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BLKÖ:Rauscher, Joseph Othmar Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Rauscher, Kaspar
Band: 25 (1873), ab Seite: 51. (Quelle)
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Rauscher, Joseph Othmar Ritter von (Cardinal und Fürst-Erzbischof von Wien, geb. zu Wien 6. October 1797). Ein Sohn des k. k. Regierungsrathes Franz Ritter von R., der für sein langjähriges und verdienstvolles Wirken im Staatsdienste mit Diplom vom 26. Mai 1808 in den erbländischen Adel- und mit einem zweiten vom 12. Juli 1828 in den Ritterstand erhoben wurde. Joseph Othmar, von seinem Vater für die Beamtenlaufbahn bestimmt, beendete an der Wiener Hochschule die philosophischen und juridischen Studien. Mit einem Male aber wendete sich der junge Mann, seinem eigenen Drange folgend, von dem bisher betretenen Wege ab und begann das Studium der Theologie, nach dessen Vollendung er im Jahre 1823, damals bereits 26 Jahre alt, die heiligen Weihen erhielt. Anfänglich war er in der Seelsorge thätig und wirkte zwei Jahre als Caplan in dem in Wiens Nähe gelegenen Hütteldorf. Bei seiner vornhinein ausgesprochenen wissenschaftlichen Richtung wurde er jedoch bald an seinen rechten Platz gestellt, und nachdem er im Seelsorgedienste den Grund des praktisch-geistlichen Wirkens gelegt, erhielt er die Professur des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte am Lyceum zu Salzburg. Dort hatte er zu seinem Schüler und zum Bewunderer seines tiefen kirchengeschichtlichen und überhaupt theologischen Wissens den Fürsten und jetzigen Cardinal und Prager Erzbischof Friedrich Schwarzenberg, der zu jener Zeit im Salzburger Priester-Seminar den theologischen Studien oblag. Diese Begegnung sollte für R.’s spätere Laufbahn von wichtigem Einflusse sein. Während seines Aufenthaltes in Salzburg begann auch R. ein größeres kirchengeschichtliches Werk, dessen Vollendung leider durch seine Berufung auf andere Posten, welche ihm nicht mehr die zu einer so anstrengenden Arbeit nöthigen Muße ließen, unterbrochen wurde. Nach mehrjähriger Thätigkeit in Salzburg erhielt R. im Jahre 1832 den Ruf als Director der k. k. orientalischen Akademie nach Wien, unter gleichzeitiger Ernennung zum infulirten Abte zur heiligen Jungfrau Maria von Monostor ob Komorn. Auch fiel in den letzten Jahren seiner damaligen Stellung auf ihn die Wahl zum Lehrer in den philosophischen Wissenschaften für den Erzherzog, jetzt regierenden Kaiser Franz Joseph I. Mittlerweile war sein ehemaliger Zögling und Bewunderer Friedrich Fürst Schwarzenberg zum Fürstprimas von Salzburg erhoben und [52] mit dem Cardinalspurpur geschmückt worden. Als nun durch das am 27. April 1848 erfolgte Ableben des Fürstbischofs von Seckau, Roman Sebastian Zängerle, dieser Bischofsitz erledigt worden war, erinnerte sich der Cardinal-Erzbischof von Salzburg seines ehemaligen Lehrers und in ihm den würdigsten Nachfolger des Bischofs Roman erkennend, ernannte er ihn zum Fürstbischofe von Seckau und Administrator des Bisthums Leoben. Am 15. April 1849 wurde R. von dem Cardinal-Erzbischof unter Assistenz der Fürstbischöfe von Lavant und Passau feierlich consecrirt und am 22. April d. J. hielt er seinen Einzug in Gratz. Um die Wichtigkeit der übernommenen Kirchenwürde zu ermessen, ist ein kurzer Ueberblick der damaligen kirchlichen Verhältnisse in der Seckauer Diöcese nöthig. Die Wirren des 1848ger Jahres hatten auch in die socialen, politischen und kirchlichen Verhältnisse der Steiermark tief eingegriffen. Namentlich