Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 22. Oktober 1879
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(Nr. 1347.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 22. Oktober 1879.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt, und zwar:
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
- der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
- der Vizepräsident des Staatsministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode,
- der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
- der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
- der Staats- und Kriegsminister v. Kameke,
- der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe, Präsident des Reichskanzler-Amts Hofmann,
- der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu zu Eulenburg,
- der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen Maybach,
- der Staats- und Finanzminister Bitter,
- der Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Herzog,
- der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
- der General-Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
- der Staatssekretär im Reichs-Justizamt, Wirkliche Geheime Rath Dr. Friedberg,
- der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
- der Unterstaatssekretär im Finanzministerium Meinecke,
- der Unterstaatssekretär im Reichs-Schatzamt Scholz;
- von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
- der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner,
- der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
- der Staatsminister der Finanzen v. Riedel,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Rudhart,
- der Oberst Ritter v. Xylander,
- der Ober-Regierungsrath Freiherr v. Raesfeldt;
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- der Staatsminister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten v. Nostitz Wallwitz,
- der Staatsminister der Finanzen, Freiherr v. Könneritz,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirkliche Geheime Rath v. Nostitz Wallwitz,
- der Oberstlieutenant Edler von der Planitz; [305]
- von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
- der Präsident des Staatsministeriums, Staatsminister des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Dr. v. Mittnacht,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
- der Generalmajor v. Faber du Faur,
- der Ministerialrath v. Heß;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
- der Präsident des Staatsministeriums und des Handelsministeriums, Staatsminister Turban,
- der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath Ellstätter;
- der Präsident des Ministeriums des Innern Stösser;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
- der Präsident des Staatsministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie des Innern Freiherr v. Starck,
- der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath Schleiermacher,
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Dr. Neidhardt;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius,
- der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
- der Wirkliche Geheime Rath Dr. Stichling;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
- der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius;
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
- der Staatsrath Selkmann;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
- der Staatsminister Schulz;
- der Ministerresident, Wirkliche Geheime Rath v. Liebe, [306]
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
- der Staatsminister v. Giseke;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
- der Regierungsrath Schlippe;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
- der Staatsminister Freiherr Dr. v. Seebach;
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
- der Staatsminister v. Krosigk;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
- der Staatsminister Freiherr v. Berlepsch;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
- der Staatsminister v. Bertrab;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
- der Landesdirektor v. Sommerfeld;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
- der Regierungspräsident, Wirkliche Geheime Rath Faber;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
- der Staatsminister Dr. v. Beulwitz;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
- der Geheime Regierungsrath Spring;
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
- der Kabinetsminister Eschenburg;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
- der Ministerresident Dr. Krüger;
- von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
- der Bürgermeister Dr. Gildemeister;
- von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
- der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 22. Oktober 1879.