Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. Vom 15. September 1890
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(Nr. 1916.) Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. Vom 15. September 1890.
Im Anschlusse an die Bekanntmachungen vom 17. Februar und 29. April 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 111 und 158) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Belgien, Serbien und Griechenland, letzteres für die Linie Piräus–Larissa mit deren Fortsetzung bis zur türkischen Grenze, den zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Italien, Oesterreich, Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen, beigetreten sind.
- Berlin, den 15. September 1890.