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Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 5. März 1875

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 13, Seite 174
Fassung vom: 5. März 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. März 1875
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1066.) Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 5. März 1875.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Februar d. J. unter Aufhebung aller früheren über die Prüfung der Apotheker ergangenen Bekanntmachungen den Erlaß anderweiter Vorschriften über die Prüfung der Apotheker beschlossen, welche mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft treten und durch das Centralblatt des Deutschen Reichs veröffentlicht werden.

Berlin, den 5. März 1875.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Eck.