Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 11. Juni 1901
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(Nr. 2773.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 11. Juni 1901.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche, vom 29. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) hat der Bundesrath für die Zeit nach dem 30. Juli 1901 beschlossen, daß den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland sowie der britischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen mit Ausnahme von Kanada bis auf Weiteres diejenigen Vortheile einzuräumen sind, die seitens des Reichs den Angehörigen und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.
- Berlin, den 11. Juni 1901.