in Gratz waren die Folgen der Bewegung mächtig hervorgetreten. Nachdem mit der Vertreibung der Priester aus der Gesellschaft Jesu der Anfang gemacht worden, wurde nun jene der barmherzigen und der Schulschwestern, der Frauen vom heiligsten Herzen Jesu, der Karmeliter und Karmeliterinen, ferner die Umwandlung der aus Privatstiftungen gegründeten Knabenseminarien, des Augustineums für Seckau und des Karolineums für Leoben in ein Lehrerseminar verlangt; die Redemptoristen wurden durch das bekannte Decret des Ministers Pillersdorf aufgelöst. Ronge war im Sommer genannten Jahres in Person nach Gratz gekommen, um Anhänger für seine Lehre zu gewinnen und die erscheinende Zeitschrift „Das Urchristenthum“ griff tief in die Glaubensüberzeugungen des Volkes ein. Unter solchen Verhältnissen bestieg Joseph Othmar seinen Bischofstuhl. Bald darnach auch fand in Wien die Eröffnung der von der kaiserlichen Regierung nach Wien einberufenen bischöflichen Versammlung statt, in deren Berathungen der junge Kirchenfürst einen so hervorragenden Antheil nahm, daß er, nachdem die Versammlung aus einander ging, in das mit der Fortführung der Verhandlungen mit der kaiserlichen Regierung beauftragte bischöfliche Comité gewählt wurde. Die Arbeiten des letzteren machten auch R.’s Gegenwart oft in Wien nöthig, wo er dann, fern von seinem Bischofssitze, immer durch längere Zeit verweilte. Diese Arbeiten betreffen das nachmals mit dem römischen Hofe abgeschlossene Concordat, für deren glücklichen Ausgang dem damaligen Seckauer Bischofe nichts geringeres als die neu zu schaffende Primaswürde im Kaiserthume Oesterreich in Aussicht gestellt worden sein soll. In jüngster Zeit (August und September 1872) bildete dieser Umstand den Stoff einer ausgedehnten Polemik, wozu zunächst ein čechisches Blatt die Veranlassung gab und an welcher sich die Parteiblätter „Vaterland“, „Oesterr. Volksfreund“ und „Wiener Tagblatt“ in einer für das scandalsüchtige Publicum höchst ergötzlichen, unter allen Umständen aber das Maß des Anstandes überschreitenden Weise betheiligten. Nichtsdestoweniger behielt R. die Angelegenheiten der ihm anvertrauten Diöcese beständig im Auge und während der verhältnißmäßig kurzen Zeit seiner dortigen Wirksamkeit hatte er doch Bedeutendes vollbracht. In den Jahren 1850, 1851 und 1852 hatte er seine Diöcese nach verschiedenen Richtungen bereist, die Pfarreien und Decanate visitirt, bei mehreren Gelegenheiten selbst [53] die Kanzel bestiegen und die Jugend katechisirt. Die Missionspriester aus der Congregation des Allerh. Erlösers nahmen über sein Einschreiten wieder Besitz von den Missionshäusern in Leoben und Mautern, das geistliche Vereinswesen hat er mit Wort und That gefördert; für die beiden, von seinem Vorgänger, dem Fürstbischof Roman, und dem Hofcaplan Job in’s Leben gerufenen Knabenseminare bestellte er tüchtige, der schwierigen, ihnen anvertrauten Aufgabe vollends gewachsene Vorstände und schaffte auch zu der nothwendig gewordenen Erweiterung die erforderlichen Mittel herbei. Insbesondere aber war er für ein einheitliches Vorgehen in der Seelsorge bedacht und führte zu diesem Zwecke in den Kirchensprengeln Seckau und Leoben Pastoralconferenzen, d. i. regelmäßig wiederkehrende Versammlungen der Seelsorgegeistlichkeit mehrerer Decanate, ein, in welchen verschiedene, die Seelsorge betreffende Gegenstände besprochen, angeregt, erörtert, manche wichtige Fragen auch schriftlich beantwortet werden. Es waren dieß Vorgänge, wodurch das geistliche Leben des Kirchensprengels wesentlich