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BLKÖ:Traun, Conrad

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 47 (1883), ab Seite: 15. (Quelle)
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3. Conrad (gest. am 9. April 1147). Wolfram von Traun’s jüngstgeborener Sohn und als solcher für den geistlichen Stand bestimmt. Lange Zeit Caplan an Kaiser Heinrichs IV. Hofe, war er Augenzeuge des keineswegs gottgefälligen Lebens, das an demselben geführt wurde, denn schöne Aebtissinen [16] und Nonnen dachten dort an nichts weniger, als an Rosenkranz und Brevier, sondern huldigten vielmehr mit dem Kaiser und seinen Edlen der süßen Minne. Auch sonst waren die Vorgänge nicht eben erbaulich, und geistliche Aemter und Würden ertheilte der Kaiser nicht an Würdige, sondern an seine Lieblinge, und das waren Jene, die in seinem lustigen Leben zu ihm hielten. Conrad sprach sich offen über dieses gottlose Treiben aus, wodurch er nichts weniger denn die Huld des Herrschers gewann, aber auch ohne diese erreichte er sein hohes Ziel, als ihn am 7. Jänner 1106 ein Ausschuß der geistlichen und weltlichen Stände von Salzburg zum Erzbischof erwählte. Als solcher wurde er trotz dem Widerstreben des Kaisers von demselben bestätigt und mit Stab und Ring belehnt. Conrad war somit der achtzehnte Erzbischof und 23. geistliche Regent von Salzburg. Diese Belehnungsart war aber nicht nach seinem Sinne, denn er hielt es für sündhaft, daß ein gesalbter Priester dem Laien huldige. Und von diesem Gedanken ward der Erzbischof sein Leben lang geleitet, und in der That huldigte er auch keinem der folgenden Kaiser, Nicht ohne Widerstand zu finden, bestieg er seinen erzbischöflichen Stuhl, da viele Vasallen und Dienstleute des Erzstiftes dem Gegenbischofe Berthold anhingen und sich aus Furcht vor dem Neuerwählten in den Schutz der Veste Hohensalzburg begaben. Von dort aus unternahmen sie sogar, während er mit der Geistlichkeit in der Kirche über die Zustände des Erzbisthums berathschlagte, einen Ausfall und plünderten und verwüsteten die Residenz. Aber er ließ sich dadurch nicht irre machen, und seine Festigkeit zwang sie endlich zur Unterwerfung. Als Papst Pascalis II. am 22. October 1106 zu Guastalla ein Concil hielt, erschien auch Erzbischof Conrad auf demselben, wurde vom Papste eingeweiht und mit dem Pallium investirt. Nach seiner Rückkehr widmete er die nächste Sorgfalt seinem Erzbisthum. Die alte schadhafte und sehr verwahrloste Residenz übergab er den Benedictinern von St. Peter und erbaute ungefähr an der Stelle, wo die heutige steht, eine neue, welche 1110 vollendet wurde. Als im Jahre 1111 Kaiser Heinrich V. nach der ewigen Stadt zog, um sich daselbst krönen zu lassen, befand sich in dessen Gefolge auch Erzbischof Conrad. Papst Pascal II., der dem Kaiser eine Gesandtschaft entgegenschickte, welche zunächst die streitige Frage wegen der Investitur schlichten sollte, bot demselben an, er möge gegen Zurücknahme der bischöflichen Regalien auf die Belehnung mit Stab und Ring verzichten, und zwar sollte dies noch vor der Krönung geschehen. Der Kaiser genehmigte diesen Vergleich mit Vorbehalt der Einwilligung der Bischöfe. Aber diese und allen voran Erzbischof Conrad weigerten sich darauf einzugehen, und da unter solchen Umständen Heinrich V. seinerseits auf die Investitur nicht verzichten mochte, so wollte Papst Pascal von der Krönung desselben nichts wissen. Nun schritt der Kaiser zur Gewalt und ließ das Oberhaupt der Kirche nebst den Cardinälen gefangen nehmen. Da trat Erzbischof Conrad entschlossen für den Papst in die Schranken, ungeachtet dieser die Bischöfe preisgegeben hatte, und erklärte offen den Vorgang des Kaisers für eine Beleidigung der Kirche. Nun stellte sich ein Mann aus der kaiserlichen Leibwache Heinrich Kopf mit entblößter Waffe dem Erzbischof entgegen und drohte ihn zu tödten, wenn er nicht schweige. Aber Conrad bot dem Ruchlosen den Kopf dar mit den Worten: „Stoß zu, wenn Du willst, mein Tod soll beweisen, daß ich diesen abscheulichen