Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse der höheren Lehranstalten

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 2, Seite 38
Fassung vom: 22. Januar 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Februar 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[38]


(Nr. 903.) Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Januar 1873.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, fortan nicht mehr durch das Reichsgesetzblatt, sondern durch das Centralblatt für das Deutsche Reich erfolgen wird.

Berlin, den 22. Januar 1873.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.