gehoben, dann ein gleichförmiges Verfahren in der Verwaltung der Seelsorge herbeigeführt, die bisher so wenig berücksichtigte und in so mancher Hinsicht fruchtbare wissenschaftliche Thätigkeit der dazu Befähigten neu belebt und im Verkehre der Priester verschiedener Decanate mit einander das sie umschlingende geistliche Band ein innigeres und dauerndes wurde. Solcher Art war R.’s Wirksamkeit in der Seckauer Diöcese, und durch seinen Verkehr mit dem Volke, indem er nicht nur zahlreiche, ihres geistigen Inhaltes und ihres sorgfältigen Styls wegen selbst von Andersdenkenden anerkannte Hirtenschreiben erließ, sondern öfter selbst die Kanzel bestieg und das Wort des Herrn verkündete oder nach vollbrachtem heiligen Meßopfer frommen Communicanten den Leib des Herrn spendete, gewann er in hohem Grade die Liebe und das Vertrauen der Bevölkerung, die ihn mit schwerem Herzen scheiden sah, als ihn Se. Majestät der Kaiser am 26. März 1853 auf den durch den Tod des Fürst-Erzbischofs Vincenz Eduard Milde [Bd. XVIII, S. 301] erledigten Wiener erzbischöflichen Sitz berief. Diesen wichtigen Posten nimmt R. zur Stunde noch ein. Ende 1855 verlieh Papst Pius IX. dem Fürsterzbischof die Cardinalswürde und am 2. Jänner 1856 wurde ihm das Cardinals-Barett in der k. k. Hofburgcapelle von Sr. Majestät dem Kaiser feierlich aufgesetzt. In die Periode seines fürsterzbischöflichen Amtes in Wien fällt seine rege Theilnahme an den verwickelten politischen Verhältnissen des Kaiserstaates. Schon bei Einberufung des österreichischen Reichsrathes im Jahre 1860 wurde R., da der Paragraph 1 des kaiserlichen Patentes vom 5. März 1860 bei Ernennung außerordentlicher Reichsräthe auch auf „einige der höheren kirchlichen Würdenträger“ Bedacht nimmt, sofort zum lebenslänglichen außerordentlichen Reichsrathe ernannt. R. sprach in den Versammlungen dieses Körpers über das Concordat, an dessen Zustandekommen ihm ein hervorragender Antheil zugeschrieben wird, in der Sitzung vom 17. September 1860, indem er die katholische Kirche und ihre Stellung gegen mehrere in dieser Versammlung vorgebrachten Angriffe in Schutz nahm und seine Ansichten über die Bedeutung des Concordates darlegte; über die Organisirung des Reiches aber sprach er zu wiederholten Malen, und zwar in den Sitzungen vom 24. und 27. September, [54] in ersterer seinen Standpunct in dieser wichtigen Frage klar bezeichnend, indem er die kraftvolle Einheit des Reiches als erste Grundbedingung voranstellt. Als im Jahre 1867 anläßlich der in beiden Häusern des Reichsrathes in der Ehe- und Schulfrage gefaßten Beschlüsse sich die österreichischen Erzbischöfe und Bischöfe in den letzten Tagen des September g. J. in Wien versammelten und, gegen die gefaßten Beschlüsse remonstrirend, eine Adresse an Se. Majestät den Kaiser richteten, erhielt Cardinal Rauscher mit Allerh. Handschreiben vom 15. October 1867 für sämmtliche Unterzeichner dieser Adresse den Bescheid, „daß Seine Majestät der Kaiser es beklage, daß die Kirchenfürsten, anstatt wie Er es gewünscht, die ernsten Bestrebungen Seiner Regierung in den einschlagenden wichtigen Fragen zu unterstützen und deren so dringende Lösung im Geiste der Versöhnung und des Entgegenkommens zu fördern, es vorgezogen haben, durch Vorlage und Veröffentlichung einer die Gemüther tief erregenden Adresse jene Aufgabe zu erschweren, zu einem Zeitpuncte, in welchem Eintracht so sehr noththut und es dringend geboten ist, die Anlässe zu Zwiespalt und Beschwerde nicht zu mehren“. Endlich, als Papst Pius IX. im Jahre 1870 zur Durchführung