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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 4, Seite 43
Fassung vom: 15. Februar 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. Februar 1869
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 233). Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1869.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar v. J. (Bundesgesetzbl. für 1868. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
an Stelle des Geheimen Finanzraths v. Thümmel der Geheime Justizrath Klemm

zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.

Berlin, den 15. Februar 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.