Vorgang mißbilligte“. Und wenn nicht der Kaiser mit seinen Armen den Erzbischof beschützt hätte, der brutale Kriegsknecht würde denselben wahrscheinlich niedergestoßen haben. Durch die Gefangennehmung des Papstes aber erreichte Heinrich V. – also mit Gewalt – daß dem weltlichen Herrscher wie bisher die Investitur mit Ring und Stab gewahrt blieb, und nun erst – am 15. April 1111 – erfolgte die Krönung. Nach seiner Rückkehr nach Salzburg fand Erzbischof Conrad daselbst eine sehr gereizte Stimmung, welche der ihm feindlich gesinnte Domprobst Albin erregt hatte und zu nähren wußte. Er zog sich daher sicherheitshalber in die Veste Hohensalzburg zurück. Einer seiner Getreuen aber, der Schloßhauptmann Friedrich von Haunsperg, nahm den Domprobst Albin gefangen und stach demselben, als einem Rebellen und Verräther an seinem Herrn, sofort beide Augen aus. Darüber wuchs in Salzburg die Gährung, und einige Ministerialen brachten ihre Klage gegen Conrad wegen verübter Gewalt an den Kaiser, dieser beschied denselben auf den Reichstag zu Mainz, der auf Maria Himmelfahrt (15. August) 1111 stattfand. Der Erzbischof erschien in Reitkleidung und mit dem Bischofstabe, sah sich in [17] der Versammlung der Stände gleichsam suchend um und rief zum Kaiser gewendet: „Ich sehe Niemand hier, von dem ich als Priester und Bischof über mein Betragen Klage oder Unheil annehmen könnte“. Weiter ließ er sich auf die Klage nicht ein, und da der Kaiser nun auch seinerseits auf die Sache nicht einzugehen wagte, schritt er unangefochten aus der Versammlung und kehrte nach Salzburg zurück. Da aber dort die Gährung fortdauerte und die Erbitterung gegen ihn nicht nachließ, begab er sich vorderhand nach Italien, wo er am Hofe der den Priestern wohlgewogenen Mathilde Gräfin von Tuscien vier Jahre verlebte. Erst deren 1115 erfolgter Tod nöthigte ihn, da er in Salzburg noch immer nicht sich sicher wähnte, bei Ottokar IV. Markgrafen von Steyer Zuflucht zu suchen. Von da begab er sich ins Kloster Garsten, aus diesem nach Admont, aber überall folgten ihm seine Feinde, und an letzterem Orte blieb er sechzehn Wochen in einer kleinen unterirdischen Klosterzelle vor ihnen verborgen. Endlich im Jahre 1116 floh er nach Sachsen, wo ihn Herzog Lothar und die Bischöfe von Hildesheim, Halberstadt und Magdeburg ehrfurchtsvoll und gastlich empfingen. Dort verweilte er fünf Jahre. Indessen hatte Papst Pascal auf der im Lateran zu Rom am 18. März 1112 abgehaltenen Kirchenversammlung jene Urkunde, welche dem Kaiser Belehnung mit Ring und Stab einräumte. als eine durch Zwang erpreßte für null und nichtig erklärt, und die Kirchenversammlung. jedoch ohne Einwilligung des Papstes, über den Kaiser den Bannfluch ausgesprochen. Nun erklärte sich Erzbischof Conrad und mit ihm jene von Mainz, Köln und Magdeburg wider den Kaiser. So dauerten die Kirchenwirren zwischen dem Letzteren, dem Papst und den Bischöfen fort. Auch Papst Calixt II. that 1119 den Kaiser wieder in Bann, und als Conrad denselben in seiner Diöcese geltend machen wollte, erhoben sich dagegen die Bischöfe von Brixen und Freysing, welche nun seinerseits der Erzbischof mit dem Bann belegte. So schädigten diese weltlichen und kirchlichen Wirren das Reich, bis endlich im Jahre 1121 auf den Reichstagen von Würzburg und Regensburg der allgemeine Landfrieden für Deutschland zu Stande kam. Nun erst kehrte Erzbischof Conrad über Admont, wo er die eben neugebaute Kirche einweihte, nach Salzburg zurück. Daselbst fand er Alles im Zustande höchster Verwahrlosung. Der größte Theil der erzbischöflichen Höfe war veräußert, verpfändet oder mit Gewalt genommen. Er mußte Alles erst zurückerobern. Aber mit Energie ging er daran, Ordnung zu machen. Als Hauptmittel gegen Wiederholung ähnlicher Zustande erschien ihm die Einführung eines Regularordens unter der Stiftsgeistlichkeit; er schaffte sofort die unregulirten Chorherren ab und verhielt die Domherren zur Beschwörung der Klostergelübde und Anlegung des Klosterhabits, in beiden Stücken ihnen mit