des neuen Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes die sämmtlichen kirchlichen Würdenträger der Welt zu einem allgemeinen Concile im Vatican nach Rom einlud, fand sich auch Cardinal R. daselbst ein und legte seine Ansicht über diese hochwichtige Frage in einer besonderen Schrift: „Observationes quaedam de Infallibilitatis Eccclesiae Subjecto“ nieder, worin er dieselbe mit aller Ehrfurcht für den heiligen Stuhl, ohne Bitterkeit, aber mit dem ganzen Aufwande seines reichen theologischen Wissens behandelt, und zu dem Schlusse gelangt, daß, wenn ausgesprochen werden sollte, daß der Papst allein und ohne die Nachfolger der übrigen Apostel in Sachen des Glaubens und der Moral mit unfehlbarem Urtheile entscheide, so würden die allgemeinen Concilien jener Autorität beraubt werden, wegen welcher der heilige Gregorius der Große sie gleich den vier Evangelisten zu verehren bekannte, sie wären ja zu Entscheidungen in Glaubens- und Moralsachen überflüssig und es immer gewesen, selbst zu Zeiten der Nicänischen Väter. Mit Annahme dieser Sentenz würde dem innersten Wesen der alten Kirche der Krieg erklärt, außerdem aber würde die Kirche für alle Zeit des Beistandes beraubt, den ihr während der größten Bedrängniß das Concil von Trient, wie feststeht, gebracht und dem heiligen Stuhle selbst würde jene Stütze entzogen, die er damals in den versammelten Bischöfen gefunden hat. Diese für die Katholiken vor der Aera des jüngstem Vaticanischen Concils hochwichtige Schrift des Cardinals wurde – und mit Recht – als eine „deutsche That“ des Kirchenfürsten bezeichnet und bleibt es auch unbeschadet der Mittheilung des Dr. Schulte, nach welcher der Cardinal das Buch aus dem Buchhandel zurückgezogen habe. Dadurch ist das Buch nur eine bibliographische Seltenheit, aber der Cardinal nicht anderen Sinnes geworden. In den Jahren, in welchen der Cardinal das Buch geschrieben, wechselt man Ansichten von solcher Tragweite, wie sie in den „Observationes“ aus innerster Ueberzeugung mit allem Aufwands theologischen Wissens ausgesprochen worden, nicht wie ein Gewand. Thatsache jedoch ist, daß sich der Cardinal den übermüthigen Forderungen der Curie dennoch unterworfen [55] und trotz seiner eigensten besseren Ueberzeugung das Unfehlbarkeits-Dogma in seinem erzbischöflichen Sprengel hat verkündigen lassen. Wie bereits erwähnt worden, beschäftigte sich R. in seiner früheren Zeit mit einer Geschichte der christlichen Kirche; in der Folge beschränkte sich seine schriftstellerische Thätigkeit auf die Ansprachen, Hirtenbriefe und öffentlichen Vorträge, welche theils gesammelt, theils einzeln im Drucke erschienen sind und sowohl ihres wissenschaftlichen reichen Inhaltes wie ihrer stylistischen Form wegen eine wahre Bereicherung der theologischen Literatur bilden. Ich war nicht im Stande, eine vollständige Uebersicht dieser denkwürdigen Arbeiten des hohen Kirchenfürsten und Staatsmannes zusammenzustellen, da in den Bücherkatalogen viele fehlen, immerhin dürfte jedoch keine einigermaßen bedeutende dieser Schriften fehlen. Die Titel derselben sind in chronologischer Folge: „Geschichte der christlichen Kirche“, 2 Bände (Sulzbach 1829, Seidel, gr. 8°.); – „Hirtenbriefe, Predigten, Anreden“ (Wien 1858, Manz, mit Porträt, 8°.); neue wohlfeile Ausgabe (Wien 1860, Braumüller 8°.); – „Das christliche Handwerk. Ansprache, gehalten im Gesellenverein aus Anlass der ersten gewerblichen Ausstellung am 18. November 1860“ (ebd. 1860, L. Mayer); – „Ueber die Selbständigkeit der Ortsgemeinde. Rede, gehalten in der Sitzung des h. Reichsrathes am 31. Jänner 1862“ (Wien, Jacobi u. Holzhausen); – „Die geistlichen Genossenschaften in den Krankenhäusern und Strafanstalten. Worte Sr. Eminenz des ..., gesprochen in der Sitzung des niederösterr. Landtages am 28. März 1863“ (ebd.); – „Die Verwaltung der Strafanstalten. Rede, gehalten in der Sitzung des Herrenhauses am 5. Jänner 1864“ (Wien, 8°.); – „Vier Reden, gehalten in den Sitzungen des Herrenhauses am 4. 