Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. August 1893
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(Nr. 2126.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. August 1893.
I. In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, ist in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung vom 4. September d. J. ab nachzutragen:
- Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
- 14a1. Blankensee–Woldegk–Strasburger Eisenbahn.
- Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
II. Außerdem sind folgende Berichtigungen der Liste vorzunehmen:
- 1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
- ist in Nummer 17 die in Klammern beigefügte nähere Bezeichnung „Hennef–Waldbroel“ zu streichen.
- 2. Unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“
- ist die Bezeichnung bei Nummer 33 in „Kiew–Woronesch Eisenbahn“ abzuändern.
- 1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
- Berlin, den 11. August 1893.