BLKÖ:Schwarzenberg, Ernestine Fürstin
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Schwarzenberg, Ernst Fürst (Verweis) | ||
Band: 33 (1877), ab Seite: 18. (Quelle) | |||
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[19] nach dem Ableben Ernestinens seines Bruders Sohn Johann Anton (II.) und dessen männliche Nachkommenschaft, für den Fall aber des gänzlichen Erlöschens des Eggenberg’schen Mannsstammes vor dem Ableben der Fürstin Ernestine deren Neffen Adam Franz Fürsten Schwarzenberg. Und in der That trat im Jahre 1717 dieser Fall ein und Adam Franz nach dem im Jahre 1719 erfolgten Hinscheiden seiner Tante, der Fürstin Ernestine, als Universalerbe in den rechtmäßigen Besitz des Herzogthums Krumau, noch heute den Schwarzenberg gehörig. Die Fürstin Ernestine zählte zu den Zierden der Frauen des hohen Adels ihrer Zeit. Mit den schönsten Gaben des Herzens vereinigte sie jene eines hervorragenden Geistes. Wenn sie der Geschichtschreiber des Hauses Schwarzenberg, Johann Heinrich Haimb in seinem 1708 zu Regensburg erschienenen „Schwartzenberga gloriosa“ im Style jener Tage eine zweite Pallas der Gelehrten-Republik nennt, so hatte er dazu gut Fug und Recht: ist denn doch von den wissenschaftlichen Arbeiten der Fürstin noch eine eigenhändige Uebersetzung der auserwählten Briefe Seneca’s vorhanden. [Haimb (J. H.), Schwartzenberga gloriosa (Ratisbonae 1708, 16°.) p. 237.] –
17. Ernestine Fürstin Sch. (geb. zu Brüssel im Jahre 1649, gest. 3. April 1719), eine Tochter des Fürsten Johann Adolph aus dessen Ehe mit Maria Justina Gräfin Starhemberg. Durch Fürstin Ernestine wuchs dem Hause Schwarzenberg ein namhafter Gütercomplex zu. Ernestine hatte sich im Jahre 1666, damals 17 Jahre alt, mit dem Fürsten Johann Christian von Eggenberg, Besitzer des Herzogthums Krumau in Böhmen und mehrerer Herrschaften in Ober- und Niederösterreich, in Steiermark und Krain, vermält. Das fürstliche Ehepaar residirte in Krumau, aber Fürstin Ernestine hatte ihrem Gatten keine Kinder geschenkt. Da nun Fürst Johann Christian volles Verfügungsrecht über seine Güter hatte, machte er seine Gattin Ernestine mit Testament vom Jahre 1696 und Codicill vom Jahre 1710 zur Universalerbin seines ganzen Vermögens und lebenslänglichen Nutznießerin des Herzogthums Krumau sammt Appertinentien und anderer Allode