5. und 7. Jänner 1864“ (ebd., 8°.); – „Die Ascese. Anrede bei dem Schlusse der geistlichen Uebungen für Priester am 22. September 1865 gehalten“ (Wim 1866, Sartori, gr. 8°.); – „Der Staat ohne Gott. Hirtenschreiben an die Erzdiöcese Wien, erlassen am 25. Jänner 1865“ (Wien 1865, Mayer, gr. 8°.); – „Die Ehe und das zweite Hauptstück des bürgerlichen Gesetzbuches“ (Wien 1868, Mayer, gr. 8°.); zweite unv. Auflage im nämlichen Jahre; italienische Uebersetzung unter dem Titel: „Il matrimonio cattolico e in scuola in raporto alla nuova legge austriaca del 25 Maggio 1868. Lettere pastorale“ (Wien 1868, Sartori, 8°.); – „Das allgemeine Concil im Vatican. Zwei Hirtenschreiben“ (ebd. 1870, Braumüller, gr. 8°.); – „Observationes quaedam de Infallibilitatis Ecclesiae Subjecto“ (Neapel 1870, 8°.) [vergleiche darüber das Neue Fremdenblatt (Wien, 4°.) 1870, Nr. 111]. Große Summen verwendet der Cardinal für gemeinnützige Zwecke und für Kirchenbauten, so hatte er zum Baue der neuen Kirche unter den Weißgärbern die ansehnliche Summe von 50.000 fl. beigesteuert. Noch sei hier zum Schlusse dieser Skizze des Umstandes gedacht, daß der Cardinal auch der Kunst seine Aufmerksamkeit zugewendet und im erzbischöflichen Palais in Wien eine in ihrer Art einzige Sammlung von Gemälden anzulegen begonnen hat, nämlich Copien Raphaelischer Bilder in der Größe der Originale, welche in seinem Auftrage von verschiedenen österreichischen Künstlern, bisher von L. Mayer, Plattner, Soldatisch u. A., ausgeführt worden sind. Es sind darunter: „Die Krönung Mariä“, in peruginesker Weise für die Kirche San Francesco in Perugia, jetzt im Vatican; „Il Sposalizio“, gemalt für San Francesco zu Citta di Castello [56] bei Perugia (1504), jetzt in der Brera; „Grablegung Christi“ (1507), gemalt für die Franziskanerkirche in Perugia, jetzt im Palaste Borghese in Rom; „Die Sixtinische Madonna“, gemalt für San Sisto zu Piacenza, jetzt in Dresden, und „Die Transfiguration“ (1520), gemalt für den Cardinal Giulio di Medici, jetzt im Vatican.

I. Biographien und Biographisches. Der Aufmerksame. Belletristische Beilage zur Grazer Zeitung 1858, Nr. 46, S. 183, im Aufsatze: „Das Bisthum Seckau“. – Europa. Herausgegeben von Gust. Kühne (Leipzig, 4°.) 1863, Nr. 15: „Cardinal Othmar Rauscher“. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) I. Jahrg. S. 69. – Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber), Nr. 532, 10. September 1853: „Joseph Othmar Ritter von Rauscher“. – Katholischer Familien-Kalender (Wien, 8°.) 1854, S. 17: „Joseph Othmar Ritter von Rauscher“. – Oesterreichischer Volksfreund. Herausgegeben vom Severinusvereine in Wien (8°.) 1853, Nr. 31: „Joseph Othmar als Fürstbischof von Seckau und Administrator des Bisthums Leoben“. – Presse (Wiener polit. Blatt) 1861, Nr. 226 Abendbl., in der „Kleinen Chronik“: „Ein Toast des Cardinal-Erzbischofs von Rauscher“. – Waldheim’s Illustrirte Zeitung (Wien, kl. Fol.) II. Jahrg. (1863), S. 1232: „Joseph Othmar Ritter von Rauscher“. – Zeitgenossen. Almanach für das Jahr 1863 (Gratz, G. Triegler, später S. Settele, kl. 8°.) S. 240.
