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BLKÖ:Strobl zu Stein und Wieseneck, Johann Franz von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Strobach, Paul
Band: 40 (1880), ab Seite: 64. (Quelle)
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Strobl zu Stein und Wieseneck, Johann Franz von (Präsident des tirolischen Appellationsgerichtes, geb. zu Toblach in Tirol im Jahre 1737, gest. zu Innsbruck am 21. Juli 1807). Sein Vater Johann Jacob Strobl versah das Landrichteramt zu Welsberg bei Toblach im Pusterthale, ward oberösterreichischer Regiments-Advocat und 1743 mit den Prädicaten „zu Stein und Wieseneck“ in den erbländischen österreichischen Adelstand erhoben. Der Sohn machte seine wissenschaftlichen Studien an den Hochschulen zu Innsbruck und Wien, erlangte an letzterer die juridische Doctorwürde und wurde dann der Nachfolger seines Vaters im Richteramte zu Welsberg. In dieser Stellung arbeitete der noch junge Beamte einen Vorschlag zur besseren Einrichtung des tirolischen Steuerwesens aus, welcher an maßgebender Stelle solchen Beifall fand, daß der Verfasser im Jahre 1773 zum Syndicus der tirolischen Landschaft ernannt, das von ihm entworfene System zur Steuer-Regulirung im Wesentlichen angenommen und ihm das ebenso wichtige als mühevolle Commissionsgeschäft übertragen wurde, mittelst eigener Bereisung des Landes die Steuer-Peräquation durchzuführen. Strobl entledigte sich dieses Auftrages zur vollen Zufriedenheit der Stände und der Staatsverwaltung. Eine andere Sendung erhielt er 1782 zugewiesen, welche darin bestand, die Nachtheile der beabsichtigten Einführung des österreichischen Mauthsystems in Tirol für den dortigen sehr wichtigen Transithandel vorzustellen. In Würdigung seiner Verdienste wurde er im Jahre 1784 zum Gubernialrathe in Innsbruck ernannt und mit dem wichtigsten Referate betraut. Als auf dem öffentlichen Landtage 1790 die tirolischen Stände ihre Beschwerden aussprachen. wurde er nach Wien berufen, um darüber sein Gutachten abzugeben. Er löste diese schwierige Aufgabe, indem er die wichtigsten Interessen des Landes mit jenen des Landesfürsten in so zufriedenstellender Weise zu vereinbaren wußte, daß ihn die tirolischen [65] Stände zum Landesreferenten begehrten. In der That wurde er auch im Jahre 1783 zum Hofrathe bei der k. k. Hofkanzlei befördert, daselbst mit dem Referat für Tirol und Vorderösterreich betraut und überdies zum Mitgliede der Gesetzgebungs-Hofcommission ernannt. Im Jahre 1801 kam er als Vice-Präsident des Guberniums und des Appellationsgerichtes nach Tirol zurück, wurde dann in den säcularisirten Fürstenthümern Trient und Brixen Organisirungs-Hofcommissär und im November 1805, als die ins Land eingebrochenen Franzosen dasselbe besetzt hielten, an die Spitze der Geschäfte gestellt. Der Energie, mit welcher er die Regierung führte, ist es zu danken, daß trotz der allgemein im Lande herrschenden Aufregung nirgends Ruhe und Ordnung ernstlich gestört wurden. Als Tirol später in die Gewalt der Bayern gerieth, fungirte er anfänglich als Gubernial-Vice-Präsident, bis mit königlichem Rescript vom 26. Juni 1806 seine Ernennung zum Chef des tirolischen Appellationsgerichtes erfolgte. Als solcher starb er ein Jahr später, im Alter von 69 Jahren. Strobl zählt zu jenen Staatsmännern Tirols, deren Andenken dieses Land in dankbarer Erinnerung ehrt. Streng, unparteilich, voll glühenden Eifers für Beförderung des wahrhaft Guten und Nützlichen, war er ebenso ein Mann von Geist als gründlichem Wissen und verstand es in geschickter Weise, die sich oft kreuzenden Interessen des Landes und seines Fürsten miteinander zu vereinbaren.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien, 8°.) Bd. V, S. 222. – Megerle von Mühlfeld (Joh. Georg), Memorabilien des österreichischen Kaiserstaates u. s. w. (Wien 1825, 8°.) S. 167.