinige fiel. Die genannten Kaiser wurden von den Burggrafen nach Heilsbronn in das Burggrafenhaus geführt und daselbst von unserm Abt bewirthet. Ihre zu Gunsten Heilsbronns erlassenen, bisweilen in Heilsbronn selbst ausgefertigten Diplome sprechen mit großer Verehrung von unserem Abt und von seinem Kloster. Schon die früheren Aebte beeilten sich, von dem jeweiligen Kaiser möglichst bald nach seiner Thronbesteigung die Klosterprivilegien bestätigen zu lassen. Dieß konnte leicht geschehen, da die Kaiser verpflichtet waren, bald nach ihrer Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg zu halten. In welcher Weise sich die genannten Kaiser und andere Hochgestellte jener Zeit über unsern Abt und sein Kloster äußerten, erhellt aus folgenden Leumundßeugnissen:

Rudolf von Habsburg hielt bald nach seiner Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg und bestätigte daselbst, wie beim vorigen Abt berichtet wurde, im Januar 1274 die Klosterprivilegien. Wie ehrend und dankbar er 15 Jahre später (1289) unseres Abts und seines Klosters gedachte, ist oben S. 33 berichtet worden. Eben so anerkennend äußerte sich der Kaiser Rudolf 1285 in einem Diplom, worin er einen Erlaß des 1208 von Otto von Wittelsbach ermordeten Kaisers Philipp II. bestätigte. Der Kaiser Philipp nahm einige Grundholden bei Windsheim, welche jährlich 16 Malter Roggen nach Nürnberg an die kaiserliche Kammer zu liefern hatten, in seinen besondern Schutz, indem er urkundete: „Philippus II. Dei gr. R. R. Ad universorum notitiam duximus perferendum, quod fideles nostri cives de Vrvirsheim Cunradus Meinwardus, Waldmanus de Westheim et consortes eorum, cum essent homines libere

conditionis, predia sua, que etiam libera fuerunt et ad nullius spectavere dominium, nostra confisi protectione etc., annuatim persolvant apud Norimberc ad servitium nostrum 16 maldra. Quicunque major fuerit inter officiatos nostros apud Norimberc, is et non alius preficiatur sepedictis hominibus, ut eos defendat. Precimus, ut nullus eos, quos in protectionem nostram recepimus, perturbet. Datum apud Wirziburc Non. Jul. 1203.“ Die in dieser Urkunde bezeichneten Grundstücke wurden späterhin heilsbronnisch; daher bat unser Abt den Kaiser Rudolf um Bestätigung dieses Diploms von 1203 und erhielt von ihm folgende Bestätigungsurkunde: „Rudolfus D. gr. R. R. Quia religiosos viros, Abbatem et Conventum in Halsprunne ob celebris suae vitae fragrantiam, qua nos reficiunt, sinceram, prosequimur caritate, ut jugis eorum oratio nobis impetret meritum apud Deum; ordinationem factam per Philippum Regem de suis possessionibus injuriosam praesumat injuriam. Datum Dinkelsbühl 5. Id. Apr. 1285.“

Vom Kaiser Adolf von Nassau, Rudolfs Nachfolger, erbat sich unser Abt vier Diplome. Zwei derselben vollzog Adolf während seines Aufenthalts zu Nürnberg im Mai 1294; er bestätigte darin die bereits mitgetheilten Privilegien der Kaiser Konrad III., Philipp II. und Rudolf. Die beiden andern Diplome fertigte Adolf während seines Aufenthalts zu Rothenburg im Mai 1295 aus; ihr Inhalt ist: Kauffreiheit, besonders aber Bestätigung der Errungenschasten in Großhaslach, worüber Bd. II bei diesem Ort ausführlich berichtet werden wird. In diesen Diplomen gibt der Kaiser unserem Abt und dessen Konvent das Zeugniß: „Scimus, eos et eorum ordinem aliis esse recte vite speculum et pie conversationis exemplum.“

Kaiser Albrecht I., welcher bei Göllheim den Kaiser Adolf schlug und erschlug und dann den Thron bestieg, behändigte unserem

Abt und dem Abte Konrad von Brundelsheim auf ihr Ansuchen acht Diplome, darunter eines d. d. 2. Kal. Apr. 1304 in Heilsbronn ausgefertigt, die übrigen zu Nürnberg im Februar 1302, im April und August 1304 und im August 1306. Albrecht bestätigt darin das von seinem Todfeinde Adolf i. J. 1295 dem Kloster zugestellte, vorhin gedachte Diplom, Großhaslach betreffend, ferner die von früheren Kaisern ertheilten Privilegien, und entscheidet zu Gunsten des Klosters bezüglich der Güter des in Heilsbronn Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Brauneck. Ueber den Abt und das Kloster äußert er sich wie folgt:

„Nos igitur abbatis et conventus de Halsprunne devotis supplicationibus tanto gratulabundius annuentes, quanto ipsi per hospitalitatis beneficia ac alia sanctitatis opera, quibus se deo et hominibus reddunt prae ceteris gratiores, memoratum privilegium confirmamus.“ Ferner bezeichnet der Kaiser den Abt und seine Mönche als Solche, quos celebris vite insignit religio quosque pre ceteris deo famulantibus sincere diligimus.

Gottfried und Konrad von Schlüsselberg charakterisiren in einer Schenkungsurkunde den Abt und dessen Konvent als Leute, quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Die Urkunde betrifft eine Schenkung in Petersaurach (s. dort im II. Bd.) und trägt das Datum: In castro nostro Brotselden, 1302. Ruipertus, Edler von Durne, sagt bei Gelegenheit einer Schenkung in Haag (s. dort im II. Bd.) i. J. 1303: „Viros religiosos in Halsprunnen prae ceteris laudabilis extollit devotio et hospitalitatis exhibitio.“ Der Graf Ludwig von Oettingen, Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. (Beitr. S. 219–21), gestattete 1295 seinem Lehensmanne, Miles C. Gunzlin, einen Hof in Gleizendorf an das Kloster zu verkaufen. In dem zu Dornberg in seinem und seiner Söhne Namen darüber ausgefertigten Konsensbriefe äußert er sich über unsern Abt und dessen Mönche wie folgt: „Um Antheil zu haben an den guten Werken, welche die genannten Religiosen Gott thun, genehmigen wir den Verkauf an den Abt und

Konvent ob ampliorem nostri favoris gratiam, qua eos prae ceteris deo famulantibus sincero affectu prosequimur.“

Kaiser Heinrich VII., welcher nach der Ermordung Albrechts den Thron bestieg, sprach sich i. J. 1310 über unsern Abt und sein Kloster in folgender Weise aus: „Henricus Dei gr. R. R., abbatiet conventui in Halsprunnen. Cum inter ceteros monastice religionis viros nobis propter hospitalitem magnam et expensas continuas, quas cum animi hylaritate incessanter cunctis supervenientibus exhibetis, in quo etiam nostris predecessoribus ac nobis placere specialiter meruistis etc. Datum in Nuremberch pridie Idus Marcii 1310, regni nostri anno secundo.“ Drei Jahre darauf bezeichnete der Kaiser die Klösterlinge in Halsprunnen als Leute, qui sub sacrae religionis habitu vitam ducunt laudabilem et honestam. Dann vergleicht er ihren Gottesdienst mit dem der Maria in Bethanien. Inhaltlich dieser im Juni 1313 in seinem fünften Regierungsjahre zu Pisa ausgefertigten Urkunde nahm er das Kloster in seinen besonderen Schutz und garantirte dessen Besitzungen, insonderheit die in Nördlingen (s. dort Bd. II).

Nach Rom wendete sich unser Abt mit der Bitte, ihm und seinen Mönchen zu gestatten, Allen, die ihre Messen und Predigten hören würden, einige Indulgenzen zu gewähren. Er erhielt hierauf ein: Rome 1300, mense februarii, pontificatus domini Bonifacii papae VIII. anno sexto datirtes, von 14. Bischöfen unterfertigtes und besiegeltes Antwortsschreiben folgenden Inhalts: „Der Bitte des Abts und Konvents gerne entsprechend, erlassen wir Allen, die wahrhaft Buße gethan, gebeichtet haben und den Messen und Predigten des Abte oder der Mönche, welche im gedachten Kloster zur Zeit sind und dereinst sein werden, andächtig beiwohnen, aus Erbarmen des allmächtigten Gottes und aus Autorität der heiligen Petrus und Paulus, 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen. Doch soll der Wille und die Genehmigung des Diöcesanbischofs (diocesani) dabei sein.“ Ganz im Sinne dieses Antwortschreibens aus Rom entbietet der Bischof Liupoldus von Bamberg 6 Monate zuvor, im Juli 1299, dem

ehrbaren Mann, Herrn H. (Heinrich) Abt in Halsprunne seinen Gruß und bewilligt ihm und seinen Brüdern, in der Diöcese Bamberg zu predigen, andächtigen Hörern ihrer Verkündigung des göttlichen Wortes 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen zu erlassen, Beichten zu hören und den Beichtenden heilsame Penitenzen aufzulegen, doch ohne daß den Pfarrern dadurch Eintrag geschehe. Er nennt das Kloster „einen Sprößling (plantala) der bamberger Kirche, ein Haus, in welchem die Blüthe der Andacht ausgezeichnet hervorsproßt und die reichste und heilsamste Frucht der Seelen bringt.“ Ohne Zweifel beabsichtigte unser Abt, auch auf diese Weise das Ansehen seines aufblühenden Mönchsstaates zu erhöhen. Ob auch die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg eine derartige Bewilligung ertheilt, ob und mit welchem Erfolge unser Abt und seine Mönche in der Diöcese Bamberg gepredigt haben, ist urkundlich nicht bekannt. Sein in Rom und Bamberg gestelltes Gesuch deutet aber darauf hin, daß damals begabte Prediger im Kloster gewesen sein mögen. Daß Konrad von Brundelsheim, der nachmalige 14. Abt, ein solcher war, beweisen seine in Erlangen aufbewahrten Sermonen, auf welche wir nachher zurückkommen werden.

Die mitgetheilten Leumundßeugnisse zeigen, daß man in höheren und höchsten Kreisen den Abt und sein Kloster hochachtete. In den Jahren 1288 und 91 erscheint unser Abt als erwählter Mitexekutor des dornbergischen Testaments; 1309 als erwählter Mitschiedsrichter in einem Konflikte zwischen dem Grafen Ludwig von Oettingen und dem Bischofe von Eichstätt über den Nachlaß des Grafen Gebhard von Hirschberg, und wiederholt als erster Urkundenzeuge.

Es soll nun gezeigt werden, wo und wie sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn der Klosterbesitz erweitert hat, sowohl in den Gegenden, wo das Kloster bereits festen Fuß gefaßt hatte, als auch in Städten und Dörfern, wo es bisher noch nicht begütert war.

1) Erwerbunigen um Heilsbron, und zwar
a. durch Schenkungen.

1282 von dem nürnberger Bürger H. Steiner: Gefälle in Schwaikhausen und Breitenbronn; 1283 von Wernherus, genannt Nützel, Bürger in Nürnberg, und Christina, seiner Frau, zu ihrem Seelenheil 5 Hüben in Hegendorf, 3 Höfe bei Windsbach, Stadeln und Sperberslohe. Die Höfe bei Windsbach und Stadeln hatte Nützel i. J. 1276 von Albert und Hartmann Rindsmauls[55] von Wernfels gekauft; sie waren Lehen der Grafen von Truhendingen und Oettingen; daher ließ der Abt den Schenkungsbrief von den beiden Grafen und auch vom Magistrate Nürnberg besiegeln. 1294 ließ er, zur völliger Sicherung, von Albert Rindsmaul, dem Sohne, urkundlich erklären, daß er an die dem Kloster zugefallenen rindsmaulischen Güter keinen Anspruch mehr habe. Eine Renuntiationsurkunde gleichen Inhalts ließ sich der Abt von Hartmann Rindsmaul einhändigen. Nützel und seine Frau hatten bestimmt, daß nach ihrem Tode an ihren (im Vigilienbuche beim 6. Januar und 29. Juni eingetragenen) Jahrtagen den Mönchen Wein, Weißbrot und Fische für 10 Pfund Heller gereicht und der etwaige Ueberschuß zu einem ewigen Licht und zum Ornat ad altare corporis domini in eodem monasterio noviter constructum verwendet werden sollte. Dieser Altar stand in der nordöstlichen Ecke des von unserem Abt im Jahre 1284 vollendeten östlichen Chors. Der Altarstein[56] ist noch vorhanden. Ohne Zweifel gehörten zu diesem Altar die ältesten in Heilsbronn vorhandenen Malereien, im Grundriß mit Nr. 3 und 25 bezeichnet. Näheres darüber siehe unten Abschnitt XIV, 11, wo dieser Altar, der 22ste, besprochen werden wird.

Albert Rindsmaul, der Vater, imperialis aulae ministerialis, wurde oben genannt bei Gelegenheit einer Schenkung im Jahre 1253. Vermuthlich war er damals im Begriffe, an

einem Kreuzzüge Theil zu nehmen. Im Jahre 1276 verkaufte er, wie eben erwähnt, einen Theil seiner Güter an Wernherus Nützel. Noch mehrere verkaufte er 1284 an den Bischof Reinboto zu Eichstätt, welcher in demselben Jahre den von unserem Abte vollendeten östlichen Chor der heilsbronner Kirche geweiht hat. Die von Albert Rindsmaul mit Zustimmung seiner Frau, Adelheid, an Eichstätt verkauften Besitzungen waren: Das rindsmaulische Kastrum Werdenfels (Wernfels) bei Windsbach; ein Hof unterhalb des Kastrums; zwei Prädia und ein daranstoßender Weinberg bei Theilenberg; ein Weinberg nächst dem Kastrum nebst Feldern, Wiesen und Waldungen; der größere Weiher am Gerichsbach; ein Weiher beim (in ripa) Erlbach und die Fischerei in der Rezat (piscaria in fluvio Raticena). Der Verkaufspreis war tausend Pfund Heller. Der Lehensherr, Burggraf Konrad III. von Nürnberg und Agnes, seine Frau, genehmigten den Verkauf. Vom Verkauf ausgeschlossen waren die in den Wäldern befindlichen Bienen, welche sich Adelheid, Alberts Frau, für ihre Lebenszeit vorbehielt, und ein Weiher an dem genannten Gerichsbach nebst dem Ufer an dem Dörschen (ripa ipsa in villula) Ilbolsdorf (?) bis an die Rezat; denn die letzteren Besitzungen hatte Albert bereits zu seinem und seiner Frau Seelenheil dem Kloster Heilsbronn geschenkt. Doch sollten diese Besitzungen erst nach dem Tode der beiden Eheleute dem Kloster zufallen. Albert stellte diese Verkaufs- und Schenkungsurkunde auf seinem Kastrum Wernfels im September 1284 aus. Unterfertigt sind viele Zeugen, z. B. der ebengenannte Burggraf Konrad von Nürnberg, dann neun Bürgen, z. V. Hermann von Vestenberg, Heinr. von Ololsheim, Rudiger von Dietenhofen, in Sandsee residirend, Marquard von Murheim, Mundschenk (pincerna) von Ahrberg, Rudiger von Dietenhofen Senior, bischöflicher Marschalk. Schließlich ließ Albert die Urkunde untersiegeln vom Bischof Reinboto und seinem Domkapitel, von den Burggrafen von Nürnberg Konrad Junior und Major (d. h. Konrad der Fromme und sein Sohn Konrad, der Deutschordensritter) und von Hermann von Vestenberg (mejz (meis consanguineis). Wodurch Albert veranlaßt oder gezwungen

wurde, so eilig die bezeichneten Objekte, sogar sein Schloß, zu verkaufen, sagt die Urkunde nicht. Die Familie Rindsmaul, ehedem um Heilsbronn und Windsbach so reich begütert, besaß bald nichts mehr in der dortigen Gegend. Aber in Heilsbronn gedachte man ihrer (s. oben beim 9. Abt) noch in späterer Zeit durch Seelenmessen an 8 Tagen im Laufe des Jahres. Albertus Rindsmaul starb während der zwei Jahre 1284 bis 86. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, unterliegt wohl keinem Zweifel, da er in seinem vorhinbesprochenen Schcnkungsbriefe von 1253 verordnet hatte, daß seine Gebeine dort bestattet werden sollten. Seinen vorhinbesprochenen Verkauf bestätigten seine Söhne Albert und Hermann laut einer Urkunde von 1286, worin diese erwähnen, daß ihr Vater bereits gestorben, ihre Mutter aber noch am Leben sei. Hermann Rindsmaul verkaufte i. J. 1305 Güter in Willendorf an das Kloster, wahrscheinlich die letzte Acquisition des Klosters von dieser Familie. Ueber Albrecht Rindsmaul, welcher 14 Jahre später (1322) mit seinem Gebieter, dem in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich IV. und mit Schweppermann der Schlacht bei Mühldorf beiwohnte und den Erzherzog Friedrich den Schönen gefangen genommen haben soll, berichten die heilsbronner Ausschreibungen nichts Näheres. Ein um 1600 in der Klosterkirche noch vorhandener Todtenschild zeigte einen Ochsenkopf, zwar ohne Schrift, aber jedenfalls ein rindsmaulisches Grabdenkmal. 1286 erwarb unser Abt das Patronat in Bürglein, wie dort berichtet werden wird.

Ueber die Schenkungen Wolframs von Dornberg i. J. 1288 siehe Beitr. S. 217 und unten Bd. II bei Petersaurach. Der Testator Wolfram bestimmte ausdrücklich, daß der Abt von Heilsbronn Mitexekutor seines Testaments und Mitschiedsrichter sein sollte. Seine Schwiegersöhne und Erben, die Grafen von Oettingen und Gottfried von Heideck, übergaben 1291 unserem Abt, was ihr Schwiegervater dem Kloster legirt hatte: besonders Gefälle in Immeldorf, Petersaurach, Bechhofen, Schlauersbach und Nehdorf. Ueber die zur Zeit unseres Abks gemachten Schenkungen in Petersaurach (1294–1808) von den Herren

von Schlüsselberg, in Ansbach (1295) von Margaretha Genslerin und in Haag (1298–1303) von Hedwig von Vestenberg siehe Bd. II bei diesen Orten. 1310 schenkte Miles Syfried von Lebzingen[57] (Löpfingen) dem Kloster einen Hof in Eschenbach mit der Bestimmung, dereinst in Heilsbronn begraben zu werden. Vermuthlich lag auf seinem Grabe einer der 1859 in der Ritterkapelle unter der Pflasterung vorgefundenen ruinosen Leichensteine. Sein Jahrtag wurde am 21. Juli gefeiert. Der Jahrtag eines Hermann von Löpfingen ist am 25. März eingetragen. 1341 verkaufte ein Seyfried von Lebzingen, vermuthlich der Sohn des erstgedachten Syfried, einen Hof in Ismannsdorf an das Kloster. Eschenbach ist Untereschenbach (bei Windsbach), wo das Kloster späterhin noch mehrere Güter erwarb, z. B. 1373 drei Tgw. Wiesen im Brühel zu Unter–Eschenbach, gekauft von Heinrich von Wettersdorf. Auch in Eschenbach bei Marlterlbach erwarb das Kloster Gitter, aber nicht in Stadteschenbach.


b. Durch Kauf und Tausch.

Durch Kauf erwarb unser Abt, wie im II. Bd. ausführlich berichtet werden wird, von Wolfram von Dornberg, von Gottfried von Heideck, von den Grafen von Oettingen und von Albrecht von Vestenberg den größten Theil von Petersaurach, deßgleichen von Großhaslach, daselbst auch das Pfarrpatronat; 1295 vom Miles E. Gunzlin einen Hof in Glaizendorf; 1301 von dem Amtmann (quondam officiali) Wirento in Roßstall einen Zehnten in Ammerndorf; 1311 von Gottfried von Heideck, Gottfried Vogel und Ludwig von Ellrichshausen Güter in Thurndorf und Eib, und 1313 von Albert von Vestenberg Güter in Reckersdorf.

Durch Tausch erhielt unser Abt von Wirntho von Dietenhofen die Gefälle von drei Prädien in Weißenbronn.


2) Erwerbungen um Markterlbach.

Das Patronat und die Advokatie der Kirche zu Markterlbach hatte das Kloster bereits im J. 1278 erworben, aber

dafür an den Bischof von Würzburg jährlich 20 Pfund Heller zu entrichten. Unser Abt ließ sich die Erwerbuug 1292 vom Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigen, und 1296 befreite er sein Kloster von der jährlichen Abgabe der 20 Pfund durch Ablösung. 1297 trennte er die Filialkirche Trautskirchen von der Mutterkirche Markterlbach (s. Bd. II bei Trautskirchen). 1291 kaufte er einige, neben der Holzmühle gelegene Aecker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. 1300 erhielt er von Konrad de Linde durch Tausch Güter in Unterschlauersbach (s. dort) gegen Güter in Laubendorf. Den Tauschkontrakt ließ er vom Burggrafen Johann I. untersiegeln. 1305–11 erhielt er durch Kauf und Schenkung Güter in Hirschneuses und vom Miles Ulr. Spies von Onolsbach für 16 Pf. Heller eine „Huba“ in Rosenbach. 1308 kaufte er von Ramungus von Vestenberg 37½ Morgen Aecker in Rupeltsdorf (Ruppersdorf) und die Kreuzwiese bei Vestenberg. 1309 erwirkte er vom Bischof Andreas zu Würzburg die Ueberweisung der Kapelle in Neuhof als Filiale an die seit 1297 selbstständige Kirche zu Trautstirchen. Gleichzeitig kombinirte er mit Großhaslach die Kapelle in Ketteldorf, wo bisher, wie in Neuhof, heilsbronner Mönche fungirt hatten.


3) Erwerbungen um Würzburg.

Das Kloster hatte sich, wie oben berichtet wurde, schon zur Zeit des ersten Abts dort angesiedelt und durch die folgenden Aebte Liegenschaften in Sommerhausen, Würzburg und Gerbrunn erworben, besonders aber in Randersacker. Die Verhandlungen über die Ablösung der auf dem dortigen Hofe Bellethor ruhenden 250 Pfund Heller wurden durch den Tod des 12. Abts unterbrochen, durch unsern Abt aber beendigt. Zur völligen Sicherstellung ließ er die Acquisition vom Erzbischof Gerhard von Mainz im J. 1289 bestätigen. Ein Theil der 1250 vom 9. Abt gekauften Güter in Gerbrunn war Lehen des Grafen Heinrich von Kastell; unser Abt bewog den Grafen, seinem Lehensanspruche zu entsagen. Ueber die Erwerbungen des Abts in den Jahren 1287–1317 zu Randersacker und über

das von ihm 1302 gestiftete Domvikariat zu Würzburg. Näheres unten im II. Band.


4) Erwerbungen um Merkendorf.

Jahre lang prozessirte das Kloster wegen seiner Erwerbungen um Merkendorf bei dem Provinzialgericht in Graisbach mit dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes, bis es durch den Bischof Reinboto zum Vergleich kam. Unser Abt schloß diesen im Februar 1282 in Unterschwaningen in Gegenwart der Zeugen Gottfr. v. Sulzburg, Burkhard von Seckendorf, Friedr. und Konrad von Lentersheim. Darauf begab er sich im März zum Grafen, zahlte ihm 165 Pfund Heller gegen Empfang einer Urkunde (d. d. Spilberg in castro nostro), laut welcher der Graf allen weiteren Ansprüchen an das Kloster entsagte. Allein die von Truhendingen erneuerten den Streit, namentlich der Graf Ulrich, bis ihm der Kaiser Heinrich VII. bald nach seiner Thronbesteigung Frieden gebot. Der Kaiser, des Abts großer Gönner, erklärte d. d. Nurenberg, III. Non. Jul. 1309: „Wir Heinrich, römischer König etc., tragen dem edlen Manne Ulrich von Truhendingen ernstlich auf, Abt, Konvent und Kloster mit ihren Gütern und Leuten, wie er uns angelobt hat (prout nobis fide data promisit), nicht zu belästigen, bei Vermeidung königlicher Ungnade.“ Zugleich bestätigte der Kaiser obigen Vergleich „zwischen den ehrbaren und religiösen Männern, Abt und Konvent zu Halsprunnen, quos tanquam devotos nostros dilectos divina emulatione comülectimur, und denen von Truhendingen, wegen der von ihnen dem Kloster zugefügten Injurien und Beschwerungen.“ In demselben Jahre kaufte der Abt Güter in Triebsdorf (Triesdorf) und Breitenbronn von Konrad von Guckenberg, Gefälle in Heglin (Heglau) vom Bischof von Eichstätt; 1301, 10 und 15 Liegenschaften und Gefälle in Merkendorf vom Kloster Ahausen und von Andern; 1311 in Hirschlach von Ulrich von Muhr; 1312 in Nehdorf und Kolmschneidbach von Agnes von Stetten; 1312 in Haundorf von Ulrich von Muhr; 1313 in Leidingendorf vom Kanonikus Potenstein. Dies Alles erhielt der Abt durch Kauf.

Durch Schenkung erhielt er in jener Gegend nur Weniges, z. B. durch Legat von Burkhard von Leerbur (Lehrberg) Gefälle in Bammersdorf mit Zustimmung der Lehensherren: Graf Ludwig von Oettingen und Gottfried von Heideck. Näheres über die genannten Orte im II. Band.


5) Erwerbungen in und um Windsheim.

Es ist vorhin berichtet worden, daß das Kloster schon frühzeitig bei Windsheim in Urfersheim, Lenkersheim, Westheim und Külsheim, Güter erwarb und daß sich unser Abt diese Erwerbungen im J. 1285 vom Kaiser Rudolf bestätigen ließ, ingleichen von den beiden daraus folgenden Kaisern Adolf und Albrechts in den Jahren 1294 und 1302. In Westheim erhielt das Kloster durch den dortigen Pfarrer Arnold (zugleich Kanonikus in Onolsbach) schon zur Zeit des 9. Abts im J. 1252 einen Hof durch Schenkung. 1312 erwirkte unser Abt vom Grafen Gottfried von Hohenlohe einen Verzichtbrief seines Zuspruchs halben auf zwei Güter in Urfersheim. 1288 schenkte Miles Ulrich Hübschmann, dapifer, pro salute animae suae dem Kloster Gefälle in Schwebheim und von einem Grundstücke (mansus) in Habelsee. 1313 verkaufte unser Abt die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg für 130 Pfund Heller und verwendete diesen Erlös zum Ankauf des Steinhauses in Nördlingen. Da das Kloster ohne Zustimmung seines Visitators Liegenschaften und Grundgefälle weder verkaufen noch vertauschen durfte, so wurde die in Heilsbronn ausgefertigte Urkunde über den Verkauf und über die geleistete Zahlung nicht bloß von unserem Abte, sondern auch vom Abte von Ebrach untersiegelt und dann dem Burggrafen eingehändigt. Eigentliche Verkäufe konnten nur mit Zustimmung des Abts von Cisterz vollzogen werden. Die bezeichnete Besitzveränderung erscheint in der Urkunde nicht als Verkauf, sondern als Tausch; es bedurfte daher keiner Verhandlung mit Cisterz.

Innerhalb der Stadt Windsheim erhielt das Kloster seine erste Besitzung zur Zeit unseres Abts und seines Stellvertreters

Konrad von Brundelsheim. Die auf diese Besitzerwerbung bezüglichen vier Urkunden von 1304, 7, 11 und 13 werden im VII. Abschn. bei Windsheim ausführlich besprochen werden. Die erste von 1304 wurde vom Kaiser Albrecht in Heilsbronn während seines Aufenthalts daselbst ausgestellt. Zwei frühere von demselben Kaiser dem Kloster zugestellte, Abschn. VII bei Großhaslach zu besprechende Urkunden, tragen nicht das Datum Heilsbronn, sondern Nürnberg 1302. Ein von demselben Kaiser gleichfalls zu Nürnberg im J. 1306 zu Gunsten des Klosters ausgefertigter Urtheilsbrief wurde in den Beiträgen S. 227 besprochen. Es handelte sich um Forderungen an das Kloster wegen eines dort Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Hohenlohe-Brauneck. Der Kaiser und sein Hofgericht wiesen die Kläger mit ihrer Forderung ab. Diese heilsbronner Urkunden vom Kaiser Albrecht und aus seiner Zeit geben detaillirte Nachrichten auch über Geringfügiges: über den Ordensbruder Gottfried, den alten Brunecke, über einen Notarius Hadmar, über einen Juden Joselinus und andere unbedeutende Persönlichkeiten, über Käufe und Freiung des Klosters u. s. w.[58] Mit Recht erwartet man nun, daß schweizerische oder anderweitige Urkunden Nachricht geben werden über die großartige Erhebung des Schweizervolkes gegen den Kaiser Albrecht, nachdem Wilhelm Tell das Signal gegeben hatte. Allein keine gleichzeitige Urkunde spricht davon. Dieses völlige Schweigen der Urkunden über so Wichtiges, während die vom Kaiser Albrecht in und für Heilsbronn ausgefertigten

Urkunden so ausführlich über Minderwichtiges berichten, bestärkt die Vermuthung, daß die bisher für wahr gehaltene Darstellung der Thaten Wilhelm Tell’s spätere Dichtung und historisch nicht begründet ist. Ueber die genannten Ortschaften Näheres unten im II. Bande.


6) Erwerbungen in und um Nürnberg.

Daß zwei dortige Wittwen im Jahr 1254 zur Zeit des 10. Abts ihre Häuser und Gefälle von Häusern dem Kloster schenkten, wurde oben berichtet. Zur Zeit unseres Abts erhielt das Kloster zwei Häuser in Nürnberg durch Schenkung vom Kaiser Adolf von Nassau und von seinem in Heilsbronn begrabenen Vetter, dem Grafen Emicho von Nassau. Beide Nassauer wohnten um 1290, schon vor der Thronbesteigung Adolf’s, in Nürnberg. Abschn. VII wird berichtet werden, daß das vom Grafen Emicho geschenkte Haus am „Salzmarkt“ stand, 15 Jahre nach dem Tode unseres Abts von der Stadt angekauft, aber abgetragen wurde, da man an jener Stelle das Rathhaus erbaute. Das vom Kaiser Adolf geschenkte Haus stand bei der St. Lorenzkirche, erhielt den Namen „Heilsbronner Hof“ und wurde sammt der dazu gehörigen St. Nicolaikapelle im J. 1851 niedergerissen, um an jener Stelle das Bankgebäude zu erbauen. Die Kapelle wurde ohne Zweifel erst nach der Erwerbung des Hauses, und zwar von unserem Abt, sonach am Ende des 13. oder am Anfang des 14. Jahrhunderts erbaut, nicht schon im 12., wie die dortige Gedenktafel angibt.

Daß unser Abt und der Graf Emicho gleichzeitig Dorfherren in Volkersgau waren, wurde in den Beiträgen S. 234 berichtet.


7) Erwerbungen in Nördlingen.

Dort erhielt das Kloster sein erstes Besitzthum zur Zeit unseres Abts, und zwar durch eine Schenkung des Kaisers Heinrich VII. Der Kaiser war, schon ehe er diese Schenkung machte, bei unserm Abte zu Gast (Beitr. S. 62). Während seines Aufenthalts in Heilsbronn trug ihm der Abt die Doppelbitte vor: die auf einem heilsbronner Gute in Sommerhausen ruhenden

und dem Kaiser zustehenden Gefälle zu erlassen, und wiederholt außusprechen, daß die Schirmvogtei über das Kloster stiftungsgemäß einzig und allein dem Kaiser zustehe. Von Heilsbronn nach Nürnberg zurückgekehrt entsprach der Kaiser dieser Doppelbitte, indem er unserem Abte das oben zitirte Diplom d. d. Nürnberg 1310 zustellte. Zu dieser kleinen Schenkung fügte der Kaiser gleichzeitig eine größere, nämlich die des Pfarrpatronats in Nördlingen, worüber Abschn. VII Näheres mitgetheilt werden wird, zugleich auch über die Acquisition eines Hofes in der Stadt und über das „Steinhaus“ daselbst, welches unser Abt dem Grafen Ludwig von Oettingen abkaufte. Daß der Abt zur Zahlung des Kaufschillings den Erlös von verkauften Gütern in Lenkersheim verwendete, ist oben berichtet worden. Zwei Monate darauf starb der Kaiser in Italien, angeblich an Gift, 51 Jahre alt. Er hatte nur 5 Jahre lang regiert. Durch seine Errungenschaften in Nördlingen hatte der Abt den Weg in das Ries gebahnt. Wie seine Nachfolger fortfuhren, den Klosterbesitz in jener Gegend zu erweitern, werden wir unten sehen.


8) Erwerbungen in der Gegend des Hesselberges,
und zwar in den Gerichtsbezirken Wassertrüdingen, Herrieden und Feuchtwangen.

In der dortigen Gegend hatte das Kloster bereits Güter erworben (siehe den 9. Abt). Durch unsern Abt wurde der Besitzstand bedeutend erweitert. Die Urkunden aus seiner Zeit weisen folgende Erwerbungen nach: 1287 Güter in Königshofen und Bruck (Wiesethbruck) durch Kauf. In demselben Jahre Güter in Gastenfelden, Geschenk von Wolfram, Kustos der Kirche zu Feuchtwangen. 1300 Güter in Fetschendorf, gekauft von den Gebrüdern Konrad und Heinrich von Elbangen. 1305 Güter in Bechhofen, gekauft von Arnold von Seckendorf. 1311 Güter in Dambach, gekauft von Heinrich von Kemnathen. In demselben Jahre entsagte zu Gunsten des Klosters der Gras Friedrich von Truhendingen seinen Lehensansprüchen bezüglich der Weißmannsmühle. Näheres über diese Orte im VII. Abschn.

9) Erwerbungen in der Gegend von Uffenheim und Rothenburg.

Der Ort, wo das Kloster in jener Gegend zuerst Güter erwarb, war Weigenheim, am Fuße des Hohelandsbergs. Wie es dort seinen Besitz ansehnlich erweiterte und eine dem Kloster sehr nützliche Station gründete, wird bei Weigenheim im VII. Abschn. berichtet werden. Weiter machte das Kloster zur Zeit unseres Abts, oder bald nach ihm, Acquisitionen in Ulsenheim, Uttenhofen, Ergersheim, Gnodstadt, Klosterfrauenthal, Waldmannshofen, Simershofen, Equarhofen, Walmersbach, Adelhofen, Langensteinach, Groß- und Kleinharbach, Ruckertshofen, Gickelhausen, Adelshofen, Oberscheckenbach, Gumpelshofen, Ohrenbach und Galmersgarten. 1306 erhielt unser Abt Güter bei Oberscheckenbach, Harbach und andern Orten innerhalb der rothenburger Landwehr durch Kauf vom Grafen Albrecht von Hohenlohe und dessen Frau, Adelheid; 1315 in Gnodstadt einen Hof durch Schenkung. Näheres über die genannten Orte im VII. Abschn. 1288 erhielt er eine Schenkung in einer andern Gegend, nämlich in dem Orte Reuth am Wald, worüber gleichfalls im VII. Abschn. bei Reuth berichtet werden wird.

Aus diesen Berichten über die Erwerbungen in verschiedenen Regionen erhellt, daß unser Abt mit besonders glücklichem Erfolge im Sinne des Klosterstifters den Mönchsstaat erweitert und befestigt hat. Dabei reichten auch ihm, wie seinen Vorgängern, die Päpste gerne die Hand. Die Frage: ob das Vermögen Derjenigen, die zu Heilsbronn in den Orden traten, dem Kloster zufalle oder nicht? legte unser Abt dem römischen Stuhle zur Entscheidung vor. Er erhielt vom Papste Nikolaus IV. im Januar 1288 folgenden Bescheid: „Bewegliche und unbewegliche Güter, welche beim Eintritt eurer Mönche deren Eigenthum sind, oder ihnen, wenn sie nicht eingetreten wären, rechtmäßig zugefallen sein würden, Güter, welche keine Lehen sind und daher frei verschenkt werden dürfen, seid ihr zu fordern und zu behalten berechtigt.“ Wir haben vorhin gesehen, daß der Kaiser Albrecht mit seinem Hofgerichte im J. 1306 bei einer ähnlichen Veranlassung

in gleichem Sinne zu Gunsten unseres Abts entschied. Der gedachten päpstlichen Bulle vom Januar 1288 folgte schon im Februar eine zweite, veranlaßt durch Kleriker und Laien, welche dem Kloster Gefälle vorenthielten oder sich durch eigenmächtige Pfändung bezahlt machten. Auf Beschwerde unseres Abts erhielt dieser zur Sicherstellung seines Klosters aus Rom den Bescheid: „Niemand unterstehe sich, Mönche, Laienbrüder, Thiere oder sonstiges Eigenthum eures Klosters unter dem Vorwande eines üblen Herkommens eigenmächtig zu pfänden (vadiare) und solang zu behalten, bis sie nach ihrem Gefallen befriedigt sind. Zuwiderhandelnde werden mit dem Zorn Gottes und der Heiligen Petrus und Paulus bedroht.“ Zum Erlasse einer dritten Bulle von demselben Papste Nikolaus IV. gab der Umstand Veranlassung, daß bisher Liegenschaften oder Gefälle des Klosters an Kleriker und Laien gegen eine jährliche Zahlung verliehen worden waren, bald auf Lebenszeit, bald für immer, und sogar mit päpstlicher Bewilligung. Unser Abt sah ein, daß diese Praxis dem Kloster schadete. Er trug daher beim römischen Stuhle auf Abstellung an. Vermuthlich war jenes Verfahren bei Klosterbesitzungen in der Gegend von Merkendorf und Herrieden vorgekommen, weßhalb die gedachte Bulle speziell an den Dekan in Herrieden gerichtet wurde. Der Papst erklärte darin: „Wir befehlen dir, darnach zu trachten, daß heilsbronnische Güter, welche du dem Kloster auf solche Weise entzogen findest, wieder an dasselbe gebracht werden, ohne Rücksichtnahme auf entgegenstehende Briefe. Gegen Widersacher ist mit kirchlicher Censur einzuschreiten. Appellation findet nicht statt. Aufgerufene Zeugen, welche aus Gunst, Haß oder Furcht dem Aufrufe nicht folgen, hast du durch gleiche Censur zu zwingen, wahrheitsgetreu zu zeugen.“ Die päpstliche Bulle hatte den gewünschten Erfolg nicht, weßhalb auf Bitten des Abts der Dekan in Herrieden denselben Befehl zum zweiten Mal im J. 1289 von Rom aus erhielt und im J. 1291 zum dritten Mal.

Im Burggrafenhause zu Heilsbronn fanden zur Zeit unseres Abts Verhandlungen statt, wobei das Kloster zwar nicht

direkt betheiligt war, der Abt aber als Zeuge beigezogen wurde. Der Burggraf Konrad III. der Fromme, oben Seite 64 genannt, bei Gelegenheit einer Schenkung, welche der Vater Konrad II. im Jahre 1260 mit Zustimmung seines Sohnes Konrad III. dem Kloster machte, als Entschädigung für angethanes Unrecht. Konrad III. ließ seine Söhne in den deutschen Orden treten und übergab nach und nach seine Habe fremden Händen, theils durch Verkauf, theils durch Schenkung. 1286 vergabte er als Erblehen eine Wiese bei Fröschendorf und Trautskirchen. 1287 verkaufte er den Markt Spalt und Sanndkron an den Bischof Reinbot zu Eichstätt für 1000 Pfd. Heller. Die vom Bischofe und seinem Domkapitel untersiegelte Verkaufsurkunde wurde in Heilsbronn ausgefertigt. Am Schlusse derselben erscheinen als Zeugen zuerst unser Abt und sein Konventual Heinrich von Meckenhausen, dann der Landkommandeur Marquard von Messingen, der Probst von Abenberg, des Bischofs Kaplan, sein Schreiber, zwei Ritter und der alte Katerbeck, Bürger und Rathsherr zu Nürnberg. Wegen Abenberg geriethen der Burggraf und der Bischof miteinander in Konflikt. Um diesen zu beseitigen, beschlossen Beide, vier Schiedsrichter zu wählen und eidlich zu geloben, dem schiedsrichterlichen Ausspruch sich zu unterwerfen. Die gewählten Schiedsrichter waren vier von den ebengenannten Personen: unser Abt, sein Konventual, der Komthur und Konrad Katerbeck. In Folge des Schiedsspruches verkaufte Konrad III. mit Zustimmung seiner Frau, Agnes, sein Kastrum Abenberg und die Stadt an den Bischof für 4000 Pfd. Heller. Dem zu Heilsbronn im März 1296 ausgefertigten Verkaufsinstrumente hängten ihre Siegel an der Burggraf, die Burggräfin, die Grafen Ludwig von Oettingen und Gebhard von Hirschberg, unser Abt, der Komthur Marquard und die Stadt Nürnberg. Die Urkunden über die weiteren Schenkungen und Verkäufe des Burggrafen an den deutschen Orden, an Eichstätt, an die Kirche St. Georg in Bamberg, sowie über die Gründung des Chorstifts Spalt wurden nicht in Heilsbronn ausgefertigt. Konrad III. starb drei Jahre früher als unser Abt und wurde,

auch seine Frau, in Spalt begraben. Sein Bruder und sein Neffe, die Burggrafen Friedrich III. und Johann I. fanden ihre Ruhestätte zu Heilsbronn in dem vom 12. Abt Rudolf begonnenen und von unserem Abt i. J. 1284 vollendeten östlichen Chorausbau.

Durch die eben genannten beiden Aebte erhielt nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche eine ansehnliche Erweiterung, nämlich durch die ebenerwähnte Verlängerung des östlichen Chores. Daß und warum Heilsbronn die Grabstätte der Burggrafen von Nürnberg war, ist in den Beitr. S. 13–19 gezeigt worden. Um gleichfalls dort begraben zu werden, machten viele burggräfliche Vasallen Schenkungen an das Kloster. Daher wurde,[59] um Raum für Gräber zu gewinnen, der westliche Chor, die sogenannte Ritterkapelle erbaut. Unser Abt und sein Vorgänger verlängerten die Kirche in östlicher Richtung. In welcher Weise dieses geschah, ist in den Beitr. S. 15 berichtet worden. Der bei dieser Gelegenheit hinausgerückte Hochaltar[60] wurde im März 1284 neu geweiht. Die wiederholt erwähnten Kopien von einem alten Monumentenverzeichnisse berichten darüber: A. D. 1136 procurante reverendo in Christo patrem Burckhardum, episcopum eistetensem. Secunda vero tantum hujus altaris propter sui innovationem et majorationem facta est per quendam episcopum ordinis nostri procurante hoc Ottone, abbate decimo hujus monasterii anno 12 ... Tertia vero dedicatio sive consecratio chori novi ac totius monasterii, exceptis capellis, facta est anno domini 1284 per reverendum in Christo patrem dominum Reubotonem, episcopum eistetensem, procurante hoc domino Heinrico, abbate hujus loci decimo tertio. Specialiter autem consecratum est hoc altare in honorem

beatissimae virginis Mariae, sancti Jacobi apostoli, sanctorum Thebeorum martyrum, sanctarum Ursulae et undecim mille virginum, cujus dedicationis anniversarius dies agitur semper dominica proxima post Martine episcopi.“ Der 10. Abt Otto regierte nur 4 Jahre lang, von 1253 bis 56. Hiernach ist die von den Kopisten bei Angabe der Jahrzahl gelassene Lücke zu ergänzen und anno 1255 circa anstatt 12.. zu lesen. Daß unser Abt in dem von ihm verlängerten östlichen Chor einen Seitenaltar gegründet hat, ist vorhin berichtet worden. Der andere Seitenaltar, südlich vom Hochaltar, wurde im März 1284, gleichzeitig mit dem Hochaltar, geweiht zu Ehren der heiligen Stephanus und Laurencius. Daß alte Monumentenverzeichniß gibt darüber folgende Notiz: A. D. 1284 martio exeunte dedicatum est hoc altare a venerabili domino Reynbotone, episcopo eistetensi, tempore domini Heinrici de Hirschlach, abbatis, in honorem sanctorum Stephani protomartyris et Laurentii martyris, quorum reliquiae in hoc altari sunt inclusae cum reliquiis sanctorum Stephani papae, Sixti papae, Calixti papae, Clementis papae, sanctorum innocentium, item Mauritii, Cyriaci, Georgii, Viti, Emesani, Theodori, Chrisogani, Sebastiani martyrum, item episcoporum Nicolai et Ulrici, item Egidii confessoris, item 11,000 virginum et sanctarum Agnethae, Ceciliae, Barbarae, Walpurgis, Felicitatis et Gertrudis virginum. Igitur omnibus vere poenitentibus hoc altare in die dedicationis et patrociniorum frequentantibus quadraginta dies indulgentiarum de poenitentis injunctis relaxantur. Sciendum etiam, quod dedicatio praedicta per dominum Philippum episcopum eistetensem tempore domini Conradi Suppani († 1328) est translata ad dominicam proximam post festum sancti Martini episcopi. Anno domini 1501 renovata et adfixa est schedula altari sanctorum praescriptorum per fratrem Johannem Doliator († 1506) de Mürckendorf, tunc temporis capellanum eorundem. Ohne

Zweifel waren diese zahlreichen Reliquien[61] in dem Reliquienkasten enthalten, welcher i. J. 1853 im Hochaltar vorgefunden und nach langen Verhandlungen mit den Oberbehörden auf höheren Befehl dem vom Bischof von Eichstätt zur Empfangnahme kommittirten Stadtpfarrer Eichenthaler von Eschenbach in Gegenwart des Landrichters Forster und des Schreibers Dieses eingehändigt wurden. Der Kasten muß schon früher, etwa bei der Transferirung vom Stephanus- und Laurenziusaltar in den Hochaltar, untersucht worden sein, da von den Riemen, mit welchen der Kasten bei der Weihe i. J. 1284 umgeben wurde, nur noch der Anfang und das Ende vorhanden waren. Auf dem Kasten lag das bischöfliche Wachssiegel; darauf der Bischof, in einer Hand den Krummstab, in der andern ein Buch haltend; dann die Randschrift: Reinboto Dei Gratia Eistetensis Ecclesiae Episcopus

Dem vorstehenden Berichte über die Erweiterung des Klostergebietes und der Klosterkirche durch unsern Abt ist noch beizufügen, daß durch diesen auch die Klosterbibliothek[62] (jetzt in Erlangen) manchfach bereichert worden ist, indem er Handschriften entweder kaufte, oder durch seine Mönche abschreiben ließ. Daher auf der einen und andern dieser Pergamenthandschriften bemerkt ist: Iste liber scriptus est a. d. 1290 sub domino Heinrico abbate a. d. 1310. Diese beiden Notizen finden sich am Schlusse exegetischer Werke von Hugo von St. Charo. Einer Bibelkonkordanz auf Pergament ist die Bemerkung beigefügt: dieses Buch sei aus Rona nach Heilsbronn gebracht, daselbst in den Jahren 1310 und 11 unter dem Abte Heinrich in seinem dreißigsten Regierungsjahre kopirt worden, und zwar zur Zeit des Königs Heinrich, welcher i. J. 1309 das Patronat von Nördlingen dem Kloster geschenkt habe.

Der Abt starb 1317 am 24. Juli. An diesem Tage ist

auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen. Im Kapitol, wo mehrere Aebte begraben liegen, standen auf seinem unter dem Schutte vielleicht noch vorhandenen Leichensteine die Worte: A. D. 1317 in vigilia Jacobi apostoli obiit dominus Heinricus de Hirschlag, XIII. abbas Halsbrunnensis. Drei Monate vor seinem Tode scheint er noch rüstig und im Interesse seines Klosters thätig gewesen zu sein. Denn am 24. April finden wir ihn in Windsheim beim Kaiser Ludwig dem Bayer, vermuthlich von diesem in Folge mündlicher Absprache in Nürnberg oder Heilsbronn dorthin beschieden. Er fand dort bereits eine heilsbronnische Herberge in dem obenerwähnten, zu seiner Zeit und durch ihn acquirirten Hause. Die Frage, welche er im Interesse seines Klosters dem Kaiser zur Entscheidung vorlegte, war: „Dürfen Klosterunterthanen ein Gut, welches sie Jahr und Tag besessen haben, auch ferner unangefochten besitzen, und sind sie, wenn sich Streit über den Besitz erheben sollte, bei ihrem geistlichen Richter oder bei den vor der Besitzveränderung kompetent gewesenen weltlichen Gerichten zu belangen?“ Die deutsch abgefaßte kaiserliche Entscheidung lautete zu Gunsten der Klosterunterthanen und wiederholte das schon von den früheren Kaisern ertheilte Privilegium, daß Klosterleute lediglich vor ihrem geistlichen Richter zu erscheinen schuldig sind. Zeugen und Beisitzer bei der Verhandlung waren: die Ritter Gottfried von Heideck, Gottfried von Wolfstein, Ramunch von Vestenberg, Dietrich v. Parsberg, Heinrich v. Salach, Seifried der Swepferman (Schweppermann), und Ludwig von Eyb. Anfang und Schluß der Urkunde lauten: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden römischer König thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht der ehrbar geistlich Mann, der Abt von Halsprunne, von seines Klosters wegen und fragt mit Fürsprechen ein Urtheil, ob geistliche Klosterleute etc. Gegeben zu Windsheim des Pfintztags nach St. Jörgentag 1317, im dritten unseres Reichs.“ Der vor dem Kaiser persönlich erschienene Abt ist zwar nicht namentlich genannt, allein der Erschienene kann lediglich unser Abt Heinrich gewesen sein, da sein Nachfolger, Konrad

von Brundelsheim, wie nachher gezeigt werden wird, im April noch nicht Abt war.

Ueber die Exkommunikation des Burggrafen Friedrich III. und seine Beerdigung in Heilsbronn zur Zeit unseres Abts (1297) berichtet keine der noch vorhandenen heilsbronner Urkunden. Was hierüber aus anderweitigen Urkunden ermittelt werden kann, wird Bd. II bei Oberndorf, Pfarrei Kirchfarrnbach, mitgetheilt werden.


Der 14. Abt Konrad von Prundelsheim (1303–1321)[63]

regierte zweimal, nämlich während der Jahre 1303–106 und dann vom Sommer 1317 bis November 1321. Die Dauer seines Regiments und seinen Todestag bezeichnete folgende Inschrift auf seinem Leichenstein: „A. D. obiit dominus Conradus de Brundelsheim, abbas decimus quartus, in vigilia omnium sanctorum, qui praefuit huic monasterio annis quatuor, mensibus quinque, composuit sermones in sociis, sub lapide requiescens.“ Diese Schrift war nicht in den Stein gehauen, sondern auf einer in den Stein eingelassenen Metalltafel befindlich. Die Metalltafel wurde nicht gleich nach dem Tode des Abts, sondern erst im Jahre 1507 zur Zeit des Abts Bamberger gefertigt und von diesem gezahlt, laut dessen Rechnung von 1507/8, in welcher es heißt: „Pro epitaphio abbatis Socci 2 fl.“ Dabei ist bemerkt: „Nota florenus semper computandus est ad 8 talenta et 12 denarios.“ Ein Talent entsprach damals ungefähr dem Werthe von 40 Kreuzern jetzigen Geldes, ein Gulden (G oldgulden) fonach ungefähr dem Werthe eines Dukaten. Folglich kostete die Metalltafel ungefähr einen Louisdor. Auf einen in Erlangen aufbewahrten heilsbronner Pergamentcodex, welcher Sermonen unseres Abts enthält, schrieb ein Leser, ohne Zweifel vor der Zeit des Abts Bamberger, folgende Worte: „A. D. 1321 obiit dominus Conradus abbas, qui composuit sermones in sociis et est sepultus in cimiterio hujus domus in dextra parte chori ante fores ecclesiae, cujus anima requiescat

in pace. Amen.“ Die Angaben dieser beiden Inschriften auf Metall und Pergament finden ihre Bestätigung in dem gedachten Monumentenverzeichnisse. Diesem zufolge lag der Leichenstein mit der Metalltafel außerhalb der Kirche,[64] an der nördlichen Mauer des östlichen Chors. Im Jahre 1602 war das Grabdenkmal noch unversehrt vorhanden; Hocker fand es aber im 18. Jahrhundert nicht mehr vor. Nachdem die Metalltafel abhanden gekommen und vermuthlich eingeschmolzen war, wurde wohl der werthlos gewordene Stein anderweitig verwendet. Gleiches Schicksal hatte ein nebenanliegender, im Jahre 1602 ebenfalls noch vorhandener Leichenstein mit einer Metalltafel auf dem Grabe des in den Beiträgen S. 103 erwähnten Mönchs Johann Sayler (†  1502), dessen Vorzüge als Gelehrter und als Christ in der Metallschrist gerühmt wurden.

Dem Schreiber Dieses ist es unerklärlich, wie man auf den Gedanken kommen konnte: unser Abt habe von 1299 bis 1303 regiert, so daß der Abt Heinrich bis 1299 sein Vorgänger, und von 1303 an sein Nachfolger gewesen sei. (Hocker, Antiquit. S. 73.) In den Urkunden aus den Jahren von 1299–1303 wird wiederholt ausdrücklich Heinrich als fungirender Abt genannt, niemals aber Konrad.

Unser Abt Konrad war aus Brundelsheim: vermuthlich Proselzheim, nordöstlich von Würzburg. Einer heilsbronner Urkunde von 1212 zufolge war in diesem Jahre ein „Heinrich von Brozoldesheim“ Domkapitular in Würzburg. Sieben Jahre vor der Erwählung unseres Abts erhielt das Kloster, einer heilsbronner Urkunde zufolge, 15 Mrgn. Acker und 15 Mrgn. Wiesen durch Kauf und Schenkung von einem Volko, Volkwini de Brozoltsheim filius. Vermuthlich heißt der Ort noch jetzt in der Volkssprache „Brundelsheim“. Die gedachte Urkunde wurde in Würzburg in Gegenwart des Bischofs Andreas d. d. 8. Cal. Mart. 1310 ausgefertigt.

Der Familienname unseres Abts war „Soccus“. Wahrscheinlich hieß er Schuh, lateinisch Soccus. Wir werden in der Folge mehreren Mönchen und Aebten begegnen, deren Familiennamen in ähnlicher Weise latinisirt wurden. Ohne Zweifel stammte er, wie die meisten heilsbronnischen Klösterlinge, nicht aus einem adeligen Geschlechte. Den Namen Schuh oder Soccus führte wohl keine fränkische Adelsfamilie. Vermuthlich war unser Abt einer der oben beim 13. Abt bezeichneten Mönche, welche sich durch Beredtsamkeit außeichneten und auch auswärts, namentlich in der Diöcese Bamberg, predigten. Wie er dachte und sprach, zeigen seine in Erlangen aufbewahrten zahlreichen Sermonen, welche von Mönchen seines Klosters noch in späterer Zeit wiederholt abgeschrieben wurden. Es sind keine in der Katharinenkirche oder anderwärts in deutscher Sprache gehaltene Volkspredigten, sondern lateinische Reden, gehalten im Kapitelssaal an Sonn- und Feiertagen und beabsichtigten, das religiös–sittliche Leben im Kloster zu erhalten und zu fördern. Es sollen nachher einige Proben aus diesen Sermonen mitgetheilt werden.

Oben ist erwähnt worden, daß die heilsbronner Aebte stets darauf bedacht waren, wissenschaftlich gebildete, staatskluge Aebte nachzuziehen, und daß sie daher ihre talentvollsten Mönche Universitätsstudien machen ließen, bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts nicht in Deutschland, da es dort noch keine Universitäten gab, sondern auswärts, besonders in Paris. Dort studirte vermuthlich nicht nur unser Abt, sondern auch sein Vorgänger, von dem vorhin berichtet wurde, daß er für die Bibliothek viele Codices abschreiben ließ, namentlich Schriften Hugo’s von St. Charo. Dieser war ein damals berühmter Universitätslehrer der Theologie, Dominikanermönch, zuletzt Kardinal, der vorige Abt, Heinrich von Hirschlach, vermuthlich sein Zuhörer in Paris. Unseres Abts Sermonen waren für die Mönche eine erbauliche Lektüre, wie manche Leser versicherten, indem sie am Schlusse des Buches beiuschrieben: „O bone Socce, cur te non imitamur omni tempore. Injuriarum optimum remdium est voluntas; haec docuit Soccus, in omnibus bene doctus. O bone Socce, dona

tuo nos sermone, edifica, riga, auxilium fer.“ Einer dieser Leser ist durch folgende Beischrift näher bezeichnet: „A. D. 1407 habuit hunc libram in cella sua frater Nicolaus de Glogstat (Gnodstadt).“ Der noch vorhandenen Werke des Abts sind fünf: 1) Sermones aestivales, 380 Pergamentblätter in Folio, 116 Sermonen. 2) Sermones de tempore, 332 Pergamentblätter in Folio, 117 Sermonen. 3) Sermones de sanctis, 268 Pergamentblätter in Folio. Den Tag, an welchem der Abschreiber dieser 268 Blätter seine mühevolle Arbeit vollendete, bezeichnet genau das beigefügte Schlußwort: 1379 finitus est Soccus de sanctis feria quarta ante nativitatem Mariae, quem comparavit Heinricus dictus Waltstromayr, cujus anima requiescat in pace. Das Buch war, wie auch andere besonders werthvolle Codices in der heilsbronner Bibliothek, an eine Kette gelegt. In den Mönchsrechnungen kehrt bei den Ausgaben für die Bibliothek oft die Position wieder: de catenis. 4) Dasselbe Buch: Sermones de sanctis, 295 Pergamentblätter, aber in Quart. 5) Excerpta de sermonibus Socci, 261 Pergamentblätter in Quart, ebenfalls angekettet. (Hocker, Biblioth. S. 33 u. 34.)

Mit den Kaisern Albrecht und Ludwig von Bayern stand unser Abt fortwährend in persönlichem Verkehr. Daß der Kaiser Albrecht ihm vier, die Interessen des Klosters betreffende (darunter eine in Heilsbronn selbst ausgefertigte) Urkunden einhändigte, ist oben berichtet worden.

Während seiner ersten Regierungsperiode, von 1303 bis 6, machte der Abt die im II. Bd. bei den Orten Randersacker, Weigenheim, Windsheim, Sendelbach, Asbach, Deberndorf, Ammerndorf, Schwebheim, Westheim und Willendorf näher zu besprechenden Acquisitionen. Ueber seine Acquisitionen während seiner zweiten Regierungsperiode, von 1317 bis 1321, in den Orten Eib, Claffheim, Nördlingen, Reimlingen und Waizendorf, gleichfalls Näheres im II. Bande. Von seiner letzten Acquisition in Burlbach wird beim 16. Abt Gamsfelder die Rede sein.

Das wegen seiner Privilegien stets angefochtene und angefeindete

Kloster erholte zu seinem Schutze fortwährend päpstliche und kaiserliche Erlasse. Erneuerte Opposition und Schädigung veranlaßte unsern Abt, beim apostolischen Stuhle zu klagen und Hilfe zu suchen, worauf der Papst Johann XXII. in einer an die Scholastici der Kirchen zu Eichstätt, zu St. Johannis außerhalb Würzburg und zu Onolzbach gerichteten Bulle erklärte: „Abt und Konvent von Halsprunne beschweren sich, daß einige Erzbischöfe, Bischöfe, Aebte und andere Kleriker, auch Herzoge, Markgrafen, Grafen, Barone, Adelige, Milites, Stadtgemeinden und andere Weltliche der Stadt und Diöcese Eichstätt und benachbarter Gegenden das Kloster beeinträchtigen im Besitz seiner Kirchen, Kapellen, Kastren, großen und kleinen Bauerngüter (grangiae, casalia), Weinberge, Gülten, Rechte und beweglichen Güter. Damit sie nicht nöthig haben, jede einzelne Beschwerde an den apostolischen Stuhl zu bringen, so befehlen wir euch, das Kloster kräftig zu schützen gegen fernere Beeinträchtigung, Restitution des Entzogenen zu erwirken, Unfügsame und Rebellische, wären sie auch Erzbischöfe oder Bischöfe, in Schranken zu halten, erforderlichenfalles mit Hilfe des weltlichen Armes. Datum Avinionii X. Kal. Maji, pontificatus nostri anno quarto,“ d. i. 1320. Die in der Beschwerdeschrift unseres Abts ohne Zweifel namentlich bezeichneten Schädiger des Klosters werden in dieser Bulle zwar nicht mit Namen genannt, aber nach Stand und Würden so genau charakterisirt, daß die Namen leicht ergänzt werden können. Eichstätt ist in der Bulle ausdrücklich als einer der Schädiger genannt. Die bezeichneten höheren geistlichen Würdenträger sind der Erzbischof von Mainz und die Bischöfe von Eichstätt, Würzburg und Augsburg, in deren Sprengeln fast alle bisherigen Besitzungen des Klosters lagen. Im Bisthum Regensburg besaß das Kloster zur Zeit unseres Abts noch nichts. Mit dem Bischofe von Bamberg, in dessen Sprengel nur wenige heilsbronnische Güter lagen, stand das Kloster in gutem Vernehmen. Die Abteien, mit welchen das Kloster wiederholt in Streit gerieth, lagen in der Diöcese Würzburg. Die Markgrafen sind die Burggrafen von Nürnberg, die zwar ihre Grabstätte in Heilsbronn hatten,

aber, wie oben wiederholt berichtet wurde und unten wiederholt berichtet werden wird, gegen das in ihren Marken sich immer mehr ausbreitende Kloster bisweilen Streit erhoben. Dasselbe thaten der hohe Adel und die Städte. Die kaiserlichen Gerichtshöfe, bei welchen das Kloster einzig und allein belangt werden konnte, entschieden fast immer zu Gunsten des Klosters. Eben so die Gerichte, bei welchen die Kaiser selbst präsidirten. Noch in seinem letzten Lebensjahre erwirkte unser Abt einen derartigen Entscheid bei dem Kaiser Ludwig dem Bayer. Der Kaiser entschied: „daß Niemand das Kloster Halsbrunn von seiner Güter wegen zu Hirschlach an andern als kaiserlichen Gerichten anfechten soll.“ Unser Abt war fünf Monate vor seinem Tode in Rothenburg, wie aus einer nachher beim 16. Abt zu besprechenden Urkunde erhellt.

Schließlich folgen hier einige Schriftproben aus des Abts Sermonen. Diese dokumentiren, daß ihr Verfasser klassisch gebildet war, lateinisch sprachgewandt, vertraut mit der lateinischen Bibel, mit ursprünglich lateinisch verfaßten oder in’s Lateinische übersetzten Schriften von Aristoteles (Ethik), Cicero, Quintilian, Philo, Boethius, Chrysostomus, Gregorius, Albertus, Bernhardus etc. Im Vorwort zu seinen vorhinerwähnten Sermonen de tempore schreibt er: „Stehe auf von den Todten, so wird dich Christus erleuchten. Ephes. 5, 14. Ich gedachte bei mir, daß ich Gott den Vater durch meine Sünden schwer beleidigt, die schwersten Strafen verdient, viel Gutes, das ich thun sollte, nicht gethan habe, und das Alles fortwährend und lange Zeit. Bei diesem Hinblick ergriff mich Zittern und Entsetzen: alle meine Gebeine erschracken; meine Haare sträubten sich; mein Herz ermattete; Finsterniß machte mich starr. Da sprach ich in meinem Seelenschmerz: Stehe auf von den Todten, so wird dich Christus erleuchten! Diesen Worten zufolge sollen wir dreierlei thun: von Sünden lassen, Gethanes wieder gut machen, der Gnade vertrauen. Da ich dieses aber bisher nicht gethan habe, so wende ich mich wenigstens zu dem Exercitium, welches unter allen verdienstlichen Exercitien das leichteste ist: zum Sprechen und zu der Feder

(stilus). Der allbarmherzige Gott, welcher das Herz ansieht, wolle dieses geringe Opfer gnädig ansehen. Die Leser bitte ich, unrichtig Gesprochenes zu verbessern. Der den Mund der Stummen öffnet und die Zungen der Kinder beredt macht, mache, daß die Vorschriften (beneplacita) meines Mundes willig befolgt werden. Wenn die so vielfach beschäftigten und angefochtenen heiligen Lehrer, die Regierer der Kirche Gottes, geschrieben und ihre Lehre der Nachwelt überliefert haben, wie viel mehr können wir in unserem Stillleben schreiben. Und damit dieses Werk um so williger aufgenommen werde, so mögen die Leser wissen, daß wir nichts Neues machen (cadimus), nichts, was wir nicht durch Autoritäten der Heiligen beweisen. Von dem Advent des Herrn werden wir weitläuftiger handeln, um die Säumigen anzuregen, um sie zu erinnern, den kommenden Gott in die Herberge des Herzens ehrfurchtsvoll aufzunehmen, damit sie nicht mit verlöschten (neglectis) Lampen an die Thür kommen und anklopfen, aber mit den thörichten Jungfrauen ausgeschlossen werden. Wir lösen das Tau des Schiffes vom Ufer und schiffen in das große und weite Meer der heiligen Schrift. Unser Segel überlassen wir zur Führung dem Winde des heiligen Geistes. Wo wir aussteigen werden (emersuri), wissen wir nicht. Gott weiß es.“

Im 57. Sermon (pars hiemalis) über den Text Matth. 8, 23 sagt der Redner: „Jesus trat in das Schifflein. Unter dem Schifslein verstehen wir das Leben eines Klösterlings, hominis religiosi. Seine Seele schläft, sie erwacht jedoch, wenn sich die Versuchung regt. Aber bei dem Erscheinen des Herrn schweigt die Versuchung. Der Untergang des materiellen Schiffes wird durch materielle Ursachen herbeigeführt, der Untergang des spirituellen Schiffes durch spirituelle Ursachen. Jenes ist gefährdet, wenn es ungleichmäßig, auf einer Seite mehr als auf der andern, beladen wird. Ebenso das spirituelle Schiff, wenn der Klösterling nicht strebt, seine drei Gelübde: Keuschheit, Armuth und Gehorsam, gleichmäßig zu halten. Allein Viele halten zwar streng das Eine, aber nicht das Andere, gegen Jak. 2, 10: „So Jemand das ganze Gesetz hält, und sündiget an Einem, der ist

es ganz schuldig.“ Auch gegen Gregorius, welcher sagt: „Was hilft es, eine Stadt zwar zu befestigen, aber an einer Stelle nicht.“ Alle Ritzen und Oeffnungen am Schiffe müssen sorgfältig verstopft werden. Solche Ritzen und Oeffnungen sind unsere Sinnenwerkzeuge. Ferner ist das Schiff gefährdet, wenn es allzusehr erleichtert wird und dann bei einem Windstoß leicht umschlägt. So das Schiff eines Klösterlings, wenn er leichtfertig ist. Ferner ist ein Schiff gefährdet, wenn es überladen wird. So das Schiff eines Religiosen, wenn er sich allzuviel mit irdischen Dingen beschäftigt. Ferner wird das Schiff gefährdet, wenn es wegen Fahrlässigkeit des Steuermannes oder wegen widriger Winde nicht richtig steuert, oder wenn es vom Sturm umgestürzt oder an eine Klippe geschleudert wird etc. Wenn wir nicht unablässig rudern, so gelangen wir nicht zum Port des Heils. Das Schiff unserer Religion kommt nicht vorwärts ohne günstigen Wind, das heißt, wenn wir nicht stets voll des heiligen Geistes sind. Von diesem Winde wünschte Jene (Braut) getrieben zu werden, welche, dem hohen Lied 4, 16 zufolge, sprach: „Stehe auf, Nordwind, komm Südwind und wehe durch meinen Garten.“

Im 123. Sermon (pars etivalis) über den Text Matth. 9, 18: „Herr, meine Tochter ist jetzt gestorben“ etc. sagt der Redner: „Wie diese Tochter gestorben ist, so müssen auch wir sterben. Wir wollen in diesem Sermon sprechen von den Versuchungen des Menschen im Todeskampf (agone), von den Fragen, welche an den Sterbenden gerichtet werden sollen, und daß man sterben soll, wie Christus gestorben ist. Im Todeskampf werden wir, mehr als im Leben, geänstigt von den Teufeln, welche den Glauben anfechten, zur Verzweiflung, zur Ungeduld verführen wollen. Daher ist es nützlich, dem Sterbenden das Glaubensbekenntniß vorzusprechen, damit er fest im Glauben bleibe. In einigen Klöstern ist daher Folgendes verordnet: „Liegt Einer im Todeskampf, so wird im Convent ein Zeichen mit der tabula gegeben. Alle Brüder versammeln sich, sprechen auf dem Wege zum Sterbenden das Symbolum mit lauter Stimme, so daß der Sterbende es hört und ermuntert wird, männlich zu streiten wider

den Teufel und fest zu stehen im Glauben.“ Eine andere Anfechtung im Todeskampf ist: der Teufel will den Sterbenden zur Verzweiflung bringen, indem er ihm seine Sünden vorhält. Du fragst: Wie kann ich dieser Verzweiflung entgehen? Ich antworte: Thue jetzt gute Werke, auf daß, wenn die guten und bösen Werke in die Wagschalen gelegt werden, die bösen von den guten ausgewogen werden. Ein Sterbender zweifle nicht an Gottes Barmherzigkeit. Kann er noch sprechen, so lasse er den Beichtvater rufen und spreche sich aus mit zerknirschtem Herzen. Eine weitere Anfechtung im Todeskampf ist: der Teufel reizt zur Ungeduld, weil Körperschmerzen eintreten, die Glieder absterben, zuletzt das Herz, wie Aristoteles sagt: „Das Herz lebt zuerst und stirbt zuletzt.“ Dann heißt es: „Fasset eure Seelen mit Geduld.“ Luc. 21, 19. Durch Ungeduld und Murren kann einer seine Seele verlieren; denn er murrt gegen Gott. Den Sterbenden frage man: ob er Alles glaube, was in der Kirche Gottes zu glauben verordnet ist? ob er erkenne, gegen den Schöpfer oft gesündigt zu haben in Gedanken, Worten und Werken? ob er dieses bereue? ob er verspreche, sich zu bessern und keine Todsünde zu begehen? ob er seinen Feinden vergeben, Entwendetes wiedererstatten wolle? ob er sich freue, selig zu werden, nicht durch eigenes Verdienst, sondern durch Christi Leiden? Laßt uns sterben, wie Christus gestorben ist. Er rief laut; die Erde bebte, die Felsen zerrissen; die Sonne verdunkelte sich. Auch wir wollen mit Paulus rufen: „Ich habe Lust abzuscheiden und bei Christo zu sein!“ Christus weinte; auch wir wollen weinen über unsere Sünden. Wir wollen mit ihm beten: „Vater, in deine Hände befehl ich meinen Geist.“

Die Sermonen enthalten, den mitgetheilten Schriftproben zufolge, zwar manches dem jetzigen Zeitgeschmack nicht mehr Zusagende, aber auch manches Erbauliche. Sie waren eine erbauliche Lektüre für die heilsbronner Mönche und wurden von diesen wiederholt abgeschrieben. Sie fanden aber auch in größeren Kreisen großen Beifall und erschienen daher schon sehr früh im Druck, gleich in der ersten Zeit, als man anfing, Bücher zu drucken,

namentlich in Straßburg. Die unter den Inkunabeln in Erlangen befindlichen Folio–Exemplare wurden in den Jahren 1476 und 1484 gedruckt. Der eine dieser Folianten enthält 127 und 125 Sermones Socci de tempore per totum annum. Den Sermonen für das Wintersemester sind die Worte beigedruckt: Pars hiemalis, sermonum Succi (nicht Socci) de tempore intitulatorum, quia de succis et medulla (Saft und Mark) sacre pagine stilo sub obscuro sunt extracti. Am Schlusse der Sermonen fürs Sommersemester sind folgende Worte beigedruckt: Sermones elegantissimi Succi de tempore finiunt feleciter a. D. 1476 nono kal. Julii. Dieses Exemplar kam nicht von Heilsbronn, sondern von Heidenheim aus nach Erlangen, da mit Tinte beigeschrieben ist: Iste liber est sancti Wernhardi in Haidenheim. Ein anderer Foliant enthält gleichfalls die sermones de tempore. Beigedruckt sind die Worte: Opus preclarum sermonum Socci dictorum, cum de succo, id est de medulla sacre pagine stilo sub obscuro exquisitissime sint collecti, denique a Johanne de Gruningen maystro impressorie artis famoso diligenter in inclita civitate Argentina elaborati anno Christi 1484 pridie Idus Februarii, explicit feliciter. Auf dem ersten Blatt ist mit Tinte geschrieben: Pertinet ad monasterium Riethveldense (Neustadt an der Aisch). Ein dritter Foliant enthält 93 Sermonen de Sanctis. Beigedtuckt sind die Worte: Sermones Socci de Sanctis, flosculis melliflui doctoria sancti Bernhardi prae ceteris exornati a sagaci viro Johanne de Gruningen in inclita Argentinensi civitate diligenter elaborati anno Christi 1484 Idus Aprilis.


Der 15. Abt Konrad Suppanus[65] (1321–28)

regierte sieben Jahre lang, vom November 1321 an bis 15. November 1328. Daß er seine kurze Regierungszeit sorgfältig auskaufte, seinen Mönchsstaat vielfach erweiterte und um des bereits Errungenen willen manchen Kampf siegreich bestand, wird im

II. Band berichtet werden, namentlich bei den Orten Onolsbach, Eib, Büschelbach, Nehdorf, Markterlbach, Meiersberg, Nördlingen, Ulsenheiin, Langensteinach, Sommerhausen und Eibelstadt. Er ließ sich alles Errungene vom Papst Johann XXII. bestätigen. Der Burggraf Friedrich IV. schuldete an das Kloster 200 Pfund Heller, welche er in der Weise heimzahlte, daß er dem Kloster die Zinsen aus einem Kapital von 2000 Hellern verschrieb, zu einem Seelgeräthe für sich und für seine Frau, Margaretha, und zu einem ewigen Lichte an der burggräflichen Gruft. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich unser Abt vom Burggrafen die Burg Zwernitz mit allen Gülten etc. als Pfand verschreiben und erklären, daß des Burggrafen Nachkommen, falls sie die jährlichen 200 Pfund ablösen wollten, 2000 Pfund baar an das Kloster zu zahlen verbunden seien. Zur noch nachhaltigeren Sicherung der Errungenschaft ließ der Abt den Burggrafen weiter urkunden: „Ueber den genauen Vollzug sollen wachen der ehrsame Herr Bruder Cunrad, Abt zu Halsprun oder wer der Abt ist; Bruder Cunrad von Arberg, unser Beichtiger, unsere lieben getreuen Rathgeber Heinrich von Bruckberg; Hans von Hohenecke, Hörauf von Seckendorf etc. und haben ihnen das Seelgerethe an ihrer Treu befohlen, daß sie damit thun sollen, was sie dünket, das unserer Seel das Allerbeste und Nützlichste ist. Und haben ihnen unsere Burg Zwernehe mit allen Gülten etc. eingegeben für die 2000 Pfund. Gegeben mit unsern beiden Insiegeln zu Nürnberg 1327, Montag nach St. Gallus.“

In seinem letzten Lebensjahre wendete sich unser Abt an den Kaiser Ludwig den Bayer mit der Bitte um Bestätigung der Klosterprivilegien. Der Kaiser erfüllte die Bitte. Er war eben nach Rom gezogen, um anstatt des ihm abgeneigten Papstes Johann XXII. einen andern Papst wählen und sich krönen zu lassen. Daher ist das erbetene kaiserliche Bestätigungsdiplom in Rom am 23. April 1328 ausgefertigt worden. Es ist speziell an unsern Abt Konrad gerichtet und bestätigt alle Privilegien, Rechte, Freiheiten, Immunitäten und Begnadungen des Klosters.

Zuwiderhandelnde trifft schwere kaiserliche Indignation, dazu eine Geldstrafe von 100 Mark Goldes, welcher Betrag halb dem kaiserlichen Fiskus, halb dem oder den Beschädigten zufallen soll. Der Kaiser stellte die Urkunde im 14. Jahre seiner Regierung, aber im ersten seines Kaiserthums aus, sonach unmittelbar nach seiner Krönung in Rom. Ohne Zweifel wurden Zeit und Ort der Ausstellung absichtlich gerade so gewählt, und zwar nach vorgängiger Absprache zwischen dem Kaiser und dem Abte, entweder in Nürnberg oder in Heilsbronn selbst. Die während der ersten Regierungsjahre des Kaisers Ludwig gestellten Mönchsrechnungen (Computationes, s. Beitr. S. VIII) sind nicht mehr vorhanden; daher können die Tage der Anwesenheit des Kaisers in Heilsbronn nicht immmer genau angegeben werden. Wir werden nachher sehen, daß auch die beiden folgenden Aebte, wie unser Abt, in besonderem Grade vom Kaiser Ludwig begünstigt worden sind, ohne Zweifel auch deßhalb, weil sie den gegen den Kaiser ausgesprochenen päpstlichen Bann ignorirten und in ihrem Bereiche nicht publizirten. Sie hielten es fortwährend mit dem gebannten Kaiser, aber auch fortwährend mit den Päpsten, namentlich mit des Kaisers Todfeind, Johann XXII., dessen vorhin erwähnte Bullen zeigen, daß er dem Kloster eben so gewogen war, wie der Kaiser.

Zur Zeit unseres Abts verkaufte Gottfried von Brauneck (Hohenlohe) im J. 1326 seine Burg Gründlach mit mehreren Gütern in Steinach, Flechsdorf, Vach, Hohenstadt etc. an den Burggrafen Friedrich IV. Heilsbronn war dabei nicht betheiligt. Gleichwohl wurde die Urkunde über den Verkauf abschriftlich im heilsbronner Archiv deponirt. Friedrich’s IV. Söhne, Johann und Albrecht, verkauften 1343 die Veste Gründlach an ihre „Muhme Kunigunda, weiland Burggräfin von Orlamünd“, welche das später nach Gründlach verlegte Cisterziensernonnentloster Himmelthron gründete und demselben als Aebtissin vorstand. Die Gründung des Klosters erfolgte unter dem Beirath der Cisterzienseräbte von Ebrach und Langheim. Der Grund, warum man nicht auch den Abt von Heilsbronn zu Rath zog,

ist unbekannt. Die genannte Gräfin Kunigunda von Orlamünde erscheint in dem bekannten Märchen von der weißen Frau als Kindemötdetin und daher endend im Kerker. Aus den Urkunden erhellt aber, daß sie niemals Kinder hatte und daß sie nicht als Kindsmörderin im Kerker, sondern als Aebtissin im Kloster gestorben ist. Ueber sie und ihr Verhältniß zu dem ebengenannten in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Albrecht dem Schönen siehe „Beiträge“ S. 77–79.

Unser Abt starb 1328 am 15. November, an welchem Tage auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen ist. Er wurde nicht in der Kirche, sondern im Kapitol begraben. Sein unter dem Schutt vielleicht noch vorhandener Leichenstein trug die Inschrift: A. D. 1328 in vigilia Edmundi episcopi obiit dominus Conradus Suppanus, 15. abbas halsbrunnensis. Der Familienname unseres Abts war vermuthlich Supf, latinisirt Suppanus, Supianus. Seinem Taufnamen auch seinen Familiennamen beizufügen war nothwendig, um ihn von andern Konraden zu unterscheiden, z. B. von Konrad von Brundelsheim.


Der 16. Abt Johann Gamsfelder (1328–45)

regierte 17 Jahre lang, von 1328 bis 12. Juni 1345. Daß er aus Gammesfeld (jetzt würtembergisch, vormals rothenburgisch) war, ersieht man aus zwei Urkunden, aus welchen zugleich erhellt, daß Güter in der Heimathsgegend des Abts, in Burlbach[66], an sein Kloster gekommen sind. Die erste Urkunde, besiegelt vom 14. Abt Konrad von Brundelsheim, wurde in Rothenburg ausgefertigt. Darin hieß es: „Noverint universi, quod nos Hermannus, Richardus et Agnes, heredes quondam Heinrici de Burlbach, Militis,

possessiones nostras et predium in villa Burlbach dilecto nobis Heinrico de Gamensveit, Hedwigis sororis nostrae filio tradimus, tenendas post mortem nostram. Ad quorum testimonium ego Heinricus de Gamensvelt presentem literam venerabilis Abbatis Cunradi (von Brundelsheim) de Halsprunnen et honesti viri domini Gerhardi, Plebani in Rotenburg, sigillorum munimine petivimus roborari. Nos quoque Conradus Abbas in Halsprunne et frater Gerhardus Plebanus in Rotenburg recognoscimus, quod in evidentiam eorundem sigilla nostra sunt appensa. Acta sunt hoch in Rotenburg Kal. Jun. 1321, presentibus fratre Gerhardo Plebano predicto, fratre Gunthero, fratre Cunrado de Urnhoven, fratre Alberto Notario de ordine fratrum Theutonicorum domus in Rotenburg, fratre Johanne de Gamensvelt de ordine Cystercienso in Halesprunne et aliis.“ Aus dieser Urkunde ergibt sich folgender Sachverhalt: Heinrich von Gammesfeld erhielt 1321 durch Erbschaft von der Adelsfamilie von Burlbach Güter im Orte Burlbach und bat den eben in Rothenburg (vermuthlich im dortigen Bade) anwesenden heilsbronner Abt Konrad von Brundelsheim und den Pfarrer Gerhard von Rothenburg, die Erwerbsurkunde durch Untersiegelung zu bestätigen. In den Beitr. S. 24 ist bemerkt worden, daß heilsbronner Aebte bisweilen das Rothenburger Bad besuchten. Daß der Abt Konrad von Brundelsheim während seines Aufenthalts in Rothenburg den Johann Gamsfelder, damals noch Mönch, späterhin Abt, bei sich hatte, erhellt aus der Urkunde, welche besagt, daß bei der Urkundenausstellung außer dem Abt Konrad und dem Pfarrer Gerhard drei Deutschordensbrüder von Rothenburg und unser Abt, damals noch Mönch, anwesend waren. Der Abt wurde vermuthlich im Rothenburger Johanniterhofe vollzogen. Dreizehn Jahre nach diesem Abt, im 6. Regierungsjahre unseres Abts, erschien obengenannter Heinrich von Gammesfeld vor dem Stadtgericht in Nürnberg, legitimirte sich durch Vorzeigung obiger Schenkungsurkunde von 1321 als Besitzer der Burlbachischen Güter und erklärte vor dem Schultheiß Kon.

Pfinzing) und den Schöffen: „daß er vorgeschriebene Gut und Hub ze Burlbach luiterlich durch Got und um seiner Seelen willen den geistlichen Lüten, Abt und Convent ze Halsprunne schenke. Datum Nürnberg, 1334.“ Daß Heinrich von Gamsfeld und unser Abt Brüder waren, besagt folgender Eintrag im Todtenkalender beim 5. Februar: Anniversarium Henrici Gamsvelder, fratris domini Johannis abbatis, qui dedit nobis bona in Baurelbach, quae solvunt 10 t. minus 3. sol

Daß unser Abt während seiner 17jährigen Regierung sehr erfolgreich an der Ausbreitung und Befestigung des Mönchsstaates arbeitete, beweisen die vorhandenen 80 bis 90 Erwerbsurkunden aus seiner Zeit, welche im II. Band besprochen werden, namentlich bei den Orten Haag, Gleizendorf, Watzendorf, Neunkirchen, Hirschbronn, Hirschlach, Ismannsdorf, Neuses, Rigelsbach, Rohrbach, Waizendorf, Wolfershof, Weiherschneidbach, Zandt, Lentersheim, Schwaningen, Herkheim, Ehringen, Bergel, Ulsenheim, Ikelheim, Waldmannshofen, Rückertshofen, Dambach, Wippenau, Uttenhofen, Brunn, Mainbernheim, Randersacker, Iphofen, Spalt, Bernau, Biderbach und Königshofen an der Tauber. Bei Nürnberg wird berichtet werden, daß der Abt im J. 1332 zur Erbauung des Rathhauses der Stadt gegen Erbzins ein vom Grafen Emicho von Nassau dem Kloster geschenktes Haus überließ. 1342 erhielt er für 426 Pfund Heller von den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen deren Güter in Merkendorf, Bürglein, Ober- und Unterfeldbrecht, Andorf, Frickendorf und die Neumühl unter Hadwartsdorf. Die Verkäufer urkundeten: „Wir Johann und Albrecht von G. G. Burggrafen, und wir Elsbeth, des vorgedachten Grafen Johannsen eheliche Wirthin verihen, daß wir verkauft haben dem Abt etc. alle unsere Güter in Merkendorf etc. Gewähr: unser Oheim Ludwig von Hohenloch. Bürgen: Fr. von Seckendorf, Burchard der Hörauf etc., die in Nurnberg zu laisten angeloben. Alle hängen ihre Siegel an. Montag vor St. Walburgi 1342.“ 1343 war das Kloster gefährdet

beim Herannahen bayerischer Truppen. Man kam mit dem Schrecken davon, da die Feinde nicht bis Heilsbronn vordrangen. Man verdankte diese glückliche Wendung angeblich den täglichen Marienmessen und den tausend Avemaria, welche jeder Laienbruder täglich beten mußte.

Zur Zeit unseres Abts wurden Ansbach und Dornberg verkauft. Das Kloster war dabei zwar nicht direkt (als Käufer), doch indirekt betheiligt, da der Kauf in Heilsbronn, Freitag vor Palmsonntag 1331, abgeschlossen wurde. Nach dem Tode Wolframs von Dornberg (s. oben beim 13. Abt) hatten die Grafen von Oettingen durch Erbschaft Ansbach, Dornberg und andere Güter erhalten. Einige dieser Güter wurden von den Grafen an das Kloster verkauft; Ansbach und die Burg Dornberg aber für 23,000 Pfund Heller an den Burggrafen Friedrich IV. Der Verkäufer scheint in bedrängten Umständen gewesen zu sein, da er schon früher sich genöthigt sah, Güter an die Herren von Schlüsselberg zu verpfänden. Ohne Zweifel war er derjenige Graf Ludwig von Oettingen, welcher mit dem ebengenannten Burggrafen und mit Schweppermann i. J. 1322 bei Mühldorf für den Kaiser Ludwig kämpfte, dann aber es mit Oesterreich hielt und daher auch nicht mehr, wie die früheren Grafen von Oettingen, dem Kloster zugethan war. Die Verkaufsurkunde nennt nicht weniger als 19 Bürgen, welche der Graf Ludwig stellen mußte, um den Burggrafen gegen etwaige Rückgängigmachung des Kaufes sicher zu stellen. Im Jahre 1332 starb der Burggraf und wurde in Heilsbronn beerdigt. Er hatte fünf Jahre vor seinem Tode 256 Pfund und 5 Schillinge zu seinem „Seelgereth“ dem Kloster zugestellt, welches für diese Summe Gefälle in Merkendorf, Büschelbach und in andern Orten kaufte, aber darüber mit den Söhnen des Burggrafen in Konflikt gerieth, so daß im Jahre 1348 Näheres darüber bestimmt werden mußte, wie beim folgenden Abte berichtet werden wird.

Es ist oben berichtet worden, daß unser Abt, vielfach angefochten, bei dem Kaiser Ludwig, seinem Schirmvogt, Schutz suchte, worauf der Kaiser die beiden Burggrafen Johann II.

und Albrecht I. auf Ruf und Widerruf beauftragte, während der vier Jahre von 1333 bis 37, dann i. J. 1339 den Burggrafen Johann II. allein, und in dessen Abwesenheit seinen Vasallen, Burkhard Hörauf von Seckendorf, das Kloster zu schützen. Unser Abt erwirkte vom Kaiser in den Jahren 1336 und 37 zwei weitere Erlasse. Der eine enthielt die Bestätigung der Klosterprivilegien überhaupt; im andern bewilligte der Kaiser unserem Abt, das Haus Bonhof (s. unten im VII. Abschn.) durch Mauern und Gräben zu befestigen.

Eine Schädigung durch höhere Hand erlitt das Kloster zur Zeit unseres Abts durch einen Wolkenbruch.[67] Das mehrerwähnte Monumentenverzeichniß gibt darüber folgenden, aus einem Meßbuche abgeschriebenen, lateinisch verfaßten Bericht: „Im Jahre 1336 am Tage St. Desiderii (23. Mai) ereignete sich kurz vor Einbruch des Abends im Kloster eine Ueberschwemmung, wie man sie dort niemals erlebt hat. Den Schaden, welchen sie der Bäckerei (pistrina), der Mühle und der Gerberei (sutorio) brachte, kann nicht wohl geschätzt werden. Kein Tisch blieb an seiner Stelle. Am Orte der Lektion wurden alle Bänke und Pulte umgestürzt: In der Kirche und im Krankenhause (infirmatorio) gingen einige Psalterien mit mehreren Büchern zu Grunde, im Speisgewölbe Butter, Käse, Eier und Anderes. An der Klosterumfassungsmauer erfolgte ein Durchbruch, fast 40 Fuß weit. Vier Mönche und drei Diener, welche sich dort befanden, entrannen kaum dem Tode. Zur Notiz für die Nachwelt wurde die Wasserhöhe im Refektorium und im Kreuzgang an mehreren Stellen durch ein Kreuzzeichen angedeutet. Die väterliche Mahnung Gottes möge jetzt und künftig erinnern, Unrecht gutzumachen und zu meiden, um den Gott der Götter in Zion zu schauen in alle Ewigkeit. Amen.“ Zur Orientirung bezüglich der hier genannten Localitäten diene Folgendes: Unter allen Gebäuden Heilsbronns lagen am Tiefsten die Mühle, die Bäckerei und die Gerberei oder Schusterei. Die Mühle steht noch. An dieselbe angebaut war

in nördlicher Richtung die Bäckerei; die Spuren von diesem Anbau sind noch sichtbar. Oestlich von der Mühle stand die Gerberei, auf deren Mauergrund circa 1855 ein an die Pfarrgartenmauer angelehntes Oekonomiegebäude erbaut wurde. Das Refektorium war im eigentlichen Klostergebäude, jetzt Bezirksamt, zu ebener Erde. Der Kreuzgang schloß den sogenannten Heilbronnen ein. Der nördliche Flügel desselben wurde 1771 abgetragen; der östliche Flügel wurde später Frohnveste. Das Krankenhaus, nördlich vom östlichen Chor der Kirche, steht noch. Siehe Beitr. S. 25. Eine Bezeichnung der Wasserhöhe war im Kreuzgang noch i. J. 1731 sichtbar. (Hocker, Antiq. S. 74.)

Der unter dem Schutt vielleicht noch vorhandene Grabstein unseres Abts war beschriftet wie folgt: A. D. 1345 3. Idus Junii in crastino Barnabae apostoli obiit Johannes, decimus sextus abbas halsbrunnensis. Der Eintrag im Vigilienbuche beim 12. Juni lautet: Obiit dominus Johannes, abbas halspr. 16. anno 1345, dictus est Gamssuelder.


Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach[68] (1345–50)

regierte fünf Jahre lang, von 1345 bis 22. August 1350. Er war, wie bereits oben bemerkt wurde, zuverlässig der Sohn bäuerlicher, nicht adeliger Eltern in Hirschlach. Vor seiner Erwählung zum Abt war er Prior. Die bei seiner Elektion und Benediktion erwachsenen Kosten sind in der Mönchsrechnung verausgabt. Während seiner Regierung starb der Kaiser Ludwig der Bayer, und zwar am 10. Oktober 1347, nachdem er zwei Monate zuvor vom Burggrafen Albrecht dem Schönen nach Heilsbronn geführt worden war. Unser Abt verlor durch den Tod Ludwigs einen großen Gönner; allein Ludwigs Gegner und Nachfolger, Karl IV., war ihm nicht minder gewogen. Ludwig starb im Oktober, und schon in den ersten Novembertagen kam Karl nach Heilsbronn. Während seiner Anwesenheit daselbst bat ihn, seinen

Schirmherrn, unser Abt um Bestellung eines stellvertretenden Schirmherrn, da das Kloster wieder, wie immer, hier und da über Mein und Dein zu kämpfen hatte. Nach Nürnberg zurückgekehrt, behändigte der Kaiser Karl am 6. November 1347 dem Abt eine Urkunde, laut welcher er den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen befahl, das Kloster zu schirmen, „so lang er (der Kaiser) oder sie (Abt und Konvent) es wollten.“ Ferner hatte der Abt den Kaiser gebeten, die Errungenschaften in Nördlingen und in der Umgegend von Windsheim zu bestätigen. Auch dieser Bitte entsprach der Kaiser, fertigte aber das Bestätigungsdiplom nicht mehr in Nürnberg aus, sondern in Straßburg, am Samstag nach Lucia (13. Dez.) 1347.

In dieser Weise suchte unser Abt das bereits Errungene zu sichern und zu erhalten. Durch ihn wurde aber der Klosterbesitz auch vielfach erweitert, theils in Gegenden, wo das Kloster bereits begütert war, wie im II. Bd. berichtet werden wird, namentlich bei den Orten Sommerhausen, Iphofen, Einersdorf, Neustetten, Poppenreuth, Merkendorf, Nördlingen, Nähermemmingen und Ober–Scheekenbach; theils in einer Gegend, wo die 15 ersten Aebte noch nichts acquirirt hatten, nämlich im Bisthum Regensburg. Die Acquisitionen der 15 ersten Aebte lagen in den Bisthümern Eichstätt, Würzburg, Bamberg und Augsburg. Im Bisthum Regensburg machte die erste Acquisition der 16. Abt Gammesfelder durch die Erwerbung des Patronats von Bernau, wie Bd. II bei diesem Orte ausführlich berichtet werden wird. Er erhielt dieses Patronat von dem bayerischen Herzog Ludwig, Kurfürst von Brandenburg, welcher dem Kloster Heilsbronn sehr gewogen war. Ebenso gewogen waren dem Kloster auch andere Herzoge von Bayern, darunter der Kaiser Ludwig der Bayer, und von ihnen erhielt das Kloster zu dem Patronate von Bernau auch noch die Patronate von Hirschau, Kelheim und Kirchtumbach, worüber Folgendes zu berichten ist:

Ruprecht der Aeltere und Ruprecht der Jüngere, Herzoge von Bayern und Pfalzgrafen am Rhein, schenkten 1346

unserem Abt und seinem Kloster das Patronat von Hirschau, wie im II. Bd. eingehend berichtet werden wird. Der Abt ließ sich die Schenkung vom Bischof Friedrich zu Regensburg und vom Papst Clemens VI. bestätigen.

In demselben Jahre 1346 war der Kaiser Ludwig in Heilsbronn – sein vorletzter Besuch daselbst. Der Bursarius verrechnete bei dieser Gelegenheit eine Baarausgabe von 470 Talenten. Der Kaiser kam mit großem Gefolge (cum magistro curiae, pincernis, camerariis, cocis, histrionibus), mit der Kaiserin, mit Söhnen und Herzogen. Letztere waren wahrscheinlich die ebengenannten Pfalzgrafen und Herzoge von Bayern. Im darauffolgenden Jahre 1347 war der Kaiser zum letzten Male, und zwar nur wenige Wochen vor seinem Tode, in Heilsbronn. (Ueber sein Verhältniß zu Heilsbronn siehe Beitr. S. 66–69.) Während dieser seiner letzten Anwesenheit wurde er von unserem Abte um Ueberlassung des Pfarrpatronats von Kelheim gebeten. Der Kaiser entsprach dieser Bitte, stellte aber die Schenkungsurkunde nicht in Heilsbronn, sondern am 21. Juli 1347 in Feuchtwangen aus. Die Schenkung wurde im Jahre 1370 vom Sohne des Kaisers, und 1400 von seinem Enkel bestätigt. Unser Abt, welcher i. J. 1347 die Bursariusrechnung stellte, verrechnete für die Ausstellung des kaiserlichen Schenkungsbriefes 63 Talente, dann speziell für den Kaiser für lateinischen Wein (vinum latinum) 30 Talente, dann die Ausgaben für das sehr zahlreiche kaiserliche Gefolge. Der Mitanwesenheit der Kaiserin geschieht in diesem Jahre keine Erwähnung, wohl aber eines Herzogs von Sachsen, wahrscheinlich Johann von Sachsen–Lauenburg. In Folge dieser kostspieligen Einlagerungen schloß unser Abt seine Rechnung mit einem Defizit von 432 Talenten 40 dl. ab. Um dieses zu decken, wurde von den Klosterunterthanen in den Probsteien Altmühl (Merkendorf) und Zenn (Neuhof) eine Steuer von 693 Talenten 15 dl. erhoben. Mehreres über Kelheim im II. Bd.

Zu diesen Acquisitionen in Hirschau und Kelheim kam durch unsern Abt eine dritte im Bisthum Regensburg: das Patronat von Kirchtumbach (Beitr. S. 70), ein Geschenk des Pfalzgrafen

und Herzogs Rudolf von Bayern, dessen Schenkungsurkunde im II. Bd. bei Kirchtumbach näher besprochen werden wird. Die der Urkunde beigeschriebenen 11 Zeugen (Kuno de Riffenberg, burggravius in Cuba, Holbo Kistel de Durnkauir, Rupertus Stör, Ech. Kemnater, magister camerae nostrae, Eckardus Resche, pincerna, Arnoldus de Engas, Eberhardus de Durnstein, milites Dietericus de Wildenstein junior vicedominus Babariae, Henricus de Steinlingen armigeri, Wolffhardus Wolffensteiner et Johannes notarii nostri) waren wohl insgesammt Vasallen des Pfalzgrafen und mit ihm eben in Heilsbronn. Ihre Namen erinnern an manche Burg und Burgruine in der Rheinpfalz und am Rhein. Mit dem Ritter Kraft von Lentersheim in Muhr gerieth der Abt 1347 in Prozeß über einen Wasserfluß des Nesselbaches bei Dürrnhof.

In einen Konflikt anderer Art wurde der Abt mit den Burggrafen verwickelt. Der 1332 in Heilsbronn begrabene Burggraf Friedrich IV. schenkte fünf Jahre vor seinem Tode dem Kloster 256 Pfund und 5 Schillinge mit der Bestimmung, daß das Geld rentirend angelegt, die Jahresrente zu Seelenmessen am dereinstigen Todestage des Burggrafen verwendet, bei jedem Todtenamte aber den Mönchen eine Spende gereicht werden sollte. Es ist oben wiederholt erwähnt worden, daß, während man im Burggrafenhause sich wohl sein ließ, die nur wenige Schritte davon wohnenden Mönche von ihren fest an der Ordensregel haltenden Aebten sehr kurz gehalten wurden. Mitleidig bestimmten daher einige Stifter von Seelenmessen ausdrücklich, daß an ihren dereinstigen Jahrtagen den Mönchen bessere Kost gereicht werden müsse. So lautete auch die Bestimmung des Burggrafen. Allein die Söhne des Burggrafen erfuhren, daß die Bestimmung ihres verstorbenen Vaters nicht pünktlich befolgt werde. Sie stellten daher unserem Abt die Alternative: entweder die Bestimmung genau zu befolgen, oder die für das Todtenamt bestimmten Renten an das Nonnenkloster Birkenfeld abzutreten. Der Abt entschied sich für das Erste und erklärte am achten Tage vor Lichtmeß 1348 urkundlich wie folgt: „Wir Bruder Friedrich Abt und die Sammunge

zu Halsprunne vergehen offentlich, daß wir haben eingenommen 256 Pfund und 5 Schillinge guter gezalter Haller von dem hochgeb. Herrn Friedrich (IV), etwan (weiland) Burggrafen von Nürnberg, und haben um dieselben Haller gekauft zu Merkendorf und Bischofsbach (Büschelbach) und anderswoan gewisser ewiger Gült, Korn, Haber, Pfennige und Wisöd, die auf 14½ Pfund truckner Haller geachtet sind. Diese Gült soll unser Unterkellner fürbaß alle Jahr einnehmen und soll uns davon geben zwei Dienst (Spenden) in unsern Reuenter (Refektorium) mit schönem (weißem) Brot, gutem Wein und Fischen von des Herrn Burggrafen wegen, einen an seiner Jarzit (Jahrtag), das ist Potencianentag (10. Mai), den andern an dem andern Tag der Hochzit unseres Herrn Lichenam (Fronleichnam). Wann uns in unserem Reuenter diese Dienst nicht gegeben werden, so sollen dieselben Gülte desselben Jares gen Birkenfeld geantwortet werden und der Pfleger Gewalt haben, um dieselbe Gülte zu pfenten aus den Gütern, da sie auf stehen. Auch soll unser Unterkellner von der Gülte geben alle Jar ½ Pfund Haller unserem Custer für Licht, die er an dem Abend und auch früh an der Jarzit zu dem Grab unseres Herrn Burggrafen setzen soll. Und wan (weil) derselbig unser Herr bei seinem lebendigen Leib uns und unserem Kloster viel Treue und Fruntschaft erzeigt hat, davon geloben wir und verbinden uns und unsere Nachkommen mit diesem Brief, zu begehen sein Jarzit fürbaß mit Seelmessen und mit andern gewöhnlichen Gebeten unseres Ordens mit Andacht, die uns Gott verleihet, an dem Abend und auch an dem Morgen an dem Tag, als er von dieser Welt verschied, das ist Potentiana. Darüber zu Urkund haben wir unsere Insiegel an diesen Brief gehangen. Deß sind Zeugen Bruder Berthold Pignot, Prior; Gottfried Büchelberger (nachmals Abt), Oberkellner; Cunrad von dem See, der Unterkellner, und Bruder Heinrich von Lichgartshausen, Mönche unseres Closters und andere ehrbare Leute.“ Die gedachten beiden Insiegel sind das runde des Klosters und das ovale des Abts. Der Eintrag im Vigilienbuche am Tage Potentiana (19. Mai) lautet: Domini Friderici

Burggravii pisces 3 talenta, panem 1 talentum vinum 2 urnas, 3 talenta de bonis in Mirkendorf, in Mittelneschenbach et Breitenbrunne, Missa trium magorum.

Ueberblicken wir die Errungenschaften unseres Abts, so finden wir, daß während seiner fünfjährigen Regierung und durch ihn auf dem vom Klosterstifter gelegten Grunde konsequent fortgebaut worden ist. Er starb am 22. August 1350. Sein an der Stelle des Kapitals unter dem Schutte vielleicht noch vorhandener Leichenstein war beschriftet: A. D. 1350. 11. Cal. Septembr. in octava assumtionis obiit dominus Fridericus de Hirschlag. 17. abbas halsbrunnensis, cujus anima requiescat in Christo cum pace. Amen. Im Vigilienbuche beim 22. August heißt es: Obiit dominus Fridericus abbas halspr. 17. de Hirslach a. d. 1351 (1350). Praefuit annis quinque Daß er nicht 1351 gestorben ist, bezeugt der Bursarius, welcher schon in seiner Jahresrechnung von 1350 den Tod des Abts vermeldet und den Nachlaß mit folgenden Worten unter den Einnahmen verzeichnet: De pecunia piae memoriae reverendi domini Friderici abbatis 200 florenos minus 2, qui faciunt pro tunc 158 talenta 48 dl. Gleich darauf, in derselben Jahresrechnung von 1350, verrechnet der Bursarius die bei der Wahl des nachfolgenden Abts Gottfried erwachsenen Ausgaben.

Namen und Bildniß unseres Abts findet man auf einem Gemälde, welches den Heiland lebensgroß, nicht am Kreuz hängend darstellt, sondern vor dem Kreuz stehend. Unterhalb kniet der Abt. Ein fliegendes Band zeigt die Aufschrift: „Apt Friedreich von Hirzlach.“ Das Gemälde wurde zuverlässig bei Lebzeiten des Abts gefertigt, nicht nach seinem Tode; daher fehlt die Angabe des Todestages. Es ist, wenn auch nicht das älteste, doch das zweitälteste unter den in Heilsbronn vorhandenen Gemälden, daher interessant, obgleich unschön. Unten Abschn. XIV, 11 wird es unter den „Votivbildern“ zuerst besprochen werden. Es ist jetzt bei Nr. 41 aufgehängt.

Der 18. Abt Gottfried Büchelberger[69] (1350–57)

regierte 7 Jahre lang, von 1350 bis 21. Juni 1357. Ein Eintrag im Todtenkalender beim 1. Dezember lautet: Anniversarium Hermani de Büchelbergk et uxoris suo, patris domini Godfridi abbatis. Der Geburt fort des Abts war sonach Büchelberg, d. h. nicht Büchelberg bei Leutershausen, mit welchem Orte das Kloster niemals verkehrte, auch nicht Büschelbach bei Heilsbronn, sondern Büchelberg bei Laubenzedel. Aus dem Eintrage ergibt sich zwar der Taufname des Vaters, aber nicht der Familienname. Unser Abt, zuverlässig ein Bauernsohn, wird nie nach seinem Familiennamen, sondern stets nach dem Namen seines Geburtsortes „de Büchelberg“ genannt. Diese Bezeichnung war nöthig, da ein anderer Mönch, Gottfried von Uffenheim, gleichzeitig mit unserem Abt verschiedene Aemter im Kloster bekleidete. Bei der Erwählung und Benediktion des Abts verausgabten die beiden Bursarien nur 33 Talente und 6 dl. und 18 Talente.

Während seines siebenjährigen Regiments hatte er, wie alle seine Vorgänger, oft Streit über Mein und Dein, namentlich in Nördlingen, wo der Kampf zwischen der Stadt und dem Kloster niemals ruhte. Kurz vor dem Tode unseres Abts kam es zu einem Vergleiche. In der von Bürgermeister und Rath ausgefertigten Vergleichsurkunde ist der Abt Gottfried ausdrücklich genannt. In allen diesen Anfechtungen hatte er eine mächtige Stütze an seinem Schirmherrn, Kaiser Karl IV. Während der sieben Regierungsjahre unseres Abts war der Kaiser Karl sechsmal in Heilsbronn, wiederholt auch die Kaiserin. Die Beiträge S. 70 bis 74 berichten Näheres darüber. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Fünf Wochen zuvor war der Kaiser bei ihm und behändigte ihm ein „Halsprunne, Freitag vor Himmelfahrt“ datirtes Diplom, worin er alle von den früheren Kaisern dem Kloster ertheilten Privilegien bestätigte, besonders die unabhängige

Gerichtsbarkeit, vermöge welcher das Kloster und dessen Unterthanen nur bei heilsbronnischen oder kaiserlichen Gerichten belangt werden durften, sonst bei keinem weltlichen Gerichte, insonderheit nicht beim Gerichtshofe zu Greisbach. Verletzung der Klosterprivilegien wird mit der kaiserlichen Ungnade und mit einer Geldstrafe von 100 Mark Goldes bedroht.

Nachdem der Kaiser die Klosterprivilegien überhaupt bestätigt hatte, erfüllte er noch eine spezielle Bitte unseres Abts. Rudolf, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, des Kaisers Schwiegervater, hatte, wie vorhin berichtet wurde, dem Kloster das Pfarrpatronat von Kirchtumbach geschenkt. Der Bitte des Abts entsprechend, bestätigte der Kaiser diese Schenkung, fertigte aber die Bestätigungsurkunde nicht mehr während seines Aufenthalts in Heilsbronn aus, sondern erst einige Tage später am 16. Mai 1357 in Miltenberg, wohin er sich von Heilsbronn und Nürnberg aus begeben hatte. Er bestätigte die Schenkung zum Lobe Gottes, der Jungfrau Maria und des heiligen Jakobus, der Schutzpatrone des Klosters, bezeugte seine aufrichtige Devotion gegen den Orden des Klosters, gegen den Papst Clemens VI., welcher die Schenkung bereits bestätigt hatte, und schloß mit der üblichen Strafandrohung. Unten Bd. III bei Kirchtumbach wird über diese beiden Diplome des Kaisers Karls IV. Ausführlicheres mitgetheilt werden.

Bald nach Ausfertigung dieser kaiserlichen Diplome starb der Abt. Die Inschrift aus seinem Grabstein im Kapital lautete: A. D. 1357, 11. Cal. Julii obiit dominus Gottfridus, 18. abbas halsbrunnensis. Im Vigilienbuche heißt es beim 21. Juni: Obiit dominus Gottfridus, abbas halsbr. 18. anno 1357, 21. Junii, praefuit annis septem; und am 29. November: Dominica adventus de domino Gottfrido Abbate 18. pis. conditos, pa. vi. mel, libetum, pisces assatos Subcellarius dat. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Zu seiner Zeit und durch ihn erhielt der Mönchsstaat, theils durch Schenkung, theils durch Kauf, manchen Zuwachs an den Orten Randersacker, Iphofen, Sontheim, Sperberslohe, Dietenhofen,

Hennenbach, Riedelndorf, Gotzendorf, Ismannsdorf, Mitteleschenbach, Nördlingen und Nähermemmingen. Seinen Unterthanen in Linden erleichterte er die Befriedigung ihres kirchlichen Bedürffnisses, indem er dort eine selbstständige Pfarrei gründete, wie Bd. II bei Linden berichtet werden wird.


Der 19. Abt Arnold[70] (1357–85)

regierte vom 25. Juni 1857 an fast 29 Jahre lang, trat 1385 in Quießenz und starb am 19. August 1386. Ueber seine Heimath, Abstammung und Aufnahme in das Kloster kann nichts Näheres berichtet werden. Vermuthlich erhielt er, wie auch seine Vorgänger, seine höhere Bildung in Paris, da in den Mönchsrechnungen aus jener Zeit fortwährend Ausgaben für heilsbronner Mönche vorkommen, welche in Paris studirten. Später finden wir in jenen Rechnungen Ausgaben für Studirende in Prag, wo Kaiser Karl IV., unseres Abts großer Gönner, die erste deutsche Universität gründete. Der erste in der Rechnung von 1385 namentlich genannte, in Prag studirende heilsbronner Mönch war ein adeliger, Johann von Liggartshusen, d. h. Leukershausen, ein Dorf bei Krailsheim. Zwei aus dieser Familie, nämlich Friedrich und Heinrich von Liggartshusen, lebten schon früher als Mönche in Heilsbronn, letzterer war zugleich Verwalter, Magister des Heilsbronner Hofes in Nürnberg. Während seines fast 29jährigen Regiments wirkte unser Abt mit großer Umsicht im Interesse des Mönchsstaates. Gegen Alle, die ihm zur Erreichung seiner Zwecke dienen konnten, bewies er sich höchst freigebig, während er für seine Person sparsam war. Seine zahlreichen und einflußreichen Gäste, namentlich seine Gevatterleute: der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V., wurden von ihm bei ihrer oftmaligen Anwesenheit im Burggrafenhause stets glänzend bewirthet. Die Beiträge berichten von Seite 76 bis 82 über die damalige außerordentliche Frequenz in Heilsbronn. Oben Seite 29 u. 30 ist berichtet worden, wie unser Abt

zur Sicherstellung gegen Schirmvogteigelüste seinen Gönner und einzigen Schirmvogt, den Kaiser Karl IV. in Böhmen aufsuchte und von dort mit den gewünschten Garantien des Kaisers d. d. Prag 29. Jan. 1359 und 2. Idus Sept. desselben Jahres, und des kaiserlichen Hofgerichts d. d. Karlstein, 21. Okt. 1359 heimkehrte.

Die Ersparnisse in seiner Privatkasse verwendete er größtentheils nicht zur Befriedigung kostspieliger Liebhabereien, sondern zum Nutzen des Klosters. In die Privatkasse der Aebte flossen gewisse kleine Bezüge beim Jahreswechsel, bei jeder Rechnungsabhör, dann der Ertrag von einem Weinberge und einem Weiher, der Nachlaß verstorbener Aebte und Mönche, eine Vergütung in Geld, wenn der Abt das ihm zukommende Quantum Weißbrot nur zum Theil konsumirte. Diese Zuflüsse waren nie bedeutend und entzifferten nur selten eine Jahresrente von mehr als 1700 Talenten. Im Mai 1359 wurde das Kloster durch den Abt von Ebrach visitirt. Aus dem Visitationsprokokoll ersieht man, daß die von unserem Abt gemachten Ersparnisse und der Nachlaß seines Vorgängers zur Beseitigung von Nothständen verwendet wurden, z. B. in den heilsbronner Höfen in Randersacker und Sommerhausen, wo Mißwachs wegen Dürre eingetreten war, und in andern Gegenden, wo Klosterunterthanen durch Krieg gelitten hatten. 400 Goldgulden verwendete der Abt aus seiner Kasse auf die Restauration der Klostermühle. 200 fl. schenkte er im J. 1361 der Hauptklosterkasse; in andern Jahren kleinere Summen. Kunst- und Prachtbauten führte er nicht auf. Doch kontribuirte er im Jahr 1364 zur Erbauung des Thürmchens (campanile) auf der noch stehenden Brauereikapelle 40 Talente; der Bursarius trug 122 Talente bei. Der 1381 und 82 vollzogene Umbau des Chors an der heilsbronnischen St. Nikolaikapelle in Nürnberg wurde von der Klosterkasse mit 1114 Talenten bestritten. Ehrenausgaben kamen bei unserem Abt oft vor. Zu Gevatter wurde der gebeten 1361 vom Kaiser Karl IV.; 1358, 71 und 74 vom Burggrafen Friedrich V.; 1360 von Gerlach von Hohenlohe; 1358 von Friedrich von Rinhofen (Seckendorf); 1374 von einem

Herrn von Stein (de Lapide); 1375 von einem Herrn von Lenterheim; 1375 von Burkhard von Seckendorf Aberdar; 1370 von einem de Gohsperg (Jochsberg, ein Seckendorf); 1377 von Nolt von Seckendorf; 1378 von einem Heideck; 1379 von Jakob von Rinhoven (Seckendorf); 1379 vom Herzog von Newenburg und 1382 von Gottfried von Hohenlohe. Bei seiner langen Lebens- und Regierungsdauer war es ihm vergönnt, nicht nur seinen zuerstgenannten Gevattermann, den Kaiser Karl IV. bei sich in Heilsbronn wiederholt zu begrüßen, sondern auch des Kaisers Sohn und Thronfolger Wenzel, des Abts Taufpathe, geboren am 17. März 1361. Der Kaiser Wenzel blieb mit dem Abte foriwährend im besten Vernehmen, während das Reich über ihn seufzte. Anders geartet, wie der kaiserliche Taufpathe, waren die vorhingedachten. 1371 und 74 geborenen burggräflichen Taufpathen unseres Abts. Diese Beiden, beim Tode des Abts 15 und 12 Jahre alt, wurden hochgestellte und einflußreiche Männer, geschichtsbekannt unter den Namen Burggraf Johann III. von Nürnberg und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, von dem die Könige von Preußen abstammen. Die beiden Brüder liegen in Heilsbronn begraben. Siehe Beitr. S. 83 u. 86–96.

Den Mönchsreehnungen sind zwei Verzeichnisse einverleibt zum Nachweis, daß während der Regierungszeit unseres Abts 23132 bis 24103 Talente für gekaufte Grundstücke und Gefälle verausgabt wurden, und zwar für Güter oder Gefälle bei Nördlingen, Wippenau, Dietenhofen, Schlauersbach, Stockheim, Weigenheim, Ziegendorf, Schwaighausen, Sperberslohe, Wasserzell, Altendettelsau, Leinach, Trochtelfingen, Neuhof bei Nürnberg, Zell (Wasserzell b. Spalt), Wilhermsdorf, Dürrnfarrnbach, Kaudorf, Reitersaich, Grosselfingen, Mögersheim, Oberndorf, Mumern–Altheim, Dippoldsberg, Mosbach, Gunzenhausen, Oberfeldbrecht, Niedereschenbach, Zumerlach bei Riet (?), Dierersdorf, Neuses bei Oberbach (bei Herrieden), Ergersheim, Ornbau, Neuen-Altheim, Triesdorf, Rohr, Ehringen, Isholtzdorf (Ismannsdorf), Wassertrüdingen, pro

forosta, quae vulgariter dicitur Urloz, sita infra villis Mosbach et Suddersdorf; 2990 T. in pagamento pro bonis emptis a domino de Ahusen, faciunt 1888 florenos. Man ersieht zugleich aus diesem Acquisitionsverzeichnisse, wie sich damals das Talent zum Goldgulden verhielt. Ueber einige Geschenke, welche das Kloster damals erhielt, ist Folgendes zu berichten:

Zur Zeit unseres Abts wurden die Burggrafen Johann II. († 1357) und Albrecht der Schöne († 1361) in Heilsbronn begraben. Beide hatten 315 Pfund und 70 Heller dem Kloster „zum Selgeret gegeben und geschickt.“ Für diese Summe kaufte das Kloster in Wasserzell von einem Hofe die jährliche Gült (6 Sra Korn, 6 Sra Haber etc.), bisher einem nürnberger Bürger, Friedrich Berner, zustehend. Burggraf Friedrich V., Johanns II. Sohn und Albrechts Neffe, ertheilte am St. Severinstage (23. Okt.) 1363 den oberlehensherrlichen Konsens und schenkte zugleich dem Kloster die dem Burggrafen als Lehensherrn zustehenden Gefälle. Zur Sicherung des Besitzes ordnete der Abt fünf Tage darauf seinen Bursarius Heinrich Holzschuher (er war Bursarius von 1363 bis 80) nach Nürnberg ab und ließ vom Stadtschultheiß Konrad Groß und den Schöffen die Acquisition bestätigen. Dieses geschah in folgender, damals üblicher Weise. Mit dem Bursarius erschienen vor dem Schultheiß und den Schöffen drei gerichtsbekannte angesehene Männer aus der Stadt (Einer derselben war Berthold Holzschuher) und sagten eidlich aus: daß Friz Berner den Hof zu Wasserzell, welcher vom Herrn Burggrafen zu Lehen gehe und von Tanner und Fischer gebaut werde, dem Konvent zu Halsprunn verkauft habe. Burggraf Friedrich V. fügte zu der von seinem Vater und Onkel gemachten Schenkung eine weitere, so daß sich der Gesammtbetrag auf 800 Pfund belief. Aus oder dießbezüglichen Urkunde von 1366 geht hervor, daß der Burggraf Friedrich V. den Dreikönigsaltar mitten in der Kirche gestiftet und gleichfalls mitten in der Kirche die Hauptgruft[71]

erbaut hat, letztere zur Bestattung seines Vaters und seines Onkels, die ersten dort begrabenen Leichen. Der Altarstein wurde 1771 abgetragen; der Altargrund fand sich bei den Ausgrabungen im J. 1853 östlich von der Gruft.[72] Die Schnitzwerke und Oelbilder am Altar sind noch vorhanden und sehr sehenswerth. Mehr darüber unten beim 26. Abt Wenk. Wie es bezüglich der burggräflichen Stiftung gehalten werden sollte, erhellt aus der gedachten Urkunde, in welcher unser Abt erklärte: „Wir Bruder Arnold und die Sammung zu Halsprunn verjehen, daß der hochgeboren unser gnädiger Herr Burggraf Friedrich uns und unserem Kloster gegeben hat 800 Pfund guter gezehlter Heller von der Seelgeret wegen Grafen Johannsen seligen seines Vaters und Grafen Albrecht, seines Vetters und aller seiner Vordern, darum wir kauft haben gewisse Güter und Gült, zu dem ersten zu Wasserzell um 300 Pfund und 30 Pfund, minder 55 Pfennige, die Güter uns der Herr Graf Friederich von sondern Gnaden auch geeignet hat. Das übrige Geld haben wir gelegt an die Güter zu Truhteluingen (Trochtelvingen juxta Nordlingen, nicht Treuchtlingen), die wir kauft haben um den vesten Ritter Herrn Kraften von Riedlingen. Von den Gütern und von den vorgenannten Gütern zu Wasserzell soll man geben Gült als viel, als sich um das vorgeschrieben Geld antreffen mag, einem Unterkellner und einem Custer zu ihren Amten, damit sie ewiglich thun sollen, das hernach geschrieben steht: Zu dem ersten sollen wir ewiglich alle Tag ein Meß haben auf dem Altar der heiligen drey König, der an dem Sarg (Sarkophag) stehet, da dieselbige Herrschaft innen begraben liegt, die beide, Altar und Sarg, der Herr Graf Friderich gestiftet und gemachet hat. Und vor demselben Altar sollen wir ein ewiges Licht haben zu dem Licht, das zuvor vor des heiligen Ereutzes Altar gebrannt hat. Auch sollen wir der seligen Herren Grafen Johannsen und Albrechts Jahrzeit an ihrem Jahrzeittag begehen mit Messen, Vigilien

und schönen Kerzen, die wir vor den Altar und Sarg thun sollen. Und an denselben Tagen soll unser Unterkellner von der obgeschriebenen Gült unseren Herren in unserm Reventer dienen mit schönem Brot und gutem Wein und mit Fischen. Darüber zu Urkund, daß wir ewiglich diese vorgeschriebenen Artikel alle mit gutem Trawen halten, verbinden wir uns und alle unsere Nachkommen mit diesem Brief, daran wir unser Insiegel gehenket haben. Deß sind auch Zeugen Bruder Friderich Volse, der Prior; Bruder Herman von Nordeling der Kamerer; Bruder Berthold Königsfelder, der Portari; Bruder Heinrich Holtschuher, der Bursner; Bruder Cunrad von Bopfing, der Kellner; Bruder Heinrich Bilgram, der Custer und Bruder Johannes Einkurn, der Supprior, Mönche unsers Closters; Herr Albrecht von Lewenrod, der Schenk; Herr Burckhart von Seckendorff der Hörauf; Friedrich von Seckendorf Rinhofen, der Hoffmeister, Ritter etc. Dieser Brief ist geschrieben da man zält nach Christi Geburt 1366 an dem nächsten Tag vor St. Valentins Tag.“ (14. Februar.) Aus dieser Urkunde erhellt, daß die Burggrafen Johann II. und Albrecht I. in dieser Gruft begraben worden sind [73], nicht, wie in den Beiträgen S. 13 gesagt ist, im östlichen Chor. Der Sarkophag mit seinen acht Statuetten ist in den Beiträgen S. 84–86 besprochen worden. Die Jahrtage der beiden Burggrafen sind in den Todtenkalendern mit folgenden Bemerkungen verzeichnet: Am 7. Okt.: anniversarium domini Johannis burggravii de Nurnberg, missa trium magorum, pis. pa. vi. de bonis Trochtelvingen, et obiit 1357. Am 5. April: anniversar. domini Alberti, burggravii Nurnbergensis pis. pa. vi. de bonis in Wasserzell, missa trium regum, obiit a. d. 1361.

Zu derselben Zeit erhielt das Kloster eine Schenkung von dem Magister Mengos[74] und von dem Erzbischofe Heinrich Anavarsensis. Der Magister, Meister Friedrich Mengos (Mengozz,

Mengotus, wahrscheinlich eine Abkürzung von Megingaudus), war Arzt des Burggrafen Friedrich V. und auch der heilsbronner Mönche, welche in Heilsbronn selbst niemals einen Arzt hatten. Um 1352 erhielt er alljährlich ein Honorar aus der Klosterkasse. Im vorgerückten Alter gab er seine Praxis in Nürnberg auf und wohnte als Pensionarius oder Pfründner in Heilsbronn. Schon 1358 stiftete er 70 Talente ad missam comparandam. 1364 kaufte er von einem Nürnberger Bürger, Bernold Eramer, die auf 3 Gütern in Rohr ruhenden Gefälle, ließ den Kauf durch den Schultheiß Konrad Grozze und die Schöffen in Nürnberg bestätigen und holte auch den lehensherrlichen Konsens ein. Diesen ertheilte ihm der Burggraf Friedrich V. durch einen Brief folgenden Inhalts: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg, bekennen, daß für uns kommen ist der ehrsam Meister Mengozz von Nürnberg und bat uns, daß wir ihm eignen sollten die drei Güter zu Rohr, die er gekauft hat von B. Eramer und von uns zu Lehen gehen. Nun haben wir angesehen seine Bete und seine getreuen steten nutzbaren Dienste, die er uns oft erzeigt hat und fürbaß thun mag, und eignen ihm die drei Güter, und sollen fürbaß nimmermehr von uns und unsern Nachkommen zu Lehen gehen. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unserem Insiegel. Mittwoch vor Ambrosius 1364.“ Meingos starb 1370 zu Heilsbronn. Nach seinem Tode erhärteten seine Testamentsexekutoren, die Herren Hartwig Volkmar der Aeltere und Seytz Weygel von Nürnberg, vor dem dortigen Schultheiß Heinrich Geuder und den Schöffen, unter Vorzeigung einer gerichtlichen Vollmacht: „daß der ehrwürdige Herr Heinrich, Erzbischof von Anavarazar, und Meister Friedrich der Arzt berathen hätten, daß sie thun möchten, was sie wollten, mit Allem, was Meister Meingozz seliger, hinterlassen habe, und daß sie von demselben Gewalt hätten, dem Kloster Halsprunn zu geben durch Gott und durch des Meisters Meingozz Seelen willen zwei Güter zu Rohr, auf deren einem Konrad Hegner sitze und jährlich 6 Sra. Korn etc. gebe; auf dem andern sitze Heinrich Pirlein, und habe 4 Sra. Korn etc. jährlich

134 an das Kloster zu geben. Auch sagten sie, daß der Erzbischof Heinrich und Meister Friedrich veriehen hätten, daß Meister Meingozz, da er noch gelebt, die zwei Güter dem Kloster geschafft (legirt) habe.“ Demzufolge wurde sogleich, Dinstag nach Bonifacius, das Besitzdokument für das Kloster ausgefertigt und dem mitanwesenden ehrbaren geistlichen Mann, Bruder Johannes von Dickershausen zu Halsprunn, eingehändigt. Allein das Kloster wurde wegen dieses Besitzes von einem Herman Steinlein angefochten und 1378 beim kaiserlichen Landgerichte zu Nürnberg (Landrichter war Konrad von Seckendorf Aberdar) verklagt. Steinlein unterlag und unser Abt ließ seinem Kloster den Besitz durch folgende stadtgerichtliche Urkunde sichern: „Ich Heinrich Geuder, Schulheiß, und die Schöffen veriehen, daß für uns kommen ist Herr Hans Hübner, Custos zu Halsprunn, vom Herrn Abts Arnold und Convents wegen, mit den Zeugen Herrn Michael Gruntherr, Berthold Pfinzing und Konrad Haller, die sagten auf ihren Eid in der Irrung zwischen dem Closter und Steinlein von der zwei Güter wegen in Ror, die Meister Meingoz selig dem Closter geschickt hat, daß Steinlein seine angeblichen Rechte auf diese Güter aufgegeben habe und keine Forderung mehr deßhalb mache und abstehe von seiner Klage beim Königs–Hofgericht. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief. 1380, Montag nach Laurenzi.“ Zum Gedächstniß des Doktors Mengos wurden alljährlich fünf Jahrtage gehalten: am 21. Januar, 3. Mai, 22. Juni, 29. Aug. und 24. Sept. Bei den Einträgen dieser Jahrtage im Vigilienbuche heißt es: Magistri Mayngoti, qui dedit nobis bona in Rorr etc. De magistro Friderico medico in Nurmberga etc. Die Mönche erhielten am ersten und fünften dieser Tage Weißbrot, Fische und Wein, am zweiten Fische für 3 Talente, am dritten und vierten Fische oder Krebse.

Weitere Schenkungen erhielt das Kloster um diese Zeit, wie bereits erwähnt, vom Erzbischof Heinrich,[75] welcher mit dem Magister Mengos in nahem Verkehr stand. Seine Schenkungen

–fallen zwar nur zum Theil in die Zeit unseres Abts, doch soll gleich hier im Zusammenhang mitgetheilt werden, was über ihn und seinen Verkehr mit Heilsbronn gesagt werden kann. Die Schrift auf seinem in Heilsbronn vorhandenen steinernen Grabdenkmal nennt ihn Heinricus archiepiscopus anavarsensis. In den soeben besprochenen Urkunden von 1370 und 78 wird er Erzbischof von Anavarazar genannt. In den seine eigenen Käufe und Schenkungen in Feldbrecht und Einersdorf betreffenden Dokumenten von 1387 und 90 heißt er: Heinrich, Erzbischof von Ananarsaw oder Ananarschaw. Einem Pergamentcodex (Hocker, Biblioth. S. 61) sind die Worte beigeschrieben: Hunc librum dedit conventui reverendus in Christo pater et dominus Heinricus archiepiscopus anarizzensis anno 1385. Wo der Ort Anavarsa, Anavarazar, Ananarschaw oder Anarizza, von welchem der Erzbischof seinen Namen erhielt, zu suchen ist, sagt keine dieser Ausschreibungen. Auch ist nirgends gesagt, wo der Titularerzbischof wohnte. Daß er nicht in weiter Ferne gewohnt haben kann, erhellt aus seinem nahen Verkehr mit dem nürnberger Doktor Mengos und mit Heilsbronn. Vermuthlich war er Hilfs- oder Weihbischof in Bamberg und Titularerzbischof. Es ist bekannt, daß die Päpste dergleichen Würdenträgern ihre Titel bisweilen von solchen Orten gegeben haben, welche vormals christlich und Bischofssitze waren, aber in Folge der muhamedanischen Invasion muhamedanisch geworden sind. Ein solcher Ort mag Anavarsa etc. gewesen und der Name desselben dem bamberger Weihbischof Heinrich vom Papste beigelegt worden sein. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, beurkundet sein Monument[76] mit der Inschrift: A. D. 1390 in vigilia omnium sanctorum obiit reverendus in Christo pater dominus Heinricus archiepiscopus anavarsensis, qui hic est sepultus, cujus anima requiescat in pace. Amen. Seine letzten Lebenstage scheint er als Pensionär in Heilsbronn verlebt zu haben, wie manche Andere, z. B. der Arzt Mengos und gleichzeitig ein Abt des Klosters

Pelisium, Namens Heinrich, dessen Leichenstein um 1600 in der heilsbronner Kirche noch vorhanden und folgendermassen beschriftet war: A. D. 1380 I. Jd. Maji obiit dominus Heinricus, abbas de Pellis decimus. Die Ausgaben bei seiner Bestattung sind in der Mönchsrechnung notirt (ad exequias de Pelisio 2 ur. 13. ciph. vini) Daß sein Kloster in Ungarn lag, erhellt aus dem beim 24. Abt zu besprechenden Verzeichniß über alle Cisterzienserklöster, in welchem u. A. eingetragen war: A. D. 1183 fundata est abbatia de Pelisio in Ungaria. Auch ein Abt von Ebrach zog sich nach Heilsbronn zurück und wurde daselbst begraben, laut folgender Schrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Leichensteine: A. D. 1448, 17. cal. Nov. obiit venerabilis pater dominus Herman, quondam abbas ebracensis. Er machte, den Mönchsrechnungen zufolge, während seines Aufenthalts in Heilsbronn dem Abt daselbst alljährlich ein Geldgeschenk. Die Güter, welche der Erzbischof Heinrich kaufte und dem Kloster schenkte, lagen bei Rohr, Ammerndorf, Feldbrecht, Einersdorf und Neuses.[77] Laut Vigilienbuch wurden zur Erinnerung an den Geber alljährlich drei Jahrtage gehalten: am 14. Aug., 31. Okt. und 2. Nov. Der erste Eintrag lautet: Servitur de domino Heinrico, archiepiscopo anavarsensi de bonis in Amalraczdorf, Einharczdorff, Newses et Veltpach. Die Mönche erhielten an den Gedächtnißtagen Fische, Weißbrot, Wein, Honig und Lebkuchen.

Bei den Ausgrabungen i. J. 1853 fand man im östlichen Chor der Kirche, nordöstlich vom Hochaltar aus, südwestlich vom Sakramenthäuschen aus, unter der Pflasterung ein Grab, darin ein männliches Skelett und ein zerfressenes Bleitäfelchen, worauf aber weder Schrift noch Wappen zu entdecken war. Spuren von einem hölzernen Sarge fanden sich nicht. Das Skelett wurde 1853 zwar herausgenommen, aber in einem schmalen einfachen Sarge an derselben Stelle wieder beigesetzt. Es lag in einem

Steinsarge, welcher ganz mit Erde ausgefüllt und nicht mit einem Grabstein bedeckt war. Die 1853 gleichfalls aufgefundene Backsteinpflasterung ging über das Grab hin, welches durch ein aus kleinen Backsteinen gebildetes Kreuz bezeichnet war. Die Grabstätte vor dem Hochaltar läßt auf eine distinguirte Persönlichkeit schließen. Vermuthlich wurde der Erzbischof Heinrich an dieser Stelle begraben, was um so wahrscheinlicher ist, da sein steinernes Monument ursprünglich dort stand, später aber in die Heideckerkapelle gebracht wurde. Jetzt steht es in der Kirche bei Nr. 94. Vergleicht man dieses Monument mit dem in Temperafarben gemalten, fast gleichzeitigen Gedächtnißbilde (Nr. 122) des Arztes Mengos, so sieht man, wie damals in Heilsbronn und Nürnberg die Plastik schon weit fortgeschritten war, während die Malerkunst noch in der Wiege lag.

Die Urkunden gedenken noch eines Pensionärs, welcher zur Zeit unseres Abts in Heilsbronn starb und das Kloster beschenkte. Von dem Filialdorfe Weitersdorf in der Pfarrei Roßstall führte eine adelige Familie ihren Namen, die eine Grabstätte in Heilsbronn hatte. Laut Kaufbrief von 1370 kaufte Götz von Weitersdorf[78] für seinen Sohn Heinrich eine Pfründe im Kloster und überließ diesem zum Unterhalt des Sohnes die Gefälle von zwei Gütlein in Mosbach mit der Bestimmung, daß nach dem Tode des Sohnes die Gefälle dem Kloster verbleiben sollten. Die Familie Weitersdorf besaß ferner von einem Gute in Altendettelsau Gefälle, welche das Kloster für 49 Pfund Heller kaufte. Drei Jahre darauf (1373) verkaufte Heinrich von Weitersdorf, Richter zu Abenberg, drei Tagw. Wiesen im Brühl bei Unter–Eschenbach an das Kloster. Ein Peter Weitersdorf[79] verkaufte i. J. 1410 Grundgefälle in Ammerndorf an das Kloster, indem er urkundlich erklärte: „Ich Peter Weitersdorf, zu Amalratdorf gesessen, und Margaretha meine eheliche Wirthin bekennen, daß wir verkauft haben Herrn Berchtold, Abt, und dem Konvent zu Halsbrunn 8 Pfund ewiger

Gült von einem Gütlein zu Amelratdorf, da der Rot auf saß und dem Kloster eigen ist. Darob haben sie uns geben 30 Gulden. Darob verbinden wir uns und unsere Nachkommen, die 8 Pfund Gült dem Kloster alle Jahr zu geben. Deß zu Urkund gebe ich diesen Brief versiegelt mit meinem und des ehrbaren Herrn Friedrich Kirchenvogt’s, Pfarrers zu Burglin, anhangdem Insiegel. Und ich Friedrich Kirchvogt bekenne, daß ich zu einem Gezeugnuß des obgeschriebenen Kaufens mein Insiegel auch an diesen Brief gehangen hab. Und wann ich Margareth, Peter Weitersdorfer’s eheliche Wirthin, eigenes Siegel nicht hab, so verbind ich mich unter des Herrn Pfarrers Friedrich zu Burglin und meines Wirthes Insiegeln, ganz und stet zu halten alles, das hiervor geschrieben steht. Gegeben Montag nach St. Jakobstag 1410.“ Bezüglich eines in Heilsbronn begrabenen Johann Weitersdorfer[80] verausgabt der Subcellarius im Jahre 1418 20 Talente ad exequias domini Johannis Weitersdorffer, und im Jahre 1430 4 Talente pro lapide ad sopulchrum Johannis de Weytersdorff. Zeuge eines in Heilsbronn bei Nr. 107 noch vorhandenen Todtenschildes führte die Familie in ihrem Wappen einen Stiefel mit einer Krone. Bei den Ausgrabungen i. J. 1853 fand sich in der Ritterkapelle dieses Wappen auf einem Stein, jetzt bei Nr. 32, ohne Zweifel der erwähnte Leichenstein von 1430. Weder auf diesem Steine, noch aus jenem Todtenschilde findet sich eine Schrift.

Ueber die in dem vorhin mitgetheilten Acquisitionsverzeichnisse genannten Ortschaften siehe Näheres im VII. Abschn.

Neben den bezeichneten großen Ausgaben für Güter waren auch sehr viel kleinere zu bestreiten, z. B. bei Gelegenheit der alljährlichen Visitationen durch den Abt von Ebrach mit Gefolge. Periodisch visitirten auch die Aebte von Morimund und Clairveaux. Der apostolische Stuhl erhielt wiederholt Beiträge von 50 bis 170 Gulden, decimae papales, vermuthlich in Folge des 1356

in Nürnberg gehaltenen Reichstags, auf welchem vom Kaiser Karl IV. die goldene Bulle gegeben und von einem päpstlichen Nuntius eine Beisteuer von allen geistlichen Gütern beantragt wurde. Die größten Ausgaben zur Zeit unseres Abts forderten die in den Beiträgen besprochenen Einlagerungen in Kriegs- und Friedenszeiten. Die theuersten Einlagerer waren der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V. Beide anerkannten aber auch die Opferwilligkeit des Klosters und bewiesen sich dankbar. Der Kaiser erklärte in einem Edikt d. d. Nürnberg, St. Niklastag (6. Dez.) 1360: „Wir Karl etc. thun kund: Wann der Apt und der Convent des Closters zu Halsprunn, unser lieben andechtigen, nehest in unser reyse (Krieg) und herfart gen Swaben sulchen grozzen schaden genomen haben, den sie nicht vberkomen mugen, sie werden denn von uns sunderlichen bedacht, darumb wann wir erkennen, daz sie in sulcher notileit und armut sein, daz sie gastunge zu diesen zeiten nicht gehoben noch geleiden mugen, do haben wir yu die genad getan mit diesem briefe, gote zu lobe und eren, und daz sie gote desder fleizzicleicher mugen gedienen, und wollen, daz sie von weyhenachten, die schierst komen, vber zwey gantze jare nacheinander aller gastunge in dem Closter und uff allen yren guten vberhaben sein sullen, also daz nyemand bey yn ligen sol und sie auch niemand in gastunge empfahen sullen, darumb gebieten wir allen fursten, geistlichen und weltlichen, grafen, freyen, rittern, knechten, burgern und allen andern leuten, daz sie den apt und den Convent in dem Closter oder uff iren guten mit keinerley leger oder gastunge nicht leidigen oder besweren sullen.“ Der Burggraf gewährte dem Kloster Zollfreiheit. In seiner deßfallsigen Erklärung heißt es u. A.: „Wir Friedrich Burggraf bekennen, daß wir angesehen haben das ordentliche, ehrsame, demüthige und geistliche Leben des Abts und Convents, auch mancherlei Gutthat und Tugend, damit sie gegen Gott erscheinen, und daß wir solcher Gutthat theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutthat begangen hat: darum haben wir ihnen die Gnade und Freiheit gegeben, all ihre Güter zollfrei durch unser Land zu

führen, wie sie diese Gnade und Freiheit schon von den Kaisern und Königen erhalten haben. Gegeben am St. Mauritiitag 1372.“ Ergab sich wegen der großen Ausgaben in einem Jahre ein Defizit beim Rechnungsabschlusse, so erscheint es in den folgenden Rechnungen bald wieder als gedeckt und der Rechnungsabschluß lautet: Debita monasterii nulla. Die Klosterkasse zahlte 220 Goldgulden für eine Monstranz, welche unser Abt im Jahre 1358 aus Köln mitbrachte. Wo man, ohne in Schulden und ins Verderben zu gerathen, sich derlei Ausgaben erlauben darf, da herrscht wohl keine „armut und notikeit“. Vgl. den soeben mitgetheilten kaiserlichen Erlaß von 1360.

Auch zur Zeit unseres Abts provozirte das Kloster durch seine Privilegien allenthalben Prozesse. Daher in allen Jahresrechnungen Ausgaben in Prozessen, z. B. contra nobilem de Vestenberg, contra Ramungum, contra Bruneck, Giech, Bruckberg, Rothenburg, contra illum de Merking et alios, contra abatissam de Kitzingen, contra Nördlingen, gegen Joh. Wolfskeel, Custos des Stifts zu Würzburg, wegen des Lehens und Handlohns von dem heilsbronner Hofe zu Würzburg, der Alte Berg oder Kleine Baumgarten genannt; ferner gegen Pfarrer, welchen das Kloster den Zehnten verweigerte, z. B. gegen die Pfarrer in Bürglein, Dietenhofen, wegen Zehnten von heilsbronnischen Gütern in Kleinhaslach; besonders gegen die Pfarrer in Hirschau, Kirchtumbach und Kelheim, wo sich das Kloster unter dem 17. Abt angesiedelt hatte. Wie der Papst Gregor XI. in dem jahrelangen Prozeß gegen den Pfarrer in Kelheim entschied, wird im VII. Abschn. berichtet werden. Manche von den Orten, wo diese Prozesse verhandelt wurden, haben längst aufgehört, höhere Gerichtshöfe, kaiserliche Landgerichte, zu sein, z. B. Hirschberg und Graisbach.

Das Klostergebiet erhielt durch unsern Abt einen Zuwachs nicht nur an den in dem soeben mitgetheilten Verzeichniß genannten Orten, sondern auch in Baldingen, Wachfeld, Hainsfarth, Balgheim, Steinheim, Reimlingen, Haundorf,

Tauchenroth, Mörlach, Zandt, Speckheim, Adelmannsdorf und Burk. Siehe Bd. II bei diesen Orten.

Von den Personen, deren Grabdenkmale, Todtenschilde oder Votivbilder in der heilsbronner Kirche noch vorhanden sind, wurden die nachgenannten durch unsern Abt zur Erde bestattet: 1357 Konrad von Heidek; 1358 Graf Emicho von Nassau; 1358 Burggraf Johann II.; 1361 Burggraf Albrecht der Schöne; 1362 Graf Johann von Nassau; 1365 Burggraf Berthold, Bischof von Eichstätt; 1370 Magister Mengotus; 1375 Burggräfin Elisabeth; 1376 Konrad von Bruckberg; 1385 Reichhard von Wenkheim.

Um ihren Unterthanen die Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses zu erleichtern, waren einige Aebte darauf bedacht, Filialkapellen von der Mutterkirche zu trennen und zu selbstständigen Pfarreien zu erheben. So verfuhr auch unser Abt, indem er die Kapellen Adelhofen und Ohrenbach von ihrer Mutterkirche Langensteinach trennte, wie Bd. II bei diesen Orten berichtet werden wird.

Im Sommer 1385 legte der Abt den Krummstab nieder, nachdem er während seiner langen Regierung den Plan des Klosterstifters konsequent verfolgt, den Mönchsstaat bedeutend erweitert hatte. Im folgenden Jahre starb er. Die Schrift auf: seinem vielleicht noch unter dem Schutt an der Stelle des ehemaligen Kapitols vorhandenen Grabstein lautete: A. D. 1386. Cal. Sept. ob. dom. Arnoldus, quondam Abbas Halsbrun. et est hic sepultus. Im Todtentalender ist beim 19. August eingetragen: Obiit dom. Arnoldus, 19. abbas halsbrunnensis a. d. 1386, rexit annis 29.


Der 20. Abt Berthold Stromair[81] (1386–1413)

regierte 27 Jahre lang, vom 25. Juli 1386 bis 27. März 1413. Seine Erwählung erfolgte, als sein quiescirter Vorgänger noch lebte. Er stammte aus einem nürnberger Patriziergeschlechte, das sich Stromair, späterhin Stromer schrieb. Außer ihm und dem

16. Abt Gamsfelder war wohl kein heilsbronner Abt adeligen Geschlechts. Es ist oben bemerkt worden, daß adelige Mönche in Heilzbronn nur selten vorkamen. Vor seiner Erwählung zum Abt war unser Abt Subcellarius, welches Amt nach ihm Heinrich Holzschuher, gleichfalls ein Nürnberger, bekleidete. In den heilsbronner Ausschreibungen aus seiner Zeit kommt der Name Stromair oft vor. 1387 vermiethete er ein seinem Kloster zugehörigez Haus in Nürnberg an Margaretha, Ehefrau des Peter Strojmair. Das Haus stand dem heilsbronner Hofe, an dessen Stelle jetzt das Bankgebäude steht, gegenüber. Eine Urkunde von 1389 lautet: „Wir Johannes und Jakobus, Gebrüder, und Cunrad Waldstromair, Oberstforstmeister, bekennen, daß Herr Berthold Abt, unser lieber Bruder, und sein Convent ihr eigen Haus und Hofrait zu Nurnberg, zunächst bei der St. Marthenkirch, die wir selbst gestift und gebaut haben, zu rechtem Erb uns verliehen haben, also daß der Stiftspfleger solch Haus soll inne haben. Davon soll der Pfleger dem Closter Halsprunn jährlich 6½ Gulden zahlen.“ 1401 vor und nach erhielten Margaretha und Dorothea Stromair im Klarakloster unter dem Titel pensiones jährliche Zinszahlungen von Heilsbronn. Daß außer unserem Abt auch Andere, die seinen Familiennamen trugen, in Heilsbronn beerdigt worden sind, beweist folgender Vortrag in der Bursariusrechnung von 1524: „In der Waldstromer Begencknus pro diversis 74 Talenta.“ Die letzte Stromer’sche Leiche wurde 1547 in Heilzbronn beigesetzt, zeuge eines dort noch vorhandenen Todtenschildes mit dem Familienwappen[82] (zwei gekreuzte silberne Strohgabeln im rothen Felde) und der Unterschrift: „A. D. 1547 am Tag Laurentii verschied der Edel und Vest Berthold Walströmer von Reichelsdorf, der alhie begraben ligt, dem Gott genad. Amen.“ Die gleichlautende Inschrift auf einem Leichensteine ist nicht mehr aufzufinden, vermuthlich, weil sie auf einer in den Grabstein eingelassenen Metalltafel stand und wohl längst

eingeschmolzen ist. Die Erweiterung des Namens in „Waldstromer“ wurde bekanntlich durch die Uebertragung des Forst- oder Jägermeisteramts an die Familie Stromer veranlaßt. Gleich in den ersten Wochen nach seiner Erwählung machte der Abt mit Gefolge eine Reise nach Rom. Die Christenheit hatte damals zwei einander befehdende Päpste, von welchen der Eine in Frankreich, der Andere in Rom residirte. Es lag im Interesse des Klosters, es mit Beiden zu halten und mit Beiden zu verkehren. Diesmal wurde mit Rom verhandelt, worüber? – sagt keine Urkunde. Erwägt man aber, daß die vorhandenen Verhandlungen zwischen Heilsbronn und Rom, wenige ausgenommen, weder Dogmen noch Disziplinarfragen zum Gegenstand haben, sondern lediglich die äußern Interessen des Mönchsstaates, so gelangt man zu dem Schlusse, daß auch die Mission unseres Abts unternommen wurde, um in Rom über Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates zu verhandeln. Der Nachweis über die Reisekosten findet sich in den Mönchsrechnungen. Vom quieszirten Abt Arnold entlehnte man dazu 100 fl. In Rom zahlte der Abt 427 Gulden an die päpstliche Kammer, an Kardinäle etc. Im Ganzen verausgabte er 550 Gulden, welche Summe er aber nicht baar mitnahm, sondern theilweise, und zwar 327 fl., in Italien erhob, jedenfalls durch Anweisung seiner Verwandten in Nürnberg, da es in der Zusammenstellung der Kosten heißt: „Pagavit per manus Petri Stromair junioris et Cunradii Stromair 327 fl.“ Unter den Begleitern des Abts war einer seiner Mönche, Konrad von Heidenheim, welcher bald darauf zum zweiten Mal nach Rom gesendet worden sein muß, da eine Ausgabsposition in der Bursariusrechnung lautet: „Item Cunrado Heydenheim eunti ad curiam romanam secunda vice 80 fl.“ In derselben Rechnung heißt es: „Item ad cameram generalem in Wienna 60 fl.“ Dieser Ort ist nicht Wien, sondern Vienne in Frankreich, wo damals, wie vorhin erwähnt, ein zweiter Papst residirte, mit dem das Kloster gleichfalls verkehrte. In derselben Rechnung finden sich Ausgaben für einen Studirenden in Heidelberg, ein Beweis, daß die dortige

Universität gleich bei ihrer Gründung (1386) von heilsbronner Mönchen besucht wurde. Im zweiten Regierungsjahre unseres Abts schloß die Hauptrechnung wieder ab mit den Worten: Debita nulla. Ungeachtet der großen durch Fehden, Landplagen und Einlagerungen veranlaßten Ausgaben wurden Summen erspart und zu neuen Acquisitionen verwendet. Im Jahre nach dem Amtsantritte des Abts begann 1386 der sogenannte Städtekrieg und währte bis 1389. Dem Kloster erwuchsen daraus viele Ausgaben und Verluste schon wegen der Durchzüge des Burggrafen Friedrich V., mehr noch durch Verwüstungen (propter lites principum et civitatum, propter guerras, rapinam, incendium) auf dem Klostergebiete, namentlich in und um Linden, Gereuth, Marlterlbach, Auerbruch,im Ries und in der Altmühlgegend. Die Klosterbauern, welche durch Raub und Feuer ihre Habe verloren hatten, waren außer Stand, ihre Gefälle an das Kloster zu entrichten, sie mußten vielmehr vom Kloster mit Geld und Getreide unterstützt werden. Im letzten Kriegsjahre wurden die Orte Betzendorf, Bellingsdorf, Bürglein, Hörleinsdorf, Höfstetten, Großhaslach, Ketteldorf, Neuhöslein, Bonhof, Schwaighausen, Weiterndorf, Kleinhaslach und Aich durch Hagelschlag heimgesucht.

Im Jahre 1398 wurde der Burggraf Friedrich V. in Heilsbronn begraben. Der von ihm gemachten Stiftungen ist soben gedacht worden. Dagegen erhellt aus den Rechnungen, welche Geldopfer ihm bald vom Abt, bald aus der Klosterkasse gebracht wurden und welche Naturalleistungen bei seinen alljährlichen Einlagerungen im Burggrafenhause erforderlich waren. Im Todesjahre des Burggrafen war der Kaiser Wenzel mit großem Gefolge von Nürnberg aus zum letzten Mal in Heilsbronn. Nach Nürnberg zurückgekehrt, entsprach er einer Doppelbitte, welche ihm von unserem Abt vorgetragen worden war. Die Doppelbitte betraf Bestätigung der Klosterprivilegien und Befestigung des Ortes Merkendorf. Vor Allem bat der Abt um Bestätigung der oben besprochenen kaiserlichen Garantien, welche der 19. Abt Arnold im Januar und September 1359 in Prag und Karlstein erwirkt

hatte, und Wenzel entsprach der Bitte. Im Eingang seines am 16. Juli 1398 zu Nürnberg hierüber ausgefertigten Diploms bezeugt er den heilsbronner Klösterlingen (quorum vita est conversatio a mundanis vanitatibus sequestrata in Dei cultura sacrae religionis ac devocionis studio se exercent) seine besondere Gunst. Dann erklärt er sich bereit, die Bitte des Abts Perchtoldus (honorabilis et religiosus, devotus noster dilectus) zu erfüllen und die von seinem Vater im Sept. 1359 dem Kloster ertheilten Privilegien zu bestätigen und zu erneuern. Nach wörtlicher Einschaltung dieser von seinem Vater ertheilten Privilegien bestätigt er dieselben und befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, allen Grafen, Baronen, Adeligen, Militen, Clienten, Capitanen, Officialen, Burggrafen, Richtern, Magistris civium et communitatibus civitatum und übrigen Untergebenen des heiligen Reiches, die dem Kloster ertheilten Privilegien zu respektiren. Am Schlusse die übliche Strafandrohung: kaiserliche Ungnade und Zahlung von 100 Pfund reinen Goldes. Die andere Bitte unseres Abts, die Befestigung Merkendorfs betreffend, erfüllte Wenzel acht Tage später durch einen besondern Erlaß, welcher im VII. Abschn. bei Merkendorf besprochen werden wird.

Kaiser Ruprecht, Wenzels Nachfolger, erscheint schon vor seiner Erwählung oft unter den von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und von dessen Söhnen nach Heilsbronn geführten Gästen. Als Kaiser kam er gleichfalls oft dahin. In Folge seiner Anwesenheit daselbst im J. 1402 erhielt er einen Steuerbeitrag von 2500 fl., wovon 2120 fl. von den Klosterunterthanen in den sämmtlichen Probsteien erhoben wurden. Im Jahre 1404 erhielt er Subsidien aus der Klosterkasse, in Folge dessen es am Schlusse der Jahresrechnung von 1405 heißt: „Debita 1228 flor.“ Daß während der ganzen Regierungszeit unseres Abts die Zahl der Einlagerer groß war, erhellt daraus, daß für Fremdenpferde nur selten 5000 Rationen jährlich abgegeben wurden, meist aber 8 bis 15,000. In den Beiträgen Seite 82 bis 87 ist noch Anderes über die Vorgänge in Heilsbronn während dieser Periode mitgetheilt worden. Die erste

Anwesenheit des aus Ruprecht folgenden Kaisers Sigismund 1414 und den Anfang des Konzils in Konstanz erlebte unser Abt nicht mehr. Ueber die Erwerbungen zu seiner Zeit und durch ihn Folgendes:

1387 erhielt das Kloster von einer Frau Stromeierin zu Nürnberg 154 Gulden. Der Bursarius vereinnahmt diesen Betrag in seiner Rechnung mit dem Bemerken: „De curia nostra in Nurnberg propter Stromeierin ad tempora vitae suae vendita 154 florenos, de quibus defalcavit pro clinodiis.“ Aufschluß über diesen Eintrag gibt die von unserm Abt ausgestellte Empfangsbescheinigung, worin es heißt: „Wir Bruder Berthold, Abt zu Halsprunnen, und Konvent bekennen, daß wir unsern eigenen Hof zu Nürnberg, der von unserem Hof daselbst, da wir innen wohnen, über den Weg gelegen ist, da bisher Herman Löslein selig gewohnt, der Frau Margaretha, Peter Stromairs des Aelteren eheliche Wirthin, besonderer Freundschaft willen zu einem Leibgeding zu kaufen haben geben um 140 fl., die wir an Schulden unseres Klosters gelegt haben. Den soll sie, weil sie lebt, inne haben und in gutem Bau halten. Dazu sollen wir ihr schicken Zimmerholz, wie viel sie bedarf. Sie soll denselben Niemandverkaufen, keine Hausgenossen einnehmen, keine offene Schenke darin halten. Auch sollen wir und unsere Knechte, Pferde und Wägen bei ihr Herberge haben. Nach ihrem Tode soll der Hof wieder an unser Kloster fallen. Zeugen: Johann Einkurn, der Prior; Bruder Heinrich Holzschuher, der Weinschließer (Subcellarius); Bruder Johann Hübner, der Weinschließer (Cellarius). 1387, Montag nach Gregorii.“ Das in Rede stehende, dem Kloster Heilsbronn gehörige Haus mit Stallung stand vermuthlich in der Häuserreihe, welche von der St. Lorenzkirche gegen das Findelhaus hinabgeht. Es wurde an Frau Margaretha nicht verkauft, sondern auf Lebenszeit vermiethet, und zwar für ein Aversum, nicht für einen jährlichen Miethzins. Das Aversum betrug 154 Gulden, der Empfangsbescheinigung zufolge nur 140 Gulden. Woher diese Differenz kommt, erhellt aus dem soeben mitgetheilten Eintrag in der Bursariusrechnung: Frau

Margaretha hatte 154 fl. zu zahlen, zahlte aber baar nur 140 fl., den Rest durch Lieferung von Kleinodien im Werthe von 14 fl., welche sie an dem Aversum von 154 fl. in Abzug brachte. Den unter den Zeugen genannten Prior Einkurn und seine Reden werden wir im IV. Abschn. näher kennen lernen. Für Kleinodien und Pretiosen zahlten einige heilsbronner Aebte große Summen. Ueber die zahlreichen Acquisitionen des Abts wird Bd. II Näheres berichtet werden, namentlich bei den Orten Petersaurach, Haag, Wollersdorf, Neuses, Ammerndorf, Untereschenbach, Wattenbach, Kleinhabersdorf, Kolmschneidbach, Lentersheim, Dambach, Weidenbach, Weidendorf, Brunnenraisach, Fetschendorf, Oberschönbronn, Ammonschönbronn, Zimmersdorf, Deffersdorf, Sachsbach, Burk, Wassertrüdingen, Hauslach, Laubenzedel, Feldbrecht, Einersdorf, Ehringen, Trochtelfingen, Nähermemmingen, Uffenheim, Weigenheim, Kleinwindsheim, Randersacker.

In den Jahren 1396–1403 ergaben sich keine Ueberschüsse, sondern Mehrausgaben, so daß kleine Anlehen gemacht werden mußten, z. B. im Jahre 1398 bei Nonnen im Klarakloster zu Nürnberg, von welchen zwei der Familie unseres Abts angehörten. Dieser nennt in den von ihm ausgestellten Schuldbriefen die Klosterfrauen Margaretha und Dorothea Stromairin, Agnes und Katharina Zolnerin. In dem der Agnes Zolnerin zugestellten Schuldbriefe bemerkte er: „Von besonderer Freundschaft, die sie zu uns hat, geben wir ihr Bruderschaft in unserem Kloster.“ Pensionäre waren um diese Zeit Kunz Brochfel und seine eheliche Wirthin Katharina. Sie überließen ihr Gut, unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung, dem Kloster, zogen aber in dasselbe und erhielten daselbst täglich aus der Klosterküche „eine ganze Pfründe: Kost an Fischen und an allen andern Dingen, die ein Herr (Klosterbruder) täglich empfängt.“

Recht freundlich verkehrte unser Abt mit den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Dem Letztem hob er im Jahre 1394 ein Kind aus der Taufe. Wie die Grafen gegen

den Abt und sein Kloster gesinnt waren, erhellt aus einem von ihnen ausgestellten Zollbefreiungsbriefe. Darin heißt es: „Wir Ludwig und Friedrich, Grafen zu Oettingen, haben angesehen das demüthige und geistliche Leben des andächtigen Abts und Konvents, und daß wir solcher Güter theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutes gethan hat. Auch sehen wir besonders an die Lieb und Freundschaft gegen uns, und daß sie unserer und unserer Nachkommen in der Woche vor Pfingsten mit Vigilien und Meß jährlich gedenken. Dafür geben wir ihnen Zollfreiheit beim Transport ihrer Güter von und nach ihrem Hofe zu Nördlingen, wie sie solche Gnade und Freiheit schon haben von Kaisern, Königen und Fürsten. Gegeben mit unsern beiden Siegeln, Montag vor St. Martin 1396.“ Bezüglich der hier gedachten Seelenmesse um die Pfingstzeit lautet der Eintrag im Vigilienbuche: Feria quarta ante pentecost. est anniversar. omnium progenitorum totius prosapiae utriusque sexus dominorum de Ottingen, et cantabitur singulis annis una missa pro ipsis ad majus altare. Am 28. Sept. heißt es: Domino Ludevico sen. de Ottingen, qui dedit nobis parochiam in Lentersheim. Zum Gedächtniß der Grafen von Oettingen wurden alljährlich an 5 Tagen Anniversarien gefeiert. (Beitr. S. 218–24).

Auch in dieser Periode stand das Kloster fortwährend in persönlichem Verkehr mit den Kaisern. Ueber Kaiser Wenzel’s letzten Besuch in Heilsbronn siehe oben. Nach Wenzel’s Entthronung schloß sich das Kloster an den darauffolgenden Kaiser Ruprecht an, welcher, wie oben und in den Beitr. S. 82 u. 86 berichtet wurde, schon als Pfalzgraf von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und dessen Söhnen oft in das Burggrafenhaus zu Heilsbronn geführt worden war. Als Kaiser regierte er von 1400 bis 1410, und diese 10 Jahre fielen ganz in die Regierungszeit unseres Abts, bei welchem der Kaiser fast alljährlich zu Gast war, ein theuerer Gast, dem das Kloster bedeutende Geldopfer brachte, aber auch Schutz und Schirm verdankte. Während seines ersten Hoflagers in Nürnberg behändigte

er unserem Abt, auf dessen Bitte, eine Urkunde, worin er die dem Kloster von früheren Kaisern und Königen verliehenen Handvesten und Briefe bestätigte und erneuerte, dem Kloster Schutz und Schirm versprach mit dem Beifügen: „das wir sie, ir closter, leut und gute niemand zu vogten oder zu vogtrechten empfellen noch versetzen wollen, und das kein werenthlich persone sie betruben soll noch steure anvordern.“ Dann folgt die Garantie der selbstständigen Gerichtsbarkeit, Befreiung von Zoll und Umgeld beim Verkauf von Erzeugnissen der Klostergüter und beim Kauf von Gegenständen, die das Kloster mit seinen Amtleuten und Dienern nöthig hat. Ferner die Bestimmung, daß des Reiches Vögte und Beamte dem Abt und Konvent, so wie den Schaffnern und Boten des Klosters auf ihr Anrufen unverzüglich zur Schirmung ihrer Freiheiten und Rechte Hilfe, Gunst und Rath mit allen Sachen thun sollen. Auch soll ein Klosterunterthan künftig nicht mehr, wie ehemals wohl geschehen sei, vor ein Cent- oder Landgericht geladen werden, wenn es sich nicht um die drei Verbrechen: Todtschlag, Diebstahl und Nothzucht handelt. Macht sich aber ein Bewohner des Klosters selbst eines solchen Kriminalverbrechens schuldig, so steht die Untersuchung und Aburtheilung lediglich dem Abt und Konvent zu. Endlich folgen die üblichen Strafandrohungen. Wir werden beim 25. Abt Bamberger und im V. Abschn. sehen, daß das Kloster auch Kriminaljustiz übte, und zwar in der promptesten Weise, wenn es nöthig wurde, Verbrecher, die sich am Leben oder Eigenthum von Klosterunterthanen vergriffen oder dem Kloster abgesagt hatten, sie mochten im Kloster selbst oder auswärts ihren Wohnsitz haben, durch Hinrichtung unschädlich zu machen.

Zeuge vorstehender Mittheilungen fuhr unser Abt fort, umsichtig und beharrlich den Mönchsstaat zu erweitern und zu befestigen. Auch die Bibliothek erhielt durch ihn manchen Zuwachs. Zwei Codices enthalten die Bemerkung, daß sie auf seinen Betrieb in den Jahren 1397 und 1403 abgeschrieben worden sind. Auf kostspielige Bauten verwendete er nichts, auf Gemälde

und Standbilder nur wenig, viel dagegen auf die Erbauung des Marstalles.

Ueber das Soll und Haben hatte unser Abt, wie alle seine Vorgänger, stets Prozesse, die aber stets zu seinen Gunsten entschieden wurden. 1397 verklagten ihn Ott und Wilhelm von Vestenberg,[83] welche behaupteten: „das Kloster sei verbunden, ihnen alljährlich vier Filzschuhe, ein Fuder Bier oder Wein, wie es der Convent trinkt, ein Fuder Rüben und einen feisten Hammel zu liefern. Diese Reichnisse seien seit 42 Jahren rückständig, wodurch ihnen ein Schaden von tausend Gulden zugehe.“ Der Burggraf Friedrich VI. (nachmals Kurfürst Friedrich I.) entschied wie folgt: „Wir Friedrich der Jüngere, Burggraf zu Nürnberg, thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht Ott und Wilhelm von Vestenberg und klagten mit Fürsprechern gegen Herrn Abt Berthold um vier Filzschuhe u. s. w.“ Auf Grund des vom Abt gelieferten Gegenbeweises entschied der Burggraf d. d. Neustadt an der Eysch Sonntag nach Egidii 1397: „daß der Abt solches zu leisten nicht schuldig sei.“ Derselbe Burggraf und sein Bruder Johann III. urkundeten im Todesjahre ihres Vaters: „Wir Johann und Friedrich, von G. G. Burggrafen zu Nürnberg, thun kund, daß wir von besonderer Gnade wegen, die wir haben zu unsern lieben Andächtigen, den Herrn Abt und die Sammung zu Halsprunn, ihnen und ihren armen Leuten die besondere Gnad und Freiheit gethan haben, daß Niemand sie für unser Landgericht zu Nürnberg laden soll. Und ob das geschähe, das soll ihnen keinen Schaden bringen und keine Kraft haben. Darum gebieten wir euch Landrichter und Landschreiber zu Nürnberg, daß ihr die Genannten bei solcher unserer Gnade bleiben lasset, bis wir das widerrufen. Datum Cadoltzburk, Montag in der Pfingstwoche 1398.“

Im Jahre 1402 war beim Landgerichte Greisbach ein Prozeß anhängig. Es handelte sich um einen Protest gegen Bauveränderungen, die unser Abt bei dem heilsbronner Schlößchen

in Waizendorf projektirt oder bereits ausgeführt hatte. In der dem Abt zugefertigten richterlichen Entscheidung hieß es: „Ich Wirich und ich Jobs von Trutlingen, Gebrüder und Landrichter zu Grayspach bekennen um den Bau, den der Herr Abt zu Halsprunn und Convent thut zu Watzendorf an der Wieseth an dem Haus daselbst, das in dem Landgericht zu Grayspach gelegen ist, daß der Bau unser gut Will ist, sprechen ihn auch davon quitt, los und ledig, also, daß sie wegen des Landgerichts keinen Zuspruch nimmermehr dazu haben sollen. Mit Urkund das Landgerichtsinsiegel. An Egidii 1402.“

Die von den Päpsten dem Kloster zuerkannte Zehentbefreiung war fortwährend die Quelle von Prozessen, zur Zeit unseres Abts besonders in der Umgegend von Königshofen. Die Gerichte und Schiedsgerichte entschieden gegen das Kloster. Anders der päpstliche Stuhl, an welchen der Abt sich wendete. Der Papst Gregor XII. kassirte die gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Erkenntnisse und dekretirte, in zwei Bullen von 1406 und 8, daß die heilsbronnischen Güter bei Königshofen zehentfrei seien.

Die Leiche des Abts Stromer wurde nicht, wie die seiner Vorgänger im Kapitol, sondern in der Kirche, im südlichen Seitenschiffe, wo dieses an das Querschiff und die Heideckerkapelle stößt, bestattet. Auf dem Grabsteine stand: A. D. 1413 in die 8. Ruperti abbatis obiit dominus Berchtoldus abbas 20. cujus anima etc. Bei den Ausgrabungen im J. 1853 fand sich bei Nr. 99 ein sehr dicker Grabstein, zwar ohne Inschrift, aber mit einem Krummstabe: wahrscheinlich die Grabstätte unseres Abts, welcher unter den Aebten der erste war, den man in diesem Theile der Kirche begrub; aber auch der einzige, welcher nördlich von den schlanken Säulen begraben wurde; südlich von diesen Säulen war damals noch keine Grabstätte, da der südliche Ausbau erst 20 Jahre nach unserem Abt vollzogen wurde. In diesem Ausbau werden wir die Grabstätten einiger späteren Aebte finden. Neben der Grabstätte unseres Abts wurde auch der vorhin genannte Berthold Waldstromer von Reichelsdorf im Jahre 1547 bestattet.

Der 21. Abt Arnold Waibler[84] (1413–33)

regierte 20 Jahre lang. Er war von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft. Sein Familienname kommt in den heilsbronner Aufschreibungen aus jener Zeit oft vor. Ein Heinrich Waibler war 1299 Bürgermeister in Würzburg. Ueber eine von diesem und dem ganzen Stadtrathe zu Gunsten Heilsbronns ausgestellte Urkunde siehe unten Bd. II bei Würzburg. Der Inhalt eines heilsbronner Kaufbriefes ist: emtio 62 jugerum campestrium in der Aw (bei Randersacker) a Conrado Waibler. Im Vigilienbuche lautet beim 10. März der Eintrag eines Jahrtages: de Kunegundae Waiblerin de Ypphouen. Ohne Zweifel dieselbe Person, von welcher es in einer Urkunde von 1341 heißt: „Ein Geschäft (Vermächtniß) von Jungfrau Kunigund Waiblerin zu Iphofen, welche dem Kloster zu Heilsbronn ihr Haus und Weingarten daselbst nach ihrem Tode verschafft.“ Späterhin erscheint als Beständner dieses Weingartens ein Hans Waibler. Ein Brief von 1347 lautet: „Ich Götz Weybeler, Bürger zu Würzburg, gebe dem Abt und Convent zu Halsprunn um meiner und meiner Wirthin seligen und unserer Altvordern Sünden willen meine 5 Mgn. Weinwachs in der Goldgrube bei Rödelsee und 2 Mgn. am Grunoltsberg bei Iphofen. Zeugen: Bruder Conrad Waibeler, graues Ordens zu Halsprunn; Herr Ul. Waibeler, Engel Waibeler, Bürger zu Würzburg.“ In einem Kaufbriefe von 1349 heißt es: „Etliche Häuser und Weingärten zu Iphofen von Peter Waibler dem Kloster verkauft.“ Der ebengenannte Mönch Konrad Waibler war 1349 Probst in Bonhof. Für einen Bruder unseres Abts wurde am 15. September in Heilsbronn ein Jahrtag gefeiert, laut Eintrag im Vigilienbuche: De Ecken Weybler de Herbipoli de curia Wilmütt (?) 4 florenos, qui fuit frater domini Arnoldi abbatis 21. Augenfällig waren die genannten Waibler und Waiblerinnen Blutsverwandte unseres Abts und insgesammt nicht von Adel, sondern bürgerliche oder bäuerliche Leute in und um Würzburg, besonders

in Iphofen. Wahrscheinlich ist unser Abt in Iphofen geboren. Es kann nicht angegeben werden, wann er nach Heilsbronn kam, auch nicht, ob er seine höhere Ausbildung in Prag, Wien oder Heidelberg erhielt, oder noch in Paris; denn auch nach Errichtung der drei genannten deutschen Universitäten blieb Heilsbronn in Verbindung mit Paris. Im Jahre 1414 erhielt ein abgebranntes Kloster in Paris vom Kloster Heilsbronn einen Ornat zum Geschenk. Vor seiner Erwählung bekleidete unser Abt verschiedene Klosterämter; er fungirte z. B. als Probst von Bonhof, als Verwalter der heilsbronnischen Besitzungen in der Maingegend und als Bursarius.

Daß während seiner zwanzigjährigen Regierung stets ein reges Leben in Heilsbronn herrschte, zeigen die Mittheilungen in den Beiträgen Seite 87 bis 94. Die Eröffnung der Kirchenversammlung zu Konstanz am 5. Nov. 1414 fiel in sein zweites Regierungsjahr. Der Eröffnung des Konzils wohnte er nicht bei, vermuthlich weil er gerade damals einflußreiche Gäste daheim zu bewirthen hatte. Seine Gäste zwischen dem 29. Sept. 1414 und 22. Febr. 1415 werden in dieser Reihenfolge genannt: Der Burggraf Johann III., im Begriff, nach Konstanz zu reisen; die Kurfürstin Elisabeth (die schöne Else) mit Stallmeister und Köchen; die Kaiserin cum joculatoribus; und endlich der Kaiser Sigismund. Der Kurfürst Friedrich I. (damals aber noch nicht Kurfürst) wird unter den Gästen nicht genannt, vermuthlich weil er bereits in Konstanz war. Auch der Pfalzgraf Ludwig scheint bereits dort gewesen zu sein, da er zwar vor dem 29. September 1414, aber dann Monate lang nicht mehr unter den heilsbronner Gästen genannt wird. Wie er das Todesurtheil über Huß aussprach, ist in den Beiträgen berichtet worden. Zwischen dem 22. Febr. und 1. Mai 1415 reiste auch unser Abt nach Konstanz, kehrte aber bald wieder zurück; seine Ausgaben für Konstanz betrugen daher nur 62 fl. Am 6. Juli, an welchem Tage Huß verbrannt wurde, scheint er nicht mehr dort gewesen zu sein.

