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BLKÖ:Ráday, Gedeon (IV.) Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 24 (1872), ab Seite: 173. (Quelle)
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2. Gedeon (IV.) Graf Ráday (geb. 23. Juni 1806), ein Urenkel des Dichters Gedeon Grafen R., dessen Lebensskizze bereits S. 171 mitgetheilt worden, und ein Sohn des Grafen Paul R. aus dessen Ehe mit Agnes Baronin Prónay. Graf Gedeon hat eine vortreffliche Erziehung genossen und war schon im Vormärz, 1844, Deputirter des Abgeordnetenhauses im ungarischen Landtage. In jener Zeit wird er als ein thätiger Freund des Fortschrittes geschildert, dem das Pesther Comitat sehr viel zu danken hat. Er war kein brillanter Redner, entwickelte aber in Allem, was er sprach, sehr gesunde Ansichten und eine loyale Denkungsweise. Im denkwürdigen Jahre 1848 trat er, als im Nachmärz in Pesth-Ofen die ungarische Nationalgarde errichtet wurde, als Gemeiner bei den Pesther Huszaren ein. Nach dem königlichen Rescript vom 3. October erschien er doch fortwährend an der Magnatentafel und betheiligte sich werkthätig an dem Aufgebote und an dem Auszuge der Pesther Freiwilligen gegen den Banus und seine Armee. In Folge dieses Verhallens wurde der Graf von dem k. k. Pesther Kriegsgerichte am 10. December 1850 nebst Entsetzung von seiner Obergespanswürde zu zweijährigem Festungsarreste verurtheilt. Der Graf bekleidete auch längere Zeit die Stelle eines Theater-Intendanten der ungarischen Nationalbühne und hat in dieser Eigenschaft viel zur Förderung des seiner Oberleitung anvertrauten Kunstinstitutes gethan. Man erzählt sich einen höchst charakteristischen Zug von dem Grafen, als er zur Zeit der ungarischen Revolution die Theater-Intendantur bekleidete. Kossuth war nämlich nach dem Falle Ofens in Pesth eingezogen und seine [174] Gemalin verlangte von dem Grafen die Schlüssel zur königlichen Loge. Graf Ráday aber widersetzte sich diesem Begehren mit aller Entschiedenheit und erklärte: er sei entschlossen, eher seine Stelle sofort niederzulegen, als einem solchen Ansinnen zu entsprechen, denn freiwillig werde er nie die Erschließung jener Räume zugeben, die die Bestimmung haben, das gekrönte Oberhaupt des Landes aufzunehmen. Im Reichstage des Jahres 1861 sprach der Graf in der 35. Sitzung des Repräsentantenhauses, am 3. Juni, in einer geharnischten Rede, in welcher er alle Unbilden aufzählte, welche sein Vaterland in der zwölfjährigen „Tyrannei“, wie er diese Periode nannte, erlitten, für den Beschluß. [Vergleiche zum Verständniß dieser Situation die Biographie des Abgeordneten Jambor, Bd. X, S. 60.] In neuester Zeit hat Graf Gedeon nach dem am 9. October 1869 erfolgten Tode des Intendanten des Pesther National-Theaters, Samuel Radnotfay, die Intendantur der ungarischen Nationalbühne übernommen. Der Graf hat aus seiner Ehe mit Barbara[WS 1], gebornen Gräfin Teleki, mehrere Kinder, welche aus der angeschlossenen Stammtafel ersichtlich sind. [Sonntagsblatt (Pesth, 4°.) 1855, S. 389. – Abendblatt des Pesther Lloyd 1856, Nr. 279. – Levitschnigg (Heinrich Ritter v.), Kossuth und seine Bannerschaft. Silhouetten aus dem Nachmärz in Ungarn (Pesth 1850, Heckenast, 8°.) Bd. II, S. 100. – Neue Croquis aus Ungarn (Leipzig 1844, J. B. Hirschfeld, kl. 8°.) Bd. II, S. 160. – Der ungarische Reichstag 1861 (Pest 1861, Osterlamm, 8°.) Bd. II, S. 290. – Vasárnapi ujság, d. i. Sonntags-Zeitung (Pesth, 4°.) 1855, Nr. 2. – Porträte. I) Lithographie mit dem Facsimile seines Namenszuges Gr. Ráday Gedeon (Barabas?); – 2) Holzschnitt von Rohn in „Vasárnapi ujság“ 1855, Nr. 2.] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Brigitte.