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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 8, Seite 100
Fassung vom: 15. April 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. April 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 87.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 15. April 1868.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundes-Gesetzbl. S. 14.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8, §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. noch ferner zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden sind:

von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Staatsminister Freiherr v. Linden;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der Ministerialrath Dr. Dippe.
Berlin, den 15. April 1868.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.