Die heilsbronner Aebte gehörten nicht zu den sogenannten

gefürsteten Aebten, welche bei den Kirchenversammlungen stimmberechtigt waren und zu diesen berufen werden mußten. Unser Abt reiste dahin lediglich im Interesse seines Klosters, besonders um Prozesse zu betreiben, namentlich einen schon seit Jahren geführten Prozeß gegen Kelheim. Siehe Bd. II bei Kelheim. Zwar hatte der Papst Gregor XI. schon im J. 1373 gegen Kelheim entschieden, allein dieses leistete keine Folge; unser Abt suchte daher Hilfe in Konstanz, und das Konzil entschied im Sinne Gregors zu Gunsten Heilsbronns, welches aber für die geleistete Hilfe manches Geldopfer bringen mußte. Noch im Jahre 1417 zahlte die Kloslerkasse 115 Gulden oder 618 Talente Taxen an die apostolische Kammer in Konstanz. Der Sachwalter, welcher nach der Abreise unseres Abts von Konstanz zur Führung der Prozesse dort zurück blieb, war Friedrich Gleiser, ein fachkundiger heilsbronner Mönch, welcher wiederholt mit diplomatischen Missionen betraut wurde. Seine Ausgaben in Konstanz beliefen sich auf 235 Goldgulden. Auf einen Goldgulden gingen damals 5 Talente weniger 5 Pfennige. Gleiser starb im Jahre 1433. Sein Nachlaß bestand in 50 Gulden, welche, den Statuten gemäß, in die Privatkasse des Abts flossen. Gegen den Schluß der Kirchenversammlung wurde ein anderer Mönch nach Konstanz gesendet, Ulrich Kötzler, nachmals Abt. Ueber ihn und seine Reisen zu der Kirchenversammlung in Basel Mehreres hernach. Zur Reise nach Konstanz stellte das Kloster den Burggrafen ein Kontingent von Wägen, und während des Konzils bestritt es die Ausgaben für zwei Wagenladungen, durch welche dem Kurfürsten Friedrich I. Roggen und Waizen nach Konstanz geliefert wurden.

Die Kirchenversammlung zu Konstanz gab das Signal zu dem langen und blutigen Hussitenkriege. Das Kloster erlitt in demselben keine Zerstörung, geschützt besonders durch den nunmehrigen Kurfürsten Friedrich I., welcher von 1419 an in den Mönchsrechnungen nicht mehr wie vormals Burggravius, sondern Marchio, und seine Gemahlin (conthoralis sua) Else nicht mehr Burggravia, sondern Marggravia oder Marchionissa genannt

wird. In Folge dieses Krieges (Hussenrais) hatte das Kloster fortwährend Ausgaben durch Lieferungen von Geld, Naturalien, Fuhren und Waffen, namentlich für „Pulver, Bumbarden und Haken“ (Hakenbüchsen). Ausgaben für Pulver und Feuergewehre zum Kriegsgebrauche kommen in den Rechnungen vom Jahre 1350 an vor. Aber auch die früheren Waffengattungen blieben im Gebrauche. Daher im Hussitenkriege in den Rechnungen von 1421 fortwährend Ausgaben für Reparatur und Neuanschaffung von „Balisten, Pfeilen, Brustblechen, Panzern, Eisenhüten, Pavesen und Spießen.“ Zur Zahlung der Hussitensteuer beschaffte das Kloster im J. 1427, ohne die Unterthanen in Anspruch zu nehmen, 1230 Goldgulden durch Anleihen. Im folgenden Jahre 1428 gestattete unser Abt und Konvent dem Kurfürsten Friedrich I. die Erhebung einer Steuer (den zehnten Pfennig) von den Klosterunterthanen. Die hierüber vom Kurfürsten in Gemeinschaft mit seiner Frau und seinen Söhnen dem Abt eingehändigte Urkunde ist in den Beitr. S. 94 und 105 mitgetheilt und besprochen worden. Der Bursarius verausgabt in seiner am 1. Mai 1430 gelegten Rechnung 218 Talente pro expeditione Hussitarum et expensis ipsorum transeuncium. Die Hussiten kamen nur bis in die Nähe von Heilsbronn.

Trotz der gedachten großen Ausgaben schloß der Bursarius seine Rechnung im J. 1430 mit 604 Talenten Mehreinnahme ab und mit einem: Laus Deo in aeternum. Diesem Rechnungsabschlusse folgt eine besondere Rechnung, welche unser Abt gelegentlich der dießjährigen Visitation dem visitirenden Abt von Ebrach vorlegte, zum Nachweis über die Verwendung der Ersparnisse in seiner Privatkasse. In diese flossen, wie beim 19. Abt berichtet wurde, gewisse jährliche Renten, über deren Verwendung jeder Abt beliebig verfügen konnte. Auf der Rechnung unseres Abts ergab sich nun, daß er während seines bisherigen sechzehnjährigen Regimentes 6028 Talente erspart hatte, z. B. jährlich 100 Talente, sonach in 16 Jahren 1600 an Weißbrot, welches er von der Bäckerei etatsmäßig anzusprechen, aber nicht konsumirt, sonach sich abgespart hatte. Vom Ertrag des Abtsweihers

und des Abtsweinberges hatte er in 16. Jahren 2700 Talente erspart. Sodann gab er in seiner Rechnung einen spezifizirten Nachweis über die Verwendung seiner ersparten 6028 Talente. Davon hatte er verwendet: 500 Talente zur Deckung eines Defizits in der Rechnung des Probsts von Bonhof; 1100 T. zur Heimzahlung eines Darlehens; 113 T. zu einem Hausbau in Rotenbach; 126 T. = 28 fl. zum Ankauf eines Pferdes; 162 T. = 36 fl. zur Anschaffung einer Insul; 36 T. = 8 fl. für einen Pelz; 82 T. für den Arzt und Apotheker; 3860 T. zur Erbauung der neuen Abtei und zur Anschaffung von „Federwat“ für dieselbe. Nach Bestreitung aller dieser Ausgaben verblieben ihm 100 T. in seiner Kasse.

Anderweitige Ausgaben bestritt die Klosterkasse. Außergewöhnliche Ausgaben waren im J. 1418 Lieferungen bei der Verehelichung einer Tochter des Kurfürsten Friedrich I. (ad coquinam domini Margkravii in nuptiis filiae (Elisabeth) copulatae duci de Priga 37 fl.); 1420 bei der Grablegung des Burggrafen Johann III.; 1422 an den Kaiser Sigismund für die Bestätigung der Klosterprivilegien d. d. Nürnberg 5. September. Im Herbst 1430 und im Frühling 1431 wurden, besonders wegen des Hussitenkrieges, Reichstage in Nürnberg gehalten, von wo aus der Kaiser zweimal nach Heilsbronn kam, laut folgender Position in der Bursariusrechnung von 1431: Defectus vini pro domino rege et sua familia bina vici 1 kar. 2 ur. 19 cyf. (1 Fuder, 2 Eimer, 19 Maas.). Bedeutend waren zur Zeit unseres Abts die Ausgaben zur Befestigung Merkendorfs, worüber im 2. Band bei Merkendorf Näheres berichtet werden wird. Ebendaselbst Näheres über die Acquisitionen unseres Abts in den Orten Einersdorf, Merkendorf, Leidigendorf, Schwaningen, Ruppersdorf, Eichelberg, Westheim, Winterhausen, Rottendorf, Luchshof und Kelheim. Unser Abt verausgabte weniger als mancher Abt vor ihm für Güter und Gefälle, dagegen viel für Baulichkeiten in Heilsbronn selbst, besonders für drei Bauten, welche er während seiner 6 letzten Regierungsjahre in schneller Aufeinanderfolge ausführen

.führen ließ, nämlich für den Kirchthurm, die neue Abtei und die Erweiterung des südlichen Seitenschiffes an der Klosterkirche. Darüber folgendes Nähere:


Der Kirchthurm.[85]

Vermuthlich war die Klosterkirche, wie Abschn. II bemerkt wurde, dem schlichten Cisterzienserbranche entsprechend, ursprünglich thurmlos und erhielt erst später auf der Mitte des Daches ein hölzernes Sattelthürmchen mit einem einzigen Glöcklein. Nach Abtragung dieses Thürmchens ließ nun unser Abt 1427 den noch stehenden steinernen Sattelthurm erbauen. Um eine feste Unterlage zu erhalten, wurde der östliche Chor bei Nr. 145, 149, 150 quer durchschnitten und ausgebrochen, der feste Chorbogen, durch welchen gegenwärtig die Glockenseile herabgehen, eingefügt und der Thurm darauf gestellt. Das Kirchendach an dieser Stelle wurde nicht mit Ziegeln, sondern mit Steinplatten gedeckt, so daß der steinerne Thurm auf dem Steinplattendache gleichsam empor gewachsen zu sein schien. Das Steinplattendach fand sich im J. 1856 noch wohlerhalten vor. Man hätte es nicht abermals mit Ziegeln überdecken sollen. Auch hätte man den bis an die Spitze durchbrochenen gothischen Thurm in seiner Urform belassen und die Verzierung durch Fialen und Galerie nicht anbringen sollen. Der Abt ließ den Bau durch einen Meister Hans ausführen. Dieser und noch ein gleichfalls nicht näher charakterisirter decorus Velber erscheinen in den Rechnungen wiederholt als Zahlungsempfänger. Die sämmtlichen „Steinmetzen, Steinbrecher, Opferer, Opferknechte“ erhielten nicht bloß Taglohn, sondern auch Verköstigung, der Meister obendrein ein Kleid (tunica). Die Verköstigung bestand in Fleisch, Fischen, Krebsen, Eiern, Käse, Butter, allerlei Küchenspeis und Wein.


Die neue Abtei.[86]

Unser Abt hatte den Bau des Kirchthurmes noch nicht vollendet, als er im J. 1430 den Bau der neuen Abtei, jetzt Schulgebäude, in Angriff nahm.

Die alte Abtei[87] wurde, wie Abschn. XIII, 2 berichtet werden wird, im J. 1722 ein Bräuhaus. Sie stand (steht theilweise noch) westlich vom Bezirksamtsgebäude und war 75 Fuß lang und 38 breit. Das Jahr ihrer Erbauung kann nicht angegeben werden. Die ersten Aebte wohnten ohne Zweifel mit ihren wenigen Mönchen unter einem Dache im ursprünglichen Klostergebäude, jetzt Bezirksamt. Wegen der steten Erweiterung des Mönchsstaates und wegen der fortwährenden Stiftung von Seelenmessen mußte die Zahl der Mönche vermehrt werden, zuletzt bis auf 72. Einige derselben waren stets auswärts stationirt: in Bonhof, Merkendorf, Neuhof, Nürnberg, Randersacker, Nördlingen und Seligenpforten. Die Meisten verblieben im Kloster, fanden aber bald nicht mehr den erforderlichen Raum. Man baute daher für sie und den Prior eine eigene Wohnung, das „Dormitorium, Schlafhaus“, später Gymnasium, dann Landesmagazin, seit 1868 theilweise abgebrochen, theilweise Frohnfeste. (Ueber dieses Gebäude und dessen Verlängerung siehe unten beim 23. Abt Wegel und Beitr. S. 246.) Für die Aebte baute man, wie für die Mönche, und zwar vermuthlich noch früher und ebenfalls wegen mangelnden Raumes im ursprünglichen Klostergebäude, diesem gegenüber eine eigene Wohnung, die alte Abtei, nach obigen Dimensionsangaben keine sehr geräumige Wohnung. Diese beschränkte Räumlichkeit und die unserem Abt inwohnende Bauliebhaberei scheint diesen veranlaßt zu haben, die neue Abtei zu bauen. Aus Gesundheitsrücksichten that er es zuverlässig nicht; denn die alte Abtswohnung war sonnig, trocken und überhaupt gesund gelegen. Man wird ihm die Beschaffung dieses räumlichen Komforts gerne nachsehen, wenn man erwägt, daß er die Baukosten aus seiner Privatkasse bestritt. Auch die folgenden Aebte hielten bei der Befriedigung ihrer Bau- und Kunstliebhaberei Maß und Ziel. Sie bestritten ihre deßfallsigen Ausgaben meist aus ihrer Privatkasse, so daß ihre Unterthanen dabei nicht in Anspruch genommen wurden.

Die neue Abtei besteht aus dem Hauptgebäude, aus einem Anbau an der Südseite, darunter ein Thorweg, und aus einem thurmartigen Anbau an der Westseite. Diese beiden Anbauten wurden erst 1487 und 1519 von den Aebten Haunolt und Wenk angefügt und sollen daher erst nachher besprochen werden. Das von unserem Abt aufgeführte Hauptgebäude bildet ein Oblong, 120 Fuß lang und 41 breit. An den Thüren und Fenstern herrscht der Spitzbogenstyl vor. Die großen viereckigen Fenster zu ebener Erde sind augenfällig erst 1487 zur Zeit des damaligen Anbaues eingesetzt worden, um mehr Licht in das Innere zu bringen. Nichts deutet darauf hin, daß unser Abt den von ihm errichteten Hauptbau innerhalb künstlerisch geschmückt und kostbar ausgestattet habe; in seinen Rechnungen erscheinen nur Ausgaben für Nothwendiges und Unentbehrliches. Dagegen werden wir sehen, daß späterhin die Aebte Haunolt und Wenk auf die innere Ausschmückung und Ausstattung der neuen Abtei viel verwendet haben. Einige ihrer Schöpfungen sind noch wohl erhalten; andere hingegen verunstaltet, übertüncht oder ganz beseitigt worden. Da unser Abt 1433 in den Ruhestand trat und 1435 starb, so war ihm der Genuß seiner neuen Wohnung nicht lang vergönnt.


Die Erweiterung des südlichen Seitenschiffes der Klosterkirche.[88]

Im Jahre 1433 ließ unser Abt die Außenmauer[89] des südlichen Seitenschiffes der Kirche abbrechen und hinausrücken. Dadurch wurde, wie noch jetzt der Augenschein zeigt, das südliche Seitenschiff noch einmal so breit wie das nördliche. Allerdings eine Störung der Symetrie, aber ein durch die Noth gebotener Akt, da fortwährend Grabstätten innerhalb der Kirche begehrt wurden. Zur Beschaffung des Raumes für Grabstätten wurde die Kirche bereits um das Jahr 1200 in westlicher und 1284 in östlicher Richtung erweitert. In nördlicher Richtung konnte wegen des anstoßenden Kreuzganges nicht ausgebaut werden.

Es blieb daher nichts Anderes übrig, als gegen Süden auszubauen, was nun durch unsern Abt geschah. Zu dem Ende wurde das aufsteigende Terrain senkrecht abgegraben und eine Böschungsmauer dicht vor der hinausgerückten Außenmauer aufgeführt, so daß zwischen diesen beiden Mauern nur ein schmaler Raum für einen Abzugsgraben zur Ableitung des vom Dache abfallenden Regenwassers blieb. Erst vom Jahre 1858 an hat man den Bergabhang weiter abgegraben, die Böschungsmauer von 1433 abgebrochen, weiter nach Süden verlegt und dadurch die nun vorhandene breitere Passage gewonnen. Unser Abt ließ den Ausbau im zierlichen gothischen Style ausführen. Vier schlanke Säulen tragen das Spitzbogengewölbe mit kunstreichen Skulpturen an den Kapitälen und Schlußsteinen.[90] Die vier Säulen ruhen auf dem Grunde der abgebrochenen ursprünglichen Außenmauer, welche ohne Zweifel kleine byzantinische Fensteröffnungen hatte. Die neue Außenmauer erhielt breite gothische Fenster mit schönen Maßwerken. Das Hinausrücken der Außenmauer hatte zur Folge, daß die Bedachung des ganzen Seitenschiffes, wenn sie nicht allzu flach werden sollte, um einige Fuß höher als bisher an das Hauptschiff angelehnt werden mußte. Sie erhielt dadurch fast dieselbe Abschrägung, die das jetzige, 1851 gefertigte Blechdach hat. Die erhöhte Bedachung verdeckte aber den untern Theil der sämmtlichen, ohnehin kleinen 9 byzantinischen Fenster des Hauptschiffes und entzog der Kirche das Licht. Um nun wieder mehr Licht in die Kirche zu bringen, erhöhte man die Mauern des ganzen Langschiffes (auch der Ritterkapelle), brachte in dem dadurch gewonnenen Raum drei breite gothische Fenster an und vermauerte die ursprünglichen kleinen byzantinischen Fenster an der Südseite des Hauptschiffes. Eben so verfuhr man auf der Nordseite. Dieß war die Metamorphose der Kirche durch unsern Abt. Dreihundert Jahre lang erfuhr die Kirche keine weitere wesentliche Umgestaltung, bis man im 18. Jahrhundert, in der allem Byzantinischen und Gothischen abgeneigten Zopfzeit für gut fand, die drei südlichen

und die drei nördlichen gothischen Fenster theils zu vermauern, theils zu zerstören und an ihre Stelle scheibenreiche Fenster, nüchternsten Styles, zu setzen. 1851 wurde der Zopf wieder beseitigt. Was an dessen Stelle gesetzt wurde, ist schön und geschmackvoll, aber weder das ursprünglich Byzantinische von 1132, noch das von unserem Abt substituirte Gothische von 1433. Bei der Restauration von 1851 wurden die bezeichneten Verkleidungen und Maßwerke der Fenster von 1132 und 1433 nicht, wie ehemals, bloß vermauert, sondern herausgenommen und völlig beseitigt, so daß von dem Ursprünglichen nichts mehr vorhanden ist. Letzteres gilt auch von der Dachausladung an dem von unserem Abt aufgeführten südlichen Ausbau. Man hätte das bis 1851 unversehrt Erhaltene lassen sollen, wie es 1433 geschaffen wurde. Allein man fand für gut, die Dachausladung völlig zu beseitigen. Das an die Stelle Gesetzte ist recht schön und geschmackvoll, aber abweichend von dem Ursprünglichen. Die Löwenköpfe, durch welche das Regenwasser vom Dache abfloß, sollten gleichfalls beseitigt werden, wurden aber auf Fürbitte des sinnigen Paliers Macht wieder eingemauert, zwar nicht wieder als Regenableiter, aber doch als Erinnerung an das von unserem Abt Geschaffene. Die Maßwerke an den großen gothischen Fenstern des südlichen Ausbaues wurden ganz neu und recht schön aus rothenburger Stein gefertigt, aber ohne Rücksichtnahme auf das Ursprüngliche, dessen Ergänzung und Nachahmung doch so leicht war. Denn bei der Devastation im J. 1771 wurden zwar die senkrechten Säulen in den Fenstern herausgehauen, die obern Maßwerke aber meist nur vermörtelt, übrigens aber unversehrt gelassen, so daß das Ursprüngliche aufs Genaueste hätte nachgeahmt werden können. Am westlichen Ende des südlichen Seitenschiffes führt eine Wendeltreppe in einem Thürmchen[91] auf das Dach des Seitenschiffes; sie führte zugleich auf die Orgel. Diese stand ehemals auf einem Chorbogen, welcher die Ritterkapelle vom Kirchenschiffe schied. Am östlichen Ende des südlichen Seitenschiffes

ist an einem Kapitäl[92] ein einköpfiger Adler in den Stein gehauen, ohne Zweifel auf Anordnung unseres Abts, zur Erinnerung an die damals erfolgte Verbindung der brandenburgischen Kurwürde mit dem Burggrafthum Nürnberg durch den Kurfürsten Friedrich I., welcher fünf Jahre später als unser Abt starb, dessen Grabstätte nur wenige Schritte von der des Kurfürsten entfernt ist. An der zweiten Säule, vom steinernen Adler an gezählt, sieht man unter einer Konsole in den Stein gehauen ein Mutterschwein, an welchem Juden saugen. Ob diese Darstellung lediglich aus dem Humor des Steinhauers hervorging, oder ob dieselbe auf ein damaliges oder früheres Faktum sich bezog und mit Wissen des Abts angebracht wurde, ist nicht ermittelt. Eine ähnliche in den Stein gehauene Darstellung sieht man in Kadolzburg neben dem Schloßthor. Das Schwein mit den Juden in der Klosterkirche zählte man in späterer Zeit unter die Wahrzeichen Heilsbronns.

In demselben Jahre (1433), in welchem der Abt das besprochene Seitenschiff erweitern ließ, resignirte er und starb zwei Jahre darauf. Er wurde in dem von ihm vollzogenen Ausbau begraben. In diesem sieht man zwei durch Krummstäbe bezeichnete Leichensteine. Der eine, dicht an der südlichen Außenmauer, deckt das Grab des folgenden Abts Köhler; der andere, dicht daneben, das Grab unseres Abts. Von der sehr abgetretenen Umschrift sind noch folgende Worte lesbar: A. D. 1435. III .... obiit dns Arnold .... XXI. Ein Kopist von circa 1600 schreibt: III. Kal. Janu. Ein Anderer: III. Kal. Junii Die erste Kopie ist unrichtig; denn der Abt bezog, laut der Rechnung, noch am 1. Mai seinen Ruhegehalt.


Der 22. Abt Ulrich Köhler (1433–62)

regierte 29 Jahre lang. Seine Wahl erfolgte beim Rücktritt seines Vorgängers im Spätsommer 1433. Daß Volkersgau[93]

bei Schwabach seine Heimath war, erhellt aus mehreren heilsbronner Aufschreibungen. Ohne Zweifel war er ein Bauernsohn von dort. Wann er in den Orden trat und auf welcher Universität er studirte, ist nicht zu ermitteln. Als Mönch bekleidete er verschiedene Klosterämter, z. B. als Pistor, Ortulanus und Hospitalarius, vor und nach 1428 als Granarius, bis er zum Abt erwählt wurde. Schon vor seiner Erwählung wurde er zur Kirchenversammlung nach Basel gesendet. Als Abt reiste er viermal dahin, das erste Mal im September 1433. Er reiste mit seinem Prior und 3 Dienern, sämmtlich zu Pferd, über Schafhausen, wo u. A. für Sattelzeug (pro frenis et sellis) 2 fl. ausgegeben wurden. Während seines nur 16tägigen Aufenthalts in Basel verausgabte er 19 fl. Die Rückreise machte er mit nur 2 Dienern, da er seinen Prior nebst einem Diener und 80 fl. baar dort zurückließ. Die Ausgaben auf der fünftägigen Hinreise betrugen 15 fl., auf der Rückreise 13 fl. Summe aller Reisekosten 152 fl. Seine zweite Reise nach Basel machte er im folgenden Jahre 1434. Während seines 10wöchigen Aufenthalts daselbst behielt er nur einen einzigen Diener mit einem Pferde bei sich und ließ die übrigen Diener und Pferde nach Heilsbronn zurückkehren. Er zahlte für Hausmiethe 28 fl., dem „Compulsatorius“ (vermuthlich Vorlader zu Zusammenkünften) einen Gulden. Dritte Reise nach Basel im darauffolgenden Jahre 1435. Aufenthalt nur 8 Tage. Vierte und letzte Reise dahin im folgenden Jahre 1436. Aufenthalt nur 10 Tage. Von Amtswegen machte er diese Reisen nicht, da die heilsbronner Aebte, wie oben erwähnt, nicht Sitz und Stimme bei Konzilien hatten. Er verkehrte mit dem Konzil, das 12 Jahre dauerte, nur in den ersten vier Jahren persönlich, dann aber durch Sendlinge und Sachwalter, namentlich durch einen Rechtsgelehrten Nikolaus. Sein Verkehr mit dem Konzil betraf lediglich die Interessen seines Klosters, die Führung von Prozessen, z. B. wegen des „Güldenzolles“, den das Kloster allenthalben verweigerte, unter Berufung auf seine privilegirte Zollfreiheit. Mit Nördlingen wurde, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird, fortwährend mit

großer Erbitterung prozessirt. Unser Abt übertrug die Prozeßführung einem seiner tüchtigsten Mönche, Petrus Wegel, der nach ihm Abt wurde. Gleichfalls sehr hitzig und dauernd war der Kampf gegen die Patronatspfarrei Kelheim, obgleich, wie wir beim vorigen Abt gesehen haben, schon die Kirchenversammlung zu Konstanz in der Sache entschieden und Frieden geboten hatte. Nicht minder heftig war der Kampf des Klosters gegen seine Patronatspfarrei Großhaslach. Es handelte sich um Bezüge, welche vom dortigen Pfarrer beansprucht, vom Abt aber verweigert wurden. Eine richterliche Entscheidung sprach zu Gunsten des Pfarrers. Gegen diese Entscheidung remonstrirte unser Abt, indem er gleich bei seiner ersten Anwesenheit in Basel die Sache der Kirchenversammlung vorlegte. Diese stieß das richterliche Erkenntniß um und beauftragte (1434) den Abt von St. Egidien und den Probst von Langenzenn, den Konflikt beizulegen. Nach zweijähriger Unterhandlung kam es zu einer definitiven Fixirung dessen, was Abt und Pfarrer einander jährlich leisten sollten.

Dieß waren die ersten Errungenschaften des Abts Kötzler in Basel. Weiter erwirkte er dort, daß die Kirchenversammlung d. d. V. Kal. Okt. 1437 die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg und den Abt von St. Egidien aufforderte, das Kloster Heilsbronn (zugleich auch Ebrach) gegen Beeinträchtigungen kräftig zu schützen und nöthigenfalls den Beistand des weltlichen Armes zu requiriren.

Eine weitere Errungenschaft des Abts war, daß die Kirchenversammlung, seiner Bitte entsprechend, d. d. XI. Kal. Jan. 1439 ihm und seinen Nachfolgern den Gebrauch der bischöflichen Mitra, des Ringes und des Bischofsstabes zuerkannte. Das durch erhielt der jeweilige Abt das Recht, wenn nicht ein Bischof oder ein päpstlicher Legat gegenwärtig war, sowohl im Kloster selbst, als auch auf dem ganzen Klostergebiete bischöfliche Weihen (benedictionem solempnem post missarum vesparorum et matutinarum solempnia) zu vollziehen, auch Kleidungsstücke, Ornamente und kirchliche Paramente zu weihen. Die Kirchenversammlung

(sacro sancta synodus generalis Basiliensis, universalem ecclesiam repraesentans) bezeugt dem Abt und seinen etwa 70 Mönchen besondere Huld und Gnade, ertheilt ihnen wegen ihrer devoten und frommen Weltentsagung und ihrer Gastfreundschaft die größten Lobsprüche und bedroht Verächter dieses Erlasses mit der Indignation Gottes und der ganzen Kirche. Durch diesen Erlaß hatte der Abt nicht bloß einen äußern Schmuck errungen: der Mönchsstaat wurde dadurch selbstständiger und weniger abhängig von den Bischöfen. In Folge dieser Errungenschaft ließen sich die Aebte von nun an auf ihren Siegeln mit dem Bischofsstabe und mit der Bischofsmütze abbilden, während die früheren Aebte auf ihren Siegeln mit dem Abtsstabe und ohne Kopfbedeckung dargestellt erscheinen. Eben so ist auch der 1350 gestorbene 17. Abt Friedrich von Hirschlach auf seinem oben besprochenen Gedächtnißbilde dargestellt. Auf einigen von den in Heilsbronn vorhandenen, nach Kötzlers Zeit gefertigten Altarmalereien sieht man unten an denselben diejenigen Aebte abgebildet, auf deren Geheiß die Altarmalereien gefertigt wurden. Die abgebildeten Aebte haben die Bischofsmütze nicht auf ihren Häuptern, sondern neben sich. Die Aebte Wenk, Schopper und Wunder erscheinen auf ihren Portraitbildern im bescheidenen Abtsbarret. Unser Abt konnte zuversichtlich darauf rechnen, in Basel seine Zwecke zu erreichen, weil er dort der Fürsprache des Kaisers, des brandenburgischen Kurfürsten und anderer Gäste seines Klosters im Voraus gewiß sein durfte. 1443 ließ er durch den Abt von St. Egidien und zwei kaiserliche Notare zwei beglaubigte Abschriften von der oben beim 20. Abt besprochenen Urkunde fertigen, worin der Kaisers Ruprecht i. J. 1401 die Klosterprivilegien bestätigt und erweitert hatte. Der Kaiser Sigismund bestätigte schon 1434 d. d. Ulm, 19. Juli, die von seinem Vater Karl IV. und vom Kurfürsten Friedrich I. (avunculum suum) dem Kloster ertheilten Privilegien.

Von den größeren Bauten in Heilsbronn wurde keine durch unsern Abt ausgeführt; doch vollendete er, was sein Vorgänger am Hauptbau der neuen Abtei und an dem Ausbau des

südlichen Seitenschiffes der Kirche unvollendet lassen mußte. Den letztern schmückte er mit Statuen (imaginibus). Die neue Abtei erhielt durch ihn ein nicht mehr vorhandenes Glockenthürmchen (campanile), der Chor der Klosterkirche neue, nicht mehr vorhandene Stühle (sedilia et stalla), der Marstall, das Kornhaus und das Schlößlein in Bonhof die erforderlichen Erweiterungen und Reparaturen. Er hatte bei seinen Ausgaben vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge; der unfreiwilligen Ausgaben gab es ohnehin viele, namentlich für den Kurfürsten Albrecht Achilles in dessen Fehden gegen Bayern und im sogenannten großen markgräflichen Kriege. Vgl. Beitr. S. 97 u. 98. Da Heilsbronn es mit dem Kurfürsten hielt, so hatten von den Feinden desselben die Klosterunterthanen viel zu leiden. Der Granarius verzeichnet in seinen Rechnungen die bedeutenden Getreiderückstände, welche erlassen werden mußten wegen Verarmung der Unterthanen in der Probstei Bonhof und im Rangau (propter lites seu raysas; curiae vastatae sunt). Der Kurfürst war in der Marterwoche des Jahres 1461 in Heilsbronn und wohnte darauf einem Reirhstage in Nürnberg bei. Von dort aus schickte er 135 Pferde zur Verköstigung auf 8 Tage in das Kloster.

Ungeachtet dieser Ausgaben und Verluste mehrte sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn, besonders durch Kauf, das Klostergut an den nachgenannten Orten: Wernsbach, Gleizendorf, Triebendorf, Spalt, Friedrichsthal, Flattermühl, Bechhofen, Fetschendorf, Bergel, Weigenheim, Seinsheim, Kirchfarrnbach, Oberndorf, Schmalenbühl, Randersacker, Eibelstadt, Winterhausen, Sommerhausen und Nördlingen. Näheres darüber unten bei diesen Ortschaften im II. Band, bei Reuth auch über die daselbst durch unsern Abt gegründete Pfarrei, bei Trautskirchen über die gegründete Frühmeßstelle.

Den obigen Mittheilungen über die langjährigen Prozesse gegen Kelheim, Nördlingen etc. ist beizufügen, daß unser Abt auch mit den Herren von Lentersheim in Altenmuhr wegen des Viehtriebes stritt, bis der Kurfürst Friedrich I., von beiden Theilen

zum Schiedsrichter erwählt, 1437 den Streit schlichtete. Des Kurfürsten „Schiedsbrief“ wird Bd. II bei „Mönchswald“ mitgetheilt werden. Nicht immer erscheint jedoch der Abt als Streitender, sondern bisweilen auch als Friedensstifter. 1435 schlichtete er einen Streit zwischen den Gemeinden Hirschlach und Ornbau; der Streit betraf den Hutwasen zwischen Ornbau und Heglau. 1452 vermittelte er in seinem Geburtsorte Volkersgau einen Prozeß zwischen fünf Klosterbauern, die sich durch langes Prozessiren gegenseitig ruinirten, endlich aber ihren Dorfherrn zum Schiedsrichter wählten und seinem Spruche sich unterwarfen.

Während seiner zehn ersten Regierungsjahre bestattete der Abt in der Klosterkirche den Kurfürsten Friedrich I. und dessen Gemahlin Else, zwei Stammgäste im Burggrafenhause, wie in den Beitr. S. 87 ff. berichtet wurde mit dem Bewerten, daß der Kurfürst in seinem Testamente den Abt als Exekutor bezeichnet hat. Ein anderer Gast, den wir im Burggrafenhause ein- und ausgehen sahen, starb gleichfalls während der ersten Regierungsjahre unseres Abts: der Kaiser Sigismund. Der folgende Kaiser Albrecht starb nach kaum zweijähriger Regierung. Die Mönchsrechnungen gedenken seiner Erwählung und seiner Anwesenheit in Heilsbronn im Winter 1437/38. Nach ihm bestieg 1439 Friedrich III. den Kaiserthron. Er war während seiner langen Regierung dem Kloster fortwährend sehr gewogen und wiederholt in Heilsbronn, wie in den Beitr. S. 109 berichtet wurde. Der Kustos bemerkt in seiner Jahresrechnung von 1445, daß unser Abt dem Kaiser, welcher einem großen Reichstage in Nürnberg beiwohnte, eine kleine Monstranz von Krystall nebst einigen Reliquien eigenhändig als Geschenk überreicht habe. In seinem vierten Regierungsjahre bestätigte der Kaiser auf Ansuchen unseres Abts die vom Kaiser Ruprecht im J. 1401 dem Kloster ertheilten Privilegien. Der Schluß des Bestätigungsbriefes lautet: „Gegeben zu Grätz 1443 am Barbaretag, unseres Reichs im vierten. Ad mandatum domini Regis: Eneas Silvius, protonotarius.“ Die sämmtlichen Verwalter der verschiedenen Klosterämter kontribuirten

zu der Zahlung, welche für den Bestätigungsbrief an die kaiserliche Kabinetskasse geleistet werden mußte.

Den Familiennamen Kötzel oder Kötzler führte ein Nürnberger Patriziergeschlecht. In der vorgefaßten Meinung, die heilsbronner Aebte seien meist von adeliger Herkunft gewesen, identifizirt Würfel (histor. Nachrichten von Nürnberg II, 730) unsern Abt mit einem in Nürnberg geborenen Patrizierssohn Ulrich Kötzler oder Kötzel. Allein der Abt Kötzler war, den vielen und einstimmigen heilsbronner Auszeichnungen zufolge, kein Nürnberger, sondern ein Volkersgauer und daher ohne Zweifel kein Patrizierssohn. Würfel wurde in seiner vorgefaßten Meinung vermuthlich dadurch bestärkt, daß 133 Jahre nach dem Tode unseres Abts der nürnberger Losungsschreiber Bernhard Kötzel die Renovatur des Epitaphs unseres Abts beabsichtigte. Das Epitaph war im Jahre 1464 gleich nach dem Tode des Abts gefertigt worden und kostete 6 fl. Wie es nach 131 Jahren beschaffen war, ergibt sich auf einem also lautenden amtlichen Schreiben vom J. 1595: „In den Grabstein des Abts war eine Grabschrift eingesenkt mit dem Wappen, sehr veraltet und etliche Stück davon weggekommen.“ Der genannte Losungsschreiber stellte unterm 10. Nov. 1595 an die damaligen Beamten in Heilsbronn die Bitte: „die veraltete und zum Theil abgegangene Grabschrift auf dem Grabstein des Abts, so des Geschlechts ein Kötzel von Volkerskaw bürtig gewest, verneuern zu dürfen.“ Die Beamten gestatteten die Verneuerung, „sofern die neue Grabschrift der vorigen gemäß gemacht werde; nur möge sie wehrhaft, aufs Kürzest, auch in Messing gegossen und auf den Grabstein gemacht werden.“ Die Ausführung verzögerte sich; denn die Beamten schrieben unterm 6. Juni 1603 an den Losungsschreiber: „Euer Schreiben wegen Verneuerung der Grabschrift haben wir erhalten. Nachdem man aber diese Woche in der Kirch auf die Begrebnuß (des Markgrafen Georg Friedrich) noch allerlei vorzubereiten hat, so wolle der Herr erst nach der Begrebnuß die Grabschrift aufsetzen.“ Vermuthlich erfolgte die Renovatur noch im J. 1603. Der Abt wurde, wie schon beim vorigen Abt erwähnt, dicht an der Außenmauer

des südlichen Seitenschiffes in der Kirche begraben. Auf seinem 1464 gefertigten Leichenstein waren, nach Angabe der oftgedachten Monumentenkopisten, folgende Worte „in den Stein gehauen“: A. D. 1463. V. Id. Martii obiit venerabilis in Christo pater dominus Ulricus abbas heilsbrunnensis 22, anno sui regiminis XXXV, cujus anima etc. Diese Schrift war nach 131 Jahren „sehr veraltet und zerbrochen.“ Irrigerweise lasen daher die Kopisten XXXV anstatt XXIX. Vermuthlich wurde 1603 der Stein ganz beseitigt und vom Losungsschreiber der bei Nr. 113 noch vorhandene Grabstein substituirt, darauf eine beschriftete Metalltafel, aber keine in den Stein gehauene Schrift. Die Metalltafel ist, wie so viele andere, abhanden gekommen und nur der Stein noch vorhanden, darauf ein Krummstab, aber keine Schrift. Der Abt resignirte 1462 und starb im folgenden Jahre. Im Vigilienbuche heißt es beim 11. März: Obiit (dom. Ulricus abbas halsbrunnensis 22 a. dom. 1463, rexit laudabiliter annis 29. Sein Jahrtag wurde aber alljährlich am 29. September begangen. Der Eintrag im Vigilienbuche an diesem Tage lautet: Servitur de venerabili domino Ulrico abbate dicto Kötzler de Volkerskaw 21. pis. pa. vi. mel et libetum.

Aus den vorstehenden Mittheilungen ersieht man, daß der Abt Kötzler die Interessen seines Mönchsstaates wesentlich gefördert hat. Bei seinen Ausgaben hatte er vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge. Ausgaben, wie folgende, kamen daher bei ihm nur selten vor: 280 talenta 24 dl. = 52 flor. pro imagine argentum quod habuit et ultra argentum quod habuit et ultra propinata. Für einen silbernen Becher zahlte er aus seiner Privatkasse 201 Talente.

In seine letzte Regierungszeit fielen die in den Beiträgen S. 98 geschilderten Drangsale, welche die Klosterunterthanen im Kriege gegen die bayerischen Herzoge zu leiden hatten. Doch erlebte er in seinem letzten Regierungsjahre das Ende dieses Krieges. Darauf deutet folgender Vortrag des Bursarius in seiner Abrechnung an Michaelis 1462: Pro diversis dominorum et

familiarum in causa concordiae et negotiis inter nos et ducem Bavariae et diversa loca circa monasterium.


Der 23. Abt Petrus Wegel[94] (1463–79)

regierte 16 Jahre lang. Seine Heimath ist nicht, wie die seines Vorgängers, in urkundlichen Auszeichnungen bestimmt angegeben und muß daher erst ermittelt werden. Dem Geschlechtsnamen Wegel begegnet man in heilsbronner Ausschreibungen schon vor der Zeit unseres Abts. 1397 vereinnahmt der Bursarius 620 talenta = 124 flor. de pensione Johannis Wegel, ohne anzugeben, wer und woher dieser war. Desto bestimmter bezeugt eine heilsbronner Urkunde, daß im J. 1413 ein Geschäft (Legat) von 4 Pfund Wachs auf einer Wiese zu Westheim (bei Windsheim) von Hans Wegel daselbst gemacht wurde. In den Rechnungen von 1416 und später werden Personen genannt, die an das Kloster Schenkungen machten, aber dafür lebenslang jährliche Natural- und Geldreichnisse (pensiones) bezogen, z. B. „der Frankendorfer, die Frau des Ulrich Kürsner, die Spenglerin von Windsheim und Hans Wegel.“ Der Eintrag im Vigilienbuche beim 24. Januar lautet: Anniversarium Hansen Wegels de Westheim et Kunegundis uxoris suae, de quibus datur cuilibet (d. h. jedem Mönche bei der alljährlichen Feier des Gedächtnißtages dieser Eheleute) una mensura vini. Fuerunt parentes domini Petri, 23 abbatis. Die hier genannten Wegelschen Eheleute waren sonach unseres Abts parentes, d. h. Verwandte oder Eltern. Ohne Zweifel war sonach unser Abt geboren in Westheim und von bäuerlicher Abkunft. Die ebenbezeichnete erste Schenkung von 1397 mag bei Gelegenheit seiner Geburt, die zweite von 1413 bei seinem Eintritt in das Kloster gemacht worden sein. Daß das Kloster schon frühzeitig in Westheim und den umliegenden Ortschaften begütert war, ist beim 13. Abt berichtet worden.

Wegel machte seine höheren Studien vermuthlich in Prag. Darauf deuten einige Ausgabspositionen in den Rechnungen. Im Jahre 1432 z. B. heißt es: Stipendariis ad Bohemiam et studentibus 130 fl. Erst erlangte Wegel die philosophische, dann auch die theologische Doktorwürde; daher wird er in den Urkunden bisweilen „Magister und Doktor“ genannt. 1435 war er Subcellarius, 1436 Granarius, 1437 Bursarius, 1455 Superintendens von Nördlingen, 1456 Verwalter des sehr ausgebreiteten Weingeschäfts, 1461 Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg. Kundig und gewandt wurde er schon als Mönch mit vielen Funktionen außerhalb des Klosters betraut. Beim vorigen Abt geschah eines Schiedsspruches Erwähnung, dem sich fünf heilsbronnische Bauern in Volkersgau unterwarfen. Die von den Prozessirenden erwählten drei Schiedsrichter waren der Abt Kötzler, der Bursarius Johannes und „Meister Peter Doctor.“ Gleichzeitig versuchte der Bischof Peter zu Augsburg den vieljährigen Prozeß zwischen dem Abt Köhler von Heilsbronn und der Stadt Nördlingen zu schlichten. Heilsbronn wurde dabei vertreten von „Meister Petrus Wegel, Lehrer der heiligen Schrift“, vom Subcellarius und vom Prokurator des heilsbronner Hauses in Nördlingen. 1453 erhielt der „Magister Petrus“ eine Mission nach Regensburg und Wien. Der Zweck dieser Mission ist nicht angegeben. Um Bartholomäi reiste er (equitavit) zum Generalkapitel; 1458 nach Augsburg in Sachen der Irrungen zwischen Heilsbronn und Nördlingen, da der Schiedsspruch von 1452 nicht nachhaltig war. Am 22. Februar 1463 wurde er zum Abt gewählt. Die Wahl leitete in üblicher Weise der Abt von Ebrach unter Assistenz zweier anderer Cisterzienseräbte. Die drei Aebte und ihre Begleiter (famuli) konsumirten drei Eimer Wein. Die Baarausgaben für dieselben, insonderheit für die bei jeder Abtswahl üblichen Geschenke, beliefen sich auf 307 Talente. Auf die Wahl des Abts folgte dessen Konsekration, bei welcher sich eine Baarausgabe von 332 Talenten entzifferte. Für die Aenderung der Siegel, d. h. des Abtssiegels, zahlte die Klosterkasse 18 Talente. Jeder neueintretende Abt veränderte beliebig das ovale

Abtssiegel, während das runde Klostersiegel niemals abgeändert wurde.

Kaum hatte unser Abt die Regierung angetreten, als er vom Kurfürsten Albrecht Achilles um ein Darlehen angegangen wurde. Was ihm bei der Auszahlung des Darlehens durch Herz und Mund ging, ist in den Beitr. S. 104 bis 6 berichtet worden, zugleich auch, wie der Kurfürst zwar den Empfang der dargeliehenen 2000 fl. bescheinigte, aber die Rückzahlung verweigerte. Der Baarbestand in der Klosterkasse reichte im Augenblick nicht aus zur Erlegung der 2000 fl. Wegel beschaffte das Fehlende nicht durch Besteuerung der Unterthanen, sondern durch verzinsliche Anlehen. Er entlehnte z. B. „von der Jorg Ebrin auf der Bubenmühl 80 fl., von den Erben Hans Metzlers 100 fl., vom Abt in Lankheim 200 fl., von der Kapellenstiftung (cista ecclesiae) in Reuth 70 fl.“ Dazu kamen 94 Gulden, welche sich im Nachlaß des Abts Köhler fanden. Die Darlehen wurden bald wieder heimgezahlt, theilweise schon nach Jahresfrist. Im Ganzen wurden 3243 fl. aufgenommen, darunter 1200 fl. zu 5 Prozent von Hans von Buttendorf. (Die Herren von Buttendorf hatten eine Grabstätte in Heilsbronn.) Die eingetretene Ebbe war nur momentan, so daß unser Abt schon im Jahre 1464 die erste seiner projektirten Bauten in Angriff nehmen konnte. Er baute gerne, verband aber dabei mit dem Nützlichen das Schöne, bemaß den Aufwand genau nach den vorhandenen Mitteln und bestritt die Baukosten größtentheils aus seiner Privatkasse.

Bald nach seiner Erwählung nahm er den Umbau des neuen oder hinteren Kreuzganges[95] in Angriff. Ein voraussichtlich kostspieliges Unternehmen. Er vertheilte aber sehr umsichtig die Bauarbeiten, und somit auch die Bauausgaben auf sieben Jahre. Es ist oben schon berichtet worden, daß jeder Abt über gewisse, in seine Privatkasse fließende Reichnisse beliebig disponiren konnte. Diese beliefen sich zur Zeit Wegels im Durchschnitt jährlich auf 3000 Talente. Davon verausgabte er in seinem

ersten Regierungsjahre nur wenig für Bauten, mehr für Dringenderes. Er zahlte z. B. 52 fl. zu dem Darlehen für den Kurfürsten, 6 fl. zum Epitaph des verstorbenen Abts, einen Theil des Reisegeldes für Ulrich Tremel, einen seiner Mönche, der zum Generalkapitel gesendet wurde. In seinem zweiten Regierungsjahre begann der Umbau des Kreuzganges, vorerst nur mit vorbereitenden Arbeiten: Abräumen des Steinbruches in Kleinhaslach, (die Steinbrüche zunächst bei Heilsbronn liefern kein dauerhaftes Material), Steine brechen und behauen, Beifuhr von gebrannten Steinen und Kalk. Dafür verausgabte er 806 Talente und behielt bei seiner dießjährigen Einnahme von 2100 Talenten in seiner Privatkasse noch 1294 Talente, womit er Ausgaben für Weinbergsarbeiten in Dettelbach, für anderweitige Arbeiten, für Papier und Pergament bestritt, auch eine Ausgabe von 20 Gulden bei der Taufe eines Kindes des Kurfürsten Albrecht Achilles (Beitr. S. 99). Nach Bestreitung aller dieser Ausgaben schloß seine Rechnung mit einem Kassebestand von 300 Talenten = 40 Gulden ab.

In seinem zweiten Baujahre ließ er den schadhaften Kreuzgang abbrechen, die Steinbrucharbeiten in Kleinhaslach und die Steinhauerarbeiten fortsetzen, vorläufig acht Fenster mit Glasgemälden[96] für den Kreuzgang fertigen. Für letztere zahlte er 10 Goldgulden an die Meister Marcus und Pleidenwurf (pro rotis depictis de vitro). Johann von Buttendorf erhielt sein vorhin erwähntes Darlehen von 1200 fl. zurück, jedoch mit Abzug von 50 fl., welche er zur Feier seines dereinstigen Jahrtages dem Kloster schenkte. Kassebestand am Jahresschluß 32 Gulden.

Drittes Baujahr: Fortsetzung der Steinhauerarbeiten für den Kreuzgang. Abermals „zwölf gemalte Seheiben“ gekauft für 15 fl. und „11,000 venetische Scheiben“ für 30 fl. Kassebestand am Jahresschluß 24 fl.

Viertes Baujahr: Fortsetzung der Arbeiten am Kreuzgang

und Erbauung der „großen Bibliothek“, über welche nachher Näheres berichtet werden wird.

Fünftes Baujahr: Wölbung des Kreuzganges, Pflasterung desselben mit verglasten Steinen; „26 fl. für 20 gemalte Scheiben zu Augsburg.“

Sechstes Baujahr: nur noch wenige Steinbrucharbeiten in Kleinhaslach etc. 10 Gulden für ein steinernes Marienbild im Kreuzgang.

Siebentes Baujahr: letzte Ausgabe für Glasgemälde 20 fl. Pflasterung, und somit Vollendung des Kreuzganges und Schmückung desselben mit den nicht mehr in Heilsbronn vorhandenen Wappen der Klosterstifter: 4 fl. pro armis fundatorum in ambitu.

Der Steinmetz, welcher den Kreuzgang baute, war Meister Hans Kremer. Er erhielt während der siebenjährigen Bauzeit außer dem Arbeitslohne jährlich ein Kleid und wurde sammt seiner Frau verköstigt. Von den Glasgemälden, welche unser Abt in den Fenstern anbringen ließ, ist keines mehr in Heilsbronn. Es waren 18 (20) Fensterflügel[97], die, wie im XIII. Abschn. berichtet werden wird, bei der Metamorphose von 1770 nach Ansbach abgeliefert und daselbst vermuthlich sofort verkauft worden sind. Sie waren um 1600 noch ziemlich vollständig vorhanden und wurden damals in den oft erwähnten Monumentenverzeichnissen genau beschrieben. Aus diesen Beschreibungen ergibt sich Folgendes:

Am westlichen Flügel des umgebauten hinteren Kreuzgangs zu ebener Erde ließ Wegel 10 durch Drahtgitter geschützte Fensterstöcke mit Glasgemälden anbringen. Jeder Fensterstock war durch eine senkrechte steinerne Säule in zwei gleiche Hälften getheilt, so daß man 20 Hälften oder Fensterflügel (rotae) erhielt, jeder ¾ Ellen breit. Auf 16 dieser gemalten Flügel waren Scenen aus dem Leben des heiligen Bernhard abgebildet, mit Beifügung einer erklärenden lateinischen Inschrift, meist in kurzer ungebundener Rede. Später, wahrscheinlich noch zu Wegels Zeit, wurde

neben jedem dieser 16 Glasgemälde eine nähere Erklärung in sechs hexametrischen lateinischen Zeilen an der Mauer der Fensterhöhlung beigeschrieben. Ueber diese Darstellungen und Beischriften theilen die Monumentenkopisten Folgendes mit:

Erster Flügel. Darstellung: Verheißung der Geburt Bernhards. Inschrift folgendes Zweigespräch: Mater: Heu mihi! Monachus: Noli timere, optimi catuli mater eris. Laut der sechszeiligen Mauerschrift daneben gründet sich dieses Zweigespräch aus folgende Legende: Der Mutter Bernhards träumte vor dessen Geburt, sie habe ein weißes bellendes Hündchen geboren. Der Traum wurde ihr dahin gedeutet: „Der Sohn, welchen du gebären wirst, wird rein in seinem Wandel, treu der Kirche und den Feinden derselben ein Schrecken sein.“

Zweiter Flügel. Der Herr erscheint in einer Christnacht Schülern Bernhards. Inschrift: Monach. Bernhardus existens primus scholaris in essentia, in nocte nativitatis Christi scholaribus apparuit dominus, quasi denuo procedens de thalomo suo.. Daneben die erklärende Mauerschrift.

Dritter Flügel. Bernhard fordert auf zum Eintritt in das Kloster. Inschrift: Fratres, ituri sumus de proximo et monasterium intraturi.

Vierter Flügel. Bernhards Eintritt in das Kloster zu Citeaux. Inschrift: Suscipe me, o pater sancte ac gratiose domine. Die Mauerschrift daneben besagt, daß Bernhard im J. 1110 (1113) eintrat.

Fünfter Flügel. Bernhard predigt vor Eltern und Kindern, und schärft ihnen ihre Pflichten ein. Inschrift: Donec illud tenueris, aliud non accipies.

Sechster Flügel. Der Herzog von Aquitanien verachtet Bernhards Bitten und Befehle, bis das göttliche Strafgericht, Erstarrung der Glieder, ihn ereilt und niederstreckt. Inschrift: Mon. Ecce ad te processit virginis filius, domìnus ecclesiae, quem tu persequeris, resiste ei, si vales.

Siebenter Flügel. Bernhard im Gebet vor dem Heiland.

Inschrift: Salve Jesu care, cruci tuae me aptare vellem vere tu scis quare, da mihi tui copiam. Amen.

Achter Flügel. Bernhard im Dom zu Speier. Inschrift: Maria: Bene veniat, o bone Bernharde. Bernhardus: O clemens, o pia, o dulcis virgo Maria. Rechts und links von dieser Inschrift zwei Notenreihen, nach damaliger Weise vierlinig, die Noten viereckig. Die Tonart G dur. Der den Noten untergeschriebene Text lautet: Salve regina misericordiae, vitae dulcedo et spes nostra, salve. Inhaltlich der erklärenden Mauerschrift kamen gleichzeitig mit Bernhard blonde Schwaben nach Speier (flavi venere suevi). Offenbar ist der Kaiser Konrad nebst Gefolge gemeint, welcher sich 1146 durch Bernhards gewaltige Predigt im Dom zu Speier zu einem Kreuzzug bewegen ließ. Als Bernhard den Dom betrat, wurde das Salve regina angestimmt. Begeistert rief Bernhard: O clemens, o dulcia, virgo Maria. Daher noch jetzt diese Worte im Salve regina.

Neunter Flügel. In einer ligurischen Stadt heilt Bernhard elf Besessene. Inschrift: Ego vos daemones adjuro in nomine Jesu Christi.

Zehnter Flügel. Bernhard beschwört einen Mückenschwarm, der einen Ort in Frankreich belästigt hatte, nun aber sich dem Feinde zuwendete. Inschrift: Bernhardus: Ego vos excommunico muscas.

Elfter Flügel. Bernhard, ein Pferd, ein Beichtender. Inschrift: Si sine cordis agitatione poteris orationem dominicam finire, mox hoc jumentum habebis. In ipsa, pater, oratione sollicite cogitavi de sella, si eam habere debeam cum jumento. Die Mauerschrift gibt dazu folgenden Kommentar: Bernhard verweist einem beichtenden Landmann seine Zerstreutheit beim Gebet. Allein der Beichtende ist deß nicht geständig und rühmt sich vielmehr der Stetigkeit seiner Gedanken beim Beten. Bernhard fordert ihn auf, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen und verheißt ihm nach gelungener Beweisführung den Lohn, indem er spricht: „Vermagst du das Vaterunser aufmerksam

herzusagen, so empfängst du dieses Pferd.“ Freudig kniet der Bauer nieder zum Gebet, aber mitten in demselben zerstreut sich sein Sinn und er muß bekennen: „Während des Gebetes kam mit der Gedanke, ob ich auch einen Sattel zu dem Pferde erhalten würde.“

Zwölfter Flügel. Bernhard und ein Spiellustiger. Inschrift: Nhil, pater, lucratus sum, Si vultis, pro nostro capitali recipite me. Si vultis , pro nostro capitali recipite me. Si ita est, melius est, quod hoc recipiam, quam si utrumque perdam. Die Mauerschrift gibt folgende Erläuterung: Ein Spiellustiger will sein Glück im Spiel versuchen, erhält dazu von Bernhard 20 Groschen, verliert diese Summe, kehrt zu Bernhard zurück und spricht: „Ich habe nichts gewonnen und obendrein das Darlehen verloren. Nehmt mich anstatt des Verlorenen.“ Bernhard antwortet: „Besser ists, diesen anzunehmen, als Beides zu verlieren.“

Dreizehnter Flügel. Bernhard erkrankt, wird von Maria, Laurentius und Benediktus besucht und geheilt.

Vierzehnter Flügel. Christus im Himmel, Bernhard und der Teufel. Zwei Inschriften: Bernhard spricht seine Hoffnung aus einen Gnadenlohn im Himmel aus. Der Teufel aber entgegnet: Quidam praetendis, quod sic super aethera tendis? Cum te de multis valeam convincere culpis Quare faste (vaste) gravis non te super astra levabis.

Fünfzehnter Flügel. Bernhards Tod. Durch Berührung seiner Bahre wird der Mönch Heumon geheilt.

Sechszehnter Flügel. Aus der schon um 1600 defekten Mauerschrift ist nicht zu entnehmen, was in diesem Glasgemälde abgebildet war. Die Inschrift lautete: Ter dena millia cum simul impia mors rapuisset Ex his fit mecum Bernhardi portio coeli Pro meritis digne tres passio purgat in igne Pessima sors caeteris quia mors sine morte manebit.

Auf diese 16 Fensterflügel oder 8 Fensterstücke folgten noch

2 Fensterstöcke mit gemalten Scheiben und den beiden Inschriften, welche oben S. 12 u. 13 besprochen und vollständig mitgetheilt worden sind. Sie beginnen mit den Worten: Haec domus Ottonem colit: etc. und: M. C. Christi etc. Unser Abt, vermuthlich der Verfasser dieser Inschriften, ließ dieselben auch auf zwei Holztafeln mit Goldschrift anbringen und zahlte dafür (pro epitaphio fundatorum deaurundo) 2 Gulden. Diese beiden Holztafeln wurden im Ostchor der Kirche aufgehängt, die eine unter dem Seite 11 beschriebenen Freskobilde, welches die Deditation der Kirche darstellt (Beitr. S. 17); die andere an der Ueberseite, wo späterhin der 25. Abt Bamberger (s. dort) das abenbergische Wappen aufhängen ließ. Nur eine dieser beiden Holztafeln ist noch in Heilsbronn vorhanden. Siehe den Grundriß Nr. 131.

Zugleich mit dem Kreuzgang wurde auch der große Bibliotheksaal[98] umgebaut, welcher auf den zwei aneinanderstoßenden Flügeln der beiden Kreuzgänge stand und sein Licht sowohl von der Ost–, als auch von der Westseite her empfing. Dieses war die „große Bibliothek“ im Gegensatz zu der kleinen, welche auf dem südlichen Flügel des vordern Kreuzganges stand. Der große Bibliotheksaal wurde im 19. Jahrhundert Frohnfeste und Gerichtsdienerswohnung. In den Beiträgen S. 247 u. 48 heißt es: „Der kleine Bibliotheksaal, vom Abte Sebald Bamberger.(† 1518), der große vom Abte Wirsing im J. 1550 errichtet.“ Diese Angabe ist unrichtig; denn die beiden Säle bestanden schon vor Wegel, wurden aber durch diesen beim Umbau des Kreuzganges verändert. Die Aebte Bamberger und Wirsing veränderten gleichfalls etwas daran.

Die Bibliothek[99] wurde durch Wegel sehr bereichert. Vermuthlich sind die von ihm angeschafften Werke in Erlangen noch vorhanden. Er lebte zur Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst. Die ersten gedruckten Bücher (Clemens romanus, Hieronymi epiotolae) acquirirte er für 36 Gulden im J. 1469.

In den Jahren 1470 hie 73 Werke von Chrysostomus, Terrenz, Livius, Plinius, Strabo, Sueton, Silius Italicus, Gellius, Cicero (Reden), Tacitus (über die alten Deutschen), Boccaccio, auch eine deutsche Bibel (biblio tewtonica ligata), jedenfalls eines der ersten Erzeugnisse der Druckkunst. In dieser Weise fuhr er fort, alljährlich gedruckte Bücher anzuschaffen. Dabei fuhr er aber auch fort, noch ungedruckte Werke abschreiben zu lassen oder Manuskripte zu kaufen. Für Werke von Albertus zahlte er 58 fl.; für Werke von Seneka, Petrarka, Quintilian und Arretinus 24 fl. Er kaufte in einem Jahre Pergament für 38 fl. zu Abschriften von Werken von Quintilian, Cassiodor, Hieronymus, Wilhelm Parisiensis und Nikolaus de Lira. Letzterer war Lehrer der Theologie in Paris, ein Mönch, in Heilsbronn besonders geschätzt, da heilsbronner Mönche bei ihm in Paris ihre höheren Studien machten. In den Rechnungen des Abts finden sich stets Ausgaben für Zinnober und Lasurblau (rubrica et lazura) zur Fertigung der Manuskripte, dann für Klausuren, Schlösser und Ketten zu den Büchern.

Nach Vollendung des Kreuzganges und der großen Bibliothek. ließ Wegel 1472 bis 74 das „Siechhaus[100], Infirmitorium“ mit der Kapelle umbauen. Das in den Beitr. S. 25 beschriebene Infirmitorium ist zwar noch vorhanden, aber völlig umgestaltet. Es war das Krankenhaus lediglich für erkrankte Mönche, im Spitzbogenstyl gebaut, hatte ein Refektorium (Speisezimmer für Kranke), einen Krankensaal, noch eine kleine Piece (stubella) und eine Kapelle (St. Lorenzkapelle). Wegel ließ eine größere Piece ein- oder anbauen. Der bauführende Steinmetz war Meister Heinrich Ecarius. Von den Malereien, welche der Abt im Refektorium und in der neuen Piece (nova stuba infirmitorii) fertigen ließ, wird wohl nichts mehr zu finden sein. Ein spitzbogiger Säulengang, dessen Ansätze noch sichtbar sind, führte unter dem „Dormitorium“ durch und schloß sich an den vordern Kreuzgang an. Als nach der Klosterauflösung der Markgraf Georg Friedrich die neue Abtei zu

seinem Absteigquartier machte, verwandelte man das nahestehende Infirmitorium in eine markgräfliche Stallung, brach den noch vorhandenen Thorweg durch das Gebäude, wodurch dieses in zwei ungleiche Theile getheilt wurde. Der westliche Theil wurde markgräflicher Pferdestall, der östliche die sogenannte „Sattelkammer.“ Diese Umgestaltung fand statt, als Georg Friedrich bereits in zweiter Ehe lebte. Auf seine zweite Frau deutet das braunschweig-lüneburgische Wappen, welches mit dem markgräflichen über jenen Thorweg gemalt wurde und theilweise noch sichtbar ist. Unter dem folgenden Markgrafen Joachim Ernst wurde für die markgräflichen Ableger im J. 1621 das Haus Nr. 1 am Marktplätze erbaut und der gegenüberliegende Saalhof (jetzt H. N. 106) als markgräfliche Stallung benützt, aber nicht mehr das Infirmitorium. Dieses wurde, wie die meisten herrschaftlichen Gebäude, im 18. Jahrhundert für eine geringe Summe verkauft, den Käufern aber zur Pflicht gemacht, ein zweistöckiges Haus für vier Mannschaften (jetzt Hs.N. 40, 41, 42, 43a) darauf zu bauen. Unten blieb das Infirmitorium Stallung; eine Zeit lang war der westliche Theil die „Alumnen–Eßstube“, an welche westlich die „Alumnen–Küche“ stieß (jetzt Hs.N. 43b), wo noch jetzt die Rauchfangröhren sichtbar sind. In der „Sattelkammer“ finden sich noch einige Steinhauerarbeiten aus Wegels Zeit.

In den Jahren 1475 bis 78 ließ Wegel das „Dormitorium[101] Schlafhaus“ erweitern. Ueber dieses Gebäude siehe oben S. 17 und beim 21. Abt und Beitr. S. 246. Die Erweiterung desselben durch unsern Abt war ein dringendes Bedürfniß, da es die bis auf 72 gestiegene Zahl der Mönche nicht mehr faßte. Man verlängerte das Gebäude in nördlicher Richtung bis jenseits des Schwabachflüßchens, welches daher unter dem Gebäude durchfließt. Daß dieser Ausbau an seinem nördlichen Ende mit sehr großen Fensteröffnungen abschloß, zeigt der nördliche Giebel von Außen und Innen, obgleich die großen Fenster vermauert sind. An dieser Giebelmauer lauft bis an die Giebelspitze

ein Pfeiler mit einer Mariensäule und der Ueber- und Unterschrift: A. Dom. 1479. Petrus Abbas.

Wegel ließ außer den beschriebenen größeren Bauten auch kleinere in Heilsbronn ausführen, darunter ein zwei Stock hohes Treppenhaus[102]: ein thurmartiges Gebäude in dem Winkel, welcher von der nördlichen Außenmauer des Ostchores und vom Querschiffe der Kirche gebildet wird. Dieses Treppenhaus war nicht von Außen, sondern nur vom Querschiffe der Kirche aus, von Westen her, durch eine kleine, später vermauerte Thür zugänglich. Der Thür gegenüber stand ein Altar, der silberne genannt. Neben diesem führte eine Treppe hinauf zu einer Thür, durch welche man zur Emporkirche des Querschiffes und von da aus durch eine Thür in der nördlichen Giebelmauer über dem Gewölbe des Kapitals hin in das Schlafhaus gelangte. Das Treppenhaus wurde 1858 völlig niedergerissen und ein kolossaler Eckstein, worin der Name des Erbauers mit der Jahrzahl: P(etrus) A(bbas) 1473, eingehauen war, beseitigt und anderweitig zu einer Fensterbank verwendet. Gleiches Schicksal traf auch den Altarstein. Die bezeichnete Treppe führte zugleich in die, ohne Zweifel gleichfalls von Wegel erbaute Custodia. Diese war aus dem Tonnengewölbe des nördlichen Seitenschiffes am Ostchor über Nr. 135 erbaut und diente zur Aufbewahrung von Monstranzen, Kelchen etc. Nach Auflösung des Klosters diente sie als Karzer für unfügsame Gymnasiasten, welche nicht unterließen, ihre Namen an die Wände zu schreiben, wie sich im Jahres 1858 beim Niederreißen dieser Baute ergab. Durch die Entfernung derselben wurde die Außenmauer der Kirche an dieser Stelle bloß gelegt, wobei sich ergab, daß man zu Wegels Zeiten, wie noch jetzt, die Außenmauern mit einem steinfarbigen Oelanstrich überzog und aus diesen Fugen mit weißer Farbe malte, um der Mauer das Ansehen einer Quadermauer zu geben. In späterer Zeit, als man weder einer Custodia noch eines Karzers mehr bedurfte, transsferirte

man in das Treppenhaus eine Schlaguhr, welche früher der Kirche gänzlich fehlte. Sie wurde 1855 eingelegt und selbstverständlich nicht mehr aus ihre alte Stelle zurückgebracht, da das Treppenhaus abgetragen wurde.

Heilsbronn war reich an Skulpturen, Schnitzwerken und Gemälden und verlor nichts davon durch Krieg oder Feuer, da der Ort niemals eine eigentliche Verwüstung erlitten hat. Beitr. S. III und IV. Einige von diesen Kunstgegenständen wurden verschenkt, mehrere entwendet, viele sind aber noch in Heilsbronn. Keiner derselben stammt aus der Zeit der Klosterstiftung, da dergleichen bildliche Darstellungen in den Cisterzienserkirchen ursprünglich nicht geduldet wurden. Daß man aber späterhin anfing, die heilsbronner Kirche künstlerisch zu schmücken, haben wir bereits in den Biographien einiger Aebte gesehen. Die allermeisten Kunstgegenstände kamen erst von jetztan in die Kirche, und zwar durch unsern Abt und seine drei nächsten Nachfolger. Während der Regierungszeit unseres Abts wurden folgende Kunstgegenstände angeschafft:

1468 das bei Nr. 146 noch vorhandene, mit Recht allgemein bewunderte, angeblich von Veit Stoß (angeblich 1447 geboren) gefertigte Kruzifix, ursprünglich beim heideck’schen Sarkophage angebracht. Wegel gab dazu aus seiner Privatkasse 10 fl., der Bursarius 4 fl. = 32 Talente 12 dl., der Granarius eben so viel, der Probst von Bonhof 2 fl., aber Keiner nennt in seiner Rechnung den Namen des Verfertigers.[103]

1470 das vorhin erwähnte Marienbild im Kreuzgang für 10 Gulden. 1473 drei Bilder, darunter vielleicht die in der Heideckerkapelle bei Nr. 161 noch vorhandene, in Stein gehauene Relief–Darstellung: Christus mit zwei Schwertern oder Dolchen am Munde. 1475 Standbild des hl. Georg für 3 fl., vielleicht das bei Nr. 130 noch vorhandene. 1475 Schnitzbild (tabula) für 19 fl., den hl. Martin vorstellend; vermuthlich das noch vorhande

im Martin- und Ambrosiusaltar (Grundriß Nr. 158). 1476 pro pictura legendae S. Georgii 27 fl. Maria und Johannes unter dem Kreuz, Standbilder, vermuthlich die jetzt bei Nr. 156 aufgestellte Gruppe. 1477 für sechs in Augsburg gefertigte Standbilder 61 fl.; vermuthlich unter den vielen noch vorhandenen Statuetten. Für ein in Hall gefertigtes Standbild 5 fl. Ueberall Angabe der Preise, aber nirgends die Namen der Verfertiger. 1476 wurden für eine Insul und einen Hirtenstab 207 fl. gezahlt. Für 125 fl. kaufte der Abt „zwölf Hofbecher, 5 Mark und 15 Loth schwer“, jedenfalls zur Bewirthung vornehmer Gäste.

Sein vornehmster Gast, zugleich sein großer Gönner, war der Kaiser Friedrich III. Er bewirthete ihn nebst Gefolg, darunter der Kurfürst Albrecht Achilles, am 24. Febr. 1474: Weinkonsumtion ein Fuder pro domino Imperatore et alio dominio secum comparente in die Matthiae. Zwei Tage früher stellte der Kaiser, damals in Rothenburg, auf Ansuchen des Abts eine Urkunde zur Bestätigung der Klosterprivilegien aus. Die Urkunde lautete: „Wir Friedrich, römischer Kaiser etc. Wann unß nu die ersamen geistlichen, unsere lieben andechtigen Abt vnd Convent zu Hailßbrun durch ihr erbar potschaft diemueticlichen angeruffen vnd gepetten haben, daz wir In all vnd yclich Ire Gnad, Freyheitbriev vnd Gerechtigkeit von vnsern vorfarn gegeben, insunderheit den bestetigungsbrieve von Kung Ruprecht, also lautend: „„Wir Ruprecht etc.““ (wörtliche Einschaltung seines Briefes d. d. Nürnberg 1401), welches wir bestetigen, vnd gebieten allen Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Grafen, Rittern, Schultheißen und Gemeinden, sie in ihren Freiheiten nicht zu hindern, bei Straf von 50 Mark löthigen Goldes. Gegeben zu Rotenburg an der Tauber, Sonntag vor St. Valentin 1474.“ Vierzehn Tage darauf entschied der Kaiser in Nürnberg zu Gunsten unseres Abts und seines Klosters in einem Streit gegen Rothenburg, heilsbronnische Güter in Mörlbach betreffend. Die kaiserliche Entscheidung (d. d. Nürnberg, 26. Febr. 1474) ging dahin: „daß die heilsbronner Güter zu Mörlbach in das Rothenburger

Zentgericht zu Reicherdsroth nicht sollen gezogen werden.“ Ohne Zweifel gab der damalige Besuch des Kaisers im Kloster die Veranlassung, in der dortigen Kaiserkapelle die Vokale A, E, J, O, U anzuschreiben, d. h. All Erdenrund Ist Oesterreich Unterthan: Worte, die der Kaiser gern gebraucht haben soll. Vgl. Beitr. S. 109 und 110.

Noch öfter als der Kaiser wurde von unserem Abtder Kurfürst Friedrich II. bewirthet, besonders nachdem dieser die Kurwürde an seinen Bruder Albrecht abgetreten und sich aus Norddeutschland nach Plaffenbnrg zurückgezogen hatte, wo er auch starb. Seine Leiche wurde von unserem Abt 1471 in der Kirche zu Heilsbronn bestattet. Bei seinen Exequien verrechnete der Bursarius fünf Eimer Wein und 90 Talente pro diversis, der Kustos am Tage der Grablegung 75 Talente, bei den Exequien 68, ähnlich alle übrigen Offizianten und Rechnungssteller. Ueber den Kurfürsten „mit den eisernen Zähnen“ und den von ihm gestifteten Schwanenorden siehe Beitr. S. 99 bis 102, über seine schlichte Todtentafel in der heilsbronner Kirche wird Absch. XIV, 11 berichtet werden.

Die vorstehende Darlegung zeigt, daß der Abt Wegel sehr viel und mehr als mancher frühere Abt aus Bauten, Kunstgegenstände und Bücher verwendet hat. Was ihm und dem Bursarius nach Bestreitung dieser Ausgaben übrig blieb, verwendete er auf die Erwerbung von liegenden Gründen und Gefällen, und zwar, wie Bd. II berichtet werden wird, in den Orten Ammerndorf, Suddersdorf, Wollersdorf, Borsbach, Reichenbach, Kaltengreuth und Windsheim. Die Wittwe Katharina Wansiedler, Bürgerin in Windsheim, schenkte unserem Abt eine Wiese bei Külsheim, eingedenk der guten Pflege, welche ihrem Sohne Jobst, Mönch in Heilsbronn, dort zu Theil geworden war.

Dem mit 1472/73 beginnenden sechsten Rechnungsbande ist eine Bemerkung vorangestellt, worin der vielen Schöpfungen und Leistungen unseres Abts sehr anerkennend gedacht wird. Diese, ohne Zweifel gleich nachdem Tode Wegels von seinem Nachfolger Haunolt verfaßte Vorbemerkung lautet: Dominus

Petrus abbas, sacrae theologiae professor, rexit annos sedecim et construxit novum ambitum, capellam (cplm), dormitorium, infirmitorium, novam librariam, praeter libros per eum emptos, quos non computavi, et alias structuras parvas in monasterio per eum constructas. Et posuit per idem tempus quo praefuit de pura pecunia edificiorum praete id quod alii officiales et bursarius et granarius exposuerunt pro cotidianis comestibilibus 5215 flor. praeter id quod comparavit de clinodiis et bonis per eum emtis, quae liquide omnia patent in suis computationibus, ac alia plura bona, quae huic monasterio fecit, pro quibus Deus ejus sit pro mercede aeterna retributor. Cujus anima requiescat in pace. Das abgekürzt geschriebene Wort cplm bezeichnet die mit dem Infirmitorium verbundene Laurencius–Kapelle,[104] nicht das Capitolium, welches Wegel weder bauen noch umbauen ließ.

Ein recht verdienstliches Werk unseres Abts war, daß er den Konflikt zwischen Großhaslach und Reuth schlichtete. Reuth und sieben andere umliegende Weiler waren nach Großhaslach gepfarrt, lebten aber seit mehr als 25 Jahren mit den dortigen Pfarrern wegen Stolgebühren etc. in Streit. Durch einen unter dem vorigen Abt in Heilsbronn aufgenommenen Notariatsakt kam es zwar zu einem Vergleiche, aber zu keinem dauernden Frieden. Diesen herbeizuführen, gestattete der Bischof von Würzburg die Erbauung einer Kapelle in Reuth, knüpfte aber daran die Verpflichtung, nach wievor Stolgebühren etc. an den Pfarrer der Mutterkirche zu entrichten; daher abermals kein Friede. Erst dadurch, daß Reuth völlig getrennt und eine selbstständige Pfarrei wurde, kam es zum Frieden. Siehe Abschn. VII bei Reuth.

Wir sahen unsern Abt wiederholt als Schiedsrichter fungiren, und jederzeit handelte es sich dabei um Mein und Dein. Anders verhielt sich’s bei einem andern Konflikt, zu dessen Beseitigung Wegel beigezogen wurde. Es handelte sich um Sachen des Glaubens und der Lehre. In der Diöcese Eichstätt hatte sich

eine aus Laien bestehende Sekte gebildet, die im Widerspruch mit dem damaligen Kirchenglauben lehrte: „Priester sollen keinen zeitlichen Besitz haben. Weder die hochgelobte Jungfrau Maria, noch die übrigen Heiligen sollen angerufen werden, sondern allein der Herr. Keine Festtage der Heiligen, sondern lediglich Feier des Sonntags. Der sechste Wochentag sei ein Fasttag. Keine Bilderverehrung. Kein Fegfeuer. Keine Seelenmessen. Salz, Wasser, Palmzweige, Lichter etc. sollen nicht geweiht werden. Beim Abendmahl ist auch der Kelch zu reichen. Abschaffung der Todesstrafe, des Eides, der Wallfahrten, auch der Ehescheidung, wenn nicht Ehebruch vorliegt. Der Zehnte gebührt nicht den Priestern, sondern den Armen. Beim Abendmahl ist nicht der wahre Leib Christi, sondern gesegnetes Brod und gesegneter Wein.“ An der Spitze der Sektirer standen 12 Männer ohne Tonsur, berufen, wie die Apostel, hinaus in die Welt zu gehen. Doch predigten sie nicht öffentlich, aus Furcht vor den Priestern. Diese ketzerischen Lehrsätze wurden vom Bischof Johann von Eichstätt, vom Abt Peter von Heilsbronn, qui tunc fuit magister theologicae, und andern Doktoren geprüft. Wahrscheinlich war die Prüfungskommission in Eichstätt versammelt. Ueber den Gang der Prüfung, über die Haltung unseres Abts bei derselben und über das Prüfungsresultat gibt keine heilsbronner Ausschreibung Nachricht.

Wegel starb am 21. Dez. 1479 und tvurde im Kapitol begraben, wo, wie wir oben gesehen haben, schon mehrere seiner Vorgänger bestattet worden waren. Seine Nachfolger Haunolt und Bamberger fanden dort gleichfalls ihre Ruhestätte. Daß des Einen oder Andern Grabstein unter dem Schutte noch vorhanden sein wird, ist um so wahrscheinlicher, da sich beim Nachgraben am 19. Juli 1858 an der Stelle des Kapitals ein Mosaikfußboden von gebrannten, rath, schwarz, gelben Steinen vorfand, welcher aber sofort wieder mit Erde bedeckt wurde. Wegels Grabstein war also beschriftet: A. D. 1479 in die Thomae apostoli obiit venerandus in Christo pater et dominus, dominna Petrus Wegel, sacrae theo1ogiae eximius professor, 28. abbas halsbrunnensis, cujus anima requiscat, in pace. Der Eintrag

im Vigilienbuche an seinem Jahrtage, 22. Februar, Petri Stuhlfeier, lautet: Servitur de domino Petro, venerabili abbate hujus monasterii, annuatim. cum 5 flor. et subcellarius dat pis. pa. vi. mel, libetum. Die ofterwähnten Monumentenkopisten theilen folgende, unsern Abt und seine Verdienste betreffende Inschrift mit:

Mille quadringentos decies septemque novemque
Adde annos puero Virginis atque Deo,
Tempora dum brumae redeunt tibi festaque Thomae,
Qui tetigit vulnus quod tulit ipse Deus,
Reddidit accepta domino solvitque talenta
Abba Petrus merito tendit ad astra suo.
Condidit hic multas magnis cum sumtibus aedes.
Ergo hunc tollendum laudibus esse reor.
Hic ubi decumbunt requiem capiuntque leguntque
Fratres concelebrant sanctaque colloquia,
Ac ubi circumeunt psallendo et corripiuntur,
Haec loca sunt studio singula facta suo.
Emtas lucifluae modico non aere fenestras
Palladias gazas addidit innumeras.
Omnibus in studiis doctus fuit atque disertus
Hic Phoebum coluit pegasidesque Deas.
Noverat hic cuncta referas quae theologiae,
Prudens in factis clarus in orbe fuit.
Hic decus et lumen monachis in fonte salutis
Sanctae virtutis verus amator erat
Gaudet in aeternis meritis pro talibus annis
Cum superis nectar pascit et ambrosiam.

Die nicht mehr vorhandene Tafel, worauf diese Verse standen, war nicht zunächst an der Grabstätte Wegel’s aufgehängt, sondern „auf der Linken der Thür, da man ins Kapitelhaus geht.“ Die Verse wurden erst lange nach Wegel’s Tod, vermuthlich von dem Klosterbeschreiber und Poeta laureatus Kaspar Bruschius († 1559) verfaßt, welcher sich oft in Heilsbronn aufhielt und daselbst noch manchen derartigen Panegirikus verfaßte,

z. B. zum Gedächtniß des 27. Abts Schopper. Seiner wird unten noch manchmal gedacht werden, insonderheit beim 26. Abt Wenk.


Der 24. Abt Konrad Haunolt[105] (1479–98)

regierte 18 Jahre lang. Seine Elektion und Konsekration erfolgte schon während der ersten zehn Tage nach Wegels Tod. Ueber seine Heimath und Herkunft sind bestimmte Nachrichten nicht vorhanden. Oben wurde schon berichtet, daß die heilsbronner Aebte fast insgesammt von bürgerlicher oder bäuerlicher Abkunft waren und daß ihre Geburtsorte nicht in weiter Ferne zu suchen sind. Beides gilt ohne Zweifel auch vom Abte Haunolt. Sein Familienname kommt in den heilsbronner Aufschreibungen oft vor. Schon 1411, sonach lange vor unserem Abte, bezog das Kloster Reichnisse von einem Präbendarius Haunolt, dessen Heimathoort aber nicht genannt ist. Zu unseres Abts Lebzeiten bezog das Kloster Gefälle „von des Haunolts Gut in Stockheim“, in der Pfarrei Unternbibert. Ein Friz Haunolt war des vorigen Abts Diener, welcher nach seines Herrn Tod noch 4 fl. Lohn zu sordern hatte und diesen von dem nunmehrigen Abte erhielt.

Seine höheren Studien machte unser Abt um 1463 in Heidelberg, wo er für sein Kloster einige Manuskripte (Terrenz, Cicero, Albertus) erwarb. Nach seiner Rückkehr in das Kloster fungirte er daselbst in verschiedenen Aemtern. Als Abt verwendete er bedeutende Summen aus Bauten, Kunstgegenstände, Pretiosen und Bücher, unterließ aber auch nicht, durch Acquisition von Grundstücken und Gefällen das Klostergut zu mehren. Dabei nahm er die Klosterunterthanen nie in Anspruch, bestritt die Ausgaben großentheils aus seiner Privatkasse und bemaß, wie sein Vorgänger, die Ausgaben nach den vorhandenen Deckungsmitteln.

Auf den Ankauf von liegenden Gründen und Grundrenten verwendete er in seinem ersten Regierungsjahre 7425 Talente

6 dl. = 928 fl. Die gekauften Objekte lagen in der heilsbronnischen Vogtei Waizendorf. Als Verkäufer wird Johann Neiffer genannt. Unter den gekauften Objekten waren zwei Weiher und ein Wald bei Königshofen, welche das Kloster in eigener Verwaltung behielt, während alles Uebrige gegen jährliche Reichnisse verliehen wurde, z. B. ein Gut in dem Weiler Waffenmühl bei Arberg, für 25 Gulden, zwei Güter in Sachsbach; die Weihermühl bei Sachsbach für 40 fl. 1483 völlige Erwerbung des bei Königshofen gelegenen Hofes Kaltengreuth. 1484 Güterkauf in Merkendorf. 1485 Kauf eines Hauses in Ornbau. In den folgenden Jahren Kauf mehrerer Güter und Gefälle in Trochtelfingen.

Zu diesen Erwerbungen durch Kauf kamen einige durch Erbschaft. Unser Abt selbst erbte neun Jahre vor seiner Erwähluug 50 fl., welche dem Kloster zufielen. Während seiner Regierung erbte einer seiner Mönche, Hieronymus Armbauer von Nürnberg, 403 fl. und Silbergeschirr; drei andere Mönche (Könlein, Graus und unseres Abts Kaplan Joh. Fabri) 23, 15 und 7 fl., welche gleichfalls in die Klosterkasse flossen.

An Geschenken erhielt das Kloster 100 fl. vom Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg, 100 fl. von Ludwig von Eib und 103 fl. von einem Präbendarius oder Psrüudner Hartmann. Diese Gelder wurden theils verzinslich ausgeliehen, theils zum Ankauf von Gütern in Nördlingen verwendet. Die Renten von dem vom Kurfürsten geschenkten Kapital waren zur Feier eines Jahrtages bestimmt. Des Kurfürsten Vater, Albrecht Achilles (Beitr. S. 96 bis 111), war von unserem Abte in der Klosterkirche bestattet worden. Die Markgrafen Friedrich von Ansbach und Sigmund von Bayreuth, Stiefbrüder des Kurfürsten Johann Cicero, schenkten i. J. 1492 dem Kloster zu einem Jahrtag für ihren verstorbenen Vater Albrecht Achilles die Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe, worüber sogleich Näheres berichtet werden wird. Sigmundfsolgte seinem Vater schon 1495 im Tode nach und wurde noch zu Lebzeiten unseres Abts in der heilsbronner Kirche begraben (Beitr. S. 110). Für

die von Ludwig von Eib geschenkten 100 fl. mußte gleichfalls ein Jahrtag, auch ein ewiges Licht gestiftet werden. Von demselben Ludwig von Eid erhielt das Kloster auch Besitzungen in Kirchfembach und werthvolle Altarbilder, worüber im VII. Abschnitt bei Eib nähere Nachricht gegeben werden wird.

Die von unserem Abt errichteten Bauten und angeschafften artistischen, literarischen und sonst bemerkenswerthen Gegenstände sind folgende:

a. Der Anbau an der südlichen Fronte der neuen Abtei.[106]

Erbauer der neuen Abtei war, wie oben berichtet wurde, der 21. Abt Waibler. An der südlichen Fronte dieses Gebäudes ließ unser Abt in den Jahren 1485 bis 89 den Anbau anfügen, unter welchem die Fuhrstraße hindurchführt. Wie weit der Bau im J. 1487 gediehen war, zeigt die an der Ostseite im obern Stockwerk eingehauene Schrift: C. A. (Conradus Abbas) 1487. Die spitzbogigen Fenster am Hauptbau von 1430 mußten da, wo der Anbau angefügt wurde, vermauert werden. Gleichzeitig traten an die Stelle einiger der kleinen spitzbogigen Fenster zu ebener Erde an der vordern Fronte des Hauptbaues von 1430 große viereckige, mit Eisenstangen versehene Fenster, gleichgestaltet wie die am Anbau von 1487. Nach Vollendung des Anbaues ließ unser Abt das Innere des ganzen Gebäudes ausschmücken. Vorerst die im nordöstlichen Eckzimmer des obern Stockes eingerichtete Kapelle. Die Wände derselben sind in späterer Zeit übertüncht worden. Daß sie aber künstlerich bemalt waren, zeigen die durch die Tünche schimmernden Bilder und Heiligenscheine. Nach Wegnahme der Tünche würden wahrscheinlich Scenen aus Bernhard’s Leben zu Tag kommen, die unser Abt in Freskobildern darstellen ließ; denn die Einträge in den Rechnungen von 1488 bis 95 lauten: „216 talenta pro pictura S. Bernhardi; 6 fl. pro ymaginibus vitae S. Bernhardi; 6 fl. pro imagine beatae virginis et clipeo fontis salutis in fenestris capellae.“

Wohlerhalten sind in den anstoßenden Räumen die kunstreich gearbeiteten Holzvertäfelungen, womit unser Abt die Wände und Decken seines Wohn- und Schlafzimmers schmücken ließ. Gleichfalls wohlerhalten ist die schwarze Balkendecke, die unser Abt 1494 mit einem Aufwand von 26 fl. kunstreich schnitzen ließ. Am mittleren der neun schwarzen Balken sieht man den Täufer Johannes mit dem Lamme, Maria mit dem Kinde, einen Kaiser mit Reichsapfel und Scepter, darunter den zweiköpfigen Adler; an den übrigen acht Balken die Wappen des Cisterzienserordens und der Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln, Sachsen und Brandenburg.

Die Aebte beabsichtigten bei ihren Kunstschöpfungen, lediglich ihre eigenen Namen auf die Nachwelt zu bringen, nicht aber die Namen der Werkmeister und Künstler, die daran arbeiteten. Sie nannten daher in ihren Aufschreibungen den Namen der Meister und Künstler entweder gar nicht, oder nur nebenbei bei Verrechnung der Kosten. So erfahren wir denn bei Gelegenheit der Kostenverrechnung, daß der Verfertiger der gedachten Gemälde und Schnitzwerke Hans Speyrer von Nürnberg, Hans von Speyer, Johannes de Spira war: ein Künstlername, welcher in den Schriften Doppelmayr’s und Bader’s über nürnberger Künstler nicht vorkommt. Die Schlosserarbeit fertigte Meister Baireutter aus Nürnberg, die Schreinerarbeit Meister Müller und sein Sohn. Ein Konrad Zicklein schrieb für den neuen Altar in der Kapelle ein Missale und erhielt dafür 48 Talente. Weiteres über die neue Abtei wird bei den folgenden Aebten mitgetheilt werden.


b) Restauration der St. Nikolaikapelle in Nürnberg.

Die Kapelle wurde in den Jahren 1490 bis 92 großentheilsi restaurirt, Mauern, Bogengewölbe und Pflasterung neu gefertigt. Die bedeutenden Kosten zahlte unser Abt meist aus eigenen Mitteln, z. B. im ersten Jahre 1119 Talente = 134 fl. und 2 Talente 16 dl. Der ebengenannte Schlosser Baireutter erhielt pro seris et clavibus ad cistam, in qua re1iquiae Sanctorum continentur, 67 Talente 2 dl. = 8 fl., ein Schreiner

Dornauer für 11 Stühle im Chor 34 T. 8 dl. Der Maler und Bildschnitzer Johannes von Speyer fertigte für die Nikolaikapelle ein Bild (tabula), den heiligen Nikolaus vorstellend, und erhielt dafür von unserem Abt 56 fl. Die restaurirte Kapelle wurde durch den Bischof von Eichstätt geweiht, welcher nicht im heilsbronner Hofe, sondern mit seinen Dienern im Wirthshause „zu dem Oedhammer“ logirte und 12 fl. als Geschenk erhielt. Ueber die Kapelle und ihr Verschwinden siehe oben beim 13. Abt und unten im VII. Abschnitt bei Nürnberg.


c) Das Votivbild unseres Abts.[107]

Unser Abt ließ dieses Madonnabild im J. 1494 von dem ebengenannten Hans Speyer malen und zahlte einen Theil der Kosten aus seiner Privatkasse; daher in seiner Rechnung die Ausgabsposition: Hansen von Speyer pro tabula epitaphii nostri 13 flor. et 5 talenta. Die heilige Jungfrau ist auf dem Bilde als Himmelskönigin und als Schutzpatronin des Klosters fast lebensgroß dargestellt. Von dem Jesuskinde aus ihren Armen wird ein flatternder Distelsint an einer Schnur gehalten. Auch anderwärts erscheint auf Christusbildern bisweilen ein Distelfink als Symbol, angeblich, weil dieses Vogels Ernährungsweise kümmerlich, sein Gefieder aber schön und sein Gesang lieblich ist. Eine in dem evangelium infantiae Christi mitgetheilte Legende hatte der Maler wohl nicht im Auge. Inhaltlich dieser Legende formte das Jesuskind Vögel aus Thon. Ein Jude schalt darüber, da es eben Sabbath war, und wollte die Vögel zertreten. Da klatschte das Kind in die Hände, und die Vögel flogen davon. Maria breitet schützend ihren Mantel über unsern Abt und einige seiner Konventualen (Bursarius, Granarius, Prior, Kustos, Cellarius, auch Laienbrüder), ohne Zweifel insgesammt vom Maler sorgfältig porträtirt. In den Flügeln des Engels, welcher über der rechten Schulter der gekrönten Jungfrau schwebt, steht: „G. P. W. 1692“, wahrscheinlich Chiffer eines Restaurators. Das

Bild hing um 1600 nicht in der Kirche, sondern im Kapitol an der Grabstätte unseres Abts mit folgender Beischrift:

Hic ego multorum collectrix sum monachorum,
Qui mihi donantur continue et famulantur.
Hos sub mantello, neo eorum quemque repello,
Servo prae dira venturi judicis ira.
Attendas frater, haec est reginaque mater,
Cui tam laetantur servi, constanter amantur. 1495.

Der Maler Hans Speirer, welcher Jahre lang für unsern Abt und dessen Nachfolger arbeitete, war ohne Zweifel auch der Restaurator des in den Beiträgen S. 81 bezeichneten Bildes zum Gedächtniß des Burggrafen und Bischofs Berthold, welcher 1365 starb. Das um jene Zeit gemalte Bild bedurfte nun nach 130 Jahren einer Reparatur, welche 1497, zur Zeit unseres Abts, vollzogen wurde. Es wurde aber augenfällig nicht bloß reparirt, sondern völlig übermalt und erneuert, so daß an die Stelle der ohne Zweifel dürftigen Temperamalerei von 1365 ein schönes Oelbild von 1497 getreten ist: Oben Maria mit dem Kinde; unten der Burggraf und Bischof im Betstuhle kniend; auf einem fliegenden Bande: Maria mater Dei, miserere mei; darunter: An. dom. 1365 die Eufemie virginis obiit reverendus pater, dominus dominus Berchtoldus burgravius de Nuremberg, episcopus eystetensis et sacrae imperialis aule cancellarius, et est hic sepultus cum progenitoribus suis. Et praesens tabula renovata est A. D. 1497. Das Bild hängt jetzt bei Nr. 27.


d) Die Todtentafel für den Markgrafen Sigmund bei Nr. 69.

Im Jahre 1497 zahlte unser Abt 6 fl. pro tabula marchionis circa sepulcrum, nannte aber bei dieser Inskription weder den Markgrafen, zu dessen Gedächtniß die Tafel gefertigt wurde, noch den Verfertiger der Tafel. Ohne Zweifel ist der 1495 gestorbene Markgraf Sigmund (Beitr. S. 110) gemeint, zu dessen Gedächtniß unser Abt die im J. 1853 stark aufgefrischte

Tafel fertigen ließ. Man sieht darauf zwei schwebende Engel, welche eine Schmanenordenskette tragen. Unten die Schrift: A. D. 1495 am Donnerstag nach Mathiastag starb der durchlauchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Sigmund, Markgraf zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, des Seele und Geruch der allmächtig Gott gnädig und barmherzig sei. Amen.

Auch die beiden Grabdenkmale[108] für Sigmunds Vater, den Kurfürsten Albrecht Achilles, wurden zur Zeit unseres Abts gefertigt, jedoch wahrscheinlich nicht auf Kosten des Klosters, darin den Rechnungen nichts dafür verausgabt wird. Das eine dieser Grabdenkmale ist eine blaue Tafel mit folgender Goldschrift: „An. Dom. 1486 am Sambstag vor dem Sontag Judica in der Fasten, der da was der eilffte tag des Merzen, starb auf einem großen kaiserlichen tag zu Frankfurt am Mahn der durchleuchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Albrecht Marggraue zu Brandenburg, des heiligen römischen Reichs Ertzkemmerer und Churfürst, zu Stetin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzog Burggraue zu Nürmberg und Fürst zu Rügen, der hie begraben ligt, des Seelen der allmechtig Gott gnedig und barmherzig sein wolle. Amen.“ Das andere Monument für Albrecht Achilles ist ein unbeschriftetes, auf Goldgrund gemaltes Oelbild: zwei schwebende Engel, die eine Schwanenordenskette tragen. Wo und von wem diese beiden Gedenktafeln gefertigt wurden, ist nicht bekannt. Vermuthlich erfolgte ihre Fertigung gleichzeitig mit den vorhin erwähnten und nachher zu besprechenden Stiftungen, welche von den drei Söhnen des Kurfürsten zur Abhaltung von Seelenmessen gemacht worden sind.


e) Erneuerung der Hauptorgel.

An der Stelle des neuerlich bei der Ritterkapelle zwischen Nr. 51 u. 131 eingezogenen Ehorbogens stand zur Zeit unseres

Abts und noch im 18. Jahrhundert ein Brückenbogen, auf diesem die Hauptorgel, zu welcher man in dem anstoßenden Treppenthürmchen hinaufstieg. Von einer zweiten Orgel wird beim 25. Abt die Rede sein. Was unser Abt an der Hauptorgel vollziehen ließ, war mehr als eine bloße Reparatur; denn er verausgabte dabei 2080 Talente aus seiner Privatkasse, 70 Goldgulden für 7 Zentner Zinn, 26 fl. für Gehäus und Bälge. Der Orgelbauer war ein „Dominus Leonardus“, vermuthlich ein orgelbaukundiger Mönch, daher „Dominus“ betitelt, während ein anderer Orgelbauer Namens Nikolaus, welcher zwei Jahre später in Heilsbronn arbeitete, diesen Titel nicht erhielt. Vgl. Stillfried S. 62.


g) Andere kirchliche, zum Theil sehr kostbare Gegenstände.[109]

Im Jahre 1482: 73 Goldgulden für ein goldgesticktes Meßgewand von grünem Sammet und 15 fl. für eines von schwarzem Sammet. 1490: 419 Gulden „für sieben Apostel mit dem Heiland; die Apostel wiegen 33 Mark, die Mark für 11 fl.; item die Füßlein, worauf sie stehen und dieselbigen zu übergolden 5 fl.“ Die Statuetten der übrigen fünf Apostel wurden später gefertigt. Diese 13 Figuren kosteten 605 Goldgulden und wogen 49 Mark und 1 Loth. 1491: 100 fl. für silberne Bilder der 14 Nothhelfer. 1497: 274 fl. für die 23 Mark 12 Loth schweren Bilder der heiligen Maria und Barbara. Der Abt verausgabte für diese Meßgewänder und Bilder gegen 900 Goldgulden, aber meist aus seiner Privatkasse. Er bezeichnet in seinen Jahresrechnungen aufs Genaueste Werth und Gewicht dieser Gegenstände, nennt aber nicht einen einzigen Verfertiger derselben. Heilsbronn besitzt von diesens Gegenständen nichts mehr.


g) Literarische Gegenstände.

Daß Haunolt bereits während seiner Studienzeit in Heidelberg (1463 bis 67) Manuskripte für sein Kloster erwarb, ist

schon berichtet worden. Als Abt fuhr er fort, die Klosterbibliothek alljährlich zu bereichern, nunmehr nach Erfindung der Druckkunst, meist durch gedruckte Bücher. Einen seiner Mönche, Sebald Bamberger, nachmals Abt, schickte er 1489 pro libris comparandis nach Heidelberg und bestritt die Kosten für die gekauften Bücher aus seiner Privatkasse.


h. Das Todtenverzeichniß.[110]

In seinem dritten Regierungsjahre ließ unser Abt eine Tafel anfertigen und im vordern Kreuzgang aufstellen. Sie trug die Ueberschrift: A. d. 1482 incepta est haec praesens tabula mortuorum fratrum in fontis salutis monasterio, qui hic suas elegerunt sepulturas tempore Conradi abbatis XXIV. Sonach sollten auf dieser Tafel die bei den Klösterlingen vorkommenden Todesfälle verzeichnet werden. Sie ist zwar nicht mehr vorhanden, aber ihrem Inhalte nach genau bekannt durch die ofterwähnten fleißigen Monumentenkopisten von circa 1600. Diese bemerken hier und da beim Abschreiben der Tafel: „Hic nonnulla desunt propter injuriam malorum hominum; zum Theil weggerissen, ausgelöscht, übel zu lesen.“ Weggerissen oder nicht mehr lesbar waren u. A. die Inskriptionen über den Tod unseres Abts und der zunächst folgenden beiden Aebte Bamberger und Wenk, während die Inskriptionen über den Tod der späteren Aebte Schopper und Wagner lesbar waren. Die letzten Inskriptionen erfolgten im Jahre 1546. Die Gesammtzahl der Sterbefälle während der 64 Jahre von 1482 bis 1546 kann wegen des defekten Zustandes der Tafel nicht genau ermittelt werden. In manchem Jahre starb von den 72 Konventualen keiner; gewöhnlich aber starben 2 bis 6 jährlich. Die Inskriptionen gaben genau die Todestage der Verstorbenen an, auch ihre Qualifikationen, Würden und Heimatsorte, niemals aber ihre Geburtszeit, ihr Alter, auch nicht ihre Krankheit. Die Aebte wurden entweder im Kapitol oder in der Kirche begraben, die Mönche im comiterium commune, d. h. außerhalb der Kirche, an der Nordseite

derselben, im Kreuzgang, nicht aber südlich von der Kirche, wo man erst nach der Klosterauflösung einen Begräbnißplatz anlegte, in welchem bis in die Neuzeit begraben wurde. Die auf der Todtentafel oft angegebenen Geburtsorte zeigen, daß die Klösterlinge, mit wenigen Ausnahmen, in der Nähe Heilsbronns oder des Klostergebietes beheimathet waren, z. B. in Weißenbronn, Bertholdsdorf, Abenberg, Spalt, Schwabach, Windsbach, Nürnberg, Stein, Roßstall, Kadolzburg, Ansbach, Ornbau, Muhr, Gunzenhausen, Merkendorf, Herrieden, Neustadt, Windsheim, Hall, Krailsheim, Rothenburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Burk, Königshofen, Oettingen, Dornstadt, Nördlingen, Bopfingen, Ochsenfurt, Eibelstadt, Randersacker. Von denjenigen Konventualen, deren Heimath angegeben ist, waren 8 aus Abenberg, von welchen 2 Aebte wurden, 8 aus Neustadt, 5 aus Schwabach, 5 aus Windsheim, 5 aus Ansbach, 5 aus Nürnberg. Folgende Beispiele sollen zeigen, in welcher Weise die Sterbfälle auf der Todtentafel verzeichnet wurden: 1482, 21. Jul. obiit frater Sebaldus, jubilaeus, provisor aridae curiae (Dürnhof bei Merkendorf), 1482 in die Marci obiit frater Jodocus König, bursarius ad 24 annos. 1482 in vigilia assumtionis obiit frater Friedericus Schmid, tum praepositus in Bonhof. 1485, 18 die Februarii obiit frater Johannes dictus Schower, conversus (Laienbruder). 1494, 6. Sept. obiit frater Ulricus Tremel, sacerdos et jubilaeus et est sepultus in Felici porta (Seligenpforten; er war Beichtvater im dortigen Frauenkloster). 1499, ultimo Januarii, obiit frater Friedericus sacerdos, dictus Dürr, quondam infirmarius et jubilaeus. 1502 in die Egidii obiit venerabilis pater Johannes Seyler, philosophiae et sacrae theologiae eximius interpres et doctor, hujus monasterii professus, monachus et sacerdos de Nova civitate juxta fluvium aysch oriundus. 1512, 1.Nov. obiit frater Friedericus Cönlein de Muer, sacerdos, monachus, cantor et clausor vini. 516, 10. Febr. obiit affectuosus pater, cum annum 62 laudabiliter in religione exegisset, Johannes Fabri, magister in Zell (Münchzell), sacerdos, monachus et jubilaeus de Abenberg.

1519, 7. Cal. Jul. frater Michael Glatz, sacellanus in Merkendorff, carnis ergastulum deposuit, quem cerberus haud trifaux, sed coeliculorum turba suscepit. 1520, 22. Oct. obiit devotus pater Wolffgangus Ostermair de Windsheim, quondam prior hujus monasterii, sacraeque thologiae baccalaureus non minimus. 1542. - - - Schopper de Abenberga, sacrae thologiae baccalaureus, Abbas 27, abbatiam autem hanc resignans, spiritum reddidit. 1546, 4. Febr. morte praeventus est venerabilis pater et dominus Sebastianus Wagner de Abenberga, Abbas hujus monasterii 28. Die Todtentafel war in ein schrankförmigeö Gehäuse eingeschlossen, auf dessen Außenseite der Knochenmann und ihm gegenüber ein entfliehender Reiter abgebildet war. Darunter folgendes Zweigespräch:

     Eques fugiens.
Wo fleuch ich hin für dem grimmigen todt?
Sein anblick bringt mir groß noth.
Oder wo setz ich hin mein zuversicht?
All welt mag mich verbergen nicht,
Ich kan ihm nirgend entweichen,
Er will mich je erschleichen.
     Mors insequens.
Dein flihen ist mir unverborgen.
Entweichstu mir heut, so erschleich ich Dich morgen.
Mein ruch dein verbergen thut spüren.
So du vermeinst aller sicherst zu sein,
So nimb ich dir das leben dein.


i. Das Verzeichniß über die Cisterzienserklöster.

In der Kaiserkapelle (Beitr. S. 109) waren zwei Tafeln mit der Aufschrift: Tabulae subscriptae continent Abbatias ordinis Cisterciensis, item quoto anno unaquaeque domus sumserit exordium, in quo diocesi vel provincia sita sit. Der Existenz dieser Tafeln geschieht in früherer Zeit keine Erwähnung. Zum ersten Male wird derselben in der Abtrechnung von 1489 gedacht, wo eine Ausgabsposition lautet: Scriptori

ad scribendum tabulam monasteriorum 8 talenta. Daraus geht hervor, daß die beiden Tafeln ihr Dasein unserem Abt verdankten. Sie waren um 1600 noch in Heilsbronn und wurden von den oftgedachten Kopisten abgeschrieben, jedoch hier und da mit dem eingeschalteten Bemerken: Hic desunt non pauca. Hic rursum aliqua deficiunt. Multa desunt propter injuriam pessimorum hominum. Die Kopisten fanden die Namen der in den Jahren 1142 bis 47, 1189 bis 1258 und der nach 1306 gestifteten Cisterzienserklöster völlig abgerissen, auf der ersten Tafel nur 344, auf der zweiten nur 149 Klöster verzeichnet, sonach im Ganzen 493. Jedes der 493 genannten Klöster ist mit dem Namen Abbatia bezeichnet. Bei jedem ist das Wann, gewöhnlich auch das Wo der Gründung und die Abstammung angegeben. Die Länder, in welchen die verzeichneten Cisterzienserklöster lagen, sind: Frankreich, Deutschland, Italien, Sizilien, Griechenland, Spanien, Ungarn, Dänemark, Schweden, Britannien, Irland, Polen, Schweiz, Böhmen, Mähren und Galizien. Beispielsweise hier einige Einträge: Anno 1133, 3. Gal. Decemb. Abbacia. Loci Crescentis, dioces. archiepiscopatus Bisuntinensis Burgundiae, Morimundi proneptis (Urenkelin), neptis Bellaevallis et filia monasterii de Lucella. A° 1139 Abbatia de Trappa, Clarevallis abneptis (Ur–Urenkelin), proneptis Saviginaci, neptis Vallis Sarnavii, filia Brollii. In einem Vorwort zur ersten Tafel wird Folgendes berichtet: „Das 1098 in Cisterz (vulgariter Cittel in Burgundia, Cabilonensis diocesis, cujus metropolis est Lugdunum in Francia) gestiftete Kloster ist die Mutter aller Cisterzienserklöster. Ihre vier ersten, ihr unmittelbar unterworfenen Töchter sind die Abteien Firmitatis (ejusdem Cabilonensis diocesis, fundata 1113), Pontiniaci (Antisiodorensis diocesis sub metropolitano Senoniensi Franciae, fundata 1114), Clarevallis (cujus primus abbas extitit sanctus Bernhardus, fundata 1115) und Morimundi (Lingonensis diocesis fundata 1115). Diese vier Töchter haben alljährlich ihr Mutterkloster in Cisterz zu besuchen und den Abt daselbst nachdrücklichst zurechtzuweisen, wenn er sich in der Erfüllung seiner

Ordenspflichten säumig erweisen sollte. Auch haben sie daselbst bei Erledigung der Abtsstelle bis zur Wahl eines neuen Abts für den Haushalt zu sorgen. Von diesen fünf Abteien stammen alle übrigen Cisterzienserklöster ab. Von ihnen oder ihren Töchtern wurden zunächst gegründet die Abteien Pruliacum in Frankreich 1118, Saviginacum in der Normandie 1118, ad tres Fontes in Frankreich 1118, Curia Dei in Frankreich 1118, Bona vallis in der Provence 1119, Cadunii in Vascovia 1119, de Fondineto in Burgund 1119, de Mansiate in der Provence, Boni radii 1119, Bellae vallis in Burgund 1119, de Fumasco, Landunensis diocesis, metropolis Remensis Franciae; in hujus prima constructione beatus Bernhardus excommuni cavit muscas homines infestantes (siehe oben S. 176 beim 23. Abt); de Campo, diocesis archipraesulis Coloniensis e1ectoris in Allemannia 1122; Ebracensis in Franconia Allemanniae 1126.“ Weiter berichtet die erste Tafel: „Die vier ersten Töchter der Abtei Morimund waren die Abteien Bellae vallis in Burgund 1119, de Crista Lingonensis diocesis 1121, de Campo bei Köln 1122 und Ebrach 1126. Die meisten Cisterzienserklöster in Deutschland stammen von Morimund ab, insonderheit die Abtei Ebrach, welche wieder sieben Töchter zeugte und von diesen 14 Enkelinnen und Urenkelinnen erhielt. Unter den 7 Töchtern der Abtei Ebrach waren die Abteien Runa,[111] vulgo Reun bei Salzburg, 1129; Heilsbronn, gestiftet 11. Cal. Maii 1132; Lankheim 1132 und Bildhausen, 1156.“ Mit seinen beiden Schwestern Lankheim und Bildhausen und mit seiner Mutter Ebrach verkehrte das Kloster Heilsbronn vorzugsweise, da diese vier Klöster in einem ähnlichen Verhältnisse zu einander standen, wie die ebengenannten 5 ersten Cisterzienserklöster: sie hatten gegenseitig einander zu visitiren und die Abtswahlen zu leiten. Bisweilen kam der Abt von Morimund zur Visitation nach Heilsbronn, z. B. i. J. 1495 zu unserem Abt, welcher bei dieser Gelegenheit 24 fl. aus seiner Privatkasse an

den Visitator und dessen beide Begleiter, Konrad von Leonperg und den Kaplan des Visitators zahlte. Gleichfalls von Morimund abstammend und mit Heilsbronn bis zur Klosterauflösung oft in Verkehr waren die auf den zwei Tafeln verzeichneten Cisterzienserklöster Schulpforte (de Porta, ein Jahr früher als Heilsbronn gestiftet), Waldsassen, Kaysheim (de Caesarea 1133), Zwetel, Maulbronn (1137), Brunbach (Tochter von Maulbronn, 1154), Schönthal (Speciosa Vallis, Tochter von Kaysheim, 1156) und Pelisium (de Pelisio in Ungarn, siehe oben Seite 136 beim 19. Abt). Die erste Tafel zeigt, wie schnell sich die Cisterzienserklöster vermehrten. Im Jahre 1132 wurden 15 dieser Klöster gestiftet, darunter Heilsbronn; i. J. 1133 – 15; 1134 – 17; 1135 – 19; 1136 – 18; 1137 – 22; 1138 – 4; 1139 – 21; 1140 – 14. Im folgenden Jahrhundert war die Zahl der neugestifteten Klöster geringer. Von den meisten der vorgenannten Klöster gingen wieder neue Klosterstiftungen aus, auch von dem gleichzeitig mit Heilsbronn gegründeten, aber weniger bedeutenden Kloster Lankheim, während kein Kloster als von Heilsbronn aus gestiftet bezeichnet wird. Auf den zwei Tafeln waren über 800 Cisterzienserklöster verzeichnet.


k. Eine Steinschrift an dem vermeintlichen Heilbrunnen.

Nach Erfindung des Namens Fons salutis fing man im 15. Jahrhundert an zu glauben, der Konventsbrunnen sei in der Vorzeit eine Heilquelle gewesen, aber kraftlos geworden. Bei Gelegenheit einer Reparatur an der Röhrenfahrt des Konventsbrunnens zahlte unser Abt „an den Röhrenmacher von Nürnberg“ 4 fl. aus seiner Privatkasse und ließ „im alten Kreuzgang bei dem Brunnen oben in einem Stein“ die Worte einhauen: Fons salutis renovatus est Michaelis die 1496. Diese Steinschrift wurde von den oftgedachten Kopisten um 1600 sorgfältig abgeschrieben. Hundert Jahre später werden Stein und Schrift als nicht mehr vorhanden bezeichnet. Bei dem jetzigen sogenannten Heilbrunnen findet sich keine Spur mehr davon.

Die Ausgaben für die im Vorstehenden von Lit. a bis k

besprochenen Bauten und sonstigen Gegenstände bestritt der Abt größtentheils aus seiner Privatkasse. Die weitern ständigen und zufälligen Ausgaben wurden, ohne Inanspruchnahme der Unterthanen, aus der Klosterkasse bestritten. Zufällige Ausgaben veranlaßte 1481 Merkendorf, welches bisher ein Filial von Eschenbach war, nun aber unter Papst Sixtus IV. eine selbstständige heilsbronnische Pfarrei wurde. Siehe Absch. VII bei Merkendorf. Der Aufwand für Einlagerer war fortwährend groß. Im Jahre 1491 bewirthete unser Abt den Kaiser Friedrich III., zugleich den Kurfürsten Johann Cicero, den Erzbischof von Mainz cum aliis Electoribus, Grafen von Würtemberg und Fürstenberg, Ebold von Lichtenstein (Beitr. S. 109). 1491/92 finden sich in den Rechnungen Ausgaben „umb Harnisch, pro armis ad defensionem monasterii.“ Sehr bedeutend waren ferner die alljährlichen Ausgaben für Wein (s. Absch. V. Cellarius), so daß ein besonderes Offizium für das Weingeschäft unter dem Namen Imposito vini errichtet werden mußte. In seinem ersten Regierungsjahre erscheint unser Abt selbst als Verwalter und Rechner bei diesem Weingeschäft. Später übertrug er dieses einer Trias: dem Bursarius, Subcellarius und Prior.

Eine Funktion anderer Art erhielt der Abt dadurch, daß er vom Stammkloster Cisterz und vom dortigen Generalkapitel zum Kommissarius oder Exekutor ernannt wurde. Die Stammmutter Cisterz war nicht in so glänzenden Verhältnissen, wie ihre Urenkelin Heilsbronn; bei ihren Rechnungsabschlüssen ergaben sich Passiva und Schulden. Um diese zu beseitigen, erwirkte der Abt von Cisterz und das Generalkapitel einen päpstlichen Erlaß, durch welchen alle Cisterzienserklöster angewiesen wurden, das Stammkloster durch milde Beiträge zu unterstützen. Unser Abt kontribuirte 1489 aus seiner Privatkasse 3 fl. pro caritativo subsidio ad Cistercium ad solvendum debita ordinis. Zugleich zahlte er aus seiner Kasse 100 talenta pro privilegiis scribendis et vidimandis in Cistercio, und zwar selbst an Ort und Stelle, da er in diesem Jahre dem Generalkapitel beiwohnte und die von andern Klöstern an ihn gezahlten milden Beiträge nach

Cisterz brachte. Als erwählter Kommissarius hatte er von den ihm bezeichneten Klöstern die Beiträge zu erheben und den Gesammtbetrag nebst Rechnungsausweis nach Cisterz zu liefern. Der Gesammtbetrag war gewöhnlich unbedeutend, da viele Klöster nichts beitrugen, angeblich wegen Unvermögen, herbeigeführt durch übermäßige, ihnen abgeforderte Schutzgelder (commendiae) oder durch Krieg. Einige verweigerten ihre Beiträge, indem sie behaupteten: der Abt von Cisterz verwende die Beiträge nur im Interesse seines Klosters und nicht zum Besten des ganzen Ordens. Man verhandelte darüber beim Generalkapitel in Cisterz und das Resultat der Verhandlung war am 13. Septbr. 1489 folgende Erläuterung und Verfügung: „Dem Abt von Cisterz und dem Generalkapitel erwuchsen große Kosten und Schulden, theils durch Zahlungen nach Rom zur Erlangung und Bestätigung verschiedener, dem ganzen Orden zu Gute kommender Privilegien, theils durch Ausgaben zur Wahrung und Förderung der Ordensinteressen an verschiedenen Orten. Zur Deckung dieser Ausgaben und Schulden reichen die bisherigen milden Beiträge nicht aus. Es wird daher beschlossen, einen weitern milden Beitrag von allen Klöstern des Ordens beiderlei Geschlechts zu erheben. Die Beiträge sind bei Strafe der Exkommunikation und anderer Censuren zu leisten. Der Abt von Cisterz repartirt die Beiträge und ernennt zur Erhebung derselben in den verschiedenen Ländern Kommissarien, den Abt von Heilsbronn für Bayern, Oesterreich, Steiermark, Kärnthen und Ungarn. Der Kommissär hat nicht bloß die nunmehrigen, sondern auch die rückstündigen Beiträge einzutreiben, gegen Widerstrebende (rebelles) strafend einzuschreiten und die erhobenen Gelder an den Abt von Cisterz zu senden. Datum wie oben unter Anhängung des Siegels der Verordneten (diffinitorum) des Generalkapitels.“ Unterzeichnet ist Johannes, Abt von Vallis dulcis in Burgund. Die von unserem Abt als Kommissär in seiner näheren Umgebung einzuhebenden Beiträge waren: 28 fl. von Ebrach, 22 fl. von Lankheim, 25 fl. von Bildhausen, 12 fl. von Schönthal, 17 fl. von Brumbach, 27 fl. von Heilsbronn, 50 fl. von den Frauenklöstern

Heiligenthal (Vallis sanctorum), Schlüsselau, Himmelthron (Celitronus), Birkenfeld, Schönau, Himmelspforten (Celiporta), Seligenpforten, Himmelkron (Celicorona) und Pülcka. Diesen Erlaß schloß unser Abt den treffenden Klöstern zu mit der Weisung, bei Vermeidung der angedrohten Strafen die ihnen zugewiesenen Summen binnen 30 Tagen zu zahlen. Zugleich sollten sie ihm die Quittungen über den vorigen von ihnen eingezahlten milden Beitrag vorlegen zur Ermittelung etwaiger Rückstände.

Inwieweit diesen Weisungen unseres Abts entsprochen wurde, kann urkundlich nicht ermittelt werden. Dagegen erhellt urkundlich, daß den obigen Weisungen des Abts von Cisterz und des Generalkapitels nicht nach Wunsch entsprochen wurde. Denn unterm 15. Sept. 1497 erging von Cisterz aus ein Erlaß folgenden Inhalts: „Nur Wenige haben die ihnen zugewiesenen Subsidien gezahlt. Mehrere wollten nicht mehr als früherhin leisten, Mehrere gar nichts.“ Bamberger, unseres Abts Nachfolger, wurde von Cisterz aus angewiesen, die Rückstände zu erheben, nöthigenfalls mit Hilfe des weltlichen Armes, und die Widerspännstigen nach Vorschrift zu bestrafen. Der Abt von Cisterz konnte nach Recht und Billigkeit Subsidien beanspruchen, da er im Interesse des ganzen Ordens namhafte Summen nach Rom gezahlt, d. h. vorgeschossen hatte. Während der Regierungszeit unseres Abts erwirkte der Abt von Cisterz mehrere, den ganzen Orden interessirende päpstliche Erlasse, z. B. 6 in dem einzigen Jahre 1487.

In einem dieser sechs päpstlichen Erlasse an den Abt von Cisterz und das Generalkapitel wird verordnet: „daß wegen vielfacher Klagen der Könige und Fürsten über die zügellose Disziplin und Religion in vielen Cisterzienserklöstern jedes Kloster visitirt und daß alljährlich ein Kapitel gehalten werden soll, bei dem sich alle Aebte des ganzen Ordens einzufinden haben.“ Heilsbronn war durch dieses Mandat nicht gravirt, weil daselbst von den Aebten fortwährend strenge Zucht gehandhabt wurde. Aus mehreren der oben besprochenen Urkunden erhellt, daß die dortigen

Mönche von den Kaisern, Königen und Fürsten bewundert und hochgeehrt, zugleich aber auch wegen ihrer kümmerlichen Verköstigung bemitleidet wurden. Mitleidig machten sie (die Kaiser etc.) in ihren Schenkungsbriefen den Aebten zur Pflicht, alljährlich an den bestimmten Gedächtnißtagen die Mönche besser zu verköstigen. Markgraf Friedrich von Ansbach und sein Bruder Markgraf Sigmund von Kulmbach schenkten, wie oben erwähnt, im J. 1492 unserem Abte und seinem Kloster die von ihnen dem Hans Link in Schwabach für 210 fl. abgekauften Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe. Vom ersten dieser Höfe bezog das Kloster jährlich 3 Sra. Korn, 4 Pfund, 20 Käse und 4 Hühner, vom andern 2½ Sra. Korn, 70 Heller und 3 Hühner. (Beitr. S. 110 u. 111). Dafür sollte, nach dem Willen der beiden Schenker, zum Seelenheil ihres Vaters Albrecht Achilles, aller ihrer Voreltern und Erben, ihnen selbst zum Trost, zu Ehr und Lob Gottes, alljährlich am Donnerstag vor dem Sonntag Judika und am Freitag darnach ein feierliches Seelenamt an der Herrschaft Altar und Grab gehalten werden. Das dabei zu Beobachtende ist aufs Genaueste vorgeschrieben: „Es sollen vier Kerzen vor der Herrschaft Grab aufgezündet allda brennen die Vigil aus, die dann zumal gehalten werden soll nach Inhalt des Ordens. Freitags darnach sollen nach dem Gesang der Laudes und der Exultabund aber vier Kerzen um das Grab ausgezündet, ein Seelamt auf der Herrschaft Altar gesungen und das vermelt Grab abermals mit vier Kerzen besteckt werden, die das Seelamt ganz ausbrennen sollen. An diesem Jahrtag soll im Refental (Refektorium) zu Pytanz und Ergötzlichkeit Jeder 2 Stück gesalzene Fische, nämlich ein Stück Hecht und ein Stück gebackene Karpfen zu dem Kraut, einen süßen Pfeffer- und ein Stück Lebkuchen, dazu auch Jeder eine Maas Wein, besser denn der gewöhnliche Pfründwein, und einen Semmel bekommen, ohne daß den andern Jahrtagen für die Burggrafen und Markgrafen Abbruch geschehe. Dieses Alles zu halten und zu geben verpflichten sich schriftlich Abt Konrad (Haunolt), Prior Friedrich Keser und das Konvent. Dieser Ding sind Zeugen Abt Konrad; Johann Seyler, der heil.

Schrift Doktor; Friedrich Keser, Prior; Joh. Glatz, Supprior; Joh. Textoris, Bursarius; Konrad Gumpeltzhofer, Unterkellner und Weinschließer; Konrad Panckmann, Kamerarius; Hermann Seemüller; Kaspar Saltzmann, Portner; Jodokus Tiermann, Kornschreiber; Johann Fabri, des Herrn Abts Kaplan; Joh. Mawrer, des Abte Diener; Johann Mack, Kantor und Kustos.“ Darauf wurde vom Abt das ovale Abtssiegel, vom Prior und Konvent das runde Klostersiegel untergedrückt und schließlich fügten die beiden Markgrafen ihre Siegel bei. Der Brief wurde nicht in Heilsbronn, sondern in Onolzbach, Montag nach St. Johannistag Sunwenden 1492 verabfaßt. In einigen derartigen Schenkungsbriefen ist von den mitleidigen Schenkern, welche sahen, wie kurz die Mönche gehalten wurden, die Drohung beigefügt, daß die Schenkung sofort zurückgenommen werde, wenn man unterlassen würde, den Mönchen das ihnen zugedachte Deputat zu reichen. Unser Abt scheint seinen Mönchen das Reichniß nicht vorenthalten zu haben, da er im Vigilienbuche eintragen ließ: Feria sexta aute Judica est anniversarium illustrissimi principis domini Alberti Marchionis Brandenburgensis. Missa trium Regum. Subcellarius dat urnam vini, duo frusta piscium conditorum de luceis et carponibus, item unum frixum super olera, quatuor assos, panem, mel, libetum de bonis in Brettenlohe. Ueber den Dreikönigsaltar, an welchem das Todtenamt celebrirt wurde, siehe oben S. 130.

Unser Abt stellte seine letzte Jahresrechnung am letzten Dezember 1497. In derselben verausgabte er 24 talenta bina vice vocatus ad consilium principis. Diese zweimalige Berufung an den markgräflichen Hof zeigt, daß er in seinem letzten Lebensjahre noch rüstig war. Weiter verrechnet er seine Ausgaben für Geschenke, für die Gedenktafel des Markgrafen Sigmund, für eine Sendung Lachs aus Heidelberg und Anderes, am Meisten für die vorhin besprochenen silbernen Statuetten. Gleichwohl fand sich nach seinem Tode in seiner Privatkasse ein Bestand von 400 fl., der finanzielle Stand des Klosters überhaupt erwünscht, in keinem Offizium Schulden; nur der Status des Subcellarius

wurde mediocris befunden, dagegen hinreichend der Vorrath an Geld, Getreide, Vieh und Wein, z. V. 60 Fuder im gemeinen Keller, 13 Fuder beim Bursarius.

Seine vier letzten Lebensmonate, Januar bis April 1498, brachte der Abt in Nürnberg im heilsbronner Hofe zu, wo er vom Doktor Schedel ärztlich behandelt wurde. Ungeachtet seiner Abwesenheit von Heilsbronn erscheint sein Name fortwährend in den Ausfertigungen der Klosterkanzlei, z. B. in Verhandlungen über erledigte Pfarrstellen, welche das Kloster zu vergeben hatte. Eine derselben in Nördlingen sollte besetzt werden, und zwar durch Stellentausch. Der Abt genehmigte den Tausch und schrieb nun Folgendes an den Bischof von Augsburg: „Reverendissimo in Christo, patri et domino Friderico episcopo, frater Conradus, abbas monasterii Fontis salutis, quidquid poterit reverenciae et honoris. Ad celebrandam permutationem beneficiorum, quam inire desiderant honorandi viri Adam Wolf, capellanus altaris apostolorum ecclesiae S. Georgii in Nordlingen, vestrae reverendae paternitatis dioceseos, cujus collatio ad nos pertinere dinoscitur, et Ulricus Wager, clericus jam dictae dioceseos, capellanus capellae S. Georgii in suburbio Oettingen, pronominatus Ad. Wolf, ut cum praefato Ul. Wager permutare posset, nostrum supplicavit consensum. Et quum dolus et fraus sive simoniaca pravitas in dicta permutatione abest, consensum nostrum adhibemus ipsumque Ulricum Wager pro capellano dicti altaris praesentamus, pro et cum eo humiliter supplicando, eum investire adhibitis solemnitatibus consuetis. In cujus testimonium sigillum nostrum abbaciale praesentibus est appensum. Actum in Fonte salutis die quarta mensis Aprilis 1498.“ Kurz vorher, am 22. Februar, schrieb der Abt in ähnlicher Weise an den Bischof Rupertus in Regensburg und bat um Investitur eines regensburger Benefiziaten, Johann Sighart, welcher seine Stelle mit der des Pfarrers Ul. Lohner in Hirschau vertauschte. Die Pfarrstelle bei St. Maria in Hirschau war gleichfalls heilsbronnisches Patronat (s. unten Abschn. VII bei Hirschau). Aehnliche Gesuche

um Investitur richtete der Abt im Jahr vor seinem Tode an die Bischöfe von Würzburg und Augsburg, nachdem er die heilsbronner Pfarrstellen in Kirchfarrnbach und beim Altar St. Luciae und Ottiliae in der Kirche St. Emeran außerhalb der Mauern von Nördlingen wieder besetzt und dem heilsbronnisehen Pfarrer Schenkel in Ammerndorf gestattet hatte, mit einem Pfarrer in Spalt zu mutiren. Für das gleichfalls vom Kloster Heilsbronn zu besetzende Vikariat St. Kilian im Dom zu Würzburg wurde ein Heinrich von Redwitz designirt, wobei aber unser Abt bemerkt: Non est a nobis praesentatus.

Haunolt starb am 25. April 1498 in Nürnberg, wurde aber in Heilsbronn im Kapitol neben seinem Vorgänger begraben. Die Schrift aus seinem unter dem Schutt vielleicht noch vorhandenen Grabstein lautete: A. D. 1498 in die Marci evangelistae obiit reverendus in Christo pater et dominus Conradus Haunolt, abbas hujus monasterii 24, et est hic sepultus, cujus anima etc. Im Vigilienbuche heißt es beim 25. April: Obiit dns. Conradus, abbas haylsprunnensis 24. anno 1498, rexit annis 18. Und beim 16. Dezember: In die Barbarae de domino Conrado abbate 24. tria frusta. piscium, panem, vinum, mel et libetum.


Der 25. Abt Sebald Bamberger (1498–1518)

regierte 20 Jahre lang. Seine Erwählung erfolgte schon am 30. April 1498, 5 Tage nach seines Vorgängers Tod. Ueber seine Herkunft und seinen Familiennamen gibt keine Aufschreibung Auskunft. Wahrscheinlich war die Stadt Bamberg seine Heimath, nach welcher man ihn nannte, zum Unterschied von andern Mitkonventualen, welche gleichfalls Sebald hießen. Aus demselben Grunde erhielten die Aebte 13, 17, 18 nach ihren Heimathsorten die Unterscheidungsnamen Hirschlacher und Büchelberger. In den Beiträgen Seite 110 bis 128 erscheint der Abt als fleißiger Berichterstatter.[112]

Es ist vorhin gemeldet worden, daß er als Mönch vom Abt Haunolt nach Heidelberg gesendet wurde, um Bücher zu acquiriren. Dort hatte er seine höheren Studien gemacht und 1493 die philosophische Doktorwürde erlangt. Dort wurde er späterhin, und zwar als Abt, auch Doktor der Theologie. Seine deßfallsigen Ausgaben notirt er in seiner Abtsrechnung von 1501/2 mit den Worten: Pro doctoratu nostro singulis computatis et expensae viae 113 fl.; pro valete et studentibus nostris 6 fl. Wahrscheinlich war dieses Valet ein Abschiedsmahl, welches er nach seiner Promotion in Heidelberg seinen damals dort studirenden Mönchen gab. Nach seiner ersten Rückkehr von Heidelberg im J. 1493 bekleidete er im Kloster verschiedene Aemter, namentlich als Professor, d. h. Lehrer der Novizen und jüngern Mönche, darin als Prior, bis er Abt wurde. Mit dem Jahre seiner Erwählung beginnt der siebente Klosterrechnungsband, auf dessen Lederdecke das Cisterzienserwappen und folgende Worte eingepreßt sind: Liber computationum 1498 S. A. (Sebaldus Abbas) 25. Er unterließ nicht, die magern Jahresrechnungen durch allerlei, besonders historische Zuthat zu würzen, was diesen Band recht werthvoll macht. Er war ein Freund der Wissenschaft und Kunst. Als gewandter Diplomat leistete er den Markgrafen wesentliche Dienste. Als reicher Prälat half er ihnen in ihren steten Geldverlegenheiten aus, dabei meist laut klagend über Gewaltthat. Am Bittersten sprach er sich aus, wenn innerhalb seiner Klostermauern von fürstlichen Personen Exzesse verübt wurden, die mit der im Kloster herrschenden strengen Zucht und Frugaliiät im grellsten Widerspruch standen. Mit besonderer Erbitterung äußerte er sich über seinen Gevattermann, den Markgrafen Friedrich von Ansbach, wie in den Beiträgen S. 111 ff. zu lesen ist. Des Markgrafen Großvater, der Kurfürst Friedrich I., dachte noch nicht daran, ein Besteuerungsrecht oder eine Landeshoheit bezüglich des Klosters Heilsbronn als hergebracht oder von Rechtswegen zu beanspruchen; er erklärte vielmehr offen und ehrlich (Beitr. S. 94 und 104) bei Gelegenheit einer vom Kloster ihm bewilligten Steuer, daß er diese nicht als eine schuldige

Leistung anzusprechen habe und daß weder er noch seine Nachkommen eine Steuer oder deß etwas fürbaß ewiglich nimmermehr vom Kloster fordern würden. Der Kurfürst hielt Wort, nicht aber sein Sohn, der Kurfürst Albrecht Achilles; noch weniger kümmerte sich sein Enkel, der Markgraf Friedrich von Ansbach, um das vom Großvater gegebene Wort. Die in den Beiträgen Seite 113 ff. mitgetheilten Berichte unseres Abts zeigen, mit welcher Dreistigkeit der Markgraf Friedrich vogteiliche Rechte über das Kloster usurpirte. Die letzte Jahresrechnung aus der Zeit des vorigen Abts gibt Nachricht über das exzessive und verschwenderische Treiben des Markgrafen und seiner Söhne. Die erste Jahresrechnung unseres Abts berichtet in gleicher Weise. Der Abt schreibt im Vorworte: „Während der letzten Krankheit des Abts Konrad (Haunolt) wurden die Senioren des Klosters (Einer derselben war Bamberger, damals Prior) dreimal binnen zehn Tagen vom Markgrafen einberufen und zu einer Zahlung aufgefordert.“ Neben dieser Notiz sieht man einen Handweiser mit langem Zeigefinger und die Worte: O raritas (pravitas), nunquam es ociosa. Seite 14 dieser ersten Jahresrechnung findet sich der vorhin mitgetheilte Ausweis über den von unserem Abt vorgefundenen günstigen Finanzstand des Klosters und ein Inventarium in clinodiis, d. h. ein Verzeichniß über die von seinem Vorgänger aus ihn übergeerbten goldenen und silbernen Tafelservisgegenstände, welche der Abt unter Verschluß hatte und in seiner Wohnung aufbewahrte. Die Kirchenkleinodien (Kelche, Monstranzen, Meßgewänder etc.) hatte der Kustos unter Verschluß; ein Verzeichniß über dieselben findet sich gleichfalls in der gedachten ersten Jahresrechnung. Unter den Servisgegenständen des Abts waren z. B. 66 Becher (picaria), theils mit theils ohne Untersätze (credenciae). Daß unter diesen Bechern sehr werthvolle waren, kann man daraus abnehmen, daß unser Abt in seinem dritten Regierungsjahre für zwei von ihm angekaufte Becher 60 Goldgulden zahlte. Zwei Jahre später zahlte er für einen Becher 34 Gulden. Die zwei größten und kostbarsten Becher werden also bezeichnet: „2 magna picaria cum

eorum credentiis in ligneis reservaculis.“ Bei den wenigst kostbaren heißt es: „12 picaria habet servitor pro usu cottidiano.“ Ferner sind 13 Kelche (ciphi, nicht calices oder Altarkelche) verzeichnet; darunter ein großer, „wie ein Schal gemacht“; 12 vergoldete und 12 hölzerne cum pedibus, manubriis et coronis argenteis deaureatis. Ferner sind verzeichnet: 24 Löffel, darunter 12 ganz von Silber (coclearia ex integro argentea), und 12 mit silbernen Stielen (cum manubriis argenteis). Zu diesen 24 Löffeln kamen noch mehrere mit silbernen Stielen zum täglichen Gebrauche. Die Holzgattung, woraus diese Löffel mit silbernen Stielen geschnitzt waren, ist nicht näher bezeichnet.

Die erste Jahresrechnung des Abts über seine Privatkasse entzifferte eine Totaleinnahme von 908 Gulden, 1 Talent und 24 dl. (1 fl. = 8 Talente und 12 dl.), darunter die im Nachlaß des vorigen Abts vorgefundenen 400 fl. Die Totalausgabe betrug 825 fl., darunter eine Zahlung an den wiederholt genannten Maler Johann Speirer von Nürnberg, 15 fl. an Joh. Muskateller für gedruckte Bücher, 100 fl. Beitrag zu einem Geschenk für den Markgrafen und 100 fl. Beitrag zu einem Darlehen, welches derselbe vom Kloster und den Klosterunterthanen erhielt. Bamberger verbucht letztere Ausgabe mit der Beischrift: Utinam juxta promissa rehaberemus. Anstatt der Rückzahlung erfolgten stets neue Forderungen. 1504 verlangte der Markgraf serioso scripto, ihm für seine Truppen 300 Sra. Haber und 200 Sra. Korn nach Schwabach zu liefern. Der Abt sandte seinen Prior und den Präpositus Faber an den Markgrafen mit der Erklärung, daß die Lieferung dieses Quantums unmöglich sei. Der Markgraf hörte ruhig (blande) die Erklärung an und antwortete dann den beiden Emissären: „Nicht euer Konvent trägt die Schuld bei diesem Widerspruche, sondern euer thörichter, eingebildeter, widerspännstiger (stolidus, elatus sibique contrarius) Abt.“ Dann erinnerte der Markgraf an die Wohlthaten, welche er dem Kloster erzeigt habe, und wies die Emissäre an den Senat, welcher weitern Bescheid geben werde. Die Emissäre hinterbrachten Alles unserem Abte, welcher die

Aeußerungen des Markgrafen wortgetreu niederschrieb und beischrieb, was folgt: „O Markgraf Friedrich! Was unterstehst du dich, in Gegenwart von Untergebenen die Handlungen deines unbescholtensten (integerrimi) Abts zu beflecken, der in deinem Interesse Reisen in die Ferne zu solennen Versammlungen gemacht, deine Angelegenheiten sorgfältiger als seine eigenen besorgt hat, jederzeit mit Ruhm zurückgekehrt ist und dafür kaum für die Hinreise eine Vergütung erhalten hat. Seine weiteren Auslagen hast du ihm zwar zu vergüten versprochen, aber bis heute noch nicht vergütet. Er erscheint dir als Rebell, weil er dir entgegentritt, damit nicht das Kloster ungebührliche und widerrechtliche Bedrückung erleide und die von deinen Vorfahren ihm ertheilten Privilegien vernichtet werden.“ Das Resultat der Transaktion war: das Kloster lieferte die Hälfte von dem verlangten Getreidequantum und der Markgraf versprach, dieses zu zahlen oder zu erstatten. Der Abt beklagt sich um so mehr über die abgerungene Lieferung, „da gegenwärtig Alles, Wein ausgenommen, theuer sei; das Simra Korn koste 26 bis 30 Talente, 3 Eier zwei Denare, das Pfund Butter 14 dl., das Pfund Fleisch 5 dl.; in vielen Häusern der Landleute seien Thränen anstatt Brot, die Feldfrüchte theils durch Krieg, theils durch Sonnenglut (vom 29. April bis 19. Juli) vernichtet.“ Alljährlich kehrten die Drangsale durch den Markgrafen wieder; daher auch alljährlich in den Rechnungen des Abts die Stoßseufzer: O Deus, redde pro meritis! judica causam nostram! intuere vota tuorum! defende in te sperantes! O theotocos (Gottesgebärerin), auxiliare nobis! O misera necessitas! Ach – Ach! So klagte unser Abt 17 Jahre lang, bis sein Dränger i. J. 1515 depossedirt wurde. Wie der Abt die Depossedirung darstellte, wie er von den Söhnen Friedrichs Erleichterung erwartete, aber schmerzlich enttäuscht wurde, ist in den Beiträgen Seite 126 berichtet worden. Die ungünstige Witterung im vorigen Winter stellte ein Mißjahr in Aussicht. Gleichwohl sann der Markgraf auf Fortsetzung seines gewohnten Treibens, allein seine Plane wurden durch seine Entthronung vereitelt. In Folge dessen

athmete unser Abt freier und in gehobener, an Ovid und Virgil erinnernder Sprache leitet er den Bericht über die Depossedirung seines Drängers mit folgenden Worten ein: „Die Sonne regierte das wasserreiche Gestirn der Fische im Jahr der jungfräulichen Geburt 1515. Der Winter hatte die Wogen nur unsicher durch Eis gebunden und nicht in seiner sonstigen Weise die Berge mit weißem Haupthaar gekrönt und Regen anstatt des Schnees gebracht. Daher erschwerter Handelsverkehr auf den morastigen Strassen in den meisten Provinzen, bei den unglücklichen Landleuten die Aussicht, ihre Arbeiten vereitelt zu sehen. Demungeachtet spricht man gerüchtweise von schädlichen Agitationen, gleich denen in voriger Zeit. Unsinnige und Thoren (vecordes et stolidi) freuen sich, auf Schaden zu denken. Die Burggrafschaft Nürnberg litt schmerzlich durch die Schwächen ihres Regenten, des Markgrafen Friedrich. Besser ist es, um der Ehre seiner Kinder willen, davon zu schweigen. Damit sich aber die Menge seiner vielen bösen Thaten nicht allzusehr auf seinem Haupt häufe und jedes lindernde Heilmittel kraftlos mache, so hat die göttliche Sonne durch ihren belebenden Strahl die Nebel zerstreut und den Söhnen Kasimir und Johann Kühnheit verliehen, ihrem Vater entgegenzutreten, was ebenso nützlich als nothwendig war.“ Darauf folgt das in den Beiträgen Mitgetheilte über die Art und Weise, wie der Markgraf von seinen Söhnen der Regierung entsetzt wurde.

Gleichzeitig mit dem Markgrafen Friedrich von Ansbach regierte im Nachbarlande Würtemberg ein Herzog, dessen Bild unser Abt noch unvortheilhafter zeichnet. Er schildert ihn als einen Tyrannen, der seinem Volke unerträgliche Lasten auflegte, taub gegen jede Vorstellung und Bitte. „Das gesammte Volk bildete einen Verein unter dem Namen „„Konvent des armen Konrad.““ Der Verein bat den Herzog flehentlichst, das Land in der Weise seiner Vorfahren zu regieren, fand aber kein Gehör. Der thörichte Fürst zog mit seinen Truppen aus gegen die Verbündeten und redete sie Anfangs freundlich an, worauf sie, durch die milden Worte getäuscht, die Waffen niederlegten. Da überfiel

der Herzog mit seinem blutdürstigen Anhange (cum sanguisugis lateri ejus adhaerentibus) wie ein schäumender Löwe die Verbündeten in ihren Häusern und ließ Einige enthaupten, Andere proskribiren und ihre Güter konfisziren. Ein großer Theil entzog sich der Tyrannei durch die Flucht in benachbarte Orte.“ Wir sehen in diesen Vorgängen das Vorspiel zum Bauernkriege, welcher acht Jahre nachher ausbrach. Unser Abt erlebte den Ausbruch nicht mehr. Seine Ausschreibungen beweisen, daß während seiner ganzen Regierungszeit Gewaltthat und Gesetzlosigkeit in seiner Umgebung herrschten und daß er sich gezwungen sah, Kriminaljustiz zu üben, was die heilsbronner Aebte nicht gerne thaten; sie überließen den Blutbann gewöhnlich auswärtigen Gerichten, um nicht Todesurtheile vollziehen zu müssen. Sie überließen Kriminalfälle größtentheils den ihnen zunächst gelegenen markgräflichen Gerichten, baten um Aburtheilung und zahlten die Kosten. Allein die Regierungsperiode des Markgrafen Friedrich war fortwährend eine Zeit der Fehden und Anarchie, in welcher das Kloster oft vergeblich um Rechtsschutz und Bestrafung von Kriminalverbrechern bat; es sah sich daher zur Zeit unseres Abts wiederholt gezwungen, Kriminaljustiz selbst zu üben und Todesurtheile zu vollziehen. Seine Vollstrecker waren dabei die Laienbrüder, fratres conversi. Daß diese in prompter Weise verfuhren, ersieht man aus folgendem Berichte unseres Abts vom Jahre 1506:

„Ein gewisser Hans Mader prozessirte wegen Injurien schon seit längerer Zeit mit dem Klosterunterthan Michel Mulich in Gerbersdorf, unterlag aber wiederholt, da die Klostergerichte jederzeit wider ihn erkannten. Der Bösewicht fing nun an, das Kloster zu schädigen, dazu gereizt durch seinen Vater, Petrus Mader. Dieser, der Vater, wurde vor einigen Wochen im Wirthshause (hospitio) zu Altenmuhr durch Laienbrüder gefangen genommen und gehängt. Der Sohn, dadurch noch mehr erbittert, fing an, die Klosterunterthanen durch Drohungen und Thaten zu molestiren. Um Mariä Geburt (6. Sept.) 1506 schlug er in Merkendorf einen Fehdebrief (litteras diffidatorias) an. Am Tage

St. Nikolai (6. Dez.) brach er im Steinhofe (bei Weißenbronn) während des Gottesdienstes räuberisch ein und führte dem Bauer zwei Pferde davon. Aus der Kirche heimgekehrt und von dem Vorfall benachrichtigt, verfolgte der Bauer mit seinen ausgerufenen Nachbarn die Spuren des Räubers, fand diesen mit seinem Raube zwischen 9 und 10 Uhr im Wirthshause zum Prant, jenseits des nürnberger Waldes, nahm ihn gefangen, führte ihn in das nürnbergische Gericht Heroldsberg und bat dasselbe um Einwilligung, nach der Strenge des Rechts verfahren zu dürfen. Der Bitte wurde gern entsprochen. Am 14. Dezember folgte auf den definitiven Urtheilsspruch die Todesstrafe durch Enthauptung. Die Kosten betrugen 74 fl. oder etwas mehr. Den Laienbrüdern gebührt das verdiente Lob, für einen so geringen Preis eine so große Bosheit unterdrückt zu haben. Dieß den Nachkommen zur Wissenschaft.“ Das Jahrbuch von 1526, Nr. 71, gedenkt einer andern derartigen, durch die Laienbrüder vollzogenen Exekution aus der Zeit unseres Abts. Der Hergang war folgender: „Hans Diermann aus Windsheim war Noviz = Laienbruder zu Heilsbronn. Nach seines Vaters Tod verließ er das Kloster und kehrte nach Windsheim zurück, um sein väterliches Erbtheil zu fordern. Darüber entzweit mit seiner Vaterstadt begab er sich nach Nürnberg und forderte von dort aus vom Kloster Heilsbronn den Nachlaß seines Bruders. Jodokus Mermann, genannt Wagner, welcher Mönch in Heilsbronn, eine Zeitlang Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg war und, der Todtentafel zufolge, i. J. 1493 starb. Als das Kloster die Herausgabe des Nachlasses verweigerte, sagte Hans Diermann, ein wilder Geselle, dem Kloster ab, molestirte und beraubte die Klosterunterthanen, gerieth darüber in Gefangenschaft, wurde aber gegen Bürgschaft und nach geschworener Urphede aus dem Klostergefängniß entlassen. In der von ihm geschworenen Urphede hieß es u. A.: Wenn er ferner etwas wider das Kloster thun würde, so sollte man ihn an einen Baum henken. Gleichwohl stahl er schon nach 18 Tagen Pferde bei einem heilsbronnischen Bauer in Erlbach, wurde aber von den dortigen Bauern

eingeholt, abermals in das Klostergefängniß gebracht und dann durch den Gastmeister und seine Mithelfer an einen Baum gehenkt. Man fand bei ihm Feindsbriefe gegen das Kloster und zwei Dietriche.“ Ueber die Laienbrüder, welche den Haushalt im Burggrafenhause besorgten und Gastmeister, Magistri hospitum genannt wurden, siehe Beitr. S. 58 u. 59. Der damalige Gastmeister Konrad Haugk war von 1501 bis 1522 ununterbrochen Verwalter des Burggrafenhauses. Die Todtentafel gedenkt seiner mit den Worten: Octavo aprilis 1524 obdormavit frater Conradus Haugk, conversus, de Barmstadt (Dornstadt) quondam magister hospitum. Bei der eben berichteten Exekution erscheint er als Vorstand der Laienbrüder. Näheres über die Rechtspflege im V. Abschn.

Nach der Depossedirung des Markgrafen Friedrich erscheint sein ältester Sohn Kasimir als Landesherr. Wie bitter sich unser Abt über den Vater aussprach, ist oben und in den Beiträgen mitgetheilt worden. Wie günstig er sich dagegen über den Sohn bei dessen Regierungsantritt äußerte, ist in den Beitr. S. 127 zu lesen. Diese günstige Meinung bestärkte der Umstand, daß Kasimir gleich in den ersten Tagen seines Regiments einen Konvent aus den 26. März 1515 nach Baiersdorf einberief zur Berathung über die schlimmen Landeszustände und über die Verbesserung derselben, auch darüber, ob man nicht die Juden wegen ihrer unerträglichen Wucherei (usurarum voraginibus intollerabiles) aus dem Lande treiben sollte. Die Resultate der Berathungen in Baiersdorf theilt der Abt nicht mit; er spricht nur den Wunsch aus, daß die dort ausgestreute Saat reichlich Frucht bringen und daß Gott alle Hoffnungen derer, die den Markgrafen Kasimir kennen, erfüllen möge. Dann bemerkt der Abt: „Aus den naßen Winter folgte ein naßer Sommer, reich an Ueberschwemmungen. Am 26. September erfror in den Weinbergen, was nicht reif war. An Michaelis fiel strenger Winter ein.“

Kasimir beabsichtigte, unsern Abt an die Spitze der markgräflichen Regierung zu stellen, und der Abt war nicht abgeneigt, als „Kammermeister“ einzutreten. Allein seine Konventualen

legten Protest dagegen ein, inhaltlich eines vielfach korrigirten deutschen Konzeptschreibens (alte Registratur, Band 157), woraus Folgendes erhellt: Der Konvent beauftragte vier aus seiner Mitte, die Sache in die Hand zu nehmen und das Projekt zu hintertreiben. Die vier Kommittirten waren der Prior Johann Frölich, gestorben 1532, gebürtig aus Egra; der Kustos Georg Fischer, geboren in Schwabach; der Probst von Neuhof, Nikolaus Kastner, gestorben 1534, geboren in Kadolzburg, und der Probst von Bonhof, Johann Forchtenberger, gestorben 1531, geboren in Oettingen. In dem Konzeptschreiben der Genannten heißt es u. A.: „Dieweil unser Herr und Prälat dem Konvent durch uns, die vier an ihn Gesandten hat zugesagt, er wolle unser Confrater sein und dem Kloster alles Gute thun, so hofften die Altherren, er werde in Allem thun als ein freund- und redlicher Mann, wie wir auch gegen ihn wollen thun. Aber dieweil er will des Fürsten Kammermeister werden, auch sich vielleicht in vielen treffeliken Händeln im Abwesen des Fürsten soll unterschreiben, daraus nach seinem Tode dem Kloster Nachtheil kommen möcht, so begehren die Altherren, daß sich unser Herr der Kammermeisterei entschlage. Wo aber nicht, daß er doch brieflich oder mündlich vor den zwei Prälaten Ebrach und Lankheim den Konvent vergewissere, daß das Kloster der Kammermeisterei halben vor oder nach seinem Tode keinen Schaden habe. Denn die Altherren besorgen, es möchte nach seinem Tode dem Kloster etwas zugetrunken werden. Und so unser Herr Abt je will resigniren, so verhoffen die Altherren, er werde nach Ausweisung des Ordens gänzlich resigniren, also daß er seine Ordenspersonen, auch alle dem Kloster mit Gelübd und Eid verpflichtete weltliche Personen, im Kapitol vor dem Prälaten (seinem Nachfolger) und dem Konvent des Gehorsams ledig und frei zählen. Denn unser Herr wohl achten kann, so er doch Gewalt über des Klosters Personen und Güter üben wollte, was Uneinigkeit und Zwist dem erwählten Prälaten erwachsen würde, dazu auch dem Konvent, welcher nicht zweien Herren dienen kann. Je freundlicher unser Herr mit dem Konvent und dem treuen Herrn leben wird,

je lieber es den Altherren ist. So er will resigniren, so begehren die Altherren, daß er uns behilflich sei, daß die dem Markgrafen Kasimir geliehenen 2000 fl. wieder gezahlt werden, und daß er helfe, daß der Zins auf dem Rathhaus zu Nürnberg wieder abgelöst, auch den Altherren der Brief über Waizendorf, dann andere Briefe und Privilegien überantwortet werden, auch was zum Stab, Ring und anderem Kleinod gehört. Auch solle er anzeigen, welche Kleinod er sein Lebenlang zu seiner Ergötzlichkeit brauchen wolle, auf daß nach seinem Tode kein Zank und Nachred entstehe. So dann solches geschickt, sagen die Altherren, sie reden ihm sonst nicht in seine Rechnung, wollen auch darnach mit ihm ander Ding halben freundlich und gütlich handeln.“ Das vielfach durchstrichene und abgeänderte Konzept ist ohne Datum, aber zuverlässig im ersten Regierungsjahre Kasimirs (1515) geschrieben, vermuthlich nie mundirt, sondern lediglich ad Akta gelegt worden, da das Projekt nicht zur Ausführung kam. Der Abt blieb Abt und wurde nicht Kammermeister. Die Altherren beruhigten sich von selbst, als sie sahen, daß der Abt den Markgrafen Kasimir durchschaute und einsah, daß er sich in ihm getäuscht habe. Mit welchem Unmuth er sich über Kasimirs und seines Anhanges lockeres Treiben bei der Bestattung der Herzogin Barbara von Crossen, Kasimirs Tante, aussprach, ist in den Beitr. S. 127 und 128 zu lesen. „Uebel und übel! es bessert sich nichts!“ schrieb der Abt im dritten Regierungsjahre Kasimirs. Das dritte Regierungsjahr Kasimirs, 1517, das vorletzte Lebensjahr unseres Abts, beschreibt dieser als ein Mißjahr. „Am 25. April verderblicher Frost; im Sommer Dürre, daher Mangel, hohe Viktualienpreise: das Fuder Wein 30 fl., sonst 12, das Sra Korn 33 Talente, drei- bis viermal theurer als sonst; am 12. Juni Sturm und Hagel; die Klosterunterthanen mit 1600 Sra. Getreide in Rückstand. Allenthalben Prozessionen zu den der Jungfrau Maria und andern Heiligen geweihten Kirchen; die Wallfahrer schweigend und barfuß. Von den Weinbergen des Abts bei Randersacker nur 6 Eimer, von denen des Bursarius daselbst nur 5 Fuder, von denen bei Neuhof nichts. Der Konvent –

zu seinem Ruhme sei es gesagt – nahm freiwillig Bier anstatt Wein und ließ sich kleinere Brote gefallen.“ Dieser Nothstand dauerte noch, als der Abt am 9. Juli des folgenden Jahres noch vor der Ernte starb.

Bambergers zwanzigjährige Regierung fiel ganz in die Regierungszeit des Kaisers Maximilian I. Die früheren Kaiser von Rudolf von Habsburg an wurden von den Burggrafen nach Heilsbronn geführt; Maximilian I. kam nicht dahin, demungeachtet machte sich seine Regierung dem Kloster fühlbar; unser Abt berichtet darüber Folgendes: „Während des ganzen Sommers 1499 führte Maximilian Krieg gegen die Schweiz, daher empfindliche Besteuerung der Klosterunterthanen. Fortdauer des Krieges i. J. 1500 und Fortdauer der schweren Besteuerung, besonders in Schwaben, im Ries, wo den heilsbronnischen Unterthanen schwere Lasten auferlegt wurden. 1504 stritten die bayerischen Herzoge Albert und Rupert um die Oberherrschaft. Der Kaiser Maximilian berief die Streitenden am 24. April nach Augsburg und entschied für Albert, worauf Rupert entrüstet Augsburg verließ und sich gegen Albert rüstete. Markgraf Friedrich von Ansbach und seine Söhne Kasimir und Georg betheiligten sich an dem Kriege, wobei das Kloster Heilsbronn und seine Hintersassen viel zu leiden hatten durch Brand, Mißhandlung und Gelderpressungen. Zur Schlichtung der bayerischen Händel berief der Kaiser die Streitenden nach Köln, wo sich mit ihm die meisten deutschen Fürsten, Abgeordnete der Reichsstädte, der Könige von Frankreich und Spanien einfanden. Am 30. Juli 1505 kam es zum Frieden. Bei Gelegenheit dieses Reichstages in Köln verlangte der Kaiser zu seinem Kriege in Ungarn Subsidien und Hilfstruppen. Der Bischof Lorenz von Bibra in Würzburg, welcher dazu sein Kontingent zu stellen hatte, schrieb in seiner Diöcese eine außerordentliche Steuer aus und repartirte auf den in seinem Sprengel gelegenen heilsbronner Hof zu Randersacker 80 Gulden. Unser Abt verweigerte die Zahlung unter Hinweis auf die von früheren würzburger Bischöfen dem Kloster ertheilten Privilegien. Der Bischof beantwortete die Weigerung durch Beschlagnahme

von fünf mit Wein beladenen, nach Heilsbronn bestimmten Wägen. Durch Vermittelung eines Petrus von Aufseß wurden die Wägen freigegeben nach Zahlung von 30 anstatt der repartirten 80 Gulden. 1507 war eine Zusammenkunft in Augsburg zur Schlichtung der Fehde zwischen dem Markgrafen Friedrich und der Stadt Nürnberg. Die Nürnberger, unzufrieden mit der Entscheidung, appellirten an den Kaiser. In demselben Jahre schrieb der Kaiser einen Reichstag nach Konstanz aus. Zur Reise dahin requirirte der Bischof zu Würzburg vom heilsbronner Hofe in Randersacker einen Wagen mit zwei Pferden und behielt das Gespann bei sich in Konstanz von Ostern bis Laurenzi. Einen Hauptberathungsgegenstand bildeten die zerrütteten deutschen Zustände, welche noch bedenklicher wurden, als der einzige Sohn des Kaisers starb. Es ging das Gerücht, der König von Frankreich strebe nach der Kaiserkrone. Auf dem Reichstage wurde beschlossen, daß Maximilian nach Rom ziehen und sich beim Papst Julius II. die Kaiserwürde sichern lassen sollte. Markgraf Friedrich, welcher zu diesem Zuge 35 Reiter und 35 Fußgänger zu stellen hatte, war als kleiner Fürst nicht zum Reichstage berufen worden, gab aber gleichwohl vor, er sei dazu berufen worden und brauche deßhalb Geld. Um dieses zu erhalten, berief er die Landschaft nach Baiersdorf ein und verlangte eine ganze Steuer (instat integram steuram dent). Um die auf Heilsbronn repartirten 1000 fl. erlegen zu können, entlehnte das Kloster 400 fl. und sendete den Betrag durch den Prior und Subcellarius nach Onolzbach, von wo aus dann der Markgraf mit 200 splendit geschmückten Reitern frohlockend (ovanter) nach Konstanz abzog, begleitet von Dreien seiner Söhne. 14 Wägen mit allerlei Geräthen folgten. Die Gespanne waren insgesammt von Stiftern und Klöstern requirirt worden, von Heilsbronn 18 Pferde. Im Sommer 1509 bekriegte der Kaiser Maximilian Venedig. Markgraf Friedrich und sein Sohn Kasimir zogen mit in den Krieg, beseelt von dem Wunsche, den Kaiser nach Rom zu begleiten. 1511 schrieb der Kaiser zur Kriegführung gegen den König Ludwig von Frankreich und gegen Venedig

Subsidien aus. Der Markgraf Friedrich repartirte von den ihn treffenden 5000 Goldgulden 800 auf das Kloster Heilsbronn, welches aber bis auf 600 abhandelte. 1512 u. 13 Fortsetzung der Kriege gegen Frankreich und Venedig, daher neue Subsidien. Der Markgraf repartirte auf Heilsbronn 200 fl., erließ aber ein Fünftel. 1514 Fortsetzung dieser verheerenden Kriege. Ebenso 1515. In der Mitte des Sommers hielt der Kaiser zu Wien den oben erwähnten Kongreß, welchem auch Kasimir als neuer Regent beiwohnte. (Beitr. S. 127.) Krieg der Franzosen gegen die Schweizer und gegen den Herzog von Mailand. Die Schweizer wurden geschlagen, die Franzosen Herren von Mailand. Der Kaiser wirbt Söldner und beruft zu sich nach Tirol einige Fürsten. Es gilt einen raschen Zug nach Verona, um den Ränken der Venetianer zu begegnen. Dem Befehl des Kaisers folgt der Markgraf Kasimir mit 200 kaiserlichen Reitern. „Ob zum Schrecken, oder zum Trost des allenthalben verworrenen Staates, muß abgewartet werden. Gott, dessen Wink alles lenkt, vereitle die Plane der Gottlosen!“

Beim Rückblick auf die großen Geldopfer, welche das Kloster fortwährend bringen mußte, und auf die Klagen unseres Abts, sollte man glauben, ein Bankerott sei unvermeidlich und das Kloster der Verarmung nahe gewesen. Allein wir werden nun sehen, daß der finanzielle Stand des Klosters überhaupt und der Privatkasse des Abts insonderheit fortwährend ein günstiger war. Bei dem geregelten Haushalt konnte jedes Anlehen bald wieder heimgezahlt, jedes Defizit leicht gedeckt werden. Ein paar Beispiele mögen zeigen, warum man Anlehen machte und wie man dabei verfuhr, z. B. im J. 1509/10. Es war ein gutes Weinjahr und daher von Vortheil, recht große Einkäufe zu machen. Das Kloster betrieb immer einen ausgebreiteten Weinhandel. In Kettenhöfstetten kaufte der Abt Bamberger Güter für 1400 fl. von Wilhelm v. Leonrod. Der Kaufbrief wurde in Leonrod ausgefertigt. Zur Fortsetzung eines beim apostolischen Stuhl anhängigen langwierigen Prozesses gegen Kelheim mußten 106 fl. nach Rom gezahlt werden. Der Markgraf Friedrich verlangte

200 florenos, quos violenter extorsit; sein Sohn Kasimir ein weiteres Darlehen von 500 fl. ex parte fratris sui Georgii. Der eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Bestreitung aller dieser Zahlungen; man entlehnte daher Gelder bei verschiedenen Personen, z. B. in Nürnberg 500 fl. bei Anton Detzel und 500 fl. bei Hans Stayber; in Ansbach beim Doktor Juris Joh. Pfotel. Diese Darlehen wurden schon in den nächstfolgenden Jahren wieder zurückgezahlt, ausgenommen das zuletzt genannte, welches dem Kloster geschenkt wurde zur Stiftung eines Jahrtages für den Schenker und seine Frau; daher im Vigilienbuche beim 9. Februar folgender Eintrag: Anniversarium domini Johannis Pfott, doctoris legum, Elysabeth uxoris ac parentum ejus. Dergleichen vorübergehende Anlehen kamen oft vor. Den Darleihern wurden bisweilen Pretiosen verpfändet, öfter jedoch Immobilien, z. B. der heilsbronner Hof in Nürnberg oder das Rathhaus daselbst, d. h. ein Erbzins, welchen die Stadt Nürnberg alljährlich an das Kloster zu entrichten hatte, weil das nürnberger Rathhaus auf heilsbronner Grund und Boden erbaut wurde.

Durch Kauf kamen zur Zeit unseres Abts folgende Liegenschaften und Grundrenten an das Kloster: 1500 und 1508 Güter bei Groß- und Kleinlellenfeld; 1503 ein Hof in Adelsdorf; 1503 von Martin von Eib zu Reichenbach ein Hof in Rückersdorf; 1507 und 8, wie oben erwähnt, in Kettenhöfstetten Getreide- und Heuzehnten, 2 Höfe, 4 Söldengüter, 2 Weiher und 60 Morgen Wald für 1400 fl. Einen großen Theil der Kaufsumme zahlte unser Abt aus seiner Privatkasse. Das Kloster hatte dort 1242 von Gottfried von Hohenlohe bereits Güter durch Schenkung erhalten und besaß nunmehr fast den ganzen Ort. 1516/17 kaufte das Kloster für 114 fl. zwei Güter in Bayerberg, für 20 fl. Felder in Hambach und von Fried. von Lidwach für 200 fl. Güter in Rohr und das Pfarrpatronat in Weißenbronn.

Durch Schenkung erhielt das Kloster zur Zeit unseres Abts Folgendes: 1502 am 13. Juli schenkte Anna, des Kurfürsten

Albrecht Achilles hinterlassene Wittwe, Mutter des Markgrafen Friedrich von Ansbach und Schwanenordensritterin, zur Feier eines Jahrtages die Gefälle von Gütern bei Wernsbach, Windsbach und Untereschenbach, welche sie von Hans Wolf von Absberg zu Frankenberg für 170 fl. gekauft hatte. In den Beiträgen S. 123 bis 125 ist Näheres mitgetheilt worden über die Kurfürstin, über ihre Schenkung, über das Ceremoniell bei der Feier ihres Jahrtages, über ihre Grablegung in Heilsbronn, über die Wiederausgrabung ihrer Gebeine und über ihre Schwanenordenskette. Sie wohnte in Neustadt. Dort wurde auch die Schenkungsurkunde ausgefertigt in Gegenwart unseres Abts und seiner Altherren, welche in der Urkunde durch Unsterschrift und Siegel angeloben mußten, dereinst an den Jahrtagen Alles in der Kirche nach Vorschrift der Kurfürstin zu halten und im Refektorium den Mönchen die ihnen zugedachten Erquickungen zu reichen. Der Schenkungsurkunde zufolge sollte die Todtenfeier „allweg auf den Tag vor St. Bartholomäusabend“ (24. Aug.) stattfinden; sie ist aber beim 7. September im Vigilienbuche eingetragen mit den Worten: De domina Anna, ducissa Saxoniae, conthorali Marchinis Alberti principis electoris; missatrium regum cum salve regina. Subcellarius dat pisces conditos et assos, 1 frixum super caules, panem, vinum, mel et libetum. Die Kurfürstin starb am 31. Oktober 1512, sonach 10 Jahre nach Ausfertigung ihres Schenkungsbriefes. Drei Wochen vor ihrem Tode war ihre Schwiegertochter Sophia, Frau des Markgrafen Friedrich von Ansbach, in Heilsbronn, und zwar in der Hauptgruft, bestattet worden. Für die Leiche der Kurfürstin Anna erbaute man ein eigenes Grab mit einem altarsteinförmigen Sarkophag. Auf wessen Kosten und von wem dieser gefertigt wurde, ist nicht bekannt. Auf Kosten des Klosters wurde er zuverlässig nicht gefertigt, da unser Abt keine Ausgaben dafür verrechnet und des Sarkophags überhaupt gar nicht gedenkt, während er, wie wir nachher sehen werden, die Ausgaben für Kunstgegenstände, die er fertigen ließ, pünktlich verrechnet und die Gegenstände genau bezeichnet. 1513 vereinnahmt der Abt 200 fl. ex

parte anniversarii marchionis Friderici: ohne Zweifel eine Schenkung des Markgrafen zur Stiftung eines Jahrtages für seine am 5. Oktober 1512 verstorbene und in Heilsbronn begrabene Frau Sophia. 1502 erhielt das Kloster 100 fl., welche ein Nürnberger, Joh. Wagner, zur Stiftung eines Jahrtages legirt hatte. Das Servicium für den Verstorbenen ist in dem Vigilienbuche beim 1. Juli mit den Worten eingetragen: De Johanne Wagner, cive norimbergensi, de 4 florenis in Memmingen. Für die empfangenen 100 fl. wurden in Nähermemmingen 3 Tgw. Wiesen, Langweiden genannt, acquirirt. Schon früher erhielt das Kloster von demselben Georg Wagner 80 fl. zum Ankauf von Gefällen in Rottnersdorf; siehe unten Bd. II bei diesem Orte. Ueber die genannten Orte Näheres im VII. Absch.

Auf Kunstgegenstände verwendete unser Abt viel, aber stets mit Rücksichtnahme auf die vorhandenen Mittel. Folgende Kunstgegenstände wurden von ihm angeschafft:


A. Der Röhrenbrunnen,

aus Blei und Messing gefertigt, mit (28) 32 Röhren, beschrieben und besprochen in den Beiträgen S. 26–28, wo auch bemerkt wurde, daß das Bild dieses Brunnens von unserem Abt in sein ovales Abtssiegel und nach Auflösung des Klosters kombinirt mit dem Cisterzienserwappen in das runde Klosteramtssiegel aufgenommen wurde, und daß man diese Kombination das heilsbronner Wappen nennt. Der Abt baute an dem Brunnen und der Röhrenfahrt von 1501 bis 1504 und zahlte für jeden Zentner Blei 2 fl. 1 Ort. Im Ganzen verausgabte er dafür 597 fl., z. B. 328 fl. constetit plumbum et alia necessaria de auricalco; 126 fl. artifici (Meister Ambrosius) et suis cooperatoribus, praeter cottidianos operarios. Die Röhrenleitung ist noch jetzt die wichtigste für Heilsbronn; die Bleiröhren sind aber größtentheils im vorigen Jahrhundert auf herrschaftlichen Befehl weggenommen und anderweitig verwendet, oder zu Geld gemacht worden. Der Bleibrunnen wurde angeblich von Tillyschen Reitern geraubt und verkauft. Daß man den Brunnen, da

nirgends eine Heilquelle aufzufinden war, Fons salutis, Heilbrunnen nannte, wurde in den Beiträgen erwähnt.


B. Oelgemälde, Schnitz- und Gußwerke für die Kirche.

1. St. Margaretha, Oelbild auf einem Altargehäuse, das erste, welches unser Abt malen ließ. Er bemerkt zwar, daß er 31 fl. dafür zahlte, nennt aber den Maler nicht. Es ist nicht mehr in Heilsbronn.

2. In den Jahren 1500 und 1520 ließ der Abt die beiden Flügel (jetzt bei Nr. 100 u. 102) des St. Bernhardsaltars[113] bemalen, von wem? ist nicht bemerkt. Auf der Außenseite des einen Flügels ist die Hauptfigur auf dem Vordergrunde Maria Magdalena vor dem Leichnam des Herrn. Unten unser Abt kniend, selbstverständlich noch ohne das Bild des Röhrenbrunnens, den er, wie eben berichtet wurde, erst später fertigen ließ. Die Außenseite dieses Flügels wurde 1854 restaurirt, nicht aber die höchst ruinöse Inseite, auf welcher jedoch die Chiffer A noch sichtbar ist, vielleicht die des Adam Altdörfer von Regensburg, eines Malers aus Dürers Schule. Auf der Außenseite des andern Altarflügels ist die Kreuzigung dargestellt, 1854 gleichfalls restaurirt. Von der Schrift unter dem Kreuz ist nur Weniges noch lesbar. Sie lautete, den Kopisten von circa 1600 zufolge: O domine Jesu Christe, rogo te per illam amarissimam passionem tuam, quam sustinuisti pro me in cruce, maxime quando anima tua egressa est e corpore tuo. Miserere animae meae nunc et in egressu ejus. An der ruinösen Rückseite dieses Altarflügels erkennt man noch die Abbildung des Innern einer Kirche, vor dem Altar eine Person mit einem Heiligenschein, einen Mann mit einer rothen Mütze, am Altar die Buchstaben .... EMESOH, vielleicht: miserere mei salvator omnium hominum. Die Schnitzbilder im Innern stellen die Heiligen Bernhardus und Franziskus dar; diesen, wie er den Heiland emporhebt. Außerhalb des Altargehäuses waren zwei

feststehende schmale Altarflügel, welche aber 1854 abgenommen und restaurirt wurden. Daß die darauf gemalten Figuren die Heiligen Benedikt[114] und Bernhard darstellen, zeigen ihre Attribute: der Giftbecher und das Hündchen. (Grundriß Nr. 96.)

3. Im Jahre 1505 verausgabt der Abt 18 fl. für Malereien an Altargehäusen, jedoch ohne nähere Bezeichnung.

4. 1510 wurden die in Heilsbronn noch vorhandenen Schnitzbilder im Peter- und Paulsaltar[115] gefertigt. Zur Bestreitung der Kosten konnte der Abt aus seiner Privatkasse nichts beitragen, da er, wie vorhin berichtet wurde, durch Zahlungen an den Markgrafen, durch seine Ausgaben für den Bleibrunnen, besonders aber durch seine Güterkäufe in Kettenhofstetten sehr in Anspruch genommen war. Er ließ daher die Kosten aus der Kasse des Cellarius Friedrich Könlein bestreiten, welcher seine geleisteten Zahlungen spezifizirte wie folgt: „Scrinitori Hans Schmid et Petro bildschnitzer in Nördlingen 26 fl. Eidem pro sumtibus in via 3 talenta; für leym und eysen neglein 2 tal. Scrinitori Johanni Baldauf 3 fl. Eidem iterum 6 talenta et filiis propina 2 tal. Dem Jorg Schlosser 2 Tal. für 3 eysene schrauben zu der tafel. Summa 35 Gulden 3 Talenta.“ Könlein bemerkt, daß er zur Zahlung dieses Betrags 18 fl. verwendet habe, welche ihm von einer Schwester seines verstorbenen Vaters und von einer ehrbaren Person aus besonderer Verehrung der Apostel (Petrus und Paulus) geschenkt worden seien, und daß er dieses Alles nach Anordnung unseres Abts, prout vovit paternitas sua reverenda, vollzogen habe. Aus diesen Angaben des Cellarius geht hervor, daß die Schnitzwerke in Nördlingen gefertigt wurden und daß der Bildschnitzer Petrus hieß. Dieser ist vielleicht der auch anderwärts genannte Bildschnitzer Peter von Nürnberg, ein Zeitgenosse von Veit Stoß. Die Oelbilder an den Altarflügeln – Scenen aus dem Leben der Apostel Petrus und Paulus – ließ unser Abt erst 1517 fertigen. Er verrechnet die

Ausgaben dafür (ad incorporandum coloribus tabulam Petri et Pauli 75 fl.), nennt aber den Maler nicht. Die wohlerhaltenen Malereien aus den zwei beweglichen Altarflügeln wurden 1854 restaurirt, nicht aber die sehr beschädigten Malereien auf den zwei unbeweglichen Altarflügeln.[116] Sind diese und, wie man mit Recht vermuthet, auch die nachher zu besprechenden Malereien am Mauritiusaltar, von Wolgemut, so muß er als 76- und 78jähriger Greis diese Arbeiten gesertigt haben. In dem Untersatz, auf welchem der Altarschrein ruht, ist das Schifflein Petri oder Christi, in Holz geschnitzt, dargestellt. Den Untersatz verschließen zwei kleine bewegliche Altarflügel, von welchen einer abhanden gekommen ist. Der noch vorhandene zeigt auf der Außenseite das Bild unseres Abts mit der Insul zu seinen Füßen; auf der Inseite einen Engel, vermuthlich Gabriel. Auf der Inseite des abhanden gekommenen Flügels war vermuthlich Maria, dem grüßenden Engel gegenüber, abgebildet; dem Abt gegenüber vielleicht der durch ihn errichtete Brunnen. Der abgängige kleine Flügel wurde 1857 durch einen neuen ersetzt und vom Maler Engelhard von Nürnberg entsprechend bemalt. Das Bild außen stellt den Klosterstifter dar.