II. Zeitstimmen über die Politik der Cardinals. Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1864, Nr. 67, im Feuilleton: „Erzbischof Rauscher und der Bischof von Linz“; – 1866, Nr. 512, im ersten Leitartikel: „Wien 1. Februar“ ([über seine Rede anläßlich der Regelung der Pfarrarmen-Institutes; Nr. 532, im ersten Leitartikel: „Cardinal Rauscher und die römische Frage“; Nr. 740, im ersten Leitartikel: „Der Hirtenbrief des Cardinal Rauscher“; – 1867, Nr. 856, im zweiten Leitartikel: „Cardinal Rauscher und die Wahlen“; Nr. 926, im zweiten Leitartikel: „Zwei Cardinäle“ [es sind Fürst Schwarzenberg und Othmar Rauscher gemeint]; – 1868, Nr. 1254, im ersten Leitartikel: „Zum Aschermittwoch“ [über den Fasten-Hirtenbrief des Cardinals]; Nr. 1268, im ersten Leitartikel: „Cardinal Rauscher über das Eherecht“ Nr. 1371, im ersten Leitartikel: „Cardinal Rauscher’s Pronunciamento“ [über die im Juni 1868 erlassene Instruction des Cardinals, wie seine Geistlichkeit sich in Ehe- und Schulsachen – es waren eben die Civilehe und die Emancipation der Schule von der Kirche an der Tagesordnung – zu verhalten habe]; – 1869, Nr. 1886, im ersten Leitartikel: „Wien, 27. November“ [über den vor seiner Abreise zum Concil nach Rom erlassenen Hirtenbrief]; – 1870, Nr. 2053, in der Correspondenz: Rom ddo. 13. Mai: „Angriffe des Jesuiten-Moniteurs gegen Schwarzenberg und Rauscher“; – 1872, Nr. 2891, im ersten Leitartikel: „Wien, 10. September“. – Neues Fremden-Blatt (Wien, 4°.) 1870, Nr. 111: „Die Broschüre des Cardinals Rauscher gegen die Unfehlbarkeit“. – Neues Wiener Tagblatt, II. Jahrg. (1868), Nr. 40: „Cardinal Rauscher über den Beamteneid“; Nr. 55, im ersten Leitartikel: „Cardinal Rauscher im Namen des Papstes“; Nr. 70, im Feuilleton: „Cardinal Rauscher und sein Buch“; Nr. 249, im ersten Leitartikel: „Ein Brief des Cardinals Rauscher“ [betrifft den Brief an den Landesmarschall Baron Pratobevera, der ihn aufgefordert hat, im Landtage zu erscheinen]; – IV. Jahrg. (1870), Nr. 115: „Ein Feldherr ohne Armee“. – Presse (Wiener polit. Blatt) 1862, Nr. 176, im Leitartikel: „Cardinal Rauscher’s Rede“; Nr. 189, im ersten Leitartikel [über den Studienfond]; Nr. 345, im Leitartikel: „Episkopale Verfassungstreue“; – 1864, Nr. 226, in den Wiener Nachrichten: „Eine Rede des Cardinals Rauscher“; – 1865, Nr. 40, im ersten Leitartikel [über den anläßlich der päpstlichen Encyclica und den ihr beigegebenen Syllabus des Jahres 1865 von dem Cardinal erlassenen Hirtenbrief]; Nr. 328: „Eine Aeußerung des Cardinals Rauscher“ [sie enthält unter Anderem die Worte: „Zum Absolutismus kann Oesterreich nicht mehr zurückkehren, es muß constitutionell regiert werden“, und dann: „Die Deutschen in Oesterreich müssen etwas für die Verfassung thun, sonst würden sie sich lächerlich machen“]; – 1870, Nr. 112: „Cardinal Rauscher“; Nr. 117, im zweiten Leitartikel: „Cardinal Rauscher’s Broschüre“, von einem katholischen Geistlichen [bezeichnet diese Schrift des gelehrten Kirchenfürsten als eine „deutsche That“]. – Reichenberger [57] Zeitung 1868, Nr. 96, im Feuilleton: „Cardinal Rauscher und die sächsischen Soldaten“ – Tages-Presse (Wiener polit. Blatt) 1870, Nr. 119, im Feuilleton: „Cardinal Othmar Rauscher“. – Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach stenographischen Berichten. 