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Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks
Abkürzung:
Art: Notenwechsel
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 2000, Teil II, Nr. 24 (Tag der Ausgabe 7. August 2000), Seite 890–891
Fassung vom: 12. April 2000 / 23. Mai 2000
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. Juni 2000
Inkrafttreten: 23. Mai 2000
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks
Vom 26. Juni 2000


Mit Notenwechsel vom 12. April/23. Mai 2000 ist in Paris in Anwendung des Artikels 14 Abs. 1 des Abkommens vom 25. November 1983 über die Neufassung des Abkommens vom 5. Juli 1963 über das deutsch-französische Jugendwerk (BGBl. 1984 II S. 121) eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks geschlossen worden, die gemäß ihrer Inkrafttretensklausel

am 23. Mai 2000

in Kraft getreten ist; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 26. Juni 2000
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hilger


[891]

Notenwechsel

Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Paris, den 23. Mai 2000


Verbalnote

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Außenministerium der Französischen Republik den Empfang seiner Note Nr. 1049/SPE/CG/EU vom 12. April 2000 zu bestätigen, mit der im Namen der französischen Regierung der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen wird.

Ihre Note lautet in deutscher Fassung wie folgt:

„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland vorzuschlagen, eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) mit folgendem Wortlaut zu schließen:

,Nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über das Deutsch-Französische Jugendwerk sowie den Verbalnoten vom 14. Mai und 8. Juli 1996 haben beide Regierungen über die Frage des Sitzes des DFJW beraten. Es wird vereinbart, dass der Sitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks am 1. September 2000, dem Datum, ab dem Frankreich den Sitzlandsbeitrag übernimmt, in die Ile-de-France verlegt wird. Ab demselben Zeitpunkt wird eine Zweigstelle des DFJW, die sich auf ein Drittel der Mitarbeiter beschränkt, in Berlin eingerichtet.‘

Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Vorschlag der Regierung der Französischen Republik einverstanden ist, werden diese Verbalnote und die Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik bilden, die mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt und auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt. Sie ersetzt mit dem Datum ihres Inkrafttretens die zwischen den beiden Regierungen durch Notenwechsel vom 14. Mai und 8. Juli 1996 geschlossene Vereinbarung.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Paris, den 12. April 2000“


Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Außenministerium der Französischen Republik mitzuteilen, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den in der Note enthaltenen Vorschlägen einverstanden ist. Die dortige Note und diese Antwortnote bilden somit eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen, die mit dem Datum dieser Note in Kraft tritt und deren deutscher Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, dem Außenministerium der Französischen Republik erneut ihre ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.


Außenministerium der
Französischen Republik

Paris