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BLKÖ:Plappart von Leenheer, Anton Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Plantich, Nikolaus
Band: 22 (1870), ab Seite: 398. (Quelle)
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Plappart von Leenheer, Anton Freiherr (Hofrath der k. k. obersten Justizstelle, geb. zu Gratz 13. Juni 1779, gest. zu Wien 21. März 1860). Ein Sohn des Sanitätsrathes und Protomedicus in Gratz Leopold Franz Ritter v. P. [s. d. Folg, S. 402]. Nach beendeten Studien begann P. im Jahre 1797 seine amtliche Laufbahn bei den Ständen [399] Steiermarks und wurde nach dem im Jahre 1800 an der Wiener Universität erlangten Doctorate der Rechte und nach dreijähriger, mit dem Landwirthschaftsbetriebe verbundener Leitung des Ortsgerichtes und Bezirkscommissariates der Herrschaft Spielfeld, Marburger Kreises in Steiermark, im Jahre 1804 während der Ausübung der ihm verliehenen Rechtsanwaltschaft mit der Notariatswürde betheilt. Im Jahre 1805 ward er Stiftsrichter zu Admont, in welcher Stellung er als Bezirkscommissär, Rentmeister, Civil- und Criminalrichter der drei Landgerichte Admont, Gallenstein und Admontbüchel, ferner im Kriegsjahre als Landwehr-Hauptmann und, mit Hintansetzung der Sicherheit seiner Person und seiner Habe, als Landsturm-Director für das Enns- und Paltenthal die ersprießlichsten, auch von seinen vorgesetzten Behörden belobten Dienste leistete. Nachdem er im Jahre 1816 als Assessor und selbstständiger Referent zu dem innerösterreichischen Appellationsgerichte berufen und 1817 zu dem küstenländischen Appellations- und Criminal-Obergerichte übersetzt worden war, wurde er 1820 zum Rathe desselben Obergerichts und noch in demselben Jahre zum Rathe des niederösterreichischen Appellations- und Criminal-Obergerichts, dann aber im J. 1832 zum Hofrathe der obersten Justizstelle ernannt. In die Zeit, in welcher er die letztgenannte Stelle versah, fällt seine fast eilfjährige Dienstleistung als Director der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an der Wiener Hochschule, in welcher Eigenschaft er zugleich als Referent für diesen Studienzweig bei der bestandenen k. k. Studien-Hofcommission fungirte; ferner seine Bestellung zum Präses der juridischen Facultät und seine Wahl zum Rector magnificus der genannten Universität. Zu den hervorragendsten Dienstleistungen dieser Periode Plappart’s gehören seine Wirksamkeit bei der Verfassung eines schon damals für nöthig erachteten neuen Studienplanes für die Rechts- und Staatswissenschaften und bei der Errichtung neuer Lehrkanzeln für die juridisch-politischen Studien, von denen jene des Bergrechtes, der Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung, des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, der juridisch-politischen Cameral-Arithmetik, der Staatsrechnungs-Wissenschaft, der Diplomatie, ferner die Einführung außerordentlicher Vorlesungen über Gefängnißwesen, über gerichtliche Praxis, gerichtliche Arzneikunde und über Rechtsgeschichte zunächst ihm zu verdanken sind; alsdann seine im Interesse des öffentlichen Unterrichtes im Jahre 1842 vorgenommene Bereisung vieler ausländischer Universitäten und seine 1845 unternommene officiöse Visitation der meisten inländischen Hochschulen. Im Jahre 1849 erfolgte unter allgemeinem Bedauern sein Ausscheiden aus seiner amtlichen Wirksamkeit, deren vielseitige Verdienste durch die Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand mit dem Prädicate von Leenheer (zum Andenken an dessen vor ihm gestorbene, aus einem alten belgischen Geschlechte entsprossene Gattin) belohnt wurden. Auch nach seinem Rücktritte von amtlichen Berufsarbeiten folgte P. mit reger Theilnahme bis an sein Lebensende der Entwicklung aller wichtigen Angelegenheiten der Jetztzeit, vorzüglich insoferne sie unser Vaterland berühren. So legte er seine Ansichten über die Umgestaltung des Studienwesens in einer Broschüre: „Die theoretischen Staatsprüfungen in Oesterreich“, nieder; zugleich suchte er Erholung im Betriebe der Landwirthschaft, wobei er sich insbesondere mit der [401] Emporbringung der Bienenzucht beschäftigte und die Grundsätze derselben sogar in einem didaktischen Gedichte: „Natur und Lob der Honigbiene“, veröffentlichte. Bei zahlreichen gemeinnützigen und wohlthätigen Anstalten war er betheiligt; er gründete eigene Stiftungen für Krieger im Wiener Invalidenhause, für das Institut der erwachsenen Blinden, für Kinder- und Säuglingsbewahranstalten, für den Schutzverein zur Rettung verwahrloster Kinder, für arme Studirende und für arme verdienstvolle Volksschulen-Gehilfen auf dem flachen Lande und für die Hebung der Bienenzucht. Nach kurzem Krankenlager starb er im Alter von 81 Jahren mit dem Rufe strengster Rechtlichkeit, voller Unabhängigkeit der Gesinnung, gründlichen Wissens und unermüdlichen Fleißes. Der Nachruf nennt ihn ausdrücklich: „ein würdiges Mitglied der österreichischen Magistratur, die von jeher Oesterreichs Stolz gewesen“. Ueber seine Nachkommenschaft aus drei Ehen vergleiche die Stammtafel S. 400.

Freiherrnstands-Diplom ddo. 26. October 1853. – Wiener Zeitung 1860, Nr. 77, S. 322 [von diesem Nekrologe sind auch Seperatabdrücke erschienen]. – Militär-Schematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 8°.) Jahrg. 1863, S. 792, Nr. 150.