Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 1871
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(Nr. 621.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 1871.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 31.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
an Stelle des Ministerialrathes Eisenlohr
- der Präsident des Finanzministeriums Ellstätter
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
- Berlin, den 20. März 1871.