Bekanntmachung, betreffend Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 13. Oktober 1893
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(Nr. 2132.) Bekanntmachung, betreffend Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 13. Oktober 1893.
In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“ folgende Berichtigungen vorzunehmen:
- Die unter den Nummern 19, 20, 22 und 23 aufgeführten Eisenbahnen „Grjasy–Zarizyn“, „Koslow–Woronesh–Rostow“, „Orel–Grjasy“ und „Livny Eisenbahn“ sind zu streichen; dafür sind die „Süd-Ostbahnen“, unter welcher Bezeichnung die obenerwähnten Eisenbahnen zu einem Unternehmen vereinigt sind, nachzutragen.
- Berlin, den 13. Oktober 1893.