eigenem Beispiel vorangehend. Die neuregulirten Domherren, 24 an Zahl, lebten von dieser Zeit an in klösterlicher Gemeinschaft unter strenger Beobachtung der Clausur. Mit Bulle ddo. 19. Februar 1123 bestätigte Papst Calixt II. diese neue Lebensordnung. Neben dem Domkloster errichtete Erzbischof Conrad noch ein Kloster für 24 Frauen, die Domfrauen oder Schwestern des h. Rupert genannt. Zur Vermehrung des Ansehens der regulirten Domherren dotirte er dieselben auf das reichlichste und ertheilte ihnen verschiedene Ehrenstellen und Würden. Im Jahre 1122 stiftete er in Salzburg ein Armenhaus, welches er dem Kloster St. Peter unterstellte. Endlich wurde am 23. September 1122 der leidige Investiturstreit beigelegt, da der Kaiser erklärte, keine Belehnung mit Ring und Stab mehr vornehmen zu wollen, nur sollte die Wahl der deutschen Bischöfe und Aebte in seiner Gegenwart geschehen; wenn Zwiespalt eintrete, dieser durch kaiserliche Entscheidung beglichen, die gewählten Prälaten aber ihrer Regalien halber mittels des Scepters vom Kaiser belehnt werden. So waren endlich die Wirren zu Ende, und die Kirche hatte über den Staat den Sieg erfochten, woran den wesentlichsten Antheil die energische unbeugsame Haltung des Erzbischofs Conrad hatte. Mit dem Kaiser war nun dieser ausgesöhnt, als ihm 1123 in Herzog Heinrich von Kärnthen ein neuer Feind erwuchs. Er verhängte über denselben den Bann, marschirte mit etwa tausend Mann nach Kärnthen und schlug, nachdem er sich mit den Truppen des Bischofs von Gurk vereinigt hatte, bei Krapfeld sein Lager auf, entschlossen, den Kampf mit dem Herzog aufzunehmen. Dieser, durch den Bann eingeschüchtert, bot dem Erzbischof Frieden an, wenn er den Bann von ihm abnehme. Lange wollte der Kirchenfürst vom Frieden nichts wissen, endlich gab er nach, doch nur unter der Bedingung, daß der Herzog fußfällig um Lossprechung [18] vom Kirchenbanne bitte. Heinrich unterwarf sich dieser Demütigung, kam wie ein Büßer, barfuß, im leinenen Kittel, so die Souveränität des Staates vernichtend, ins erzbischöfliche Lager und bat zu unaustilgbarer Schmach auf den Knien um Absolution, welche ihm Conrad an der Spitze seiner Soldaten ertheilte! Nach dem am 23. Mai 1125 erfolgten Tode Kaiser Heinrichs V. erschien bei der Kaiserwahl in Mainz auch der Erzbischof von Salzburg und trug vereint mit jenem von Mainz am meisten zur Wahl Lothars von Sachsen zum Kaiser bei, aber weigerte sich trotz aller Ergebenheit auf das entschiedenste, Huldigung zu leisten und den Lehenseid mit dem Handschlag abzulegen. Die Zeit des Zwischenreichs benützte Erzbischof Conrad zur Beendigung anderer Geschäfte. Die alte, mittlerweile wieder entbrannte Fehde, welche er mit den Bischöfen Hugo von Brixen und Heinrich von Freysing führte, brachte er nun in einer Weise zum Austrag, die geradezu eine Verhöhnung des heiligen Geistes der christlichen Kirche ist. Den Bischof von Brixen vertrieb er kurzweg und setzte zum Nachfolger desselben den Abt Reginbert von St. Peter ein. Zur Entsetzung des schon zweimal von ihm excommunicirten Bischofs von Freysing begab er sich in Person dahin und zerschlug mit eigenen Händen die von Jenem geweihten Altäre! Als er aber zur Entthronung des Bischofs schreiten wollte, erhob sich die Clerisei, die zu jener Zeit die aufgeklärteste in Deutschland war, und dann das Volk, von welchem er öffentlich mit Schimpfreden überhäuft und mit Spott zurückgewiesen wurde. Die Angelegenheit kam zum Austrage bis nach Rom, und der Papst beließ den Bischof Heinrich auf dessen Posten, die Freysinger Clerisei aber mußte dem Erzbischof Conrad feierliche Abbitte leisten. Sie begab sich 1129 nach Laufen, wo Letzterer eben eine Synode hielt, und unterzog sich persönlich der ihr auferlegten Demüthigung gegenüber dem Manne, der ihre Altäre zertrümmert hatte. So war es denn immer: Gewalt ging vor Recht. Die ewigen Streitigkeiten, bald mit den Fürsten, bald mit seinen Bischöfen und Unterthanen, verleideten endlich dem Erzbischof das hohe Kirchenamt und reiften in ihm den