Zum Inhalt springen

Bekanntmachung des General-Münzwardeins des Fränkischen Kreises, verschiedene Münzsorten betr.

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Johann Martin Förster
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Bekanntmachung des General-Münzwardeins des Fränkischen Kreises, verschiedene Münzsorten betr[effend]
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 224–226
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


|
XII.
Bekanntmachung des General-Münzwardeins des Fränkischen Kreises, verschiedene Münzsorten betr.
Nachdeme Ein Hochlöbl. Fränk. Kreis-Convent bereits durch einen im öffentlichen Druck unterm, 31sten Dec. 1785. bekannt gemachten Prob-Zettul, und sodann den 14ten Mart. 1788, und den, 8ten Junii 1789, die neuen französ. Schild-Louisdor’s, von 1785. anfangend, welche keineswegs 4 Laubthaler oder 11 fl., sondern nur eigentlich| 10 fl. wehrt sind, durch die in solchen Jahren gedruckte hiesige und andere öffentliche Zeitungen ausser allen Cours gesetzet, gleichwohlen aber und da gedachte neue Schild-Louisd’ors seit einiger Zeit, zur gänzlichen Auswanderung und Verlierung der Conventions- und der Laubthaler im gemeinen Handel und Wandel neuerlich pro 4 Laubthaler oder 11 fl. eingenommen und ausgegeben zu werden pflegen: So hat Endesbemeldter den abermaligen hohen Befehl erhalten,

Erstlich die von gedachten Hochlöbl. Fränk. Kreißes wegen ehehin bekannt gemachte ausser Cours Setzung dieser berührten Schild-Louisd’ors nochmalen auf das allernachdrücklichste zu wiederholen, und

Zweytens dem beyzufügen, wie sich besonders der Land- und Handwerksmann wegen der stark beschnittenen, und gegen die eigentlichen 2 Loth Cöln. wägen sollende Laubthaler um 5, 7, 10, ja sogar 18 kr. leichter seyenden alten und neuen alle mögliche Aufsicht tragen solle, um auch diesem daraus sonst empfindlichen großen Verlust sorgfältigst auszuweichen. Wobey zugleich dem Entdecker solcher Geldbeschneider 200 Rthlr. als eine Belohnung von Seiten des Hochlöbl. Fränk. Kreißes und die Verschweigung seines Namens, er sey Christ oder Jud, zugesichert wird.

Drittens bleiben die sämtlichen halben Laubthaler, wie auch die Französischen ganzen, halben und viertels Thaler, mit allen andern nicht Conventionsmäßigen Geldsorten, hiemit fernerweit gänzlich verruffen, und ein gesammtes Publikum| für deren längern Einnahm und Ausgab sowohl, als auch

Viertens wohlmeynend dafür gewarnet, sich seine in Handen habende gerechte Conventions-Gelder, und 2 Löthigen Laubthaler, gegen die so oft ausser allen Umlauf gesetzte geringhaltige Kreuzer, gegen welche der Conventions-Thaler 3 fl. das 24 kr. Stück 30 kr., das 12 kr. Stück 15 kr. und der Laubthaler 3 fl. 22 kr. wehrt ist, nicht ferner durch die Geldwechsler aus den Händen reissen zu lassen, als ein für allemal keinen andern als denen bereits genugsam beygeschaften Kreis-Schlußmäßigen Kreuzern der Cours gestattet wird. Welches alles also gnädigst anbefohlener maßen hiemit wiederholter bekannt machet. Nürnberg, den 4 Febr. 1791.

 Johann Martin Förster,
Kaiserl. Rath, Hochfürstl. Bamberg- und Würzburgischer Münz-Rath, dann des Hochlöbl. Frk. Kreises General-Wardein.