BLKÖ:Passy, J. C.
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 21 (1870), ab Seite: 333. (Quelle) | |||
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[334] war er in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“, später in Wessely’s „Themis“ und in Wildner’s „Jurist“, und zuletzt in den Jahren 1850 und 1852 in Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaften“ im Gebiete der Strafrechtspflege schriftstellerisch thätig. Seine zahlreichen, mitunter umfassenden Aufsätze u. a. über Theilnahme an Veruntreuung, über strafbare Mitschuld am Selbstmorde, über die Lehre vom Rückfalle in den Diebstahl, über Kindesmord, Theilnahme an der Verfälschung öffentlicher Creditspapiere, über Nothzucht und Schändung einer unmündigen Person und sonst über einzelne strafrechtliche Bestimmungen und Criminalfälle, sind in Stubenrauch’s „Bibliotheca juridica“, S. 234, Nr. 2920–2947, aufgeführt In Haimerl’s „Magazin“ hat er „Bemerkungen über die neue Ausgabe des österreichischen Strafgesetzes“ [Bd. VI, S. 209, 317; Bd. VII, S. 255. u. Bd. VIII, S. 104), sowie „Bemerkungen über die neue provisorische Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850“ (Bd. I, S. 315) veröffentlicht. –
2. J. C. Passy, ein Rechtsgelehrter unserer Zeit, der in Wien die Studien beendet und an der Hochschule daselbst die juridische Doctorwürde erlangt hat. Schon zu Ende der Zwanziger-Jahre