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BLKÖ:Wilczek, Friedrich Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Wilburg
Band: 56 (1888), ab Seite: 112. (Quelle)
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Wilczek, Friedrich Graf (Staatsmann, geb. 19. Juli 1790, gest. in Wien 3. Februar 1861). Der Sproß eines alten böhmischen Dynastengeschlechtes, über welches die Quellen S. 113 nähere Nachricht enthalten. Von der II. (jüngeren) Linie. Der einzige Sohn des Grafen Joseph Augustin aus dessen Ehe mit Rosalie von Schulz, erhielt er, von fünf Kindern das zweitgeborene, eine ungemein sorgfältige und gründliche Erziehung, auf welche sein Oheim Johann Joseph, ein ausgezeichneter Staatsmann, der unter vier Monarchen, Maria Theresia, Joseph II., Leopold II. und Franz I., diente, einen vorwiegenden Einfluß hatte. In den Staatsdienst tretend, fand er die erste geschäftliche Ausbildung in seinem Heimatlande Böhmen. 1813 kam er als wirklicher Hofconcipist zur allgemeinen Hofkammer in Wien, rückte 1814 zum Staatsrathsofficial, 1816 zum Hofsecretär bei der Hofkammer vor und wurde als solcher dem Finanzministerium zugetheilt. Nachdem er 1819 Gubernialrath und erster Vorsteher der damals neuerrichteten vereinigten Gefällenverwaltung geworden, erfolgte 1822 seine Ernennung zum Hofrath im Finanzministerium. Wie sehr er sich auf allen diesen Posten als eine Kraft und als ein Mann von staatsmännischer Umsicht bewährte, beweist der Umstand, daß ihn Kaiser Franz 1824 zum Gubernial-Vicepräsidenten in Tirol ernannte, in welchem wenngleich nicht umfangreichen Lande sich doch entschiedene Contraste begegneten: denn religiöse, nationale und politische Richtungen flutheten daselbst seit jeher in den schroffsten Gegensätzen, und der Einfluß, den drei Nachbarstaaten Italien, die Schweiz und Deutschland auf die Bevölkerung dieses Landes übten, war kein geringer und ein verschiedenartiger. Solche Gegensätze durften nicht gewaltsam unterdrückt werden, weil man dadurch eben eine Steigerung der Parteileidenschaften und nur eine Förderung der Umtriebe und Bewegungen der Parteien hervorrufen konnte. Und in dieses Land sandte Kaiser Franz den damals 34jährigen Grafen, der in kurzer Zeit solche Proben seiner Eignung auf dem wichtigen Posten gab, daß ihn der Monarch schon 1825 zum Gouverneur und Landeshauptmann in Tirol ernannte. Während nun der Graf bemüht war, diesem Lande Frieden und Eintracht in den wichtigsten Beziehungen des kirchlichen und Staatslebens zu bewahren, behielt er nicht minder die materielle Wohlfahrt des Landes im Auge, und in der Aufmunterung des Erwerbes und in der Erleichterung der Lasten die wirksamsten Mittel zur Erreichung dieses Zweckes [113] erkennend, war er sorgfältig bedacht auf Herstellung neuer und Verbesserung bestehender Straßen, auf zahlreiche Regulirungen der namentlich in diesem Gebirgslande widerspenstigen und viele Verheerungen anrichtenden Flüsse, auf Schutzbauten an den am meisten gefährdeten Stellen, auf Erleichterungen jeder Art des Verkehres, auf Belebung des Unternehmungsgeistes und damit verbundene Erhöhung des Wohlstandes. Und von diesen durch den Grafen bewerkstelligten Maßnahmen seien nur beispielsweise erwähnt: die für den Verkehr Tirols mit den venetianischen Provinzen so wichtige Straße über Ampezzo, die Verbindung des Unterinnthals mit dem Pinzgau durch die über den Paß Thurn gezogene Kitzbüchler Straße, die Umlegung und Regulirung der nach Graubündten führenden Straße über den Paß Finstermünz und die Herstellung vieler kleineren, für den Verkehr jedoch nicht minder wichtigen Verbindungen zwischen den zahlreichen Seitenthälern. Dabei behielt er die gedeihliche Entwickelung der Wissenschaft an der Hochschule, den Unterricht in den unteren Classen der Bevölkerung, die gute, den Anforderungen der Humanität entsprechende Einrichtung der Kranken- und Besserungsanstalten, der Asyle der Irrsinnigen und Verwahrlosten fest im Auge. So war denn die zwölfjährige Verwaltung des Landes durch den Grafen eine segensreiche, und er durfte selbst mit einiger Genugthuung auf das während dieser Zeit Geleistete zurückblicken, als er von Kaiser Ferdinand am 22. Mai 1837 abberufen wurde, um die Stelle des zweiten Hofkammer-Präsidenten zu übernehmen. Drei Jahre war er als solcher thätig gewesen, als er mit ah. Handschreiben vom 25. November 1840 den Posten eines Präsidenten des General-Rechnungsdirectoriums erhielt. In dieser Stellung förderte er die unter seinen Vorgängern begonnenen ersten Versuche einer Statistik der österreichischen Monarchie und brachte sie auf einen Grad der Vollkommenheit, Gediegenheit und Klarheit, daß sie ebenso ein wichtiges Hilfsmittel für die Regierung bilden, wie auch als höchst schätzbare Behelfe für wissenschaftliche Forschungen sich eignen. Zwanzig Jahre hatte der Graf auf diesem Posten gewirkt, als er, der bereits fünfzig Jahre drei Monarchen mit aller Hingebung und Treue gedient, mit ah. Handschreiben vom 27. Mai 1860 in den Ruhestand übertrat. Seine Verdienste wurden durch die Großkreuze des Ordens der eisernen Krone und des Leopoldordens gewürdigt. Die k. k. Wiener Akademie der bildenden Künste nahm den Grafen unter ihre Ehrenmitglieder auf. Am 18. Mai 1818 hatte er sich mit Francisca de Paula geborenen Gräfin Chorinsky (geb. 22. Mai 1798, gest. 21. August 1863) vermält, welche ihm vier Söhne und sechs Töchter schenkte. Von den Söhnen pflanzte der älteste, Graf Heinrich Wilhelm, diese Linie fort. Der ganze Familienstand ist aus der Stammtafel ersichtlich.

Realis. Curiositäten und Memorabilien-Lexikon von Wien (Wien 1846, gr. 8°.) Bd. II, S. 415.