5. 1513 zahlte unser Abt 45 fl. für die Oelbilder außen am Altar der hl. Ursula und der 11,000 Jungfrauen. Der Bildschnitzer ist eben so wenig genannt, wie der Maler der vier Oelbilder aus dem Altargehäuse: Margaretha, Katharina, Barbara, Lucia. Zu den Füßen dieser Heiligen ist unser Abi kniend abgebildet, neben ihm sein Brunnen. Am Altaruntersatz sieht man auf sechs Schildchen die Marterwerkzeuge, die Jahrzahl 1513 und die Buchstaben S. A. (Seba1dus Abbas).

6. Die in demselben Jahr von unserem Abt angeschaffte Uhr mit dem aus Holz geschnitzten Löwen und dem Tode stand neben Nr. 147 im Querschiff.[117] Hier stand am Eckpfeiler ein Kasten, auf dessen Oberfläche von Westen her einige Stufen

führten; auf dem Kasten ein Löwe; auf diesem saß rittlings ein Todtengerippe mit einem beweglichen Arm, welcher bei jedem Stundenschlage auf den Kopf des Löwen schlug. Hinter dieser Gruppe war das schrankförmige Uhrgehäuse an den Eckpfeiler gelehnt. Ueber dem Zifferblatt stand der Name Thomas Teichmann. Der Aufsatz des Gehäuses hatte die Gestalt einer Krone. Uhr und Gehäuse sind nicht mehr vorhanden. Für die Uhr zahlte unser Abt 57 fl., für den Löwen mit dem Tode 7 fl., nannte aber, nach seiner Gewohnheit, nicht die Namen der Verfertiger. Die Kopien der Gruppe verdanken wir wieder den ofterwähnten Kopisten, welche um 1600 die beschriebenen Gegenstände noch unversehrt vorfanden, jedoch nicht mehr den Inhalt des Kastens: die zur Zeit unseres Abts darin aufbewahrten Heiligengefäße. Der Löwe mit dem Tode kam 1866 nach München.

7. 1515 zahlte unser Abt 46 fl. für Oelgemälde an dem abhanden gekommenen Christinenaltar: ad incorporandum et pingendum tabulam S. Christinae, und

8. gleichzeitig 8 fl. 7 Talente für Oelmalereien an dem gleichfalls nicht mehr vorhandenen Nikolaialtar.

9. Dagegen steht noch in Heilsbronn der Mauritiusaltar.[118] Die einer früheren Zeit angehörigen Schnitzbilder darin stellen meist Scenen aus dem Leben des heiligen Mauritius dar. Dieser erscheint erst als Führer der thebaischen Legion, zuletzt als Märtyrer. Aehnlich erscheint er auf der Außenseite der Altarflügel in den Oelgemälden, welche unser Abt in demselben Jahre 1515 fertigen ließ. Unter einem dieser Bilder ist der Abt kniend und mit seinem Brunnen dargestellt. Die Abtsrechnung meldet wieder, was für die Bilder gezahlt wurde, aber nicht, wer sie gemalt hat. Vermuthlich sind sie von Wolgemut, des Klosters Zins- und Lehensmann. Sein Wohnhaus in Nürnberg war, wie mehrere andere dortige Häuser, darunter auch das Rathhaus, dem Kloster Heilsbronn zinsbar. Beim folgenden Abt Wenk werden wir sehen, daß das Kloster die Gefälle von 18 Häusern,

darunter auch Wolgemut’s Haus, im J. 1526 verkaufte, und daß in den Verkaufverhandlungen die Lage des Hauses so genau bezeichnet ist, daß ein Lokalkundiger das Haus leicht auffinden wird.

10. In demselben Jahre 1515 zahlte unser Abt 20 fl. pro tabula de metallo: ohne Zweifel die in den Beitr. S. 49 beschriebene heideck’sche Gedenktafel. Zu dieser Annahme zwingt der hohe Anschaffungspreis. Den Klosterrechnungen zufolge wurden Bronceepitaphien oft angeschafft, aber nie um einen so hohen Preis. Die Staiber’sche ebenfalls sehr werthvolle Metalltafel kann nicht gemeint sein, da dieselbe, wie wir beim folgenden Abt sehen werden, erst später gefertigt wurde. Den Gießer der heideck’schen Tafel nennt unser Abt nicht. Die Sage nennt Peter Vischer († 1529) als Verfertiger.

11. In demselben Jahre 1515 verausgabte unser Abt 10 fl. pro uno pictoriolo, ohne nähere Bezeichnung des Bildchens.

12. Im folgenden Jahre 1516 verausgabte er 41 fl. für die in Heilsbronn nicht mehr vorhandenen Oelbilder zum Andreasaltar, nennt aber wieder den Maler nicht.

13. In demselben Jahr 1516 verausgabt er 10 fl. ad scindendum imagines ad tabulas ecclesiae nostrae, sagt aber nicht, wen diese Schnitzbilder vorstellten, auch nicht, für welchen Altar und von wem sie gefertigt wurden.

14. 1517 ließ der Abt den Altar Johannis des Täufers[119] bemalen und überwies die Zahlung dafür der Kasse des damaligen Bursarius, nachmaligen Abts Wenk. Dieser zahlte an Walpurgis dem Maler 50 fl. und an Michaelis 30 fl., zusammen 80 fl., unterließ aber, den Namen des Malers beizuschreiben. Der hohe Preis berechtigt zu der Annahme, daß die Malerei sehr werthvoll war. Einer der oft gedachten Kopisten bemerkt in einem Nachtrag von 1625 bei Erwähnung dieses Altars: „Dieweil er gar künstlich von Dürero gemalt, ist er von Rudolpho II. Cansare nach Prag abgeholet worden.“ Diese Angabe bestätigt eine

Ausgabsposition in der Klosteramtsrechnung von 1606 deß Inhalts: „Von dem Altar, welcher ihrer Majestät nach Prag überschickt worden, einzuschlagen, laut Zettuls 2 fl. 3 Ort, 11 dl.“ In der Theinskirche zu Prag, wohin diese Dürer’schen Bilder angeblich gekommen sind, sind sie nicht vorhanden.

15. 1518 zahlte unser Abt 11 fl. aus seiner Privatkasse pro armis comitum de Abenberg. Es war ein Rundschild mit dem Wappen der Grafen von Abenberg: zwei übereinander gehende Löwen oder Leoparden im blauen Felde, im Helmschmuck ein sitzender Löwe zwischen Büffelhörnern. Der in Heilsbronn nicht mehr vorhandene Rundschild hing im östlichen Chor der Kirche, dem Dedikationsbilde gegenüber und wurde von den oftgedachten Kopisten um 1600 sorgfältig abgezeichnet und abgeschrieben. Einem dieser Kopisten zufolge lautete die Rundschrift: Arma et insignia comitum de Abenberg, hujus monasterii fundatorum fidelium. Zwei andere Kopisten schrieben ohne Zweifel richtiger hlljll.8 rnonnzterij in kunriertione äotntorum ääeljum. Cs war kein Todtenschild zum Gedächtnisß eines Grafen, sondern eine Darstellung des Familienwappens der Grafen von Abenberg überhaupt. Vgl. oben S. 178.


C. Restauration der zweiten Orgel i. J. 1514/15.

Von der Hauptorgel und deren Erneuerung war beim vorigen Abt die Rede. Die zweite Orgel stand auf einer Emporkirche im nördlichen Querschiff. Die durch unsern Abt vollzogene Restauration war bedeutend, da drei Zentner Zinn und 23 Felle verwendet wurden. Der Orgelbauer, Meister Joh. Kindler erhielt zum Lohn 200 fl., dazu täglich 3 Maas (mensuras) Wein, seine Leute (familiares) des Morgens und Abends einen Trunk (haustum) und Speisen (esculenta) aus der Küche unseres Abts. Die Baarauslagen berechnet der Granarius auf 332 fl.


D. Kirchenornat.

Dafür verausgabte unser Abt Folgendes: Im Jahre 1500 für einen Ornat von blauem Sammet mit Bildern, eine Kasula, zwei Tunicas und drei Alben 100 fl. Für Restauration der

Krone des heiligen Achacius und einer Monstranz von Elfenbein 11 fl. 1501 für Restauration der Kasula[120] mit den Blutstropfen und mit einem Kreuz von Perlen 27 fl. Zuverlässig ein kostbares Meßgewand, da die bloße Renovatur 27 fl. kostete; vermuthlich dasselbe, welches 1853 noch theilweise in Heilsbronn war, dann aber nach München abgeliefert wurde. Der Perlenschmuck davon war längst abhanden gekommen, die Stickerei auf der Kasula aber noch theilweise erhalten. Der untere 1½ Fuß hohe Raum zeigt das Bild des Ritters St. Georg im Panzerhemd, welcher seinen Sper dem Lindwurm unter seinen Füßen in den Rachen bohrt. Die ganze Figur ist nicht mit Seide, sondern mit ungebleichtem Zwirn gestickt. Ueber dem Ritter erhebt sich das Kreuz, vier Fuß hoch, ein ungezimmerter Baumstamm mit Astknorren. Unter dem Kreuz vier buntgekleidete Frauen mit Heiligenscheinen, ein römischer Kriegsknecht, vor diesem der Hauptmann, eine Hand zu dem Gekreuzigten emporhebend. Jede dieser Figuren ist aus Seide gestickt, einen Fuß hoch und ziemlich gut erhalten. Dagegen ist die Figur des Heilands sehr defekt und nur in ihren Umrissen noch sichtbar. Oberhalb des Querbalkens sind rechts und links die Brustbilder der Apostel Petrus und Paulus; über dem Kreuz das defekte und daher schwer zu deutende Brustbild eines Mannes; im Heiligenschein des Heilands drei ebenfalls schwer zu deutende Chiffern. Der Hintergrund war mit schneckenförmigen Gewinden ausgefüllt und diese blutroth gefärbt, daher die Bezeichnung: „mit den Blutstropfen.“ Das ursprüngliche Roth ist braun geworden; nur die Fäden aus der Restaurationszeit sind noch blutroth. 1513 schaffte der Abt für 92 fl. zu den bereits vorhandenen zwei Hirtenstäben einen dritten an, 10 Mark, 3 Loth, 3 Quintlein wiegend; gleichzeitig für 112 fl. zu den vorhandenen Insuln eine dritte.


E. Bücher.

Ausgaben für gedruckte Bücher (z. B. die Werke von Galiläi) kehren fast in jeder Abtsrechnung wieder; oft auch Ausgaben

für geschriebene Bücher mit Malereien. Der Abt schreibt z. B. in den Jahren 1502/4: Pro precio Johanni Meichsner, qui partem hiemalem antiphonarii scripsit 13 fl.; eidem, qui hic obiit, ad integram sui solutionem 4 fl. Pro illuminatura antiphonarii partis hiemalis 10 fl.

So viel über die von Bamberger angeschafften Kunstgegenstände. Daß er auch Freund der Wissenschaft war, beweisen schon seine soeben erwähnten Auschaffungen für die Bibliothek, noch mehr aber seine Bestrebungen, seinen Mönchen eine höhere wissenschaftliche Bildung zu geben und geben zu lassen. Er war schon vor seiner Erwählung Lehrer der Novizen und jüngeren Mönche im Kloster. Als Abt sorgte er für ihre Fortbildung, indem er die Begabtesten unter ihnen nach Heidelberg sandte und die Kosten für ihren Unterhalt und für ihre Promotion daselbst großentheils aus seiner Privatkasse bestritt, namentlich für folgende acht: 1) Friedrich Heinlein aus Weißenbronn. Promovirte 1499. Die Todtentafel gedenkt seiner mit den Worten: A. D. 1522, 4. Junii obiit religiosus pater, non vulgaris eruditionis vir, sacrarum literarum baccalaureus Fridericus Heinlein de Albo fonte, quondam camerarius. Er starb sonach 4 Jahre nach unserem Abt, ohne Zweifel in den besten Jahren. 2) Johann Hegwein aus Nürnberg. Promovirte in demselben Jahre 1499 als Doktor der Philosophie, 10 Jahre später als Doktor der Theologie. Von ihm sagt die Todtentafel: A. D. 1540 4 Idus Augusti obiit Joh. Hegwein, dictus Jubilate de Nurnberga, sacrae theologiae baccalaureus, in organis et musica non parum instructus et tandem praepositus in Nova curia. 3) Jakob Blanck. Promovirte gleichzeitig. Auf der Todtentafel heißt es von ihm: Devotus et religiosus pater Jacobus Blanck de Eufelstadt prope Randsacker obiit in die Albani 1523, quondam prior. 4) Johann Wenk aus Ansbach. Promovirte 1503. Wir werden ihn als unseres Abts Nachfolger näher kennen lernen. 5) Joh. Frölich aus Egra, wurde 1511 Doktor der Philosophie, 1515 Doktor der Theologie. Die Todtentafel meldet von ihm: Obiit 1582 Idibus marcii, sacerdos et

monachus de Egra, quondam bursarius et demum praepositus in Bonhof. 6) Wolfgang Ostermeier aus Windsheim, wurde 1513 Doktor der Philosophie, 1517 der Theologie und starb schon 3 Jahre darauf laut der Todtentafel, welche besagt: 1520 22 die octob. obiit devotus pater Wolfgangus Ostermair de Windsheim, quondam prior sacraeque theologiae baccalaureus non minimus. 7) Georg Greulich aus Markterlbach, nachmals Abt, promovirte zugleich mit Ostermeier als Doktor der Philosophie. 8) Johann Schopper aus Abenberg, nachmals Abt, wurde 1514 Doktor der Philosophie. Bei jeder dieser Promotionen zahlte unser Abt 10 bis 18 fl. aus seiner Privatkasse.

Ehrenausgaben kommen in den Rechnungen des Abts oft vor, z. B. 1499 bis 1515: als er den Knaben Christoph von Seckendorf aus der Taufe hob, zahlte er 4 fl.; bei der Hochzeit des Johannes Link 8 fl., des Kaspar von Eib 10 fl., des Sebastian von Eib 8 fl., der Herren Johann von Seckendorf und Veit von Lentersheim 1l fl., des Ludwig von Eib 10 fl.; in Seligenpforten, als Magdalena Satzenhoferin zur Aebtissin gewählt wurde, den Kapellanen 3 fl.; dem Suffraganbischof von Eichstätt, welcher den St. Jakobsaltar in der Katharinenkirche zu Heilsbronn weihte und nachher (post prandium) viele Kinder firmte, 11 fl.

Kunstbauten wurden von Bamberger nicht aufgeführt. Wohl aber ließ er an der Ostseite der Klostermühle ein 38 Fuß langes Oekonomiegebäude bauen und die Speicher auf der Mühle erhöhen. Der Granarius verausgabt dafür 500 fl. mit dem Bemerken: daß das Bauen eine kostspielige (grave) Sache sei. Das Oekonomiegebäude ließ im 18. Jahrhundert der Mühlbesitzer G. Mich. Wiesinger niederreißen, ein kleines Nebenhaus (Haus–Nr. 19) an seine Mühle anbauen und an demselben einen aus dem niedergerissenen Gebäude genommenen Stein einmauern, welcher die Schrift zeigt: S (Sebaldus) 1516 A (Abbas).

Als Patron von 37 Pfarrstellen wurde unser Abt sehr oft in Anspruch genommen, da sich während seiner Regierungszeit sehr viele Pfarrerledigungen ergaben. Während der 13 Jahre

von 1498 bis 1511 ergaben sich deren 35 in Bürglein, Würzburg, Nördlingen, Equarhofen, Großhaslach, Ansbach, Langensteinach, Kirchfarrnbach, Ohrenbach, Linden, Reuth, Lentersheim, Wallmersbach und Dambach, darunter 12 durch Tod, 23 durch Resignation. Am häufigsten war der Wechsel bei den 14 heilsbronnischen Pfarrstellen in Nördlingen. Der Abt verfuhr bei den Verleihungen in derselben Weise wie sein Vorgänger: er bezeichnete den für eine Pfarrstelle von ihm Ernannten in einem lateinischen Schreiben dem treffenden Bischof (in Würzburg, Eichstätt, Augsburg) mit der Bitte, den Ernannten in solenner Weise zu investiren. Das Schreiben wurde vom Ernannten selbst dem Bischof überbracht. Bei der Verleihung des Vikariats beim Katharinenaltar zu Ansbach richtete der Abt sein Schreiben nicht an den Bischof zu Würzburg, sondern an das Kapitel des St. Gumbertusstifts mit der Bitte, den Johann Babenberger zu investiren und ihm die mit der Stelle verbundenen Emolumente zuzuweisen. Diese Stelle wurde vom Kloster Heilsbronn und vom Gumbertusstift alternirend vergeben. Am Rand neben dem Schreiben unseres Abts ist bemerkt, daß 12 Jahre später (1512) der Prädikator Jodokus Loecher Inhaber dieser Pfründe gewesen sei, dieselbe aber dem Johann Rurer überließ (contulit). Rurer nahm späterhin regen Antheil an der Reformation. Bei der Pfarrstelle zu Ohrenbach stand das jus nominandi dem Magistrat Rothenburg zu, das jus praesentandi aber dem Kloster Heilsbronn. Ueber das Verfahren bei einem dortigen Stellenwechsel geben zwei Konzeptschreiben unseres Abts folgenden Aufschluß: 1502 resignirte der dortige Pfarrer Kon. Gans. Der Magistrat Rothenburg ernannte an dessen Stelle den ehrbaren Mann, Herrn Johann Haim, und zeigte die Ernennung dem Abte an, welcher hierauf den Bischof Lorenz in Würzburg bat, den Ernannten zu investiren. Der Investirte resignirte nach acht Jahren, und sein Nachfolger wurde wieder vom Magistrat ernannt, vom Abt dem Bischof präsentirt. Noch häufiger war der Stellenwechsel durch Resignation in Linden. 1503 starb dort der Pfarrer Fabri. Ihm folgte Spengler, von unserem Abt ernannt

und dem Bischof präsentirt. Er resignirte schon nach drei Jahren, sein Nachfolger Waltz auch schon nach drei Jahren. Der darauf folgende Pfarrer Hertzog resignirte schon nach zwei Jahren. Der Abt gibt in seinen Präsentationsschreiben die Beweggründe zu diesen freiwilligen oder unfreiwilligen Resignationen nicht näher an. Allein sein Verfahren bei einer dieser Resignationen zeigt, daß der häufige Wechsel oft aus unlautern Beweggründen hervorging und bald durch Simonie, Bestechung, oder auch dadurch veranlaßt wurde, daß diese Pfründen Sinekuren geworden waren, deren Inhaber zwar die Einkünfte, aber nicht die Stellen bezogen; sie ließen die Geschäfte gegen einen geringen Lohn durch Andere besorgen. Diese Mißstände erregten den Volksunwillen, besonders in Nördlingen, wo Heilsbronn 14 Pfarrstellen zu vergeben hatte und Stellenwechsel und Stellenschacher oft vorkam. Wie zur Zeit des nächstfolgenden Abts der Volksunwille in Nördlingen hervorbrach und gleich in der ersten Reformationszeit dem heilsbronner Mönchsstaate die ersten empfindlichen Wunden schlug, wird nachher berichtet werden. Unser Abt – als hätte er es geahnet – war bemüht, durch Beseitigung der gedachten Mißstünde den Ausbruch des Sturmes zu verhüten. Wie er dabei verfuhr, erhellt aus seinen Verhandlungen in den Jahren 1500 und 1502. Er hatte das Vikariat beim Sigismund- und Jodokusaltar in der Emeranskirche zu Nördlingen dem Kaspar Udler und, als dieser schon nach zwei Jahren resignirte, dem Georg Eber verliehen. Er berief die beiden Genannten zu sich nach Heilsbronn und zugleich den Notarius publikus Joh. Arnold, einen bamberger Kleriker, welcher ein Instrument folgenden Inhalts ausfertigte: „Anno 1502, Sonnabend den 19. Februar um 4 Uhr, unter dem Pontifikat des Papstes Alexander VI., erschien in meiner, des Notarius publikus, und der unten beigeschriebenen Zeugen Gegenwart in der untern Stube der Abtei der ehrbare Mann, Herr Kasp. Udler, Presbyter, Altarist und Benefiziat am Altar der Heiligen Sigismund und Jodokus der Pfarrkirche St. Emeran zu Nördlingen, weder schwach noch krank, sondern gesund an Seele und Leib, nicht gezwungen

durch Gewalt oder Furcht, nicht bewogen durch List oder Trug, auch nicht durch Simonie, sondern freiwillig und mit Vorbedacht, und übergab mit Zustimmung des Herrn Abts Sebald von Heilsbronn, Professors der Theologie, in die Hände des ehrbaren Mannes Herrn Georg Eber von Lobingen das gedachte Vikariat mit all seinen Einkünften. Darauf leistete Herr Georg, die heiligen Evangelien mit den Fingern berührend, freiwillig dem Hrn. Abt und dessen Kloster einen körperlichen Eid folgenden Inhalts: „Ich Georg Eber schwöre bei diesen Evangelien des heiligen Gottes, dem Herrn Abt Sewald, seinem Kloster und seinen Nachfolgern treu und gehorsam zu sein, für sie und ihr Eigenthum zu sorgen, Schaden von ihnen abzuwenden, ohne Betrug und List. Ich will beim Sigmund- und Jodokusaltar persönlich wohnen (personalem residenciam facere), Niemanden etwas verpachten, vertauschen oder resigniren ohne Wissen und Willen des Abts. Auch will ich dem Herrn Pfarrer (plebano, Parochus) in Nördlingen gehorchen, die althergebrachten Gewohnheiten beobachten und keine Neuerungen einführen.“ Wegen aller dieser Handlungen hat der Herr Abt mich, den Notarius publikus berufen und beauftragt, ihm darüber ein öffentliches Instrument zu verabfassen. Geschehen wie oben in Gegenwart der diskreten Männer Johann Ditz und Georg Schneidenwint, Laien aus der Würzburger Diöcese, als Zeugen zu dem Akt berufen und gebeten. Daß dieses Alles so geschehen ist, bestätige ich Notarius publikus durch eigenhändige Unterschrift meines Namens und Zunamens.“

Unser Abt war, wie alle seine Vorgänger, bemüht, die Interessen des Mönchsstaates zu fördern; das zeigt der Rückblick auf sein Leben und Wirken. Das oft exzessive Treiben seiner vornehmen Einlagerer und Gäste im Burggrafenhause beklagte er tief, allein es gelang ihm nicht, demselben Einhalt zu thun. Dagegen gelang es ihm, innerhalb der Klostermauern bei seinen Mönchen Ordnung und Zucht zu handhaben, eingedenk, daß das Kloster Heilsbronn seinen Ruhm und Reichthum großentheils der von den Aebten gehandhabten strengen Klosterzucht verdankte. Doch gestaltete er eine mildere Praxis in seinem vorletzten Lebensjahre

(1517). Es herrschte Mißwachs und Theurung, und auch sein Kloster litt empfindlich bei dem allgemeinen Nothstande. Im Hinblick auf die schwere Zeit, in der seine Mönche bei ihrer harten Lebensweise allzusehr von Kräften kamen, verordnete er, daß während der Advents- und Passionszeit dreimal wöchentlich den Mönchen anstatt Erbsen und dergleichen eine gewürzte Speise (prandium cum speciebus conditum) gereicht werden sollte. Die Ingredienzien dazu lieferte der jeweilige Prior und bestritt die Ausgaben dafür von den Gefällen von einem Gute in Heunelsdorf (Heinersdorf). Ein dortiger Insasse, Jakob Vischer, hatte bestimmt, daß von dem Gute jährlich 5 Gulden, 8 Talente und 7 Pfennige an das Kloster abgereicht werden sollten, und zwar ausdrücklich zum Ankauf jener Ingredienzien. So berichtet das Vigilienbuch beim 14. Februar.

Am 31. Oktober dieses Jahres der materiellen Noth schlug Luther seine 95 Sätze in Wittenberg an, nicht ahnend, daß diese unscheinbare That das Signal zu einer tiefeingreisenden Reform sein werde. Ob unser Abt von dem Hergang in Wittenberg Kunde erhielt oder nicht, ist aus seinen Aufschreibungen nicht zu entnehmen. Wenn er Kunde von dem Hergang erhielt, so legte er demselben zuverlässig keine Wichtigkeit bei; von Wittenberg her ahnete er keine Gefahr für seinen Mönchsstaat; die sein Kloster Gefährdenden waren seine nächsten Nachbarn: schon der Kurfürst Albrecht Achilles, noch mehr aber der Markgraf Friedrich von Onolzbach und dessen Söhne. Doch erlebte er nicht mehr die Zeit, in welcher die Letztgenannten sich der Reformation anschlossen und die Auflösung des Mönchsstaates herbeiführten. Kränklich geworden, begab er sich nach Nürnberg in den heilsbronner Hof und starb daselbst am 9. Juli 1518. Sein Leichnam wurde unter großem Gepränge nach Heilsbronn geführt und im Kapitol beerdigt. Sein Arzt, Doktor Sebaldus in Nürnberg, erhielt 10 fl. vom nachfolgenden Abt Wenk, welcher zugleich 16 fl. für Bambergers Epitaph zahlte. Vermuthlich war dieses eine in den Grabstein eingelassene Metalltafel. Die Inschrift darauf lautete: A. D. 1518, 9. die Julii obiit reverendus in Christo

pater et dominus Sebaldus Bamberger, sacrae theologicae professor eximius, abbas 25 fontis salutis, cujus anima requiescat in pace. Die Metalltafel ist wohl längst eingeschmolzen, der Grabstein aber vielleicht noch unter dem Schutt vorhanden.

Schon 1507 hatte Bamberger angeordnet, daß am 5. Tage nach dem ersten Adventsonntage aller in Heilsbronn verstorbenen Ordensbrüder (regularium personarum) gedacht werden sollte. An demselben Tage fand auch alljährlich die Gedächtnißfeier unseres Abts statt: es wurden Kerzen an seinem Grabe und im Presbyterium angezündet, der Abt las die Messe. Jeder an diesem Tag fungirende Mönch erhielt ein gewürztes Backwerk (offa cum speciebus condita), Fisch, Weißbrot, Wein, Honig und einen Lebkuchen.

Nicht lang nach dem Tode unseres Abts starb Maximilian, unter den Kaisern seit Rudolf von Habsburg der einzige, welcher nicht nach Heilsbronn kam. Dagegen kam der Abt zu ihm, vermuthlich nach Nürnberg, und bat um Bestätigung der Klosterprivilegien. Das weitläuftige Bestätigungsdiplom wurde aber nicht in Nürnberg, sondern in Augsburg am 2. April 1500 ausgefertigt. Es ist speziell an den Abt gerichtet. Der Kaiser erklärt darin: „Der Abt Sebald habe ihm den Schutzbrief seines Vaters, des Kaisers Friedrich III. von 1474 und den des Kaisers Ruprecht von 1401 vorgelegt, beide lautend wie folgt etc.“ Wörtliche Einschaltung der beiden Diplome und schließlich die erbetene Bestätigung. Dafür zahlte der Abt 90 fl. aus seiner Privatkasse.


Der 26. Abt Johann Wenk[121] (1518–29)

regierte 11 Jahre lang, vom 14. Juli 1518 bis 6. Sept. 1529, an welchem Tage er resignirte. Seine Erwählung[122] erfolgte schon am fünften Tage nach dem Tode seines Amtsvorgängers.

Seiner eigenhändigen Aufschreibung zufolge war er bei seinem Amtsantritt 39 Jahre alt. Er stammte aus einer Bürgerfamilie in Ansbach. Seiner dortigen Verwandten gedenkt er mehrmals in seinen Aufschreibungen. Seinem Vater, der 1529 noch in Ansbach lebte, zahlte er in Gegenwart seines Bruders Georg Wenk, Bürgers zu Onolzbach, 30 fl. zur Aushändigung an einen gewissen Johannes Pfalzgraf. Dieser, ein Schreinerssohn aus Ansbach, war als Noviz in Heilsbronn eingetreten, kehrte aber, wie die meisten dortigen Klösterlinge, beim Ausbruch des Bauernkrieges zu den Seinigen zurück und beschloß, nicht wieder in Heilsbronn einzutreten, sondern Schreiner zu werden. Unser Abt sprach ihn in einem Entlaßschein von allen Verbindlichkeiten gegen das Kloster los, da er zu priesterlichen Würden noch nicht gelangt sei, und ertheilte ihm ein gutes Sittenzeugniß. Der Entlassene erhielt die gedachten 30 fl. vermuthlich zur Betreibung seines Handwerks. Späterhin wurde er Kirchner beim Stift zu Onolzbach. Bei der Verheirathung der Tochter eines Arnold Wenk schenkte der Abt 4 fl. zur Hochzeit. Seine höheren Studien machte er um 1503 in Heidelberg, wo er auch promovirte. Nach seiner Rückkehr in das Kloster bekleidete er daselbst verschiedene Aemter. Das Jahr 1517 war, wie bereits erwähnt, ein Mißjahr und daher beim Regierungsantritt unseres Abts im Juli 1518 Leere allenthalben. Daher sein Klageruf: „O quanta miseria! Nihil in cellare, nihil in vinetis, nihil in bursis! O Elend! et conventus isto anno 1517 coactus fuit bibere cerevisiam de mane!“ Beim vorigen Abt ist berichtet worden, daß in jenem Mißjahr die Mönche kleinere Brote und Bier anstatt Wein erhielten. Doch stand eine reiche Getreide- und Weinernte in Aussicht. Der Nothstand wurde beseitigt. Der Abt klagte nicht mehr und rechnete voll Zuversicht auf eine lange, thatenreiche Regierungszeit. Daß dieses seine Gedanken waren, beweist ein Buch welches er in seinem ersten Regierungsjahre anfertigen ließ und überschrieb, wie folgt: Anno 1518 14. Julii fuit electus in abbatem frater Johannes, dictus Wenk, annum aetatis suae agens trigesimum nonum. Hunc incepit librum, ut posteritas,

quod per ipsum aut tempore sui reguminis sit factum, agnoscat. Er hatte beim Schreiben dieser Worte keine Ahnung von den Ereignissen, welche schon nach wenig Jahren seine Plane durchkreuzten und ihn bewogen, den Krummstab niederzulegen. Das Buch sollte ihm als Jahrbuch dienen, worin er zur Notiz für die Nachwelt und zur Erinnerung an seinen Namen einschreiben wollte, was er zum Besten seines Mönchsstaates überhaupt und zum Schmuck seines Klostersitzes insonderheit thun würde. Allein schon nach wenigen Jahren mußte er, in Folge der Reformation und des Bauernkrieges, seine Einschreibungen beschließen. Der 1. Abschnitt in seinem Buche handelt vom Ertrag der Weinberge; der 2., 3. und 4. von seinen Ausgaben für Güter, Pretiosen, Bücher und Bilder; im 5. und letzten registrirt er einige seiner Ausfertigungen in Betreff gemachter Acquisitionen. Er überschrieb diese fünf Abschnitte wie folgt: I. Potus conventus. II. Bona emta tempore Abbatis 26. III. Libri emti. IV. Edifcia diversa erecta et reformata. V. Littere cum sigillo abbaciali et conventuali sigillate. Diese fünf Abschnitte des Buches sollen hier näher besprochen werden, da sie klar nachweisen, was der Abt beabsichtigt und ausgeführt hat.

I. Potus conventus. Das Jahr 1517/18 war, wie erwähnt, ein Mißjahr. Die Weinberge bei Neuhof ertrugen nichts, die bei Heilsbronn und Bonhof nur 18 Eimer, die bei Randersacker nur 5 Fuder. Ueberdieß war das sonst so renomirte randersackerer Gewächs dießmal von so geringer Qualität, daß der Bursarius Wenk (nachmals unser Abt), welcher die Ausgaben für den dortigen Weinbau zu bestreiten hatte, seiner Rechnung die Randbemerkung beischrieb: Fuit isto anno miseria, permixta acito, fe11e et absinthio. Gleichwohl sind „die Kalterherren von Heilsbronn nach Randersacker hinabgefahrcn.“ Um so ergiebiger war die Weinernte des folgenden Jahres 1518. Randersacker lieferte 32 Fuder „eigenes Gewächs“, wozu noch 16 Fuder in Iphofen, 16 in Bullenheim gekauft wurden. Noch ergiebiger war die Weinernte i. J. 1519, so daß die Maas Wein wieder für 7–8 Pfg. ausgeschenkt wurde; zwei Jahre vorher

zahlte man das Doppelte. Die Weinberge bei Heilsbronn lieferten 9 Fuder, die bei Bonhof 15, die bei Randersacker 34. Dazu wurden in Reusch, Willanzheim und Kitzingen 79 Fuder, a 6 bis 9 auch 18 Gulden–gekauft. 1520 war ein geringes Weinjahr, daher wieder die Randbemerkung unseres Abts: „O Elend!“ 1521 ertrugen die Weinberge sehr reichlich: bei Heilsbronn 5, bei Bonhof 19, bei Neuhof 10, bei Randersacker 51 Fuder; dazu wurden 203 Fuder gekauft in Oberndorf, Rüdisbronn, Humbrechtsau, Westheim, Urfersheim, Tief, Reusch, Ippesheim, Bullenheim, Hüttenheim und Willanzheim. 1522 und 23 waren gleichfalls gute Weinjahre. Dieses war der letzte Eintrag des Abts im ersten Kapitel seines Buches. Seine plötzliche Uebersiedlung nach Ansbach beim Herannahen des Bauernkrieges hinderte ihn an der Fortsetzung; und auch nach seiner Rückkehr in das Kloster nach Beendigung des Krieges trug er nichts weiter hier ein. Er sah seine Plane vereitelt und eine trübe Wolke nach der andern heraufziehen.

II. Bona empta tempore Johannis abbatis 26. Auch in diesem Kapitel enden die Aufschreibungen des Abts schon nach fünf Jahren. Daß er unter „gekauften Gütern“ nicht bloß Liegenschaften und Gefälle, sondern auch, und zwar vorzugsweise Kostbarkeiten verstand, beweist der Inhalt seiner Aufschreibungen. Auf jene verwendete er nur kleine, auf diese aber große Summen. 20 Gulden zahlte er für 6 Morgen Acker und Holz, erkauft in Conz. Reißners Gut zu Burk, d. h. 1 fl. jährliche Gült; 25 fl. für 2. Tgw. Wiese in Gehren, d. h. der Besitzer Holzschneider hatte jährlich 10 Talente zu entrichten; 5 fl. für eine jährliche Rente von einem Acker bei der obern Mühle zu Tauchenroth. Auf Güter und Gefälle verwendete er in diesen fünf Jahren nur 80 Gulden, auf Kostbarkeiten hingegen über 600 Goldgulden. Im Jahr seines Amtsantritts herrschten Theurung und Hungersnoth; daher seine vorhin mitgetheilten bittern Klagen. Gleichwohl lautet sein erster Eintrag hier in diesem zweiten Kapitel seines Buches: „1518 im Anfang meiner Erwählung kaufte ich 12 Becher mit Untersätzen (picaria cum credentia), oben mit dem Bilde des

h. Johannes, 13 Mark, 11 Loth, 3 Quent, die Mark um 12 fl., thut 163 fl., 5 Schill. 3 Heller.“ Dann schreibt er weiter: „Ein Paten mit Edelsteinen, eine goldene Kette, ein Saphir, ein Amethyst, ein Hyacinth, 6 Ringe, ein Saphir mit einem Angesicht 125 fl.; ein Missal zu illuminiren und zu beschlagen 53 fl.; 24 Becher, und zwar 6 für Neuhof, 6 für Nördlingen, 6 für Merkendorf und 6 für Weizendorf zu renoviren 20 fl.; für Monstranzen und ein Kreuz 131 fl.“

III. Libri empti. Für Bücher gab Wenk in den bezeichneten fünf Jahren 100 fl. aus, 31 fl. für ein Corpus juris, 12 fl. für ein Missale ordinis in pergameno. Die übrigen gekauften Bücher sind nicht näher bezeichnet.

IV. Edificia diversa erecta et reformata tempore Johannis abbatis 26. Auch in diesem Kapitel schließt der Abt schon nach fünf Jahren seine Inskriptionen. Diese betreffen zur Hälfte nicht Baulichkeiten, sondern Kunstgegenstände, besonders Bilder. Ueber Beides soll nun Näheres berichtet werden.

A. Bauten, welche der Abt Wenk ausgeführt hat.

1) Im Jahr 1519 Reparatur und Erweiterung der in den Beiträgen S. 30 u. 31 besprochenen Röhrenfahrt.

2) In demselben Jahr Erweiterung und Verschönerung der neuen Abtei.[123] Diese wurde, wie wir oben gesehen haben, vom 21. Abt Waibler erbaut und vom 24. Abt Haunolt in südlicher Richtung erweitert. Der thurmartige Anbau an der Westseite wurde 1519 durch unsern Abt vollzogen. Dieser Anbau ist massiv, das Dach ausgenommen, ohne Holzwerk, daher feuerfest, auch die gewölbten Zwischendecken sind von Stein, die beiden Thüren zu ebener Erbe am Eingang und am Wandschrank von Eisen. Ohne Zweifel ließ der Abt den Bau feuersest konstruiren zur Sicherung wichtiger Urkunden und seiner Pretiosen. An der westlichen Außenmauer ließ er die Jahrzahl 1519 und am steinernen Dachgesimse das Cisterzienserwappen mit dem roth und weiß gefärbten Bande anbringen. Im Hauptbau der neuen

Abtei ließ er gleichzeitig die „Scharstube“ und die „Gesellenstube“ renoviren mit einem Aufwand von 330 fl. Fast ebensoviel verausgabte er zwei Jahre später für die Ausschmückung des obern Stockwerks. In seiner Rechnung heißt es: „Das neu Gemach ob der Scharstuben zu machen mit aller Zubehörung ob 300 fl.“

3) Umbau des Schlößchens zu Waizendorf i. J. 1520 mit einem Aufwand von 800 fl. Siehe Abschn. VII bei Waizendorf.

4) Verlegung des St. Jakobskollegiums in Heidelberg.[124] Die heilsbronner Aebte ließen, wie schon bemerkt, ihre fähigsten Mönche in Paris, später in Prag und Wien studiren, vorzugsweise aber in Heidelberg. In dem dortigen, von Heilsbronn aus gestifteten und fortwährend unterhaltenen St. Jakobskollegium lebten die heilsbronner Studenten beisammen, bedient durch einen Famulus. Auch unser Abt hatte vormals dort gewohnt, studirt und promovirt. 1521 sendete er einen seiner Mönche, den nachmaligen Abt Schopper, nach Heidelberg mit dem Auftrag, das alte Lokale des Jakobskollegiums zu verkaufen. Es wurde verkauft und ein neues gekauft. Unter seinen Bauausgaben verrechnet unser Abt noch 241 fl. für allerlei Bauveränderungen am heilsbronner Hofe in Nürnberg.


B. Gemälde und Schnitzwerke, welche der Abt Wenk fertigen ließ.

1) Oelgemälde auf der Außenseite des Philippi–Jakobialtars: Christus am Kreuz. Der Abt zahlte dafür 25 Goldgulden. Die Schnitzbilder im Innern des Altargehäuses, Philippus und Jakobus, früher (1379) gefertigt, sind defekt und wurden daher nicht restaurirt.

2) Oelbilder auf den Flügeln des St. Laurenzaltars[125], vom Abt mit 26 fl. bezahlt, wurden 1854 restaurirt. Die Schnitzbilder im Innern, Lorenz und Stephanus, sind älter. Siehe Grundplan Nr. 97.

3) „Um ein Misericordia und unserer lieben Frauen Bild mit sieben Schwertern zu schneiden und zu malen 24 fl.“, schreibt unser Abt im J. 1519. Es ist der bei Nr. 142 noch vorhandene Marienaltar gemeint. Innen Skulpturen: Maria, Ottilia, Lucia. Außen[126] in vier gemalten Feldern Maria bei ihrer Geburt, bei ihrer Einführung in den Tempel durch ihre Eltern und bei ihrer Trauung mit Joseph. Im vierten Felde erscheint sie als Beschützerin der Christenheit. Gott Vater will mit gezücktem Schwert die Menschheit strafen, aber der Sohn greift in das Schwert, auf welchem sich der heilige Geist, eine Taube, niedergelassen hat. Maria breitet schützend ihren Mantel aus, damit die hinter ihr stehenden Bischöfe, Kardinäle und der Papst nicht vom Schwert getroffen werden. In dieser Weise wird hier das Erbarmen Gottes, „Misericordia“. illustrirt. Auf der Rückseite dieser vier Oelbilder war vermuthlich die weitere Darstellung: „Maria mit sieben Schwertern“, entweder Basrelief, oder Malerei; jedenfalls werthvoll und deßhalb von einem lüsternen Kunstfreunde aus Heilsbronn entführt. Wann und wohin? ist nicht bekannt. Die beiden Engel (auf einem Spruchbande: Mater amata etc.) unter den Altarflügeln wurden neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg gemalt.

4) „Die Tafeln Gregorii zu malen 22 fl.“ Dieser Altar steht jetzt bei Nr. 145.

5) „Zu malen 17 Fastentücher zu den Altären 34 fl.“

6) „3 fl. von St. Bernhardi Bild bei dem Altar St. Petri und Pauli zu schneiden und 6 fl. zu malen.“

So weit die Einträge des Abts in diesem Kapitel während seiner zwei ersten Regierungsjahre. In den zwei folgenden Jahren 1520 u. 21 verwendete er viel aus die vorhin bei A besprochenen Bauten, aber nichts auf Skulpturen und Bilder. Desto mehr im folgenden Jahre 1522, laut folgender Einträge:

7) „Um die Bild in die Tafeln 191 fl.“ Bestrebt,

nur seines Namens Gedächtniß zu stiften, nennt er auch hier keinen Verfertiger; er bezeichnet nicht einmal die dargestellten Gegenstände. Der hohe Auschaffungspreis läßt auf sehr werthvolle Bilder schließen. Ohne Zweifel sind es Bilder an den Flügeln des Dreikönigsaltars[127], über dessen Stiftung durch den Burggrafen Friedrich V. im J. 1366 oben Seite 130 beim 19. Abt berichtet wurde. Unter den in Heilsbronn noch vorhandenen Altären ist dieser der schönste. Die Schnitzbilder, die Weisen aus Morgenland, im Innern des Altars, wurden (wie auch das oben S. 182 beim 23. Abt besprochene schöne Kruzifix) angeblich von Veit Stoß gefertigt. Jedenfalls sind sie den schönsten Arbeiten dieses Künstlers an die Seite zu stellen. Der Maler der Oelbilder auf den innern Altarflügeln ist unbekannt. Eben so unbekannt ist der Künstler, durch welchen unser Abt die äußern Flügel bemalen ließ. Die Darstellungen auf der Außenseite sind: links Christus am Kreuz, Maria, Johannes, Joseph von Arimathia, der Hauptmann; rechts ein Papst, kniend, ein Bischof, ministrirende Kardinäle, unten links und rechts der Markgraf Friedrich von Ansbach mit seinen Söhnen, die Markgräfin Sophia mit ihren Töchtern, Alle kniend. Bei dem innigen Verhältniß zwischen dem Markgrafen Kasimir und unserem Abt lag diesem der Gedanke sehr nahe, den Markgrafen mit seinen Eltern und Geschwistern portraitiren zu lassen. Ein im J. 1525 geborener und gestorbener Sohn Kasimirs wurde von unserem Abt aus der Taufe gehoben. Der Abt verausgabte bei dieser Taufe 51 fl.; obendrein zahlte er an die Hebammen und Thürhüter (obstetricibus et janitoribus) 9 fl. Am Rande neben diesen Ausgabspositionen stehen die Worte: Baptisatus marchio fi1ius Casimeri et dominus Johannes abbas 26 fuit compater. An den Kleidern von fünfen der auf dem Familienbilde dargestellten Personen stehen 19 Buchstaben, deren Deutung noch nicht gelungen ist. Wolgemut (geb. 1434, gest. 1519) war bereits todt, als unser Abt diese Bilder malen ließ. Von

Dürer sind sie nicht gemalt worden, vielleicht von Matthäus Grunewald, dessen Name aber in den heilsbronner Aufschreibungen nicht vorkommt. Dieser Altar, gewöhnlich „Dürersaltar“ genannt, wurde neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg restaurirt, eine Zeitlang dort im großen Rathhaussaale zur Beschauung ausgestellt und dann wieder nach Heilsbronn zurückgebracht, jedoch nicht auf seine ursprüngliche Stelle zwischen Nr. 72 u. 93. Die Rückwand des Altars ist ganz bedeckt mit schönen Oelbildern, welche ohne Zweifel ursprünglich an dem einen und andern der ehemals in der Kirche vorhandenen 28 Altäre angebracht waren und ihren gegenwärtigen Standort erst erhielten, als man die Altäre, welchen sie ursprünglich angehörten, abtrug. Sie sind in mehreren Feldern vertheilt und stellen sehr Verschiedenes dar: die Trinität; St. Emeran mit einer Kirche auf der Hand; St. Eustach mit Kriegsknechten; Maria mit dem Kinde; ihr zur Seite Dorothea, Margaretha, Barbara, Apollonia, Rosa de Milano, Kolumba; Maria mit sechs Frauen, hinter ihnen ein Papst und Bischöfe; links unten ein Greif und eine Chiffer, vielleicht die des Malers. Der Altar steht jetzt bei Nr. 140.

8) Der Hochaltar. „Die neuen Coertafeln (Chortafeln) zu machen, dem Bildhauer, Schreiner, Schlosser etc. 268 fl.“ Der Abt nennt die bei Nr. 157, 159, 160, 162, 165, 166 noch vorhandenen, fast lebensgroßen Holzstatuen „Coertafeln“, weil er sie für den Hochaltar im östlichen Chor fertigen ließ: Gott Vater auf der Weltkugel, Jakobus, Heinrich und Kunigunda, zwei Heilige im bischöflichen Ornat etc. Die Figuren waren in Etagen übereinander gestellt, so daß die Gruppe fast bis zur Decke des Chors reichte: oben der Erzengel Michael mit dem Schwert. Abschn. XIV. beim 26. Altar wird berichtet werden, wie diese Statuen im J. 1711 herabgenommen, neuerlich aber da und dort in der Kirche wieder aufgestellt worden sind. Im Altarstein, auf welchem kein Altarschrein mit Gemälden, sondern lediglich diese Gruppe von Holzstatuen angebracht war, fand sich im Jahr 1853 der oben beim 13. Abt besprochen Reliquienkasten. Der Altarstein wurde um 1863 ganz abgetragen und hinter demselben

der eben beschriebene Dreikönigsaltar aufgestellt. Unser Abt nennt zwar den Schneidermeister, dem er von wegen des Meßgewandes vom Markgrafen Kasimir 2 fl. zahlte, aber den oder die Künstler, welche den 268 fl. kostenden Altar schnitzten, nennt er nicht. Von den vielen Künstlern, die für ihn arbeiteten, nennt er nur einen einzigen, und auch diesen nur gelegentlich einer Korrespondenz von 1524, in welcher er bemerkt, daß der Maler Jakob Elmstetter von Nürnberg von ihm zur Nothdurft angenommen worden sei. Die Korrespondenz betraf 85 fl., welche Elmstetter von der Gemeinde Osternohe für ein geliefertes Bild zu fordern hatte. Eben so erwähnt auch der vorige Abt nur nebenbei, daß 1491 die Maler Erhard und Johann Wagner (vielleicht Erhard Schön und Hans von Kulmbach) für Heilsbronn arbeiteten.

Stellt man die unter b 1–8 notirten Ausgaben zusammen, so ergibt sich, daß unser Abt in seinen fünf ersten Regierungsjahren für Gemälde und Skulpturen 600 fl. ausgegeben hat. In Folge der Reformation und des Bauernkrieges konnte Wenk nichts mehr auf Kunstgegenstände verwenden. Schopper, sein unmittelbarer Nachfolger, schaffte nichts Derartiges an, sein eigenes nach vorhandenes Portrait ausgenommen, welches er aber nicht für die Kirche, sondern für sein Wohnzimmer bestimmte. Die auf den Kirchengemälden abgebildeten Aebte sind Friedrich von Hirschlach, † 1350, Haunolt, † 1498, Bamberger, † 1518, und unser Abt Wenk, nicht Schopper. Das die Ausführung nach Golgatha darstellende Bild[128] ließ der 1552 gestorbene Abt Wirsing für die Katharinenkirche malen. Beim Abtragen dieser Kirche im J. 1771 transferirte man das Bild in die Klosterkirche. Der letzte, 1578 gestorbene Abt Wunder ließ, wie Schopper, sein Portrait malen, aber kein Kirchenbild. Die in Heilsbronn noch vorhandenen Porträts der Markgrafen und ihrer Frauen aus späterer Zeit wurden auf Anordnung der Markgrafen und auf Kosten des Klosterfonds gefertigt. Die von den Aebten angeschafften Gemälde und plastischen Arbeiten kamen in späterer Zeit

großentheils von Heilsbronn weg, z. B. nach Prag die S. 229 besprochenen von Dürer gemalten Altarbilder. Den Altar St. Johannis Evangelistä und Andreä (Jesus mit den Aposteln beim Abendmahl) schenkten die Markgrafen Christian von Bayreuth und Joachim Ernst von Ansbach im J. 1621 ihrem Kanzler Urban Kaspar Feilitz in seine neuerbaute Kirche zu Förbau in Oberfranken. Den Altar in der Sakristei der Katharinenkirche schenkte 1617 der Markgraf Joachim Ernst der Spitalkirche zu Neustadt a. d. Aisch.

Bemerkenswerth sind noch folgende Ausgabspositionen in dem Gedenkbuche unseres Abts v. J. 1521: „41 fl. unsere Privilegia zu Wurms zu confirniiren; 20 fl. ad confirmandum privilegia nostra a Caesarea Majestate; 4 fl. Johanni Hartung pro expensis in via.“ Wir haben oben gesehen, daß sich die heilsbronner Aebte insgesammt eng an die Kaiser, ihre alleinigen Schirmvögte anschlossen, daß Jahrhunderte hindurch die Kaiser bis auf Maximilian I. herab im Burggrafenhause zu Heilsbronn beherbergt wurden, und daß jeder Abt sofort nach der Thronbesteigung eines Kaisers durch diesen die Klosterprivilegien bestätigen ließ. Letzteres that denn auch unser Abt im J. 1521. Der Kaiser Karl V. war eben auf dem durch Luthers Anwesenheit besonders denkwürdigen Reichstag in Worms. Unser Abt kam nicht nach Worms, er sendete aber Abgeordnete dahin, darunter den ebengenannten Johann Hartung, welcher von unserem Abt als oberster Klosterrichter angestellt wurde und nach Heilsbronn übersiedelte. Wir werden den wohlgesinntcn kundigen Mann bald näher kennen lernen. Zweck der Mission nach Worms war: die Klosterprivilegien dem Kaiser zur Bestätigung vorzulegen. Der Kaiser entsprach gerne, wie jeder frühere Kaiser, der Bitte des Abts. Sein weitläufiges, deutsch verabfaßtes Bestätigungsdiplom enthält Folgendes: „Wir Karl V. etc. thun kund: Wiewohl wir geneigt sind, allen unsern Unterthanen unsere Gnade und Mildigkeit mitzutheilen, so ist doch unser Gemüth mehr begehrlich, den Personen, so der Welt Ueppigkeit zurückgelegt, Gott in einem geistlichen Leben dienen und für unserer

Seelen Seligkeit bitten, gnädige Fürderung zu beweisen und sie bei ihren Privilegien zu schützen. Wenn uns nun die ehrsamen Geistlichen, unser lieb andächtig Johannes Abt und Konvent zu Haylsprunn durch ihre ehrbare Botschaft ein glaublich Vidimus eines Briefes von König Ruprecht haben fürgebracht, der also lautet: (hier ist der oben beim 20. Abt Stromer besprochene Bestätigungsbrief des Kaisers Ruprecht von 1401 wörtlich eingeschaltet). Diese und alle andere Privilegia, von unseren Vorfahren und Anderen ihnen ertheilt, erneuern und konfirmiren wir, ansehend ihre demüthige Bitte und den löblichen Gottesdienst, der in ihrem Gotteshaus täglich ohne Unterlaß vollbracht wird. Die sie bei ihren Freiheiten nicht bleiben lassen, verfallen in eine Strafe von 50 Mark Goldes. Gegeben in Wurmbs am 7. Mai 1521, unser Reiche des römischen im andern Jahr und der andern aller im sechsten. Carol. Ad mandatum Dni.Imperatoris proprium Albertus Card. Mogg. Archicancellarius sst.“ Dieses kaiserliche Diplom wurde am 7. Mai in Worms ausgefertigt und dann vom Richter Hartung nach Heilsbronn gebracht. Luther hatte 11 Tage zuvor die Stadt bereits verlassen. Hätte Hartung, den wir als überaus fleißigen Berichterstatter kennen lernen werden, Luthers persönliche Bekanntschaft in Worms gemacht, so würde sich in seinen vielen Aufschreibungen eine Notiz darüber finden. Daß er mit Luthers Lehre frühzeitig Bekanntschaft machte, werden wir nachher sehen.

V. Littere cum sigillo abbaciali sigillate tempore Johannis abbatis 26. In dieser fünften und letzten Abtheilung seines Notizbuches registrirt unser Abt 27 während seiner Regierung in der Klosterkanzlei ausgefertigte und besiegelte Schriftstücke. Davon wurden 19 vor dem Bauernkriege ausgefertigt, 8 nachher. Das letzte ist von 1528. Im folgenden Jahr resignirte der Abt, schmerzlich getäuscht in den Erwartungen, mit welchen er sein Regiment angetreten und sein Gedenkbuch angelegt hatte. In den meisten dieser Schriftstücke handelt sich’s um Zuschreibungen, Verpachtungen etc. von Gütern an verschiedenen Orten des Klostergebietes. Beispielsweise folge hier eine

dieser Ausfertigungen: „Wir Johannes Abt und der Convent bekennen mit diesem Brief, daß wir unserem lieben getreuen Hans Hefelein zu Wilhelmskreuth und seiner Hausfrau und allen ihren rechten Erben unsern eigenen Hof zu W. zu rechtem Erb wie Erblehen nach unseres Gottshaus Gebrauch zu Dorf und Feld verliehen haben mit der Bescheidenheit und Geding von jährlicher Gilt 10 Malter Korn an den Kornschreiber, 5 Pfund 2 dl. an den Burschner, 91 Käse a 3½ Pfennig, 6 Pfund von einer Wiese, dem Diener in der Abtei eine Fastnachtshenne. Alles in gutem Bau zu halten. Nichts zu verkaufen ohne unsern Willen. Verkauf nur an Leute, die uns fügsam sind. Entrichtung des gewöhnlichen Handlohns. Bei unsern Gerichten Recht zu suchen. d. d. dritten Tag des Weinmonats. Siegel des Abts und des Convents.“ Die heilsbronnischcn Unterthanen in Volkersgau hatten bisher das Besthaupt in Natura zu entrichten, erhielten aber nun vom Abt und Konvent die Erlaubniß, anstatt des Besthaupts das in den Klosterdörfern übliche Handlohn, den dreizehnten Gulden, zu zahlen.

Im Jahr 1522 entlehnte das Kloster bei der Stadtkommune Nürnberg unter Verpfändung des dortigen heilsbronner Hofes 1000 fl. 1527 bei einer Vormundschaft in Nürnberg 1000 fl. und bei Sebald Staiber daselbst 1000 fl. zu 5 Prozent. Diese Anleihen wurden meist für den Markgrafen Kasimir gemacht. Zu den Schuldscheinen, welche der Abt in seinem Gedenkbuche registrirt, bemerkt eine spätere Hand: „Auf Nimmerwiedergeben geliehen zwei Jahre vor dem Bauernkrieg an M. Kasimir 1000 fl. in Nürnberg geborgt gegen Vorsatz der jährlichen 50 fl. vom Rathhaus. Demselben im Bauernkrieg bei seiner Einnahme des Klosters 1000 baar, 600 Sra. Korn, 300 Sra. Haber, 50 Fuder Wein. Item hat man ihm 3000 Kirchenkleinodien und Kelche willig dargestreckt.“

Eine von unserem Abt im J. 1523 registrirte Ausfertigung betraf die Rehabilitation einer Klosterfrau in Seligenpforten. Diese hieß Katharina von Bayern. In den fränkischen Cisterzienserklöstern hatten sich einige Ordenspersonen, darunter

auch Katharina, mit schwerlichen ungebührlichen Uebertretungen vergessen. Nähere Angaben über die Reate und über den Strafvollzug fehlen. Nach Auftrag der Sache gab der Abt von Cisterz unserem Abt den Auftrag, den Delinquenten Indult zu ertheilen und sie zu rehabilitiren, worauf Wenk nach Seligenpforten schrieb wie folgt: „Nachdem die Aebtissin zu Seligenpforten (Magdalena Sazenhoverin) der Klosterfrau Katharina das Zeugniß aufrichtiger Reue und Buße gegeben hat, so geben wir dieser hiermit wiederum ihre alte Würdigkeit und ganz gut Gerücht mit der Bescheidenheit, daß sie hinfür zu allen ordentlichen Würdigkeiten bequem geachtet werden soll. Ueber das verbieten wir, ihr die bestrafte Uebertretung vorzuwerfen.“ Ueberbringer dieses Erlasses war Wenk selbst. Er visitirte bei dieser Gelegenheit das Kloster Seligenpforten. Bei Revision der Rechnungen über die zwei Jahre 1521/23 ergab sich u. A.: „Jährliche Einnahme an Geld 10,000 Pfund; an Korn 700 Sra.; an Haber 500 Sra. Nachdem das Kloster schwerlich in Kriegsläuften verderbt ist und etlich Geld und Gült nicht gereicht wird, ist es 1250 fl. schuldig, hat dagegen 600 fl. zu fordern. Es hat zum täglichen Gebrauch 20 Wagenpferde, 21 Pferde in der Stut, 44 Rinder, 8 Neerschweine, 29 Mastschweine, 3 Zentner Schmalz, zum täglichen Gebrauch nichts Uebriges.“

Beachtenswerth ist ferner eine im J. 1521 von unserem Abt in seinem Gedenkbuch registrirte Ausfertigung, die über den metallenen schweren Staiber’schen Rundschild[129] in der heilsbronner Kirche, jetzt bei Nr. 11, Aufschluß gibt. Die Ausfertigung lautet: „Wir Johannes Abt und Convent bekennen mit diesem Brief. Nachdem der gestreng ehrbar und vest Herr Lorenz Stayber, Ritter, aus freiem Willen von seiner, seiner Hausfrau Magdalena Vater, Mutter, Brüder ihrer Seelen Nutz und Heil willen, uns gegeben haben ein Kleinod von Korallen, Silber und Edelsteinen, 300 fl. werth, an welchen wir ihm 100 fl. hinausgegeben haben, so daß Herr Lorenz dem Kloster 200 fl.

zugeeignet hat für einen Jahrtag zu Trost aller gläubigen Seelen, und er auch mit seiner Frau und seinen Leibeserben den jüngsten Tag bei uns in unserem Kloster zu erwarten begehrt und wir uns dankbar beweisen wollen für die von ihm uns erwiesenen und zu erweisenden Wohlthaten: so versprechen wir ihm, alle Jahr seiner und der Seinigen an einem Jahrtag zu gedenken am Tag Margaretha bei seiner Begräbnuß, die er sich in unserer Kirche vor St. Nikolaus Altar (der Altar stand bei Nr. 134) erwählt hat, dazu ein Leichentuch auszulegen, vier Kerzen aufzustecken, die Vigilg und Seelenamt in unserem Chor zu halten. Die Priesterschaft, die auf diesen Tag die Meß lesen, sollen der gemelten Seelen mit einer besondern Collecte gedenken. Auch sollen ihre Namen in unser Todtenbuch geschrieben und im Capitol jährlich verkündet werden. Auch wollen wir an diesem Jahrtag zum Dienst geben einem Jeglichen zwei Stück Fisch, ein schön Semmel, eine Maas Wein, besser als der Pfründwein, ongeverde. Wir geben dem Herrn Lorenz diesen Brief versiegelt mit unserem, der Abtei und des Convents Siegeln, der gegeben ist ....“ Hier fehlen die Schlußworte und das ganze Aktenstück ist kreuzweise durchstrichen, da die Verordnung nicht vollzogen wurde, ohne Zweifel in Folge der reformatorischen Lehre, durch welche Lorenz Stoiber eine andere Anschauung von dergleichen Stiftungen gewann. Der Abt hatte bereits an der projektirten Grabstätte den Metallschild aufhängen und im Vigilienbuche beim Margarethentage (13. Juli) im Voraus Folgendes eintragen lassen: De domino Laurencio Stayber milite et Magdalena uxore sua de Nurnberga, officia dant pis. pa. vi. Dedit monasterio bonum quoddam de argento et corall. factum, quod cum reliquiis ecclesie reservatur. Ueber den weitern Verlauf der rückgängig gewordenen Sache berichten die Jahrbücher und Mönchsrechnungen Folgendes: Lorenz Stoiber, Ritter, kaiserlicher und königlicher Majestät Diener, ließ seine Frau, welche im vierten Jahre nach der gemachten Schenkung starb, nicht in Heilsbronn begraben und forderte dann das von ihm dem Kloster geschenkte kostbare Kleinod zurück. Der Abt lieferte ihm das

Verlangte aus, forderte aber dagegen in gereiztem Tone die bei der Schenkung des Kleinods an Staiber hinausgezahlten 100 fl. zurück. Staiber verweigerte die Rückzahlung, vermuthlich, weil er Gegenforderungen an das Kloster zu machen hatte. Erst im Jahre 1527, nach wiederholten Mahnungen durch Zuschriften und Emissäre, erhielt der Abt seine 100 fl. zurück, und zwar in Staibers Abwesenheit durch dessen Bruder Sebald Staiber. Niemand von der Familie Staiber wurde in Heilsbronn begraben. Es findet sich daher in der dortigen Kirche kein Staibersches Grabdenkmal, sondern lediglich der gedachte Metallschild mit dem Familienwappen: ein ausschreitender Löwe im blauen Felde, darunter ein halb goldenes, halb schwarzes Hündchen (Stöber, Stäuber, ein Jagdhund), darüber Helmschmuck mit goldener Krone, über derselben zwei Büffelhörner, zwischen welchen ein goldener Löwe sitzt. Durch das Wappen schlingt sich eine zierlich gearbeitete Ordenskette, an welcher ein Medaillon mit zwei gekrönten Vögeln hängt. Die Rundschrift um den Schild lautet: „Des erbarn und vesten Lorenzen Staibers Wapen und Begrebnus.“ Selbstverständlich fehlt die Angabe des Todestages, da Lorenz Staiber anderwärts begraben wurde. Aus den heilsbronner Aufzeichnungen erhellt, daß er dem nürnberger Adel angehörte, daß er für 3 Sra. Haber ein Klavikord an das Kloster verkaufte, daß sein Bruder Sebald Staiber dem Kloster Spezereien und Tücher lieferte und mehrmals Geld vorschoß. Wie das gute Vernehmen zwischen ihm und unserem Abt gestört wurde, haben wir eben gesehen. Den nachmaligen, lutherisch gesinnten Abt Schopper, mit welchem er auf freundschaftlichem Fuße lebte, lud er zu seines Bruders Hochzeit ein. Bei einem Hans Staiber machte das Kloster schon um 1509 wiederholt Anlehen.

So viel über das reichhaltige Gedenkbuch unseres Abts. Auf den von ihm im Voraus linirten, aber nicht mehr beschriebenen Blättern notirten seine Nachfolger Einiges über Einkünfte, Baulichkeiten, Anschaffungen, Ausgaben etc. Von größeren Acquisitionen ist keine Rede mehr. Die Reformation führte allmälig zur Auflösung des Mönchsstaates.

Die Reformation

hatte am 31. Oktober 1517 in Wittenberg begonnen. Acht Monate darauf trat unser Abt die Regierung an, wahrscheinlich noch unbekannt mit den Vorgängen in Wittenberg. Und wenn er auch Kenntniß davon hatte, so nahm ihn doch die in seiner Nähe damals herrschende materielle Noth mehr in Anspruch, als das, was dort in der Ferne vorging. Die reformatorischen Ideen kamen nicht von Wittenberg, sondern von Heidelberg her nach Heilsbronn. Zur Zeit unseres Abts studirte kein heilsbronner Mönch in Wittenberg; die Schule für höhere Studien war noch immer vorzugsweise Heidelberg. namentlich für die beiden Mönche Joh. Werkmann und Joh. Schopper, welche dort studirten und 1519 und 20 promovirten. Unser Abt verausgabte zu ihrer Promotion 14 fl. und 20 fl. Den von Heidelberg damals Zurückkehrenden war Luther, welcher 1518 einem Konvent daselbst beigewohnt und großes Aufsehen gemacht hatte, zuverlässig bekannt geworden. Daß Joh. Schopper, Wenk’s Nachfolger, Luthers Lehre genau kannte und sich zu derselben bekannte, werden wir nachher sehen. Als Schopper 1520 in Heidelberg Doktor der Theologie geworden war und nach seiner Rückkehr in das Kloster zum Prior gewählt wurde, hatten bereits viele seiner lutherisch gesinnten Mitmönche das Kloster verlassen und bürgerlichen Handthierungen sich zugewendet. Bei Einigen derselben war es, wie unser Abt schreibt, Muthwille, Freiheitssucht und Unzufriedenheit mit dem klösterlichen Zwang, was sie zum Austritt bewog. Wenk hielt, wie alle seine Vorgänger, die strenge Klosterzucht aufrecht. Bald war von den 72 Mönchen die größere Hälfte ausgetreten und die Majorität der im Kloster Zurückgebliebenen – meist ältere und zur Erlernung bürgerlicher Gewerbe nicht mehr geschickt – lutherisch gesinnt. An der Spitze der antilutherischen Minorität stand Wenk. Er sah mit richtigem Blicke voraus, daß Luthers Lehre und der dadurch herbeigeführte Austritt so vieler Mönche zur Auflösung des Mönchsstaates führen werde. Daher sein Bemühen, die noch vorhandenen Elemente zusammen zu halten, die gelockerten Bande wieder zu befestigen, vor Allem aber

die Entlaufenen wieder zur Stelle zu bringen. Daher seine Bitte an den Markgrafen Kasimir, den Einen und Andern der Flüchtlinge aufgreifen und in das Kloster zurückbringen zu lassen. Er schrieb an den Markgrafen: „Etliche Mönche sind muthwillig aus dem hiesigen Kloster entlaufen aus Verdruß über die klösterliche Stille, um fleischlicher Freiheit und weltlicher Begierde zu leben. Darunter Einer, Sohn des Schusters Stenglein zu Onoltzbach, welcher sich angeblich bei seinem Vater aufhält, um das Schuhmacherhandwerk zu erlernen. Bitte daher, den Stenglein aufgreifcn und ins Kloster hieher zurückliefern zu lassen.“ Kasimir entsprach der Bitte; er hatte bereits mündlich über die Sache mit unserem Abt verhandelt und um Strafmilderung gebeten. Der Abt zeigte dankend dem Markgrafen die Wiedereinlieferung an, versprach Strafmilderung, bat aber zugleich um Einlieferung eines nach Schwabach Entwichenen. Die meisten Flüchtlinge hatten sich nach Nürnberg und an andere Orte außerhalb des Fürstenthums Ansbach begeben, wo sie vom Markgrafen nicht aufgegriffen werden konnten. Beim Magistrat Nürnberg versuchte es der Abt nicht, um Einlieferung der Entwichenen zu bitten. Wohl aber reichte er dort folgende Anzeige und Beschwerde ein: „Etliche meiner Ordenspersonen sind allein aus Fürwitz, Buberei und Verdruß wegen klösterlicher Ruhe nach Nürnberg gegangen, um Handwerke zu erlernen. Während meiner letzten Anwesenheit in Nürnberg hat auf dem Lorenzer Kirchhof vor dem heilsbronner Hofe (jetzt Bank) Einer der Entwichenen mit noch 4 bis 5 Andern Zweien meiner Diener zugerufen: sie sollten ihren Abt herausrufen, sie hätten etwas mit ihm zu theilen. Den Diener des Schaffners im heilsbronner Hof haben sie einen verrätherischen Bösewicht gescholten.“ Einer der Flüchtlinge begab sich 1524 nach Würzburg und bat den Bischof Konrad um Verwendung in der Seelsorge. Unser Abt bat den Bischof, den Flüchtling verhaften und zurückliefern zu lassen, was aber der Bischof verweigerte. Bald darauf wurde der Bischof andern Sinnes und erbot sich zur Auslieferung seines Schützlings, welcher wegen einer „Mißhandlung“ ins Gefängniß gekommen war. Allein nunmehr

wurde auch unser Abt andern Sinnes; er erklärte dem Bischof: „Als ich euch bat, den Flüchtling zu verhaften, da habt ihr es mir verweigert. Und nun, da ihr ihn wegen schlechter Aufführung verhaftet habt, soll ich ihn abholen lassen, was ich aber nicht zu thun gesonnen bin. Ich trage vielmehr darauf an, daß der Flüchtling verpflichtet werde, von Würzburg und Heilsbronn 40 Meilen fern zu bleiben. Nach Heilsbronn nehme ich ihn nicht wieder. Ich will seinetwegen keinen Schaden leiden. Straft ihn öffentlich. Schont meinen Orden nicht. Datum Mittwoch nach Wilhelm (10. Febr.).“

Aus folgender Mittheilung unseres Abts geht hervor, wie bereits im Anfang des Jahres 1523 der Personalstand im Kloster vermindert war. Der Pfalzgraf und Kurfürst Ludwig forderte den Abt auf, Studirende in das oben besprochene St. Jakobskollegium in Heidelberg zu senden zur Kompletirung der sonst üblichen Zahl. Darauf antwortete Wenk: „Wir finden in unserem Kloster keine junge Leute mehr zu diesem Studium wegen der argen lutherischen Bewegung und Empörung. Und diejenigen, so wir bisher zu diesem Studium enthalten, laufen freventlich hinweg, so daß wir aus Mangel an Personen unsern geistlichen Tagzeiten in unsern Gotteshäusern mit Mühe und Noth kaum genugthun können.“ Dieses Antwortsschreiben ist nicht nur von unserm Abt, sondern auch von den Aebten zu Ebrach, Langheim, Kaisheim, Schönthal, Bildhausen und Brumbach unterzeichnet, da sie gleichfalls berechtigt waren, Mönche aus ihren Klöstern nach Heidelberg in das heilsbronnische St. Jakobskollegium zu schicken.

Inmitten der freiheitlichen Strömung hielt Wenk auf strenge Klosterzucht nicht nur an Ort und Stelle, sondern auch in Seligenpforten. Wie er daselbst bei Gelegenheit der vorjährigen Visitation eine Nonne rehabilitirte, ist vorhin berichtet worden. Bei der dießjährigen Visitation am 2. Okt. 1524 fand er ungefähr denselben Status und nichts dagegen zu erinnern. Aber bezüglich der Klosterzucht fand er Vieles zu erinnern und zu rügen. Einer seiner Vorgänger, der 22. Abt Kötzler, rügte schon

im J. 1459 manche Uebelstände, z. B. außerhalb des Klosters umherzuschweifen, ungeziemende Kleider zu tragen, einander unedle Geburt vorzuwerfen, mit Laien zu verkehren. Inzwischen war es noch schlimmer geworden. Wenk fand die Klosterzucht verfallen, überhaupt viel Anstößiges, den Vorschriften Benedikts und der Päpste nicht Entsprechendes. Er bemerkte daher in seinem, der Aebtissin zugesendeten Visitationsbescheid (Cartha): „Säumige beim Gottesdienst sind mit der Ordenspön zu bestrafen. Alle Klosterfrauen, Kranke ausgenommen, sollen sich, nach unserer Ordensregel, in jeder Nacht beim Gesang des Salve Regina einfinden, nachher sich miteinander in das Schlafhaus begeben. Zuwiderhandelnde sind disziplinarisch zu bestrafen. Unter gleicher Strafandrohung verbieten wir, nach dem Ave Maria in der Abtei, im Siechhaus, im Pfortenhaus oder anderswo zu sitzen. Nach dem Ave Maria sind alle Gäste, Männer, Frauen, Richter, Beamte und Knechte fortzuweisen. Da alle ordentliche Zucht geistlichen Personen großen Lohn bei Gott mehret und bei allen Creaturen ehrwürdig macht: so gebieten wir, daß Alle als Verschmäherinnen der Welt und Liebhaberinnen Gottes die drei wesentlichen Stücke wahrer Geistlichkeit: Ablegung aller Eigenschaft, Keuschheit und Gehorsam halten und allen Regeln des heiligen Benedikt nachkommen sollen. Die sprechen, wann und wo Schweigen geboten ist, oder den Vorsteherinnen widersprechen, sollen einen Tag auf der Erde Wasser und Brot genießen und denselben Tag den Weyl (Schleier) ablegen. Vorsteherinnen, welche diese Stücke an Verfehlenden nicht vollziehen, sollen gleichfalls einen Tag mit Wasser und Brot bestraft werden. Bei gleicher Strafe verbieten wir unordentliche Schleier und Hauben, besonders die mit goldenen oder silbernen Leisten gewirkt sind. Die Schlafzimmer sollen nicht verhängt sein, die Betten nicht zu hoch, damit die Vorsteherinnen klar sehen können, wer in der Zelle ist oder nicht. Die Frauen dürfen nach der Konstitution des Papstes Bonifacius VIII. nur nach genauer Angabe des Orts und Termins ausgehen. Ueberschreitung des Termins wird mit der poena fugitivorum bestraft. Immer sollen zwei miteinander

ausgehen. Böse Nachreden gegen einander werden mit der Strafe talionis bestraft. Vorstehenden Bescheid soll die Gesangmeisterin viermal jährlich in Gegenwart unserer zwei Kapläne (Beichtväter von Heilsbronn) verlesen.“ Wenige Monate nach diesem Erlasse verließen die Aebtissin von Seligenpforten und ihre Nonnen, eben so unser Abt und seine Mönche, ihre Klöster beim Herannahen des Bauernkrieges, um anderwärts im Kreise ihrer Angehörigen den Sturm abzuwarten.

Vor dem Ausbrüche des Bauernkrieges hatte aber unser Abt einen andern Sturm zu bestehen. Es war der erste dieser Art: der Mönchsstaat erlitt in Folge der Reformation den ersten Gebietsverlust, und zwar in Nördlingen.[130] Oben beim 13. Abt wurde der ersten Acquisitionen des Klosters Heilsbronn innerhalb der Stadt Nördlingen gedacht; im VII. Abschn. wird noch Näheres darüber berichtet werden. Die Stadt war gleich bei der ersten Acquisition ungehalten über die im Weichbilde der Stadt sich ansiedelnden Eindringlinge, opponirte gegen diese fortwährend und suchte jede Besitzerweiterung zu hindern. Ein Hauptgegenstand des Haders war das Pfarrpatronat. Einem Bericht unseres Abts zufolge waren die (damals 14) Pfarreien von gemeiner Stadt Nördlingen gestiftet und aufgerichtet worden. Gleichwohl schenkte der Kaiser Heinrich VII. i. J. 1310 (1309) das Patronat dem Kloster Heilsbronn; daher 200 Jahre lang „Stöß und Zwietracht“ und Erbitterung der Bürgerschaft gegen das Kloster. Durch die Reformation kam der Sturm zum Ausbruch. Die Besoldung der Geistlichen, welche an den 14 Altären fungirten, war meist sehr gering, daher ein beständiger Stellenwechsel; dazu erwiesen sich Viele der Geringbesoldeten als untüchtig in ihrem Berufe. Sehr einträglich war dagegen die Stelle des Parochus oder Oberpfarrers. Allein gerade bei der Besetzung dieser Stelle ergaben sich große Mißbräuche, da sie oft mit Männern besetzt wurde, die zwar die Einkünfte, aber nicht die Stelle bezogen und sich durch untaugliche, geringbesoldete Individuen

vertreten ließen. Gegen die Zeit des Reformationsanfangs hatte der Abt Bamberger diese Sinekure auf Empfehlung des Kaisers Maximilian I. einem kaiserlichen Günstling, Georg Kirchmüller, verliehen, welcher als Sekretär des Kaisers mit diesem im Reiche herumzog, niemals nach Nördlingen kam und seine Pfründe daselbst Jahre lang durch ungeschickte, stets wechselnde Priester versehen ließ. Die Stadt murrte und bat unsern Abt um Abhilfe; noch dringender und gereizter, nachdem die Gemüther durch die Reformation aufgeregt waren. Wenk erkannte sehr wohl, daß die Stadt gegründete Ursache zur Veschwerdeführung hatte und schrieb daher i. J. 1522 „an den würdigen und ehrbaren Georg Kirchmüller, Pfarrherrn zu Nördlingen, kaiserlicher Majestät Secretarius,“ und erinnerte ihn daran, „daß er mit des vorigen Abts Bewilligung die Pfarrei überkommen und bei der Uebernahme versprochen habe: entweder die Pfarrei selbst zu beziehen, oder, wenn er dieses des kaiserlicher Majestät Dienstes halben nicht thun könne, die Stelle durch einen tapfern und ehrbaren Mann versehen zu lassen; der gegenwärtige Verweser, Meister Ulrich, habe den Dienst aufgekündigt.“ Kirchmüller versprach zwar, selbst nach Nördlingen zu kommen und für einen Verweser zu sorgen, that aber weder das Eine noch das Andere. Inzwischen nahte Lichtmeß 1523, der Tag, an welchem der Verweser Ulrich abzog, um anderwärts eine Pfarrstelle zu übernehmen. Kirchmüller war damals beim Kaiser Karl V.. in Köln. Wenk sandte an ihn einen Expressen mit einem Schreiben, worin er das Mißliche und Dringende der Umstände und die drohende Gefahr darstellte und den Zauderer beschwor, zu kommen, oder einen Stellvertreter zu ernennen. In der Rückantwort durch den Expressen versprach Kirchmüller, er werde bis Lichtmeß selbst kommen und die Sache ordnen. Die Stadt Nördlingen, welcher diese Antwort von unserem Abt zugeschlossen wurde, ließ sich für jetzt dadurch beschwichtigen. Lichtmeß kam, aber Kirchmüller blieb aus, der bisherige Verweser zog ab und die Stelle blieb unbesetzt. Da schrieb Wenk an Kirchmüller: „er möge Angesichts Dieses Abhilfe schaffen oder resigniren, widrigenfalls werde er (der Abt) die Stelle anderweitig

vergeben zur Verhütung merklichen Unraths und Empörung, welche sich in Nördlingen schon durch die lutherische Bewegnuß ereignet habe.“ Gleichzeitig ließ Wenk durch den Markgrafen Kasimir den Bischof zu Augsburg bitten, den Kirchmüller peremptorisch vorzuladen und allen Ernstes gegen ihn einzuschreiten, da die Pfarrei jetzt gar leer stehe. Kirchmüller erklärte, daß er in der Woche nach Quasimodogeniti nach Heilsbronn kommen werde, um über die Sache zu verhandeln, hielt aber wieder nicht Wort. Das Maß seiner Treulosigkeit floß über. Die Aufregung in Nördlingen wurde immer größer und drohender. Der Abt war außer Stand, einen Geistlichen für die vakante Stelle aufzutreiben. Seine noch vorhandenen wenigen Mönche waren im Kloster selbst unentbehrlich. Er fügte sich in das Unabänderliche. „Zwar zum Nachtheil des Klosters, aber zur Vermeidung des täglichen Gezänks zwischen der Geistlichkeit und Gemeinde und Aufruhrs“ trat er sofort das Patronat an die Stadt ab und ließ am 7. März 1523 die Abtretungsurkunde durch den Landschreiber Joh. Tetelbach zu Ansbach ausfertigen. Der Abt handelte nicht eigenmächtig; er entschloß sich zur Abtretung „nach reiflicher Berathung des Klosters in einem mächtigen Capitel, zu Latein peremtorium genannt, nach altem Herkommen und Satzungen unseres Ordens zu mehreren Malen darum gehalten.“ Inhaltlich der Urkunde traten Abt und Konvent nicht nur die Lehenschaft, jus patronatus und Collation der Pfarrkirche sammt den 14 Kaplaneien und den zu diesen Pfründen gehörigen 62 Maltern Getreide, Zinsen, Zehnten, Hühnern etc. an die Stadt ab, sondern auch die Kapelle am Weinmarkt mit den ihr zustehenden Gülten, dann die vom Rathhause jährlich an das Kloster zu zahlenden 50 fl. Erbzins. Dazu machte sich das Kloster verbindlich, alle treffenden Urkunden an die Stadt auszuliefern und die Abtretungsurkunde vom Abt in Cisterz und vom Papst bestätigen zu lassen. Die Stadt verlangte diese zweifache Bestätigung zur Sicherstellung gegen etwaige Vexationen in späterer Zeit. Unser Abt, zwar grundsätzlich antilutherisch, aber ein ehrenhafter Charakter, gab sich alle Mühe, sein gegebenes Wort zu lösen und die verlangten Bestätigungen

in Cisterz und Rom zu erwirken; allein in Rom war man andern Sinnes. Der Abt bat in Rom um die verlangte Bestätigung, erhielt aber keine Antwort, auch nicht auf seine wiederholte Bitte. Unt. 10. Dez. 1528 wendete er sich an die beiden brandenburgischen Markgrafen Johann Albrecht, Coadjutor von Halberstadt, und Gumbrecht, welche sich eben in Rom aufhielten, zugleich an den päpstlichen Prokurator oder Syndikus Johann Büren mit der Bitte, die Sache zu betreiben und die päpstliche Bestätigung durch den ersten nach Deutschland abgesendeten Kurier zu überschicken; allein es kam abermals keine Antwort vom apostolischen Stuhl, auch nicht vom Prokurator Büren, obwohl er schon im Voraus 10 fl. für seine Mühewaltung erhalten hatte. Inzwischen verlangten Bürgermeister und Rath noch dringender die versprochene Bestätigung. Da wendete sich i. J. 1524 der Abt an den beim Reichstage in Nürnberg anwesenden Kardinallegaten Campegius und zwar in der Art, daß er den Richter Hartung nach Nürnberg sandte, um mit Johann Cochläus, dem Ceremonienmeister des Legaten, zu verhandeln. Cochläus legte die Sache dem Legaten vor, worauf dieser den Bescheid gab: „Man müsse solchen Handel in Rom austragen.“ Wenk sendete abermals seinen Richter Hartung nach Nürnberg an Cochläus mit einem Geschenk von 5 fl. und mit der Bitte: „Dem Herrn Johann Büren in Rom die Sache nochmals an’s Herz zu legen und bei ihm anzufragen, für welche Summe man wohl die ersehnte Bewilligung von Rom werde erlangen können.“ In seinem lateinischen Antwortsschreiben sagte Cochläus: „Kirchengüter sollen nach den bestehenden Gesetzen nicht verkauft, nicht abgetreten werden, am allerwenigsten in gegenwärtiger Zeit; da soll der Hirte beim Eindringen so vieler Wölfe seine Schafe nicht verlassen, noch weniger sie den Wölfen überliefern. Die nördlinger Bürger sind Erzlutheraner (Lutheranissimi); die lutherische Ketzerei würde in ihrer Stadt durch Abtretung des Patronats befördert. Der Papst kann nicht einwilligen. Mein Rath ist daher: die gegebene Zusicherung der Abtretung des Patronats zu widerrufen. Darein wird der Papst gern willigen; dann habt ihr freie Hand, katholische

Pastores anzustellen und die ketzerischen abzusetzen. Reskribirt mir, was ich in eurem Namen weiter thun soll, entweder beim Legaten, oder beim Papst. Aber schreibt eiligst, denn nach vier Tagen reisen wir von hier (Nürnberg) ab. Euer Richter hat mir 5 fl. eingehändigt. Kann ich diese nicht verdienen, so gebe ich sie euch zurück. Eure alte Humanität gegen mich ist bei mir unvergessen. Grüßt in meinem Namen den Richter (Hartung), den Prior (Schopper) und den Granarius. Ex Nurenberga, 22. Apr. 1524. Vestrae reverendae paternitati deditissimus, Johannes Cochleus.“ Ein Postskript besagt: „Ich lege hier bei zwei meiner jüngst in Rom und Straßburg erschienenen Schriften: 1) De auctoritate ecclesieae et scripturae, de fomite peccati contra tertium Lutheri articulum in bulla apostolica damnatum; 2) Ad semper victricem Germaniam. Iterum me recommendo.“ Schon am folgenden Tage beantwortete Wenk dieses Schreiben, aber nicht in Cochläus Sinn. Obgleich wie dieser dem Lutherthum abgeneigt, ging er doch auf den Vorschlag, sein den Ketzern gegebenes Wort zu brechen, nicht ein. Er antwortete: „Ich habe in die Abtretung des Patronats gewilligt nach reiflicher Berathung nicht nur mit meinen Senioren, sondern auch mit dem Abt von Kaisheim. Ich werde mein einmal gegebenes Wort halten und Alles aufbieten, um die versprochene Bewilligung in Rom zu erwirken.“ Er sendete daher abermals ein vom Markgrafen Kasimir befürwortetes Schreiben an den noch in Rom weilenden Markgrafen Johann Albrecht und gleichzeitig ein abermaliges Schreiben an Johann Büren. Allein Rom blieb stumm wie zuvor. Bürgermeister und Rath mahnten unsern Abt aufs Neue durch den Abt von Kaisheim: „Seit der Abtretung sei nun Jahr und Tag vergangen, aber die verheißene päpstliche Konfirmation noch nicht beigebracht, woraus der Stadt Unruhe und Schaden erwachse.“ Wenk erklärte hierauf, daß er alle nur erdenklichen Schritte gethan, aber nichts erwirkt habe; er sei bereit, in Nördlingen, Kaisheim oder Heilsbronn mündlich über die Sache weiter zu verhandeln. Den Bürgermeister Anton Forner lud er auf Freitag nach Laurenzi

1524 zu sich nach Heilsbronn zu einer Besprechung ein und in Folge derselben sendete Wenk unter Vermittelung des Dechants Verber zu Ansbach durch einen nach Rom abgeordneten Kurier eine nochmalige Bitte an den apostolischen Stuhl. Allein Rom beharrte im Schweigen.

Traktabler erwies sich Cisterz. Wenk hatte versprochen, auch dort die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Patronats zu erwirken. Er sendete daher zum Generalkapitel nach Cisterz einen seiner Mönche, Sebastian Wagner (nachmals der 28. Abt), welchem er an den dortigen Abt einen lateinischen Brief mitgab. Darin bittet er, sein Nichterscheinen beim Generalkapitel zu entschuldigen in Erwägung, quod tanta apud nos perturbatio et rerum confusio est foedissima Lutheri opinione. Dann schildert er den Stand der Dinge in Nördlingen und bittet um Genehmigung der Abtretung des Patronats. Der Abt von Cisterz gewährte die Bitte, übertrug die weitern Verhandlungen dem Abt von Kaisheim und bevollmächtigte ihn, die Abtretung des Patronats zu bestätigen. Nunmehr beruhigte man sich in Nördlingen und verlangte nur noch, daß die Einwilligung von Cisterz auch vom Bischof zu Augsburg bestätigt und besiegelt werden sollte. Man sah in Nördlingen wohl ein, daß unser Abt Alles versucht hatte, um die päpstliche Genehmigung zu erwirken. Die Stadt übernahm es nun selbst, deßhalb weitere Schritte in Rom zu thun, und sie erhielt, wie es scheint, schließlich eine zustimmende Antwort, da der 35. und letzte Abt in den Jahren 1562 und 67 versichert: „Das Patronatsrecht in Nördlingen sei nicht allein mit Bewilligung des Ordensobersten, sondern auch nach Ratifikation päpstlicher Heiligkeit, auch Consens kaiserlicher Majestät der Stadt Nördlingen übergeben worden.“ Unser Abt hatte sich bei der Uebergabe vorbehalten, daß ihm oder seinem Nachfolger bei der nächsten Pfarrerledigung gestattet sein sollte, noch einmal zu präsentiren. Die nächste Erledigung ergab sich bald nach Wenk’s Resignation und sein Nachfolger Schopper präsentirte i. J. 1530 einen nördlinger Bürgerssohn, Baptist

Rumel, den er als „wohlgeschickt zum Predigen und zu christlicher Lehr“ charakterisirt.

Während dieser Verhandlungen mit Nördlingen verhandelte unser Abt auch mit dem Markgrafen und Hochmeister Albrecht (Bruder der Markgrafen Kasimir und Georg), welcher um ein Darlehen von 3000 Goldgulden nachgesucht hatte. Der Abt antwortete nach vorausgegangener Berathung mit seinen Altherren: „Unser Kloster ist also belastet, daß wir selbst 2000 fl. verzinsen müssen. Dazu die täglichen großen Ausgaben für Gastung und Anderes, während die Einkünfte sich mindern, indem bei der jetzigen lutherischen Bewegnuß sich an Gülten, Zinsen und Zehnten ein Ausfall ergibt, da die Unterthanen vielfach erklären, sie seien diese Reichnisse nicht mehr schuldig. Ueberdieß haben wir vor Kurzem E. F. G. Herrn Bruder Kasimir ein Darlehen gegeben. Wir sind daher außer Stand, dem Ansinnen E. F. G. zu entsprechen. E. F. G. wollen dieses nicht für eine Beschönigung halten. Bitte also, uns gnädig zu dispensiren, bis der Allmächtige unser Abnehmen wiederum zu glücklichem Aufnehmen ordnet. Datum, Heylsbronn, Montag nach Jubilate 1524.“

Man ersieht aus diesem Schreiben Wenks, daß die Klosterunterthanen „vielfach“ der lutherischen Bewegung Beifall gaben, weil sie dadurch Befreiung von Gülten etc. erwarteten. Die meisten Unterthanen auf dem Klostergebiete waren aber der Bewegung abgeneigt, weil sie die beim Reformationsanfang herrschende Theuerung und Hungersnoth für ein Strafgericht hielten, welches Gott wegen dieser kirchlichen Neuerungen verhängt habe, und weil man nicht mehr wisse, woran man sich in kirchlichen Dingen zu halten habe. Bis 1526 waren in der Nähe von Heilsbronn nur zwei Orte, Vestenberg und Kleinhaslach, wo man auf Anregen der dort fungirenden Kapläne sich lebhafter an der Bewegung betheiligte. Die Jahrbücher unseres Abts geben darüber folgende Auskunft:

Zum Pfarrsprengel Petersaurach gehörte Vestenberg, wo damals noch kein selbstständiger Pfarrer, sondern ein vom Parochus in Petersaurach abhängiger Kaplan oder Frühmesser

fungirte. Das Jahrbuch nennt den damals dort fungirenden Kaplan nicht, beschreibt aber genau sein reformatorisches Verfahren. Er las die Messe deutsch, ließ bei der Taufe das geweihte Oel weg, hielt Beichtvermahnungen anstatt der Ohrenbeichte und reichte beim Abendmahle auch den Kelch. Die Bewohner des Ortes und der Gutsherr desselben, Sebastian von Eib zu Vestenberg und Neuendettelsau, hatten Gefallen an diesen Neuerungen, nicht aber der Pfarrer Johann Hofmann zu Petersaurach. Dieser reichte daher eine Beschwerdeschrift bei dem Markgrafen Kasimir ein, nicht bei unserem Abt, da das Pfarrpatronat von Petersaurach damals nach nicht vom Kloster erworben war. Die Beschwerdeschrift enthielt Folgendes: „Es ist bekannt, wie seit zwei oder mehr Jahren viele Geistliche unter dem Schein des heiligen Evangeliums sich frevelhaft Ungebührliches erlauben, besonders in der Lehre, welche ungegründet und unverständlich den armen elenden Bauer verführt und neue Gebräuche einführt. So thut der Kaplan des Ritters Sebastian von Eib zu Vestenberg, der auf der Kanzel Geistliche schmäht, auch mich feindlich und schriftlich angetastet hat. Ich habe seine feindselige Zuschrift neulich bei Gelegenheit meiner Steuerzahlung den Amtmann Simon von Zedwitz in Windsbach lesen lassen, welcher auch dem Kaplan deßhalb Vorhalt gemacht hat. Gleichwohl fährt dieser fort wie bisher, indem er in allen Sachen mein Pfarrlehen verringert, wider den alten Kirchengebrauch mit schlechtem ungesegnetem Wasser ohne Ehrhsam und andere Zugehörung und nicht tempore necessitatis, sondern allewege aus unreinem Geschirr tauft, deutsche Messe liest, das Volk ungebeichtet und unter beiderlei Gestalten kommunizirt. Dadurch thut er mir und meiner gestifteten Pfarrei und ihrer Jurisdiktion trefflichen Abbruch, nachdem jetzt fast alles Volk zu solchem neuem Gebrauch geneigt ist und zulauft. Daher meine Bitte, ihm zu befehlen, daß er mich mit solchem Schänden und lästerlichem Zuschreiben unbekümmert lasse und von seinem Vornehmen gegen den alten Kirchengebrauch bei meinem Pfarrvolk abstehe. Denn zu Vestenberg ist keine Pfarrkirche und ist dort von mir Niemand beim Reichen des Sakraments

so wie mit dem Predigen des h. Evangeliums versäumt worden.“

Gleichzeitig (1526) reformirte in derselben Weise der Kaplan oder Frühmesser in dem damals noch nach Großhaslach gepfarrten Filialdorfe Kleinhaslach. Dieses veranlaßte seinen Parochus, den Pfarrer Michael Preuß in Großhaslach, bei seinem Pfarrpatron, unserem Abt, eine Beschwerdeschrift und Bitte folgenden Inhalts einzureichen: „Die beiden Kapläne zu Kleinhaslach und Vestenberg ändern kirchliche Handlungen in lutherischet Weise, was zwar dem Volk gefällt, aber mir dem Parochus Abbruch thut. Da dieses in unseres Herrn Landen noch nicht beschlossen ist und nur aus Vermessenheit und Trutz und dem gemeinen Mann zu gefallen geschieht, ich auch Alles selbst bei meinem Pfarrvolk zu besorgen im Stande bin; so bitte ich, jenem Verfahren Einhalt zu thun und mich in meinen pfarrlichen Rechten zu schützen.“ Der Abt schickte die Beschwerdeschrift an Statthalter und Räthe nach Ansbach. Die Jahrbücher melden nicht, wie dort die Sache entschieden wurde. Anderweitigen Aufschreibungen zufolge soll der Kaplan zu Kleinhaslach, Laurentius Hiller, als Ketzer zum Tode verurtheilt, aber durch den Markgrafen Georg gerettet worden sein. Bei genauer Prüfung der treffenden Untersuchungsakten dürfte sich aber wohl ergeben, daß das angebliche Todesurtheil gar nicht gefällt worden ist. In den beiden Beschwerdeschriften der Pfarrer von Petersaurach und Großhaslach liest man augenfällig zwischen den Zeilen, daß es den Beschwerdeführern nicht sowohl um die alte oder neue Lehre, als um den Entgang von Opfergeldern etc. zu thun war. Das Landvolk war sehr bereit, dergleichen Gaben nicht mehr zu reichen; es ging aber bald weiter und verweigerte, nicht bloß in den Pfarreien Petersaurach und Großhaslach, sondern auch an vielen andern Orten auf dem Klostergebiete die dem Kloster oder den Klosterpfarrern schuldigen Zehnten, Gülten etc., z. B. in Weißenbronn, Bürglein, Ammerndorf, Ulsenheim, Uttenhofen, Weigenheim, Dambach, im Ries und in der Maingegend. Unser Abt und seine Stellvertreter sahen sich daher oft veranlaßt, den Markgrafen Kasimir und dessen

Beamte, oder den Bürgermeister und Rath zu Dinkelsbühl, oder den Ritter Veit von Vestenberg zum Fürstenforst um Beistand gegen die Renitenten zu bitten mit dem Bemerken: „In dieser gefährlichen aufrührerischen Zeit sei strenges Einschreiten höchst nöthig; ehedem seien diese jetzt verweigerten Reichnisse willig entrichtet worden.“ Auf der andern Seite wurde den Bezugsberechtigten Nachsicht angerathen, z. B. (1525) dem Pfarrer Bernbeck in Bürglein, welcher mit einem seiner zehntpflichtigen Bauern im Streit lebte. Man stellte dem Pfarrer den Haß des Volkes gegen die Geistlichkeit vor und bewog ihn endlich zu einem Zehntnachlaß, worauf der Pfarrer und der Bauer zur definitiven Regelung der Sache nach Heilsbronn einberufen wurden. Allein der Bauer vereitelte die ganze Verhandlung, indem er auf nichts einging, die Vermittler verhöhnte, die Versammlung verließ und durch das Klosterthor hinauslief. Die Kommission beschloß hierauf, den Renitenten nach Ansbach transportiren zu lassen. In Großhaslach kam es schon früher zu Untersuchungen und Bestrafungen wegen aufrührerischer Reden und wegen Zehntverweigerung. Der Wirth und einige Andere wurden nach Ansbach zur Haft gebracht, aber wieder freigelassen, nachdem unser Abt Fürbitte eingelegt und vorgestellt hatte, daß die Verhafteten nunmehr hinreichend bestraft seien. Die heilsbronnischen Unterthanen in Sommer- und Winterhausen verweigerten ihre dem Kloster schuldigen Weinzinse, und dieß um so beharrlicher, da ihr Gutsherr, der kaiserliche Erbschenk Götz (oder Karl) von Limburg ihnen befohlen hatte: „weder den Mönchen zu Heilsbronn, noch andern Mönchen und Pfaffen etwas zu verabreichen.“ Der Junker Burkhard von Seckendorf, von dessen Feldern bei Triesdorf der halbe Zehnte dem Kloster Heilsbronn zustand, verweigerte das Reichniß und wurde daher von unserem Abt verklagt. In der Nähe von Heilsbronn selbst war es besonders der vorhin als Agitator in Vestenberg genannte Sebastian von Eib, welcher das Volk aufforderte, Opfergelder etc. nicht mehr zu entrichten. Ulrich Odenberger, ein Insasse im Pfarrsprengel Großhaslach, hatte für die Kirche zu Großhaslach einen Jahrtag gestiftet

und für die Abhaltung desselben dem dortigen Pfarrer ein alljährliches Reichniß stipulirt. Allein der Ritter Sebastian verbot die Abhaltung des Jahrtages und die Entrichtung des Reichnisses an den ebengenannten Pfarrer Preuß, welcher aber das Reichniß reklamirte, als der Markgraf Kasimir, kurz vor seinem Tode, befahl, daß alle Stiftungen wieder gehalten werden sollten. Der Ritter Sebastian lag mit seinen Nachbarn fortwährend im Streit wegen Schaftrieb etc. Daß er seinem eigenen Hause nicht gut vorstand, werden wir später sehen. Sein ganzes Verhalten zeigt, daß sein Eifer für die Reformation aus keiner lautern Quelle floß.

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß sich die Reformation unserem Abt schon frühzeitig recht empfindlich fühlbar gemacht hat. In seiner mißlichen und bedrängten Lage suchte er einen redlichen, rechts- und geschäftskundigen Mann, der ihm rathend und helfend stets zur Seite stehen und daher in Heilsbronn selbst wohnen sollte. Seine Wahl fiel auf den wiederholt genannten Johann Hartung. Wenk kannte bereits die Brauchbarkeit des Mannes, welcher schon in früheren Jahren „dem Kloster in weltlichen Händeln treu gedient hatte.“ Es ist oben berichtet worden, daß ihn der Abt im J. 1521 nach Worms sandte, um die Klosterprivilegien vom Kaiser Karl V. bestätigen zu lassen. Im Jahre 1523 nahm er ihn völlig in seinen Dienst, räumte ihm in Heilsbronn ein eigenes Wohnhaus ein und verlieh ihm den Titel „eines Richters zu Bonhof und zugleich obersten Richters über die sämmtlichen Klostergerichte.“ Vor Hartung war der jeweilige Richter zu Bonhof ein Mönch, welcher mit den ihm beigeordneten „Urtheilssprechern“ an bestimmten Wochentagen Gericht hielt, und zwar in Bonhof, nicht in Heilsbronn, wo die klösterlichc Stille nicht durch Gerichtshändel gestört werden sollte. Der Gerichtsbezirk hieß daher nicht Amt Heilsbronn, sondern „Amt Bonhof“. Auch deßwegen übertrug unser Abt das Richteramt nicht wieder einem Mönch, weil die wenigen im Kloster noch vorhandenen Mönche meist schon in Jahren vorgerückt und für das Richteramt nicht geeignet waren.

Hartung war aus Ansbach, wo sein Schwiegervater Hans Weigenast, Bürger daselbst, im J. 1525 starb. Sein Neffe Georg Weigenast übernahm 1550 die Wirthschaft zum Steinhof in Heilsbronn. Hartung war weltlichen Standes; sein jüngerer Bruder, gleichfalls Hans, Beamter in Wülzburg; sein Bruder Valentin Dechant in Feuchtwangen; sein Bruder Hieronymus erst Kammerschreiber, dann Kammermeister beim Markgrafen Albrecht Alcibiades (Beitr. S. 159 u. 161); sein Bruder Bartholomäus Kriegskommissär bei demselben Markgrafen und noch bei ihm am Sterbebett in Pforzheim. (Beitr. S. 164, 165, 170.) Der Richter Hartung war auch kaiserlicher Notarius publikus. Seine bald deutsch bald lateinisch ausgefertigten notariellen Schriftstücke unterzeichnete er in folgender Weise: „Et ego Johannes Hartung, laicus, herbipolensis dioceseos, publicus imperiali auctoritate notarius, hoc instrumentum confeci signoque et nominibus meis in fidem signavi. Und ich J. Hartung von Onolzbach, würzburger Bisthums, aus kaiserlicher Macht ein offenbar Schreiber, habe dieses instrumentirte Vidimus darüber gemacht, unterschrieben und mit meinem Siegel versehen.“ Das Siegel zeigt einen aus zwei viereckigen Sockeln senkrecht stehenden Stab, an dessen Spitze das Hartung’sche Wappen (ein goldener Stern im blauen Felde), an den zwei Sockeln die Worte: „Signet Joh. Hartungs.“ Hartung war, obgleich kein Geistlicher, ein Freund und Kenner des geistlichen Gesanges. Die von ihm geschriebenen mehrstimmigen kirchlichen Gesänge füllten sechs Bände, von welchen vier mit über tausend Blättern noch in Erlangen aufbewahrt werden. Sie enthalten Meß- und andere liturgische Gesänge, auch Melodien aus der Reformationszeit mit Angabe der Tonsetzer, darunter z. B. M. Kaspar Othmayr, dessen Name noch mehrmals genannt werden wird, insonderheit beim 29. Abt Greulich. Der Rath des kundigen und wohlgesinnten Hartung wurde auch außerhalb des Klosters bei Landtagen und andern wichtigen Verhandlungen oft gesucht. Er sprach sich entschieden für Luthers Lehre aus; demnngeachtet behielt unser entschieden antilutherischer Abt den ihm unentbehrlichen Mann in seinem

Dienste. Besonders verdient machte sich Hartung dadurch, daß er 1523 die Jahrbücher anlegte und bis zu seinem Tode fortsetzte. (Beitr. S. VIII.) Sie enthalten Abschriften von den Ausfertigungen und Einkäufen in der Klosterkanzlei während seiner vieljährigen Amtsführung, schätzbare Urkundenabschriften, um so schätzbarer, weil die Originalien, in Schachteln und Truhen geworfen, späterhin großentheils abhanden gekommen sind. Neben diesen amtlichen Kopialbüchern führte Hartung privatim Tagebücher, in welche er seine täglichen Verrichtungen und Erlebnisse, auch die Namen der im Burggrafenhause und in der Abtei ein- und ausgehenden geistlichen und weltlichen, adeligen und fürstlichen Gäste beiderlei Geschlechts verzeichnete, über Krieg, Weinlese, Fischerei und Anderes berichtete. Auch notirte er, wann er kommunizirt, einer Hochzeit beigewohnt, zu Ader gelassen u. dgl. Aus den letztgedachten Inskriptionen ersieht man, daß er seine Tagebücher lediglich zum Hausgebrauch führte, nicht ahnend, daß manche seiner Aufzeichnungen dereinst über Vorgänge zu seiner Zeit sichern Aufschluß geben und bei der Geschichtsschreibung dankbar benützt werden würden. Die Mittheilungen in den Beitr. S. 129 bis 166 sind großentheils seinen Aufzeichnungen entnommen. Er starb 61 Jahre alt und wurde an der Südseite des östlichen Chors in der Klosterkirche begraben, wo man nach Wegnahme der Pflasterung seinen Grabstein und darauf folgende Inschrift finden wird: „Anno 1554 den 15. Okt. nach 10 Uhr Vormittag ist verschieden in Christo der ehrbar und achtbar Hans Hartung der Elter, dieses Klosters bis in die 37 Jahr gewesener Richter, seines Alters im 61. Jahr, welchen Gott verleihen woll ein fröhlich Auferstehung und das ewig Leben. Amen.“ Seine Frau starb 44 Jahre alt 3 Jahre vor ihm, noch ein Jahr früher sein einziger Sohn. Es überlebten ihn zwei Töchter, von welchen Eine den vorhingenannten M. Othmayr heirathete. Er war von 1523 an 31 Jahre lang Richter in Heilsbronn, hatte aber schon vorher 6 Jahre lang dem Kloster viele Dienste geleistet. Zum Nachweis, wie fleißig bis ins kleinste Detail er seine

Tagebücher führte, sollen hier einige Inskriptionen mitgetheilt werden.

Im Jahre 1551, sonach im dritten Jahr vor seinem Tode, schrieb er: „Januar: Nechten ist ein böhmischer Herr angekommen, königlicher Majestät oberster Kämmerer, sammt Etlichen, dem Erzherzog von Oesterreich zugehörig; ist heute wieder weggeritten. Landgraf Georg von Leuchtenberg ist spät angekommen mit 10 bis 12 Pferden, über Nacht geblieben; hat am andern Morgen um 7 Meß gehört, um 8 zu Morgen gegessen, dann weiter geritten. Kanzler auf dem Gebirg (Chph. Straß), auch der Henneberger Kanzler, sind spät angekommen, übernachtet, auch Doctor Weigel. Haben am andern Morgen zeitlich mit dem Herrn Abt zu Morgen gegessen und sind auf Frauenaurach zugefahren. Februar: Herzog Friedrich, Pfalzgraf zum Hundsrück, übernachtet mit 4 Pferden. März: Markgräfin Emilie übernachtet mit etlichen Wägen Frauenzimmer und vielen Pferden; sind Tags darauf mit allem Gesinde wieder weggefahren und geritten. Sie ließ in diesen Tagen ihre Ochsen abholen. Bin ich auf die Wolfsjagd gegangen; haben zwei Wölfe gefangen. Markgraf Albrecht bittet um 100 Sra. Haber. April: G. von Zedwitz und Chph. von Eib Leichenbegängniß. Mai: Gottfried von Berlechingen hat den Herrn Abt um 40 Bäume zu seinem Bau in Illesheim gebeten. Juni: Prediger Schilling dahier will mit dem Pfarrer in Markterlbach tauschen; wird vom Herrn Abt nicht genehmigt, da der Pfarrer von Erlbach die Bedingung stellt, bei der brandenburgischen Kirchenordnung bleiben zu dürfen. Zwei Jungen von Königshofen und Schwabach haben Lust, Mönche zu werden. Wegen des Prozesses gegen Würzburg war ich vier Tage lang beim Congreß in Rothenburg mit den würzburger Räthen und dem Herrn Regenten und Statthalter von Onolzbach. Die onolzbacher Räthe wurden von den würzburgern zum Nachtmahl geladen. Die Verhandlungen waren auf der Trinkstube. Pfarrer von Weißenburg ist mit seinem Weib hier angekommen und bei mir eingezogen. Juli: Doctor Tetelbach und Rentmeister von Onolzbach sind hier fürgefahren auf Nürnberg, hab ich ihnen im

Gasthaus Gesellschaft geleistet. August: Auf Georg Mukasens Tochter Hochzeit bin ich mit meinen beiden Töchtern erschienen; hab ich einen Thaler geschenkt, meine Tochter die Othmeierin auch einen Thaler und mein Margarethlein ¼ Thaler. Ich hab das Erstmal gegessen, bin darnach heimgegangen. Abt zu Castl, des Herrn Abts Bruder, ist gegen Abend hier angenommen, pflog hier eine Verhandlung wegen des Pfarrers Georg Gebhard in Hohenkemmathen bei Castl. September: Prior von Ebrach und Herr Fabri, Schaffner des Klosterhofes zu Nürnberg, hier angekommen, zu visitiren. Haben Tags darauf beschreiben lassen, wie es fernerhin im Kloster Heilsbronn soll gehalten werden. Herr Fabri hat Thomas Arnold von Gleizendorf einen Gaul abgekauft um 40 fl. und einen halben Gulden Leihkauf; hab ich ihm dargeliehen. Kaspar Bruschius ist zum Morgenmahl angekommen; dem hab ich Gesellschaft geleistet; ist Nachmittags wieder weggeritten. Kanzler auf dem Gebirg ist recht spät angekommen mit Weib und Kindern und etlichen Pferden; sind heute nach Weißenburg gefahren. Kaspar Bruschius hat dem Schulmeister und mir geschrieben; darauf haben wir dem Herrn Abt seine erste Centuriam offerirt; dieser hat ihm zwei Thaler geschenkt. Oktober: Georg Gries von Eschenbach ist aus dem Kloster gezogen; er und Theophilus haben einander mit Kandeln geschlagen. Am 8. Oktober begann die Weinlese in Neuhof. Am 8., 9. und 10. Okt. war Weinlese in Bonhof, hat neun Kufen Beeren gegeben. Am 12. und 13. Oktober war Weinlese am Pfesserberg (Heilsbronn), hat 8 Kufen gegeben. Hans Stromer von Nürnberg brachte an den Herrn Abt eine kaiserliche Commission, Zeugen zu verhören. Nach ihnen sind angekommen Engelhard von Ehenheim und der Kammermeister. November: Wolf Schönher, Kantor zu Neustadt, hat mich mit einem Gesang 7 vocum seines Componirens verehrt. Die Herren Räthe Heinr. von Mußloe und Andr. Junius von Onolzbach sind gegen Abend angekommen. December 5. moritur fidelissima uxor mea. Am 6. nach der Meß ist meine liebe Hausfrau begraben worden mit vorgehenden ehrlichen und christlichen Ceremonien. Kaiserlicher

Majestät Commissarius in der Irrung zwischen dem Herrn Markgrafen und Nürnberg ist necht sammt etlichen Notariis angekommen und heute wieder verritten.“

In dieser Weise schrieb Hartung seine Tagebücher. Viele derselben enthalten weit denkwürdigere Mittheilungen, als das von 1551; allein gerade aus diesem sollte etwas mitgetheilt werden, weil Hartung hier des Poeta laureatus und Klosterbeschreibers Kaspar Bruschius gedenkt, welcher in seinem bekannten Buche auch das Kloster Heilsbronn beschrieben und mehrere, unten mitzutheilende lateinische Gedichte zur Erinnerung an in Heilsbronn Verstorbene verfaßt hat. Hartung nennt ihn oft unter den Gästen in Heilsbronn. In sein Tagebuch von 1549 schrieb er: „Dinstag nach Lätare hat Bruschius dem Herrn Abt ein Opus geschickt und geschenkt, item mir vier Portes neue Gesänge, lamentationes Jeremiae.“ Im Todesjahre Hartungs arbeitete Bruschius an einer neuen Auflage seines Buches über deutsche Klöster und bat den damaligen Abt Schörner um Notizen über den eben verstorbenen Abt Wirsing und über andere heilsbronner Aebte. Schörner schickte ihm das Gewünschte, dazu zwei Goldgulden und das von Hocker (Antiq. S. 132) mitgetheilte Begleitschreiben. In 16 lateinischen Gedenkzeilen auf einer um 1600 noch vorhandenen Tafel am Grabe Hartungs wurde dieser charakterisirt wie folgt: „Gerecht und verständig als Richter, bieder und ohne Falsch als Mensch, wahrhaft religiös, treu als Freund, Freund der Künste des Friedens, insonderheit der Musik, 61 Jahre alt von den Parzen entführt.“ Die 16 Anfangsbuchstaben der 16 Zeilen geben den Namen JOANNES HARTVNGVS. Voran ist bemerkt: Scriptum per Conradum Praetorium R. Dem Gedichte sind noch zwei andere von 18 und 4 Zeilen beigefügt mit dem Bemerken, daß sie von demselben Verfasser herrühren. Bruschius starb fünf Jahre nach Hartung, angeblich ermordet im Walde Schlingenbach, zwischen Rothenburg und Windsheim, ob von Adeligen, gegen die er zu schreiben beabsichtigte, oder von gemeinen Raubmördern, ist unentschieden. Sein Leichnam ruht

angeblich in der Kirche zu Steinach an der Ens, Bezirksamts Rothenburg.

Im Jahr (1523) der Uebersiedlung Hartungs nach Heilsbronn waren die meisten Mönche bereits lutherisch gesinnt, theilweise aus dem Kloster getreten, theilweise aber, wie vorhin berichtet wurde, auf Betrieb unseres Abts und durch Vermittelung des Markgrafen Kasimir wieder in das Kloster zurückgekehrt. Die nun zu besprechenden Vorgänge im folgenden Jahr 1524 zeigen, daß sich die Majorität im Kloster zu Luthers Lehre hinneigte.

Um Martini 1524 sollte bei einer Reichsversammlung in Speier auch über die jetzt strittige Lehre verhandelt werden. Der Markgraf Kasimir, welcher zwar reformatorisch gesinnt war, aber um des Kaisers willen nicht mit dem Katholizismus brechen wollte, ließ die strittigen Lehrmeinungen zusammenstellen und den Prälaten und andern Schriftverständigeu in seinem Bereiche zur gutachtlichen Aeußerung zuschließen. So erhielt denn auch unser Abt unterm 24. Aug. den Auftrag, ein Gutachtens[131] über 23 strittige Lehrmeinungen abzufassen und am 21. Sept. in Ansbach bei einer aus geistlichen und weltlichen Abgeordneten bestehenden Versammlung zur Berathung vorzulegen. Auch sollte er einen oder zwei der heiligen Schrift Kundige aus seinem Kloster zur Berathung mitbringen. Das von den Versammelten zu verabfassende Gesammtgutachten wolle der Markgraf in Speier vorlegen, „damit man dort sehe, daß bei uns kein Anderes erfunden werde, als daß wir Alles zu fördern und zu thun geneigt sind, was uns als einem christlichen Gott liebenden Fürsten gebührt. Unsere Berathung wird deutsch sein, da nicht alle unsere Räthe lateinisch verstehen. Bei dieser Zusammenkunft wollet ihr Red und Antwort geben, gegründet auf das heilige, klare, lautete und unwidersprechliche Wort Gottes.“ Die zur Begutachtung vorgelegten 23 strittigen Lehrmeinungen betrafen Folgendes: 1) Die Sakramente. 2) Die österliche und die Ohrenbeichte. 3) Lossprechung von gewissen Sünden durch Päpste und Bischöfe. 4) Ablaß

5) Entziehung des Abendmahlskelchs. 6) Aufbewahrung der Hostien in Monstranzen und Herumtragen derselben. 7) Meßopfer und Seelenmessen. 8) Ob bei der Messe und 9) bei der Taufe lateinisch oder deutsch gesprochen werden soll. 10) Ehelosigkeit der Geistlichen. 11) Heirathen unter Verwandten ohne päpstliche Erlaubniß. 12) Ob Ordenspersonen austreten und heirathen dürfen. 13) Priester, wer solche sind. 14) Seligkeit allein durch den Glauben. 15) Freiheit des Willens. 16) Anrufen der Heiligen. 17) Bilder in den Kirchen. 18) Ceremonien daselbst. 19) Fast- und Feiertage. 20) Verbotene Speisen. 21) Untrüglichkeit und Inspiration der Konzilien, der Kirche und des Oberhaupts derselben. 22) Verbindlichkeit päpstlicher Satzungen, welche die Seele und das Gewissen betreffen, aber nicht aus Gottes Wort gegründet sind. 23) Auslegung der hl. Schrift durch die Geistlichen und durch Konzilien.

Unser Abt legte diese 23 Fragpunkte seinem Konvent zur Besprechung vor, zugleich auch sein Gutachten, welches dahin ging: „Ueber die vorgelegten 23 Artikel, welche eines Jeden Seele und Gewissen betreffen, waren die Ansichten allezeit zwiespältig. Etliche und die meisten derselben sind im hl. Evangelium weder geboten noch verboten. Die Entscheidung darüber übersteigt meinen Verstand und Vernunft. Ich bitte daher, mir die Abgabe eines Gutachtens darüber zu erlassen und dieses Verständigeren auszutragen, auch mich mit meinem Orden bis zur Anstellung eines gemeinen freien Konzils bei meinem schlechten und einfältigen Glauben, darin alle meine Vorältern christlich verschieden sind, zu belassen. Was nachmals in solchem (Concil) und durch gemeine Christenheit beschlossen, ausgerichtet oder abgethan wird, dem will ich keinen Beschwerd haben, mein Irrsal demüthiglich zu erkennen und dasselbige auch zu halten und nachzufolgen.“

Dieses ausweichende, kurze, auf die vorgelegten Fragen gar nicht eingehende Gutachten unseres Abts war nicht im Sinne der Majorität und wurde daher lediglich ad Acta gelegt. Hartung registrirte es im Jahrbuche mit der Randbemerkung: „Ist nit geantwurt

worden,“ d. h. es kam weder beim Markgrafen, noch bei der Versammlung am 21. Septbr. zur Vorlage. Dagegen wurde im Sinne der Majorität ein anderes Gutachten verabfaßt und darin über die 28 Fragpunkte Folgendes bemerkt:

„Zu 1. Die römische Kirche verordnet sieben Sakramente. Einige alte Lehrer sprechen von zweien, Andere von dreien. Wo Christus hat aufgesetzt ein Sakrament, hat er dabei Verheißung und Zeichen gegeben, in welchen ein jeglich Sakrament bestehen muß. Wir finden daher nur zwei Sakramente in der Schrift, aufgesetzt von Christo; die fünf andern rühren, den Zeugnissen der Kirehenväter zufolge, von den Päpsten Sylvester und Leo her; mögen wohl schöne, nicht zu verachtende Gebräuche sein, sind aber den zwei von Gott verordneten nicht gleich.

Zu 2. Die römische Kirche verordnet, wenigstens einmal um Ostern zu beichten und das Sakrament zu empfangen, und dabei seine wissentlichen Sünden seinem Pfarrherrn zu beichten. Die Andern achten dieses für unnöthig und für unbillig. Die jetzt gebräuchliche Beichte ist in der Schrift nicht mit hellen Worten ausgedrückt, wohl aber das Beichten überhaupt, z. B. Jak. 5, 10. Solches Beichten ist im Geist Christi, und wir sollen froh sein, einen solchen Gebrauch in der Kirche zu haben. Aber daß die Beichte an Zeit und Ort vom Papst geboten ist, lasse sich ein frommer Christ nicht anfechten; denn wo Beichte geschieht wegen des päpstlichen Gebotes, da ist ein gezwungener Geist, welcher Gott nicht gefällt, denn Gott will einen fröhlichen Geist haben, 2. Cor. 9, 7.

Zu 3. Ob Päpste oder Bischöfe in etlichen Fällen Sünde vorbehalten, oder davon absolviren können? Im neuen Testament sind die Schlüssel allen Christgläubigen gegeben, wo ein bestellter Priester nicht da ist. Die Zusage Christi Matth. 16, 19 galt nicht dem Apostel Petrus allein, sondern Allen. Matth. 18, 18. Da redet Christus zur ganzen Christenheit und zu einem Jeglichen insonderheit, woraus folgt, daß

Einem von Keinem eine Sünde vorbehalten werden kann noch werden soll.

Zu 4. Der Ablaß, wie er von den Vätern, Päpsten und Konzilien gelehrt wird, ist wider die Schrift, nichts nütz in der Kirche, hat nichts Gutes geschafft, macht die Christen faul und abwendig von Christo. Die alten heiligen Lehrer und Märtyrer kennen den Ablaß nicht.

Zu 5. Die Entziehung des Kelchs beim Abendmahl ist wider Christum.

Zu 6. Ob das Sakrament des Leibes Christi in Monstranzen aufbewahrt und herumgetragen werden soll? Dieser Artikel gibt und nimmt dem Glauben nichts. Das nicht unziemliche Aufbewahren der Hostien in Sakramenthäuschen wurde vom nicäner Concil um der Kranken willen verordnet. Das Herumtragen der Hostie in der Monstranz am Frohnleichnamstag ist nicht unnütz, wenn das Volk belehrt wird, daß wir aus dergleichen Ceremonien mit unsern Herzen in die Betrachtung der unsichtbaren Dinge aufsteigen sollen.

Zu 7. Meßopfer und Seelenmessen für Lebende und Verstorbene werden gegenwärtig nicht allein für unnütz, sondern auch für unchristlich gehalten. Das Sakrament, welches der Priester am Altar nimmt im Glauben und Vertrauen an die göttlichen Zusagungen, ist ein Pfand des Heils und ein Zeichen der göttlichen Versöhnung und ein Gedächtniß des Opfers Christi am Kreuz zu einem Lob und Danksagung seiner Liebe gegen uns. Solches Gebet des Priesters ist ein gutes Werk, welches er für Andere opfern mag, laut Jac. 5, 16 und 1. Tim. 2, 1. Das werden auch Die bekennen müssen, welche sagen, das Sakrament sei kein Opfer. Daß wir nicht allein für Lebende, sondern auch für Verstorbene in der Messe bitten mögen, beweist schon, daß es Christus nicht verboten hat, und das Vorbild 2. Makkab. 12, 42. 46. Dieses Buch ist zwar kein kanonisches, aber vom nicäner Concil und von Augustinus für glaubwürdig angenommen worden. Dazu schreibt der h. Dionisius, daß die Apostel selbst gelehrt haben, daß Fürbitten für die Seelen Verstorbener nutz und

gut sein mag. Das ist wahrlich, meines Bedünkens, nicht gering zu achten.

Zu 8. Ob die Messe deutsch gelesen werden soll und mit offenen Worten, so daß es die Umstehenden hören und verstehen? In den ersten Zeiten haben die Diener der christlichen Kirche Alles mit offenen und verständlichen Worten gethan, welchen Brauch auch der h. Paulus begehrt, 1. Cor. 14. Jedoch ist solcher Gebrauch abgelegt worden durch Concilia etlicher Mißbräuche wegen, die daraus entstanden. Würde der Gebrauch wieder ausgerichtet, so ist zu besorgen, daß es von Vielen verspottet würde, wie es leider jetzt schon geschieht. Aber Epistel und Evangelien möchte ein Pfarrherr allewege seinem Volk mit deutscher Zunge vor der Messe an einem besondern Ort wohl erklären.

Zu 9. Ob die Taufe in deutscher Sprache geschehen soll? Ja! wegen 1. Cor. 14,16. Doch daß es mit keiner Verachtung oder Verspottung geschehe.

Zu 10. Ehelosigkeit der Geistlichen. Gott hat die Ehe selbst verordnet; darum soll sie Niemanden verboten werden. Das vom Papst Calixt herstammende Eheverbot nennt Paulus 1. Tim. 4 eine Teufelslehre.

Zu 11. Ehen unter Verwandten ohne päpstliche Erlaubniß. Welche Ehen unter Verwandten verboten sind, ist 3. Mos. 18 zu lesen. Was die römische Kirche sonst hierüber verbietet und verordnet, ist von Geldes wegen erdacht; die göttliche Schrift weiß nichts davon.

Zu 12. Ob Ordenspersonen aus den Klöstern gehen und sich verehelichen dürfen? Das Gelübde: wider sein eigen Fleisch, die Welt und den Teufel zu fechten, thut jeder Mensch in der Taufe; ein weiteres Ordensgelübde ist nicht nöthig. Auch ist zu befürchten, daß sich Viele mit solchen Gelübden wiederum unter das Joch des Gesetzes begeben und sich ihrer Freiheit des Geistes berauben, welche allein steht im Geist Gottes, laut 2. Cor. 3, 17, durch welchen Geist jeder Christ Gott dienen soll. Doch loben Augustinus und Andere das Ordensgelübde. Daher ich

solchen Artikel mit allen Andern (meinen Mitmönchen) zu einem künftigen Concilio stelle.

Zu 13. Priester, wer solche sind? Nach Christi und der Apostel Ausspruch Marci 6, 15 u. 1. Cor. 4, 1 ist der Priester vornehmstes Amt, das Wort Gottes zu lehren und die Sakramente zu reichen. Wer solches nicht thun will oder nicht kann, soll kein Priester genannt werden.

Zu 14. Daß rechter Glaube und Vertrauen in Christo allein zur Seligkeit genug sei, entnehmen wir klärlich aus Joh. 14, 6, Apostelg. 4,12 und viel andern Sprüchen der göttlichen Schrift. Doch daß dieser Glaube nicht falsch sei und besonders geziert mit Werken göttlicher Gebote und niemals träge, Gottes Gebote zu erfüllen.

Zu 15. Ob der menschliche Wille frei sei, oder nicht, Gutes oder Böses zu wirken? Darüber haben die Lehrer allezeit gestritten. Augustin und Bernhard blieben sich in der Lehre über den freien Willen nicht gleich. Viele lehrten, daß der freie Wille Gutes zu wirken vermöge, daraus aber, meines Bedünkens, in der christlichen Kirche viel Uebles entstanden ist. Die Schrift lehrt, daß durch den Sündenfall der Mensch gar verderbt ist und durch allein natürliche Kraft nichts vermag als sündigen, 2. Cor. 3, 5, Philip. 2,13, daraus wir klärlich vernehmen, daß menschlicher Wille aus ihm nichts Gutes vermag. Der Wille mag aber wieder frei werden, Gutes zu wirken, durch die Gnade Gottes, Joh. 8, 36. Der Sohn Gottes hat uns wiederum den Geist Gottes und die Gnade erworben. So wir glauben, mögen wir wieder Gutes thun, doch allein durch Gottes Kraft.

Zu 16. Ob es nöthig sei, Maria und andere Heilige um Fürbitte und Hilfe bei Gott anzurufen? Nach Art. 14 genügt zur Seligkeit rechter Glaube an Christum; ein anderer Mittler oder Fürbitter ist daher nicht nöthig, 1. Tim. 2, 5. Röm. 8, 34. Gott allein ist anzurufen. In der ersten Kirche rief man die Heiligen nicht an. Daraus folgt aber nicht, daß wir die lieben Heiligen verachten sollen, sondern wir sollen

Gott preisen, der solche Gnade einem sündigen Menschen gegeben hat.

Zu 17. Ob Bilder in den Kirchen geduldet werden sollen? Die Schrift verbietet alle Götzenbilder. Aber gefährlich und von üblen Folgen ist, die Bilder aus den Kirchen zu nehmen und zu verbrennen. Aergerniß soll nicht mit Fäusten weggethan werden, sondern durch Gottes Wort. Wenn die Prediger fleißig lehren, wie die Bilder der Heiligen zu gebrauchen sind, so werden die Bilder den Menschen nicht irren.

Zu 18. Welche Ceremonien in den Kirchen ziemlich seien oder nicht? Wird das Volk über ihre Bedeutung belehrt, so sind sie nicht böse. An sich aber haben sie keinen Werth. Sie sind meist aus dem alten Testament genommen. Welche abgethan werden sollen und welche nicht, kann ich für jetzt nicht sagen wegen der kurzen Zeit, die mir zu diesem Artikel verliehen ist.

Zu 19. Etliche Fast- und Feiertage gebietet die römische Kirche bei Strafe des Bannes. Ob dieses Gebot auch bindend sei? Das rechte Fasten ist stete Nüchternheit und Mäßigkeit, auf daß der alt Esel nicht zu muthwillig werde, sondern geh im Zaum und folg dem Geist. Das vom Papst bei Straf gebotene Fasten zugewissen Zeiten ist nicht schriftgemäß. An Sonn- und Feiertagen mag Jeder, nachdem er mit dem Hausen einhellig gebetet und das Wort Gottes gehört hat, arbeiten und sein Brot im Schweiß seines Angesichts gewinnen, wie man zur Zeit Hieronymi am Sonntag gethan hat. Warum will man uns nöthigen, einen Faultag zu begehen zum Schaden für Leib und Seele und Gut? Denn augenscheinlich ist, daß man an keinem Tag mehr thut wider Gottes Gebot, als am Feiertag, an welchem geschieht Völlerei, Fressen, Spielen und Todtschlag. Solche Sünden hat der Papst zu verbieten bei dem Bann, aber nicht jenes Feiern zu gebieten. So wurde der Bann Matth. 18, 17 von Christo befohlen und 1. Cor. 15 von Paulo gebraucht.

Zu 20. Ob es Sünde gegen Gott und sträflich sei, an den von der römischen Kirche gebotenen Fasttagen

Fleisch, Eier, Käse, Milch oder Schmalz zu genießen? Speiseverbote finden sich zwar im alten, aber nicht im neuen Testament. Matth. 15, 11. Tit. 1,15. Es steht nicht in des Papstes Macht, einzelne Speisen zu verbieten bei dem Bann.

Zu 21. Ob die römische Kirche oder auch die Concilien die heilige Gemeinde oder die christliche Kirche seien, die durch den heiligen Geist regiert wird und nicht irren kann; oder ob die christliche Kirche an keine Statt oder Person gebunden sei und alle im Geist und Glauben stehen und nicht den Papst, sondern Christum zum Haupt haben, dessen Leib seine Braut und Kirche ist? Die christliche Kirche ist an keine Statt oder Person gebunden, Matth. 24, 28. Das Haupt der Kirche ist Christus, Ephes. 5, 23. Nicht die Concilien sind die gemeine Kirche Christi, sondern alle Gläubigen. Sie ist unsichtbar und wird regiert durch den heiligen Geist mit dem göttlichen Wort. Sie ist der Leib Christi, und ein Leib kann nur Ein Haupt haben, welches ist Christus, nicht der Papst. Daß der Papst mit den Seinen irren kann, probirt Spr. Sal. 24, 16, wo es heißt: „Siebenmal fällt der Gerechte.“ Wie viel mehr fällt der Papst, welcher sich ja als einen sündigen Menschen bekennen soll. Der Papst und die Seinen sind Glieder der christlichen Kirche, wenn sie glauben. Glaublich ist, daß der Papst, so er fromm ist, von Gott eine größere Gnadengabe als andere Glieder empfangen hat, darum er sich aber nicht über andere Glieder erheben soll, sondern zu Herzen nehmen Gal. 3,28: „Ihr seid allzumal Einer in Christo,“ welches wahrlich etliche heilige Päpste gethan haben, wie ihre Schriften ausweisen.

Zu 22. Ob man schuldig sei, dem zu gehorchen, was Päpste, Bischöfe oder gemeine Concilien geboten haben, aber ohne daß es gegründet ist auf das lautere Wort Gottes? Was Päpste und Bischöfe gebieten nach Gottes Wort, das sollen wir annehmen und halten. Sind aber ihre Gebote aus eigener Vernunft und nicht in Gottes Wort gegründet, so sind wir solche zu halten nicht schuldig. Matth. 15, 9.

Zu 23. Ob es in der Gewalt der Geistlichen und

der Concilien stehe, bei Irrungen über den rechten Verstand göttlicher Schrift zu entscheiden? Es steht in keines Menschen Gewalt, die Schrift anders auszulegen, als einen Text durch den andern. Wir sollen dabei zu dem Worte Gottes nichts hinzu thun und nichts davon, auch keinem menschlichen Verständniß trauen.“

Die meisten dieser 23 Fragbeantwortungen sind in Luthers Sinn geschrieben. Daß Luthers Name darin nicht genannt wird, ist selbstverständlich, da unser Abt grundsätzlich der Lehre Luthers abgeneigt war. Der Konzipient der mitgetheilten 23 Fragbeantwortungen, der kenntnißreiche Prior und nachmalige Abt Schopper, sprach bei der einen und andern Fragbeantwortung sein Bedauern darüber aus, daß er wegen Mangels an Zeit Manches nicht weiter ausführen konnte; denn sein Elaborat sollte schon am 21. September in Ansbach vorgelegt werden. Jedoch später führte er Einiges noch weiter aus, und Hartung nahm auch dieses spätere Elaborat in sein Jahrbuch auf. Schopper bespricht hier näher die oben bei Nr. 1, 2, 7 und 21 bezeichneten Fragpunkte. Ueber die Ohrenbeichte sagt er: „Sie ist zwar in der Schrift nicht klar gelehrt, aber nicht zu verachten. Der Fromme wird sie suchen, nicht wegen des päpstlichen Gebotes, sondern dem Drang seines Herzens folgend. Sie hat viel schlimme Folgen gehabt, weil die Bischöfe, nicht nach Kunst sondern nach Gunst, grobe, unverständige, nicht verschwiegene, der Schrift nicht kundige Priester ordinirten und anstellten, welche den armen Sünder überrumpeln wie ein Metzler das Kalb, Sünde aus etwas machen, was keine ist, oder sich durch den Beichtpfennig bestimmen lassen. Sie kann bei rechtem Gebrauch mehr nützen als die Predigt. Solches ist mein Judicium von der Beicht nach meiner kleinen Verständnuß.“ Die allgemeine, öffentliche Beichte wird besonders empfohlen. Die Messe betreffend sagt Schopper: „Sie ist kein Opfer; denn Christus hat sich einmal geopfert und kann nicht öfter geopfert werden. Auch sprach er bei der Einsetzung des heiligen Abendmahls nicht von einem Opfer, sondern davon, daß dieses gehalten werden soll zum Gedächtnis; seiner Liebe und Leiden

und daß er uns vom ewigen Tode erlöst hat. Aber deßwegen ist die Messe nicht zu verachten, wie Etliche meinen, sie seien gut evangelisch, wenn sie dieselbe verachten. Man soll vielmehr ohne alles Pochen die Leute darüber unterrichten, was die Messe sei. Mit dem Pochen, Schreien und Lästern richtet man bei dem gemeinen Haufen nichts aus; wohl aber werden die Prediger durch göttliche Lehre und christliches Leben etwas ausrichten. So viel hab ich wollen anzeigen von der Messe zu einer Besserung, nicht Böserung des Gewissens.“ Ueber die Kirche bemerkt Schopper: „Der äußerlichen sichtbaren Kirche möchte wohl noch gestattet werden, ein sichtbares Oberhaupt zu haben, das der Kirche vorginge mit der Lehre Christi, aber nicht mit materiellen Waffen herrsche, wie die weltlichen Fürsten. Petrus sollte das Schwert einstecken und nicht damit streiten. Darin hat er seinen Nachkommen ein Exempel gegeben, weltliche Gewalt zu meiden. Es ist wissentlich, daß Päpste, Kardinäle und Bischöfe viel Makel gehabt, oft schwer gesündigt haben, auch noch täglich in Sünden fallen. Solche sind kein Theil der Kirche. Die Päpste mit den Ihrigen können irren und haben geirrt, auch offenkundig im Glauben. Die sagen, der Papst könne nicht irren, erheben ihn über Petrus und alle Apostel, die gestrauchelt haben im Glauben. Er soll sich nicht zulegen das Wort Sanctissimus, der Allerheiligste; etliche Päpste haben auch nicht gelitten, ihnen diesen Titel zuzulegen.“ Auch diese Zusätze zu den 23 Fragbeantwortungen sind meist im Sinne Luthers geschrieben. Schopper hielt sich fern von der trivialen Derbheit, mit welcher damals die Streitenden in beiden Lagern ihre Sache zu verfechten pflegten. Wie von Heilsbronn, so wurde auch von Onolzbach eine umfassende Beantwortung der 23 Fragen eingereicht, wahrscheinlich verfaßt von den Predigern Rurer zu Ansbach und Weiß zu Krailsheim.

Am 21. September fand sich unser Abt Wenk mit den vom Markgrafen gleichfalls geladenen Räthen, Prälaten, Aebten und Pfarrherren in Onolzbach zur Besprechung ein. Gleich von vornherein traten die beiden Parteien einander schroff gegenüber. Aus

jeder von beiden wurde ein Ausschuß gewählt zur Fertigung des vom Markgrafen verlangten Gutachtens oder Rathschlags. Der lutherisch gesinnte Ausschuß hielt sich an die von Heilsbronn und Onolzbach vorgelegten Gutachten, während der aus sechs Individuen bestehende antilutherische Ausschuß ein Gutachten im entgegengesetzten Sinne verabfaßte. Auch dieses registrirte Hartung in seinem Jahrbuche, und zwar in folgender Weise: „Dieß nachfolgende Judicium auf obgemelte (23) Artikel ist durch die sechs Ausgeschossenen, so von den Prälaten elegirt, gemacht worden. Und werden die letzten drei Artikel zuerst judicirt wie folgt: Zu 21. Die römische Kirche und die Concilien wurden vom heiligen Geist regiert; also ist der Geist der Wahrheit bei ihnen gewesen. Der Kirche allein ist zu glauben. Nach Jesu Befehl an Petrum soll auch die irdische Kirche ein Haupt haben; kein Leib darf ohne Haupt sein. Nicht alle Lehren und Geschichten Jesu sind in der Schrift beschrieben, sondern dieselben sind auch aus andern Offenbarungen und Belehrungen zu entnehmen, und zwar durch die heiligen Concilien. Zu 22. Die Gebote der Päpste und Bischöfe sollen wir halten nach dem Spruch Luc. 10, 16: Wer euch hört, der hört mich. Zu 23. Die Apostel haben bei Streitigkeiten und Irrungen in Glaubenssachen in Apostelversammlungen entschieden. Erzbischöfe und Bischöfe sind Statthalter der Apostel und haben daher dieselbe Gewalt. Die Auslegung der Schrift kann nicht durch den Buchstaben geschehen, sondern durch den Geist; denn der Buchstabe tödtet, aber der Geist macht lebendig. Auslegung über die Schrift hinaus wird Gott reichlich belohnen, wie Christus selbst zu dem Stallknecht Luc. 10, 35 gesagt hat: „Da hast du zwei Pfennige und warte des Verwundeten; wann ich wiederkomme, will ich dir wiedergeben, was du darüber aus hast gegeben.“ Zu 1. Nicht bloß die zwei Sakramente hat Christus eingesetzt, sondern auch die Firmung, da er den Kindern die Hände segnend auflegte und Joh. 20, 22 sprach: „Nehmet hin den h. Geist.“ Auch die Apostel legten die Hände auf. Apostelg. 8, 17. Das Sakrament der Buße wird in der Schrift angezeigt Matth. 3, 2. 8. und Christus selbst

sagt: „Wirket Buße.“ Das Sakrament der Weihung zeigt Christus an, indem er sprach: „Nehmet hin den heiligen Geist!“ und indem er Petro die Schlüssel des Himmelreichs zu geben verhieß; auch in den Worten: „Das thut in meiner Gedächtniß, als oft ihr das thun werdet“, in welchen Worten Christus seine Jünger zu Bischöfen und Priestern gemacht hat. Das Sakrament der Ehe zeigt Gott 1 Mos. 1 an und Christus Matth. 19, 6; und zum Preis dieses Sakraments erschien er in Canna. 1. Cor. 7 und Ephes. 5, 32 heißt es: „Das ist ein groß Sakrament.“ Das Sakrament der heiligen Oelung ist von Christo eingesetzt. Marc. 6, 13; und Jac. 5, 14 heißt es: „So einer unter euch krank wird, so führe er ein die Priester der Kirche, daß sie über ihn beten und salben ihn mit Oel im Namen des Herrn, und das Gebet des Glaubens wird selig machen den Kranken und der Herr wird ihn leichtern, und so er in Sünden würde sein, würden sie ihm vergeben.“ Zu 2. Ohrenbeichte. Christus gab seinen Aposteln die Gewalt des Gerichts über die Gewissen. Wem aber Gewalt gegeben ist, über die Gewissen zu richten, dem wird auch Gewalt gegeben, die Sache zu verhören. Darum schickt Christus die zehn Aussätzigen zu den Priestern. Soll nach Hebr. 13, 17 der Seelsorger Rechenschaft geben für die Seelen, so ist nöthig, daß er die Seelen kenne, was nur geschehen kann, indem er ihr Bekenntniß hört. Zu 3. Petrus ist durch Christum zum Fürsten der andern Apostel gemacht. Sein Nachkomme ist jeder Papst und hat von Christo insonderheit die Gewalt zu entbinden und zu binden. Aber auch jeder Priester kann in Nothfällen einem Sünder alle Sünden vergeben. Zu 4. Den Ablaß hat Christus angeordnet, indem er Petro des Himmelreichs Schlüssel gab. Zu 5. Die Austheilung des heiligen Abendmahles unter Einer Gestalt ist von der heiligen Kirche aus trefflichen Ursachen angeordnet worden. Haben ja schon die Apostel ähnliche Aenderungen gemacht, indem sie bloß auf den Namen des Sohnes tauften, und nicht nach Christi Verordnung auf den Namen des Vaters, Sohnes und Geistes. Zu 6. Das Aufbewahren und Herumtragen der Hostie. (Mit dem gegnerischen

Gutachten fast wörtlich übereinstimmend.) Zu 7. Die Messe ist ein Opfer. Die Liebe fordert, auch für Verstorbene zu beten. Zu 8 und 9. Die Bekehrer der heidnischen Deutschen lasen die Messe lateinisch und tauften auch in dieser Sprache. Darum, und auch um Gespött zu vermeiden, soll die lateinische Sprache in der Kirche bleiben. (Wieder meist übereinstimmend mit dem heilsbronner Gutachten.) Zu 10 und 12. Die Ehelosigkeit der Geistlichen ist von der Kirche weislich angeordnet worden. Zu 11. (Bloß Hinweisung auf die Eheverbote 3 Mos. 18.) Zu 13. Priester sollen nicht bloß lehren und die Sakramente austheilen, es gibt auch Priester zum Singen und Lesen. Zu 14. Glaube und Liebe machen selig. Zu 15. Freiheit des Willens. (Konform mit dem heilsbronner Gutachten.) Zu 16. Zwar können wir auch ohne Anrufen der Heiligen selig werden, aber es ist nützlich und gut, sie anzurufen. Schon während ihres Lebens auf der Erde vermochten ihre Fürbitten viel bei Gott, z. B. die Fürbitten Mosis und Eliä, auch Pauli für seine 146 Gefährten beim Schiffbruch. Wie viel mehr vermag ihre Fürbitte nach ihrem Tode. Zu 17. Bildnisse außurichten ist schriftgemäß. Das beweisen die zwei Cherub auf der Bundeslade und die Ausrichtung der ehernen Schlange in der Wüste. (Wieder meist konform mit dem andern Gutachten.) Zu 18. Die Ceremonien in den Kirchen sind in der Schrift geboten, z. B. Segensprechen, Palmzweige, Processionen. (Auch hier wieder Manches konform.) Zu 19 und 20. Fast- und Feiertage sind in der Schrift geboten.“ Ueber verbotene Speisen erklärt sich das Gutachten nicht. Dieses geht auch auf manche der 23 Fragen nicht näher ein. Dem Gutachten ist ein an den Markgrafen gerichtetes Begleitschreiben vorangestellt, worin es u. A. heißt: „Indem wir das verlangte Gutachten vorlegen, sind wir gefaßt auf neue Schmähungen und Injurien von der Gegenpartei, wie wir es bereits bei dem Gespräch zu Onolzbach selbst haben erfahren müssen. Wir bitten um Schutz für unsere Person, für das Land und für den christlichen Glauben in dieser aufrührerischen Zeit. Schon beim Gespräch selbst haben wir von der Gegenpartei Bitteres

hören müssen, obgleich vom Kaiser verboten worden ist, über die lutherische Lehre zu disputiren und ihr anzuhangen, so namentlich auf den Reichstagen zn Worms (1521) und zu Nürnberg (1524). Die in den 23 Artikeln enthaltenen Lehren sind auf vielen Concilien, namentlich aus dem costnitzer, als unrhristlich bereits verdammt worden. Dennoch gehorchen wir dem Befehl, unser Gutachten darüber abzugeben auf Grund der Schrift und Kirchenlehre. Doch bitten wir E. F. G. dieses Gutachten bei sich selbst zu behalten, nicht weil wir uns scheuen, mit der Gegenpartei darüber zu disputiren, sondern weil wir uns nicht mit ihr in Disputation einlassen mögen ohne Bewilligung des Papstes, des Kaisers und unserer geistlichen Obrigkeit.“

Acht Tage lang währte die Besprechung in Ansbach; allein bei dem schroffen Gegensatz der Ansichten war ein Uebereinkommen unmöglich. Der Markgraf Kasimir beschloß: „Die auseinandergehenden Gutachten zu seinen Handen zu nehmen, durch gelehrte ehrbare Männer nochmals prüfen zu lassen und dann im November beim speierer Reichstag zur Beschlußfassung vorzulegen. Bis dahin solle Jedermann sich gedulden, nichts Neues vornehmen und das Wort Gottes nach rechtem Verstand lauter und rein und nichts dawider gepredigt werden. Auch solle man überhaupt nicht schmähend, zänkisch und aufrührerisch auf den Gassen und in Wirthshäusern reden, sondern zur Förderung der Ehre Gottes und des Seelenheils der Menschen, damit das Volk nicht in Irrung und Aergerniß gerathe. Die Beamten sollen zur Erhaltung des Friedens über dem Vollzug wachen und die Uebertreter anzeigen und bestrafen. Der Markgraf werde beschließen und thun, wie es einem christlichen gottliebenden Fürsten gebühre.“ Allein der Markgraf konnte die zu seinen Handen genommenen Gutachten in Speier nicht vorlegen, da der projektirte Reichstag nicht zu Stande kam.

Wir haben vorhin gesehen, daß unser Abt mit seinem lediglich zu den Akten gelegten Minoritätsgutachten gegen die überwiegend lutherischgesinnte Majorität in seinem Kloster nicht aufkommen konnte. Viele seiner reformatorischgesinnten Mönche hatten

bereits das Kloster verlassen, 14 derselben zu gleicher Zeit, laut eines Briefes, in welchem unser Abt unt. 4. Jan. 1525 an seinen Freund, den Abt Erhard in Schönthal, schrieb: „Vierzehn Confratres sind kopfverrückt (animo satis perturbato) heimlich und unwürdig (nequiter) aus dem Kloster entflohen, und allenthalben ist bei uns, insonderheit bei unsern Grenznachbarn in Nürnberg, die lutherische Lehre so verbreitet, daß man täglich nur von Empörungen und Zänkereien hört.“ Einer der „trünnigen und entlaufenen Mönche“, Namens Schaller, der sich nach Waldsassen begeben und dort das Ordenskleid ganz abgelegt hatte, reklamirte von dort aus seine in Heilsbronn zurückgelassenen Effekten. Was unsern Abt veranlaßte, den ebengedachten Brief zu schreiben, war Folgendes: Wegen der lutherischen Bewegung außer Stand, in diesem Jahr dem Generalkapitel in Cisterz beizuwohnen, sendete er einen seiner Mönche, Sebast. Wagner (nachmals 28. Abt), dahin mit dem für das Mutterkloster gesammelten Jahresbeitrage von 35 Goldgulden und mit dem Auftrage, beim Abt von Cisterz die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Pfarrpatronats zu erwirken. Wagner hatte in Cisterz einen an den Abt von Schönthal adressirten Brief zur Bestellung erhalten; diesen sendete nun unser Abt an den Adressaten mit dem erwähnten lateinischen Begleitbriefe und mit der Doppelbitte: „die wegen Mangels an Botengelegenheit (ob tabellariorum raritatem) etwas verspätete Zusendung zu entschuldigen, und gleichfalls Mittheilung zu machen über die jenseitigen Erlebnisse.“ Noch gedenkt unser Abt in seinem Begleitschreiben zweier verbrecherischer Raubanfälle in Nürnberg und Birklingen, welche aber mit der lutherischen Bewegung in keiner Verbindung standen, und schließt mit den Worten: „Dergleichen Gefahren drohen bei uns den Geistlichen und mehren sich von Tag zu Tag.“ Dieses schrieb er am 4. Januar 1525, und wirklich erfuhr er im Laufe des Jahres viel Bitteres durch


den Bauernkrieg[132],

wenn gleich nicht durch Raubanfälle. Um Ostern des Jahres

schrieb ihm die Aebtissin Magdalena Sazenhoferin von Seligenpforten: „daß Elend, Angst und Betrübniß in ihrem Konvent herrsche.“ Wenk antwortete innig theilnehmend, aber zugleich versichernd: „daß er weder Rath noch Hilfe wisse und dieses Unraths mit seinem Konvent auch täglich gewärtig sein müsse.“ Dann fährt er fort: „So wissen wir denn, gleich euch, nicht – wohin, weil solch gefährliche Handlung an vielen Orten geistlichen Manns- und Weibspersonen, sonderlich der Aebtissin und Convent zu Kirchheim und Zimmern begegnete. Wir wollen euch nicht abschlagen, um Spott und Schande zu verhüten, eure Conventsschwestern zu ihren Eltern, Geschwistern und Freunden zu schicken, wo sie sich bis zu anderer Zeit aufhalten mögen.“ Er bietet der Aebtissin und ihrem Convent Geldhilfe an und empfiehlt sie Gottes Schutz. Schon im folgenden Monat befolgte er selbst den ertheilten Rath, indem er beim Herannahen des Bauernaufruhrs nach Ansbach übersiedelte und seinen Konventualen den Aufenthalt bei ihren Verwandten gestattete.

Schon früher waren in verschiedenen Gegenden Deutschlands Bauernrevolten vorgekommen, namentlich in Schwaben, wo das Kloster Heilsbronn schon frühzeitig Güter erworben hatte. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger berichtet worden, wie dort die durch Auflagen und Frohndienste gedrückten Landleute um Erbarmen flehten, aber kein Gehör fanden. Darauf folgte, daß die Bedrängten gegen ihre Bedränger, den Adel und den höheren Klerus, auch gegen die Klöster, die Waffen ergriffen. Luthers Lehre über die evangelische Freiheit wurde von den Empörern in ihrem Sinne ausgebeutet, um ihrer Predigt über politische Freiheit und Gleichheit, über Befreiung von Abgaben, über Freigebung der Jagd und Fischerei eine biblische Unterlage und ihrer Empörung einen Schein des Rechts zu geben. Daher wurde von den Gegnern Luthers die Reformation als Ursache des Bauernkrieges bezeichnet. So auch von unserem Abt, welcher schrieb: „Leider sind alle Ordensleute, die ihr Ordenskleid tragen, seitdem die lutherische und andere dergleichen ketzerische Lehren und Sekten im heiligen Reich entstanden und weit ausgebreitet sind, den gemeinen

meinen Laien höchst verhaßt und durch diese Leib und Leben gefährdet. So geht es auch mir und meinem Konvent.“ Zwar hatte er für sich und seinen Konvent von seinen eigenen Unterthanen weniger zu fürchten, da sein und aller seiner Vorgänger Regiment immer etwas Väterliches und Volksfreundliches hatte; aber er sah sich und sein Kloster von fremden Bauernschaaren bedroht, welche in der Nähe seines Klostergebietes, in Schwaben und in der Tauber- und Maingegend gegen Adel und Geistlichkeit grausam verfuhren. Er bat daher den Markgrafen Kasimir, welcher sich gegen die Aufrührer rüstete, um Schuß. Kasimir kam selbst nach Heilsbronn, versprach dem Kloster Schuß, wies die Mönche an, bis auf ruhigere Zeiten sich auswärts aufzuhalten, und anstatt der den Bauern verhaßten weißen Mönchskutte ein schwarzes Priesterkleid zu tragen. Auch gestattete er, nach Gefallen sich anderwärts niederzulassen, und Jedem, der etwa auswärts heirathen würde, versprach er eine Aussteuer. Darauf verließen alle Konventualen das Kloster, um anderwärts den Kriegssturm abzuwarten. Nur drei derselben blieben im Kloster zurück: der Prior Schopper (nachmals Abt), der Bursarius und der Granarius. Unser Abt erhielt sein Asyl in Ansbach und zugleich die Versicherung, daß er, wenn Ansbach gefährdet oder Heilsbronn zerstört werden würde, den heilsbronner Hof in Nürnberg als Asyl und Eigenthum erhalten sollte. Durch ein mit dem Klostersiegel versehenes Dokument wurde ihm am Sonntag Jubilate 1525 der Klosterhof in Nürnberg von seinem Konvent förmlich als Eigenthum zugeschrieben. Die Verwaltung der Klostergüter übernahm der Markgraf selbst; die Einkünfte verwendete er beliebig zu seinen Zwecken, vorerst zur Führung des Krieges gegen die Empörer. Als Administratoren bestellte er einen markgräflichen Beamten, Sebastian Funk, den Richter Hartung und den Prior Schopper. Funk wird von seinen beiden Mitadministratoren als markgräflicher Spion und Zuträger charakterisirt. Seine Funktion in Heilsbronn war von kurzer Dauer; er wurde markgräflicher Kastner in Neustadt. Auch dort fuhr er fort, gegen das Kloster zu intriguiren. Nach Beendigung des Krieges und

nach der Rückkehr der Mönche verbreitete er über das Leben und Treiben derselben böse Gerüchte, so daß sich Kasimir und seine Räthe veranlaßt sahen, folgende Weisung[133] an die Administratoren des Klosters ergehen zu lassen: „Uns hat glaublich angelangt, daß die Konventualen zu Hailsbronn ein unordentlich Wesen hatten mit Saufen, Spielen, Hemdentragen, so mit schwarzer Seide oder Gold belegt sind, und daß sie auch die Horas nicht singen, sondern schlechts beten, und daß ihnen ohne redliche Ursach täglich aus dem Kloster hin und wieder zu gehen erlaubt wird. Das tragen wir merklich Mißfallen, und sonderlich, daß ihr, Prior (Schopper), ein solches Wesen gestattet. Unser ernstlicher Befehl ist, daß ihr solch Wesen abstellt und daran seid, daß sich die Konventualen laut unserer vorigen Ordnung eines ehrbaren, züchtigen, priesterlichen, christlichen Wesens halten. Welche sich dem nicht gehorsamlich halten, denen soll ferner keine Pfründ gegeben und sollen dazu ernstlich gestraft werden.“ In Folge dieses Erlasses schrieben die Administratoren und der ganze Konvent an den Kastner Funk in Neustadt: „er möge seines Amtes warten, anstatt beim Markgrafen den Spion und Zuträger zu machen.“ Zugleich schickten sie ihm seinen Sohn Lorenz zurück mit dem Zeugniß, daß er mehr vergessen als gelernt habe. Funk hatte seinen Sohn mit nach Heilsbronn gebracht, um ihn daselbst unterrichten zu lassen.

Am Sonnabend vor Jubilate 1525 ließ sich Kasimir feierlich huldigen; der Richter Hartung, die übrigen Klosterbedienten und die Klosterunterthanen thaten ihm Eidespflicht. Mit Ausnahme von zwei „Menen“ mußten die sämmtlichen Klosterpferde seinem Kriegszuge folgen. Seine Truppen erhielten, namentlich im Lager bei Markterlbach, Proviant vom Kloster. Die Kirchenkleinodien wurden großentheils zur Bestreitung von Kriegskosten verwendet, z. B. sieben Monstranzen und 24 Abendmahlskelche. Das Kloster mußte den ihm vom Markgrafen gewährten Schutz theuer bezahlen. Dabei schrieb der Schutzherr eine knauserische

Hausordnung vor. Nach derselben sollte im Viehhofe Einer der beiden Hirten abgeschafft werden, auch der Hirtenbube; eben so von den beiden Müllern und Bäckern je Einer; ingleichen der Thorwart, dessen Dienst der in der Küche verwendete Laienbruder Konrad mitversehen könne etc. etc. Darauf stellten die Administratoren dem Markgrafen vor, daß die Einhaltung dieser Hausordnung unmöglich, die Beibehaltung des bezeichneten Personals durchaus nöthig sei, wie der in Ansbach weilende Abt Wenk bezeugen könne. Ohne markgräfliche Genehmigung durften die Administratoren keinen Stecken Holz abreichen, ihrem Knecht Dotzer kein Winterkleid schaffen. Kasimir hatte „alle vorhandene Wehr an Harnisch, Haken, Handbüchsen, Armbrusten, Hellebarden, auch etliche lederne Löscheimer“ aus dem Kloster nach Ansbach bringen lassen. Im November baten die Administratoren: „da der Ausruhr einigermassen gestillt und in Heilsbronn vom Markgrafen eine Ordnung ausgerichtet sei, so möchten wenigstens einige Puchsen und Hellebarden zurückgegeben werden, besonders aber die Feuereimer, wegen möglicher Aufläufe im Kloster oder im Wirthshause, und wegen möglicher Feuersnoth im nahen Winter.“ Da keine Antwort erfolgte, so wendeten sich die Administratoren an unsern in Ansbach weilenden Abt mit der Bitte, das Petitum bei der markgräflichen Kanzlei in Erinnerung zu bringen.

Wie sich während der einjährigen Abwesenheit unseres Abts Alles im Kloster dem unumschränkten markgräflichen Willen fügen mußte, erhellt aus zwei im Namen Kasimirs und seines Bruders Georg am 25. August und 21. September 1525 erlassenen Verordnungen. In der ersten hieß es: „Nachdem die durchlauchtigen Fürsten, Herr Kasimir und Herr Georg, das Kloster Heilsbronn und andere Klöster und Stifter in diesen Läuften aus redlichen guten Ursachen zu ihren Handen eingenommen und noch inne haben, auch bis auf fernere Handlung künftigen Reichstags in Händen zu behalten gedenken, ist ihrer fürstlich Gnaden Gemüth und Meinung, daß es bis künftige Ostern in Heilsbronn gehalten werde, wie folgt: Alle Conventuales, so noch im Kloster sind, sollen darin bleiben, und diejenigen, so jüngst mit Erlaubniß

meiner gedachten gnädigen Herren herausgekommen sind, sollen, sofern sie wollen, wieder hinein kommen, doch ohne Kutten, und bis auf weitern Bescheid mit Essen und Trinken enthalten werden. Auch sollen gemeldter Zeit Jeglichem für Kleider und andere Zubuß 12 fl. gegeben werden. Jeglicher soll den äußerlichen Gottesdienst laut der Ordnung, auch hierneben verzeichnet, und was der Prior (Schopper) derhalb weiter für gut ansehen wird, getreulich verwesen, auch dem Prior in allen Dingen gehorsam sein, um Verweisung des Klosters und andere ernstliche Strafe nach Willen und Gefallen meiner gnädigen Herren, der Markgrafen, zu vermeiden. Der Prior soll das heilige Wort Gottes lauter und rein predigen und nichts dawider, wie solches meiner gnädigen Herren zu zweien Malen ausgegangene ernstliche Befehle wollen. Dazu soll er die Woche etliche Tage seinen Brüdern im Kloster die heilige Schrift lesen, dazu alle Conventuales gehen und ihn fleißig hören sollen, damit sie in dem reinen Wort Gottes unterrichtet und geschickt werden, auch zur Versehung etlicher Pfarren sich gebrauchen zu lassen, wie dann der und keiner andern Meinung die Klöster anfänglich fundirt sind.“ Im zweiten Erlaß wurde verordnet, was unser Abt während seiner voraussichtlich einjährigen Abwesenheit vom Kloster zum Lebensunterhalt erhalten und was er den Markgrafen. leisten sollte. Es war ein gegenseitiger Vertrag; darin hieß es: „Wir Kasimir und Georg etc. Nachdem wir in der Unterthanen Empörung, so noch nicht endlich gestillt ist, unser Kloster Hailsprunn mit aller seiner Eingehörung zu unsern Hunden genommen haben, auch bis auf künftigen Reichstag zu behalten gedenken, inmassen dann derhalben vergangener Tage durch uns eine Ordnung zur Unterhaltung des Klosters und der Personen darin gemacht ist: thun wir kund mit diesem Brief, daß wir dem würdigen, unserem Gevatter, Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen (Wenk) Abt unseres Klosters zu seiner Unterhaltung bis auf unsern weitern Bescheid gegeben haben wie folgt: Nämlich, daß er Waizendorf, den Sitz und das Amt mit all seiner Eingehörung, vogtsweis von unsererwegen und an unserer Statt innehaben soll, außer dem Zehnten und

der Schäferei; die soll er uns lassen und dazu jährlich von den Weihern, in das Amt Waizendorf gehörig, geben 20 Zentner guter Karpfen, nicht die besten und nicht die ärgsten, und uns dieselben auf seine Kosten gen Onoltzbach in unsere Haushaltung antworten; sich auch sein Lebenlang zu unsern Rechnungen und andern Sachen als unser Rath und Diener gutwillig lassen gebrauchen, auch unsere Geheim verschweigen bis in seinen Tod, laut seiner vorgethanen Rathspflicht. Dagegen wollen wir ihm auch dieses Jahr den Wein, so auf den vier Morgen Weingarten zu Eibelstadt wächst, zu der Abtei gehörig, sammt einem Fuder Weins von des Klosters Wein zu Randersacker folgen lassen, dazu jährlich ein oder zwei Fuder von dem bonhofer Wein, wie er wohl oder übel geräth. Und ob sich begebe, daß wir das Kloster über kurz oder lang in vorigen oder andern dergleichen Stand kommen lassen wollten, so soll unser Gevatter und Rath, der Abt, der Oberste im Kloster sein, auch des Orts seinen ehrlichen Stand und Unterhalt haben, oder wie wir uns derhalb sonst weiter miteinander vertragen. Und wenn dasselbige geschieht, so soll alsdann dieser Vertrag keinen Theil binden. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem anhangenden Insiegel besiegelt, der gegeben ist zu Onoltzbach am Dinstag nach Matthäi Apostoli 1525.“ Unser Abt fügte dann die Worte bei: „Wir bekennen für uns, all unsere Erben und Nachkommen, daß wir obberührten Vertrag und Ordnung mit freiem Willen und gutem Begnügen angenommen haben. Wir versprechen, uns demgemäß, auch so es hinfüro wieder zu anderer Handlung komme, gegen genannte unsere gnädigen Herren unterthäniglich und gutwillig zu halten. Zu Urkund haben wir diesen Brief mit eigener Hand unterschrieben und mit unserer Abtei anhangendem Insiegel besiegelt.“ Der Abt hatte alle Ursache, für seine Person mit diesen Stipulationen zufrieden zu sein. Die Markgrafen hatten ihn recht wohl bedacht, am Besten aber sich selbst. Ihre Munifizenz erinnert an St. Crispin.

Während unser Abt unberührt vom Bauernkriege in Ansbach und auf seinem Schlößchen Waizendorf (s. Abschn. VIII)

wohnte, bekämpfte sein Beschützer Kasimir die aus der Nachbarschaft herandringenden Heereshaufen, so daß es keinem derselben gelang, bis Heilsbronn vorzudringen. Der Bauernaufruhr verbreitete sich nur über diejenigen Theile des Klostergebietes, welche dem Herde der Bewegung näher lagen. Nur die in der Gegend von Nördlingen, Oettingen, Uffenheim, Rothenburg, Windsheim und Würzburg wohnenden heilsbronner Unterthanen wurden in den Krieg verwickelt. In Altheim, Baldingen, Ehringen, Grosselfingen, Hertheim, Nähermemmingen, Reimlingen, Sorheim, Trochtelfingen und Utzlingen schlossen sich die dortigen heilsbronner Unterthanen in größerer Zahl den Empörern an. Der Graf Ludwig von Oettingen schrieb daher an unsern Abt und veranlaßte ihn, in der Woche vor Ostern 1525 seinen Unterthanen im Ries Folgendes zu eröffnen: „Dem Gerücht nach habt ihr neben anderer Herrschaft Unterthanen der Grafschaft Oettingen euch der Empörung zugethan. Die löbliche Versammlung des Bundes Schwaben und mehr andere Obrigkeit haben bereits beschlossen, gegen euch einzuschreiten. Daher warnen wir euch. Denkt an den Verlust von Ehre, Leib und Gut. Kehrt Angesichts dieses zurück zu Weib, Kindern und Habe und leistet Niemand Beistand zu solch aufrührerischer Handlung. Habt ihr Beschwerde, so beklagt euch bei euren Herrschaften und erwartet Bescheid hieraus. Wir werden euch dabei nach unserem Vermögen Rath, Hilfe und Beistand thun.“ Diese Mahnung wirkte beschwichtigend, wenigstens spricht das Jahrbuch nicht von weitern Exzessen in jener Gegend. In Sontheim, Ikelheim, Westheim, Urfersheim (bei Windsheim) und Ohrenbach (bei Rothenburg) wurden dortige heilsbronner Unterthanen von den aus Schwaben vorgedrungenen Bauern gezwungen, sich an diese anzuschließen. Nach dem unglücklichen Ausgang ihrer Sache suchten sie, die Strafe und Rache Kasimirs fürchtend, Rath und Hilfe in Heilsbronn. Der Richter Hartung rieth ihnen, geradezu nach Ansbach zu ziehen und, unter offener Darlegung des Herganges, aus Gnade und Ungnade sich dem Markgrafen zu unterwerfen, der sie, wie Andere in gleichem Falle, begnadigen werde. Sie befolgten den Rath und wurden

von Kasimir nicht an Leib und Gut gestraft. Der Richter Hartung erscheint wiederholt als Konzipient von Begnadigungsgesuchen, welche nach Beendigung des Bauernkrieges beim Markgrafen eingereicht wurden.

Wegen einer Schädigung in Randersacker schrieb unser Abt an den Bischof Konrad zu Würzburg: „Im vergangenen Bauernaufruhr ist meines Klosters Hof und Behausung zu Randersacker von E. F. G. Unterthanen erbärmlich zerstört und zerrissen, die fahrende Hab darin von acht Eingesessenen zu Randersacker entwendet und verkauft worden. Bitte daher, diese anzuhalten, das Entwendete wieder zurückzustellen.“ Der Bischof entsprach dieser Bitte, verfügte Restitution des Geplünderten durch die Gemeinde Randersacker und forderte den Schultheiß zum Vollzug auf. Die von den Aufrührern verbrannten Zins- und Gültbücher konnten freilich nicht restituirt, wohl aber durch andere Aufschreibungen ersetzt und die Pflichtigen zur Zahlung ihrer Zins- und Gültrückstände gezwungen werden. In Ohrenbach wurde Hans Ickelheimer, ein dortiger heilsbronner Hintersasse, von den Ausrührern gezwungen, Hab und Gut zu verlassen und mit ihnen zu ziehen. Er zog zwar mit, beschädigte aber Niemand. Gleichwohl wurde er noch nach Jahren von Bürgermeister und Rath zu Rothenburg deßhalb angefochten und zur „Straf- und Brandsteuer“ angezogen, zugleich zur Zahlung von Umgeld. Er suchte Schutz bei seinem Lehensherrn, dem heilsbronner Abt Schopper, welcher dem Magistrate Rothenburg vorstellte: „Die Forderungen des Magistrats sind unbillig, da die innerhalb der Landwehr wohnenden Unterthanen geistlicher Stifter und Klöster von dergleichen Auflagen befreit sind. Ueberdieß hat Ickelheimer während des Bauernkrieges Niemand beschädigt und sich sonst immer wohl gehalten. Auch ist er beim Rathe anstatt eines Andern angezeigt worden.“ Anderwärts auf dem Klostergebiete verhielt sich das Landvolk während des Aufruhrs ziemlich ruhig, namentlich in der nächsten Umgebung des Klosters. Hier ergaben sich nur folgende Ausschreitungen:

Nachdem Kasimir in seinem Bereiche die Aufrührer besiegt

hatte, forderte er im Frühling 1526 die von ihm eingesetzten obengenannten Administratoren in Heilsbronn auf: „Etliche der Hauptaufrührer, welche um Heilsbronn gesessen und noch nicht bestraft worden seien, anzuzeigen.“ Die Anzeige lautete: „Zwei Fälle ausgenommen hat sich Niemand in der Umgegend von Heilsbronn besonders an der Empörung betheiligt.“ Bei dem einen dieser beiden Ausnahmsfälle war der Hergang folgender: Der Probst Forchtenberger von Bonhof beabsichtigte, verschiedene dem Kloster und dem Richter Hartung zugehörige Effekten in einem verschlossenen Schranke nach Schwabach zu flüchten. Der Fuhrmann übernachtete in Gottmannsdorf. Dort wurden jene Effekten in der Nacht gestohlen. Die Söhne und Töchter und der Knecht des dortigen Schäfers Kraft wurden verhaftet und verhört. Ihre Aussage lautete: „Sie hätten vernommen, daß in dieser aufrührerischen Zeit gewisse Leute sich verabredet hätten, jenen Effekten unter Wegs aufzulauern; diesen diebischen Leuten seien sie zuvorgekommen.“ Der Schäfer Kraft machte sich verbindlich, das Gestohlene zu restituiren. Damit war die Sache abgethan. Der andere Exzeß ereignete sich im Herbste 1525 zu Großhaslach. In einem dem Kloster zugehörigen Weiher daselbst hatte der Bursarius einige Zentner Fische. Die vom damaligen Kommunismus gleichfalls beseelten Weiber des Dorfes, die Wirthin und die Schmiedin an der Spitze, zogen eines Tages, da eben die meisten Männer abwesend waren, mit ihren Kindern hinaus zum Fischzug. Die Schmiedsfrau stieg in den Weiher und zog den Schlägel, worauf die Fische bald auf dem Trockenen und in den Händen der Frauen und Kinder waren. Nach Beendigung des Bauernkrieges befahl der Markgraf, die Sache zu untersuchen und die Schuldigen zu bestrafen. Der Untersuchungsrichter Hartung zitirte vorerst 21 Männer. Einige derselben sagten aus: „sie seien eben nicht daheim gewesen;“ Andere: „sie hätten ihre Frauen und Kinder zum Hause hinaus gejagt mit dem Befehl, die Fische wieder an ihren Ort zu tragen.“ Darauf zitirte der Richter 27 Frauen. Einige derselben wollten von dem ganzen Vorsall nichts wissen. Andere schoben

Alles auf ihre Kinder: „die Fische seien von diesen heimgebracht und dann von ihnen gemeinschaftlich verzehrt worden.“ Wieder Andere schoben die Schuld auf schwangere Frauen, welche nach Fischen gelüstet habe etc. Das Weitere wurde in Ansbach verhandelt. Der ganze Hergang trägt nicht das Gepräge des Kriminellen, sondern des Muthwilligen und Komischen. Dasselbe gilt von folgendem Exzeß im heilsbronner Amt Waizendorf. Die heilsbronner Unterthanen in jener Gegend verhielten sich während des Bauernkrieges ruhig, „verließen nicht Weib und Kind und schlossen sich nicht an die Aufrührer an.“ Doch regte sich bei einigen lustig beisammen sitzenden Bauern die Lust, dem edlen und vesten Madern von Haldermanstetten, genannt Stettner zu Wiesethbruck, in sein dortiges Wäldchen zu dringen, um sich ein Essen Vögel, die man Ruchen nennt, zu holen. Nach dem Kriege wurden die Thäter dem Markgrafen angezeigt und zu einer Geldstrafe verurtheilt. Möchten die Scenen während des Bauernkrieges überall so unblutig gewesen sein, wie die eben mitgetheilten. Späterhin wurden dem Markgrafen noch einige Bewohner von Großhaslach und Wattenbach angezeigt, welche während des Krieges Wild erlegt hatten. Die vom Markgrafen über die Thäter ausgesprochenen Geld- oder Gefängnißstrafen wurden theils vollzogen, theils ermäßigt, besonders auf Fürsprache unseres Abts und des Richters Hartung.

