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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 20, Seite 228
Fassung vom: 23. Juni 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Juni 1872
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 847.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Oberst v. Hartmann vom Kriegsministerium, für die Dauer der Abwesenheit des Generals à la suite, Generalmajors v. Stiehle,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
an Stelle des Landesdirektors v. Flottwell, der Landesdirektor v. Sommerfeld.
Berlin, den 23. Juni 1872.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.