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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 1871

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 12, Seite 54
Fassung vom: 20. März 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. März 1871
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 621.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 1871.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 31.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:

an Stelle des Ministerialrathes Eisenlohr

der Präsident des Finanzministeriums Ellstätter

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.

Berlin, den 20. März 1871.
Der Bundeskanzler.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.