Den vorstehenden Mittheilungen zufolge wurde das ausgedehnte Klostergebiet während des Bauernkrieges nur hier und da von fremden Schaaren heimgesucht. Die heilsbronnischen Unterthanen selbst waren zur Empörung wenig geneigt, da sie weniger gedrückt wurden, als die meisten Hintersassen der Adeligen und der Markgrafen. Keiner unter den heilsbronner Aebten mißbrauchte seine absolute, nur durch den Konvent beschränkte Gewalt; Keiner zehrte an dem Mark seiner Unterthanen. Einige (z. B. auch unser Abt) waren bis zu einem gewissen Grade luxuriös und geneigt, entweder durch Bauten, oder durch Anschaffung von Kunstgegenständen und Pretiosen ihres Namens Gedächtniß zu stiften; allein wir sahen auch, daß ihr Luxus nie ausschweifend

und den Unterthanen durch schwere Besteuerung und übermäßige Frohnen drückend wurde, daß sie insgesammt sparsam waren und die Ausgaben für ihre Liebhabereien lediglich aus ihrer Privatkasse bestritten. Riesige Bauten, deren Vollendung nicht abzusehen oder nur durch große Beschwerung der Unterthanen ermöglicht war, wurden von ihnen niemals aufgeführt. Sie unterschieden sich hierin vortheilhaft von manchen weltlichen und geistlichen Fürsten, die gleichfalls durch kirchliche Bau- und Kunstdenkmale ihres Namens Gedächtniß stiften wollten, aber dabei nicht verfuhren, wie die heilsbronner Aebte. Bekanntlich sprach der Kaiser Justinian bei der Einweihung der Sophienkirche in Konstantinopel: „Ehre sei Gott, der mich würdig erachtet hat, ein so großes Werk zu vollbringen. Ich habe dich besiegt, o Salomo.“ Zur Beschaffung der Baukosten hatte Justinian seinem Volke schwere Steuerlasten auferlegt. Bei Erbauung des Münsters zu Straßburg seufzten die bischöflichen Unterthanen gleichfalls unter schweren Steuerlasten. Aehnliche Erinnerungen knüpfen sich an so manche der vielbewunderten kirchlichen Prachtbauten Europas. Die heilsbronner Unterthanen erkannten es auch sehr wohl, daß sie weniger belastet waren als ihre Nachbarn; sie betrachteten es als ein Unglück, durch Tausch von Heilsbronn weg und unter eine andere Herrschaft zu kommen.

Nach Beendigung des Bauernkrieges kehrte unser Abt im Mai 1526 von Ansbach nach Heilsbronn zurück. Sein Kloster hatte während seiner fast einjährigen Abwesenheit durch Bauernschaaren nicht Schaden gelitten, wohl aber, wie wir gesehen haben, durch seinen Beschützer. Gleichzeitig mit dem Abt kehrten auch seine Konventualen nach Heilsbronn zurück. Nur Einer, Leonhard Eberhard von Unternzenn, kehrte nicht zurück. Weniger gelang es der Aebtissin von Seligenpforten, ihre Klosterfrauen wieder um sich zu versammeln. Sie schrieb an Jede derselben: „Der Andächtigen, unserer Professin und freundlich lieben Mitschwester N. N., jetzt zu N. in Handen. Unsern Gruß und Gebet zuvor. Freundlich liebe Schwester in Christo! Nachdem wir uns sämmtlich vergangenen Jahres in der bäuerlichen Empörung

und Verfolgung aller Geistlichkeit kümmerlich außerhalb unseres Klosters haben aufhalten müssen, haben wir dich zu deinen Eltern und Freundschaft geschickt. Nachdem nun durch alle geistliche und weltliche Obrigkeit Restitution beschlossen worden ist und wir unsere Verwaltung wieder inne haben und uns gebührt, unserer Stiftung mit Singen und Lesen wieder zu genügen, wozu wir auch Deiner bedürfen: so ist unsere Bitte, Dich wieder hieher zu verfügen. Da die Kutte ein so verdrießlich Kleid geworden ist, so wollen wir uns darüber berathen, wie wir es damit halten wollen und uns etwa mit einem andern ehrlichen Kleid bekleiden und unsere Stiftung und Ordnung halten, wobei uns unser gnädiger Herr (der Abt Wenk zu Heilsbronn) rathen und schirmen wird.“ Diese Zurückberufung hatte nicht allenthalben den gewünschten Erfolg, da es einigen Nonnen außer dem Kloster besser gefiel. Einige kehrten jedoch nach Seligenpforten zurück und das Kloster erhielt wieder, wie früherhin, heilsbronner Mönche als Beichtväter. Diese erschienen aber nicht mehr in der sonstigen weißen Ordenstracht, sondern in dem schwarzen Priesterkleide, welches ihnen beim Ausbruch des Bauernkrieges vom Markgrafen oktroyirt worden war, aber von den bayerischen Herzogen, in deren Gebiet Seligenpforten lag, nicht geduldet wurde. Den zwei Beichtvätern wurde daher die Alternative gestellt, entweder die weiße Ordenstracht wieder anzunehmen, oder nach Heilsbronn zurückzukehren. Die Folge war, daß unser Abt seine beiden Mönche zurückberief, so daß die Nonnen in Seligenpforten nun gar keine Beichtväter hatten. Da aber die dortigen Cisterziensernonnen nur Cisterziensermönche zu Beichtvätern haben durften oder haben wollten, so reichte die Aebtissin Margaretha unterm 19. Juni 1529 beim Hofmeister Georg von Heideck und andern Statthaltern und Räthen zu Neumarkt eine vom Richter Hartung in Heilsbronn verfaßte Beschwerdeschrift ein mit der Bitte: den Klosterfrauen zu gestatten, ihre Beichtväter wie bisher von Heilsbronn zu requiriren. Allein das Kloster Heilsbronn war, nachdem es in einem einzigen Jahr fünf Mönche durch den Tod verloren hatte, außer Stand, Beichtväter nach Seligenpforten zu

senden. Die wenigen noch vorhandenen Mönche waren an Ort und Stelle unentbehrlich. Das Einzige, was geschehen konnte und auch geschah, war, daß der Abt an hohen Festen den Einen und Andern seiner Mönche nach Seligenpforten abordnete zur Abhaltung von Messe, Predigt, Beichte und Abendmahl. Seligenpforten litt im Bauernkriege viel, so daß die Aebtissin Magdalena Satzenhofer sich genöthigt sah, Grundstücke zu Geld zu machen, um sich mit den Ihrigen zu ernähren.

Der Markgraf Kasimir hätte im Frühling 1526 nach der Rückkehr unseres Abts und seiner Mönche in das Kloster diesem sofort seine frühere Selbstständigkeit wiedergeben können, allein er behielt noch ein Jahr lang die Verwaltung des Klostergutes in seinen Händen. Erst im Frühling 1527 sendete er seinen Rath Simon von Zedwitz nach Heilsbronn mit dem Auftrag, die Diener und Unterthauen des Klosters von dem beim Ausbruch des Bauernkrieges dem Markgrafen geleisteten Huldigungseid zu entbinden und wieder dem Abt und Konvent Treue schwören zu lassen. Allein trotzdem erhielten Abt und Konvent die frühere Selbstständigkeit nicht wieder; Kasimir ließ ihnen nur noch einen Schein von Unabhängigkeit. Dieses erhellt insonderheit aus den weitläufigen Verhandlungen über die Ordenstracht.

Es ist oben berichtet worden, daß Kasimir beim Ausbruch des Bauernkrieges unsern Abt und seine Mönche anwies, das den Bauern verhaßte weiße Ordenskleid abzulegen und ein schwarzes Priesterkleid zu tragen. Unser Abt, bemüht, das Verlorene wiederzubringen, wollte nach seiner Rückkehr aus Ansbach die weiße Ordenstracht wieder einführen und verhandelte darüber am Charfreitag 1527 mit Kasimir. Dieser versprach, bis Pfingsten darüber Bescheid zu geben, hielt aber nicht Wort, so daß der Abt ihn am 18. Juli an sein Versprechen erinnern mußte. Mittlerweile zog Kasimir, dem Ruf des Kaisers folgend, in den Krieg nach Ungarn, und von hier aus erhielt der Abt d. d. Preßburg, 23. Juli 1527 folgenden Bescheid: „Dem würdigen, unserem Gevatter, Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt zu Heilsbronn. Euer Schreiben, die von uns mit euch gehabte Abrede

über euer Kloster und dessen Ordnung betreffend, konnten wir wegen Geschäfte noch nicht bescheiden, soll aber ehestens beschieden werden.“ Der verheißene Finalbescheid erfolgte jedoch nicht, da Kasimir zwei Monate darauf in Ungarn starb. Ueber seine Bestattung in Heilsbronn siehe Beitr. S. 133. Vermuthlich war er bei seiner halb katholischen, halb lutherischen Richtung geneigt, dem Verlangen des Abts zu entsprechen. Andern Sinnes war sein Bruder und Nachfolger Georg, welcher auf das Petitum des Abts folgenden Bescheid ertheilte: „Weil Abt und Konvent ihrer Sicherheit wegen im Bauernkrieg die Kutten mit Wissen und Willen der Herrschaft selbst abgelegt hätten, so sollten sie dem Speierer Abschied zufolge bis auf weitern Bescheid keine Aenderung darin machen.“ Der Abt fuhr jedoch fort, Alles aufzubieten, um zu erwirken, daß entweder die weiße Ordenstracht wieder eingeführt, oder daß mit päpstlicher Bewilligung das schwarze Kleid substituirt werde. Das Eine oder Andere mußte geschehen, wenn nicht das wegen seiner notorischen Hinneigung zu Luther ohnehin schon anrüchige Kloster noch stärker gravirt werden sollte. Zur Erreichung seines Zweckes wendete sich der Abt vorerst in einem Bittgesuche an den Bischof Balthasar zu Matten, Coadjutor des Stifts Constanz, kaiserlichen Vicekanzler und Generalkommissär im heiligen Reiche. Nach Darlegung des Herganges bei Ablegung der Ordenstracht bittet der Abt, beim Kaiser, dem das Kloster Heilsbronn unmittelbar untergeben sei, die in Rede stehende Bewilligung zu erwirken. Der Vicekanzler Balthasar versprach d. d. Ulm, 18. Febr. 1529, seine Mitwirkung. Gleichzeitig verhandelte der Abt wegen der Ordenstracht mit Rom. Der von ihm dahin abgeordnete Emissär war wieder Sebastian Wagner, den wir vorhin als Stellvertreter des Abts beim Generalkapitel in Cisterz kennen gelernt haben und als 28. Abt näher kennen lernen werden. Wagner reiste über Venedig, dahin empfohlen vom Losunger und Rathsherrn Kaspar Nützel in Nürnberg durch einen an den Bürger Georg Uttinger in Venedig adressirten Empfehlungsbrief. Wagners Mission hatte den gewünschten Erfolg. Durch einen in der Kanzlei des Papsts

Clemens VII. ausgefertigten Erlaß d. d. Rome 14. Kal. Aug. 1529 wurde unserem Abt und seinen Mönchen gestattet, pro cucullis in choro ecclesiae lintea vcste, quam presbyteri secu1ares gestant, superindui, extra chorum vero vestibus honetis ac bireto. Zugleich wurde in dem Erlaß dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg, Probst zu Würzburg, und den Aebten zu Heidenheim und Ahausen aufgetragen, dem Kloster Heilsbronn gegen Räuber und Rebellen beizustehen. Gleichwohl gelang es unserem Abt nicht, die weiße Ordenstracht wieder einzuführen, da der Markgraf die Wiedereinführung nicht gestattete. Er hatte mit dem Tode Kasimir’s seine Stütze verloren und mit dem Regierungsantritt Georg’s einen erklärten Gegner gefunden.

Der Markgraf Georg hielt bald nach seinem Regierungsantritt einen Landtag in Ansbach zur Berathung über die großen Staatsschulden und über die Gewährung einer Landeshilfe. Letztere wurde auch von den versammelten Ständen bewilligt. Unser Abt bewilligte 2374 fl. 4 Ort und zahlte die erste Rate am zweiten Januar 1529 durch seinen Richter Hartung, welcher folgende Empfangsbescheinigung zurückbrachte: „Ich Hieronymus Hartung (Bruder des Richters), Rentmeister, bekenne, daß mir der ehrwürdige Herr Abt zu Hailsbronn an der Landeshilf, die gemeine Landschaft meinem gnädigen Herrn Markgrafen Georg in Annehmung seines Regiments laut des Abschieds auf dem Landtag Invocavit (1528) bewilligt hat, heute 1187 fl. 2 Ort daran durch Hansen Hartung, Richter, hat bezahlen lassen. Der sag ich sein Gnad (unserem Abt) von meiner gnädigen Herren (Georg und Albrecht) wegen quitt ledig. Zu Urkund mit meinem Petschaft gesiegelt.“

Der andere vom Markgrafen dem Landtag vorgelegte Berathungsgegenstand betraf die Reformation. Im Landtagsabschied erklärte der Markgraf: „Daß er die widerwärtigen Pfarrer keineswegs zu leiden gedenke, sondern daß er sie abstellen werde.“ Laut Landtagsbeschluß sollte in den beiden Fürstenthümern eine allgemeine Visitation der Kirchen gehalten werden. Man

deßhalb mit Nürnberg in Unterhandlung und kam am Tage nach Frohnleichnam 1528 mit den Nürnberger Abgeordneten in Schwabach zusammen. Nach Vorlage der die gemeinsame Lehre enthaltenden Artikel besprach man sich über das bei den Kirchenvisitationen einzuhaltende Verfahren. Wenn unser Abt vom Markgrafen Georg oder von seinen Rathgebern eingeladen wurde, sich bei dem schwabacher Konvent oder gar bei der Kirchenvisitation zu betheiligen, so lag darin ein bitterer Hohn, da jene des Abts antilutherische Gesinnung genau kannten. Das Visitationswerk wurde sofort in Angriff genommen, und zwar nicht nur in den markgräflichen Pfarreien, sondern auch in den heilsbronnischen, wo das Patronat unserem Abt und nicht dem Markgrafen zustand. In Folge der Kirchenvisitation wurde der heilsbronnische Pfarrer Kaspar Bernbeck in Bürglein, welcher sich weigerte, die markgräfliche Kirchenordnung anzunehmen, abgesetzt und an seine Stelle Jodokus Stoll aus Windsheim gesetzt. Näheres über die Prozedur mit Bernbeck siehe Bd. II bei Bürglein.

Daß Wenk bei diesem Verfahren in den Klosterpfarreien kein müssiger Zuschauer, sondern daß er bemüht war, in seinem konservativen Sinne auf seine Klosterpfarrer einzuwirken, zeigte er bei Ammerndorf. Er hatte im Oktober 1526 die dortige Pfarrstelle nach dem Tode des Pfarrers Berthold Wagner dem würzburger Domvikar Johann Kopp verliehen und diesem gestattet, sein Domvikariat beizubehalten, in Würzburg zu wohnen und sich in Ammerndorf durch einen Andern vertreten zu lassen, ein damals üblicher Mißbrauch. Kopp’s Vertreter in Ammerndorf war der heilsbronner Mönch Joh. Hegwein, welcher aber wegen des eingetretenen Mangels an Mönchen in das Kloster zurückberufen werden mußte. Unser Abt schrieb daher unterm 25. März 1527 an Kopp in Würzburg: „Nun besorgen wir, unsere Sache werde sich auf Befehl unseres gnädigen Herrn (Kasimir) ändern, so daß wir des Joh. Hegwein in unserem Kloster selbst bedürfen. Ihr wollet daher eure Pfarrei Ammerndorf entweder selbst beziehen, oder bis Ostern mit einem andern redlichen,

christlichen und keinem lutherischen Priester versehen lassen.“ Als aber Kopp sich nicht sofort schlüssig machte, der Markgraf Kasimir bald darauf starb und sein Nachfolger Georg in der eben berichteten Weise zu reformiren begann, da mahnte der Abt den Joh. Kopp, seine Pfarrei Ammerndorf eiligst zu beziehen, „weil Markgraf Georg anfange, stark zu reformiren.“

In welcher Weise man gleich nach Georg’s Regierungsantritt in den heilsbronnischen Pfarreien reformirte, ist eben berichtet worden. Zugleich richtete man in Onolzbach das Auge auf Alles, was im Kloster selbst nicht im reformatorischen Sinne geschah und unterließ nicht, zu kontroliren, zu rügen und zu befehlen, z. B. bei Gelegenheit der im Jahr 1528 abgehaltenen Frohnleichnamsfeier. Sie fand statt am Tage vor der vorhin besprochenen Zusammenkunft in Schwabach und veranlaßte folgende Depesche an das Kloster:[134] „Von Gottes Gnaden Georg etc. Andächtige, Liebe, Getreue. Wir sind glaublich berichtet, daß ihr am Donnerstag nächst verschienen das vermeinte Fest Corporis Christi mit einem Umgang und Umtragen des Sakraments, wie man es nennt, nach altem Gebrauch der römischen Kirche begangen habt, auch sonst noch in eurer Kirche alle in heiliger Schrift ungegründete und zum Theil gottlose Ceremonien haltet, darob sich nicht allein unseres Oheims und Bruders, des christlichen Kurfürsten zu Sachsen Räthe, als wir jüngst zu Heilsbronn gewesen sind, sondern auch andere gutherzige christliche Menschen schwerlich ärgern. Das hätten wir uns zu euch weniger denn zu Anderen versehen. Sonderlich dieweil ihr, der Prior (Schopper), selbst wisset und bekennt, daß solches Alles Gottes Works Befehl und Christi unseres einigen Heilands Institution, auch unserer christlichen Ordnung, Visitation und Bescheid zum Höchsten entgegen und darum nicht allein als eine menschliche Satzung, ein vergeblicher Gottesdienst, sondern auch ein Greuel vor Gott ist. Wir halten auch dafür, daß solches ohne eures Abts Befehl, Wissen und Willen geschehen. Wir

begehren hiermit ernstlich, daß ihr uns in acht Tagen Grund und Ursach aus heiliger unwidersprechlicher Schrift, so ihr möget, anzeigen wollt, warum ihr wider unsere christliche Ordnung und Bescheid handelt, und daß ihr in eurem Anzeigen allen Menschentand dahinten lasset, uns mit weiterem Bescheid danach zu richten.“ Die Adressaten erkannten in diesem Erlaß nicht die Feder Georgs, sondern seiner ihn beherrschenden leidenschaftlichen Umgebung. Auch wußten sie, daß der Markgraf zur Zeit gar nicht anwesend war. Prior und Konvent schrieben daher an Statthalter und Räthe, daß sie sich gegen den Markgrafen, wann er anheim komme, mündlich verantworten wollten. Der Prior Schopper, gegen welchen der Erlaß vorzugsweise gerichtet war, obgleich aus Ueberzeugung ein eifriger Verfechter der Lehre Luthers im Allgemeinen, sprach sich in seinem oben mitgetheilten Gutachten über die 23 Artikel unter Nr. 6 dahin aus, daß die Frohnleichnamsfeier nicht unbedingt zu verwerfen sei.

Aus den vorstehenden Mittheilungen geht hervor, daß unser Abt in seiner näheren und nächsten Umgebung nun fast Alles gegen sich hatte: den lutherisch gesinnten Markgrafen Georg, dessen Rathgeber und seine eigenen, gleichfalls lutherisch gesinnten Klösterlinge, namentlich seinen Prior Schopper. In Folge der Reformation hatte er vom Papst keine Hilfe mehr zu erwarten. Auch nicht vom Kaiser, dem Schirmvogt seines Klosters. Wir haben gesehen, wie das Kloster von seiner Gründung an von allen Kaisern kräftig beschützt wurde. Allein in Folge der Reformation war der Kaiser nicht mehr im Stande, das Kloster zu schirmen. Der Kaiser Karl V. hatte zwar, wie oben berichtet wurde, auf Ansuchen unseres Abts die Klosterprivilegien i. J. 1521 zu Worms bestätigt; aber der nunmehrigen Bitte um Schutz konnte er nicht entsprechen. In dieser hilflosen Lage blieb dem Abt bei seiner konsequent antilutherischen Gesinnung nichts übrig, als der Gewalt zu weichen und aus dem Wege zu gehen. Sein Entschluß, den Krummstab niederzulegen, war schon im ersten Regierungsjahre des Markgrafen Georg gereist. Unt. 2. Jan. 1529 lud er durch den vorhin genannten Klosterbruder Hegwein

und durch Hartung den Abt von Ebrach als Visitator und den Abt von Langheim als Assistenten auf den 5. Februar zur Wahl eines andern Abts ein. Zugleich erbat er sich einen markgräflichen Geleitsbrief, welcher lautete, wie folgt: „Wir thun kund, daß wir Herrn Abt Johannsen von Ebrach frei und sicher Geleit zusagen zur Wahl eines andern Abts in Heilsbronn.“ Der Markgraf war eben abwesend. Gewöhnlich wurde seine Abwesenheit von seinen leidenschaftlichen Räthen, besonders vom Kanzler Vogler, zu einem Angriff gegen den Abt und sein Kloster benützt. Dießmal begehrten die Räthe Kundgabe des Tages der Abtswahl, „um altem Herkommen gemäß einen markgräflichen Kommissär dazu verordnen zu können.“ Wenk wies den Einmischungsversuch zurück. Er zeigte zwar den Tag der Wahl an, verbat sich aber jede weitere Einmischung und erklärte: „man habe ehedem nach dem Tode eines Abts in Onolzbach um Schutz gebeten, darauf seien von dorther, aus Furcht vor Curtisanen, Etliche von der gnädigen Herrschaft nach Heilsbronn abgeordnet und das Kloster bis zur Wahl eines andern Abts geschützt worden. Das sei aber gegenwärtig nicht nöthig, da der Abt nicht gestorben sei, sondern bloß resignire. Auch habe der Markgraf schriftlich erklärt, daß der neue Abt nach altem Brauch frei gewählt werden soll. Wir haben zwar gegen die Abordnung eines Kommissärs aus Eurer Mitte nichts einzuwenden, wollen aber, daß dieser uns nicht gegen unsere Ordensregel und gegen altes Herkommen in unserer freien Wahl beschränke. Solches vertrösten wir uns zu Euch.“ Am Tage dieser Ausfertigung traf der Abt von Langheim in Heilsbronn ein. Drei Tage darauf sollte die Wahl stattfinden. Allein es lief die Nachricht ein, daß der Abt von Ebrach wegen Krankheit nicht erscheinen könne. Die Wahl konnte daher erst am 6. September stattfinden, nachdem der Abt von Ebrach genesen und der Markgraf Georg von Speier zurückgekehrt war, wo er auf dem Reichstage mit den übrigen evangelischen Ständen am 19. April gegen den kaiserlichen Bescheid protestirt hatte, weßhalb man ihn und seine Gesinnungsgenossen „Protestanten“ nannte. In Betreff der Wahl

schrieb Wenk an seine Widersacher, den Markgrafen und dessen Kanzler, recht friedlich, wie folgt: „Euer fürstlich Gnaden kennen meinen Vorsatz, zu resigniren. Die erste Wahl wurde durch Krankheit des Abts von Ebrach vereitelt. Ich habe nun einen zweiten Termin bestimmt, die Aebte von Ebrach und Langheim nebst andern Herren und Freunden dazu eingeladen, bin aber mit keinem Wildpret versehen; bitte daher bis nächsten Samstag oder Sonntag um einen Hirsch.“ An seinen Dränger, den Kanzler Vogler, schrieb er: „Edler, vester, besonders guter Freund. In nächster Woche ist wegen meiner Resignation die Abtswahl. Dazu habe ich den Herrn Markgrafen um einen Hirsch gebeten und bitte nun, mir dazu zu verhelfen, damit wir gegen unsere Gäste desto ehrlicher bestehen mögen.“

Vor dem Beginn des Wahlakts eröffnete unser Abt dem Abt von Ebrach seinen Entschluß, zu resigniren, unter Darlegung seiner Beweggründe und unter Berufung auf sein Gewissen, welches ihm die Niederlegung seines Amtes zur Pflicht mache. Jede Gegenvorstellung wies er zurück; sein Entschluß war unabänderlich. Darauf versammelten sich im Kapitol die Betheiligten: unser Abt, seine sämmtlichen Konventualen, ein Notarius publicus (Hartung) und die die Wahl leitenden Aebte von Ebrach und Langheim mit ihren Kaplänen. Nachdem man Gott um seinen Beistand angerufen hatte, verlas der Notarius zwei Schriftstücke zum Nachweis, daß von Rom und Cisterz aus dem Abt zu resigniren gestattet war. Dann bat der Abt um seine Entlassung und zugleich um eine angemessene Pension. Beides wurde ihm von allen Anwesenden gewährt. Hierauf folgte Gebet, biblische Lektion, Verlesen einiger Kapitel aus der Ordensregel und aus den Bestimmungen des basler Konzils, worauf der Dirigent einen dreifachen Wahlmodus vorschlug. Prior, Subprior und Bursarius entschieden für die Wahl durch Stimmzettel und erhielten dann den Auftrag, 15 tüchtige (idoneos atque discretos) Wahlmänner zu wählen. Da außer diesen 15 auch die genannten Drei und der abtretende Abt Wahlmänner waren, so waren der Wähler 19, nämlich: der resignirende Abt, der Prior Schopper,

der Subprior Glaz, der Bursarius Frolich, die Mönche Forchtenberger, Kapp, Hegwein, Mendlein, Puckel, Seyler, Gerung, Vischer, Castner sen., Castner jun., Feigenputz, Wiedenmann, Wirsing (der 30. Abt), Sprenz und Greulich (der 29. Abt). Sodann wurden die übrigen Mönche nach kanonischer Vorschrift dreimal, und zum Ueberfluß noch zum vierten Mal aufgefordert, anzugeben, ob sie gegen die 19 Wähler etwas einzuwenden hätten. Nachdem von keiner Seite eine Erinnerung erfolgt war, zog man aus dem Kapitol in die Kirche. Der Abt von Ebrach celebrirte die Messe de spiritu sancto; die Wähler empfingen das h. Abendmahl, sangen kniend das Veni creator und begaben sich dann mit den beiden Kommissären und deren Kaplänen in die Sakristei, wo jeder Wähler seine Stimme in der vom basler Konzil vorgeschriebenen Form abgab, nachdem er zuvor, die h. Evangelien berührend, geschworen hatte. Die Wahl fiel auf den Prior Schopper, „Baccalaureus der Theologie, verständig, gelehrt, sittlich, im gesetzlichen Alter, ehelich geboren, umsichtig in geistlichen und weltlichen Dingen.“ Seine Erwählung wurde von den Wahlmännern einstimmig gntgeheißen, von den Kommissären als kanonisch und wie von Oben eingegeben anerkannt und bestätigt. Der Neugewählte sprach demüthig seine Unwürdigkeit aus, unterworf sich jedoch endlich dem göttlichen Willen und nahm auf Zureden die Wahl an. Alle stimmten ein Te Deum laudamus an und führten den Neuerwählten in die Kirche, wo dieser den Hochaltar küßte und installirt wurde. In das Kapitolium zurückgeleitet, leistete er den Eid de non alienandis neque de novo feodandis aut impignorandis (nichts zu veräußern, noch zu verleihen, noch zu verpfänden). Die sämmtlichen Professen gelobten ihm Gehorsam. Darauf geleitete man ihn in die Abtswohnung und legte ihm die Leitung des ganzen Klosters an das Herz. Schließlich fertigte der Notar über den ganzen Akt ein Instrument, welchem die Siegel des Konvents Heilsbronn und der Aebte von Ebrach und Langheim angehängt wurden.

Zwei Tage nach diesem Akt wurde unter Vermittlung des Abts von Ebrach der jährliche Ruhegehalt für den quieszirten

Abt auf 300 fl. baar, 3 Fuder Randersackerer Wein etc. festgesetzt und zugleich bestimmt, daß sein Nachlaß dem Kloster zufallen sollte. Als Ruhesitz wurde ihm der heilsbronner Hof in Onolzbach angewiesen, und schon in den ersten Tagen nach seiner Resignation siedelte er dahin über. Dort finden wir ihn zur Zeit der Konfessionsübergabe in Augsburg i. J. 1530 und fortwährend bereit und bemüht, dem Kloster Heilsbronn zu dienen. Am 25. Juni erhielt er vom Kloster eine Vollmacht zu Verhandlungen mit dem Markgrafen. Ein Verhandlungsgegenstand war ein Bezug, welcher dem Kloster als Pfarrpatron von Kelheim zustand, aber wegen der lutherischen Richtung des Klosters verweigert wurde. Das Kloster bat den Markgrafen Georg, beim Herzog Ludwig von Bayern die Zahlung der Rückstände zu erwirken. Ein zweiter Verhandlungsgegenstand war die vom Markgrafen Georg anbefohlene Einlieferung von Kirchenkleinodien. Wie der Markgraf Kasimir über die Kirchenkleinodien des Klosters disponirte, ist bereits berichtet worden. Nun kamen auch die Klosterpfarreien an die Reihe. Unser Abt wohnte bereits in Ansbach, als sein Amtsnachfolger Schopper Befehl erhielt, auch von den Klosterpfarreien die Kirchenkleinodien einliefern zu lassen und daher unterm 8. Januar 1530 verfügte wie folgt: „Allgemeines Ausschreiben an die vom Kloster belehnten Pfarrherren, der Kelche und anderer Kleinodien halben. Auf Befehl unseres gnädigen Landesherrn ist unser Begehren, ihr wollet euch mit einem eurer Heiligenpfleger mit den Kelchen und andern silbernen Kirchenkleinodien, die hievor bei eurer Kirche verzeichnet und abgewogen wurden, künftigen Montag hieher verfügen, um zu vernehmen, was nach Seiner Fürstlichen Gnaden Befehl euch von solchen wieder zugestellt, und was E. F. G. überschickt werden soll.“ Daß den Markgrafen Kasimir und Georg ein gut Theil der Kirchenkleinodien überschickt wurde, erhellt aus einem lateinischen Briefe unseres quieszirten Abts vom 4. April, worin er an den Abt Johann zu Ebrach (er nennt ihn seinen praeceptor) schrieb: „Bekanntlich ist in Heilsbronn ein solcher Mangel an Kelchen eingetreten, daß ich nothgedrungen mir einen

eigenen Kelch anschaffen mußte. Damit ich diesen beim Gottesdienst gebrauchen kann, so übersende ich ihn hierbei mit der Bitte, ihn zu weihen und durch den Ueberbringer an mich zurückzusendcn.“

Der ostensible Grund, warum man unserem Abt gerade Ansbach als Ruhesitz anwies, war: „weil der Markgraf auch ferner seines Rathes bedürfe.“ Allein aus den deßfallsigen Verhandlungen ergibt sich, daß der eigentliche Grund folgender war: Man wollte den der Reformation abgeneigten Mann in der Nähe behalten, um ihn zu überwachen. Als der einflußreiehste Mann und als erster Prälat im Lande war er in manche Verhältnisse des Markgrafen eingeweiht, welche möglichst geheim gehalten werden sollten. Allerdings wurde Wenk während seiner Quiescenz in Ansbach oft vom Markgrafen Georg und noch öfter in dessen Abwesenheit von den markgräflichen Statthaltern und Räthen in Anspruch genommen, aber meist in einer Weise, die ein der Reformation abgeneigtes Gemüth peinlich berühren mußte. Um aus dieser peinlichen Lage zu kommen, bat der Abt wiederholt, anderwärts wohnen zu dürfen; aber vergebens. Er befand sich in einer Art von Staatsgefangenschaft. Um aus dieser zu kommen, verließ er Ansbach ohne vorherige An- und Umfrage zu einer Zeit, da sich der Markgraf in Schlesien aufhielt, und siedelte erst nach Heilsbronn, bald darauf aber nach Nürnberg über, wo ihm sein Nachfolger Schopper und der Konvent die Verwaltung des heilsbronner Hofes und die Fürsorge für die kranken Mönche übertrug. Statthalter und Räthe berichteten den Hergang nach Jägerndorf, worauf der Abt aufgefordert wurde, sich wegen seiner Uebersiedlung zu verantworten. In seiner an den Markgrafen in Jägerndorf gerichteten Verantwortung schrieb Wenk am 20. Januar 1532 aus Nürnberg: „Ich weiß, daß E. F. G. und Markgraf Kasimir mir von der Last der Abtei geholfen und vergönnt haben, den Chorhof zu Onolzbach anzunehmen und zu bauen, und E. F. G. verließen sich darauf, daß ich dort bleiben und der Herrschaft ferner dienen würde. Wiederholt habe ich schon E. F. G. gebeten, mich nach Heilsbronn oder Nürnberg

ziehen zu lassen, woraus E. F. G. geschlossen haben: ich wünsche aus E. F. G. Gebiet zu kommen und mich der Herrschaft ganz zu entziehen. Dem ist aber nicht also. Die Gründe meines Wegziehens sind: Ich bin schwach an Leib, Gehör und Gedächtniß, habe noch andere Gebrechen (Steinbeschwerden), bin außer Stand, E. F. G. rathschlagen zu helfen, wozu ich so vielfach veranlaßt werde, was mir aber mehr Verdruß bereitet und mehr Mühe macht, als alle sonstigen Klostergeschäfte. Ich bezog daher ein in Heilsbronn für mich zugerichtetes Gemach, doch nicht auf lange Zeit. Denn es erledigte sich durch den Abzug des Hofverwalters in Nürnberg dessen Stelle, welche ich mir vom Abt und Konvent erbeten habe. Es ist dort des Klosters Spital, wo ich nun die kranken Konventualen pflege und Ruhe habe nebst Arzt und Apotheke. Was ich von der Herrschaft Geheimnissen weiß, werde ich verschweigen bis ins Grab.“ Der Markgraf, oder vielmehr seine leidenschaftliche Umgebung, ließ sich durch diese bescheidene, leidenschaftslose Darlegung nicht beschwichtigen. Denn sofort erschien in Nürnberg der markgräfliche Kammersekretär Anton Grober, beauftragt, dem Abt Folgendes zu eröffnen: Vorerst die Fragstellung: „Warum er sich, ohne von seiner Rathspflicht entbunden zu sein, von Onolzbach entfernt habe?“ Dann die weitere Insinuation: „Der Markgraf werde ihm, wenn er sich nicht mehr zu E. F. G. Geschäften gebrauchen ließe, seine Pension durch den nunmehrigen Abt Schopper vorenthalten lassen. Auch fordere der Markgraf gründliche Angabe der wahren Beweggründe seiner Entfernung aus Onolzbach.“ Dem Markgrafen war entfallen, daß er schon früherhin brieflich den Abt von seiner Rathspflicht entbunden hatte. Der Abt sandte ihm daher Abschrift von dem treffenden Briefe und sprach sich in seinem Begleitschreiben abermals bescheiden und leidenschaftslos dahin aus: „Er sei auf Grund jenes Briefes von Onolzbach weggezogen. Der Markgraf möge seinen Abgönnern nicht glauben, als habe er diesen Schritt gethan, dem Markgrafen und der Herrschaft zuwider, was ihm nie in den Sinn gekommen sei. Er werde als ein guter markgräflicher unterthäniger heilsbronner Konventual

ersterben und sei bereit, bei Mangel anderer Rechnungsräthe die Rechnungen zu verrichten, wenn ihn nicht Krankheit daran hindere. Die Beweggründe zu seiner Uebersiedlung habe er bereits vollständig in seinem früheren Briefe angegeben. Schließlich bitte er um den Fortgenuß seiner Pension und um fernere Belassung in Nürnberg“ Nach dieser Darlegung ruhte die Sache zwei Jahre lang, aber nicht für immer. Denn 1534 in der Woche vor Pfingsten erhielt der Abt Schopper den Befehl, dem Abt Wenk nichts mehr nach Nürnberg abzureichen und ihn zur Rückkehr nach Heilsbronn aufzufordern. Der Befehl war zwar im Namen des Markgrafen ausgefertigt, aber nicht von diesem, sondern von seinen Räthen ausgegangen, denn der Markgraf hielt sich damals wieder in Jägerndorf auf. Schopper kommunizirte den Befehl unserem Abt, welcher an den Markgrafen schrieb: „Es hat mir Herr Abt (Schopper) einen Brief mitgetheilt, welcher ihm von E. F. G. überschickt worden ist. Darin ist angezeigt, daß ich in das Kloster zurückgefordert werde und daß mir meine Kompetenz nicht nach Nürnberg verabreicht werden soll. Das habe ich mit Entsetzen und Verwunderung empfangen. E. F. G. haben bei Handen meine Angabe der Ursach meines Weggehens. Ich zog weg nach Heilsbronn mit Bewilligung E. F. G. und bald darauf von Heilsbronn nach Nürnberg mit Bewilligung des ganzen Konvents, welcher mir altem schwachen Mann den Klosterhof einräumte, den sie ohne mich mit einer andern Ordensperson als Verwalter hätten besetzen müssen. Ich gedenke hier, wie auch andern alten Ordensbrüdern vergönnt wurde, mein Leben in Ruhe zu beschließen, werde, wie ich E. F. G. zugesagt, alle der Herrschaft Geheim, so viel mir derselben wissend, bis in meinen Tod verschweigen, so oft es verlangt wird, der Rechnung wegen erscheinen und, so viel mir noch möglich ist, E. F. G. dienen zu der Herrschaft Nutz und Frommen. Ich bitte, mir nicht ungnädig zu sein, eingedenk meiner treuen Dienste gegen E. F. G. und gegen das Kloster durch Singen, Lesen, Sorgen und Angst von Jugend an bis in mein Alter, wofür ich die mir bewilligte Kompetenz wohl verdient habe. Und wiewohl ich mich zu E. F. G.

getröste und daran nicht zweifele, bitte ich dennoch aufs Demüthigste dieselben um gnädige Antwort.“ Weder der Markgraf noch seine Räthe gaben hierauf eine Antwort. Sie konnten auch nicht wohl antworten, ohne sich aufs Neue eine Blöße zu geben. Sie verirten den antilutherischen Abt Wenk; aber nicht minder, wie nachher gezeigt werden wird, den nachfolgenden lutherisch gesinnten Abt Schopper. Wenk wurde zu Rede gesetzt, weil er nach katholischem Brauche eine Frohnleiehnamsprozession hielt; Schopper, weil er nach lutherischem Brauche Prediger des göttlichen Wortes anstellte. Man denkt hierbei unwillkürlich an die Fabel von Wolf und Lamm.

Wenk blieb im Genuß seiner Pension und fortwährend in Nürnberg, wo er auch starb. Sein Leichnam wurde nach Heilsbronn gebracht und im Querschiff der Kirche, nahe beim Eingang in die Heideckerkapelle begraben. Sein Grab deckte ein Leichenstein mit einer nicht mehr vorhandenen Messingtafel, darauf die Inschrift: A. D. 1538 die 18. Septembris obiit venerabilis pater Johannes Wenek, quondam abbas 26 heilsbrunnensis, cujus anima requiescat in pace. Der von ihm gestiftete Jahrtag ist beim 10. Sept. im Vigilienbuche mit den Worten eingetragen: Annivers. dni. et reverendi patris Johannis abbatis 26 et omnium regularium personarum hujus monasterii defunctarum. Celebrentur vigiliae defunctarum solemniter cum accensis candelis in presbiterio et ad sepulcrum. Omnes celebrare tenentur. Missam cantabit dns. abbas. Subcellarius dat pisces, offam conditam, pa. vi. mel et libetum.

Eingangs der vorstehenden Biographie wurde ein Notizbuch besprochen, welches unser Abt bei seinem Regierungsantritt anlegte, um in demselben seine Handlungen und Verhandlungen im Interrsse seines Mönchsstaates und zum Schmuck seines Klostersitzes zu registriren, „damit die Nachwelt wisse, was durch ihn und während seiner Regierungszeit geschehen sei.“ Beim Schreiben dieser Worte hatte er keine Ahnung von den Ereignissen, welche so bald all seine Plane vereitelten. Noch im J. 1520 scheint er eine Störung seiner Plane nicht geahnet zu haben.

Denn in diesem Jahre ließ er zu seines Namens Gedächtniß eine Münze prägen, sein Brustbild darstellend mit der Rundschrift: Johannes Wenck, abbas fontis salutis 26, aet. ann. 41. Die Münze ist abgebildet und beschrieben in den „Brandenburgischen historischen Münzbelustigungen, 13te Woche, Montag, 29. Juli 1771.“

In dem Jahrbuche von 1529, welches die mitgetheilten Verhandlungen über die Resignation des Abts enthält, findet sich ein Aktenstück ganz andern, und zwar folgenden abenteuerlichen Inhalts: „Antonius Kayßer, Priester und Frühmesser zu Dunzdorff bei Schwäbisch–Gmünd, saß dort eines Tages bei einigen seiner Freunde, um fröhlich miteinander zu essen und zu trinken. Da brachte Jeder zur Ergötzlichkeit einen guten Trinkschwank von allerlei Sachen, auch vom Gewitter vor, worauf Kayßer vorbrachte: Er habe gehört, daß nahe bei Heilsbronn ein Dorf liege, da habe es aus eine Zeit Grundeln geregnet. Der Erzähler wurde verspottet und ihm vorgeworfen: er habe diese lächerliche Geschichte selbst erdacht. Er kam daher nach Heilsbronn und bat den Abt um glaublich Urkund dieß Geschichts. Der Abt gewährte ihm die Bitte und bezeugte: Weil der allmächtige Gott in allen seinen natürlichen Wirkungen wunderlich, soll sich dieß Geschichts Niemand befremden. Denn solches zu Ketteldorf, nahe bei unserem Gottshaus Hailsbronn gelegen, zu unsern Zeiten geschehen, daß in einem jähen Platzregen Sommerszeit eine treffliche Anzahl obgemeldter Fische aus einer Wolke geregnet, daß die Inwohner des Orts, welche noch bei Leben zum Theil, dieselbigen in Gelten und Scheffer gelesen und verbraucht und zum Theil uns dieselben zu kaufen gegeben, die wir ihnen selbst mit eigenen Händen bezahlt und in unsere Weiher und Fischgruben eingeschütt haben. Hierum ist unser fleißig und freundlich Bitten an Alle, weß Würden und Standes die seien, denen solcher Brief fürgetragen wird, ihr wollet gedachtem Herrn Kayßer seiner gemeldten Aussag Glauben geben. Zu Urkund haben wir unser Secret unter diesen Brief thun drucken, der geben ist am Samstag nach Misericordia Domini 1529.“ Weder der Richter Hartung

welcher dieses Aktenstück im Jahrbuch registrirte, noch eine spätere Hand schrieb dieser Mystisikation eine Bemerkung bei.

In der vorstehenden Biographie ist gezeigt worden, daß unser Abt während seiner ersten Regierungsjahre seinen Mönchsstaat noch im Vollbesitz des im Laufe von vier Jahrhunderten Erworbenen sah, daß aber sein Mönchsstaat in Folge der Reformation große Verluste erlitt in Nördlingen und an andern Orten, besonders aber durch die Markgrafen. Daraus ergab sich Minderung der Einnahmen, Mehrung der Ausgaben und endlich die Nothwendigkeit, einige Liegenschaften und Gefälle zu verkaufen, namentlich in Nürnberg, worüber im VII. Abschn. bei Nürnberg Näheres berichtet werden wird. Bei diesen Verkäufen handelte unser Abt lediglich im Einverständniß mit seinem Konvent, ohne in Ebrach und Cisterz um Genehmigung nachzusuchen. Die folgenden Aebte hatten einzig und allein mit den Markgrafen, ihren nunmehrigen Oberherren, zu verhandeln und deren Genehmigung einzuholen, wenn sie sich zu Verkäufen veranlaßt oder gezwungen sahen.


Der 27. Abt Johannes Schopper[135] (1529–1540)

geboren in Abenberg, regierte 11 Jahre lang, vom 29. Sept. 1529 an, an welchem Tage sein Vorgänger resignirt hatte, bis zum 25. Okt. 1540, an welchem Tage er gleichfalls resignirte. Er war, wie fast alle heilsbronner Mönche und Aebte, von bäuerlicher oder bürgerlicher Herkunft. Sein Bruder Ulrich Schopper machte sich in Schwabach ansässig, verarmte daselbst und wurde von seinen Gläubigern verfolgt, bis sein Bruder, unser Abt, die Gläubiger befriedigte, ihn als Waldaufseher nach Münchzell versetzte und dort sammt Weib und Kindern zeitlebens speiste und kleidete. Seine Schwester Barbara heirathete einen gewissen Braun in Schwabach, wurde frühzeitig Wittwe und verarmte gleichfalls. Ihr Bruder, unser Abt, kaufte ihr für 90 fl. ein Gütchen in Aich, wo sie mit ihren drei Kindern vom Abt fortwährend gespeist

und gekleidet wurde. Eines dieser drei Kinder, einen Knaben, nahm der Abt eine Zeit lang in die von ihm errichtete, nachher zu besprechende Schule auf. Die andern beiden Kinder, Töchter, verheiratheten sich so ärmlich, daß sie gleich bei ihrer Verehelichung vom Kloster mit Geld und Kleidern unterstützt werden mußten. Nachdem der Abt resignirt und sich nach Ansbach zurückgezogen hatte, nahm er seine verwittwete Schwester zu sich. Diese machte nach dem Tode des Abts in sehr zudringlicher Weise Anspruch auf dessen Nachlaß, wurde aber mit ihrem Begehren abgewiesen. Sie ließ jedoch nicht ab, bei den Klosterbehörden und beim Markgrafen zu petitioniren und brachte es dahin, daß ihr ein alljährliches Reichniß von 6 fl. aus der Klosterkasse bewilligt wurde.

Seine höheren Studien machte unser Abt in Heidelberg, wo er 1515 Baccalaureus und 1521 Doktor der Theologie wurde. Daß er während seines Aufenthalts daselbst auftragsgemäß dort das alte St. Jakobskollegium verkaufte und ein geräumigeres Lokal für die in Heidelberg studirenden heilsbronner Mönche acquirirte, ist beim vorigen Abt berichtet worden. Die fünf Jahre zwischen seinen beiden Promotionen brachte er in Heilsbronn zu; er scheint daher mit Luther, welcher in dieser Zwischenzeit (1517) in Heidelberg war, nicht persönlich bekannt geworden zu sein. Aber genau kannte er Luthers Lehren und Schriften; ebenso die Bibel und die Kirchenväter. Er sprach sich mit Wärme und entschieden für die Nothwendigkeit einer Reformation in Luthers Sinn aus. Wir haben ihn, da er noch Prior war, beim vorigen Abt als Verfasser des Gutachtens über die vom Markgrafen Kasimir vorgelegten 23 Artikel kennen gelernt. Er stimmte mit Luther überein in der Lehre über die Rechtfertigung allein durch den Glauben, über den freien Willen, über den Abendmahlskelch, über Ablaß, Cölibat, Anrufen der Heiligen, verbotene Speisen und Unfehlbarkeit des Papstes. Dagegen hielt er es nicht für unstatthaft, ein sichtbares Oberhaupt der Kirche, die lateinische Messe, die Todtenmesse, die Ohrenbeichte und die Frohnleichnamsfeier beizubehalten. Er verwaltete nebst dem Bursarius, dem Richter

Hartung und einem markgräflichen Beamten das Kloster, während der Abt Wenk und alle übrigen Konventualen auf Anordnung Kasimirs im Bauernkriege anderwärts in Sicherheit gebracht wurden.

Nach Beendigung des Krieges hielt der Markgraf einen Landtag in Ansbach, welchem unser Abt, damals noch Prior, beiwohnte. Auch bei dieser Gelegenheit sprach sich Schopper reformatorisch aus in folgender Weise: „Den Obrigkeiten ist von Gott die Sorge für den Gottesdienst anbefohlen. Demzufolge ordnete David das levitische Kirchenwesen. Hiskia und Josias waren bemüht, Abgötterei und Menschensatzungen abzuschaffen und die Religion nach Gottes Gesetz wieder herzustellen. Aehnliches thaten Konstantinus, Theodosius, Karl der Große, Ludwig der Fromme, Karlomann und andere Fürsten. Dasselbe haben auch Euer Fürstlich Gnaden als ein frommer fränkischer Fürst unternommen. Unleugbar ist die christliche Religion verfallen und das Volk, durch falsche Priester verleitet, in Seelengefahr gestürzt worden. Es ist daher aller Fleiß anzuwenden, daß die reine Religion wieder eingeführt werde. Ich sage: diejenige Religion, welche unser liebster Heiland aus dem Schoß seines Vaters hervorgebracht, welche die heiligen Apostel gepredigt und die ehrwürdigen Väter der ersten Kirche beständig gehalten haben. Diese uralte und wahre Religion soll nun in diesem Burggrafthum Nürnberg und, Gott gebe, überall gelehrt werden. Papst Adrianus hat auf öffentlichem Reichstag durch seinen Nuncium frei bekannt, die deformirte katholische Kirche müsse reformirt werden. Nachdem aber diese höchstnöthige Kirchenreformation von dem Papst, den Kardinälen und den Bischöfen nicht nur vernachlässigt, sondern noch der Aberglaube, verkehrte Lehren und Mißbräuche alles Ernstes gehegt und bestärkt werden, so müssen wir uns und unserem Gewissen rathen. Gott wird unsere gottselige und heilige Bemühung um Besserung der Kirche in keinem Wege mißfallen.“

Der Markgraf Georg schätzte den Sprecher dieser Worte sehr hoch, verkehrte viel mit ihm und erholte sich gerne bei ihm

Raths, u. A. bei folgender Veranlassung: Adam Weiß, Pfarrer zu Krailsheim, einer der eifrigsten und tüchtigsten Reformatoren im Fürstenthum, schrieb im Frühling 1526 an den Markgrafen Kasimir: „E. F. G. haben vorigen Jahres nicht allein zugelassen, sondern auch befohlen, daß im Fürstenthum das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde und nach gestillter Empörung diesen Befehl erneuert. Das haben E. F. G. als ein christlicher Fürst, der seinen Herrn auch im Himmel erkennt, fürgenommen. Allein E. F. G. ernstliche Meinung ist bisher wenig vollstreckt. Nicht allein in etlichen Orten, sondern auch in E. G. fürstlichen Stadt und Hof wird dem ausgegangenen göttlichen auch fürstlichen Befehl zuwider gelehrt und gelebt. Daher großes Aergerniß des Volles und Abfall Bieler vom Evangelio. Eine sondere Freude des Satans, aber ein herzliches Leid der Frommen. Noch immer wird die Messe als ein tägliches Opfer Christi gehalten, auch für Verstorbene, was noch viel schädlicher und aus Geiz eingerichtet worden ist. Wegen dieser und anderer gotteslästerlicher Mißbräuche ist meine allerunterthänigste Bitte und Ermahnung an E. F. G. als einen christlichen Fürsten, den Gott vor Andern mit Verkündigung seines h. Evangeliums begnadigt hat, solche Ungeschicklichkeit abzuschaffen.“ Darauf folgt eine zweite Bitte und Ermahnung, veranlaßt durch ein Schreiben, welches Weiß vom Markgrafen erhalten hatte. Es war datirt: Montag nach Mariä Geburt und adressirt: „Dem Würdigen und Hochgelehrten, Unserem Rath und lieben getreuen Herrn Adam Weiß, der heiligen Schrift Licentiat, Pfarrherr in Crailsheim.“ Es war, da Kasimir eben krank darnieder lag, von seinem Bruder Georg ausgefertigt und enthielt Folgendes: „Wir schicken euch hiermit einen Abdruck, wie abermals unser Befehl ist, daß das h. Wort Gottes lauter und rein gepredigt werden soll. Und weil wir berichtet worden, daß viele Pfarrer im Kapitel Krailsheim sich diesen unsern Befehlen nicht gemäß halten, sondern Menschentand predigen, so befehlen wir: ihr wollet alle solche Pfarrer zu euch fordern, ihnen unsern Befehl anzeigen und befehlen, daß sie sich demselben gemäß halten und unsere Strafe Leibs und

Guts vermeiden. Auch wollet ihr Jeden examiniren und ein Kundschaft bestellen, wie er sich in seiner Pfarr halte und uns berichten, auf daß wir uns mit der Straf zu Handhabung unseres Befehls wissen zu halten. Verlassen wir uns gänzlich zu euch.“ Weiß verfuhr nach Vorschrift, examinirte die Pfarrer und theilte nun im zweiten Theil seines Schreibens seine, leider unerfreulichen Prüfungsresultate mit. Er schrieb an Kasimir: „Es hat Herr Markgraf Georg voriges Jahr zur Zeit E. F. G. Schwachheit mir unter dem Namen E. F. G. einen Befehl zugeschickt, alle Pfarrherren des Kapitels, welche über 30 sind, zu berufen, ihnen E. F. G. Befehl vorzuhalten, auch Jeden zu examiniren und E. F. G. eines Jeden Geschicklichkeit anzuzeigen. Leider habe ich bei Vielen geringen Verstand heiliger Schrift befunden. E. F. G. sind amtshalben schuldig, der Unterthanen Wohlfahrt, Seel, Leib, Gut und Ehre belangend, zu verschaffen. Solche Versorgung seines Volkes wird der Allmächtige von E. F. G. als von Gott verordnetem Fürsten zu der Stunde seines strengen Gerichts erfordern, nicht von Bischöfen und Prälaten, die sich selbst in den Schafstall Christi gestohlen. Deßhalb wolle sich E. F. G. durch keine Gewalt, Gunst noch Ehr auf Erden vom Worte Gottes abfällig machen lassen, sondern bedenken die Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennet vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater etc.““ Es werden gewiß unsere Bischöfe mit seltsamen Praktiken bei kaiserlicher Majestät listiglich zukaufen. Darum ist E. F. G. vonnöthen, sich wohl vor ihren listigen Handlungen zu hüten und Gott mehr als die Welt sammt ihrem Fürsten, dem Teufel, zu fürchten. Noch ist ein Sach, die ich amtshalben E. F. G. nicht verhalten kann, nämlich das schändliche Wesen unseres Amtmanns Wilhelm von N. und Conrad von N., welche öffentlich mit leichtfertigen Personen haushalten. Dieweil aber das Wort Gottes, freundlich und ernstlich ihnen durch mich vorgehalten, noch nicht Frucht geschafft hat, will E. F. G. das Schwert fürstlicher Obrigkeit zu gebrauchen gebühren. Bedenke E. F. G., wie ernstlich die göttliche Majestät solcher gottloser Menschen Verschoner im 50.

Psalm Vs. 16–22 anredet.“ Bekanntlich wollte Kasimir zweien Herren dienen: Luther und dem Kaiser, und gerade diese wunde Stelle berührt Weiß ohne Rückhalt im vorstehenden Schreiben. Es verdient lobende Anerkennung, daß Kasimir dem freimüthigen Schreiber deßhalb nicht zürnte. Dieses erhellt aus seinem Antwortssrhreiben d. d. Mittwoch nach Palmarum 1526, worin es heißt: „Würdiger etc. Euer Schreiben und Ermahnung, uns dieser Tage in unsere Hand gethan, haben wir getreuer christlicher und guter Meinung von euch vernommen. Wir hoffen auch, uns in alle Wege, so viel uns Gott Gnade verleiht, als ein christlicher Fürst zu halten, und mögen leiden, daß ihr euch nach der heiligen Zeit in eigener Person zu uns hieher gen Onolzbach fügt. Wollen wir von den Sachen weiter mit euch reden.“ Im folgenden Jahr wurde Kasimir in Heilsbronn begraben. Er hatte nicht im Sinne des Pfarrers Weiß durchgreifend reformirt. Ein durchgreifendes Vorgehen erwartete man von seinem Bruder und Nachfolger Georg. An diesen richtete daher Weiß ein dem obigen ähnliches Schreiben und ermahnte ihn: „bei dem heiligen göttlichen Wort zu bleiben und durch keine Gewalt, Gut, Gunst und Ehr auf Erden vom angefangenen geneigten Sinn und Muth zu dem h. Wort Gottes abzufallen.“ Der Markgraf schloß dieses Ermahnungsschreiben dem Prior Schopper zu mit dem Auftrage, sich gutachtlich darüber zu äußern. Schopper sagte in seinem Gutachten u. A.: „Als ich kurz verschienener Tage bei E. F. G. zu Onolzbach gewesen, haben E. F. G. an mich begehrt, daß ich des Pfarrherrn von Crailsheim an E. F. G. schriftliche Ermahnung beim Kanzleiverwalter Georg Vogler suchen und lesen, auch E. F. G. mein Judicium oder Gutbedünken über solche Schrift nicht verhalten sollte. Und wiewohl ich’s derselben Zeit zu lesen nicht hab erobert, haben doch E. F. G. mir solch Schreiben bald hernach zugeschickt und mich abermals solch Libell zu lesen schriftlich ersucht. Ich befinde in des Pfarrherrn Schreiben nichts Anderes, denn ein recht christlich verständig Gemüth. Ja es ist sein Schreiben an einen christlichen Fürsten eine getreue und gottselige Ermahnung,

darin man spürt die Art eines recht christlichen Lehrers, der mit Gottes und des Nächsten Liebe in Demüthigkeit das bischöfliche Amt zu vollbringen begehrt, wie ich vor der Zeit bei Leben E. F. G. Bruder Kasimir von ihm selbst mündlich hab vernommen. Ein christlicher Prediger soll das Wort Gottes, nachdem die zuhörenden Personen geschickt sind, reichlich austheilen, wie der treue und kluge Knecht Matth. 24, 45. Der Knecht ist ein Prediger, treu darum, daß er nur handelt nach seines Herrn Befehl, dessen Ehr und Nutz er allein sucht; klug, daß er weiß, wie, wann und mit wem er handeln soll, nämlich daß er Etliche lehren muß, Etliche trösten, Etliche strafen, Etliche loben, Etliche vermahnen. Das thut nun der Pfarrherr in seinem Schreiben, darum er auch mit dem bischöflichen Schwert, dem Wort der Wahrheit, recht schneidet, mit dem er E. F. G. treulich ermahnt, bei dem göttlichen Wort zu bleiben, eingedenk der Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennt vor den Menschen etc.““ E. F. G. ist vor vielen Andern von Gott durch Christum mit Gnaden der Erkenntniß seines lebendig machenden Wortes begabt, darum zu hoffen, daß auch alle E. F. G. Unterthanen zu rechter Ertenntniß der Wahrheit kommen und mit einem christlichen Leben die Erkenntniß des göttlichen Wortes sammt E. F. G. beweisen. Demnach haben wir als die treuen Unterthanen Gott täglich zu bitten für E. F. G. und dieselbigen zu ermahnen, bei dem göttlichen Wort beständig zu bleiben und mit guten Exempeln zu reizen. E. F. G. hat gute Historien in der Schrift, wie Gott so gnädig sei gewesen den Fürsten, so seinem Wort gehorsam gewesen sind; wiederum auch, so ein Haupt von Gott ist abgewichen, sind oft alle Unterthanen gestraft worden. Etliche zu unsern Zeiten lästern Gott und sein h. Wort und sagen: Weil das Evangelium an den Tag gekommen, sei alles Unglück im deutschen Land erwachsen, dürfen es wohl auch eine teuflische Lehr heißen; so doch das unchristliche Leben meist aus der falschen Propheten Lehre und bösen Exempeln in dem Volk erwächst und nicht aus dem heilsamen Worte Gottes. In den Städten, und noch mehr auf dem Lande, beklagen sich die

Unterthanen, daß Niemand wisse, wie er sich halten solle, darum daß an etlichen Orten Menschensatzungen und Kirchengebräuche abgethan, an andern Orten noch gehandhabt werden. Dazu wird der gemeine Hause durch unverständige Prediger gereizt. Unsträfliche Gewohnheiten und Gebräuche, so zu der Lieb des Nächsten dienstlich sind, sollte man nicht bei Todsünden, sondern als gute bürgerliche Ordnung gebieten, damit die geile Jugend in Zucht erhalten und die schwachen Gewissen zur Besserung gereizt werden. Daraus ist zuletzt viel Schaden zu besorgen, welcher mit Hilf des Allmächtigen durch eine christliche Obrigkeit mag abgewendet werden. So E. F. G. in dieser Sach christlich wollt handeln, wäre nicht ohne Noth, daß man gelehrte und bescheidene Prediger, auch eines ehrbaren Lebens, verordnete, die solche Gebräuche eher aus den Herzen, denn aus den Augen vertrieben. Aber dergleichen geschickten Prediger ist leider aus dem Lande eine kleine Zahl, darum auch das schlecht einfältig Bauernvolk ohne alle Zucht und Scham erzogen wird. Es sind aber nicht allein die ungeschickt, so alte und schädliche Mißbräuche vertheidigen, sondern auch die, so eher mit der Hand als mit dem Worte Gottes stürmen. Was richten solche Stürmer an? Sie thun Zehnen oder Zwölfen, die der Schrift bericht sind, ein Gefallen und haben von ihnen groß Lob; dagegen aber Hunderten, die noch schwach sind, ein groß Mißfallen, darauf folgt, daß dieselbigen der Predigt abhold werden. Dorfleute, so in dem göttlichen Wort noch kleinen Verstand haben, sind halsstarrig und verlassen nicht leichtlich die gewohnten Mißbräuche. Darum habe ich oben angezeigt, daß man in solchem Thun und Veränderung der Dinge fromme, gelehrte Pfarrherren haben soll. Dazu hab ich E. F. G. Kanzleiverwalter Vogler ein Büchlein, so Doctor Martin Luther (Melanchthon) gemacht hat, gegeben, darin sich E. F. G. besehen mag. Verhoffe gänzlich, es soll E. F. G., ein christlich Leben einzurichten, sehr dienstlich sein. Und dieweil mir solch Büchlein ist zugekommen und hab’s E. F. G. mögen schicken, bin ich geursacht, von fürgenommener Arbeit dießmal abzutreten. Denn so ich nach jetzt ausgegangenem Büchlein Luthers

von solcher Handlung schreiben wollte, wäre so viel, als ob ich bei scheinender Sonne ein Licht angebrannt. Derhalb ich mein Schreiben gespart will haben, und bitt damit, E. F. G. wolle dieß mein ungeziemlich Schreiben in allem Besten verstehen und annehmen.“ Eine andere Hand, vermuthlich Vogler’s, schrieb bezüglich des erwähnten Büchleins an den Rand des Briefes: „Das ist das Büchlein von der Visitation zu Sachsen, der mein gnädiger Herr selbst auch eins zu Culmbach kauft hat.“

Schopper hielt, dieser Mittheilung zufolge, die Kirchenvisitation für nützlich und nothwendig und empfahl sie daher dem Markgrafen. Allein die Art und Weise, wie man sie im Jahr 1528 vollzog, hielt er für allzu radikal und stürmisch. Er sprach sich daher offen gegen dieses Verfahren aus in einem von Statthalter und Räthen von ihm verlangten Gutachten. Das war nicht im Sinne Vogler’s, welcher ihm daher antwortete, wie folgt: „Würdiger, lieber Herr und Bruder! Ich hab euer Schreiben, der vorgenommenen christlichen Visitation halben, vernommen und verstehe daraus eine ganz klösterliche Kleinmüthigkeit bei euch. Euer Gutbedünken ist allein auf Weltweisheit, das Kreuz zu fliehen, gestellt. So wird man nimmer die Mißbräuche abstellen und Gottes Ehre und Dienst aufrichten. Bei uns ist keiner Schwachheit mehr zu verschonen, sondern gebührt sich, gottloser Halsstarrigkeit zu widerstehen und die Blinden, die nicht erleuchtet sein wollen, mit ihren blinden Führern fahren zu lassen. Euer Judicium würde mehr zur Zerstörung als zur Bauung christlichen gottseligen Lebens gedeihen. Gott der Allmächtige gebe auch seinen Geist reichlicher und stärker, nicht allein ein Prediger und Zuhörer des Wortes Gottes, sondern auch ein Mitthäter zu werden durch Christum unsern Herrn. Ich verhoffe, ihr werdet mir ein anderes Judicium schicken. Wo nicht, so ist besser, das jetzt empfangene unter die Bank zu schieben, als an das Licht zu geben, wie ich auch desselben, so wir zusammen kommen, mehr christlich Ursachen darthun mag. Hiermit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen. Georg Vogler, Vicekanzler.“

Im folgenden Jahr 1529 am 6. September wurde Schopper zum Abt erwählt. Das Verfahren dabei ist beim vorigen Abt mitgetheilt worden. Eine seiner ersten Ausfertigungen als Abt war die Beglaubigung einer Urkundenabschrift für den Markgrafen Georg. Der Kaiser Karl V. hatte 1521 auf dem bekannten Reichstage in Worms ein lateinisches Diplom ausgestellt, worin er dem Markgrafen Kasimir wegen seiner Verdienste um das kaiserliche Haus versprach, ihm ein italienisches Lehen, im Werthe von 30,000 Dukaten, zu verleihen, wenn ihm (dem Kaiser) die Wiedereroberung Italiens gelingen würde. Kasimir hielt es sowohl mit dem Kaiser, als auch mit der Reformation, da Beide ihm einen Gewinn in Aussicht stellten: der Kaiser durch ein Lehen im fernen Italien, die Reformation durch den Anfall von Klostergütern in der Nähe oder innerhalb des Markgrafthums. Das italienische Lehen wurde ihm nicht zu Theil; wohl aber, in Folge der Reformation zur Zeit des Bauernkrieges, wie oben gezeigt wurde, viel vom heilsbronner Klostergut, welches dem Neffen Kasimirs völlig zufiel, wie beim letzten Abt berichtet werden wird. Der Markgraf Georg verlor das seinem Bruder Kasimir eventuell zugesicherte Lehen in Italien nicht aus dem Auge. Er sendete den kaiserlichen Lehensbrief nebst Abschrift durch Johann Tettelpach, Schreiber beim burggräflichen Landgericht, nach Heilsbronn und bat in seinem und seines Neffen, Albrecht Alcibiades, Kasimirs Sohn, Namen unsern Abt um Beglaubigung der Abschrift, „um sich derselben ad eorundem (Georg und Albrecht) necessitates aut commoda bedienen zu können.“ Schopper entsprach der Bitte, „fand das Original unversehrt, vom Kaiser Karl eigenhändig unterzeichnet, mit dem kaiserlichen Siegel versehen und die Abschrift gleichlautend mit dem Original.“ Schließlich bezeugt er dieses durch Beifügung des Abtssiegels. Datum 14. Septbr. 1529. Welchen Gebrauch Georg von dieser Urkundenabschrift machte zur Realisirung seiner Zwecke in dem fernen Italien, melden die Jahrbücher nicht; daß aber seine Blicke unverwandt auf das nahe Heilsbronn gerichtet waren, bestätigen die Jahrbücher augenfällig. Je mehr Schopper des Markgrafen und seiner

Räthe Annexionsplan durchschaute, desto mehr kühlte sich sein reformatorischer Eifer ab. Abt geworden, hätte er manches Wort, das er als Prior im wohlgemeinten Eifer für die Reformation gesprochen hatte, gern zurückgenommen. Denn er erkannte, daß der Markgraf nicht bloß Kirchenverbesserung, sondern auch Gebietserweiterung auf Kosten des Mönchsstaates beabsichtigte. Zwar fuhr er fort, Hand in Hand mit dem Markgrafen zu reformiren, um das religiös–sittliche Volksleben zu verbessern; allein er trat auch dem Markgrafen energisch entgegen, um die Selbstständigkeit seines Mönchsstaates zu wahren. Er glaubte, daß sein Mönchsstaat, trotz der Annahme des lutherischen Lehrbegriffs, werde fortbestehen können. Wir werden sehen, daß es ihm nicht gelang, ein lutherisches Kloster zu stiften und zu erhalten. Seine energische Opposition gegen den Markgrafen und dessen Räthe hatte zur Folge, daß er nicht mehr so oft wie bisher zu Gutachten bezüglich der Reformation aufgefordert wurde, auch nicht in dem für die Reformation so wichtigen Jahre 1530. Des Markgrafen reformatorische Haltung beim damaligen Reichsstage zu Augsburg ist bekannt, besonders seine Erklärung: „Man möge von ihm nichts verlangen, was wider Gottes Wort sei; er wolle lieber durch Henkers Hand sich den Kopf abschlagen lassen, als einer irrigen Lehre beipflichten.“ Andern Berichten zufolge sprach diese Worte nicht der Markgraf Georg, sondern der Kurfürst Johann von Sachsen. (Beitr. S. 135). Das Jahrbuch von 1530 gedenkt dieser Aeußerung nicht, und berichtet überhaupt nichts über Georgs reformatorische Haltung in Augsburg. Erst das Jahrbuch von 1535 enthält einen Hinweis darauf, wie nachher berichtet werden wird. Dagegen berichtet das Jahrbuch von 1530 wiederholt, daß Georg und seine Räthe während ihres Aufenthalts in Augsburg Heilsbronn nicht aus den Augen verloren und viel mit unserem Abt verhandelten. Die Verhandlungen berührten aber die Reformation mit keinem Worte; sie betrafen lediglich Haber, Holz und Geld. Auf Georgs Befehl ließ Schopper um Laurenzi 1530 Haber nach Augsburg führen. Als Rückfracht wollte er Salz nach Heilsbronn bringen lassen; er bat

daher bei der Kanzlei in Ansbach um einen Zollbrief, damit die Fuhr, als eine markgräfliche, zollfrei passiren könne. Der andere Verhandlungsgegenstand betraf Bauholz, um welches der Markgraf für Abgebrannte in Langenzenn gebeten halte. Der Abt ließ den Verunglückten 252 Baustämme aus dem „Hirschberg“ abliefern. Der dritte Verhandlungsgegenstand betraf Geld. Im Frühling, vor dem Aufbruch nach Augsburg, war dem Markgrafen „eine Landeshilfe, geistliche Hilfe, der hundertste Pfennig,“ von den Ständen zugesichert worden. Die von Schopper zugesicherte Summe erschien dem Markgrafen und seinen Räthen zu gering. Diese verlangten daher von Jenem Vorlage der Klosterrechnung, um aus derselben die Mehreinnahme und die größere Leistungsfähigkeit der Klosterkasse zu entnehmen. Schopper ging darauf nicht ein, erklärte jedoch, mit dem Markgrafen nach dessen Rückkehr von Augsburg mündlich über die Sache verhandeln zu wollen. Allein der Markgraf, dem dieses nach Augsburg berichtet wurde, erneuerte das Verlangen, Rechnung zu stellen, wie andere Klöster bereits gethan hätten. Um diesem Verlangen einen Schein des Rechts zu geben, berief sich der Markgraf darauf, daß schon seinem Bruder Kasimir im J. 1525 vom Kloster Rechnung gestellt worden sei und daß sein Bruder alljährliche Rechnungsstellung angeordnet habe. Schopper entgegnete hierauf: „Markgraf Kasimir nahm damals das Kloster in seine Verwaltung zum Schutz desselben gegen den Pöbel im Bauernkriege. Wir unterwarfen uns und die Folge war, daß wir zur Unterhaltung des markgräflichen Kriegsvolks fast alle unsere Kirchengeschmeide, Wein, Getreide, unser Vermögen hergeben mußten. Dieses geschah ohne Widerrede, da der damalige Abt Wenk und die Mönche anderwärts zerstreut lebten, während das Kloster zum Theil durch markgräfliche Beamte verwaltet wurde, von welchen der Markgraf mit Recht Rechnungsstellung verlangen konnte. Ganz anders gestaltete sich’s, als Markgraf Kasimir durch seine Kommissarien Alles wieder in integrum restituirte, als nach der Empörung Abt und Konvent zurückkehrten und wieder in den Besitz aller Güter und Freiheiten eingesetzt wurden. Ich war damals Prior

und erhielt mündlich vom Markgrafen Kasimir die Versicherung, daß er von uns keine Rechnung fordere, sondern nur verlange, daß wir im Fall eines Krieges ihm mit unserem Vermögen helfen sollten, wofür er, als unsere von Gott verordnete Obrigkeit, uns schützen und schirmen werde. So gnädig wie er haben sich auch seine Vorfahren gegen uns erzeigt und uns in unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien geschützt. Dazu wäre Rechnungsstellung wider unsern Eid und Gewissen. Daher wollen wir lieber todt sein, als durch Willigung in solche Zumuthung gegen Gewissen, Eid, Privilegien, Recht und Gerechtigkeit handeln. Will E. F. G. wissen, worin die Klostereinkünfte bestehen, so ist das durch die Verwaltung im Bauernkrieg genugsam bekannt. Wenn sich E. F. G. darauf berufen, daß auch andern Klöstern Rechnungsstellung anbefohlen worden sei, so kümmern uns diese nicht; vielleicht haben sie auch nicht solche Privilegien.“ Der Markgraf Georg ging auf diese Vorstellung nicht ein und erneuerte von Augsburg aus unterm 8. Juli sein Begehren, worauf Schopper erwiderte: „E. F. G. beharren also, trotz unserer Gegenvorstellung, darauf, daß wir unsere Steuerverzeichnisse vorlegen sollen und wollen uns und unsern armen Leuten unerträgliche Bürden auslegen. Wir vermögen aber nicht, ohne Verletzung unseres Eides, unsern armen Leuten, nach so vielen Auflagen für die Herrschaft, noch neue Lasten aufzulegen. Die Zeiten sind schwer, die Armuth unserer Unterthanen ist groß, so daß wir unsere Zinsen und Gülten nicht bekommen können zur Tilgung der Schulden, die wir machen mußten wegen E. F. G. Herrn Bruders. Auch sind wir von dergleichen Auflagen und Steuern frei laut unserer Privilegien von Päpsten, Kaisern, Königen und E. F. G. Vorfahren. Wir bitten daher, uns bei diesen zu lassen und darin zu schützen. Wir sind bereit, diese Privilegien und unsere Beschwernisse mündlich auseinander zu setzen, oder auch schriftlich mitzutheilen.“ Schopper sendete diese Erwiderung nach Augsburg an den Markgrafen, zugleich auch zwei Schreiben an Hans von Seckendorf zu Sugenheim und an Veit von Lentersheim, welche Beide im Gefolge Georgs in Augsburg und

mit Schopper sehr befreundet waren. Beiden schrieb er: „S. F. G. haben den hundertsten Pfennig von unserem Gotteshausvermögen und Einkommen und von dem unserer armen Leute, und zuvor pflichtmäßigen Nachweis darüber begehrt. Das befremdet und bekümmert uns, da wir durch allseitige Privilegien von dergleichen Auslagen befreit sind. Sollte sich nun S. F. G. über unsere Weigerung und Gegenvorstellung entsetzen und gegen unsern Konvent ungnädig sein, so bitten wir, uns zu vertreten, bis man uns verhört und der Wahrheit auf den Grund gesehen hat.“ Georgs Antwort lautete: „Er wünsche sowohl nähere Bezeichnung der vom Kloster gebrachten Opfer, als auch Mittheilung der zitirten päpstlichen, kaiserlichen, königlichen und brandenburgischen Privilegien.“ Schopper säumte nicht, dem zweifachen Wünsche zu entsprechen. Er schrieb an den Markgrafen: „Im Bauernkriege gaben wir E. F. G. Bruder zur Erhaltung von Land und Leuten, wie billig, all unsere Kirchenkleinodien und Geschmeide, nichts verschont und hinterhalten, Wein, Getreide, all unsern Vorrath, nichts ausgenommen, nach Markterlbach und Onolzbach, versetzten unsere Zinsen und Einkünfte gutwillig und unterthänig vor Andern, um der Herrschaft über 2000 fl. vorstrecken zu können. Wir haben S. F. G. Herrn Markgrafen Georg bei seinem Regierungsantritt 2525 fl. in seine Rentmeisterei gezahlt, unsere Unterthanen über 2000 fl. Brandschatzung und Schadengeld. Wir haben aus unserem Gotteshaus und aus unsern andern Pfarrkirchen Kelche, Monstranzen und was dergleichen vorhanden war, überantwortet, zur Türkenhilfe 400 fl. baar erlegt, zur Erhaltung der (vom Markgrafen gestifteten) Schule in Onolzbach 150 fl. und entblößten uns dadurch zu Gunsten der Herrschaft Brandenburg so, daß wir uns in langer Zeit nicht erholen können. In Kästen und Kellern ist uns nichts geblieben. Unsere Unterthanen klagen in dieser übertheuren Zeit noch mehr wie wir und können ihre Gefälle größtentheils nicht entrichten. Wir müssen ihnen noch Geld und Getreide leihen. Wo wir sie anfordern, da kommen sie uns mit Weinen und Klagen entgegen, bitten um weitere Darlehen, um dem Hunger zu wehren, und wir sind vor Gott

schuldig, ihnen in dieser schweren Zeit zu helfen, nachdem sie uns bisher mit ihrer Arbeit gedient haben. Ferner erlitt unser Einkommen einen großen Ausfall durch Abtretung des jus patronatus in Nördlingen mit zwei guten Zehnten und jährlichen 50 fl. Ewigzins vom nördlinger Rathhaus. Ferner werden uns 72 fl. jährlich von der Pfarrkirche zu Kelheim und 19 fl. von den beiden Pfarrkirchen zu Hirschau und Kirchthumbach vorenthalten. Ferner müssen wir jährlich 300 fl. und 3 Fuder Wein an unsern alten Prälaten (Wenk) abgeben. Ferner haben wir E. F. G. zur Türkenhilfe 400 fl. willig gegeben, das Bergwerk (bei Lichtenberg in Oberfranken) zu bauen, 160 fl. bewilligt. Dazu der große Aufwand für E. F. G. Amtleute, Jäger, Falkner und anderes Gesinde, für tägliche Gastung, so daß wir von Ostern 1529 bis Ostern 1530 1825 und von da bis jetzt 393 Pferde gefüttert haben. Zwar haben uns E. F. G. durch unsern Prälaten (Wenk) den gnädigen Befehl gegeben, wir sollten den Gästen zum Theil heutigen Wein und Bier geben; aber damit will sich Niemand begnügen; Keiner will geringer als der Andere sein; Jeder will alten Wein haben, von dem das Fuder 36 bis 40 fl. kostet; Aus dem Allen erhellt, daß wir unmöglich eine Baarschaft haben können. Zwar haben wir jetzt in unserem Konvent weniger Personen; allein wegen ihres Alters und ihrer Schwäche geht für sie nicht weniger auf als zuvor, und wir gedenken nicht, ihnen etwas abzubrechen. Ferner der tägliche Aufwand für Dienstbothen und Handwerker, um das Kloster, wie E. F. G. selbst befohlen haben, in baulichem Stand zu halten. Ferner zwei Jahre nacheinander die Steuer zur Landeshilfe, die unsere armen Leute noch nicht verschmerzt haben. Ueber unsere Privilegien und Freiheiten lege ich hier die Urkunden in beglaubigter Abschrift bei. Ich bitte nun demüthig, uns der unmöglich zu erschwingenden Hundertpfennigsteuer zu überheben und uns bei unsern Privilegien zu schützen.“ In Folge dieser Darlegung that der Markgraf in dem zu Ende gehenden Jahre 1530 keine weiteren Schritte mehr. Aus den ihm mitgetheilten Privilegien konnte er ersehen, daß das Kloster Heilsbronn nicht ihm, sondern

unmittelbar dem Kaiser untergeben und eine ihm gleichberechtigte Korporation war, von welcher er nichts zu fordern, sondern nur zu bitten hatte, was er auch, wie wir nachher sehen werden, förmlich anerkannte. Ein weiteres direktes Vorgehen widerrieth ihm auch der Ausgang des augsburger Reichstages, welchem derselbe Kaiser Karl V. vorsaß, der neun Jahre zuvor auf dem wormser Reichstage die Klosterprivilegien bestätigt hatte, wie beim vorigen Abt Wenk berichtet wurde.

So hatte denn Schopper in seinem ersten Regierungsjahre die erste Lanze mit dem Markgrafen gebrochen. Dabei unterschied er aber mit richtigem Takt die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich gefällig und ehrerbietig zu beweisen. Gleich nach der Rückkehr des Markgrafen von Augsburg wurde er von diesem um einen Zelter gebeten. Seine Antwort an den Markgrafen lautete: „E. F. G. begehrten von mir, ein Reitpferd nach Onolzbach zu senden, auf welchem ein Kommissarius zu den verordneten Räthen nach Augsburg abgefertigt werden soll. Tags darauf haben E. F. G. mein Zelterlein begehrt, welches Thomas Clayber von Augsburg herab geritten, um es dem Herrn Hans von Seckendorf zu geben. Dieses mein Zelterlein habe ich gleich auf das erste Schreiben nach Onolzbach geschickt und auf demselben ist ein Kommissarius nach Augsburg geritten. Kommt dieser mit dem Zelterlein nach Onolzbach zurück, so mögen es E. F. G. gleich dort behalten und damit den Herrn von Seckendorf versehen, mit dem unterthänigen Erbieten, was ich E. F. G. Mehreres und Höheres zu Dienst und Gefallen thun könnte, daß mich E. F. G. hierin allezeit unterthänig, willig und gehorsam finden soll. Datum Merkendorf, 9. Okt. 1530.“ Eben so gefällig schrieb er acht Tage darauf an den Markgrafen, der ihn um einen bespannten Rüstwagen gebeten hatte: „Die Menen sind alle nach Randersacker gegangen, dazu noch zwei gemiethete. Hätte ich zuvor gewußt, daß E. F. G. einen Wagen nöthig haben, so hätte ich einen dahier behalten. Kann es anstehen bis zur Rückkehr, so stehen nicht bloß ein, sondern zwei Wägen zu Befehl.“ Ein dießjähriges Christgeschenk für den Markgrafen

und seine Gemahlin begleitete der Abt mit folgendem Schreiben: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich derselbigen Gemahlin, meiner gnädigen Frau, ein Fäßlein voll zweierlei Birnen, die besten, so ich hab mögen auserlesen, bittend, dieselben gnädig anzunehmen. Was ich E. F. G. in einem Andern und Mehreren zu Wohlgefallen erzeigen kann, wäre ich allezeit willig. Damit Gottes Gnade befohlen. Datum Hailsbrunn am Christabend.“

Der Augsburger Reichstag fiel in das erste Regierungsjahr unseres Abts. Die dortigen Verhandlungen waren bezüglich der Reformation im Allgemeinen von großer Bedeutung; allein die Landbewohner auf dem ganzen Klostergebiete verhielten sich gegen dieselben theilnahmslos, obgleich auf dem Klostergebiete die Reformation fast allgemein oktroyirt war. Auch nach dem Jahr 1530 findet sich in den Jahrbüchern kein einziges Beispiel von brüderlichem Zusammenschließen, von religiös–sittlicher Belebung in den Gemeinden, sondern nach wie vor unablässige kleinliche Kompetenzkonflikte zwischen den Dorfherrschaften, Schlägereien an Sonntagen und Kirchweihen, Hader in den Gemeinden über Schaftrieb, Hut, Wässerung, Gemeindearbeiten, Hirtenhäuser, Wege und Stege etc., z. B. in Weiterndorf, Aich, Bürglein, Schwaikhausen, Reuth, Dettelsau, Ammerndorf, Merkendorf, Heglau, Dörrnhof, Ergersheim, Külsheim, Katterbach, überhaupt in den meisten Ortschaften. In Buchheim wurde während der Kirchweih der Pfarrer von einem reisigen Knecht erstochen. Die Aktenmittheilungen im VI. Abschnitt werden zeigen, daß während des ganzen Reformationsjahrhunderts das religiössittliche Leben in den Gemeinden und Pfarrhäusern auf dem ganzen Klostergebiete höchst unerfreulich war. Wie kleinlich Dorfherrschaften und deren Hintersassen einander quälten, mögen folgende Beispiele zeigen:

In dem Kirchdorfe Wieseth geboten im 16. Jahrhundert nicht weniger als sechs Dorfherren: das Kloster Heilsbronn, das Stift Herrieden, Wolf von Königsberg (Künsberg zu Weiltingen), Hans v. Seckendorf zu Bechhofen, Apel v. Seckendorf zu Forndorf und der Markgraf. Die Gemeinde wählte,

wie überall, den Hirten und setzte diesen in das unbelastete Hirtenhaus. Da fiel es dem Apel v. Seckendorf ein, obgleich seine Hintersassen die Wenigstbegüterten im Orte waren, eigenmächtig einen Hirten zu sehen und das Hirtenhaus zu belasten. Am l0. Juni 1530 versammelte man sich in dem benachbarten Königshofen zu einem Vergleichsversuche. Unser Abt begab sich selbst dahin. Die anderen Gutsherren von Wieseth sandten Stellvertreter, Apel von Seckendorf seinen Sohn Anstand. Letzterer beharrte darauf: die Obrigkeit in Wieseth, die Fraisch ausgenommen, stehe seinem Vater Apel zu, welcher auch die meisten Armenleut daselbst habe; er wolle insoweit nachgeben, daß die Gemeinde den Hirten dingen möge, der Hirt müsse aber in Forndorf Recht suchen und nehmen, auch dorthin eine Fastnachtshenne geben. Da aber die andern Betheiligten nicht darauf eingingen, so wurde beschlossen, die Sache in Onolzbach durch Statthalter und Räthe austragen zu lassen. Der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg. Der Streit betraf nicht nur das Hirtenhaus, sondern auch das Fischen in der Wieseth und im Flindsbach, auch Hut und Weide. Unser Abt sah, dass bei diesen Plackereien der Dorfherren die Dorfbewohner am Meisten litten. Daher sein Bemühen, Frieden zu stiften. Unt. 15. Aug. lud er die Dorfherren insgesammt zu einer abermaligen Besprechung in Königshofen ein und bat, wo möglich, persönlich zu erscheinen. Bei der Zusammenkunft am 24. August fanden sich in Person ein: unser Abt, der Dechant Dürr von Herrieden mit seinem Senior Knorz, Apel von Seckendorf mit seinem Sohne Anstand, Wolf von Kunigsperg, Mathern von Haltermannstetten, genannt Steiner zu Wiesethbruck und Hans von Seckendorf zu Bechhofen. Als Bevollmächtigte des Bischofs von Eichstätt und des Markgrafen erschienen die Kastner von Arberg und Truhendingen. Ein Hauptpunkt des Streites war das unablässige Fischen und das Ausfischen auch der Brut. Man beschloß daher Folgendes: „In den Pfarrbezirken Wieseth, Königshofen: und Arberg darf Jedermann, doch nur an zwei, in der Fastenzeit an drei halben Tagen wöchentlich in den genannten Bächen fischen und trebsen, aber nicht durch Reußenlegen,

legen, auch nicht des Nachts. Das Flachsrösten in diesen Gewässern ist bei Strafe verboten.“ Das über den Akt verfaßte Friedensinstrument wurde von allen Anwesenden besiegelt. Der Friede war aber nicht von Dauer; denn sechs Jahre später beschwerte sich der genannte Junker Anstand bei unserem Abt, der sich eben in Waizendorf aufhielt, aufs Neue wegen des Hirtenhauses in Wieseth, wegen des Viehtriebes in Deffersdorf und wegen des wieder überhandnehmenden Fischens bei Tag und Nacht.

In ähnlicher Weise stritt man in Külsheim, wo gleichfalls mehrere Dorsherrschaften geboten, darunter unser Abt, welcher auch hier als Friedensstifter erscheint. Die an ihn gelangte Beschwerdeschrift der dortigen Gemeinde besagte: „Wir haben den Viehtrieb auf dem langen Wasen über Menschengedenken ungehindert. Unser Hirt tränkt das Vieh in dem daranstoßenden, nach Windsheim gehörigen Erbelsee. Der Rath von Windsheim, welcher das Tränken nicht mehr dulden will, pfändete uns eine Kuh, die er noch inne hat. Der schon in früheren Jahren hierüber obwaltende Streit wurde durch einen Vergleich beigelegt, welchen aber Windsheim jetzt bricht.“ Unser Abt lud seine Mitdorfherrschaften die Aebtissin Kunigunde von Birkenfeld und den Amtmann Albr. Gayling von Hoheneck zu sich nach Neuhof ein, wo man beschloß, in einem gemeinschaftlichen Schreiben Bürgermeister und Rath zur Auslieferung der Kuh, zur Haltung des Vergleichs und zu einer allseitigen Zusammenkunft aufzufordern.

Zu den alljährlich wiederkehrenden Funktionen der Heilsbronner Aebte gehörten ihre Reisen auf die „Paudung“, d. h. Zins- und Gülterhebung in den Probsteien und Aemtern. Sie vernahmen bei dieser Gelegenheit „die Anliegen“ ihrer Unterthanen und schlichteten Streitigkeiten. Seine erste Paudungsreise machte unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nach Windsheim. Dorthin berief er, zur Beilegung eines Streites, den Pfarrer J. Lerch von Weigenheim und den dortigen Schultheiß. Die gleichfalls wegen eines Streites einberufenen heilsbronner Unterthanen von Ulsenheim blieben aus, weßhalb ihnen

der Abt durch ihren Schultheiß Hans Ulrich die verwirkte Strafe ankündigen ließ. Die zweite Paudung hielt Schopper in Neuhof und schlichtete dabei einen Konflikt zwischen Pfarrer und Zehntholden in Kirchfarrnbach. Eben so wurden bei den übrigen Paudungen in demselben Jahr 1530 in Merkendorf und Waizendorf vom Abt „Irrungen verhört und darin Bescheid gegeben.“ Die bei diesen Paudungen im J. 1530 zur Sprache gebrachten Anliegen und Irrungen betrafen insgesamint nur materielle Interessen; die Reformation kam an keinem Ort zur Sprache. Ueberhaupt berühren die Hunderte von Einläufen und Ausfertigungen, welche das Jahrbuch von 1530 enthält, die Reformation direkt mit keinem Worte; indirekt deuten nur die folgenden zwei Verhandlungen darauf hin:

Sigmund von Heßberg, Amtmann in Kadolzburg, bat unsern Abt um einen Priester. Da aber der Personalstand im Kloster in Folge der Reformation sehr gering war, so antwortete Schopper: „Wir haben im Kloster selbst Mangel an Konventualen, können kaum unsere Stiftungen im Chor (in der Klosterkirche, wo das Volk keinen Zutritt hatte) versehen, und auch oben in der Kirche (Katharinenkirche) können wir für das gemeine Volk, für das Singen und Predigen des Wortes Gottes, Personen, welche dazu geschickt sind, nicht auftreiben. Einen ungeschickten Priester wollen wir euch nicht schicken.“

Die andere Verhandlung veranlaßte der Markgraf Georg. Dieser hatte im Sinn der Reformation eine Lateinschule zu Onolzbach errichtet: „eine christliche Schule, sagt unser Abt –, die an viel Enden hoch gelobt wird, also daß auch ehrbarer Leute Kinder von Nürnberg und andern Orten dahin geschickt werden, wo treffliche Lektoren und ihre Helfer täglich und alle Stunden ob ihren Schülern sind.“ Schopper kontribuirte für diese Anstalt „zu Ehren und Guten der Herrschaft“ jährlich 150 fl. Unter den Zöglingen der Anstalt waren zwei Söhne des Ritters Sebastian von Eib zu Vestenberg und Neuendettelsau, den wir schon beim vorigen Abt als Beförderer der Reformation kennen gelernt haben. Er blieb als lutherischer Christ, was er als katholischer

war: ein Störenfried, der alle Umwohnenden durch Schaftrieb etc. beeinträchtigte, so daß bisweilen der Markgraf dreingreifen mußte. Dazu stand er seinem eigenen Hause nicht wohl vor. Seine beiden Söhne erwiesen sich auf der Schule zu Onolzbach „als muthwillige Buben von Haus aus, die viel brauchten für Essen und Trinken, lieber hinter die Schule als hinein gingen, der Buberei nachgingen, dem Vater das Geld unnützlich verthaten und dem Studium nicht geneigt waren.“ Der Vater klagte dem Markgrafen in einem Briefe sein Leid über seine Söhne, „die ihm viel kosteten, nichts lernten und nichts taugten“, und bat den Markgrafen um Fürsprache bei unserem Abt, welcher einen seiner Mönche namhaft machen möge, den er sodann bitten werde, „seine Söhne in das Kloster aufzunehmen, sie zu unterrichten, auf Gottes Wort zu weisen, wie es der Abt zu Speinshart mit adeligen Knaben halte. Die Klöster seien ja des Adels Spital, und das Kloster Heilsbronn könne um so mehr seine Söhne aufnehmen, da seine Eibischen Vorältern dort Jahrtage gestiftet hätten, welche aber dort nicht gehalten würden.“ Diesen Brief schickte der Markgraf mit einem Begleitschreiben an unsern Abt, welcher hierauf dem Markgrafen antwortete: „Aus Herrn Sebastians Brief erhellt, daß seine Söhne muthwillige Buben und zum Studium nicht geneigt sind. Möchten diese gerne studiren, so würden sie es auf E. F. G. gerühmten Schule gethan haben, besser als in Heilsbronn oder an einem andern Orte, wo jene trefflichen Lehrer und Aufseher nicht sind, wie in Onolzbach. Auf einen armen Mönch werden sie gar nicht achten. Auch ist dieser durch seinen Kirchendienst verhindert, stete Aufsicht zu halten. Wie viel mir daran liegt, daß allenthalben, sonderlich beim Adel, gelehrte Leute erzogen und zur Gottesfurcht angehalten werden, zeigt mein jährlicher Beitrag von 150 fl. zur Schule in Onolzbach. Allein zu Heilsbronn ist kein Studium für Adelige oder Andere, die nicht endlich gesinnt sind, das Klosterleben anzunehmen; denn in den Klöstern wird gemeiniglich nichts Anderes studirt, als was zur Möncherei und zum geistlichen Stand gehört. Allein ich kann denken, daß Herr Sebastian

leiden möchte, daß seine Söhne vergebens (gratis) auferzogen würden, sie lernten etwas oder nichts, wenn ihm nur nicht viel darauf ging. Die Klöster sind und waren nicht, wie Herr Sebastian meint, des Adels Spital. Der Vorwurf des Herrn Sebastian, als würden die von seinen Vorfahren gestifteten Jahrtage nicht gehalten, ist unwahr; denn diese werden bis heute ihrer Fundation gemäß gehalten. Herr Sebastian gebraucht dieß nur als Vorwand, um seine Söhne unterzubringen. Denn es ist bekannt, daß er als Liebhaber der evangelischen Wahrheit nichts von Jahrtagen und dergleichen Stiftungen hält. Was das vom Herrn Sebastian weiter angeführte Beispiel meines Freundes, des Abts zu Spainshart betrifft, so geht das mein Gottshaus und mich nichts an; denn dort sind Abt und Konvent meist adelig und dort werden meist Kinder vom Adel zu Ordenspersonen erzogen, was bei meinem Kloster nicht herkömmlich ist. Herr Sebastian, als ein evangelischer Mann, ist wohl nicht Willens, aus seinen Söhnen Mönche zu machen. Nehmen wir die Eibischen Söhne aus, so werden andere Adelige bald Gleiches wollen auf Kosten unseres Klosters.“ In diesen bestimmten Termen wurde das Begehren des reformatorisch gesinnten Ritters von dem gleichfalls reformatorisch gesinnten Abt zurückgewiesen. Der Ritter Sebastian that keine weiteren Schritte und starb bald darauf. Sein ältester Sohn, Hans, Bruder der beiden Wildlinge, überkam die Gutsherrschaft, ein markgräflichcs Lehen; er war, wie sein Vater, ein Störenfried.

Mit gleicher Entschiedenheit trat Schopper, wie vorhin berichtet wurde, im J. 1530 dem Markgrafen entgegen unter Vorlage seiner Klosterprivilegien, und der Markgraf ließ sich herbei, im J. 1531 diese Privilegien förmlich anzuerkennen und zu erklären wie folgt: „Wir Georg etc. für uns und anstatt unseres jungen Vetters Albrecht. Nachdem uns der würdige, unser Prälat, Rath, Herr Abt Johannes, unangesehen (ungeachtet) seines Klosters Privilegien bewilligt hat, uns zur Zahlung unserer Herrschaft schweren Schulden eine dreijährige Hilfe des hundertsten Pfennigs zu geben, und zwar 1000 fl. in jedem dieser drei

Jahre, so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir solches mit besonderem Dank angenommen als eine getreue unterthänige Gutwilligkeit und nicht als Gerechtigkeit. Wir haben ihnen, Abt und Konvent, auch zugesagt, daß ihnen solche Hilfe an ihren päpstlichen, kaiserlichen, unserer Vorfahren und unserer selbst Privilegien unschädlich und unabbrüchig sein soll. Zu Urkund mit unserem Insiegel besiegelt, gegeben zu Onolzbach.“ Schopper registrirte dieses Dokument im Jahrbuche mit dem Beifügen: „Kopei des Briefes, daß Herr Markgraf Georg die 3000 fl. auf drei Jahre aus keiner Gerechtigkeit vom Kloster empfangen habe, sondern für eine getreue unterthänige Gutwilligkeit.“

Nachdem der Markgraf in diesem Dokumente unumwunden erklärt hatte, daß er verbunden sei, die ausgedehnten Privilegien des Klosters zu respektiren, so war Schopper darauf bedacht, dieses Palladium durch Bestätigung des Kaisers unantastbar zu machen. Der Kaiser Karl V. war aus den Niederlanden zurückgekehrt, um im J. 1532 einem Reichstage in Regensburg beizuwohnen. Schopper that die erforderlichen Schritte, um die kaiserliche Bestätigung „aller des Gottshauses Collationes“ zu erwirken. Seinen Sachwalter, den Sindicus Joh. Erbar in Nürnberg, weihte er in Alles ein und übersandte ihm schon vor Eröffnung des Reichstags „die Konfirmation der Klosterprivilegien von jetziger kaiserlicher Majestät auf dem letzten Reichstag zu Worms“, mit der Bitte, diese Dokumente nicht Jedermann kund werden zu lassen. Erbar erwirkte in Regensburg die gewünschte kaiserliche Bestätigung für 22 Goldgulden.

Im Jahr 1531 bat der Markgraf, seinen geistesschwachen Vater sammt seinem Hofgesinde auf Rechnung des Klosters in das Burggrafenhaus aufzunehmen. Wie Schoppcr das Ansinnen zurückwies, ist in den Beiträgen S. 146 zu lesen. Der Markgraf erneuerte seine Bitte nicht. Wohl aber bat er noch vor Jahresschluß um Geld, da der von den Ständen ihm bewilligte hundertste Pfennig den Bedarf nicht deckte. Er hielt sich eben in Schlesien auf und von dort aus beauftragte er seine Räthe in Onolzbach, die Prälaten und Prälatinnen des Landes zu ersuchen,

ihm behilflich zu sein. Schopper schlug das Gesuch rund ab. Statthalter und Räthe antworteten hierauf: „Wir hatten uns von euch keines Abschlags versehen, unser gnädiger Herr wohl noch weniger, da ihr euer Einkommen habt wie zuvor, dabei weniger Mönche, auch weniger Aufwand für unsern gnädigen Herrn, wenn er in Schlesien bleibt. Daher bitten wir nochmals freundlich, bei der auf künftigen Montag in Onolzbach anberaumten Zusammenkunft der Prälaten und Prälatinnen euch gutwillig zu erzeigen.“ Der erste und einflußreichste Prälat des Landes war der Abt von Heilsbronn und sein Für oder Gegen maßgebend für die Uebrigen. Das sahen die Räthe wohl ein. Daher ihr abermaliges Bemühen, den Abt zu gewinnen; allein dieser schlug ihre Bitte abermals rund ab, wieder erinnernd an des Klosters Unvermögen und Privilegien. In Betreff des angeblich geringern Aufwands zur Zeit der Abwesenheit des Markgrafen bemerkte er: „Unser gnädiger Herr sollte nur stets daheim sein; er verursacht uns nicht den größern Aufwand und Ueberlast durch seine Anwesenheit. Wäre er nicht in Schlesien, so hätten wir nicht im Kloster das tägliche Ab- und Zureiten vom Adel, so daß wir durch des Fürsten Abwesenheit fast keinen Vortheil haben. Wir haben wahrlich schon über Vermögen geleistet, ohne es schuldig zu sein. So haben wir kürzlich 3000 fl. geleistet und unsere Güter verpfändet. Weiterer Versatz oder Verkauf von Gotteshausgütern gereicht der Herrschaft Brandenburg, uns und unsern Nachkommen zum Schimpf und Verderben.“ Da kam ein markgräflicher Rath, Valentin Kyser, nach Heilsbronn, um durch mündliches Benehmen den Abt zu gewinnen, allein vergeblich. Schopper beharrte auf seiner Weigerung, bat um Vertagung der Verhandlung bis zur Rückkehr des Markgrafen und versprach, von seiner Zahlungsverweigerung zu schweigen um der übrigen Prälaten und Prälatinnen willen. Darauf schrieb ihm der Markgraf aus Jägerndorf: „Unsere Statthalter und Räthe zu Onolzbach berichten uns, daß die ganze Geistlichteit die von uns aus etliche Jahre begehrte Hilfssteuer bewilligt hat; nur ihr nicht. Das hätten wir uns von euch nicht versehen

eingedenk des gnädigen Willens, den wir euch allewege angezeigt haben. Da euer Kloster, das stattlichste in unserem Lande, bei Vertheilung der Hilfssteuer nicht überbürdet ist, so begehren wir, gnädigen Fleißes gütlich bittend, ihr wollet uns in unserem Begehren keine Zerrüttung machen und unser Begehren nicht abschlagen. Das wollen wir wiederum in einem andern Wege gegen euch und euer Kloster gnädig bedenken.“ Die Räthe zu Ansbach forderten in Abwesenheit des Markgrafen den Abt abermals auf, in Onolzbach zu erscheinen und über des Klosters Einnahmen und Ausgaben Auskunft zu geben, erhielten aber zur Antwort: „Wir können ohne Verletzung unserer Ordensgelübde, Eide, Gewissen und Privilegien der Einladung zur Rechnungsablage nicht folgen.“

So hatte Schopper auch in seinem zweiten Regierungsjahre den Kampf gegen den Markgrafen recht ritterlich bestanden. Er unterschied aber wieder die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich dem Markgrafen mit seinen Angehörigen gefällig zu beweisen. An Georgs Schwester schrieb er unter der Adresse: „An die durchlauchtigste Fürstin Frau Margaretha, Markgräfin zu Brandenburg,“ Folgendes: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich denselbigen bei diesem Zeiger ein wenig gebrannten Wein, so viel ich deß dieser Zeit des besten hab haben mögen. Und so E. F. G. deß mehr bedürfen und diesen verbraucht haben, dann wollen wir mehr schicken, auch in anderem billigen Weg in unterthänigem Wohlgefallen willig und gehorsam sein.“ Die Empfängerin war bereits leidend; der übersendete Liqueur sollte ihre Gesundheit stärken. Sie starb aber schon im folgenden Jahre. Eben so wohlwollend lautete ein Begleitschreiben „zu einem Fäßlein mit guten Birnen“ für den Markgrafen und zu einer Sendung „Wurzscherben“. (Beitr. S. 142). „Das neue Tanzhaus zu Onolzbach, darunter die Fleisch- und Brotbank, auch Krämerläden sind“, ließ der Markgraf von Neuem bauen. Er bat den Abt, durch des Klosters Ziegler Friz 30,000 Ziegel auf seine (des Markgrafen) Kosten brennen zu lassen. Schopper besprach sich mit dem Ziegelbrenner, schickte diesen nebst einem Schreiben

an den Markgrafen und zugleich vorläufig Fuhren mit 8,700 Ziegeln.

Auch der Markgraf fuhr fort, die Person von der Sache zu unterscheiden und den Abt zu achten. Anna, eine Schwester Georgs, war an den Herzog von Teschen verheirathet, aber nach kurzer Ehe gestorben. Die bei ihrer Verehelichung gemachten Feststellungen wurden dem Abt zugeschlossen mit der Bitte um Beglaubigung einer Abschrift. Schopper urkundete hierauf wie folgt: „Wir Johannes Abt thun kund mit diesem Brief, daß uns Herr Markgraf Georg zur Ausstellung eines vidimirten Transumpts einen Heirathsbrief der Frau Herzogin von Teschen zu seiner Gnaden Gebrauch vorgelegt hat. Wir finden Siegel und Schrift unversehrt und geben das verlangte vidimirte Transumpt mit unserem Abteisiegel.“

Im folgenden Jahre 1532 war der Markgraf fortwährend außer Landes. Seine Abwesenheit wurde wieder von den Räthen benützt, den Abt zu necken und zu chikaniren. Im Januar kündigten Statthalter und Räthe eine Versammlung des Landtagsausschusses im Kloster an „zu einer wichtigen Berathung über Land und Leute.“ Der Berathungsgegenstand war die Finanznoth des Markgrafen. Schopper antwortete: „Wir beschweren uns deß nicht, weil der Herrschaft so hoch daran gelegen ist, und werden uns auf die bestimmte Zeit daheim befinden. Weil wir aber mit Wildpret nicht versehen sind, so ist an euch unsere Bitte, durch den Jägermeister ein gut Stück hieher senden zu lassen, damit wir euch desto gütlicher thun mögen.“ Als aber Statthalter und Räthe ankündigten, am Sonntag Trinitatis und Tags darauf werde der ganze Landtag: „sämmtliche Prälaten, die Vornehmsten der Ritterschaft und der gemeinen Landschaft mit 200 bis 300 Pferden zu Heilsbronn in Schuldsachen berathen“, da schlug Schopper das Begehren geradezu ab, unter Hinweisung auf den Mangel an Raum und Vorräthen und aus die zwei theuren Jahre, da man den Unterthanen so viel Getreide habe vorstrecken müssen. Dann fährt er fort: „Wir glauben, es sei euer Schimpf und gar kein Ernst. Es ist unerhört, daß ein solcher

Landtag hieher verlegt wurde, sondern nur zuweilen ein Landtagsausschuß, und auch dieser nicht immer hieher, sondern auch in andere Klöster, damit ein jegliches seine Ladung und Bürde tragen möge. Man halte den Langtag in Onolzbach oder anderwärts, wo Jeder auf seine Kosten zehrt. Ueber 80 Personen können wir hier nicht unterbringen. Wir spüren und merken offenbar, daß unserer gnädigen Herrschaft und euch an unserem Verderben wenig gelegen ist.“ In Folge dieser kategorischen Abweisung wurde der Landtag nicht in Heilsbronn gehalten. Als aber bald darauf Statthalter und Räthe baten, wieder einen Landtagsausschuß in Heilsbronn versammeln zu dürfen, gestattete es ihnen der Abt, requirirte aber wieder einen Hirsch.

Eben so kategorisch wies Schopper im Oktober einen anderartigen Einmischungsversuch zurück. Seiner reformatorischen Richtung entsprechend hatte er die Messe im lutherischen Sinne umgestaltet, vorzugsweise aber beim Gottesdienst die Predigt berücksichtigt, sowohl in der Klosterkirche, als auch, und zwar ganz besonders, in der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche für das subalterne Klosterpersonal und für die Landleute der Umgegend. Er hielt das Predigen für das wirksamste Mittel zur Veredlung des religiös–sittlichen Volkslebens. Eine Zeit lang predigte er selbst. Allein vielfach anderweitig beschäftigt und oft abwesend, konnte er nicht ununterbrochen predigen und die Sakramente verwalten. Seine wenigen Mönche, insonderheit sein Prior Hegwein, welche ihn bisher bei diesen Funktionen unterstützt und vertreten hatten, konnten wegen Alters diese Geschäfte nicht mehr ausreichend besorgen. Er berief daher zwei fremde, reformatorisch gesinnte jüngere Predigermönche, deren Predigten ihm besonders gefielen. Da er es aber ohne vorgängiges Benehmen mit Statthalter und Räthen that, so wurde er von diesen, ob sie gleich dazu gar nicht befugt waren, förmlich zu Rede gestellt. Er schrieb ihnen hierauf u. A.: „Gestrenge, Hochgelehrte, edle und Veste, liebe Herren und Freunde! Ihr wisset, wie wir in dem Stande unserer Prälatur, auch davor unseres Priorats, unserem Beruf und Vermögen nach unsern Mitbrüdern,

auch andern Klosterunterthanen nach dem Bemelden Christi das Wort Gottes fleißig gepredigt und, wo wir Geschäfte halben dasselbe mit eigener Stimme nicht verkündigen mögen, daß wir unserem Prior solches zu vollenden befohlen haben, also daß, ohne Ruhm zu reden und ohne Zweifel in keinem Kloster im Fürstenthum, dasselbige so stattlich und fleißig gepredigt wird. Nun wir aber, je länger je mehr mit größeren Geschäften und Unmüßen überfallen, nicht allweg vorhanden sein mögen und unser Prior, mit Alter beladen, am Gedächtniß abnimmt, auch wir der übrigen Professen, zum Theil des Predigens und Sakramentreichens ungeübt, außerhalb des Chors unserer Stiftung nicht gerathen mögen: so haben wir aus trefflicher Nothdurft und sonderlich bei jetzigen sterblichen Läuften diese zwei Männer, die wir bisher nicht anders denn fromm, gelehrt und eines christlichen Wandels gespürt, auf ein Jahr zum Versuchen angenommen, damit uns, unserem Konvent und Unterthanen das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde. Der Eine hat seinen Fleiß mit christlicher Lehre fürzuwenden; der Andere wolle sich zu Reichung der Sakramente und anderem christlichen Werk im Kloster, auch im Chor mit Singen und Lesen brauchen lassen. Das ist darum von uns fürgenommen, so wir entweder in unseres gnädigen Herrn, oder unseres Gotteshauses Geschäften nicht anheim sein mögen, daß nichtsdestoweniger das Volk mit dem Worte Gottes versehen sei; und achten dafür, wir haben mit diesem christlichen Fürnehmen wider unsern gnädigen Herrn oder euch gar nichts gehandelt. Wollten wir euch auf euer Begehren nicht bergen, denen wir zu gemeinem Wohlgefallen allezeit geneigt sind. Datum Heilsbronn, Montag nach Galli 1532.“ Auf diese bescheidene Replik verfügten Statthalter und Räthe nichts; sie hatten lediglich eine kleine Chikane beabsichtigt, nicht die Entfernung der evangelischen Predigt, da sie sich selbst als evangelisch gerirten. Schopper behielt seine beiden Prediger und übertrug Einem derselben, Mich. Gersdorfer, späterhin die Leitung seiner Schule, von deren Errichtung nachher die Rede sein wird.

Sechs Wochen nach dieser Diskussion bot sich wieder eine

erwünschte Gelegenheit, von Onolzbach aus einen giftigen Pfeil gegen das Kloster abzuschießen. Der Markgraf war noch immer außer Landes, unser Abt momentan gleichfalls in Geschäften abwesend. Da erhielt der Richter Hartung vom Kanzler Vogler die Aufforderung, über Folgendes ausführlich zu berichten: Ein Adeliger, Martin von Gundelsheim, sprengte aus: „was Unzucht und Hochmuth ihm und seinem Schwiegersohn Michael von Wallenrod und dessen Schwester kürzlich im Wirthshause zu Heilsbronn von der Wirthin und Dreien aus dem Konvent, von welchen Jeder seine Hure bei sich gehabt haben soll, begegnet sei, woraus Zwietracht und Verwundung gefolgt sei.“ Der Richter Hartung war Augenzeuge bei dem Vorfall und berichtete Folgendes an Vogler: „Nach altem Brauch hielten unsere fünf Bäcker im Backhause ihren Jahrtag im Wirthshause mit Genehmigung ihres Herrn, des Kornschreibers, welcher ihnen vier Hühner und einen Kalbsbraten geschenkt hatte. Unter den von ihnen geladenen Gästen war auch ich mit meiner Frau; der Meister in der Bäckerei ist meines Vaters Schwestersohn. Ein Sohn dieses Meisterbäckers wird von zwei Mönchen unterrichtet, welche daher mit Erlaubniß des Priors gleichfalls geladen waren und in Zucht und Ehren beiwohnten. Wir saßen in allen Ehren beisammen in der obern Stube des Wirthshauses. In der untern saßen und sangen Martin von Gundelsheim, sein Tochtermann und dessen Schwester. Als ihnen die Wirthin zur Bettzeit ihre Schlafstellen anwies, fing Gundelsheim mit der Wirthin Streit an, so daß sich die Wirthin zu uns in das obere Zimmer flüchtete. Wallenrod und ein Bedienter desselben verfolgten die Wirthin mit dem Schwert bis in unsere Stube. Einer der Bäcker, welcher die Wirthin schützen wollte, wurde von dem Bedienten verwundet, worauf Wallenrod unser Zimmer verließ. Mittlerweile kamen die Gastknechte und Handwerker des Klosters den Bedrängten zu Hilfe. Allein Wallenrod setzte sich gegen sie auf der Stiege zur Wehr, bis er durch einen Schweinsspieß verwundet, sich ergeben mußte. Bei der Wirthin war keine Spur von Unzucht und Hochmuth, wie ihr überhaupt Niemand etwas Unehrliches

nachsagen kann. Was von Gundelsheim über angeblich drei Mönche ausgesprengt hat, ist eine boshafte, grundlose, rein erfundene Verleumdung.“ Am andern Morgen vermittelte Hartung die Sache dahin, daß man beiderseits einander verzieh und daß die Ruhestörer angelobten, dem Abt und Kloster nichts nachzutragen, worauf Jene wegritten. Auf Hartungs Bericht erfolgte kein Bescheid aus Onolzbach. Die Räthe, besonders Vogler, hatten es darauf abgesehen, das Kloster in Absicht auf Unzucht und Völlerei in üblen Ruf zu bringen. Der Versuch mißlang, da unser Abt, gleich seinen Vorgängern, streng auf Zucht und Ehrbarkeit in seinem Kloster hielt.

An den besprochenen Angriffen gegen Schopper und sein Kloster betheiligten sich nicht alle markgräfliche Räthe. Einige derselben standen mit Schopper fortwährend auf recht freundschaftlichem Fuße, z. B. Hans von Seckendorf zu Sugenheim und Veit von Lentersheim zu Neuenmuhr, welche wir oben als Begleiter Georgs bei seinem Zuge nach Augsburg kennen gelernt haben. Besonders war Veit von Lentersheim dem Abt sehr zugethan. An ihn schrieb Schopper im J. 1531: „Wir sind noch eingedenk der Verehrung, die ihr uns zum öfternmal mit Wildpret und Anderem gethan habt, und wäre wohl billig, daß wir euch solches sollten verglichen hoben. Weil wir aber kein Waidmann sind, so schicken wir euch hiermit, nicht zur Vergleichung, sondern zur Anzeigung unseres guten Willens gegen euch, hundert Pomeranzen, die man bei uns jetzund für neue Frucht achtet, freundlich bittend, dieselben gütig anzunehmen.“ Gegen Ende des Jahres schickte der Abt dem Ritter Veit, der ein Freund von fremdartigem Geflügel war, zwei lebendige neapolitanische Rebhühner. Als Gegengeschenk erhielt Schopper in Merkendorf, wo er sich eben aufhielt, dreierlei Wein, wofür er dem Ritter dankte und ihn „zur Vergeltung“ nach Heilsbronn einlud. Neuenmuhr, wo der Ritter wohnte, liegt nahe bei Merkendorf. Am Thomastag 1531 schrieb der Abt an den Ritter: „Wir schicken hiermit euch und eurem Sohne Friedrich ein paar leipziger Pfefferkuchen für ein Weihnachtsbrot. Ihr wollet

solche geringe Verehrung für ein Zeichen unseres freundlichen und nachbarlichen Willens vermerken und wünschen euch ein glückseliges neues Jahr.“ In den ersten Wochen des neuen Jahres starb Veit. Sein Sohn Friedrich erhielt von Schopper ein herzliches Kondolenzschreiben, darin aber auch die Aufforderung, sich darüber zu freuen, „daß sein Vater christlich, vernünftig und mit allen Sakramenten verwahrt gestorben sei.“ Friedrich von Lentersheim blieb, wie sein Vater Veit und dessen Wittwe, dem Abt sehr zugethan. Eben so Kaspar von Seckendorf, an welchen Schopper beim Jahresanfang 1535 schrieb: „Dein Edeln vnnd Besten Casparn von Seckendorfs, Haubtman Im Haus Zw Onnoltzbach, unserm lieben Herrn vnnd frevndt. Unser frevndtlich Dinst Zevor. Edler vnnd vester lieber Herr vnd frevndt, Wann es evch glücklich vnnd wol stünde das horten wir allzeit gern, Nun wir aber bericht sein, das Ir nach dem willen Gottes Im seiner götlichen handt mit leiblicher widerwertiger kranckhait beladen ernider ligen vnnd beschwerd sein sollt, deß tragen wir warlich mit euch bekomerlichs mitleiden, vnnd wo In vnnserm vermögen stündt, euch damit behülfflich zesein, darzw hetet Ir vnnß on Zweifel geneigt vnnd gutwillig, Wann wir aber der Hoffnung sein vnnd nit zweifeln, Ir last euch disen vnnd andern willen Gottes gefalln, können vnnd mögen wir euch dißmals höher nit trösten, dann allein freundtlich bitten, Ir wöllet solche widerwertigheit mit Christlicher gedult vberwinden, So Zweifeln wir nit sein götliche genad werden die wider Zum besten vnnd frölicher gesundtheit wenden, Vnnd schicken euch hiemit diser Zeit von seltzamkeit vnnd begirlicher labung wegen, ain wenig newer Pomerantzen, Vnnd wo euch diselbigen schmeckten angenem oder ergetzlich, das were vnnß souil des lieber, Vnnd damit ewer freuntlichen lieben hausfrawen zum Newen Jar ainen Peütel vnnd ein par messer, sich deß Ires gefallens haben zegebrauchen, mit erbieten WarInn wir euch In alle pilliche wege freundtlichen vnnd guten willen zw erzeigen westen, euch Inn denselbigen gern Zw willfarn, damit Gottes gnaden beuolhen. Datum Heilsbron am Newen Jarstag anno 1535.“ Seckendorf genas. Als Schopper

erfuhr, daß der Rekonvaleszent wieder Lust zu gewöhnlichem Gemüse habe, so schickte er ihm heilsbronner Habermehl mit einem freundlichen Schreiben. Auf gleich gutem Fuße stand Schopper mit Sigmund von Zedwitz, Witthumsverwalter zu Neustadt und Amtmann in Kadolzburg, früher in Windsbach. Der vorige Amtmann in Kadolzburg, Sigmund von Heßberg, vom Kaiser zum Kriegsrath gegen die Türken ernannt, bat vor seinem Abzug unsern Abt um ein Faß Habermehl, welches der Abt ihm übersandte mit dem Wunsch, daß Gott ihn gegen den grausamen Tyrannen der Christen schützen möge. Der Markgraf Friedrich von Ansbach, Domprobst zu Würzburg, welcher mit auszog, erbat sich von unserem Abt zwei Pferde und Kleidung für seinen Obersten. In den Beiträgen S. 137 ist berichtet worden, daß der Markgraf Friedrich, Georgs Bruder, lutherisch gesinnt und mit Schopper sehr befreundet war. Er verließ seine Domprobstei und wurde kaiserlicher Feldhauptmann im Türkenkriege. Die Jahrbücher melden von seinen Thaten gegen die Türken nichts, wohl aber, daß er im Januar 1533 sich in Ansbach aufhielt und unserem Abt fünf junge Hunde zuschickte mit der Bitte, sie auf drei Vierteljahre aufzunehmen und erziehen zu lassen. Schopper antwortete ihm: „Bin dazu ganz willig; habe die Hunde in meine Probstei gen Bonhof gethan, wo sie viel besser als im Kloster aufbewahrt und nach E. F. G. Gefallen sauber gehalten und erzogen werden. Und als sich E. F. G. gnädig erbieten, mich und mein Konvent in Kurzem persönlich heimzusuchen, um zu sehen, wie es um mich, mein Gotteshaus und Konvent gestaltet ist, das wünsche ich herzlich und bitte unterthänig, es nicht zu unterlassen. Denn E. F. G. sind mir und meinem Konvent allezeit ein gnädiger Gönner und Herr und Gast.“

Schopper sprach sich entschieden für den reformatorischen Fortschritt aus; aber eben so entschieden auch, wie oben berichtet wurde, für Beibehaltung der lateinischen Messe, der Seelenmesse und der Ohrenbeichte. Die ebengenannten ihm befreundeten adeligen markgräflichen Räthe theilten seine religiöse Anschauung und besuchten daher gerne den Gottesdienst in seiner Kirche, besonders

zur österlichen Zeit. In Erwartung eines zahlreichen Zuspruchs trug er Montag vor Ostern 1532 seinem Probst in Neuhof auf, Heu nach Heilsbronn zu liefern, „da in der heiligen Woche etliche Gäste nach altem Brauch hieher kommen werden, das Sakrament des Altars zu empfangen. Auch im folgenden Jahr hatten sich wieder viele Gäste bei ihm angemeldet, so daß zur Befriedigung des kirchlichen Bedürffnisses die Zahl der noch vorhandenen Mönche kaum ausreichte. Er sah sich daher gezwungen, der Aebtissin Margaretha von Seligenpforten, die ihn für die österliche Zeit um einen Beichtvater gebeten hatte, zu antworten: „Aus merklichem Mangel und Abgang unserer Ordenspersonen sind wir selbst aller unserer geschickten Priester nothdürftig, die unsere Nachbarn vom Adel und anderes fremdes Volk, deß eine tapfere Anzahl jährlich um diese Weil zu uns kommt, mit Predigen, Beichthören und Sakramentreichen versehen sollen. Hierum ist unser freundlich Bitten, ihr wollet uns dieß Abschlagen nicht verargen. Worin wir euch in anderem Weg helfen oder rathen mögen, habt ihr uns allezeit gutwillig. Datum in Eil., Onolzbach, Freitag nach Judica 1533.“ Gleichzeitig mit der Aebtissin hatte Friedrich, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog in Bayern und Herr von Seligenpforten, um einen Priester von Heilsbronn zum Meßlesen, Beichthören, Predigt und Sakrament gebeten, aber von Schopper zur Antwort erhalten, daß in Heilsbronn keiner dazu tauglich sei, insonderheit nicht zum Predigen. „Alle Religion – schreibt er – nimmt ab. Niemand will mehr in einer Klostertracht geistlich werden. Die Meisten im hiesigen Kloster sind krank und alt, in einem Jahr fünf gestorben, in einer Woche zwei, so daß ich meinen Chor kaum versehen kann.“ Zwei Jahre darauf wiederholten die Aebtissin und mit ihr der bayerische Hofmeister (Schlammersdorf) sammt seinen Räthen in Neumarkt dieselbe Bitte, erhielten aber von Schopper wieder zur Antwort: „Noch immer ist derselbe Mangel an Ordenspersonen, so daß wir unsern Chor kaum versehen können und sogar mit Schülern versehen müssen. Aemter, die sonst durch Professen versehen wurden, müssen jetzt durch

Laien versehen werden.“ Um die Osterzeit dieses Jahres beging der vorhin genannte Friedrich von Lentersheim die Gedächtnißfeier seines im Vorjahr verstorbenen Vaters Veit mit Vigilien und Seelenmessen in (Neuen–)Muhr. Zur Bewirthung seiner dazu geladenen Gäste bat er unsern Abt um seinen Koch. Allein Schopper antwortete: „Er woll ihm den Koch nicht schicken wegen eines von Statthalter und Räthen gestern erhaltenen Abschieds, dessen Veranlassung er wohl selbst erfahren werde.“ Vermuthlich war „der gestern erhaltene Abschied“ die neue Kirchenordnung, von welcher nachher die Rede sein wird. Friedrich von Lentersheim war seines Vaters Nachfolger als Amtmann von Neustadt, wohnte aber mit seiner verwittweten Mutter auf seinem Schloß zu Neuenmuhr. Dorthin schrieb ihm Schopper am 28. Dez. 1533: „Besonders guter Freund und Nachbar! Wenn es euch, eurer lieben Hausfrau und Mutter glücklich und wohl stünde, das hörten wir allezeit gern von euch sagen. Wir haben die Latwerge, die ihr uns von eurer Frau Mutter wegen zugeschickt, empfangen, bedanken uns desselbigen gegen euch aufs Freundlichste. Und wiewohl wir euch auch gern mit etwas Seltsamen verehren wollten, so haben doch deßgleichen bei uns nichts Sonderliches. Aber zu Anzeigung unseres gutnachbarlichen Willens schicken wir euch einen leipziger und einen heilsbronner Pfefferkuchen. Wiewohl dieselben schlechtes und geringes Werthes sind, bitten wir doch, ihr wollet mit denselbigen unsern guten Willen und Freundschaft vermerken. Damit wünschen wir euch, eurer Hausfrau und lieben Mutter von Gott ein gottseliges neues Jahr.“ Mit der Lentersheimischen Familie in Neuenmuhr blieb Schopper zeitlebens in freundlichem Verkehr, während er mit den Lentersheimischen Familien in Altenmuhr oft in Unfrieden lebte. In Altenmuhr wohnten in den Jahren 1530 bis 38 Christoph, Hans Wolf und Kraft von Lentersheim. Bei den zwei Erstgenannten beschwerte sich Schopper über den Sohn des Ersteren, welcher sich unterfangen hatte, „aus den zwei heilsbronnischen Weihern bei Heglau und Dürrnhof mit seinen Mithelfern gehend und fahrend Garne auf Entvögel zu stellen.“

Im Heilsbronner Wald bei Dürrnhos hatte das Kloster einen Vogelherd. Allein Frau von Lenterheim befahl dem Heilsbronner Förster zu Heglau, den Vogelherd zu räumen, da sie dort einen Erbherd habe. Im Weigerungsfalle werde ihr Junker seine Leute hinschicken und den Herd räumen lassen. Schopper bat nun Statthalter und Räthe (der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg), gegen Christoph von Lentersheim einzuschreiten, der sich durch kein Bitten und Schreiben bewegen lasse, seinen Vogelherd aus dem Klosterwald zu entfernen. Bei Kraft von Lentersheim, der seine Hirten anwies, ihre Ziegen in die heilsbronner Waldungen zu treiben, beschwerte sich Schopper und drohte mit Klagstellung höheren Orts. Christoph von Lentersheim ließ „einen neuen Weiher am Nesselbach, nahe bei Stadeln und allernächst beim Heilsbronner Mönchswald beim Dürrnhof“ graben und zog dazu ohne Umfrage ein halbes Tagwerk heilsbronner Grund und Boden. Schopper stellte daher Klage beim Markgrafen, gleichzeitig auch die Städte Merkendorf und Eschenbach, deren Wiesen am Nesselbache dadurch Schaden litten. Der Beklagte forderte einen Augenschein, wies aber den Ausspruch desselben trotzig zurück. Uebergriffe und Konflikte dieser Art, dazu Raufhändel und andere Excesse kamen 1533 häufig vor, trotz der seit zwei Jahren herrschenden Noth und der umsichgreifenden Pest, gegen die Schopper für sich und 25 andere Personen um ein Präservativ beim Doktor Magenbach in Nürnberg bat. Der Abt und sein Richter hatten fortwährend zu richten und zu schlichten, auch in höheren Regionen.

Viel Plage und Verdruß erwuchs dem Abt aus einem Streit über den heilsbronner Klosterhof in Onolzbach. Wie oben erwähnt, hatten die Stände dem Markgrafen Georg die Hundertpfennigsteuer bewilligt. Der in der Klosterkasse eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Zahlung der auf das Kloster repartirten Steuerquote, so daß man da und dort Anlehen machen mußte. 500 fl. entlehnte man vom Kanzler Vogler, welcher mit seiner Frau, Kleopha, im heilsbronner Klosterhof zur Miethe wohnte. Zur Sicherstellung des Darleihers verpfändete man ihm

auf Lebenszeit den Hof. Dem am Sonntag Oculi 1531 abgeschlossenen Vertrag zufolge sollten die Vogler’schen Eheleute zeitlebens den Hof innehaben, nießen und gebrauchen. Der Vertrag wurde in Abwesenheit des Markgrafen von seinen Räthen (Kasp. von Seckendorf, With. von Wiesenthau u. A.) besiegelt. Der Markgraf bestätigte nach seiner Heimkehr den Vertrag, jedoch mit der Bestimmung, daß nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute die Herrschaft den Hof kaufen dürfe gegen Zahlung der 500 fl. an die Vogler’schen Erben und Vergütung der von Vogler geleisteten Bau- und Reparaturkosten. In einer späteren Feststellung wiederholte der Markgraf ausdrücklich, daß die Herrschaft erst nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute den Hof wieder lösen dürfe. Allein man brach das gegebene Wort, als am Ende des Jahres 1533 Vogler in Ungnade entlassen und die Kanzlerwürde dem Doktor Sebast. Heller übertragen wurde. Den nunmehrigen Kanzler, und noch mehr dessen Frau, gelüstete nach Voglers schöner Wohnung und der Markgraf ließ sich bewegen, sein schriftlich gegebenes Wort zu brechen und Vogler aus der ihm verpfändeten Wohnung zu verdrängen. Um zum Ziel zu gelangen, verfuhr man wie folgt: Unser Abt erhielt vom Markgrafen Georg den Auftrag, den Hof von Vogler wieder an das Kloster zu bringen. „Wir gedenken – schrieb der Markgraf an den Abt – den Hof bei Niemand zu suchen, als bei dem Kloster, und uns sonst mit Niemand in Unterhandlung einzulassen, daß wir nicht mehr Beschwerung, Verdruß und vielfältiges Anlaufen haben. Manu propria.“ Nächst dem Markgrafen sind unterzeichnet: Kasp. von Seckendorf, Sebast. Heller und der Sekretär Berchtold. Es entspann sich nun eine weitläuftige Korrespottdenz zwischen Schopper und Vogler, welcher seinen Feinden in Ansbach aus dem Wege gegangen und nach Windsheim gezogen war. Vogler erklärte sich gegen Schopper bereit, den Hof zurückzugeben, wenn ihm nicht nur die dargeliehenen 500 fl., sondern auch 240 fl., die er in den Hof verbaut habe, gezahlt würden. Schopper, als bestellter Zwischenträger, theilte dieses nach Ansbach mit; die darauf empfangene Antwort, in welcher die angeblich verbauten

bauten 240 fl. bekrittelt und beanstandet wurden, schickte er nach Windsheim an Vogler, welcher darauf an Schopper schrieb: „Gott sei mit uns wider den Fürsten dieser argen Welt und alles sein Hofgesinde. Amen. Meine Bauausgaben wurden nicht, wie meine Feinde dem Markgrafen angeben, auf Unnöthiges verwendet, sondern auf Nothwendiges, nämlich auf den Brunnen, welchen ich obendrein mit schriftlicher Genehmigung des Markgrafen angelegt habe; ferner auf Stallung, Fischkasten, Badstube und Lusthäuslein im Garten. Ich beharre auf Erstattung der Baukosten, werde deßhalb mein Recht weiter bei Gericht verfolgen, oder die Sache durch den Druck veröffentlichen und der Gottlosen Thorheit offenbaren und dort öffentlich anzeigen, daß man aus Haß und Neid gegen mich verfährt, nicht von Seite des frommen Fürsten, dem ich keine Schuld beimesse; aber Sein Gnaden müssen sich von meinen Feinden überreden lassen, wie sie wollen. Ich will sehen, wer mir mein Eigenthum mit Gewalt nehmen will.“ Zwei spätere Briefe an Schopper beginnt Vogler mit den Worten: „Gott unser Trost, Schutz und Schirm wider alle List des Teufels.“ Schopper schickte diese Briefe an den Markgrafen und erhielt von diesem zur Antwort: „Von Gottes Gnaden, Georg etc. Dem würdigen, unserern Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt. Wir haben die Antwort Voglers von euch vernommen. Und möchten ihm, dem Vogler, wohl gönnen, daß er sich selbst bedächte und sich seines spitzigen Schreibens und Anziehens enthielte. Es gibt aber vielleicht die Natur anders nicht. Doch ist ein gemein Sprichwort: Es war nie keiner so böse, man findet einen Böseren. Vogler soll seine Baukosten genau verzeichnen.“ Vogler übersendete dem Abt das verlangte Baukostenverzeichniß mit dem Beifügen, daß er an den spezifizirten 240 fl. keinen Pfennig nachlasse, wenn sein Haus in die Hände seiner Feinde, und nicht in die des Klosters kommen würde. In seinem Begleitbriefe schrieb Vogler an Schopper: „Ich schicke Euer Gnaden hierbei das Verzeichniß über meine in den Hof verwendeten Baukosten. Meine Widerwärtigen sind auch Euer Gnaden Widerwärtige. Es ist mir leid und höchst leid, daß E.

G. meinen Brief mißverstanden haben. Denn ich halte E. G. für einen frommen, gerechten und christlichen Prälaten und allzeit meinen gnädigen Herrn, und wollte durchaus nichts gegen euch und gegen das Kloster vornehmen, wie man E. G. fälschlich berichtet. Es ist nie ein böser Gedanke gegen E. G. in mein Herz gekommen.“ Daß Vogler nicht immer in dieser Weise an und über unsern Abt schrieb, haben wir oben gehört. Das von Schopper nach Ansbach gesendete Kostenverzeichniß wurde dort scharf kontrolirt und manche Position darin beanstandet, z. B. eine Bank, welche Frau Vogler halte wegbrechen lassen, um eine Bettstelle anzubringen. Vogler beantwortete dieses Notat in folgender Weise: „Man lasse die Bank wieder herstellen für jene 10 fl., welche meine Frau der seligen Gemahlin des Herrn Markgrafen Georg (Hedwig, gest. 1531 in Lignitz, nicht in Heilsbronn begraben) geliefert hat, wie die Wittwe des Herrn Veit von Lentersheim und Meister Martin, Schneider in Onolzbach, bezeugen können. Diese 10 fl. hat meine Frau, ungeachtet ihres unterthänigen Ersuchens nicht erhalten können. Für diese Summe kann man nicht bloß die Bank herstellen lassen, sondern jedes etwa noch vermißte Nägelein an den Wänden, daran Einer ein Barett hängen möchte. Sollten Schrauben und Nägel fehlen, so bin ich dafür nicht verantwortlich, da Jörg Platner durch seinen Sohn mit Lügen und Trügen, ohne und wider meinen Willen einen Schlüssel zu meinem Haus bekommen hat, wobei ihn mein gnädiger Herr geschützt hat.“ Endlich gab der Markgraf, des Handels müde, unserem Abt den Auftrag, sich mit Vogler wegen der Baukosten abzufinden und ihm sein Darlehen von 500 fl. heimzuzahlen. Beides geschah am 2. Juli 1534. Bald darauf kam der Kanzler Heller nebst Frau nach Heilsbronn, um sich mit Schopper wegen des Einzugs in den Hof zu benehmen.

Die vorstehenden Mittheilungen sind zwar an sich unwichtig, aber gleichwohl beachtenswerth, da sie die bei dem Streit über den Hof Betheiligten genau charakterisiren. Drei der Betheiligten hatten sich ein bis drei Jahre zuvor in Augsburg einmüthig

und feierlich zum Evangelium des Friedens bekannt: der Markgraf Georg, der damalige Kanzler Vogler und dessen Nachfolger Heller. Auch Kasp. von Seckendorf und Wilh. v. Wiesenthau waren auf dem Reichstage. Die dort einmüthig waren im Bekenntniß, traten nun als erbitterte Feinde einander gegenüber. Aus dem in den Beiträgen S. 108 bis 149 Mitgetheilten erhellt, daß der Markgraf Georg von Jugend an bis zu seinem Tode mit Heilsbronn verkehrte, daß man wohl an keinem Orte seine Licht- und Schattenseiten so genau kannte und seine guten Seiten so aufrichtig anerkannte und schätzte, wie in Heilsbronn. Er erscheint in den ihn betreffenden sehr zahlreichen heilsbronner Aufschreibungen als wohlgesinnt, aber auch als unselbstständig und stets abhängig von seiner Kamarilla, die ihn beherrschte, so daß er Manches that oder unterschrieb, was in seiner Individualität eigentlich nicht lag. Seine in Augsburg bewiesene Energie und die angeblich von ihm an den Kaiser gerichteten energischen Worte lagen nicht in seiner Individualität, wohl aber in der seines Kanzlers Vogler, der ihn damals noch ganz beherrschte. Vergleicht man Voglers Schreib- und Redeweise mit der gedachten Handlungs- und Redeweise des Markgrafen in Augsburg, so erkennt man leicht, daß der Markgraf bei Allem, was er dort that und sprach, hauptsächlich von Vogler angeregt und geleitet wurde. Da aber Voglers Art und Weise anzuregen und zu leiten meist leidenschaftlich und stürmisch war und daher der evangelischen Sache bisweilen mehr schadete als nützte, so hielt man für gerathen, den Kanzler aus der Nähe des Markgrafen in Augsburg zu entfernen und ihn nach Ansbach zurückkehren zu lassen. Ueber das Verhalten des Markgrafen in Augsburg nach Voglers Entfernung sagt Hieron. Baumgärtner, den Nürnberg zum Reichstag kommittirt hatte, in einem von Augsburg aus an Lazarus Spengler in Nürnberg geschriebenen Briefe: „Philipp (Melanchthon) ist kindischer denn ein Kind; Brentius ungeschickt, grob und rauh; Heller voll Furcht. Diese Drei haben den frommen Markgrafen ganz irre und kleinmüthig gemacht, bereden ihn, was sie wollen, wiewohl ich merke,

daß er gerne recht thäte. Der fromme Vogler muß in seinem Abwesen viel von ihm reden lassen; wo er hier (in Augsburg) wäre, hätten wir so viel Gutes und Friedliches nicht ausgerichtet.“ Eben so unselbstständig und von seiner Umgebung beeinflußt erscheint der Markgraf in den mitgetheilten Verhandlungen über den heilsbronner Hof in Onolzbach, indem er sich verleiten ließ, ein seinem Günstling Vogler schriftlich gegebenes Wort zu brechen, nachdem derselbe in Ungnade gefallen war, und ihm dann in einer einem Fürsten nicht ziemenden Weise zu schreiben. Der Markgraf und der Kanzler waren beide eifrige Reformatoren; allein ihre durch unsern Abt vermittelte und in seinem Jahrbuch registrirte Korrespondenz über den onolzbacher Klosterhof durchweht kein rfsormatorischer Hauch.

Mehr als der Klosterhof nahm unsern Abt die neue Kirchenordnung in Anspruch, welche von der markgräflichen Regierung gemeinschaftlich mit dem Magistrat Nürnberg im Jahr 1533 verabfaßt wurde. Wie oben berichtet, wurde schon fünf Jahre zuvor auf Anregen unseres Abts im Markgrafthum und auf dem ganzen Klostergebiete visitirt und die kirchliche Ordnung in Luthers Sinn umgestaltet. Doch damals nur interimistisch; ein Desinitivum und völlige Gleichförmigkeit wurde nun erst durch die zwischen Onolzbach und Nürnberg vereinbarte Kirchenordnung hergestellt. Zur Zeit des Abschlusses derselben war Vogler noch am Ruder. Es war sein letztes Amtsjahr, der Markgraf noch immer in Schlesien, wohin ihm die neue Kirchenordnung zur Einsicht, Genehmigung und Befürwortung gesendet wurde. Er sandte das Elaborat zurück mit einem Jägerndorf, 17. Jan. 1533 datirten Vorwort, worin von ihm „befohlen“ wurde, „daß es in seinen und seines Vetters Albrecht Landen in allen Pfarr- und andern Kirchen mit christlicher Lehre und Ceremonien nach dieser Ordnung gehalten werden solle. Wer diese Kirchenordnung nicht einhält, soll uns und in unserer Abwesenheit unseren Statthaltern und Räthen angezeigt und unnachlässig an Leib und Gut gestraft werden, was von den Kanzeln zu verkünden ist. Ohne unser und unserer Statthalter und Räthe Wissen und Willen

darf nichts daran geändert oder unterlassen werden, bei unserer schweren Ungnade und Strafe. In zweiselhaften Fällen hat man sich bei uns Bescheid zu erholen. Die Kapläne sollen den Pfarrern im Vollzug dieser Kirchenordnung behilflich sein. Kein Kaplan darf angenommen werden ohne unser Wissen und Willen und ohne Examen durch unsere verordneten Visitatoren und Examinatoren zu Onolzbach. Also ergangen an alle Amtleute, Kastner, Bürgermeister, Räthe, Dorfmeister und Gebauerschaft eines jeden Amts.“

Die Klöster und Stifter sind unter diesen Adressaten nicht genannt. Allein auch ihnen wurde von den Räthen in Abwesenheit des Markgrafen die neue Ordnung zugesendet, namentlich dem Probst Konrad in Langenzenn und dem Cisterziensernonnenkloster Frauenthal, jetzt würtembergisch. Der Probst von Langenzenn, zur Annahme der Kirchenordnung nicht geneigt, erholte sich Raths bei unserem Abt und erhielt von diesem zur Antwort: „Euer Schreiben, darin ihr anzeigt, wie vergangenen Sonntag Reminiscere auf Befehl unseres Herrn Markgrafen bei euch ob offener Kanzel ernstlich geboten worden sei, der neuen Kirchenordnung nachzukommen, deß ihr euch aufs Höchste beschwert, und uns, wie ihr euch hierin halten sollt, um getreulichen Rath anlangt, haben wir vernommen, wären geneigt, euch zu willfahren. Dieweil aber solche Ordnung, ohne Zweifel auch an andere Orte allenthalben im ganzen Fürstenthum mit dergleichen Befehl geschickt, verkündet und zum Theil angenommen werden wird, sind wir gleichwohl gar kürzlich vor Ueberantwortung eures Briefes anheim gekommen und sammt unserem Konvent, die wir wahrlich eures Raths als eines gelehrten und mehr verständigern selbst wohl nothdurft, unsers Thuns und Lassens hierin noch gar unbedacht und achten dafür, ihr als ein verständiger langregierender Prälat wißt euch auf euren vorigen Bescheid und Befehl unseres gnädigen Herrn wohl zu halten. Könnten wir aber euch in anderem Weg retig und helflich sein, daran sollt ihr keinen Mangel spüren.“ Die Priorin von Frauenthal, eben so wenig wie der Probst von Langenzenn zur Annahme

der Kirchenordnung geneigt und in dieser Abneigung durch ihren Beichtvater, den Cisterzienserabt von Brumbach an der Tauber bestärkt, erbat sich gleichfalls den Rath Schoppers, welcher antwortete: „Wir geben euch zu verstehen, dieweil solche Ordnung fast an alle Aemter und Pfarren dieses Fürstenthums geschickt und zum Theil schon gehalten wird, daß wir euch wider den Willen unseres Landesfürsten nicht rathen können. Weil ihr aber anzeigt, wie euer geistlicher Vater zu Brumbach solch Annehmen euch widerrathen möchte, den habt ihr um seinen Rath zu ersuchen. Sein Ehrwürden, als ein hochverständiger und lang regierender Prälat, wird euch mit väterlichem Rath aufs Getreulichste und besser denn wir versehen.“

Schoppers landkundig lutherische Richtung und seine Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der neuen Kirchenordnung waren den Prälaten in Langenzenn und Brumbach zuverlässig bekannt; sie hatten daher nicht nöthig, sein Gutachten einzuholen oder einholen zu lassen. Er sagt übrigens in den beiden obigen Gutachten deutlich genug, daß er nicht gegen, sondern für die Einführung der neuen Kirchenordnung sei. Noch unzweideutiger sprach er dieses aus, als er zwei Jahre später von dem Cisterziensernonnenkloster Birkenfeld aus in derselben Angelegenheit befragt wurde. Er antwortete der dortigen Verwalterin Dorothea von Hirscheid, welche vom Markgrafen die Kirchenordnung erhalten hatte mit dem Befehl: diese bei Strafe und Ungnade anzunehmen und zu vollziehen: .„Der Markgraf hat diese Ordnung in all seine Flecken und Städte geschickt und in den meisten Orten ist sie bereits angenommen. Weil nun S. F. G. unsere und euere von Gott verordnete Obrigkeit ist, so achten wir dafür, daß ihr nicht wider unseres Ordens Obersten Willen und noch viel weniger wider uns handelt, wenn ihr sie annehmt und haltet, da wir sammt unserem Konvent in S. F. G. Schutz und Schirm und Landen gesessen und S. F. G. zu gehorchen schuldig sind. Meint ihr aber bei eurem Visitator, dem Abt von Ebrach, bessern Rath zu bekommen, so möget ihr bei ihm darum ansuchen.“

Auch aus Onolzbach erhielt Schopper eine Aufforderung,

sich über diese Sache gutachtlich zu äußern. Das Gumbertusstift hatte in Abwesenheit des Markgrafen von Statthalter und Räthen die Kirchenordnung erhalten mit der Weisung: „nichts zu ändern oder zu unterlassen ohne Wissen und Willen des Markgrafen und seiner Räthe.“ Allein zwölf Stiftsherren, mit Schopper gleichgesinnt, wünschten, Einiges in ihren überschwänglichen Gebeten, Horis und Gesängen zu ändern und zu kürzen; sie reichten daher bei Statthalter und Räthen eine Vorstellung deß Inhalts ein: „Unseres gnädigen Herrn christliche Kirchenordnung und desselben Befehl ist uns in unserem Kapitel verlesen worden. Diesem christlichen Befehl und Ordnung haben wir mehrentheils schon vormals gemäß gelebt und wollen auch künftig danach leben. Nun werden wir aber berichtet, daß in Stiftern und Klöstern die Horas gehalten werden sollen; das wollen wir auch unterthänigst halten. Die Horns haben wir bisher wegen ihrer Menge und Länge behend gesungen und gemurmelt ohne allen Verstand. Wir erbieten uns, dieselben künftig langsamer, zierlicher und verständlicher zu singen. Hierzu bitten wir, uns zu gestatten, etliche Psalmen auszulassen und die Horas zu kürzen, besonders aber die Metten, wie es der Herr Abt zu Heilsbronn bereits schon gethan hat. Müßten wir alle Horas mit den Psalmen und Precibus wie bisher singen, aber mit Verstand und Zierlichleit und nicht mehr gemurmelt, so würde es zu lang währen und keine Zeit übrig sein zum Lesen und zu den Lektionen in der verordneten (vom Markgrafen Georg gestifteten Latein–) Schule. Weiter bitten wir, die Vesper, welche nach papistischem Gebrauch zuweilen früh gehalten wird, zur rechten Stunde Nachmittags vier Uhr halten zu dürfen, damit das papistische Wesen ausgereutet werde. Die Verständigen in unserem Stift urtheilen zwar selbst, was Gottes Wort entgegen ist; aber Keiner will dem Andern nachgeben. Wir sind daher uneinig und bitten daher um einen verständigen Befehl, damit sich Jeder darnach richte und Uneinigkeit vermieden werde. E. G. unterthänige Diener: Kellner, Hofmann, Kon. Prunner, Wolfg. Prunner, Sauermann, Merkle, Oel, Seehofer, Külmeyer, Kraft, Limpacher,

Schlosser.“ Zwei dieser Unterzeichneten überreichten die Supplik dem Doktor Heller. Statthalter und Räthe, die sich in der Sache nicht recht orientiren konnten, ließen die Bittsteller von Invocavit bis Johannis ohne Bescheid, worauf die zwölf genannten Chorherren und Vikarien an Erledigung erinnerten. Statthalter und Räthe erbaten sich von unserem Abt gutachtlichen Bericht, um die Supplikanten danach bescheiden zu können. Schoppers gutachtlicher Bericht lautete: „Unsere langen Lectiones der Metten, welche besonders im Winter mit Widerwillen gelesen und gehört werden, haben wir schon vor zehn Jahren mit Bewilligung unseres Obersten in Cisterz abgekürzt, aber keine ganz abgehen lassen, sondern wir halten sie täglich und lassen sie gar singen, wenn die Person nicht krank ist. An den Horis haben wir gar nichts abgebrochen, halten sie aber nicht zu lang. Die andern Preces, welche unsere Ordensstatuten nicht gebieten, überlassen wir Jedem nach seinem Gefallen außer dem Chor zu verrichten.“

So hielt es Schopper in der Klosterkirche, wo er überhaupt das bisher Uebliche, wenn es nicht den reformatorischen Grundsätzen geradezu widersprach, beibehielt, in der Meinung, durch dieses konservative Verfahren seinen Mönchsstaat aufrecht erhalten zu können. In der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche, hatte er längst Alles im lutherischen Sinne geordnet, zuversichtlich erwartend, durch Einführung des lutherischen Lehrbegriffs und Kultus werde das religiös–sittliche Volksleben nothwendigerweise veredelt werden. Von dieser Erwartung beseelt, hatte er in der Katharinenkirche schon längst theils selbst in evangelischer Weise gepredigt, theils durch zwei Predigermönche predigen und die Sakramente verwalten lassen. Als er aber sah, daß dadurch das Volksleben nicht besser wurde, nicht einmal bezüglich des öffentlichen Gottesdienstes, so erließ er am ersten Adventsonntag 1533 eine „Verordnung, wie man sich unter der Pforte zur Zeit der Predigt an Sonn- und Feiertagen halten soll.“ Die Katharinenkirche wurde gewöhnlich Ecclesia in porta genannt, weil sie an der Pforte stand, welche durch die Ringmauer herein

zum Kloster führte. Die Verordnung lautete: „Wir Johannes Abt, von Gott zu unserem Stand und unseres Gotteshauses Obrigkeit verordnet, sind vor Allem verpflichtet, die Ehre und das Wort Gottes zu fördern, welches wir Zeit unseres Regiments rein und lauter dem gemeinen Volk bei uns zu Heilsbronn alle Feiertage zu predigen fürgenommen haben. Nun werden wir berichtet, wie demselbigen zum Nachtheil unsere Unterthanen und andere Manns- und Weibspersonen dem entgegen der wenigste Theil, zur Zeit dasselbige gepredigt wird, solches hören und der meiste Theil außer der Kirche Kaufschläge halten und Geschrei treiben, das dem Prediger beschwerlich und den Zuhörern und Liebhabern des hl. Evangeliums ärgerlich ist. Uns als christlicher Obrigkeit ist es Pflicht, dagegen einzuschreiten, über unseren Unterthanen zu wachen, sie besonders an Feiertagen mit dem Wort Gottes zu versehen, wie wir denn auch thun, was Jeder, der herein geht, hören kann von uns selbst und andern von uns Verordneten. Wir schärfen ein, das Reich Gottes zu suchen, des Sabbaths zu gedenken und an demselben die Predigt des Wortes Gottes zu hören und aus demselben zu lernen, was wir thun und glauben sollen. Dem Allen widerspricht solches Kaufen und Verkaufen. Solcher Mißbrauch bei solchen rohen Menschen muß abgestellt werden. Wir wollen daher, daß an Feiertagen, die Zeit man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Hafner und Beck soll feil haben. Sobald man solche Predigt anfängt, wozu man ein Zeichen mit der Glocke gibt, soll Jeder seine Kaufmannschaft einschlagen und bis Ausgang der Predigt verwahren. Alle Personen sollen unter der Predigt nicht auf dem Platz, oder vor der Kirche unter dem Gewölbe (Thorweg, welcher unter der Katharinenkirche durchführte) stehen, schwatzen, lachen, noch andere Leichtfertigkeit treiben, wie bisher ein böser unchristlicher Gebrauch gewesen, sondern sollen in die Kirche gehen, das Wort Gottes hören, oder gar daheim bleiben und den Prediger und Zuhörer nicht hindern. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihren Handel, wie bisher beschehen, nicht abschlagen. Wer sich gegen diese väterliche Warnung ungehorsam zeigt, hat Leibes-

und Geldstrafe zu erwarten, die theils unsern achthabenden Gerichtsknechten, theils den Armen zufällt.“ Diese Verordnung wurde so wenig befolgt, daß sie schon nach zwei Jahren erneuert werden mußte. Und wieder ein Jahr später hieß es in seinem in Schoppers Namen erlassenen Mandat: „Nachdem mein gnädiger Herr von Heilsbronn vergangenes Jahr ob offener Kanzel hat verkünden lassen, daß an Feiertagen außerhalb der Kirche Niemand nichts verkaufen und ungebührlich auf dem Platze schwatzen soll, sondern in der Kirche das Wort Gottes hören: so hat sich Pößler von Gottmannsdorf unterfangen, auf Sonntag nach Peter und Paul unter der Predigt Sicheln feil zu haben, und mit ihm haben Kolb und Wals von Weiterndorf und Zan von Ketteldorf dermassen laut geredet und gelacht, daß sie mehrmals vom Gerichtsknecht zum Schweigen vermahnt worden, was aber nichts half. Darum sind sie vor Sein Gnad (Schopper) geführt und gestraft worden.“ Die Excedenten kamen sofort ins Gefängniß, wurden aber noch an demselben Sonntag nach geleisteter Bürgschaft und Urphede wieder entlassen. Schopper schied aus dem Amt und aus dem Leben, ohne daß es ihm gelungen war, in seiner nächsten Nähe kirchliche Ordnung herzustellen. Drei Jahre nach seinem Tode mußte sein Nachfolger aufs Neue befehlen: „Wir sind verpflichtet, das Wort Gottes zu fördern, sonderlich in dieser Zeit, da wir seinen Zorn in großen Kriegen, Ueberfall der Türken, unerhörten Krankheiten und großer Theuerung merken. Daher ermahnen wir, diese göttlichen Strafen zu bedenken, von Sünden zu lassen, insonderheit von Gotteslästerung, Ehebruch und Zusaufen, dagegen Gottes Wort fleißig zu hören und danach zu wandeln. An den Feiertagen, wann das Wort Gottes gepredigt, das hl. Abendmahl gehalten, oder Lobgesänge und Litanei gesungen wird, daß Niemand außer der Kirche stehe, schwatze, Brantwein verkaufe oder trinke, noch andere Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Auch sollen sie zu jeder Zeit in unserem Wirthshaus und anderswo auf Unserm (Gebiet) alles Gotteslästern, Ehebrechen, Hurerei und Zusaufen, daraus Verletzung etc. kommt, meiden. Uebertreter werden mit Thurmstrafe bei

Wasser und Brot, oder mit Geld bestraft.“ Eben so wohlmeinend hatte der Markgraf Georg in seinem Bereich befohlen: „daß zur Förderung des Wortes Gottes und unser Aller Seelenheil die Unterthanen die Kirchen und Predigten an den Feiertagen, zuvoraus auf dem Lande, fleißig besuchen sollen, damit dem unordentlichen Wandel des gemeinen Volks gesteuert und christliche Zucht gefördert werde.“ Allein weder im Bereich des Markgrafen, noch in dem des Abts trat die erwartete Besserung ein. Wir werden im VI. Abschnitt sehen, daß trotz der allgemein eingeführten neuen Kirchenordnung das religiös–sittliche Volksleben im Laufe des Reformationsjahrhunderts nicht besser wurde.

Neben dem Bestreben, durch Einführung der Reformation das religiös–sittliche Volksleben zu verbessern, verlor Schopper ein anderes Ziel nicht aus den Augen: seinen erschütterten Mönchsstaat vor weiterem Verfall zu bewahren und ihn wieder empor zu bringen. Zur Erreichung dieses Zieles hielt er für nöthig: mit Rom und Cisterz in Verbindung zu bleiben, die Ordensregel und Ordenstracht und den herkömmlichen Ritus in der Klosterkirche beizubehalten, durch Errichtung einer Schule sein Kloster zu rekrutiren, und zu erwirken, die in seiner Schule gebildeten Zöglinge selbst weihen zu dürfen. Es soll nun gezeigt werden, was Schopper that zur Erreichung dieser Ziele und mit welchem Erfolg er es that.

Nach seiner Ansicht sollte zwar in Luthers Sinn im Allgemeinen reformirt, aber nicht in Luthers Sinn mit Rom gebrochen werden. Er sprach dieß aus in seinem beim vorigen Abt mitgetheilten Gutachten über die vom Markgrafen Kasimir zur Begutachtung vorgelegten 23 Artikel. Beim 21. Artikel lautet sein Gutachten: „Der sichtbaren Kirche möchte noch gestattet werden, ein sichtbares Oberhaupt zu haben, das der Kirche vorginge mit der Lehre Christi, aber nicht herrsche, wie die weltlichen Fürsten. Die Päpste haben oft schwer gesündigt, geirrt, auch offenkundig im Glauben. Die sagen: der Papst könne nicht irren, erheben ihn über alle Apostel, die gestrauchelt haben im Glauben.“ Sein

Votum ging sonach dahin, daß die sichtbare Kirche auch ferner ein sichtbares Oberhaupt haben sollte. Er hielt diese Beibehaltung für nöthig zur Sicherung seines Mönchsstaates, und fuhr daher fort, mit Rom zu verkehren. Man kannte dort zwar seine lutherische Gesinnung, verkehrte aber gleichwohl mit ihm um Geldgewinnes willen, wie nachher gezeigt werden wird, und beantwortete seine Petitionen niemals durch eine Bannbulle.

Seine Petitionen betrafen zunächst die Ordenstracht und die Priesterweihe. Sein Sachwalter bei der päpstlichen Kurie war „der ehrwürdige, edle und veste Herr Ambrosius von Gumpenberg, Protonotarius apostolicus, jetzt römischer kaiserlicher Majestät verordneter Sollicitator bei päpstlicher Heiligkeit in Rom.“

Zuerst verhandelte man über die Ordenstracht.[136] An die Stelle der dem Landvolk verhaßten weißen Ordenstracht war im Bauernkriege ein schwarzes Priesterkleid getreten. Wie die Wiederherstellung der weißen Tracht durch die Markgrafen Kasimir und Georg verzögert und verhindert wurde, ist oben berichtet worden. Aus dieser Verhinderung erwuchs dem Kloster mancher pekuniäre Nachtheil. Denn die Bischöfe von Würzburg und die Herzoge von Oberpfalz, in deren Territorium viele heilsbronner Klostergüter lagen, verboten die Abreichung von Gefällen an das Kloster Heilsbronn, „weil es lutherisch gesinnt sei, ordenswidrige Gebräuche eingeführt, die weiße Tracht abgelegt habe, sekularisirt, ketzerisch geworden und daher exkommunizirt sei.“ Schopper’s wiederholte Aufforderungen an die Debenten waren fruchtlos. Er bat daher den Markgrafen Georg um seine Verwendung und stellte vor: „Man verweigert uns diese Reichnisse unter dem Vorgehen: wir hätten gegen die päpstlichen und kaiserlichen Edikte den klösterlichen Habit abgeworfen, hielten uns nicht christlicher Ordnung gemäß und seien daher exkommunizirt. Allein unsere Kleidung ist priesterlich und ehrbar, wie unser ganzes Verhalten.“ Georg antwortete dem Abt: „Wir sind euch zu günstigem und

gnädigen Willen wohl geneigt“, und verwendete sich für das Kloster recht kräftig, aber nicht mit dem gewünschten Erfolg. Nun wendete sich Schopper durch Gumpenberg in Rom an den päpstlichen Stuhl. Allein Gumpenbergs Nachrichten lauteten gleich von vornherein nicht tröstlich, da sie unserem Abt die Gewißheit gaben, daß der Name des lutherisch gesinnten Klosters schwarz in Rom angeschrieben war. Gumpenberg notifizirte: er sei durch etliche Leute gewarnt worden, sich der Sache anzunehmen, da das Kloster Heilsbronn lutherisch gesinnt, der Schlämmerei ergeben, dem Papst und dem Kaiser nicht gehorsam sei u. s. w. Schopper schrieb hierauf 1534 seinem lieben Herrn und Freund von Gumpenberg: „Wir haben eure beiden Schreiben des Habits halben empfangen und bedanken uns für euren Fleiß und Mühe bei päpstlicher Heiligkeit. Euer Ehrwürden sind berichtet worden, wie wir und unser Konvent sollen lutherisch sein und unsere Kleinode, Hab und Güter gen Nürnberg gefleht haben, Tag und Nacht schlemmen und demmen, päpstliche Heiligkeit und kaiserliche Majestät und unsere Kirche nicht achten und würden, wo wir solche Dispensation erlangten, uns derselben zu allem Ungehorsam und Undankbarkeit mißbrauchen. Deß tragen wir fürwahr mit Entsetzen Verwundern und zeigen euch mit Wahrheit an, daß wir und unser Konvent mit diesen ungegründeten Beschuldigungen ganz unwahrhaftig von unsern Mißgönnern verklagt und versagt werden. Wir begehren diese Dispensation in keiner andern Meinung, denn daß wir dadurch unseres Ordens Statuten und Ceremonien erhalten und unser Lebenlang vollbringen mögen, wie wir denn unsere Stiftung mit Meßsingen und Lesen, auch die gewöhnlichen horas canonicas keinen Tag unterlassen haben, auch unser Hab und Güter, auch unsere tägliche Unterhaltung sämmtlich bei und miteinander haben in Gehorsam und Einigkeit, ohne Ruhm zu reden ordentlicher, züchtiger und ehrlicher, denn sonst an viel andern Orten. Hierum wir solcher Dispensation aus keiner andern Ursach begehren, denn, wie obgemeldt, zur Erhaltung derselbigen und ordentlichen Zucht bis in unsern Tod. Und bitten demnach aufs Höchste und Freundlichste,

ihr wollet uns und unsern Konvent des angezeigten ungegründeten Bezüchts bei päpstlicher Heiligkeit entschuldigen. Denn uns in Wahrheit ungütlich geschieht.“

Der zweite Gegenstand, über welchen Schopper durch Gumpenberg mit Rom verhandelte, war die Priesterweihe. Die heilsbronner Mönche wurden vom jeweiligen Bischof von Eichstätt geweiht. Verweigerte ein Bischof die Weihe, so war der Abt berechtigt, seine Mönche selbst zu weihen, vermöge der S. 55 beim 4. Abt besprochenen päpstlichen Bulle von 1205. Klugerweise ließen es die Bischöfe nicht leicht dahin kommen; es findet sich von 1205 an bis zur Reformation wohl kein Beispiel, daß ein Bischof einem heilsbronner Mönch die Weihe verweigerte. Auch noch im Reformationszeitalter, als die lutherische Richtung des Klosters bereits offenkundig war, fuhren die Bischöfe fort, heilsbronner Klösterlinge zu weihen. Noch im Jahr 1541 gab der Bischof von Eichstätt dem Markgrafen Georg die Versicherung, daß er keinem frommen christlichen Gesellen, welcher eine Pfründe habe, die Weihe verweigern werde. Allein es war Schopper darum zu thun, das Recht der Priesterweihe ohne alle Beschränkung zu erhalten. Dazu autorisirt, glaubte er, die bis auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wenigstens bis auf 30 wieder vermehren zu können. Er war eben im Begriff, die nachher zu besprechende Klosterschule zu gründen, in welcher er Novizen für sein Kloster heranzubilden gedachte. Um bei der Weihe dieser Novizen nicht vom Bischof abzuhängen, suchte er beim Papst um die Erlaubniß nach, die Priesterweihe selbst vollziehen zu dürfen. Gumpenberg notifizirte ihm, daß man in Rom bereit sei, die Erlaubniß zu ertheilen, wenn für jede Weihe 25–Dukaten gezahlt würden. Zugleich erhielt Schopper den Entwurf zur deßfallsigen Bestätigungsbulle. Der Entwurf war nicht in Schoppers Sinn, da er verletzende Ausfälle gegen das Lutherthum enthielt und den Preis für jede Weihe allzuhoch stellte. Er sendete daher den Entwurf zur Abänderung an Gumpenberg zurück und schrieb in einem Begleitbriefe: „Euer Ehrwürden melden, daß der Datari pro quolibet fratre nostri monasterii 25 Dukaten pro compositione

haben wolle. Das ist uns sehr beschwerlich. Denn wir haben jetznnd nicht mehr denn 17 Personen und hoffen, wenn wir solche päpstlicher Heiligkeit Dispensation erlangen, es werden mit der Zeit mehr Leut zu uns kommen, so daß wir unseres Ordens Statuta und alte christliche Ceremonien stattlich und wohl als hievor vollbringen möchten, dazu uns päpstliche Heiligkeit, wie wir zu Gott hoffen, ohne allen Zweifel, weil es allein zur Erhaltung unserer Stiftung und Gottesdienst fürgenommen, zu fördern geneigt sein und dasselbige mehr um Gotteswillen, denn um hohe Belohnung bewilligen werden, wo wir dann mit der Zeit bis in 30 Personen bekommen, damit wir unsere Stiftung und Ceremonien desto ehrlicher und stattlicher mit Singen und Lesen erhalten möchten; hierum bitten wir euch, als unsern lieben Herrn und Freund, ihr wollet fördern und helfen, daß in solche Dispensation keine Zahl oder Person gesetzt und, weil man um uns gar wenig Priester mehr weihet, daß wir dieselben zum Theil für uns selbst in unserem Kloster zu Priestern oder aufs Wenigste Evangeliern weihen mögen. Solche Dispensation wollen wir um ziemliche Belohnung gern redimiren. Daß wir aber für eine jegliche Person 25 Dukaten geben sollen, das ist wahrlich in unserem Vermögen nicht. Denn es hat unser Kloster in kurzvergangenen Jahren ob 25,000 fl. Schaden genommen und werden noch täglich mit schwerer Gastung und andere Ueberlagen dermassen beschwert, daß wir uns selbst kaum erhalten mögen. Damit aber päpstliche Heiligkeit sehen möge, daß wir zur Erhaltung des Gottesdienstes in unserem Kloster sonderlich geneigt seien, so wollen wir dem Datario auch in die Kanzlei und für alle andere Kosten, E. Ehrwürden ausgenommen, 400 Dukaten erlegen. Wenn E. E. wieder schreiben, wollen wir solch Geld vor Allerheiligen mit eigener Botschaft gen Rom gegen Ueberantwortung der Bulle überschicken. Und bitten euch aufs Freundlichste, ihr wollet guten Fleiß fürwenden, damit diese Bulle rechtschaffen ausgebracht werde, so wollen wir uns auch gegen E. E. mit solcher Schenkung anzeigen, daran dieselben gut Begnügen haben sollen. Wir bitten E. E. nochmals freundlich,

ihr wollet den Eingang der Supplikation nach der Form oder Kopei, die wir euch hiermit zuschicken, in der Bulle ändern. Wir haben unter beiden Theilen (Katholiken und Lutheranern) unsere Güter, und wo wir das Breve bei den Lutherischen auflegen und sie Ketzer schelten würden, würde es uns zu keinem Frieden dienen. Würden diese Worte: damnatae haeresis etc. eingemischt, so wollten wir uns die Sache nicht einen Gulden kosten lassen; denn es würde mehr zu unserem Nachtheil, als zu unserer Besserung gereichen. Und wollet uns auf dieß unser Schreiben aufs Erste mit guter Antwort versehen. Das wollen wir um euch zu obgemelter ehrlicher Schenkung und Verehrung allezeit freundlich verdienen. Damit Gottes Gnade befohlen.“ Die Jahrbücher melden nicht, welche Antwort Schopper erhielt, sie beweisen aber, daß es beim Alten blieb, d. h. daß der Abt nur dann eine Weihe vollziehen durfte, wenn sie vom Bischof verweigert wurde. Allein die Bischöfe verweigerten niemals den Vollzug der Priesterweihe. Schopper hatte in seiner Schule „einen frommen Gesellen“, Johann Winkler, welchen er dem Bischof Konrad von Würzburg empfahl mit der Bitte, ihn zum Priester zu weihen. Der Bischof erklärte sich sofort bereit, ihn zu weihen, wenn er sich über den Besitz eines Titels, einer Pfründe, einer Versorgung, ausweisen würde. Winkler, dessen nachher wiederholt gedacht werden wird, erhielt eine Pfarrstelle, wurde geweiht und verehelichte sich. So hatte denn Schopper vergebens Alles aufgeboten, um im Interesse seines Mönchsstaates die weiße Ordenstracht wieder einzuführen und die Befugniß zur unbeschränkten Priesterweihe zu erlangen.