2 Bde. (Wien 1860, Friedrich Manz, 8°.) Bd. I, S. 463, 476 u. 477 [über das Concordat]; Bd. II, S. 91 u. 314 [über die Organisirung des Reiches]. – Wanderer (Wiener polit. Blatt) 1868, Nr. 251, im gereimten „Tagesbericht“. – Wiener Zeitung 1862, Nr. 142: „Rede in der Sitzung des Herrenhauses vom 20. Juni“ [Rede über die Nothwendigkeit des Bestandes des Kirchenstaates]; – 1864, Nr. 9, S. 130: „Rede des Card. Rauscher“ [über das Concordat]. – Aquarellen aus den beiden Reichsstuben. Von J. J. K.(rasnigg) (Wien 1868, R. v. Waldheim, 8°.) Theil I, S. 12, 53, 63, 68, 73; Thl. II, S. 25, 26, 27, 29, 30, 47, 54. – Cardinal Othmar Rauscher und seine Genossen gegen Staat und Gesetz (Wien, 19. Juni 1868) [Nr. 6 der periodischen, von J. Winkler herausgegebenen Schrift: „Für das Volk“].
III. Porträte. 1) J. Bauer lith. (gedr. bei J. Rauh in Wien, 8°., auch 4°.) [ziemlich ähnlich]. – 2) Lith. von Empfinger (Druck von J. F. Kaiser in Wien). – 3) Nach W. Laugier’s Photographie lith. von Rud. Hoffmann. Mit dem Facsimile des Cardinals (Wien 1858, Druck von J. Haller, Verlag von F. Paterno, Fol.). – 4) Lithographie von Kriehuber (Wien 1853, gedr. bei J. Rauh in Wien, Fol.). – 8) Lud. Möglich sc. in Gratz. Druck von Joh. Feyertag in Wien (Stahlstich in 8°., auch in 4°.). – 6) Holzschnitt ohne Angabe des Zeichners und Xylographen in der Leipziger Illustrirten Zeitung 1853, Nr. 532. – 7) Unterschritt: Joseph Othmar Ritter von Rauscher, Cardinal-Fürsterzbischof von Wien. Nach einer Photographie von Julius Leth. Holzschnitt [in Waldheim’s „Illustr. Zeitung“ 1863, S. 1232; [kein gutes Bildniß]. – 8) Zugleich mit dem Bischof Haynald. Ueberschrift: „Die Obmänner der Ausgleichs-Deputation“. Holzschnitt, ohne Angabe des Zeichners und Xylographen, in der (Wiener) Constitutionellen Volks-Zeitung 1867, Nr. 35. – Kriehuber hat im Jahre 1853 auch das Bildniß des Vaters des Cardinals in Lithographie ausgeführt.
IV. Wappen. Wie schon im Eingange der Biographie des Cardinals erwähnt worden, erhielt des Cardinals Vater, der k. k. Regierungsrath Franz von Rauscher im Jahre 1828 den erbländischen Ritterstand und mit dem Diplome desselben das nachstehende Wappen: Ein von einem schrägrechts laufenden Flusse blau und Gold quergetheilter Schild. Im oberen blauen Theile ist oben im Winkel ein goldener Stern; im unteren goldenen Theile ist unten im Winkel ein blauer Stern. Auf dem Schilde stehen zwei zueinander gekehrte goldgekrönte Turnierhelme; aus der Krone des rechten Helms steigt ein mit dem Kopfe nach innen gewendeter einfacher schwarzer Adler mit offenem Schnabel, rothausgeschlagener Zunge und ausgespannten Flügeln; auf der Krone des linken Helms steht zwischen zwei Gold und blau abgewechselten Büffelshörnern ein goldenes Passionskreuz. Die Helmdecken sind beiderseits blau, mit Gold unterlegt.