BLKÖ:Weißenwolf, David (II.) von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 54 (1886), ab Seite: 181. (Quelle) | |||
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Davids (I.), versah er von 1636 bis 1640 die Stelle eines Verordneten der Stände Oberösterreichs; im letztgenannten Jahre von Kaiser Ferdinand III. zum wirklichen Hofkammerrathe und 1645 zum Hofkammerpräsidenten ernannt, erhielt er 1646 den Grafentitel, worauf dann seine Einführung in das schwäbische Reichsgrafen-Collegium erfolgte; er wurde 1649 Hofkammerpräsident, 1656 Landeshauptmann in Oberösterreich und trat 1658 das durch den Abgang der Grafen von Meggau erledigte Erblandhofmeisteramt von Oesterreich ob der Enns an. 1662 schickte ihn der Kaiser, als österreichischen Gesandten auf den Reichstag in Regensburg und übertrug ihm 1668, nach dem Tode des Erzbischofs von Salzburg, Guidobald, aus dem Hause der Grafen Thun, das Amt des kaiserlichen Principalcommissarius, welches er aber schon im folgenden Jahre seines leidenden Zustandes wegen niederlegte. König Karl II. von Spanien schmückte ihn 1671 mit dem goldenen Vließ. Graf David war mit Maria Elisabeth Gräfin Jörger Freiin von Tollet vermält, welche ihm nebst einer Tochter den Sohn Helmhard Christoph gebar, der das Geschlecht fortpflanzte. –
7. David (II.) der erste Graf von Weißenwolf (geb. 1604, gest. 6. März 1672). Ein Enkel