Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Deutschen Schutzgebiete zu dem Internationalen Funkentelegraphenvertrage
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(Nr. 3543.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Deutschen Schutzgebiete zu dem Internationalen Funkentelegraphenvertrage vom 3. November 1906. Vom 5. Dezember 1908.
Das Deutsche Reich ist für seine sämtlichen Schutzgebiete dem am 3. November 1906 in Berlin vereinbarten Internationalen Funkentelegraphenvertrag und dem Zusatzabkommen vom gleichen Tage (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 411 ff.) beigetreten.
- Berlin, den 5. Dezember 1908.