Entschluß, sich für die übrige Lebenszeit in ein Kloster zurückzuziehen. Aber Papst Innocenz weigerte sich, Conrads Resignation anzunehmen, und dieser blieb. Die häufigen Einfälle der Ungarn in die erzbischöflichen in Untersteiermark und Kärnthen gelegenen Besitzungen veranlaßten unseren Kirchenfürsten, 1127 in Begleitung der Bischöfe von Regensburg, Münster und Gurk die stets bedrohten Gegenden zu besuchen. Es gelang ihm, mit König Stephan von Ungarn in Verhandlungen einzutreten, welche zum Abschluß eines ewigen Friedens führten. Aber ergab denselben erst den eigentlichen Nachdruck durch Erbauung und Befestigung der drei Schlösser Leibnitz, Reichenburg und Dechan. Als am 4. Mai 1128 Dom und Kloster St. Peter durch Unvorsichtigkeit der Domherren ganz niederbrannten, schritt er sofort zum Neubau, in welchem er von König Stephan von Ungarn mit reichen Spenden wirksam unterstützt wurde. Bei der Papstwahl im Jahre 1130, welche zwiespältig ausfiel, da eine Partei Innocenz II., die andere Anaclet II. wählte, entschied er sich für Ersteren, den er auch in Clermont aufsuchte und dann zum Concil begleitete, welches derselbe auf den März 1131 nach Lüttich einberufen hatte. Am 20. Juli letztgenannten Jahres erließ er auch eine Urkunde, in welcher er den Umfang des Bisthums Gurk, das bis dahin keinen bestimmten Kirchensprengel besaß, und den dazu gehörigen Zehnten festsetzte. Friesach, dem er seine besondere Gunst schenkte, ließ er verschönern, daselbst erbaute er auch das. Schloß und stiftete ein Spital für Arme. Als in der Fastenzeit 1138 zu Coblenz einige Fürsten, ohne den Wahltag abzuwarten, Herzog Conrad von Schwaben zum Kaiser ausriefen, erkannte er denselben, um einem Bürgerkriege vorzubeugen, sofort an und begab sich dann auf den Hoftag, den der neue Herrscher auf den 29. Juni nach Regensburg einberufen hatte. Daselbst von Herzog Berthold von Zäringen zur Huldigung aufgerufen, schlug er dieselbe rund ab mit den Worten: „Herr Herzog, wenn Ihr ein Wagen wäret, so würdet Ihr wissen, daß die Ochsen vorausgehen. Zwischen mir und dem Kaiser wird die Sache so beigelegt werden, daß Ihr unsertwegen keine Sorge zu tragen habt“. – Um jeden weiteren Streit zu vermeiden, legte der Kaiser seine Hand sanft auf des Erzbischofs Mund und sprach: „Erzbischof, ich verlange von Euch weiter nichts als Eueren guten Willen“. Im Jahre 1139 nahm nach vorangegangener Abrede mit Balderich, Abt von St. Peter, unser Kirchenfürst den Benedictinern das Pfarramt, und das Recht, den Erzbischof zu wählen, welches die Mönche von [19] St. Peter bisher ausgeübt, den Letzteren ab und übertrug Pfarramt und Bischofswahl auf die Domherren; dafür räumte er neben einigen anderen wenig belangreichen Vorrechten den Mönchen, als den Aelteren, bei Zusammenkünften und Processionen den Platz vor den Domherren ein. auch sollte der Abt von St. Peter bei der erzbischöflichen Wahl erscheinen und eine Wahlstimme haben. Im nämlichen Jahre errichtete Conrad an seinem Domcapitel ein Archidiaconat mit der Bestimmung, daß der jeweilige Domprobst es vom Erzbischof empfange und in dessen Namen ausübe. Als 1140 Adelram von Waldeck das Kloster Seckau für regulirte Chorherren des h. Augustin stiftete, stattete Conrad dasselbe mit den Kirchen Kumberg, St. Margareth und einigen anderen aus und bestellte den Salzburger Domherrn Wernher Galler als ersten Abt, welcher, nachdem er 56 Jahre dem Stifte vorgestanden, am 29. September 1196 das Zeitliche segnete. Schließlich war es unser Erzbischof, welcher in seinem Kirchensprengel die Ablieferung des Zehnten durch die Laien, die vorher wenigstens nicht regelmäßig stattgefunden hatte, durchführte. Conrad, dieser hochmüthige und unbeugsame Fürst der Kirche, den die Seinigen den Großen nennen, starb im hoben Alter, nachdem er 41 Jahre regiert, eines plötzlichen Todes auf einer Reise im Lungau. Seine Leiche wurde nach Salzburg gebracht und im Dom daselbst bestattet. [Zauner (Jud. Thaddäus), Chronik von Salzburg (Salzburg 1796, Duyle, 8°.), I. Theil, S. 122 u. f.] –