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BLKÖ:Schmück, Franz Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schmued, Ludwig
Band: 30 (1875), ab Seite: 338. (Quelle)
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Schmück, Franz Freiherr (k. k. Staatsbeamter, geb. zu Pilsen in Böhmen 5. October 1797, gest. zu Brünn 29. Mai 1862). Sein Vater war Militärbeamter. Die Studien machte der Sohn zu Pilsen, Budweis und Prag, wo er, nachdem er den ursprünglichen Plan, Theologie zu studiren, aufgegeben, das Studium der Rechte begann. In dieser Zeit leitete er auch zu Prag die Erziehung zweier Söhne in einer freiherrlichen Familie. Nach beendeten Studien trat er im October 1820 als Criminal-Bureau-Praktikant bei dem Magistrate zu Budweis ein, wurde im August 1822 Criminal-Actuar, 1830 Magistrats-Secretär zu Teplitz, 1834 Magistratsrath zu Karlsbad, 1837 Bürgermeister und Criminalgerichts-Vorsteher zu Leitmeritz. Letztere Stadt verdankt ihm die eingreifende Entwickelung geistiger Cultur und materiellen Wohlstandes und anerkannte seine aufopfernden Bestrebungen in dieser Richtung durch Verleihung des Ehrenbürger-Diploms. Im Jahre 1843 wurde er zum Magistrats- und Criminalgerichtsrathe in Prag ernannt, kam im April 1847 als Aushilfsreferent zum böhmischen Appellationsgerichte, bei welchem er noch im Juli g. J. zum Rathe befördert wurde. In dieser Eigenschaft war er im Herbste 1848 auch als Justizcommissär bei der Commission zur Ausmittelung der den Patrimonialgerichts-Behörden für die provisorische Fortführung der [339] Gerichtsbarkeit zu leistenden Entschädigung thätig. Am 12. December 1849 erfolgte nun seine Ernennung zum Kreispräsidenten für den Regierungsbezirk Pilsen. Daselbst charakterisiren Hebung der Urproduction, des Handels und der Industrie und Förderung aller Cultur- und Humanitätsanstalten seine amtliche Wirksamkeit innerhalb der vier Jahre seiner Thätigkeit daselbst, denn im Jänner 1853 wurde er zum Mitgliede der Organisirungs-Landescommission und noch im nämlichen Monate zum Landes-Regierungs-Präsidenten in der Bukowina berufen. In diesem Lande unter verschiedenen Nationalitäten und Confessionen bewährte er seinen Tact und seine Umsicht als höherer Verwaltungsbeamter. Als Hauptmomente seiner Thätigkeit im Lande sind zu bezeichnen: die Gründung der Landesbibliothek in Czernowitz, des mit derselben in Verbindung stehenden Museums, der zwei Wohlthätigkeits-Vereine: des Kaiserin Elisabeth- und Franz Joseph-Vereins, die Hebung der Volkscultur durch mehrere von ihm in’s Leben gerufene Unterrichtsanstalten; die Anlegung und Erhaltung wichtiger Verkehrsmittel und die Durchführung der neuen politischen Organisirung des Landes. Der Landtag votirte ihm, nachdem der Freiherr längst abberufen und in einem anderem Kronlande in anderer Sphäre thätig war, 1861 noch nachträglich für seine aufopfernde Wirksamkeit den wärmsten Dank; die Stadt Czernowitz ernannte ihn zu ihrem Ehrenbürger und der Verein für Landeskunde und Landescultur in der Bukowina zum Ehrenmitgliede. Nach vierjähriger Thätigkeit im Lande wurde S. mit ah. Entschließung vom 26. November 1857 zum Präsidenten des mährisch-schlesischen Oberlandesgerichtes ernannt. Daselbst wirkte er, obgleich in letzterer Zeit schon sehr leidend, in ersprießlichster Weise bis an sein im Alter von 65 Jahren erfolgtes Lebensende. Seine Verdienste würdigten Se. Majestät durch die am 22. April 1854 erfolgte Verleihung des Ordens der eisernen Krone 2. Classe und mit ah. Entschließung vom 25. September 1859 durch jene der geheimen Rathswürde. Den Ordensstatuten zufolge wurde S. im Jahre 1854 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben. Um das Andenken des Verewigten dauernd zu ehren, traten zuerst die Gerichtshöfe Mährens und Schlesiens und die an denselben fungirenden Staatsanwaltschaften zusammen, um durch ein Denkmal an der Ruhestätte desselben der Anerkennung seiner Tugenden, seiner Verdienste um den Staat und das Gemeinwohl Ausdruck zu geben. Später schlossen sich diesem Vorhaben auch die gerichtlichen Beamten der k. k. gemischten Bezirksämter an. So wurde denn im Sommer 1862 auf dem Brünner Friedhofe auf seinem Grabe das dort ihm errichtete Denkmal enthüllt. Auf einer 51/2 Schuh breiten Unterlage liegt ein Granitsockel von 4 Schuh Breite, 1 Schuh 10 Zoll Höhe, den eine Platte deckt, auf welcher ein 61/2 Schuh hoher, an der Basis 3 Schuh, oben 21/3 Schuh breiter Obelisk mit folgender Inschrift sich erhebt: „Dem | k. k. Oberlandesgerichts-Präsidenten |Franz | Freiherrn von Schmück, | gestorben am 29. Mai 1862, | gewidmet von den dankbaren Gerichtsbeamten Mährens und | Schlesiens“.

Wiener Zeitung 1862, Nr. 138, S. 577: „Franz Freiherr v. Schmück“, Nekrolog von Dr. Franz. – Brünner Zeitung 1862 Nr. 131, im Feuilleton.