BLKÖ:Ranzoni, Johann
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 24 (1872), ab Seite: 353. (Quelle) | |||
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Sein Bruder Johann Ranzoni (geb. zu Stockerau 1799, gest. zu Wien im Jahre 1869) widmete sich nach in Wien beendeten Studien dem praktischen Dienste im Justizfache, wurde zuerst Justitiär in Seisseneck, dann Hofrichter in Melk und als solcher im Jahre 1848 in das Frankfurter Parlament gewählt. Im Jahre 1850 trat er als Landesgerichtsrath in den Staatsdienst über und bekleidete zuletzt die Stelle eines Landesgerichts-Präsidenten zu St. Pölten. In das Frankfurter Parlaments-Album schrieb er folgende mannhafte, unter allen Umständen beherzigenswerthe Worte: „Willst du die Freiheit, bekämpfe die Frechheit und lern dich beschränken. Willst du des Volkes wahres Wohl begründen, so schaue dir sein Leben und Treiben an, behorche seine Hoffnungen und Wünsche, darnach bemesse deinen Neubau. England wurde und blieb groß, weil seine Weisen im Rathe niemals für schimmernde und glänzende Theorien gekämpft, niemals Parteiungen gehuldigt, sondern der Volksstimme und dem Volksbedürfnisse rücksichtslos und ohne Scheu vor Opfern nachgegeben haben. Willst du Deutschlands Einheit, so beginne nicht es zu zerreißen, und sollte sich diese Einheit in einer andern Form ausprägen wollen, als du geträumt oder geschwärmt hast, sei unbesorgt, trage dem freien Volksgeiste Rechnung und vertraue der Zukunft; im Völkerleben rechnet man nicht nach Tagen oder Wochen. In welcher Form auch dein deutscher Bruder zu dir stehen will, streite nicht mit ihm; wo es Deutschlands Größe und Herrlichkeit gilt, werdet ihr sie doch beide vergessen. Noch einmal, deutscher Bruder! laß dich beschwören! misse Keinen, gib Keinen auf, aus dessen Munde die Sprache deiner Väter klingt, in dessen Gemüth die deutsche Treue und Innigkeit lebt. Melk in Niederösterreich, den 7. März 1849, J. Ranzoni, Abg. zur deutschen Nat. Versammlung des Melker Wahlbezirkes“.