Besser gelang es ihm, den bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche großentheils beizubehalten. Die neue brandenburgische Kirchenordnung, mit welcher er im Ganzen einverstanden war, wurde von ihm, wie oben berichtet, gleich nach ihrer Publikation sofort in den Klosterpfarreien, auch in der Katharinenkirche zu Heilsbronn, ohne irgend eine Modifikation eingeführt, nicht aber in der Klosterkirche, wo er das bisher Uebliche beibehielt, wenn es der neuen Kirchenordnung nicht geradezu

widersprach. Er that dieses im Einverständniß mit dem Markgrafen Georg, welcher sich dahin äußerte, daß er in geistlichen Dingen dem Kloster nichts zu gebieten habe. Schopper verhandelte hierüber mit Cisterz, seinem Mutterkloster, und erhielt von seinem Ordensgeneral die Bestätigung seiner Kombination der alten und treuen Ordnung in der Klosterkirche. Das war aber nicht im Sinne seiner radikalen Gegner am markgräflichen Hofe, auch nicht im Sinne des bereits vom Hofe entfernten Kanzlers Vogler, dessen Groll gegen Schopper und sein Kloster dadurch gesteigert wurde, daß seine (Voglers) Widersacher in Onolzbach ihn beschuldigten: er habe den Abt bestärkt in dem Entschlusse, die neue Kirchenordnung in der Klosterkirche nicht einzuführen. Vogler machte seinem Groll Luft, indem er unterm 9. und 30. Nov. 1534 von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach schrieb:[137] „Lieber Herr Gott! Ist es nicht zu Erbarmen, daß Markgraf Georg, der fromme christliche Fürst, durch Gottes Gnade mit dem heiligen Wort, obwohl nicht vollkommen, doch also erleuchtet, daß er den wahren Glauben vor allen Teufeln und Tyrannen zu Augsburg öffentlich bekannt und Leib, Leben und Fürstenthum daran gesetzt, auch mit Nürnberg eine christliche Kirchenordnung wider alle Pforten der Hölle hat ausgehen lassen, daß Markgraf Georg oder seine Gewaltigen so groß öffentliche Gotteslästerung in seinem ihm unterworfenen Kloster Haylsprunn, auch an viel andern Orten leidet. Da hat der Abt vor allen andern Prälaten im Lande evangelisch sein wollen, wie er auch als Prior und folgends als Abt eine Zeitlang Gottes Wort rein und lauter gepredigt, päpstlichen Mißbrauch verworfen, auch bei Markgraf Kasimirs Leben, als sich derselbige Fürst, ehe er durch gottlose Räthe verführt wurde, ganz christlich erzeigt hat. Dawider wird aber die christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen, sondern der päpstliche Mißbrauch aufs Allergräulichste gehalten aus des Satans Eingeben. Erstlich darum, weil der Abt vorwendet,

daß er sich in seinem Kloster mit der Kirchenordnung seinem obersten Kloster Cisterz gemäß halten müsse, so er doch sammt seinen Halbmönchen die Kappen abgezogen, die langen Horas abgekürzt, auch viel gute Exercitia, als: Fasten, Beten, Studiren, sich mäßig und züchtig halten, abgelegt, dagegen ein ganz rohes freches Leben eingeführt oder zugelassen hat, als: den ganzen Tag vagiren, im Wirthshaus sitzen, leichtfertigen Weibsbildern nachtrachten, des Tags und zu halber Nacht zu trinken und zu spielen. (Bezieht sich aus die S. 344 mitgetheilte Wirthshausscene mit Mart. von Gundelsheim.) Das soll nun die Regel St. Bernhardt gehalten sein, da doch dem allerschlechtesten christlichen Leben gleich gelebt wird. Dennoch muß sich der fromme Fürst blenden lassen, daß den heiligen Leuten nicht gebühre, rechtschaffene christliche Kirchenordnung anzunehmen, sondern ihre cisterziensische Regel zu halten mit allerlei gottlosen Suffragien, Vigilien, erdichteten Seel- und andern Privatmessen, darin sich der Abt am Allerseelentag hat sehen lassen, und daneben ein frei, frech, ärgerlich Leben. Am Allergräulichsten ist zu hören, daß der Abt zum Schein wiederum ein recht Klosterleben, eine christliche Schule anzurichten, etliche Knaben von Schwabach und andern Orten sammt dem Kantor von Schwabach, der ihr Schulmeister sein soll, angenommen, sie aber in der österlichen Zeit genöthigt hat, das heilige Sakrament unter einerlei Gestalt nach päpstlicher gottloser Weise zu halten. Item hat der Abt einem seiner Kochsfreunde unter seinem Siegel einen Fürderungsbrief zu Sankt Anstand zu betteln gegeben. Wie hat man aber den Fürsten überredet, wider des Abts erdichtete Ausreden nicht zu sein und in seinem gottlosen Leben bleiben zu lassen, so daß der gute fromme Fürst nicht anders wissen soll, als habe er über den Abt als einen Cisterzienser in göttlichen Sachen nicht zu gebieten. Wehe ihnen, die sich unterstehen, einen solchen Fürsten, deß sich die gemeine Christenheit freuen und trösten sollte, mit so erdichteten Ursachen wider Gott und sein heiliges Wort kleinmüthig und abfällig zu machen und alles gottlose Wesen zu gestatten. In der Charwoche wurde vielen Gottlosen des Adels gestattet,

auch Balthasar von Wolfstein, gen Haylsprunn zu fahren, Wagen und Pferde vom Hof geliehen, des Orts gottloserweise die eine Gestalt des päpstischen Sakraments zu empfangen, wie dann alle Jahre geschieht, da doch billig durch die Obrigkeit verboten würde, daß die verstockten Mönche andern Leuten zu ihrem Verderben hülfen, ob sie gleich für sich des Teufels sein und bleiben wollen. Sähe man doch auch einwenig aus das weltliche Haushalten zu Haylsprunn, so würde man finden, daß der jetzige Prior, so eine Zeitlang Probst zu Neuhof gewesen, daselbst mit Hurerei und in anderem unziemlichem Wege viel Hundert anworden und Schulden gemacht, darum man ihn wieder ins Kloster gefordert, zu einem Prior geordnet und den vorigen Prior an keine Statt gen Neuhof gesetzt, der vor dem Bauernkrieg im Kloster wohl hausgehalten. Gemelter jetziger Probst zu Neuhof ist auch wenigvergangener Tage in einer Reichsstadt (Windsheim?) bei einem päpstlichen Pfaffen gesessen, dazu sich noch etliche Papisten verfügt, wie die Raben zu einem Aas, und des Probsts Tröstungen gehört haben, der ihnen in ihrem Sinn gute Botschaft gesagt, wie der Kaiser aus Spanien kommen und die Lutherischen ausrotten werde. Der Abt beschwert sich auch, das Geld zur Erhaltung der christlichen Schule in Onolzbach zu geben, da er selbst eine Schule im Kloster angerichtet habe, so er doch (nur) eine Handvoll Knaben hält und dieselben im Gräuel des päpstlichen Wesens aufzieht. Besser, daß nie keiner in das Kloster gekommen und dasselbige in den Grund versunken wäre, denn daß noch mehr unschuldige Jugend darin verführt würde. Man sollte billig an solch Kloster und Schule schreiben: Spelunca latronum, weil sie solche Seelenmörder sind und mit großem Frohlocken hoffen, daß alle fromme Christen, welche sie Lutherische nennen, auch ihre eigene Obrigkeit, Schutz- und Schirmherren, ermordet und ausgerottet werden sollen, wie ihr Gott, der Teufel, von Anfang ein Lügner und Mörder gewesen und noch. Darum ist dem christlichen Fürsten zu rathen und Gott zu bitten, daß S. F. G. bei ihrer Kirchenordnung bleibe, auch dieselbe allenthalben anrichte und durch eine jährliche Visitation

handhabe in den Klöstern und Pfarrkirchen, wie in Sachsen geschieht. Ist aber der christliche Fürst so fern verführt, als ob er die Mönche zu Haylsprunn bei ihrer Cisterzienserregel und also im antichristlichen Gräuel zu lassen schuldig sei: so schaffe er, weil sie sich auf solche Regel berufen, daß sie die ganze Regel halten müssen in allen Stücken, die nicht stracks wider Gottes Wort sind, z. B. zu Mitternacht Metten und Horas nach der Länge halten, ohne Federbett schlafen, viel fasten und sonst mäßig sein, studiren, leichtfertige Weiber, Tag und Nacht fressen, saufen, spielen und dergleichen meiden. Es mag auch der löbliche Fürst am Kloster anschlagen, daß man diese Mönche als Gottlose zu erkennen wisse. Der Allmächtige erbarme sich unser Aller und mache ein Ende alles gottlosen Wesens durch Christum unsern Herrn und Heiland.“ „Mich wundert, daß unser Herr Gott nicht noch höher straft, weil man, wie ich in diesen Tagen erfahren habe, so gottloses Wesen noch zu Haylsprunn und andern Orten des Fürstenthums gestattet. Ich bin des Versehens, ihr werdet nicht mehr, wie bisher, nachlässig sein, die Visitation und dadurch Gottes Reich und unserer Seelen Seligkeit fördern und alle gottlosen Mißbräuche ausrotten.“

So schrieb Vogler von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach, um das Gerücht zu widerlegen, als habe er unsern Abt in dem Entschlusse bestärkt, die brandenburgische Kirchenordnung nicht sofort und nicht unbedingt einzuführen. Vom Markgrafen wegen dieses Gerüchts zur Erklärung aufgefordert, erklärte Vogler: „Das gottlos ärgerlich Wesen zu Haylsprunn betreffend gestehe ich, daß sich der jetzige Abt erboten hat, sich E. F. G. Willens zu befleißigen. Auch ich habe gerathen, ihn zu einem Abt zu machen und haben uns Alle versehen, weil er sich vor Andern mit Selbstpredigen und sonst christlich erzeigt, er sollte dabei bestanden sein. Daß er sich aber nun viel anders erzeigt, daran sind Andere, dabei er Rath und Schutz sucht, mehr schuld als ich. Wie wohl mir sein Wesen gefällt, weiß er selbst. Ich habe den Superintendenten in Onolzbach nach der Länge geschrieben und begehrt, es E. F. G. vorzutragen.

Daraus werden E. F. G. sehen, ob ich des Abts Gunst suche, oder Gottes und E. F. G. Ehre. Ich bitte ganz unterthänig um Gottes und seines liebsten Sohnes willen, E. F. G. wollen die ausgegangene Kirchenordnung mit höchstem Fleiß handhaben, also daß Gottes Ehre gesucht, alle angezeigte Mißbräuche abgestellt, die Uebelthäter gestraft, und darin weder das Kloster Haylsprunn, noch jemand Anders, Edel oder Unedel, verschont werde, welches nicht besser geschehen mag als, wie in Sachsen, durch unverzügliche und jährliche Visitation, auch Inquisition. Daß ich die Kirchenordnung bei dem Kloster Haylsprunn anzunehmen getreulich gefördert habe, will ich nicht allein den Abt selbst, sondern auch Herrn Kanzler Heller und Herrn Ziegler zu Zeugen nehmen. Wie sollte ich die Kirchenordnung bei Haylsbronn haben verhindern können oder wollen, so ich dieselbe vor Andern gefördert habe, auch zur Zeit, da sie ausgegangen ist, des Kanzleramts entlassen gewesen bin. Allein die Ungütigen wollen ihr neidisches gehässiges Verunglimpfen nicht lassen. Zu meiner wahrhaften Entschuldigung führe ich auch an, daß der Kammermeister Lienhard von Genndorf im Statthalterrath sagte, daß man mit Anrichtung solcher Kirchenordnung in Haylsprunn ruhen sollte aus Ursachen, die E. F. G. und er wüßten. Er gab uns ferner zu verstehen, daß E. F. G. des Herrn Herzogs Georg von Münsterberg Präzeptor sammt einer tapfern Summe Geldes gen Rom verordnet hätten; darum sollte man verziehen, die Kirchenordnung im Kloster anzurichten. Aus diesen Ursachen, und nicht aus meiner Verhinderung ist E. F. G. Kirchenordnung zu Hailsprunn und in andern Klöstern bisher nicht angerichtet, allein aus Eingebung des leidigen Satans oder seiner Diener. Und damit meine Unschuld noch mehr offenbar werde, so begehre ich, bei Haylsprunn ernstlich zu erkunden, was ich dem Abt bisher zur Förderung der Kirchenordnung geschrieben und mit ihm und etlichen seiner Altherren geredet habe; daß er auch bei seinem Jurament anzeige, wer ihn abgehalten, die Kirchenordnung anzunehmen. Erfindet sich dann, daß ich schuldig sei, will ich Leib, Leben, Ehre und Gut gegen E. F. G. verfallen haben; wo aber

nicht, daß die unwahrhaften Angeber in gleicher Strafe stehen. Ich schicke hiermit auch E. F. G. Abschrift, wie ich dieser Tage dem Abt abermals geschrieben.“ Vogler schrieb dieses an den Markgrafen am 28. Dez. 1535. Sein abschriftlich beigefügter, 9 Tage vorher an den Abt geschriebener Brief lautete: „Gottes Gnade mehre sich bei euch. Sammt meinem ganz willigen Dienst zuvor. Hochwürdiger, gnädiger Herr! Wie ich aus rechter christlicher Liebe und Treue herzliche Kümmerniß gehabt habe, daß Gottes rechte Religion und christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen werden wollte, so hat mich wiederum herzlich erfreut, da ich gehört habe, daß euer Gnad die christliche Kirchenordnung jetzt anzunehmen bewilligen und im Kloster anrichten wollen. Der Allmächtige verleihe zu solchem seinen heiligen Geist. Unser getreuer Gott wird euer Gnad und all den Ihrigen darum nicht allein alle Seligkeit in Ewigkeit, sondern auch alle zeitliche Wohlfahrt zufallen lassen, wenn also sein Reich und Gerechtigkeit vor allen Dingen gesucht wird. Daß aber solches in der Papisterei nicht sei geschehen, wissen euer Gnad selbst und ist nicht allein mit euer Gnaden, dazumal Priors, Rathschlag über die 23 Artikel, sondern auch mit einem besondern Rathschlage, Herrn Markgrafen Kasimir zugestellt, zu beweisen, wie christlich euer Gnad zur selbigen Zeit in den vornehmsten Stücken geschrieben, so daß sich euer Gnad meistentheils mit den andern christlichen Theologen verglichen hat; auf welche Rathschläge, als das lautere Wort Gottes, fürter des Herrn Markgrafen Georg und seiner Mitverwandten ganz christliche Confession auf dem Reichstag zu Augsburg gestellt, auch die Kirchenordnung aufgerichtet ist. Und ob sich wohl euer Gnad in ihrem Rathschlag über die 23 Artikel in zwei oder drei Stücken aus Kleinmüthigkeit etwas geirrt, so hat doch euer Gnad solche Kleinmüthigkeit in einer Schrift, hernach an mich mit eigener Hand gethan, selbst bekannt, welches ich erinnerungsweise darum vermelde, daß euer Gnad ihr Gewissen destpaß haben zu erstärken. Denn ohne Zweifel euer Gnad seither im Verstand und Glauben heiliger Schrift nicht schwächer sondern stärker worden sind und

das, so euer Gnad als Prior für christlich geachtet haben, jetzt als ein höherer Prälat nicht widersprechen werden, obgleich euer Gnad oder dem Kloster ein zeitlicher Nachtheil daraus sollte folgen. Darum ich rathe, eurer Bewilligung, die Kirchenordnung anzunehmen, die Condition anzuhenken: wenn eurer Gnad oder dem Kloster derhalben echts (etwas) entzogen werden wollte, daß euer Gnad und das Kloster dawider sollte gehandhabt werden. Die Herrschaft selbst wird nicht gestatten, ihren Klöstern etwas abziehen zu lassen, weil sie nicht wenig Interesse dabei hat. Ferner kann ich euer Gnad nicht verhalten, daß ich beim Herrn Markgrafen durch meine Mißgönner angegeben bin, als sollte die Schuld allein mein sein, daß euer Gnad und das Kloster Münchaurach bisher die Kirchenordnung nicht angenommen hätten, so mir doch nicht allein mein Gewissen und alle Handlung, sondern auch euer Gnad selbst des Widerspiels Zeugniß geben können, daß ich allewege nichts Lieberes gesehen, denn daß man im Kloster zu Haylsbrunn, auch in allen andern Klöstern, die Kirchenordnung angenommen hätte. Gott sei ewiges Lob, der es nun allenthalben in der Herren Markgrafen Land zu christlicher Einhelligkeit richtet und Gnade gibt, alle Aergerniß abzustellen. Das wollt ich euch mit rechter Freude in Gott unserem Herrn nicht bergen. Und worin ich euer Gnad und all den Ihren, wie vor Zeiten, Dienst, Liebe und alles Gute erzeigen kann, das soll ungespart Leibs und Guts geschehen. Hiermit des Allmächtigen väterlichem Schutz und Schirm befohlen. Georg Vogler.“

Der von Vogler urgirte, von Schopper ausgestellte und von Hocker (Ant. S. 271) mitgetheilte Geleitsbrief zum heiligen Anstand wurde durch folgenden Umstand veranlaßt: Hans Lang aus Petersaurach hatte als Koch dem Kloster treu gedient, wurde irrsinnig, erstach im Irrsinn seinen Nebenkoch, wurde zu seinen Eltern zurückgebracht, eine Zeitlang in Fesseln und endlich für besessen gehalten. Da nirgends Hilfe war, so beschlossen die Angehörigen, den Unglücklichen zu einem wunderthätigen Heiligen, Namens Anstand, zu transportiren, „zu Gott dem Allmächtigen hoffend, ihm sollte dort auch, wie andern dergleichen Besessenen,

geholfen werden.“ Sie erbaten sich zur Reise einen Geleits- oder Bettelbrief, welcher ihnen von Schopper Dinstag nach Mariä Heimsuchung 1534 ausgestellt wurde. Im Reisepaß ist nicht angegeben, wer und wo dieser Sankt Anstand war. Das Elaborat wurde vom Hauptmann Kaspar von Seckendorf und vom Kanzler Heller in Onolzbach beanstandet, an Schopper zurückgeschickt und bei Seite gelegt.

Die Verhandlungen über den Vollzug der neuen Kirchenordnung kamen in der ersten Woche des Jahres 1536 zum Abschluß. Abt und Konvent ordneten den Kornschreiber Sebastian Wagner (nachmals Abt) und einen zweiten Konventualen nach Ansbach ab zu einer Verhandlung, welcher der Markgraf Georg selbst beiwohnte. Leiter und Wortführer waren der Kanzler Heller, der Dr. Johann Weimann und der Rath Berchtold. Von den beiden Konventualen wurde vorgestellt: „Die Einführung der Kirchenordnung habe zur Folge, daß die Einkünfte von heilsbronnischen, im Würzburgischen, Bambergischen und Oettingischen gelegenen Gütern in Verbot gelegt oder aufgehoben würden.“ Darauf erwiderte der Kanzler: „Nach den Beschlüssen zu Nürnberg und Regensburg dürfe Keiner dem Andern etwas vorenthalten; sollte aber demungeachtet von Würzburg, Bamberg, Oettingen und Andern etwas aufgehalten werden, so werde der Markgraf mit den Besitzungen Jener innerhalb des Fürstenthums Onolzbach eben so verfahren, dadurch das Kloster schadlos halten, überhaupt gegen Männiglich gnädig und getreulich schützen und sein gnädiger Herr sein. Darauf sich die Gesandten unterthäniglich bedankt und erboten haben, was S. F. G. heiße, demselben unterthäniglich Folge zu thun.“ Darauf wurde ihnen bedeutet: „In der Katharinenkirche sei Gesang und Messe deutsch zu halten; in der Klosterkirche aber, wo Jeder Latein verstehe, sei das nicht nöthig; daselbst sei täglich ein Amt zu halten, jedoch dabei Canon, Offertorium, Suffragia de Sanctis und dergleichen wegzulassen.“ Der Kornschreiber antwortete: daß sie nichts, was dem göttlichen Worte zuwider sei, vornehmen würden; sie bäten aber um einen schriftlichen Befehl zum Ausweis, daß sie solches

nicht aus Fürwitz fürgenommen hätten.“ Die Bitte wurde gewährt. Sodann beschwerten sich die beiden Konventualen über eine wiederholt ergangene markgräfliche Verordnung, laut welcher Niemand in das Kloster ausgenommen werden dürfe ohne Wissen des Markgrafen. Das sei ihnen beschwerlich; denn die Alten stürben ab; sie hätten viele Aemter, Pfarren und Probsteien zu versehen, den Chor zu erhalten, wozu so wenige Personen nicht ausreichten; daher ihre Bitte: die erforderliche Zahl von Personen aufnehmen zu dürfen, bei welchen jedoch nicht auf Profeß und Vota gedrungen werden sollte. Die Antwort lautete: „Der Markgraf habe diese Verordnung nicht ohne gute Ursache gegeben. Wären die Klöster noch, wie vor Alters, Schulen zur Bildung von Pfarrern, Predigern und dergleichen, so wäre es nicht unbillig, sie Personen aufnehmen zu lassen. Hätten sie zwei oder drei ehrbare Personen nöthig, so möge man es anzeigen und zugleich auch, wozu man die Personen nöthig habe; der Markgraf werde ihnen jedesmal gnädige Antwort geben und ihr gnädiger Herr sein.“ Damit schloß die Verhandlung. Der von den beiden Konventualen zu ihrer Legitimation erbetene, an unsern Abt und sein Konvent gerichtete markgräfliche Befehl lautete: „Georg etc. Würdiger und Andächtiger, Lieber und Getreuer. Auf die viel gepflogene Handlung und langwierige Geduld, die wir mit euch in Sachen der Religion gehabt, hätten wir uns versehen, ihr solltet vorlängst mit Abstellung etlicher Mißbräuche in Lehre und Ceremonien euch unserer Konfession und Kirchenordnung mehr gleichförmig gemacht, als widerwärtig bewiesen haben. Weil ihr aber vielleicht mehr aus menschlicher Blödigkeit und etlicher Entsetzung, als aus freventlichen Ursachen verzogen, uns aber nicht verantwortlich sein will, solchem Verzug länger stattzugeben, und Gottes Wort höher denn nichts Anderes zu halten ist, auch Gott wider die Pforten der Hölle schützen kann, so langt an euch unser gnädiges Begehren und ernstlicher Befehl, ihr wollet Alles, das wider unsere gethane christliche Konfession und Kirchenordnung ist, abthun. Doch wollen wir euch in eurer Klosterkirche, weil daselbst nicht des gemeinen Volks Versammlung geschieht, zu

deutschem Gesang und Sprache nicht verpflichten; aber in der Pfarrkirche wollen wir dieselbe gehalten haben bis auf fernere Verordnung eines allgemeinen Concils. Daraus schicken wir euch hiermit unsere Konfession und Kirchenordnung. Wo ihr zu solcher ferneren Unterricht nothdürftig, so wollet ihr den andächtigen, unsern lieben getreuen Herrn Sebastian (Wagner), euren Kornschreiber, herauf zu unsern Verordneten schicken, dem soll jedesmal guter Unterricht gegeben werden, wie denn derselbe nächst allhier unsere Meinung, wie es soll gehalten werden, genugsam vermerkt hat. So Gottes Ehre vor allen Dingengesucht wird, wird er auch Schutz und Gedeihen geben. Wir wollen auch als Landesfürst gnädiglich ob euch halten und euch gnädigen Willen beweisen. Wollen uns versehen, ihr werdet euch gehorsam verhalten. Manu propria.“

Die mitgetheilten bittern Ergießungen Voglers über Heilsbronn waren die letzten dieser Art. Fortan verkehrte er nur freundlich mit unserem Abt. Von Windsheim aus, wohin er sich nach seiner Entlassung zurückgezogen hatte, bat er den Abt, ihm gegen Zahlung 6 Mltr. Haber von dem dortigen heilsbronner Speicher zu verabreichen. Schopper entsprach der Bitte, „angesehen der Freundschaft und guten Willens, uns und unserem Kloster hievor erzeigt.“ Vogler verlor seine kinderlose Frau, Kleopha, durch den Tod und schloß 1538 seine zweite Ehe mit einer Tochter des Oberrichters und ältesten Bürgermeisters Michael Pernbeck zu Windsheim. Er lud unsern Abt zur Hochzeit nach Windsheim ein, und der Abt versprach auch in einem Gratulationsschreiben, der Einladung zu folgen, wenn Krankheit nicht hindern werde. Mit dem Schreiben überschickte er 9 Gulden Hochzeitsgeschenk.[138] Auch die zweite Ehe Voglers war kinderlos.

Schopper beabsichtigte, durch Wiedereinführung der Ordenstracht und durch Beibehaltung des bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche seinen Mönchsstaat aufrecht zu erhalten. In gleicher Absicht errichtete er in seinem Kloster eine Schule. In Onolzbach

war schon früher vom Markgrafen Georg eine Schule mit zwei des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen kundigen Lehrern errichtet worden. Die Kosten dafür wurden theils vom Markgrafen, theils von Prälaten und Prälatinnen bestritten. Schopper kontribuirte, wie oben erwähnt, jährlich 150 fl. und war dem Institut gleich von vornherein sehr geneigt. Späterhin sprach er sich weniger günstig darüber aus, z. B. in den von ihm im J. 1536 geschriebenen Worten: „Nicht allein zu Onolzbach, sondern allenthalben werden die Lectores sammt ihren Künsten verachtet, verschmäht und ganz gering gehalten.“ Die von ihm in seinem Kloster gegründete Schule hatte eine andere Tendenz als die in Onolzbach. Schoppers Absehen ging (wie Vogler ganz richtig bemerkt) vorzugsweise dahin, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren. Er nahm keine Zöglinge im ersten Knabenalter auf, sondern nur Gereiftere, die schon einige Kenntnisse im Lateinischen hatten und im Chor und bei den Lektionen in der Klosterkirche mitwirken konnten. Er hoffte auf diesem Wege Novizen heranzubilden und die auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wieder zu mehren. „Darum haben wir – schreibt er – mit dem Willen Gottes, demselbigen zu Lob und Ehren und Erhaltung seines Wortes, auch zu Nutz unserer Nachkommen für uns selbst in unserem Kloster eine Schule aufgerichtet und darin etlicher armer Leute Kinder, die solche Präceptores nicht zu bekommen oder zu hören vermögen, angenommen mit nicht geringen Kosten, zu Gott hoffend, aus den Schülern den meisten Theil in solchem Gehorsam zu erziehen, daß sie nicht allein unsern Nachkommen, sondern auch andern Leuten mit dem Worte Gottes fürzutragen und anderer guten Lehr nützlich werden sollen.“ Nach Errichtung seiner eigenen Schule bewilligte er für die Schule zu Onolzbach nur noch 60 fl. jährlich. Da seine Schule nur 12 Schüler zählte, so war nur ein Lehrer erforderlich, welcher jährlich 200 fl. und freie Station erhielt. Schüler ohne Vorkenntnisse nahm er nicht auf. Daher antwortete er dem Markgrafen Georg, welcher um Aufnahme des Sohnes eines verstorbenen Küchenmeisters, Oswald Däschlein, wiederholt gebeten hatte: „Der

Knabe kann kaum lateinisch lesen und ist daher vorerst noch in Onolzbach auf die Schule zu schicken. Meine Schule ist nur für Reifere, die im Chor mitsingen und lesen können.“ Der Mutter des Knaben machte er ein Getreidegeschenk. Dem Probst von Langenzenn, welcher für zwei Zöglinge um Aufnahme gebeten hatte, antwortete er: „Die Schüler seien noch zu wenig vorbereitet; sie möchten noch ein bis zwei Jahre auf einer andern Schule fleißig lernen und alsdann ihr Gesuch erneuern.“ Seine 12 Zöglinge erhielten im Kloster alles zum Lebensunterhalt Erforderliche, alles Brennmaterial, auch einen Zehrpfennig bei ihren Reisen in die Heimath.

Schoppers Gesuch, seinen Zöglingen auch die Priesterweihe ertheilen zu dürfen, wurde in Rom nicht genehmigt; er mußte daher seine Abiturienten von den Bischöfen ordiniren, zu Priestern weihen lassen, und die Bischöfe versagten den Abiturienten, trotz ihrer lutherischen Richtung, die Weihe nicht, wenn der Ordinand nachwies, daß ihm eine Pfarre oder Pfründe verliehen worden sei. Einer der Zöglinge aus Schoppers Schule, der vorhin erwähnte Johann Winkler, versah nach seinem Abschied von Heilsbronn die Schule seines Geburtsorts Herzogenaurach, wollte dann Priester werden und suchte um die bischöfliche Ordination nach. Auf dem Klostergebiete war eben keine Pfründe erledigt. Auf Schoppers Fürsprache erhielt jedoch Winkler anderwärts eine Pfarre und wurde dann (1539) vom Bischof in Würzburg ordinirt. Bevor er seine Pfarrstelle antrat, kam er nach Heilsbronn, wo er seine ganze Bildung erhalten hatte, und hielt daselbst eine Messe nach dem in der brandenburgischen Kirchenordnung vorgeschriebenen Ritus. Darauf bezog er die ihm verliehene Pfarrstelle, 1541, als Schopper bereits resignirt hatte, eine andere Stelle und heirathete. Bei seiner Uebersiedelung und Verehelichung bedurfte er eines „Abschieds“ oder Leumundszeugnisses, welches ihm in Heilsbronn ausgestellt wurde und lautete: „Herr Joh. Winkler hat sich von Jugend auf neben andern Schülern in unserer Schule und Chor mit Singen und Lesen gehorsam erzeigt, sich dann zum Priester ordiniren lassen und verehelicht,

und ist Willens, in einer andern Commune dem Wort Gottes und andern Kirchendiensten vorzustehen. Daher geben wir ihm auf sein Verlangen diesen redlichen Abschied. Er hat sich allezeit redlich und gehorsam gehalten.“ Gleichzeitig ertheilte auch der Bischof von Eichstätt ein paar Abiturienten aus Schoppers Schule, „welche zu Priestern und Predigern Lust und Geschicklichkeit genug besaßen,“ ohne Bedenken die Priesterweihe. Zu der Zeit, als Winkler vor seinem Scheiden die gedachte Messe in Heilsbronn hielt, war der Markgraf Georg außer Landes. Die markgräflichen Räthe benützten, wie gewöhnlich, die Abwesenheit des Fürsten zu einer Chikane gegen Schopper, welchen sie zur Berichterstattung über die abgehaltene Messe aufforderten. Schopper berichtete an die Räthe: „Nachdem wir Johannsen Winkler etliche Jahre in unserer Schule erhalten und derselbe für sich selbst, ohne unsere Reizung, zu priesterlichem Stand Lust gehabt, von den edlen und vesten Hans und Christoph Stiebern einen Titel ausgebracht, darauf er sich zu Würzburg zum Priester ordiniren lassen, den wir folgends, dieweil er bei uns in unserer Schul studirt, in unsern Convent angenommen, unsere Ceremonien mit Singen, Lesen und Beten helfen zu vollbringen: hat sich ungefährlich zugetragen, daß er auf Neujahrtag sein priesterliches Amt angefangen, im Münster oder untern Kirch die Meß, nicht nach altem päpstlichen Brauch, sondern nach des Herrn Markgrafen löblicher Ordnung gehalten und das Sakrament Etlichen gereicht hat, den göttlichen und unserer Obrigkeit Verordnungen in keinem Wege zuwider, auch Niemand ärgerlich, welchen wir mit keinen alten Klostergelübden, wie noch in Kaißheim, Ebrach und Lankheim geschieht, unchristlich verbunden haben.“ Winkler, damals noch gut beleumundet, war es nicht mehr als Pfarrer in Großhaslach und Markterlbach, wie wir unten sehen werden.

Schopper schrieb Vorstehendes im Jahr 1540; bald darauf resignirte er. Zur Zeit seines Rücktritts war Michael Gersdorfer Lehrer an seiner Schule: einer der oben gedachten evangelischgesinnten Mönche, die Schopper in seinem Kloster als Prediger angestellt hatte. Gersdorfer kränkelte, erholte sich aber, nachdem

Schopper ihn auf einige Wochen „ins Wildbad“ geschickt hatte. Die meisten Zöglinge hatte Schopper auf Empfehlung der Markgrafen Georg und Albrecht, des Pfalzgrafen Otto Heinrich etc. in seine Schule aufgenommen, meist Söhne von subalternen Beamten, oder von Pfarrern, oder von Wittwen, z. B. einen Sohn des Amtmanns Mang zu Osternohe, einen Sohn des Kammerschreibers Enich zu Jägerndorf in Schlesien. Bei der Zahl von zwölf, höchstens zwanzig Schülern reichte zur Unterbringung derselben ein Lehr- und ein Schlafzimmer aus. Viele Aufnahmsgesuche, auch solche, die vom Markgrafen befürwortet waren, wies Schopper zurück wegen Mangels an Raum, oder um seinen Etat nicht zu überschreiten. Die Hoffnung, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren, ging nicht in Erfüllung. Keiner seiner Zöglinge zeigte Neigung, Mönch zu werden, und dazu zwingen wollte er nicht.

In der Regel steht es gut um eine von einem wohlgesinnten Mann gegründete Schulanstalt, solang der Gründer lebt. Mit seinem Tode schwindet aus ihr gewöhnlich die Jugendfrische, in seinem Geist wird nur selten fortgewirkt. So war es auch hier. Nach siebenjährigem Bestehen der Schule resignirte Schopper und zog weg. Seine Schule wurde nicht in seinem Geist fortgeführt, wie bei den folgenden Aebten berichtet werden wird.

Der Markgraf Georg schloß im J. 1533 in Sachsen seine dritte Ehe und kehrte im Spätsommer mit seiner jungen Gemahlin Emilie nach Franken zurück. Er residirte zunächst in Plassenburg. Dahin begab sich am 21. September auch unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nachdem er zuvor den dortigen Rentmeister Plechschmid schriftlich gebeten hatte, für ihn mit sechs Pferden gegen Vergütung eine Herberge zu bestellen. Zweck der Reise zum Markgrafen war: „um ihm zu seinem ehelichen Stand Glück zu wünschen,“ besonders aber, um mit ihm über den Konflikt mit Vogler wegen des Chorhofes und andere Klosterangelegenheiten zu verhandeln. Schopper kam befriedigt zurück und schrieb am 11. Nov. an den Markgrafen: „Wie ich kurzvergangener Weil bei E. F. G. in Plassenburg gewesen und

denselbigen etlichs mein und meines Gotteshauses Anliegen zum Theil angebracht, darauf ich dann von E. F. G. gnädigen Abschied empfangen, deß ich mich unterthänigst bedanke: haben mir E. F. G. u. A. von der Handlung wegen des Hofes zu Onolzbach Abschrift begehrt, welche ich hiermit überschicke.“ Dem Hauptmann Wolf Chph. von Wiesenthau, welcher ihm durch Fürsprache beim Markgrafen gute Dienste geleistet hatte, überschickte er eine niedliche Uhr, die ihn nach Plassenburg begleitet und dort dem Hauptmann besonders gefallen hatte.

Aus Schlesien zurückgekehrt versammelte der Markgraf am 17. Januar 1534 die Landschaft in seinem Bereiche: Ritterschaft, Prälaten, Städte und Bauerschaft ober- und unterhalb Gebirgs. Der Versammlung fort war Kadolzburg. Gegenstand der Berathung war nicht die Reformation, sondern die Ausbringung von Geld zur Deckung der stets wachsenden Staatschuld, die bei der andauernden materiellen Noth im ganzen Lande immer drückender wurde. Zur Motivirung der Bitte des Markgrafen um Geldhilfe wurde den Versammelten vorgestellt: „Der Markgraf Georg wäre nach dem Tode seines Bruders Kasimir am Liebsten der Last der Regierung und der Vormundschaft über seinen Neffen Albrecht überhoben gewesen; allein alte Verträge hätten ihn bestimmt, sich der Last nicht zu entziehen. Er sei bei seinem Regierungsantritt erschrocken über den finanziellen Zustand des Landes, über den großen „Unrath“, zu dessen Beseitigung die Landschaft schon öfters treulich mitgewirkt habe. Auch er habe durch seine längere Uebersiedelung nach Schlesien dem dießseitigen Lande die Last erleichtert. Allein durch das Alles sei keine ausreichende Hilfe geschafft worden. Größere Opfer müßten gebracht werden, wenn die Herrschaft nicht leiden sollte. Leide das Haupt, so litten auch die Glieder. Der Herrschaft durch eine abermalige allgemeine Besteuerung zu helfen, sei nicht rathsam wegen der nun seit Jahren dauernden theuern Zeit. Rathsamer sei die Einführung einer Getränksteuer, welche vorzugsweise die Wohlhabenden, Fremden und Reisenden treffe, weniger den gemeinen Mann und die Aermeren, die wenig Wein und Bier trinken. Es sollte

10 Jahre lang von jeder Maas Wein ein alter Pfennig und von jeder Maas Bier ein alter Heller gezahlt werden. Von diesem Ungeld (Umgeld) sollten jedoch die Prälaten, Herren und Andere des Adels, auch die markgräflichen Räthe und Rathsverwandten, vermöge ihrer bisherigen Privilegien, befreit sein. Der Ertrag dieses Ungeldes sollte lediglich zur Tilgung der Landesschulden verwendet und der Landschaft jährlich über die Verwendung Rechnung gestellt werden.“ Nachdem das Ungeld von der Landschaft bewilligt worden war, sprach der Markgraf in seinem Abschiede d. d. Kadolzburg, 20. Jan. 1534, der Landschaft für ihre Bereitwilligkeit seinen Dank aus und versprach ihr seinen fernern Schutz. Unser Abt, welcher gleichfalls mit aller Bereitwilligkeit die Getränksteuer bewilligt hatte, befahl sofort seinen Pröbsten und Vögten, alle Wirthe aus dem ganzen Klostergebiete anzuweisen, kein Faß einzulegen, anzustechen und auszuschenken ohne Anzeige bei den geschworenen Ungeldern des Orts. Mit gleicher Bereitwilligkeit publizirte er auf dem ganzen Klostergebiete ein markgräfliches Mandat, durch welches, beim Hinblick auf die herrschende Theuerung und Pest und bei der Aussicht auf Krieg, die Ausfuhr von Proviant und Wein verboten wurde. Dagegen zeigte der Abt keine Bereitwilligkeit, als der Markgraf und dessen Räthe, fortwährend in Geldverlegenheit, die vor zwei Jahren vom Abt standhaft verweigerte Rechnungsvorlage abermals verlangten und notifizirten: „S. F. G. haben sich entschlossen, von den Prälaturen im Fürstenthum Rechnungsablage zu empfangen; der Abt möge daher am 25. Juni 1534 mit seiner Rechnung in Onolzbach erscheinen und über Einnahme und Ausgabe Nachweis geben.“ Schopper antwortete wieder wie in den Vorjahren: „Bezüglich der Publikation des Ausfuhrverbotes werde er dem Wunsch des Markgrafen gern entsprechen, nicht aber bezüglich des Rechnungsnachweises, den er, inhaltlich seiner Ordensregel und seiner kaiserlichen Privilegien, lediglich seinem Konvent zu geben schuldig sei.“ Er schloß mit den Worten: „Ich halte E. F. G. ohne allen Zweifel allezeit für meinen gnädigen Herrn und des fürstlichen und christlichen Gemüths, daß sich dieselben nicht bereden

reden lassen werden zu einem Vornehmen, welches sowohl gegen meine Ordens- und Eidespflicht ist, die ich vor Gott und der Welt zu halten schuldig bin, als auch gegen meine Privilegien und altes Herkommen. Sollte E. F. G. Herrschaft Gefahr drohen durch Krieg oder Aufruhr, alsdann will ich zur Rettung der Herrschaft Brandenburg darstrecken mein Leib und Gut und mich in solchem Fall so redlich und wohl erzeigen, daß E. F. G. und die ganze Herrschaft ein Wohlgefallen tragen werden. Solches christlichen und gehorsamen Gemüths sollen sich E. F. G. zu mir und meinem Konvent gewißlich getrösten, denen ich mich hiermit in gnädigen Schutz und Schirm befehle als meines gnädigen Herrn williger Kaplan, Johannes Abt. Datum Haylsbronn, Freitag nach Johannis Baptistä 1534.“ In den ersten Tagen erfolgte keine Antwort auf diese standhafte Weigerung, wohl aber von Schwabach aus die Bitte um ein Fäßlein oder Legel schneebergisches Bier. Bei Uebersendung desselben schrieb Schopper an den Markgrafen: „E. F. G. sende ich hiermit ein Fäßlein meines schneeberger Bieres und bitte, es gnädig anzunehmen, und will auf E. F. G. ferneres Begehren ferner ein Fäßlein bestellen, wenn es in Nürnberg zu bekommen ist.“ Einige Tage darauf sandte er Hechte an den Markgrafen nach Kadolzburg. Von dort aus erhielt Schopper, dessen Verweigerung der Rechnungsvorlage drei Monate lang unerwidert geblieben war, unterm 14. Sept. 1534 folgende Antwort: „Von Gottes Gnaden Georg etc. Eure Widerschrift, vor unsern verordneten Räthen nicht Rechnung zu thun, haben wir vernommen und uns eines solchen Widersetzens von euch nicht versehen in Bedacht, daß solche Rechnung eurem Kloster zu keinem Nachtheil vorgenommen wird. Alle unsere Prälaten, Prälatinnen und Stifter sind erschienen und haben Rechnung gethan. Wir haben uns entschlossen, die Gleichheit zu halten und keinem Kloster oder Stift die Rechnung zu erlassen. So ist denn an euch nochmals unser gnädig Begehren, ihr wollet euch mit des Klosters Rechnung gefaßt machen, wenn wir euch im nächsten Monat einen Tag bestimmen werden, vor uns und unsern Räthen Rechnung zu thun, wie andere Klöster

und Stifter auch, und länger nicht ungehorsam erscheinen. Desto geneigter wollen wir euch und eurem Kloster sein. Manu propria, Georg. Ut fiat obedientia.“ Mit unterzeichnet sind H. von Seckendorf, L. von Gendorf und G. Berchthold. Dieser Bescheid wurde im Konvent vorgelesen, und, da er lediglich an den Abt gerichtet war, nunmehr vom Prior Castner und dem ganzen Konvent beantwortet, wie folgt: „Der ehrwürdige Herr Johannes, unser Prälat, hat uns einen Brief, von E. F. G Hand unterschrieben, vorgetragen, in welchem E. F. G. an sein Ehrwürden begehren, im nächsten Monat vor E. F. G. Rechnung zu thun, wie andere Klöster und Stifter. Sein Ehrwürden wäre dazu auch bereit und willig gewesen, wenn es nicht wider unser Gewissen und Schmälerung unserer päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Privilegien wäre. E. F. G. haben diese eingesehen, auch das Jurament unseres Prälaten bei seiner Elektion. E. F. G. haben beim Regierungsantritt uns Handhabung und Schirmung unserer Privilegien zugesagt. Warum wollen E. F. G., daß unser Prälat wider seinen Eid und Pflicht thun und Rechnung stellen soll, was er nur uns schuldig ist? Wollte er es thun, so könnten wir es nicht gestatten, als wider unser Ordensstatut; er würde vor Gott sündigen und treulos vor der Welt erscheinen, was E. F. G. Gesinnung nicht sein wird. E. F. G. wollen daher unseres Prälaten und unsere Weigerung entschuldigen. Gott wolle E. F. G. Gesundheit, langes Leben und christliches Regiment verleihen, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, denen wir uns befehlen als unseres gnädigen Herrn unterthänige Kapläne: Nikolaus, Prior und der ganze Konvent.“

Auf diese einmüthige Erklärung erfolgte keine Rückäußerung, kein weiteres Begehren einer Rechnungsvorlage. Schopper ging siegreich aus dem Kampf, nachdem er bezüglich der Rechnungsstellung das Recht seines Klosters und seines Mönchsstaates gewahrt hatte. Ja er brachte es schließlich noch zu einem schriftlichen Uebereinkommen, worin der Markgraf die Klosterprivilegien förmlich anerkannte und aufrecht zu halten versprach. Das Uebereinkommen lautete: „Von Gottes Gnaden, Georg und Albrecht.

Nachdem die würdigen, andächtigen, unsere lieben und getreuen Aebte und Konvent des Klosters zu Haylsbronn bei unsern Voreltern, den Markgrafen und Burggrafen ob 200 und mehr Jahren (vgl. oben S. 26–38 und Beitr. S. 74–76) in Schutz und Schirm gewesen, und das Kloster in unserm Gebiet liegt, und wir demselben eben so geneigt sind wie unsere Vorfahren, so versprechen wir, die gedachten Aebte und Konvent und ihre Nachkommen sammt ihren Zugehörigen an Leib, Hab und Gütern sowohl wie Andere unserer Landschaft mit Gottes Gnade und Hilf gegen Männiglich zu schützen und zu schirmen, damit dieselbigen bei ihren wohl hergebrachten Gerechtigkeiten, Freiheiten und Gütern bleiben mögen; als wir dann hiermit für uns, unsere Erben und Nachkommen gnädiglich versprechen und darum unser Siegel an diesen Brief gehangen haben. Also bekennen auch hinwieder wir Johannes, dieser Zeit Abt, und der Konvent für uns und alle unsere Nachkommen, daß wir gedachte unsere gnädige Herren und derselben Nachkommen wegen ihrer geleisteten Hilfe, Gnade, Schutz und Schirm in den theils verlaufenen, theils noch vorhandenen beschwerlichen und unruhigen Läufen und wegen ihres obigen Versprechens für unsern gnädigen Landesfürsten erkennen, daß wir uns mit aller Treue in ihren Schutz ergeben, kraft dieses Briefes. Alles beiderseits getreulich gegen einander zu halten, darum haben wir Johannes unser Abtssiegel, und wir Joh. Wirsing, Prior (späterhin Abt), Widmann Subprior, Doffinger Bursner, Wagner Kornschreiber (nachmals Abt) und neben denselben gemeiniglich der Konvent das Konventssiegel wissentlich und freiwillig an diesen Brief gethan. Gesehen und gegeben zu Onolzbach am Mittwoch nach Nicolai 1539.“ Auf der linken Seite stehen die Unterschriften der Markgrafen Georg und Albrecht, auf der rechten die der genannten Klösterlinge; darunter: Gerhard von Bödickheim, Hofmeister, Dr. Heller, Kanzler und Joh. Weymann, Doctor.

Auch bei diesem Konflikt unterschied Schopper die Person von der Sache; er wußte wohl, daß die gegen ihn geschleuderten Pfeile nicht vom Markgrafen, sondern von den Räthen geschmiedet

waren, und fuhr fort, mit dem Markgrafen freundlich zu verkehren, auch ihm in Geldverlegenheiten auszuhelfen, z. B. 1536 mit 1000 fl., welche der Markgraf „zu einem Zug und Tag in Perlin brauchte.“ Schopper, momentan selbst ohne Geld, entlehnte die Summe beim Magistrat in Nürnberg. Er legte aber bei der Auszahlung dem Kammerschreiber Frauentraut und dem Rentmeister ans Herz: „Ihr wollet Fleiß fürwenden, damit uns mit der Zurückbezahlung Glaube gehalten werde; denn wir haben solche 1000 fl. wahrlich selbst in Nürnberg entlehnen müssen.“ 1539 borgte Schopper 600 fl. zu 5 Prozent bei dem Goldschmied Arnold Wenk in Nürnberg und bei dem Bürger Königsberger in Windsheim zu einem Darlehen für den Markgrafen. Auch der Markgraf unterschied die Person von der Sache und fuhr fort, unsern Abt, „seinen würdigen lieben Gevatter und Getreuen“ hochzuschätzen. In den Beiträgen S. 134–152 ist Mehreres über den Verkehr des Abts mit dem Markgrafen Georg, mit seinem Neffen Albrecht und seiner Tochter Barbara, bei deren Taufe der Abt Mitgevatter war, berichtet worden.

Schopper wurde sowohl von Protestanten als auch von Katholiken hochgeschätzt, von Jenen wegen seiner reformatorischen Bestrebungen, von Diesen wegen seines umsichtigen und konsequenten Verfahrens im Interesse seines Mönchsstaates. Sehr hoch schätzte ihn Joh. Brenz, Prediger in Schwäbisch–Hall, einer der Begleiter des Markgrafen Georg zum augsburger Reichstag, ein einflußreicher Beförderer der Reformation. Er hatte, wie Schopper, in Heidelberg studirt. Seine Verehrung bezeigte er dem Abt in einer demselben dedizirten Schrift über die Apostelgeschichte. Er spricht sich im Vorwort sehr dankbar aus für die vielen vom Abt ihm erwiesenen Wohlthaten, insonderheit dafür, daß er ihn zur Herausgabe dieser Schrift ermuthigt und ihm beim Schreiben derselben manche nützliche Weisung gegeben habe. Nach Empfang dieser Schrift trug Schopper in seiner Rechnung von 1534 Folgendes ein: „10 fl. einem Gelehrten, der uns ein Büchlein hat zugeschrieben.“ Brenz rühmt besonders das Verdienst, welches Schopper sich durch Errichtung seiner Klosterschule

erworben habe und bezeichnet ihn als den ersten unter den Aebten, welcher erkannte, daß die eigentliche Bestimmung der Klöster sei, den Aberglauben abzustellen, Jünglinge zu unterrichten und zu wahrer Gottseligleit, besonders zum Kirchendienst zu erziehen.

Dieselbe Anerkennung und Hochachtung sprach Melanchthon aus in zwei Briefen, worin er den Abt bat, zwei verwaiste Zöglinge in seine Schule aufzunehmen. Den ersten dieser Briefe schrieb Melanchthon am 2. Okt. 1540 in Worms: eine Fürbitte für Ulrich Vischer (Piscator) aus Nördlingen, welcher schon früher ein Zögling der Schule Schoppers gewesen, aber unfleißig und unfügsam war. Schopper zeigte dieses den Angehörigen an, ließ sich aber durch die Fürbitte des Bürgers Wolfg. Grau in Nördlingen bewegen, Geduld mit dem Zögling zu haben. Demungeachtet kam Vischer von der Schule weg, worauf Melanchthon unsern Abt brieflich bat, den Jüngling, der nicht wisse, wohin? wieder aufzunehmen. Den zweiten Empfehlungsbrief schrieb Melanchthon im J. 1541 nach Heilsbronn mit der Bitte um Aufnahme eines Schülers Namens Friedrich Nicolaus, den er charakterisirt, wie folgt: „Ist fähig, gutmüthig, des Lateinischen wohl kundig, in den Grundstücken der philosophischen Wissenschaften fein gegründet, wird durch sein stilles Thun den Eltern (Aelteren) eine Freude, den Jüngeren ein Exempel und durch seine Gelehrsamkeit andern Studirenden förderlich sein.“ Die beiden Briefe zeigen, daß Melanchthon inmitten seines ausgebreiteten Wirkens auch das Wohlthun im Kleinen nicht vergaß. Als er den zweiten Brief schrieb, hatte Schopper bereits resignirt.

Von einer Korrespondenz zwischen Luther und Schopper ist nichts bekannt; bekannt ist aber, daß Luther den Abt und dessen reformatorische Richtung dem Rufe nach kannte. Denn im J. 1542 schrieb Luther an den Markgrafen Georg: „Gnad und Fried in Christo und unser pater noster. Durchlauchtiger Fürst. Es ist hier ein Bürger Ambrosius Reuter, unter dem Abt zu Heilsprunn geboren, E. F. G. Landskind, der hat oft aus Liebe seines Vaterlands mit mit geredet und gerathschlagt,

wie doch dasselbe Kloster möchte zum Evangelio und rechtem Brauch göttliches Dienstes kommen. Darauf (ich) ihm das Exempel vorgeschlagen eines Abts zu Naumburg (Thom. Hebenstreit), welchem dasselbe Kloster von unserem Herrn Churfürsten ganz befohlen, daß er es zur Schule mache und daß er darin Edle und Unedl auferziehe zu Leuten, die man im Kirchen- und weltlichen Regimente brauchen könne, weil es den Armen zu hoch ist, in den hohen Schulen sich zu beköstigen. Also ist er des Namens ein Abt geblieben, aber die Kappen und Möncherei ausgeworfen, ehelich geworden und das Kloster der Jugend und Kirche zum Besten verwaltet. Demnach hab eben mich erbitten lassen, solches an E. F. G. gelangen zu lassen mit Bitte aufs Unterthänigst, E. F. G. wolle solches von mir gnädiglich vernehmen und christlich bedenken. Denn E. F. G. sehen, wie die Schulen zergehen und Niemand dazu thut, daß man Kirchendiener und sonst gelehrte Leute erziehe, ohne Zweifel, daß der leidige Satan mit diesen bösen Grifflein gedenkt, mit der Zeit Gottes Reich, welches ohne Klrchendiener, Prediger und Pfarrer nicht kann bleiben, endlich zu verstören. Daß hier, meines Erachtens, kein anderer Rath und Hilfe sein will, denn daß man die Klöster hiezu brauche. Denn auch unsere Universität zu Wittenberg durch unsern gnädigen Herrn Churfürsten hat müssen von Klostergütern gebessert werden und noch etlicher Stipendia bedarf, damit man jetzt umgeht. Weil ich nun höre, das das Kloster Heilsprunn sehr tüchtig und gelegen dazu sein soll, und mit auch sagen lassen, als sei der Abt dem Evangelio geneigt, und E. F. G. ohne Zweifel Gottes Reich und sein Evangelium gern gefördert sehen, wie sie bisher fruchtbarlich gethan: so will ich solches von E. F. G. demüthiglich gebeten haben, sie wollen hiezu helfen und rathen, soviel es möglich sein kann. So bliebe auch das Kloster sein beieinander dem ganzen Land zu Trost und Nutz, da sonst, wo es zerrissen würde, seiner Güter Niemand weder satt noch froh werden könnte, wie uns viel Exempel der zerrissenen Klöster zeigen. Der barmherzige Gott gebe E. F. G. seinen heiligen Geist, zu thun seinen göttlichen Willen und steure

dem Widersacher. Amen. Und E. F. G. wolle mir dies Schreiben gnädiglich zu gut halten. Hiemit in Gottes Gnade befohlen. Amen. Wittenberg, Mittwoch nach Nicolai 1542. E. F. G. williger Martinus Luther.“ Das Antwortsschreiben des Markgrafen, wenn ein solches ergangen ist, enthielt zuverlässig die Bemerkung, daß Schoppers Schule bereits seit neun Jahren im Gang war und früher gegründet wurde, als die des Abts von Naumburg, und daß Schopper nicht mehr in Heilsbronn, sondern als Quieszent in Onolzbach lebte. Im Anfang des Jahres, vor Lichtmeß 1542, war Georg mit einem heilsbronner Gespann in Wittenberg.

Wie mit Brenz, so stand Schopper auch mit den für die Reformation besonders thätigen Geistlichen in und um Onolzbach (Rurer, Altheimer, Weiß) in vertrautem Verkehr. An Andreas Altheimer schrieb er im J. 1536: „Würdiger, besonders guter Freund. Wir haben euer Schreiben erhalten, darin ihr uns anzeigt, wie ihr euch aus nothwendigen Ursachen wiederum verheirathet und künftigen Mittwoch Hochzeit haltet, ohne viel Gepräng, sondern mit 2 oder 3 Tischen aus eurer besten Freundschaft. Derwegen ihr uns ersucht, etwas in die Küche zu bedenken. Zu solchem christlichen und ehrlichen Ehestand wünschen wir euch von Gott Gnade, Glück und Heil und bitten seine Allmächtigkeit, er wolle solchen euren Stand und Amt nach seiner Ehr zu gemeinem und eurer selbst Nutzen richten und euch seinen Segen allezeit mittheilen. Wir schicken euch ein paar Haasen, ein paar heilsbronner Pfefferkuchen und zwei Kreuzkäse, die wollet ihr mit euren Freunden in Fröhlichkeit verzehren. Damit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen.“

Wie von Protestanten, so wurde Schopper, trotz seiner reformatorischen Gesinnung, auch von Katholiken fortwährend hochgeachtet. Aebten und Aebtissinnen blieb er nach wie vor eine Autorität; sie fuhren fort, wie oben berichtet wurde, Rath und Beistand bei ihm zu suchen. Der alte Hans von Schwabsberg erkrankte im Bade Wildenstein (1537), und wünschte seine Tochter, eine Nonne im Cisterzienser–Kloster Unter–Schönfeld mit

ihren Jugendfreundinnen noch einmal zu sehen, was ihm seit 12 Jahren nicht mehr vergönnt war. Vergebens bat er die Aebtissin, das Wiedersehen zu gestatten; vergebens legte der Markgraf Fürbitte ein; die Aebtissin gestattete das Wiedersehen nicht, es sei denn, daß Schopper es gestatten werde, was er auch that. Gleichzeitig gab er in einem ähnlichen Falle einer Nonne die Erlaubniß, auf einen Monat zu ihrem Bruder Wilhelm von Dersperg nach Wört gehen zu dürfen. Von der Priorin Eugenie im Kloster Marienburg erhielt er gewöhnlich an Neujahr „ein gesmaltes Bildlein“; dafür schenkte er ihr 1 bis 3 Goldgulden.

Schopper hatte während seiner ganzen Regierungszeit mit den Bischöfen von Würzburg wegen des „Gülden–Zolles“ zu kämpfen. Das Objekt, von welchem die Bischöfe den Zoll, einen Kreuzer von jedem Gulden, forderten, war besonders der Wein, welchen das Kloster in der Gegend von Würzburg entweder baute oder kaufte. Schopper stellte (1530) dem Fürstbischof Konrad vor: „Durch päpstliche, kaiserliche, insonderheit durch des jetzigen Kaisers Begnadungen ist unser Kloster allenthalben im heil. röm. Reich von allen Zöllen befreit. Kürzlich wurde aber von eurem Kammermeister von einer Weinfuhr Zoll begehrt, trotz Vorzeigung unseres Zollbriefes. Wir bitten, eure Güldenzöllner zu instruiren, auf Vorzeigung unserer Zollbriefe unsere Wägen, wie von jeher geschah, zollfrei passiren zu lassen.“ Als demungeachtet die Vexationen wiederkehrten, so bat Schopper den Markgrafen Georg und seine Räthe um Beistand unter abschriftlicher Mittheilung der Zollbefreiungserlasse des Papstes Innocenz III. von 1205 (siehe oben beim 4. Abt), des Kaisers Karl IV. von 1359 und der Burggrafen von Nürnberg. Der Markgraf und seine Räthe machten die nachdrücklichsten Vorstellungen; die Räthe und der Richter Hartung wurden wiederholt nach Würzburg gesendet; allein der Bischof stellte den heilsbronner Privilegien seine päpstlichen und kaiserlichen Privilegien entgegen, welche den Bischof zum Weinzoll ohne Ausnahme berechtigten und sonach den heilsbronner Privilegien geradezu widersprochen. Der Bischof machte seine Privilegien geltend, indem er heilsbronner Weinwägen, die in

Randersacker den Zoll verweigerten, aufhalten ließ. Ueber die Flottmachung der Wägen wurde zwischen Onolzbach und Würzburg durch expresse Emissäre verhandelt. Allein alles, was vom Bischof erlangt werden konnte, war, daß er gestattete, das dießjährige Weingewächs zollfrei nach Heilsbronn abführen zu lassen, in Zukunft aber nichts weiter. Schopper erwies sich dem Markgrafen dankbar, indem er ihm ein Faß Wein von der flottgewordenen Ladung schenkte. Zur Aufrechthaltung der beanstandeten Zollbefreiung wurde 1541 der Richter Hartung mit einer an den Kaiser gerichteten Beschwerdeschrift auf den Reichstag nach Regensburg gesendet. Die Schrift wurde durch Herrn de Granvella dem Kaiser überreicht und ging dann zur berichtlichen Aeußerung an den Bischof von Würzburg. Hartung blieb zwölf Tage in Regensburg, auf Bericht von Würzburg harrend. Indessen „verruckte der Kaiser und wurde in der Sache nichts Fruchtbares gehandelt.“ Im Jahr 1547, vier Jahre nach Schoppers Tod, verhandelten Onolzbach und Würzburg weiter über die Sache, worauf der Bischof zwar arretirte heilsbronner Fuhren frei gab und keinen Weinzoll mehr erhob, aber den Hof in Randersacker durch Einlagerungen und andere Lasten beschwerte.

Ein Konflikt anderer Art veranlaßte im Frühling 1534 unsern Abt, den Markgrafen Georg um Beistand zu bitten. Der Abt Konrad von Kaisheim wurde, besonders wegen seiner lutherischen Gesinnung, von seinem Landesherrn, dem bayerischen Herzog, mit Verjagung bedroht. Er bat nun seinen Freund Schopper, den Markgrafen zu bitten, dem Herzog Vorstellung zu machen. Schopper erfüllte gerne die Bitte und bot zugleich seinem mit Verjagung bedrohten Freunde den heilsbronner Hof in Nördlingen als Asyl an.

„Zur Wiedervereinigung der Kirche“ hatten der Papst und der Kaiser auf den 23. Mai 1537 ein Konzil ausgeschrieben und dazu die Reichsstände nach Mantua eingeladen, auch den Markgrafen und unsern Abt. Nach geflogener Berathung mit dem Markgrafen beschloß Schopper, der Einladung nach Italien nicht zu folgen. Er hatte daheim genug zu richten und zu schlichten,

während seiner letzten Amtsjahre nicht mehr in Sachen der Reformation, sondern auf dem ganzen Klostergebiete in Streitigkeiten der Gemeinden und Pfarrer über Zoll, Zehnten etc., über Exzesse aller Art.

Viel Mühe und Verdruß bereitete ihm folgende Angelegenheit; Ebrach, das Mutterkloster von Heilsbronn, besaß den Zehnten in Katzwang. Allein in Folge der Reformation wurde dieser Zehnt im J. 1533 dem Kloster Ebrach von der Stadt Schwabach abgerungen. Ebrach stellte Klage beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach gegen Bürgermeister und Rath zu Schwabach. Letztere motivirten ihren Anspruch dadurch, daß der katzwanger Zehnte ursprünglich für die Pfarrei Schwabach gestiftet worden sei. Das Landgericht erkannte gegen Ebrach, stellte zu Gunsten Schwabachs den Zehnten unter Sequester und bestellte den Abt Schopper als Exekutor und Zehntverwalter. Ebrach appellirte an das Kammergericht in Speier. Bis zu Ausgang der Sache sollte Schopper die mit Beschlag belegten Zehnten und Gülten in Katzwang einnehmen und verwalten, was eine heftige Korrespondenz zwischen ihm und Ebrach, namentlich dem Senior Laytenbach im ebracher Hofe zu Nürnberg veranlaßte. Schopper rieth zur Nachgiebigkeit unter Hinweisung auf den langen Kampf Heilsbronns wegen des Patronats in Nördlingen und auf die jetzt herrschende Stimmung gegen die Geistlichkeit. Das Kammergericht entschied dahin, daß Schopper sich mit der Sequestration nicht weiter befassen, daß er angeben sollte, wie theuer und an wen der Zehnte in diesem Jahre vergeben worden sei und daß er den Ertrag an Ebrach abzuliefern habe. Schopper entsprach dieser Weisung nach vorgängiger Berathung mit Onolzbach. Abzuliefern hatte er jedoch nichts, da er in Katzwang weder Zehnten noch Gülten eingenommen hatte.

Schon 1534 sprach Schopper in einem Schreiben an seinen Freund, den Abt Konrad in Kaisheim, den Wunsch aus: „er möchte gern, wie sein Vorgänger, resigniren und Ruhe haben von den Mühen und Arbeiten.“ Sein Tagewerk war auch wirklich, wie wir gesehen haben, ein sehr mühevolles und verdrießliches.

Er hielt es für möglich, daß auch bei lutherischen Grundsätzen ein Mönchsstaat mit klösterlicher Regierungsform bestehen könne; er bot auch Alles auf, diese Idee zu verwirklichen; allein es gelang ihm nicht, sein katholisches Kloster in ein lutherisches umzuschaffen. Auch sein Bestreben, durch Förderung der Reformation das religiös–sittliche Volksleben zu verbessern, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Er sah trotz aller reformatorischen Bestrebungen auf dem ganzen Klostergebiete das alte unchristliche Treiben, Kriminalverbrechen eher sich vermehren als vermindern, und schrieb daher im J. 1536: „daß dieser bösen und unchristlichen Leute von Tag zu Tag je länger je mehr zu Gesängniß gebracht werden.“ So ritterlich und theilweise erfolgreich er auch gekämpft hatte, so sah er sich doch völlig majorisirt und in der Gewalt des Markgrafen, und dazu oft in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, gerade beim Markgrafen Schutz gegen Beeinträchtigung suchen zu müssen. Um diesen Schutz nicht zu verlieren, mußte er im J. 1539, wie vorhin berichtet wurde, die Oberherrschaft des Markgrafen förmlich anerkennen.

Zu seinen vielen Anfechtungen kamen endlich auch Körperleiden, und zwar schon im J. 1535, daher eine Ausgabsposition in seiner Rechnung lautet: „7 fl. an Doktor Magenbach und Magister Jeronymus, daß sie zweimal zu mir in meiner Schwechen heraus von Nürnberg gekommen sein.“ Dinstag nach Jubilate reiste er „ins Wildbad gen Baden“ und kam am 15. Juni wieder zurück. Den Kostenpunkt betreffend heißt es in der Rechnung: „116 fl. hat der Herr verzehrt im Wildbad und auf dem Weg mit fünf Personen.“ In seiner Abwesenheit unterschrieb die Ausfertigungen der Prior Nik. Castner. Die Seele der Geschäftsführung war aber fortwährend der Richter Hartung. Schopper schrieb von seiner Vogtei Waizendorf aus, wo er durch Schwäche, Ohnmachten und Podagra schwerer erkrankte, an seinen Arzt Magenbach in Nürnberg und bat um verstärkte Arzneien. 1539 empfahl ihm sein Freund Konrad, Abt von Kaisheim, einen Arzt in Augsburg; allein Schopper antwortete, daß er zu krank sei und daher nicht nach Augsburg reisen könne. Im Jahr

darauf, am 25. Okt. 1540, legte er den Krummstab nieder, zog nach Ansbach in den dortigen heilsbronner Hof und starb daselbst am 18. April 1542 „nach schwerer und steter Krankheit, nach viel zeitlichen Anfechtungen und Bekümmernissen, nach Bekenntniß christlichen Glaubens, mit Bewahrung des hochwürdigen Abendmahls Christi, bei guter Vernunft und williger Ergebung.“ Mit diesen Worten wurde sein Tod vom Kanzler Heller dem an seine Stelle getretenen Abt Wagner nach Heilsbronn notifizirt. Der Kanzler versiegelte auf markgräflichen Befehl Schoppers Nachlaß im Sterbehaus bis zur Ankunft des Abts Wagner. Die Leiche wurde nach Heilsbronn geführt und im südlichen Seitenschiff der Klosterkirche, nicht weit von Nr. 105 beerdigt. Die Metalltafel aus seinem Grabstein kostete 4 fl., wurde 1545 gegossen, bei der Ueberpflasterung der ganzen Kirche i. J. 1771 vom Grabstein abgenommen, neben dem Grabe in die Wand eingemauert, bei der neuesten Restauration aber bei Nr. 116. Die Inschrift darauf lautet: Anno 1542 Kl. Maji obiit reverendus in Christo pater et dominus Johannes Schopperus, hujus monasterii abbas 27, hie sepultus, hujus anima cum beatis requiescat. Auf einer nicht mehr vorhandenen Tafel standen folgende Verse von Bruschius:

Hic Sohopperus Johannss dignissimus abbas
Mortuus in Christi divite pace cubat.
Sed corpus tantum cubat hac tellure repostum,
Mens pia in aethereis gaudet ovatque choris.
Quaegue laborabat vere cognoscere Christum,
Haec nunc cum Christo vivit et astra tenet.
Lucis et aeternae fruitur bonitate parata
Amplius et terras curat amatque nihil
Nomen at ipsius et famam vitmque decusque
Convenit aeternis nos celebrare modis.
Nam doctorurm horninum semper studiosus amanque
His ipsis etiam curaque amorque fuit.
Ergo illum memores vere celebrabimus omni
Tempore, qui Phoebi pars aliquanta fuit.
     Casparus Bruschius P. L. (poeta laureatus).

Inmitten seiner Vielgeschäftigieit, seiner vielen Anfechtungen und Verdrießlichkeiten vergaß Schopper nicht, für Hilfsbedürftige recht väterlich bis ins Kleinste zu sorgen. Als er einmal den Förster von Neuhof zu seiner Begleitung auf einer „Paudungsreise“ einberief, trug er seinem Probst in Neuhof auf, in des Försters Abwesenheit die Unterthanen mit Brennholz zu versorgen, damit die Bedürftigen jetzt im Winter nicht erst auf die Rückkehr des Försters warten müßten. Für eine alte Frau aus Königshofen, die sich aber auswärts im Bereich des Nonnenklosters Sulz aufhielt, verwendete er sich bei der Aebtissin, an welche er schrieb: „Die alte Kremerin aus Königshofen, unseres Gotteshauses Verwandte, hält sich eine Zeit lang bei ihrer Tochter zum Dennle, hinter eurem Gotteshaus gelegen, auf und wurde von euch zur Hundertpfennigsteuer angezogen. Bitte, ihr die Steuer zu erlassen.“ Dennle, jetzt Dentlein bei Feuchtwangen, lag im Gebiet des Klosters Sulz. Bei Bürgermeister und Rath zu Windsheim bat Schopper für einen Valentin Santritter aus Ipsheim um ein Stipendium von 20 fl., welches von Joh. Düring, Pfarrer in Trautskirchen, gestiftet worden war.

Während Schoppers Regierungszeit erhielt das Klostergebiet weder durch Schenkung, noch durch Kauf einen Zuwachs. Dagegen erlitt es manchen Verlust, namentlich durch den Verkauf von Gefällen etc. in der Maingegend, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Schopper unterschied sich von Einigen seiner Vorgänger dadurch, daß er nicht durch Aufführung von Kunstbauten oder durch Anschaffung von Kunstgegenständen seines Namens Gedächtniß zu stiften suchte. Bei seinen Bauten hatte er lediglich das Nützliche und Nothwendige im Auge, z. B. bei der Erbauung des fast neu aufgeführten Wirthshauses in Bonhof, wo man im Wirthszimmer an einem Stützbalken die Jahrzahl 1531 und das Cisterzienserwappen sieht. Das Pfarrhaus in Dambach am Hesselberg ließ er abbrechen und neu bauen. Auch in Merkendorf verwendete er viel auf nothwendige Baureparaturen. Dagegen verwendete er nichts auf Malereien, Skulpturen u. dergl.

Mit Ausnahme seines eigenen, in den Beitr. S. 151 näher bezeichneten, setzt bei Nr. 116 hängenden Porträts ließ er kein Bild fertigen. Auf einigen der vorhandenen Bilder sind die Aebte, welche sie fertigen ließen, knieend abgebildet, und zwar Friedrich von Hirschlach, Haunolt, Bamberger, Wenk und Wirsing, nicht Schopper, welcher keines dieser Bilder fertigen ließ.

Wiewohl im Kloster drei Köche waren, im Burggrafenhause, im Konvent und in der Abtei, so herrschte doch in Schoppers Küche und Speisekammer Einfachheit. Wir haben gesehen, daß er daraus gerne mittheilte, aber auch, daß seine Spenden von Obst, Latwerge, Liqueur, Erstlingstrauben (schon im August), Lebkuchen, Feldhühnern und Hasen nicht auf Schwelgerei deuten. So auch seine Spende von einer Metz Habermehl an seinen Nachbar, Apel von Seckendorf in Forndorf, dem er schrieb: „Wir werden berichtet, wie ihr zuweilen zu Habergemüsen Lust habt und doch nicht allemal gutes Mehl dazu bekommen möget. Darum schicken wir euch hiermit eine Meß hailsbruner Mehl, das wir selbst gebrauchen. Davon möget ihr euch eures Gefallens kochen lassen. Sollte euch bedünken, daß solches Gemüse anders, als ihr es wohl zu Hailsbrunn versucht habt, schmecken wollte, versehen wir uns kürzlich zu Waizendorf (nahe bei Forndorf) zu kommen; da wollen wir euch unsern Koch schicken, um den eurigen zu berichten, solches Gemüse nach hailsbrunner Brauch zu kochen.“

Wir werden nun noch acht Klosteräbte kennen lernen, aber finden, daß keiner derselben in Schoppers Geist und Kraft gewirkt hat.


Der 28. Abt Sebastian Wagners[139] (1540–43),

wie sein Vorgänger geboren in Abenberg und ohne Zweifel gleichfalls von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, regierte kaum 2½ Jahre lang, vom 25. Oktober 1540 an bis Ostern 1543, resignirte, heirathete und wohnte dann in Ansbach, wo,er 1546

starb. Ueber seinen Eintritt in das Kloster, seine ohne Zweifel in Heidelberg gemachten Studien geben die heilsbronner Aufschreibungen keine Nachricht. Wohl aber berichten diese, daß er kundig, geschäftsgewandt, lutherisch gesinnt, mit dem Markgrafen Georg in steter Verbindung war und ein Buch über die Genealogie der Markgrafen von Brandenburg schrieb. 1517 verließ er Heilsbronn, angeblich, „um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren,“ hauptsächlich aber, um seinem Abt Bamberger, mit welchem er sich nicht vertrug, aus dem Wege zu gehen. Die Veranlassung des Konflikts ist nicht angegeben. Durch die Reformation kann der Konflikt nicht veranlaßt worden sein, da Wagner schon vor dem 31. Oktober 1517, sonach vor dem Reformationsanfang, Heilsbronn verließ. Er begab sich nach Ungarn in das Cisterzienserkloster Pelisium, Pleis, von dessen Verkehr mit Heilsbronn oben beim 19. Abt die Rede war. Dort wurde er sehr geschätzt und bald nach seinem Eintritt zum Prior gewählt. In Ungarn lebte und verehelichte sich damals sein hoher Gönner, der Markgraf Georg von Ansbach. Ueber des Markgrafen Reise von Heilsbronn nach Ungarn und zurück nach Heilsbronn siehe Beitr. S. 120. Wagner blieb in Pleis nur von 1517 bis 19 und kehrte dann nach dem Tode seines Widersachers, des Abts Bamberger, nach Heilsbronn zurück mit Empfehlungsbriefen vom Abt in Pleis und vom Markgrafen Georg an den Abt Wenk, Bambergers Nachfolger. Er wurde nicht nur gerne unter die Zahl der Mönche wieder aufgenommen, sondern auch wegen seiner Tüchtigkeit zur Uebernahme von Klosterämtern und wichtigen Missionen ausersehen. Der Abt Wenk sendete ihn, wie oben berichtet wurde, im J. 1524, da er selbst wegen der lutherischen Bewegung nicht abkommen konnte, als Stellvertreter und Vertrauensmann zum Generalkapitel nach Cisterz, theils um über den alljährlichen Beitrag an das Mutterkloster zu berichten, theils um die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Pfarrpatronats zu erwirken. Wagner erhielt von seinem Abt Wenk einen Paß (viaticum) zu seiner Legitimation auf der Reise. Sein Kommen und den Zweck seiner Reise hatte Wenk bereits

unt. 28. März 1524 dem Abt von Cisterz in einem lateinischen Briefe angekündigt und darin u. A. geschrieben: „Auftragsgemäß habe ich auch heuer wieder, wie immer, mit manchem Aufwand aus eigenen Mitteln, die Kontribution für Cisterz eingetrieben (extorsimus), und zwar von Ebrach 7, von Heilsbronn 7, von Lankheim 6, von Kaisheim 17, von Schönthal 6. von Brumbach 5, zusammen 47 (48) Gulden. Bildhausen hat seine 5 fl. nicht gegeben. Ich habe abgezogen 2 fl. für Botenlohn und 10 fl., welche ich in früheren Jahren für Bildhausen vorgeschossen habe. Es folgen sonach nur 35 fl. Allerdings weniger als in früheren Jahren, warum? wird einer unserer Professen mündlich erläutern. Bitte, mir die Funktion des Einhebens dieser Kontributionen abzunehmen, da ich diese Last wegen der lutherischen Kalamität nicht mehr tragen kann.“ Wegen Unsicherheit gelangte das Geld nicht durch Wagner, sondern durch kaufmännische Vermittelung nach Cisterz; der Abt Wenk zahlte an H. Schlüsselberger in Nürnberg 38½ fl. in Batzen mit der Bitte, diesen Betrag, 35 fl. in Gold, über Lion nach Cisterz gelangen zu lassen. Ferner legte Wenk in seinem Briefe dem Abt in Cisterz die nördlinger Angelegenheit, welche Wagner mündlich betreiben sollte, an das Herz. Daß Wagner sich seines Auftrags mit gutem Erfolg entledigte, ist oben berichtet worden.

Ebenso erfolgreich war seine oben beim 26. Abt erwähnte Mission nach Rom im J. 1529; denn er erwirkte dort einen günstigen Bescheid bezüglich der Ordenstracht. Es ist bekannt, daß Luther, ehe er noch an eine Reformation dachte, in Angelegenheiten seines Klosters nach Rom gesendet und in Folge seiner dortigen Wahrnehmungen vielfach andern Sinnes wurde. Auch Wagner scheint dort vielfach andern Sinnes geworden zu sein. Im folgenden Jahre 1530 wurde er in Klosterangelegenheiten abermals nach Cisterz gesendet, von seinem Abt Wenk mit einem lateinisch und deutsch geschriebenen Paß versehen, welcher die Bitte enthielt, den Vorzeiger ungehindert passiren zu lassen und ihm Almosen, Speise und Trank zu reichen. Wie Wenk, so erkannte auch Schopper in Wagner den tüchtigsten unter den noch vorhandenen

Mönchen und sandte ihn daher 1531 als Vertrauensmann an den Markgrafen Georg mit einem Briefe, worin er schrieb, daß er, wegen Unwohlseins reiseunfähig, seinen Granarius Wagner abgeordnet habe, um dem Markgrafen etwas heimlich mitzutheilen. Von 1531 an erscheint Wagner in verschiedenen Funktionen, als Clausor Vini, als Verwalter des Burggrafenhauses (Beitr. S. 148), als Kornschreiber und als Bursarius, bis er 1540 nach Schoppers Resignation Abt wurde.

Er sah voraus, daß, wenn der kränkelnde Schopper resigniren sollte, kein Anderer als er zum Abt gewählt werden würde. Allein er sah auch voraus, daß seine vorhinerwähnte Entweichung von Heilsbronn und Uebersiedlung nach Ungarn leicht zu einem Mißtrauensvotum und zur Beanstandung seiner Wahl führen konnte. Dem vorzubeugen ließ er sich 1538 von Wenk, der ihn nach seiner Rückkehr aus Ungarn wieder in Heilsbronn aufgenommen hatte, nun aber als quieszirter Abt in Nürnberg lebte, über seine Wiederaufnahme und sein Verhalten ein Certifikat folgenden Inhalts ausstellen: „Sebastian Wagner, der Zeit Kornschreiber, ist vor etwa 21 Jahren ohne Erlaubniß aus dem Kloster gezogen, hauptsächlich, um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren. Dieses mißfiel dem damaligen Abt Sebald und dem Convent. Doch legte er seinen Habit nie ab und hielt sich redlich im Kloster seines Ordens zu Pleiß in Ungarn, so daß er dort Prior wurde. Nach zwei Jahren kehrte er hieher nach Heilsbronn zurück, versehen mit Fürschriften vom Markgrafen Georg (damals in Ungarn lebend) und vom Abt zu Pleiß, bat um Gnade, Wiederaufnahme und Rehabilitation, die ihm gewährt wurde, auch unter Zustimmung von Cisterz. Demzufolge kann er zu allen Aemtern und Würden seines Klosters gelangen. Dieses wird ihm zu seiner Ehrenrettung und zu seinem etwaigen Gebrauch hiermit bezeugt. Auch die damals gegenwärtigen, noch lebenden Ordensbrüder J. Sayler, L. Widmann, J. Knörr, J. Clar, B. Dofsinger und S. Histmann können Obiges bestätigen. Geschehen, Nürnberg, am 31. August 1538, 8–9 Uhr Vormittags.“ Der Richter und Notarius publicus Hartung, Verfasser

dieses Instruments, bezeichnet am Schlusse desselben als Zeugen den Schöffen Seb. Schmidt zu Nürnberg und den Wirth im Heilsbronner Hofe Peter Enck und als Ausstellungsort den „heilsbronner Hof bei St. Lorenzen Kirchen gelegen, daselbst die obere neue Stube, darin Herr Johannes Wenk, Senior, wohnt.“ Wenk starb daselbst 18 Tage nach dieser Ausfertigung.

Das Jahrbuch von 1541, das erste aus der Regierungszeit des Abts Wagner, zeigt, daß der seit Jahren im ganzen Land herrschende Nothstand immer drückender und das Volk immer roher wurde. (Beitr. S. 143 u. 144.) Als eine der größten Landeskalamitäten bezeichnet das Jahrbuch die markgräfliche Finanznoth. Wie groß diese war und was geschah und geschehen sollte, um derselben abzuhelfen, erhellt aus folgenden Auszeichnungen des Richters Hartung: Während der Verhandlungen über Schoppers Resignation beriefen die Markgrafen Georg und Albrecht einen Landtag auf den 30. Nov. 1540 nach Onolzbach ein, jedoch nur den zweiten und dritten Stand, d. h. nur Abgeordnete von den Klöstern, Stiftern, Städten und der Bauerschaft, nicht aber den ersten Stand, die Ritterschaft; denn die Markgrafen legten dem Landtage nur einen einzigen Gegenstand zur Berathung vor, das Ungeld: eine Auflage, von deren Entrichtung die Ritterschaft (auch der zweite Stand), laut Beschluß des beim vorigen Abt besprochenen Landtags von 1534, befreit war. Die Abgeordneten der zwei übrigen Stände fanden sich ein, wurden aber sofort wieder entlassen und anderweitig beschieden. Hartung berichtet: „Nachdem auf solchem Tage, der Herren Markgrafen trefflicher Geschäfte halben, nichts beschließlich gehandelt wurde, so wurde den Prälaten und Ausschuß vergönnt, wieder heimzuziehen und sich auf Obersttag wieder einzufinden.“ Die also Heimgeschickten fanden sich am 6. Januar 1541 wieder ein. Die Klöster und Stifter wurden vertreten durch Abgeordnete von Heilsbronn, Feuchtwangen und Onolzbach (Gumbertusstift). Unser Abt Wagner ließ sich durch seinen Richter Hartung und den Vogt Steinmetz vertreten. Die Stifter Feuchtwangen und Onolzbach sandten gleichfalls je zwei Abgeordnete. Die

Städte und Bauerschaft wurden vertreten durch je zwei Abgeordnete aus den acht Städten Onolzbach, Schwabach, Krailsheim, Kitzingen, Kulmbach, Bayreuth, Hof und Wunsiedel. Markgräflicherseits wurde den Versammelten in der ersten Sitzung Folgendes eröffnet und vorgeschlagen: „Der 1534 zu Kadolzburg gehaltene Landtag hat zur Tilgung der Staatsschulden die Getränksteuer auf zehn Jahre bewilligt. Zwar sind diese zehn Jahre noch nicht verflossen; allein schon jetzt ergibt sich, daß die Getränksteuer, wie sie bisher erhoben wurde, zur Deckung der Schulden nicht ausreicht. Daher proponiren die Markgrafen Erhöhung der Getränksteuer.“ Hierauf erklärten und beantragten am dritten Sitzungstage die Abgeordneten beider Stände: „Unerträglich sind bereits unsere Lasten durch Herdgeld (Klauensteuer), Waidgeld, durch den hundertsten Pfennig, durch Abnahme des Handels und der Gewerbe, durch die herrschende Theuerung und große Armuth, die Viele zwingt, wegzuziehen. Der Wildstand hat in diesem Jahr der Theuerung so zugenommen, daß die armen Bauern heuer Samen und Gült nicht erbauen können, daher vielfach mit Weib und Kind entlaufen und das Vieh verkaufen, um sich des Hungers zu erwehren. Die Steuern vom Vorjahr sind theilweise noch nicht eingegangen. Die Plackerei (Unsicherheit) hat so zugenommen, daß sich schier kein Unterthan auf der Strasse blicken lassen darf. An baarem Geld ist solcher Mangel, daß Häuser und Güter unverkauft bleiben, weil sich keine Käufer finden. Müssen die wenigen Besitzenden die Steuern zahlen, so werden die Reichen bald den Armen gleich sein. Welch Elend erst, wenn ein Krieg, der täglich zu besorgen ist, ausbrechen sollte! Zur Erleichterung für Land und Leute sollte sich der Markgraf Georg eine Zeitlang nach Schlesien begeben und der Markgraf Albrecht, welcher nunmehr durch Gottes Gnade zu fürstlichem Verstand gekommen, möge sich hier zu Onolzbach oder anderwärts in eine enge Haushaltung begeben oder bei Kaisern oder Königen raisen (Kriegsdienste thun). Beschränkung der Hofhaltung und dadurch Sparung der Vorräthe würde sowohl dem Fürsten selbst, als auch Land und Leuten zu Gute kommen. Auch Verminderung des

Wildstandes thut Noth.“ Die beiden Stände erhielten aus diese Erklärung vorläufig den mündlichen Bescheid, daß man von Seite der Markgrafen auf Erhöhung der Getränksteuer beharre. Hierauf reichte der dritte Stand eine gegen den zweiten Stand gerichtete Vorstellung bei den Markgrafen ein. Darin wird lobend anerkannt, daß die Klöster und Stifter bei früheren Besteuerungen redlich beigetragen hätten, und zwar aus eigenen Mitteln, mit Verschonung ihrer armen Unterthanen. Dagegen wird darüber Beschwerde geführt, daß die Klöster und Stifter aus eigenen Mitteln zur erhöhten Getränksteuer nichts beitrügen und diese lediglich ihren Unterthanen aufbürdeten. Die Markgrafen legten diese Vorstellung des dritten Standes dem zweiten vor, worauf die Klöster und Stifter erklärten: „Wir sind wahrlich belastet genug durch die bisherige Getränksteuer, durch die Klauensteuer, durch den hundertsten Pfennig und durch die tägliche Gastung (Einlagerung der Markgrafen und des Adels), besonders Heilsbronn. Die tägliche Gastung ist eine bleibende Last, während die übrigen Belastungen vorübergehend sind. Wir bitten daher E. F. G., auf das Ansinnen des dritten Standes nicht einzugehen und uns nicht neue Lasten aufzubürden.“ Diese Erklärung des zweiten Standes wurde von den Markgrafen dem dritten Stande zugeschlossen, welcher entgegnete, daß er bei seiner früheren Erklärung beharre und wiederholt bitte, die Klöster und Stifter gleichfalls stärker zu belasten. Auf diese Erklärungen und Gegenerklärungen erhielten die Versammelten durch den Hauptmann und die Räthe folgenden markgräflichen Bescheid: „Nachdem die Herren Markgrafen Georg und Albrecht die beiden Stände, Prälaten, Städte, gemeine Landschaft und Bauerschaft einberufen und darüber vernommen haben, wie die vom letzten Landtag bewilligte Hilfe mit der leidlichsten Bürde eingebracht werden möge, so haben sich I. F. G. in folgenden Artikeln mit ihnen verglichen:. Die Getränksteuer wird verdoppelt, bis die bewilligten 300,000 fl. entrichtet sein werden. Die früheren Bestimmungen über das Umgeld, namentlich über die Befreiung und Nichtbefreiung von demselben, bleiben in Kraft. Die Umgelter, Schreiber, Visirer und

Aicher sollen wiederholt vereidet werden. Die Entrichtung des doppelten Umgelds beginnt mit Petri Stuhlfeier. Actum Onolzbach, Donnerstag nach Pauli Bekehrung 1541. A. v. Wolfstein, Hauptmann, Dr. Heller, Kanzler, Moriz Schirnding etc.“ Es wurde auf diesem Landtage noch über viel Anderes verhandelt: über das höchst Lästige und Vexatorische im Gefolg der Umgelderhebung, über die verminderte Konsumtion, über Adelige, Pfarrer, Kanzleischreiber und Rentmeister, welche Handel trieben mit Getränken und diese ausschenkten, ohne Umgeld zu zahlen etc.; die Reformation kam mit keinem Wort zur Sprache. Nach Registrirung dieser weitschichtigen Landtagsverhandlungen bemerkt Hartung: „Auf diesem Landtag sind wir zu Onolzbach still gelegen drei ganze Wochen und zwei Tage und täglich gen Hof geladen worden: Auch gab man uns das Futter vom Hof.“ Was Hartung weiter in diesem und im folgenden Jahrbuch registrirte, zeigt, daß unser Abt während seiner kurzen Regierung viel zu richten und zu schlichten und nach allen Seiten hin zu korrespondiren hatte. Die durch Tod erledigte Pfarrstelle in Hirschau verlieh er einem Sim. Spatz, welchen er dem Bischof Pangratius in Regensburg in üblicher Weise präsentirte und zu investiren bat. Dieselbe Bitte richtete er an das Domkapitel Würzburg, nachdem er das Vikariat am St. Kiliansaltar im Dom einem J. Keck verliehen hatte. Der Domprobst Andr. von Thüngen hatte unsern Abt ersucht, diese Stelle einem G. Gulden zu verleihen, aber zur Antwort erhalten: „daß er auf Empfehlung des Markgrafen von Brandenburg und Bischofs zu Halberstadt, Johann Albrecht, und königlicher Majestät, die Stelle dem J. Keck bereits verliehen habe.“ Viel Verdruß und Schreiberei verursachten unserm Abt einige seiner lutherischen Pfarrer (und deren Frauen) durch anstößiges Verhalten, durch Streit über Mein und Dein und Baulichkeiten. Siehe unten Abschn. VI bei Markterlbach und Dambach. Er hatte, wie auch seine Vorgänger, beständig zu korrespondiren über Rabulisten, Kompetenzkonflikte, Jurisdiktion und dergleichen. Hier ein paar Beispiele. Sieben Bauern von Ketteldorf kommen ins Klostergefängniß, weil sie ein Jahr lang nichts von ihrer

Korngült geliefert hatten. Nold von Seckendorf, Mitdorfherr in Bechhofen bei Wieseth, verwehrte einem dortigen heiisbronner Bauer, seinen Hof und Brunnen einzulantern. Da dieses gleichwohl geschah, so überfiel Nolt den Bauer auf dem Felde fluchend, mit gespannter Büchse und schoß nach ihm. Er hatte schon vorher gedroht, den Bauer zu erschießen, was er dann mit 40 bis 50 fl. abtragen werde. Der Bauer bat seinen Lehensherrn, unsern Abt, um Schutz. Derselbe Nold von Seckendorf hatte Fehde mit Hans Christoph von Eib zu Sommersdorf und mit Georg von Rein. Nachdem sie einander abgesagt, erschien Hans Christoph mit Reitern und Landsknechten in Bechhofen, versammelte die Eingesessenen und rieth ihnen, ihre Habe zu flüchten; „denn – versicherte er – greift man mich an, so greife ich wieder an.“ Die dortigen heilsbronner Unterthanen baten unsern Abt um Hilfe, worauf dieser an Hans Christoph von Eib schrieb, daß der Markgraf Georg gegen ihn einschreiten werde, wenn er heilsbronner Unterthanen beschädigen würde. Hans Christoph wurde aufgegriffen und nach Onolzbach gebracht. Neun Jahre darauf wurde er in Heilsbronn begraben. (Siehe unten Abschn. VII bei Eib.)

Am häufigsten korrespondirte der Abt mit den beiden Markgrasen Georg und Albrecht, und zwar über sehr verschiedene Angelegenheiten. Hier einige Beispiele:

Die beiden Markgrafen begehrten 10 Sra. Hundsmehl gegen Vergütung durch Haber. Antwort des Abts: „Im ganzen Kloster haben wir kaum so viel Hundsmehl, um E. F. G. Hunde einen Tag und eine Nacht lang zu erhalten. Haben überhaupt wenig Getreide.“ Markgraf Georg begehrte drei angeschirrte Wagenpferde zum Transport seiner Räthe auf das Gebirg. Antwort des Priors Wirsing und des Konvents: „Unmöglich! Unser Abt ist gegenwärtig auf der Gült und Fischet zu Neuhof. Wir haben E. F. G. bereits eine Mene zu einer Weinfuhr von Franken gestellt; deßgleichen eine für Herrn Markgrafen Albrecht in Neustadt. Unsere übrigen Menen sind zur Beischaffung von Wein nach Randersacker geschickt.“ Markgraf Georg zeigt an, daß seine

Schwester Barbara, Landgräfin von Leuchtenberg, nach Heilsbronn kommen und daselbst übernachten werde. Antwort des Abts: „Die Landgräfin wird bestmöglich bewirthet werden.“ Markgraf Georg begehrt eine Fuhr zum Transport von Wildpret nach Pfreimbt, wo die Landgräfin Barbara wohnte. Antwort des Abts: „Unthunlich, da alle Menen auswärts sind, besonders zur Beifuhr des Weingewächses von Randersacker.“ Schreiben des Abts an Georg unter Zusendung eines Fäßleins Birnen. Frau Oberamtmännin Elisabeth von Schirnding bittet um einen Wagen. Antwort des Abts: „Bedauere, dem Wunsch nicht entsprechen zu können, da Markgraf Georg seit fünf Wochen zwei unserer Menen in Wittenberg bei sich hat.“ (1542). Luther lebte damals noch daselbst. Auf Empfehlung des Markgrafen Georg war Joh. Gronberger in Schoppers Schule aufgenommen worden. Nach Vollendung seiner Studien daselbst erhielt er zum Studium der Theologie in Wittenberg ein Universitätsstipendium. Sein Wunsch war aber, Jurisprudenz zu studiren, und er bat unsern Abt, ihm dieses zu gestatten. Da er aber nun auf das nur für Theologen gestiftete Stipendium verzichten mußte, so bat er um dieses für seinen Stiefbruder. Markgraf Albrecht in Neustadt, 22 Jahre alt, zieht gegen Frankreich und bittet zu diesem seinem ersten Feldzug den Abt um vier Faß geröstetes Habermehl. Der Abt bedauert, nur zwei Faß senden zu können, empfiehlt den Markgrafen und seine Verwandten Gottes Schutz und wünscht glückliche Heimkehr. Folgende Korrespondenz mit dem Markgrafen gewährt einen Einblick in das damalige Zunftwesen. Hans Eichhorn, Brauer bei Peter von Eib in Bruckberg, beabsichtigt eine Brauerei in Kleinhaslach zu errichten, und zwar in dem dortigen, nicht mehr bewohnten Frühmessershause. Daher seine Bitte an unsern Abt, ihm das leerstehende Pfarrhaus einzuräumen. Abt und Gemeinde willigten ein wegen des zu erwartenden Gewinnes durch Gefälle. Auch der Markgraf willigte ein wegen des zu erwartenden Ungeldes. Allein Bürgermeister und Rath in Schwabach erhoben Einsprache und stellten vor: „Dadurch wird unsere Stadt in ihrem bisherigen Bierabsatz bei

den Wirthen auf dem Klostergebiete beeinträchtigt. Die Zahl der Brauereien in unserer Stadt ist ohnehin schon von 80 auf 60 herabgesunken.“ Der Markgraf nahm seine frühere Einwilligung zurück und erklärte: „Wir können wider eine ganze Stadt nicht wohl handeln.“ – Schreiben des Abts an Georg und Vorschlag: heilsbronnische Güter um Schußbach bei Windsheim an den Markgrafen Albrecht zu verkaufen. Der Abt schließt mit der Bitte: der Markgraf Georg wolle die Rückzahlung der 1000 fl. nicht vergessen, welche das Kloster ihm geliehen. aber selbst entlehnt und zu verzinsen habe. – Abermaliges Danksagungsschreiben des Abts an Albrecht nach Empfang eines Hirsches. – Albrecht bittet den Abt, einen Sohn des verstorbenen Friz von Lidwath in Schoppers Schule aufzunehmen. Der Abt antwortet: „Es sind schon zwei Schüler über die gebührliche Zahl. Etliche liegen krank in Folge vom Obstessen, wie des jungen Gesindes Gebrauch und ihnen nicht zu wehren ist, so daß es doppelt gefährlich ist, so viele junge Leute zusammen zu sperren. Denn sie haben Alle eine Stube gemeinschaftlich und ein Schlafkämmerlein. Aber künftiges Frühjahr werden einige, zum Studium unfähige, austreten, alsdann soll der junge Lidwath eintreten.“ Auf Empfehlung des Markgrafen wurde der Sohn des Wildmeisters von Erlangen und Baiersdorf, P. Jeger, in die Schule aufgenommen. Allein unser Abt notifizirte dem Wildmeister: „Nach Ansicht unseres Schulmeisters ist der Knabe zum Studiren nicht geschickt, hat auch keine Lust dazu. Ihr wollet ihn daher zurücknehmen sammt seiner Kleidung und anderer Zubehör und ihn zu einem andern Geschäft thun.“

Unaufhaltsam ging das Kloster seiner Auflösung entgegen. Gleichwohl gedenkt das Jahrbuch von 1542 einer von unserem Abt gemachten Acquisition im sogenannten „Himmelreich.“ Siehe unten Abschn. VII bei Burk.

Wir haben bisher gesehen, daß der Markgraf Georg, seinem 1539 gegebenen Versprechen gemäß, das Klostergut zwar nicht direkt annektirte, daß er aber indirekt die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen bemüht war. Der vorige Abt Schopper

trat diesem Bemühen konsequent entgegen. Nicht so unser Abt Wagner, welcher sich fügsamer zeigte, auch darin, daß er sich bestimmen ließ, in die Ehe[140] zu treten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Markgraf diese Verehelichung in der Absicht veranstaltete, um seine fränkische Reformation der sächsischen auch darin ähnlich zu machen, daß er den ersten Prälaten in seinem Territorium bewog, sich gleichfalls, wie Luther, zu verehelichen. Mehr als wahrscheinlich ist aber, daß der Markgraf beabsichtigte, durch diese Verehelichung die Selbstauflösung des Klosters, ohne Anwendung von Gewaltmaßregeln, zu beschleunigen. Man erwartete, daß auch Andere der noch vorhandenen wenigen Mönche dem Beispiel des Abts folgen, in die Ehe und in Folge dessen aus dem Kloster treten würden. Allein das Beispiel des Abts wurde nicht nachgeahmt. In seinem dritten Regierungsjahre, um Ostern 1543, heirathete der Abt, bereits gegen 60 Jahre alt, eine vermuthlich gleichfalls bejahrte Klosterkochswittwe und siedelte mit ihr nach Onolzbach über, wo ihm durch Vermittelung, eigentlich auf Befehl des Markgrafen, der dortige heilsbronner Hof zur Wohnung eingeräumt und ein Ruhegehalt zugesichert wurde. Der Trauung, welche der Pfarrer Kniebegast von Großhaslach vollzog, wohnten einige markgräfliche Räthe bei. Nach der Uebersiedelung des Abts sandte der Markgraf einige Räthe nach Heilsbronn, welche „des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc. versiegelten, die Privilegien, Briefe und Register in aller Eile in den (feuerfesten, 1519 vom Abt Wenk an die neue Abtei angebauten) Thurm sperrten und die Schlüssel mit fortnahmen.“ Der Prior Wirsing und der Richter Hartung übernahmen die Verwaltung des Klosters. Der Plan des Markgrafen, durch die Verheirathung des Abts, und vielleicht auch der Mönche, die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen, war ein öffentliches Geheimniß; denn es verbreitete sich das Gerücht im Lande: „nach Abgang des Abts müßten auch die übrigen wenigen Konventualen vom Haus lassen und verkaufen, was sie hätten.“ An der Verehelichung des Abts

nahm das Publikum keinen Anstoß, insonderheit nicht des Klosters Richter und Mitverwalter Hartung, welcher sich darüber in folgender Weise aussprach: „Der Abt hat nichts Unfügliches gehandelt, indem er nach christlicher Ordnung in den Ehestand getreten, wie solches andern Prälaten und Geistlichen in meiner gnädigen Herren, der Markgrafen, Fürstenthümern ohne Weigerung zugelassen worden und noch täglich zugelassen wird. Daher haben die Herren Markgrafen Georg und Albrecht, als sie gedachten Abt gen Onolzbach verordnet, es für billig erachtet, daß er, wie mit andern Geistlichen geschah, mit einer nothdürftigen Unterhaltung versehen werde.“ Die Konventualen durchschauten Georgs Plane und traten ihm entgegen, um die Selbstständigkeit des Klosters zu wahren. Sie erklärten ihm, daß sie die Verehelichung des Abts durchaus mißbilligten und drangen auf alsbaldige Wahl eines andern Abts; allein Georg hielt sie Monate lang hin, bis ihn noch vor dem Jahresschluß 1543 der Tod ereilte. Nach seinem Tode wiederholten die Konventualen ihr Anbringen bei dem numnehrigen Markgrafen Albrecht. Sie wünschten diesem glückliche Heimkehr aus dem Kriege, zu dem der Kaiser ihn berufen hatte, und erklärten hierauf: „Unser Abt hat sich unbedachtsam, wider unseres Ordens Herkommen, Gelübde und Eid, ohne Wissen und Willen E. F. G. (d. h. Albrechts, nicht Georgs) und des Konvents verheirathet und dadurch selbst entsetzt. Die von uns nachgesuchte Abtswahl wurde durch E. F. G. Feldzug und durch den Tod des Herrn Markgrafen Georg vertagt. Sie ist aber um so dringender, da der Abt, als wäre er noch im Amt, das Abtssiegel mit fortgenommen hat, nebst Silbergeschirr und Anderem, das, wenn er inzwischen sterben sollte, leicht abhanden kommen könnte. Ferner wurde bei des Abts Wegzug vor drei Vierteljahren durch E. F. G. Räthe des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc., was wir täglich brauchen, versiegelt und unsere Privilegien, Briefe und Register in den Thurm in aller Eil übereinander geworfen und eingesperrt, so daß der künftige Abt Mühe haben wird, Alles wieder zu ordnen.“ Bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn wurde Albrecht auch mündlich

gebeten, die Abtswahl zu beschleunigen, „um der gänzlichen Auslösung vorzubeugen.“ Als wiederum kein Bescheid kam, so wurde sowohl beim Markgrafen Albrecht, als auch beim Statthalter und den Räthen Georg Friedrichs, des minderjährigen Sohnes und Erben Georgs, das Gesuch erneuert, unter ausdrücklicher Berufung auf die von Georg und Albrecht im J. 1539 gegebene Zusage: „uns bei altem Herkommen und unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Zugleich wurde gebeten, den Thurm aufschließen zu lassen, worin vor fast einem Jahr die den Verwaltern des Klosters bei ihrer Geschäftsführung unentbehrlichen Schriftstücke eingeschlossen waren. Der letztern Bitte wollte Albrecht zuerst entsprechen. Den Räthen, welche die beiden Schlüssel in Händen hatten, trug er auf, nach Heilsbronn zu kommen und den Thurm aufzusperren. Der eine Schlüsselbewahrer, Amtsverweser in Schwabach, kam nach Heilsbronn, nicht aber der in Onolzbach wohnende andere Schlüsselbewahrer. Der Erste mußte daher in Heilsbronn still liegen und nach dem in Onolzbach verwahrten Schlüssel schicken. Er erhielt aber zur Antwort, daß der Schlüssel nicht aufzufinden sei. Erst am Tage der Abtswahl wurde der onolzbacher Schlüssel ausgeliefert.

Am 2. Juli 1544 kamen der Statthalter von Knoblachdorf und der Kammermeister Seb. Puckel von Ansbach mit 10 Pferden nach Heilsbronn, übernachteten daselbst und stellten dem Konvent die Alternative: entweder den Abt Wagner wieder zur Administration zu lassen, oder ihm eine angemessene Provision zu bestimmen; erhalte er diese, so sei er bereit, die verlangte Rechnung zu stellen. Prior Wirsing und Konvent baten um Bedenkzeit und erklärten dann schriftlich: „Dem Abt die Administration wieder zu übertragen, wäre gegen unsere Privilegien und Rechte, ein Spott für unser Kloster und würde zum Verlust von Klostergütern führen, die theilweise in fremden Territorien liegen. Dagegen sind wir bereit, ihm und seinem Weibe eine Provision zu geben, wenn er Rechnung stellt und das herausgibt, was er mitgenommen hat.“ Darauf verhandelte man über die Provision. Wagner beanspruchte dasselbe Quantum, welches sein Vorgänger

Schopper erhalten hatte. Der Konvent bot ihm 100 fl. weniger mit dem Bemerken: „Mit Schopper verhielt sich’s ganz anders, als mit euch. Dieser hat viele Jahre lang regiert, wurde schwach und kränklich, resignirte mit Vorwissen des Priors und Konvents, und sein Nachlaß fiel dem Kloster wieder zu. Das Alles ist bei euch und eurem Weibe nicht der Fall. Auch hatten wir zu Schoppers Zeit der Schüler nicht so viele, auch noch keine Studenten in Wittenberg zu unterhalten; jetzt deren vier. Durch euch und euer unbedachtsames Vornehmen ist dem Kloster Nachtheil erwachsen.“ Wagner nahm hierauf versprochenermaßen seine Rechnungsstellung in Angriff. Bei seiner Abrechnung mit dem Bursarius und dem Kornschreiber ergab sich, daß er nicht sehr sorgfältig ausgeschrieben hatte. Zur Abhör der Rechnungen und zur Besprechung über die Abtswahl kündigten Statthalter und Räthe der beiden Fürstenthümer ihre Ankunft auf den 8. September 1544 an. Gleich bei ihrer Ankunft wurde ihnen vom Prior und Konvent eine Erklärung des Inhalts vorgelegt: „Durch Wagners unbedachtsame Verehelichung litt unser Kloster großen Schaden. Seit länger als einem Jahr haben wir keinen Abt. Zwar stand es uns zu, den Abt für uns selbst und in Gemeinschaft mit unserem Visitator von Ebrach zu wählen; allein wir verschoben die Wahl, unsern beiden Landesherren (Georg und Albrecht) zu Gefallen, um nicht ungehorsam zu erscheinen. Folgen dieser Verzögerung sind: Wir haben kein Oberhaupt; es ist keine Ordnung, kein Zusammenhalten; Unterthanen und Ehehalten folgen nicht mehr, Klostergüter außer dem Fürstenthum werden uns entrissen. Wir bitten, den gewesenen Abt Wagner mit seiner ungemessenen Forderung abzuweisen. Doch gestatten wir ihm, wie bisher in unserem Hofe in Onolzbach zu wohnen und jährlich 150 fl. zu beziehen, aber nicht die von ihm beanspruchten 360 fl., welche Schopper bezogen hat.“ Endlich kam man am 21. Sept. in Folgendem überein: Wagner erhält seine Wohnung im heilsbronner Hofe zu Onolzbach, in welchem jedoch die heilsbronner Konventualen auch ferner ihr Absteigquartier haben sollen. Wagner empfängt jährlich 200 fl. baar, anderthalb

Fuder Frankenwein, den erforderlichen Hausrath etc. Es verbleiben ihm seine Ersparnisse und die seiner Frau, ferner sein übriges Eigenthum an zahlreichen Missiven von Gelehrten und Andern, seine Bücher, Gläser, Schalen mit Schrift und Wappen, die er zu Venedig (auf seiner Reise nach Rom) erkauft hat, 100 Pfund Zinn, von ihm als Pfarrherr zu Weißenbronn erkauft, auch etliche Genealogien der Burggrafen von Nürnberg (sein eigenes Werk: Epitome Marchionum Brandenburgensium). Alles Uebrige hat er zurückzugeben. Seine Frau erhält nach seinem Tode ein halbes Jahr lang die Hälfte seines Ruhegehalts;“ Die versammelten fürstlichen Räthe gestatteten die Wahl eines andern Abts, jedoch mit folgenden Bestimmungen: „Der künftige Abt soll, wie andere Prälaten und Prälatinnen in den beiden Fürstenthümern, den beiden Fürsten (Albrecht und Georg Friedrich) gehorsam sein, nur mit Vorwissen und Erlaubniß der beiden Markgrafen und des Konvents aus dem Kloster gehen. Thut er dieses dennoch, so ist das Kloster nicht schuldig, ihm eine Kompetenz zu geben. Verheirathet er sich, so soll ihm, wie auch andern austretenden Konventualen, keine Kompetenz gemacht werden. Er hat dem Konvent in Gegenwart der Räthe beider Fürsten jährlich Rechnung zu stellen. Dieses Alles zu halten hat er in einem Revers dem Konvent und den beiden Herrschaften anzugeloben. Die Herren des Konvents haben hierunten durch ihre Unterschrift schon vor der Wahl zu bestätigen, daß sie diesen Bestimmungen nachkommen wollen und daß sie die Bewilligung der Abtswahl mit besonderem Dank angenommen haben.“ Schließlich sind unterschrieben: die ober- und unterländischen Räthe: Kanzler Ch. Straß, Götz Lochinger, Plechschmidt, Adam v. Wolfstein, Frauentraut, Balth. von Rechenberg, und Sebast. Pürkel; von Seite des Klosters: Prior Wirsing (später Abt), Subprior Widmann, Kustos Knörr, Granarius Clar und Gg. Greulich, Probst zu Bonhof (nachmals Abt).

Daß die versammelten Räthe die Wahl eines andern Abts gestatteten, war ganz im Sinne des Markgrafen Albrecht, welcher im Dienste des Kaisers stand und daher, wenigstens ostensibel,

den Fortbestand des Klosters beabsichtigte, wie er denn auch späterhin, wovon unten die Rede sein wird, das Kloster im Sinne des Kaisers restaurirte. So schritt denn der Konvent, nachdem das Kloster anderthalb Jahre ohne Abt gewesen war, zur Ersatzwahl. Nachdem man die Wahl auf den 6. Oktober anberaumt, höheren Ortes um ein Wildschwein und einen Hirsch gebeten, die Räthe ober- und unterhalb Gebirgs benachrichtigt, die Aebte von Ebrach und Lankheim eingeladen hatte, lud man insonderheit denjenigen markgräflichen Rath ein, welcher den vom Kammermeister aufbewahrten, bisher vorenthaltenen Thurmschlüssel mitbringen sollte. Die Wahl fiel auf den ebengenannten Georg Greulich. Wagner beglückwünschte den Neuerwählten und bat ihn zugleich um Auslieferung der ihm gehörigen Bücher und Hausgeräthe, auch um Zahlung seines Ruhegehalts. Der Neuerwählte entgegnete ihm: Er möge vorerst alles dem Kloster Zugehörige, was er noch in Händen, oder verliehen, verseht und hinterlegt habe – Goldstücke, Ringe, Korallen, Karneole, Paternoster etc. – herausgeben und sein Gewissen und des Klosters Nothdurft bedenken. Darauf erklärte Wagner: Von einigen der verlangten Gegenstände wisse er nichts, da er dieselben nach Schoppers Resignation und Tod nicht vorgefunden habe, namentlich nicht die angeblich von Schopper hinterlassenen, auf 1200 fl. gewertheten Goldstücke; einige dieser Gegenstände habe er verschenkt; die meisten seien sein Eigenthum; auch habe er eine ersparte Baarsumme von 900 fl. zu fordern. Der neue Abt drang wiederholt auf Herausgabe des Mitgenommenen und drohte im Weigerungsfalle mit Klagstellung höheren Orts. Wagner spielte aber das Prävenire und beschwerte sich beim Markgrafen Albrecht über die Vexationen des Abts, besonders über die Vorenthaltung des Ruhegehalts. Diese schriftliche Beschwerde ging zur Berichterstattung an den Abt Greulich, welcher hierauf u. A. Folgendes an den Markgrafen berichtete: „Des Abts ungebührliche, heimliche Verheirathung brachte unserem Kloster großen Schaden. Er wußte sich höheren Ortes so arm darzustellen, daß ihm Statthalter und Räthe eine große Provision festsetzten, welche ich ihm aber im

letzten Quartal vorenthielt und noch vorenthalte, bis er die mitgenommenen Gegenstände herausgegeben haben wird. Zwar betheuert er bei Gott, nichts mitgenommen zu haben, was ihm nicht gehöre; allein es ist offenkundig, daß er 1200 fl. von Schoppers Nachlaß und Kleinode empfangen, aber nicht in das Inventar eingetragen hat. Ich, sein Nachfolger, fand – vor E. F. G. mit Gunst zu melden – weder Fatzilet (Sacktuch), noch Schlafhauben, Hemden etc., deren doch viele vorhanden waren. Warum schwieg er von seinen angeblich ersparten 900 fl., als man seine Provision regulirte? Wahrscheinlich, damit diese desto reichlicher ausfallen möge. Wie sollte ihm auch möglich gewesen sein, 900 fl. zu ersparen, da er als Kornschreiber nur 40 fl. jährliche Besoldung, davon aber Ausgaben für tägliche Bedürfnisse, zuweilen gute Gesellschaft in und außer dem Kloster, für seinen Haushalt und Anderes zu bestreiten hatte? Die Bücher in seiner Hand gehören nicht ihm, sondern der Klosterbibliothek, wie schon der Einband beweist. Er und sein Weib gönnen uns nichts Gutes und reden uns nichts Gutes nach. Die Ausgaben für seines Weibes Hochzeitkleidung zu silbernen und vergoldeten Borden, Schauben, Röcken, Mänteln, Schürzen, Schleier und Ringen wurden sämmtlich aus des Klosters Mitteln bestritten. Dazu nun noch die jährliche große Provision ohne Mühe und Arbeit, zu Wollust, Feiern und Müssiggang. Seine Hausfrau ist bereits lang vor der Verheirathung täglich und unverholen in der Abtei aus- und eingegangen, ist in der Abtei vor ihr nichts verborgen und verschlossen gewesen. Nach solchem Aufräumen ist unsere Abtei seit Menschengedenken nie so eröset und ausgesogen gewesen, so daß zum Einkauf von Wein 1000 fl. entlehnt werden mußten, was unser Vorfahr leicht hätte abwenden können, wenn er vor seinem Abzuge, da das Fuder 8 fl. kostete, Wein gekauft hätte, während jetzt 30 bis 40 fl. für das Fuder gezahlt werden müssen. Daher meine Bitte: ihn zur Auslieferung des Vorenthaltenen – Geschenke von früheren Aebten, Fürsten, Herren und Freunden – anzuhalten. Dann werden wir ihm seine Provision auch nicht länger vorenthalten.“ In demselben gereizten Ton

schrieb Greulich in lateinischer Sprache: „Bei meinem Amtsantritt fand ich nur vor 4 Fuder Wein, 46 fl. in kleinem Gelde, keinen Gulden in Gold, 4000 fl. Schulden. Der beweibte (uxoratus) Abt und seine Frau haben Alles mit sich genommen.“ Weiter berichtete er nach Kulmbach an den Markgrafen: „Wagner hat während seiner ganzen Administration 1540 bis 43 dem Prior und Konvent gar keine Rechnung gestellt. Allein nach seiner Verehelichung und Entfernung sah er sich zur Rechnungsstellung gezwungen, weil die Regulirung seines Gehalts dadurch bedingt war. Die beiden von ihm gelegten Rechnungen waren aber so gestellt, daß ihm noch einige Hundert Gulden zu vergüten gewesen wären, da doch das Kloster an ihn und sein Weib noch Forderungen hat. Seit hundert Jahren ist, wie die fürstlichen Räthe und Konvent selbst wissen, kein Abt so bloß eingesetzt worden, wie ich.“ Dem Quieszenten wurde, wie berichtet, seine Provision vom Abt Greulich vorenthalten, weil er die Auslieferung einiger Gegenstände verweigerte. Allein der Quieszent brachte es durch seine Gönner in Onolzbach dahin, daß Statthalter und Räthe heilsbronner Zehnten im markgräflichen Amt Wassertrüdingen bis zur Zahlung der stipulirten Provision in Beschlag nehmen ließen. Er bezog diese Provision kaum drei Jahre lang, da er schon am 4. Febr. 1546 im heilsbronner Hofe zu Ansbach starb. Er wurde nicht in Ansbach, sondern im Querschiff der Klosterkirche zu Heilsbronn neben dem Abt Wenk, vor dem Eingang in die Heideckerkapelle beerdigt. In mehrern Aufschreibungen erscheint er unter dem gräcisirten Namen Hamaxurgus, d. h. Wagner. Der ihn betreffende Eintrag auf der Todtentafel lautet: A. D. 1546. 4. Febr. morte praeventus est venerabilis pater et dominus Sebastianus Wagner de Abenberga, abbas hujus monasterii 28.


Der 29. Abt Georg Greulich[141] (1544–48),

gebürtig aus Markt Erlbach, regierte vierthalb Jahre lang, vom 6. Okt. 1544 an bis zu seinem am 14. April 1548 erfolgten

Tode. Seinem eigenen Bericht zufolge war er im J. 1536 45 Jahre alt, sonach wurde er im J. 1491 geboren. Welches Geschäft seine Eltern in Mkt. Erlbach betrieben und wann er in das Kloster trat, ist unbekannt. Seine höheren Studien machte er in Heidelberg, wo er im J. 1514 promovirte. Zurückgekehrt in das Kloster bekleidete er verschiedene Offizien: als Subcellarius, als Verwalter von Randersacker, als Probst von Bonhof. Seine Wahl erfolgte, wie beim vorigen Abt berichtet wurde, nach einem anderthalbjährigen Interregnum, welches die beiden Markgrafen durch ihre längere Abwesenheit, der Markgraf Georg durch seinen Tod, der Abt Wagner durch seine Resignation und Verheirathung herbeigeführt hatten. Es ist gleichfalls berichtet worden, wie die Markgrafen und ihre Räthe während des Interregnums schalteten und dem Kloster kaum einen Schein von Selbstständigkeit ließen. Wie unser Abt bei seinem Amtsantritt den Status des Klosters fand, berichtet er selbst in einem Nachtrag zu dem oben besprochenen, vom 26. Abt Wenk angefertigten, aber nur bis zur Reformation fortgeführten Buche, wo er schreibt: A. D. 1544 in die Ottonis (soll wohl heißen: Brunonis 6. Oct.) ego frater Georgius Greulich fui electus in abbatem hujus loci in praesentia patrum Ebracensis et Lanckamensis abbatum. Reperi in statu 4 Kar. vini, 46 flor. in minuta pecunia, nullum florenum in auro. Quidem mirabantur omnes audientes, etium nobiles. Uxoratus abbas una cum uxore sua omnia secum traxit. Reperi ultra 4000 florenorum in debitis. O male regimen.[142] In weiteren Nachträgen zu dem Wenk’schen Memorandumbuche rekapitulirte er die Summen, welche seine vier Vorgänger Bamberger, Wenk, Schopper und Wagner für Liegenschaften, Bauten, Kunstgegenstände u. dgl. ausgegeben hatten, und fügte einigen dieser Positionen recht bittere Bemerkungen bei, z. B.: „Abbas Sebaldus hat gegeben für einen Bischofsstab 204 fl., hat gewogen 10 Mark, 3 Loth, die Mark um 14 fl. Abbas Schopper hat ihn verbobitzt. Und für eine neue Insul

112 fl. Ist Alles an den Galgen kommen durch Johann Schopper und Sebastian Wagner, diese zween Puben.“ Darauf verzeichnet er seine eigenen Ausgaben für Nothwendiges, z. B. „Ein Weiher im Himmelreich bei Königshofen ist abgerissen, hab ich Bruder Georgius Greulich gegeben 47 fl. und Korn, Haber, Gerste und Erbsen. Hab ich im Kloster die Mauer allenthalben lassen bessern, 10 fl., den Marstall, das Gerbhaus, das Richtershaus, das Pfortenhaus lassen decken. Hab ich die Mauer um das ganze Kloster lassen decken, den Thurm im Garten des Wirths zum Steinhof und den Thurm in des Abts Hönnergarten gegen den Weinberg hinaus neu machen lassen.“ Keine dieser Baulichkeiten kostete große Summen. Die Zeiten, in welchen die Aebte über große Summen disponiren konnten, waren vorüber. Auf die Pfarrgebäude in Dambach verwendete der Abt 30 fl. Vom Markgrafen Albrecht aufgefordert, die Bibliothek des in Ansbach verstorbenen Vincenz Obsopäus (Beitr. S. 152), welcher 1531 dem Abt Schopper ein Buch dedizirt hatte, auzukaufen, antwortete er: „Unsere Liberei ist schon groß, so daß wir viele gute Bücher nicht aufstellen können. Haben der Bücher, sonderlich der lateinischen, schon genug und so gute, wie nicht leicht in einem Kloster unseres Ordens, manche zwei- und dreifach. Dazu haben wir große Ausgaben für die Haushaltung, tägliche Gastung, für Schule, Studenten, Kapitalzinsen etc.“ Kostbare Geschenke, wie sie früherhin von Aebten gemacht wurden, konnte er nicht mehr machen. Den fürstlichen Räthen unter- und oberhalb Gebirgs, welchen er für ihre Bemühungen bei seiner Wahl und Anderes Dank schuldig war, übersandte er Becher und bat: „mit diesen kleinen Bechern vorlieb zu nehmen, da er bekanntlich in ein bloß Haus, in eine geringe Baarschaft gesetzt worden sei und das Kloster große Schulden habe.“

Schoppers Schule fand unser Abt nicht mehr in dem guten Zustande, wie sie zur Zeit der Resignation ihres Stifters war. Der Stiftung gemäß sollten 12 geschickte, arme Knaben (Jünglinge), vorzugsweise Söhne von Klosterunterthanen, aufgenommen werden. Allein 1544 war die Zahl, besonders durch

Fürschrift (Empfehlung) der beiden Markgrafen, auf 20 gestiegen, darunter etliche, die sich wenig besserten und zum Studium ganz verdrossen und ungeschickt waren; daher der Vorschlag des Konvents und des Schulmeisters: „es sollten höchstens 18 aufgenommen, diese vierteljährig examinirt und die ganz Ungeschickten zu ihren Familien zurückgeschickt werden; das würde die Schüler fleißiger, den Schulmeister williger und freudiger machen.“ Greulich setzte diesen Vorschlag in Vollzug. Der Küchenmeisterswittwe Däschlein in Onolzbach schrieb er: „ihr Sohn habe sich nun etliche Jahre in der Schule zu Heilsbronn aufgehalten, gehorsam, ehrlich und wohl gehalten, sei erwachsen und schier mannbar, bekenne aber selbst, daß er keine Lust zum Lernen habe, und werde daher bis Ostern der Mutter zurückgegeben zur Erlernung eines andern Geschäfts.“ Alljährlich absolvirten an Ostern durchschnittlich zwei Jünglinge. Keiner der Abiturienten war geneigt, als Mönch in Heilsbronn zu bleiben; Alle gingen nach Wittenberg und erhielten daselbst während ihrer Studienzeit jährlich 20 fl. Einen Zögling, Namens Körber, entfernte unser Abt von der Schule, weil er ungehorsam gegen den Prior und andere Personen war. Wurde ihm erlaubt, auf 6 bis 8 Tage heim zu gehen, so blieb er ein Vierteljahr aus. Er stiftete Zwietracht zwischen dem Prediger Stieber und dem Konvent, trank gerne, ging mit seltsamen Künsten um, riß Possen im Beinhaus und verlangte ein eigenes Gemach; daher der einstimmige Beschluß: ihn wegzuschaffen. Statthalter und Räthe baten unsern Abt, des verstorbenen Kammermeisters Karpff Sohn aufzunehmen, welcher bereits auf einer Universität gewesen war. Der Abt schlug die Bitte ab wegen Mangels an Raum; auch sei es für den Zögling schimpflich, wenn er, nachdem er bereits auf der Universität studirt habe, sich erst in diese schlechte Schule begeben würde, welcher er entwachsen sei. Der Markgraf Albrecht bat um Aufnahme eines Sohnes seines Heerpredigers, des Pfarrers von Regnizlosa (Beitr. S. 150). Allein wegen Mangels an Raum konnte der Abt der Bitte nicht entsprechen. Eben so mußten noch andere

derartige Fürbitten des Markgrafen, des Schultheißen Henneberg von Randersacker und Anderer abschlägig beschieden werden.

Das anderthalbjährige Interregnum brachte dem Kloster überhaupt manchen Nachtheil, insonderheit aber der Schule. Der Abt Schopper berief, wie oben erwähnt, im J. 1532 zwei evangelisch gesinnte junge Predigermönche nach Heilsbronn. Zwei Jahre darauf errichtete er seine Schule, deren Leitung er Einem dieser Mönche, Mich. Gersdorfer, übertrug. Dieser stand neun Jahre lang der Schule vor, bis er 1543 anderwärts Pfarrer wurde. Sein Nachfolger als Schulmeister war Joh. Salzer aus Schemnitz, dessen kurzes Weilen in die Zeit des Interregnums fiel. Er verlobte sich, und in Folge dessen eröffneten ihm der Prior Wirsing und der Richter Hartung, Administratoren während des Interregnums, daß er sich binnen drei Monaten nach einer andern Stelle umsehen möge. Gegen diesen kurzen Kündigungstermin remonstrirte Salzer bei Statthalter und Räthen und bat zugleich um eine andere Stelle im Fürstenthum. Sein Gesuch wurde den Administoren zur Begutachtung zugeschlossen, worauf diese berichteten: „Salzer ist vor einem Jahr vom Abt Wagner als Schulmeister angenommen worden. Wir sind weit entfernt, wider den göttlichen Ehestand zu sein. Allein für einen Schulmeister mit Weib und Kindern ist hier kein Raum. Salzer hat bereits in Weißenbronn eine Wohnung gemiethet und will von dortaus seine Schule hier versehen. Allein wenn ein Schulmeister bei solchem Gesinde nicht Tag und Nacht ist, da ist bei Tag und Nacht keine Ruhe, wie wir aus Erfahrung wissen durch den vorigen Schulmeister (Gersdorfer), welcher näher bei der Schule wohnte. Es würde von der Schule aus täglich ein Botenläufer nach dem andern bald mit Brot, bald mit Wein und Anderem nach Weißenbronn geschickt. Kurz, es würde solche Unordnung entstehen, daß besser wäre, die Schule wäre gar nicht errichtet worden. Bei der Schule zu Onolzbach gehen die Schüler Abends aus der Schule in ihre Häuser, eben so die Lehrer; nicht so bei uns, wo Beide stets beisammen sind. Zum Beweis unseres guten Willens gestatten wir ihm eine weitere Frist bis

Trinitatis, bis wohin er sich nach einem andern Dienst umsehen mag. Ueberdieß beweist er sich als leichtsinnig, macht sich nicht allein mit den Jungen in der Schule gemein, sondern auch mit Bauernknechten und andern schlechten Personen auf dem Tanzboden im hiesigen Wirthshause, was ihm etliche Schüler nachmachen. Daraus folgt Zuchtlosigkeit in der Schule. Wegen seiner Heirathsangelegenheit hielt er sich Tage lang in Onolzbach auf und ließ seine Schule – Schule sein. Es ist uns zu thun um Förderung unserer Schule, die uns jährlich 500 fl. kostet, daher um einen Schulmeister, welcher Magister artium Wittenbergensium, auch ein frommer gelehrter Mann sei.“ Auf diesen Bericht antworteten Statthalter und Räthe: „Es ist unser freundlich Bitt, daß dem Salzer erlaubt sei, noch ein halbes Jahr bei euch zu bleiben und sich zu verheirathen.“ Um diese Zeit erhielt der Prediger Venatorius in Nürnberg den Auftrag, in Rothenburg eine christliche Kirchenordnung einzurichten. Salzer konnte bei dieser Gelegenheit möglicherweise eine Bedienstigung in Rothenburg oder Nürnberg finden und wurde daher von Wirsing und Hartung zur Berücksichtigung empfohlen „als ein redlicher und frommer Mann, der aber mit Weib und Kind in Heilsbronn nicht wohnen könne.“ Salzer reüssirte nicht und wurde dann dem Gumbertusstift, dem Patron von Petersaurach, für die dortige Pfarrstelle vorgeschlagen, wobei ihm unser Abt gleichfalls ein ehrenvolles Zeugniß ausstellte. Nach Salzer’s Abzug versah die Schulstelle einige Monate lang ein Magister Dragoierus oder Drachenfuß, welcher aber gleichfalls wegen Verehelichung bald wieder austrat. An seine Stelle berief unser Abt im Frühling 1545 den Magister heidelbergensis Kaspar Othmair von Amberg, welchem er schrieb: „Ihr habt zugesagt, die Stelle versuchsweise anzunehmen und Reminiscere zu beziehen. Bitten nun, Bücher und Kleider in unsern Hof nach Nürnberg schaffen zu lassen, von wo sie täglich hieher gebracht werden können.“ Othmair weilte, wie seine beiden Vorgänger, gleichsfalls nicht lange in Heilsbronn und zog nach anderthalb Jahren nach Onolzbach, wo ihm beim Gumbertusstift ein Kanonikat verliehen wurde. Er

bat beim Dekan und Kapitel um diese Stelle, „damit er sein Leben und Wesen allein haben und sich seiner Kunst (Musik) seines Gefallens, ihm selbst und Andern zum Nutz, brauchen möge.“ Unser Abt bat den Statthalter und die Räthe um Fürsprache beim Domkapitel für Othmair und gab diesem das ehrenvollste Zeugniß als Schulmeister, besonders aber „als einen vor Andern in unserem Lande hoch- und weitberühmten Musikus.“ So blieb während der Regierungszeit unseres Abts der Stand der Schopper’schen Schule unerfreulich. Auch die übrigen Verhältnisse des Abts blieben unerfreulich, wie sie gleich bei seinem Amtsantritt gewesen waren. Dazu mußte er fortwährend zweien Herren, in Kulmbach und Onolzbach, dienen, welche einander stets anfeindeten. Auch der Krieg brachte manche Trübsal über ihn.

Georg Friedrich, der einzige Sohn und Erbe des Markgrafen Georg von Onolzbach, war bei seines Vaters Tod noch ein Kind (Beitr. S. 153). Die Führung der Vormundschaft stand vertragsmäßig dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach, als Onkel, zu, nicht den Statthaltern und Räthen in Onolzbach, welche sich aber gleichwohl als Vormünder gerirten und daher von Albrecht stets angefeindet wurden, wobei oft auch das Kloster Heilsbronn zu leiden hatte. Und doch mußte das Kloster es mit Beiden halten, da man des Schutzes Beider bedurfte. Man suchte daher sowohl in Onolzbach als auch in Kulmbach durch Geschenke und gute Worte sich Freunde zu machen und zu erhalten. Es erhielten daher der Kanzleiverwalter und Landrichter Friedrich von Knoblachsdorf, der Kammerschreiber Purkel und der oberste Sekretär Berchtold Jeder alljährlich ein gemästetes Schwein nebst Begleitschreiben und Bitte: „folgends getreulich zu rathen und zu helfen, damit dieses löbliche Kloster wieder zu ordentlichem Wesen gebracht werde.“ Bewies sich das Kloster willfährig gegen Onolzbach, so widersprach Kulmbach, und umgekehrt. Als z. B. der ebengenannte Friedrich von Knoblachsdorf in Onolzbach wünschte, daß ihm zwei junge Pferde im Kloster unterhalten und angewöhnt werden möchten, da erklärte ihm das Kloster: „daß sie solches ohne Bewilligung des Herrn Markgrafen Albrecht in Kulmbach

oder der Herren Statthalter und Räthe daselbst nicht thun dürften, in Folge kürzlich dem Kloster zugekommener Befehle.“ Albrechts Höflinge in Neustadt und Kulmbach, welche in ähnlicher Weise wie die zu Onolzbach beschenkt wurden, insinuirten dem Kloster: „Der junge Georg Friedrich hat keinen andern Vormund, als unsern gnädigen Herrn Albrecht. Daß man ihm andere Vormünder gesetzt hat, ist eine Anmassung. Diese vermeintlichen Vormünder in Onolzbach haben in Angelegenheiten des Klosters einseitig nichts anzuordnen.“ Gegen diese usurpatorischen Vormünder beabsichtigte Albrecht im Herbst 1545 einen Ueberfall, und zwar von Heilsbronn aus. Er verlegte dahin 200 Reiter und Mehrere vom Adel. Jedermann hielt es für eine Rüstung zu einem Feldzug im kommenden Frühling. Den Aufwand für die Verpflegung der 200 Reiter vergütete Albrecht durch Uebersendung von 10 Ochsen und 300 Thalern, deren Empfang unser Abt am 10. Nov. nach Kulmbach bescheinigte mit dem Wunsche, daß Gott dem Markgrafen langes Leben und glückliche Heimkehr aus dem Feldzuge verleihen möge. Unerwartet zog Albrecht mit seinen Reisigen von Heilsbronn aus gen Onolzbach, um vor Allen den ihm verhaßten Statthalter von Knoblachsdorf zu verhaften; doch dieser entfloh noch rechtzeitig. Albrecht kehrte nach Heilsbronn zurück und sandte von da aus an Bürgermeister und Rath zu Onolzbach einen Erlaß voll bitterer Galle, worin er den Statthalter einen ehr- und treulosen Buben und Ehrendieb nannte. (Beitr. S. 153.)

Unser Abt beherbergte gleichzeitig mit den 200 Reitern ein Paar Einlagerer anderer Art: zwei Mastochsen, welche die verwittwete Markgräfin Emilie bei ihm in Kost gegeben hatte mit der Weisung, daß die Thiere nicht ausgetrieben werden sollten. Die beiden Pfleglinge wurden übermäßig fett, so daß einer derselben auf dem Wege zur Tränke todt niederfiel. Unser Abt meldete der Markgräfin den Unfall und betheuerte: „Ich bin darüber nicht weniger erschrocken, als wenn solches mir selbst zugestanden. Ueber 200 Personen vom Adel und reisigen Knechten sahen es mit an. Ich bitte, es nicht meinen Dienern und ihrer Nachlässigkeit

zur Last zu legen, sondern hierin dem Willen Gottes stattzugeben.

Mit Ausnahme der ebenberichteten Expedition kam es im Jahre 1545 noch zu keiner Waffenthat in und um Heilsbronn. Doch fehlte es nicht an Exzessen durch „gardende Landsknechte“, die, in diesem Jahre nicht durch Krieg beschäftigt, das Land durchzogen, besonders auf Weilern, Mühlen und Einzelhöfen die Leute belästigten, Weiber, Töchter, Mägde, auch Söhne und Knechte an sich lockten. Diesen Exzessen zu steuern, erließen Statthalter und Räthe um Ostern ein Mandat, welches auch unser Abt in seinem Bereiche publiziren ließ. Darin hieß es: „Ein Reichskrieg ist nicht vorhanden, sonach das Garden nicht zu gestatten. Jeder auf dem Garden begriffene Landsknecht soll arretirt und seinerwegen nach Onolzbach berichtet werden. Söhne, die mit ihnen laufen, sind ihres Vermögens verlustig und bei ihrer Rückkehr gleichfalls zu verhaften. Eben so jede Weibsperson, die mit ihnen zieht.“ Das Mandat hatte nicht den gewünschten Erfolg; die gardenden Landsknechte blieben nach wie vor eine Landplage.

„Ein Reichskrieg ist nicht vorhanden“, hieß es in diesem Mandat von 1545. Am 18. Februar des folgenden Jahres starb Luther, durch dessen gewaltigen Einfluß der Ausbruch eines Reichskrieges bisher verhütet wurde. Allein bald nach seinem Tode brach der schmalkaldische Krieg aus, welcher auch das Kloster Heilsbronn vielfach berührte. Der damals lutherisch sich gerirende Markgraf Albrecht zog 1546 mit seinem gleichfalls lutherischen Vetter, Herzog Moriz von Sachsen, Bruder seiner Pflegemutter Emilie, im Dienste des Kaisers gegen die Protestanten. Unser Abt hatte ihm zu diesem Kriegszuge bereits eine Mene gestellt. Albrecht bat weiter um einen Reitknecht nebst Pferd und Geschirr für seinen Kammerschreiber Hieronymus Hartung, welcher mit in den Krieg ziehen sollte. Die abschlägige Antwort des Abts lautete: „Ich habe nur noch zwei Reitknechte im Stall, von welchen der Eine das ganze Jahr hindurch, und besonders jetzt, mit dem Futter in Neuhof zu thun hat; der

Andere im Kloster selbst keine Stunde entbehrt werden kann.“ Am 1. Aug. bat der Abt den Magistrat in Windsheim, den heilsbronner Unterthanen in jener Gegend beim Herannahen des Krieges zu gestatten, ihre Habe in die Stadt bringen zu dürfen. Gleichzeitig wurde dem Abt befohlen, 22 taugliche Leute zur Besatzung nach Plassenburg zu schicken. Diesen Befehl ertheilte „Friedrich der Jüngere, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, Inhaber der obern Markgrafschaft,“ welchem Albrecht während seines Feldzuges die Vertheidigung von Plassenburg ausgetragen hatte. Von Onolzbach aus erging der Befehl: Proviant bereit zu halten, damit die von der Donau her anrückenden kaiserlich-niederländischen Truppen, welche baar bezahlen würden, nicht gezwungen wären, gewaltsam zu fouragiren. Ein landgrafischer (hessischer) Proviantmeister ließ von Heilsbronn 20 Sra. Mehl und 200 Sra. Haber nach Weißenburg und Nördlingen liefern und verhieß in einer Empfangsbescheinigung Zahlung binnen 14 Tagen. Die kaiserlich-niederländischen Völker lagerten am 7. Sept. bei Aub. Ihr Befehlshaber (von Büren) gab den aus Onolzbach ihm entgegengesendeten Deputirten die beruhigende Versicherung: er werde der Markgräfin Emilie und ihrem Sohne sammt Land und Leuten, insonderheit ihrer Stadt Schutz gewähren, verlangte aber Zufuhr von Proviant gegen Zahlung. Hans Enke, Verwalter des heilsbronner Hofes in Randersacker, wurde von unserem Abt angewiesen, wie er sich zu verhalten habe, wenn katholische oder protestantische Truppen dahin kommen würden. Die Instruktion lautete: „Wo die kaiserlichen Truppen bisher waren und wo man ihnen willig begegnete, da haben sie weder beschädigt, noch geplündert. Kommt ein kaiserlicher, katholischer Heerhausen vor Randersacker, so gehe zum Obersten und sage ihm: Dieser Hof und Wein gehören dem Kloster Heilsbronn und sind dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach zugehörig, welcher in kaiserlichen Diensten steht. Thue dem Obersten eine Verehrung und bitte um Schutz. Kommen aber landgrafische (landgrafhessische, protestantische) Truppen, so sage: Das Kloster Heilsbronn steht dem jungen Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach zu,

welcher unter Vormundschaft des (protestantischen) Kurfürsten von Sachsen und des (protestantischen) Landgrafen von Hessen sieht.“ (Beitr. S. 154.) Der Abt gab den kaiserlichen Truppen das Zeugniß, daß sie weder beschädigten noch plünderten. Im folgenden Jahre 1547 konnte er ihnen dieses Zeugniß nicht mehr geben. Am 24. April wurde die protestantische Partei bei Mühlberg aufs Haupt geschlagen. Das siegreiche kaiserliche Heer, geführt vom Herzog Alba, brachte Schrecken in die Umgegend von Heilsbronn. Häuser wurden geplündert und angezündet, Geld und Vieh geraubt, Personen beiderlei Geschlechts grausam behandelt, in Habersdorf 12 Bauern erstochen.

Nachdem der Kaiser Karl V. die Protestanten besiegt hatte, schrieb er auf dem Reichstage zu Augsburg im J. 1548 das „Interim“ vor, durch welches den Protestanten ihre Errungenschaften größtentheils entrissen werden sollten. In die Zeit dieses Reichstages fielen die letzten Lebensmonate unseres Abts. Der Markgraf Albrecht, damals noch kaiserlich gesinnt und sonach mit dem Interim einverstanden, verhandelte auch während seines Aufenthaltss in Augsburg fortwährend mit dem Abt, jedoch nicht über das Interim. Zwölf heilsbronner Pferde standen in seinem Dienste. Seine sehr zahlreichen Depeschen von Augsburg nach Kulmbach und umgekehrt wurden nicht über das ihm verhaßte Onolzbach, sondern über Heilsbronn expedirt.

Daß der Abt Greulich dem Interim nicht hold war, beweist sein freundlicher Verkehr während des Reichstages mit dem nürnberger Prediger Andreas Osiander, einem erbitterten Gegner des Interims. Während des heftigen Interimsstreites verlobte sich Osiander’s älteste Tochter mit dem Magister Pesolt, Spitalprediger in Nürnberg. Osiander machte dem Abt Anzeige von der Verlobung und bat zugleich um ein Wildpret zum Hochzeitsmahle. Der Abt schickte ihm drei Hasen und ein Begleitschreiben mit der Versicherung: „Durch diese Verlobung haben Ew. Ehrwürden ein gottgefällig und christlich Werk gethan, dazu wir von Gott Glück und Seligkeit wünschen.“ Osiander mußte wegen seiner heftigen Opposition gegen das Interim Nürnberg

verlassen; er wurde aber vom Herzog Albrecht von Preußen, Onkel des Markgrafen Albrecht von Kulmbach, nach Königsberg berufen. Als Osiander dahin übersiedelte, schrieb Albrecht von Kulmbach an seinen Onkel Albrecht von Preußen: „Nicht wegen des Interims wurde Osiander von seinem Amte getrieben, sondern wegen seiner Lästerbriefe gegen den Kaiser, welchen er darin einen Verräther des Vaterlands nennt. Osiander ist ein weltsinniger Vogel, der etwas Besonderes im Sinne hat.“

Während der Markgraf Albrecht noch in Augsburg weilte, starb unser Abt. Prior Wirsing und Kornschreiber Knörr zeigten seinen Tod dem Markgrafen in Augsburg an mit dem Bemerken: „Der Abt starb nach schwerer Krankheit im Bekenntniß des wahren christlichen Glaubens und mit Bewahrung des hochmürdigen Abendmahls. Nach seinem Absterben haben wir in der Abtei, die etwas weitläuftig ist, Alles, daran etwas gelegen ist, in Eil und Gegenwart unseres Richters Hartung und anderer ehrlicher Personen in einen Thurm gethan und versiegelt. Wir zeigen dieses an und bitten, unseres Klosters und unserer Schule in Gnaden zu gedenken und unsere Freiheiten aufrecht zu erhalten.“ In seinem an Wirsing, Knörr und Hartung gerichteten Antwortsschreiben d. d. Augsburg 16. Apr. 1548 bezeigt Albrecht sein Beileid und verfügt: das in das Thurmgewölbe Gebrachte und das Kloster wohl zu verwahren, bis er, nach gehaltener Rücksprache mit seinem Vetter Georg Friedrich zu Onolzbach, weiter verfügen werde. Von Onolzbach aus erschienen sofort Heinrich von Mußloe und noch zwei andere Räthe in Heilsbronn, um daselbst bis auf weitern Bescheid zu bleiben. Ersterer blieb daselbst zwei Monate lang bis zum Eintritt des neuen Abts, dessen Wahl er nebst drei andern kommittirten Räthen beiwohnte.

Greulich wurde im Querschiff der Kirche an der Südseite vor dem Eingang in die Heideckerkapelle, neben Wenk, begraben. Die nicht mehr vorhandene Metalltafel auf seinem Leichenstein war beschriftet: Anno post virginis partum 1548. 14. April. obiit reverendus in Christo pater et dominus – dominus Georgius Greulich de Marckerlbach, hujus monasterii abbas

29, cujus animam Deo commendamus. Der Verstorbene war, wie vorhin berichtet wurde, auf seine Vorgänger Schopper und Wagner übel zu sprechen, übrigens aber, wie Beide, lutherisch gesinnt und bemüht, das lutherische Bekenntniß und die brandenburgische Kirchenordnung aus dem ganzen Klostergebiete einzuführen, d. h. ohne weitere Umfrage zu oktroyiren, namentlich in Hirschlach, wie unten im VII. Abschn. bei Merkendorf berichtet werden wird. „Der Herr der Region ist auch Herr der Religion“, war die Maxime, nach welcher man damals hüben und drüben verfuhr.


Der 30. Abt Johannes Wirsing[143] (1548–52)

aus Abenberg regierte vom 11. Juni 1548 an bis zu seinem am 11. Jan. 1552 erfolgten Tode, sonach, wie sein Vorgänger, nur vierthalb Jahre lang. Welches Geschäft sein Vater trieb, ist unbekannt. Sein Schwager war ein Schneider. Sein Bruder wurde Abt im Kloster Kastl und kam von dort aus bisweilen zu ihm nach Heilsbronn. Eine drei Jahre vor seiner Erwählung verfaßte lateinische Aufzeichnung berichtet Folgendes über ihn: „Er stammte aus einem alten Geschlechte von ehrbaren Eltern, war eine Zierde seiner Vaterstadt (Abenberg), trat aus Anregung des heiligen Geistes zu Heilsbronn in den Orden, in welchem er bisher Vieles ertragen, gethan und gesehen hat, gelobt von den Seinen (cum laude suorum), und seine Hoffnung ganz auf Gott und seinen Heiland setzend.“ Er wurde im J. 1488 geboren. Ob er seine Bildung lediglich in Heilsbronn, oder auch in Heidelberg erhielt, läßt sich nicht bestimmen. Er bekleidete verschiedene Klosterchargen, z. B. als Kamerarius, als Verwalter von Merkendorf. Als Prior und Mitverwalter des Klosters während des anderthalbjährigen Interregnums haben wir ihn oben kennen gelernt. Daß er den Tod des vorigen Abts nach Onolzbach und Kulmbach notifizirte, wurde gleichfalls erwähnt. Bei Gelegenheit dieser Todesanzeige bemerkte er, daß es nöthig sei, die Abtswahl

427 be–18 29, oujua animam 1)eo oommonäamuz. Der Verstorbenewar, wie vorhin berichtet wurde, aus seine Vorgänger Schopper und Wagner übel zu sprechen, übrigens aber, wie Beide, lutherisch gesinnt und bemüht, das lutherische Bekenntnis; und die brandenburgische Kirchenordnung aus dem ganzen Klostergebiete einzuführen, d. h. ohne weitere Umfrage zu vktroyiren, namentlich in Hirschlach, wie unten im 711. Abschn. bei Merkendorf berichtet werden wird. „Der Herr der Region ist auch Herr der Religion“, war die Maxime, nach welcher man damals hüben und drüben verfuhr. Der 30. zbt Johannes Wirsingt) (1548–52) aus Abenberg regierte vom 11. Juni 1548 an bis zu seinem am 11. Jan. 1552 erfolgten Tode, sonach, wie sein Vorgänger, nur vierthalb Jahre lang. Welches Geschäft sein Vater trieb, ist unbekannt. Sein Schwager war ein Schneider. Sein Bruder wurde Abt im Kloster Kastl und kam von dort aus bisweilen zu ihm nach Heilsbronn. Eine drei Jahre vor seiner Erwählung versaßte lateinische Aufzeichnung berichtet Folgendes über ihn: „Er stammte aus einem alten Geschlechte von ehrbaren Eltern, war eine Zierde seiner Vaterstadt (Abenberg), trat aus Anregung des heiligen Geistes zu Heilsbronn in den Orden, in welchem er bisher Vieles ertragen, gethan und gesehen ha–t, gelobt von den Seinen (cum lanäo Suorum), und seine Hoffnung ganz aus Gott und seinen Heiland setzend.“ Er wurde im J. 1488 geboren. Ob er seine Bildung lediglich in Heilsbronn, oder auch in Heidelberg erhielt, läßt sich nicht bestimmen. Er bekleidete verschiedene Klosterchargen, z. B. als Kamerarius, als Verwalter von Merkendorf. Als Prior und Mitverwalter des Klosters während des anderthalbjährigen Interregnums haben wir ihn oben kennen gelernt. Daß er den Tod des vorigen Abts nach Onolzbach und Kulmbach notisizirte, wurde gleichfalls erwähnt. Bei Gelegenheit dieser Todesanzeige bemerkte er, daß es nöthig sei, die Abtswahl “') Vgl. Stillfried S. 47.

Rechnung zu stellen. Bei der nunmehrigen Wahl waren anwesend: der Abt von Ebrach mit 9 Personen; der Abt von Lankheim mit 8; der Abt von Bildhausen mit 5; onolzbachischerseits Balthasar von Rechenberg, Regent, mit 6, Heinrich von Mußloe mit 3; kulmbachischerseits Hans Sig. von Luchau mit 3, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, mit 3 Personen. Am Montag nach Trinitatis fand die Wahl statt. „Diesen Tag sind die Prälaten, Regenten und Räthe beieinander geblieben und still gelegen. Nach dem Nachtmahl hat der Schulmeister (Adam Schneider) die sieben Weisen agirt.“ Am Dinstag reisten die Genannten weg, insgesammt observanzmäßig mit vergoldeten Bechern (à 14 bis 22 fl.) oder mit Geld beschenkt. Unmittelbar nach dem Wahlakt that der Neugewählte den beiderseitigen Räthen anstatt der Markgrafen Rathspflicht durch folgenden Eid: „Ich schwöre den beiden Markgrafen Treue, Gehorsam, Förderung ihres Frommens; ihnen das Beste zu rathen, keinen andern Schirmherrn zu suchen, mich nach deren Willen, Ordnung und Gefallen zu halten etc. etc. Das helfe mir der allmächtige Gott.“

Gleich die ersten Regierungsmonate waren für den Neugewählten außerordentlich geschäftsvoll in Folge des vom Kaiser anbefohlenen Interims. Der Markgraf Albrecht war dem Interim nicht geneigt; demungeachtet drang er auf den Vollzug desselben, um es mit dem Kaiser nicht zu verderben. Bezüglich Heilsbronns verfuhr er dabei in folgender Weise. Er veranstaltete zur Besprechung über den Vollzug eine Zusammenkunft in Heilsbronn. Die dazu Kommittirten waren 6 weltliche Räthe von Kulmbach, 6 von Onolzbach, 2 Geistliche von Kulmbach, 3 Geistliche von Onolzbach und Schwabach und der Klosterprediger Sebast. Stieber von Heilsbronn. Unser Abt Wirsing, welchem Albrecht besonders gewogen war, wurde von diesem zur Besprechung nicht kommittirt, weil mit ihm und seinem Richter Hartung schon vorher Alles besprochen und festgestellt worden war, wie es im Kloster bezüglich des Interims gehalten werden sollte. Aus demselben Grunde wurde auch der Richter Hartung, gleichfalls lutherisch gesinnt, wie der Abt Wirsing, nicht

kommittirt. Beide wußten, daß es ihrem beiderseitigen Gönner Albrecht nicht von ferne darum zu thun war, das Lutherthum aus Heilsbronn zu vertreiben, sondern lediglich darum: durch Berufung von sechs Rekruten aus andern Klöstern und durch Wiedereinführung der weißen Ordenstracht und der Tonsur dem Kloster den Schein eines wiederhergestellten Klosters zu geben und dann dem Kaiser sagen zu können, er habe dort das Interim eingeführt. Daher das ruhige Verhalten Wirsings und Hartungs bei der nachher zu besprechenden Scheinrestauration des Klosters. Die genannten Kommissäre tagten vom 27. August an fünf Tage lang. Die geistlichen Kommittirten erklärten sich einmüthig gegen das Interim und für die augsburger Konfession; die onolzbacher Räthe stimmten ihnen bei und die kulmbacher Räthe legten keinen erheblichen Protest ein. Besonders energisch, mündlich und schriftlich, erklärte sich der Klosterprediger Stieber gegen „das kaiserliche verfluchte Interim.“ In seiner Kirche zu Heilsbronn und in der dortigen Gemeinde überhaupt blieb Alles nach wie vor beim lutherischen Brauch und Glauben. Der Abt und der Markgraf blieben fortwährend Freunde. Am 4. Okt. 1548 erhielt der Abt vom Markgrafen ein versiegeltes Säcklein mit 942 fl. zur Aufbewahrung. Der Abt erklärte in einem Rekognitionsschein, daß das Depositum beim Kloster hinterlegt worden sei und jederzeit auf Verlangen Albrechts wieder in Empfang genommen werden könne. Vier Wochen darauf lud Albrecht den Abt zur Rücksprache über den Vollzug des Interims im Kloster zu sich nach Kulmbach ein. „Er sei – sagt er im Einladungsschreiben – auf neuerlich Anmahnen kaiserlicher Majestät, vermittelst göttlicher Hilfe und mit Rath der Prälaten, Ritterschaft und Landschaft, entschlossen, eine Ordnung, die Religion betreffend, anzurichten, um gegen Gott und den Kaiser als ein christlicher und gehorsamer Fürst befunden zu werden.“ Unser Abt antwortete: „Dazu wünsche ich E. F. G. auch derselbigen dazu verordneten Prälaten, Ritterschaft und Landschaft Gottes heiligen Geistes Gnad und Hilf. Will aber unterthäniger Meinung nicht unangezeigt lassen, daß mich Gott dieser Zeit mit schweren Hauptflüssen dermassen

angegriffen, daß ich in 4 oder 5 Wochen aus meinem Gemach nicht wohl gehen können. Ist mir auch vom Doktor gerathen, daß ich mich etliche Tage zu ihm gen Nürnberg fahren lassen und seiner Hilf und Rath pflegen soll. Demnach, und dieweil ich zu solchem Handel gen Onolzbach nie gefordert worden, auch hierin zu rathen als eine alte Ordensperson wenig geschickt bin: ist an E. F. G. mein unterthänig Bitten, die wollen mich auf diesmal gnädiglich entschuldigt haben.“ Aus diesem Absageschreiben erhellt zweierlei: Der Abt konnte nicht kommen, weil er krank war; und er wollte nicht kommen, weil man in Onolzbach dem Markgrafen Albrecht und seiner projektirten Einführung des Interims in Heilsbronn abgeneigt war. Allein Onolzbach mußte wider Willen den Allgewaltigen für jetzt gewähren lassen. Bald darauf notifizirte dieser: „er werde mit einigen seiner Räthe im Dezember nach Neustadt kommen und lade dahin den Abt zu einer Besprechung ein.“ Dieser zweiten Einladung folgte der Abt, welchem der Markgraf eröffnete: „Des Kaisers und sein eigener Wille sei, die alte Religion und den Orden, wie er gestiftet, wieder aufzurichten, die Ordenskleidung oder Kutten wieder einzuführen, sonst aber das Kloster bei seinem vorigen Brauch und das Klostergut ungetrennt zu erhalten. Mit dem Abt von Ebrach, dem Visitator des Klosters Heilsbronn, habe er sich mündlich verständigt. Der Vollzug werde schon bis Lichtmeß erfolgen.“ Gegen das Alles wendete der Abt nichts ein, theils weil die Art des Vollzuges schon vorher mit ihm besprochen und vereinbart worden war, theils weil er bereits wußte, daß es auf ein Abschwören des lutherischen Bekenntnisses, auf einen Gewissenszwang nicht von fern abgesehen war, theils weil er nun ungesucht erhielt, was die Aebte Wenk und Schopper trotz aller Kraftanstrengung nicht erzielt hatten: die Wiedereinführung der weißen Ordenstracht. Ueberdieß hatte Albrecht die Versicherung gegeben, das Klostergut ungetrennt erhalten zu wollen. Ihm bot der Restaurationsakt eine erwünschte Gelegenheit, die ihm verhaßten Räthe in Onalzbach zu kränken.

Von Neustadt nach Heilsbronn zurückgekehrt berichtete der

Abt den Hergang an die Rätbe zu Onolzbach („damit sie nicht möchten gedenken, wir wollten hinter ihnen heimlich handeln und unsern gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich für keinen Herrn erkennen“) und bat um Verhaltungsbefehl. Er schrieb u. A.: „Wir haben uns vor S. F. G. (Albrecht) nicht widern können, sondern dem also auf Lichtmeß nachzukommen bewilligt. Solches zeigen wir Ew. Herrlichkeit an und bitten, uns hierin anstatt unseres gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich ihr Bedenken gnädiglich mitzutheilen, damit wir solches Fürnehmen mit beider unserer gnädigen Herren Vorwissen ohne künftigen unsern Nachtheil mögen anfangen.“ Wirsing erhielt den erbetenen Verhaltungbefehl schon am folgenden Tage, und zwar mündlich durch den obengenannten Edlen und Besten Heinrich v. Muslohe, welcher dem Abt in Gegenwart des Priors Folgendes eröffnete: „Regenten und Räthe haben aus eurem Schreiben mit Befremden vernommen, daß ihr wider euer Jurament und Pflicht, beiden Herren gethan, ohne ihr Vorwissen bewilligt habt, daß die alte Religion in allen Punkten dieß Orts, wider kaiserlicher Majestät Deklaration und beider unserer gnädigen Herren gebesserte Kirchenordnung, wieder aufgerichtet werden soll, daraus im Kloster Zertrennung der Schule und anderer Unrath erwachsen wird. Deßhalb ist ihr Bitten und Begehren, daß ihr mit solcher eilender Aenderung in Ruhe stehen sollt, bis Herr Markgraf wieder anheim kommt.“ Der Markgraf war bald nach der Konferenz in Neustadt zum Kaiser gezogen. Die Eröffnung und Weisung von Onolzbach theilte der Abt gleich folgenden Tages durch einen Expressen den Räthen in Kulmbach mit und bat um Verhaltungsbefehl, welcher auch umgehend ertheilt wurde. Hauptmann und Räthe zu Kulmbach reskribirten: „Uns befremdet nicht wenig, daß ihr von Regenten und Räthen zu Onolzbach angezogen werdet, als hättet ihr wider euer Jurament, beiden unsern gnädigen Herren gethan, gehandelt, so ihr doch Herrn Markgrafen Albrecht und kaiserlicher Majestät Gehorsam geleistet habt. Die Wiederannahme der alten Ordnung ist mit nichten zur Zerstörung der Schule und zur Förderung andern Unraths, sondern zur Erhaltung

und Aifferung des Klosters beschehen. Ihr habt Niemand Gehorsam zu leisten, als unsern beiden Herren Markgrafen und ihren Erben. Nun seid ihr vom Herrn Markgrafen Albrecht als dem älteren und jetzt einzigen regierenden Fürsten im Burggrafthum Nürnberg beschieden worden, daß ihr, dem Kaiser gehorsam, den Orden, wie er gestiftet, wieder anrichten sollt. In solchem seid ihr dem ältesten regierenden Fürsten zu gehorsamen schuldig, den Regenten zu Onolzbach gar nicht, weil sie keine Fürsten zu Brandenburg sind. Markgraf Georg Friedrich kann seiner wenigen Jahre halben auch noch nichts befehlen. Das Begehren der Regenten und Räthe, mit der Sache zu verziehen bis zur Wiederkunft des Herrn Albrecht, können wir nicht bewilligen; denn die Sache ist vom Herrn Markgrafen Albrecht zuvor endlich beschlossen, nunmehr dem Kaiser angezeigt, auch persönlich mit unserem Herrn und Freund, dem Abt von Ebrach, endlich abgehandelt und ist bereits die Schickung der Personen und die Zeit verordnet. Regenten und Räthen mag es durch euch angezeigt werden, ob sie dabei sein wollen. Länger als bis Lichtmeß darf die Einsetzung nicht verzogen werden, da zu besorgen ist, es werde in Kurzem in Haylsbronn eine Visitation von kaiserlicher Majestät verordnet werden. Wir sind des Versehens, ihr, dem von unserem gnädigen Herrn hierüber besonderer Verspruch, Schutz und Schirm zugesagt worden ist, werdet auf dieses unser Schreiben euch gegen die onolzbachischen Räthe wohl verantworten und darüber endlich Antwort begehren.“ Diese kategorische Erklärung sandte Wirsing ungesäumt nach Onolzbach mit einem Begleitschreiben, worin er Regenten und Räthen vorschlägt: „sich in den Willen des Stärkeren zu fügen, die in Ebrach, Lankheim und Bildhausen zur Klosterrestauration bereits ausersehenen sechs Ordensbrüderin Heilsbronn einziehen zu lassen, onolzbachische Räthe nach Heilsbronn zu kommittiren, um dem Restaurationsakte beizuwohnen, und mit dem Markgrafen Albrecht nach seiner Heimkehr weiter zu verhandeln.“ Die Räthe in Onolzbach ließen die kategorische Erklärung aus Kulmbach unerwidert und befolgten den Rath unseres Abts: sie wichen, wie dieser, der Gewalt und

ließen geschehen, was sie nicht hindern konnten. Die Räthe in Kulmbach vollstreckten schon in den ersten Tagen, ohne weitere Rücksichtnahme aus Onolzbach, den Befehl ihres Gebieters und notifizirten unserem Abt, daß die verheißenen sechs Ordenspersonen, begleitet von birgischen Räthen, Mittwoch nach Lichtmeß 1549 in Neuhof und Tags darauf zum Vollzug der Klosterrestauration[144] in Heilsbronn eintreffen würden. Der Abt sandte diese Notifikation nach Onolzbach mit dem Bemerken: er wünsche, daß auch onolzbachische Räthe zum Restaurationsakt nach Heilsbronn kämen. Gleichzeitig beauftragte er seinen Vogt Schadmann in Neuhof, die am 6. Febr. dort übernachtenden sechs Restauratoren gut zu bewirthen. Diese trafen am 7. in Heilsbronn ein, wo sie von dem Tags zuvor angekommenen oberländischen Rentmeister Plechschmid empfangen wurden. Tags zuvor wurde die seit dem Bauernkriege außer Gebrauch gekommene Tonsur wieder eingeführt. Das Referat im Tagbuche Hartungs lautet: „Am 6. Febr. hat Herr Abt wieder seine Mönchsplatte scheeren lassen. An demselben Tage kam Herr Rentmeister Plechschmid von Kulmbach, um der Einsetzung der fremden Mönche beizuwohnen. Am 7. kamen die 6 Ordenspersonen, je zwei von Ebrach, Lankheim und Bildhausen, zur Wiederbesetzung des Klosters. Am 8. hat der Burschner von Ebrach obgemelte Ordenspersonen dem Herrn (Abt) im Kapitol präsentirt; die haben angelobt. Solche Personen sind installirt in Gegenwärtigkeit Wolfen von Truppach, Hauptmann zu Strcitberg, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, Heinrich Plechschmid, anstatt meines gnädigen Herrn Markgrafen Albrecht dazu verordnet. Am 9. haben Burschner von Ebrach, Sekretarius und Schulmeister sammt den Ihren Suppe gegessen und sind wieder heimgeritten und gefahren, deßgleichen auch soviel von Lankheim hier gewesen, item die vom Adel und die vom Herrn Markgrafen Albrecht Verordneten.“ Ferner berichtet Hartung, daß (wie unser Abt es gewünscht hatte) auch onolzbachische Räthe nach Heilsbronn gekommen und Zeugen des Restaurationsakts

waren, nämlich Melchior von Seckendorf und Wolf von Wilhermsdorf.

So hatte denn Albrecht seinen Zweck erreicht; er konnte nun dem Kaiser und dem Papste schreiben: er habe als guter katholischer Christ das Kloster im Sinne des Interims wieder hergestellt. Er kam bald nach dem Vollzug seines Restaurationswerks selbst nach Heilsbronn, am Sonntag nach Michaelis abermals, aber nicht wegen des Interims, sondern als Brautführer; denn er hatte im Sommer während seines Aufenthalts in Prag dem römischen König Ferdinand versprochen, dessen Tochter Katharina, Verlobte des Herzogs Franz III. von Mantua, nach Mantua zu begleiten. Von der Hochzeit zurückkehrend übernachtete er mit 40–50 Pferden am 6. Dezember wieder in Heilsbronn. „Freitag vor Thomas sind die Fürsten und Herren, die mit dem Herrn Markgrafen Albrecht gein Mantua geritten auf die Hochzeit, gein Abend wieder ankommen mit 72 Pferden und am andern Morgen gleichfalls gein Neustadt geritten.“ Albrecht besprach allerlei mit Wirsing und Hartung „und zeigte sich in Allem gnädig.“ Auch nahm er einen Brief unseres Abt an den Herzog Wilhelm von Bayern mit und verwendete sich bei diesem persönlich wegen vieljähriger Rückstände, welche das Kloster als Pfarrpatron von Kelheim, Hirschau und Kirchtumbach zu fordern hatte. Man hatte bisher dem Kloster die Zahlung verweigert, „weil es durch Ablegung des Ordenskleides lutherische Gesinnung an den Tag gelegt habe.“ Nun konnte der Abt die Wiedereinführung der Ordenstracht anzeigen und dadurch die Forderung motiviren. Gleichwohl erfolgte keine Zahlung.

Nach Wiedereinführung der Ordenstracht und der Tonsur hatte Heilsbronn wieder einen klösterlichen Anstrich. Wiedereinführung der lateinischen Sprache war nicht nöthig, da dieselbe, wie beim 28. Abt Schopper berichtet wurde, in der Klosterkirche ununterbrochen im Gebrauche blieb, während man in der Katharinenkirche in lutherischer Weise deutsch predigte, taufte und Abendmahl hielt. Das ganze Beamten- und Dienstpersonal blieb unangefochten beim lutherischen Bekenntniß und Brauch. Eben so

wurde es in allen Pfarreien aus dem Klostergebiete gehalten. Wilhelm von Grumbach, Albrechts Statthalter, kam am Charfreitage nach Heilsbronn, um in der Katharinenkirche mit anderen Lutherischgesinnten, darunter Hartung, das Abendmahl unter beiderlei Gestalten zu empfangen. Nach der Feier wurde er von unserem Abt zur Tafel gezogen. (Beitr. S. 155). Von Wiedereinführung des vormaligen Mönchthums war keine Rede. Die auf Betrieb des Markgrafen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren theilweise keineswegs dazu angethan, ernstes Klosterleben einzuführen. Zwei von ihnen gaben durch ihr leichtfertiges Verhalten Aergerniß den in Heilsbronn noch vorhandenen Mönchen, welche fortwährend aus Zucht und Ordnung hielten. Die von Ebrach, Lantheim und Bildhausen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren: Johann Hiller, Philipp Heberlein (nachmals Abt), Friedr. Schörner (nachmals Abt), Wilhelm Imel, Bartholomäus König und Georg Beck (nachmals Abt). Hiller wurde nach seinem Eintritt in Heilsbronn Kornschreiber, aber schon 1550 abgesetzt. Er betrug sich, nach Hartungs Bericht, so unordentlich und freventlich, daß er in’s Gesängniß gebracht und dann zur Korrektion in das Kloster Lankheim geschickt wurde; doch sollte ihm, wenn er sich bessern würde, die Rückkehr nach Heilsbronn gestattet werden. Man hatte ihm von Heilsbronn aus einen Boten als Wegweiser mitgegeben. Er schickte aber den Boten zurück mit der mündlichen Botschaft: er könne den Weg selbst finden. Er ging nicht nach Lankheim, sondern mit einer Weibsperson, die er für sein Weib ausgab, zu dem markgräflichen Hauptmann Friedrich von Lentersheim nach Neustadt und erbat sich von demselben die Pfarrstelle zu Frauenaurach. Dagegen legte unser Abt Protest ein, indem er dem Hauptmann schrieb: „um dieses Menschen willen ergingen bereits üble Nachreden über Heilsbronn; der Aufenhalt desselben in Frauenaurach, so nahe bei Heilsbronn, sei anstößig; auch sei zu befürchten, daß Andere seiner Mönche dem bösen Beispiele folgen und Schande über Heilsbronn bringen werden; Hiller möge daher von Frauenaurach entfernt und ein anderer Priester dort angestellt

437 gestellt werden.“ Den dritten der genannten sechtz Restauratoren, Friedrich Schörner, von Lankheim nach Heilsbronn verpslanzt, werden wir nachher zwar als Abt, aber als einen leichfertigen Karatter kennen lernen. Ein ehrbarer Karakter war dagegen Wilhelm Imel aus Neustadt an der Saale, Mönch in Bildhausen, dann in Heiltzbronn und Prior daselbst. Hartung schreibt über ihn in seinem Tagburhe: „Herr Guillerimutz Imel ist am 27. Juni 1552 gegen Abend in Gott verschieden und heute am 28. im Kreuzgang im Kloster begraben worden.“ Die –S1hrist auf seinem Leichenstein lautete: .4. 1). 1552. 5. 08.1.111111 obiit 1–8118181o11i8 (1011).111118 c–i11i11811111118 111191 61 1’1111118118811, 1111118 811 861 kr8t;1ib118 , 811 i118t;8111·8t.i0118111 11111118 1081 61 11111118 11101188t:81i18 11118818z 9.111 1III.1118 11101188t:8r1i EUO11118.111 prior 8t: 8811101 11111;, 011.1118 81111118 18111118888t 111 9806. Die Kopisten siigten noch bei: „Man hält dafür, daß dieser ein Schwarzkünstler soll gewesen sein.“ Der Restaurator Barthol. König starb sechs Jahre später. Seinen Tod verzeichnete der Klosterprediger Porphyrius in der Matrikel wie folgt: „Reveren„ dus Dominuö Barthol. König, ein Conventsherr, stirbt seliglich den 9. Mai 1558, liegt begraben vor dem Kusterhäuck–lein.“ In demselben Jahre am 2. Oktober starb ein anderer Konventual, Christoph Kienlein. Das zum Gedächtnis; Beider gestistete, bei Nr. 110 noch vorhandene, die Kreuzigung darstellende Gedächtnißbild zeigt die Inschrift: 1k“111111118, 11011 811111118; 88118, 11011 8r1t18; 1181110 11111110rt.8118. 1111018 9141111111 811118t.08 1118118118 1108 11180 1118 8111188108 8011j111111it;, ut, p18 1881:01, 81111101188118, S8 t8 (1110C1llS 81c8p80t:818, 8811 1080 11106kt–0ut; tu 1118111 0111111 1080 6189901298 1181181108 11788, 118118 8t18111 1110118118 178.16. 0111811181; 1558, 138111101. 1c11111g 9. 1118„j1. 15.1611191U 2. 081;. Gleich nach den sechs Restauratoren traten auch etliche Novizen ein, so daß der Chor in der Klosterkirche wieder hinreichend besetzt werden konnte. Daher schrieb unser Abt um Judica 1549: „Auf kaiserlicher Majestät ernstlichen Befehl ersuchte Markgraf Albrecht etliche Prälaten unseres Ordens, ihm zu Gefallen und zur Ausferung de Klosters, worin die fürstlichen Begräbnifse sind,

438 etliche Priester und Ordenspersonen aus ihren Klöstern zu uns zu verordnen. Diese haben uns Proseß gethan. Und zu ihnen haben wir auch bereits etliche Novitios angenommen und altem Brauch nach einscheeren lassen, so daß dem seit Jahren herrschenden Mangel an Leuten, um das Singen und Lesen im Chor zu verrichten, abgeholfen ist.“ Der Abt schrieb dieses an einen Joh. Pessolt, „gewesenen Vicarien zu Onolzbach, jetzt zu Schwabach“, welcher aus kaiserliche Empfehlung gebeten hatte, in das Kloster aufgenommen und wie ein Qrdensbruder, bis zu einer anderweitigen Unterkunft, versorgt zu werden. Allein der Abt schlug ihm die Bitte ab, „da keine Habitation erledigt sei, auch sich nicht gebühre, einen Priester mit Weib und Kind als Ordensperson außunehmen.“ Die Novizen kamen von auswärts; denn unter den Zöglingen der Schopper’schen Schule war auch jetzt, nach Wiederherstellung des Klosters, nur selten Einer geneigt, Mönch zu werden. Einer dieser Zöglinge, Kaspar Stör von Abenberg, war bereits drei Vierteljahre lang Noviz, begehrte aber wieder außutteten. Man ließ ihn in Frieden ziehen, schenkte ihm einen halben Thaler zur Wegzehrung, ermahnte ihn, fleißig fortzustudiren, sich redlich zu halten und versprach ihm Wiederaufnahme in den Orden, wenn er späterhin dazu geneigt sein sollte. Ebenso gestattete der Abt den Wiederaustritt einem Hieronymus Karps aus Onolzbach, welcher aus seine und seiner Freundschaft Bitte als Noviz ausgenommen worden war. Dagegen gedenkt Hartung in seinem Journal am Tage Egidi eines Novizen mit den Worten: „Heute hat der Herr (Abt) dem jungen Sohn des Kammerschreibers aus dem Gebirg Alexius (Frauentraut) prjmarn touSuram gegeben in seiner Capellen oben in der Abtei.“ Aus dem augsburger Reichstage wurde dem Kaiser, dem Geber des Interims, eine Kontribution bewilligt „zur Erhaltung deutscher Nation, Fried und Recht, zur Erbauung von Festungen, zum Schutz gegen die Tiirken.“ Aus das Kloster Heilsbronn wurden 2744 fl. repartirt. In demselben Monat, in welchem die sechs Restauratoren in Heilsbronn einzogen, forderten Albrechts Röthe die Zahlung dieses Betrages, und zwar 1024 fl. von den

430 heilsbronner Aemtern Merkendorf und Waizendorf, 1040 fl. –von den Aemtern Neuhof und Cquarhosen, und 680 fl. vom Amte Bonhof. Das Amt Nördlingen sollte 30 fl. beitragen. Gegen diese Forderungen remonstrirte Wirsing, indem er den Räthen vorstellte: „Die Forderung ist übermäßig, das Elend der Unterthanen in Folge des nächstvergangenen Krieges durch das wälsche kaiserliche Kriegsvolk allenthalben übergroß; zweimal im Jahre Lieferungen von Proviant; Vieh, Geld und Kleidungsstücke wurden geraubt, Leib und Gut beschädigt, das Land ausgesaugt; daher große Theuerung, die Preise aller Lebensbedürsnisse aufs Zweiund Dreisache gestiegen; eine so schwere Kontribution wurde den Klosterunterthanen noch nie auserlegt.“ Wirsing schlug daher vor, den Unterthanen nur die Hälfte außulegen. Allein Albrechts Kammermeister beschied den Abt abschlägig und forderte die erste Rate binnen acht Tagen. Der Abt entlehnte die verlangte Summe verzinslich, um seinen Unterthanen die Last zu erleichtern und gestattete Zahlung in Fristen. Zweimal wiederholte der Abt bei Albrechts Räthen das Gesuch, die Hälfte der zweiten Rate zu erlassen; allein vergebens. Albrechts Rüthe verfuhren dabei diltatorisch und ohne Rücksprache mit Onolzbach. Die Klosterunterthanen erkannten die väterlirhe Fürsorge des Abts und zahlten daher willig. Die Hälfte der drückenden Steuer war gezahlt; nach dem Beschluß der Räthe in Kulmbach sollte nun auch die andere Hälfte unnachsichtlich gezahlt werden. Um seinen Hintersassen diese drückende Ausgabe zu ersparen, beschloß Wirsing, nicht mehr mit den Räthen, sondern mit dem ihm sehr gewogenen Markgrafen Albrecht selbst, und zwar mündlich zu verhandeln. Er that dieses bei Gelegenheit eines Landtages, zu welchem ihn Albrecht nach Kulmbach berufen hatte. Donnerstag nach Cantate reiste er dahin ab, begleitet von zehn Personen zu Roß und Wagen. Seine Begleiter waren der Cellarius Stahl, der Richter Hartung, der wiederholt genannte Magister Kaspar Othmayr, der Sekretär Göß, die Knechte Stock, Stossel und Koch, der Bub im Stall, Steinhoser und Kilian sein Gesell.

