Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen und ihrer Rayons
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(Nr. 3071.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen und ihrer Rayons. Vom 2. August 1904.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen und ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Norderney, den 2. August 1904.