Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 5. März 1908
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(Nr. 3428.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 5. März 1908.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist:
- In der Spalte 2 der Tabelle zum § 30 Ziffer 1 ist an Stelle der bisherigen Fassung zu setzen:
- 1. im Kopfe:
- A. Zuschlagpflichtige Schnellzüge einschließlich der D-Züge und
- B. zuschlagfreie Schnellzüge (Eilzüge).
- 2. in der ersten Querspalte:
- Zu A. Ausnahmsweise in dringlichen Fällen Offiziere und Mannschaften in geringer Zahl (1)a gegen Berechnung des vollen tarifmäßigen Fahrpreises des gewöhnlichen Verkehrs.
- Zu B. Bis zu 3 Mann von einem Truppenteil (Bataillon, Kavallerieregiment, Abteilung sowie alleinstehende Kompagnie usw.) gegen Militärfahrpreis, mehr als 3 Mann wie zu A.
- 1. im Kopfe:
- Berlin, den 5. März 1908.