440 Hartung berichtet in seinem Journal über–die neuntägige Reise Folgendes: „Donnerstag früh 7 Uhr Suppe gegessen. Um 8 Abreise von Heilsbronn. Eine Meile hinter Kadolzburg, in Bernbach, Morgenessen. Gegen Abend Ankunft in Forchheim und daselbst im Wirthshause übernachtet. Freitag früh 9 Uhr Suppenessen. Zeitig im wilden Mann zu Bamberg angekommen. Abends erhielt der Herr Abt durch zwei Adelige aus morgen eine Einladung zum Bischos, lehnte aber ab wegen Eile. Doch noch an demselbigen Tage einige Kirchen besucht. Samstag bei guter Zeit in Lankheim und nach Besichtigung des Klosters dort übernachtet. Sonntag Vocem Jucund. bei der Messe und beim Morgenessen geblieben. Gegen Abend in Kulmbach angekommen, im Münchhos logirt, wo wir Speise und Trank vom Hof aus bekamen. Montag schickte Herr Markgraf einen Sekretär an den Herrn Abt und ließ ihm sagen: „„Wenn er Anstand nehme, in seiner Ordenstracht außugehen, so möge er sein Anliegen (wegen Steuererlaß) durch seinen Richter Hartung vorbringen lassen.““ Dieses geschah, und der Markgraf ließ durch seinen .(dem Abt gleichfalls sehr gewogenen) Kanzler dem Abt anzeigen, daß den Klosterunterthanen, nachdem sie die Steuer zur Hälfte bereits gezahlt hätten, die andere Hälfte erlassen werden soll, was der Herr Abt zu Dank annahm. Am Dinstag wurde Herr Abt vom Herrn Markgrafen zum Morgenmahl aufs Rathhaus geladen, während ich mit Othmahr von meinem Bruder Barthel Hartung aus Plaffenburg herumgeführt wurde und dann mit Amtmann Götz Lochinger von Hoheneck und Andern zum Morgenmahl beim Bruder Barthel war. Gegen Abend noch zurück bis Lantheim. Mittwoch früh 10 Uhr abgereist; in Bamberg übernachtet. Donnerstag, Himmelfahrt, haben wir Morgens etliche Kirchen besucht, predigen gehört, während der Herr Abt anheim blieb. Derselbe, zum Herrn Bischof geladen, speiste bei ihm mit Näthen, Dechanten und Prälaten nebst dem Cellarius, während ich und die Uebrigen in der Herberge aßen. Um 2 Uhr Abreise von Bamberg, um 5 Ankunft in Forchheim; daselbst übernachtet. Freitag früh 7 von

441 Forchheim ab; um 12 Mittagmahl in Bernbach; Abends Ankunft in Heilsbronn.“ Unser Abt hatte durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen seine Unterthanen von einer schweren Steuerlast befreit. Der Markgraf hatte alle Ursache, unserem Abt und dessen Konvent gewogen und dankbar zu sein, da er von ihnen viel Gutes empfangen hatte. Hier ein Beispiel. Im Jahre 1550 entlehnte er von Hans Friedrich von Landeck zu Rheinfelden 6000 fl. Unser Abt und sein Konvent, Bürgermeister und Rath zu Neustadt und sechs Adelige verbürgten sich für die jährliche Zahlung von 300 fl. Zinsen und für die Heimzahlung des Kapitals. In der vom Markgrafen ausgestellten S chuldverschreibung hieß es: „Von Gottes Gnaden Albrecht etc., Hauptverkäuser, wir Abt Johann, auch Prior und Convent, auch Bürgermeister, Rath und Gemeinde zu Neustadt als Mitverkäuser, und dann auch wir Hans Wolther von Hirnheim, Ritter, Wilhelm von Rietheim, Ritter zu Angelberg, Wilhelm Böcklein, Landvogt der Markgrasschast Hochberg, Hans Wolf von Rechberg und Jo–s achim von Westhausen zu Colmar als Bürgen, bekennen ossentlich, daß wir verkaust haben für uns und unsere Erben unserem lieben Herrn Haus Friedrich von Landeck, dieser Zeit zu Rheinfelden, und seinen Erben 300 fl., jährlich an Johanni zu zahlen als Zins aus 6000 fl., welche wir von dem von Landeck baar erhalten haben zu unseres Fürstenthums Nothdurst. Wir verpsänden dafür unsere und unserer Mitverkäuser Städte, Dörfer, Leute, Güter und Gerechtigkeiten. Doch steht uns Verkäufern frei, die jährlicher: 300 fl. nach halbjähriger Auskündigung durch Erleguug von 6000 fl. wieder abzuliisen gegen Zurückgabe dieses Briefes, an den wir Verkäufer und Bürgen unsere Siegel gehangen haben aus Ersuchen des Herrn Markgrafen Albrecht, und geloben an Cidesstatt, dieses Alles zu halten. Gegeben zu Plaffenburg, 24. Juni 1550.“ In dieser Schuldverschreibung war weiter festgestellt: „Sollten der Gläubiger von Landeck oder seine Erben sich gefährdet glauben, entweder durch Nichteinhaltung der Zinßahlung, oder durch Cntwerthung der verpsändeten Gegen

442 stände, so sollen sie berechtigt sein, die Verkäufer und Bürgen inzgesammt oder Einzelne von ihnen aufzufordern, binnen 14 Tagen Geißeln nach Basel, Reinfelden oder Umgegend in ein von ihnen zu bezeichnendez Wirthzhauz in die Laistung zu schicken und darin zu lassen, biz zur Befriedigung. Und zwar soll Neustadt oder Heilzbronn zwei namhafte Bürger mit zwei laistbaren Pferden stellen, oder Jeder der adeligen Bürgen sich selbst mit einem laistbaren Pferde oder einem ehrbaren Knechte.“ Der hier vorgesehene Fall trat auch bald ein, zwar nicht zu Lebzeiten unserez Abtz, aber mit dem Tode dez Markgrafen, welcher weder Zinsen noch Kapital zahlte und 1557 starb, und mit dem Tode dez Darleiherz. Von den Landeckschen Erben wurden Einige der im Schuldbriefe genannten Bürgen „in die Laistung gemant“ (d. h. aufgefordert, sich im Schuldarrest zu stellen), aber Keiner stellte sich, mit Auznahrne dez unter den Bürgen zuletzt genannten Joachim von Westhausen auz Kalmar, welcher, ehrenhafter gesinnt, mit einem Knecht in der Krone zu Basel in die Laistung einzog und sich erbot, den ihn treffenden Schuldantheil zu zahlen. Die Landeck’schen Erben nahmen daz Anerbieten nicht an und bestanden auf Zahlung dez ganzen Rückstandez. Sie entließen den von Westhausen auz dem Arrest, behielten aber alz Geißel seinen Knecht und verlangten vom Kloster Heilzbronn Zahlung dez ganzen Betragez. Auf den Rath dez Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach, Albrechtz–Narhfolger und Erbe, suchten die sämtntlichen Bürgen Hilfe beim Kaiser, worauf dieser dem Erzbischof Daniel von Mainz und den bayerischen Herzog und Pfalzgrafen Albrecht beauftragte, die Angelegenheit zu bereinigen. Die beiden Kommittirten forderten unterm 17. März 1559 alle Gläubiger dez verstorbenen Markgrafen auf, bei Bürgermeister und Rath zu Rothenburg, wo man deßhalb tagte und verhandelte, ihre Forderungen anzumelden. Dort liquidirte auch daz Kloster Heilzbronn sein Guthaben. Die Verhandlungen mit den Landerkschen Relikten währten Jahre lang und kamen erst 1565 zum Abschluß. Der Markgraf Georg Friedrich zahlte an die Relikten daz schuldige Kapital von 6000 fl., daz Kloster Heitz

443 bronn 1200 fl. Rückzinsen, erhielt aber diese Summe nach und nach aus dem Ertrag des Umgeldes zurückvergütet. Unser Abt hatte, als er im J. 1550 den obigen Schuldbrief als Bürge unterzeichnete, keine Ahnung von den nachtheiligen Folgen seiner Willsährigkeit gegen Albrecht. Wie der Abt in anderer Weise von Würzburg angefochten wurde, wird im 711. Abschn. bei Randersacker berichtet werden. In allen diesen Ansechtungen mußte er wiederholt Schutz und Hilfe bald in Kulmbach, bald in Onolzbach suchen, und seine dortigen Herren schützten und halfen gerne, da die Erhaltung des Klostergutes in ihrem eigenen Interesse lag. Dabei fuhren sie beiderseits fort, sich für geleistete Dienste reichlich lohnen zu lassen. Albrecht kehrte aus seinen Zügen wiederholt bei dem Abt ein mit Fürsten, Grafen, Hauptleuten, Beamten, Frauenzimmer und Soldaten. Noch häufiger als seine Besuche waren seine Requisitionen. Eine heilsbronner Mene war fast stabil in Plaffenburg, um Steine zum Festungsbau beizuführen. Zur Hofhaltung Albrechts in Neustadt wurden stets Klostersuhren requirirt, diese aber bisweilen vom Abt verweigert, z. B. im J. 1550. Albrecht hatte 25 Fuder Bier in Schwabach gekauft und den Abt ersucht, den Transport von Schwabach nach Neustadt durch Klostermenen oder durch Gespanne der Klosterunterthanen besorgen zu lassen. Allein Wirsing stellte die Unthunlichkeit vor, indem er an Albrecht schrieb: „Die Jäger eures lieben Herrn Vetters Georg Friedrich sind heute hier in Heilsbronn angekommen, um vielleicht lange Zeit hier zu verharren und zu jagen, wobei täglich zwei Menen bereit sein müssen, um die–Garne aus und heim zu führen. Im Feldbau ist noch keine Furche gebrachet. Die armen Leute sind mit täglichen Holzfrohnsuhren heftig beschwert; haben kürzlich E. F. G. 300 Sra. Haber nach Neustadt geführt, haben gegenwärtig mit Brachen und andern Feldarbeiten, worauf ihre Nahrung beruht, zu thun. Der weite Transport ist ihnen ohne Schaden nicht möglich bei ihren geringen Wägelig, untauglicher Rüstung und müden Pferden. Bitte also um Verschonung.“ Mit gleicher Entschiedenheit remonstirte er im Oktober desselben Jahres

444 gegen eine Ueberbürdung anderer Art. Von der Brautsahrt Albrechts nach Mantua zur Hochzeit der Königstochter Katharina war oben die Rede. Begleitet von Fürsten und Herren hatte er aus diesem Zuge in Heilsbronn gerastet und daselbst einen erkrankten Trabanten, Hans Christoph von Haidenab mit einem Knecht dem Abt zur Verpflegung übergeben. Haidenab genas, machte aber keine Anstalt zum Abzug, ließ sich’s wohl sein und verursachte dadurch Kosten. Wirsing machte Anzeige in Kulmbach und bat, de n Pflegling anderwärts unterzubringen. Der Bescheid lautete: „Haidenab hat binnen acht Tagen Heilsbronn zu räumen und das Kloster soll ihm nach Ablauf dieser Frist weder Speise noch Trank reichen.“ War Heilsbronn nicht von Kulmbach her okkupirt, so kündigte von Onolzbach her die verwittwete Markgräsin Emilie unserem Abt ihre Besuche an und verweilte bei ihm Tage lang mit ihrer Pflegetochter Kunigunde (Albrechts Schwester) und anderem Frauenzimmer und den Grafen von Kastell und Mansseld, oder sie schickte ihre Ochsen zur Fütterung während des Winters, oder requiritte Pferde zu ihren Reisen nach Sachsen etc. Nahte der Termin zur Zahlung des Umgeldes, so wurde der Abt von den oberländischen Räthen angewiesen, nicht wieder nach Onolzbach zu zahlen, sondern nach Kulmbach, da laut jüngstem Landtagsbeschluß zwischen den beiden Fürstenhäusern abgetheilt und Heilsbronn dem Markgrafen Albrecht zugetheilt worden sei. Diese gleichzeitig an die Klöster Münchsteinach, Münchaurach, Birkenfeld und Frauenaurach ergangene Weisung schickte Wirsing nach Onolzbach und bat um Verhaltungsbesehl. Dieser lautete: „Das Umgeld ist, wie bisher, nach Onolzbach zu entrichten.“ Wirsing theilte dieses nach Kulmbach mit und erhielt zur Antwort: „Ihr hättet den von Kulmbach erhaltenen Befehl sofort vollziehen und nicht erst in Onolzbach vorlegen sollen.“ Sehr geeignet erklärte nun Wirsing nach beiden Seiten hin, daß er weder nach Kulmbach noch nach Onolzbach zahlen werde, bis sich die beiden Fürstenhäuser verständigt hätten. Die Räthe von Kulmbach stimmten ihm bei, und so wurde die Entscheidung vertagt bis zu Albrechts Rückkehr

445 von seinen Kriegßiigen. Im August 1550 sah Wirsing die Statthalter und Räthe beider Fürstenhäuser ,.wegen geheimen Unterhandlungen“ drei Tage lang bei sich in Heilsbronn, aber wie immer uneins unter einander. Sein Loos war,stets zweien Herren dienen zu müssen. i . Auch sein dritter Oberherr, der Abt von Cisterz fuhr fort, ihn in Anspruch zu nehmen und Geldbeiträge zu fordern, nicht nur die gewöhnlichen alljährlichen, sondern auch außergewöhnliche, z. B. bei Gelegenheit einer Abtswahl. Nach Cbrach, Brumbach und Maulbronn war dieselbe Anforderung ergangen. Dieß veranlaßte eine Korrespondenz zwischen den Aebten der genannten Klöster. Wirsing recherchirte und fand, daß bei den Wahlen seiner Vorgänger keine Taxen nach Cisterz gezahlt wurden. Sein Votum lautete daher, wie folgt: „Bei keiner Abtswahl wurde etwas nach Cisterz gezahlt. Wir lassen uns daher mit der verlangten Abgabe nicht beschweren; wir sind ohnehin beschwert genug. Cisterz hat während der Zeit der Zetstätung unserer Gotteshäuser seit 25 Jahren seine Ordenspflichten gegen uns vergessen und ist uns in nichts tröstlich und förderlich gewesen. Ihre Hochwürdigkeit (der Abt von Cisterz) würde das zwar zu Dank annehmen, aber nach wie vor uns hieraußen sorgen lassen. Ohne Wissen und Willen unserer Schuhherren, der Markgrafen, können wir die Abgabe nicht bewilligen. Sollte sein Hochwürden uns wegen rückständiger oder künftiger Contributionen angehen, so würden wir demüthig und unverweislich Antwort geben.“ Während seiner vierthalbjährigen Regierung hatte der Abt, wie auch seine Vorgänger, auf dem ganzen Klostergebiete unablässig zu richten und zu schlichten, gegen Unfügsame und Excedenten einzuschreiten, insonderheit gegen Gemeinden und ihre Geistliche. Wie nöthig dieses Einschreiten gegen die fast in allen Pfarreien aus dem Klostergebiete herrschende Entsittlichung war, wird im 71. und V1!. Abschn. berichtet werden. Gelegenheit zum Richten und Schlichten fand Wirsing besonders bei seinen Rundreisen in den Probsteien und Vogteien. Fast aus dem ganzen Klostergebiete war seit drei Jahrzehnten das evangelische Be

H –. 446 kenntniß eingeführt; allein nirgends mit dem gehofsten Erfolge. Nirgends zeigte sich eine bessere Regung im Sinne des Evangeliums, obgleich Wirsing bemüht war, Böses zu hindern und Gutes zu fördern. Es war neuerlich ein wohlgemeintes kaiserliches Mandat erschienen „gegen Gotteslästerung, Schwören, Fluchen, so allenthalben eingerissen, Zutrinken, Wucher, auch andere Laster, übermäßig köstliche Kleidung und dergleichen Unordnung.“ Ingleichen erließ die markgräflirhe Regierung zu Onolzbach eine wohlgemeinte Polizeiordnung „zur Beförderung von Gottes Ehre, Zucht und Ehrbarkeit und Ausferung des gemeinen Nutzens und Verhinderung jener Laster, die dei dem mehrern Theil mit Gewalt eingewurzelt sind.“ Diese beiden Erlasse ließ Wirsing alljährlich an zwei Sonntagen auf dem ganzen Klostergebiete von allen Kanzeln nach einem gegebenen Zeichen mit der Glocke verlesen. Die Pfarrer wurden angewiesen, fleißig zur Buße zu ermahnenz die Gerichte, das Polizeimandat mit Ernst zu handhaben. Ein weiteres allgemeines Mandat, welches auch Wirsing publiziren ließ, betraf die Mordbrenner. Darin hieß es: „Es lassen sich abermals, wie früher, an allerlei Orten heimliche Mordbrenner finden. Alle Kloslerämter sollen auf sie Acht haben und Verdächtige einführen. Sie bestellen einander durch Zeichen mit Kreide oder Röthel an den Martersäulen.“ Dann folgte das Signalement von zwei Verdächtigen. Um der Rohheit, besonders in den Wirthshäusern an Sonnund Feiertagen zu steuern, ließ Wirsing für Großhaslach, Petersaurach und Ammerndorf eine Gemeindeordnung verfassen. Wer zu einer Hochzeit eine größere Zahl von Gästen laden wollte, mußte beim Abt besondere Erlaubniß einholen. Bei jeder Hochzeit mußte der Gerichtsdiener den Schutz halten. Die Grenzen des Klostergebietes ersuhren zur Zeit unseres Abts weder eine Erweiterung noch eine Schmälerung. Seine Pfarrstellen verlieh der Abt nach dem konfessionellen Bedürfniß, z. B. die heilsbronnische Pfründe zum St. Kiliansaltar im würzburger Dom dem katholischen Domvikar Haag, die Pfarrstelle zu Kirchsarrnbach dem lutherischen Kaplan Stock von Langenzenn.

447 Ueber den finanziellen Stand seines Klosters berichtet Wirsing 1551: „Der Bedarf des Konvents ist groß. Dazu tägliche Gastung, Frohnen, Dienste und Ueberlagen beider Herrschaften, drückender als je. Dazu Unterhaltung der Schule. Des Klosters arme belehnte Pfarrherren in Walmersbach, Cquarhosen, Adelhosen, Dambach, Kirchfarrnbach, Bürglein und andere mehr sind so benäthigt, daß wir ihre Pfarrhäse und Häuser, wenn sie nicht zu Grunde gehen sollen, aus Mitteln des Kloslereinkommens bessern und erhalten helfen müssen. Dabei müssen wir des Klosters armen–Leuten“, welche bis in ihr Alter ihre Zinsen, Gülten und Dienste geleistet haben, nun aber hausarm geworden sind, Getreide reichen und vorstrecken. Dazu kommt der Abgang der Zehnten von Nördlingen und Uebergabe des Psarrlehens mit einem Ausfall von über 400 fl. jährlich, und endlich die Zahlung der Zinsen aus etlichen Tausend Gulden.“ Im August desselben Jahres 1551 erhielt Wirsing den letzten Besuch von seinem Bruder, Abt in Kastl, welcher mit ihm wegen des Pfarrers Gebhard zu Hohenlemmathen verhandelte. Im Dezember erkrankte er. Der Doktor Flosser von Nürnberg und der Apotheker Quintin verweilten vier Tage lang bei ihm in Heilsbronn. Sein Bruder in Kastl erkundigte sich brieslich nach dem Stande der Krankheit und erhielt vom Richter Hartung zur Antwort: „Jst sehr schwach, kannkaum vornehmlich sprechen.“ Hartung schrieb in sein Tagebuch am zweiten Christtage: „Der Abt sehr schwach“,. und am 11. Januar: „Heute Montag nach Obersttag des Morgens 4–5 Uhr ist Herr Abt verschieden. Haben Prior, Probst von Bonhof und ich etliche Ding inventirt, das Gemach und die Thüren versecretirt, den Tod nach Onolzbach und Kulmbach angezeigt. Folgenden Tages kam Reiterhauptmann Veit Asmus von Cib mit vier Pferden von Regenten und Räthen zu Onolzbach hieher geschickt. Tags daraus ist Hans Wolf von Lentersheim, von Kulmbach aus abgeordnet, mit zwälf Pferden angekommen.“ Beide waren beauftragt, bis zur Wahl eines andern Abts nicht von Heilsbronn zu weichen. Am zweiten Tage nach Wirsings Tod kam die verwitt

. 448 wete Markgräsin Emilie, aus Sachsen zurückkehrend, nach Heilsbronn und iibernachtete daselbst. Die Leiche des Abts wurde im Qnerschisf der Kirche, gegen die Heideckertapelle hin, bestattet. Den Leichensteini–), welcher das Grab deckt, hatte Wirsing selbst bei dem Bildhauer Loyen Hering in Eichstätt bestellt. Der folgende Abt ließ den Stein nach Heilsbronn bringen, beschied aber auch den Versertiger wegen einer kleinen Nachbesserung. Die Umsehrift lautet: .4. 1). 1552 obiit 1“67S1·Sn(1u8 in 0111: pr. ot c1o1ni11u8 .1o11annS8 Wiroing, C18 Lbenberg ortuo St; bio in konto 88.111tiS 8epu1t118, abbrre trjoe–8i1nu8, oujuo anirnain Oe–o eoinmanclarnue. An der Wand befand sich folgende, um 1600 topirte Inschrist: .4. 1). 1552, 3 1c1u8 Jan. obiit; reeerenäue in 0111: pr. ao (10III.1011. Wirth Sing, nbbo.8 ]T1llsll8 monaoterii 30, aatatie 8113.6 64 etc. Dieselbe Inschrift steht aus dem Gedächtnißbildeisss) unseres Abts, welches die Ausführung nach Golgatha darstellt, unten mit dem Bilde des Abts. Die Figuren sind schön gruppirt; aber dem Antlitz des Heilands fehlt Ausdruck. Das Ganze macht den Eindruck eines unvollendeten Bildes. Es hing bis 1771 in der Kathariuenkirche, wurde aber nach Abtragung derselben in die Klosterkirche gebracht. Cs wurde um die Zeit des Todes Wirsings gemalt von Lukas Gruenberg oder einem seiner Gehilsen. Dieser Kiinstler wird in den Jahrbiichern und Rechnungen sehr oft genannt, und zwar bald Gruenberg, bald Gronenberg, Gruneberg, Gruenberger. Er arbeitete in den 26 Jahren von 1552 bis 1578 sehr oft in und für Heilsbronn und war dort, als Wirsing starb. Acht Wochen darauf schrieb Hartung in sein Tagebuch: „Meister Lucas, Maler, ist gen Nürnberg gefahren. Dem hab ich mein und meines Weibes seliger Wappen bestellt.“ Im November schrieb Hartung: „Mit Meister Lucas, Maler, hab ich meines Weibes seliger Todtentäseleins halben gehandelt.“ W ss) Der Leichenstein wurde bei der neuesten Restauration in das norddstliche Seitenschiss verbracht, da man auf die Grabstätte des Abts Frauenstühle stellte. ss) Das Gedüchtnißbild hängt seit 1866 bei Nr. 99.

449 Der Meister Lukas, nicht bloß Maler, sondern auch Bildhauer und Vergolder, Bürger in Nürnberg, wurde von den Aebten Wirsing, Beck und Wunder oft nach Heilsbronn gerufen und fertigte das fast lebensgroße Oelbild des Markgrafen Albrecht (Nr. 53), das Marmor–Epitaph der Markgrafen Georg und Friedrich (Nr. 51) und das Porträt des Abts Wunder (Nr. 121). Der am 26. Aug. 1561 gestorbene Abt Beck hatte ihn mit noch einem Maler berufen, „um ihm sein Epitaphium und Anderes für eine bestimmte Summe zu fertigen.“ Die beiden Künstler vollendeten die veraktordirten Arbeiten erst am 26. November, nach Beck’s Tod. Da aber ohne markgriisliche Genehmigung nichts mehr aus der Klosterkasse gezahlt werden durfte, so berichtete der Prior nach Onolzbach und erhielt von dorther die Weisung, mit dem Maler abzuhandeln. Dieser erklärte: „Mehr als 10 fl. lasse er sich nicht abbrechen, sonst habeer mehr Schaden als Nutzen; man möge seine gelieferten Arbeiten taxiren lassen, auch seinen Jungen und Farbenreiber bedenken.“ Am 17. Febr. 1562 erhielt er einen Schuldbries, laut welchem das Kloster ihm bis 1. Mai 200 fl. zu zahlen versprach; allein er war am 10. Dez. noch nicht befriedigt und bat daher den Abt Wunder und die markgröslichen Räthe um Zahlung. Seiner Hoehzeitfeier in Nürnberg wohnte auch der Abt Wunder bei. Außer den bezeichneten größeren Arbeiten fertigte Gruenberg noch einige „Epitaphia und Täfelein“, aber nie ohne Mäkeleien von Seite Onolzbachs wegen des Preises. Allein aus den Verhandlungen hierüber erhellt nicht, was auf diesen Epitaphien oder Tiiselein dargestellt war. Wahrscheinlich handelte sich’s um die in Heilsbronn noch vorhandenen vier kleinen Oelbilder, welche Folgendes darstellen: 1) Das Weltgericht (Nr. 119), daran links ein Wappen mit einem geharnischten Ritter, rechts ein Wappen mit drei rothen Vögeln. 2) Paulus auf dem Wege nach Damaskus, Gedächtnißbild des 1574 gestorbenen Konventualen Gg. Oeder (Nr. 117). 3) Maria und Johannes unter dem Kreuz; Gedächtnißbild der 1558 gestorbenen Konventualen König und Kienlein (Nr. 110). 4) Der auserstandene Heiland

450 mit der Fahne, aus einen zerknickten Spieß tretend; unten ein Mann knieend, aus seinem schwarzen Mantel“ ein rothes Wappen; gegenüber seine Frau in Nonnentracht (Nr. 107). Ueber den aus der zollerischen Hauptgrust stehenden Sarkophag, welchen Gruenberg in den Jahren 1566 bis 69 modernisirte, wird unten beim Abt Wunder ausführlich berichtet werden. Der 31. zbt Philipp Heberteincks) (1552 –54) (Heberling) aus Ochsenfurt regierte vom 8. Februar 1552 an bis zu seinem am 17. März 1554 erfolgten Tode, sonach zwei Jahre lang. Die heilsbronner Ausschreibungen berichten über die Berussart seines Vaters nichts, wohl aber, daß sein Bruder nicht weit von Ochsenfurt, in Tiefenstockheim, starb und minderjährige Kinder hinterließ, darunter einen Knaben, welchen der Abt in die Schopper’sche Schule aufnahm. Der Knabe lehrte jedoch nach ein paar Jahren zu seinen Vormündern nach Tiefenstockheim zurück, um ein Handwerk zu erlernen, da er zum Studiren nicht befähigt war. Unser Abt, zuvor Mönch in Ebrach, war einer der sechs Restauratoren, die wir vorhin aus Befehl des Markgrasen Albrecht in Heilsbronn einziehen sahen. Guillerimus Imel, Prior, Johann Knörr und der Richter Hartung hatten in Onolzbach und Kulmbach den Tod des vorigen Abts angezeigt, um Verhaltungsbesehl und um Beschleunigung der Wahl eines andern Abts gebeten, „damit nicht wieder, wie bei dem Tode des Abts Greulich, durch Ausbringung etlichet Curtisan dem Kloster mit seinen Privilegien und den Markgrasen als Schutzherren Nachtheil entstehen möge.“ Von dem nahen Onolzbach brachte schon am folgenden Tage Veit Asmus von Cib mündlichen Bescheid nach Heilsbronn. Statthalter und Räthe in Kulmbach gaben in Abwesenheit des Markgrasen schriftlich folgenden Bescheid: „Die Wahl ist zu beschleunigen, in herkömmlicher Weise zu vollziehen, der Wahltag wegen Abordnung eines Deputirten anzuzeigen, ein geschickter Mann zu wählen, der “) Vgl. Stillsrieb S. 47. ’

451 in diesen beschwerlichen Zeiten Noth thut. Der Hauptmann zu Neustadt ist angewiesen worden, zwei Beamte nach Heilsbronn zu senden zur Obhut und Verwahrung des Klosters bis zur Wahl. Bis dahin sind verdächtige fremde Personen nicht in’s Kloster zu lassen.“ Auf diesen nach Onolzbach mitgetheilten Bescheid beriefen die dortigen Räthe den Richter Hartung zur Rücksprache und delretirten gleichfalls Beschleunigung der Wahl. Demzufolge wurde die Wahl auf den 8. Februar anberaumt und der Abt Johann von Cbrach nebst den Aebten von Bildhausen und Lankheim dazu eingeladen. Allein schon nach ein paar Tagen wurde der Richter eiligst wieder nach Onolzbach berufen zur Rücksprache wegen der Aussage „zweier stattlicher Herren des Raths zu Nürnberg“, welche versicherten: der Bischof von Arras (Granvella) habe sich bei kaiserlicher Majestät das Kloster Heilsbronn aus–gebeten, was auch in diesen geschwinden Läusen gar wohl glaublich sei, aber dem Kloster und der Herrschaft zum trefslichen Schaden gereichen würde; daher set es rathsam, die Wahl acht Tage früher vorzunehmen. Sofort wurden die drei genannten Aebte und der obergebirgische Kommissär Hans Wolf von Lentersheim, Amtmann zu Cmskirchen, beschickt und ersucht, schon am letzten Januar in Heilsbronn einzutreffen, um am ersten Februar die Wahl zu vollziehen. Zugleich wurden die beiden Fürstenhäuser gebeten, die drei Aebte mit Geleiisbriefen zu versehen, damit sie in dieser kriegerischen Zeit sicher reisen mögen. Zugleich wurde jedes der beiden Fürstenhäufer um einen Hirsch gebeten. Die Geladenen fanden sich mit Gefolge am letzten Januar ein, gewiir tig der Wahl am folgenden Tage. Allein in der Nacht kam ein reitender Bote mit der Nachricht, daß der Abt von Ebrach unmöglich an diesem Tage erscheinen könne. Die sämmtlichen bereits Anwesenden übernachteten und speiften, 15 Tische, folgenden Tages in der Abtei. Cs blieb nun bei der ersten Bestimmung der Wahl am 8. Februar. Alle Geladenen erschienen. Der neugewählte Abt Heberlein mußte, wie sein Vorgänger, den oktroyirten oben mitgetheilten Revers unterschreiben. Tags nach der Wahl erhielt der Abt von Ebrach aus dem Stalle

ss452 des Neugewählten den besten Gaul, „um 42 fl. erkaust, aber viel besser gewesen“, sonst aber kein Geschenk; sein Prior einen Becher, 7 fl. werth, sein Sekretär 2 Thaler, sein Kammerer 2 Thaler, Wolf von Rotenhan 3 Thaler, jeder Knecht 1fl., der Schaffner im ebracher Hose zu Nürnberg einen Becher, 10 fl. werth, sein Knecht 1Thlr. Der Abt von Lankheim erhielt einen vergoldeten Becher, 22 fl. werth, und 14 Thaler baar, die er aber nicht annehmen wollte; sein Kaplan einen Becher, sein Sekretär 2 Thaler, seine 8 Diener 8 fl. Aehnliche Geschenke erhielten die übrigen Anwesenden: Veit Asmus von Cib mit vier Knechten, Hans Wolf von Lentersheim, sein Junker und noch zwei vom Adel und seine sechs Knechte, Statthalter Engelhard von Ehenheim mit einem Schreiber und vier Knechten; Sigmund von Luchau mit zwei. Knechten, Kanzler Tettelbach mit zwei Schreibern und zwei Knechten. „Was der neue Herr Abt für sichverschenkt, ist hier nicht verzeichnet.“ Unter den genannten Beschenkten waren zwei, Veit Asmus von Cib und Hans Wolf von Lentersheim, nicht erst zum Wahlakt gekommen, sondern seit Wirsings Tod anwesend mit ihrer Dienerschast, „zur Ausrechthaltung von Ordnung und Schutz.“ Sie verordneten, das; während dieser Einlagerung ihren 16 Knechten täglich gereicht werden sollte: „srüh zur Suppe 3 Maas Wein und 2 Ms. Bier, zum Untertrunt 4 Ms. Wein und 3 Ms. Bier, nichts mehr darüber. Die Mahlzeit sollen sie im Konvent haben. Daran sind sie wohl zufrieden gewesen. Während des Gastmahls am Wahltage hat der Schulmeister Comoeäiam kauäonjam genannt agirt, ist wohl damit bestanden. Am zweiten Tage nach der Wahl, nachdem sämmtliche Gäste weggesahren, hat der neuerwählte Herr des Verstorbenen Rest, Baarschast, Silbergeschirr und Kleinod im Thurm besichtigt. Wir Klosterdiener Alle haben ihm Pflicht gethan“, berichtet Hartung. Mercurius Herdegen, Goldschmied zu Nürnberg, wurde vom neuen Abt beauftragt, aus dem ihm zugeschickten (ovalen) Abtssiegel anstatt des Namens Johann den Namen Philipp einzugraviren, oder, wenn dieses nicht thunlich sei, ein neues „Secret oder Petschastring“ anzusertigen.

453 Unruhige Wochen waren der Abtswahl vorausgegangen, stiirmische folgten. Der Aebtissin von Seligenpforten rieth unser Abt, ihre Bücher und Briefe zu flüchten, wie er es auch thun werde. Der Markgraf Albrecht, des Abts Gönner, war bisher für den Kaiser, dem zu gefallen er vor drei Jahren durch sechs nach Heilsbronn gesendete Mönche, darunter unser Abt, das Kloster hatte wiederherstellen lassen. Nun aber erklärte er sich mit Moriz von Sachsen, dem Bruder seiner Pflegmutter und Tante Emilie, gegen den Kaiser, welchen er in Augsburg zu überfallen beabsichtigte. Seine Truppen schienen ihren Weg durch das Onolzbachische nehmen zu wollen. UnserAbt bat daher die Regierung in Onolzbach, dahin zu wirken, daß die Truppen von Heilsbronn fern gehalten werden möchten, da man daselbst keine hinreichenden Quartiere habe. Regent und Räthe versprachen, durch Vorstellung bei dem Markgrafen Albrecht dahin zu wirken. Noch verlautete nichts von Gewaltthätigkeitenzder Vorüberziehenden, als Heberlein gerüchtweife vernahm, die Aebte von Ebrach und Bildhausen seien vergewaltigt, Dieser gefangen genommen worden, Jener mit seinen Mönchen nach Bamberg geflohen. Beide hatten vor Kurzem bei der Abtswahl und dem Abtsmahl assistirt. Heberlein schrieb daher nach Ebrach und erhielt beruhigende Antwort. Seiner Bitte, die Truppen von Heilsbronn fern zu halten, wurde möglichst entsprochen. Albrecht kam aus seinem Zuge nach Augsburg gar nicht nach Heilsbronn; doch konnte er das Kloster nicht ganz verschonen. Einer seiner Offiziere, Christoph Steinrück, hielt dort aufdem Zuge nach Augsburg mit 145 Mann einen Rasttag. „Haben sich nicht übel gehalten.“ Am Tage ihres Abmarsches rückte ein gleichfalls besreundeter sächfischer Rittmeister mit 300 Mann ein. „Haben sich nicht wohl gehalten; haben Flaschen, Kannen, Schüssel und Fenstervorhänge mitgenommen.“ Dieses geschah im März 1552, wenige Wochen nach dem Regierungsantritt unseres Abts. Am 2. April kam dahin der Kanzler Christoph Straß mit 30 Mann, von Albrecht als Schutzwache nach Heilsbronn geschickt. Gleichzeitig kam ein besreundeter Rittmeister aus der Lausitz mit 18 Pferden an, speiste

454 mit dem Kanzler und marschirte unverzüglich weiter gen Augsburg, nachdem 60 Mann, die von Ammerndorf her kamen, zu ihm gestoßen waren. Der Kanzler hielt gute Mannßucht und bestrafte Excedenten, z. B. fünfzehn seiner Reiter, die in dem heilsbronnischen Orte Kleinhaslach fünf Pferde stahlen. Siehe Beitr. S. 158. Gegen Ende des Monats kam der Gras von Wertheim mit acht Pferden an, zog aber gleichfalls eiligst weiter gen Augsburg, zunächst in das Lager bei Ulm. Dann verließ auch der Kanzler das Kloster, begleitet von Wolf von Truppach, Hauptmann von Streitberg, nachdem er unserem Abt eine geschriebene und besiegelte Salva Gwardia eingehändigt hatte. Eine solche schickte Heberlein auch an seine Vögte in Merkendorf und Waizendorf mit dem Austrage, sie nebst den zwei mitfolgenden Schilden an den Thoren anzuschlagen. Albrecht kam am 5. April in Augsburg an, nachdem der Kaiser bereits aus der Stadt geflohen war. Allein schon nach wenig Tagen trat er den Rückmarsch an, um gegen die fränkischen Bischöfe zu ziehen, besonders aber gegen das ihm verhaßte Nürnberg, welches sortwährend zum Kaiser hielt. In das Fürstenthum Onolzbach eingerückt, requirirte er von Georg Friedrichs Regenten und Räthen etliche hundert Pferde, nicht bittend, sondern drohend mit der Erklärung: „er stehe bereits in Georg Friedrichs Land, nur eine Meile von Onolzbach; man möge bereitwillig die verlangten Gespanne stellen, wenn man in Onolzbach seines Kriegsvolkes gerathen und los und keines Aergeren gewärtig sein wolle.“ Regenten und Räthe schrieben daher an unsern Abt: „man müsse aus der Noth eine Tugend machen; der Abt möge daher bis Freitag das aus Heilsbronn repartirte Kontingent: fünf vierspännige Rüstwägen mit Zainen, nach Onolzbach schicken; Albrecht habe versprochen, für jedes Pferd monatlich 8 fl. zu zahlen.“ Am 4. Mai erschien Albrecht vor der nürnbergischen Festung Lichtenau. Was Hartung während der folgenden Tage über die Eroberung und Schleifung Lichtenau’s, über Albrecht’s Borüberzug vor Heilsbronn und Lagerung bei Weiterndorf in sein Tagebuch schrieb, siehe in den Beiträgen S. 159–161. Albrecht

455 hatte, wie in den Beiträgen S. 149 ss. berichtet wurde, .von frühester Jugend an und während seines späteren Lebens oft in dem Kloster geweilt und von demselben viel Gutes empfangen; darum wollte er es aus diesem Zuge nicht belästigen. Doch machte er mit seinen Truppen vor Heilsbronn Halt, „hat unter dem Thor gegessen und einen Trunk gethan, zwei Stunden gerastet“ und dann bei Weiterndorf sein Lager aufgeschlagen. Tags darnach brach er gen Nürnberg aus. Durch seine „Brennmeister“ ließ er die niirnbergischen Ortschaften brandschatzen oder niederbrennen. Unser Abt war außer Stand, dem barbarischen Verfahren seines hohen Gönners gegen die nürnbergischen Hintersassen Einhalt zu thun. Er mußte sich daraus beschränken, das Verderben von seinen eigenen Hintersassen abzuwenden und für sie um Schonung zu bitten; daher seine in den Beiträgen S. 160 mitgetheilten Briefe an die „Herren Brennmeister“. Lichtenau hatte durch diese bereits viel gelitten; nun sollte dort auch das Nichtbrennbare zerstört werden. Albrecht sandte daher aus seinem Lager vor Nürnberg einen brieslichen und gesiegelten Befehl über Heilsbronn an die umwohnenden niirnbergischen Unterthanen, worin diesen bei Strase des Niederbrennens anbesohlen wurde, das Schloß Lichtenau vollends abzubrechen. Mit dem Vollzug des Zerstörungswerkes betraute Albrecht einen seiner Besehlshaber, Wolf Ruff, über dessen Verkehr und Korrespondenz mit unserem Abt in den Beiträgen S. 159 berichtet worden ist. Während Albrecht im Mai und Juni das nürnberger Gebiet barbarisch heimsuchte, verschonte er möglichst das ihm befreundete Klostergebiet. Gleichwohl verübte sein zügelloses Kriegsvolk auch auf diesem manche Gewaltthat. Daher bat unser Abt den Markgrafen um zwei Trabanten als Salva Gwardia für seine Probstei Neuhof mit dem Bemerken: „Neuhos steht dem Kloster Heilsbronn zu. Deß Orts suchen C. F. G. und derselbigen Amtleute, Reiter, Jäger und Wildmeister, gleichwie zu Heilbronn, ihr Futter und Mahl. Wir bitten daher um zwei Trabanten, damit nicht der dortige ohnehin nicht große Vorrath an Haber und anderem Proviant von C. F. G. Kriegsvolk heimgesucht und der

456 Flecken veröst werde, damit dieser Flecken bei ziemlichem Vorrath auf E. F. G. zufällige Gastung beschützt werde.“ Nürnberg mußte einen Vergleich unter harten Bedingungen eingehen, woraus Albrecht abzog und sich bei Wilhermsdorf lagerte. Zu seinem Zuge dahin stellte ihm der Abt 50 Wagenpferde, und forderte zugleich seine Unterthanen auf, Brot, Bier und Wein in das Lager zu bringen, wo ihnen Alles redlich bezahlt werden würde. Inzwischen traf die Nachricht in Heilsbronn ein, daß der Kurfürst Moriz von Sachsen damals noch Albrechts Verbündeter über Eichstätt heranrücke und voraussichtlich auch durch heilsbronnisches Gebiet ziehen werde. Der Rus von Plünderung und Verheerung ging dem Zuge voran. Die onolzbacher Regierung schickte vorläufig einige Mann als Schutzwache nach Heilsbronn, zugleich die drei Riithe von Mußloe, von Luchau und Etzel in das Lager des Kurfürsten. Durch diese drei Abgeordneten erwirkte unser Abt, daß der sächsische Edelmann Georg von Platho mit fünf Pferden als Schutzwache nach Heilsbronn gesendet wurde. Auch für seine Vogteien Merkendorf und Waizendorf erbat er sich sächsische Schutzwachen und wies seine Unterthanen an, ihre bewegliche Habe nach Merkendorf oder Heilsbronn zu bringen. Platho’s Schutz war nur drei Tage lang nöthig, da das sächsische Heer schnell vorüber zog. Bis Heilsbronn kamen nur streifende Parteien, welche zwar vor dem Thor Speise und Trank erhielten, aber von Platho nicht eingelassen wurden. Was nach Merkendorf und Heilsbronn geflüchtet worden war, blieb unversehrt: diejenigen Landleute aber, welche nichts dahin geflüchtet hatten, verloren Vieh und Brot. e Schlimmeres als von diesen befreundeten Truppen stand in Aussicht, als es hieß: das kaiserliche Heer sei im Anzug von Augsburg her. Negent und Räthe von Onolzbach schickten ins kaiserliche Lager und erhielten Salvaguardiabriese für das ansbachische Gebiet und für Heilsbronn insonderheit. Um noch sicherer zu sein, suchte Heberlein „lebendige Salvaguardia“ zu erhalten; er schrieb daher an Granvella, Bischof von Arras: .,Unser Kloster gehört nach unsern Privilegien in Ihrer Majestät Kammer, ist daher auch vor fünf

457 Jahren (im schmaltaldischen Kriege) durch einen kaiserlichen Trumeter und Trabanten geschützt worden. Bitte daher wieder um lebendige Salvaguardia für den Fall, daß die Truppen durch unsere Gegend marschiren sollten.“ In gleichem Sinne schrieb der Abt an den Sekretär Granvella’s, Paul Pfinzing, Sohn des dem Kloster befreundeten Martin Psinzing. Diese Briefe sendete der Abt durch den wiederholt genannten Magister Othmayr. vormals Schulmeister in Heilsbronn, dann Probst und Chorherr in Onolzbach. Den Magistrat in Windsheim bat er, heilsbronnischen Unterthanen zu gestatten, beim Herannahen der Heere ihre Habe in die Stadt zu bringen. Als die Heere in der dortigen Gegend bereits eingetroffen waren, erhielten vom Abt 12 seiner Unterthanen in Westheim, 3 in Urphersheim und 3 in Suntheim Schutzbriefe folgenden Inhats: „Den ehrenvesten Herren Obersten, Hauptleuten und Kriegsräthen seiner römisch–kaiserlichen Majestät entbieten wir Philippus, Abt zu Hailsbrunn, unsern willigen Dienst zuvor. Nachdem kaiserliche Majestät unser.Kloster und desselbigen Dörfer, Flecken, Weiler und arme Leut laut Brief und Siegel in ihren Schutz genommen und aus gegenwärtigem Kriegs–zug vor Schaden und Plünderung gesreit hat, so bitten wir, die gegenwärtigen Brießeiger und ihre Güter mit Brandschatzung und Plünderung, laut kaiserlichen: Befehl, zu verschonen. Daran thun Ew. Ehrenvest ihrer kaiserlichen Majestät Gesallen.“ Das Ungewitter ging glücklicherweise schnell vorüber, da die beiderseitigen Heere an den Rhein zogen. Im Spätherbst 1552 war das Kloster frei von Truppen. Am 3. Nov. schrieb Hartung: „Königlicher Majestät Gesandter, Herr Florian v. Gries, ist nechten ankommen mit 12 Reisigen und heutenach dem Essen nach Nürnberg verreist.“ Nach mancherlei Drangsalen während des Jahres konnte man nun wieder freier athmen, am 17. Oktober die Weinlese in Bonhof und Heilsbronn beginnen und am 29. beendigen. Cs war ein ungewöhnlich reiches Weinjahr. „Von Bonhof wurden 62 Kufen hereingesührt.“ Vom Psesserberg bei Heilsbronn erhielt man 32 Kufen. Am ersten Christtage schrieb Hartung in friedlicher Stimmung: „Heute hab ich keine Hand

458 lung angenommen, den Prior, den (lutherischen) Prediger und etliche Herren des Konvents zu einem Trunk geladen.“ Doch nur wenige Wochen lang konnten sich der Abt und seine Hintersassen der Ruhe freuen. Obfervanzmäßig sendete das Kloster alljährlich Lebkuchen, Käse und Anderes als Neujahrsgeschenk nach Kulmbach zur markgräflichen Haushaltung. Dießmal mußte die Sendung unterbleiben, und zwar, wie Hchetlcits in seinem Entschuldigungsschreiben sagt: „weil in diesen gefährlichen Zeiten zwischen uns und Kulmbach Jedermann in Kriegsriistung ist und Niemand weiß, wer des Andern Freund oder Feind ist, so daß man leicht um die Schenk nebst Wagen und Pferden kommen kann. Bei ruhigeren Zeiten wollen wir Alles nachliefern.“ Es riisteten nämlich einerseits der Markgraf Albrecht, andererseits die fränkischen Bischöfe im Verein mit Nürnberg. Letztere hielten die im Vorjahr von Albrecht erzwungenen Verträge nicht, und der Kaiser billigte diesen Vertragsbruch. Daher warb Albrecht Truppen, um sein Recht mit den Waffen zu versechten. Noch weilte er jenseits des Rheines, befahl aber von dort aus seinem Obersten, dem Landgrafen Georg von Leuchtenberg, den Krieg zu eröffnen. Im Februar 1553 kam er selbst nach Plaffenburg, um den Krieg fortzusetzen. Schon die Rüstungen machten sich dem Kloster fühlbar. Unser Abt schrieb unt. 24. Febr. an den Kanzler Straß in Kulmbach: „Es kommt nach Heilsbronn viel miifsiges Gesind, welches sich aus Herrn Markgrafen Albrecht verspricht, dem man daher Futter und Mahl nicht abschlägt. Etliche haben von Seiner Durchlaucht wegen anstatt ihrer schadhasten Pferde bessere vom Kloster erbeten, oder dem Kloster ihre schadhasten Pferde zur Versorgung zugeschickt, ohne schriftlichen Verweis von Sr. Durchlaucht zu haben. Wir bitten daher um einen fürstlichen Besehl.“ Ein Sammelund Lagerplatz der Feinde Albrechts war Windsheim, von wo aus die umwohnenden heilsbronner Unterthanen viel zu leiden hatten, namentlich von dem Rittmeister Jost von Kalenberg, welchem der Abt, wie in den Beitr. S. 163 berichtet wurde, zwar Vorstellung machte, aber vergebens. Albrechts Sammelund Lager–

459 plätze lagen dem Klostergcbiete ferner, namentlich Schweinfurt. Die dortigen Truppen waren dem Kloster befreundet. Gleichwohl charakterisirt sie Hartung als „ein gottloses verwegenes Volk, welches den Unschuldigen so wenig wie den Schuldigen verschone.“ Sie erschossen einen ebracher Mönch, Lorenz Müller, welcher nach Schweinfurt zum Markgrafen ritt, um sich fiir seine Klosterunterthanen zu verwenden. Die Verhandlungen hierüber siehe in den Beitr. S. 164. Im November führte der Wirth Rummel von Petersaurach Wein aus Franken herauf. Albrechts Reiter raubten ihm seine Pferde, welche aber unser Abt von Albrechts Rittmeister im Land zu Franken, Georg Leybzigk, reklamirte mit dem Bedeuten, daß Rummel der Herrschaft Brandenburg und dem Kloster Heilsbronn verwandt und zugethan sei. In demselben Monat schrieb Hartung an Albrechts Hauptmann Friedrich von Lentersheim in Neustadt: „Gestern ist die Sag zu Nürnberg gewesen, der (Herzog Heinrich) von Braunschweig soll Kulmbach zum Sturm geschossen haben; sollen sie in der Stadt die übrigen Häuser verbrannt und sich gen Plaffenburg gethan haben. Gott woll, daß solche Zeitung widerwärtig sei, wie zuvor oft geschehen.“ Leider bestätigte sich die Zeitung: Kulmbach war eine Stätte des Mordens, Sengens und Brennens. Am 1. Dezember wurde Albrecht als Landsriedensbrecher von dem Reichskammergericht in die Acht und sein Gut für. frei erklärt. Die Riickwirkung dieses Reichskammergerichtsbeschlusses auf Heilsbronn blieb nicht lange aus; denn schon nach acht Tagen ereignete sich dort Folgendes: Unser Abt lag am 8. Dezember oben in seinem (noch wohl erhaltenen, schön getäfelten) Schlafgemach krank darnieder, leidend an Wassersucht und Abzehrung. Prior und die übrigen Konventualen hatten eben um 11 Uhr das Morgenmahl eingenommen, als Barnabas Perner, Rathsund Kriegsherr von Nürnberg, mit einem Rittmeister, einem Geschwader von 40 Reitern, etlichen Hakenschützen und Landstnechten vor das Klosterthor kam, durch welches eben Getreidewägen einsuhren. Als die Gewappneten sich hinzudrängten, fragte der Thorwart den Vordersten: „Junker, wer seid ihr? Ich darf

460 ohne Meldung Niemand einlassen !“ Antwort des Junkers: „Thue bald aus, oder ich schieße dir eine Kugel durch den Leib.“ Dem Thorwart, welcher das Gitter am innern Thore schließen wollte, wurde zugerusen: „Alter, willst du nicht erstochen werden, so gehe weg von dem Thore!“ Zugleich drangen die Kriegsleute ein. Ihnen folgte ein Karren, beladen mit in Stroh gewickelten Beilein und Steinpickeln. Alle Thore und Thürlein wurden besetzt. Vor der Abtei angekommen fragte man nach dem Abt. Da dieser krank und nicht zu sprechen war, so wurde Hartung an Perner abgesendet. Letzterer eröffnete, daß er vom Rathe zu Nürnberg mit einer Eredenz abgeordnet worden sei, um dem Abt eine Eröffnung zu machen. Nachdem die Eredenz in der Schaarstube vorgelesen worden war, ließ Perner durch einen Notar folgendes Instrument verlesen: „Bamberg, Würzburg und Nürnberg haben beim Reichskammergericht gegen den Markgrafen Albrecht eine Deklaration ausgebracht, darin sein Gnad in die Reichsacht erkannt ist und seine Güter frei erklärt sind. So viel nun der Markgraf an dem Kloster Antheil hat an Gerechtigkeit, Freiheit, fahrender Hab, liegenden Gütern, Wassern, Weiden, Wäldern und Wildbahnen, davon soll der Abt ihm nichts folgen lassen. Dieses soll der Abt angeloben und seinen Vögten auftragen. Dein Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach soll von seinem Antheil am Kloster nichts entzogen werden.“ Der kranke Abt, dem dieses in seinem Schlafgemach hinterbracht wurde, bat um Bedenkzeit zur Besprechung mit seinem Konvent, erhielt aber die Antwort: „Geschehe das Verlangte nicht gütlich, so würde man anders Verfahren“; woraus er mit dem Richter Hartung und dem Vogt von Bonhof angelobte, dem Verlangten nachzukommen. Da man das vorgelesene Instrument nicht wörtlich behalten konnte, so bat man um Abschrift und erhielt die Zusicherung: aus Ansuchen werde der Rath von Nürnberg Abschrift mittheilens Die Exekutoren ließen sich sodann aus die Speicher führen, wo sie das Getreide besichtigten und Muster das von in einem Brieslein mitnahmen. Auch einen Schlüssel oben in der Abtei nahmen sie mit. Abt, Richter und Vogt mußten

461 angeloben, Niemand, der dem Markgrafen Albrecht zustehe, zu beherbergen. Der Thorwart mußte einen gelehrten Eid schwören. Der Abt berichtete sofort über den Hergang sowohl an Albrecht in Schweinfurt, als auch an die Räthe in Onolzbach. Die daraus erhaltenen. Bescheide sind in den Beitr. S. 165 und 166 mitgetheilt worden. Dem von Onolzbaeh aus erhaltenen Bescheid zufolge verweigerte der Abt den in Nürnberg versammelten Räthen des fränkischen Kreises die Vorlage der Rechnungen, aus welchen man entnehmen wollte, welche Forderungen der Geächiete an das Kloster zu machen habe. Nach Heberleins Tod erneuerten die fränkischen Kreisräthe ihre vermeintlichen Ansprüche durch folgenden Erlaß an das Kloster: „Unsere gnädigen Herren und Obern haben nach der Aechtung des Markgrafen Albrecht dessen Rechte und Gerechtigkeiten am Kloster in Besitz und euch in Pflicht genommen. Daher ersuchen und besehlen wir euch ernstlich, daß ihr Alle, oder wenigstens Einige von euch, am 25. Januar in Vorchheim erscheint und vollständige Rechnung ablegt über Einnahmen und Ausgaben, soweit diese den Antheil Albrechts betreffen, und die etwaige Mehreinnahme gegen Rekognition erlegt. Im Falle des Nichterscheinens und Nichtgehorchens müßten wir auf anderem Wege euch zum Gehorsam bringen.“ Der damalige Abt Schörner erholte sich Raths in Onolzbach und empfing folgende Weisung: „Die geforderte Rechnungsablage habt ihr zu verweigern mit dem Bedeuten, daß euer Ehevorfahrer Heberlein lange vor der ergangenen Achtserklärung sich lediglich als dem Markgrafen Georg Friedrich und seinen Regenten und Räthen zugehörig verpflichtet hat; eben so auch ihr selbst.? In diesem Sinne antwortete der Abt nach Nürnberg. Wenige Tage nach der beschriebenen Ueberrumpelung ließ sich unser Abt wegen ärztlicher Hilfe nach Ansbach in den heilsbronner Hof bringen, nicht nach Nürnberg, woher eben der feindliche Uebersall gekommen war. Er hatte bereits während seines kurzen Regiments viel Betrübendes erlebt; auch aus seinem Krankenbett zu Ansbach erhielt er noch manche betrübende Botschaft aus Heilsbronn. In einer mondhellen Nacht kamen drei

·462 Reiter vor dass Kloster und rissen die vor dem Thor an einer Tafel angeheftete kaiserliche Salvaguardia ab. Drei Emissäre anderer Art kamen am 14. Januar in das Kloster und übernachteten daselbst. Sie waren vom Abt zu Ebrach, dem Visitator des Klosters Heilsbronn, abgefandt. Des andern Morgens nahmen sie den Prior Nikolaus Stahl,*) den Subprior Schörner (nachmals Abt) und den Vurschner Dürner (nochmals Abt) auf die Seite, eröffneten ihnen eine vom Abt zu Ebrach ausgefertigte Eredenz und führten dann den Prior Stahl in das Klostergefängniß. Als der Richter Hartung, dem die ganze Procedur verheimlicht worden war, Kenntniß davon erhielt, nahm er noch in der Nacht den Arrestanten aus dem Gefängniß, konsignirte ihn aber in sein Gemach, ohne sich an den Widerspruch des Subpriors, des Burschners und der ebracher Emisfäre zu kehren. Den beiden Erstgenannten erklärte er: sie hätten die Verhaftung ihres Priors nicht geschehen lassen sollen, eingedenk des von Onolzbach erhaltenen Befehls, Niemand in das Kloster zu lassen, insonderheit keine Ebracher, welche unter wiirzburgischem Schutze stünden. Dann schrieb er nach Onolzbach an unsern kranken Abt und erbat sich Verhaltungsregeln unter Darlegung des Herganges und des Reats des Eingekerkerten. Es war folgendes: Stahl hatte sich mit einer ehrbaren Person, die bei dem Richter Hartung und dessen Tochter treu gedient hatte, verlobt und das Verlöbniß vor dem Kustos Barthol. König, vor dem Schulmeister Eckart und Andern frei und öffentlich bestätigt mit der Versicherung, daß er fein Versprechen auch halten werde. „Und das ist, fügt Hartung hinzu, weder unchristlich noch unehrlich.“ Was unser Abt antwortete und über den Prior verfügte, meldet das Jahrbuch nicht, wohl aber, daß das Priorat dem Stahl abgenommen und dem Subprior Schörner übertragen wurde. Ein anderer betrübender Vorfall ergab sich; während Heberlein in Ansbach darnieder lag. Sebastian Heußner aus Spalt war als Noviz in Heilsbronn eingetreten. Wegen ungess) Vgl. Stillfried S. 81.

u 463 bithrlicher Handlung ließ ihn unser Abt im Gesängniß an eine Kette legen, schenkte ihm aber nach seiner Erledigung wieder Vertrauen und machte ihn sogar zu seinem Diener. Zum Dank für solche Großmuth öffnete Heußner, während der Abt krank in Ansbach darnieder lag, dessen Gemach in Heilsbronn und stahl daraus Kleider, Geld und Anderes. Er schlich sich mit dem Raube aus dem Kloster, wurde aber auskundschastet und zurückgebracht. „Da liegt nun der Dieb noch gefangen schrieb Hartung der nicht allein Diebstahls, sondern auch anderer verlogener Worte halben durch den Henker sollte billig gerechtfertigt werden.“ Da aber zwei Vettern in Windsbach und Eschenbach für ihn biirgten, so wurde er nach dreimonatlicher Gefangenschaft entlassen nach geschworener Urphed, in welcher es, um seiner Freunde und anderer Leute willen, nicht hieß: „wegen Diebstahls“, sondern: „wegen freventlicher Worte und unehrlicher Handlung.“ Im folgenden Jahre saß Heußner wegen Uebelthat in der Frohnseste zu Gunzenhausen. Während der andauernden Krankheit des Abts that man die erforderlichen Schritte, um beim Eintritt des Todes nicht Unannehmlichkeiten ausgesetzt zu sein. „Um gefährlichen Praktiken im Kloster zuvorzukommen“ wurde Wilhelm von Dannhausen von Regenten und Räthen von Onolzbach nach Heilsbronn gesendet. Da in der Abtei allerlei Volk abund zuging, so wurden schon vier Tage vor dem Eintritt des Todes durch Dannhausen nebst dem Prior, Burschner und Richter etliche Thiiren und Truhen versiegelt. „Samstag nach Judica verschied sein Ehrwürden. Was ferner gehandelt wurde, such hernach am Ende des Registers verzeichnet“ schrieb Hartung, unterließ aber den Eintrag in das Register, da er erkrankte und wenige Wochen daraus starb. Der Abt Heberlein starb am 17. März 1554 in Ansbach, wurde aber in Heilsbronn beerdigt. Sein Grabstein wurde aus Anordnung des Abts Schorner durch Vermittelung des Richters Hartung und des Konrad Preuß, Vikars bei St. Gumbertus in

464 Ansbach gefertigt. Aus einer nicht mehr vorhandenen Gedächtnißtasel in der Klosterkirche standen folgende Worte: 0:u·111011 (10 Obitu 1·0701–01u1–i 111 0111'18b0 patriz 8.0 (101111111 1911111ppi ll9hS1’1S1.ll; 1111j118 1110110.8t:01–11 011110.118 31, (1111 0h11b 011110 1554, 11191189 1110.14510; (110 17. 1–110 1111118 011110.8 p08tgua,111 1·0g11ay01–9.t 0111118 lll 8118111100 p0t11t 1s0g110 1911111ppu8 0.1111:. 110 tez.111011 111110 t0tu8 1101118 1’Sll18.l1Sl1b1hll8 1101; 00010 0.111111am 8ups1101c 1–0c1c11c11t; 0888. 8010. Q1118g1118 08 1k1011’00 potzita 11000 c1U1ll19–1'll101’88p00te–18 D10: 1.16116 80p1t1 1110mb1–8. 869111bZ, 01111011t. Verfasser dieser Inschrift ist ohne Zweifel der oben wiederholt genannte Kaspar Bruschius, welcher sich damals in Nürnberg und Heilsbronn aufhielt. r Eine Bemerkung in der oben oft angeführten Monumentenbeschreibung von circa 1600 lautet: „Philippus Hebcrlein regierte das Kloster ganz nützlich zwei Jahre. Er ließ viel nützliche Gebäu ausrichten; sonderlich, das wohl zu loben ist, hat er ausgerichtet und gebauet das Bräuhaus zum Bier, welches weit berühmt ist, Anno 1558.“ Die Jahrbücher und Rechnungen bestätigen es allerdings, daß Heberlein „ganz nützlich“ regierte; sie bestätigen aber nicht, daß er „viel nützliche Gebäu“ ausrichten ließ. Dazu reichten während seiner nur zweijährigen Regierung seine durch den Krieg sehr in Anspruch genommenen Mittel nicht aus; er mußte sich aus die nothwendigsten Bauausgaben beschränken. Dagegen erkannte er, ein sparsamer Haushalter, daß bei den hohen Weinpreisen eine im Orte selbst errichtete Brauerei ökonomisch vortheilhast fein werde. Vor seiner Zeit wurde in Heilsbronn nur wenig Bier gebraut, kein Versandtbier; man beschränkte sich aus den Bedarf im Kloster selbst und in den auswärtigen Klosterschenken: „Ein Bier, welches weit berühmt ist, Anno 1553“, hieß es soeben. Zuverlässig ein wahres Wort; denn der Markgraf Albrecht erbat sich Anno 1555 vom Abt nicht nur schwabacher Bier, sondern ausdrücklich „auch dabei ein Faß des Bieres, so ihr aus birgische Art zu Heilsbronn brauen

. :463 . lassen.“ (Beitr. S. 168). Unten wird berichtet werden, daß das Brauhaus im 30jährigen Kriege niedergebrannt und nicht wieder ausgebaut wurde. Erst nach dem Kriege eröffnete man wieder eine Brauerei, aber in einem ganz andern Lokal in der architektonisch–interessanten Brauereikapelle. Der 32. zbt Clheophilus Bittner (1554), aus Herrieden, regierte kaum sechs Wochen lang, nämlich von der vorletzten Märzwoche 1554 an bis zu seinem schon am 1. Mai erfolgten Tode. Ueber seine Familienverhältnisse, seinen Eintritt in das Kloster etc. findet sich nichts ausgezeichnet. Zur Zeit, als der vorige Abt krank darnieder lag und starb, war er, wie vorhin erwähnt, Bursarius. Seine Erwählung erfolgte schon in den ersten Tagen nach dem Tode seines Vorgängers. Seine erste Ausfertigung, datirt vom Gründonnerstag, betraf eine Korrespondenz mit dem Goldschmied Herdegen in Nürnberg, welcher zu Geschenken bei der Abtswahl 10 Trinkbecher „aus Füßlein, wie sie zuvor auch hieher geschickt worden“, das Stück zu 11 bis 12 sl., geliefert hatte. Die übrigen wenigen Erlasse während seines wenigtägigen Regiments betrafen u. A.: Weiber, Kinder und Gesinde um Heilsbronn herum, welche die Gartenzäune durchbrachen, Gras stahlen etc., ohne Scheu vor den bestellten Aussehern. Das Verbot wurde in d Katharinenlirche von der Kanzel verlesen. Die Erlasse des Abts an den zweiten Pfarrer in Markterlbach und an die Gemeinde Merkendorf, bezüglich des dortigen sittenlosen Treibens werden im 71. Abschnitt zur Sprache kommen. Im Jahrbuche von 1554 heißt es: „Der Herr Abt hat sich Samstag nach Eantate in einer Sänste gen Onolzbach führen lassen. Jst in derselbigen Nacht früh 2–3 Uhr christlich und wohl verschieden. Ehe er sich hat hinaus führen lassen, hat er sich mit dem heiligen Abendmahl unter beiderlei Gestalten versehen lassen und dasselbige öffentlich und christlich empsangen.“ Seine Leiche wurde in der heilsbronner Kirche beerdigt, sein Leichenstein in den ersten Wochen nach seinem Tode zugleich mit

466 dem seines Vorgängers auf Anordnung seines Nachfolgers Schärner gefertigt. Seine Gedenktafel hing in der Kirche neben der seines Vorgängers mit folgender Inschrist: llpitzpbjum revorencii in 0t1ri8t;0 peitri8 ac äomini 'ktioopbili Oiirneri, hl1„jl18 moru–i8t;erii ähhlltlß 32, qui obiit 811110 1554, M61186 merio, (Tie prima. D18–8 nSe168 reirit; qui 8a8guimen8ibu8 abbo.8 0011806–iiciit 8uper8.8 morte yooante(1011108, kit gut–im 00n8t;ä11t;i 88–Hi8 St; bic mente pl’0k688ll8 e Ohkistlllllr jam 8a11Ot;08 inter acioreit 9–708. Quaprvpter 7S8tzrum grosse 11011 8jt,c1j091’6 ouigue: kljo pin ciekunoti moiiiter 0889. Oubent. Vergleicht man diese Inschrift mit der aus der Gedächtnißtafel des vorigen Abts, so erkennt man leicht denselben Verfasser: Bruschius. Am Sonntag Rogate früh 2 bis 3 Uhr war Dürner in Ansbach gestorben, und schon wenige Stunden darauf trafen die Herren Hans Wolf von Knäring, Kanzler Or. Tettelpach und Kammermeister Purkel in Heilsbronn ein. Sie schickten sogleich nach Niirnberg, wo der Abt von Ebrach gerade anwesend war, mit der Bitte, schleunigst zur Wahl nach Heilsbronn zu kommen. Da er aber erst am folgenden Tage eintreffen konnte, so nahm man, ohne seine Ankunft abzuwarten, die Wahl noch am Sterbetag vor. Es ist bei früheren Vakanzen gezeigt worden, warum die Wahlen mit solcher Hast von der markgräflichen Regierung beschleunigt wurden: dadurch war fremden Eindringlingen nicht Zeit und Raum vergännt, nach einer Beute zu greifen, die man für sich im Auge hatte. Gewählt und noch vor dem Essen von Regenten und Räthen in Pflicht genommen wurde der Prior Schärner. Gegen Abend kam der Abt von Cbrach an. Nachdem ihm die Räthe den Grund der Beschleunigung der Wahl angezeigt hatten, erklärte er sich damit einverstanden und reiste folgenden Tages wieder ab, „nachdem er einen Gaul seines Gesallens nebst einem verdeckten Eredenzlein zu 22 Gulden erhalten hatte.“ Sein Schaffner erhielt einen Becher zu 10 fl., seine

U 467 Knechte, zwei Schreiber, sein Wirth vom ebracher Hof zu Nürnberg und zwei nürnberger Bürger in seinem Gefolge Jeder einen bis vier Thaler. Aehnlich wurden am folgenden Tage Regenten und Räthe sammt ihren Schreibern und Knechten bei ihrer Abreise beschenkt. Der 33. zbt Zriedrirtz Ichärnercks) (1554–58), aus Münchberg in Oberfranken, regierte 4 Jahre und 211–t Monate lang, vom 2. Mai 1554 an bis zu feiner Absetzung am 14. Juli 1558. Er war erst Mönch in Lankheim und einer der 6 Restauratoren, welche 1549 in Heilsbronn einzogen. wo er Kustos, Subprior, Prior und nunmehr Abt wurde. Von feiner Erwählung war eben die Rede. Daß er von bürgerlicher Herkunft war, erhellt aus folgenden Familiennotizen. Er hatte in Münchberg einen Bruder, welcher daselbst starb, eine Witiwe mit Kindern und. Schulden hinterlassend. Aus Anbringen der Gläubiger sollten Haus, Aecker, Wiesen und Holz des Verstorbenen verkauft werden. Diesem vorzubeugen bat unser Abt den Bürgermeister und Rath zu Münchberg, bei dem geringen Güterwerthe in gegenwärtigen geschwinden Läusen den Verkauf nicht zu gestatten, die Wittwe mit ihren Kindern auf dem Anwesen zu erhalten und die Gläubiger bis Michaelis zu vertrösten. Die Bitte wurde gewährt. Allein die Wittwe erwies sich als eine habsüchtige Wirthschafterin, die nur aus ihren, nicht aus ihrer Kinder Nutzen bedacht war. Der Abt stellte daher an Bürgermeister und Rath die weitere Bitte: „Man möge dem Treiben der Wittwe Einhalt thun und die Interessen der Kinder wahren. Für die Kindlein wolle er durch Unterbringung derselben in Nürnberg sorgen, insonderheit für ein elsjähriges Mädchen, das bisher noch keine Schule besucht habe.“ Einen Knaben nahm er zu sich nach Heilsbronn, ließ ihn beim dortigen Prediger wohnen und die Schopper’sche Schule besuchen. Hans Schörner, ein Bruder des Abts, seines Handwerks ein Kürschner, beabsichtigte in Liegnitz “') Vgl. Slillsried S. 47. “

468 ein Anwesen für 500 fl. zu kaufen. Zur theilweisen Zahlung des Kausschillings wollte er ein in Münchberg ihm zugefallenes Erbe von 60 fl. verwenden. Er bat seinen Bruder, unsern Abt, die Außahlung dieser Summe zu erwirken, woraus der Abt ihm diesen Betrag sosor zahlte und seinen Regreß an die Erbschastsmasse nahm. Während dieser Verhandlung wurde der Abt mit andern Prälaten und Ständen zu einem Landtage nach Onolzbach berusen. Es handelte sich wieder um Beschaffung von Geld, und zwar um Bewilligung des hundertsten Psennigs, dessen der Kaiser in dieser harten Zeit zur Erhaltung des Friedens bedurfte. Der Beschluß ging dahin: „Jeder Unterthan soll seinen Besitz an beweglichen und unbeweglichen Gütern (Kleider und unentbehrlicher Hausrath ausgenommen) eidlich angeben und dann einen Gulden von jedem Hundert Gulden entrichten. Erweist sich diese Selbstschätzung als unrichtig, so wird an Leib und Gut gestraft.“ Bei allen diesen Verhandlungen stand dem Abt der Richter Hartung zur Seite, welcher aber leider am 15. Okt. 1554 starb, nachdem der Abt erst fünf Monate zuvor seine Regierung angetreten hatte. Der besonnene Richter würde, bei längerem Leben, das thörichte Gebahren des unbesonnenen Abts nicht geduldet haben. Von Onolzbach aus aufgefordert, einen andern Richter vorzuschlagen, schlug Schörner den Amtsschreiber des Markgrafen Albrecht, Hans Weikersreuter, vor, dessen Wahl auch onolzbachischerseits bestätigt wurde. Weilersreuter war gleichzeitig mit Melchior Wunder, den wir als letzten Abt näher kennen lernen werden, ein Zögling der Schopper’schen Schule in Heilsbronn. Als der 26. Abt Wenk im J. 1523 den Richter Hartung anstellte, da war von einer markgräflichen Bestätigung noch nicht die Rede. Die in Heilsbronn erzogenen und aus den dortigen Mönchen gewählten Aebte haben wir fast insgesammt als ernste, wissenschaftlich gebildete und wohlgesinnte Männer kennen gelernt, diebemüht waren, das Klostergut zusammen zu halten und den Fortbestand des Mänchsstaates zu sichern. Anders werden wir unsern Abt, einen Sendling aus einem andern Kloster, kennen

469 lernen. Er wurde, wie wir gesehen haben, nicht in herkömmlicher Weise zum Abt gewählt, sondern von Regenten und Räthen kurzweg dem Kloster oktrouirt. Wir werden sehen, wie durch seine Unbesonnenheit das Kloster im Innern zerrüttet, der Selbstauslösung schnellen Schrittes entgegengesührt wurde und das Klostergut ohne gewaltsame Sekularisation dem Markgrafen zusiel. In Augsburg tagten eben die Stände des Reiches. Man erwartete im Reichstagsabschied die Bestimmung: „Was im Augenblick katholisch ist, soll fortan katholisch, was protestantisch ist, protestantisch bleiben.“ Onolzbachischerseits beeilte man sich daher, Alles, was in Heilsbronn durch Albrechts Restauration einen katholischen Anstrich erhalten hatte, schleunigst wieder zu entfernen. Der Ausführung stand nichts im Wege, da Albrecht, den man wider Willen bisher gewähren lassen mußte, geächtet und vertrieben war. Am 17. Sept. 1555*) Nachmittags erschienen iu Heilsbronn der Hofmeister Sebast. von Wesiernach, der Kanzler Tettelbach und der Sekretär Junius mit einer Vollmacht von der Markgräsin Emilie, sowie von ihrem nunmehr aus der Vormundschaft entlassenen Sohne Georg Friedrich und dessen Räthen E. von Ehenheim, H. W. von Knöring und H. Hauck. Diese Cmissäre ließen sich bei unserem Abt melden und versammelten dann den ganzen Konvent, welchem der Kanzler Folgendes erössnete: „Die Markgräfin Emilie, der Markgras Georg Friedrich, Statthalter, Regenten und Räthe haben den Greuel der Privatmesse und abgöttischer Papisterei eine lange Zeit zugesehen und gemeint, Abt und Konvent sollten von selbst davon abstehen. Länger zuzusehen, kann man vor Gott nicht verantworten. Abt und Konvent haben daher die Privatmesse, die Invokation der Jungfrau Maria und der Heiligen abzuschaffen, ingleichen den Habit, da solche Kappen und Lappen nicht verdammen noch selig machen können, und anstatt derselben sind seine, ehrliche, schwarze Priesterröcke, wie die der Ehorherren zu Qnolzbach, zu tragen. Anstatt der gottlosen Kollekten ((16 Maria s) Vgl. Stillfried S. 31. t

470 St Sanotitz) sind andere christliche Gebete einzuführen, oder die gegenwärtigen zu verbessern. Ueberhaupt hat man sich der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten, aber die home oauonicuz nach Ausweis des Ordens beizubehalten.“ Abt und Konvent vernahmen dieses. Aus ihr Verlangen wurde ihnen gestattet, sich miteinander über die Sache zu besprechen. Als Resultat der Besprechung ergab sich das Begehren einer achttägigen Frist zur Rücksprache mit Cbrach und Lankheim; „denn sie besorgten, es möchte ein Anderes dahinten stecken.“ Die Cmissäre gingen daraus nicht ein, sondern forderten sofortige Antwort: „eher würden sie keinen Bissen essen und keinen Tropfen trinten.“ Abt und Konvent traten abermals ab zur Berathung, bei welcher der Abt seinen Konventualen erklärte: „Ihm als Prälaten gebühre es nicht, so schnell und ohne die verlangte Bedenkzeit einzuwilligen, da er mit Andern vom Markgrafen Albrecht hieher gesendet worden sei, um den Orden nach St. Bernhards Regel wieder außurichten. Wie würde er sich verantworten können, wenn Albrecht wieder ins Land käme? Eher wolle er die Prälatur niederlegen, heute noch. Die Abgeordneten hätten es bei Albrecht zu verantworten. Wäre er bloß ein Konventual, so wisse er wohl, was er thun würde.“ Hierauf kehrten sie wieder zurück zu den Abgeordneten, welchen der Abt erklärte: „Er könne in das Verlangte nicht willigen; eher werde er der Prälatur entsagen.“ Der Prior (Beck, nachheriger,Abt), von den Abgeordneten zur Aeußerung aufgefordert, erklärte: „Wenn man das Kloster bei seinen Privilegien und Freiheiten lassen würde, so stimme er dafür, dem Verlangen zu entsprechen.“ Die Konventualen stimmten dem Prior bei, was den Abgeordneten wohl gefiel. Diese versicherten: „Georg Friedrich denke nicht daran, dem Kloster seine Privilegien und Freiheiten zu nehmen, er werde vielmehr diese schützen und Alles bei Kaiser, Fürsten und Ständen des Reiches verantworten; solchen Greuel des Papstthums in der Nähe seiner Residenz könne er aber nicht dulden.“ Der Konvent fügte sich dem markgräflichen Willen; nicht so der Abt, welcher sich in sein Gemach zurückzog, während die Konventualen

471 mit den Abgeordneten in die Schaarstube zum Nachtessen gingen. Von hier aus wurde der Richter Weikersreuter in das Gemach des Abts gesendet, um ihm nochmals vorzustellen: „Längeres Widerstreben werde seine Absetzung und eine Neuwahl zur Folge haben. Er möge auch bedenken, wer ihn zum Abt eingesetzt, auch daß er bei seiner Einsetzung unterschtistlich angelobt habe, dem Markgrafen Georg Friedrich in allen billigen Dingen gehorsam zu sein.“ Allein der Abt blieb bei seiner Weigerung und versicherte wiederholt, das; er trotz der Versicherung, man werde die Privilegien respektiren, befürchte, es stecke etwas Anderes dahinter, und darum versahre man mit solcher Eile. Was würdet ihr, Richter, an meiner Stelle thun?“ „Mich fügen –iantwortete der Richter nach den erhaltenen Zusagen. Man verlangt von euch nur, was der heiligen Schrift gemäß ist, in der die Privatmesse nicht gegründet ist, sondern eine Communio von mehr als Einem. Dabei handelt ihr nicht wider den Markgrafen Albrecht, da dessen Kirchenordnung mit der des Markgrafen Georg Friedrich gleichsörmig ist. Bittet Gott diese Nacht, daß er euch seinen heiligen Geist mittheile und lehre, was zu Gottes Ehre und eurer Seelen Seligkeit nützlich ist.“ So schied der Richter von dem Abt. Er kehrte zurück zu den Abgeordneten, erstattete Bericht und aß mit. ihnen zu Nacht, woraus sich Alle schlafen legten. Am folgenden Morgen wurde der Richter abermals zum Abt gesendet, um ihm vorzustellen: „Das Verlangte gereiche dem Kloster nur zum Vortheil, da aus dem jetzigen Reichstage in (:81189. roligjonio vielleicht möchte beschlossen werden, daß Jeder bei der Religion, die er jetzt habe, bleiben soll. Wären sie nun noch im Papstthum, so müßten sie auch darin bleiben; jetzt könne ihnen aber daraus geholfen werden.“ Hieraus erklärte der Abt dem Richter: „Nachdem er die Ueberzeugung gewonnen habe, daßnichts Anderes dahinter stecke, so willige er gleichfalls ein. Zur Privatmesse habe er schon vor der Zeit nicht viel Lust gehabt und solche für unrecht gehalten. Anstatt der Invokation der Heiligen könnten andere christliche Lektionen gebraucht werden. Der Habit möge immerhin, wie schon früher, abgelegt werden,

472 um so mehr, da es vermöge bereits erhaltener päpstlicher und kaiserlicher Dispensation geschehen könne.“ Der Richter kehrte zu den Abgeordneten zurück, welche den Rapport wohlgefällig ausnahmen. Der Kanzler erklärte nun: „Georg Friedrich eilt mit dem Vollzuge, ehe der Reichsabschied publizirt wird. Der Abt besorgt, es möge etwas Anderes dahinter stecken. Allein der Abt verlasse sich daraus, daß dieses nicht der Fall ist. Verhält sich’s nicht so, so soll der Abt mich zeitlebens nicht für wahrhaftig und überhaupt nichts von mir halten.“ Auch dieses rapportirte der Richter dem Abt, welcher hieraus aus seinem Gemach zu den Abgeordneten in das Martgrasengemach kam, seine Willsährigkeit bezeigte und sich mit den Anwesenden dahin verständigte, daß künftig der schwarze Priesterrock getragen werden sollte, über demselben aber im Chor ein weißer Chorrock. Vor dem Auseinandergehen aß man noch gemeinschaftlich miteinander Suppe. Der Richter, welcher den mitgetheilten Hergang in das Jahrbuch eintrug, fügte noch den Wunsch bei: „Der Allmächtige gebe durch seinen lieben Sohn, daß es zu seines Namens Ehre, zur Erbauung seiner Kirche, den noch Irrenden zur Erleuchtung und ihrer Seelen Seligkeit dienlich sei.“ Der Abt berichtete über den Hergang nach Ebrach. Fast jede der vorstehenden Z2 Biographien zeigt, wie eifrig sich die Aebte bemühten, das Klostergut zu mehren und zu erhalten. Von einer Mehrung konnte im Reformationszeitalter nicht mehr die Rede sein; aber aus Erhaltung des Klostergutes waren auch in dieser Zeit die Aebte bedacht; so auch, wie wir eben gesehen haben, unser Abt Schörner. Allein wir werden nachher sehen, daß er dabei nicht die Interesfen des Klosters, sondern lediglich seinen eigenen Nutzen im Auge hatte. Nach den Feststellungen bei der besprochenen Ueberrumpelung sollte der Gottesdienst wieder wie vor der Restauration der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß abgehalten werden. Allein Keiner der noch vorhandenen wenigen Konventualen wußte, wie es vor 1549 damit gehalten wurde. Der Richter Hartung, welcher darüber Aufschluß hätte geben können, war kürzlich gestorben.

473 Unser Abt und die gleichzeitig mit ihm aus andern Klöstern gekommenen Restauratoren hatten keine Kenntniß von der Sache. Eben so wenig die übrigen, dem Kloster Heilsbronn selbst angehörigen wenigen Mönche, die vor der Restauration noch nicht im Kloster gewesen waren. Regenten und Räthe gaben daher im Oktober 1555 em ehemaligen heilsbronner Mönch, Jak. Meckenhauser, den Austrag, „sich nach Heilsbronn zu begeben, um gegen angemessene Belohnung während etlicher Tage Anleitung und Unterricht in der brandenburgischen Kirchenordnung zu geben“. (Beitr. S. 167.) Die Ueberrumpelung und die dabei gepslogenen Verhandlungen hattenzur Folge: sortdauernde Erbitterung und stetes Mißtrauen, trotz aller Zusicherungen von Seite Onolzbachs. Der Abt machte keinen Hehl daraus, daß er gegen Onolzbach mißtrauisch und dem Markgrafen Albrecht geneigt war, der möglicherweise siegreich aus der Verbannung zurückkehren konnte. In einem hestigen Wortwechiel mit dem Statthalter H. W. von K uöring erklärte der vom Wein erhitzte Abt: „Georg Friedrich sei nicht sein Herr.“ Eine Gelegenheit, sich dafür zu revanchiren, bot sich, als man in Onolzbach erfuhr, der Abt sei mit seinem Sekretär nach Nürnberg gefahren und habe, ohne Wissen des Konvents und des Richters, einen eisernen Stock, d. h. eine eiserne Kiste, dahin gebracht, und zwar zu dem Glockengießer Hans, einem Katholiken. Sofort erschien am 18. Juni 1556 früh 7 Uhr unerwartet in Heilsbronn der Markgraf Georg Friedrich mit seinen Räthen zur Vornahme der in den Beitr. S. 176 ss. besprochenen dreitägigen unerquicklichen Inquisition gegen den Abt. Nachdem man diesem und seinem Schreiber die Schlüssel abgenommen hatte, öffneten und durchsuchten die Räthe und der Markgraf selbst des Abts Gemach „und haben schreibt der Richter dem Abt ein Hörlein (Uehrchen), so man an den Hals kann hängen, mit sich hinweggesührt.“ Nach beendigter Inquisition ließ der Markgraf die eiserne Kiste nebst sieben Monstranzen aus einem Karren unter Cskorte des Richters nach Ansbach bringen. Es befanden sich darin auch Pretiosen und Silber

474 geschirr. Vier Wochen nach –der Wegsührung baten Abt und Konvent um Zurückgabe der Kiste, da man gegen Verpfändung von Pretiosen und Silbergeschirr ein kleines momentanes Anlehen zu machen gedachte, wie früherhin öfters geschah. In der Bitte hieß es: „Wegen Mißwachs und Baulichkeiten haben wir großen Ausfall und Kosten, können aber aus ser Abteiund Klostersiegel kein Darlehen bekommen, es sei denn, daß wir Kaution stellen, oder fürstlichen Konsens beibringen. Bitten daher, da die Kriegsläufe nun etwas besser stehen, den eisernen Stock und Anderes zurückzugeben und uns bei unsern Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Die marlgräfliche Antwort lautete: „Wir gestatten nicht, ohne unsere Bewilligung Geld aufzunehmen und das Kloster in Schulden zu stecken. Jst aber die Ausnahme des Geldes unvermeidlich, so sind wir erbötig, auf euer unterthäniges Ansuchen es zu bewilligen.“ Zwei Jahre später bat unser Abt abermals um Zurückgabe. der Kiste, „da dem Vernehmen nach der Kaiser nach Nürnberg und leicht auch nach Heilsbronn kommen werde, in welchem Falle man die im Stock befindlichen Eredenzen und Silbergeschirre nöthig habe.“ Auch diese Bitte wurde abschlägig beschieden. Auch der nachfolgende Abt bat vergebens um die Zurückgabe. Unser mit der Absetzung bedrohter Abt mußte nach wie vor mit Denen verkehren, von welchen er so viel Bitteres erfahren hatte. Statthalter, Kanunertneister, Kanzler und zwei Sekretäre erhielten von ihm alljährlich das observanzmäßige gemästete Schwein, der“Kanzler, seiner Bitte entsprechend, für seine kranken Kinder heilsbronuer Bier, bei dessen Uebersendung Schörner schrieb: „Wir haben keinen Ueberfluß an Bier, auch keines für den Verkauf oder zum Vergeben. Wir haben jedesmal kaum so viel brauen lassen, als wir für unseres Gotteshauses Nothdurft brauchen. Es haben uns Etliche um Bier gebeten, aber wir mußten es ihnen abschlagen, ob sie gleich den Eimer mit einer Krone bezahlen wollten. Doch schicke ich euch für eure kranken Kinder ein Fäßlein.“ Die Nequisitionen von Pferden, Wägen etc. erlitten nach den beiden Ueberrumpelungen keine Minderung. Georg

475 Friedrichs Jäger schalteten nach wie vor im Burggrafenhause, im Herbst 1556 dermassen, daß der Abt einschreiten mußte. Einer der Jäger schimpste den Gastknecht einen Schelm, wie der Abt einer sei. Der Abt drang beim Markgrafen aus Bestrafung des Verleumders und aus Feststellung der Rationen. Der Markgraf ließ den Verllagten in den Thurm sperren und bestimmte,uwas Jeder der acht Jäger täglich erhalten sollte. “ Nachdem die brandenburgische Kirchenordnung in Heilsbronn wieder eingesiihrt, die Inauisition wegen der eisernen Kiste vollzogen und Georg Friedrich aus der Vormundschaft getreten war, erging ein markgräfliches“Maudat, die Bildung von Kapiteln oder Diöcesen und die Schulen betreffend. Das Mandat wurde veranlaßt durch die Wahrnehmung, daß trotz der im Fürstenthum bereits allgemein eingeführten Reformation keine Besserung im religiös–sittlichen Leben des Volkes und der Geistlichen eintrat. Zur Besprechung über diese Wahrnehmung und über die Mittel zur Abhilfe berief man „die vornehnrsten Superintendenten und Psarrherren“ nach Onolzbach ein. Das Resultat der Besprechung war dieses Mandat, in welchem Folgendes angeordnet wurde: 1) Im ganzen Fürstenthume sollen Kapitel oder Diiicesanversammlungen angeordnet und zum Besuch derselben alle Pfarrer angewiesen werden. Als Kapitelssitze wurden bezeichnet: Kitzingen, Schwabach, Kraitsheim, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Wülzburg, Kadolzburg, Feuchtwangen, Lentershausen und Ussenheim. Einige dieser Orte waren bereits Kapitelssitze, aber Schwabach erst von nun an. Der dortige Pfarrer Colander wurde zum Superintendenten ernannt und seiner Diäcese sollten die heilsbronner Klosterpsarreien, welche bisher keiner Diöcese angehärten, zugewiesen werden. Als heilsbronner Klosterpsarreients) bezeichnet unser Abt Großhaslach, Weißenbronn, Marlterlbach, Trautskirchen, Kirchfarrnbach, Langensteinach, Simmershofen, Adelhosen, Cguarhosen, Walmersbach, Dambach, Kirchthumbach und Hirschau. Nicht genannt sind in diesem Vers) Vgl. Stillsrieb S 25.

476 zeichniß die heilsbronnischen Pfarreien in Bürglein, Ammerndorf, Merkendotf, Linden, Ohrenbach, Lentersheim, Kelheim, Onolzbach, Würzburg und in Heilsbronn selbst. In Nördlingen hatte das Kloster das Pfarrpatronat verloren, in Petersaurach noch nicht erworben. Neuhof war zwar heilsbronnisch, aber noch Filial. Diejenigen der genannten heilsbronner Pfarreien, welche nahe bei Kadolzburg, Uffenheim und Wassertrüdingen lagen, wurden den dortigen Kapiteln zugewiesen. Obiges Mandat erhielt unser Abt von Onolzbach mit der Weisung: „die Pfarrer, welche bisweilen verüchtlieh behandelt würden, zu schützen, dagegen strafbare Pfarrer in Gegenwart der Superintendenten zurechtzuweisen, aber ohne vorherigen Anzeigebericht an den Markgrafen Keinen zu verhasten, außer wenn es sich handle um übermäßige Völlerei, Gotteslästerung und Malefizsachen. Auch sollte er keine seiner Pfarreien besetzen ohne markgriislichen Besehl.“ Die erste Kapitelsversainmlung sollte am 10. November abgehalten werden. 2) „Der Schulen soll allenthalben fleißig gewartet, die Jugend zu guten Künsten und Tugenden auferzogen und gelehrt werden“, lautete die zweite Forderung im Mandat. Dieses war in recht guter Absicht erlassen worden; man glaubte durch die anbefohlenen Kapitelsversammlungen das Leben der Geistlichen und durch Schulunterricht das religiös–sittliche Volksleben wesentlich verbessern zu können. Allein wir werden unten sehen, daß jene beiden Institute den erwarteten Einfluß nicht gehabt haben. Noch zur Stunde lehrt der Augenschein, daß die durch obiges Mandat für das Fürstenthum Onolzbach und das Klostergebiet damals angeordneten, noch jetzt obligatorischen Kapitelsversammtungen weder auf die Geistlichen und ihre Gemeinden, noch auf das religiös–sittliche Volksleben belebend einwirken, und daß die Schule zwar wie das Mandat will „gute Künste und Tugenden lehren“, aber nicht religiös–sittlich „erziehen“ kann. Die religiös–sittliche Erziehung ist das Ergebniß aus ganz andern Faktoren. Auch darüber Mehreres unten. Am Montag nach Cantate 1557 erging an unsern Abt und gleichzeitig an alle übrigen Prälaten und Stände der Land

477 schaft ein anderes markgriifliches Mandat, worin zu einem Landtag eingeladen wurde, und zwar zur Beschaffung von Geld. Unter den Ausschußmitgliedern erscheint in erster Stelle unser Abt, oder sein Richter als Stellvertreter. Vorzugsweise wurde über die auf dem regensburger Reichstag beschlossene Türkensteuer verhandelt und beschlossen, daß jeder Unterthan sein Vermögen bei Eidespflicht angeben und acht Batzen von je 100 fl. geben sollte. Die Register wurden geheim gehalten. Vier Wochen daraus erging an den Abt ein Mandat folgenden Inhalts: „Bon Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Wir schicken euch hierbei drei junge Leithunde und ist unser Befehl, daß ihr derselben wohl warten und bis aus sernern Bescheid aufziehen lasset. Statthalter v. Knöring, Kanzler Or. Tettelpach.“ Einige Tage daraus hieß es in einem markgräflichen Mandat: „Wir schicken euch einen Gaul, der am Rücken schadhaft worden, hiermit gnädig zu, und ist unser gtitlich Begehren, ihr tvollet denselben fleißig warten, auch beim Pflügen und Cggen gebrauchen lassen.“ Die drei Leithunde wurden nach sechs Wochen vom Markgrafen zurückverlangt; dagegen erhielt der Abt „drei Schafoder Sewrueden“ zur Verpflegung. War der Markgraf abwesend, so requirirten seine Räthe unaufhörlich Reitpferde und Gespanne, bis der Abt endlich erklärte, daß er dergleichen keines mehr habe. In dieser Weise mußte Schörner mit Onolzbach, trotz seiner Abneigung, fortwährend verkehren. Dem Markgrafen Albrecht blieb er stets zugethan. Kaum war der Geächtete aus Frankreich nach Deutschland, wo man in Regensburg über seine Angelegenheiten verhandelte, zurückgekehrt, als er von Neuburg aus wieder mit Heilsbronn verkehrte, wenigstens brieslich. Seine Korrespondenz von dort aus mit unserem Abt siehe in den Beitr. S. 168 und 169. In Onolzbach hatte der Abt Alles gegen sich: den Markgrafen, die weltlichen Räthe, seine Inquisitoren, auch die geistlichen Räthe und Cxaminatoren, ohne deren Zustimmung er keine Pfarrstelle verleihen durste. Diese beschränkende Kontrole war ihm so ärgerlich, daß er die deßsallsige Korrespondenz nicht

478 selbst besorgte, sondern durch seinen Richter Weikersreuter besorgen ließ. Dabei fehlte es beiderseits nicht an anzüglichen Ergießungen. Bei Besetzung der Pfarrstelle in Adelhofen ließ er durch seinen Richter an die Cxaininatoren schreiben: „Dieweil der Pfarrer Wilhelmi von den verordneten Superintendenien examinirt und approbirt worden ist, so mögen sie ihm nun auch das Pfarrlehen konferiren, doch nur nach der üblichen schriftlichen Präsentation durch den Abt.“ Darauf antwortete dem Richter der Magister Georg Karg, als Vorstand der Priifungskommission zu Onolzbach: „Ehrbar, achtbar, giinstiger Herr. Weil ich aus eurem Schreiben vermerke, daß eurem Herrn, dem Abt, beschwerlich sein will, die angehenden Psarrherren in das Examen und zur Ordination zu präsentiren, ich auch sein Knecht nicht bin, so wenig als er mein Herr: mag er meinethalben examiniren, ordiniren, präsentiren wen und wohin er will, wie er vormals wohl mehr gethan hat. Deß Brot ich iß, des; Lied ich fing, und achte mich der Herren gar nicht, die mich über die Achsel ansehen. Wollt ich euch zu Widerantwort aus eures Herrn scharf Bedenken nicht bergen.“ Schärners schwache Seiten haben wir bereits kennen gelernt und werden sie noch näher kennen lernen. Daneben hatte er auch seine guten Eigenschaften. Während seiner ersten Regierungszeit schaffte er im Verein mit seinem wohlgesinnten Richter Weikersreuter manches Gute. Daß er gegen das sittenlose Treiben in Merkendorf einschritt, werden wir Abschn. 71, 10 sehen. Im 711. Abschn. bei Wilhermsdorf werden wir sehen, daß er die Rechte seiner Pfarrer in Linden und Markterlbach recht nachdrücklich wahrte gegen Endreß Wolf von und zu Wilhermsdorf. Während seines Regiments ergaben sich Pfarrerledigungen in Markterlbach, Trautskirchen, Bürglein und Adelhosen. Bei Verleihung dieser Pfarrstellen berücksichtigte er vorzugsweise den Wandel der von ihm Präsentirten, die er auch wohl zur Abhaltung einer Probepredigt zu sich nach Heilsbronn berief. Darunter war kein Unwürdiger. Er war in Heilsbronn ein Fremdling und nicht wie die dort erzogenen Aebte wissenschaftlich gebildet.

479 Gleichwohl finden wir ihn stets bereit, Studirende zu unterstützen. Joh. Scherzer und Joh. Gerhard, welche in Wittenberg stndirten, baten ihn brieflich um Unterstützung. In seinem Auftrage antwortete ihnen der Richter in einem lateinischen Briefe, daß ihnen Merkurius Herdegen von Nürnberg aus der leipziger Messe 20 am–So8 außahlen werde. Recht thätig bewies sich Schörner im Interesse der Schopper’schen Schule. Er hatte stets Ausnahmsgesuche zu bescheiden. H. W. von Lentersheim zu Altenmuhr, H. W. von Knöring, Or. Tettelbach, Landschreiber Tettelbach u. A. baten um Ausnahme der Söhne des Pfarrers Prunner von Altenmuhr, des Stadtschreibers Heinlein zu Wassertrüdingen etc., besonders aber der Markgraf Georg Friedrich um Ausnahme zweier Söhne des Mundkochs Solditz. Dieser war vom Markgrafen Georg aus Ungarn nach Ansbach berufen worden, diente dann auch der Wittwe Georgs „gegen geringen Lohn“ und starb arm, acht Kinder hinterlassend. Die Schule war fortwährend in keinem guten Stande. Daher befahl unser Abt, daß nach der von ihm angeordneten Prüfung und Visitation am 15. Okt. 1555 „den Schülern recht scharf der Text gelesen werden sollte.“ Demzufolge wurde den Schülern Folgendes vorgelesen: „Ihre Eltern und andere günstige Herren hätten sie in die Schule gebracht und der Herr Abt und das Kloster hätten nicht geringe Kosten auf sie verwendet, um Leute zu erziehen, welche in Kirchen und weltlichen Regimenten möchten nützlich sein. Sein Gnaden (unser Abt) habe das jetzt gehaltene Examen fürnehmen lassen, weil sein Gnaden erfahren, daß der meiste Theil unter ihnen nicht bedächten, warum sie hier unterhalten werden, nichts stndirten und sich so erzeigten, als ob sie allein Essens und Trinkens halben da wären, dazu Büberei treiben. Es werde wenig ehrbare Zucht bei ihnen gespürt. Wenige befleißigen sich einiger Gottesfurcht. Der Mehrtheil ganz roh und gottlos fragt weder nach Gottes Wort, noch nach dem heiligen Sakrament. Daher würden sie jetzt von wegen des gnädigen Herrn von Haylsbronn vermahnt: Erstlich sich allesammt

P 480 zu besleißen, Christi Lehren zu folgen, in der Kirche Gottes Wort fleißig zu hören, mit inniger Andacht die Psalmen und geistlichen Lieder zu singen. Ferner in der Schule züchtig und fleißig ihren Catechismum und Anderes zu lernen, ihre Scholia und Argumenta sein in ein Büchlein zu schreiben, portas. Orat.ior1i8, cieolinationez, czorzjugr–rtiorre–8, Szsrrteuc Sto. zu lernen. Wöchentlich soll Einer der Aeltesten mit den Kleiueren repetiren. Letzlich spürt man, daß sowohl die Großen als auch die Kleinen nicht wohl zwei Worte lateinisch antworten können, welches allein aus Dem erfolgt, daß Keiner sich Lateinischredensbefleißt und für und für, wie die Roßbnben, deutsch miteinander reden. Hinfüro sollen die, welche also deutsch reden, den Esel, der sonderlich dazu gemacht werden soll, ihm selbst zu Schanden tragen und dazu vom Herrn Magister gestraft werden. Wird bei Einem Unfleiß und Ungeschieklichkeit, wie jetzt in diesem Examen wieder gesunden, der soll wissen, daß ihm der Weg, da er hergekommen, wieder gewiesen wird. Wer Fleiß sürwendet, kann ein gelehrter Doctor, Pfarrer, Schulmeister, eines Fürsten Kanzler oder Rath werden, wie ein Sprichwort sagt: Studirst du wohl, so steckt man dich bratner Hühner voll; studirst du übel, so mußt du mit der Sau über den Kübel. Drum lasse sich ein Jeglicher dieses Examen eine Warnung sein. Man soll Brot nicht den Kindern nehmen und vor die Hunde werfen und Perlen vor die Säue, noch auch den Honig den Bienen entziehen und Wespen geben. So Einer nicht studiren will, der wird relegirt. Welcher aber fleißig sein und das nächstemal das beste Scriptum machen wird, dem wird mein gnädiger Herr (der Abt) etwas zum Besten schenken.“ Sechs Monate vor diesem Examen war der Magister Michael Preu aus Weißenburg als Schulmeister in Heilsbronn eingetreten. Er hatte in diesen sechs Monaten den betrübenden Stand der Schule kennen gelernt, und ohne Zweifel ließ aus seinen Betrieb unser Abt den obigen Visitationsbescheid verabfassen und publiziren. Die Erfahrung hat auch hier, wie überall, gelehrt, daß eine Schule nicht durch dergleichen Publikationen, sondern lediglich durch die Persönlichkeit des Lehrers belebt und

481 P resormirt wird. Preu war wohlgesinnt; dennoch gelang es ihm nicht, wie wir beim letzten Abt sehen werden, die Schule nachhaltig zu heben, ob er gleich diese 21 Jahre lang leitete. Nur während seiner ersten beiden Amtsjahre trat eine vorübergehende Besserung ein. In diesen beiden Jahren stieg die Zahl der Zöglinge aus 34. Einige derselben wurden beim Examen als reis für die Universität befunden; Einige dagegen als untauglich von der Schule entsernt. Cs ist schon oben bemerkt worden, daß von den Zöglingen der Schopper’schen Schule die Meisten nicht Theologie studirten und daß nur selten Einer Mönch wurde. Onolzbachischerseits fuhr man fort, Rechnungsstellung zu sordern. Allein auch Schörner fuhr fort in seiner Weigerung. Unterm 24. Januar 1558 antwortete er: „Ein hiesiger Abt sei einzig und allein seinem Konvent Rechnung zu stellen schuldig, was er auch bisher alljährlich zur Zufriedenheit des Konvents gethan habe. Dem Markgrafen als Schutzherrn des Klosters gebühre es, dieses Privilegium zu respektiren.“ Daraus wies der Markgraf den Abt abermals an, ohne weitere Eingelenke vor ihm und seinen Riithen am 18. Februar zu erscheinen und Rechnung zu legen, wozu er sich schriftlich verbindlich gemacht habe. Es erfolgte eine abermalige Weigerung und zugleich auch von Seite des Priors und sämmtlicher Konventualen, welche dem Markgrafen vorstellten: „E. F. G. Voreltern, ja E. F. G. Vater und Markgraf Albrecht, haben dem Kloster, als es sich unter deren Erbschutz begab, versprochen, das Kloster bei seinen Privilegien zu lassen; eben so E. F. G. Räthe von Westernach, Tettelbach und Junius, welche aus Begehren E. F. G. Frau Mutter, als Obervormünderin, hier waren, als wir unsern Habit ablegten und angelobten, der Privatmcsse und Anrufung der Heiligen zu entsagen, dagegen die brandenburgische Kirchenordnung anzunehmen. Wir sügten uns, da man uns keine Bedenkzeit ließ, hosfend, daß man uns bei unsern Privilegien lassen werde. Nun berichtet uns aber unser Prälat, daß E. F. G. diesen Privilegien entgegen, ihm auferlegt haben, zu Onolzbach Rechnung zu thun. Dieses that aber noch niemals ein Abt, sondern Jeder that es nur vor

482 seinem Konvent, und auch unser Prälat hat es alljährlich zu unserer Zufriedenheit gethan. Wäre er untreu mit den Klostergütern umgegangen, so würden wir uns beklagt haben. Thäte er Rechnung, so wäre er ein markgräflicher Kastner und kein Prälat. das Kloster wäre aller Gewalt und Privilegien beraubt. Wir bitten daher, von dieser Neuerung abzustehen und uns unsere Lebenszeit, die nicht mehr viel sein möchte, weil wir nichts als viotum St umjatum davon haben, bei unsern Privilegien zu lassen. Bitten um Antwort. E. F. G. unterthänige Kapläne; Georg Artopäus (Beck), Prior, und der ganze Konvent. Heilsbronn, 11. Febr. 1558.“ Schon am 14. Febr. antwortete Georg Friedrich aus Neustadt: „Euer Abt hat kraft seiner schriftlichen Obligation und geleisteten Juraments uns Rechnung zu stellen gelobt. Wir tragen daher ob eures unzeitigen und ungebührlichen Schreibens besonders ungnädiges Mißsallen und befehlen euch hiermit, ihr wollet euch hinfiiro dergleichen Schreiben gegen uns gänzlich enthalten. Wenn frühere Aebte der Herrschaft nicht schuldige Rechnung gethan haben, insonderheit nicht uns und unserem Vetter, Herrn Albrecht, so unterblieb es lediglich wegen der Kriegsläuste. Da aber nach Herrn Markgrafen Albrechts Tod das Kloster allein uns zuständig und zugehörig ist, so wollen wir genau erfahren, wie man dem Kloster vorgcstanden und gehaust hat. Cs bleibt bei unserem Beschlüsse, den wir eurem Abt schriftlich und mündlich eröffnet haben. Sollte er sich gleichwohl widersetzen, so müßten wir andere Mittel ergreifen.“ Abt und Konvent, zur Zeit noch nicht eingeschüchtert, fuhren fort, zusammen zu halten und ließen den zur Rechnungsablage bestimmten Termin, 13. Februar, vorübergehen. Ani 21. schrieb unser Abt an den Markgrafen: „Ich werde zwischen Ostern und Pfingsten, wie gewöhnlich, vor meinem Konvent Rechnung ablegen, und E. F. G. mögen ihre Räthe hieher senden, um der Abhör beizuwohnen. Die Rechnungsablage vor meinem Konvent fordert meine Ordensregel; ein anderes Verfahren wiirde mir Strafe vom Visitator und Cxkommunikation zuziehen. Ich bitte daher wiederholt, mich und meine nur noch wenigen Kanventualen für unsere

483 kurze Lebenszeit dabei zu lassen und unsern Mißgönnern kein Gehör zu geben.“ Schon am folgenden Tage reskribirte der Markgraf: „Cuer Ausbleiben gereicht uns zu ungnädigem Mißfallen; eben so auch eure nichtigen Ausslüchte. Wir werden nicht mehr länger zusehen und unsere Räthe nicht zur Rechnungsabhör nach Heilsbronn schicken. Cxkommunikation durch euren Visitator habt ihr nicht zu fürchten, kraft des jüngsten augsburger Reichstagsabschiedes und des Religionsfriedens. Ihr habt euch nun künftigen Freitag den 25. Februar zur Abhör einzufinden. Wo nicht, so müssen wir andere Mittel ergreisen.“ Jin Kloster, wo man noch immer zusammenhielt, wurde beschlossen, auch dieser Terminsbestimmung keine Folge zu leisten; doch sollte der Abt in den ersten Tagen nach Ansbach reisen, um durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen zu erwirken, was bisher auf schriftlichem Wege nicht erwirkt wurde. Allein das mündliche Benehmen hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Abt wurde vom Markgrafen so ungnädig und mit solchen Drohungen entlassen, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Er begab sich daher, mit Zustimmung seines Konvents, nach Nürnberg, wo ihn der Arm des Markgrafen nicht erreichen konnte. In Folge dessen schrieb der Markgraf unterm 2. April an Prior, Konvent und Richter: „Ob der Abt mit ihrem Wissen Heilsbronn verlassen habe und aus wie lange't“ Zugleich schärfte er ihnen ein, in Abwesenheit des Abts auf die Einkünfte des Klosters zu sehen. Die Antwort erfolgte schon am folgenden Tage und lautete: „Der Abt hat sich nach seiner Rückkehr von Onolzbach dahin geäußert: C. F. G. hätten sich auf Anstisten seiner Mißgönner so ungnädig gegen ihn erzeigt und ihn dermassen bedroht, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Auch hätten E. F. G. geäußert, das; C. F. G. unser Aller hier nicht bedürse. Er hat sich daher aus Furcht und mit unser Aller Wissen vom Kloster entfernt, jedoch versichert, sogleich zurückzukehren, wenn C. F. G. ihn sicher stellen würden, so daß er nichts zu befahren hätte. Wir bitten daher um diese Sicherstellung, nach deren Gewährung der Abt sogleich zurückkehren wird. Auch bitten wir,

484 unsere Privilegien aufrecht zu erhalten und unsern Mißgönnern kein Gehör zu schenken.“ Schon nach zwei Tagen gab der Markgraf folgenden Bescheid: „Wir wollen unsere Ungnade fallen lassen, wenn der Abt am 18. April hier in Onolzbach seine Rechnung stellt, wenn er und ihr uns gehorsam seid, wie ihr es uns versprochen habt.“ Zugleich verlangte der Markgraf Abschrift von der letzten Rechnung, welche der Abt dem Konvent gestellt hatte. Nach Einlauf dieses Beseheids schrieben der Prior und und Subprior an den Abt nach Nürnberg: „Nachdem der Markgraf euch sicher gestellt hat, so könnt ihr ohne Gefahr zurückkehren. Längeres Ausbleiben würde Verdacht erregen und den Markgrafen zu Schritten veranlassen, die er sich außerdem nicht erlaubt haben würde.“ Da der Abt während seines Aufenthalts in Nürnberg zwei schöne Pferde gekauft und die Zahlung dafür und andere Zahlungen dem Prior ausgetragen hatte, so hieß es weiter: „Wir wissen keinen Rath, diese Zahlungen zu leisten, bitten euch daher, zurückzukehren und selbst Rath zu schaffen. Aber am Besten wäre gewesen, das Kloster nicht zu verlassen und die Pferde nicht zu kaufen, da andere Ausgaben nöthiger sind.“ In Folge dieses Briefes kehrte Schörner nach Heilsbronn zurück. Zwei Tage vor dem ihm zur Rechnungsablage gestellten Termin ließ er durch den Prior und Konvent an den Markgrafen schreiben: „Unser Abt kann übermorgen nicht in Onolzbach erscheinen, da er wegen seiner Abwesenheit in Nürnberg und anderer Hindernisse seine Rechnung nicht fertigen konnte. C. F. G. verlangen von unserem Prälaten Abschrift von seiner letzten uns vorgelegten Rechnung. Wir bitten, ihm und uns dieses zu erlassen.“ Zwei Tage daraus antwortete der Markgraf: „Heute hätte euer Abt zur Rechnungsabhör erscheinen sollen; er erschien aber nicht. Cs ist daher unser Befehl, daß er morgen früh mit seiner Rechnung hier erscheine. Aus Vorlage der Abschrift seiner letzten Rechnung bestehen wir. Er braucht sich wohl nicht zu scheuen, uns seine Rechnung zu eröffnen, da ihr ihn mehrmals seines guten und nützlichen Haushaltens wegen gegen uns geriihmt habt.“ Auch durch diesen Befehl ließ sich der Abt nicht einschüchtern; wohl

485 aber der Prior und sein Konvent, welche ihren Sinn änderten und nunmehr in den Abt drangen, sich folgenden Tages mit der Rechnung nach Ansbach zu begeben. So hatte denn der Abt jetzt Altes gegen sich. Er sann nun darauf, auch seinen Konventualen, die ihn im Stich gelassen, einen Streich zu spielen. Er gab sich den Schein, ihrem Anbringen zu entsprechen und reiste, wenn auch nicht gleich am folgenden Morgen, doch Tags darauf von Heilsbronn ab, vorgeblich nach Onolzbach; allein vor dem Thore bog er rechts ab und fuhr nach Nürnberg in den dortigen heilsbronner Hof. Seine Konventualen waren höchst aufgebracht über diese Täuschung, um so mehr, da ihnen durch sein Entweichen gleich am folgenden Tage eine Verlegenheit bereitet wurde. An diesem Tage sollte einer Frau Namens Schuh zu Flachslanden ein Darlehen von 300 fl. heimgezahlt werden. Da aber Schörner kein Geld zurückgelassenshatte, auch keine Anweisung, wo man das Geld entnehmen konnte, so wurde noch desselbigen Tages ein Expresser nach Nürnberg gesendet mit der Bitte, durch den Cxpressen 300 fl. zu schicken, um Schimpf und und Schaden zu vermeiden. Zugleich wurden ihm die Fragen gestellt: „Warum er sie getäuscht, ohne ihr Wissen und Willen nach Nürnberg und nicht nach Onolzbach gegangen sei? ob er wieder nach Heilsbronn zurückzukehren gesonnen sei, oder nicht? ob er, wie verlaute, einen ledernen Gurt mit einer großen Anzahl von Goldstücken, dazu seine Rechnung mitgenommen und aus des Kornschreibers Register einige Blätter gerissen habe? er möge doch an die nachtheiligen Folgen seines Thuns für sich und das Kloster und die Unterthanen denken und zurückkehren.“ Schörner antwortete durch den Boten: „Würdige liebe Fratres. Ich will euch nicht bergen, daß ich das Geld dem Richter habe geben wollen, der hat es aber nicht nehmen wollen. Davon habe ich gezahlt: 40 fl. dem, der die Hecke gemacht hat, 200 fl. dem Abt in Schwarzach für Wein etc.; 100 fl. hat mein Schreiber nach Nürnberg überantwortet. Nach Onolzbach bin ich nicht gegangen, weil sich Keiner unterschrieben hat. Ich muß mich laut anliegender ärztlicher Zeugnisse von drei Doktoren hier kuriren lassen,

486 wie ich auch Andere hier kuriren ließ. Ich sehe, man will mich nicht mehr; daher will ich resigniren. Die herausgerissenen Blätter sind alle vorhanden; sie wurden herausgerissen, weil sie irrig waren. Cs sucht Mancher einen Schalt, und hat ihn im Busen. Meine Rechnung habe ich mitgenommen, um sie bis Pfingsten zu vollenden. Wollt ihr mir mein Bett, das ich mir ausgebeten, und den Nachtstuhl nicht gönnen? Hiermit Gott befohlen. Statim geschrieben und nicht überlesen. Friedrich Schörner, Abt zu Heilsbronn.“ Aus Grund dieses Briefes schrieben Prior, Konvent und Richter an den Markgrafen: „Wir haben dem Abt gerathen, an dem bestimmten Tage zur Rechnungsabhör nach Onolzbach zu gehen. Er reiste zwar ab, allein einen Tag später und ging nicht, wie wir meinten, nach Onolzbach, sondern nach Nürnberg, angeblich um sich knriren zu lassen. Wir bitten nun um Rath, was weiter zu thun ist.“ Umgehend antwortete der Markgraf: „Das Thor ist wohl zu verwahren, damit der Abt nicht wieder in das Kloster zurückkehren, die Böden in Nürnberg sind, nach Veränderung der Schlösser, zu versperren, damit er kein Getreide verkaufen kann. Die Bögte sind anzuweisen, ihm nichts verabsolgen zu lassen. Endlich ist anzuzeigen, was er an Kleinodien und Silber weggeschasft hat.“ Prior, Konvent und Richter erstatteten den verlangten Anzeigebericht, versprachen, Obigem nachzukommen, stellten jedoch dem Markgrasen vor, es sei besser, dem Abt die Rückkehr zu gestatten, da er auswärts größere Unruhe anrichten könne, als im Kloster. Mittlerweile arbeitete Schörner in Nürnberg an seiner Rechnung. Dazu hatte er die Nebenrechnung von seiner Probstei Neuhof nöthig. In seinem Requisitionsschreiben an seinen dortigen Vogt Ramsteck gab er dem Markgrafen einen Seitenhieb, indem er erklärte: „Laß dich nicht ansechten, daß Markgraf Georg Friedrich sich eindrängt. Qui 80 ipouru jngerjt, pro Suapaoto babaatur. Cs ist weder Fürst, Prior, Bursner noch Richter dabei gewesen, da ich zu einem Abt elegirt worden bin. Kein Fürst zu Onolzbach hat Aebte zu setzen oder zu entsetzen, wiewohl man sich solches zu thun unterstanden hatMan sagt, der Bischof von Würzburg sei erschossen (s. Beitr.

487 S. 173), der Abt zu Lankheim gefangen. Jst es wahr, so beiß ich die Nüsse nicht; es sind Grübelnüsse.“ Schörner hatte seltsame Reden fallen lassen, so daß Prior und Konvent ihn für ihren und des Klosters gefährlichsten Feind hielten, von dem sie Schlintmeres zu fürchten hätten, als vom Markgrafen. Daß sie den Markgrafen sürchteten und auch alle Ursache dazu hatten, haben wir gesehen. Gleichwohl kamen sie nun dahin, sich ihm in die Arme zu werfen mit der Bitte, gegen ihren eigenen Abt einzuschreiten und ihnen gegen denselben Beistand zu leisten. So mißlich stand die Sache, als der Abt von Cbrach vermittelnd eintrat, veranlaßt durch Schörner, der von Nürnberg aus den Abt in Ebrach besucht und für sich gewonnen hatte. Unterm 5. Mai schrieb der Abt von Ebrach nach Heilsbronn: „Er habe mit Betrübniß von den dortigen Zerwürfnissen gehört und erbiete sich, als Visitator, die ärgerliche und nachtheilige Uneinigkeit, über die man ihm berichten möge, beizulegen.“ Prior und Konvent berichteten hieraus: „Unser Abt entzweite sich beim Schlaftrunk in Onolzbach mit dem Markgrafen und ging, den Groll desselben sürchtend, nach Niirnberg. Der Markgraf versprach jedoch, alle Ungnade fallen zu lassen, wenn der Abt Rechnung ablegenswürde. Hieraus kehrte der Abt nach Heilsbronn zurück, versprach uns, zur Rechnungsstellung nach Onolzbach zu gehen, that es aber nicht, sondern ging nach Nürnberg, J anstatt nach Onolzbach. Er nahm unsere Saalbücher etc. mit, deren Auslieferung er uns verweigert, vorgebend, sie seien sein EigenthumEr hört auf Niemand, folgt nur seinem eigenen Kopf und will resigniren. Wir bitten, uns zu rathen, was wir thun sollen, um aus dem Handel zu kommen, unsere Saalbücher wieder zu erlangen und unsere Privilegien zu wahren.“ Schon am 9. Mai antwortete der Abt von Ebrach, und zwar von Nürnberg aus. wohin er sich zur Rücksprache mit Schörner begeben hatte. Er schrieb: „Euer Abt behauptet fortwährend, mit eurem Wissen und Willen wegen seiner Krankheit Heilsbronn verlassen zu haben. Die Saalbücher etc., erklärt er, werde er nach gemachtem Gebrauche euch zustellen; er wolle über seine Verwaltung ehrlich

488 Rechnung ablegen; alle seine bisherigen Schritte habe er bloß zum Nutzen des Klosters und zur Ausrechthaltung der Klosterprivilegien gethan. Uebrigens sei er bereit zu resigniren, wenn man ihm das Zugesagte oder das Amt Nördlingen geben würde.“ Hieraus erklärten Prior und Konvent unterm 13. Mai dem Abt von Ebrach, welcher noch in Nürnberg weilte: „Unser Abt hat nicht mit unserem Vorwissen gehandelt, sondern nur nach seinem eigenen hartnäckigen Kopf. Alles, was er uns anvertraut hat, war, daß das Kloster 12,000 fl. Einkünfte habe. Wenn er bloß seiner Gesundheit wegen nach Nürnberg gegangen ist, warum hat er so viele Bücher und Pferde mitgenommen? warum auch so viel Geld, daß wir fast keines zurückbehalten haben? Warum hat er die Bücher bis heute noch nicht zurückgegeben und noch nicht Rechnung gethan? Das Amt Nördlingen kann er nicht bekommen, sonst würde jeder Abt nach drei bis vier Jahren resigniren und dann ein Gleiches begehren.“ Der Abt von Ebrach, noch immer in Nürnberg weilend, antwortete am 18. Mai: „Verurtheilt euren Abt nicht, ohne ihn erst zu hören und Rechnung thun zu lassen. Bisher sind bei uns, als Visitator, über ihn keine Klagen vorgebracht worden; im Gegentheil haben wir uns des glücklichen Zustandes eures Klosters gefreut. Ihr gebt ein schlimmes Exempel, indem ihr euren Abt entfernt, angeblich wegen seines hartnäckigen Kopfes. Hört ihn erst, da er fortwährend behauptet, bloß zu des Klosters Nutzen die Administration geführt zu haben.“ Schörner ließ sich endlich durch den vermittelnden Abt zur Rückkehr bewegen. Am 23. Mai schrieb er an den Prior: „Man möge ihm Pferde nach Nürnberg schicken, er sei bereit, nach Heilsbronn zurückzukehren.“ Nach erhaltenem sicherem Geleit erbot er sich, vor dem Markgrafen Rechnung abzulegen und sich zu rechtfertigen. So erschienen denn aus Ladung am 20. Juni in Onolzbach unser Abt, der Prior Beck, der Subprior und Kornschreiber Wunder und der Richter Weikersreuter bei der Rechnungsablage in Gegenwart des markgräflichen Hausvogts Asmus von Cib und des Kammermeisters Purkel. Die Verhandlungen über die

489 Rechnung währten Tage lang, und das Ergebnis; war für den Abt kein ungünstiges. Allein der Abt sollte nicht nur Rechnung ablegen, er sollte sich auch wegen seines übrigen Verhaltens rechtfertigen. Zu diesem Alt wurde Termin auf den 14. Juli anberaumt. An diesem Tage versammelte der Markgraf seinen ganzen Rath um sich und berief vor denselben unsern Abt nebst dem Prior und dem Kornschreiber. Der Statthalter von Knöring führte das Wort. Das Nähere über die unerquickliche Prozedur, über die würdelose Haltung sowohl der Inquisitoren als auch des Inquisiten ist in den Beitr. S. 179 und 180 mitgetheilt worden.*) Der Markgraf bewilligte dem removirten Abt seinen Ruhegehalt aus der Klosterkasse. Von einer Zustimmung, Mitunterschrift und Siegelnng Seitens des Konvents war keine Rede. Eben so wenig von einer Abtswahl in sonstiger Weise unter Leitung der Aebte von Cbrach, Lankheim und Bildhausen, welche gänzlich ignorirt wurden. Der Markgraf kam am folgenden Tage mit seinen Räthen nach Heilsbronn, wählte aus den sieben noch vorhandenen Klüsterlingen den Prior Beck zum Abt und begründete dieses Verfahren aus eigener Machtvollkommenheit durch den augsburger Religionssrieden und Reichsabschied von 1555. Das Jahrbuch gibt über die weitern Schicksale des removirten Abts keine Nachricht. Ohne Zweifel blieb er nach wie vor ein Lebemann. Als solchen charakterisirt er sich selbst in seiner Korrespondenz mit seinem Arzt Georg Vorster in Nürnberg, dem er am 9. Dez. 1556 u. A. schrieb: „Als wir euren Rath befolgt und uns mäßiglich gehalten, befinden wir uns nun Gottlob besser und gedenken, daß diese unsere Krankheit keine andere Ursache habe, denn allein diese, daß wir euch und Andern zu Gefallen so viel getrunken. Hab also müssen per poäagram verzehrt und digerirt werden. Sein demnach des Vorhabens, solches hinsüro nicht mehr zu thun, sondern uns gegebenem Rath nach mäßiglich zu halten. Da aber euch sonst gern noch einmal des Kupendriums oder Randersackerers gelüstet, mögen dieselben zu derselben Ge““) Vgl. Stillfried S. 33.

490 legenheit allhier kommen und gute Herren mitbringen; dann soll solcher, nachdem wir dessen noch ein ganzes Faß voll haben, gutwillig mitgetheilt werden.“ Im folgenden Jahr schrieb er an denselben Arzt: „Die verordnete Purganz habe ihn zwar gereinigt, aber aller Lust zu Speise und Trank beraubt, was er um so mehr bedauere, da er herrschastliche Gastung erwarte, wobei er dann nicht mithalten könne; er bitte daher um eine Arznei, die den Magen wieder einrichte.“ In den mitgetheilten Schriftstücken Schiirners und Georg Friedrichs zeichnen Beide selbst ihre Charakterbilder. Nicht vortheilhast erscheint uns das Bild des Abts; aber eben so unvortheilhast das des Markgrafen, oder vielmehr seiner Räthe, die an seiner Stelle die Feder sührten; denn der Markgraf war damals erst 17 bis 18 Jahre alt. Während der Regierung Schärners kam das Pfarrpatronat von Petersaurach an das Kloster, eine der letzten Acquisitionen des Klosters, wenn man es so nennen dars; denn von einer Erwerbung durch Schenkung oder Kauf, wie ehedem, war nicht mehr die Rede: das Patronat wurde vom Markgrasen dem Kloster als Aequivalent zugewiesen. Der Sachverhalt dabei war folgender: Das St. Gumbertusstist, bisher Patron von Petersaurach, hatte vom Kloster Heilsbronn ein Darlehen von 200 fl. empfangen und dafür dem Kloster bis zur Heinizahlung ein Haus in Onolzbach vetpsändet. Man beabsichtigte nun von Seite Onolzbachs, das Haus wieder einzuläsen und einem Schulmeister an der Lateinschule zur Wohnung einzuräumen. Um aber das Darlehen nicht an das Kloster zurückzahlen zu müssen, beschloß man, diesem als Aequivalent das Patronat von Petersaurach zu überlassen. Das Dokument vom 11. April 1556 über die Abtretung lautete: „Wir Georg Friedrich, Markgraf re. Nachdem Abt Friedrich, auch Prior und Konvent unseres Klosters zu Heilsbronn von dem Kapitel zu St. Gumbertus allhie psandweis einen Hof, so gegen dem bamberger Gäßlein neben einem andern Hof gemeldts Stifts Kirche allhie am Kornmarkt gelegen und gemeldtem Kloster auch zugehörig, gehabt, und man nun solchs Hass zu einer Behausung für einen Schulmeister allhie nothdürstig gewesen

491 und dem Stift St. Gumbertus das zjuo pztronatutz an der Pfarr zu Petersaurach zugehört, die Sach aber durch unsere Statthalter, Regenten und Räthe zwischen dem Kloster und Stift dahin verglichen ist, daß das Kloster Heilsbronn auf die gehabte Pfandgerechtigleit und Psandsumme, welche sie an den Hof gehabt, vetzichtet und zu einer Schulmeisterwohnung abtritt, wogegen das Stift dem Kloster das juo putrouatuo der Pfarr Petersaurach überläßt: so wird diese Auswechselung von Uns hiermit bewilligt. Doch soll jeder Pfarrer zu Petersaurach dem Kapitel jährlich vier Pfund reichen, wie zuvor. Zu Urkund ist dieser Brief in zwei gleichlautenden Schriften jedem Theil mit unserem Siegel zugestellt worden. Gegeben, Onolzbach. Georg Friedrich, M. z. B. manu proprj–i.““ Gleichzeitig schrieb der Dechant des Gumbertusstifts, Wilh. Tettelpach, an unsern Abt: „Die Urkunde über das Petersauracher Patronat wird, sobald sie sich vorsindet, an das Kloster ausgeliefert werden.“ In demselben Briefe bat der Dechant den Abt, „den zwar untüchtigen, aber kranken damaligen Pfarrer Stigler noch ein halbes Jahr lang in Petersaurach zu lassen.“ Das Thun und Treiben des Pfarrers war aber so anstößig, daß dieser Fürbitte nicht entsprochen werden konnte, wie Absch. 71, 2 berichtet werden wird. Wie der Pfarrer, so war auch das an das Kloster extradirte Pfarrhaus übel qualifizirt; in den Verhandlungen heißt es: „Das Pfarrhaus ist so erbärmlich, daß kein ordentlicher Psarrherr darin wohnen mag–“ Unser Abt erbot sich, ein neues Pfarrhaus zu bauen und einen tauglicheren Pfarrer anzustellen. Letzteres geschah noch vor Ausgang des Jahres. per 34. zbt Georg Ierliss) (1558–61) aus Weißmain in Oberfranken, regierte vom Juli 1558 an bis zu seinem am 26. Aug. 1561 erfolgten Tode, sonach drei Jahre lang. Er war, wie sein Vorgänger, Mönch in Lankheim und gleichfalls einer der vom Markgrafen Albrecht im Jahre 1549 ss) Vgl. Stillftied S. 48.

492 nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren. Seine Eltern waren Bürgersleute in Weißmain. Sein Better, Petrus Beck, war Messerer (Messerschmied) in Nürnberg, verarmte und mußte sich mit seinen Kindern kümmerlich nähren, angeblich, weil sein Geschäft in Folge des Krieges stockte und alle Lebensbedürsnisse seit lange her theuer waren. Daher sein Entschluß, i. J. 1559 sein Glück in der Reichsstadt Heilbronn zu versuchen. Bei seiner Uebersiedelung dahin wünschte er, noch während zweier Jahre das Bürgerrecht in Nürnberg fortzubehalten; er bat daher seinen Better, unsern Abt, um Fiirsprache beim Bürgermeister und Rath in Nürnberg. Wie der Abt Beck vom Markgrafen Georg Friedrich an die Stelle des vorigen Abts gesetzt wurde, ist vorhin berichtet worden. Der Abt von Ebrach wurde dabei völlig ignorirt, nicht einmal von der Sache benachrichtigt. Als er jedoch aus anderem Wege Nachricht von dem Amtswechsel erhielt, wünschte er brieflich unserem Abt Glück zu seiner Ernennung, begehrte aber zugleich seinen Gaul, vermöge seines jl–l1’18 yjeitatorji, welches der Markgraf bei Erwählung des vorigen Abts aufrecht zu erhalten versprochen habe. Unser Abt, dem die Hände in Allem gebunden waren, schickte den Brief mit der Bitte um Verhaltungsbesehl nach Onolzbach, erhielt aber lange keine Antwort, da der Markgraf abwesend war. Mittlerweile begehrte der Abt von Ebrach wiederholt seinen Gaul. Endlich konnte unser Abt unterm 22. April nach Ebrach antworten: „Der Markgraf hat uns geantwortet, daß er die Auslieferung des Gauls nicht gestatte, auch nicht die von euch beabsichtigte Visitation in Heilsbronn, aus guten christlichen und andern Ursachen. Wendet euch daher wegen eurer Forderungen und Gerechtsame an den Markgrafen selbst.“ Dieser gebot unserem Abt, der von Ebrach aus beabsichtigten Visitation sich nicht zu unterziehen und der Abt fügte sich demGebot in Betress des Gauls und der Visitation ohne Widerrede. Dagegen erhob er Einsprache gegen eine andere, kurz vor seiner Erwählung am 13. Juli 1558 nach Heilsbronn ergangene Verordnung, Geldbeiträge zu den Kirchenvisitationskosten und

493 zum Bau des Hospitals in Ansbach betressend. Die Verordnung lautete: „Bei den Pfarrern und Gotteshäusern unseres Fürstenthums sind Gebrechen und Unvrdnungen eingerissen. Diesem zu begegnen, sind Visitationen nöthig. Zur Zehrung und Unterhaltung der Visitatoren soll der Bedarf aus unsern Stiftern und Klöstern entnommen werden. Heilsbronn hat dazu jährlich 100 fl. beizutragen und an unsern Rentmeister abzuliefern. Ein Hospital für Arme und Dürstige war in Onolzbach bisher nicht vorhanden. Zur Erbauung des Hauses soll Heilsbronn vorerst 300 fl. beitragen, zur Unterhaltung der Dürstigen aber die jährlichen Einkünste an Gülten, Getreide, Geld, Eiern, Käsen, Hühnern, Handlöhnen und Hauptrechten von seinen zwei besten Bauernhösen und zunächst diese zwei Höfe namhast machen.“ Gegen diese Leistungen remonstrirten Abt und Konvent, indem sie vorstellten: „Das Kloster, durch den vorigen Abt Schörner in Schulden gerathen, mußte beim Markgrafen selbst 1000 fl. entlehnen, hat an Hans Glockengießer 300 sl., an Merkurius Herdegen 200 fl. etc. etc. zu zahlen, wenig in Kästen und Kellern, in Heilsbronn selbst ein Hospital zu unterhalten, 34–35 Schüler zu versorgen, was gleichfalls url pje.8 de–.u88.8 gehört, dazu die Kosten für viele Gebäulichkeiten, für tägliche Gastung zu bestreiten 2e.“ Der markgräfliche Bescheid lautete abschlägig. Abt und Konvent remonstrirten abermals, erhielten aber wieder eine abschlägige Antwort unter Hinweis auf den jüngsten Reichstagsabschied, welcher derartige Ausgaben ari pje.8 0zu8:–r8 vorschreibe. Seien die zunächst verlangten 300 fl. nicht vorhanden, so solle man sie entlehnen. Abt und Konvent mußten sich fügen. Der Markgraf genehmigte, 2000 fl. zu entlehnen, befahl aber zugleich, davon die verlangten 300 fl. zu zahlen. Anstatt der Einkünfte von den zwei besten Bauernhöfen bot der Abt ein jährliches Aversum von 30 Simra Korn an. Der Markgraf erklärte sich damit einverstanden, schickte aber an Abt und Konvent eine sestbindende, sorgfältig verklausulirte Verschreibung zur Siegelung und Unterschrift. Die Zusendung erfolgte an Weihnachten 1558; die Verschreibung war aber zurückdatirt aus Laurenzi und

494 lautete: „Wir Abt und Konvent wurden vom Herrn Markgrafen gnädig ersucht, zur Förderung seines Spitals, wozu wir wohl geneigt sind, gelegen vor dem obern Thor und bisher ein Bauernhos gewesen, der Bockenhos genannt, jährlich 80 Sra. Korn zu geben, zuerst Martini 1558. Deß zu Urkund haben wir unser Abteiund Klostersiegel an diesen, Brief gehangen, auch Abt, Prior und Konvent eigenhändig unterschrieben.“ Abt und Konvent zögerten sowohl mit der Siegelung und Unterschrift, als auch mit den Zahlungen für Kirchenvisitation und Spital, so daß am letzten März 1559 vom Markgrafen daran erinnert werden mußte. Zugleich erhielt der Abt den Auftrag, seine Klosterunterthanen bis auf eine Meile Wegs von Onolzbach anzuweisen, beim Bau des Spitals Handund Spannfrohnen zu leisten. Die markgräfliehen Unterthanen mußten ein Gleiches thun. Georg Friedrich war friedlich und auch sonst wohl gesinnt. Davon zeugt auch die eben besprochene Errichtung des Spitals und die Anordnung der Kirchenvisitationen. Gleichwohl brachte er durch seinen kostspieligen Haushalt und seine kostspieligen Liebhabereien, wie in den Beitr. S. 184 uff. ausführlich berichtet wurde, viel Elend über sein Fürstenthum, auch über das Klostergebiet, in welchem er bereits unumschränkt schaltete, schwere Lasten auslegte und das bereits vorhandene Elend steigerte. Eine schwere Staatsschuldenlast hatte er von seinen Vätern ererbt; daher die immer wiederkehrenden Landtage zur Beschaffung von Geld. Auf dem Landtage vom 12. Sept. 1560, zu welchem auch unser Abt nach Onolzbach berufen wurde, bewilligte man dem Markgrafen das doppelte Umgeld aus zwölf Jahre, und zwar lediglich zur Tilgung „der altväterlichen Schuld.“ Von jeder Maas Wein mußten zwei alte Pfeunige abgegeben werden, von jeder Maas Bier einer. Diese Auflage machte viel böses Blut. In vielen Ortschaften auf dem Klostergebiete waren neben heilsbronnischen Wirthshäusern auch eichstättische, deutschordenische etc., welche dieses doppelte Umgeld nicht zu entrichten hatten, daher ihre Getränke wohlseiler ausschenken konnten und dadurch alle Nahrung von Reisenden, Hochzeiten etc. an sich zogen. Unser Abt

495 wurde daher von seinen Wirthen stets mit Klagen bestürmt, namentlich von den Wirthen zu Merkendorf, welche vorstellten, daß sich alle Nahrung von ihnen weg nach den wohlfeileren Wirthshäusern in Qrnbau, Eschenbach, Muhr und Stadeln gezogen habe. Zu dem doppelten Umgeld kam eine andere markgräfliche Steuer: die Entrichtung von einem halben Gulden von jedem Hundert Gulden Vermögen, was unser Abt seinen Vögten, Pflegern und Schultheißen in Merkendorf, Neuhof, Bonhof, Walzendots, Nördlingen, Equarhofen und Randersacker eröffnete. Im Hinblick auf die Drangsale durch Landsknechte, Frohndienste und den Wildstand, auf den vorigen strengen Winter und auf die schweren Auslagen spricht der Richter Weikersreuter die Befürchtung aus, es möchten viele Unterthanen die Steuern nicht erschwingen können und entlaufen. Durch die vom Markgrafen anbefohlenen Ausgaben war die Klosterkasse erschöpft, so daß unser Abt nicht immer, wie er wünschte, bei der steigenden Verarmuug Hilfe schassen konnte. Der Markgräsin Emilie, welche ihn um jährliche 10 fl. für eine auswärtige Wittwe ersucht hatte, schrieb er: „daß er ihren Wunsch nicht erfüllen könne, da auf dem Klostergebiete so viele Eingesessene seien, die Unvermögens halben ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könnten und von ihm versorgt werden müßten, daher er außer Stand sei, Fremden aus dem Einkommen des so sehr belasteten Klosters Unterhalt zu gewähren.“ Es ist soeben bemerkt worden, unter Hinweisung auf die nähere Darlegung in den „Beiträgen“, daß unter und durch Georg Friedrichs Regierung der Nothstand im Lande immer drückender wurde, daß aber der Markgraf auch seine guten Seiten hatte. In manchen Erlassen, unter welche er sein „111a1111 prapriatt schrieb, erscheint er kleinlich, unfreundlich und herrisch. Dagegen erhielt unser Abt 14 Tage nach Ostern 1560 von ihm (er war damals 21 Jahre alt) einen Auftrag, aus welchem Wohlwollen spricht. In den Beiträgen S. 84 bis 86 ist berichtet worden, in welcher Weise Georg Friedrich den Sarkophag über dem Grabe seiner Väter, worin auch er dereinst ruhen wollte, renoviren ließ. Neben ihm sollte auch sein vor ihm gestorbener Hos

496 prediger Salinger*) ruhen. Er schrieb daher an unsern Abt: „Wir geben euch gnädiger Meinung zu erkennen, daß der würdige, unser gewesener Hasprediger, Herr Wolfgang Salinger, selig entschlasen ist. Nachdem wir nun bedacht, ihn gen Heilsbronn führen und daselbst in die Klosterkirche neben unseres Herrn Vaters, weiland Markgraf Georgens Grab begraben zu lassen, so ist unser gnädiges Begehren, ihr wallet Verordnung thun, daß morgen, Sonntags, alsbald ein neu Grab, hart neben unseres Vaters Grab, auf welcher Seite sich das am Besten siigen würde, gemacht werde. Und nachdem morgen ungefährlich um zwei Hara Nachmittags die Leiche ankommen wird, so begehren wir, ihr wollet Bestellung thun, daß dieselbe alsbald unter dem äußern Thor vom Wagen herabgenommen, auf eine Bahr gelegt, sürter mit der ganzen Procession und dem Convent christlicher Ordnung nach in die Klosterkirche getragen und daselbst neben unserem Herrn Vater selig zur Erde bestattet werde. Onalzbach, Sonnabend vor Misericordias Domini 1560.“ Unser Abt vollzog pünktlich diesen Auftrag. Salinger, circa 1530 als Pratestant aus seiner Vaterstadt Wels in Oesterreich vertrieben, wurde vom Markgrafen Georg aufgenommen und starb in Ansbach. Seine Relikten ließen zu seinem Gedächtniß eine nach vorhandene Metalltasel mit folgender Inschrift fertigen: llgag freiöd rögzk rsäöan, cpsskay –1–y örig–eaäs guckte?–ac, Messe ati Mai–rn nä–ego–, ab Flag öaöäatz aiai. Waikgauga 8o.1j11g6ra„ pia (10c–ta St; Sjuaara tbaalaga, gut 91111 a 8119. patrjo. We–18 ab äaatriuam eeangalii in bi8 rogjaujbrm zul 30. annum pie ciaauit St; aa11tiu6nti88i1r1S eizcitz paztramumgua 8113–S aatatja rieaanrrjum in aula rnatabica Summa piatatia 8t:11c1ia St: Saiutarjbua manjtia tranzagit, Saxagerre–usj118 7. 08.1. lll:–rji anno riamini 1560 mjgrat; ack ciamjnum at yaluntata ganeraoieaimi at il1118t1·j88imi priuss ajpj8 äominj Eraargii k’ricia1–i0i marabjanio brsauäanburgattois pii kaljoie. in 1100 mauastaria 11011S8t.iS8ima Sapultus. Can. ct ss Vgl. Stillftied S. 230.

497 ljberi k. E. parenti 8110 ou.ri88. kl. K1. K. 0. (kloo Monumontum kieri 0urä76ru.nt). Das Salinger’sche Grab ist an der Nordseite des Zollerschen Hauptmonuments. Die Metalltafel war noch um 1600 aus dem liegenden Grabstein eingelassen, wurde aber späterhin herausgenommen, erst an der Wand des nördlichen Seitenschisses, neuerlich aber bei Nr. 111 eingemauert. G Um die Zeit dieses, die Beerdigung Salingers betreffenden Auftrages erhielt unser Abt vom Markgrafen oder von seiner Mutter Emilie auch anderartige Aufträge. Bald werden ihm von der Markgräfin drei Ochsen zur Verpflegung übergeben, welche aber erkranken, so daß der Abt räth, die Pfleglinge schlachten zu lassen. Bald werden gesunde oder kranke Pferde ins Kloster geschickt. Bald werden zwei Köche requirirt und bei Hof so lang behalten, bis der Abt bittet, wenigstens Einen zurückzusenden. Bald verlangt die Markgräsin Lattenfuhren, worauf ihr aber der Abt antwortet, daß er ihrem Herrn Sohne zu seiner Reise drei Menen geliehen habe, welche noch nicht zurückgekehrt seien; auch habe er den geliehenen Kammerwagen noch nicht zurückerhalten. Bald verreisen Mutter und Sohn und übergeben Pferde, Hunde und Jäger dein Abt zur Verpflegung. Im Dezember 1561 lagerten Georg Friedrichs Jäger im Burggrafenhaus e in üblicher Weise schreiend, efluchend, zechend, sich nicht begnügend mit den vom Markgrafen selbst stipulirten Rationen. Mit sechs Eimern Wein, die sie in sechs Tagen getrunken, nicht zufrieden, forderten sie noch mehr und, als sie nicht mehr erhielten, rissen sie den Ofen in der Jägerstube ein, stießen die Thür zur Wohnung des Gastmeisters ein, olkupirten die Stube der Edelleute und zogen sich erst dann zurück, als unser Abt vor ihnen erschien. Der Markgraf war eben verreist z der Abt bat daher bei den Räihen um Einschreitung und um Schutz, welchen man ihm beim letzten Landtage versprochen habe. Regent und Räthe versprachen umgehend, die Unholde zu bestrafen, wiesen aber zugleich den Abt an, künftighin keinen Jäger ohne schriftlichen Vorweis einzulassen. In kirchlicher Beziehung wurde während der Regierungs–

498 zeit unseres Abts Alles im lutherischen Sinne gehalten, namentlich der Gottesdienst in der Katharinenkirche genau nach der brandenburgischen Kirchenordnung. In der Klosterkirche hielten die wenigen noch vorhandenen Konventualen mit den Chorschülern aus der Schopper’schen Schule ihren Separatgottesdienst, im Ganzen gleichfalls im lutherischen Sinne. Gleichwohl hieß es: „Abt und Konvent hätten noch immer eine andere Religion, verschieden von der in der Katharinenoder Volkskirche verkündigten; auch hielten sie ihre Gesänge für besser und die Klosterkirche überhaupt für heiliger, als die. Katharinenkirche.“ Um diesen Gerüchten zu begegnen, ließ unser Abt am 1. Januar 1559 in der Katharinenkirche von der Kanzel verkündigen: „Obige Gerüchte sind grundlos; dergleichen liegt ganz und gar nicht im Sinne des Abts und Konvents. Deß zum Beweis werden Abt und Konventualen kiinstig mit den Uebrigen dem Kloster Verwandten der Predigt und dem Abendmahl in der Katharinenkirche beiwohnen. Unser Wille ist nicht, unsern Unterthanen ein Aergerniß zu geben, sondern vielmehr, daß Alle zur Predigt und durch dieselbe zur Gottessurcht, Sündenbekenntniß, Buße, Glaube, Nächstenliebe, zum rechten Gebrauch des Sakraments und zur Seligkeit kommen, wozu wir weder durch unsere Werke, noch durch unser Verdienst, sondern allein durch das Gehör der Predigt und Gottes Wort kommen können. So wollen wir denn gemeinschaftlich in einer einigen christlichen Versammlung Gebet, Fürbitte und Danksagung thun, mit dem neuen Jahr den alten Adam und das sündliche Leben ablegen, damit Gott uns Friede, fruchtbares Wetter und andere Wohlthat und dort die ewige Seligkeit Verleihe neben dem neugeborenen Kindlein. Das verleihe der Herr uns Allen. Amen.“ Der Abt und seine vier Konventualen wohnten von nun an den Predigten des lutherischen Predigers Porphyrius in der Katharinenkirche bei und empfingen daselbst gemeinschaftlich mit den übrigen Kommunikanten das heilige Abendmahl. Es waren damals außer unserem Abt nur noch vier Konventualen vorhanden: Melchior Wunder, Prior, nachmals Abt,

499 ·s 1578; Lorenz Thomas Weidner, Subprior und Kustos, “s1561 ; Georg Ernst aus Ochsenfurt, “s· 1568, und Lienhard Kettner. Von den in Heilsbronn einheimischen Mönchen, welche beim Anfang der Reformation noch im Kloster geblieben waren, lebte keiner mehr, und von den sechs Restauratoren vom J. 1549 lebte im Kloster nur noch unser Abt. Dieser bemühte sich, die geringe Zahl seiner Mönche zu vermehren. Cs meldete sich auch hier und da ein Kompetent, welcher Lust hatte, einzutreten, und die markgräfliche Regierung legte nichts in den Weg, da sie einsah, daß die wenigen etwa Eintretenden die Selbstauflösung des Klosters nicht verhindern konnten. Ein Petent wurde sogar vom markgriislichen Kanzler Tettelbach selbst dem Abt empfohlen. In gleichem Sinne bat der Dechant Mich. Müller zu Herrieden, seinen Sohn als Konventualen aufzunehmen, indem er an unsern Abt schrieb: „Ich hatte immer große Lust zu Heilsbronn, zu den Aebten Sebaldus (Bamberger), Schopper, Hamaxurgus (Wagner) und Deocharus (Theophilus Dürner). Hätte Gott mir nicht gnädiglich aus das Stift (Herrieden) als mein Pattiam geholfen, so wäre ich selbst in den Orden getreten. Eben diese Lust, als Konventual in euer Kloster zu treten, hat mein Sohn. Was hat dieser dann in das Kloster mitzubringen und sonst vorzubereiten? Daß er nicht legitjme uatua ist, ist ihm kein Fehl, da ich ihm eine Dispensation aus dem Reichstag zu Augsburg vom Kardinal a latoro zuwege gebracht habe, so daß er Macht hat, bonotiajo. curata. St nonomata anzunehmen, und ist aoolitua. Der Religion halben soll er kein Mangel haben. Er wird sich ganz willig und gehorsam erzeigen.“ Unser Abt antwortete: „Als ich neulich den Sohn des Bürgermeisters Mich. Oeder von Weißenburg als Konventualen aufnahm, wurde mir es von Mißgönnern übel ausgelegt, da doch der Religion halben kein Bedenken vorhanden war. Wie würden sie mir es erst auslegen, wenn ich euren Sohn aufnehmen würde, wegen der Religion und noch mehr wegen seiner unehelichen Geburt, was allerdings gegen unsern Orden ist. Dieweil er aber bereits aeolitua ist, so kannzer in anderem Wege wohl unterkommen,

500 weil allenthalben viel vakante b9119tioio. sind. Also ist seine Ausnahme nicht rathsam.“ “ Dagegen nahm unser Abt im J. 1560 den ebengedachten Bürgermeisterssohn Georg Oederk) von Weißenburg als Kontualen auf. Oeder lebte 14 Jahre lang als Mönch in Heilsbronn und starb daselbst im J. 1574. Es überlebte ihn nur ein einziger Konventual, Melchior Wunder, den wir als letzten Klosterabt näher kennen lernen werden. Oeder gerieth im Jahre vor seinem Tode in Streit mit seinem Bruder und seiner Schwägerin in Weißenburg wegen der Verlassenschaft seiner Eltern. Nach Beilegung des Streites durch Vergleich erhielt Oeder 22 fl. Vermuthlich bestimmte er, daß diese Summe zu einem Gedächtnißbilde verwendet werden sollte. Das bei Nr. 117 noch vorhandene Bild stellt den Apostel Paulus auf dem Wege nach Damaskus dar. Saulus, von dem sich bäutnenden Pferde abgeworfen, liegt rücklings aus der Erde, das Gesicht nach Oben gekehrt zum Herrn, der aus der Wolke tust. Der Hintergrund zeigt den Erblindeten, von seinen Begleitern nach Damaskus geführt. Vermuthlich ist das Bild von Lukas Gruenberg, welcher, wie oben bemerkt, mit seinen Gesellen Jahre lang in und für Heilsbronn gearbeitet hat. Die Schrift unter dem Bilde lautet.: C’S01’g1ll8 09691, hlljllll ooanodii oO11y911tue1.1i8 par 14 8–111108, 5 111911898, 2 C1168, qui ip89 situo 8119.9 i1111oo911tinm 1100 ckioto 19881III. 25. t98i:o.t118 98t: Simpiioitu.8 Lt roctituclo cll8H0l116l1i? 1119, (11118. 9:8p99to.7i t–9. Seinen Tod verzeichnet der Prediger Porphyrius im Sterbregister wie folgt: „Der ehrwürdig Herr Georg Oeder von Weißenburg, ein Konventsherr des Klosters Hailsbronn, so in die .14 Jahr im Kloster gewesen, stirbt im schönen Häuslein aus dem Kirchhof (jetzt Hs.–Nr. 26) am Sonntag Reminiscere 1574 den 7. Merz um 9 Uhr Vormittag, und ist der (vor–) letzte aus den Konventsherren des Klosters gewesen.“ Oeder war der letzte in Heilsbronn aufgenommene Mönch. “) Vgl. Stillfried S. 227.

501 Die Schopper’sche Schule, damals 40 Ziiglinge zählend, war überfüllt, so daß unser Abt mehrere Ausnahmsgesuche nicht berücksichtigen, auch vom Markgrasen empfohlene Schüler nicht aufnehmen tonnte. Pfarrerledigungen ergaben sich während der kurzen Regierungszeit des Abts in Ammerndorf und Linden und in Folge dessen viele Verhandlungen, wie unten im 71. Abschnitt berichtet werden wird. Zeuge der Jahrbücher hatte unser Abt, wie sein Vorgänger, mit dem Richter aus dem ganzen Klostergebiete unablässig zu richten und zu schlichten, da sich im religiös–sittlichen Volksleben nirgends ein Fortschritt zum Besseren zeigte, trotz allen wohlgemeinten Bestrebungen, den Lastern und der Rohheit zu steuern, besonders durch die Kirchenvisitationen. Diese waren, wie oben berichtet wurde, zwar längst eingeführt, aber noch immer erfolglos. Die Visttationsmandate wurden daher erneuert und verschärft, besonders zur Zeit unseres Abts. Ueber seine Betheiligung an der Sache und die Kirchenvisitationen auf dem Klostetgebiete überhaupt wird nachher beim letzten Klosterabt Mittheilung gemacht werden. In den bisher aus den Jahrbüchern dieser Periode mitgetheilten Verhandlungen erscheint unser Abt wohlgesinnt; eben so sein Richter Weitersreuter. Beide theilten jedoch in Absicht aus Zauberei, Hexerei und Druterei den herrschenden Volksaberglauben. Kriminaljustiz übte das Kloster nicht gerne; es überließ gewöhnlich die Verhandlungen bei Kriminalverbrechen, insonderheit den Vollzug der Todesstrafe, benachbarten Gerichten und beschränkte sich auf Anzeige und Voruntersuchung. Nur ausnahmsweise und nothgedrungen übte es Kriminaljustiz, wie oben beim 25. Abt Bamberger berichtet wurde. Zu den Kriminalfällen zählten auch Zauberei, Hexerei und Druterei. Wie der Abt und sein Richter hierüber dachten, erhellt aus folgenden Verhandlungen: Weitersreuter berichtete an das markgräfliche „Fraischamt“ Windsbach: „Vorigen Herbst wurden zu Weißenbronn der Frau des Schmieds Prechtel, die, wie auch ihr Mann und

502 ihre Tochter össentlich bezichtigt und beschrait werden, daß sie mit Zauberei umgehen, zehn Krautsköpfe aus dem Felde zerschnitten. Da sagte die Frau: „Der das gethan hat, soll nicht mehr viel Kraut essen.“ Bald daraus wars sie bei einer Beerdigung etwas in das Grab, ohne Zweifel, um die Person, die das Kraut zerschnitten hat, zu bezaubern. Spiiterhin ging sie in das Haus des Hans Link, wo ein Knabe krank lag, woraus der Knabe starb. Gegenwärtig liegt der Bruder dieses Knaben in Todesnöthen und man fürchtet, daß auch dieser nicht davon kommen wird, weil er es ist, der das Kraut zerschnitten hat. Damit nun solches Uebel Andern zum Abscheu nach Gebühr bestraft werde, erstatten wir diese Anzeige, da die Sache als ein Malesizhandel nicht vor das Klostergericht. sondern in das Fraischamt gehött.““ Vogt Lienhard Schmid, Wolf Fairlin des Raths und Bastian Ronhöfer, Beide Amtsverweser zu Windsbach, ließen die angeschuldigte Frau nebst Mannund Tochter verhasten, derhörten sie einzeln aus Bedrohen des Nachrichters und sendeten, da kein Geständniß erfolgte, die Akten an das Hosgericht. Dieses verlangte weitern Bericht über den Wandel der Angeschuldigten, worauf Weikersreuter berichtete: „Ich habe etliche Weißenbronner vernominen, insonderheit den Vater jener zwei Knaben, Hans Link, welcher angab: „Am 10. März sind meine sonst immer gesunden zwei Knaben erkrankt. Da hab ich den Pfarrer gerufen, um sie mit Gottes Wort zu trösten; aber weder der Pfarrer, noch sonst Jemand hat von ihnen eine Rede bekommen können. Da kam am 13. früh die Schmiedin, fuhr mit der Hand zweimal über den Kopf des kranken Knaben, welcher sich darüber entsetzte und dreimal sagte: Behüt, Herr Jesu! Drei Stunden nach diesen seinen letzten Worten starb er. Daraus haben mich meine Nachbarn gewarnt, wohl zuzusehen, mit wem ich umginge; denn es sei zu besorgen, daß mein kranker Sohn das Kraut zerschnitten habe. Daraus ging ich zur Schmiedin und sagte ihr: „Warum habt ihr mir nicht gesagt, daß mein kranker Sohn es gethan hat, so wollt ich euch das Kraut bezahlt haben. Hat er es gethan, so bitte ich euch, ihm von seiner Krankheit zu helfen, etwa

503 dadurch, daß man des Kellerfrizen Grab wieder öffnet und heraus nimmt, was ihr hineingeworfen habt.“ Daraus sie gesagt: „Behüt mich Gott, ich hab euch nichts gethan, will euch auch nichts thun; aber was ihr mich beschuldigt, wird euch sauer werden.“ Aehnlich wie Link sagten anch die übrigen Vernommenen aus: „Die Schmiedin sei schon länger in Verdacht. So hätten sie z. B. einen Hirten gehabt, der angab: wenn die Schmiedin unter seine Herde gekommen sei, so habe das Vieh getobt und gerast; sie habe auch von jeder Kuh gewußt, ob sie schwer oder leicht zu melken sei. Sie sei bekannt als Drut; Alles fürchte sich vor den Schmiedsleuten.“ Das Hofgericht ersah aus diesen Vernehmungen, daß Abt und Richter die Sache nicht richtig angeschaut und nicht recht behandelt hatten. Cs befahl, die Angeschuldigten frei zu lassen, nicht weiter zu verfahren und die Cntlafsenen zu beschwichtigen. Denn der entlassene Schmied verklagte den Hans Link, der ihn in’s Gefängniß und in Schaden gebracht und bei den Leuten zu einem Spott gemacht habe. Dafür verlangte er 100 fl. Entschädigung. Abt und Richter traten nun unter Assistenz von beiderseits erwählten vier Biederleuteu vermittelnd ein und brachten einen Vergleich zu Stande, durch welchen bestimmt wurde: „Beide Theile werden wieder gute Freunde und verzeihen einander. Link zahlt an Prechtel 25 fl. Die Gerichtskosten zahlen Beide zu gleichen Theilen. Wer dem zuwider handelt, zahlt 25 fl. Strafe an den Abt.“ Von der Verhaftung an bis zu diesem Uebereinkommen waren neun Monate verstossen. Neun Monate daraus starb der Abt. Sein Subprior und Kustos Weidner aus Würzburg war acht Wochen vor ihm gestorben, so daß nur noch vier Mönche: Wunder, Ernst, Kettner und Oeder den Konvent bildeten. Prior Wunder und Richter Weikersreuter zeigten den Tod des Abts in Onolzbach an. Der Markgraf war eben abwesend. Noch am Todestage kam nach Heilsbronn der Licentiat Kasp. Ctzel, beauftragt von den Räthen, des Klosters Angelegenheiten zu verrichten und dessen Güter zu bewahren, bis auf weitern markgräflichen Bescheid. Diesem weitern Bescheid zufolge kam Heinrich von Mußlohe, Amtmann zu

504 Schwabach, nach Heilsbronn, um alles Vorhandene zu inventarisiren, alle Dokumente, Saalbücher etc. etc. an einen sichern Ort zu bringen und diesen zu versiegeln. Einem aberrnaligen Bescheid zufolge kamen zum Amtmann von Mußlohe vier weitere Kommissäre: Gottsried Lochinger, Ernst von Krailsheim, Peter Proll, Rentmeister, und Georg Hädel, Amtmann zu Fotndorf, um die Rechnungen der Vögte, Pfleger und Förster zu prüfen und den Haushalt im Kloster selbst und inden Vogteien zu ordnen. Van einer Abtswahl war vorerst keine Rede. Es folgte eine fast einjährige Vakanz, während welcher der Rentmeister Proll nebst dem Prior und dem Richter die Angelegenheiten des Klosters besorgten, wie nachher berichtet werden wird. Im Vorgesiihl seines nahen Todes ließ unser Abt für eine akkordmäßig festgestellte Summe sein „Epitnphiun1“ fertigen und versaßte dazu folgende, augenfällig nach seinem Tode vervollständigte Inschrift: y17U8 monumentum 1100 tiäei meze 1108III. (111:–1 01–ec10 me 00118ep111t11m cum 0111–j8t;0 in berptiemo, 1–111Slllll ab eo in c1ie 061180110 re81180it:–1t.11m iri. Ceorgiue L11–0909118 (1jet118 118–8 1ll01J’1;3–8 neäee rezci tre8 3.111108 zbbaz. 0o11t1jme11t8. yjtne meze 1.ll01’11l11J18–h0l’ et:1u0tu8. ,III.1118 cette, O 110mO, u1t;im118 c1ie8 3,116889 11011 potxeet. Viyere igitur 7019118, 01189010, 11e 19.019.8 morte r1ig118. Que–1118 enim exierie (1e 118.0 vita, te1.1j8 kuturae Vitae 1’9c1c191’18. Obiit 811110 011118ti 1561 (1ie 26 nugueti. Die Worte standen aus einer aufgehängten Tafel. Unten auf dem Stein aus einer Messingtasel standen die Worte: A 1ll01e 8111) 118.0 80m1111m p08t; kate. Ereorgiuß ubbne 1)11b1j0e1 quo 0eei(1jt; re8 m01·ie11te enpjt. 1ll1t;i8 erzt, 011.11–01’ pietertie et; urbjter aeguj kjerjäumgue äabnt 151rgn ulimentu. 011010. 1188 11111 8e(1 rezcjt trieteriäa 8ec1u1118 aeciee, Ketrz ewiäe repetit; me118 pin, 00l’l)U8 11um11m. Der Versertiger des „Epitaphiums“, der Malerund Bildhauer Lukas Gruenberg, vollendete seine Arbeit erst drei Monate nach des Abt–J Tod. Daß er seinen Lohn dafür erst nach

505 längerem Feilschen mit Onolzbach erhielt, ist beim 30. Abt Wirsing berichtet worden. Der Abt wurde im Querschiss der Klosterkirche vor der Heideckerlapelle begraben. Nach seinem eigenen eben mitgetheilten Zeugniß ist „Arbeit und Kummer“ sein Theil gewesen. Er sah in naher Zukunft das Kloster aussterben und das Klostergebiet dem Markgrafen: zusallen. Ersolglos war sein Bestreben, die Zahl seiner Klösterlinge zu vermehren. Er sah, wie die materielle Noth beim Volke znnahm, wie das religiös–sittliche Volksleben auf dem ganzen Klostergebiete nicht besser wurde, trotz der allgemeinen Einführung des protestantischen Bekenntnisses, dem er selbst zugethan war, trotz aller wohlgemeinten Mandate und trotz der unter ihm und durch ihn mit noch größerem Eiser als sonst vollzogenen Kirchenvisitationen. Der mitgetheilte Nachruf auf seinem Grabstein charakterisirt ihn als „sanft, fromm und gerecht.“ Er hatte aber auch seine Mißgönner, die das Gerücht verbreiteten: „er habe als ehemaliger Konventual und Weinschließer in Lankheim den Wein verbuhlet, so daß man dort froh gewesen sei, seiner los zu werden.“ Er schrieb daher nach Lankheim an den Abt Friedrich, mit dem er sortwährend freundlich verkehrte, und erbat sich von demselben und dem ganzen Konvent ein rückhaltloses Zeugniß über sein dortiges Verhalten, um sich dessen bei etwaiger Gelegenheit bedienen zu können. Sein Amtsnachsolger in Heilsbronn, der Abt Wunder, sagt über ihn: „Hat ohne unser Wissen Haus gehalten und 2500 fl. Schulden gsemacht.“ Dagegen heißt es in dem um 1600 kopirten Abtsverzeichniß: „Abt Georgius Artopäus regierte das Kloster nützlich drei Jahre.“ Der 35. und letzte Jtlosierabt Melrhior Wnnderls) (1562–78) regierte vom 9. Juli 1562 bis zu seinem am 13. Juli 1578 erfolgten Tode, sonach 16 Jahre lang. Er wurde um das Jahr 1525 zu Mühlhausen bei Pommersselden in Oberfranken geboren. Sein Vater, Moriz Wunder, war Pfarrer in Mühlhausen. 9) Vgl. Stillstied S. 48.

506 Er stammte, wie auch sein Bruder Georg Wunder, ohne Zweifel nicht aus einer legitimen Ehe; denn um –1525 wird sein Vater Moriz Wunder wohl noch nicht (wahrscheinlich niemals) Luthers Lehre angenommen und eine legitime Ehe geschlossen haben. Seine Mutter, deren Name in den Jahrbüchern nicht vorkommt, zog, bereits über 50 Jahre alt, nach seines Vaters Tod von Mühlhausen weg „und that sich zu Herrn Bastian Willenberger, Engelmesser bei St. Martinsstist in Vorchheim“, dem sie nach Ebermannstadt solgte, wo er Pfarrer wurde. „Derselbe hat sie zu Ebermannstadt in die 12 oder 15 Jahr, wie im Papstthum der Brauch, zum Weib gehabt und sie ehrlich bis zu ihrem Tod ges halten während ihrer Krankheit.“ –Willenberger hatte zwei Töchter, welche als Stiesschwestern unseres Abts bezeichnet werden, während des Abts Mutter als Stiefmutter der Willenberger’schen Töchter bezeichnet wird. Unser Abt (auch sein Bruder Georg) kam als Knabe nach Forchheim aus die Schule und wohnte dort bei seiner Tante Magdalena, verehelichten Lösfelmeier, Schwester seines Vaters. 1542 war er noch in Forchheim; dann aber kam er nach Heilsbronn in die Schopper’sche Schule. Cs ist oben bemerkt worden, daß Schopper aus den Zöglingen seiner Schule die gelichtete Zahl seiner Mönche zu rekrutiren beabsichtigte, daß aber nur Wenige in den Orden traten. Dieser Wenigen Einer war unser Abt. Er trat in den Orden um 1550, sonach zur Zeit der Restauration des Klosters durch den Markgrafen Albrecht. Sein Bruder Georg Wunder und dessen Frau besuchten ihn dreimal und bei diesen Besuchen „hat der Herr Abt ihnen 4 fl. 2 Ort, 18 dl. etc. verehrt.“ Bald nach dem letzten Besuche starb Georg Wunder. Seine Wittwe heirathete wieder und erhielt von unserem Abt zwei Goldgulden als Hochzeitgeschen–l. Auch andere Verwandte erhielten von ihm Geschenke, z. B. sein Andergeschwisterkindsvetter Thomas Bidermann in Bamberg 100 fl., dessen Schwester Kunigunda, Schulmeisterssrau in Oberdachstetten, 10 fl. Seine Andergeschwisterlindsbase Margaretha Blau aus Forchheim, verehelichte Wintermacher in Zwickau, empfing von ihm 30 fl. als Aussteuer. Die jüngere Schwester Ursula Blau, welche er als

507 Dienstmagd bei seinem Klosterverwalter in Heilsbronn unterbrachte, versprach er gleichfalls dereinst außustatten, weil sie ihm in seiner langwierigen Schwachheit fleißig gedient und viel Gutes gethan habe. Die beiden verwaisten armen Schwestern kamen nach dem Tode des Abts nach Heilsbronn und baten um etwas aus dem Nachlasse; Ursula bat insonderheit um das Bett des Verstorbenen, wurde aber von Regent und Räthen zu Onolzbach abgewiesen mit dem Bedeuten, daß sie und ihre Geschwister sich sollten begnügen mit dem, was sie bereits aus Gnaden empfangen hätten. Außer den Genannten fanden sich noch andere petitionirende Vettern und Basen ein (z. B. die obengenannten zwei Töchter des Pfarrers Sebastian Willenberger), wa zu vielen Erhebungen und Zeugenvernehmungen führte, aber auch zu dem Resultat, daß der Nachlaß nur unbedeutend war und lediglich in dem bestand, was der Abt bei seinem Eintritt in die Schopper’sche Schule mitgebracht, oder nach und nach aus feinen eigenen geringen Mitteln angeschasst hatte. Die markgräfliche Regierung ging nach Beck’s Tod auf die Wahl oder Ernennung eines andern Abts vorerst nicht ein, um freie Hand zu haben bei dem, was sie zunächst abändern und anordnen wollte. Sie ernannte bis auf Weiteres ein Verwaltungslollegium, bestehend aus dem markgräflichen Rentmeister Peter Proll, dem Prior Wunder und dem Richter Weilersreuter. Zuvörderst deliberirten die Räthe zu Onolzbach darüber, ob die Kleider des verstorbenen Abts dem Prior Wunder überlassen werden sollten, oder nicht. Dann besahlen sie den drei Administratoren, je Einen der vorhandenen zwei Köche, Schreiber, Thorwarte, Gärtner, Bäckerjungen, Stallbuben etc. abzuschaffen „vonwegen des Klosters schwerer Schuldenlast.“ Die Administratoren Wunder und Weilersreuter wiesen aber die absolute Unentbehrlichkeit der Meisten dieser Individuen nach, indem sie vorstellten: „Ein Weingärtner kann unmöglich die Weinberge in Heilsbronn und in Bonhof besorgen; Ein Mann kann nicht Gärtner und zugleich Obser und Hopsner sein; Ein Thorwart kann das Thor nicht hüten, da alle fremden Leute angezeigt werden müssen etc. :c.“

508 Schließlich bemerken Prior und Richter: „Man möge lieber die Wahl eines Abts nicht länger verschieben, auch einen bereits verheißenen eigenen Klosterverwalter mit einem Schreiber baldigst anstellen, da der Richter bei den täglichen Anläufen der Klosterunterthanen die Geschästslast nicht länger tragen könne.“ Die Räthe in Onolzbach beschlossen weiter, daß die Brauerei in eigener Regie fortgeführt werden sollte, da beim eigenen Betrieb das Fuder Bier aus 8 sl., das von Schwabach bezogene aber höher zu stehen komme; doch sollten künftig zweierlei Sorten gebraut werden: Herrschastsbier und Gesellenbier. Nach diesen Abänderungen und Feststellungen in Heilsbronn selbst ging es an die Organisation in den Probsteien und Vogteien, welche schon seit Jahren wegen der geringen Zahl von Mönchen durch weltliche Beamte verwaltet werden mußten. In der Probstei Bonhof wurde dem Vogt eine fixe Besoldung regulirt und zugleich das Amt eines Försters und die Leitung der Oetonomie und des Weinbaues übertragen. Die Schenkstatt sollte nicht mehr in eigener Regie betrieben, sondern in Erbpacht verliehen werden. Aehnlich wurde in der Probstei Neuhof organisirt. Der Kaplan von Trautskirchen, welcher Neuhof zu pastoriren hatte, sollte des Sonntags nicht mehr beim Vogt für drei Batzen gespeist werden, sondern ein Aversum von 6 bis 8 fl. erhalten. Aehnliche Beschränkungen traten in der Vogtei Randersaeker ein. Die dortigen 1200 Morgen Aecker sollten verkauft werden, auch die 72 Morgen Weinberge, welche mehr kosteten, als einträgen. Aehnliches wurde in den Vogteien Merkendorf, Weizendorf und Nördlingen angeordnet, insonderheit der Verkauf des Probsthoses in Merkendorf. Diese Regierungsbeschlüsse, welche zum Theil ganz ungeeignet und nicht vollziehbar waren, wurden vom Richter den Vögten Sturm in Bonhof, Koen in Neuhof, Weber in Randersaeker, Kneupel in Merkendorf, Mühlich in Waizendorf und dem Pfleger Pirkner in Nördlingen zugeschlossen. Im Lause dieser Verhandlungen stellten Prior und Richter wiederholt die Nothwendigkeit einer Abtswahl vor. Endlich, nach fast einjährigem Zögern, ging man höheren Orts daraus

509 ein. Am 8. und 9. Juli 1562 wurde Einer der noch vorhandenen vier Konventualen, der Prior Wunder, vom Markgrafen zum Abt ernannt und konsirmirt und das Klosterpersonal verpflichtet. Siehe das Nähere über den Hergang in den Beiträgen S. 181. Die markgräflichen Erlasse ergingen nunmehr nach Heilsbronn unter der Adresse: „Dem würdigen unsern Rath und lieben getreuen Herrn Melchior Abt, auch Peter Prollen, Pfleger, und Hans Weikersreuter, Richter.“ Der bei dem Akt völlig ignorirte Abt Leonhard von Ebrach erinnerte nachholend an die Auslieferung des besten Gauls, „wie allezeit geschehen sei, auch bei der letzten Abtswahl, bei welcher die markgräflichen Räthe ausdrücklich versichert hätten, der Markgraf werde das ;iu8 yi8jtatorium nicht verletzen.“ Die Räthe genehmigten die Auslieferung des Pserdes, das gute Vernehmen zwischen Ebrach und Heilsbronn blieb ungestört. Gelegentlich eines Besuches des Abts Leonhard von Ebrach bei unserem Abt erzählte Jener: „wie es ihm mit seinen Psauen der vergangenen Winterkälte halben unglücklich zugestanden“, und bat unseren Abt um ein PfauenMännchen und Weibchen, welche auch mit einem gar freundlichen Schreiben nach Ebrach geschickt wurden. Am 9. Juli wählte der Markgraf unsern Abt. Zwei Tage daraus begehrte er von ihm „Mustatellerbirnen und Weichsel, welche bei dem Kloster bereits zeitig sein sollen.“ Einige Tage später befahl er ihm, „einigen Psarrherren und Schuldienern Addition aus Klostermitteln zu geben, daß sie mit Weib und Kindern bestehen können“, dem Pfarrer von Dambach 45 fl., dem in Merkendorf 16 fl., in Kirchfarrnbach 34 sl., ähnlich denen in Petersaurach, Ammerndorf, Markterlbach, Großhaslach, Bürglein, Adelhosen, Schwand, Leerstetten und Schwabach, in Summa 360 fl. Abt, Pfleger und Richter antworteten den Räthen, von welchen, in Abwesenheit des Markgrafen, der Befehl ausgegangen war: „Diese Addition kann nicht in Geld, sondern nur in Ge“treide gegeben werden. Das Kloster steckt in Schulden, hat kein baares Geld im Sack, um es nur heraus zu schlitten, muß immer Geld entlehnen für des Klosters Nothdurft. Die Kloster

510 diener sind geringer besoldet, als manche Pfarrer. Warum auch fremden Pfarrern in den nichtheilsbronnischen Orten Schwand, Leerstetten, Schwabach Addition geben? Das heißt nicht, dem gegebenen Versprechen gemäß, das Kloster verschonen, schirmen und wieder empor bringen, sondern es verderben.“ Der Bescheid der Räthe lautete: „So ist’s auf Grund der Visitationen aus christlichen Ursachen vom Fürsten beschlossen; wir können es nicht ändern; wendet euch an ihn selbst. Ihr hättet geneigter sein sollen, ein christliches Werk zu sördern.“ Mit mehr Erfolg remonstrirten Abt, Pfleger und Richter gegen den besohlenen Verlauf des Probsthauses in Merkendorf. Sie erklärten: „Das Haus ist in gutem Stande, kostet daher noch lange nichts zu unterhalten. Wir brauchen es nothwendig, weil man sonst bei Gülten, Rathswahlen er. im Wirthshause logiren müßte. Jeder Adelige hat in seinem Dorfe sein eigenes Haus; wie viel mehr muß das Kloster in diesem unserem einzigen Städtlein sein eigenes Haus haben. Der Verkauf würde ihm zum Schimpf gereichen.“ Umsonst! man bestand daraus: „Das Probsthaus soll entweder verkauft, oder an Christoph von Cib vermiethet werden.“ Gegen Beides remonstrirte der Abt, indem er an den Markgrafen schrieb: „Mein Vorgänger, der Abt Beck, wurde aus bekannten Ursachen gezwungen, Manches zu verkaufen, was ihm viele üble Nachreden zuzog. So würde man mir auch nachreden, als hätte ich übel Haus gehalten. Das wäre aber gegen meine gethane Pflicht. Ich bin ohne mein Begehren. von C. F. G. zum Prälaten verordnet worden und habe die Zusage erhalten, daß C. F. G., wie deren Voreltern, das Kloster schirmen, bei allen Gerechtigkeiten erhalten und mein gnädiger Herr sein wollen. Ich möchte nicht gern wider, C. F. G. sein, aber auch nicht gehindert werden, zu Nutz des Klosters zu handeln, wie ich bisher gethan habe und ferner thun will. Ich halte den Verkauf des Probsthauses oder das Aufnehmen des Herm von Cib nicht für rathsam und bitte überhaupt mit dergleichen Zumuthungen, Klostergüter zu verkaufen, mich zu verschonen. Denn dann müßte ich bitten, von E. F. G. der Prälatur ent

511 hoben zu werden.“ Diese männliche und wahrheitsgetreue Insinuation fand die verdiente Anerkennung bei dem Markgrafen, welcher dem Abt antwortete: „Er sei nicht Willens, dem Kloster zum Nachtheil etwas zu verkaufen. Hätten die vorigen Aebte etwas verkauft, so sei es ohne sein Wissen geschehen. Es sei ihm nur darum zu thun, dem Kloster aufzuhelfen und Ordnung zu schossen. Der Verkauf des Probsthofes möge für jetzt unterbleiben.“ Wenn die markgräfliche Regierung den Verkauf von Liegenschaften oder Beschränkung von Ausgaben anordnete, so hatte sie dabei immer ihren eigenen Vortheil im Auge. Denn was sie dadurch der Klosterkasse zuwendete, fiel nach Auflösung des Klosters ihr zu. Ihren knauserischen Anordnungen trat der Abt wiederholt recht energisch entgegen. Er und seine beiden Kollegen Proll und Weikersreuter erhielten von Onolzbach den Auftrag, mit den Vögten von Bonhof, Neuhof und Merkendorf wegen ihrer Besoldungen abzuhandeln. Sie vollzogen zwar den Befehl, baten aber zugleich, künftighin sie mit dergleichen Aufträgen zu verschonen, d. h. sie schämten sich, Werkzeuge bei einem solchen Verfahren sein zu müssen. Aus Wunders Remonstration erhielten die Frohnarbeiter, insonderheit die Weinbergsarbeiter, wieder ihre „Schwaben“ (Brote, 28 Loth schwer) und warme Kost, während die Räthe ihnen Beides entziehen und lediglich Geld geben wollten. Die Nationen im Burggrafenhause zu normiren, war nothwendig. „In der Abtei so befahl der Markgraf sind bloß wir selbst und andere Fürsten, unsere Räthe, dann die (nur noch drei) Konventualen, die Schuldiener und Schüler zu speisen; denn die schweren Schulden des Klosters fordern Sparsamkeit.“ Die Schulden waren aber so schwer nicht; sie beliesen sich damals auf 2500 fl., meist durch den Markgrafen selbst veranlaßt. Hans Stoiber in Nürnberg hatte 1000 fl. zu 8 Proz., Karl Holzschuher 400 fl. zu. 6 Prozent dargeliehen. Unser Abt entlehnte mit markgräflicher Genehmigung bei Heinr. v. Mußlohe in Onolzbach 2500 fl. zu 5 Prozent und zahlte damit jene zu höheren Zinsen aufgenommenen Kapitalien heim.

