(Nr. 3524.) Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal. Vom 26. August 1908.
Die gemäß § 25 des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten durch Bekanntmachung vom 1. März 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 11) angeordneten Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal werden mit der Verkündung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt.