Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten
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(Nr. 2197.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten. Vom 22. September 1894.
Unter Bezugnahme auf §. 23 des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in den nachstehend verzeichneten Staaten:
- Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika
deutsche Waarenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Waarenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
- Berlin, den 22. September 1894.