512 Der Abt wurde fortwährend angewiesen, zu sparen. Galt es aber die Befriedigung der kostspieligen Liebhabereien des Marks grafen, dann war vom Sparen keine Rede. Im Sept. 1563 verlangte Georg Friedrich „zu seinem Bau in Onolzbach“ gegen 500 Stämme weiches Holz und gegen 100 Stämme Eichenholz aus dem heilsbronner Mönchswald bei Merkendorf. Abt, Pfleger und Richter antworteten: „Wir haben erst 100 Stämme zu Röhren am Schloßbrunnen abgegeben, den Unterthanen jährlich viel schuldiges Bauund Brennholz zu geben und können das verlangte Holz nicht liefern, Eichenholz schon gar nicht, das dort nicht vorhanden ist. Diese Lieferung würde zum Verderben des Mönchswaldes, des besten Kleinods bei Merkendorf, führen.“ Die diktatorische Antwort lautete: „Dieweil wir die begehrte Anzahl Stämme zu unserem Bau unvermeidlich haben müssen, so ist unser ernster Befehl, daß ihr noch heute dem Vogt zu Merkendorf unterthänig Befehl thun wollt, damit das Holz angewiesen werde. Datum Onolzbach, 28. Sept. Georg Friedrich, manu projzri9.“ Daraus solgte der weitere Befehl, die Stämme von den Klosterunterthanen gegen Futter und Mahl oder um Geld nach Ansbach führen zu lassen. Abt und Richter antworteten: „Wir haben die herum gesessenen Unterthanen vernommen. Diese werden mit Gülten, Zinsen und Diensten täglich mehr und mehr beschwert. Sie haben für diese schweren Hölzer nicht genügenden Anspann. Doch wollen sie die Hälfte gegen Futter und Mahl führen, künstigen Mittwoch mit 43, am Freitag mit 42 Wägen. Wir haben um Weidenbach herum wenig Frohnbauern. Werden diese mit dergleichen Neuerungen und Beschtverungen je länger je mehr beladen, so werden sie von ihren Wohnungen gedrängt und kommen ins Abwesen.“ , In der neuen Abtei (jetzt Schulgebäude) sollten, laut Georg Friedrichs Befehl, nur er selbst und andere Fürsten, dann fürstliche Räthe etc. einkehren. Gleichwohl drängten sich dort Andere ein und wollten sich mit den ftipulirten Rationen nicht begnügen. Abt, Pfleger und Richter zeigten dieses unterm 1. Febr. 1563 an mit dem Beisügen: „Noch mehr Aufwand verursachen

513 E. F. G. Jäger, die während dieses Winters in großer Zahl allhier im Gasthaus (jetzt Pfarrhaus) liegen. Wir bitten, dergleichen Beschwerungen abzuwenden, da dieses dem Kloster und mit der Zeit E. F. G. selbst zum Nachtheil gereicht.“ Georg Friedrich antwortete aus Bayreuth, wo er sich damals aushielt: „Wir haben nicht umgehen können, unsere Jäger mit ihren Hunden in diesem Winter ihre Atzung deß Orts suchen zu lassen. Doch wird diese Ueberlagc nicht mehr lange währen. Es ist ihnen aber kein Uebermaß zu reichen, sondern. nach unserer gegebenen Ordnung.“ Demungeachtet kam Ordnung weder in die Abtei, noch in das Gasthaus. Der Abt bat daher nach einem halben Jahre den Markgrafen aufs Neue um Abhilfe. Der Pfleger Proll war 1563 gestorben und an seine Stelle Barth. Kornberger mit dem Titel „Vetwa1tct““ getreten. Abt, Verwalter und Richter stellten nun vor: „Wenn mit den Beschwerungen kein Ende gemacht wird, so kann nicht gehaust werden, ohne weitere Schulden zu machen. Hilfe ist nur, wenn man besser haust, überflüssige Gastungen und Anderes abschasst, woraus C. F. G. aus dem Landtage von 1560 selbst angetragen und deßhalb verfügt haben, wie es mit den abund zureitenden Gästen gehalten werden soll. Diese Ordnung wird aber nicht gehalten. Nach wie vor will Jedermann bei Hof (d. h. in der Abtei) einkehren. Dieser und Jener will seines Gesallens ein Pserd oder Klepper haben. Viele berufen sich aus C. F. G. als deren Diener, aber ohne Ausweis, liegen zwei, drei und mehr Tage hier, um daheim das Ihre zu sparen. Wir müssen für sie die Fourage kaufen, da die Zufuhr von Neuhof aus fehlt, indem dort die von E. F. G. dahin verordneten Mutterund andere Pserde, Jung und Alt, die Wiesmahd absretzen und im Winter Heu, Haber und Stroh brauchen. Der Wein ist theuer, das Getreide wohlseil. Wir haben das den Räthen E. F. G. bei der letzten Rechnung vorgestellt, wurden aber von ihnen an C. F. G. gewiesen, was wir hiermit thun. Wir bitten daher, C. F. G. wollen, wie ihre Voreltern, das Kloster in Schutz nehmen, damit es von den täglich wachsenden Beschwerungen besreit werde.“

514 Die größten „Beschwerungen“ kamen immer durch den Markgrafen selbst. Wie er besonders durch seine ungezügelte Leidenschaft für die Jagd namenloses Elend über die Klosterunterthanen brachte, ist in den Beitr. S. 185 sf. ausführlich zu lesen; dagegen auch, was unser Abt gethan hat, um den Markgrafen zum Mitleid und zur Abhilfe zu bewegen. Die dort S. 187 und 188 mitgetheilte Vorstellung und Bitte der Unterthanen floß ohne Zweifel aus seiner Feder. Allein Wunder schloß die Augen, ohne wesentliche Abhilfe gesehen zu haben. Nach seinem Tode wurde das Elend noch größer. Auch von des Markgrafen Schwester, Mutter und Gemahlin wurde der Abt und das Kloster oft in Anspruch genommen. Des Markgrafen geistesschwache Schwester Barbara, bei deren Taufe der Abt Schopper Mitgevatter war (Beitr. S. 147), mußte mit ihrer Dienerschaft während eines großen Theils der Jahre 1568 bis 70. in Heilsbronn, auch in Waizendorf, beherbergt und unterhalten werden. Daher in den Rechnungen zur Motivirung der größeren Ausgabßisser die Beisätze: „weil meines gnädigen Fürsten Sehwester, Fräulein Barbara, wegen Leibesschwachheit und Blödigkeit mit Hosgesind viel dieß Jahr hier gelegen.'H Da sie nun anderwärts untergebracht werden sollte, so erhielt Wunder vom Markgrafen den Auftrag, anzugeben: „wie viele Personen seine Schwester Barbara in ihrem Dienst habe.“ Des Markgrafen Mutter, Emilie, von 1533 an 58 Jahre lang ein stabiler Gast in Heilsbronn (Beitr. S. 207 bis 9), ließ 1562 unserem Abt melden: „Die Fürstin wird mit ihrer Schwester, Gemahlin des Herzogs Erich von Braunschweig, künftigen Mittwoch zu Heilsbronn einkommen und mit Hosgesinde übernachten; ist wohl zu traktiren.“ Für ihre Baulichkeiten in Roßdorf verlangte sie vom Abt 100 Baustämme aus dem nicht weit davon gelegenen heilsbronnischen Walde Haag. Der Abt remonstrirte und stellte vor, wie oerösigt die Wälder seien, namentlich der Haag; erhielt aber zur Antwort den Befehl, die Stämme zu liefern. Des Markgrafen erste Gemahlin Elisabeth war gleichfalls ein stabiler Gast in Heilsbronn und oft in Verkehr mit unserem Abt. Ueber

515 sie, ihr Bild und ihr tragisches Ende siehe Beitr. S. 182–84. Im J. 1570 befahl sie, bis zur Rückkehr von einer Reise ihrer Hosmeisterin Ursula von Ellershausen das Gemach in Heilsbronn, so sie (die Markgräsin) vormals allerwege innegehabt, einzugeben und noch 18 andere Dienerinnen zu versorgen. Diese sollten bei jeder Mahlzeit drei Maas Wein und drei Maas Bier, zum Schlafund Untettrunk zwei Viertel Bier erhalten. An den Verwalter Kornberger schrieb sie wegen Aufnahme einer Person und eines Lieblingshundes: „Von Gottes Gnaden, Elisabeth, Marlgräsin zu Brandenburg etc. Unsern gnädigen Gruß zuvor. Chrbar, Lieber, Getreuer. Cs ist unser ganz gnädiges Begehren, ihr wollet gegenwärtige Briefßeigerin, Dorothea Vischerin, anstatt der verstorbenen alten Sussa, welche auch aus unsern gnädigen Befehl ist in das Kloster (in das Spital) ausgenommen worden, ausund annehmen. Daneben schicken wir euch auch einen Hund, die Greuin genannt, welche nunmehr alt und nicht mehrzu gebrauchen ist. Die wollet ihr unterhalten lassen, wie es einem hund gebührt, so lang sie lebt. Das wollen wir uns gnädig zu euch versehen und findeuch mit Gnaden wohlgewogen.“ Der Markgraf beabsichtigte, noch bei Lebzeiten Wunder’s das Klosteramt Waizendorf seiner Gemahlin Elisabeth zu übergeben. Wunder hatte von dem Projekt noch keine Kunde, als das fürstliche Paar um Weihnachten 1577 „in wichtigen Angelegenheiten“ nach Polen und Preußen reiste. Nach der Abreise wurde das Projekt unserem Abt erässnet, von diesem aber laut der in den Beitr. S. 182 mitgetheilten Erklärung vom 7. März 1578 zurückgewiesen. Das der Markgräsin zugedachte Amt Waizendorf fiel vier Monate daraus dem Markgrafen zu, da unser Abt am 18. Juli starb, der leßte heilsbronner Klästerling, nach dessen Tod der Markgraf Herr des ganzen Klostergebietes wurde. Im Januar 1566 requirirte Georg Friedrich bei Gelegenheit eines Reichstages in Augsburg mehrmals Klosterpferde. Im März nach Ansbach zurückgekehrt, requirirte er von Heilsbronn und Neuhof zwei Klosterkäche, da er den Kurfürsten von Sachsen und Andere zu bewirthen hatte. Aus dem Reichstage war, wie

516 1561 und 64, dem Kaiser eine Tiirtensteuer bewilligt worden. Daher berief der Markgraf unsern Abt und die ganze Landschaft zu einer Berathung ein. Man beschloß, daß im Fürstenthum und aus dem ganzen Klostergebiete jeder Unterthan von je 100 fl. seines Vermögens 1112 fl. beitragen sollte. Nach einem weitern Beschluß aus dem augsburger Reichstage wurde verordnet: „Im ganzen Reiche soll in Städten und Dörfern zur Mittagszeit eine Glocke, so man die Türtenglocke nennt, geläutet werden, das Volk auf die Kniee fallen und Gott um Sieg der Waffen des Kaisers Maximilian 11. anflehen.“ Auf dem markgräflichen und heilsbronnischen Gebiete wurden die Mandate gegen Gotteslästerung auss Neue von den Kanzeln verlesen und die Leute zur Buße ermahnt. Anderthalb Jahre vor dem Reichstage erhielt unser Abt vom Kaiser Maximilian 11. E1. C1. Wien, 28. Juli 1564, ein Erinnerungsschreiben folgenden Inhalts: „Aus den Reichstagen zu Regensburg und Augsburg von 1557 und 59 haben die Stände dem Kaiser Ferdinand eine Türkenhilse bewilligt, haben diese auch zu rechter Zeit gezahlt; aber Heilsbronn ist in Riickstand mit 4149 fl.“ Wunder schickte das Erinnerungsschreiben nach Ansbach und erbat sich Verhaltungsbesehl, worauf er angewiesen wurde, seine Antwort nach Wien in folgender Weise zu formuliren: „Diese Reichshilfe haben nur die Reichsstände zu leisten. Allein die Aebte dahier sind niemals für Reichsstände geachtet, daher auch niemals zu Reichstagen gefordert worden, wie einige andere Aebte, welche für Reichsstände gehalten werden. Daher hat das hiesige Kloster auch niemals dergleichen Reichshilfen gezahlt. Was die Klosterunterthanen bei allen Reichshilsen zu zahlen haben, zahlen sie an den Herrn Markgrafen Georg Friedrich, als des Klosters Erbschutzherrn, welcher dann diese Beiträge mit den übrigen Reichsanlagen abliesert.“ Obgleich Wunder in diesem Schreiben wahrheitsgetreu erklärte, daß die heilsbronner Aebte nie Reichsstände waren und daher nie zu Reichstagen gefordert würden, so erhielt er dennoch durch einen Boten aus Speier eine kaiserliche Einladung zu dem aus den 14.

517 Januar 1566 ausgeschriebenen Reichstag, den der Kaiser einberufen habe, „um altem Gebrauch nach allen Ständen des Reichs ihre. Regalien, Lehen, Privilegien und Rechte zu konfirmiren, über des Reichs Wohlfahrt sich mit ihnen zu berathen, jetzt besonders wegen der Türken, wegen unserer religiösen Sekten und wegen einer neuen Münzordnung.“ Wunder schickte diese Einladung an den Markgrafen und bemerkte: „E. F. D. werden den Reichstag ohnehin besuchen und könnten zugleich das Kloster und mich vertreten, damit dem Kloster kein Nachtheil geschieht, auch des Klosters Privilegien konfirmiren lassen, um dadurch die Streitigkeiten mit Würzburg und Andern zu beseitigen.“ Georg Friedrich antwortete: „Ein Abt von Heilsbronn ist dem Kaiser mit Pflichten nicht verwandt. Weder ihr noch eure Vorfahren sind Stände des Reichs gewesen. Ihr habt daher aus dem Reichstage nicht zu erscheinen. Wir als Landesfürst und Erbschutzherr werden euch vertreten.“ Viel Mühe und Verdruß bereitete unserem Abt die Renovatur der zollerischen Hauptgrust. (Siehe Grundriß Tab. lll.) Ueber diese Grust und den daraus stehenden Sarkophag finden sich einige Notizen in den Beiträgen S. 13–16 und 84–86. Im Folgenden soll hieriiber Näheres mitgetheilt werden. Der Burggraf Friedrich 7. gründete die Gruft und bestattete in derselben seinen Vater und seinen Onkel, die Burggrafen Johann 11. und Albrecht den Schönen. Siehe oben Seite 130–132. Nach seinem Tode wurde aus der Gruft zu feinem Gedächtniß der in seinen Haupttheilen noch vorhandene Sarkophag errichtet, dessen Hauvtbestandtheile folgende sind8.) Der Sarkophagdeckel, auf welchem die steinerne lebensgroße Statue Friedrichs 7. liegt.–) b) Acht steinerne, drei Fuß hohe, an die vier Wände des Sarkophags gelehnte Statuetten, Ahnen Friedrichs 7. darstellend, und zwar seinen Onkel, Burggraf Berthold, Bischof zu Eichstätt, –s1365; seinen Großvater, Burggraf Friedrich 17., js 1332; ss) Anders Stillfrieb S. 164–170.

518 seine Großmutter, Margaretha von Kärnthen, f 1343; seinen Vater, Burggraf Johann ll., f 1357; seinen Onkel, Burggraf Friedrich, Bischof zu Regensburg, st 1353; seinen einzigen verheiratheten Großonkel, Burggraf Johann 1., f 1300; seine Großtante, Agnes von Hessen, –s· 1335; und seinen Onkel, Burggraf Albrecht den Schönen, f 1361. (Beitr. S. 54.) 0) Die in den vier Wänden des Sarkophags eingesügten steinernen Quadrate, ursprünglich acht au der Zahl, von welchen aber zwei nicht mehr vorhanden sind. Die noch vorhandenen und bei Nr. 55, 57, 59, 61, 63 und 65 eingemauerten Quadrate zeigen alternirend das burggräfliche und zollerische Wappen. Das Quadrat an der Kopsoder Fußseite zeigt dieselben beiden Wappen, aber vereinigt in einem viergetheilten Schilde. Ein Quadrat an der Kopfoder Fußseite fehlt; es kann daher nicht angegeben werden, was daraus eingehauen war. Die Wappen aus den Quadraten sind von schöner, antiker Form, einfach, ohne Bergoldung, ohne Farbenschmuck. Allein zur Zeit des Markgrafen Georg Friedrich liebte man dergleichen einfache schmucklose Arbeiten nicht mehr; daher befahl der Markgraf, damals 27 Jahre alt, den Sartophag, „so etwas schadhaft worden, zu erneuern“, und zwar aus Kosten des Klosters. Die acht Quadrate wurden ganz herausgenommen, andere substituirt und auf diesen zwar auch wieder die burggräflich–zollerischen Wappen, aber modern umgeformt, dazu vergoldet und bemalt, angebracht. Der Markgraf ließ 1566 die noch unbearbeiteten Wappensteine nach Heilsbronn sühren und befahl unserem Abt, die Fuhrleute zu verköstigen. Die Bearbeitung der Steine wurde dem Maler und Bildhauer Lukas Gruenberg übertragen, den wir beim 30. Abt näher kennen gelernt haben. Der metamorphosirte Satkophag ist sein Werk. Mit ihm arbeitete sein Gevatter Endreß Dietrich Seidensticker, Bürger zu Nürnberg, über dessen tragisches Ende das Jahrbuch Folgendes berichtet: „Am 24. Juli 1568 ritt Seidensticker nüchtern und unbezecht nach Onolzbach, wohin er vom Markgrafen wegen Arbeiten berufen worden war. Ein Mann aus Gleizendorf und der Bader von Vestenberg trafen sein Pferd ohne Reiter

519 im wensbacher Weiher und brachten es mit Sattel und Zeug nach Großhaslach, wo die Tags daraus gefundene Leiche beerdigt wurde. Der Abt Wunder zeigte den Vorfall in Ansbach an mit dem Bemerken, daß des Ertrunkenen Schwert, Waidner, Pulverslasche, Rock etc. an seinen in Heilsbronn anwesenden Gevatter Gruenberg, Maler, ausgeliefert worden seien. Nicht nur an den neugesertigten acht Wappensteinen brachte man Gold und Farben an, sondern auch an den acht Statuetten, an den Wappenschildchen, die sie tragen, und an den Brackenkäpfen über ihren Schultern, eben so an der auf dem Sarkophagdeckel liegenden Statue des Burggrafen Friedrich. 7. Gruenberg hatte seine Bildhauerarbeiten im Herbst 1568 vollendet. Das Bemalen derselben wurde dem Hosmaler Phil. Mauler übertragen, welcher sein Werk zwar sofort in Angriff nahm, aber so ungeschickt, daß unser Abt unterm 9. Nov. nach Ansbach berichtete: „Ueber C. F. G. und Gemahls Grab und Verneuerung der Begräbnuß der Voreltern derselben berichte ich, daß es durch den Bildhauer gänzlich versertigt ist, auch geöltränkt, aber schwitzt und ausgeschlagen ist, so daß der Frost großen Schaden bringen dürfte, wenn man es heuer auch noch bemalen würde. Denn die Farben würden nicht trocken und von der Kälte ausgezogen werden. Cs ist daher rathsam, für heuer die Vollendung einzustellen.“ Aus diesen Bericht dekretirten die Räthe in Abwesenheit des Markgrafen, daß Mauler seine Arbeit für 1568 einstellen sollte. Im folgenden Jahre vollendete er zwar seine Arbeit, aber so ungenügend, daß er schon nach drei Jahren angehalten werden mußte, nachzubessern: „da die Wappen sehr verblichen und dunkel worden.“ Allein er arbeitete abermals so ungenügend, daß der Abt unterm 20. Febr. 1572 berichten mußte: „Da Mauler ganz ungeschickt und faul ist, wie er bei Verneuerung der Begräbnuß und des Gitters bewiesen hat, so möge man die Arbeit lieber dem geschickten Maler Lukas (Gruenberg) übertragen, vorerst aber die Arbeit ganz ruhen lassen bis zur Rückkehr des Markgrafen, damit dieser selbst Augenschein nehmen känne.“ Das hier erwähnte Cisengitter, welches den Sarkophag umschloß,

520 war im Jahre 1570 von Mauler gleichfalls ungenügend bemalt worden, so daß sich unser Abt veranlaßt sah, noch während der Arbeit an die Räthe zu berichten: „Unser gnädiger Fürst hat durch seinen Baumeister einen Maler, Philipp (Mauler) genannt, hieher gesendet, das Gitter um die fürstliche Begräbnuß grau anzustreichen. Dieser hat seit 12 Wochen schlecht und fahrlässig daran gearbeitet, wird wohl noch 6 Wochen brauchen, so daß ihm der Verwalter mit dem Thurm gedroht hat, wenn er nicht fleißiger arbeiten werde. Wir wissen nicht, ob er nach dem Taglohn oder nach Akkord arbeitet,. Aber auf Befehl des Baumeisters liegt er hier aus des Klosters Kosten und wird am Konventstisch gespeist. Bitten also um Bescheid, wie wir uns gegen den Maler zu verhalten haben.“ Ungeachtet dieser Vorstellung wurde dem Maler gestattet, die von ihm einmal begonnene Bemalung zu vollenden. Daß er manches Wäpplein unrichtig bemalte, wie der Augenschein noch zur Stunde zeigt, kann nach dieser Bezeichnung seiner Qualifikation nicht besremden. Er malte z. B. bei der Statuette der Landgräfin Agnes von Hessen den hessischen Löwen nicht weiß und roth gestreift im blauen Felde, sondern weiß im rothen Felde. Am Kopfende des Sarkophagdeckels ließ Georg Friedrich die noch vorhandene, senkrecht stehende, von zwei Löwen gehaltene Tafel und außen an derselben seinen Wappenschild, innerhalb eine Inschrist anbringen. In dem zwölfgetheilten Wappenschilde sind die Adler, Greise, Löwen und sonstige Darstellungen aus den Wappen von Brandenburg, Preußen, Stettin, Jägerndorf, Pommern, Riigen, Zollern und Nürnberg nebst dem Regale vereinigt. Darüber drei Helme mit Adlerflügeln, Büsselhörnern und Pfauenschweis als Helmschmuck. Die Inschrift, wie sie –nach Georg Friedrichs Anordnung noch vor seinem Tode aus die Inseite der Tafel geschrieben und um 1600, da Georg Friedrich noch lebte, von den oftgedachten Monumentenkopisten abgeschrieben wurde, lautete: „Von Gottes gnaden der durchleuchtig hochgeborn Fürst und Herr, Herr Georg Friederich, Margrasf zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu

521 Jegerndorss Herzog, Burggraff zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, hatt in hertzlicher betrachtung dieses müheseligen und zergenglichen lebens, und das nach demselbigen alle, die in Christo seelig entschlossen, zu einen andern freudenreichen und Gottseligen leben am jüngsten tag ausferwecket werden: diese Ihrer F. G. hochlöblicher Christseeliger gedechtnus vorfahren, ureltern und eltern Christliche Schlasskammer und begrebnus, so von langwiriger zeit und alter etwas schadthafst worden, widerumb aus Christlicher guthertziger meinung und aus schuldiger lieb und trew gegen denselbigen (wie zu sehen) renoviren und erneurn lassen nach Christi unsers Erlösers geburt lttl. 1). lüllklll. Dessen F. G. hernach in ungetzweisfeltet hoffnung des aus Gnaden durch Christum denselben und allen Christglaubigen versprochen und zugesagten ewigen lebens Anno . am . tag des monats . auch feeliglich verschieden und bei obgemelten seiner F. Durchl. voreltern und eltern versamlet erwartent der frölichen zukunsst Christi Jesu unsers Herren und Heilands, und allhie begraben.“ In die hier leergelassenen Stellen konnte erst 35 Jahre später, nach Georg Friedrichs Tod, das Erforderliche: „1603 am 26. Tag des Monats Aprilis“ eingefügt werden. Aus dem Sartophagdeckel ließ Georg Friedrich acht kleine steinerne Engel, Jeder aus einen Wappenschild gestützt, stellen. Er sah, erzählt man, einen dieser acht (jetzt nur noch vier) Engel in einem Traum kurz vor seinem Tode herabsallen. 1573 ließ er über dem Sarkophag ein (1866 ganz beseitigtes) von 6 gedrehten Säulen getragenes Holzdach anbringen. Die vorstehende attenmäßige Darlegung des wahren Sachverhalts war nöthig, da man die Statue des Burggrafen Friedrich Rss. aus dem Sarkophagdeckel für die des 205 Jahre später gestorbenen Markgrafen Georg Friedrich außugeben pflegt in dem Glauben, die Gruft sammt dem Sartophage und den acht Statuetten sei für den Markgrafen Georg Friedrich geschaffen worden. Am 4. Nov. 1631 erbrachen Tillysche Reiter mit Hebeisen die Gruft und raubten die dem Leichnam des Markgrafen beigegebenen Werthgegenstände. Führer der Räuber war ein vormaliger

522 Kiichenjunge, der einäugige Michael Neuritter. Dieser behielt von den geraubten Gegenständen einen Dolch, den er in die Wohnung des Klosterbäckers brachte und diesem zur Aufbewahrung überließ. Der Bäcker lieferte den Dolch an den Aintmann Stieber in Schwabach ab. Was beim Erbrechen des Sarkophags an diesem beschädigt worden war, wurde nach dem Kriege, im Jahre 1654, reparirt. Die Kosten „zum Wiederaufrichten des fürstlichen Grabes, so von den Soldaten aufgebrochen, zuzumauern und die zum Grab gehörigen Steine in Ordnung zu setzen“, betrugen nur wenige Gulden; die Beschädigung kann sonach nicht sehr bedeutend gewesen sein. Auch bei der Eröffnung des Sarkophags im J. 1853 fand man, daß die Brecheisen der Tillyschen Reiter nicht viel beschädigt hatten. Jin Innern des Sarkophags angelangt, schlugen die Reiter ein paar Steine des Grabgewölbes ein und stiegen durch die dadurch gewonnene Oefsnung hinab zum Sarg. Die Oesfnung blieb offen und diente auch bei der Untersuchung der Gruft im J. 1853 den Untersuchenden (darunter auch der Schreiber dieses) als einzige Passage. Der gegenwärtige Zugang zur Gruft an der Ostseite wurde erst nach 1853 angebracht. Zehn Jahre nach dem Tode Georg Friedrichs, nachdem der letzte Konventual, unser Abt, gestorben und das ganze Klostergut dem Markgrafen zugefallen war, wurde zum Gedächtnis; Georg Friedrichs und seiner beiden Frauen das bis 1858 unversehrt gebliebene komplizirte, aus Holz gefertigte Epitaphiumis) gefertigt, und zwar aus Befehl der Markgrafen Christian und Joachim Ernst, welchen nach dem Tode Georg Friedrichs die Fiirstenthiimer Bayreuth und Ansbach zugefallen waren. Die Kosten bestritt der Klostersond. Es war 33 Fuß hoch und fast eben so breit, sonach großartig bezüglich der Dimensionen, und war zwei Jahrhunderte lang ein Gegenstand der Bewunderung. Späterhin fand man es unschön und geschmacklos. Das Epitaph mit seinen 32 Engel?–köpfen erinnert an einen in der Zopfzeit gefertigten Altar; ss) Vgl. Stillfried S. 162.

s 523 es hat aber mehr Aehnlichleit mit einer iiberreich verzierten Giebelseite eines dreistöckigen Hauses. Den mittleren Stock füllen ganz 3 durch 6 Thilrstügel verschlossene Nischen. Nach Oessnung der Thüren sieht man in der mittlern Nische das lebensgroße Oelbild Georg Friedrichs, in den zwei andern Nischen die Bilder seiner beiden Frauen Elisabeth und Sophia. Die Erste starb, wie oben berichtet wurde, sast gleichzeitig mit unserem Abt. Die Zweite starb erst während des 30jährigen Krieges. Im dritten Stockwerk des Hausgiebels sieht man über dem Haupte des Markgrasen den zwölsgetheilten Wappenschild, konsorm mit dem vorhin am Sarkophag betrachteten, nur die Löwen, Adler, Greife etc. anders geordnet. Ueber dem Haupte der Markgriifin Elisabeth ihr sünßehngetheilter Wappenschild, vielfach konform mit dem ihres Gemahls, da sie als Prinzessin von Küstrin mit ihm stammverwandt war. Ueber dem Haupte der Markgräfin Sophia ihr sechsgetheilter braunschweig–lüneburgischer Schild. Ueber dem ganzen Epitaph Spitzsiiulen und eine halbkreissörmige Tafel mit der Inschrist: Si Vous pro nobie, grün contra 1108. Zu den Füßen der drei Bilder drei Inschriften, also lautend: 8) Der durchlauchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg etc. ist geboren den 7. April 1539 zu Onolzbach, starb daselbst Anno 1603 den 26. April, wird anhero gesührt und beigesetzt den 14. Juni. b) Die durchlauchtig hochgeboten Fürstin und Frau, Frau Elisabeth, geborne Markgriisin zu Brandenburg, kam aus die Welt Anno 1540 den 29. Aug., vermöhlt sich zu Herrn Georg Friedrich, Markgrafen etc. Anno 1558 den 26. 10bris, starb in einem Dots bei Warsau in Polen Anno 1578 den 8. Martii, zu Königsberg in Preußen im Thumb begraben den 28. Martii. o) Die durchlauchtig hochgeboren Fürstin und Frau, Frau Sophia, Markgräfin zu Brandenburg, geborne Herzogin von Braunschweig–Lüneburg, kam aus die Welt Anno 1563 den 30. 8bris, wurde Ihr Fürstl. Durchleuchtigkeit vermöhlt und das Beilager zu Dresden gehalten Anno 1579 den 3. Mali. Das Todesjahr ist nicht angegeben, da Sophia noch lebte, als diese Inschrist gefertigt wurde. Sie floh vor den

524 Tilly’schen Truppen nach Niirnberg, starb daselbst 1639 und wurde in der St. Lorenzkirche begraben. Der Orden, welchen der Markgraf trägt, zeigt die Umschrist: Stephan 1). Ct. 1:10: 1901011186 und des Königs Bild. Aus der Mütze in der rechten Hand des Markgrafen stehen die drei verschlungenen Buchstaben S. kl 8., wahrscheinlich C901’g1l18 k’1·ic1Srjou8 8SrS11i88i1:r1u8. Die drei Oelbilder sertigte der onolzbachische Hofmaler und Kontrasaktor Andreas Riehl mit seinem Sohne Leonhard; das tolossale Holzschnitzwert der Bildschnitzer Georg Brent aus Windsheim; die Schlösser und Bänder an den drei Thüren der Uhrmacher Lot. Mörßer zu Windsheim. Diese Künstler arbeiteten mit ihren Gehilsen lange Zeit in Heilsbronn selbst und erhielten Kost und Lohn. Arbeiteten sie daheim, so empsiugen sie ihren aklordmiißigen Lohn theils baar, theils in Getreide. Baar erhielten sie aus der Klosteramtskasse 1076 fl. 3 Ort, 24 dl., und zwar Brent 402 fl. für das Schnitzwerk, Riehl für das Bemalen desselben und für die 3 Qelbilder 608 fl. Riehl war kein genialer Maler, aber fleißig bis ins kleinste Detail und bemüht, seinen Bildern ein frisches Kolorit zu geben. Die von ihm im J. 1614 gemalten drei Oelbilder wurden bei der allgemeinen Bilderrestauration i. J. 1851 lediglich abgewaschen, bedursten aber sonst nicht der geringsten Auffrischung oder Nachbesserung. Auf der Inseite der sechs Thürflügel, welche diese drei Bilder bedeckten, malte er 32 Wappen, antik und schön geformt und frisch kolorirt. Die Außenseiten der sechs Thürflügel wurden geschmacklos, loulissenartig, bloß mit Leimsarbe, 150 Jahr nach Riehl bemalt, und zwar 1771 bei der gänzlichen umgestaltttng und Veranstaltung der Kirche, zu einer Zeit, da man für das geschmackvolle Antike keinen Sinn hatte. Die grellen Färbungen und geschmacklosen Vergoldungen am ganzen Epitaph stammen gleichfalls aus dem Jahre 1771. Das Epitaph hing ursprünglich im Kirchenschiss an der Mauer, welche von Nr. 72 an gegen das Querschisf laust; es wurde aber 1771 an der Zwischenwand angebracht, welche man damals zwischen Nr. 72 und 93 einzog. Bei Heraus–nahme dieser Zwischenwand im Jahre 1858 wurde das Epitaph herab–

525 genommen, zerstückt, theilweise bei Nr. 58, 60, 62 angebracht, theilweise nach München abgeliefert. Man hätte es unzerstückt lassen und auf seine ursprüngliche Stelle zurückbringen sollen als Nachweis über das, was man gegen die Zeit des 30jährigen Krieges für ästhetisch schön hielt. Man hatte nichts gespart, um nach dem damaligen Geschmack etwas Vorzügliches darzustellen. Viel Mühe und Verdruß bereitete unserem Abt, wie bereits angedeutet wurde, die Leitung der Schovper’schen Schule. Auch während Wunder’s Regierung wollte die Schule nicht gedeihen, obgleich ein und derselbe Lehrer, Magister Mich. Preu, ihr 21 Jahre lang vorstand und ihm ein zweiter Lehrer, der den Titel „Kantor“ führte, beigegeben wurde. Die oft ungeeignete Einmischung von Seite Onolzbachs veranlaßte den Abt bisweilen, zu remonstriren. Bald nach seinem Regierungsantritt erhielt er von dorther folgenden Bisitationsbescheid: „Bei der letzten Visitation der Schule hat sich ergeben, daß die Schüler meist Kinder fremder Unterthanen, Einige zum Studiren untüchtig und aus Gunst ausgenommen worden sind. Diese insgesammt sind zu ihren Eltern zurückzuschicken. Von nun an dürfen nicht über 12 gehalten werden. Wir ordnen daher unsern Superintendenten Georg Karg und den Magister Johann Wesselius an euch ab, damit sie alle Knaben examiniren und die geschicktesten zwölf, Unterthanen von uns, euch bezeichnen. Die übrigen sind binnen einem Monat zu entlassen. Künftig darf ohne unsern besondern Befehl kein Knabe aufgenommen werden.“ Nach dem Examen erhielt der Abt von .den Räthen (der Markgraf war abwesend) ein Verzeichnis; mit den Namen der zwölf beizubehaltenden Schüler und zugleich folgenden Stundenund Lektionsplan: „Montag von 6 bis 8 Uhr soll man graeoum tattum Syemgolü treiben. Dinstag und Mittwoch von 6 bis 7 soll man lesen grarnmatd onm khjlippi. Von 7 bis 8 ckioeronia Spi8t01a.8. Donnerstag und Freitag von 6 bis 7 sollen Soripta emendirt werden. Von 7 bis 8 ßsntaarja kbjlippi. Samstag von 6 bis 8 Katechismus. Montag, Dinstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 12,

526 bis 1 muaiea. Montag und Dinstag von 1 bis 2 ’l’e–rentiue. Von 2 bis 3 Vjrgjlii bu001j08. oder 07i(1ji (19 ponto. Mittwoch und Freitag von 12 bis 1 grnmmatiou graeaa., dann are–rtio l8oorati8. Vor der Vesper tioroo poetarum und zwei Stunden in der Woche äiaiootica für die Geschicktesten. Cs sollen die Schüler in guter Furcht und Dißiplin gehalten und im Lateinreden geübt werden. Damit die Knaben des Studirens desto besser auswarten, soll der Gesang im Chor des Morgens und Abends nicht über eine halbe Stunde erstreckt werden.“ Abt und Richter sahen ein, daß es bei der anbefohlenen Vetminderutig der Schülerzahl wieder auf eine Knauserei abgesehen war und schrieben daher unterm 6. März 1564 an die Räthe: „Nachdem die Lehre des heiligen Evangelii wieder an den Tag gebracht und des Papstes irrige Lehre an den Tag gekommen war, hat Herr Abt Schopper, in Bedenken, daß die Klöster nichts Anderes als Schulen gewesen, sonder Zweifel nicht ohne Rath des Herm Markgrafen Georg, E. F. G. Herrn Vaters und anderer gelehrter Herren, aus christlichem Gemüth hier eine Schule ausgerichtet, in welcher erst 12, hernach 24 bis in 30 und mehr Schüler mit Lehre und Zucht also erhalten worden sind, daß dieselben künftig Land und Leuten nützlich sein können und schon Viele inner und außer Landes dienen. Es waren vorerst armer Leute Kinder oder Solche, die aus C. F. G. und deren Räthe Fürschrist ausgenommen wurden, jetzt meistens armer Pfarrherren und Kirchendiener Söhne und Waisen. Einige derselben, unter dem Papstthum erzogen, würden, so man sie abschasst, wieder in Finsternis; gedeihen, was uns ganz bedenklich vorkommt, mir, dem Abt, als wäre ich Ursache an der Abschassung, und mir, dem Richter, der ich gleichfalls der Wohlthat, die jetzt den Knaben widersährt, theilhastig worden bin bei der Unvermöglichkeit meiner Eltern. Wir sind Beide arm gewesen, haben dieses Benefizium genossen, möchten es auch Andern gönnen und ihnen nicht entziehen helfen. Aber nicht allein uns, sondern auch E. F. G. würde es bei allen gottseligen Christen Nachreden bringen, weil unverborgen ist, daß die Klöster zur Ehre Gottes, Erhaltung christlicher Dißiplin und

527 gelehrter Leute, auch zu Unterhaltung der Armen als Hospitalia instituirt worden sind. Wir zweifeln nicht, E. F. G. werden, gleich derselben Herr Vater, als vor allen andern Fürsten berühmter Fürst, bei der erkannten Wahrheit des Evangeliums bleiben und Alles, was zur Erhaltung göttlichen Wortes dient, zu sördern geneigt sein, was sonderlich den hohen Potentaten aus Gottes Befehl gebührt, wie der Prophet sagt: zlskrange (–88uriez11ti pimem tuum. liegeo Orunt nutritorez tui et. Keginne 11utrice8. Auch werden aus die Schüler hier keine so großen Kosten gewendet, daß es dem Kloster oder E. F. G. zum Nachtheil gereicht. Zu geschweigen, daß Gott der Jugend Gebet, das sie täglich für E. F. G. langes Leben und glückliche Regierung thut, erhört und erhören wird. Daher ist unsere untetthänigste Bitte: E. F. G. wollen 24 Schüler zu halten zulassen, damit der armen Psarrherren und Kirchendiener Kinder und Waisen das Stücklein Brot mögen genießen, bis Gott ihnen ferner Gnade erzeigt. Die Uebrigen sollen abgeschasst werden. Das würde E. F. G. als einem christlichen Fürsten rühmlicher sein, als daß eine so geringe Zahl gehalten und die Uebrigen abgeschafft werden.“ Statthalter und Räthe schickten diese Remonstration an den Markgrasen, welcher sich eben oberhalb Gebirgs aufhielt und von dort aus dekretirte: –„–man solle die Sache bis zu seiner Zurüclkunst beruhen lassen.“ Die Remonstration hatte den gewünschten Erfolg: die Schülerzahl wurde nicht auf 12 reduzirt. Sie betrug in den zwei folgenden Jahren 23 bis 25, darunter zwei vaterlose Edelknaben von der Grun und ein Doppelwaise Barthol. Widmann. Die Ausnahme des Lehtern hatte die Markgräsin Elisabeth, die der zwei Ersteren der Markgraf bei dem Abt beantragt. Ein Vierter, Erhard Döberlein aus Forchheim, ein Doppelwaise, Vetter des Abts, studirte in Wittenberg, erhielt ein Stipendium, dazu zum Magistriren vom Abt 14 fl. und einen belobenden Brief. Weitere fünf waren: der Sohn eines Buchbinders aus Nürnberg, eines Aussehers über die heilsbronnischen Weiher aus Königshofen, eines Stallmeisters aus Ansbach, einer Hebamme von dort und eines Hossattlers aus Kulmbach. Die

528 Uebrigen waren meist Pfarrerssöhne aus Weißenbronn, Biirglein, Berolzheim, Kadolzburg, Schwabach, Nordheim, Kitzingen etc. Der Abt hatte fortwährend Bitten und Fürbitten beziiglich der Aufnahme von Schülern zu bescheiden. Handelte sich’s um Entfernung beharrlich Unsügsamer, so hatte er Verdruß und Undank zum Lohn. Dem Pfarrer Daun in Dachstetten mußte er schreiben: „Wir haben eure Beschwerde wegen eures Sohnes und der Ursache, um welcher willen er von der Schule gebracht worden sein soll, vernommen. Mit dem, was wir euch geschrieben, haben wir es mit euch und eurem Sohne gut gemeint. Ihr messet die Schuld dem Kantor bei, angeblich wegen der Dißiplin desselben. Dieser beruft sich aber wegen der ertheilten Streiche aus Herrn Magister Preu, in dessen Gegenwart Alles verlaufen ist. E–z ist von euch ganz unbedachtsam, daß ihr eurem Sohn allein Glauben gebt und dem, was er zur Verglimpfung seiner Bosheit erdichtet, dadurch er immer halsstarriger wird, wie der Vers lautet: 131anc1a patrum Saguaa kaoit; juäulgentja natoa. Wir begehren, daß ihr euch solcher Beschuldigungen enthaltet, damit nicht Aergeres daraus erfolge. Euer Knabe hat allein die Schuld. Wir halten euer Schreiben für sondern Undank, sonders von euch als einem Geistlichen. Ihr wollet die Präzeptotes ferner mit solchem Anzug nicht beschweren. Wir sind erbötig, euch hinwieder Freundschaft und günstigen Willen zu erweisen.“ Im J. 1575 waren der Schüler 36, darunter zum Studiren Untaugliche, was die Schule in üblen Rus brachte. Der Abt beauftragte den Magister Preu und den Kantor Rudelius, die Untauglichen anzugeben und berichtete nach Ansbach mit dem Bemerken: „Pteu gedente zu resigniren, Rudelius wegzuziehenz daher die Bitte, tüchtige Nachfolger vorzuschlagen, da er eben keinen geeigneten Mann wisse.“ Die Räthe antworteten u. A.: „Eure beiden Schreiben, den Ungehorsam der Schüler und den erledigten Kantorsdienst betreffend, haben wir nicht gern vernommen. Daß fast alle Zucht und Dißiplin an diesem Ort so gar fallen und zu Grunde gehen, wird vornehmlich dadurch verursacht, daß ihr eigenes Gefallens Schulmeister und Kantores erwählet, welche zum Theil seicht gelehrt,

' ss529 und zum Theil gute Gesellen und Zechbrtider gewesen, dadurch sie ihre Autorität verloren und den Ungehorsam und Unsleiß bei den Knaben verursacht haben. Damit die Schule mit tauglichen Leuten versehen werde, so ist unser Besehl, ihr wollet keine Schuldiener mehr selbst annehmen, sondern solches unsern Räthen und Cxaminatoren überlassen.“ Magister Preu, obgleich erst 52 Jahre alt, ließ sich, „etwas müde und überdrüssig“, im Jahre 1576 quießiren und zog in seine Vaterstadt Weißenburg. Der Kantor, zwar jung, aber tränilich, zog gleichfalls weg. Wie es zwei Jahre nach ihrem Wegzuge um die Schule stand, erhellt aus einem Berichte unseres Abts, worin er beantragte: „Die Herren Cxaminatoren zu Onolzbach möchten die Schule visitiren zur Absiellung der Unordnungen und Mängel sowohl der Lehrenden als der Lernenden; es seien viele Knaben, welche noch einer Kindsmagd bedürfen, oder zum Studiren ungeschickt sind, hieher geschasst worden.“ Nicht lange nach dieser Berichterstattung starb Wunder, woraus das ganze Klostergebiet dem Markgrafen zufiel. Die Schopper’sche Schule bestand hieraus in ihrem bisherigen unbesriedigenden Zustande noch vier Jahre lang, wurde dann er.weite1–t, reichlicher dotirt und erhielt den Namen „Fürstenschule, Gymnasium“, worüber im 11. und R1. Abschn. ausführlich berichtet werden wird. Das Kirchenwesen betrefsend nahmen besonders die Kirchenvisitationen und die Kirchenzucht unsern Abt in Anspruch. Es ist oben berichtet worden, daß der Markgraf Georg durch den 27. Abt Schopper veranlaßt wurde, die Kirchenvisitationen, wie sie in Sachsen bereits eingeführt waren, auch in seinem Bereiche einzuführen. In welcher Weise die aus Schopper folgenden Aebte das Visitationswerk in den Klosterpsarreien betrieben und Kirchenzucht geübt haben, ist gleichfalls berichtet worden. Zur Zeit Georg Friedrich’s erschienen noch eingehendere Regulative dieses Betresss. Inhaltlich eines markgräflichen Erlasses vom 13. Juli 1558 an den 34.“Abt Beck sollten durch die Visitationen die Mängel an Pfarrern und Gotteshäusern be

530 seitigt werden und die Visitatoren ihre Diäten von den Stiftern und Klöstern erhalten, von Heilsbronn jährlich 100 fl. Dem Regulativ zufolge lud der Abt Beck zu der im November 1558 abzuhaltenden Visitation nach Heilsbronn ein, und zwar die Schulmeister und Kantoren, besonders aber die Pfarrer Porphhrius in Heilsbronn, Sehopp in Weißenbronn, Zilger in Petersaurach, Grimm in Bürglein, Feierle in Trautskirchen mit dem dortigen Frühmesser, Schnitzlein in Merkendorf, Eberlein in Ammerndorf, Winkler in Markterlbach mit dem Frühmesser Münch, Vogel in Kirchsarrnbach und Praun in Großhaslach. Nach Linden erging keine Einladung, da die dortige Psarrstelle wegen geringen Ertrages unbeseßt war. Die vorgeladenen Pfarrer erschienen, mit Ausnahme des erkrankten Pfarrers von Ammerndorf. Jeder brachte mit einen Nachweis über den Ertrag seiner Pfarrstelle, zwei Bürger oder Dorsmeister und seine zwei Heiligenpfleger, welche ein Verzeichniß über ihr Gotteshauseinkommen vorlegen mußten. Nachdem alle Vorgeladenen aufgefordert worden waren, ihre etwaigen Beschwerden vorzubringen, verfuhr man wie folgt: 1) Heilsbronn betreffend. Die Visitatoren von Onolzbach fragten den Abt Beck: „Ob er einigen Mangel an dem Pfarrer, an seiner Hausfrau, seiner Lehre oder seinem Wandel wisse, und ob es keine Nachrede veranlaßt habe, daß er noch nicht ordinirt sei?“ Darauf erklärte der Abt unter Beistimmung des mitanwesenden Richters Weikersreuter: „Er wisse an des Pfarrers Lehre und Wandel keinen Mangel, habe auch keine Beschwerde darüber gehört, daß er noch nicht ordinirt sei, halte aber für gut, zur Verhütung von Aergerniß, wenn er ordinirt und dießsalls Gleichheit gehalten würde.“ Daraus wurde der Pfarrer vernommen. Dieser beschwerte sich darüber, daß seine Zuhörer unsleißig seien, daß man während der Predigt im Wirthshause und an andern Orten fresse und saufe, während der Predigt und Katechismuslehre kaufe und verkaufe. Er halte zwar die durch fürstlichen Befehl angeordnete Wochenpredigt in der Kapelle (Katharinenkirche), habe aber wenige Auditores; man möge ihm gestatten, diese Wochenpredigten in der Klosterkirche zu halten und ihm die

531 zwei Lektionen erlassen, welche er wöchentlich in der Schule geben müsse. Schließlich bat er um Besserung seines Einkommens. Darauf erklärte der Abt: „Von dem Fressen und Saufen während der Predigt wisse er nichts.“ Darauf der Richter: „Dieses Fressen und Saufen während der Predigt sei verboten und geschehe auch seines Wissens nicht. Wahr sei aber, daß unter der Predigt die Fremden, welche im Kloster über Nacht gelegen, hinaus reiten. Er schlage vor, wie an etlichen andern Orten, während der Predigt das Thor verschlossen zu halten und das Kaufen und Verkaufen während der Predigt und Katechismuslehre aufs Neue zu verbieten.“ Auf Besserung des Einkommens ging der Abt nicht ein: „der Pfarrer könne sich begnügen; seine Vorfahren hätten auch nicht mehr gehabt; wisse er eine bessere Stelle zu bekommen, so wolle er (der Abt) ihm dazu behilflich sein. Die Knaben in der Fürstenschule könne er künftig ihren Katechismus gleichfalls in der Kapelle hersagen lassen. Es sei ihm erlaubt, seine Wochenpredigten in der Klosterkirche zu halten und das zweimalige Lesen in der Schule zu unterlassen.“ Schließlich wurde beantragt und vom Abt genehmigt, in der Katharinenkirche abwechselnd lateinisch und deutsch zu fingen. Was der Abt in Folge dieser Visitation bezüglich des Zechens und Jubilirens während des Gottesdienstes publiziren ließ, ist in den Beiträgen S. 199 mitgetheilt worden. 2) Weißenbronn und Reuth. Auch hier, wie bei allen folgenden Visitationen, erklärten Abt und Richter ihre Zufriedenheit mit der Lehre und dem Wandel des Pfarrers. Dieser brachte beschwerend vor: „Der Kleinzehnt wird mir untreu gereicht. Der Förster verlangt von mir Stockmiet bei Abgabe von Bauholz. Das Pfarrhaus in Reuth geht ganz ein. Die nürnbergischen Unterthanen zu Wollersdorf muthen mir zu, ihre Kinder, dem alten Herkommen entgegen, in Wollersdorf zu taufen.“ Hieraus der Abt: „Er werde die Pflichtigen anhalten, den Zehnten zu reichen, dem Förster auftragen, das Bauholz unentgeltlich abzugeben; auch werde er dem Verfall des Pfarrhauses in Reuth vorbeugen. Allein über die nürnbergischen Unterthanen in Wollers

532 dorf habe er nicht zu gebieten, da die Obrigkeit dieses Ortes nach Windsbach gehöre.“ 3) Petersaurach. Der Pfarrer: „Man möge ihm sein Pfarr–Corpus folgen lassen und sein Einkommen um ein paar Simra Korn bessern, da er seinem Vorgänger 36 fl. abgeben müsse.“ Der Abt: „Das Corpus der Pfarre sei bei Abtretung des Patronats vom Gumbertusstist an das Kloster gekommen und solle dem Bittsteller ausgehändigt werden. Der Addition halben sei er oben beim zweiten Artikel gehört worden.“ 4) Bürglein. Der Pfarrer: „Den Kleinzehnten, sonderlich die Schweinlein, gibt man mir ungetreulich. Mein Hans ist baufällig. Bitte, meine Besoldung zu bessern und die Zauberei abzuschaffen, mit welcher Etliche umgehen.“ Der Abt: „Die zehntpflichtigen Klosterunterthanen könne und werde er anhalten, aber nicht die fremden. Die Bauangelegenheit gehöre zum andern Artikel. Zauberei sei Malesizsache und gehöre daher nach Kadolzburg.“ 5) Trautskirchen. Der Frühmesser bittet, „ihm die jährlichen 10 fl. von Wilhelmsund Jobstkreut zuzuwenden, wenn kein Pfarrer in Linden sei.“ Der Abt: „Er werde ihm die 10 fl. zuwenden.“ 6) Merkendorf. Der Pfarrer bittet um Addition, insonderheit um Zuweisung des Kleinzehnten, welchen die Pfarrei Eschenbach beziehe. Der Schulmeister bittet, ihm für 5 fl. eine neue Stube bauen zu lassen. Der Abt: „Aus Klostermitteln kann die Pfarrund Schulstelle keine Addition erhalten. Beim Pfarramt Eschenbach soll nochmals um Abtretung des Kleinzehnten nachgesucht werden. Den Bürgermeister und die Heiligenpfleger werde er zu bewegen suchen, dem Schulmeister eine Stube zu bauen. In Merkendorf soll, wie an andern Orten, der Klingelsack eingeführt, eine Gotteshauskasse für die Armen errichtet und das Volk aufgefordert werden, Almosen dazu beizutragen.“ In Folge dieses Bescheids ließ der Abt sofort in Merkendorf publiziren: „In Merkendorf wird nunmehr ein Gotteskasten ausgerichtet und von den Gvtteshauspflegern das Säcklein mit dem Zimbelein

–. 583 unter der Predigt umhergetragen zur Unterhaltung der Armen, nicht aber zu Nutz des Herrn Abts zu Heilsbronn.“ 7) Markt Erlbach. Bürgermeister und Rath begehren zu wissen, wem das Lehen und die Baupflicht bei der ruinosen Kirchhosmauer zustehe, ihnen oder dem Kloster? Bescheid des Abts: „Der Kirchhos sei ihre Schlastammer; daher hätten sie, nicht das Kloster, die Mauer zu bauen, wie andere Gebäude ihres Fleckens und wie Jeder sein eigenes Haus.“ Der Frühmesser Miinch beschwerte sich, daß er sein ruinoses Haus nicht mehr bewohnen tünne, bat um Haußins und Besserung seiner Besoldung. Darauf der Abt: „Er habe dem Frühmesser bereits 2 fl. Haußins gegeben; das ruinose Haus werde, nach Rücksprache mit seinem Konvent, tünstiges Jahr aus Kosten des Klosters gebessert werden. Wegen der Addition werde er sich beim Markgrafen beschweren, da man gegen Brief und Siegel dem Frühmesser das ihm gebührende Drittel vom oberulsenbacher Zehnten abgesprochen habe.“ 8) Kirchsarrnbach. Der Pfarrer bittet um Besserung seines Hauses und seiner Besoldung. Bescheid des Abts: „Petent verlangt, wie fast alle Pfarrer, Besserung seines Hauses und seiner Besoldung durch das Kloster. Allein Jeder hat sich bei seinem Jurament verpflichtet, Salve, St Sarta team zu erhalten; so sei es hergebracht. Hätten es die Vorsahrer nicht gethan, so känne er nichts dafür. Das Kloster kann nicht Jedem nach seinem Gefallen bauen und seine Besoldung bessern.“ “ 9) Großhaslach. Der Pfarrer beschwert sich, daß ihm von den Unterthanen der Zehnte untreulich gegeben werde und bittet, das Kloster wolle entweder ihn entschädigen, oder den Zehnten selbst sammeln lassen, so könne er desto baß studiren. Bescheid des Abts: „Dem Begehren kann nicht stattgegeben werden. Der Zehnt kann doch nicht am Studiren hindern.“ Die Pfarrer bei Nr. 2, 3, 4, 7, 9 zeigten an, daß bei ihren Kirchen keine Bibel sei und baten um Anschaffung auf Kosten der Lokalkirchenstistungen. Wird vom Abt genehmigt. Fast alle Pfarrer beschwerten sich über unfleißigen Kirchenbesuch. Die nicht

534 genannten heilsbronnischen Pfarreien Lentersheim, Dambach, Langensteinach 2r. lagen zu fern von Heilsbronn und wurden daher den nähergelegenen Dekanatssitzen Wassertrüdingen und Ussenheiin zur Visitation zugewiesen. Der nach Abhaltung obiger Visitationen vom Abt Beck erlassene, von allen Kanzeln zu verlesende Generalbescheid lautete: „Fast in allen Klosterpfarreien wird das Wort Gottes von den Unterthanen gar unfleißig gehört, woraus solgt, daß die Alten, wenn sie gefragt werden, ihres Glaubens halben nicht wohl Antwort geben können, und auch ihre Kinder und Gesinde nicht anhalten, zur Kirche zu gehen und Gottes Wort, insonderheit den Katechismus zu hören. Daher sind Kinder und Gesinde mehr geneigt zu Tanz, Rockenstuben uud anderer Lustbarleit. Daher ist unser Befehl: Alle Unterthanen in den Klosterpsarreien sollen fleißig Gottes Wort hören und in die Kirche gehen, ihre Kinder und Gesinde zur Predigt, Katechismus und Kinderlehre anhalten, welche nach der brandenburgischen Kirchenordnung gehalten werden soll. An keinem Orte soll Tanz oder anderes leichtfertiges Spiel oder Kurzweil gehalten werden, es sei denn solche Kinderlehre, so man Katechismum nennt, zuvor vollbracht. Zuwiderhandelnde und unfleißige Besucher des Gottesdienstes, auch die iu öffentlichen Sünden beharren und ihres Glaubens halben nicht Antwort und Rechenschaft geben können, sollen wissen, daß sie nicht allein wider Gottes Gebot, den Sabbath oder Feiertag zu heiligen, sündigen, sondern auch mit ewiger Pein und von seiner Gnaden (vom Abt) mit zeitlicher Strafe bestraft, zu Gevatterschast und anderem christlichen Werke nicht zugelassen, auch von der christlichen Gemeinde als verdorrte Glieder abgesondert und, wenn sie ohne wahre Buße sterben, nicht in den Kirchhof, sondern außer demselben begraben werdeu., Datum Heilsbronn, 20. Nov. 1558.“ s In dieser Weise wurden 30 Jahre lang die Kirchenvisitationen alljährlich gehalten, Bescheide darauf ertheilt und Kirchenzucht geübt; allein der Erfolg entsprach den Erwartungen nicht. Bei der i. J. 1565 abgehaltenen Visitation mußte unser Abt Wunder vernehmen, daß die seinem Vorgänger Beck sieben Jahre

535 zuvor angezeigten Baumängel meist noch nicht gewendet, die damals angezeigten Besoldungsschmälerungen noch nicht beseitigt, die Vesoldungen meist noch nicht ausgebessert waren. Daher dieselben Beschwerden und Bitten, dieselben Bescheide und Befehle. Die Visitationen wurden von nun an nicht mehr in Heilsbronn, wie 1558, gehalten, sondern in jedem der zu visitirenden Orte, in Heilsbronn, Weißenbronn und Peteraurach vom Superintendenten Homagius von Schwabach. In den Bescheiden hieß es u. A.: „Anna Hofmann, welche wöchentlich ein Almosen aus dem Kloster bekommen, aber gleichwohl von der Visitation zum Höchsten verächtlich und spöttisch geredet hat, ist zwei Tage bei Wasser und Brot in’s Gotzenloch zu stecken. Peter Schmid wird um 2 fl. bestraft, weil er den Herren Visitatoren in der Kirche freventlich eingeredet.“ Die Kirchenvisitationen sollten nicht nur Bauund Rechnungsmängeln abhelsen, sondern auch, und zwar vorzugsweise, veredelnd aus die Geistlichen und auf das religiös–sittliche Volksleben einwirken und, wie der 27. Abt Schopper i. J. 1527 an den Markgrafen Georg schrieb, „ein christliches Leben anzurichten sehr dienlich sein.“ Daher fragten die Visitatoren bei jeder Visitation nach der Lehre und dem Wandel der Pfarrer. Bei den so eben beschriebenen neun Visitationen versicherten Abt und Richter aus Besragen, daß sie an dem Wandel der säinmtlichen Pfarrer keinen Mangel müßten. An dem Einen und Andern derselben war aber, wie im 71. Abschnitt berichtet werden wird, ossenund gerichtslundig mancher Mangel. Allein Abt und Richter, die zunächst darum wissen mußten, hielten es für ungeeignet, hier sich darüber zu äußern, geleitet von der Ueberzeugung, daß eine Visitation und Kirchenzucht in dieser Weise mehr schlimme als gute Folgen habe. Nach 30jähriger Praxis sah man ein, daß trotz der Kirchenvisitationen das religiös–sittliche Volksleben nicht besser, sondern schlimmer geworden war. Gleichwohl blieb man bei der bisherigen Praxis, da man keine bessere kannte; nur verfuhr man noch strenger, machte aber wieder dieselbe trostlose Erfahrung, daß das religiös–sittliche Volksleben nicht besser,

536 sondern schlimmer wurde. Die von unserem Abt und von der markgräflichen Regierung erlassenen Mandate bestätigen es. Am 24. Aug. 1563 verfügte unser Abt in Gemeinschaft mit dem Pfleger Proll und dem Richter Weilersreuter: „Nachdem der allmächtige Gott uns fast allenthalben mit Pestilenz, Theuerung und Kriegsrüstung gestraft und gedroht hat, um uns zur Besserung zu reizen und daß wir sein göttliches Wort, welches uns nun eine so lange Zeit so reichlich vertündigt worden ist, nicht hören, sondern dasselbe verachten und desselben überdrüssig und satt sind: so ist kein Zweifel, daß es uns gehen werde, wie den undankbaren Juden zu Jerusalem und allen Verächtern seines Wortes gehen wird. Diesem zuvorzutommen, ist des Herrn Abts Melchior, des Herrn Pslegers und des Herrn Richters ernstlicher Befehl, daß ihr von Sünden absteht, das Wort Gottes fleißig hört, da der Glaube aus dem Gehör des Wortes Gottes kommt; daß Keiner an Sonnund Feiertagen, wenn Gottes Wort gepredigt, das Abendmahl gereicht, oder anderer christlicher Lobgesang und Litanei gesungen wird, außerhalb der Kirche oder zwischen den Thoren stehen, schwatzen, Brantwein oder Anderes verkaufen oder trinken, noch einige Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Es sollen auch unter der Predigt die Thore verschlossen bleiben und bis Ende derselben Niemand ausoder eingelassen werden, damit Lehrer und Zuhörer durch solch Ausund Einreiten und Fahren nicht verhindert werden. Zuwiderhandelnde sollen mit Gesängniß bei Wasser und Brot, oder nach Größe der Verwirkung mit Geldstrafe bestraft werden, daß Andere daran ein Exempel und Abscheu haben sollen.“ Zwei Jahre daraus erhielt unser Abt folgendes Mandat vom 4. April 1565 zur Veröffentlichung aus dem Klostergebiete: „Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich. Wir erfahren nicht ohne sondere Entsetzung, daß unsere früheren Mandate fast bei Männiglich nicht allein keinen Abscheu des Gotteslästerns, Schwörens und Fluchens gemacht, sondern solche Laster seither noch mehr überhand genommen und auch von den kleinen Kindern öffentlich getrieben, und solches an ihnen von ihren Eltern nicht gestraft,

537 sondern geduldet wird, welches nun bei so heller und klarer Lehre des heilsamen und allein seligmachenden Wortes Gottes ganz erschrecklich zu hören. Daß solch große Laster also mit Gewalt überhandnehmen, ist nicht die wenigste Ursache, daß ob unserer hievor ausgegangener Mandate nicht mit Ernst gehalten wurde. Daher ist unser Befehl, unsere früheren Mandate aus allen Kanzeln verkünden zu lassen und gegen die Verbrecher mit Ernst zu verfahren und nicht mehr säumig zu sein. Damit unserem Mandate desto eher nachgegangen werde, so wollet allen Psarrherren auferlegen, daß sie nicht allein alle angeregte erschreckliche Laster, sondern auch Völlerei, Hurerei und andere öffentliche Laster in ihren Predigten strasen und das Volk zur Buße und Besserung mit Fleiß vermahnen.“ In dem Begleitschreiben, mit welchem unser Abt dieses Mandat zur Publikation von den Kanzeln an die Pfarrer in Heilsbronn, Bürglein, Weißeubronn, Ammerndorf etc. hinausgab, bemerkte er: „Daß es nicht bloß hierum, sondern in allen Aemtern und Pfarreien des Fiirstenthums so schlimm stehe in Absicht auf Gotteslästern, Fluchen, Vollund Zusaufen und anderes unzüchtiges Leben, daher auch fast allenthalben Pestilenz, Krieg und theure Zeit. Darum sei es nöthig, diese Mandate in Kirchen und Schulen aufs Neue einzuschärfen.“ Bald nach dem Erscheinen dieses Mandats wurde ein Uebertreter desselben, und zwar wegen Gotteslästerung, von unserem Abt mit Gefängniß bestraft. Bei seiner Entlassung mußte er folgende Urphede schwören: „Ich Balth. Ludwig, Bürger zu Schwabach, bekenne mit diesem Brief, daß ich um wohlverschuldeter Sache willen, nämlich daß ich aus bezechter unbesonnener Weise nicht allein Gott und seinen eingeborenen Sohn mit Gotteslästerung und Hauptschwiiren wider des Herrn Markgrafen Mandat, sondern auch den Herrn Abt Melchior und Alle im Kloster mit Schmähworten angetast, dazu Etliche sich mit mir zu schlagen gefordert, in des Herrn Abts Gesängniß gekommen, aber aus Gnaden ohne höhere Strafe entlassen worden bin. Ich bereue meine Gotteslästerung und Schmähreden und will sie nimmer thun, will mich auch an Niemand rächen oder äsern. Das Alles

538 zu halten schwöre ich diesen Eid.“ Schon. im nächstfolgenden Jahre 1566 wurde der Abt vom Markgrafen beauftragt, obige Mandate aus’s Neue einschärsen zu lassen, „da wir täglich befinden, daß bisher über solche Mandate nicht mit Ernst gehalten, daß wider die Verbrecher nicht mit verdienter Strafe verfahren wird und daß die, so aus tragendem Amt und Befehl wehren und strafen sollten, selbst dawider handeln. Auch ist wegen drohender Ruthen Gottes beim Audringen der Türken das Türkengebet bei allen Gottesdiensten zu verlesen zur Abwendung von Gottes Zorn. In allen Aemtern sind Freudenspiel, Trommelschlag, Sackpseifen und Schalmeien zu verbieten, sowohl bei Hochzeiten, als auch bei andern Fröhlichkeiten. Wir sind glaublich berichtet worden, daß bei Ehegeliibungen, mit dem Handstreich vollzogen, bis in drei oder vier Tische (E1 12 Personen) Gäste dazu berufen werden, was bei 5 fl. Strafe verboten wird; es dürfen dabei nicht über 10 Personen geladen werden. Georg Friedrich, 1113III.1 p1–0prjn.“ Die besprochenen Mandate und Kirchenvisitationen waren recht gut gemeint und einerseits nicht ohne Nutzen. Andererseits war ihr Einfluß nachtheilig, da sie nicht selten büswillige Denunziationen hervorriesen. Wie sich unser Abt sälschlich Denunzirter annahm, ist in den Beitr. S. 201 zu lesen. Man war der gewissen Zuversicht, durch Einführung der Lehre Luther’s, der brandenburgischen Kirchenordnung, der Kirchenvisitation und Kirchenzucht werde das religiös–sittliche Voltsleben besser und der Entsittlichung ein Damm gesetzt werden. E8 war daher eine recht schmerzliche Enttäuschung, als man im Laufe von 40 bis 50 Jahren keinen Fortschritt zum Besseren sah und sich nicht verhehlen konnte, daß die Leute roher und die wohlgemeinten Institute der Kirchenvisitation und Kirchenzucht geradezu verhöhnt wurden. Diese betriibenden Erfahrungen machte man nicht nur auf dem ganzen Klostergebiete, sondern auch im ganzen Fürstenthume, wie aus dem in den Beitr. S. 203 mitgetheilten markgräflichen Mandate vom 28. Aug. 1567 erhellt. Dieses hatte keinen Erfolg; daher erließ der Markgraf 5 Jahre

589 später ein geschärftes Mandat, welches auch dem Abt zur Publikation zugeschlossen wurde. Es lautete: „Dem Wiirdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Melchior, Abt, Barthel Kornberger, Verwalter, und Friedrich Faber, Richter. (Der Richter Weitersreuter war nach Neustadt befördert worden.) Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich etc. Wir können auch nicht bergen, ob wir wohl vor guter Zeit allerlei christliche Ordnung angericht und daneben erasse Mandate haben ausgehen lassen und in guter Hoffnung gestanden, dieselben sollten bei fleißiger Bestellung des heiligen Ministerii und Predigtamts zur Beförderung von Gottes Ehre und ewiger Wohlfahrt unserer Unterthanen Alles zum gewünschten Nutzen gereicht sein: so finden wir doch, wie beim mehrern Theil und großen Hausen großer Unfleiß und Verachtung des Predigtamts, des Hörens und Lernens der göttlichen und seligmachenden Predigt, des Gebrauchs der hochwürdigen Sakramente und christlicher Ceremonien, sonderlich auch der Traktation des Katechismi allenthalben sei und keine Vermahnung und Warnung zur Besserung schier mehr helfen will, dagegen Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Wucher und andere höchststräsliche Laster –und aller Muthwille und Leichtfertigkeit in allem Schwauge gehen und ungescheut getrieben werden, welches wir nicht sonder Besremdung und Bekümmerniß vernommen haben. Weil aber durch solch ärgerliches Leben Gottes Zorn und Strafe erweckt wird, wie sich denn die Läuste sorglich und gefährlich ansehen lassen, so daß unser Herr Gott über solche Undankbarkeit seinen Zorn schwer und grimmig ausgießen wird: so ist Bekehrung zum christlichen Wandel und unaufhörliches Beten hoch von Nöthen. Um solche Sünden und Laster so viel möglich abzuwenden, besehleu wir euch, unser höchstes Mißsallen gegen die Verächter göttlichen Wortes, der heiligen Sakramente, der christlichen Ceremonien, der Lehre des heiligen Katechismi öffentlich verkünden, Jedermann von obgemeldten Sünden und Lastern abmahnen und zur Buße ermahnen zu lassen mit der Warnung, daß solche Verächter Gottes Zorn und Strafe zu ihrem ewigen Verderben aus sich laden. Allen unsern Superintendenten haben wir Befehl

540 gethan, daß Verächter des göttlichen Wortes und der Sakramente, welche sich nicht bessern, zu Gevatterschast nicht zugelassen, noch denselben das christliche Begräbnis; mitgetheilt werden soll. Und weil diesen Herbst die christliche Spezialvisitation wieder vorgenommen werden soll, so ist unser Befehl, daß aus Anhalten unserer Superintendenten du Verwalter oder Richter mitziehen und ob den Visitatoren halten sollst; und sofern sich Jemand unterstehen würde, dieselben verächtlich oder spöttisch zu halten, dieselben alsobald gefänglich einzuziehen und etliche Tage bei Wasser und Brot mit dem Thurm zu strasen. Wenn dir, Verwalter oder Richter, bei solcher Visitation Malesizoder andere weltliche Sachen berichtet werden, so wollest du hieher berichten. Nach unsern ernstlichen Mandaten soll au Sonnund Feiertagen unter der Predigt und Traktation des Katechismus kein Tanz, Kugelplatz, Spiel, Zechen in Wirthshäusern, keine Handund Feldarbeit gestattet werden. Jst wiederholt zu verbieten und zu bestrafen. Ingleichen die Wucherei. Auch gibt die tägliche Erfahrung, daß verwittwete Personen durch zu frühe Wiederverehelichung, was nicht unter einem Vierteljahr geschehen soll, Aergerniß geben. Auch ist zu den Zauberern und Wahrsagern ein großer Zulauf, welches alles bei dem hellen Licht des Evangelii schrecklich zu hören. Solche Zauberer sind gefänglich einzuziehen, zu verhören und ihr Bekenntniß hieher gelangen zu lassen. Die sich bei ihnen Raths erholen, sind bei Wasser und Brot etliche Tage mit dem Thurm zu strasen und dann hinweg zu bieten. Auch sind unsere Mandate gegen Gotteslästerung, Rockenstubenlicht, Fenstern und Priigeln mit besserem Ernst als bisher zu vollziehen. Datum Onolzbach, 22. Sept. 1572. Georg Friedrich, manu proprie1„.“ Unser Abt insinuirte dieses Mandat seinen sämmtlichen Pfarrern zur Publikation mit dem Bemerken: „Ob solchem fürstlichen Befehl gedenkt die Herrschaft allhier zu Heilsbronn mit allem Ernst zu halten und verbietet nochmals, wie zuvor, Rockenstuben, Fenstern, heimliche Winkeltanze und Anderes, so zu Aergerniß, Leichtsertigkeit, unordentlicher VerMischung und Eheverbindung, auch andern Sünden und Lastern

541 Ursach gibt, bei ernstlicher Strafe.“ Der Abt hatte schon im Januar des vorigen Jahres 1571 auf dem ganzen Klostergebiete Folgendes bekannt machen lassen: „Nachdem das gräuliche Gotteslästern neben der schändlirhen Unzucht und andern Siinden, und sonderlich, was bei den Bauern in Rockenstuben und beim Fenstern und aus der Gasse bei Jung und Alt geiibt wird, ungeachtet aller Verbote, also überhand genommen, was zuder jetzigen schweren Theuerung und anderem Unglück Ursach gegeben: so ermahnt die Herrschaft Heiisbronn Jung und Alt bei Strafe, sich solches Wesens zu enthalten.“ Was die Behörden inhaltlich dieser Mandate beklagten, werden wir im 71. Abschn. bei der Rundschau in allen heilsbronnischen Pfarreien bestätigt finden: daß das religiös–sittliche Vollsleben ungeachtet der allgemein eingeführten Reformation im ganzen Reformationsjahrhundert nicht besser wurde. Daß der Abt ein Herz hatte für dieses geistige Elend und daß er demselben zu begegnen nach Kräften bemüht war, haben wir gesehen. Auch die herrschende materielle Noth suchte er zu lindern. Großes Elend sah er in den sechs Jahren von 1570 bis 76, da in Folge von Mißwachs fortwährend Hungersnoth und Theuerung herrschten. Dazu herrschte im ganzen Fiirstenthum Schrecken vor Mordbrennern, die umher zogen und großen Schaden thaten. Sie zogen, laut einer markgräflichen Bekanntmachung, umher „bald als Boten, Bettler, Landsknechte, auch in Frauenlleidern, bald prächtig sich haltend, in Kutschen sahrend und in Wirthshäusern sich aufhaltend.“ Einige derselben wurden genau sigualisirt, z. B. Hans Sachs mit grauem spitzen Bart, Hans Gleitsmann von Erfurt mit grauem Rock und rothen Strümpfen. Durch sie wurde angeblich auch aus dem Klostergebiete hier und da Brand gestiftet, z. B. 1569 in Hirschlach, wo in einer Nacht in vier Gebäuden zugleich Brand gelegt wurde und neun Gebäude abbrannten. In diesem Jahr mißrieth der Wein, im folgenden (1570) das Getreide. 1571 bestand bei wenig ergiebiger Ernte die Theuerung fort. Die Ernten in den Jahren 1572 und 73 waren gleichfalls nicht ergiebig; noch weniger im

542 1574 wegen Nässe im Frühling und großer Hitze im Sommer. Bei Windsbach soll ein Waldbrand lediglich durch die Sonnenhitze entstanden sein. Das Sra. Korn kostete 10, ja 14 fl. Am L2. Juni verwüstete ein Hagelwetter die Fluten um Merkendorf, Eschenbach, Schlauersbach, Windsbach, Dürrnmungenau, Abenberg, Spalt, Schwabach bis gegen Nürnberg und Heilsbronn. Es fielen Schlossen von der Größe von Gänseeiern und tödteten Vögel und Hasen. Gerade die besten Zehntdiftrikte des Klostergebietes wurden verhagelt. Das Klosteramt Neuhof blieb verschont, litt aber desto mehr durch den ungemessenen Wildstand, der unter Georg Friedrich namenloses Elend brachte. Siehe Näheres darüber in den Beitr. S. 184 bis 190, auch über die wohlwollenden Bemühungen Wunder’s, dieses Elend zu lindern. Er wurde nicht müde, dem Markgrafen den Nothstand darzulegen und um Abhilfe zu bitten. 1574 baten die Verhagelten in den Aemtern Bonhof und Merkendorf gegen Fristenzahlung um Speisund Saatgetreide: „Ohne diese Unterstützung seien sie gezwungen, mit ihren Familien weg und inss Elend zu ziehen, z. B. 9 Familien in Reuth, 3 in Wernsbach, 4 in Suddersdorf, 2 in Wollersdorf, 8 in Volkersgau, 4 in Neuses, sämmtliche Unterthancn im Amte Merkendors“ etc. etc. Auch die markgräfliche Regierung that Schritte, um der Noth abzuhelfen. Sie ließ von den Kauzeln bekannt machen: „Ausfuhr von Getreide in das Ausland ist bei Strafe verboten. Alle Unterthanen, die Getreide iibrig haben, sollen ausdresehen und das Ausgedroschene in markgräflichen und heilsbronnischen Städten und Märkten feil bieten. Sind Felder vom Hagel verschont geblieben, so ist der Ertrag gleich auf dem Acker zu ermitteln, die schuldige Gilt davon sofort zu erheben, um damit den Verhagelien zu helfen.“ Besonders wurde Wucher und Vorkausen bei scharfer Strase verboten. Denn sogar Beamte bcuteten die Noth Anderer zu ihrem Vortheil aus, indem sie vor der Ernte ein Simra Korn (oder das Geld dafür) nach dem laufenden Preise an Benöthigte abreichten mit der Verpflichtung, dafür zwei Simra nach der Ernte zu liefern. Andere Gewissenlose verkauften Getreide, das sie aus Gnaden und Barm

543 herzigkeit von den herrschastlichen Speichern zum eigenen Gebrauche wohlfeil erhalten hatten, anderwärts zu hohen Preisen. Das martgräfliche Verbot der Getreideausfuhr außer Landes war gut gemeint, erwies sich aber als unzureichend, unausfiihrbar und vielfach als schädlich. Unter „Ausland“ verstand man die angrenzenden Gebiete von Nürnberg, Eichstätt, Würzburg und Bamberg. Es durfte lediglich an heilsbronnische und brandenburgische Unterthemen verkauft werden, also nicht einmal an nürnbergisrhe, die neben Jenen in denselben Ortschaften wohnten. Daraus erwuchs Zwietracht und Haß unter den Nachbarn und dadurch unserem Abt viel Verdruß, weil er, dem Mandat zufolge, die Zuwiderhandelnden strafen sollte. Als nun in Onolzbach verlautete, daß von Klosterunterthanen Getreide nach Nürnberg, d. h. in’s Ausland, geführt worden sei, so erhielt der Abt den Auftrag, die Schuldigen zu ermitteln und zu bestrafen. Die Ermittelung war leicht, da ossenkundig aus allen Ortschaften um Heilsbronn Getreide nach Nürnberg geführt worden war. Es wurden scirca 100 Schuldige aus 33 Ortschaften vorgerusen und nacheinander vernommen. Ihre protokollarischen Erklärungen waren ziemlich gleichlautend. Die von Großhaslach und Ketteldorf ertlärten z. B.: „In Nürnberg können wir mehr lösen und unsere Bedürfnisse wohlfeiler kaufen, als in Onolzbach. Der Müller in Wustendorf, dem wir unser Getreide anboten, wollte es entweder gar nicht, oder nur auf Borg nehmen.“ Die von Weiterndorf: „Die onolzbacher Bäcker sind uns seit vier Jahren Zahlung schuldig.“ Die von Volkersgau: „Wir haben unser Getreide in Schwabach seil geboten, aber keine Käufer gesunden und mußten es nach Nürnberg führen.“ In dieser Weise deponirtcn Alle. Abt, Verwalter und Richter legten diese protokollarischen Vernehmungen den Räthen vor und baten, die Vernommenen zu entschuldigen und nicht zu bestrafen. Da die Vorräthe in den Speichern der Klosterämter bei Weitem nicht ausreichten, um den Bedars der Unterthanen zu befriedigen, so erbot sich der Abt, tausend Sra. zu kaufen. 1575 waren seine Speicher in Neuhof, Merkendorf und Waizendorf völlig geleert, und nur in Nördlingen,

544 Windsheim und Heilsbronn noch ein geringer Vorrath. Er beantragte auch diesen abzugeben zur Stillung des Hungers der Unterthanen, „deren Etliche sich vernehmen ließen, daß sie es, wenn man ihnen nicht helfe, mit Gewalt nehmen würden.“ Die Ernte in diesem Jahre, auch im folgenden, fiel ziemlich gut aus; gleichwohl waren die Preise noch immer sehr hoch und die während der Hungerjahre aufgelaufenen Rückstände an Gülten etc. außerordentlich groß. „Will man schreibt der Abt nun mit Gewalt eintreiben, so ist zu fürchten, daß die Unterthanen davon ziehen und ihre Güter öde liegen lassen, zum größten Schaden des Klosters.“ Man mußte weitere Nachsicht haben. Endlich kam 1578 eine reiche Ernte und in Folge dessen kostete das Simra Korn wieder, wie ehedem, ungefähr drei Gulden. Zu Mißwachs, Theuerung, Hungersnoth kam noch eine andere Landplage: allerlei Diebsgesindel, welches sich im Lande umher trieb. Abt, Verwalter und Richter wurden von der Regierung beauftragt, gute Wache zu halten und Verdächtige außugreisen. 1575 verhasteten sie einen Verdächtigen, Barthel Müller aus Westheim, machten Anzeige beim Kriminalgericht in Ansbach und wurden von diesem mit der Voruntersuchung beauftragt. Müller gestand „aus gütliche Besprachung“, er habe mit drei Andern vor 15 Jahren in Feldbrech und Umgegend mittelst Einbruch Viktualien gestohlen. Dieses wurde nach Ansbach berichtet. Der Bescheid daraus lautete: „Will er aus gütliches Besragen nicht mit der Wahrheit heraus, so ist er einmal leer ohne anhangendes Gewicht außuziehen und aus alle böse Stücke, als aus Mord, Rauben, Brennen u. dgl. zu examiniren. Weil dergleichen Gesellen nicht gern mit der Sprache herausgehen, als bis sie Ernst sehen und empfinden, so wollen wir den Nachrichter senden.“ Nach dem Eintreffen des Scharsrichtersknechts „wurde Müller peinlich angegriffen und ihm die Matter gezeigt“, worauf er serner bekannte, einem Bauer zu Habelsee, bei dem er über Nacht gelegen, drei Pfund Geld, zu Berchshofen einen Zaum gestohlen zu haben. Der Finalbescheid aus Ansbach lautete: „Weil sein Diebstahl gering ist und fast nur in Eßwaaren besteht, so soll er

545 im Gefängnis; mit Ruthen gehauen, dann auf Urphed entlassen und des Landes verwiesen werden.“ Die ganze Prozedur geschah in Gegenwart des Richters Faber und dreier Gerichtsschöfsen: Landleute von Bürglein, Weißenbronn und Heilsbronn. Unter den Dieben, über welche man in diesem Jahr zu Heilsbronn verhandelte, waren drei, bei welchen die Folter angewendet wurde, und zwar erst, nachdem sie des Diebstahls bereits überwiesen waren. Die Folter erscheint bei ihnen nicht als Strafe für das bereits konstatirte Verbrechen, sondern als ein Mittel, um, wie es vorhin hieß, noch mehr aus ihnen heraußubringen. Der Hirtenjakob aus Schwabach, früher Gastknecht in Heilsbronn und vieler Uebelthaten bezichtigt, bekannte in Folge der Folter 45 Diebstähle und Einbrüche. Der Erzdieb und Räuberhauptmann Matthes Erhard verübte Jahre lang Gewaltthaten in der Gegend, z. B. in Kühdorf bei Schwabach, wo er acht Mann hoch des Nachts ei nbrach, den Bauer Strafsinger und dessen Frau aus dem Bette riß, mißhandelte, an eine Säule band, Truhen und Schränke erbrach und 60 sl., Kleider und Anderes raubte. Ein Krämer aus Sachsen, der die Märkte in der Umgegend zu bauen pflegte, erbot sich bei den Räthen in Ansbach, den gefürchteten Erhard in ihre Hände zu liefern. Das Erbieten wurde angenommen, obgleich der Krämer als Rau–ser und Trunkenbold berüchtigt und wegen Diebstahls bei einer Kirchweih in Weißenbronn verhaftet worden war. Er schloß sich in Schweinau an Erhard und dessen fünf Gesellen an. Es wurde die Beraubung eines Bauern in Raßenwind projektirt. Aus dem Zuge dahin übernachtete man in Bonhof, und hier wollte der Krämer den Räuberhauptmann dem Gerichte überliesern. Er eriissnete daher heimlich sein Vorhaben dem dortigen Wirth und dem Vogt. Allein Erhard witterte Verrath und entwischte mit einem seiner Spießgesellen, so daß nur drei derselben verhaftet und inquirirt werden konnten. Ihre varirenden Aussagen ließen keinen Zweifel über ihre Schuld. Um Weiteres von ihnen zu erfahren, schritt man zur Folter, worauf sie aussagten, daß ihr Hauptmann am Leichtesten in Mühlhausen bei Sulzburg, wo sein Weib im Kindbett

546 liege, zu verhaften sei. Daß aber seine Verhaftung vorerst nicht erfolgte, geht daraus hervor, daß er zwei Jahre später noch sein Handwerk trieb und fünf Monate vor dem Tode unseres Abts in einem Absagebries den Junker von Eib zu Neuendettelsau, die dortige Gemeinde und die ganze Umgegend mit Mord und Brand bedrohte. Haussäßige Diebe in der Umgegend wurden gesänglich eingezogen, aus Urphed entlassen und mit Weib und Kindern des Landes verwiesen. Nachdem im J. 1576 eine ergiebige Ernte die Noth des Volkes einigermassen gelindert hatte, besuchte Wunder, begleitet von acht Personen und fünf Pferden „das Wildbad im Schwarzwalde.“ Schon in einem der früheren Jahre hatte er dort Heilung gesucht, aber nicht gesunden. Nach seiner Rückkehr erhielt er vom Kaiser Rudolph 11. ein Schreiben (1. ck. Prag, 22. Febr. 1–577, worin es hieß: „Nach altem Herkommen steht einem Kaiser zu, aus ein jeglich Stift und Kloster im heiligen Reich eine Person, uns gefällig, zu benennen, dieselbe darin mit einer Herrenpfriind zu versehen. So priisentiren wir euch einen vieljährigen Trabanten Hans Pauscher, der unserem Vater, weiland Maximilian 11. und uns in unserer Garde treu gedient hat, ihn in eurem Kloster lebensliinglich mit einer Laienpfründe zu versorgen.“ Wunder berichtete deßhalb an den Markgrafen und erhielt zur Antwort die Weisung, den Trabanten aufzunehmen. Im Dezember 1577 requirirte der Markgraf vom Abt 12 Klosterpserde, da er „in wichtigen Angelegenheiten“ nach Polen reiste, begleitet von seiner Gemahlin Elisabeth, die, wie oben berichtet wurde, von Seitenweh befallen, in einem Bauernhause am 25. Febr. 1578 starb. In Abwesenheit des Markgrafen schalteten und dekretirten die Räthe in ihrer gewohnten Weise. Der Markgraf hatte vor seiner Abreise elf Mastochsen, die Markgräfin gleichfalls einiges Vieh, nach Heilsbronn in Kost gegeben. Als das Futter aus die Neige ging, fragte der Abt an, was zu thun sei? und erhielt von den Räthen zur Antwort: „Kaust die Ochsen an für das Kloster, oder verkauft sie anderwärts, und schickt uns das Geld.“ Weiter geboten die Räthe: „es sollte im Kloster nicht mehr randers

547. ackerer, sondern geringerer Wein konsumirt und dieser gegen Zahlung aus dem markgräflichen Keller bezogen werden.“ Allein die bezogenen und bezahlten markgräflichen .Weine waren so schlecht, daß nach Onolzbach berichtet werden mußte: „Prediger, Schulmeister und Kantor beschweren sich über den sauern Wein, daß sie das Grimmen davon bekommen und bitten, sie damit zu verschonen, weil sie sonst ihren Dienst verlassen müßten.“ Der Markgras beabsichtigte, das heilsbronnische Amt Waizendorf an sich zu ziehen und seiner Gemahlin Elisabeth zu schenken. Daß unser Abt aus das Projekt nicht einging und den Räthen recht entschieden unterm 5. März 1578 antwortete, wurde in den Beiträgen S. 182 berichtet. Vier Monate daraus fiel mit dem Tode Wunders das Amt Waizendorf nebst dem ganzen Klostergebiete als herrnloses Gut dem Markgrafen zu, der schon lange vor der Aus–läsung des Klosters dort unumschränkt schaltete und um so leichter schalten konnte, da in den letzten Jahren nur noch vier Konventualen am Leben waren: Leonhard Kettner, Georg Ernst, Georg Oeder und unser Abt. Kettner starb 1572 als Kaplan in Mkt. Erlbach; Ernst aus Ochsenfurt 1568. Beim Eintrag seines Todes im Leichenregister bemerkt der Pfarrer Porphyrius: „Er war in die 18 Jahre im Kloster, hat aber sein Leben übel zugebracht, ist ein voller Mensch gewesen, Jung und Alt wohl bekannt wegen seines gottlosen Lebens, ist gestorben an Franzosen, weil er dieselben oft im Mund gesiihrt.“ 1574 starb auch Oeder; nach seinem Tode war der einzige noch lebende Konventual unser Abt. Wunder, schon seit längerer Zeit an Schwäche leidend, schrieb am 5. Mai 1578 an seinen Arzt Weller in Nürnberg, daß durch die bisher verordneten Heilmittel keine Besserung erfolgt sei. Am 6. Juni beantragte er bei den Räthen eine Visitation der Schopper’schen Schule unter Darlegung der darin vorhandenen Gebrechen. In demselben Monat betheiligte er sich noch an andem Aussertigungen nach Nördlingen, Ansbach und Waizendots und starb im Monat daraus, am 18. Juli, nachdem er 28 Jahre lang im Kloster gelebt hatte. Die Räthe berichteten über seinen Tod an den noch in Polen weilenden Markgrafen. Die

548 Klosterunterthanen waren unter ihrem nunmehrigen Oberherrn schlimmer daran, als unter dem Regiment der Aebte, und sprachen es auch in ihren Beschwerden unverhohlen aus, „daß man die Hand von ihnen abgezogen habe.r“ Diese Berschlimmerung zeigte sich zunächst in Heilsbronn selbst. Unter der Geschäftsführung der markgräflichen Beamten lösten sich dort je mehr und mehr die Bande von Zucht und Ordnung. Nichts ging mehr zusammen. Müller, Bäcker, Metzger, Küchenmeister etc. veruntreuten und schwelgten; Knechte und Mägde schleppten ab und verweigerten den Gehorsam. Der Abt wurde neben seinem Amtsvorgänger im südlichen Theil des Querschisses der Klosterkirche begraben. „Hat das Kloster 16 Jahre und 4 Tage nützlich regiert“, heißt es aus dem Abtsverzeichniß. Ueber sein Portrait und seinen Grabstein Näheres unten im lll. Band. l Wie die Markgrafen schon vor der Resormationszeit das Kloster ausbeuteten, ist oben berichtet worden. Weiter zu gehen und den Miinchsstaat zu annexiren, konnte ihnen damals noch nicht in den Sinn kommen, da der Mönchsstaat von seinen mächtigen Schirmvögten, den Kaisern, beschützt wurde. Als aber in Folge der Reformation das Kloster von den Kaisern nicht mehr nachhaltig beschützt werden konnte, da war für die Markgrafen der erwünschte Zeitpunkt zur Ausführung ihres Annexionsplanes gekommen. Zur Ausführung dieses Planes arbeitete ihnen das Kloster selbst in die Hände, indem die überwiegende Mehrheit der Klösterlinge sich zu Luther hinneigte, nicht ahnend, daß dieses zur Selbstauslösung des Mönchsstaates führen werde. Die nächste Folge der Hinneigung zu Luther war Minderung des Personalstandes, Mangel an Regierungsorganen, an Mönchen. Um die Zahl derselben wieder zu vermehren, bot man zwar Alles aus; allein jeder Versuch mißlang und mußte um so mehr mißlingen, da die Markgrafen beschränkend entgegen traten. Was Schopper nicht durchschaute, das durchschauten die Markgrafen von vornherein, daß der Mönchsstaat durch die Annahme von Luthers Lehre sich selbst den Untergang bereiten werde. Dieses vorher–

549 sehend, ließen sie das Kloster sortbestehen, im Voraus gewiß, daß ihnen dereinst die Beute von selbst zusallen werde. Sie sekularisirten daher nicht, wie anderwärts geschah, durch Gewaltthat; sie warteten die Zeit der Selbstauslösung ab. Dieser Zeitpunkt war nun beim Tode unseres Abts, des letzten Konventualen, gekommen. In Einem sahen wir oben die Aebte nicht in Opposition gegen die Markgrafen, nämlich in dem Bestreben, durch Einführung der Reformation das religiös–sittliche Vollsleben zu resormiren. Allein ihre wohlgemeinten Bestrebungen hatten nicht den gewünschten Erfolg. In all ihren vorhin mitgetheilten Erlassen dieses Betresfs versichern sie mit innigem Bedauern, daß im Resormationszeitalter das Volksleben, wider Erwarten, nicht besser, sondern im Gegentheil vielsach schlimmer wurde. Dieselbe Erfahrung machte Luther. Nachdem er die Lehre gereinigt, dem Volk die Bibel, der Jugend den Katechismus in die Hand gegeben und durch Wort und Schrift mächtig gewirkt hatte, erwartete er ein besseres Volksleben, zumal in seiner nächsten Umgebung. Allein er sah sich in dieser Erwartung schmerzlich getäuscht und sprach es imJ. 1528 aus in folgenden Worten: „Die jetzigen evangelischen Buben (Studenten in Wittenberg) sind bäsere Buben, als die früheren. Jene waren Heuchler; diese aber wollen ein schlimmeres Leben führen denn zuvor.“ Die Zügellosigkeit war bei den Studenten in Wittenberg und bei den dortigen Frauen und Jungfrauen so groß, daß Luther im J. 1530 erklärte, dort nicht mehr predigen zu wollen. Genußsucht, Luxus und wüstes Treiben steigerten sich so, daß Luther im Jahr vor seinem Tode ties gebeugt die Stadt verließ und nicht mehr zurücklehren wollte. Es bedurfte einer besondern Deputation von Seite der Universität und eines kurfürstlichen Briefes, um ihn zur Rückkehr nach Wittenberg zu bewegen. Liest man oben die Klagen der Aebte, Markgrafen und Räthe über Zunahme der Irreligiosität und Unsitilichkeit im Resormationsjahrhundert, so drängt sich einem die Frage aus: ob nicht die Klagenden zu schwarz gesehen und allzurigoristisch geurtheilt haben? Um diese Frage gründlich

550 und wahrheitsgetreu beantworten zu können, ist es nöthig, die darauf bezüglichen ausführlichen aktenmäßigen Verhandlungen einzusehen, welche über das damalige Treiben in den Gemeinden und Familien, besonders in den Psarrfamilien, Ausschluß geben. Dieser Ausschluß wird im 71. Abschn. gegeben werden. Dort werden wir sehen, daß im ganzen Resormationsjahrhundert auf dem ganzen Klostergebiete das religiös–sittliche Voltsleben nicht besser wurde. Im darauffolgenden Jahrhundert wurde es, in Folge des Krieges, noch schlimmer. Marler Rbsrlinitt. Die Mönche. Zahl, Herteunft, Ieimath, Kamen, Kleidung, Jerleösiiguag, Zsunletionen, Bildung derselben. 1. Zahl derselben. Wie groß ihre Zahl zur Zeit der Klosterstiftung war, sagt weder die Stiftungsurkunde, noch eine spätere Außeichnung. Jedenfalls war ihre Zahl damals noch kleinsts) und wohl bemessen nach dem damaligen Bedarf und nach den damals noch geringen Einkiinften. Ihre Zahl mußte vermehrt werden, zuletzt bis aus 72, als im Laufe der Zeit die Zahl der Altiire innerhalb der Klosterkirche, die Zahl der Kapellen innerhalb der Klostermauern und außerhalb derselben (in Ketieldorf, Münchzell etc.) sich vermehrte, neugegründete Probsteien und Verwaltungsstellen (in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Randersacker, Nördlingen, Nürnberg) besetzt, Beichtväter nach Seligenpforten entsendet werden mußten. Im V. Abschnitt werden wir sehen, wie viele Verwaltungsbeamte in Heilsbronn selbst erforderlich waren. Für die nunmehr in größerer Zahl aufgenommenen Mönche erbaute man, da das Kloster“) Vermuthlich 12, mit dem Abt 13.

551 gebäude nicht sehr geräumig war, das Dorniitorium. Siehe oben beim 21. und 23. Abt und den Situationsplan. 2. Herkunft, Helmuth uud Namen derselben. Die heilsbronner Mönche, Wenige ausgenommen, waren von bäuerlicher oder bürgerlicher Herkunft, daher auch ihre Aebte, weil diese lediglich aus der Zahl der vorhandenen Mönche gewählt werden durften. Hatten zwei oder mehrere Mönche gleiche Tausnamen, so unterschied man sie durch Beisügung dereNamen ihrer Familien oder ihrer Heimathsorte, z. B. Johannes von Abenberg, Aich, Heidenheim, Weißenbronn; Friedrich von Uffenheim; Konrad von Ulsenheim; Hermann C18 79.119 rozensum, Roßstall. Sie waren allermeist innerhalb des Klostergebietes beheimaihet, z. B. in Lentersheim, Nördlingen, Oettingen, Gunzenhausen, Ansbach, Nortenberg, Habelsheim (Habelsee), Bopsingen, Reimlingen, Gedorf, Randersacker. Nur Wenige hatten ihre Heimath jenseits der Grenzen des Klostergebietes, z. B. in Forchheim, Schwäbisch–Hall, Lauungen. Die meisten ihrer Familiennamen kommen noch heutzutage oft vor, z. B. Baier, Feuerlein, Gras, König, Heim, Dürr.Sehr häufig latinisirten sie ihre Familiennamen und nannten sich daher nicht mehr Schreiner, Krämer, Gerber, Büttner, Schlosser, sondern Scriptor, Institor, Pellisex, Dolliator, Serator. 3. Berköstignng und Kleidung derselben. Das Getränk der Mönche war, den Ordensstatuten zufolge, ausschließlich Wasser. Fleischlost oder gewürzte Speisen sollten sie nur als Patienten im Infirmitorium erhalten, in gesunden Tagen niemals. Die ihnen gereichten Speisen waren Griesoder Hirsebrei, Gersten–, Erbsenund Linsensuppe, Gemüse, besonders Kohl und Rüben, Roggenbrot, an den Sonntagen Reis. Zweimal in der Woche wurden ihre Speisen mit Milch gekocht, an den übrigen Tagen mit Wasser. Bei dieser magern Verköstigung hatten sie viele gottesdienstliche Verrichtungen, auch des Nachts., Dadurch erregten sie Mitleid und Bewunderung und veranlaßten

552 die Stifter von Seelenmessen zu verordnen, daß an ihren dereinstigen Gedächtnißoder Jahrtagen die Mönche zwar kein Fleisch, aber doch eine bessere Verköstigung erhalten sollten, und zwar Wein, Fische, Weißbrot, Honigbrot, Lebkuchen, oder aus der Abtslüche einen Leckerbissen: –1?1ta11o1a oder Geschleckerwerk (16 ooguina. abb6t18.“ 1518 wurde in Gegenwart der Aebte von Cbrach, Langheim und Kaisersheim beschlossen, daß die Mönche wöchentlich einmal Fleisch und an bestimmten Tagen ein gewürztes Erbsenoder Käsegericht (otk:–1 pjporo oo11(11t9. e16 p1818 8176 C16 68.860) erhalten sollten. Zugleich wurde ihnen gestattet, während der kalten Jahreszeit nicht bloß bei den Nachtgottesdiensten, sondern auch bei Tag eine wärmere Fußbekleidung (o1–6p1(11111) zu tragen. Auch in der Aderlaßzeit (111 111111ut1o111bu8) war eine bessere Verlöstigung gestattet. Cs wurde viermal im Jahr zur Ader gelassen; erst kam der Chor des Abts, dann der Chor des Priors an die Reihe. Den Betheiligten wurden dabei mancherlei Verhaltungsregeln in gebundener und ungebundener Rede empfohlen, z. B. 1t19.1–t1111, 1316811, k11111pp1, 136,1·t11o1o111661, 1118 k68t18 1111111138z ut 1011gO tomporo 717uS 6to. Nach dem Aderlassen wurde empfohlen: krjma 6.198 76116.6 t1b1 81t 111o(161·at1o 6061166; 111t61–a 16.6t:–1 (1168, t61–t1e1. tota l1ll1S8 6to. Den ersten tag gemessig; den anderen gesressig; den dritten in sauß; den vierten gar auß. Wiltu werden alt, so halt dich nach dem bad warm und nach dem aderlaß kalt. Jin Refektorium gab es an den Aderlaßtagen zwar kein Fleisch, aber „Köchlich, (1III.1000 11om111611tu1Nunnensürtzlich 761 gewollene Köchlich, Fisch, Keßkrapsen; 1118 (11611118 86111p61· äatur 861116116 ot 1118–.j01’ 111S118111’871III.“ Der Abt führte mit seinen Gästen einen besseren Tisch. Die Kleidungsstücke der Mönche waren (um 1400) folgende: Wollene schwarze Mützen, 6116111186 Wollene weiße

553 Kutten (tnnioao longere, tunioae noaturm–1168) mit schwarzen Skapuliren oder Schepplern. Lederschuhe (Ordensschuch, oaijgacz, oaloei kratrum). Filzschuhe. Die Laienbrüder trugen graue Mützen. In den Magazinen des Sartors und des Sutors waren nicht nur Kleidungsstücke für die Klösterlinge stets vorhanden, sondern auch für das Dienstpersonal „Kausschuhe“, Leinwand, Zwillich etc. Ferner war stets vorräthig ein Stoff unter dem Namen t:i1tra. A1 aa.1e8o8 kratrnm ot: nobiiium, d. h. Filz, woraus Fklzschuhe, Nachtschuhe, 09.1091 Sutkurzti, 08.1091 1100turnaletz, cotnrni für Mönche und Edelleute gefertigt wurden. Im Kloster war diese Fußbekleidung ein Komfort für die Mönche bei ihren nächtlichen Gottesdiensten; im Burggrafenhanse ein Konifort für die Edellente bei ihrer Heimkehr von der Jagd. Der Geldwetth eines solchen Kleiduugsstückes ergiebt sich aus einer Rechnungsposition, laut welcher der Bursarius während des Winters 1381182 an das Magazin zwei Talente für ein Paar Filzschuhe zahlte, welche an den Kaiser Wenzel im Burggrafenhause abgereicht wurden, zuverlässig zur Erwärmung bei oder nach einer kalten Jagdparthie. Mehrere Edelleute, die wegen der Jagd alljährlich in das Burggrafenhaus zu kommen pflegten, erhielten für ein Reichniß alljährlich als Gegenreichniß ein Paar Filzschuhe. Die Frage: ob der Edelmann die Schuhe fordern könne, wenn er im Jahreslauf nicht jagte, führte wiederholt zu Prozessen, welche jederzeit vom Kloster entweder gewonnen, oder dadurch beseitigt wurden, daß es das Reichniß ablöste. Die Abreichung von Filzschuhen muß sehr frühzeitig in Gebrauch gekommen sein, da Verhandlungen über Ablösung derselben schon 1285 vorkommen. In einer Verhandlung von diesem Jahre heißt es: NOS Ottxuanäne, I–Tinjsterializ in kliltpoläotejn reoog11o8aimu8, gnoci 1108 coacnnzta manu oonjugio nootre Elia. St kiliorum nostzrorum vonäiäimutz Camino llenriao abbati et: oonyentui lla18prur111S (1110 patia ouloiorum, quo nobio St; Suooc–88oribu8 nootrio (klebeba–ntur, pro gnarto. riimiciia. libro. ballororum Sto. In derselben Weise urkunden Albert und Hartmann Rindsmaul, Ramungus von Kammerstein, Heinrich von Hornburg, Herren von

554 Vestenberg und Bruckberg über die Ablösung von Filzschuhen in den Jahren 1294 bis 1343. 4. Funktionen derselben. Nach Benedilts Ordensregel sollten die Mönche auch Handarbeiten verrichten. Daher wurden manche Cisterzienserklöster absichtlich in unbebauten wüsten Landstrichen gegründet und die Mönche angehalten, das Land urbar zu machen. Anders verhielt sich’s mit dem Heilsbronner Kloster, welches in einer herz–its wohlbebauten Gegend gegründet wurde und gleich bei seiner Dotation vom Klosterstifter ein der Abenbergischen Grasensamilie abgelaustes Prädinm erhielt. Auch die Gegenden, in welchen das Kloster schon sehr frühzeitig Güter erwarb: die weinreiche Maingegend und das getreidereiche Ries, waren bereits sehr wohl bebaut. Ebenso die schon vor der Klosterstistung im Orte Heilsbronn selbst vorhandenen Anwesen, welche bald vom Kloster acquirirt wurden. Jedes dieser Anwesen hatte Dienstboten und einen eigenen Haushalt und Viehstand und wurde von einem Mönch verwaltet, welcher mit den Dienstboten an die Arbeit ging. Das; es dabei nicht immer schweigsam und geräuschlos herging, wie es die Ordensregel forderte, ersieht man aus einem OS 19.baro mznuum überschriebenen Sermon, welchen der 22. Abt Kötzler i. J. 1443 vor seinen Kapitularen hielt. Die Lektion, welche er seinen Mönchen gab, lautet in deutscher Uebersetzung; „Benedikt nennt den Müssiggang einen Feind der Seele; daher sollen die Brüder zeitweise durch Handarbeiten beschäftigt werden. Seht, geliebteste Brüder, wie ernstlich uns der heilige Benedikt die Handarbeit anbesohlen hat. Daran halten sich die Klöster in Aegypten, nicht sowohl wegen der Nahrung als wegen des Seelenheils, damit die Mönche nicht in schädliche Gedanken ausschweifen. Wir lesen, in welcher Weise die alten Mönche arbeiteten: In Aegypten lebten Mönche, sogar 5000, unter einem Abt, Alle lebten von ihrer Hände Arbeit; sie hatten nicht, wie wir, große Güter und Einkünfte; auch bettelten sie nicht; sie ernährten durch eigene Arbeit sich und viele Arme und Schwache. Aber sie arbei–

555 teten im tiefsten Stillschweigen, nicht, wie die jetzigen Mönche, unter Rumor, Geschrei und Streit. Was sollen wir sagen von der Arbeit, welche in unserem Kloster durch den Convent gethan wird? Wahrlich, es arbeiten Brüder hier, welche lieber gar nicht arbeiten sollten, was für sie selbst und für das Kloster nützlicher wäre. Denn nach kaum halbstündiger Arbeit wollen sie da und dort herumschweisen, zum Schaden ihres Seelenheils.“ So viel über die Beschäftigung der Mönche durch Handarbeiten. Ueber anderweitige Funttionen der Mönche und Aebte berichtet Näheres ein in Erlangen aufbewahrtes Manuskript, verfaßt i. J. 1516 von Joh. Wirsing, damals Mönch und Kantor, nochmals Abt. Cs ist betitelt: Ojrootorium uSuo.1o, czuo non 801um emuuu äiyinorum oktioiorum po1·8o1utio, 8Sc1otio.111 (zum–(1o.m oououotuäjuoo, proud tous 8a1uti8 ju pruooonz irrokrogobilitor tonujt, broyjtor oomplootuntur. In einem vorangestellten Kalender sind die Namen der Heiligen, Märtyrer und Bekenner verzeichnet, deren an den Sonnund Wochentagen beim Gottesdienst gedacht wurde. Bei 78 derselben sind die Gebete, Lektionen und Gesänge für ihre Gedächtnißtage genau vorgeschrieben. Neben den Namen der Heiligen sind auch die Namen von Personen eingetragen, welche Schenkungen an das Kloster gemacht und dafür Seelenmessen oder Jahrtage verordnet haben. Die drei Messen: bootue eirginiz, tzrjum magarum und proctokuuotio mußten an jedem Tage celebrirt werden, zwischen Himmelfahrt und Pfingsten von jedem Priester die Messe (to 8.'1’ri11itotS, während die Laienbrüder in diesen Tagen tausend Mo ltlloria täglich beten mußten. Derjenige Priester, welcher die Laienbrüder zu beaussichtigen hatte, hieß ltlogiater oomsorsorum. Er mußte für dieselben an zehn Festund Feiertagen Beichte und Kommunion halten und an gewissen Tagen in der Katharinenoder Volkskirche den Gottesdienst besorgen; dasselbe thaten andere Mönche in den auswärtigen Kapellen. Den Reconvaleßenten im Insirmitorium war vorgeschrieben: vom Krankenhause sich nicht zu entfernen, nicht in den Werkstätten (oköoiua) umherzulaufen, dem Gottesdienste im Chor

556 U beizmvohnen, bei Tisch Stillschweigen zu beobachten und vom Tische nichts wegzutragen. Den Zuwiderhandelnden wurde eine Tagesportion vorenthalten. Diese Strafart war die üblichste auch bei gesunden Konventualen. Empsindlichere Strafen folgten auf schwerere Delikte, ja schon aus Verfehlungen aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, wenn sie bei gottesdienstlichen Handlungen vorkamen. Im Jahre 1510 stieß ein Meßwöchner unvorsichtigerweise den Kelch um, wobei der bereits konsekrirte Wein theilweise auf das Corporale und auf die Altartücher floß. Der Priester, obgleich vom Kantor ermahnt, innezuhalten, las die Messe zu Ende, worauf Corporale und Altartiicher, obgleich befleckt, am gewohnten Orte bei den Reliquien niedergelegt wurden. Das Straferkenntniß ((11106 Seouuäum äootoreo t81ie1. perjo1a (:0.11Vanientar puuianclo. Sim:) lautete: Untersagung der Kommunion bis zum Zusammentritt der Senioren, ein Tag bei Wasser und Brot auf der Erde, Wasser und Brot an den drei folgenden Freitagen, Ruthenstreiche (yapuietur) an diesen drei Tagen im Kapital, acht Tage lang Beten des Psalms: 1)6u8, noopioe in me. Die Konventualen insgesammt mußten in den Kreuzgängen Bußpsalmen beten. Erst am vierten Freitage erfolgte Straferlaß und Wiederaufnahme. Zu den Funktionen der Mönche gehörte auch, daß sie an bestimmten Tagen lateinische Reden halten mußten. Diese Sermones sind in Erlangen in großer Zahl noch vorhanden, namentlich die von Eonrad von Brundelsheim, gehalten vor 1317, von Johann Einkurn, gehalten um 1361, und voni 22. Abt Kötzler, gehalten um 1445. Conrad von Brundelsheim haben wir oben als 14. Abt kennen gelernt, auch Schriftproben aus seinen Sermonen. Einknxn werden wir nachher näher kennen lernen. Die Sermonen Beider wurden sehr hoch geschätzt und daher von den Mönchen wiederholt abgeschrieben, meist aus Pergament, mit zierlichen Anfangsbuchstaben, mit großem Fleiße. Das Abschreiben von Büchern war eine Hauptfunktion der heilsbronner Mönche. Dergleichen fleißige Kopisten waren z. B. Sisried aus Rotenburg 1309, Johannes Leuchten

557 sets aus Spalt 1374, Walter Serator (Schlosser) 1436, Conrad Meichsner 1442 (studirte in Wien), Johannes Seyler aus Neustadt a. d. Aisch 1457 (studirte und promovirte in Heidelberg). Die von ihnen abgeschriebenen Codizes sind theologischen, philologischen, juristischen, historischen Inhalts, einige mit schönen Miniaturmalereien geschmückt. Da mancher Codex 200 bis 300 Pergamentoder Papierblätter enthält, so konnte mancher Kopist seine Arbeit erst nach Jahren vollenden. Einer derselben sügte seiner mühevollen Arbeit ein Oeo grati–18 und folgendes Distichon bei: Zoriboro qui noooit, nullum putut oooo luborom. ’1’ro8 Ciigiti Soribunt, oorpuo tumon omno 1e–ibornt. Ein Anderer fügt bescheiden seiner Kopie die Worte bei: klou n18.1o ünivi, quia. Soriboro non be–no Soiyi. ’l’oturn quoei Soribo non rulet 078. e1uo. Arbeiten in Werkstätten verrichteten die heilsbronner Mönche nicht; sie beaufsichtigten und leiteten aber den ausgedehnten Klosterhaushalt, wie im 7. Abschn. berichtet werden wird. Auch mußten sie vom Abt, dessen Regiment nicht unumschräntt war, in allen das Kloster betreffenden Handlungen und Verhandlungen beigezogen werden. In welcher Weise die Aebte und Mönche bei gewissen Akten fungiren mußten, erhellt aus folgenden, dem „Direltorium“ entnommenen Programmen: Bei Begräbnissen. Die Leichname fürstlicher Personen wurden vom Abt und Konvent vor dem Thore mit tous, thun, 1111, oru: eingeholt, erst in der Katharinenkirche niedetgesetzt, dann unter dem Läuten der mittleren Glocke in den Chor der Klosterkirche getragen, wohin auch die Laien folgten. Der Kantor intonirte: Oromuz pro omnibuo tietotjbuo ctokrrnotio. Die Konventualen antworteten: Requiem aetornam C19,. Nach mehreren Lektionen und Gebeten mit Weihwasser, Weihrauch, Licht und Kreuz an das Grab. Weihung desselben. Bestattung des Leichnams. Nach Gebeten und Responsorien Rückkehr in den Chor zur Messe. Abermals

M 558 Prozession an das Grab. Am Schluß der Feier: Salve regina. Die Leichen adeliger Personen wurden ebenso bestattet, jedoch nicht in der Katharinenkirche niedergestellt. Erkrankte ein Mönch bedenklich, so zog der Abt sammt allen Konventualen mit Wasser, Licht, Kreuz und Wein an das Krankenbett zur Reichung des Sterbefalraments, Psalmen singend, betend: Zeatue qui eto., Fuäiea me eto. Slorie etc:. Nach Eintritt des Todes zogen die Genannteu wieder in Prozession an das Sterbebett, Alle singend: Oreäo in unum 1)eum. Der Abt sprach die Litanei, der Konvent respondirte. Der Kantor intonirte: Subyenite eenotiz der Abt: 0remu8. Zug an das ossene Grab, dasselbe zu weihen. Die vier ersten Vußpsalmen. Der Kantor: l–ibera me cke morte aeterna. Darauf trug man den Verstorbenen in den Chor der Kirche zur Feier der Messe und dann unter vielen Gebeten hinaus iu das Grab. Ebenso ausführlich wird das Verfahren bei den übrigen kirchlichen Handlungen beschrieben, z. V. bei den nachgenannten: Die Aschermittwochsfeier. Auf ein vom Kustos gegebene Zeichen entschuhen (aisoerloiuut) sich die sämmtlichen Konventualen, welche aus ein weiteres, durch die mittlere Glocke gegebenes Zeichen in die Horas gehen. Wechselgesänge zwischen dem Kantor, dem Konvent und dem fungirenden Priester. Meist knieend, das Gesicht zum Altar gewendet. Der Abt, vom Kantor gefolgt, tritt zu der im Presbyterium bereits aufgestellten Asche, empfängt vom Kustos Stola und Pastoralstab und besprengt die Asche mit Weihwasfer. Der Kantor intonirt: Iiliraucli peter eto., worauf ein Vers, Sloria und abermals 1iJ1ce.ur1i folgt. Der Abt legt dieStola ab, empfängt vor den Stufen vom Prior die Asche, ingleichen der Prior vom Abt. Mit den Worten: Memento, ezuoä oiuie ee etc., ftreut der Abt rechts, der Prior links an den Stufen des Presbyteriums erst den Dienern des Altars, dann den Senioren, den Jüngeren, den Novizen und den Laienbrüdern Asche auf das Haupt. Dann folgt die Messe: hlieererie etc:. Alle bleiben un

559 beschuht. Auch am Charsreitag mußten Alle barsuß beim Gottesdienst erscheinen. Die Gründonnerstagsfeier. Früh vor sechs Uhr nach einem Zeichen mit der großen Glocke Versammlung im Kapitol. Zug in die Kirche. 1l1i88n pro ciokuuotio, vom Kantor celebrirt. Der Prior verbrennt das alte lintoum, schüttet die Asche in pisoinämii) neben dem Hochaltat, worauf der Kustos ein neues reicht. In Prozession zur Kirche hinaus in den Raum zwischen der Bibliothek und der Kirchthür, wo sich bereits so viele arme Männer, als Mönche vorhanden sind, versammelt und barsuß auf Sitzen niedergelassen haben. Der Abt wäscht knieend einem der Männer mit warmem Wasser die Füsse und küßt ihn. Gleiches thut jeder Konventual einem der Männer. Diese insgesammt werden vom Bursarius in das c1omu8 bozpitum (Burggrafenhaus, jetzt Pfarrhaus) geführt. Der Abt weist einige Mönche an, die Vespern zu halten; die übrigen fordert er aus, gleich ihm, Arbeitskleider anzuziehen und ihm in das (10111118 11o8pitum zu solgen, wo die armen Männer sich an verschiedenen Tischen niederlassen. Die am ersten Tische sitzenden fordert der Abt aus, ihre Hände zu waschen, woraus er ihnen Brot, Gemüse und einen Trunk auf den Tisch stellt. Die Mönche verfahren ebenso bei den andern Tischen. Während der auf diese Armenspeisung folgenden zwei Tage wird mit der Glocke kein Zeichen gegeben, sondern mit einer tabula ljgm–za ye–21 oämpauo. ligueo–. Die Frohnleichnamsseiet. Tags zuvor zwei Vespern: lstlizoz prima (19 oorporo Christi, guzm totutz com–Sntno S1 äovotiouo. m18o111tot;. Der Kustos stellt das Venerabile in einer Monstranz aus den Hochaltar, zugleich eine andere Büchse mit dem Sakrament, dazu Heiligenreliquien. Der Abt tritt an den Hochaltar, gefolgt vom st) Im Grundriß mit Nr. 144 bezeichnet.

560 Kustos, von seinem Kaplan und zwei Novizen. Er trägt Stola und Pallium, zeigt die Monstranz mit den Worten: AC1 caneun ngni Sra. Der Konvent fährt fort im zweiten Vers. Die zwei Novizen lassen Eymbeln erklingen. Der Abt betreuzt die Versammelten mit der Hostie, welche in das Eiborium gelegtwird. Die Mönche gehen in das Dormitorium. Dieß am Vorabend des Festes. Am Festtage: Rede im Kapitol. Versammlung im Chor; der Abt mit Inful und Magnificum, neben ihm der Granarius und Bursarius. Der Kantor intonirt: llarna guiäarn etc. Prozession durch den Kreuzgang, voran der Subdialonus mit dem Weihwasser, der Diakonus mit dem Kreuz, dann die Mönche, der Abt, die Novizen, die Laienbrüder, zuletzt die Laien. Nach der Rückkehr in die Kirche: Messe; der Abt zeigt das Sakrament mit den Worten: Kane paniz Sra.; der Konvent fährt sort: ln tjguria Sra. Nach der Messewird, wie an andern Sonntagen, Kapitel gehalten, dann aus der Stufe des Presbyteriums der S7c01–aj81nu8 8a1i8 St agnae vollzogen. Während des Gesanges der Tercien werden die Büchlein für den Gesang den Brüdern eingehändigt. Diese erhalten während des zweiten und dritten Psalms von den Kustoden ihren Ornat, kommen in den Chor und nehmen Heiligenreliquien in Empfang. Prozession paarweise von der Klosterkirche in die Katharinenkirche. Der Abt benedizirt das Volt mit der Hostie, legt diese aus den Altar, die Mönche ihre„Reliquien gleichfalls. Messe. Besprengung des Volks mit Weihwasser. Wechselgesänge. Predigt an das Volk. Die Mönche nehmen ihre Reliquien wieder vom Altar, der Abt die Hostie, vor welcher alles Volk nochmals niedersällt. Segen. Gesänge. Rückkehr der Prozession in die Klosterkirche. Die große Glocke ruft ins Refektorium, wo heute beim Essen Zernbaräno gelesen wird; an den iibrigen Tagen in der Octave: Opararnini non cjburn; qui parit Sto. Elektion und Benediktion des 26. Abts Wenk i. J. 1518. Der 25. Abt Bamberger wurde leidend nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht und starb daselbst. Die erste

s561 “ Todtenseier fand noch am Todestoge in der dortigen St. Nicolaitopelle statt. Am folgenden Tage wurde der Sarg, darauf Insul und Stab, in die St. Lorenzkirche gebracht. Die Leiche begleiteten Scholostici von St. Lorenz und deren Rettoren, dortige Vitorien, Mönche von Heilsbronn, Cbroch und Egidien, 36 Senatoren, drei Klogeweiber (m111iSrS81ug6r9 89 Sjmutanteo), eine Menge Volks. Nach zweistündigem gutbezohltem Leichengottesdienst ging der Zug bis an das Frouenthor. Alle Glocken läuteten: die ganze Stadt wor in Bewegung. Am Thore kehrten die Städster zurück. Heilsbronner Mönche brachten die Leiche nach Heilsbronn, erst in die Kothorinentirche, dann in die Klosterkirche, hieraus ins Kopitolium, wo man sie begrnb. An den folgenden Tagen wurden in beiden Kirchen die üblichen Trouergottesdienste gehalten. Gleich nach dem Tode hatte man nach Onolzbach, Cbroch, Lontheini und Koisersheim Anzeige erstattet, worauf der Markgraf Friedrich sofort einen Kommissär, „Wolfgang von Luchey“, nach Hcilsbronn sandte, 1:16 01ou8t1–um ab Sxtorjo molootiam potorotur. Auf Ladung erschienen zur Abtswohl alle auswärts stotionirten Pröbste und Mönche. Der Prior mit einigen Mönchen empfing vor dem Klosterthor den Abt von Ebroch, geleitete ihn zum Gebet an einen Altar in der Kirche, on den Weihkessel, an das Grob des Abts, in die Abtei zur Uebergabe des Siegels, woraus mon den Wahltag bestimmte. Am Wohltoge Versammlung im Chor. Der Visitotor begann: 1ti–grijc–80:–rt Sto. Der Kantor, auf der Matte stehend, sang mit gedämpster Stimme: 1)S prokiuiöio Sto. Wechselgesänge und Gebete. Der Kantor verlos Benedikts Regel C16 oräjnoncto abbote. Der Visitotor ließ den Prior Frölich, den Subprior Greulich (nochmals Abt) und den Bursorius Wenk (nochmals Abt) vortreten und ließ sie schwören: diejenigen 25, welche sie für die Tüchtigsten hielten, zu Wohlmännern zu wählen. Von ihnen gewählt wurden: Frölich, Prior; Schilher, Jubilor; Mart, Probst in Neuhof; Milheuser, Hospitalarius; J. Glotz, Circuitor; M. Glotz, Probst in Merkendors; Heinlein, Subcellorius z Pistor, Probst in Bonhof; Forchtenberger, Magister in Rondersockerz Stumpf,

562 Magister in Nürnberg; Meichsner, Magister in Münchzell; Kapp, Kustos; Wenk, Bursarius; Hegwein, Granarius; Heubner, Infirmarius; Gerung, Kaplan in Seligenpforten; Fischer, Magister in Nördlingen; Costner, Servitor; Wirsing, Kantor (nochmals Abt, Verfasser des Direltoriums); Sprentz, Vinitor; Greulich, Subprior; Helchner, Vorstand der Laienbrüder; Ostermeier, Baccalaureus; Widmann, Circuitor, und Puckel, Portarius. Der Visitator ließ diese 25 aus die Matta treten und fragte dann viermal die übrigen Mönche: ob sie gegen die Gewählten etwas einzuwenden hätten? Als keine Einwendung erfolgte, forderte er die 25 auf zur Vorbereitung aus das hl. Abendmahl. Kurze Pause wegen der Beichte, worauf die 25 vom Visitator das Sakrament empfingen, nach der Messe das Vent oreertor sangen, dem Visitator in die St. Michaelskapelle (Heideckerkapelle) folgten, einen Eid schworen und abstimmten. Wenk, der Gewählte, sprach: Ooueeutio. Alle Glocken läuteten. Rückkehr in die Kirche, wo der Gewählte nach dem ’l’e (team seinen Sitz neben dem Altar erhielt. Prozession ins Kapital, wo der Gewählte schwor: Ego juro, guoä p088e88j0ue8 et jura 111011:–reterjjnou yenctüm, uegue alien:–ibo, neo impjguorzbo, ueczue (1e 11070 inkeoäabo, neo per 8,1jguem moäum äouerbo, l1j8j per moclum per cleoretum erp08t01ieu111 juetitutum. 8je rue iiteue eräjuyet et Semetj eju8. Der Visitator schärfte dem Abt seine zweisachen Pflichten sein: seine geistlichen (eurae Spjrjtualee), indem er ihm das ljbruru regul.–re mit den Worten darreichte: Iioee regu1am yeetramz seine zeitlichen (txeruporerlee), indem er ihm die Abtsschlüssel einhändigte. Jeder Konventual kniete nieder vor dem Abt und gelobte ihm in die Hand: kromjtto tjdi Obeäjeutjam cke b0110 uegue H11 mortem Seouuctum regularu 8. Zeueäioti. Dasselbe gelobten die Laienbrüder, aber in deutscher Sprache. Der Abt gab Jedem den Friedenskuß mit den Worten: l)euS peräueert; te ju yjterm aeteruzm. Alle geleiteten den Abt in seine Wohnung und schieden von ihm unter Segenswünschen. Die Glocke rief ins Resektorium. Init: 113–0 (tie laute in ebbaeje.

563 rokootio oibo St; porn, ut; moljoru reporiri 11011 poosunt, guibu8 t,0t;118 i11t01–t’u.it oonwutuo. Aus die Elektion folgte am 1. August die Benediktion oder Konsekration durch den Sussraganbischos von Eichstätt in Gegenwart der assistirenden Aebte von Cbrach und Ahausen. Links vom Hochaltar stand ein mit neuen Mappen bedeckter Tisch, daraus zwei brennende Kerzen, zwei andere Kerzen für das Offertorium, zwei Brote, zwei Kannen mit Wein, die Inful, der Hirtenstab, die Handschuhe und der Ring. Aus einer Seite des Altars saß der Bischof, aus der andern der zu konsekrirende Abt mit seinen zwei Assistenten, der Abt lediglich mit der Alba, Stola und dein Pluviale oder Cappa choralis bekleidet. Nach dem Oouiitxeor, 111tr0itu8 Sto. stellte der Bischof in einer Ansprache den Abt der Versammlung vor, fragte die Konventualen: ob die Wahl kanonisch vollzogen worden sei? Antwort: Init. Nach einem OS0 gratius fragte der Bischof den Abt: „Willst du St. Beneditts Regel befolgen, deine Untergebenen zur Befolgung derselben anhalten, auf gute Ordnung und klösterliche Dißiplin (oe–t8tjto.8, Sobrjotr–18, bumjljtao, putjontju) sehen, das Kirchenvermögen treulirh verwalten und zum Nutzen der armen Brüder und der Fremden verwenden, mir und meinen Nachsolgern gehorsam sein?“ Nachdem jede dieser Fragen durch ein 7010 bejaht worden war, legte der Abt die Finger aus das aufgeschlagene Evangelium und schwor, das Alles zu halten. Der Bischof: O6118 Sit: oooporutor tuutz. Nach Amen, Wechselgesängen, Litanei etc. reichte der Bischof dem Abt die Ordensregel mit den Worten: „Nimm hin die von den Vätern dir übergebene Regel, die vom Herrn dir anvertraute Herde zu leiten.“ Darauf zog er betend dem Abt die Handschuhe an, steckte den Ring an den Ringsinger seiner rechten Hand und reichte ihm den Hirtenstab mit den Worten: „Gebrauche diesen zur Besserung deiner Schaar.“ Darin setzte er ihm die Mitra aus mit den Worten: –„Nimm hin den Helm des Heils, alle bösen Gedanken des Feindes zu vertreiben.“ Der Bischos celebrirte die Messe und empfing dazu die zwei Kerzen, die zwei Kannen und die zwei Brote. Der Abt

564 kiißte ihm die Hand, empfing von ihm das Sakrament und wurde von ihm an den Abtssitz gefiihrt mit den Worten: „Stehe in Gerechtigkeit und Heiligkeit an der von Gott dir übertragenen Stelle. Regiere in voller und freier Gewalt dein Kloster, seine Herde und Alles innerhalb und außerhalb, Geistliches und Zeitliches.“ Alle Konventualen kiißlen dem Abt die Hand. Schluß nach Segen und mehreren Fürbitten und Wechselgesängen. Alle zogen in der Sakristei(8a01–arin111) ihre Ornate aus und begaben sich ins Refektorium, „wo der ganze Konvent nicht schlechter bewirthet wurde, als am Tage der Elektion.“ 5. Bildung derselben.*) Die zu den soeben besprochenen kirchlichen Funktionen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwarben sich die Mönche in Heilsbronn selbst. Allein zur Leitung und Erweiterung des Mönchsstaates im Sinne des Klosterstifters war ein größeres Maß des Wissens und Könnens erforderlich. Deßhalb waren die Aebte stets darauf bedacht, ihre talentvollsten Mönche, die dereinstigen Lenker des Staatsschifses, auf eine höhere Bildungsstuse zu heben, und zwar durch den Besuch der damals berühmtesten Universität, Paris. In Deutschland gab es damals noch keine Universitäten. Nachdem aber auch dort Universitäten gegründet worden waren, studirten heilsbronner Mönche auch in Prag, Wien und Heidelberg, promovirten daselbst als Baccalaurei, wohl auch als Doktoren der Theologie, fungirten dann in Heilsbronn als Lehrer der Novizen, oder als Regierungsbeamte, oder als diplomatische Sendlinge, besonders aber als Aebte, unter welchen wir im 111. Abschn. Manche als kenntnißreiche und regierungstüchtige Männer, auch als Freunde und Förderer der Reformation kennen gelernt haben. Mancher unter den an den gedachten Universitäten Studirenden bereicherte die heilsbronner Bibliothek, indem er, in Auftrag seines Abts, Codizes acquirirte oder kopirte und nach Heilsbronn brachte. Diesen Manuskripten ist gewöhnlich “’) Vgl. Stillfried S. 12. k

565 der Name des Erwerbers oder Kopisien beigeschrieben, z. B. „1461. llio über (Thomas von Aquino) oomparetue e8t per kratree Ooor. 0o1rer8 et Job. Zezsier in uuiyereitate klez7c1e1berg pro tune ibiäem eeorae paginee e.1umr1o8 et ertjum 1ibera1ium äeterminatoree, eoriptue per Fobznnem 0o1opiüeem.“ „1466. Comparatue eet bio praeeene 1jber (ein Theil von Cicero) per krertrem Conr. llzunolt (nochmals Abt) in eturljo bezsckeibergenej pro Se: ikor.“ Auch entlehnten die Aebte viele Codizes und ließen sie in Heilsbronn selbst von ihren Mönchen abschreiben. Einige dieser Kopien zeichnen sich nicht nur kalligraphisch, sondern auch durch Bilderschmuck aus. Aus dem Gesagten erhellt, daß man in Heilsbronn nach literarischer Bildung strebte. Daß es dort literarisch gebildete Mönche gab, ersieht man aus dem noch vorhandenen literarischen Nachlaß dortiger Mönche. Was von diesem Nachlaß dem Mittelalter angehört, isi lediglich ascetischen Inhalts. Die lateinischen Sermonen von Konrad Soccus von Brundelsheimis) (der 14. Abt) sind oben unter Mittheilung einiger Schristproben besprochen worden. Ein ihm ebenbürtiger, literarisch gebildeter und fruchtbarer Sermonenschreiber war Hans Einkurn. Von seiner Herkunft wird unten im 2. Bande bei Steinheim die Rede sein; hier aber von seinen Sermonen. Diese fanden im Kloster großen Beifall, besonders beim Abt Stromer, welcher sie in zwei Quartbänden auf Pergament abschreiben ließ und dem Kloster schenkte; daher aus dem letzten Blatte des ersten Bandes die Worte: leturn librum äeäit lcemere rer–erencjue peter et äomjuue Zert11o1Eine (Stromer) 8–hhäs 1412. Aus dem Titelblatte liest man: 1011. Linlcurn, guonäzm priorie Sermonee. Der zweite Band hat kein eigenes Titelblatt. Aber außen auf dem unverwiistlichen Einbande steht aus einem mit Blechbändchen umrahmten Pergamentbliittchen: 8ermo11e8 e.j118c1em, p8.r8 1:1jeme.1i8, d. h. die von Advent an während des Winters bis nach Pfingsten gehaltenen ’) Vgl. Stillfried S. 12.

566 Reden. Aus dem Einbande sind allerlei Figuren und das Cisterzienserwappen in das Leder eingepreßt. Daß man aus das Buch großen Werth legte, geht daraus hervor, daß man es, wie auch die Sermonen Conrads von Brundelsheim, an eine Kette legte. Daß es fleißig gebraucht wurde, beweist der sast ganz abgegrissene Goldschnitt. Daß es auch von Humoristen gebraucht wurde, gewahrt man an vielen der zierlichen zinnoberrothen Anfangsbuchstaben, besonders an manchem 0 oder Q, aus welchen der Muthwille Menschengesichter durch Einzeichnung von Mund, Nase und Augen gebildet hat. Dieser Band enthält weit über 400 Pergamentblätter. Der Verfasser ist vertraut mit seiner reichen Klosterbibliothek, mit der lateinischen Bibel, mit den von ihm oft zitirten Autoren Ovid, Cicero, Seneka, Plato, Origenes, Chrysostomus, Ambrosius, Augustinus. Irenäus, Gregor, Bernhard, Hugo, Anselm, Thomas, Rabanus u. A., auch mit Aristoteles und Plinius, aus deren naturhistorischen Schriften er oft seine Gleichnisse entlehnt. Seine Sermonen enthalten manches heutzutag nicht mehr Zusagende, aber auch manches Sinnreiche und Ansprechende. Nach dem Vorgang einiger Kirchenväter deutet er Alles im alten Testament bis ins Kleinste vorbildlich aus das neue Testament, wie wir nachher beispielsweise an Jakob und Esther sehen werden. Hier einige Proben aus seinen Sermonen in deutscher Uebersetzung. „Am Christsest. Text Jesaias 60, 1. Von der Geburt des Herrn. Das Licht ist aufgegangen. Nach Basilius und Augustinus hat das Licht viele herrliche Eigenschaften: in seinem Ursprung aritjguitatzem, in seinem Laufe reloeitatom, in seinem Durchgang Subtititatem, in seinem Anblick pirlatxrituäinem. In seinem Ursprung antiguitatemz denn es ist die zuerst geschaffene Ereatur. So Christus, gleich ewig, wie der Vater. Alanus sagt bei Jesaias 9: Wer ist jener an der Brust saugende Säugling? EH ist der, welcher die Gestirne schuf. Wer ist der in den Windeln weinende Säugling? Cs ist der, welcher im Himmel herrscht. Jener Säugling ist uns gegeben, damit wir neu geboren werden und ewig leben; ein Rath in unsern Nöthen, ein starker Gott

567 in unserer Schwachheit, ein Vater, der uns im Schoße der ewigen Seligkeit pflegt, ein Fürst des Friedens, uns zu befreien von Zwietracht. Was gibst du nun, o Mensch, dem Herrn für das, was er dir gegeben hat? Bete an den Säugling, liebe den wunderbaren Sohn, fürchte den Herrn! Aber ach, das Gegentheil thun Viele. Am Sonntag Reminiscere. Text Matth. 15: Jesus und das cananäische Weib gingen aus. Erstens: der Ausgang des Herrn. Aus der Sonne geht der Strahl, aus der Quelle der Fluß, aus dem Hause der Bote, aus dem Kriege der Verwundete. So ging der Sohn Gottes aus vom Vater durch die ewige Zeugung: „Ich bin vom Vater ausgegangen und gekommen in die Welt.“ Joh. 16, 28. Er ging aus von der Mutter am Tage seiner Geburt: „Es wird der Bräutigam aus seiner Kammer gehen.“ Joel 2, 16. „Cs wird eine Ruthe ausgehen von dem Stamme Jesse.“ Er ist aus der Welt gegangen durch sein Leiden. „Wiederum–verlasse ich die Welt und gehe zum Vater.“ Joh. 16, 28. Er sprach mit Jakob: „Mit meinem Stabe ging ich über den Jordan; nun lehre ich zurück mit zwei Heeren (turm8.S).“ So ging Christus am Stab des Kreuzes über den Jordan unserer Sterblichkeit, und mit zwei Heeren, mit Leib und Seele, kehrte er in den Schoß des Vaters zurück. Er ging aus, uns liebevoll zu trösten, er that es durch die Taufe, durch Unterricht, durch Mittheilung der Gnade: „E–3 wird eine Quelle vom Hause des Herrn herausgehen, die wird den Strom Sittim wässern.“ Joel 3, 23. „Du zogst aus, deinem Volk zu helfen, zu helfen deinem Gesalbten.“ Habac. 3,13. Er ging aus, uns zu erleuchten; er ging aus an den Oelberg, um zu trauern. Zweitens: Der Mensch geht aus. gibt einen guten und einen schlechten Ausgang. Gut ist der Ausgang, wenn der Mensch vom Laster ausund zur Tugend übergeht, wie der Dunst von unten ausgeht und zum Himmel aussteigt. So ging Abraham aus seinem Lande. So gehen die Schwalben und Störche im Winter aus ihrem Lande, um in entfernten Gegenden ihre Nahrung zu suchen. So sollen wir die weltlichen Lüste verlassen, zur Sonne der Gerechtigkeit, Christum, unßwenden, zum ent–

568 ferntesten Lande, zum Paradies. Die in irdischen Lüften verstrickt find, so daß sie nie herauskommen können, gleichen einer gewissen Biene, Plinius nennt sie Labion, welche, wenn sie in einen Bienenlorb gedrungen ist, sich so gierig in den Honig einfrißt, daß sie nicht mehr herauskommen kann und dann von den Bienen getödtet wird. Auch gleichen sie den Fliegen, welche sich in Spinnengeweben dermafsen verwickeln, daß sie nicht mehr loskommen können und dann von den Spinnen gefangen und umgebracht werden. Kommilitonen! laßt uns nicht also thun, laßt uns heraustreten aus den irdischen Lüstenl Babilons Mauer stürzt ein, Jerem. 51; laßt uns heraustreteni Die Welt gleicht dem babilonischen Feuerofen, aus welchem Sadrach, Mesach und Abednego unverletzt getreten sind. Schlecht ist der Ausgang, wenn der Mensch von der Tugend ausnnd zum Laster übergeht. Ein solcher Mensch gleicht dem Maulwurf, welcher unbedachtsam aus seiner Höhle heraus aus die Erde geht und dann getödtet wird. Kain ging weg vom Angesichte des Herrn und war ein Flüchtling aus der Erde. Dina ging aus und wurde geschändet. Haman ging fröhlich aus an jenem Tage, Tags darauf wurde er gehenkt. An der Kirchweih. Text Jefaias 60,13: „Ich will die Stätte meiner Füße herrlich inachen.“ Je theurer Edelsteine sind, desto theurer werden sie gehalten und gefaßt. Das Theuerste ist unser Schöpfer. Theuer sei uns daher die Stätte, wo er verehrt wird. Wir meinen mit dieser Stätte unsern Leib, 1. Cor. 6, 19. Dieser erlangt zeitlichen Ruhm erstens wegen Schönheit. Wir sehen, daß einstmals eine schöne Jungfrau, Hester, durch einen Mächtigen und Reichen großen 'Ruhm erlangt hat. Der König Ahasverus schickte Knechte aus, daß sie schöne Jungfrauen aussuchen und zu ihm bringen sollten.Unter Vielen, die zu ihm gebracht wurden, war Hester, sehr schön, unglaublich schön. Und er liebte sie mehr als alle andere Frauen und setzte das königliche Dyadem auf ihr Haupt. Das ist geistlich zu verstehen. Hefter wird eine Verborgene genannt. Das bedeutet eine heilige Seele, die sich vor der Sünde verbirgt und daher geliebt wird vom König der Könige, welcher ihr ein Dyadem

569 aufs Haupt setzen und eine dauernde Regentschaft verleihen wird. Der Leib erlangt zeitlichen Ruhm zweitens wegen Stärke. Der Krieger kämpst tapfer, um Ruhm zu erlangen. So kämpft der geistliche Streiter Christi gegen die Feinde seines Herrn, gegen Sünde und Teufel, um ewigen Ruhm zu erlangen.“ Den Sermonen Einlurn’s ähnlich sind die in der heilsbronner Bibliothek (in Erlangen) befindlichen lateinischen Sermonen des 22. Abts Ulrich Kötzler. Die meisten dieser Reden hielt er an Ort und Stelle vor seinen Mönchen, einige anderwärts in den Jahren 1440 und 41 als Visitator der Klöster Ebrach und Kaisheim. Die um dieselbe Zeit von den Mönchen Ulrich Zeyß und Joh. Velter von Nürnberg gehaltenen Sermonen sind gleichfalls noch vorhanden. Keiner von diesen Rednern des 15. Jahrhunderts spricht mit solcher religiösen Wärme, wie ein Jahrhundert früher Konrad Soccus. Dagegen sprach und schrieb mit gleicher Wärme wie dieser ein anderer heilsbronner Mönch. dessen Schriften zuverlässig in der heilsbronner Bibliothek vorhanden waren, gegenwärtig jedoch nicht mehr daselbst (in Erlangen) vorhanden sind, wohl aber anderwärts, namentlich in München und Heidelberg. Sie wurden im J. 1870 vollständig veröffentlicht von Menzdorf unter dem Titel: „Der Mönch von Heilsbronn.“*) Sie sind insgesammt ascetischen Inhalts, deutsch, theils in Prosa, theils in gereimten Versen geschrieben und enthalten Folgendes: 1) Eine Betrachtung über das Abendmahl, 2) über das Gebet, 3) über die Vermählung der Seele mit Gott, und 4) die Legende vom heiligen Alexius. Der Verfasser schrieb, wie Konrad Soccus, nicht für das Volk, sondern für Klösterlinge, welche er am Anfang und Schluß der ersten Schrift anredet wie folgt: s s Nu bite ich alliu guten kint, e Di in geistlichem leben sint, Daz si mich des geniezzen lan, Doz ich in hie gedienet han, s) Vgl. Stillstied S. 12. u

570 Und unsere herren für mich biten, Daz er nach barmeklichem siten Einem muniche von Halsprunne Seiner gnaden gunne, Ze lon unib dize getihte, Und si ez nutze ze ihte. s Seinen Namen nennt der Verfasser nicht; er charakterisirt sich aber als einen Mönch von Halsprunne und schreibt nicht Hailsproun oder 1i’o118 88.1uti8; denn diese Namen waren im 14. Jahrhundert noch nicht erfunden. Sein Halsprunne kann tein anderer Ort sein als Heilsbronn zwischen Nürnberg und Ansbach, da kein anderes Halsprunne genanntes Kloster existirte. Auf dieses Halsprune weist auch eine Beischrist hin, welche ein Kopist der bei Nr. 2 soeben gedachten Schrift anfügte, also lautend: .911110 (ini. 1390 oomp1Stu8 68t; 1ibe1i8t;6 in vigilia. 1?Ipipbe1nine äominj per mer.11118 lllrjoj prS8bzsto1–i Curriiioio in IJ8cb911bzc:11. 1)e0 gr:–i.t;ia8. Die Pfarrorte Oberund Mitteleschenbach liegen nicht weit von Heilsbronn. Der Sachverhalt war ohne Zweifel folgender: Ulrich Wagner, latinisirt Currikorc, war Pfarrer, Presbyter, in Mitteleschenbach, wo Heilsbronn schon im J. 1327 Güter besaß. Er entlehnte 1390 vom benachbarten Kloster Heilsbronn das in Rede stehende Manuskript und schrieb es ab. Beim Lesen der besprochenen ascetischen Schristen gewinnt man die Ueberzeugung, daß die Verfasser gute Lateiner waren, sehr bibelkundig, daß sie aber die Bibel nicht in den Ursprachen lasen. Lateinische und griechische, vor und nach Christus geschriebene Werke lasen sie sehr fleißig, die griechischen aber nur in lateinischer Uebersetzung. Geschichtsforscher waren die heilsbronner Mönche nicht. Ihre Ausschreibungen über die Urzeit ihres Klosters beschränkten sich auf einige sagenhafte Notizen über den Stifter und den ersten Abt ihres Klosters. Nicht einmal über die Begebenheiten in ihrer nächsten Umgebung berichten sie eingehend. Und doch hätten gerade die heilsbronner Klösterlinge recht viel Denkwiirdiges berichten können, da die Grasen von Abenberg, die Burggrafen von Nürn

571 berg, die drei ersten brandenburgischen Kurfürsten fortwährend in Heilsbronn lagerten und daselbst begraben wurden, da von der Zeit des Kaisers Lothar an bis in die Resormationszeit die meisten deutschen Kaiser bei ihnen einkehrten; da sie mit den Päpsten in Rom und Avignon, mit Eisterz, Konstanz und Basel persönlich verkehrten. Allein sie gedenken der Vorkommnisse bei diesem Verkehr nur nebenbei in ihren lateinisch geschriebenen Rechnungen bei Angabe der Ausgaben, welche durch die Anwesenheit der Kaiser, durch Geburt, Einlagerung und Grablegung der Burggrafen und Kurfürsten, durch Reisen nach Rom etc. veranlaßt wurden. Eine rühmliche Ausnahme machte der 1518 gestorbene 25. Abt Bamberger„welcher den Jahresrechnungen seiner Mönche gewöhnlich einen Bericht in lateinischer Sprache über denkwürdige Ereignisse im Lauf des Jahres beisügte. Siehe Stillfried S. 241–306, wo diese Berichte mitgetheilt sind. So viel über die wissenschaftliche Bildung der heilsbronner Mönche. Ueber die Pflege der Künste im Kloster ist Folgendes zu berichtenz Vokalmusik wurde im Kloster n1it besonderer Sorgfalt gepflegt. Heilsbronner Mönche erhielten, wie oben erwähnt, bisweilen einen Ruf in andere Klöster, umzdaselbst Gesang zu lehren. Mehrstimmige Gesänge aus alter Zeit, auf Pergament geschrieben, zierlich ausgestattet und in Folianten gebunden, wurden im 17. Jahrhundert nicht nach ihrem Musikgehalt, sondern lediglich nach ihrem Pergamentgehalt gewerthet, durch Verkauf an Vuchbinder etc. zu Geld gemacht oder zum Einbinden von Klosteramtsrechnungen verwendet. Daher sieht man noch jetzt auf manchem Einbande Notenreihen mit Texten, z. B. 11006 8.gl1ll8 oci(1111 101111; p60a.ta 111111161. I1006, (16 (1110 c1j06b81:11 701118: guj p08t 11:16 761111, ante 1116 k8.0l;118 681, 011.j118 11011 811111 c1ig11118 oorrjgiam 06.1060111611tj 8017616. Dieselbe genaue Beibehaltung der Bibelworte findet man in den oben erwähnten, vom Richter Hartung eigenhändig kopirten kirchlichen Gesängen, z. B.: '1’11 S8 1)6t1·118 6t: 8l1l)S1’ 116110 p6tJ1–:–1111 6c1iü0a.b0 6001681e1111 1116nm 610. 610. Hartung nennt bisweilen die Komponisten, bemerkt

572 aber bei keinem, daß er ein heilsbronner Mönch gewesen sei. Als Komponisten nennt er z. B. Gombertus, Jachet, Vordelath, Sensel, Pominger, Willant, Lupus, Praiter, Obrecht, Hahn, Brumel, Bontemps, Tanckernach. Bei einigen Gesängen gibt er auch deutsche Texte, z. B.: „Komm heiliger Geist, Herre Gott“ etc. Komponist: Arnoldus de Pruk. Auf der mit 1482 beginnenden Todtentafel wird als tüchtiger Musiker, wenn auch nicht als Komponist charakterisirt: Johann Hegwein, genannt Jubilate, aus Nürnberg, Baccalaureus der Theologie, Probst in Neuhof, 111 01’gtU118 St; 111118iaa 11011. param i118t1·uotu8. Daß einige heilsbronner Mönche sich als Kalligraphen außeichneten, ist oben berichtet worden. Ueber ihre Leistungen als Maler und Bildhauer kann nichts Zuverlässiges berichtet werden. Cs läßt sich nicht ermitteln, ob die schönen Miniaturbilder in den Manuskripten der Klosterbibliothek und die unschönen Temperabilder in der Klosterkirche bei Nr. 3, 25, 41, 121 von Mönchen gemalt worden sind. Von den in der Kirche befindlichen Oelbildern hat keines ein heilsbronner Mönch gemalt. Die oben S. 246 besprochenen, bei Nr. 157, 159, 160, 162, 165 und 166 aufgestellten Statuen soll ein Mönch geschnitzt haben. Wie die Aebte von Heilsbronn, so schickten auch andere Cisterzienseräbte ihre talentoollsten Mönche zu ihrer höheren Ausbildung auf Universitäten. So war es ihnen durch die 8ta· tut:–1. 01’(11l118 oj8t;S1s0j9118j8 im Kapitel C16 Si–11(19l1iI1hll8 vorgeschrieben, besonders im Jahre 1334 von Benedict III. Dieser Papst, laut seiner eigenen Versicherung selbst dem Cisterzienserorden angehörig, verordnete im Einverständniß mit den Aebten Wilhelm von Cisterz, Johann de Firmitate und Reynald von Morimund Folgendes: „Cisterziensermönche sollen wie bisher, so auch künftig, in Paris studiren; aber auch in Oxford (Engländer, Waleser, Irländer, Schotten), in Bologna (Jtaliener), in Salamanca (Spanier und Portugisen), in Montpellier (Franzosen) und in Metz (Deutsche, Alemani). Aber die vornehmste Bildungsschule sei und bleibe für alle Nationalitäten Paris, 10(3118 oS19be11sj111i18 St; k0118 omnjum 8t;u(1i01·u1r1.“ Dieser Erlaß trägt

573 das Datum: Apuä kontemoorgiez Lyinionenaio r1iooS8i8, 17. lei.1III., anno uoatri pontjüoatua prima. Benedikt III. war einer derjenigen Päpste, die zur Zeit der Kirchenspaltung nicht in Rom, sondern in Avignon residirten. Vierzehn Jahre nach diesem Erlaß wurde in Prag die ersie deutsche Universität gestiftet. In Folge dessen erhielten die Statuta. oräiuja beim Kapitel „c1o 8bUC16Ubjhll8“ folgenden Zusatz: „111 oivituto kragensi Oräinutur Stuäium o1–(1i11i8 genetula, ack guoä mittuntur gujoungue volunt, cum tmnon aeryetur Statutum äomiui Papua Zeueäiotj (III.) (19 Stuäio ka1·i8ieu8i.“ Den Studirenden wird unter Strafandrohung verboten, Theil zu nehmen an den von einigen Nationalitäten eingeführten exzessiven Gelagen, Spielen, Unizügen mit Musikinstrumenten, Masteraden, Waffen, weltlicher Kleidung etc. Die heilsbronner Aebte machten sofort Gebrauch von der in der soeben mitgetheilten Novelle ertheilten Erlaubniß, die neuerrichtete Universität Prag besuchen zu dürfen: sie ließen talentvolle Mönche (immer je zwei) dort studiren, später auch in Wien und Heidelberg, aber fortwährend auch in Paris, jedoch niemals in Metz, Oxford, Bologna, Salamanca etc. Fünfter Abschnitt. Staatsversassimg, Rechtspflege, Verwaltung. L. Itaataoerfassung. Daß der Klosterstister Otto die Gründung einer Herrschaft beabsichtigte, erhellt aus der Stiftungsurkunde; jedoch nicht, ob er eine demokratische, oder aristotratische, oder monarchische Staatsversassung im Sinne hatte. Dagegen erhellt aus den Mittheilungen im lll. Abschnitte, daß der Mönchssiaat durch die Aebte, ohne Zweifel im Sinne des Klosterstisters, eine bes chränttmonarchische Verfassung erhalten hat. Dabei wurde es den Aebten leicht, ihrem Staate eine feste Verfassung zu geben, da

574 sie von den Kaisern, ihren Schirmherren, hochgeehrt, bewundert, oft besucht und außerordentlich begünstigt wurden. Sie erhielten von den Kaisern für ihren Mänchsstaat Selbstständigkeit, unabhängige, dem Kaiser unmittelbar untergebene Jurisdiktion, dazu von den Päpsten in geistlichen Dingen gleichfalls Selbstständigkeit, Unmittelbarkeit und Unabhängigkeit, den Bischösen gegenüber. In einigen geistlichen und weltlichen Dingen war das Kloster auch von seinem Visitator, dem Abt von Cbrach, und vom Generalkapitel in Cisterz abhängig. Aber in allen, sowohl weltlichen als geistlichen Angelegenheiten, war das Staatsoberhaupt, der Abt, bei seinen Handlungen an die Zustimmung seines Konvents gebunden, ohne den er weder etwas beschließen noch vollziehen konnte. Beide Faktoren, Abt und Konvent, übten gemeinschaftlich die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Die vom Kloster bestellten Behörden im Mänchsstaate waren Justiz–, Verwaltungs–, Finanzund Notariatsbehörden zugleich. In Folge dieser beschränkt–monarchischen Verfassung waren die heilsbronnischen Unterthanen besser daran, als die Unterthanen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen, in deren Landen die Staatsversassung ununrschränkt monarchisch und die Regentenfolge meist nach der Ordnung der Erstgeburterblich war. Die Geschichte lehrt, daß die Unterthanen in dergleichen unumschränkt monarchischen Staaten sich wohl befunden haben, wenn der durch Erstgeburt zur Regierung gelangte Fürst der regierungstüchtigste Mann im Lande war. Allein dieser Fall trat in allen Staaten nur selten ein. Daraus folgte, daß die Unterthanen, der Willkür preisgegeben, oft sehr übel regiert wurden und darum unglücklich waren. Anders gestaltete sich’s in denjenigen Erbmonarchien, wo man der Willkürherrschast dadurch Schranken setzte, daß das Volk aus seiner Mitte die Regierungstüchtigsten wählte und dem Regenten als verantwortliche Rathgeber, als eigentliche Lenker des Staatsschisses, an die Seite setzte. Wo diese Einrichtung besteht, da findet man bis zum heutigen Tage mehr Zufriedenheit, Ruhe, Ordnung und ein gutes Vernehmen zwischen Regenten und Regierten. So stand es aber nicht im burgund mark–

575 gräflichen Staate, infonderheit nicht zur Zeit der onolzbachischen Markgrafen, von welchen Keiner recht regierungstüchtig war und beglückend regierte. Besser stand es dagegen im heilsbronner Mönchsstaate, weil feine Verfassung beschränkt–monarchisch war. Von einer Regentensolge nach der Ordnung der Erstgeburt konnte in einem Mönchsstaate keine Rede sein; der Regent (Abt) wurde gewählt, wobei sich aber nie die traurigen Zerwürfnisse, wie anderwärts in Wahlreichen, ergaben und nicht ergeben konnten. Denn Wähler waren nicht die Unterthanen, sondern lediglich die Mönche, welche keinen Fremden, sondern nur aus ihrer Mitte Einen wählen durften unter der Leitung von drei unparteiischen, nicht wählbaren Wahlkoinmissären (Aebten) aus andern Klöstern. Daß bei diesem Modus immer ein regierungstüchtiger Mann zum Staatsoberhaupt gewählt wurde, haben wir im III. Abschnitt gesehen. Von einer Willkürherrschaft konnte nie die Rede sein, da der Gewählte in Allem an die Zustimmung seines Konvents, vielfach auch seines Visitators von Ebrach gebunden war. Wie die Mönche gegen den Abt auftraten, wenn er sich beigehen ließ, eigenmächtig zu verfahren, ist beim 25. Abt Bamberger berichtet worden. Beim Hinblick aus diesen Sachverhalt sieht man leicht ein, warum die Klosterunterthanen mit ihrem Regimente zufriedener waren, als die niarkgräflichen, und warum sie es stets für ein Unglück hielten, wenn sie durch Tausch markgräflich (oder edelmännisch) werden mußten. Ueber das Verfahren bei der Abtswahl siehe oben. 13. Sterhtspslege. Abt und Konvent gaben und vollzogen die Gesetze und waren dabei, vermöge kaiserlicher Privilegien, lediglich und unmittelbar dem Kaiser und seinen Gerichtshöfen untergeben. Sie bestellten in verschiedenen Theilen des Mönchsstaates Klostergerichte (zugleich Verwaltungsämter), bei welchen Klosterunterthanen einzig und allein ihr Recht suchen und belangt werden durften. Solcher Klostergerichte waren fünf, nämlich in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim. In Bonhof, Neuhof und Merkendorf wohnten exponirte Mönche,

576 die den Titel „1’r8Sp08iti, Pröbste“ führten und bei Gericht präsidirten. In Waizendorf und Windsheim stellte das Kloster weltliche Personen, Vögte, als Richter und Berwaltungsbeamte an, im Jahre 1523 einen Oberrichter weltlichen Standes, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde. Von den süns Gerichtsbezirken waren nur die von Bonhof und Merkendorf leidlich arrondirt, indem beispielsweise der bonhoser Bezirk sich nicht weiter als bis Nürnberg, Schwabach und Ansbach erstreckte. Dagegen gehörten in die Bezirke Neuhof, Waizendorf und Windsheim heilsbronnische Unterthancn, die mehrere Stunden fern von ihren Gerichtssitzen wohnten. Dadurch wurden die Unterthanen vielfach belästigt und zwischen den Behörden zahllose Konipetenzkonslikte hervorgerufen. Hier einige Beispiele: Der heilsbronner Vogt Dotzer im Mönchshose zu Randersacker gerieth wegen Markung in Streit mit einem Nachbar, wurde deßhalb beim Ortsgerichte in Randersacker verklagt, von diesem vorgeladen, leistete aber keine Folge, sondern berichtete an seinen Abt Schopper, welcher dem Schultheiß in Randersacker notisizirte: „Der Verklagte ist eurem Gerichtßwang nicht unterworfen. Kein geschworener Diener unseres Gotteshauses steht unter einem andern Gericht, als unserem. Laut königlichem Landsrieden und Kammergerichtsordnung ist Jeder bei seinem Gericht zu lassen. Wir sind aber erbötig, den Verklagten entweder in Windsheim oder in Neuhof vor unser Gericht zu stellen.“ Drei Jahre daraus (1541) wurde Dot–,er’s Wittwe wegen Forderung beim Landgericht Würzburg verklagt, worauf der Abt Wagner an den Landrichter G. von Maßbach in Würzburg schrieb.: „Die Frau ist dorthin nicht gerichtbar, sondern lediglich uns, und zwar nach unserem Gericht in Neuhof, wo sie verklagt werden mag.“ Ein heilsbronner Unterthan in „Mindern–Altheim“ bei Nördlingen wurde beim Landgericht in Oettingen verklagt und dahin vorgeladen, woraus der Abt Wenk an den Landrichter und die Urtheilssprecher der Grafschaft Oettingen schrieb: „Der Zitirte gehört laut unsern kaiserlichen Freiheiten und Begnadungen vor unser Gotteshausgericht in Waizendorf an der Wieseth z daselbst wollen wir dem Kläger Recht ergehen

577 lasfen.“ Gleichen Protest richtete der Abt an den Grafen Ludwig von Oettingen und dessen Landgericht, als ein heilsbronner Unterthan in Trochtelfingen wegen eines Schlaghandels gen Oettingen geladen wurde. Dergleichen Proteste ergingen nicht nur nach Würzburg, Oettingen etc., sondern auch nach Onolzbach. Balth. von Rechberg. Landrichter des kaiserlichen Landgerichts in Onolzbach, zitirte heilsbronner Unterthanen in Rohr. Sofort remonstrirte der Abt Wirsing: „Die Vorgeladenen sind unseres Gerichts Bonhof Verwandte. Zu solcher Citation haben Euer Streng kein Recht. Wir haben dem Kläger noch kein Recht verweigert. Euer Streng wollen ihn an uns als ordentlichen Richter weisen. Wollten Euer Streng in der Sache weiter verfahren, so müßten wir es für nichtig erklären und öffentlich dagegen protestiren. Denn in einem Artikel kaiserlicher Majestät Bestätigung der Freiheiten des Klosters heißt es: Auch erkennen wir, daß der Abt und sein Konvent und die Schasser des Klosters Heilsbronn laut der Briefe, die sie von andern Kaifern, unsern Vorfahren, empfangen haben, volle Gewalt haben, ihre Leute selber zu richten, und daß sie aus ihren Gerichten zu niemand anders geladen werden sollen, als allein vor die kaiserlichen und königlichen, und daß der Abt wegen aller seiner Güter und Hintersassen, darum er angesprochen werden sollte, an keiner Statt vor weltlichem Gericht zu Recht stehen soll, als allein vor uns und unsern nachkommenden Kaisern und Königen, oder vor dem Hosrichter eines kaiserlichen oder königlichen Hofes. Jedes Urtheil eines Gerichts wider diesen Abt und Konvent, welches diesem unserem Verbot zuwider ist, erklären wir als nichtig.“ Der Abt Wunder gebot einer Wittwe in Ketteldorf, welche der kaiserliche Landrichter von Giech vorgeladen hatte, vor dem Landgerichte nicht zu erscheinen; denn zuerst sei sie bei ihrem Gericht in Bonhof zu belangen, und erst im Fall der Appellation sei die Sache beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach anzubringen. Bei den genannten fünf Klostergerichten waren den Vorsitzenden Pröbsten und Vögten einige Beisitzer („Urtheiler, Urtheilsprecher“) beigegeben, insgesammt Ansässige im Gerichtsbezirk und

578 vom Abt erwählt aus Vorschlag der Präbste und Vägte. Die Aebte schrieben den Gerichten eine Gerichts–ordnung vor, welche von den Aebten Bamberger und Schopper in den Jahren 1514 und 1533 aufs Neue eingeschärst wurde. Schopper’s deßsallsige Instruktion lautete: „Wir vernehmen, daß gegen die Satzungen unserer Vorfahren, namentlich Herrn Abts Sebald, bei allen unsern Gerichten die Gerichtsstatuten nicht ordentlich gehalten werden, was uns von euch besremdet, uns auswärts Spott, und euch den Vorwurf der Ungeschicklichteit zuzieht. Wir schreiben euch daher folgende Artikel vor: 1) Alle Gerichtsoder Rathspersonen sitzen dem Alter nach im Kreis, ehrsam, still und bescheiden, als wären wir, ihr Eigenherr, (der Abt) selbst gegenwärtig, ohne leichtfertige, schimpstiche oder zornige Rede, bei 15 dl. Strafe ans Gericht, sondern ernst nach Eidespflicht, eingedenk, warum sie erwählt sind und daß sie Gott um solcher verliehenen Gewalt und aller ihrer Handlungen und Versäumnisse willen Rechnung zu thun schuldig sind. 2) Fragt der Richter anstatt des Cigenherrn eine Gerichtsperson, so soll diese sitzend und ehrerbietig nach Abziehung des Hutes antworten, bei Strafe von 15 dl. 3) Während der Sitzung und ehe der Richter ausschlägt (nämlich mit dem Richterstabe, den er während der Sitzung in dcr Hand tragen muß), soll Keiner den Andern tanzen, höntaydigen oder sonst unziemlich anreden, bei 15 dl. Strafe. 4) Wer ohne erhebliche Ursache, ohne Bewilligung des Probsts oder Richters ausbleibt, zahlt ein Pfund. 5) Präsenz in der Gerichtsstube von Ostern bis Michaelis von 12 bis 1 Uhr, von Michaelis bis Ostern von 11 bis 12, bei 15 dl. Strafe. Zu diesen Stunden hat der Gerichtsknecht die zu bestellen, welche mit dem Gericht zu schaffen haben. 6) Keinem soll gebühren, über drei Handlungen: anzunehmen und vor Gericht zu reden, damit auch die jüngeren Mitglieder geübt und beherzter werden, bei 15 dl. Peen. 7) Der Beklagte hat dem Richter gebührlich zu antworten, bei 15 dl. Strafe. 8) Uebertreter von Nr. 1 bis 6 zahlen ihre Strafgelder am folgenden Gerichtstag an den Bürgermeister. 9) Hat der Richter aufgeschlagen und den Stab hingelegt, so darf Keiner

579 das Gericht verlassen, ohne seinen Abschied beim Richter anzuzeigen, bei 15 dl. Strafe. 10) Wenn die Sitzung geschlossen ist, so soll auch im Wirthshause bei den Urtheilssprechern untereinander Eintracht und Freundschaft sein, nicht Zorn, Frevelworte, Spiel, Schwören, Fluchen, lästerliches Ueberund Zusausen und schiindliche Leichtsertigkeit, sonderlich vor fremden Leuten. Ueber das Verhandelte herrsche Verschwiegenheit bei Strafe; die daraus zu sehende Peen behalten wir uns vor. Alle andere ehrliche alte Gerichtsgebräuche bleiben in Kraft. Bei geringen Handlungen dürfen Urtheile nicht geschoben (verzögert) werden. Auch darf man in solchen nicht appelliren wegen der Kosten und Mühe. Ein Urtheil darf nicht geschoben werden bei Injurien und Sachen von nicht 10 fl. Keine Appellation ohne unser Wissen und Willen, wenn es sich nicht wenigstens um 20 fl. handelt. Diese Artikel habt ihr treu zu halten, bis wir dieselben mehren oder mindern, wie das allweg bei uns und in unserer Gewalt stehen soll. Damit der Eid von Keinem vergessen werde, fügen wir ihn bei. Er lautet: „–Ich schwöre zu Gott, daß ich meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn und dem Gericht allhie (zu Bonhof re.) getreu und gewärtig sein, ihren und den gemeinen Nutzen fördern, Schaden wenden, pünktlich erscheinen, über das Gesragte gerecht urtheilen, ohne Ansehen der Person, ob Arm oder Reich, Freund oder Feind, keine Gab nehmen, das Verhandelte nicht offenbaren, der Stimmenmehrheit mich unterwerfen wil1.“ “ Nach Verlesung dieses Eides soll Jeder gefragt werden, ob er dem Allen nachkommen wolle? und dann schwören, dem getreulich nachzukommen. Zu Urkund haben wir unser Secret unter diese Schrift gedruckt. Gegeben zu Heilsbronn, Sonntag nach Exaudi 1533.“ In Kriminalsachen (davon nachher) entschieden in der Regel die fünf Klostergerichte nicht, sondern lediglich bei Klagen über Injurien, Schulden, Erbschasten, Hut, Markung, Wässerung, Zehnten, Waldsrevel, Schlägereien etc. Dazu kam die freiwillige Rechtspflege. Erwiesen sich die Gerichte als fäumig, so beschwerte man sich bei dem Abt und seinen Altherren. · Der 25. Abt Bamberger, welcher unmittelbar vor Anfang

580 der Reformation regierte, sah „die zunehmenden Uebertretungen der Gesetze“, und beschloß daher, die Gerichtsordnung zu verschärfen. Er befahl seinen süns Gerichtsvorständen, sich vorläufig über einige ihnen bezeichnete Punkte zu besprechen und dann am Sonntag Judica 1514 zur weiteren Rücksprache bei ihm in Heilsbronn sich einzufinden. Es erschienen die fünf Gerichtsvorstände (drei Pröbste und zwei Vögte), Jeder begleitet von einem Gerichtsbeisitzer (vier Bauern aus Weiterndorf, Kleinhaslach, Merkendorf, Königshofen und der Müller von der Klingenmühle). Mit diesen zehn Einberufenen verfaßte der Abt die geschärste Gerichtsordnung „zur Steuerung von Absagen, Raub, Diebstahl, Einbruch, Nothschatzung, Brand, Mord und Androhung davon.“ Dann forderte er die Einberusenen aus, diese Ordnung zu handhaben und setzte den Gastmeister, Bruder Conrad Haugk, alsPrinzipal oder Obmann ein, bei dem die Gerichtspersonen Rath und Hilfe bei Handhabung der Gerichtsordnung finden könnten. Beim 25. Abt haben wir den Bruder Haugk als Mann von Rath und That, als Vorstand der Laienbrüder kennen gelernt, der prompte Justiz übte, indem er einen Schädiger des Klosters an einen Baum hängen ließ. Am Ostermontag 1515 erschien ein Erlaß des 25. Abts Bamberger, worin Appellation in Bagatellsachen verboten wurde. Als einige Jahre daraus im Gerichtsbezirk Waizendorf ein Kläger in“Bagatellsachen appelliren wollte und zu diesem Behufe Aktenabschrift verlangte, dekretirte der Abt Schopper aus Grund jenes Erlasses, den muthwilligen Appellanten abzuweisen und ihm die Aktenabschrist zu verweigern. Da dergleichen Appellationen wiederholt vorkamen, so erössnete Schopper seinen fünf Klostergerichten: „Wir vernehmen, wie ihr an unsern Gerichten viel Haders habt, daß Urtheile bei geringfügigen Sachen geschoben werden und daß in dergleichen Sachen unnöthigerweise appellirt wird, was Kosten verursacht, die der Prozeß nicht werth ist, dazu Versäumniß und Mühe, zum Schaden für Weib und Kind. Wir schärfen euch daher die anliegende Verordnung (von 1515) auf’s Neue ein. Glaubt sich Jemand durch euer Urtheil

581 beschwert, der mag nach unserer Gerichtsordnung es uns (dem Abt) binnen zehn Tagen anzeigen, damit wir ihn in Giite hören und berathen können. Wir werden ihm die Appellation nicht abschlagen. Doch darf nicht appellirt werden, bevor nach altem Brauch und Herkommen des Klosters Heilsbronn die Sache für uns und für Diejenigen, so wir aus Anderen unserer besetzten Gerichte zu uns berufen haben. gebracht worden ist.“ In den letzten Worten bezeichnet Schopper die sogenannten Gastgerichte, an welche nach dem Inftanzenzuge von den Klostergerichten aus auf Verlangen zunächst appellirt werden konnte, was aber nicht oft geschah. Ueber die Elemente, woraus ein Gastgericht zusammengesetzt war, gibt folgende Mittheilung Ausschluß: Zwei heilsbronner Unterthanen in Ammerndorf prozessirten zur Zeit des Abts Bamberger bei ihrem treffenden Klostergericht Bonhof, welches gegen den Kläger entschied. Der Verurtheilte appellirte an Bamberger und als dieser inzwischen (1518) starb, an den nachfolgenden Abt Wenk mit der Vitte um Einberufung eines Gastgerichts. Wenk berief hieraus nach Heilsbronn in das Wirthshaus zum Steinhos zu einem Gastgericht 13 Mitglieder, 3 aus der Probstei Merkendorf, und zwar den dortigen Vogt Puderlumps mit den Gerichtsmännern Prunner und Widmann; 3 aus der Vogtei Waizendorf: den Vogt mit zwei Gerichtsmännern; 3 aus der Probstei Neuhof: zwei Gerichtsmänner und den Pfarrer von Trautslirchen; 4 aus der Probstei Bonhof: Bauern von Steinhos, Berghos und Drachenhofstett. Als Gerichtsschreiber durfte der Gerichtsschreiber des Gerichts, von welchem aus (hier Bonhof) appellirt wurde, nicht fungiren; Wenk übertrug daher diese Funktionsdem Pfarrer von Trautskirchen. Das Verfahren bei den fünf Klostergerichten war mündlich; warum nicht schriftlich, erhellt aus folgender Verhandlung vom November 1529: Nach dem Tode zweier Eltern und ihres einzigen Kindes in Gottmannsdorf erhob sich wegen der Erbschaft Streit zwischen H. Müller von Zenn und H. Binstein von Petersaurach. Beide Parteien erschienen beim Gericht in Bonhof, jede mit einem „Fürsprech.“ Zuerst sah man im Gerichtsbuche

582 nach, was die verstorbenen Eltern bezüglich ihres Vermögens verordnet hatten. Der Fürsprech des „Antwurters“ (Beklagten) begehrte, seine Antwort schriftlich geben zu dürfen, was aber sogleich von Gerichtswegen verweigert wurde, da dieses nicht Brauch sei bei einem Gerichte, welches nicht mit hochgelehrten, sondern nach altem Herkommen mit schlechten Dorfleuten besetzt sei, wo Klage und Antwort mündlich erfolgen müssen. Das Gericht entschied für die klägerischerseits gemachten Erbansprüche. Der Beklagte erhielt nach der Gerichtsordnung 10 Tage Bedenkzeit, erschien nach 10 Tagen wieder bei Gericht und erklärte: „Er habe sich bedacht, fühle sich aber durch das Urtel beschwert, appellire an das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg und begehre dazu Urtelbrief und Akta, auch was sonst noch, vermöge der Landgerichtsordnung, zu solcher Berufung erforderlich sei.“ Richter und Urtelsprecher gaben hierauf dem Appellanten Apostolos mit des Gerichts zum Bonhof aufgedrucktem Insiegel. Der Betrefs einer jeden Handlung wurde kurz in das Gerichtsbuch eingetragen, z. B.: „Klage der Schreinerin gegen den Schmiedhans, der sie aus freier Straße eine Hure gescholten. A verweigert dem B Zahlung wegen einer abgehauenen Hand, wegen Liedlohn, Viehkaus etc., wegen einer fließenden Wunde, ihm geschlagen mit dem Schweinsspieß, Schrotbeil oder Hellebarde; daß er Mörder, Bluthund, Dieb, Bösewicht gescholten worden sei etc. etc.“ Die Frauen stellten immer ein zahlreiches Kontingent. Nach Vernehmung der Zeugen äußerten sich die Beisitzer z. B. in folgender Weise: „Hans Rummel hat durch Zeugen genugsam erwiesen, daß er beim Spiel gegen Hans Reuter aus Nothwehr vom Leder gezogen und ihn verwundet hat. Daraus sprach der Richter zu Recht, daß Reuter das soll wandeln mit anderthalb Pfund, dem Richter 45 dl., dem Gericht sechs Pfund.“ Wenn mittellose Klosterunterthanen sich durch ein Erkenntniß des Klostergerichts beschwert glaubten und an das Hofoder kaiserliche Kammergericht appellirten. so bezeugten die Aebte in einem Schreiben an die Hofoder Kammergergerichtspräsidenten, daß die Appellanten arm seien, und bat, diese zum Eid der Armuth kommen zu lassen.

