Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons
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(Nr. 3631.) Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. Vom 4. Juli 1909.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Neubefestigung der Insel Borkum und eine Erweiterung der Festungsanlagen bei Thorn und Swinemünde sowie deren Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 4. Juli 1909.