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Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Metz

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Metz.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1904, Nr. 45, Seite 383
Fassung vom: 17. Oktober 1904
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Oktober 1904
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3084.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Metz. Vom 17. Oktober 1904.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festungsanlagen bei Metz eine Erweiterung der Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 17. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.