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Gesetzestext
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Titel:
Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle:
Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 23, Seite 126
Fassung vom:
1. Juni 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung:
8.Juni 1871
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus:
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Quelle:
Scan auf Commons
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[126 ]
(Nr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 1. Juni 1871.
Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung
Reichs-Hauptkasse
führen.
Berlin, den 1. Juni 1871.
Der Reichskanzler .
Fürst v. Bismarck.