Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes
Erscheinungsbild
[43]
(Nr. 233). Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1869.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar v. J. (Bundesgesetzbl. für 1868. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
- der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- an Stelle des Geheimen Finanzraths v. Thümmel der Geheime Justizrath Klemm
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
- Berlin, den 15. Februar 1869.