Bekanntmachung, betreffend die Pharmacopoea Germanica
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(Nr. 834.) Bekanntmachung, betreffend die Pharmacopoea Germanica. Vom 1. Juni 1872.
Auf Grund eines vom Bundesrathe in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. gefaßten Beschlusses wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Arzneibuch, welches unter dem Titel „Pharmacopoea Germanica“ von einer, durch den Bundesrath eingesetzten Kommission festgestellt und in dem Verlage der Königlich preußischen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) zu Berlin erschienen ist, mit dem 1. November d. J. an die Stelle der in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Pharmakopöen tritt.
- Berlin, den 1. Juni 1872.