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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 22. Oktober 1879

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 34, Seite 304 - 306
Fassung vom: 22. Oktober 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. November 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 1347.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 22. Oktober 1879.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt, und zwar:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizepräsident des Staatsministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats- und Kriegsminister v. Kameke,
der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe, Präsident des Reichskanzler-Amts Hofmann,
der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu zu Eulenburg,
der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen Maybach,
der Staats- und Finanzminister Bitter,
der Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Herzog,
der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
der General-Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
der Staatssekretär im Reichs-Justizamt, Wirkliche Geheime Rath Dr. Friedberg,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Unterstaatssekretär im Finanzministerium Meinecke,
der Unterstaatssekretär im Reichs-Schatzamt Scholz;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
der Staatsminister der Finanzen v. Riedel,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Rudhart,
der Oberst Ritter v. Xylander,
der Ober-Regierungsrath Freiherr v. Raesfeldt;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten v. Nostitz Wallwitz,
der Staatsminister der Finanzen, Freiherr v. Könneritz,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirkliche Geheime Rath v. Nostitz Wallwitz,
der Oberstlieutenant Edler von der Planitz; [305]
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Präsident des Staatsministeriums, Staatsminister des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Dr. v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Generalmajor v. Faber du Faur,
der Ministerialrath v. Heß;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und des Handelsministeriums, Staatsminister Turban,
der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath Ellstätter;
der Präsident des Ministeriums des Innern Stösser;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der Präsident des Staatsministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie des Innern Freiherr v. Starck,
der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath Schleiermacher,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Dr. Neidhardt;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Wirkliche Geheime Rath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsrath Selkmann;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister Schulz;
der Ministerresident, Wirkliche Geheime Rath v. Liebe, [306]
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister v. Giseke;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Regierungsrath Schlippe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister Freiherr Dr. v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Staatsminister v. Krosigk;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsminister Freiherr v. Berlepsch;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Sommerfeld;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident, Wirkliche Geheime Rath Faber;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister Dr. v. Beulwitz;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Spring;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Kabinetsminister Eschenburg;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Bürgermeister Dr. Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.

Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 22. Oktober 1879.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Otto Graf zu Stolberg.