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Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über den Austausch von Kulturinstituten

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über den Austausch von Kulturinstituten
Abkürzung:
Art: Notenwechsel
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 1995, Teil II, Nr. 7 (Tag der Ausgabe 7. März 1995), Seite 204
Fassung vom: 9. Juni/25. Juli 1994
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Februar 1995
Inkrafttreten: 25. Juli 1994
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über den Austausch von Kulturinstituten
Vom 1. Februar 1995


In Sofia ist durch Verbalnotenwechsel vom 9. Juni/25. Juli 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien eine Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 21. November 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia (BGBl. 1989 II S. 778) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist

am 25. Juli 1994

in Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Bonn, den 1. Februar 1995
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Eitel


Notenwechsel

Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Sofia
Sofia, 25. Juli 1994
Verbalnote Nr. 279/94

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien den Eingang der Verbalnote 04-25-100 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 9. Juni 1994 zu bestätigen, die in vereinbarter deutscher Fassung wie folgt lautet:

„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien beehrt sich, der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia in Beantwortung ihrer Verbalnote Ku 640.00/1, Nr. 0262/93 vom 12. August 1993 mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Bulgarien folgende Änderung des Artikels 5 Absatz 2 der am 21. November 1988 in Sofia unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia gebilligt hat

„Die zuständigen Behörden beider Länder unterstützen die Kulturinstitute bei der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind.“

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien schlägt vor, daß diese Verbalnote und die Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia eine Änderungsvereinbarung zwischen beiden Regierungen zur Vereinbarung vom 21. November 1988 über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia bildet, die mit dem Datum der Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia in Kraft tritt.“

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten mitzuteilen, daß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Republik Bulgarien einverstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 9. Juni 1994 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia, die mit dem Datum dieser Note in Kraft tritt und für dieselbe Dauer wie die Vereinbarung gilt.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlaß, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.


An das
Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Bulgarien
Sofia