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BLKÖ:Thun-Hohenstein, Don Maximilian

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 45 (1882), ab Seite: 33. (Quelle)
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Don Maximilian von Thun-Hohenstein in der Wikipedia
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66. Don Maximilian (geb. 19. August 1638, gest. zu Prag 7. August 1701), ein Sohn des Grafen Johann Sigmund von der böhmischen Linie aus dessen dritter Ehe mit Margareta Anna Gräfin Oettingen-Baldern[WS 1], erfreute sich der besonderen Huld Kaiser Leopolds I., der ihn mit der Gesandtschaft an seine Braut Maria Theresia, Tochter König Philipps IV.[WS 2] von Spanien, schickte und ihn auch später, als er derselben bis Roveredo entgegenzog, in seinem Gefolge hatte. Von seinem Bruder, dem Salzburger Erzbischofe Johann Ernst, zum Hofmarschall ernannt, empfing der Graf in dieser Eigenschaft am 10. December 1687 den Herzog von Lothringen an der salzburgischen Landesgrenze. Im Jahre 1693 erhob ihn der Kaiser zum geheimen Rathe, und in einem eigenen Handschreiben ddo. 14. November 1694 bewarb er sich, bei König Karl II. von Spanien um Verleihung des goldenen Vließes an seinen Günstling, welcher dasselbe auch 1696 erhielt. Seit dieser Zeit führte Maximilian den Titel Don. Aus drei Ehen hatte er dreizehn Kinder, von denen aber nur sein Sohn Johann Franz Joseph aus zweiter Ehe diesen Hauptzweig der Familie, welchem die ganze gegenwärtige böhmische Linie der Thun entstammt, fortgepflanzt hat. Der Graf errichtete im Jahre 1671 das zweite böhmische Majorat, welches die Fideicommißdomäne Tetschen an der Elbe mit den incorporirten Gütern Eulau, Bünauburg u. s. w. umfaßt. Man legt dem Grafen eine mit Varianten auch Anderen zugeschriebene Aeußerung in den Mund. Als nämlich Kaiser Leopold I. beim Hochzeitsbankete am 12. December 1666 Don Maximilian die Erhebung in den Reichsfürstenstand in Aussicht gestellt, soll derselbe auf diese huldvolle Zusage erwidert haben: „Ich bin lieber ein reicher Reichsgraf als ein armer Reichsfürst“. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage:zweiter Ehe mit Anna Margaretha Gräfin Wolkenstein
  2. Vorlage: Philipps III..