Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus
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(Nr. 3335.) Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus. Vom 2. Juni 1907.
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus, vom 6. August 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 791) bestimme ich:
- Die Vorschriften des § 1 der angeführten Verordnung finden auf die Einfuhr von Waren und Gegenständen der dort bezeichneten Art aus Australien Anwendung.
- Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
- Berlin, den 2. Juni 1907.