Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874
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(Nr. 1015.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
- der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Achenbach
- an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors Weishaupt
- und
- an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors Weishaupt
- der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach
- an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Präsidenten des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele;
- der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Achenbach
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- der Major Edler von der Planitz
- an Stelle des Generallieutenants von Brandenstein;
- der Major Edler von der Planitz
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
- der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium Mutzenbecher
- an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Rössing;
- der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium Mutzenbecher
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
- der Geheime Regierungsrath Kunze
- an Stelle des Regierungs-Präsidenten Meusel.
- der Geheime Regierungsrath Kunze
- Berlin, den 5. Oktober 1874.