583 Von außerehelichen Geburten nahmen die Klostergerichte nur dann Notiz, wenn es darüber zur Klage kam. In diesem Falle wurde beispielsweise erkannt, wie folgt: „Der außereheliche Vater zahlt . Gulden (z. B. 11) an die Eltern der Kindesmutter, welche dann das Kind erziehen soll, ohne weitere Ansprüche an den Vater zu machen. Anna Heinlein soll dem Pülk das Kind mit seinem Decklein und Windelein in sein Haus tragen, dasselbe soll er sein Leben lang als sein Kind erziehen und dazu für ihre Ehr und alle Anforderung ihr geben 10 fl., die er ihr auch bezahlt hat. Damit sollen sie einander ungeschmäht lassen, ingleichen die Freundschaft. Das Alles haben sie durch Handgelübde versprochen und Bürgen gestellt.“ Von einer weitern Bestrafung war um 1530 noch keine Rede. Erst zur Zeit der letzten Aebte fing man an, Skortationsstrafen zu verhängen, und zwar einoder zweitägigen Arrest und Zahlung von 10 fl. an den Abt. 1566 reskribirten Regenten und Räthe an den Abt Wunder, welcher Fürbitte eingelegt hatte: „Ob wir wohl Ursache hättcn, zu strasen, Andern zum Abscheu und in Erwägung, daß solches Laster jetzo gemein und überhand genommen, so lassen wir doch die Strafe schwinden, um keine böse Ehe zu machen.“ In den Dörfern auf dem Klostergebiete schlichteten und richteten die von der Gemeinde erwählten Vertreter. Der Erste unter ihnen hieß Dorfmeister, der Zweite Bürgermeister (Kassier). Den Titel Schultheiß führte in diesen Orten derjenige heilsbronner Unterthan, welchem der Abt aus Vorschlag der Pröbste und Vögte die Funktion übertrug, die Gefälle zu erheben und an das Kloster abzuliefern. Wie den fünf Klostergerichten, so wurde auch den Klosterdörfern von den Aebten eine Ordnung vorgeschrieben. Waren im Orte noch andere Dorsherrschasten, so wurde die Dorsordnung gemeinschaftlich mit diesen verabsaßt. Zur Zeit der letzten Aebte wurden die Gerichtssitzungen für den Bezirk Bonhof abwechselnd in Petersaurach (im Wirthshause) gehalten. Petersaurach hatte daher ein eigenes Gerichtsbuch und ein eigenes Siegel mit dem Brustbilde des Apostels Petrus und der Randschrist: Sigillum jncljoii in kattoraauraab.

584 Die von den fünf Klostergerichten verhängten Strafen waren Geldund Gefängnißstrafen, oft auch Landesverweisung. Des Landes verwiesen wurden beharrliche Renitenten und Excedenten, diebische oder liederliche Haushälter und Chebrecher. Ansässigen wurde nach geschworener Urphede aufgegeben, binnen einer gesetzten Frist zu verkaufen, das Müncheigen zu räumen, sich unter eine andere Herrschaft zu thun und sich nicht wieder auf dem Klostergebiete betreten zu lassen. Man denke dabei nicht an außerdeutsche oder überseeische Länder: die Ausgeiviesenen hatten nur einen Schritt in das Ausland, nämlich in onolzbachisches, nürnbergisches, edelmännisches oder deutschordenisches Gebiet. Diese Strafart kam ott in Anwendung, z. B. 1573 beim Gerichte Bonhof in dem einzigen Monat Mai dreimal, und zwar zuerst bei dem Müller Vogel in Wollersdorf. Dieser hielt seine Mühle nicht in baulichem Stande, bewirthschastete Mühle und Felder schlecht, war unfügsam, kam in das Klostergesängniß, aber nach Zahlung von 10 fl. Strafe und geschworenem Urphaid aus Fürbitte seiner Freunde los, mußte binnen Monatsfrist verkaufen und stellte die Müller von Aich und Geichsenhos als Bürgen, welche angelobten, sich statt seiner zu stellen und für allen Schaden zu haften, wenn er seinen Urphaid brechen und Schaden zufügen würde. Der zweite in demselben Monat des Landes Verwiesene war der Müller Himler auf der Weihersmühle. Der Dritte war Hans Wittauer von Mausendorf, welcher fremde verdächtige Personen behcrbergte, die Che gebrochen und sich sonst verdächtig gemacht hatte. Seine drei Bürgen, Bauern in Mausendorf, mußten sich verpflichten, wenn er seinen Urphaid bräche, nach ihm zu trachten und ihn zur Haft zu bringen; könnten sie das nicht, sich selbst zur Haft zu stellen und jeden durch ihn verursachten Schaden zu ersetzen. Die geschworenen Urphaide waren in ähnlicher Weise formulirt, wie der S. 537 beim 35. Abt mitgetheilte. e Ueber die Schuldhaft und das sogenannte „Laisten und Mahnen“ siehe oben beim 30. Abt. Eine Bestrafung in Zuchtund Arbeitshäusern konnte,

585 da dergleichen Anstalten im Mönchsstaate nicht vorhanden waren, nicht vorkommen. t Todesstrasen vollzogen die Aebte nicht gerne, jedoch ausnahmsweise in Nothsällen, wie oben beim 25. Abt berichtet wurde. Daß sie aber dazu berechtigt waren, soll nun gezeigt werden. Die Kriminalrechtspflege oder „Fraisch“ stand dem Abt und Konvent zu, wenn auch nicht an allen Orten aus dem Klostergebiete. Unten Abschn. 711 L bei Grvßhaslach werden wir sehen, daß die Grafen von Oettingen ihr Kastrum zu Großhaslach und alle ihre dortigen Besitzungen, ouxn Omnibus; juribua piano rarurn äorninio, im Jahre 1299 an das Kloster verkauften. Dieses kaufte ferner Alles, was Albert von Bestenberg dort besaß, laut Bestätigungsurlunde des Kaisers Adolf von 1295, worin es heißt: 7onc1jc1it onmiu bona Sun. in nc–861.3.ch aum ornnibuo juribuo 8ui8 St. Obiz–111 partom juclioij, vickolioet 1n8(1iS·tatem zjurio Qslläjcz–11(11 in SOCTSU1 10oo, oujuz n.1t,era ll16C11Sb88 juäjoii 8.11 oornjtorn (19 Ottingen äjnoooitur portinore. Dasselbe bezeugt der Kaiser Albrecht im J. 1302. Nachdem nun der ganze Ort heilsbronnisch geworden war, bestätigte auch der Bischof von Würzburg, daß Heilsbronn die Oettingischen und Bestenbergischen Besitzungen gelaust habe cum Omnibus juributz, jurioäiotiono Sau jura jui1ioanc1i, oivjljter St orimjn:–r1itSr, in ouuoie peounjuriio et Sanguinio. Dem Kloster stand sonach in Großhaslach nicht nur die Civilrechtspflege, sondern auch der Blutbann zu. Dasselbe war auch der Fall in Ammerndorf. Denn inhaltlich der unten Abschn. 711, L bei Ammemdorf zu besprechenden Urkunde von 1246 erklärten die Burggrafen von Nürnberg dem Kloster Heilsbronn: 0111111 jura nootro utguo ckominjo, guoä nos in bonio oorunäom ot 1101111111hllS ipoorurn in Lmoiraäork 11abe–ro oreckobumuo, totulitor renunoiasirnuo, 1111III. prorouz nootri juritz St potostutin in 11118 äoinoopa 11–zbjturi. Jedoch war oder blieb das Kloster nicht überall aus dem Klostergebiete im Besitze der Kriminaljustiz, z. B. nicht im Territorium der Grafen von Oettingen im Ries. Der 29. Abt

586 Greulich vernrtheilte den des Ehebruchs iiberwiesenen heilsbronnischen Bauer in Baldingen, L. Widmann, zu einer von 10 auf 5 fl. reduzirten Strafe. Daraus erwnchs ein Kompetenzkonflikt mit den Grafen von Oettingen, welche dem Kloster die Gerichtsbarkeit nicht gestatteten und den Ehebrecher zu 50 fl. Strafe verurtheilten. Dagegen protestirte der Abt, indem er den Grafen keine Strafbesugniß iiber heilsbronnische Unterthanen im Ries zugestand und sich dabei auf den Markgrafen Georg Friedrich berief. Der Markgraf und seine Räthe erklärten daraus dem Abt: „Es ist ein Malesizhandel, welcher sonach nicht dem Kloster, sondern den Grafen zur Entscheidung und Bestrafung zusteht. Der Ehebrecher hat sich sonach wegen der Strassumme mit den Grafen abzufinden.“ Daß das Kloster von seinem Recht Gebrauch machte und Todesurtheile vollstreckte, ist oben beim 25. Abt berichtet worden. So verfuhr es aber nur, wenn es in Zeiten der Anarchie sich genöthigt sah, rasch einzuschreiten, um sich gefährliche Individuen durch die Todesstrafe vom Halse zu schassen. In der Regel lieferte es, um nicht Todesurtheile vollziehen zu müssen, Kriminalverbrecher an benachbarte Halsgerichte ab, bat um Untersuchung und Bestrafung und zahlte die dabei sich ergebenden Kosten. Kriminaloerbrechen, bei welchen auf Todesstrafe erkannt werden konnte, waren qualisizirter Mord, Einbruch, Straßenraub, Brandstiftung, Nothzucht („Nothzerrung“), Blutschande, Zauberei. Ueber das Verfahren der Klostergerichte bei derartigen Reaten zur Zeit der früheren Aebte finden sich keine Außeichnungen. Zur Zeit der späteren Aebte verfuhr man wie folgt: Das Klostergericht verhaftete den Thäter, vollzog die Voruntersuchnng, machte Anzeige bei einem benachbarten Fraischamt und lieferte den Thäter zur weitern Untersuchung und Bestrafung dahin ab. Hier ein Paar Beispiele von dem Verfahren. Die Tochter eines frommen alten Mannes, Kellner in Ketteldorf, gebahr 1546 heimlich. Als dieses ruchbar wurde, drangen der Dorsmeister und drei Nachbarn sammt deren Frauen in das Haus, ließen von den Frauen die Dirne untersuchen, wobei sich ergab, daß

587 sie wirklich geboren hatte. Daraus durchsuchte man das Haus, den Stall und fand das Kind mit durchschnittenem Halse. Der Abt Greulich machte bei Statthalter und Räthen Anzeige über den Befund. Die Dirne wurde verhaftet, nach Ansbach gebracht und drei Wochen daraus ersäust. Am 6. Nov. 1574 fuhr ein Junge mit zwei Pferden von Nürnberg nach Schwarzenlohe und wurde aus nürnberger Gebiet bei Kornburg am steinernen Brücklein beraubt und ermordet. Die „Fünf, Herren“ (Fünfer, Kriminalrichter) in Nürnberg boten 100 fl. dem Entdecker des von ihnen signalisirten Mörders. Hager aus Schwand erbot sich zur Entdeckung, traf im Wirthshause zu Heilsbronn einen Burschen, den er daselbst, da das Signalement aus ihn paßte, ins Gesängniß legen ließ. Der dortige Richter verhaftete zugleich auch den Anzeiger und berichtete nach Nürnberg, zugleich nach Ansbach, von woher ihm befohlen wurde, den Anzeiger frei zu lassen, den Angezeigten (Nik. Geiger, Bürger und Schmied in Roth) an das Halsgericht abzuliesern, und zwar nach Windsbach, nicht nach Onolzbach, „da man ihn wegen anderer Verhafteten daselbst nicht unterbringen kiinne.“ Das Weitere über die Verhandlungen und das Resultat findet sich in den heilsbronner Ausschreibungen nicht, da, wie erwähnt, die Klostergerichte sich aus die Voruntersuchungen zu beschränken pflegten. Nur für einen Fall hatte sich das Kloster vorbehalten, ganz allein Kriminaljustiz zu üben, wenn nämlich ein Verbrechen von einem Bewohner des Klosters selbst verübt werden würde. In diesem Falle sollten Abt und Konvent einzig und allein untersuchen und richten. Der 20. Abt Stromer bat den Kaiser Ruprecht ausdrücklich, diesen Vorbehalt in dem oben beim Abt Stromer besprochenen Bestätigungsdiplom von 1401 mitaußunehmen. Demzufolge urkundete der Kaiser: „Auch setzen wir, daß keine geistliche oder weltliche Person um Todtschlag, Wunden, Stiimmeln, Diebstahl oder alle andere Schuld, begangen von Leuten, die innerhalb der Ettern oder Mauern daselbst wohnen, es seien Mönche, Laienbrüder, Pstündner, Diener, Amtleute, Knechte oder andere Leute, ein Recht haben sollsie zu verurtheilen, zu richten und zu büßen, ohne allein der Abt

588 und Convent des Klosters, oder der Orden von Cittel.“ Spütere Aebte wiesen wiederholt daraufhin, daß Fraischsälle eigentlich und von Rechtswegen vor ihr Forum gehörten, aber von ihnen benachbarten Halsgerichten zur Behandlung überlassen würden. Einbruch sollte inhaltlich der Halsgerichtsordnung mit dem Tode bestraft werden. Die Kriminalgerichte ließen sich aber bisweilen bestimmen, anders zu erkennen. 1534 erbrach der Schmiedeknecht Cifenseind in Petersaurach im Wirthshause des Nachts eine Truhe, stahl 60 fl., wurde vom Wirth ertappt und vom Richter Hartung nach Ansbach abgeliefert. Hartung trug, da Cisenseind schon öfter gestohlen hatte, aus Leibesstrafe an. Die Mutter des Dicbes that Fürbitte bei der Markgriifin, diese bei dem Markgrafen Georg, worauf die Räthe und Richter erkannten, daß Eisenseind gegen Scheinbürgschast aus Urphaid entlassen werden sollte. Heilsbronn zahlte 4 Gulden, 6 Pfund und 24 dl. fiir Atzung und Thurmgeld. Hartung fügt seinen Verhandlungen die Worte bei: „Und steht ihm also der Henker und Galgen noch bevor.“ Hans Heinlein hielt sich 1530 in Stein auf, trennte sich von seinem Weide, that Bauernarbeit in Aich, Reuth etc., schlug wiederholt Schlösser ab, brach ein, stahl und verkaufte Viktualien, Kleider etc., wurde vom Richter Hartung nach Heilsbronn in’s Geföngniß und schon am dritten Tage zum Geständniß gebracht. Hartung machte Anzeige in Onolzbach und fragte an: ob er den Thäter dahin oder in ein anderes markgräfliches Halsgericht abliefern sollte, oder ob der Markgraf ihn begnadigen und verfügen wolle, ihn auf Urphaid und gegen Scheinbürgschaft, weil er andere Bürgen nicht stellen könne, zu entlassen und des Müncheigens zu verweisen? Der Malesikant wurde an das Halsgericht Schwabach abgeliefert, daselbst mit Thurm und Pranger bestraft, darin zum Thor hinausgeführt und aus Urphaid des Landes verwiesen, „wie es in meines gnädigen Herrn Halsgericht Brauch und Ordnung ist“, schreibt Hartung. Der Verbrecher kam gleichwohl wieder nach Aich und Reuth, angeblich um Kleider zu holen, woraus die dortigen Bewohner dem Richter Anzeige machten mit dem Bemerken: „Heinlein sei bei ihnen

589 geboren und erzogen, wisse alle Gelegenheit bei Tag und Nacht und habe mit Brandlegung gedroht; sie hossten daher, man werde ihn, der seinen Urphaid gebrochen und mit Brand gedroht habe, hinrichten lassen.“ Die Procedur endete mit abermaliger Verhaftung und Landesverweisung. Blutschande wurde, wie auch Einbruch und Ehebruch, um 1571 nicht mehr mit dem Tode. sondern mit Thurm, Pranger und Landesverweisung bestraft. „Vormals wurde eine Ehebrecherin in einen Sack gestoßen und mit dem Henker bestraft.“ Prügelstrase wurde bei kleinen Diebstählen verhängt. Durch die Folter wollte man, wie oben beim 35. Abt berichtet wurde, nicht strasen, sondern Geständnisse erzwingen. Die nach überstandener Folter verhängte Strafe war meist weit weniger qualvoll, als die Folter, z. B. bei folgender Procedur: Mich. Paurnseindt, Weber und Gütler in Ornbau, lebte in Feindschast mit seinen theils heilsbronnischen, theils eichstätiischen Ortsnachbarn, besonders aber mit densheilsbronnischen Bauern in Hirschlach. Er bedrohte seine Feinde nicht nur mündlich in den Witthshäusern mit Brandlegung, sondern auch schriftlich, indem er „Feindsbries und Abklage“ nach Hirschlach schickte, von wo aus man Anzeige nach Heilsbronn machte. Der Richter Hartung machte von dem Kriminalsall beim Markgrafen Georg und dem Hosgericht Anzeige. Mit Hartung einverstanden waren der eichstättische Pfleger von Leontod zu Arberg und die Gemeindeverwaltung in Ornbau, welche insgesammt wiinschten, eines so gefährlichen Menschen durch dessen Hinrichtung aus immer los zu werden. Sie beriesen sich auf Artikel 153 der markgräflichen Halsgerichtsordnung, laut welchem im vorliegenden Falle auf Todesstrafe erkannt werden konnte. Sie stellten dem Markgrafen vor: „Daß er als von Gott verordnete Obrigkeit schuldigset, die Bosheit zu strasen und die Frommen zu schützen, auch zum warnenden Exempel für dergleichen muthwillige Leute, deren dieser Zeit (1534) allenthalben viele seien.“ Der Vogt und Hosrichter Georg Keck ließ den Delinquenten verhasten und nach Ansbach bringen. Man fand bei ihm zwei Feindsoder Absagebriese, ge–

590 richtet gegen die Hirschlacher und gegen die bischofischen Unterthanen in Ornbau, ferner zwei Bündel Pulver und Stoffe zum Feuereinlegen. In den zwei Briefen erklärte der Schreiber feinen Adressaten: „Er werde ihnen Brand legen und auflauern, sie um Leib und Gut bringen, wenn sie sich nicht mit ihm verglichen.“ Cs ruhte aus ihm der Verdacht, an dem Tage, da man des Nehr Weib zu Onolzbach verbrannte, in Kleinbreitenbronn heilsbronnische Güter, ingleichen vor 4 bis 5 Jahren fünf Scheunen in Hirschlach angezündet, auch einen Handelsmann. hinter Rothenburg beraubt zu haben. Der Hosrichter Keck erhielt vom Markgrafen den Befehl, erst gütlich, dann peinlich zu inqniriren. „Erst ist der Verhaftete in Gegenwart des Hofrichters Keck und der Räthe Heftlein und Knorr gütlich befpracht worden wegen der Brände in Breitenbronn und Hirschlach und des Raubes bei Rothenburg, hat aber der keines bekennen wollen. Als er aus vielfältig Bedrohen mit der Marter nichts bekennen wollte, ist er letztlich peinlich gefragt, zweimal ledig und viermal schwerlich mit angehängten Steinen ausgezogen worden, also daß er zweimal in Ohnmacht gefallen und seines Leibes halben zu besorgen gewesen. Sein Vorhaben der Brandstiftung gesteht er ein, will aber Raubens und Mordens halben nichts bekennen und sagt: er wolle sich zerreißen lassen, feinem himmlischen Vater befehlen und darauf sterben, daß er nichts gethan, als wie von ihm gemeldt.“ Das Urtel des Gerichtshofes lautete: „Paurnfeindt trug zwar seine Feindsbriefe bei sich, brachte aber seine Drohungen nicht in Ausführung, kann daher nicht hingerichtet werden; ist nach geschworenem Urphaid zu entlassen, wenn er und die von ihm gestellten fünf Bürgen die Atzung zahlen.“ Die Verlliiger wendeten gegen dieses Urtel ein: „Die fünf Bürgen sind sämmtlich ungesesfen, nicht stattlich, arm, dem Verklagten verwandt, daher zu verwerfen. Sollte sich aus seiner Urgicht ergeben, daß er das Leben nicht verwirlt hat, so bitten wir doch, daß man ihm eine wohlverdiente Leibesstrase auflege und zwar die, daß er geblendet werde.“ Die Antwort des Gerichtshofes lautete: „Wir finden in der Halsgerichtsordnung nicht, daß der

591 Verklagte mit dem Tode oder mit Augenausstechen zu bestrafen sei, da er sein Vorhaben nicht ausgeführt hat, und halten daher für gut, daß er gegen Bürgschaft aus Urphaid entlassen und des Landes verwiesen werde und zweifeln nicht, daß er sich anderwärts fortan redlich halten und seines Handwerks warten werde.“ Dieses Erkenntnis; wurde vollzogen, die Habe des Verurtheilten in Ornbau von der Kanzel feilgeboten und dann verkauft. Der Erlös reichte aber nicht hin, die Atzung während der 154tägigen Haft zu zahlen, so daß Heilsbronn und Ornbau noch draufzahlen mnßten, aber gelobten: bei dergleichen Vorkommnissen ihr Recht nicht wieder dort zu suchen. Bei einem Selbstmord, gleichfalls ein „Malesizhandel“, verfuhren die Klostergerichte wie bei einem qualifizirten Mord: sie beschränkten sich auf Voruntersuchung und Anzeige bei einem auswärtigen „Fraischamt“, dem sie die weitere Prozedur überließen. 1535 erhängte sich der l3jährige Stiefsohn des Hirten zu Gottmannsdorf. Voriibergehende Knechte sahen den Knaben an einem Baume hängen, ließen ihn hängen, machten dem Stiefvater Anzeige, welcher mit der Mutter zur Stelle kam, aber den Knaben gleichfalls hängen ließ. Die Mutter fiel ohnmächtig nieder. Der Vater eilte nach Heilsbronn zum Richter Hartung, welcher hinausritt, den Knaben noch hängend fand, die Beerdigung verbot und dem Markgrafen Georg und seinem Vogtamt Anzeige machte mit dem Beisügen: „Dieweil dieß Orts alle Obrigkeit C. F. G. zusteht, ist mein Bitten, mir durch den Zeiger dieses verstehen zu geben, wie ich mich weiter verhalten und wer den Erhängten begraben soll?“ Der Sekretär Verchtold antwortete im Auftrag des Kanzlers: „Iht habt zu verfügen, daß der Knabe zunächst bei dem Baume, also auf dem Felde, begraben werde. Morgen friih wird der Peinlein verordnet werden, ihn zu begraben.“ „Am folgenden Tag schreibt Hartung ist Meister Augustin, der Henker, von Onolzbach gen Gottmannsdorf kommen und hat den Knaben begraben. Dem hab ich einen Gulden geben; denn er zeigte an, man wäre ihm dafür eben so viel schuldig, als wenn er ihn verbrannt hätte.“ 1544 erhängte

592 sich bei Triebendorf in einem Hölzlein ein Bauernsohn. Hartung zeigte den Fraischsall in Onolzbach an und stellte die Frage: „Ob der Leichnam durch den Nachrichter verbrannt oder begraben werden würde?“ Die Antwort lautete: „Jst bei dem Hölzlein im Feld durch den Nachricht–er begraben zu lassen. Die Kosten sind nicht von der Verwandtschaft zu berichtigen, sondern vom Kloster, weil bei Fraischfällen die Obrigkeit die Kosten zu tragen hat.“ F Mönche, die sich eines Kriminalverbrechens schuldig machten, sollten, wie vorhin angedeutet wurde, nicht an auswärtige Fraischgerichte abgeliefert, sondern vom Abt und Konvent im Kloster selbst gerichtet werden. Hier galten aber nicht die Halsgerichtsordnungen des Reiches als Strastodex, sondern die im Vorwort zu besprechenden Statuta oräjnia Ojatarojorraium in den Kapiteln: C18 por–mer 1S7iori8 St gra:–iori8 oulpao, C16 11omioir1i8, pSrou88orjdu8,i j11oer1c1ia–rjj8 St turibuo, C16 c1opr611ou8i8 in ooutagiono 09.r11i8. Diesen Statuten zufolge waren Folter, Landesoerweisung und Todesstrafe bei Klösterlingen nicht zulässig. Die höchste Kriminalstrase für Klösterlinge war Einzelhaft in Fesseln aus Lebenszeit; daher für alle Mönchsund Nonnenklöster dieses Ordens die Weisung: 111 abbaoüe kortoe atütmj oaroeres babeantur. Wurde einem Klösterling, der sich eines Kriminalverbrechens schuldig gemacht hatte, das höchste Strasmaß zuerkannt, so lautete das Urtel: korspotuo oaroori rnauoipotur 8Sor8ur11 ab aliio in yjnoulia abogue D8–Sllkä barbaa et: sine regulari irabjtu. Dem Büßer wurde ein bejahrter verständiger Klosterbruder zugeordnet, ihn zu trösten und zur Unterwerfung zu ermahnen, damit ihn nicht noch größere Traurigkeit verzehre. Inzwischen beteten für ihn im Kapital die übrigen Brüder. Verschwörer, Brandstifter und Diebe sollte der Abt bei seinem jährlichen Besuch in Cisterz dem Generalkapitel namhaft machen, worauf der Vorsitzende des Kapitels mit Stola, Pastoralstab und brennender Kerze, im Namen Gottes, der Jungfrau Maria, aller Heiligen und des ganzen Ordens, am Palmsonntage die Verbrecher exkommuniziren sollte. Bei geringeren Reaten diktirten

593 die Statuta: Fasten bei Wasser und Brot, Stockoder Ruthenstreiche im Kapitol, Liegen aus der Erde vor der Thür während des Gottesdienstes nach Abnahme der Kapuze, Verweisung an die unterste Stelle im Chor, sußsällig den Abt und Konvent um Verzeihung bitten, endlich Rückkehr an die frühere Stelle im Chor. Die Statuta gebieten Stillschweigen, welches nur da gebrochen werden durfte, wo geredet werden mußte. Bei Tisch durften nur Magistri Theologiä sprechen. Wer ohne Noth sprach, mußte fasten bei Wasser und Brot und erhielt Schläge. Gleiche Strafe folgte aus den Genuß von Fleischspeisen (o6.rn68 761 pu1m6nta, cum oarnibuz conciita 761 (16600tt–r). Frauen dursten die Schranken (86pt,a) der Abteien nicht überschreiten. Nur nach einer Neuweihe der Klosterkirche (nicht an der alljährlichen Kirchweih) sollten Frauenspersonen an neun Tagen dem Gottesdienste beiwohnen dürfen, aber nicht innerhalb der Schranken des Klosters übernachten. Geschieht dieses gleichwohl, so sollen die Altiire ausgedeckt und der Gottesdienst in der Kirche nicht gefeiert werden, so lang noch Frauen daselbst sind (altaria ciizaooperjemtur 6t C1i7i11um otiioium iu666168je1 mi11im6 6616br6t.ur„ guerm(1juibj(16111 t’u6ri11t mu1j6r68). Gestattet ein Abt den Aufenthalt, so soll er bis zum nächsten Generalkapitel zur Strafe je am sechsten Tage bei Wasser und Brot fasten, dann beim Kapitel um Verzeihung bitten und von diesem weiter bestraft werden. Tragen Prior, Subprior oder Cellariu–8 die Schuld, so sollen sie abgesetzt werden und je am dritten Tage bei Wasser und Brot fasten. Keine der vielen vorhandenen heilsbronner Ausschreibungen meldet, daß ein heilsbronner Mönch sich eines Kriminalverbrechens im obigen Sinne schuldig gemacht habe und deßhalb bestraft worden sei. Wie streng man schon gegen Unachtsame und Unvorsichtige vetsuhr, erhellt aus einigen Mittheilungen oben und aus einer heilsbronner Urkunde, welche Folgendes berichtet: Mit Genehmigung des Abts (Wegel) vertrieben sich einige Mönche die Zeit durch Schießübungen mit dem Blaserohr (r6(:r6atiO11iS oauoer omittebunt por guanäam Oannum 8176 iiguum 0011087um iiztu Oris c:6rtu111 globum 8i76 18,pi11urn mit WSHZ–8 Signaterz). Unter,

594 den Schießgesellen waren auch einige Pfarrer (preobytcri Soon19.188). Einer derselben lief unvorsichtigerweise in die Schußlinie, wurde von einer Blaserohrkugel getroffen und verlor dadurch das linke Auge. Nun sollte der Mönch Johann Korner, welcher die Kugel entsendet hatte, bestraft werden. Da man aber über Strafart und Strasmaß sich nicht einigen konnte, so bat man beim römischen Stuhl um Entscheidung. Papst Paul 11. entschied in einer an den Probst zu Onolzbach gerichteten Bulle wie folgt: „Da Johannes Korner, unser geliebter Sohn, Mönch in Heilsbronn, den Pfarrer nicht vorsätzlich verwundet hat und den Vorfall innig bedauert, so ablolviten wir ihn; doch sollen ihm Pönitenzen auferlegt werden. Oztum Koma lr!. 11III. 8.11110 1470, pontjiioatuo 1108trj 8S11t;0.“ 0. Brrwaltung. Die Vorstände der fünf Klostergerichte in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim waren zugleich Verwaltungsbeamte, welche Geldund Naturalgefälle einnahmen, nach Heilsbronn ablieferten, Ausgaben bestritten und Rechnung stellten. Sie hatten unter sich ihre Schultheißen, Förster, Pächter etc. an verschiedenen Orten ihres Bezirks. In den Klosterhösen zu Nürnberg, Nördlingen und Randersacker fungirten stabil exponirte Mönche als Verwaltungsbeamte. Ueber alle diese auswärts sungirenden Beamten wird unten im 711. Abschn. bei den genannten Orten Näheres berichtet werden. Jedem derselben war ein in Heilsbronn wohnender Mönch vorgesetzt, an welchen er abliefern, welchem er Rechnung stellen mußte. Fast jeder von diesen in Heilsbronn selbst wohnenden Verwaltern administrirte zugleich eines der Anwesen, welche in und zunächst bei Heilsbronn entweder schon zur Zeit der Klosterstistung, oder späterhin Klostereigenthum geworden waren. Hier unter Nr. 1 bis 21 die Titel und Funktionen dieser Administratoren: 1) „Der Gastmeister, Uogiator t1o8pjtum,“ ein Mönch, gewöhnlich ein Laienbruder, (z. B. der oben beim 25. Abt genannte Vollstrecker einer Hinrichtung, Konrad Haugt), verwaltete

595 das„Burggrafenhaus,Gasthaus,Fremdenhaus,Kastrum“, welches oben im 1. Abschn. erwähnt, in den Beitr. S. 53 ff. ausführlich besprochen wurde. Er administrirte zugleich die Zehnten, Gülten etc. von Weißenbronn, Mausendorf, Neuhöflein und Reuth. Er hatte unter Verschluß, was zur Beherbergung und Bewirthung der eingelagerten Kaiser, Könige, Fürsten, Bnrggrafen und Adeligen nöthig war, z. B. „30 Betten, 60 Leylachen, 1jr1·t.1168.miu8, 60 Decken, 20 Tyschlach, m6u881i–3., 10 Hantzwehel, maautorgia, 44 Zinnschiissel, 21 01186 861168.6 (Metalltöpse) etc.“ Auch halte er die Aussicht aus den im Weißen Thurm befindlichen Waffenvorrath, z. B. „15 Armbrust, 7 Winden, 27 Helleparden, 8 Krebs, 9 Plechhentschuch, 2 Kettenhentschuch, 12 eiseren Hut, 8 Armröhren, 6 Panzer, 11 Goller, 12 Balisten, ein Nothdurft Pseil etc.“; nach Erfindung des Pulvers: „18 Hakenpuchsen, 28 Handpuchsen mit Zugehörung :e.“ In seinem, Dienste standen „der Gasttnecht, der Koch, der Kuchenpube, Subcoaue, und der Stubenheizer, 08l6t’8otor 8tub86.“ Das Waschen besorgte die Frau des Gasttnechts. Bisweilen erhielt der Gastmeister von seinen eingelagerten Gästen ein Trinkgeld, z. B. der Frater Peter Storr, welcher im J. 1447 schrieb: „1). 1011811116 D13.1’0b10116 (Alchymista) 6t: 111016 6.juS pro 7816t6 2 i1.“ 1460 schrieb der Gastmeister Con. Pellisex (Kürschner): „Vom Markgrafen Albrecht (Achilles) mir allein zu Letz 1 fl., sacit 7 Talenta.“ 1487 schrieb Hans Zigler: „In der begencknus unseres gnedigen herrn Albrechts von brandenburg zu letz 2 sl.“ Die im Burggrafenhause befindlichen 16 bewohnbaren Gemächer sind in den Beitr. S. 57 näher bezeichnet. Dazu kam noch die Küche und ein kleiner Vorplatz. 2) „Der Hofrichterßk) 1–loü·io11t6rjn8, 19r0yj801(:u1–j86,“ ein Mönch, bisweilen ein Laienbruder, verwaltete sowohl den Marstall, maratabulum, als auch den Viehhof. Der Marstall (jetzt das letzte Haus links vor dem Austritt am untern Thor) hieß auch „Saalhof.“ Unten waren Stallungen lediglich ss) Anders Stillsrieb S. 8. 84.

596 sitr Pferde, oben zwei Getreidespeicher. Der Viehhos (jetzt Post), lediglich für Rindvieh, Schweine etc., lag außerhalb der Ringmauer vor dem untern Thor, welches damals nur ein Psörtchen, kein Fahrthor war. Der Hosrichter verzeichnet um das Jahr 1400 im Status gewöhnlich 30 Zug–, Reitund Cselpferde, 44 Kühe, 2 Farren, 80 Schweine, 80 Gänse, 4 Blockwägen, 28 andere eisenbeschlagene Wägen etc. Er beaufsichtigte die für den Marstall und Viehhos arbeitenden Knechte, Mägde, Hirten, Schmiede, Wagner etc. und schaffte die erforderlichen Viltualien an, Das von ihm bewirthschaftete Gut („Hos, ouria“) war unter den Anwesen in Heilsbronn selbst das größte, ohne Zweifel das Prädium, welches der Klosterstister den siins abenbergischen Grasengeschwistern ablauste. (Siehe oben Abschn. 1, 3.) 3) „Der Gärtner, klortulanus, lstlagiatar 0rti,“ bald ein Laienbruder, bald ein Mönch tz. B. die nachmaligen Aebte Waibler und Köhler), verwaltete eines der im Orte selbst vorhandenen Anwesen mit Scheune, Stallung und einem Hause, bewohnt von einem Knecht und zwei Mägden, welche 114–120 Talente Lohn erhielten und für 2 Pferde, 4 Ochsen und 3 Kühe zu sorgen hatten. Ferner besorgte er den Klostergarten und den Gemüsebau, daher in seinem Status „3 Metz Kabassainen, 5 Metz Penessamen, 6 Metz Mangolssamen, 1 Metz Peterlinsamen.“ 4) „Der Schneider,*) Weber, Camerariua, lllagiater Sartoruxa et; t6:trivae,“ ein Mönch (z. B. die nachsnaligen Aebte Stromer, Wenk und Wirsing), verwaltete gleichfalls ein Oekonomiegut in Heilsbronn mit Dienstboten, 3 Pferden, 5 Kühen etc. Zugleich vereinnahmte er Gülten, Zehnten, Hauptrechte etc. von heilsbronnischen Gütern in der Gegend von Ussenheim und Rothenburg, z. B. in Langensteinach, Cquarhofen, Frauenthal, Simmershofen, Gückelhausen, Harbach, Oberscheckenbach, Ruclertshofen und leistete Zahlungen an die dortigen heilsbronnischen Patronatspsarrer und für dortige Kultusbauten, auch zur Führung von Prozessen, z. B. in einem Streite gegen den bekannten Heinrich ’) Vgl. Stillfried S. 9.

597 Toppler von Rothenburg im J. 1403. Den heilsbronner Hof in Weigenheim (s. unten Abschn. 711, 13.) und die dortigen heilsbronnischen Güter verwaltete bis 1435 der Magister Weigenheim, ein Mönch, dessen Funktion aber dann dem Camerarius mitübertragen wurde. Er hatte Speicher in Weigenheim, Uffenheim, Klostersrauenthal und in seinem eigenen Hause zu–Heilsbronn, ’1’o:rtrine–1 genannt, eines von den Häusern an der südöstlichen Klostermauer. Allein weit mehr als diese ökonomischen Funktionen nahm ihn die Weberei und Schneiderei in Anspruch. Als Weber, 1’o:t;0r, hatte er das ausgebreitete Tuchgeschäft zu besorgen. Sein Magazin ’1’S1trj118., Oamoraria., Oeimoro. hieß auch 1)omu8 oartorjao, weil ihm auch die Verwaltung der Schneiderei oblag. Die Wolle, welche er theils von den Klosterschäsereien bezog, theils kaufte, ließ er kämmen, spinnen, färben, dann in Heilsbronn selbst weben und das Gewebe walten. Es war im Orte eine Walkmühle und in derselben „Wascherde“ im Gebrauch. Er bezahlte die für ihn arbeitenden 1emjtioo8, pSotjnaroo, ütiztriooo, toxtzoroo. Sein Magazin war immer gut assortirt, daher im Status z. B. i. J. 1343 „39 Zentner weiße und graue Wolle, 17 Zentner gesponnene Wolle.“ Der Vorrath von Leinwand und Zwiltig war nie bedeutend, da die Mönche sich nur in Wolle kleideten. Während der drei ersten Jahrhunderte WUPOKU alle Tucharten in Heilsbronn gefertigt; später bezog man den Bedarf aus Eschenbach, Mertendorf, Neustadt, Schwabach, Nördlingen und Nürnberg; von 1514 an von der franlsurter Messe und zwar „Kemmler–, Speyrer–, Doppetspeyrer–, Friedbergerund Schwalbacher Tuche“, von weißer, schwarzer oder grauer Farbe. In der Schneiderei arbeitete fortwährend ein Schneidermeister mit Gesellen. 5) „Der Schuster, Zutzor, btlagjztor 811torum,“ ein Mönch, bewirthschastete, wie der Camerarius, gleichfalls eines der schon vor der Klosterstistung in Heilsbronn vorhandenen Anwesen mit 2 Pferden, 2 Kühen, einem Knechte, einer Spinnerin, einer Krauterin etc. Zugleich perzipirte er die Zehnten und Gülten von Triebendorf, Reckersdorf und Selgenstadt. Dazu besorgte er

r 598 großentheils das Ledergeschäst, das Gerbhaus und die Lohmühle. Er beschäftigte fortwährend einen Schuhmachermeister mit Gesellen. In seinem „Schuchhaws“, Magazin, hatte er um 1410 „allerlei Fell 84, unbereitete 6, Ordensschuhe, Kausschuhe etc.“ 6) „Sattler,*) 8S118.tor,“ hieß derjenige Mönch, welcher Sattelzeug und Pserdgeschirre besorgte und verrechnete. Er betrieb, wie der Zutor, zugleich eine der Oekonomien im Orte selbst mit 2 Pferden etc. 7) „Der Schmied,*) 1l18gi8tSr k’ab1–joa9,“ ein Mönch, verwaltete die Schmiede, k’a.brjoa. Im Jahre 1356 verzeichnete er in seinem Inoentar circa 1500 fertige Hufeisen, babe–rto. pre–reperrata., 9000 Husnägel, 6000 Schiennägel, 6 Ambose, 9 Blasbälge etc. Dazu bewirthschaftete er ebenfalls ein Oekonomiegut mit 3 Kühen etc. 8) Der ’1’o.bu1erriu8*) führte die Aufsicht über die Tischlerwertstätte, verwaltete gleichfalls eine Oekonomie mit 1 Pferde, 3 Kühen etc. und besorgte den Zehnten von Seitendorf. 9) Der Ooljztor verwaltete die Büttnerei, „das Püttenhaws“, gleichfalls eine Oekonomie und den Zehnten von Gödeldorf. 10) „Der Förster, k’01’S8tsä1’1ll8 juuctzer m0na8st81·ium,“ ein Mönch, bewirthschaftete die Waldungen zunächst um Heilsbronn und gleichfalls eine Oekonomie. Ueber das ganze Forstwesen wird nachher Näheres berichtet werden. 11) „Der Vinitor ·juxtü mo11u8tS1·ium,“ ein Mönch, bewirthschastete den „Pfesfergarten“, seit 1591 Ackerland, zuvor Weinberg, jetzt Rebenzaun genannt. Auch er betrieb eine Oekonomie mit 3 Kühen etc. 12) „Der 1iC8.gi8tSr :M:011t–18„. ein Mönch, verwaltete den Berghof, über den im 711. Abschn. berichtet werden wird. 13) „Der B a ckmei ster, 1Ii8t;01–, 1is101S11cki11o.riu8,“ ein Mönch, (z. B. die nachmaligen Aebte Arnold und Kötzler), hatte ein sehr ausgebreitetes Geschäft. Seine Bäckerei mit 2 Backofen und 5 Gesellen, lieferte allen Brotbedars nicht nur für Heilsbronn, son’) Anders Stillfried S. 9.

599 dern auch für Bonhof und Neuhof. Er empfing aus den Speichern des Granarius das erforderliche Quantum Roggen und Waizen, um es mahlen und verbacken zu lassen. Hier ein Beispiel über Bedarf und Verwendung: Während des Jahres 1379 erhielt der Pistor Arnold (nachmals Abt) vom Granarius 2027 Simra Roggen, welche er mahlen und verbacken ließ und dann als Brot abgab wie folgt: 700 8111118 811 10k00t01111111 01 0111011188 111118 0t; 011t18 1110n88t01111111; 80 8(1 (1011111111 1108l)11–11111; 14 8c1 01’1Jllll1 00117011t:118; 44 8(1 pk0l1“01g81t;011; 100 ks–1ll1U118 11101188t:0111; 10 811 c1011111111 110t’1·101:1t01·1; 2 8111:011; 375 8(1 Z011c101t’; 232 8c1 110118111 011118.111; 35 811 1001111111 111 Z011 0t: 8vr0b8.011 (zur Heuernte bei Münchzell und am Schwabachsluß); 18 18b018t;01·1b118 ill Lkjää 011118 (Dürnhof); 35 111 00z–88011r101k (Geichsenhof); 2 811 11tl0ut0111 (Berghof); 12 08–111hllS 110118t:1018; 14 p811p011b118; 25 811 811t;111111111111 (Weinlese) etc., 88. 2027. Dazu kam der Verbrauch von Waizen und Waizenniehl, welcher aber weit geringer war. Die aus Roggenmehl gebackenen kleinen Brote hießen „Schwoben“, die größeren „Ritter“. Der Pistor Schuler lieferte im J. 1452 nach Neuhof zur Heuernte 11,000 Schwoben und 400 Ritter, in das Burggrafenhaus 200 Schwoben und 4200 Ritter, zur Heuernte bei Münchzell 4200 Schwoben und 200 Ritter. Die aus Waizenmehl gebackenen Brote hießen, wie noch heutzutage in manchen Gegenden, 8011101180; Semmel, vielleicht so genannt, weil sie die Form von Schuhsohlen, französisch 8011101108, hatten. Dergleichen Brote aus weißem Mehl kamen nur aus die Tafel des Abts und der im Burggrafenhause und in Neuhof eingelagerten Fürsten etc., z. B. im J. 1442 bei den Exequien der Kurfürstin Elisabeth (der schönen Else). Bei der Beerdigung ihres Sohnes, Albrecht Achilles, verrechnet der Pistor 13 Simra. Die Mönche erhieltenWeißbrot nur selten, nämlich nur an Jahrtagen, an welchen ihnen, den Stiftungsbriefen zufolge, Weißbrot gegeben werden mußte. Feineres Gebäcke lieferte der Pistor nicht, ausgenommen die lsjhötjz welche, vermuthlich in Nürnberg erfunden, von 1380 an in Heilsbronn heimisch und in außerordentlicher Menge produzirt wurden.

600 In den Pistorsrechnungen heißen sie Jahrzehnte lang nie anders als 1–ibeti, ohne Zweifel vom Lateinischen 1jbSt:, sonach: beliebte Kuchenbrote. In späteren Möuchsrechnungen kommen sie unter dem Namen „Lekuchen“ vor, niemals aber unter dem heutzutage üblichen Namen Lebkuchen. Daß sie in Heilsbronn außerordentlich beliebt waren und daher aus der Klosterbäckerei in massenhaster Zahl hervorgingen, zeigen folgende Einträge in den Ptstorsrechnungen: „1394 gekauft für 1516 Talente Honig, für 261 Talente Psesfer und verkauft für 1267 Talente l–ibotoo. 1436 cke l.iio8ti8 yenckitio 3225 talonta. 1441 ein tun 10 monourao 111611jS yauorunt HC1 Steguiao bsarobionjo, (Kurfürst Friedrich I.) hat der Pistor im Ganzen gebacken (pjztayjt) 14,900 Kuchen und hat gelöst aus verkauften Kuchen 2832 Talenta. 1456 hat er verpachen 18 tunnen honigs, die haben geben 7925 kuchen, davon hat er verschenkt 316, el: reotant ackbuo 7609, cke gujbuo raoepit 1244 tJ8.1ei1te1.“ Auch bereitete der Pistor zum Verkauf viel Meth. Cs wurden in der Bäckerei jährlich 200 Klaster Holz und darüber verbrannt. Außer der Bäckerei hatte der Pistor auch die Weinberge in Großhaslach, den Zehnten von Ammerndorf, „das Ziegelhaus“ und die Mühle zu verwalten. Von den genannten Gebäuden steht nur noch die Mühle, an deren Nordseite das Backhaus angebaut war. Letzteres wurde im 18. Jahrhundert abgetragen. Im Status des Pistors sind alljährlich circa 4 Pferde, 30 Schweine etc. verzeichnet. 14) „Der Weinschließer, 0S11a.riu8, Olauzor yini,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Büchelberger), bewirthschaftete kein Oekonomiegnt in Heilsbronn selbst; doch wurde ihm bisweilen die Verwaltung eines auswärtigen Klosterhoses vorübergehend übertragen. Er besorgte den größten Theil des Weingeschäfts. Das Kloster baute viel Wein; den besten in den heilsbronnischen Weinbergen bei Würzburg, Sommerhausen, Randersacker, Dettelbach und Iphofen; geringeren bei Weigenheim, Neuhos, Bonhof und Heilsbronn. Aller in den Klosterweinbergen bei den genannten Orten gewonnene Most wurde nach Heilsbronn

601 in die krooo., d. h. Weinlager des Bursarius geliefert. Der Cellarius besorgte das Ablassen, Ausfüllen und den Verschleiß. Da aber „das eigene Gewächs“ für den Bedarf bei Weitem nicht ausreichte, so mußte alljährlich viel Wein dazu gekauft werden; denn man trank in den Klosterwirthshäusern zu Heilsbronn, Weißenbronn, Neuhof etc., überhaupt aus dem ganzen Klostergebiete, fast ausschließlich Wein, eben so bei der Heuund Getreideernte und beim Fischen („Gesellenwein“). Die zum Ankauf erforderlichen Summen wurden vom Cellarius’“) in Gemeinschaft mit dem Prior und dem Granarius durch die lmpooitio yini oder pro potu aufgebracht, d. h. Jeder der genannten und noch zu nennenden Kassebeamten lieferte jährlich einen nach dem Stand feiner Kasse bemesfenen Beitrag, z. B. 1488 der Bursarius 200 fl., der Granarius 300, der Kamerarius, der Pistor und der Probst von Neuhof je 50, der Probst von Bonhof 30 fl. 2e., zusammen 770 fl. Bisweilen machte man auch Anlehen beim Münzmeister (Monetarius) in Schwabach oder bei den Spezereilieferanten Stayber in Nürnberg. Man hatte jährlich etwa 200 Fuder geringem Wein (pro uou guotiäiano) nöthig und kaufte diesen in der Gegend von Usfenheim und Windsheim, namentlich in Ippesheim, Reusch, Ulsenheim, Ergersheim, Bullenheim, Hüttenheim, Willanzsheim, Külsheim, Wibelsheim, Ikelheim, Ober- und Unterntief, Humprechtsau (Humertsaw), Bergel, Rüdisbronn (Rudigersprunn) und Westheim. Eellarius, Prior und Granarius ließen durch ihre Emissäre (z. B. durch den Pachtwirth Georg Mukas) den Most an jenen Orten kaufen und nach Heilsbronn transportiren. Ihre deßsallsigen Einträge lauten z. B. in den Jahren 1495 und 96 wie folgt: „In Ippesheim (Hypsheim) 23 Fuder, 7 Eimer 12 Maas gekauft, das Fuder zu 13 fl. Lljao otpousao in lppooboim: zu laden den Schrottern 18 Talenta; zu aichen 6 T.; pro Sumtibuo omontium 24 T.; itom 27 T. zu Weinkof; Hospiti (dem Wirth) 8 T.; ouicinm mmoio mitzoo ab aäyooato in lppooboim pro prooio 2 T. 6 dl.“ “) Vgl. Stillfried S. 9.

602 Der Name des Vogts oder seines Gutsherrn ist nicht genannt. 1518 wurden dort 46 Fuder gekauft und dem Vogt oder Dorfmeister Lebkuchen verehrt (pro 1jbSti8 bouoraucko praekeotum in ipposbeim St: boopitom in pullnboim 2 talontä). 1523 wurden daselbst 530 Eimer gekauft. Die Mostfuhren gingen von Ippesheim, Bullenheim und Reusch über die heilsbtonnischen Haltstellen Weigenheim und Neuhof. Auch an der Tauber (Königshofen, Niklashausen, Marbach) und am Neckar kaufte man Most. Die Preise waren verschieden. 1476 zahlte man für das Fuder in Randersacker 6–12 sl., in Humbrechtsau 4 fl.; 1483 in Reusch 6–7 sl.; 1490 in Külsheim und Wibelsheim für den Eimer 11 Talente; 1493 fiir das Fuder an der Tauber 15–17 fl. Vjnum tatjuum und andere fremdländische Weine für hohe Gäste im Burggrafenhause wurden nur selten gekauft und niemals ohne Lebkuchen kredenzt. Den Ankauf dieser theuren Sorten besorgte nicht der Cellarius, sondern der Bursarius. Bier wurde im Kloster und in den Wirthshäusern auf dem Klostergebiete wenig getrunken, daher war damals noch keine Brauerei in Heilsbronn. In dem weinarmen Jahre 1517 bezog der Cellarius 30 Fuder Bier von Schwabach, das Fuder Winterbier zu 5, Sommerbier zu 69sS Gulden. 15) „Der Unterkellner, 8ub0911m–iu8,“ ein Münch (z. B. die nachmaligen Aebte Stromer und Wegel), hatte keine Oekonomie an Ort und Stelle, aber bisweilen auswärts einen Klosterhof, oder Gülten und Zehnten (z. B. in Waldmannshofen und Sainsheim) zu administriren. Weinund Kellergeschäfte besorgte er nicht, sondern das e1orr1u8 ooguinao, d. h. nicht die Küche, sondern das Speisegewölbe. Die darin vorhandenen Gegenstände waren Fische, Krebse, Butter, Schmalz, Käse, Eier, Honig, Reis, Mandeln (amigäaia), Weinbeeren, Zucker, Rosinen (ume px–r88aS), Feigen, Pfeffer, Zimmtröhren, Gewürznelken, Muskatblüthe, Ingwer, Salz, Senf, Zwiebeln, Safran, Seife. Der Snbcellarius erhielt jährlich vom Bursurius und von den übrigen Offizianten einen Geldbeitrag, kaufte dafür die genannten Gegenstände, welche er dann gegen Zahlung an die übrigen Offizianten

603 abgab. Die Lebentzweise der Mönche war kümmerlich, ihre Verköstigung kärglich. Dieß weckte Mitleid und veranlaßte die Stifter von Seelenmessen (s. z. B. oben beim 24. Abt die Jahrtagtzfeier zum Gedächtniß des Kurfürsten Albrecht Achilles), in ihren Schentungtzbriefen ausdrücklich zu bestimmen, daß alljährlich bei der Feier des Seelenamtö den Mönchen bessere Kost gereicht werden sollte: Fische, Weißbrot, Honig, gewürzte Speisen, Lebkuchen, Wein. Endlich hatte der Subcellarius auch einige Bestandweiher in der Nähe von Heilsbronn zu administriren. Seine meisten und größten Weiher hatte da–? Kloster in serneren Gegenden, z. B. bei Waizendorf, Heglau etc. Die in der Nähe gelegenen Weiher waren großentheils–3 nicht Klostereigenthum und mußten gepachtet werden. Daher heißt ez in den Rechnungen dez Subcellarius: „Plebano (dem Pfarrer) in Burglas für vier Jahre Zehnt eines Bestandweihers des Hansen Pauer in Gottmannödorf 6 Talenta 9 dl. Dem Hans Meßner zu Haag hab ich abbestanden einen Weiher zwischen Haag und Wotzendorf auf sieben Jahr um 21 fl. Die Weiher alle wohl besetzt mit Hechten, Karpfen und Orfen.“ 16) „Der Siechnteister, lr1ürmariu8,“ war derjenige Mönch, welcher nebst einem andern Mönch und einem Diener in dem Infirmitorium dies kranken Mönche verpflegte und den Gottesdienst daselbst beim St. Lorenzaltar und am St. Georgenaltar in der Kaisertapelle besorgte. Näheres über das Insirmitorium siehe oben beim 23. Abt. Nur akut Kranke wurden darin verpslegt, chronisch Leidende aber im Heilsbronner Hofe zu Nürnberg. In Heilsbronn selbst war, so lang das Kloster bes stand, weder ein Arzt*) noch eine Apotheke, jedoch ein Bader. Im Status des Infirmariuz finden sich keine Medikamente, wohl aber, ähnlich wie im Speisegewölbe des Subcellariutz, Reiz, Erbsen, Mandeln, Zucker, Salz, Rosinen, Wein, Gewürze, Eier, auch Geflügel, Fleisch, dessen Genuß den kranken Mönchen gestattet war, zumal wenn Epidemien herrschten. Daher verrechnet der ss) Anders Stillsrted Vorwort S. Il und S. 86.

604 Infirmarius i. J. 1463: irrtirmie kratribuz tarnpora pS8ti1Sneine pro 0:–rrnibuz, pullis, 0ei8, Spezoiebue, 71110 St; 8.1jiS 33 tülentzz kr–rmu1i8 Soreientibue kral:rib118 r1Skuuot;i8 HC1 86pe–lion(1irm 6 t. Er bezahlte den von Nürnberg berufenen Doktor, den Apotheker daselbst und die Boten, welche den Urin der Kranken dahin trugen. Er hatte unter Verschluß 20 Betten mit Zubehör, Tischund Küchengeräthe etc., in den genannten beiden Kapellen 1 Kelch, 1 Missale, 4 11–1atntinn1ia, 2 1’8e–11t61·ie–rz pzrrum 1idS11um (19 arte m01·ie11(1i, 6 Meßgewänder etc. Als Nebengeschäft war ihm die Perzeption von Gefällen in fernen Orten übertragen, z. B. in Ziswingen und Sohrheim im Ries und in Neunhos bei Nürnberg. 17) „Der Spitalmeister, l–l08pit:–r1nriu8,*) lillagieter 1a08pit3.li8,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Kötzler), hatte das Hospital*) zu verwalten, d. h. nicht das soeben besprochene Krankenhaus für kranke Mönche, sondern das westlich von den Klostergebäuden gelegene Spital: ein Armenund Pfründnerhaus, worin nicht Mönche, sondern erbliudete, arbeitsunfähige Klosterlnechte, Kastenmesser, herabgekommene invalide Bauern, auch Präbeudarii, die ihre kleine Habe einbrachteneund dann bis an ihren Tod beherbergt und gut verköstigt wurden. Hatte der Abt mit seinen Altherren ein Ausnahmsgesuch besprochen und die Aufnahme deschlossen, so wurden die Angehörigen des Petenten vorgerufen, welche dann nach Stellung zweier Bürgen in einem notariellen Akt erklärten, nach dem Tode des Pfründners. dessen Bett, Kleider und Baarschast nicht zu beanspruchen. Nach dem Tode des Pfründners wurden seine Effekten zum Besten des Spitals verkauft oder vom Abt an andere Spittler verschenkt. Mehr als 14 Individuen konnten nicht in dem. Spitalgebäude untergebracht werden. Es hatte ein Krankenstüblein mit drei Betten und ein Badstüblein. Nach Auslösung des Klosters wurden auch invalide markgräfliche Diener ausgenommen. Bon 1265 an wurden bisweilen kleine Schenkungen speziell für das Spital “) Anders Stillfried Vorwort S. R1 und S. 86.

605 und für die theilweise noch stehende Spitalkapelle gemacht. Den Gottesdienst in der Kapelle besorgte der Hospitalarius. Der Begräbnißplah für die im Spital Verstorbenen war zunächst an der Kapelle. Neben den bezeichneten Funktionen besorgte der Hospitalarius auch eine Oekonomie mit 2 Pferden, 3 Kühen etc., die innerhalb der Ringmauer liegende „Spitalwiese“, einige Morsgen Ackerland außerhalb und die Einnahme von Gülten und Zehnten in Neuhöslein, Bellingsdorf, Malmersdorf etc. Das Spitalgebäude wurde 1423 gründlich renovirt, dann noch 200 Jahre lang jährlich von 12 bis 14 Männern bewohnt, auch noch im 30jährigen Kriege. Allein seine Bewohner wurden, als Mangel und Hunger während des Krieges in und um Heilsbronn ihren Höhepunkt erreichten, schnell hingerafft. Von den i. J. 1630 noch vorhandenen 13 Spittlern (aus Hornsegen, Großhaslach, Petersaurach etc.) lebte fünf Jahre daraus keiner mehr. Nach dem Kriege wurde das Spital nicht mehr von Männern, sondern meist von Wittwen und Waisen bewohnt, z. B. von Pfarrers–, Konrektors–, Gegenichreibersund Küchenmeisterswittwen. Nach Aufhebung der Fürstenschule kaufte 1751 der Gegenschreiber Jakob Weinhard das Spital und ließ es niederreißen. Die darin wohnenden Wittwen mußten außiehen, erhielten aber je 4 fl. Haußins. Die Grundfläche des Hauses wurde ein Garten, welchen Meinhard an Nik. Schriippel verkaufte. Mit Genehmigung der beiden Fiirstenhäufer kaufte der Schneider Fürbinger i. J. 1708 die Kapelle und baute daraus mit einem Aufwand von 900 fl. ein zweites Stockwerk „znr Zierde des Klosters“, wie er in einem Konzessionsgesuche sagt. Verwalter und Adjunkt bezeugen ihm: „Daß er ein ansehnlich neues Haus mit großen Kosten in’s Kloster erbaut habe.“ Der Aufbau ist keine Zierde für Heilsbronn, der Unterbau aber, trotz seiner Verunstaltung, sehenswerth, insonderheit das Chärchen, darin jetzt die Esse eines Schlossers. 18) „Der Kuster, 0u8t08, Verwalter der Kusterei, naariatiaz ou8toc1io.,“ war derjenige Mönch, welcher die zum kirchlichen Gebrauche bestimmten Gegenstände zu verwahren und in gehärigem Stande zu erhalten hatte. Im Status der Kusterei

606 waren zur Zeit des Reformationsansanges folgende Gegenstandes) verzeichnet: 36 0611068, Abendmahlskelche. (Die Oipbi, Becher, zum außerkirchlichen Gebrauche bei Gastmählern, hatte nicht der Kustos, sondern der Abt unter Verschluß.) Einer dieser Kelche, 08.111 8. 0ttoni8, war ohne Zweifel ein Geschenk vom Klosterstiftet. Auch eine lnkula. 8. 0ttoni8 war in Heilsbronn, wahrscheinlich nach Bamberg extradirt. 19 Monstranzen, darunter eine, in (1113 68t o6r6b61le1 8. 1)o119.t,i; eine andere 011111 riigito 8. kI1j8e1b6t11; eine andere ausschließlich für den Hochaltar; eine von Elfenbein; eine magnet 111or18tr6noj6. et pr6oi086. pro C116 oorporj8 Obriotiz eine von Krystall, 1445 vom 22. Abt Kötzler dem Kaiser geschenkt; 2 ,1.U1’1hll1S–ljöllllkätll; 2 Lrnpullzo 863.11D8–HZ–S; 3 ki1ic168 für Hostien, eine von Elfenbein; 101·111r Sollompnio und 3 0l’110S8 arg6nt66.6, guarum 6116.6 81111t; i16 Lbonborg e1.118t6.6; 4 yjkgzö oder Ze1o111j p68tor6.168, einer von Elfenbein; 2 Lltarja mobjtjx–1.; einer dem Magister in Bondorf überlassen; 251’3.r111j, Altarbelleidungen, darunter 12 bei Leichengottesdiensten; eine braun mit goldenen Löwen, eine mit goldenen Adlern, eine mit dem Engelsgruß; 10 Kormäntel; 14 Corporerlja 8.6 majue erltzro; 53 kk–1.118–S; 36.vollstündige Meßgewänder, e68t:68 int;6grer6 011111 r1–11111–.1.tioj8, darunter eines von der Wittwe des Burggrafen Johann (·s· 1357) von rothem Sammet; eines von einem Herrn von Heideck, eines von dem Konventualen Ulrich Zeiner, gestistet mit der Bedingung, an Festtagen sich dieses Ornats bedienen zu dürfen; eines von der Frau des 1358 in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau; eines von einer Regina llngarjao 1357 geschenkt; eines 1389 von einer Frau von Wenkheimz eines 1415 von Walter von Stopsenheim (Seckendorf); eines vom Kurfürsten Friedrich I.; eines von ei11er Frau (Seckendorf) von Neuendettelsau; eines, grün, 73 Goldgulden werth, 1482 geschenkt vom 24. Abt Haunolt; eines von demselben Abt, welcher in seiner Jahresrechnung ss) Siehe Stillsrieb S. 308 bis 327, ausführliche Besprechung dieser, theilweise kostbaren Gegenstände.

607 für 1486 bemerkt: „739 Talenta, gleich 88 Gulden for die Inseln, for Pernlein und Goltmacherlon und ander Geschmeyd.“ 31 06.811166 (den Purpurmantel, Matthäi 27, 28 bezeichnend), und zwar 23 aum (18.1motiai8, 8 8in6 (1o.1matioi8, darunter eine nuten 13u1·ggr6.vii, 6ur66. (16 (1omino (16 Lib, und oum 1i1ii8, 2 811186 (16 (1omino Zurggrnyio ot (16 l–16i(16ol1. Eine Easula „mit Blutstropsen, Perlenlreuz und Bildern“ ist beim 25. Abt besprochen worden. Dann folgen im Inoentar die übrigen vorhandenen Meßtleidungsstücke: 8to1n6, 1s1–rnipulzo, Onppao Cora.168, Kldao. Dann inventarisirt der Custos folgende Reliquien, die er unter Verschluß hatte: 08put 8. cstobatii 011111 Corona. 8o116mnit.6t ornatum; 6 (Jupiter Ill millium yirginum ; 1 brasobium 8. Wi116b6.1(1i. Hieraus folgende Heiligenbilder: 13 silberne Statuetten, 19 Mark und 1 Loth schwer, 650 fl. werth, den Heiland und die Apostel darstellend, vom 24. Abt Haunolt in den Jahren 1484 bis 96 angeschafft; 2 silberne Statuetten, 23 Mark 12 Loth schwer, die Heiligen Maria und Barbara darstellend, zur Zeit desselben Abts für 274 fl. 3 Talente angeschasst. 1 1s1i86rioor(1i6, silbernes Bild des Heilands mit Diadem von Perlen. Dann werden noch inventarisirt: 5 Paar Leuchter, 006111111 magnum 6t; pnryum, 3 Eisen zum Backen der Hostien, 10 Zentner Wachs und 8 Zentner Oel. Die Ausgaben zur Besserung oder Anschaffung der genannten Gegenstände, zur Reinigung der Kirche etc. bestritt der Custos aus den Einnahmen bei Leichenbegängnissen und Exequien für gelieferte Kerzen und Bahrtücher und aus dem Erlös von einigen ihm zugewiesenen Gülten und Zinsen, z. B. von einigen Häusern in Nürnberg. Von den verzeichneten Paramenten wurden einige in der Kirche aufbewahrt, andere im Klostergebiiude, bis der 23. Abt Wegel, wie oben berichtet wurde, eine neue Custodia bauen ließ, welche zur Zeit der Fürstenschule als Karzer diente, i. J. 1858 aber völlig abgetragen wurde. Von all den verzeichneten Inventarstücken des Custos blieb in Heilsbronn bis in die neuere Zeit nur die oben beim 25. Abt beschriebene Stickerei, welche neuerlich nach München abgeliefert wurde.

–608 19) „Der Kornschreiber, ciran8.riu8,'“ war derjenige Mönch (z. B. die nachmaligen Aebte Köhler, Wegel und Haunolt), welcher das Getreide von den Probsteien und Vogteien in Empfang nahm, in Heilsbronn und Nürnberg ausspeicherte und zum Verbrauch oder Verlauf abreichte. Er empfing alljährlich viele Tausend Simra, besonders Roggen und Haber, weniger von andern Getreidearten. Den größten Theil davon lieferte er ab an die Mühle, die Bäckerei und die vorhin genannten Osfizianten, welche für die Verköstigung der Mönche, des Dienstpersonals und der Einlagerer im Burggrafenhause zu sorgen hatten. Auch die Pfarrer in Bürglein, Großhaslach, Reuth, Merkendorf und Mkt. Erlbach erhielten ihre Getreidebesoldungen, bedrängte Klosterbauern Saamund Speisgetreide vom Granarius. Alljährlich lieferte er viele Tausend Haberrationen ab, z. B. von 1380 bis 1460 für Fremdenpserde, eguj 1108pitu1n, jährlich 10 bis 15,000, fiir Klosterpserde, eguj monaeterii, 18 bis 28,000, an die Klostermühle im Orte zum Vermahlen 12 bis 1500 Simra Korn. Unter den Einlagerern im Burggrafenhause, die er zu verproviantiren hatte, standen in erster Reihe die Burggrafen und nachmaligen Kurfürsten sammt den sie begleitenden Gemahlinnen, Kaisern und Trabanten, besonders Jägern und Jagdhunden. Sehr selten verging ein Jahr, in welchem die Burggrafen, durch Kriege, Reichstage oder Konzilien verhindert, im Burggrafenhause nicht einlehrten; ihre Jäger und Hunde blieben in keinem Jahre aus. Siehe alle Granariusrechnungen. In den 46 Jahresrechnungen von 1394 bis 1440 heißt es bei den Ausgaben: „1394 bis 97 jährlich 5 bis 14 Simra Haber zu Hundsbrot, oanibuo Zuxggrnvij (Friedrich 7. ·s· 1398). 1398: 11 Sra. Korn ari enecjuiera ciorninj Znrggraejiz 14 Sra. Haber oernibua lic–gie (Kaiser Wenzel) und 100 Sra. vonatorjbue Regio. 13991410: 10–18 Sra. jährlich aanibuo Zurggravü, aoeije noyi Regie (Kaiser Ruprecht) yenatorjbue et kallcnernz auoupi. 1411 –19 ähnlich 1420: 6.Sra. Korn und 44 Sra. Haber A1 Steguiertz äomjnj Johannis Zurggrayii. 1421–29: 18 Sra. oanjbue rene–rtjoie äornini dllarebjonie (Friedrich I.); 26 Sra.

609 Haber äomjnne dlurci1ioni888.6 (Else) in Su–ob8.011.“ 1430 verrechnet der Granarius Schwab über 1100 Sra. Getreide, die er dem Kurfürsten im Hussitenlriege geliehen hatte: dann bis 1439 sehr viele Fuhren für den Kurfürsten „86 äuoenäum die Puchsen gein Warme–bad, nä äominum R–Sgölll gein Eltman und Eger, Fuhren in die Marl, gein Eger St: pro Szpugnertjono oer8t1·i in 8veenpSrg,“ endlich: „den Medicus Georius des Kurfürsten von Nürnberg nach Cadolzburg zu sühren.“ 1440 lieferte der Granarius nä Srceguiua lillarobjonie 28 Sra. Keine dieser Ausgabspositionen ist von einer mißliebigen Bemerkung des Granarius oder seines Rechnungsrevisors begleitet. Erst später, als der Sohn Albrecht Achilles und der Enkel Friedrich nicht mehr, wie die Eltern und Großeltern, baten, sondern forderten (Beitr. S. 94), liest man am Rande der Granariusrechnungen ein unmuthiges: „0 lslarcbiolss Das Geschästslokal des Granarius, Granaria, Kornschreiberei, jetzt Hs.–Nr. 15, an der südlichen Ringmauer angebaut, ruhte aus zwei Spitzbogen und diese aus einer drei Fuß dicken Sockelmauer. Der Abt Bamberger ließ das Haus aus Eichenholz sast neu ausführen, zeuge der Jahrzahl 1516 im obern Tennen an einer eicheneu Dachpfette; daneben eine vermauerte Thüre, von welcher aus eine Treppe an der Ringmauer hinabsührte. Es war mit dem Nachbarhause (Hs.–Nr. 14) durch einen Gang verbunden, wurde 200 Jahre später dem Konreltor zur Wohnung eingeräumt und bei dieser Gelegenheit beschrieben, wie folgt: „Ein sehr weitläuftiges, unbequemes und bußwürdiges Gebäude. Das Hinterhaus ist durch einen großen Gang an das Vorderhaus gehängt. Das Hinterhaus enthält eine Stube, ein Stüblein und zwei Kammern, alles sehr baufällig, unten Holzlege oder Stall. Im Vorderhaus sind drei Stuben, Keller, Stall, Backofen und Holzlege.“ In Folge der im 117. Abschn. zu besprechenden Güterverschleuderung wurden diese ruinosen Baulichteiten nach langer Feilbietung i. J. 1720 vom Schneider Schauer und zwei andern Ortseimvohnern (Dürnbach und Fluter) getauft und zu Wohnungen eingerichtet. „ 20) „Der Burschner, Zur89.riu8,“ ein Mönch (z. B. die

610 nachmaligen Aebte Waibler, Wegel und Wenk), war nicht bloß der Hauptkassier, sondern auch Verwalter des Klosterwirthshauses, „0111–i8. 13–IM183, Steinhof,“ (Beitr. S. 59 u. 60), später „die alte Post, der grüne Baum“, noch jetzt ein Wirthshaus. Hier hatte der Bursarius ein Weinlager, kroaa, in geräumigen Kellern, worin der bessere Wein von den Klosterweinbergen um Würzburg frc. lagerte. Die alljährlich dazu gekauften geringeren Sorten wurden im Konventskeller, 0SUr–use com–Sntua, und anderwärts aufbewahrt. Das Haus zunächst am untern Thore, links beim Eintritt, hieß Bursaria und war das Geschäftslokal des Bursarius, wo er mit Dienstbothen und einem andern Mönch, Subbursarius, eine Feldwirthschaft betrieb. Die Vursaria, bis in die neuere Zeit Haberkasten genannt, wurde vor Kurzem in ein Wohnhaus umgestaltet. Von 1629 an diente sie bei den Ablagern der Markgrasen als Stallung. Die daran stehende Jahrzahl 1504 bezeichnet das Jahr, in welchem sie vom Abt Vamberger mit bedeutenden Kosten restaurirt wurde. Keiner der genannten Verwaltungsbeamten hatte einen so ausgedehnten Wirkungskreis, wie der Bursarius. Er vereinnahmte den jährlichen Erlös aus verkauftem Weine, aus verkauster Wolle von den Schäfereien (in Ketteldorf, Weiterndorf, Geichsenhos, Dürrnhof, Neuhof, Katterbach und Zu der Eben), aus dem in Heilsbronn verkauften Vieh. Ferner vereinnahmte er die den Unterthanen auferlegten ordentlichen und außerordentlichen Steuern, alle dem Kloster gemachten Geldgeschenke. Waren Anlehen erforderlich, so wurden sie von ihm negozirt und verrechnet. Die Pröbste und Vögte lieferten ihre Baareinnahmen von Geldgülten, verkauften Zehnten, Handlöhnen etc. an ihn ab. Das Besthauptrecht war nur an einigen Orten üblich, z. B. in Voltersgau, Kelmünz und in dem Schulzenamt Equarhofen. Dagegen leistete er an alle Probsteien und Vogteien Zuschuß, wenn sich dort ein Defizit ergab. Seine Ausgaben waren alljährlich sehr groß, und zwar für alle Bedürfsnisse und Reisen des Abts, für das Speisegewölbe des Abts und des Subcellarius (act rijaam tzbbatia St: 8uboo1tarü), für den Haushalt des Hofrichters (s. vorhin Nr. 2), für

611 Baulichkeiten, sürden Weinbau in der Maingegend und anderwärts, für die genannten Schäfereien, für die alljährlichen Visitationen, für durchreisende Bischöfe, Aebte und Mönche, für Advokaten in den zahllosen Prozessen, für Cisterz, Morimund und Rom, besonders für die vornehmen Gäste im Burggrafenhause. In allen Bursariusrechnungen lautet ein stehender Ausgabstitel: ack canaria St; yezationeo. Reichten die Mittel des Bursarius nicht aus, z. B. zur Zahlung der von den eingelagerten Kaisern verlangten Steuern, so wurden diese theils durch Anlehen, theils durch Besteuerung der Unterthanen aufgebracht. Im Jahre 1402 waren für den Kaiser Ruprecht 3465 Goldgulden aufzubringen. Davon repartirte der Bursarius 2120 fl. aus die sämmtlichen Klosterunterthanen; den Rest deckte er durch Anlehen. Ungeachtet aller dieser Baarzahlungen ergab sich doch gewöhnlich am Rechnungsabschluß eine Mehreinnahme, die zur Erweiterung des Mönchsstaates durch Ankauf von Gütern und Gefällen verwendet wurde. Sehr oft schließt der Bursarius seine Rechnung mit einem: 1.–9.118 Deal äabita 111111–xl Ueber die damaligen Münzund Preisverhältnisse geben die Bursariusrechnungen folgenden Ausschluß: In die Bursariuskasse kamen mancherlei Münzsorten. Der Bursarius Keser fand im J. 1503 nach dem Tode seines Vorgängers, des mehrjährigen Bursarius Salzinann, in dessen Nachlaß würzburger, bamberger, meissener und insbrucker Grossi, ungarische Gulden, Fünserlich, Kreuzer, markgräfliche Zwölfer und 41 fl. in Gold; aber weder Talente noch Orte, weil diese keine geprägte Münzsorten, sondern nur Rechnungsmünzen waren. Von 1338 an bis in die Reformationszeit berechneten die Bursarien, auch die andern Offizialen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach Goldgulden, Talenten und Denaren, selten nach Orten. Der Goldgulden hatte, wie man in den vorhandenen Münzsammlungen sehen kann, ungesähr die Größe und den Werth eines Dukaten. Das Talent, auch Pfund Heller, 1–jbor bzllcrorum genannt, war eine fingirte Geldsorte und daher außerordentlichen Schwankungen unterworfen. Es repräsentirte um 1338 einen

612 E größeren Werth als der Goldgulden, da 4 Talente 5 Goldgulden machten. Um 1365 war ein Talent Mo weniger werth als ein Goldgulden. Um 1371 hatte das Talent ungefähr den Werth eines halben Goldguldens; denn 9 fl. waren gleich 19 Talenten, 8 fl. gleich 17 Talenten und 36 dl., 32 fl. gleich 69 Talenten. Um 1396 machten 8 Talente einen Gulden, um 1440 gingen 5 Talente aus einen Gulden, im J. 1456 6 Talente, im J. 1464 7 Talente und 10 dl. 1488 heißt es beim Cellarius und in der Abtsrechnung ausdrücklich: „Ein Gulden sacit 8 Talenta 10 dl.; ein halber Gulden sacit 4 Talenta 5 dl.; 2 Gulden faciunt 16 T. 20 dl.; 10 fl. saciunt 83 T. 10 dl.“ Das Talent hatte nicht überall aus dem ausgedehnten Klostergebiete denselben Werth. Ein Den ar oder Pfennig war, den Bursariusrechnungen zufolge, um 1338 der hundertste Theil von einem Goldgulden, sonach ungefähr so viel werth, als heutzutage ein preußiseher Silbergroschen, etwas mehr als ein süddeutscher Groschen. Der Denar sank aber, wie das Talent, nach und nach im Werthe, so daß er um 1492 nur noch den Werth eines guten Kreuzers oder eines französischen Son hatte. Es gingen deren 30 aus ein Talent. Im 16. Jahrhundert, als man anfing, nicht mehr nach Talenten zu rechnen, hatte ein Talent ungefähr den Werth von 40 jetzigen Kreuzern oder von einem Viertelskronenthaler. Uebersehend, daß der jetzige Pfennig einen 4 bis 5mal geringeren Werth repräsentirt als ein Pfennig des ,15. und 16. Jahrhunderts, wurde oft behauptet, es sei damals Alles sehr viel wohlseiler gewesen, als im 19. Jahrhundert. Die Mönchsrechnungen berichtigen diesen Irrthum. Der Bursarius zahlte für 1000 Eier im J. 1511 13 Talente 10 dl., so daß ein Ei etwas über einen halben jetzigen Kreuzer kostete. Das Pfund Butter kostete damals 12–18 unserer Kreuzer, das Pfund Reis 612, das Pfund Mandeln 20–38, das Pfund Feigen 14–20, das Pfund Zucker 25–34 Kreuzer, das Pfund Psesfer 2 unserer Gulden, das Psund „Zimmtröhren“ 6 fl. 40 kr. bis 71s2 Gulden, das Pfund Hecht 15 bis 40 unserer Kreuzer, Karpfen etwas weniger, eine Maas Bier 248 Kreuzer. Most und Wein

613 wurden ungefähr zu denselben wechselnden Preisen gekauft und aus–geschenkt wie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dasselbe gilt von den Getreidepreisen. 21) Der Prior hatte die Aussicht über die Mönche, übrigens kein weiteres Verwaltnugsamt. Auch der Pförtner, korsturiue, hatte, außer seinem Psörtnerdienst, keine weitere Funktion. So viel über die im Kloster selbst stationirten Verwaltungsbeamten. Ueber die auswärts in den Probsteien und Aemtern Bauhof, Neuhof, Merkeudorf, Nördlingen und Randersacker wol)nenden wird im 711. Abschn. berichtet werden. 22) Betrieb und Verwaltung der Jägerei. Den Mönchsrechnungen aus dem 14. und 15. Jahrhundert zufolge kamen die Burggrafen von Nürnberg und die Kurfürsten ihres Stammes in jener Zeit nicht nur bei Leichenbegängnissen, sondern auch alljährlich, in den meisten Jahren öfter als einmal in das Burggrafenhaus, um in der Umgegend zu jagen, und mit ihnen jagten daselbst alle im 14. und 15. Jahrhundert regierenden Kaiser. Die Mönche und Aebte notiren genau die bei jedem Jagdausenthalt erwachsenen beträchtlichen Kosten, aber nie mit dem Bemerken, daß dadurch dem Kloster widerrechtlich eine Last aufgebürdet werde. Sie erkennen vielmehr förmlich an, daß die Burggrafen etc. berechtigt seien, im Burggrafenhause Herberge, Futter und Mahl zu beanspruchen und in der Umgegend zu jagen. Der totmjnuz er guo kann urkundlich nicht angegeben werden. Allein es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß diese Berechtigung von der Zeit der Klosterstistung her datirte und damals durch eine Feststellung etwa in folgender Weise geregelt wurde: s„Die fünf Grasengeschwister abenbergischen Stammes (s. Abschn. 1 u. 11 und Beitr. S. 11) verlaufen ihr Prädinm zur Dotirung des Klosters,jedochmit der Bestimmung, daß den Abenbergen und deren Nachkommen und Erben Herberge, Futter und Mahl im Kastrum gewährt und das Recht, um Heilsbronn auch ferner zu jagen, gewahrt werde, Letzteres aber nur bezüglich der hohen Jagd, denn die Ausübung der niedern Jagd soll dem

614 neugestisteten Kloster zustehen.“ Daß die Feststellung so gelautet haben muß, geht daraus hervor, daß es durch alle Jahrhunderte bis zur Klosterauflösung genau so gehalten wurde: die Burggrafen, Kurfiirsten und Markgrafen übten fort und fort die hohe, das Kloster fort und fort die niedere Jagd. Das Kloster erlaubte sich nie einen Eingriff in die hohe Jagdberechtigung. Der 29. Abt Greulich schrieb im J. 1548: „Wir haben außer Hasen anderes Wildpret zu sahen keine Freiheit noch Macht.“ Wünschte man Hochwild zur Erhöhung der Tafelfreude, z. B. bei Abtswahlen, so wurde der Markgraf darum gebeten, wie oben wiederholt berichtet wurde. 1541 brachte der Müller von Göddeldorf einen Hirsch, der von Wölsen unter das Mühlrad getrieben und dadurch getödtet worden war, nach Heilsbronn. Der Abt Wagner zeigte es dem Markgrafen an, erbot sich, den Hirsch nach Onolzbach liefern zu lassen und schloß mit den Worten: „Wo aber E. F. G. solches mir und meinem Konvent aus Gnaden vergönnen, so wollen wir es zu unterthänigem Dank annehmen und die Fastnacht mit einander verbrauchen.“ Während das Kloster sich nie einen Uebergriss erlaubte, erlaubten sich die Hochwildberechtigten wiederholt Eingriffe in die Kleinwildberechtigung des Klosters, wurden aber jederzeit gebührend zurechtgewiesen, z. B. der Markgraf Georg vom Abt Schopper, wie in den Beitr. S. 140 zu lesen ist. 1557 kam der Windhetzer Preus nach Heilsbronn, um nach Hasen und Feldhühnern, angeblich für die verwittwete Markgräfin Emilie, zu jagen. Sofort legte der Abt Schörner folgenden Protest ein: „Das kleine Wild gehört bloß für die Klosterküche. Dazu hält man im Kloster eigene Jäger, Hunde und Garne. Das ist ein Eingriff in unsere Klosterprivilegien. “ Man rechnet zum Hochwild mehrere Thierarten. Von diesen fand man um Heilsbronn Hirsche, Wildschweine, Auerund Birkhühner. In welcher Weise diese Thiergattungen in friiheren Jahrhunderten gejagt und erlegt wurden, wird nicht ausführlich berichtet. Aus Hetzjagden deuten die vielen mitgebrachten Hunde, aus Vvgelbaizen die Falkner, welche den Kaiser Wenzel, und der

615 Vogelsteller, welche den Kaiser Ruprecht nach Heilsbronn begleiteten. Zur Zeit der Vurggrasen und Kurfürsten war noch kein maßloset Hochwildstand vorhanden; erst zur Zeit der Markgrafen von Ansbach und durch sie wurde das Hochwild maßlos gehegt und eine Geißel für den Landmann, wie in den Beiträgen zu lesen ist. Die Markgrafen Kasimir und Georg verordneten im J. 1522: „Der Jägermeister und noch ein Knecht sollen beritten sein –und von 4 Knechten zu Fuß und noch 2 Knaben begleitet werden, in Summa 8 Personen. Die sollen nachfolgendergestalt unterhalten werden: 6 Wochen lang zu Heilsbronn und Neuhof, 3 Wochen lang zu Wülzburg, 3 zu Ahausen, 3 zu Heidenheim, 3 zu Kloster Sulz, 3 zu Virnsberg, 3 zu Frauenaurach, 2 zu Münchaurach, 2 zu Solnhosen, und jedes Kloster oder Deutschhaus, dahin die Jäger kommen, soll diesen 8 Personen 14 Maas Wein geben. Jeglicher Abt, Komthur oder Aebtissin soll 2 Personen, um jagen zu helsen, mitschicken.“ Man sieht hieraus, daß die Wildbahn um Heilsbronn für die Markgrafen die ergiebigste in ihrem Territorium war. Zur Zeit des Bauernkrieges kam Wilddiebstahl öfter vor als sonst, wurde aber von Kasimir und Georg nicht in roher, grausamer Weise bestraft, doch immer noch hart genug. Martin Ketsch in Großhaslach hatte 1525 ein Wild geschossen. Das Straferlenntniß lautete: „Sieben Tage Thurm und Zahlung des vierten Theiles seines Vermögens“ Dieser vierte Theil wurde aus 6 Goldgulden 1 Ort angeschlagen. Nachdem er 5 fl. an den Kastner in Onolzbach gezahlt hatte, wurde vom Abt Wenk und vom Richter Hartung um Erlaß des Restes gebeten und die Fürbitte dadurch motivirt, daß gleichschuldige Nachbarn nur um den fünften Theil ihres Vermögens bestraft worden seien. Dergleichen Fürbitten der Aebte um Strasmilderung konnten nach Auslösung des Klosters nicht mehr vorkommen; daher hinderte den Markgrafen Georg Friedrich nichts mehr, seine Leidenschaft für die Jagd schrankenlos zu befriedigen. Cs ergoß sich nun eine Fluth von Jagdmandaten. Sechs Jahre vor der Klosterauslösung erhielt der Abt Wunder zur Publikation ein martgräfliches Mandat, das Halten und Lausenlassen von Hunden,

616 insonderheit Fleischerund Schaashunden, das Tragen von Feuergewehren und die den Uebertretern angedrohten Geldstrasen betressend. Gleichzeitig war man auf geschärste Maßnahmen gegen den Wilddiebstahl bedacht, da sich mit der Mehrung des Wildes auch die Zahl der Wilddiebe mehrte. Statthalter und Räthe äußerten sich darüber in Abwesenheit Georg Friedrichs gutachtlich wie folgt: „Die Erfahrung hat bisher gelehrt: Obgleich ein Wildschütz mit Ruthen gehauen und des Landes („über die vier Welte“) verwiesen wurde, so achtete doch keiner daraus und hielt seine geschworene Urphede nicht, sondern befleißigte sich mehr als zuvor des Wildpretschießens. Wurden ihnen dann als Meineidigen und Urphedbrechern die Finger abgehauen und nochmals Ruthenstreiche gegeben, so half es abermals nichts, sondern sie schoßen abermals Wildpret, drohten die Wildmeister zu erschießen; selbst der Fürst war vor ihnen nicht sicher. Sonach haben die bisherigen Strafen nur zur Vermehrung der Meineide Ursach gegeben. Verurtheilung zu ewiger Gesängniß- und Arbeitsstrafe wäre höchst kostspielig, dazu auch in anderem Wege bedenklich. Daher haben Statthalter und Räthe einhellig votirt: 1) Wenn die Wildpretschützen einoder mehrmal ihre Urphed nicht gehalten haben, so soll ihnen gleichwohl das Leben nicht genommen werden, wie denn in dergleichen Fällen die Herren des Schössenstuhles zu Brandenburg Frizen Fürensattel, sonst Teufel genannt, und Michel Adel das Leben nicht abgesprochen haben. Wir schlagen vor, daß sie bei fürstlichen Bauten in Springketten zu arbeiten condemnirt werden, so daß sie ihr Brod erwerben, dabei zur Kirche gehen, zu christlicher Buße und Besserung vermahnt werden und auch das hochwürdige Sacrament empfangen können. 2) Bei Wildschützen, die zum ersten Mal bestraft werden, ist wohl zu bedenken, ob sie aus Armuth und Hunger Wild geschossen und für Weib und Kinder verbraucht haben. Sie sind nicht so hoch zu strafen, wie in kaiserlicher und brandenburgischer Halsgerichtsordnung Sub titulo: Stehlen in rechter Hungersnoth, begrissen ist. Solche möchten mit Rnthen und Landesverweisung zu strafen sein, oder, so sie taugliche Bürgen stellen, um eine

617 Summe Geldes, jenachdem einer viel oder wenig geschossen hai. Eben so, die sie hausen, ihnen Unterschleis geben oder Wildpret wissentlich abkaufen.“ Dieses Votum enthält manches Gute, berührt aber gerade den Hauptpunkt nicht: Beschränkung des Wildstandes bis aus ein Minimum, wodurch allein der Wilddieberei nachhaltig Einhalt gethan werden konnte. Dieses ihrem Fürsten vorzuschlagen und darauf zu dringen, wagten wohl die Votanten nicht. Desto nachdrücklicher aber drangen daraus der letzte Abt und seine Nebenbeamten, indem sie aufs Eindringlichste das Elend der schwer heimgesuchten Unterthanen vorstellten. Allein vergebens; Georg Friedrich setzte seiner Leidenschaft für die Jagd keine Schranken (Beitr. S. 189), um so weniger, nachdem er nach dem Tode des letzten Abts unumschränkter Gebieter auf der heilsbronner Wildbahn geworden war. Wie sich deßhalb die Vollsstimme über ihn aussprach, namentlich in Nürnberg, zeigt folgender Hergang: Der markgräfliche Wildmeister Herold von Bonhof traf auf der kitschendorfer Flur einen Bauer, einen nürnberger Hintersassen. Es waren eben zwei Hirsche in den Acker des Bauers gedrungen. Dieser forderte den Wildmeister auf, die Hirsche wegzutreiben. Antwort des Wildmeisters: „Dazu habe ich von meinem gnädigen Herrn keinen Befehl; thue es selbst!“ Der Bauer: „Da sollte man euch und euren Fürsten wie einen wüthigen Hund erschlagen!“ Der Wildmeister hinterbringt dieses den heilsbronner Beamten Kornberger und Faber, welche von Nürnberg Auslieferung des Bauern verlangen, um diesen wegen solch’ ausriihrerischer Aeußerung zu bestrafen. Die Antwort von Nürnberg lautete: „Wir verweigern, unsern Untersassen vor euer Gericht zu stellen, da er allen Grund hat, sich über den Wildmeister zu beschweren. Leider ist es in eurem Markgrafthum also beschaffen, daß das Wildhegen und der Muthwille der Wildmeister den Bauersleuten unerträglich ist, welche man deßhalb einsängt und mit tyrannischer Gewaltthätigkeit torquirt und zu peinlicher Tortur bringt.“ Das Wild blieb fortwährend die Geißel der Landbewohner. Das Mandat über das Führen von Hunden und Tragen von Gewehren wurde alljährlich von den Kanzeln publi

618 zirt, das Mandat gegen den Wilddiebstahl verschärft, unterm 27. Febr. 1589 wie folgt: „Ungeachtet unserer bisherigen Mandate nehmen die Wildpretschützen überhand, welche daneben auch rauben, wohl gar morden. Diese und Alle, die ihnen Unterschleif geben, bedrohen wir mit dem Galgen. Die daneben rauben oder morden, sollen gerädert werden. Die Wildpret unterschlagen, sollen ebenfalls durch den Strang vom Leben zum Tode gebracht werden; eben so Alle, die den Wilddieben Vorschub leisten, oder darum wissen, ohne die Verbrecher anzuzeigen. Das Schießen von wilden Hühnern, Enten, Gänsen, Trappen, Auerhühnern, Geiern, Kranichen und Hasen ist bei 20 fl. Strafe verboten.“ Die niedere Jagd, vormals dem Kloster zustehend, war nun auch dem Markgrafen zugefallen. In diesem Betrefs wurde befohlen: „Unterthanen, die dem kleinen Waidwerk nachstellen, sind auch am Leib zu strasen.“ Die von Georg Friedrich abgehaltenen Jagden waren nun noch kostspieliger, als zur Klosterzeit. 1599 hieß es in der heilsbronner Amtsrechnung: „65 Sra. 2 Metz Korn, welche das Jahr über auf Jäger und Jagdhunde in der Hirschfaift und Schweinshatz aufgegangen und aus J. F. D. allhier liegende Hetzhunde und Staiber aufgewandt, nämlich 1684 Laib Brot. Dazu noch 44 Sra. Haber für Hundsmehl, den für Pferde verfütterten Haber nicht gerechnet.“ Aehnlich lauten die Einträge in der folgenden Jahresrechnung. In manchem Jahre erhielt der Klosterverwalter vom Oberjägermeister Denninger den Auftrag: „200 Pferde zu den Wildwägen, zum Führen der Garn, Tücher etc.“ zu bestellen. Doch wurde für jede Fuhr das Futter geliefert und 42 dl. gezahlt. Man glaubte zur Erleichterung der Unterthanen schon viel gethan zu haben durch folgende Konzession: „Seine Durchlaucht erklären sich gnädigft zufrieden, daß die Felder, wie vor Alters, mögen verlantert, oder daß, wie bei den Schaafpferchen, Hürden vor die Felder gestellt, aber weggethan werden, wenn das Getreide aus den Feldern ist. Jedoch keine Zäune, darin sich das Wild spießen kann.“ Die Einfriedigungen wurden gefertigt, aber nicht entsprechend befunden. Es erging daher nach Heilsbronn folgende Vollzugsinstruktion unter

619 Beifügung einer Zeichnung: „Die Zäune sind theils zu spitzig, theils zu hoch gemacht, und also dem Wildpret schädlich, müssen also niedriger gemacht werden, 3ll2 Fuß hoch, nach dem beiliegenden Muster.“ Gleichwohl spießte sich bisweilen ein Hirsch beim Ueberspringen über die Zäune. 1593 betrug in den Wildbahnen Bonhof und Neuhof die Zahl der Gespießten oder Angeschossenen 26, worauf der Markgraf befahl, diese getödteten Hirsche nach Heilsbronn zu bringen und, wenn noch brauchbar, daselbst in der Fürstenschule und im Viehhof zu verspeisen, das Nichtbrauchbare für die Hunde zu verwenden. Der Markgraf ließ im Jahr vor seinem Tode das Mandat über die Zäune nochmals einschärfen. Georg Friedrich starb 1603. Allein seine Leidenschaft für die Jagd lebte 170 Jahre lang fort in allen nachfolgenden Markgrafen von Ansbach, bis endlich die Unterthanen durch die preußische Herrschaft von dieser Geißel befreit wurden. Zwar ließ Joachim Ernst, Georg Friedrichs Nachfolger, bei seinem Regierungsantritt in den Wildfuhren Bonhof und Miinchzell 132 Hirsche niederschießen und verkaufen, das Pfund zu 7 Psennigen; allein dadurch wurde der übergroße Wildstand kaum merklich gemindert und somit auch nicht das Wehklagen des Landvolks und die Zahl der Wilderer. Joachim Ernst ließ in seinem 3. und 4. Regierungsjahre von den Kanzeln innerhalb der Wildbahn Bonhof publiziren: „Wir gedenken, uns nichts schmälern zu lassen an der uns angefallenen Wildbahngerechtigkeit, als ein sonderes hohes fürstliches Regal, ebenmäßig als unser in Gott ruhender Herr Vetter Georg Friedrich und sein Herr Vater. Als befehlen wir euch (Verwalter, Straß und Richter Keck in Heilsbronn), ihr wollet ob unseres Vetters Liebden Wildbahnsmandaten steif und fest halten. Doch werde gegen den armen Bauersmann diese Limitation von euch observirt, daß sie ihre Aecker um gebührliche Bezahlung des Holzes mit Zäunen verwahren, mit kleinen Hunden, welchen Querprügel angehängt werden sollen, das Wild aus den Feldern in unser Gehiilz jagen mögen, die Schreckschuß aber und das hochverbotene Platzen einstellen. Wir haben bei Antretung unserer Regierung verordnet, daß das Wild geringert werde,

620 und ist auch bereits eine große Zahl weggesangen worden. Da aber demungeachtet sich Wildschützen rottiren, Wildpret schießen und verkaufen, dabei auch Leute berauben, wohl gar morden, wie Etlichen unserer Diener allbereits begegnet, so verordnen wir: „Wer einige Stiicke Wild schießt, sonst aber nichts weiter begangen, soll mit Geld, Gefängniß, Landesverweisung oder Ruthen bestraft werden; wer 10 Stücke gefällt, mit dem Galgen; wer darüber raubt, mit dem Rad. Wer auf unsere Wildmeister anschlägt oder losbrennt, wird am Leben gestraft. Ein Wildschütz, der den Andern anzeigt, wird begnadigt.“ Joachim Ernst wurde 1625 während des 30jährigen Krieges in Heilsbronn begraben, nachdem er daselbst oft gejagt und manches Jagdmandat dahin erlassen hatte; darin auch folgende Befehle: „Geweihe sind nicht anderwärts an Messerschmiede etc. zu verlaufen, sondern, bei 10 fl. Strafe, nach Onolzbach zu liefern, gegen gebührliche Zahlung. Vogelherde sind nicht an Fremde zu verleihen. Wiesen, Weiher und Brachselder dürfen nicht verzäunt werden. Die spitzige Zäune ausrichten, zahlen 10 fl. Strafe; Hirten und Schäfer, die ihren Hunden keine Zwerchprügel anhängen, 5 fl. Vogelschlingen dürfen nur zwei Roßhaare stark fein; für jedes Roßhaar mehr werden 10 Kreuzer Strafe gezahlt.“ Auf Joachim Ernst folgte sein Sohn Albrecht, unter dessen Regierung sich das Wild in Folge des Krieges ungemein vermehrte, weßhalb ihn die Unterthanen mit Bitten und Klagen bestürmten. Er befahl daher, den Wildstand zu konstatiren und darüber zu berichten. In dem Berichte über die Wildbahn Bonhof hieß es: „Die Zahl kann nicht genau angegeben werden. Aber gewiß ist, daß oft 30 bis 40 Schweine so ungescheut auf einen Acker kommen, daß sie durch Schreien und Schläge nicht abgetrieben werden können.“ Hieraus verfügte Albrecht im Jahre 1641: „Da des schwarzen Wildprets halben immer mehr Klagen einlaufen, wir aber durch dasselbe unsern äußerst bedrängten Unterthanen nicht weitern Schaden zufügen lassen wollen: als ist hiermit unser ernster Befehl, daß ihr alles schwarze Wildpret wegpürschen und einliefern sollt. Säumige Wildmeister sind am

621 Leib und Gut zu strasen.“ Ungeachtet dieses „ernsten Befehls“ blieb es beim Alten. Einem Anzeigebericht des Verwalters und Richters zufolge erwiesen sich die Wildmeister von Petersaurach, Weißenbronn und Biirglein säumig. Noch wütete um Heilsbronn der Krieg, in welchem Albrecht, wie unten berichtet werden wird, namentlich in Heilsbronn selbst viel Bitteres erfuhr. Gleichwohl besahl er 1644, das frühere Mandat über die spitzigen Zäune, über die den Schäserhunden anzuhängenden Querprügel etc. von Wort zu Wort ob allen Kanzeln zu publiziren. Er kam während des Krieges wiederholt nach Heilsbronn zur Hasenhah und nach dem Kriege zur Hirschfaist und Schweinshatz alljährlich 3 bis 7mal Tage lang, begleitet von Grafen von Langenberg und Oetüngen. Er beauftragte den Klosterverwalter: „täglich 70 Stück Anspann, 12 Zeugwägen, jeden mit 6 Stück bespannt, parat zu halten, 60 Manns–personen täglich zum Jagen zu bestellen, 8 zu den Leithunden, 18 zu den englischen Hunden.“ Aehnlich mußte es in Neuhof gehalten werden. Noch schlimmer wurde es durch den nachfolgenden Markgrafen Johann Friedrich, welcher gleich bei seinem Regierungsantritt verordnete: .„Bei Antretung unserer Regierung befehlen wir wegen der eingerissenen Consusion die Fertigung einer Rolle über die Jagdsrohnpflichtigen zum Nachweis, mit wie viel Stück Anspann einer von Altersher zu frohnen hat. Ausbleibende sind zu strasen. Auch die Beamten haben sich beim Jagen einzufinden und die Rolle mitzubringen.“ Der Verwalter Jung verzeichnete aus seiner Rolle alle Jagdsrohnpflichtigen seines Bezirks, an der Zahl 500. Gleich die erste Jagd währte Tage lang und wurde auch am Sonntag continuirt. C3 ergaben sich Bestrafungen Ausgebliebener, die wegen Entfernung nicht rechtzeitig bestellt werden tonnten, wogegen Verwalter und Richter remonstrirten und zugleich gegen das anbesohlene Mitreiten der Beamten. Bei den Jagden i. J. 1673 mußte das Klosteramt Heilsbronn 144 Gespanne und 155 Mann stellen. Im Januar des dritten Regierungsjahres Johann Friedrich’s war in Heilsbronn drei Tage lang Wolssund Luchsjagd, im Juli große Hitschfaist, wozu 100.

622 Mann mit Beilen, 118 Stück Anspann zum Jagdzeug, 3 Wildpretwägen, 4 Pferde zur Hundskalesch etc. requirirt wurden; im Oktober desselben Jahres zur Schweinshatz 80 Stück Anspann zum Jagdzeug, 2 Wildpretwägen zu den Saukästen, 80 Mann zu den Leithunden, englischen Hunden und Rüden. Die Beamten und das Volk murrten und remonstrirten, Johann Friedrich antwortete unterm 8. Okt. 1674: „In unserem Ausschreiben vom 18. Febr. 1673 haben wir Instruttion über das Jagen gegeben. Dernungeachtet haben die Beamten nicht an allen Orten sich eingefunden, auch nicht die Unterthanen zum Fleiß angemahnt. Nachdem wir bei der jüngsten Hirschfaist befunden haben, was für große Unordnung und Widersetzlichteit vorgegangen, indem die Beamten wenigstentheils gegenwärtig und theils Unterthanen, wenn die Wildmeister oder Zeugknechte sie zur Arbeit angewiesen, ihnen das Zubodenschlagen angedroht, welches von den Beamten nicht bestraft worden: so schärfen wir unser Mandat vom 18. Febr. 1673 wiederholt ein. Säumige Beamte haben weitere Strafe zu erwarten.“ Unter Johann Friedrich kehrten um Heilsbronn die Jagden in der beschriebenen Weise alljährlich wieder, bald von Petersaurach, bald von Suddersdorf, Ammerndorf etc. ausgehend. Zur Schweinshatz i. J. 1656 brachte er seinen Schwiegervater, den Herzog von Eisenach, mit. Seine Jagdmandate enthalten meist Altes, aber auch Neues, z. B.: „Wir befehlen, das kleine Waidwerk betreffend, gute Fürsehung zu thun, damit unsere fürstliche Küche besser als bisher mit dergleichen versehen werde. Wo wir das kleine Waidwerk gemeinschaftlich mit Benachbarten haben, soll das Recht das ganze Jahr über fleißig exerzirt werden. Wo wir aber das kleine Waidwerk allein zu exerziren haben, da soll die Reviere gehegt und nichts darin geschossen werden, es sei denn, daß man einen Hasen oder sonst etwas Frisches zu unserer Küchenmeisterei verlange. Die Vogelherde, Gigert und Schnaiten sind entweder um Geld oder um eine gewisse Anzahl Vögel zu verleihen. Jeder Wildmeister hat uns jährlich zwei Füchse und einen Marder zu liefern. Nachdem bei dieser Wärme das Wildpret nicht frisch zu unserer Hosstatt

623 zu bringen ist: als hast du (Klosierverwalter Schaumann) die Hasen zu verkaufen. Den Amtsboten, welche Wild anhero bringen, hast du zu zahlen: von einem Hasen 3 kr., von einer Gans 3, von einer Ente 1, von einem Dutzend Wasserschnepsen 3 kr., von einem Rebhuhn, Haselhuhn oder Waldschnepse 2 Psennige, von einem Dutzend Krammetsvögeln, Wachteln und Kübitzen 6 Pf., von einem Dutzend Lerchen 1 kr.“ Besonders streng hielt Johann Friedrich daraus, daß an jedem Ostermontag ob den Kanzeln das Jagdmandat verkündet und den Wilddieben Galgen und Rad angedroht werde. Nach dem Tode Johann Friedrichs verfügten die zur Vormundschaft verordneten Räthe: „Den Jagdmandaten der Herren Markgrafen Georg Friedrich, Joachim Ernst, Albrecht und Johann Friedrich geschieht je länger je mehr keine Folge. Damit nun der hochlöbliche Prinz bei dero hienächst antretender Regierung an desselben fürstlichen Lust und Ergötzlichkeit nicht gehindert werde, so erneuern wir folgende Mandate: Die Beamten haben den jährlich an Ostern zu verlesenden Cdikten von 1623 ss. nachzuleben. Die Aecker sind ohne Spitzen zu umzäunen, laut Mandaten von 1531 ss., die Hunde mit Prügeln zu versehen etc.“ Georg Friedrich, zur Regierung gekommen, jagte um Heilsbronn in väterlicher Weise, begleitet von fürstlichen Personen aus Würtemberg, Baden und der Pfalz. Die vielen früheren Jagdmandate schärfte er aufs Neue ein. Eben so verfuhr der folgende Markgraf Wilhelm Friedrich. An die Gesandten in Regensburg wurden zehn Wildschweine versendet. Der Kurfürst von Bayern erhielt Hirsche und Schweine lebendig. Der Pfarrer Kirchner in Bürglein unterließ nach der Separation der beiden Fürstenthümer und des Amts Bonhof das Ablesen des Jagdmandats am Osterfest, erhielt aber den Auftrag, die Osterlektion nachzuholen. 1721 waren im Amte Bonhof 1318 Unterthanen zu Spann–, 234 zu Handfrohndiensten verpflichtet. Sie mußten frohnen, so oft ein Jagen gehalten wurde. Sie wurden abgelöst, wenn das Jagen länger währte, die entsernteren Ammerndorfer ausgenommen, welche unausgesetzt anwesend bleiben muß–

624 ten. Jeder Anspänner erhielt täglich 30 kr., jeder Handsrohner 15 kr. Frohngebühr. Die Unterthanen hofsten auf Erleichterung durch das nunmehr eingetretene Frauenregiment. Die sämmtlichen Ortschaften des Amts Heilsbronn reichten 1724 bei der verwittweten Markgräfin Christiana Charlotte das folgende, von den heilsbronner Beamten kräftig besürwortete Bittgesuch ein: „Sowohl von dem rothen als schwarzen Wildpret geschieht uns drei oder vier Jahre her weit größerer Schaden, als noch jemals. Also ergeht an Ew. Durrhlaucht unser demüthig Bitten, gnädigst zu verfügen, daß das Wild, besonders die Schweine, baldigst geschossen werden und zwar in fürstmildester Beherzigung, daß die Meisten unter uns oft in 3 bis 4 Monaten keinen Bissen Brot im Haus haben, auch nach der Ernte, wenn wir unsere herrschaftliche Schuldigkeit entrichtet und zugesäet, kaum so viel übrig haben, um das entlehnte Eßkorn zu ersetzen.“ Hieraus verfügten die Räthe: „Naeh den vielfältigen Lamentationen hat unsere gnädigste Fürstin befohlen, eine merkliche Zahl von Hirschen zu pürschen. Man vernimmt aber mißfällig, wie einige Unterthanen sich weigern, gepürschte Hirsche um billigen Preis zu kaufen und allzuwenig darauf bieten: Als haben die Beamten den Gemeinden vorzustellen, daß sie dadurch von der geklagien Last abkommen.'“ Da aber anstatt „einer merklichen“ nur eine unmerkliche Zahl gepürscht wurde, so blieb es wieder beim Alten. Die Markgräfin erließ zwar ungefähr ein Dutzend Jagdmandate, aber alle mit dem Resrain: die früheren Mandate aufrecht zu halten und zu vollziehen. Bezüglich der Jagdhunde gab die Markgräfin ein detaillirtes Normativ, worin es hieß: „Für einen Leithund passirt künftig in der Rechnung nur 1 Sra. Korn und 112 Sra. Haber; für einen Schweiß–, Hühner–, Windoder Kettenhund 1 Sra. Korn; für einen Dachsoder Mopshund 12 Mtz. 20 bis 25 junge Hunde sollen aus den Mühlen ausgezogen werden. Erepirt ein Hund durch Schuld des Müllers, so zahlt dieser 20 Thaler Strafe.“ Dann wird angegeben, wie viel herrschastliche Hunde jeder Jagdbedienftete halten könne: „Der Oberjägermeister von

625 Heßberg 1 Leithund; der Forstmeister von Wackerbarth 12 Jagdhunde und 1 Schweißhund; der Forstmeister von Seckendorf 12 Jagdhunde; der Trüsfeljäger Schnanser 4 Hunde; jeder Wildmeister 1 bis 2 Hunde etc.“ Die Jagdhunde waren, wie das Wild, schon von Altersher eine Landplage. Der Markgraf Albrecht erösfnete 1661 dem Klosterverwalter Rephun zu Heilsbronn: „Lieber Getreuer. Die Erfahrung bezeugt, daß unsere Jagdhunde, wenn selbige auf die Mühlen oder andere Güter, so sie zu unterhalten schuldig sind. gelegt werden, guientheils verloren gehen oder nicht zu Gebühr versehen werden. Daher wir befehlen, mit den Müllern zu traktiren.“ Hieraus berichtete der Verwalter: „Von den 15 Mühlen im Amt sind (13 Jahre nach dem Kriege) vier noch unbebaut und öde: die zu Wollersdorf, Göddeldorf, Wattenbach und die Weihersmühle. Alle vorgerufenen Müller erklärten, daß sie zur Haltung von Hunden von Altersher nicht verbunden seien.“ Daraus erwiderte Albrecht in einem allgemeinen Mandat: „Nachdem die meisten Müller die Hunde nicht gut gehalten oder uns gar um unsere Hunde gebracht haben, fo daß von den bei heutiger Hirschfaist vorher hinaus geschickten 140 Hunden nur 70 zurückgekommen sind, weil sie die andern stehlen, oder von den Wölfen zerreißen, oder sonst verderben ließen: so befohlen wir gnödigst, den Müllern, welchen Hunde übergeben werden, anzukündigen, daß sie bei 10 fl. Strafe die Hunde wohl halten und in ihren Häusern an die Kette legen sollen, damit sie von Dieben oder Wölfen nicht verzogen werden. Unsere Wildmeister haben die Hunde wöchentlich zu besichtigen und Mängel anzuzeigen.“ Karl Wilhelm Friedrich wiederholte nach seinem Regierungsantritt die von seiner Mutter Ehristiana Charlotte gegebenen, überhaupt alle früheren Jagdmandate; nur eines wurde von ihm nicht bestätigt, sondern durch folgenden Erlaß von 1733 aufgehoben: „Unser Großvater hat verordnet, die Raubvögel zu verderben. Wir verordnen dagegen, die Verderbung der Milane, Habichte und Reiher bei scharfer Strafe zu verbieten, inmassen dergleichen Raubvögel durch unsere Fauconerie ohnehin genugsam

626 ausgerottet werden.“ Dieses Markgrafen Passion war die Falkenjagd. Allein auch Hirsche und Schweine jagte er oft um Heilsbronn, wo die hohe Jagd noch einige Jahre lang in obiger Weise betrieben wurde, bis das preußische Regiment die Kalamität beseitigte. e Daß Wilddieben die Finger abgehauen wurden, ist vorhin erwähnt worden. Eingehende Verhandlungen darüber, oder über die Bestrafung durch Galgen und Rad, finden sich in den heilsbronner Akten nicht, da das Kloster in der Regel Kriminaljustiz nicht übte. Die heilsbronner Beamten beschränkten sich auf die Voruntersuchung. Ergab sich bei dieser, daß der Delinquent kein Wilderer von Profession war, so erfolgte nur eine gelinde Strafe. Hier ein Beispiel: Der heilsbronnische Unterthan Ruhel in Stockheim im Amte Neuhof wurde 1587 verhaftet, weil er ein Wildschwein erlegt und verzehrt hatte. Verwalter und Richter erhielten, nach gemachter Anzeige, von Georg Friedrich den Auftrag, zu berichten: ob Ruhel sonst gewildert habe, ob er schlecht beleumundet, Familienvater, arm sei? Der Bericht lautete: „Ruhel ist arm, gut beleumundet, geständig, daß er mit seinem Knecht im Gemeindewald Holz. gehauen, das Schwein mit dem Beil erschlagen, heimgetragen, mit Andern verzehrt und die Haut für 36 kr. verkauft habe.“ Georg Friedrich dekretirte hierauf: „Dieweil sich erfinden soll, daß Ruhel, das erschlageue Schwein ausgenommen, dem Wildpret ferner nicht nachgegangen: so sind wir gnädigst zufrieden, ihn für dießmal von statten kommen zu lassen, wenn er seine Azung zahlt, Urphaid schwört, Bürgen stellt und gelobt, sich hinfüro alles Wildprets zu enthalten.“ Hierauf erfolgte der Urphaid, für dessen Haltung sich zwei Bauern von Stockheim verbürgten. Bauern und Schäfer im Amtsbezirk, deren Hunde gejagt oder die vorgeschriebenen Querprügel nicht anhängen hatten, mußten oft Strafe zahlen, wobei Onolzbach und Bayreuth meist in Konflikt geriethen, da Onolzbach diese Strafgelder für sich allein beanspruchte, wogegen aber Bayreuth protestirte. Stete Konflikte ergaben sich mit den Edelleuten, deren Wildbahnen an die heilsbronner grenzten. 1572 zeigte der Kloster

627 verwalter dem Markgrafen Georg Friedrich an: „Philipp von Leonrod zu Dietenhofen hat bei Münchzell nach Hasen gejagt, auch am Aichach vom Strick nach Schweinen gehetzt. Ich hab es ihm verbieten lassen. Gab er zur Antwort, daß er es von seinen Voreltern habe und sich es nicht wehren lasse.“ Daraus schrieb der Markgraf an den von Leonrod: „Lieber Getreuer. Wir werden berichtet, wie du dich unterstanden, in des Klosters Wildsuhr zu jagen, welch freventlicher Eingriff uns zu sonderem Mißsallen gereicht; hätten wir uns desselben von dir, unserem verpflichteten Lehensmann, nicht versehen. Und ist demnach unser ernstliches Begehren, du wollest uns das durch dich abgefangene Wildpret gewißlich und eigentlich überschicken und dich hinsüro des Klosters Wildfuhr gänzlich enthalten, damit wir nicht zu ernstlicheren Mitteln verursacht werden.“ Dem Klosterverwalter besahl der Markgraf, mit Hilfe seiner Amtleute und Unterthanen den von Leonrod ernstlich wegzuweisen und mit ziemlich guten Jägerstreichen abzusertigen. Ein anderer Angrenzer war Hieronymus von Eib zu Neuendettelsau, welcher aus heilsbronnischem Gebiete Hasen jagte, dem Schreiber des Klosterverwalters Straß ein Rohr abnahm und dem Richter einen Hund erschoß, worauf der Markgraf 1618 den heilsbronnischen Beamten befahl, nach dem von Eib zu fahnden und ihn festzunehmen. Ein dritter Angrenzer war Veit Asmus von Eib, welcher von Vestenberg her die Grenze der heilsbronner Wildsuhr iiberschritt. 1572 kam ein Vertrag zwischen ihm und dem Markgrafen zu Stande. Die Grenzen wurden durch 15 Fuß hohe Hegsäulen bezeichnet, innen mit dem Wappen des Markgrafen, außen mit dem des EdelMannes. Dieselben Konflikte hatte man wegen der Jagd mit den angrenzenden nürnbergischen Pslegern von Lichtenau und den Edelleuten von Bruckberg. Das Elend des 30jährigen Krieges gebot eine Zeitlang Waffenruhe; allein unmittelbar nach dem Kriege haderte man wieder wegen der Jagd wie zuvor. So viel über das tumultuarische Treiben bezüglich der hohen Jagd. Weniger tumultuarisch betrieb das Kloster die ihm zustehende niedere Jagd. Zu dieser rechnete man Hasen, Füchse, Feld–

628 hiihner, Wachteln, Lerchen, Enten, Krammetßvögel und andere kleine Vögel, auch Rehe. Die vom Kloster bestellten „Waidniänner“ sorgten dafiir, daß der Kleinwildstand nie gehegt, nie ungebührlich vermehrt und dem Landmann nie schädlich wurde. Cs ergab sich bei manchem Jagen, daß man nur zwei Rehe und Hasen schoß, oder auch gar kein Stück sah. Die Wildbahn umfaßte alle zunächst um Heilsbronn gelegenen Fluren und Waldungen, erstreckte sich südlich bis an die Aurach, nördlich bis gegen Kadolzburg, Roßstall, Ammerndorf und Buttendorf, östlich gegen Schwabach bis Prünst und. Gaulnhosen. Wie bei der hohen Jagd, so ergaben sich auch bei der niedern oft Kollisionen mit den benachbarten Cdelleuten. In seiner Wildsuhr hatte das Kloster zehn Gigerte, Vogelheerde (z. B. auf dem betzendorfer Rangen, in der Kohlengrube, am Kettelbach), wo kleine, zur Speise dienende Vögel mit Garnen gefangen wurden. Diese Vogclherde wurden an benachbarte Unterthanen, „Klostervogler“, gegen einen geringen Pacht verliehen mit der Auflage, daß die gefangenen Vögel gegen festgesetzte Belohnung abgeliefert werden mußten, anderweitig aber nicht verkauft werden durften. Das Kloster besaß auch in seinen Wildsuhren bei Neuhof und Merkendorf einige Vogelheerde. Die hohe Jagdgerechtigkeit erwarb das Kloster auf seinem Gebiete nirgends, in seinem Amte Waizendorf auch nicht die niedere Jagd. s 23) Betrieb und Verwaltung der Fischerei. Das Kloster acquirirte nach und nach 93 Weiher, und zwar 40 im Amte Waizendorf, 6 in der Nähe von Merkendorf, 15 in der Probstei Neuhof, 32 in der Probstei Bonhof. Ueber die Weiher bei Neuhof und Waizendorf siehe unten Abschn. 711 13, 9. und 1), b. Die bei Merkendorf hießen: Dürrnhoser–, Weisbacher–, Neudorfer–, Säg–, Heglauerund Wattenbacher Weiher; die um Heilsbronn: Bad–, Weiterndorfer–, Oberund Unterkettelbacher–, Breit–, Altund Kleinauracher–, Aicher–, Mausendorfer–, Neuseser–, Wernöbacher–, Beßendorfer–, Haslacher–, Geichsenhofer–, Reuterseicher–, Csbacher–, Neuheiligen–, Schindel–, Eberles–, Lud

629 horn–, Santer–, Todten–, Judenheitund Diebsgraben–Weiher. Verwalter aller dieser Weiher waren die zunächst stationirten Pröbste und Viigte. 'Jeder Weiher wurde alle zwei Jahre abgelassen und ausgefischt. Die dabei gewonnenen Fische wurden theils im Kloster, in den Kastren zu Heilsbronn und Neuhof verspeist, theils verkauft, oder an Pfarrer und Beamte als Besoldung abgereicht. Alljährlich wurde eine umfassende Fischrechnung gestellt. Cs ergab sich im Jahre 1567 folgender Ertrag: 19398 Stück Karpfen, 274 Zentner; 1867 Hechte, 22 Zentner, und 1284 Qrsen, 11 Zentner. Die Bäche wurden verpachtet und die Pächter verpflichtet, ein bestimmtes Quantum Krebse und Grundeln an das Kloster zu liefern. Um Michaelis wurde täglich, die Sonntage ausgenommen, gesischt. Nach Merkendorf, Waizendorf und Neuhof kam zum Fischen alljährlich der Abt mit Gefolge (auch der Richter), verweilte daselbst einige Tage, erledigte .Baudungs–, Gültund Rechtssachen und lud auch wohl Edelleute, Pfarrer und Beamte in der Nachbarschaft (z. B. in Forndorf, Arberg, Dambach, Königshofen, Lentersheim, Neudorf, Wilhermsdorf) zu sich ein und bewirthete sie. 24) Betrieb und Verwaltung des Forstwesens. Das Kloster erwarb im Laufe der Jahrhunderte viele Waldungen, darunter einen Antheil an dem 30400 Morgen großen Kitzinger Forst, es mußte aber dagegen jährlich ein Quantum Holz an das Spital in Kitzingen abreichen. Im Klosteramte Nördlingen erwarb es 250 Mrg. Wald, namentlich bei Trochtelfingen und im Hertseld, „die Kehle, 80–100 Mrg., bergig und ungewächsig“; im Amte Waizendorf 200 Mrg.; in der Probstei Merkendorf 1650, in der Probstei Neuhof 3869, in seiner nächsten Umgebung, nämlich in der Probstei Bonhof 2877 Morgen. Ueber die Waldungen bei Waizendorf, Merkendorf und Neuhof wird im 711. Abschn. bei 13 und!) Näheres berichtet werden. Ueber die Waldungen in derProbstei Bonhof, welche im 16. Jahrhundert aus den von .4 bis 1c genannten Parzellen bestanden, ist Folgendes zu berichten:

630 14. Der untere heilsbronner Wald (im 16. Jahrhundert) mit 738 Morgen. Die einzelnen Parzellen waren: 1) das Betzmannsdorfer Lohe, 62 M., mit ziemlich Eichen–, Tannenund Fichtenholz, liegt im Feld allein. 2) Das Osach, nicht weit davon, 54 M., mit viel Eichen und Tannen. 3) Parzelle vom Betzendorfer Lohe bis an den Mausendorfer Steig, 71 M., mit Eichen, Fichten und Tannen. 4) Parzelle vom untern bis zum obern Mausendorfer Steig, 146 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Parzelle vom obern Mausendorfer Steig bis aus die Aicher Straße, 207 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Parzelle von der Aicher bis auf die Petersauracher Straße, mit Eichen, Tannen und Fichten. 13. Der obere heilsbronner Wald mit 1548 Morgen, nämlich 1) von der Petersauracher Straße bis zum Petersauracher Steig, 317 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 2) Vom Auracher Steig bis an die Stübleinslach und die onolzbacher Straße, 432 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 3) Das Stüblein bis zum Espanweiher, 66 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 4) Von der Onolzbacher Straße bis zum Großhaslacher Steig, 262 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Das Ketteldorfer Holz, vom Haslacher Steig bis zum Faulen Zagel und die Ketteldorfer Felder, 186 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Der Faul Zagel, bis an den großen Haslacher Steig, 128 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 7) Das Lohe, vom Gleizendorfer Gemeinweiher herab an den Urleß und Auracher Gemeinweiher, 39 M., mit Tannen, Fichten, Buchen und gar viel Eichen. 8) Das Urleß, stracks neben dem Lohe gegen Wickleskreut hinaus, 80 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 9) Das Reißach bei Büschelbach, 38 M., liegt im freien Feld, ein Eichenhölzlein. 0. Das Birkach, stößt an die Felder von Dettelsau und die Hölzer der von Eib und der Bauern von Geichsenhof, 35 M., fast lauter Wachholderbusch; (wurde später, als ganz unsruchtbar, verkauft). 1). Die Erzgrube bei Reckersdorf, gegen Habersdorf und

631 Bruckberg, 88 M., mehrentheils Eichen mit jungen Fichten und Tannen vermischt. 11. Das Birtlohe, 36 M., mit Tannen, Fichten und ein wenig Birken. K. Das Jungholz, 28 M., stößt gegen Münchzell, bis hinab den Kelmiinzer Grund an das Neuach, hat viel Eichen, zum Theil Steinbuchen und Tannen. B Er. Das Neuach, grenzt gegen Münchzell, auf der Höhe an das Jungholz, 19 M., hat Fichten, Tannen, auch ein wenig Eichen. 11. Das Aichach, 219 M., nämlich 1) 119 M. vom Lentersdorfer Bauernhölzlein bis an den Weg bei der hohen Fichte, mit Eichen, Tannen, Fichten und Steinbuchen; 2) 76 M. von der hohen Fichte bis gegen die Bauernhölzer von Schlauersbach und Hörleinsdorf, mit Eichen, Buchen, Fichten und Tannen; 3) 24 M. bis an die Rosenleite gen Habersdorf, mit Eichen, Tannen und Fichten. 1. Das Stöckach, 14. M., stößt an die Felder von Bürglein und Schwaikhausen, ist kleines Reißholz. I. Das Lindach, 166 M., hebt bei Münchzell an, geht stracks hinauf gen Schwaikhausen, Bürglein und Betzendorf, hat Eichen, Tannen und Fichten. Noch häufiger als Eichen, Buchen, Fichten, Tannen und Birken wuchsen in den von –4 bis 11 genannten Walddistrilten Fohren, welche gewöhnlich „Bauholz“ genannt wurden. Aus dem vorstehenden Verzeichnis; erhellt, daß im 16. Jahrhundert fast in allen Waldungen um Heilsbronn „Eichen, viele, gar viele Eichen“ wuchsen. Aber die Angabe fehlt: wie viele, und in welchem Verhältniß zum Nadelholz. Heutzutage findet man in einigen der genannt zehn Waldparzellen, wo damals viele Eichen wuchsen, nur noch wenige. Dieser geringe Eichenbestand soll, wie man oft behauptet, darin seinen Grund haben, daß die dortige Bodenbeschaffenheit der Eichenlultur nicht günstig ift. Das Irrige dieser Behauptung ergibt sich aus den Berichten, Rechnungen und Schlagregiftern des 17. Jahrhunderts, welche–

632 klar nachweisen, daß die Eichenbestände aus jenem Grund und Boden damals sehr groß waren und mehr als den dritten Theil des ganzen Waldbodenareals einnahmen. Von dem zur Klosterzeit gefällten Holz war immer ein gutes Drittel Eichenholz. Zur Zeit des letzten Abt–3 im J. 1570 wurden 1328 Kloster Holz (5. ein Pfund Hauerlohn) im untern und obern Wald (oben L und 13) geschlagen, nämlich 520 Klstr. Eichenund 808 Klstr. Nadelholz. Vom Jahre 1687 an, sonach 100 Jahre nach der Klosterauflösung wurden in den Waldungen A und Z gehauen: im Jahre 1687 408 Klstr. Eichenu. 448 Klstr. Nadelholz; „ „ 1692 360 „ „ „ 985 „ „ „ „ 1693 302 „ „ „ 321 „ „ „ „ 1694 436 „ „ „ 1755 „ „ „ „ 1695 492 „ „ „ 998 „ „ „ „ 1696 527 „ „ „ 927 „ „ „ „ 1697 224 „ „ „ 1349 „ „ „ „ 1698 209 „ „ „ 870 „ „ „ „ 1700 148 „ „ „ 1341 „ „ 3106 Klstr. Eichenu. 8994 Klstr. Nadelholz. Hieraus erhellt, daß damals von den im Weißenbronner, Petersauracher und Ketteldorfer Wald vorhandenen Holzgattungen ein gutes Drittel Eichenholz war. Das Eichenholz war daher auch nicht viel theurer als das Nadelholz. In Folge des durch den 30jährigen Krieg herbeigefiihrien Holzüberslusses verkaufte man während der ebenbezeichneten 9 Jahre das harte Holz zu 36, das weiche zu 30 Kreuzern per Klaster. Der Grund, warum in den 10 Waldungen .4 bis li der Hartholzbestand gegenwärtig ein weit geringerer ist, als damals, liegt nicht in der Bodenbeschaffenheit, sondern in der Vernachlässigung und Devastation der Hartholzbestände. Als Beleg hier einige Rechnungsund Berichtsauszüge: „1670: das Eichenwäldlein, Reißig genannt (s. oben 13, 9), 38 M. groß, abgehauen für das hiesige Bräuhaus zur Malzdarre 308 Klstr. Steinbuchenholz daraus gehauen, 51 11 Kreuzer Hauerlohn. 1674: in diesem Jahr 248 Klftr. hart Steinbuchenund Eichenholz und 551 Klftr. weiches Holz ge

633 schlagen, ä 10 und 12 kr. Hauerlohn aus dem Petersauracher und Ketteldorfer Forst. 1688: zum Thiergarten in Triesdorf 200 Eichen gehauen aus dem Reißig und 112 aus dem Sandbühl.“ 1700 requirirte die Regierung wieder 200 Eichen zur Erweiterung des Thiergartens in Triesdorf, nachdem bereits viele Hundert Eichen dahin geliefert worden waren. Aus diese Requisition erwiderten der Klosterverwalter und der Forstmeister: „Zwar ist solches Quantum in den hiesigen Waldungen zu haben, kann aber ohne Veriisigung der Wälder nicht abgegeben werden, indem von jungen Eichen nichts nachkommt. In allen heilsbronnischen Wäldern sind keine junge Eichenstangen, geschweige denn ein Mehreres von dergleichen zu finden.“ Allein die Antwort lautete: „Die 200 Stämme sind zu liefern, 50 durch die Unterthanen in der Frohn, 150 um Lohn nach Triesdorf zu sühren.“ In demselben Jahr wurden abermals 138 Eichenstämme für den Thiergarten requirirt. Bayreuth protestirte dagegen. Allein Wilhelm Friedrich von Onolzbach befahl dem Verwalter unter Strafandrohung die Ablieferung aus dem Sandbühl und faulen Zagel, wo Eichen noch in ziemlicher Menge vorhanden seien. Die Ablieferung erfolgte, nachdem Bayreuth endlich auch dareiu gewilligt hatte. „1715: Betzmannsdorfer Lohe (.4, 1): Das Wild thut an den Anflügen grausamen Schaden. Obschon im Frühling viele Tausend Eichen hervorwachsen, so sieht man im Herbst gleichwohl nichts mehr davon; doch stehen noch unterschiedliche Eichen. 1715: Stübleinslach, vulgo Bachstelze (13, 3): noch etwas wenige Buchen und Eichen; der ganze Wald sehr dünn und veräsigt, das junge Holz kann vor dem Wild nicht auskommen, an Eichen und Buchen fast gar nichts. 1715: Ketteldorfer Holz (Z, 5): gemengt mit Eichen und Buchen, doch alles ganz diinn und ausgehauen; das Wild läßt nichts auskommen. 1715: das Lahe (13, 7): die Eichen sind meist zum Triesdorfer Thiergarten abgegeben worden; an Buchen sieht man noch weniger als von Eichen. 1715: das Reißach (Z, 9): sind noch einige alte Eichen und Buchen vorhanden, das Meiste zum Thiergarten nach Triesdorf angewiesen. 1715: das Birklohe (1:1.): Birken sast gar keine–

634 mehr, leidet großen Schaden durch das Wild und das Vieh vom Schloß zu Bonhof, welches darin zu weiden berechtigt ist. 1715: das Lindach (li.): wie überall, dünn und ausgehauen, wenig gewachsene Eichen; hat auch das Schloß Bonhof die Hut darin.“ Die bezeichneten ansehnlichen Eichenbestände lieferten nicht nur viel Holz, sondern auch viele Eicheln, die zur Schweinefütterung dienten und in fruchtreichen Jahren der Klosterkasse Gewinn brachten. Denn es wurde den Gemeinden von den Aebten gestattet, gegen Zahlung einer gewissen Summe, ihre Schweine in die Klosterwälder zu treiben. Petersaurach trieb 118 Eichelschweine, Ketteldorf 47, Weißenbronn, Mausendorf 62 u. s. w. gegen Zahlung von füns Pfund von jedem Schwein. Wer Eicheln klaubte, wurde gestraft, z. B. „der Eichelschweinhirt in Weiterndorf und sein Weib, die in die vier Simra Eicheln getlaubt und darüber vom Förster betreten worden sind.“ Unter den Petenten war i. J. 1535 auch der Markgraf Georg, welcher vernommen hatte, daß in den heilsbronnischen Wäldern um Neuhos und anderwärts viel Eicheln seien und wünschte, etliche Schweine dort treiben zu lassen. Allein der Abt Schopper antwortete dem Markgrafen: „Die Eicheln sind heuer nicht gerathen und die wenigen vorhandenen Eicheln habe ich bereits den armen Leuten zugesagt.“ Der Titel, unter welchem der Erlös von Eichelschweinen in den Rechnungen vereinnahmt ist, lautet: „Vom Geäckerig.“ Ueber „Verösigung, Errösung“ der Wälder und den deßhalb in Aussicht stehenden Holzmangel klagten schon die Aebte in der letzten Klosterzeit. Um der Kalamität zu steuern und vorzubeugen, verboten sie ihren Unterthanen, welche Waldungen befaßen,.Holz aus diesen zu verkaufen und dann ihren Holzbedarf wohlfeilen Kaufs oder gratis beim Kloster zu suchen. Auch verboten sie, zur Schonung der Baumpflanzen, das Hüten in den Schlägen. Sie bestrasten und entließen pflichtvergessene Förster. Es, stand um die Waldungen noch leidlich zur Zeit der Aebte. Die von diesen vorher verkündigte, eigentliche „Verösigung“ kam nach der Klosterauslösung durch die Markgrafen und durch das

635 Wild. Die Regierungs–räthe schoben die Schuld auf die Beamten in Heilsbronn, erhielten aber von diesen zur Antwort: „Es ist uns seit 10 oder 25 Jahren befohlen worden, jährlich eine große Menge Holz zu Bauten, Röhren, Brettern, sonderlich aber zu Wildstangen zur Umzäunung der Felder wegen des Wildes, dessen viel Tausende herauskommen, alles Brennholz der Unterthanen und des Klosters zu liefern. Vergebens haben wir Vorstellungen dagegen gemacht. Den Unterthanen kann ohne Verderbung ihrer Güter nichts von ihren Gerechtigkeiten (Waldrechten) entzogen werden. Wegen des großen Wildstandes kann weder hartes noch weiches Holz aufkommen, weil die jungen Eichen und Buchen abgebissen und die kleinen Stämme abgeschält werden.“ s Holzdiebstahl kam in der Klosterzeit seltener vor als späterhin, da die Unterthanen ihren vollen Holzbedarf vom Kloster erhielten. Der Abt Wirsing sagt in einem Erlaß an seine Vögte und Förster i. J. 1549: „Die Unterthanen, sonderlich die, so Holzrecht haben, suchen um Brennholz nach, das sie nicht gerathen können. Einem Bauer sollen 10 Klaster, einem Köbler 6 gegeben werden. Dem Bauer N. in Wickleskreut, dessen Gut kein Waldrecht hat,. sollen aus Gunst, jedoch nicht als Recht, etliche Astetschläge aufzuhauen gegeben werden. Die von Volkersgau haben kein Waldrecht und der Abt ist ihnen kein Holz zu geben schuldig. Jedoch soll der dortige Klosterbauer N. 20 Bauhölzcr aus Gnaden erhalten.“ Die besitzlosen Klosterunterthanen durften täglich Holz lesen. Ungeachtet dieser geeigneten Fürsorge von Seite der Aebte kam Holzdiebstahl, wenn auch nicht oft, doch bisweilen vor, z. B. in der Weise, daß ein Bauer, welcher Frohnsuhren im Kloster gethan hatte und leer heimfuhr, ausgemachtes Scheit-oder Wellholz auflud und nach Hause oder auf den Markt führte. Der Abt verfällte ihn in eine Strafe von 10 fl. 1525 trugen besitzlose Waldarbeiter des Abends bei ihrer Heimkehr Holz mit nach Hause, woraus der Pfarrer in Bürglein vom Abt beauftragt wurde, von der Kanzel zu publiziren: „Etliche in der Pfarrei unterstehen sich, wenn sie im Aichach arbeiten, beim Heimgehen Hopsenstangen mit heimzunehmen. Sol

636 ches wird bei 10 Pfund Strafe verboten.“ Nach der Klosterauflösung nahm der Holzdiebstahl außerordentlich überhand, da die markgräfliche Regierung den Bauern und Köblern ihre Waldrechte schmälerte, die Holzpreise steigerte und dadurch zum Stehlen reizte. In Folge der vermehrten.Frevel mehrten sich auch die Bestrafungen, zeuge der Rechnungen und Strasregister, worin es z. B. heißt: „36 Inwohner in den 11 Orten Petersaurach, Langenlohe etc. Jeder mit 1 bis 2 Ort gestraft, weil er Stangen aus dem Wald getragen. Rau in Petersaurach und 10 bis 12 Andere daselbst und in der Umgegend gestraft, weil sie viel Holz gestohlen und nach Onolzbach auf den Markt geführt.“ Der Wildmeister Wening zu Petersaurach, welcher mit Rau große Untreue in den Gehölzen verübt, mußte 47 fl. ersetzen und wurde des Landes verwiesen. Den Unbemittelten wurde nicht mehr gestattet, täglich Holz zu lesen, was gleichfalls stete Bestrafungen zur Folge hatte. Der 30jährige Krieg brachte Holzüberfluß, und in Folge dessen war Holzdiebstahl selten. Vierzig Jahre nach dem Kriege vernahm man wieder die alte Klage über „Verösigung“ der Wälder, nachdem zur Wiederherstellung der niedergebrannten oder verfallenen Gebäulichkeiten ein ungeheueres Quantum Bauholz verwendet worden war; Brennholz war dagegen auch noch im 18. Jahrhundert reichlich vorhanden, weßhalb damals Forstfrevel nicht oft vorkamen. Auf dem Stock kaufte man die Klafter weiches Holz für 15, hartes für 30 Kreuzer. Ueber den ziemlich günstigen Stand der Waldungen des Amtes Bonhof im 16. Jahrhundert ist vorhin berichtet worden. Wie man während der daraus folgenden zwei Jahrhunderte die Forstkultur vernachlässigte und die Waldungen devastirte, ergab sich bei der auf Regierungsbesehl i. J. l723 vorgenommenen Waldvisitation. Die Erklärung der Visitatoren bezüglich der soeben beschriebenen Walddistrilte L, 13, 1) lautete: „Cs ist daselbst kaum eine einzige junge Ciche, deren doch alle Jahre viele Hundert hervorkommen, zu finden, außer etlichen wenigen indem Wäldlein Reißig; solche werden aber vom Wildpret gleich wieder abgesretzt. Auch das junge Fichtenholz wird durchgehends vom

637 Gewild angegriffen und ist dermassen verderbt, daß nicht einmal eine tügliche Stange, noch weniger ein Bauholz daraus erzeugt werden kann. Dieser Mangel wird sich in wenigen Jahren, wenn die alten Eichen und das beste Bauholz konsumirt sind, zu gnädigster Herrschaft und der Unterthanen empfindlichem Schaden veroffenbaren durch den Mangel an hartem und weichem Holz. Alle diese Waldungen liegen voll Moos und Laub. E Wir sind der Meinung, daß dieses dem Saamen hinderlich falle. Man sollte dieses Moos und Laub den Unterthanen gegen einen gebührlichen Preis zur Streu überlassen, um den Holzwuchs zu befördern. Der Saame würde dann eher in die Erde kommen und wurzeln.“ Dieser Vorschlag wurde genehmigt und vollzogen, nach siebenjähriger Praxis aber beanstandet vom Klosterverwalter Bernhold, welcher 1730 vorstellte: „Das den Waldboden enervirende St–reurechen sollte aus einige Jahre eingestellt werden.“ Hieraus verfügte die Regierung: „Das Streu–, Laub- und Nadelrechen soll nur für heuer unterlassen werden.“ Ob die Waldstreu schon früherhin als Streumaterial anstatt des Strohes benutzt wurde oder nicht, kann aus den vorhandenen Ausschreibungen nicht ermittelt werden. Bezüglich des Stockholzes geben die Waldvisitationsverhandlungen von 1723 folgenden Ausschluß: Noch während des ganzen 17. Jahrhunderts ließ man die Stöcke unausgegraben und unbenützt. 1700 berichteten Verwalter und Obersärster: „daß da, wo man die Stärke der abgehauenen Eichen belasse, nichts mehr auswachse.“ Aus Grund dieses Berichts erging der Befehl: die Stöcke außugraben. Diese wurden nun zwar ausgegraben, aber nicht verkauft, sondern den Forstbedienten zu ihrer Behülzung als ein Accidenz überlassen. Als die Regierung späterhin den Verkauf beabsichtigte, stellten die Forstbedienten und das Amt vor: „Weil schwerlich Jemand zu haben ist, der solche (Stöcke) kausen mag, wie denn bisher sich Niemand angemeldet, der etwas dafür zu geben gewillet, so macht man sich noch sernerweit die Hossnung, solche als ein geringes Accidenz genießen zu dürsen.“ Noch i. J. 1727 berichtete der Verwalter Bernhold:

638 „Die in der Ketteldorfer Waldung befindlichen vielen Stöcke sind noch nicht süglich anzubringen, uneracht man. solche den Leuten die harten um halb, die weichen aber gratis zugesagt.“ Ueber die vorhin wiederholt erwähnten Waldrechte geben die Aebte folgenden Ausschluß: Die meisten heilsbronnischen Bauernund Köblersgüter waren im Besitz des Waldrechts, vermöge dessen das Kloster verpflichtet war, an den jeweiligen Besitzer nicht nur ein bestimmtes Quantum Brennund Schleißholz jährlich abzureichen, sondern auch alles erforderliche Holz zu Bauten, Brunnen und Zäunen. Die Güter waren im Besitz dieser Berechtigung schon ehe sie, meist von Edelleuten, an das Kloster kamen. Die Lehensherren hatten diese Berechtigung im eigenen Interesse ertheilt; denn dadurch setzten sie die Besitzer, ihre Lehensleute, in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben pünktlich zu entrichten. Die Berechtigung von Seite der Lehensleute und die Verpflichtung von Seite der Lehensherren war in den Kaufund Lehensbriefen genau festgestellt, und diese Feststellungen wurden aufrecht erhalten, als die Lehensherrschaft an das Kloster überging. Das Kloster kam stets seiner übernommenen Verpflichtung nach und schmälerte niemals die Waldrechte, selbst dann nicht, wenn die Besitzer der Güter die treffenden Erwerbsurkunden nicht mehr ausweisen, wohl aber den. Bezug des Waldrechts als hergebracht nachweisen konnten. Wenn die wenigen nichtberechtigten Klosterbanern, z. B. in Volkersgau, Flachslanden etc., um Holz baten, so wurde es ihnen gleichfalls entweder unentgeltlich, oder um einen geringeren Preis gegeben, jedoch mit dem Beifügen: „Aus Gunst, nicht aus Gerechtigkeit.“ Nach der Auflösung des Klosters beabsichtigten markgräfliche Beamte, die Waldrechte zu schmälern, erreichten aber ihren Zweck nicht, da bessergesinnte Beamte in Heilsbronn und Onolzbach den Rechtsbruch verhinderten, wie in den Beitr. S. 193 zu lesen ist. Die bisher besprochenen Waldrechte stammten nicht aus der Klosterzeit, sondern aus weit älterer Zeit. Außer diesen uralten Waldrechten gab es im Amte Vonhof auch Waldrechte von neuerem Datum, insgesammt nicht in der Klosterzeit, sondern erst im An–

639 sang des 18. Jahrhunderts verliehen. Nach dem 30jährigen Kriege konnten die verödeten und der Herrschaft heimgefallenen Anwesen nur mit Mühe an den Mann gebracht werden. Erklärte sich endlich Jemand zur Uebernahme eines Anwesens und der daraus ruhenden Lasten (Grudzins, Gült, Handlohn etc.) bereit, so erhielt er als Gegenreichniß zeitweilige Steuerfreiheit, zur erstmaligen Bausührung oder Reparatur alles Bauholz und alljährlich ein im Kausbriese genau bestimmtes Quantum Brennholz als Waldrecht. Dieses gab man sehr bereitwillig, da Brennholz (nicht Bauholz) in Folge des Krieges fast werthlos geworden war. Um 1720 war aber die Zeit des Holzüberslusses vorüber, somit auch die Zeit der Waldrechtsverleihungen. 25) Das Kriegswesen. Das Kloster war seinen einzigen Schirmherren, den Kaisern, oder den von denselben ernannten oder vom Kloster selbst erwählten Stellvertretern kriegsdienstpflichtig und daher verbunden, im Kriegsfalle eine verlangte Zahl von Kriegsleuten zu stellen, jedoch nur für Kriegsdauer, denn stehende Heere gab es damals noch nicht. Die Zahl der von jedem Orte im Mönchsstaate zu stellenden Kriegs–leute war genau bestimmt; ebenso die Waffenrüstung, in welcher Jeder erscheinen mußte. Die Waffen waren inventarisch den Anwesen einverleibt und wurden dem jeweiligen Erben oder Käufer des Anwesens mit übergeben. Hier zur Erläuterung ein Beispiel aus der Zeit des 24. Abts Haunolt gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Vom Klostergebiete mußten einige Hundert Mann gestellt werden, von der Probstei Bonhof 204. Der Abt beauftragte den dortigen Probst Nikolaus Nagel, diese aus die sämmtlichen Ortschaften und Anwesen in der Probstei zu repartiren. In Folge dieser Repartition wurde in jedem Orte von jedem heilsbronnischen Anwesen ein Mann gestellt: von Aich 16, von Ammerndorf 27, von Betzmannsdorf 2, von Bürglein 12, von Clarsbach 1, von Müncherlbach 3, von Hennenbach 2, von Großhaslach 26, von Kleinhaslach 10, von Immeldorf 2, von Negelsbach 1, von Rohr 4, von Schlauersbach 10, von Stein

640 hof 1, von Volkersgau 8, von Weiterndorf 10 u. s. w. Bezüglich der mitzubringenden Waffen wurde verfügt, z. B. bei Ammerndorf, Clarsbach und Weiterndorf: „Jung Hans in Ammerndorf hat 4 hueb und soll ze iglich hueb haben ein krebs, ein goller, ein helmparten. In Elarspach nur ein gut, Burkhard, soll haben ein krebsgoller, ein par hentschuch, ein puchsen, ein hut. In Weiterndorf Friz Mayr soll haben 1 hut, 1 krebsgoller, 1 par hentschuch, 1puchsen; Jung Erasst desgleichen und 1 armprust; Jung Grunwald 1 krebsgoller, 1 helmparten, 1 armprust.“ Aehnlich die sieben übrigen Hintersassen in Wetterndorf. Fand der Kriegsherr, z. B. Kasimir im Bauernkriege, nicht für nöthig, das ganze Kontingent mobil zu machen, sondern nur Einige, so wurden diese durch das Loos bestimmt. Traf das Loos das Anwesen eines zum Kriegsdienst Unsähigen oder einer Wittwe, so mußte ein Ersatzmann gestellt und diesem vom Besitzer des Anwesens monatlich 2 fl. gezahlt werden. Jeder vom Loose Getroffene erhielt von seiner Ortsgemeinde ebenfalls monatlich 2 fl. Einige Jahre später, als die Türken bis Wien vorgedrungen waren, wurde vom Markgrafen Georg Landesbewassnung und die Anschaffung von Waffen, welche nicht nach Bedürfniß vorhanden waren, anbesohlen. Die Unterthanen baten einstimmig „um Gotteswillen“, sie mit dieser Ausgabe zu verschonen, „da Mancher von ihnen für die Seinigen kaum einen Laib Brot kaufen könne; bisher hätten Einige gemeinschaftlich die Waffen angekauft und diese in der Rüstkammer zu Bonhof aufbewahrt, wo ihre Harnische, Hellebarden und Spieße ausreichend vorhanden und stets bereit seien; so werde es auch in den andern Probsteien gehalten; daß Jeder sich bewasfne, sei nicht nöthig.“ Der Abt Schopper stellte vor: „Die Bermöglichen seien hinreichend mit Waffen versehen; die Unvermöglichen, außer Stand, sich selbst zu armiren, könnten jeden Augenblick mit den in den Aemtern vorhandenen Waffen versehen werden; dabei möge man es belassen.“ Allein der Kriegsherr wiederholte den Befehl, daß in allen Klosterämtern jeder Unterthan die ihm vorgeschriebene Waffengattung anschaffen müsse. Wieder 30 Jahre

641 später erhielt der letzte Abt Wunder bei der Aussicht auf einen Krieg den Auftrag, Freiwillige in den Probsteien zum Kriegsdienst aufzufordern und nach Heilsbronn zu schicken, damit man sich mit ihnen wegen des Wartgeldes vergleichen könne. Nach Auflösung des Klosters wurde vom Markgrafen die Zahl der Wehrpflichtigen im Amte Bonhof von 204 auf 472 erhöht, so daß z. B. Aich 22 Mann anstatt 16, Ammerndorf 48 anstatt 27 zu stellen hatte. Auch der Besitzlose, der Hausgenosse (z. B. in Ketteldorf der Gemeindeschmied, der Bader, der Schatzmeister und der Hirt) mußten sich eine Waffe, und zwar einen Fedetspicß, die niedrigste Waffengattung, anschaffen. Die Wahl der „Befehlsleute“, Trommelschläger und Pfeifer behielt sich der Kriegsherr vor. „Besehlsleute“ waren z. B. „in Heilsbronn der Hauptmann Herold, in Merkendorf der Fähndrich Kaufmann, der Fuhrierer Wols, in Bonhof der Fuhrierer Schönberg, in Petersaurach der Waibel Pinas.“ 1595 beim Durchzug von 2000 Mann Mansseldischer Truppen, welche nach Ungarn bestimmt waren, wurden einige Fähnlein zum Schutz des Landes ausgeboten. Das Fähnlein im Amte Bonhof zählte 310 Mann, darunter 8 Hauptleute, 4 Spielleute, 129 mit langen Spießen, 8 mit Hellebarden, 11 mit Schlachtschwertern, 12 Musketiere, 138 Hakenschützen. Von Zeit zu Zeit wurden die Mannschaften an ihre Amtssitze einberufen, wo man sie musterte, um sich zu überzeugen, ob sie mit den vorgeschriebenen Waffen versehen seien. Dabei mußte jeder Hausbesitzer selbst erscheinen; Knechte dursten nur von Wittwen geschickt werden. Bisweilen mußten sich auch Klosterunterthanen in entfernten Orten, z. B. in Weigenheim am Hohenlandsberg, bei der Musterung in Heilsbronn einfinden. Uebrigens wurde es in den auswärtigen Probsteien und Vogteien gehalten, wie wir es so eben in der Probstei Bonhof gesehen haben., Dem Musterungsverzeichniß von 1588 zufolge waren im Amte Nördlingen nur 18 wehrpflichtige heilsbronner Unterthanen: in Altheim, Baldingen, Chringen, Nähermemmingen, Reimlingen, Sorheim und Trochtelfingen je Einer, in Grosselsingen 2, zusammen 9 „Doppelsöldner mit ganzer Rüstung und Langspießen oder

mit Schlachtschwert“; dazu von denselben Orten 9 Schützen mit Halbhaken und Sturmhauben. Die Unterthanen des Amts Waizendorf wurden 1589 wegen der weiten Entfernung von Heilsbronn in Feuchtwangen gemustert. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Vogt Seyfried von Waizendorf nach Heilsbronn: „Wir müssen zur Musterung eine Trommel und eine Fahne anschaffen; aber womit? Bei diesem Amt ist weder Heller noch Pfennig, bei den Unterthanen Sorge um das tägliche Brot. Soll ich dennoch eine kleine Umlage von einem Batzen machten?“ Die Gemusterten mußten sich selbst verproviantiren. Bei andern Aufgeboten erhielt ein Gemeiner täglich 4 Batzen, ein Trommelschläger 8. Bei einer Musterung im Jahre 1598 ergab sich, daß Manche ihre Waffen verkauft und daß die Meisten der Hakenschützen ihr Lebenlang nicht geschossen hatten. Die fehlenden Waffen wurden auf Rechnung der Unterthanen angeschafft. In dem nicht mehr stehenden weißen Thurm zu Heilsbronn und in den Kastren in Bonhof und Neuhof waren stets Waffen vorräthig.

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Fußnoten

[Bearbeiten]
  1. Vgl. Stillfried, Heilsbtonn. Seite XVII.
  2. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XX.
  3. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XV.
  4. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII.
  5. ss) Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII. 328 bis 382.
  6. Johann Gumpeltshofer, Bürger in Windsheim, und seine Frau schenkten dem Kloster Gefälle von einem Weiher, laut Eintrag im Todtenkalender beim 22. August.
  7. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XIX.
  8. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite 72 bis 80.
  9. Jetzt Oberbibliothekar und Professor in Würzburg.
  10. Das Kastrum, jetzt Pfarrhaus, wurde 1877 umgebaut.
  11. Dieser Chorausbau ist im Grundriß Tab. 1 roth umgrenzt.
  12. Die Acta Sanctorum, mehr als 70 Foliobände, enthalten Tausende dieser Legenden, darunter auch die Stillalegende. Die Heilsbronner Todtenkalender nennen die Namen von verschiedenen Abenbergischen Familiengliedern, deren Jahrtage alljährlich gefeiert wurden; allein der Name Stilla kommt nirgends vor.
  13. Anders Stillfried, Kloster Heilsbronn, Vorwort Seite VI ff. und Alle, die Otto’s Leben beschrieben haben.
  14. Bei der neuesten Restauration wurde die Statue in der Sakristei aufgestellt. Siehe den Grundriß der Klosterkirche, Nr. 157 oder 159 und Band III die Beschreibung des Hochaltars.
  15. Jetzt nicht mehr an ihrer ursprünglichen Stelle, sondern bei Nr 131. Siehe den Grundriß. Vgl. Stillfried S. 190.
  16. Anders Stillfried S. 190.
  17. Siehe im Grundriß die grüne Umfassungslinie.
  18. Siehe im Grundriß die blaue Umfassungslinie.
  19. Siehe im Grundriß die rothe Umfassungslinie.
  20. Siehe im Grundriß die gelbe Umfassungslinie.
  21. Siehe den Situationsplan.
  22. Siehe den Situationsplan.
  23. Anderwärts sollen Cisterzienserklöster absichtlich auf sumpfigem, ungesundem Grund und Boden gegründet worden sein, um das Fleisch der Mönche zu kreuzigen.
  24. vermuthlich 12, mit dem Abt 13. Siehe oben im Vorwort.
  25. Anders v. Stillfried, Heilsbronn, Vorwort, S. XI.
  26. Wird unten im V. Abschn. besprochen werden.
  27. Siehe das Vorwort bei Angabe der Quellen.
  28. Vgl. v. Stillfried S. 6.
  29. Vgl. v. Stillfried S. 19.
  30. Vgl. v. Stillfried S. 17.
  31. Vgl. Stillfried S. 205.
  32. Vgl. v. Stillfried S. 4.
  33. vgl. v. Stillfried S. 34.
  34. vgl. v. Stillfried S. 7.
  35. Vgl. v. Stillfried S. 7.
  36. oder Bullisheim: vermuthlich ein bei Markterlbach gelegener Ort, welcher heutzutag anders heißt.
  37. Vgl. v. Stillfried S. 7.
  38. Vgl. v. Stillfried S. 191.
  39. Wahrscheinlich Biederbach bei Eschenbach und Merkendorf.
  40. vgl. v. Stillfried S. 202.
  41. Siehe Situationsplan Tab. II. Vgl. v. Stillfried S. 85.
  42. Vgl. Stillfried S. 35.
  43. Vgl. Stillfried S. 19.
  44. Vgl. Stillfried S. 216.
  45. Vgl. Stillfried S. 35.
  46. Vgl. v. Stillfried S. 66.
  47. Vgl. Stillfried S. 199.
  48. Vgl. Stillfried S. 35.
  49. 31 Jahre später urkundete der Graf von Oettingen auf Ansuchen des Abts Heinrich wie folgt: Nos Conradus Comes de Otingen notum facimus, quod bonae recordationis Bertholdus, quondam Miles famosus et strenuus de Vrouwe et domina Adelheidis uxor olim curiam suam in villa Karbach monasterio halsprunnensi pro remedio animarum donaverunt. Datum 6. Jd. Nov. 1299 ad castrum nostrum Wartperg. Im Nekrologium heißt es beim 12. Febr.: Anniv. domini Bertholdi militis de Vrawe, qui dedit nobis curiam in Carbach. Vgl. Stillfried S. 186.
  50. Die Jahrtage für die hier genannten Grafen Friedrich und Otto sind im Todtenkalender beim 4. Ap. und 5. Dez. vorgemerkt. Gleichwohl prozessirte Friedrich nebst Frau, und noch heftiger Graf Ulrich, gegen das Kloster, wie nachher berichtet werden wird. Kein Truhendingen wurde in Heilsbronn begraben.
  51. Vgl. Stillfried S. 60.
  52. Vermuthlich erbaute er auch die reichgeschmückte Brauereikapelle, welche unten Bd. III besprochen werden wird.
  53. Anders Stillfried S. 105.
  54. Vgl. v. Stillfried S. 35.
  55. Vgl. Stillfried S. 216.
  56. siehe Grundriß bei Nr. 138 und Stillfried S. 72.
  57. Vgl. Stillfried S. 215.
  58. Im heilbr. Archiv waren noch zwei andere, von demselben Kaiser zur Zeit seines damaligen Aufenthalts in Nürnberg und Heilsbronn ausgestellte Urkunden (jeht in Erlangen), welche gleichfalls nur Geringfügiges betrafen. In der ersten, d. d. Nuremberch 1303, IV. Non. Jul. bestätigt Albrecht Privilegien, welche sein Vater, Rudolf v. Habsburg, dem Stift Feuchtwangen gegeben hatte. In der zweiten, d. d. Nuremb. in vigil. Laur. 1304, bestätigt er in wenig Zeilen Privilegien, die sein Vater dem Kloster Auhausen gegeben hatte. Das Siegel an der ersten Urkunde läßt nichts mehr erkennen. Am Siegel der zweiten Urkunde ist noch der untere Theil des Königsmantels erkennbar und von der Rundschrift ein Theil der Worte: Romanorum Rex.
  59. Vermuthlich um das Jahr 1200. Anders Stillfried S. 61.
  60. Vgl. Stillfried S. 66.
  61. Vgl. Stillfried S. 67.
  62. Anders Stillfried S. 13.
  63. Anders Stillfried S. 35.
  64. Die heilsbronner Aebte wurden entweder innerhalb der Kirche, oder im Kapitol begraben; der Abt Soccus aber auf dem Kirchhofe, jedenfalls weil er, demüthigen Sinnes, es so verordnet hatte.
  65. Vgl. Stillfried S. 36.
  66. Burlbach, Burkelbach bei Krailsheim. Die heilsbronnischen Güter in Burlbach erhielt 1398 durch Tausch Burkhard von Wolmershausen, gesessen zu Krailsheim, welcher dafür dem Kloster seine Güter in Weidendorf an der Altmühl überließ. Burlbach lag fern von Heilsbronn; der 19. Abt Arnold überließ daher 1383 die dortigen Güter pachtweise den Gebrüdern Friedrich und Walther von Liggarthusen (Leukershausen), welche dafür jährlich 10 Pfund Heller Pacht an das Kloster zahlten.
  67. Vgl. Stillfried S. 36.
  68. Vgl. Stillfried S. 36.
  69. Vgl. Stillfried S. 37 u. 379.
  70. Vgl. Stillfried S. 37.
  71. Anders Stillfried S. 177.
  72. Im Grundriß ist die Stelle zwischen Nr. 72 und 93 durch ein rothes Kreuz bezeichnet.
  73. Anders Stillfried S. 118.
  74. Vgl. Stillfried S. 228.
  75. Vgl. Stillfried S. 229.
  76. Es wird unten Bd. III näher besprochen werden.
  77. einige auch in der Gegend von Herrieden, wie wir Bd. II bei Dierersdorf sehen werden.
  78. Vgl. Stillfried S. 207. 221.
  79. Vgl. Stillfried S. 207. 221.
  80. 1381 verkaufte er Gefälle an das Kloster. Siehe Band II bei Speckheim.
  81. Vgl. Stillfried S. 38. 220.
  82. Siehe dasselbe Wappen über dem Portal der soeben gedachten Marthakirche.
  83. Vgl. Stillfried S. 206.
  84. Vgl. Stillfried S. 39.
  85. Vgl. Stillfried S. 64.
  86. Vgl. Stillfried S. 86.
  87. Vgl. Stillfried S. 86.
  88. Im Grundriß durch die gelbe Umfassungslinie bezeichnet.
  89. Diese 1132 erbaute Außenmaner lies von Nr. 103 nach Nr. 130.
  90. Siehe Stillfried S. 64.
  91. Siehe den Grundriß bei Nr. 131.
  92. Siehe den Grundriß neben Nr. 103.
  93. Anders Stillfried S. 89.
  94. Vgl. Stillfried S. 41.
  95. Vgl. Stillfried S. 80.
  96. Vgl. Stillfried S. 81.
  97. Anders Stillfried S. 73.
  98. Vgl. Stillfried S. 84. 190.
  99. Vgl. Stillfried S 13–15.
  100. Siehe Situationsplan Tab. II. Anders Stillfried S. 86.
  101. Siehe Situationsplan Tab. II. Vgl. Stillfried S. 84.
  102. im Grundriß durch die braune Umfassungslinie bezeichnet bei Nr. 167. Vgl. Stillfried S. 56.
  103. Ist Stoß der Verfertiger, so hat er es, obiger Geburtsangabe zufolge, in seinem 21. Lebensjahre gefertigt. Vgl. Stillfried S. 69.
  104. Anders Stillfried S. 42.
  105. Stillfried S. 42.
  106. Vgl. Stillfried S. 86.
  107. Vgl. Stillfried S. 231.
  108. Grundriß Nr. 67 und 71.
  109. Vgl. Stillfried S. 322 u. 323.
  110. Vgl. Stillfried S. 227.
  111. Vgl. oben S. 40.
  112. Siehe Stillfried S. 241 bis 306, wo die in den Beiträgen nur auszugsweise mitgetheilten Berichte des Abts vollständig mitgetheilt sind.
  113. Vgl. Stillfried S. 71.
  114. Anders Stillfried S. 71.
  115. Vgl. Stillfried S. 70.
  116. Auch diese wurden neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg renovirt.
  117. Anders Stillstied S. 56.
  118. Vgl. Stillfried S. 69.
  119. Vgl. Stillfried S. 70. 147.
  120. Vgl. Stillfried S. 317 und 319.
  121. Vgl. Stillfried S. 45.
  122. Ueber seine Elektion und Benediktion wird im IV. Abschn. ausführlich berichtet werden.
  123. Vgl. Stillfried S. 86.
  124. Vgl. Stillfried S. 13.
  125. Vgl. Stillfried S. 71.
  126. Neuerlich wurden diese Bilder auf die Rückseite versetzt, so daß die Außenseite jetzt bilderlos ist. Vgl. Stillfried S. 71.
  127. Vgl. Stillfried S. 145.
  128. Grundriß Nr. 99.
  129. Vgl. Stillfried S. 212.
  130. Vgl. Stillfried S. 25.
  131. Vgl. Stillfried S. 25.
  132. Vgl. Stillfried S. 26.
  133. Vgl. Stillfried S. 27.
  134. Vgl. Stillfried S. 27.
  135. Vgl. Stillfried S. 45.
  136. Vgl. Stillfried S. 28.
  137. Vgl. Stillfried, S. 28.
  138. Vgl. Stillfried S. 29.
  139. Vgl. Stillfried S. 46.
  140. Vgl. Stillfried S. 29.
  141. Vgl. Stillfried S. 47.
  142. Vgl. Stillfried S. 30.
  143. Vgl. Stillfried S. 47.
  144. Vgl. Stillfried S. 31.