BLKÖ:Urbański, Nicolaus
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 49 (1884), ab Seite: 135. (Quelle) | |||
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Marcels jüngerer Bruder Nicolaus (geb. 1755, gest. zu Krakau am 25. December 1805) widmete sich gleichfalls den juridischen Studien, nach deren Abschluß er die Stelle eines Advocaten bei dem Lemberger Tribunalgerichte bekleidete. Hierauf ernannte ihn 1783 Kaiser Joseph II. zum Gerichtsrathe (consiliarius fori nobilium) in Lemberg, später zum ostgalizischen. Appellationsrathe. Am 31. Juli 1787 zum Hofrathe bei der obersten Justizstelle in Wien befördert, wurde Urbański bald als bevollmächtigter Commissär zur Reorganisation des Gerichtswesens in Galizien entsendet, nach Beendigung derselben 1790 als Landrechtspräsident in Tarnow und 1793 als solcher in Lemberg berufen. Nach der Erwerbung Westgaliziens schickte ihn Kaiser Franz II. dahin als landesfürstlichen Justizeinrichtungscommissär und ernannte ihn 1796 unter Verleihung der geheimen Rathswürde zum Präsidenten des neu regulirten Krakauer Appellationsgerichtes. In dieser Stellung wurde der [136] fünfzigjährige Urbaňski durch den Tod dahingerafft. Nebst seiner Gattin, einer geborenen Glogowska, überlebte er zwei Söhne und zwei Töchter. Der Bibliothekar Adalbert Urbański und dessen Sohn gehören mit den beiden vorbenannten Marcell und Nicolaus zu einer Familie.
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