Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875
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(Nr. 1087.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius
- an Stelle des in eine andere Dienststellung berufenen Staatsraths v. Bülow
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Berlin, den 19. September 1875.